Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Als Student Honorar von mehreren 1000€/Jahr verdienen


von Hann (Gast)


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Mit einigen Freunden zusammen haben wir in den letzten Jahren einige 
Softwaretools entwickelt, an denen auch ein großes Amerikanisches 
Unternehmen Interesse hat.
Uns wurde vom Berater im Gründerzentrum, die das Ganze als sehr 
tragfähig betrachtet, der Ratschlag gegeben, dazu eine GbR anzumelden. 
Das wollen wir nun auch machen.

Es ist nicht unwahrscheinlich, dass wir in den nächsten Jahre Honorare 
aus den USA im Bereich von >>10k€/Jahr erhalten.

Dazu zwei Fragen:

Wie sieht das mit unserem Status als Studenten (incl. 
Sozialversicherungsbeiträge) aus, wenn wir die Mini-Job-Verdienst-Latte 
reißen?

Macht das Finanzamt Stress bezüglich Scheinselbstständigkeit, wenn wir 
Honorare nur von einer Firma beziehen? (Wir leisten keine 
Auftragsarbeiten und sind hauptberuflich Studenten!)

Vielleicht gibt es hier Leute mit ähnlichen Problemen, die uns noch den 
einen oder anderen Tipp geben könnten. Jedenfalls schon mal Danke dafür.

von TestX (Gast)


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Die Krankenkasse bereitet euch wesentlich größere Probleme. 
Scheinselbständigkeit ist bei Studenten kein Thema.

btw. welcher Depp rät euch zu einer Gbr....besorgt euch einen 
anständigen Berater

von Hann (Gast)


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TestX schrieb:
> welcher Depp rät euch zu einer Gbr

Was spricht gegen eine GbR?
Als Alternative böte sich eigentlich nur die UG an, in der wir aber 
jährlich (bei Gewinn vorausgesetzt) eine Kapitalerhöhung vornehmen 
müssten.

von Klaus (Gast)


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Eine GbR sind sie doch jetzt schon, da sie gemeinsam entwickelt haben 
und sich auch gemeinsam entschlossen haben die Software zu verkaufen. 
Jede Wohngemeinschaft ist eine GbR. Der Berater meinte wohl eher, dass 
sie ein Gewerbe mit dieser Gesellschaftsform anmelden sollten und 
vielleicht noch einiges anderes in einem schriftlichen Vertrag regeln 
sollten.

von Wühlhase (Gast)


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Der Krankenkasse sind-meines Wissens nach-eure absoluten Verdienste 
völlig egal.

Was der Krankenkasse nicht egal ist, ist eure wöchentliche Arbeitszeit. 
Daher kommt nämlich das übliche 20h-Limit für Studenten.
Grundsätzlich sind 10k/a aber auch nicht unglaubwürdig. Ein Monatsgehalt 
von ca 1,5k ist für Studenten durchaus erreichbar.

Möglicherweise verliert ihr euren Studentenstatus bei der Krankenkasse, 
wenn ihr mehr als 20h in eure Arbeit steckt. Dann besteht die 
Möglichkeit, daß ihr euch freiwillig versichert (kostet ungefähr doppelt 
soviel wie das, was man als Student üblicherweise zahlt).
Oder ihr wickelt die Krankenversicherung über eure Firma ab, die ihr 
gründen wollt. Da kommt dann ja sowieso noch der ganze 
Sozialversicherungsschnodder dazu.
Dazu würde ich allerdings mal bei eurer KK direkt nachfragen. Ein kurzes 
Beratungsgespräch ist da deutlich informativer als das Forum hier.

von Hann (Gast)


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Wühlhase schrieb:
> wenn ihr mehr als 20h in eure Arbeit steckt.

Da wir unser Studium schaffen wollen, wird es die Hauptbeschäftigung 
bleiben. Die 20 Stunden pro Woche erreichen wir somit nicht.

Unser Problem ist, wie wir alle Randbedingungen erfüllen und die 
Honorare sauber einnehmen können.

von Cerberus (Gast)


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Wühlhase schrieb:
> Dazu würde ich allerdings mal bei eurer KK direkt nachfragen. Ein kurzes
> Beratungsgespräch ist da deutlich informativer als das Forum hier.

Wenn das so weit geht, gibts bei der IHK Exitenzgründungsseminare.
Wenn ihr das dann durch habt, kann es sein, dass euch die Lust an einer
Unternehmensgründung vergehen wird. Zumindest endet das ganze dann
eher nicht in einem finanziellen Desaster.

