Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Kündigungsfrist


von Geplagter (Gast)


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Hallo,

Frage an die erfahrenen Arbeitnehmer bzw. Hobby-Juristen:

Ich fing in meinem Unternehmen am 01.01.2013 an. Dieser erste 
Arbeitsvertrag war befristet auf den 01.01.2014. Noch im ersten 
Arbeitsjahr bekam ich einen neuen Arbeitsvertrag zum 01.01.2014 der 
entfristet ist. In diesem zweiten Arbeitsvertrag ist geregelt, das nach 
dem 5. Dienstjahr die Kündigungsfrist 6 Monate sind. Beziehen sich die 5 
Dienstjahre auf den 01.01.2013 oder auf den zweiten Vertrag (in dem 
diese Regelung erwähnt wird) und damit auf den 01.01.2014.

Grund ist: ich will wechseln - offene Frage für mich: Habe ich nun 6 
Monate oder nicht?

Gruß

von Ing (Gast)


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Ich würde sagen auf den 01.01.2013. Im öffentlichen Dienst ist es 
jedenfalls so, §34 TVÖD:

§ 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses

(1) 1Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des 
Arbeitsverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum 
Monatsschluss. 2Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer 
Beschäftigungszeit (Absatz 3)

 bis zu einem Jahr    ein Monat zum Monatsschluss,
 von mehr als einem Jahr    6 Wochen,
 von mindestens 5 Jahren    3 Monate,
 von mindestens 8 Jahren    4 Monate,
[...]

zum Schluss eines Kalendervierteljahres.

[...]

(3) Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber im 
Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist. 
[...] 3Wechseln Beschäftigte zwischen Arbeitgebern, die vom 
Geltungsbereich dieses Tarifvertrages erfasst werden, werden die Zeiten 
bei dem anderen Arbeitgeber als Beschäftigungszeit anerkannt. 4Satz 3 
gilt entsprechend bei einem Wechsel von einem anderen 
öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber.

von Rudi Radlos (Gast)


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Geplagter schrieb:
> Habe ich nun 6 Monate oder nicht?

Kann man so nicht einfach sagen. Wenn der 2.Vertrag keine Probezeit 
hatte, würde ich vermuten, daß es nur ein Änderungsvertrag war und die 
Befristung wegfiel. Dann könnTEN es 6 sein.

Man könnte im gegenseitigen Einvernehmen aber auch einen früheren 
Zeitpunkt im  Aufhebungsvertrag festlegen. Aber Vorsicht, wenn es schief 
geht: 3 Monate Sperre bei AA!

von Thomas (kosmos)


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die Sperre beim AA kann man mit seinem Arzt (Eigenkündigung aus 
gesundheitlichen Gründen) umgehen, ein Aufhebungsvertrag sollte immer 
möglich sein, bringt dem AG ja auch nichts wenn man 6 Monate krank ist.

von Ich (Gast)


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Rudi Radlos schrieb:
> Man könnte im gegenseitigen Einvernehmen aber auch einen früheren
> Zeitpunkt im  Aufhebungsvertrag festlegen.

Wie ist das Verhältnis zu deinem Chef?

Reisende soll man nicht aufhalten, dein Chef hat nichts von dir wenn du 
die 6 Monate absitzt.
Du musst dafür sorgen, dass laufende Projekte sauber übergeben oder 
abgeschlossen werden können.

von Qwertz (Gast)


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Thomas O. schrieb:
> die Sperre beim AA kann man mit seinem Arzt (Eigenkündigung aus
> gesundheitlichen Gründen) umgehen

Dazu muss man zunächst einmal eindeutig krank sein mit Bezug auf den 
Arbeitsplatz, ansonsten ist dein "Tipp" nichts anderes als Betrug.
Den müssen dann übrigens wir alle bezahlen, die in die 
Arbeitslosenversicherung einzahlen.

von Geplagter (Gast)


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Rudi Radlos schrieb:
> Kann man so nicht einfach sagen. Wenn der 2.Vertrag keine Probezeit
> hatte, würde ich vermuten, daß es nur ein Änderungsvertrag war und die
> Befristung wegfiel. Dann könnTEN es 6 sein.

Hi,
es steht nichts von Änderungsvertrag dar - jedoch keine Probezeit!

Ich schrieb:
> Wie ist das Verhältnis zu deinem Chef?

Neutral

Ich schrieb:
> Reisende soll man nicht aufhalten, dein Chef hat nichts von dir wenn du
> die 6 Monate absitzt.

Die Erfahrung hat gezeigt das meine Ex-Kollegen 6 Monate bleiben 
mussten. Ich sitze auch nichts ab - mache meine Arbeit wie gewohnt bis 
zum letzten Tag weiter. Es gibt keinen Grund verbrannte Erde zu 
hinterlassen.

Will auch nicht unbedingt in der Personalabteilung fragen und damit die 
Hühner verrückt machen...

von Cerberus (Gast)


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Geplagter schrieb:
> Es gibt keinen Grund verbrannte Erde zu
> hinterlassen.

Das hat eine Kündigung, aus welchem Grund auch immer, stets zur Folge.

> Will auch nicht unbedingt in der Personalabteilung fragen und damit die
> Hühner verrückt machen...

Du brauchst doch ohnehin ein Arbeitszeugnis. Glaubst du ernsthaft,
die riechen den Braten nicht?
Problem wird man ganz anderer Art bekommen. Welcher Arbeitgeber
wartet 6 Monate auf den Neuen?
6 Monate findet man deshalb nur in Knebelverträgen. So was sollte
man ohne Wertausgleich nicht unterschreiben.
Wie siehts mit Urlaubs- oder Überstundenabgeltung aus? Wenn da
genug Tage zusammen kommen, kann man vielleicht früher weg.

von G. L. (glt)


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Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, frag einen Anwalt.

