Hallo zusammen, ich habe ein Angebot vorliegen, in der mir eine übertarifliche Zulage angeboten wird, die auf kommende Tariferhöhungen anrechenbar ist. Das bedeutet doch, dass ich die Differenz zwischen übertariflicher Zulage und Tariferhöhung jedes Jahr zusätzlich erhalte und dieser "effektive Überschuss" Jahr für Jahr schmilzt, bis die Tariferhöhung auf dem selben Niveau angekommen ist? Bsp.: Jahr 0: Effektiver Überschuss 100 Einheiten Jahr 1: Effektiver Überschuss 90 Einheiten --- Jahr X: Effektiver Überschuss 0 - Gehalt erhöht sich fortan wieder... Das bedeutet doch, dass ich vor allem anfangs einen großen Vorteil habe, der sukzessive schmilzt? LG, Christina
Christina Z. schrieb: > ich habe ein Angebot vorliegen, in der mir eine übertarifliche Zulage > angeboten wird, die auf kommende Tariferhöhungen anrechenbar ist. Du kannst dir fast sicher sein, dass die ÜZ auf Tariferhöhungen angerechnet wird!
Christina Z. schrieb: > Hallo zusammen, > > ich habe ein Angebot vorliegen, in der mir eine übertarifliche Zulage > angeboten wird, die auf kommende Tariferhöhungen anrechenbar ist. > > Das bedeutet doch, dass ich die Differenz zwischen übertariflicher > Zulage und Tariferhöhung jedes Jahr zusätzlich erhalte und dieser > "effektive Überschuss" Jahr für Jahr schmilzt, bis die Tariferhöhung auf > dem selben Niveau angekommen ist? Standard. Nach deinem halben Jahr Probezeit wird die ÜZ dann zur LZ umgewandelt und alles ist in Butter.
> Autor: Christina Z. (lavendelblume1993) > Datum: 20.09.2018 18:08 > Das bedeutet doch, dass ich vor allem anfangs einen großen Vorteil habe, > der sukzessive schmilzt? So ist es. Der Vorteil kann dir aber auch komplett aberkannt werden. Jederzeit. Auf den Vertrag aufpassen. Kann sein das nur das Grundgehalt in die Berechnung von Renten und Arbeitsamt einfließt, die Zulage aber nicht.
Unfassbar. Eine 25-jährige Frau ist im Disney Land gelandet, während 1,0 Master Typen erst einige Jahre beim DL verbringen müssen.
Muss ich diese Aussage verstehen? Sich erkundigen sollte doch im Forum erlaubt sein, oder?
> Autor: Friedrich S. (fujitora) > Datum: 20.09.2018 19:32 > während 1,0 Master Typen erst einige Jahre beim DL verbringen müssen. Dort gehören die auch hin. Mit denen kannst du doch keinen Blumentopf gewinnen. Was erwartest du denn für eine Qualifikation wenn die schlechteste Note im Semester eine 1,3 war und von den 120 die anfingen 116 fertig wurden. Was soll da denn raus kommen außer heißer Luft.
Zocker_54 schrieb: > Was soll da denn raus kommen außer heißer Luft. Sei beruhigt, was heiße Luft angeht, da bist du unerreicht.
> Autor: IchGlaubeEsNicht (Gast) > Datum: 20.09.2018 19:56 > bist du unerreicht. Sehe ich auch so.
Abradolf L. schrieb: > Standard. Nach deinem halben Jahr Probezeit wird die ÜZ dann zur LZ > umgewandelt und alles ist in Butter. Nach der ÜZ und der LZ wird in WZ erhöht.
Wenn die Zulage statt E-sprung angeboten wird, dann lieber den Sprung. Ansonsten, ... Wenn Du ablehnst, hast Du jedes Jahr eine Gehaltserhöhung, ... Also ablehnen...
> Autor: Anlaufkraft-Spezialist (Gast) > Datum: 20.09.2018 20:42 > Nach der ÜZ und der LZ wird in WZ erhöht. Welche Sprache ist das ? Was heißt das ?