Wie wird denn die Zahlung aussehen? Evtl. kann man das ganze als
Verkauf von Lizenzrechten deklarieren. Wenn das ganze allerdings dann
Gewinn-orientiert ausgelegt ist, müssen wohl auch so einige Sachen
bedacht werden.

von Le X. (lex_91)


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Hann schrieb:
> Dazu zwei Fragen:

Bitte stelle diese Fragen in einem Gründerzentrum oder der IHK.
Dieses Forum ist definitiv der falsche Ort dafür.

Und hüte dich vor destruktiven Gestalten wie dem 
"Alles-ist-scheiße"-Cerberus.

Viel Erfolg euch!

: Bearbeitet durch User
von Cyblord -. (cyblord)


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Cerberus schrieb:
> Wenn das so weit geht, gibts bei der IHK Exitenzgründungsseminare.
> Wenn ihr das dann durch habt, kann es sein, dass euch die Lust an einer
> Unternehmensgründung vergehen wird. Zumindest endet das ganze dann
> eher nicht in einem finanziellen Desaster.

Mensch Michi, nicht jeder will auf H4 hocken wie du. Manche wollen halt 
arbeiten. Und manche sich sogar Selbständig machen. Was denkst du 
eigentlich wer deine Stütze verdient? Also sei froh wenn manche Leute 
noch was schaffen wollen und rede es ihnen nicht aus.

von Kastanie (Gast)


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Cyblord -. schrieb:
> Mensch Michi, nicht jeder will auf H4 hocken wie du. Manche wollen halt
> arbeiten. Und manche sich sogar Selbständig machen. Was denkst du
> eigentlich wer deine Stütze verdient? Also sei froh wenn manche Leute
> noch was schaffen wollen und rede es ihnen nicht aus.

Perfekter Beitrag!

von Hann (Gast)


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Cerberus schrieb:
> Zumindest endet das ganze dann
> eher nicht in einem finanziellen Desaster.

Kann es eigentlich nicht, da wir sehr überschaubare feste Kosten haben 
werden und sämtliche dazu notwendigen Arbeitsmittel bereits vorhanden 
sind.

von Ralph B. (rberres)


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Le X. schrieb:
> Bitte stelle diese Fragen in einem Gründerzentrum oder der IHK.
> Dieses Forum ist definitiv der falsche Ort dafür.

Danach würde ich dringend einen Steuerberater hinzu ziehen, welches euch 
beraten kann welche Unternehmensform am sinnvollsten für euch ist.

Und noch was setzt ein Vertrag untereinander auf, in dem drin steht, wer 
unter welchen Umständen Gehalt aus der Fa entnehmen darf und in welcher 
Höhe, und wie Leistungen von euch einzelnen zu bewerten sind.

Darin gehört auch wer welches Kapital ( sowohl Sach als auch Geldwerte ) 
eingebracht hat ( Anlagevermögen ) und wie sie im Falle der Auflösung 
der Fa. wieder verteilt wird.

Um das einigermasen wasserdicht vor dem Finanzamt zu machen benötigt ihr 
den Steuerberater, eventuell sogar Rechtsberatung.

Das ist wichtig um von vorne herein Streitereien untereinander zu 
vermeiden.

Bei Geld hört die Freundschaft meist auf.

Und sucht euch dringend weitere Kunden. Wenn euer einziger Kunde 
plötzlich abspringt, oder euch unter Druck setzt, dann ist schnell Essig 
mit eigener Fa. Und denkt dran. Es gibt genügend Institutionen die die 
Hand aufhält und kassiert.

Ralph Berres

von Hann (Gast)


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Ralph B. schrieb:
> Wenn euer einziger Kunde
> plötzlich abspringt, oder euch unter Druck setzt, dann ist schnell Essig
> mit eigener Fa.

Das wird uns auch nicht den Hals brechen, denn unser langfristiges Ziel 
ist ein abgeschlossenes Studium. Auch ohne die Honorare könnten wir das 
finanzieren.

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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Hann schrieb:
> Mit einigen Freunden zusammen haben wir in den letzten Jahren einige
> Softwaretools entwickelt, an denen auch ein großes Amerikanisches
> Unternehmen Interesse hat.

Bei dem Export in die USA sind vor allem die Haftungsrisiken enorm. Aus 
diesem Grund schließen alle normalen Betriebshaftpflichtversicherungen 
auch die Haftung bei Geschäften mit den USA und Kanada aus und 
verlangen, dass jedes einzelne Geschäft separat versichert wird.

> Uns wurde vom Berater im Gründerzentrum, die das Ganze als sehr
> tragfähig betrachtet, der Ratschlag gegeben, dazu eine GbR anzumelden.
> Das wollen wir nun auch machen.