Wie lange will und wird der neue AG auf dich warten?
Wenn der alte AG auf seine Frist beharrt, ist ein Aufhebungsvertrag ein 
möglicher Kompromiß.

Bislang hab ich das nicht erlebt, dass man auf die volle Erfüllung bei 
Kündigung seitens AN gepocht hat - wer innerlich schon gekündigt hat, 
ist ohnehin nicht mehr so leistungsbereit, als dass sich das lohnen 
würde.

von Christian B. (luckyfu)


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Cerberus schrieb:
> Das hat eine Kündigung, aus welchem Grund auch immer, stets zur Folge.

Schwachsinn!
ich könnte mindestens beim letzten AG sofort wieder anfangen. Auch so 
bin ich ab und an noch dort und habe ein gutes Verhältnis zu fast allen 
Kollegen. Ähnlich verhält es sich mit dem vorletzten Arbeitgeber. 
Allerdings ist der Kontakt etwas eingeschlafen, aufgrund der Entfernung.

Cerberus schrieb:
> Du brauchst doch ohnehin ein Arbeitszeugnis.

Wozu?
Niemand erwartet von einem Bewerber, welcher sich aus ungekündigter 
Stellung bewirbt ein Arbeitszeugnis des aktuellen Arbeitgebers.

Cerberus schrieb:
> Problem wird man ganz anderer Art bekommen. Welcher Arbeitgeber
> wartet 6 Monate auf den Neuen?

Das ist schon eher die große Preisfrage.

Cerberus schrieb:
> Wie siehts mit Urlaubs- oder Überstundenabgeltung aus? Wenn da
> genug Tage zusammen kommen, kann man vielleicht früher weg.

Ist eine Möglichkeit.

von Zocker_54 (Gast)


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> Autor: Christian B. (luckyfu)
> Datum: 28.09.2018 12:13

> > Du brauchst doch ohnehin ein Arbeitszeugnis.

> Wozu?

Ja, frage ich mich auch.

von Maddin (Gast)


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Die Kündigungsfrist ist im Allgemeinen von der Betriebszugehörigkeit 
abhängig.

Also bereite dich schon mal auf zähe Verhandlungen zum Aufhebungsvertrag 
vor.

von Maddin (Gast)


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Was noch wichtig ist, anderswo ist das Gras auch nicht grüner.

Aber man sollte schon ab und an mal was riskieren.

Ich habe heute einen guten Artikel über Mechanismen der 
Entscheidungsfindung in meinem "Elektronikpraxis" Newsletter gefunden.

von Cerberus (Gast)


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G. L. schrieb:
> Bislang hab ich das nicht erlebt, dass man auf die volle Erfüllung bei
> Kündigung seitens AN gepocht hat - wer innerlich schon gekündigt hat,
> ist ohnehin nicht mehr so leistungsbereit, als dass sich das lohnen
> würde.

Der TO berichtet aber von anderen Erfahrungen.
Ziel so einer brutal langen Kündigungszeit dürfte wohl sein,
den Wechsel für den Arbeitnehmer zu erschweren.
Die Firmen wollen ihre guten Leute halt nicht bei der Konkurrenz
sehen. Deswegen wird da wohl so ein Zirkus gemacht.

Maddin schrieb:
> Also bereite dich schon mal auf zähe Verhandlungen zum Aufhebungsvertrag
> vor.

Aufhebungsverträge kommen meist von Arbeitgeberseite, wenn
noch Ansprüche auszuhandeln sind. Eine Abfindung wird hier
nicht in Betracht kommen. Der AN hätte da auch nichts anzubieten,
außer, dass er der Firma noch auf der Tasche liegt.

von Ich (Gast)


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Geplagter schrieb:
> Es gibt keinen Grund verbrannte Erde zu hinterlassen.

Ja, es beruht auf Gegenseitigkeit.

Ob man früher gehen kann hängt auch von den Projekten ab, die man 
betreut.


Maddin schrieb:
> Also bereite dich schon mal auf zähe Verhandlungen zum Aufhebungsvertrag
> vor.

Aufhebungsvertrag wird meist geschlossen, wenn der ArbeitGEBER vorzeitig 
einen raus haben will.

Cerberus schrieb:
> Die Firmen wollen ihre guten Leute halt nicht bei der Konkurrenz
> sehen. Deswegen wird da wohl so ein Zirkus gemacht.

Deshalb kann es klug sein, einen Grund für die Kündigung zu nennen.

Ein Kollege aus NRW wollte, weil Frau schwanger war, wieder zurück nach 
Bayern, in seine alte Heimat.

von Qwertz (Gast)


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Ich schrieb:
> Ein Kollege aus NRW wollte, weil Frau schwanger war, wieder zurück nach
> Bayern, in seine alte Heimat.

Nun gut, von NRW nach Bayern, das wird jeder Chef verständnisvoll 
nachvollziehen können. In die andere Richtung wird es schon schwieriger.

von Cyblord -. (cyblord)


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Qwertz schrieb:
> Ich schrieb:
>> Ein Kollege aus NRW wollte, weil Frau schwanger war, wieder zurück nach
>> Bayern, in seine alte Heimat.
>
> Nun gut, von NRW nach Bayern, das wird jeder Chef verständnisvoll
> nachvollziehen können. In die andere Richtung wird es schon schwieriger.

Plot Twist: Die Frau war in Wirklichkeit vom Chef schwanger...

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