Abradolf L. schrieb: > Standard. Nach deinem halben Jahr Probezeit wird die ÜZ dann zur LZ > umgewandelt und alles ist in Butter. Zocker_54 schrieb: >> Autor: Anlaufkraft-Spezialist (Gast) >> Datum: 20.09.2018 20:42 > >> Nach der ÜZ und der LZ wird in WZ erhöht. > > Welche Sprache ist das ? > > Was heißt das ? Das kann nur Abradolf L. erklären. Aus ÜZ und LZ kannst du bequem WZ errechnen.
Christina Z. schrieb: > eine übertarifliche Zulage angeboten wird, die auf kommende Tariferhöhungen anrechenbar ist. Es kommt auf die Seriosität und wirtschaftliche Lage der Firma an. Eine anrechenbare Leistungszulage hatte ich früher auch, aber sie wurde niemals angerechnet - wäre heute vielleicht anders.
> Autor: Anlaufkraft-Spezialist (Gast) > Datum: 20.09.2018 21:14 > Steht doch in jedem Buch. In welchem, in der Bibel ? Die lese ich nicht.
Zocker_54 schrieb: > In welchem, in der Bibel ? > > Die lese ich nicht. Hier erklärt Abradolf was ÜZ und LZ bedeuten: https://www.youtube.com/watch?v=XeGtkYyIi7I
Wer eine Leistungszulage oder Vergleichbares als Arbeitgeber anbietet, will den Arbeitnehmer übervorteilen. Das muss man ablehnen, weil sonst dem Arbeitgeber für Manipulationen Tür und Tor geöffnet wird. Christina Z. schrieb: > Sich erkundigen sollte doch im Forum > erlaubt sein, oder? Sich nach der aktuellen Lippenstift- oder Haarfarbe zu erkundigen, der die Kerle hier antörnt, könnte zielführend sein. Was das Threadthema angeht, wirst du nachher genauso schlau sein wie vorher. ;-b
> Autor: Anlaufkraft-Spezialist (Gast) > Datum: 20.09.2018 21:27 > Hier erklärt Abradolf was ÜZ und LZ bedeuten: > Youtube-Video "Rick and Morty - Abradolf Lincler" Was soll ich mit dem Quatsch !
Cerberus schrieb: > Wer eine Leistungszulage oder Vergleichbares als Arbeitgeber > anbietet, will den Arbeitnehmer übervorteilen. Das muss man > ablehnen, weil sonst dem Arbeitgeber für Manipulationen Tür > und Tor geöffnet wird. Das solltest Du mal näher erläutern.
Andreas B. schrieb: > Cerberus schrieb: > Wer eine Leistungszulage oder Vergleichbares als Arbeitgeber > anbietet, will den Arbeitnehmer übervorteilen. Das muss man > ablehnen, weil sonst dem Arbeitgeber für Manipulationen Tür > und Tor geöffnet wird. > > Das solltest Du mal näher erläutern. Cerberus weiß anscheinend nicht, dass eine Leistungszulage im Konzern sehr wenig mit Leistung zu tun hat. Wie Zitronenfalter, die keine Zitronen falten.
Qwertz schrieb: > Cerberus weiß anscheinend nicht, dass eine Leistungszulage im Konzern > sehr wenig mit Leistung zu tun hat. Wie Zitronenfalter, die keine > Zitronen falten. Woher soll Michi, als Dauerarbeitsloser, auch Ahnung von ARBEIT in einem Konzern haben?
Cyblord -. schrieb: > auch Ahnung von ARBEIT in einem > Konzern haben? Zehn Jahre Konzernerfahrung. Mehr als dumme Sprüche haste nicht drauf?
Cerberus schrieb: > Zehn Jahre Konzernerfahrung. Nach der Mehrheitsmeinung hier im Forum sind in Konzernen sowieso nur arbeitsscheue Loser unterwegs. Das heißt dann mit anderen Worten: Selbst unter den Losern hast du es also nicht gebracht. Oder du hast die Konzernerfahrung nur als Hoffeger oder anderen entsprechend qualifizierten Jobs.
IchGlaubeEsNicht schrieb: > Nach der Mehrheitsmeinung hier im Forum sind in Konzernen sowieso nur > arbeitsscheue Loser unterwegs. Nein, das ist die Minderheit hier im Forum. Das sind lediglich frustrierte Leute, die es nicht in einen Konzern geschafft haben.
