Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Übertarifliche Zulage


von Christina Z. (lavendelblume1993)


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Hallo zusammen,

ich habe ein  Angebot vorliegen, in der mir eine übertarifliche Zulage 
angeboten wird, die auf kommende Tariferhöhungen anrechenbar ist.

Das bedeutet doch, dass ich die Differenz zwischen übertariflicher 
Zulage und Tariferhöhung jedes Jahr zusätzlich erhalte und dieser 
"effektive Überschuss" Jahr für Jahr schmilzt, bis die Tariferhöhung auf 
dem selben Niveau angekommen ist?

Bsp.:

Jahr 0: Effektiver Überschuss 100 Einheiten
Jahr 1: Effektiver Überschuss 90 Einheiten
---

Jahr X: Effektiver Überschuss 0 - Gehalt erhöht sich fortan wieder...


Das bedeutet doch, dass ich vor allem anfangs einen großen Vorteil habe, 
der sukzessive schmilzt?

LG, Christina

von Andreas B. (bitverdreher)


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Ja, das ist so.

von Nuri (Gast)


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Christina Z. schrieb:
> ich habe ein  Angebot vorliegen, in der mir eine übertarifliche Zulage
> angeboten wird, die auf kommende Tariferhöhungen anrechenbar ist.


Du kannst dir fast sicher sein, dass die ÜZ auf Tariferhöhungen 
angerechnet wird!

von Cyblord -. (Gast)


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Christina Z. schrieb:
> Hallo zusammen,
>
> ich habe ein  Angebot vorliegen, in der mir eine übertarifliche Zulage
> angeboten wird, die auf kommende Tariferhöhungen anrechenbar ist.
>
> Das bedeutet doch, dass ich die Differenz zwischen übertariflicher
> Zulage und Tariferhöhung jedes Jahr zusätzlich erhalte und dieser
> "effektive Überschuss" Jahr für Jahr schmilzt, bis die Tariferhöhung auf
> dem selben Niveau angekommen ist?

Standard. Nach deinem halben Jahr Probezeit wird die ÜZ dann zur LZ 
umgewandelt und alles ist in Butter.

von Zocker_54 (Gast)


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> Autor: Christina Z. (lavendelblume1993)
> Datum: 20.09.2018 18:08

> Das bedeutet doch, dass ich vor allem anfangs einen großen Vorteil habe,
> der sukzessive schmilzt?

So ist es.

Der Vorteil kann dir aber auch komplett aberkannt werden. Jederzeit.

Auf den Vertrag aufpassen. Kann sein das nur das Grundgehalt in die 
Berechnung von Renten und Arbeitsamt einfließt, die Zulage aber nicht.

von Friedrich S. (Gast)


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Unfassbar. Eine 25-jährige Frau ist im Disney Land gelandet, während 1,0 
Master Typen erst einige Jahre beim DL verbringen müssen.

von Christina Z. (lavendelblume1993)


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Muss ich diese Aussage verstehen? Sich erkundigen sollte doch im Forum 
erlaubt sein, oder?

von Zocker_54 (Gast)


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> Autor: Friedrich S. (fujitora)
> Datum: 20.09.2018 19:32

> während 1,0 Master Typen erst einige Jahre beim DL verbringen müssen.

Dort gehören die auch hin.

Mit denen kannst du doch keinen Blumentopf gewinnen.

Was erwartest du denn für eine Qualifikation wenn die schlechteste Note 
im Semester eine 1,3 war und von den 120 die anfingen 116 fertig wurden.

Was soll da denn raus kommen außer heißer Luft.

von IchGlaubeEsNicht (Gast)


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Zocker_54 schrieb:
> Was soll da denn raus kommen außer heißer Luft.

Sei beruhigt, was heiße Luft angeht, da bist du unerreicht.

von Zocker_54 (Gast)


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> Autor: IchGlaubeEsNicht (Gast)
> Datum: 20.09.2018 19:56

> bist du unerreicht.

Sehe ich auch so.

von Anlaufkraft-Spezialist (Gast)


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Abradolf L. schrieb:
> Standard. Nach deinem halben Jahr Probezeit wird die ÜZ dann zur LZ
> umgewandelt und alles ist in Butter.

Nach der ÜZ und der LZ wird in WZ erhöht.

von A. S. (Gast)


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Wenn die Zulage statt E-sprung angeboten wird, dann lieber den Sprung. 
Ansonsten, ... Wenn Du ablehnst, hast Du jedes Jahr eine 
Gehaltserhöhung, ... Also ablehnen...

von Zocker_54 (Gast)


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> Autor: Anlaufkraft-Spezialist (Gast)
> Datum: 20.09.2018 20:42

> Nach der ÜZ und der LZ wird in WZ erhöht.

Welche Sprache ist das ?

