Forum: Ausbildung, Studium & Beruf keine Urlaubstage im Pflichtpraktikum, aber Prüfungstermin


von hmm? (Gast)


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Hallo,

ab November werde ich ein Studium absolvieren, jedoch hat mein Professor 
für den Oktober keinen Prüfungstermin mehr frei. Jetzt liegt der 
Prüfungstermin im Dezember, jedoch habe ich laut Praktikumsvertrag 
keinen Anspruch auf Urlaub.

Soll ich um einen freien Tag bitten oder einfach einen Tag krankfeiern?

Viele Grüße

von Sebastian (Gast)


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Urlaub darf man nehmen. Diese Tage werden dann hinten dran gehangen. Man 
muss eine gewisse Anzahl an Praktikumstagen nachweisen. So war es bei 
mir.

von Ich (Gast)


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hmm? schrieb:
> Soll ich um einen freien Tag bitten oder einfach einen Tag krankfeiern?

Hey Chef, ich habe am xx.Dezember eine Prüfung, an dem Tag kann ich:

- gar nicht kommen
- erst ab xx Uhr kommen
- müsste ich schon um xx Uhr gehen

reicht das mündlich oder soll ich das schriftlich einreichen.

Wenn der "Nein" sagt, brauchst du auch kein Pflicht-Praktikum machen.

Weitere Möglichkeit - Deinen Babysitter fragen.

von Dr. Sommer (Gast)


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Universitäten sind verpflichtet, Prüfungstermine im zugehörigen Semester 
anzubieten. Im Folgenden Semester könnte man ja im Ausland sein o.ä. 
Wenn sie das nicht tut, kannst du mit Klage drohen...

von Base64 U. (6964fcd710b8d77)


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red mit deinem chef, wenn du ned mit dem redest und dem Paragraphen vor 
die Nase klatscht wird er sich freuen.

Gleitzeit vielleicht?

von hmm? (Gast)


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hmm? schrieb:
> ab November werde ich ein Studium absolvieren

Ich meine natürlich Pflichtpraktikum

von hmm? (Gast)


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Dr. Sommer schrieb:
> Wenn sie das nicht tut, kannst du mit Klage drohen...

Ja und die mündliche Prüfung verläuft dann dementsprechend?

von Achim B. (bobdylan)


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hmm? schrieb:
> Soll ich um einen freien Tag bitten oder einfach einen Tag krankfeiern?

Frag am besten deine Mami, wenn sie dir morgen früh die Anziehsachen 
rauslegt.

von Sonic (Gast)


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Kein Chef wird sagen, dass du nicht einen Tag wegbleiben kannst, um 
deine Prüfung zu schreiben :D

von Hartz IV Empfänger (Gast)


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hmm? schrieb:
> Soll ich um einen freien Tag bitten oder einfach einen Tag krankfeiern?

Keine Frage: Krankfeiern! Willkommen im Club.

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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hmm? schrieb:
> Jetzt liegt der Prüfungstermin im Dezember, jedoch habe ich laut
> Praktikumsvertrag keinen Anspruch auf Urlaub.
>
> Soll ich um einen freien Tag bitten
Hast du es schon probiert?

> einen Tag krankfeiern?
"Krank feiern" ist simpler Betrug.
https://www.heise.de/resale/artikel/Blaumachen-und-die-Folgen-1372160.html

von Mad (Gast)


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Schick deinem Chef den Link zu deiner Frage hier... dann hast du den 
Konflikt geklärt und kannst auch noch alle deine anderen durchgefallenen 
Prüfungen in dem Zeitraum nachschreiben. Mit deiner "Selbstständigkeit" 
würde es mich nämlich wundern, dass du in deinem Leben bisher überhaupt 
was auf die Reihe bekommen hast.

von hmm? (Gast)


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Lothar M. schrieb:
> hmm? schrieb:
>> Jetzt liegt der Prüfungstermin im Dezember, jedoch habe ich laut
>> Praktikumsvertrag keinen Anspruch auf Urlaub.
>>
>> Soll ich um einen freien Tag bitten
> Hast du es schon probiert?

