Hallo, Frage an die erfahrenen Arbeitnehmer bzw. Hobby-Juristen: Ich fing in meinem Unternehmen am 01.01.2013 an. Dieser erste Arbeitsvertrag war befristet auf den 01.01.2014. Noch im ersten Arbeitsjahr bekam ich einen neuen Arbeitsvertrag zum 01.01.2014 der entfristet ist. In diesem zweiten Arbeitsvertrag ist geregelt, das nach dem 5. Dienstjahr die Kündigungsfrist 6 Monate sind. Beziehen sich die 5 Dienstjahre auf den 01.01.2013 oder auf den zweiten Vertrag (in dem diese Regelung erwähnt wird) und damit auf den 01.01.2014. Grund ist: ich will wechseln - offene Frage für mich: Habe ich nun 6 Monate oder nicht? Gruß
Ich würde sagen auf den 01.01.2013. Im öffentlichen Dienst ist es jedenfalls so, §34 TVÖD: § 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses (1) 1Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsschluss. 2Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3) bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss, von mehr als einem Jahr 6 Wochen, von mindestens 5 Jahren 3 Monate, von mindestens 8 Jahren 4 Monate, [...] zum Schluss eines Kalendervierteljahres. [...] (3) Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist. [...] 3Wechseln Beschäftigte zwischen Arbeitgebern, die vom Geltungsbereich dieses Tarifvertrages erfasst werden, werden die Zeiten bei dem anderen Arbeitgeber als Beschäftigungszeit anerkannt. 4Satz 3 gilt entsprechend bei einem Wechsel von einem anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber.
Geplagter schrieb: > Habe ich nun 6 Monate oder nicht? Kann man so nicht einfach sagen. Wenn der 2.Vertrag keine Probezeit hatte, würde ich vermuten, daß es nur ein Änderungsvertrag war und die Befristung wegfiel. Dann könnTEN es 6 sein. Man könnte im gegenseitigen Einvernehmen aber auch einen früheren Zeitpunkt im Aufhebungsvertrag festlegen. Aber Vorsicht, wenn es schief geht: 3 Monate Sperre bei AA!
die Sperre beim AA kann man mit seinem Arzt (Eigenkündigung aus gesundheitlichen Gründen) umgehen, ein Aufhebungsvertrag sollte immer möglich sein, bringt dem AG ja auch nichts wenn man 6 Monate krank ist.
Rudi Radlos schrieb: > Man könnte im gegenseitigen Einvernehmen aber auch einen früheren > Zeitpunkt im Aufhebungsvertrag festlegen. Wie ist das Verhältnis zu deinem Chef? Reisende soll man nicht aufhalten, dein Chef hat nichts von dir wenn du die 6 Monate absitzt. Du musst dafür sorgen, dass laufende Projekte sauber übergeben oder abgeschlossen werden können.
Thomas O. schrieb: > die Sperre beim AA kann man mit seinem Arzt (Eigenkündigung aus > gesundheitlichen Gründen) umgehen Dazu muss man zunächst einmal eindeutig krank sein mit Bezug auf den Arbeitsplatz, ansonsten ist dein "Tipp" nichts anderes als Betrug. Den müssen dann übrigens wir alle bezahlen, die in die Arbeitslosenversicherung einzahlen.
Rudi Radlos schrieb: > Kann man so nicht einfach sagen. Wenn der 2.Vertrag keine Probezeit > hatte, würde ich vermuten, daß es nur ein Änderungsvertrag war und die > Befristung wegfiel. Dann könnTEN es 6 sein. Hi, es steht nichts von Änderungsvertrag dar - jedoch keine Probezeit! Ich schrieb: > Wie ist das Verhältnis zu deinem Chef? Neutral Ich schrieb: > Reisende soll man nicht aufhalten, dein Chef hat nichts von dir wenn du > die 6 Monate absitzt. Die Erfahrung hat gezeigt das meine Ex-Kollegen 6 Monate bleiben mussten. Ich sitze auch nichts ab - mache meine Arbeit wie gewohnt bis zum letzten Tag weiter. Es gibt keinen Grund verbrannte Erde zu hinterlassen. Will auch nicht unbedingt in der Personalabteilung fragen und damit die Hühner verrückt machen...
Geplagter schrieb: > Es gibt keinen Grund verbrannte Erde zu > hinterlassen. Das hat eine Kündigung, aus welchem Grund auch immer, stets zur Folge. > Will auch nicht unbedingt in der Personalabteilung fragen und damit die > Hühner verrückt machen... Du brauchst doch ohnehin ein Arbeitszeugnis. Glaubst du ernsthaft, die riechen den Braten nicht? Problem wird man ganz anderer Art bekommen. Welcher Arbeitgeber wartet 6 Monate auf den Neuen? 6 Monate findet man deshalb nur in Knebelverträgen. So was sollte man ohne Wertausgleich nicht unterschreiben. Wie siehts mit Urlaubs- oder Überstundenabgeltung aus? Wenn da genug Tage zusammen kommen, kann man vielleicht früher weg.
Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, frag einen Anwalt. Wie lange will und wird der neue AG auf dich warten? Wenn der alte AG auf seine Frist beharrt, ist ein Aufhebungsvertrag ein möglicher Kompromiß. Bislang hab ich das nicht erlebt, dass man auf die volle Erfüllung bei Kündigung seitens AN gepocht hat - wer innerlich schon gekündigt hat, ist ohnehin nicht mehr so leistungsbereit, als dass sich das lohnen würde.
Cerberus schrieb: > Das hat eine Kündigung, aus welchem Grund auch immer, stets zur Folge. Schwachsinn! ich könnte mindestens beim letzten AG sofort wieder anfangen. Auch so bin ich ab und an noch dort und habe ein gutes Verhältnis zu fast allen Kollegen. Ähnlich verhält es sich mit dem vorletzten Arbeitgeber. Allerdings ist der Kontakt etwas eingeschlafen, aufgrund der Entfernung. Cerberus schrieb: > Du brauchst doch ohnehin ein Arbeitszeugnis. Wozu? Niemand erwartet von einem Bewerber, welcher sich aus ungekündigter Stellung bewirbt ein Arbeitszeugnis des aktuellen Arbeitgebers. Cerberus schrieb: > Problem wird man ganz anderer Art bekommen. Welcher Arbeitgeber > wartet 6 Monate auf den Neuen? Das ist schon eher die große Preisfrage. Cerberus schrieb: > Wie siehts mit Urlaubs- oder Überstundenabgeltung aus? Wenn da > genug Tage zusammen kommen, kann man vielleicht früher weg. Ist eine Möglichkeit.
> Autor: Christian B. (luckyfu) > Datum: 28.09.2018 12:13 > > Du brauchst doch ohnehin ein Arbeitszeugnis. > Wozu? Ja, frage ich mich auch.
Die Kündigungsfrist ist im Allgemeinen von der Betriebszugehörigkeit abhängig. Also bereite dich schon mal auf zähe Verhandlungen zum Aufhebungsvertrag vor.
Was noch wichtig ist, anderswo ist das Gras auch nicht grüner. Aber man sollte schon ab und an mal was riskieren. Ich habe heute einen guten Artikel über Mechanismen der Entscheidungsfindung in meinem "Elektronikpraxis" Newsletter gefunden.
G. L. schrieb: > Bislang hab ich das nicht erlebt, dass man auf die volle Erfüllung bei > Kündigung seitens AN gepocht hat - wer innerlich schon gekündigt hat, > ist ohnehin nicht mehr so leistungsbereit, als dass sich das lohnen > würde. Der TO berichtet aber von anderen Erfahrungen. Ziel so einer brutal langen Kündigungszeit dürfte wohl sein, den Wechsel für den Arbeitnehmer zu erschweren. Die Firmen wollen ihre guten Leute halt nicht bei der Konkurrenz sehen. Deswegen wird da wohl so ein Zirkus gemacht. Maddin schrieb: > Also bereite dich schon mal auf zähe Verhandlungen zum Aufhebungsvertrag > vor. Aufhebungsverträge kommen meist von Arbeitgeberseite, wenn noch Ansprüche auszuhandeln sind. Eine Abfindung wird hier nicht in Betracht kommen. Der AN hätte da auch nichts anzubieten, außer, dass er der Firma noch auf der Tasche liegt.
Geplagter schrieb: > Es gibt keinen Grund verbrannte Erde zu hinterlassen. Ja, es beruht auf Gegenseitigkeit. Ob man früher gehen kann hängt auch von den Projekten ab, die man betreut. Maddin schrieb: > Also bereite dich schon mal auf zähe Verhandlungen zum Aufhebungsvertrag > vor. Aufhebungsvertrag wird meist geschlossen, wenn der ArbeitGEBER vorzeitig einen raus haben will. Cerberus schrieb: > Die Firmen wollen ihre guten Leute halt nicht bei der Konkurrenz > sehen. Deswegen wird da wohl so ein Zirkus gemacht. Deshalb kann es klug sein, einen Grund für die Kündigung zu nennen. Ein Kollege aus NRW wollte, weil Frau schwanger war, wieder zurück nach Bayern, in seine alte Heimat.
Ich schrieb: > Ein Kollege aus NRW wollte, weil Frau schwanger war, wieder zurück nach > Bayern, in seine alte Heimat. Nun gut, von NRW nach Bayern, das wird jeder Chef verständnisvoll nachvollziehen können. In die andere Richtung wird es schon schwieriger.
Qwertz schrieb: > Ich schrieb: >> Ein Kollege aus NRW wollte, weil Frau schwanger war, wieder zurück nach >> Bayern, in seine alte Heimat. > > Nun gut, von NRW nach Bayern, das wird jeder Chef verständnisvoll > nachvollziehen können. In die andere Richtung wird es schon schwieriger. Plot Twist: Die Frau war in Wirklichkeit vom Chef schwanger...
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