Es besteht bereits im Innenverhältnis eine GbR, da Ihr ja schon zusammen 
entwickelt, was einem "gemeinsamen wirtschaftlichen Handeln" entspricht. 
Die GbR nun auch im Außenverhältnis anzumelden, ist daher konsequent. 
Hierbei muss man aber zwei Anmeldungen vornehmen, d.h. eine steuerliche 
beim Finanzamt und eine Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde. Vergisst man 
eine der beiden und die andere erfährt natürlich irgendwann davon, reißt 
man Euch den Arsch auf. BTDT.

Ihr solltet aber bei der formalen Gründung einen Gesellschaftervertrag 
formulieren, in dem die wichtigsten Streitpunkte eindeutig geklärt sind:
- Wie lösen wir die GbR einvernehmlich auf?
- Wie lösen wir die GbR im Falle eines Streites auf?
- Wer ist im Außenverhältnis handlungsbevollmächtigt?
- Welche Sanktionen sind bei vorsätzlichem Fehlverhalten, insbesondere
  beim Unterlassen von wichtigen Handlungen, möglich?
- Was geschieht bei vorübergehendem Verlust der Handlungsfähigkeit
  eines Gesellschafters? (z.B. langwierige Krankheit)
- Was geschieht bei dauerhaftem Verlust der Handlungsfähigkeit
  eines Gesellschafters? (z.B. chronische Krankheit ohne Aussicht auf
  Besserung?)
- Wie erfolgt die Wertermittlung bei Ausscheiden eines Gesellschafter
  auf Grund eines Streits?
- Wie erfolgt die Wertermittlung bei Ausscheiden eines Gesellschafter
  auf Grund von Tod?
- Soll ausgeschlossen werden, dass Angehörige einen handlungsunfähigen
  Gesellschafter vertreten?
- Soll ausgeschlossen werden, dass ein gerichtlich bestellter Vertreter
  einen handlungsunfähigen Gesellschafter vertritt?

Für die Erörterung all dieser Fragen und die Formulierung ist ein 
Rechtsanwalt mit Notariat(!!!) der richtige Ansprechpartner. Zum einen 
hat er schon etliche GbR-Verträge in seiner Schublade, die als Grundlage 
dienen können, und bei einem notariell beglaubigten Vertrag haftet er 
ggf. bei sog. rechtlichen Mängeln.

Steuerberater sind an dieser Stelle nicht ganz so gut geeignet. Trotzdem 
sollte man sich von vornherein einen solchen suchen, da man ihn noch für 
andere Tätigkeiten benötigt.

> Es ist nicht unwahrscheinlich, dass wir in den nächsten Jahre Honorare
> aus den USA im Bereich von >>10k€/Jahr erhalten.

Deutlicher formuliert: der ganze Aufwand lohnt sich eh nicht, wenn nicht 
mindestens so viel Geld dabei herausspringt.

> Dazu zwei Fragen:
>
> Wie sieht das mit unserem Status als Studenten (incl.
> Sozialversicherungsbeiträge) aus, wenn wir die Mini-Job-Verdienst-Latte
> reißen?

Früher(tm) reichte die kleinste selbstständige Tätigkeit aus, um in der 
Krankenversicherung den Studenten- oder Angestelltenstatus zu verlieren. 
Heutzutage muss man die selbstständige Tätigkeit aber unbedingt der 
Krankenkasse gegenüber anzeigen und sich bestätigen lassen. Für eine 
Versicherung gibt es eigentlich nichts Schöneres als einen 
Beitragszahler, die glaubt, versichert zu sein, ohne dass dies 
tatsächlich der Fall ist. Solange man als junger, halbwegs gesunder 
Mensch kaum Arztkosten produziert, bezahlt die Krankenkasse natürlich 
anstandlos. Aber wenn entweder eine teure chronische Krankheit oder eine 
sehr teure Therapie ansteht, überprüft die Krankenkasse, ob derjenige 
überhaupt versichert ist. Und dann kann man ggf. Jahrzehnte später eine 
ganz, ganz böse Überaschung erleben, denn die Krankenkassen überprüfen 
dann auch, ob derjenige womöglich zwischendurch mal selbstständig war, 
ggf. sogar auch nur als "Subunternehmer" gearbeitet hat.

> Macht das Finanzamt Stress bezüglich Scheinselbstständigkeit, wenn wir
> Honorare nur von einer Firma beziehen? (Wir leisten keine
> Auftragsarbeiten und sind hauptberuflich Studenten!)

Es gibt drei verschiedene Arten von Scheinselbstständigkeit, die nicht 
alle gleichzeitig erfüllt sein müssen:

1. Arbeitsrecht
Ein Scheinselbstständiger kann sich ggf. bei einem seiner Kunden einen 
unbefristeten Arbeitsvertrag erklagen. Das ist für Euch nicht relevant.