Nein, wenn er "Nein" sagt und dann an dem Tag zufällig krank bin, fällt 
das schon sehr auf


>> einen Tag krankfeiern?
> "Krank feiern" ist simpler Betrug.
> https://www.heise.de/resale/artikel/Blaumachen-und...

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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hmm? schrieb:
> Lothar M. schrieb:
>> hmm? schrieb:
>>> Soll ich um einen freien Tag bitten
>> Hast du es schon probiert?
> Nein
Dann tu das.

> wenn er "Nein" sagt
Ratestunde, oder wie?
Auf jeden Fall weißt du dann schon, in welcher Firma du in Zukunft 
nicht arbeiten wirst.

> wenn er "Nein" sagt
Dann sprichst du mit dem Praktikantenbetreuer deiner HS und/oder dem 
betroffenen und prüfenden Professor. Die werden dann schon eine Lösung 
finden.

> und dann an dem Tag zufällig krank bin
Naja, wenn du da krank bist, dann kannst du auch kaum die Prüfung 
machen...

> fällt das schon sehr auf
Wenn man schon in solchen Nichtigkeiten betrügen "muss", dann wird man 
irgendwann vom Leben überfordert.

von meckerziege (Gast)


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Ich betreue selbst Studenten die schon sehr oft vor genau diesem Problem 
standen. Grundsätzlich ist das zumindest hier gar kein Problem. Einfach 
nur kurz bescheid geben, das geht bei mir ohne Papierkram. Wenn ich nen 
Studi ein Praktikum machen lasse, dann ist ganz klar auf was ich mich 
einlasse und dass da auch mal ne Prüfung dazwischen kommen kann.

Was ich gar nicht haben könnte wäre ein "krank feiern", weil anlügen 
lassen tu ich mich nicht, da gäbs Ärger wenn ich das rausbekomme.

Also nochmal deutlich gesagt: Sprich mit deinem Betreuer, man wird eine 
Lösung finden.

von moin (Gast)


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Allein eigentlich, dass sowas überhaupt hier diskutiert werden muss :D
Einfach nachfragen und dann ist gut. Da wird schon keiner nein sagen^^

von Der kein Bock mehr A. (Gast)


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Also, Anschluss an meine Vorredner : Fragen !!!
Ansonsten : Das Praktikum ist Teil des Studiums, gerade wenn es ein 
Pflichtpraktikum ist.
Klar musst Du pro forma fragen, das gehört zur normalern Kommunikation 
dazu.
Man lernt während eines Praktikums ja nicht nur inhaltliches , sondern 
auch mal Dinge drumrum, die zum Arbeitsleben dazugehören.
Ein anderer Punkt ist : Wenn ein Chef in solch einem Fall keinen freien 
Tag genehmigen würde, dann kann man eigentlich nur rennen : Das wäre 
purer Faschismus seinen Praktikanten für sowas nicht freizustellen, denn 
der Zweck des Praktikums ist, dem Studium als zusätzlicher Lerninhalt zu 
dienen. EIne Firma die die Stellung des Praktikanten als zu 
unverzichtbar empfindet wird hoffentlich irgendwann vom Markt gefegt.
Nay, frag höflich, mach auf jeden Fall die Prüfung, wenn Ärger geben 
sollte, lass das den Prof bzw. Praktikumsbeteuer regeln.

Gruß

von BWL Justus (Gast)


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Worüber manche Leute sich den Kopf zerbrechen...
Geh zu deinem Betreuer oder Chef und sag, dass du da an einem Tag ne 
Prüfung hast und fertig. Gemeinsam wird man schon ne Lösung finden.

Mein Betreuer hat mich damals einfach zur FH gehen lassen, um eine 
Prüfung zu schreiben und für die Fehlzeit sollte ich einfach "Arbeit an 
der Hochschule" eintragen. So ist mir nicht mal ein Tag abgezogen 
worden, denn Urlaubsanspruch hatte ich auch keinen...

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