Was heißt das ?

von Anlaufkraft-Spezialist (Gast)


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Abradolf L. schrieb:
> Standard. Nach deinem halben Jahr Probezeit wird die ÜZ dann zur LZ
> umgewandelt und alles ist in Butter.

Zocker_54 schrieb:
>> Autor: Anlaufkraft-Spezialist (Gast)
>> Datum: 20.09.2018 20:42
>
>> Nach der ÜZ und der LZ wird in WZ erhöht.
>
> Welche Sprache ist das ?
>
> Was heißt das ?

Das kann nur Abradolf L. erklären.
Aus ÜZ und LZ kannst du bequem WZ errechnen.

von Manfred (Gast)


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Christina Z. schrieb:
> eine übertarifliche Zulage angeboten wird, die auf kommende Tariferhöhungen 
anrechenbar ist.

Es kommt auf die Seriosität und wirtschaftliche Lage der Firma an.

Eine anrechenbare Leistungszulage hatte ich früher auch, aber sie wurde 
niemals angerechnet - wäre heute vielleicht anders.

von Anlaufkraft-Spezialist (Gast)


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WZ = Abradolf ( ÜZ, LZ );
Steht doch in jedem Buch.

von Zocker_54 (Gast)


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> Autor: Anlaufkraft-Spezialist (Gast)
> Datum: 20.09.2018 21:14

> Steht doch in jedem Buch.

In welchem, in der Bibel ?

Die lese ich nicht.

von Anlaufkraft-Spezialist (Gast)


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Zocker_54 schrieb:
> In welchem, in der Bibel ?
>
> Die lese ich nicht.

Hier erklärt Abradolf was  ÜZ und LZ bedeuten:

https://www.youtube.com/watch?v=XeGtkYyIi7I

von Cerberus (Gast)


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Wer eine Leistungszulage oder Vergleichbares als Arbeitgeber
anbietet, will den Arbeitnehmer übervorteilen. Das muss man
ablehnen, weil sonst dem Arbeitgeber für Manipulationen Tür
und Tor geöffnet wird.

Christina Z. schrieb:
> Sich erkundigen sollte doch im Forum
> erlaubt sein, oder?

Sich nach der aktuellen Lippenstift- oder Haarfarbe zu
erkundigen, der die Kerle hier antörnt, könnte zielführend sein.
Was das Threadthema angeht, wirst du nachher genauso schlau sein
wie vorher. ;-b

von Zocker_54 (Gast)


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> Autor: Anlaufkraft-Spezialist (Gast)
> Datum: 20.09.2018 21:27

> Hier erklärt Abradolf was  ÜZ und LZ bedeuten:

> Youtube-Video "Rick and Morty - Abradolf Lincler"

Was soll ich mit dem Quatsch !

von Andreas B. (bitverdreher)


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Cerberus schrieb:
> Wer eine Leistungszulage oder Vergleichbares als Arbeitgeber
> anbietet, will den Arbeitnehmer übervorteilen. Das muss man
> ablehnen, weil sonst dem Arbeitgeber für Manipulationen Tür
> und Tor geöffnet wird.

Das solltest Du mal näher erläutern.

von Qwertz (Gast)


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Andreas B. schrieb:
> Cerberus schrieb:
> Wer eine Leistungszulage oder Vergleichbares als Arbeitgeber
> anbietet, will den Arbeitnehmer übervorteilen. Das muss man
> ablehnen, weil sonst dem Arbeitgeber für Manipulationen Tür
> und Tor geöffnet wird.
>
> Das solltest Du mal näher erläutern.

Cerberus weiß anscheinend nicht, dass eine Leistungszulage im Konzern 
sehr wenig mit Leistung zu tun hat. Wie Zitronenfalter, die keine 
Zitronen falten.

von Cyblord -. (cyblord)


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Qwertz schrieb:
> Cerberus weiß anscheinend nicht, dass eine Leistungszulage im Konzern
> sehr wenig mit Leistung zu tun hat. Wie Zitronenfalter, die keine
> Zitronen falten.

Woher soll Michi, als Dauerarbeitsloser, auch Ahnung von ARBEIT in einem 
Konzern haben?

von Cerberus (Gast)


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Cyblord -. schrieb:
> auch Ahnung von ARBEIT in einem
> Konzern haben?

Zehn Jahre Konzernerfahrung.
Mehr als dumme Sprüche haste nicht drauf?

von IchGlaubeEsNicht (Gast)


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Cerberus schrieb:
> Zehn Jahre Konzernerfahrung.

Nach der Mehrheitsmeinung hier im Forum sind in Konzernen sowieso nur 
arbeitsscheue Loser unterwegs.

Das heißt dann mit anderen Worten: Selbst unter den Losern hast du es 
also nicht gebracht.