2. Sozialversicherung
Der Sozialversicherungsträger kann feststellen, dass für die 
angestelltenartige Tätigkeit Sozialversicherungsbeiträge 
(Rentenversicherung, Pflegeversicherung, usw.) zu entrichten sind. 
Hierbei wird in erster Linie der "Arbeitgeber" zur Kasse gebeten. Wenn 
dieser aber glaubhaft nachweisen kann, dass er davon ausgehen konnte, 
ein "richtiges" Unternehmen beauftragt zu haben, hält der 
Sozialversicherungsträger bei dem Auftragnehmer die Hand auf. Und dann 
werden schlagartig für den gesamten Zeitraum der selbstständigen 
Tätigkeit die Beiträge fällig. Da können in ein paar Jahren locker 
hunderttausende an Euro fällig werden. Sozialversicherungsträger sind 
äußerst schmerzbefreit, was das Stellen von Insolvenzanträgen angeht; 
die interessieren sich nicht die Bohne dafür, ob das Unternehmen pleite 
geht, denn einem deutschen Beamten ist alles unternehmerische eh suspekt 
und gehört beseitigt.

3. Steuerrecht
Das Finanzamt kann eine Scheinselbstständigkeit (sog. Liebhaberei) dann 
erkennen, wenn über einen längeren Zeitraum entweder keine Steuern 
gezahlt oder mehr Steuern erstattet als gezahlt werden. Hierbei kommt es 
gewaltig auf den Einzelfall an. Manch einer hat ein Gewerbe angemeldet, 
um das Werkzeug für seinen privaten Bastelkeller steuergünstig, d.h. mit 
Vorsteuererstattung, einkaufen zu können. Umsätze oder gar Gewinne 
produziert er aber nicht. Das ist ganz klar Scheinselbstständigkeit. Ein 
Selbstständiger, der aber nur ein schlechter Unternehmer ist, indem er 
sich immer wieder verkalkuliert, oder dessen Kunden nicht zahlen, ist 
kein Scheinselbständiger, obwohl er Steuererstattungen ohne Ende 
bekommt.

TestX schrieb:
> btw. welcher Depp rät euch zu einer Gbr....besorgt euch einen
> anständigen Berater

Steuerberater raten gerne zu Unternehmensformen, die ihnen die 
größtmöglichen Einnahmen bescheren. Als ich mich selbstständig machte, 
riet der damalige StB dringend zu einer GmbH&Co. KG. Natürlich hat diese 
Form große Vorteile, aber es verschwieg die gewaltigen Kosten für die 
Jahresabschlüsse: Gewinnermittlung der GmbH, Bilanz der GmbH, 
Gewinnermittlung der KG, Gewinnermittlung der Gesellschafter, 
Einkommensteuererklärung der Gesellschafter. Da ist man ohne auch nur 
einen Cent an Umsatz schon locker bei 5kEUR/a für den StB.

Hann schrieb:
> Was spricht gegen eine GbR?

Die Gesellschafter haften komplett mit ihrem Privatvermögen, was sich 
durch haftungsbeschränkte Unternehmensformen reduzieren ließe. ABER es 
gibt noch das ganz große AAAABER!

> Als Alternative böte sich eigentlich nur die UG an, in der wir aber
> jährlich (bei Gewinn vorausgesetzt) eine Kapitalerhöhung vornehmen
> müssten.

Solch ein neu gegründetes Unternehmen besitzt keinerlei Bonität. d.h. 
sie ist sogar geringer als bei einem Langzeitarbeitslosen. Schon um ein 
Geschäftskonto eröffnen zu können, verlangt die betreffende Bank von den 
Gesellschaftern des Unternehmens, in beliebiger Höhe gegen deren 
Privatvermögen vollstrecken zu können. Bei Privatkunden wäre solch eine 
unbegrenzte Haftung sicherlich sittenwidrig und damit unwirksam. Als 
Gesellschafter eine UG, GmbH, AG, usw. tritt man jedoch als Kaufmann 
auf. Und Kaufleuten wird völlig zu recht unterstellt, dass sie alle 
vertragsrechtlichen Fallstricke und deren Auswirkungen erkennen können. 
Ein Richter legt dann also das (bürgerfreundliche) BGB beseite und kramt 
stattdessen das HGB (Handelsgesetzbuch) hervor. Bei einer GbR ist die 
Sache jedoch umgekehrt, denn schon die Unternehmensform besagt ganz 
klar, dass das HGB nicht anzuwenden ist.