Christina Z. schrieb: > ch habe ein Angebot vorliegen, in der mir eine übertarifliche Zulage > angeboten wird, die auf kommende Tariferhöhungen anrechenbar ist. Sehr beliebt bei Leihbuden, die zahlen alle übertariflich. Solltest du 5% mehr Tarifgehalt bekommen, wird das mit deiner übertariflichen Zulage verrechnet. Das Gehalt hört sich im ersten Jahr gar nicht mal so schlecht an. Es ändert sich aber nicht für die nächsten Jahre. Zocker_54 schrieb: > Der Vorteil kann dir aber auch komplett aberkannt werden. Jederzeit. Diese Zulage ist bei Leihbuden an den Einsatz gebunden, kein Einsatz, freier Fall im Gehalt. > Auf den Vertrag aufpassen. Kann sein das nur das Grundgehalt in die > Berechnung von Renten und Arbeitsamt einfließt, die Zulage aber nicht. Stimmt, die Zulage heißt dann Reisezulage, die dann komplett steuerfrei und sozialabgabenfrei sein kann. Abhängig wo man arbeitet und wie lange. Die Überraschung folgt dann zeitverzögert, mit dem Rentenbescheid.
Cerberus schrieb: > Cyblord -. schrieb: >> auch Ahnung von ARBEIT in einem >> Konzern haben? > > Zehn Jahre Konzernerfahrung. Erzähl das deinem Betreuer beim JobCenter.
Ich schrieb: > Christina Z. schrieb: >> ch habe ein Angebot vorliegen, in der mir eine übertarifliche Zulage >> angeboten wird, die auf kommende Tariferhöhungen anrechenbar ist. > > Sehr beliebt bei Leihbuden, die zahlen alle übertariflich. > > Solltest du 5% mehr Tarifgehalt bekommen, wird das mit deiner > übertariflichen Zulage verrechnet. > > Das Gehalt hört sich im ersten Jahr gar nicht mal so schlecht an. > Es ändert sich aber nicht für die nächsten Jahre. Wenn es explizit im Arbeitsvertrag drin steht, dann ist es anrechenbar. Man kann ja mit dem Arbeitgeber verhandeln. Laut dem Transparenzgebot ist die Verrechnung möglich, wenn es eine freiwillige Zulage ist. Selbst das Bundesarbeitsgericht hat dem zugestimmt. Die meisten Urteile bezüglich Zeitarbeit sind eher arbeitnehmerfeindlich, damit Firmen freundlich, EU-feindlich (weil unsere EU Nachbarn unter diesem "deutschen" Lohndumping leiden). Selbst die viel beachtete "Tarifautonomie" wird plötzlich zu Ungunsten des Arbeitnehmers ausgelegt. Tariflöhne können mit "anderen" Dingen einfach so verrechnet werden. Unfassbar. Wenn Anrechnung, dann jedes Jahr mit dem Arbeitgeber um Gehaltserhöhung "bitten". > Zocker_54 schrieb: >> Der Vorteil kann dir aber auch komplett aberkannt werden. Jederzeit. > > Diese Zulage ist bei Leihbuden an den Einsatz gebunden, kein Einsatz, > freier Fall im Gehalt. Dann sollte man sich mit dem Ursprungsgehalt woanders bewerben. Man ist ja nicht von dem einen Tag auf den anderen dümmer geworden. Auch der Arbeitnehmer sollte den Kapitalismus zu 100℅ ausleben. > >> Auf den Vertrag aufpassen. Kann sein das nur das Grundgehalt in die >> Berechnung von Renten und Arbeitsamt einfließt, die Zulage aber nicht. Im Arbeitsvertrag muss das Gesamtgehalt stehen, dann gibt es keine Verwechslung. > > Stimmt, die Zulage heißt dann Reisezulage, die dann komplett steuerfrei > und sozialabgabenfrei sein kann. > Abhängig wo man arbeitet und wie lange. > > Die Überraschung folgt dann zeitverzögert, mit dem Rentenbescheid. Bzw. in der ersten Lohnabrechnungen.
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