Oder du hast die Konzernerfahrung nur als Hoffeger oder anderen 
entsprechend qualifizierten Jobs.

von Qwertz (Gast)


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IchGlaubeEsNicht schrieb:
> Nach der Mehrheitsmeinung hier im Forum sind in Konzernen sowieso nur
> arbeitsscheue Loser unterwegs.

Nein, das ist die Minderheit hier im Forum. Das sind lediglich 
frustrierte Leute, die es nicht in einen Konzern geschafft haben.

von Ich (Gast)


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Christina Z. schrieb:
> ch habe ein  Angebot vorliegen, in der mir eine übertarifliche Zulage
> angeboten wird, die auf kommende Tariferhöhungen anrechenbar ist.

Sehr beliebt bei Leihbuden, die zahlen alle übertariflich.

Solltest du 5% mehr Tarifgehalt bekommen, wird das mit deiner 
übertariflichen Zulage verrechnet.

Das Gehalt hört sich im ersten Jahr gar nicht mal so schlecht an.
Es ändert sich aber nicht für die nächsten Jahre.

Zocker_54 schrieb:
> Der Vorteil kann dir aber auch komplett aberkannt werden. Jederzeit.

Diese Zulage ist bei Leihbuden an den Einsatz gebunden, kein Einsatz, 
freier Fall im Gehalt.

> Auf den Vertrag aufpassen. Kann sein das nur das Grundgehalt in die
> Berechnung von Renten und Arbeitsamt einfließt, die Zulage aber nicht.

Stimmt, die Zulage heißt dann Reisezulage, die dann komplett steuerfrei 
und sozialabgabenfrei sein kann.
Abhängig wo man arbeitet und wie lange.

Die Überraschung folgt dann zeitverzögert, mit dem Rentenbescheid.

von Cyblord -. (cyblord)


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Cerberus schrieb:
> Cyblord -. schrieb:
>> auch Ahnung von ARBEIT in einem
>> Konzern haben?
>
> Zehn Jahre Konzernerfahrung.

Erzähl das deinem Betreuer beim JobCenter.

von Markus B. (Gast)


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Ich schrieb:
> Christina Z. schrieb:
>> ch habe ein  Angebot vorliegen, in der mir eine übertarifliche Zulage
>> angeboten wird, die auf kommende Tariferhöhungen anrechenbar ist.
>
> Sehr beliebt bei Leihbuden, die zahlen alle übertariflich.
>
> Solltest du 5% mehr Tarifgehalt bekommen, wird das mit deiner
> übertariflichen Zulage verrechnet.
>
> Das Gehalt hört sich im ersten Jahr gar nicht mal so schlecht an.
> Es ändert sich aber nicht für die nächsten Jahre.

Wenn es explizit im Arbeitsvertrag drin steht, dann ist es anrechenbar. 
Man kann ja mit dem Arbeitgeber verhandeln.
Laut dem Transparenzgebot ist die Verrechnung möglich, wenn es eine 
freiwillige Zulage ist.
Selbst das Bundesarbeitsgericht hat dem zugestimmt. Die meisten Urteile 
bezüglich Zeitarbeit sind eher arbeitnehmerfeindlich, damit Firmen 
freundlich, EU-feindlich (weil unsere EU Nachbarn unter diesem 
"deutschen" Lohndumping leiden).

Selbst die viel beachtete "Tarifautonomie" wird plötzlich zu Ungunsten 
des Arbeitnehmers ausgelegt. Tariflöhne können mit "anderen" Dingen 
einfach so verrechnet werden. Unfassbar.

Wenn Anrechnung, dann jedes Jahr mit dem Arbeitgeber um Gehaltserhöhung 
"bitten".

> Zocker_54 schrieb:
>> Der Vorteil kann dir aber auch komplett aberkannt werden. Jederzeit.
>
> Diese Zulage ist bei Leihbuden an den Einsatz gebunden, kein Einsatz,
> freier Fall im Gehalt.
Dann sollte man sich mit dem Ursprungsgehalt woanders bewerben. Man ist 
ja nicht von dem einen Tag auf den anderen dümmer geworden. Auch der 
Arbeitnehmer sollte den Kapitalismus zu 100℅ ausleben.

>
>> Auf den Vertrag aufpassen. Kann sein das nur das Grundgehalt in die
>> Berechnung von Renten und Arbeitsamt einfließt, die Zulage aber nicht.
Im Arbeitsvertrag muss das Gesamtgehalt stehen, dann gibt es keine 
Verwechslung.
>
> Stimmt, die Zulage heißt dann Reisezulage, die dann komplett steuerfrei
> und sozialabgabenfrei sein kann.
> Abhängig wo man arbeitet und wie lange.
>
> Die Überraschung folgt dann zeitverzögert, mit dem Rentenbescheid.
Bzw. in der ersten Lohnabrechnungen.

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