Aber nicht nur die Banken, sondern ggf. auch potentielle 
Geschäftspartner sind ja nicht doof und verlangen bei jungen Unternehmen 
eine persönliche Haftungserklärung jedes Gesellschafters. Erst im Laufe 
der Zeit, d.h. wenn das Unternehmen schon einige Jahre am Markt tätig 
ist, verzichten Geschäftspartner darauf. Gerade Großunternehmen 
verlangen sog. Lieferantenselbstauskünfte. Wer bis dahin dachte, nur 
beim Proktologen die Hose herunterlassen zu müssen, wird eines Besseren 
belehrt. Man soll sich darin teilweise sogar zur Nennung von Geschäften 
mit Konkurrenten einschließlich der genauen Umsätze und 
Projektbezeichnungen verpflichten. Darauf einzugehen, verstieße 
natürlich gegen jede Vertraulichkeit.

Auch in Sachen Insolvenz sieht die Sache deutlich anders aus: schon wenn 
bei einem haftungsbeschränkten Unternehmen die Insolvenz droht, muss man 
eigentlich sofort zum Konkursrichter. Man darf nicht so lange warten, 
bis die tatsächliche Insolvenz eingetreten ist. Eigentlich ist z.B. eine 
UG oder GmbH bereits am Tage ihrer Gründung insolvent, da noch keine 
Forderungen gegen Kunden, aber ein Haufen Verbindlichkeiten bestehen, 
z.B. für die Eintragung und die Erstellung der Eröffnungsbilanz. Nun 
kann man als Gesellschafter ein sog. Gesellschafterdarlehen geben, d.h. 
es stellt die Liquidität sicher, taucht in der Bilanz aber natürlich 
auch als Verbindlichkeit auf. Somit hat man noch nichts gewonnen, da 
immer noch die sog. bilanzielle Überschuldung vorliegt. Erst durch die 
Abgabe einer Forderungsverzichtserklärung auf das Stammkapital und 
das/die Gesellschafterdarlehen wird die Gesellschaft solvent.

Die Details erklärt jeder Steuerberater. Das macht er nicht für lau, 
sondern gegen Einwurf großer Scheine. Die Eintragung macht anschließend 
jeder Notar. Das macht er nicht für lau, sondern gegen Einwurf großer 
Scheine.

Klaus schrieb:
> Jede Wohngemeinschaft ist eine GbR.

Nein, es handelt sich um eine Wohngemeinschaft und nicht 
Wohngesellschaft, auch wenn ein gemeinsames wirtschaftliches Handeln 
vorliegt.

Die Unterschiede in sind in Titel 16 und Titel 17 des BGB aufgeführt:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html

Wühlhase schrieb:
> Was der Krankenkasse nicht egal ist, ist eure wöchentliche Arbeitszeit.

Diese wären bei angestellte Nebentätigkeiten relevant. Als 
Selbstständiger hat man keine Arbeitszeiten, aber die Tätigkeit als 
solche muss angezeigt werden.

> Daher kommt nämlich das übliche 20h-Limit für Studenten.
> Grundsätzlich sind 10k/a aber auch nicht unglaubwürdig. Ein Monatsgehalt
> von ca 1,5k ist für Studenten durchaus erreichbar.

Als Einzelunternehmer oder GbR-Gesellschafter bezieht man kein Gehalt, 
sondern Privatentnahmen. Bei einer UG oder GmbH teilt sich das Einkommen 
in ein Geschäftsführergehalt und eine Gewinnausschüttung auf. In jedem 
Fall berechnet sich der Versicherungsbeitrag bis zur 
Beitragsbemessungsgrenze am gesamten Jahreseinkommen. Wo die Grenzen bei 
Studenten liegen, ist mir aber nicht bekannt.

> Möglicherweise verliert ihr euren Studentenstatus bei der Krankenkasse,
> wenn ihr mehr als 20h in eure Arbeit steckt. Dann besteht die
> Möglichkeit, daß ihr euch freiwillig versichert (kostet ungefähr doppelt
> soviel wie das, was man als Student üblicherweise zahlt).

Und zusätzlich bezahlt man auch noch den Arbeitgeberanteil, der einem 
bei einer normalen Gehaltszahlung verborgen bleibt! Also liegt man eher 
bei dem vierfachen Beitrag!

> Oder ihr wickelt die Krankenversicherung über eure Firma ab, die ihr
> gründen wollt. Da kommt dann ja sowieso noch der ganze
> Sozialversicherungsschnodder dazu.

Nein, bei Einzelunternehmen oder GbR ist die Krankenversicherung 
Privatsache. Und das ist auch richtig so, denn ansonsten wären ja deren 
Leistungen wiederum Einnahmen des Unternehmens und müssten versteuert 
werden. Ich habe z.B. eine Unfallversicherung bei der 
Berufsgenossenschaft abgeschlossen, die einen extrem günstigen 
Jahresbeitrag (Größenordnung 100EUR/a) bei ordentlicher Leistung 
(~72kEUR/a) hat. Ich könnte den Beitrag als Betriebsausgabe absetzen, 
müsste aber im Leistungsfall kräftig Steuern zahlen. Dann bezahle ich 
den Beitrag doch lieber aus dem versteuerten Nettoeinkommen.

> Dazu würde ich allerdings mal bei eurer KK direkt nachfragen. Ein kurzes
> Beratungsgespräch ist da deutlich informativer als das Forum hier.

Da man sie selbstständige Tätigkeit dort anzeigen muss, handelt es sich 
eh um einen erforderlichen Schritt. Die Krankenkassen sind übrigens die 
einzigen Institutionen, bei denen man als Selbstständiger den roten 
Teppich ausgerollt bekommt. Zum einen wegen der deutlich geringeren Zahl 
von Krankschreibungstagen als bei Angestellten und zum anderen, weil man 
als Arbeitgeber auch den Angestellten bestimmte Krankenversicherungen 
schmackhaft machen kann.

Cerberus schrieb:
> Wie wird denn die Zahlung aussehen? Evtl. kann man das ganze als
> Verkauf von Lizenzrechten deklarieren.

Solch ein Lizenzmodell wäre in der Tat ein sinnvoller Grund, doch über 
eine UG/GmbH nachzudenken, und zwar als Vertriebsgesellschaft der GbR. 
So machen es nämlich sehr viele Unternehmen, die Produkte entwickeln.

Das Produkt bleibt dabei vollständig im Eigentum der GbR. Die UG/GmbH 
kauft Lizenzen bei der GbR und verkauft diese weiter an den Kunden. Im 
Haftungsfall geht im Zweifelsfall nur die UG/GmbH pleite. Der Vorteil 
besteht darin, dass die UG/GmbH kaum Liquidität benötigt, denn im 
Liefervertrag mit der GbR kann festgehalten werden, dass die Bezahlung 
erst dann erfolgt, wenn die Kunden der UG/GmbH bezahlt haben.

Manche Durchgriffsmöglichkeiten im Rahmen der Produkthaftung sind zwar 
nach wie vor gegeben, aber man kann sie durch geeignete Formulierungen 
in den Verträgen zwischen GbR und UG/GmbH deutlich einschränken. Hierfür 
sollte man einen Fachanwalt für Vertragsrecht konsultieren. Dieser 
sollte möglichst identisch mit dem o.a. Notar sein, der auch die 
Eintragung der Gesellschaft und die Formulierung der 
Gesellschafterverträge durchführt.

Hann schrieb:
> Kann es eigentlich nicht, da wir sehr überschaubare feste Kosten haben
> werden und sämtliche dazu notwendigen Arbeitsmittel bereits vorhanden
> sind.

prust *lach* gacker Ihr ahnt überhaupt nicht, welche Institutionen 
und sonstigen Schmarotzer aus den Löcher gekrochen kommen, um von Euch 
viel Geld bei minimaler Leistung zu bekommen! IHK-Pflichtbeitrag... 
Regelmäßige Kontrollen durch die BG, bei der Euch deren "Beratungen" und 
"Schulungen" teils vorgeschrieben und teils empfohlen werden. Unmengen 
an Verlagen, die den Eindruck erwecken, behördliche Aufgaben 
wahrzunehmen, es aber nicht tun. Statisches Landesamt, das ständig 
irgendwelche Erhebungen durchführt und bei Fristüberschreitungen sofort 
unangemessen saftige Bußgelder verhängt. Bundesanzeiger mit Preisen, bei 
denen man denkt, dass die Veröffentlichung auf handgeschöpftem 
Büttenpapier mit Ledereinband und Blattvergoldung erfolge. Steuerberater 
mit kreativer Auslegung der Gebührenordnung und Portokosten, die 
vielleicht für einen berittenen Kurier angemessen wären.

Ralph B. schrieb:
> Bei Geld hört die Freundschaft meist auf.
>
> Und sucht euch dringend weitere Kunden. Wenn euer einziger Kunde
> plötzlich abspringt, oder euch unter Druck setzt, dann ist schnell Essig
> mit eigener Fa. Und denkt dran. Es gibt genügend Institutionen die die
> Hand aufhält und kassiert.

Das kann ich voll unterschreiben!

Hann schrieb:
> Das wird uns auch nicht den Hals brechen, denn unser langfristiges Ziel
> ist ein abgeschlossenes Studium. Auch ohne die Honorare könnten wir das
> finanzieren.

Um so wichtiger ist es, die Auflösung des Unternehmens von vornherein zu 
regeln. Wenn z.B. einer von Euch ein lukratives Angebot eines 
Arbeitgebers bekommt, der den Ausstieg aus der Selbstständigkeit 
voraussetzt, und die anderen weitermachen wollen, gibt es ggf. Streit.

Zu meinen obigen Anmerkungen zur Handlungsunfähigkeit eines 
Gesellschafters:

In meinem Bekanntenkreis hatte sich ein Pärchen (~30 Jahre) 
selbstständig gemacht. Allerdings entwickelte er eine juvenile Form von 
Alzheimer, wurde arbeits- und geschäftsunfähig und musste irgendwann in 
einem Pflegeheim untergebracht werden. Leider hatten die beiden keinen 
Gesellschaftervertrag, in dem die Befugnis zur Vertretung durch einen 
einzelnen Gesellschafter festgelegt wurde. Nur beide zusammen waren 
somit zur Geschäftsführung befugt. Dies betrifft aber auch z.B. die 
Abgabe von Steuererklärungen und andere wichtige Vorgänge. Der/Die 
verbleibende(n) Gesellschafter können nicht einmal die Gesellschaft 
auflösen! Solange der geschäftsunfähige Gesellschafter noch lebt, können 
dadurch alle ruiniert werden.

Üblicherweise wird bei Feststellung der Geschäftsunfähigkeit ein 
gesetzlicher Vertreter durch das Gericht bestimmt. Das setzt aber 
voraus, dass ein geeigneter Arzt wirklich die Art und Dauer der 
Geschäftsunfähigkeit attestiert, was gerade bei Krankheiten mit sehr 
schwankendem Verlauf nicht möglich ist oder sich über Jahre hinzieht. 
Und selbst wenn es dann irgendwann einen gesetzlichen Vertreter gibt, 
heißt es noch lange nicht, dass er Entscheidungen im Sinne des 
Unternehmens fällt. Vielfach werden dann einfach keine Entscheidungen 
gefällt, sondern konsequent verweigert.

Und nachdem in dem obigen Fall derjenige nach einigen Jahren verstarb, 
standen plötzlich seine Erben auf der Matte und wollten astronomisch 
hohe Gesellschafteranteile ausbezahlt haben, und zwar sofort. Es gab im 
Gesellschaftervertrag leider keine Formulierung, die vorsah, dass die 
Auszahlung von Gesellschafteranteilen nicht den Bestand des Unternehmens 
gefährden dürfe.

: Bearbeitet durch User
von nun ja... (Gast)


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Hann....

-Mach keine "GbR", denn da haftet jeder einzelne Gesellschafter voll mit 
seinem Privatvermögen auch für die Fehler der anderen. Und die 
"Gläubiger" können sich ganz frei aussuchen, wen sie pfänden, verklagen, 
etc.

- Geh zu Deiner Krankenkasse, die geben Dir Auskunft, was Du darfst und 
was nicht.

von Maier (Gast)


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Andreas S. schrieb:
> Bei dem Export in die USA sind vor allem die Haftungsrisiken enorm.
Seh ich auch so, deswegen UG.

Bei der UG sind die Steuern höher und außerdem ist der 
Buchhaltungsaufwand erhöht, wenn man einen Steuerberater dafür braucht, 
wird es recht teuer, der ist aber auch nicht zwingend. Ist dann halt ein 
zusätzlicher Aufwand.

Ansonsten: Einfach machen. Steuern und Sozialabgaben sind immer geringer 
als die Einnahmen, es bleibt also auf jeden Fall was übrig.


> Aber nicht nur die Banken, sondern ggf. auch potentielle
> Geschäftspartner sind ja nicht doof und verlangen bei jungen Unternehmen
> eine persönliche Haftungserklärung jedes Gesellschafters.
Nur, wenn der Kunde in Vorleistung geht oder Vertragsstrafen vereinbart 
sind. Bei einer Beratung ist das regelmäßig nicht der Fall.

> Auch in Sachen Insolvenz sieht die Sache deutlich anders aus: schon wenn
> bei einem haftungsbeschränkten Unternehmen die Insolvenz droht, muss man
> eigentlich sofort zum Konkursrichter.
Das ist ein echter Fallstrick. Wenn es aber nur um Beratungen geht, d.h. 
keine größeren Investitionen (auf Pump) anstehen, und keine laufenden 
Kosten (Gehälter/Mieten) vorhanden sind, ist auch das unproblematisch.

> Bei einer UG oder GmbH teilt sich das Einkommen
> in ein Geschäftsführergehalt und eine Gewinnausschüttung auf.
Hier aufpassen bzgl. "verdeckter Gewinnausschüttung". Man darf das 
Gehalt nicht nachträglich entsprechend dem Gewinn "einstellen". Was man 
aber nicht als Gehalt auszahlt, sondern als Gewinn, ist als 
Unternehmensgewinn zusätzlich steuerbar. Gehälter dagegen sind 
Betriebsausgaben.

- Wer nicht wagt, der nicht gewinnt -

von Cerberus (Gast)


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Cyblord -. schrieb:
> Manche wollen halt
> arbeiten. Und manche sich sogar Selbständig machen. Was denkst du
> eigentlich wer deine Stütze verdient?

Und was glaubst du, wie hoch dein Anteil daran wäre?
Nicht mal nen Fliegenschiss, würde ich sagen.

> Also sei froh wenn manche Leute
> noch was schaffen wollen und rede es ihnen nicht aus.

Gäbe es den Sozialstaat nicht, würden wir hier nicht friedlich
palavern, sondern würden die Waffen sprechen lassen. Wäre dann
nämlich nur noch ne Frage, wer die besseren Waffen hätte.
Das Sozialsystem sichert den sozialen Frieden, also stänkere
hier nicht rum, als wärst du der liebe Gott persönlich.
Natürlich rate ich zur Vorsicht, so wie Andreas Schweigstill
es sehr ausführlich schon angedeutet hat. Wäre was für das
Foren-Wiki. Daher ist die informelle Beteiligung mit der IHK
bei solchen Abenteuern jedem Möchtegernselbständigen dringend
anzuraten.

Le X. schrieb:
> Und hüte dich vor destruktiven Gestalten wie dem
> "Alles-ist-scheiße"-Cerberus.

Vorsicht ist der bessere Teil der Tapferkeit.
Kann sonst schnell zur Hölle auf Erden werden.

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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Cerberus schrieb:
> Gäbe es den Sozialstaat nicht, würden wir hier nicht friedlich
> palavern, sondern würden die Waffen sprechen lassen.

Du siehst also Deine eigene Faulenzerei als wichtigen Beitrag zur 
Friedenssicherung?

> Natürlich rate ich zur Vorsicht, so wie Andreas Schweigstill
> es sehr ausführlich schon angedeutet hat.

Ich rate nicht zur Vorsicht in dem Sinne, dass nun jeder meine 
Ausführungen als Ausrede für das eigene Nichtstun verwenden sollte. 
Vielmehr geht es darum, bestimmte Fallstricke zu vermeiden, indem man 
schon frühzeitig wirklich wichtige Entscheidungen korrekt trifft.

von Cyblord -. (cyblord)


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Cerberus schrieb:
> Und was glaubst du, wie hoch dein Anteil daran wäre?
> Nicht mal nen Fliegenschiss, würde ich sagen.

Komisch, weil man mit meiner Lohnsteuer alleine jeden Monat drei H4 
Regelsätze auszahlen kann.

> Gäbe es den Sozialstaat nicht, würden wir hier nicht friedlich
> palavern, sondern würden die Waffen sprechen lassen.

Ich fürchte auch da würdest du wieder den kürzeren ziehen.

: Bearbeitet durch User
von Marx W. (Gast)


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Hann schrieb:
> Wie sieht das mit unserem Status als Studenten (incl.
> Sozialversicherungsbeiträge) aus, wenn wir die Mini-Job-Verdienst-Latte
> reißen?

U.U. kann es sein, dass du vllt. von der GKV wg. dem "wegfall" der 
Grundlage "Mitversicherung als Familienangehöriger" oder der Grundlage 
"Student" kontaktiert wirst!
Passiert rein zufällig dann! Wg. Datenschutz ist ja sowas in der DDR4.0 
total undenkbar.
HeHeHeHeHeHe!!!!!!!!!!!!!

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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Marx W. schrieb:
> U.U. kann es sein, dass du vllt. von der GKV wg. dem "wegfall" der
> Grundlage "Mitversicherung als Familienangehöriger" oder der Grundlage
> "Student" kontaktiert wirst!
> Passiert rein zufällig dann! Wg. Datenschutz ist ja sowas in der DDR4.0
> total undenkbar.
> HeHeHeHeHeHe!!!!!!!!!!!!!

Der Krankenversicherung wird nicht von sich aus darauf hinweisen, denn, 
wie schon erwähnt, ist es für sie deutlich lukrativer, von einem 
Nichtversicherten Beiträge zu kassieren. Die paar Euro, die der KV 
während der Studiendauer entgehen, sind Erdnüsse gegenüber den etlichen 
hundert Kiloeuro, die bei schweren Erkrankungen eingespart werden 
können. Erst dann wird die KV von sich aus auf den Verlust des 
Versicherungsschutzes hinweisen. Und sie muss auch nicht die erhaltenen 
Beiträge zurückerstatten, denn der vermeintlich Versicherte beging ja 
eine Straftat, nämlich Versicherungsbetrug.

: Bearbeitet durch User
von Kris M. (kristijan_m148)


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Hi,

ich habe damals ebenfalls eine Software Idee gehabt mit Investor etc.

An der Frage der Unternehmensform ist es dann bei uns gescheitert. 
(Verschiedene Probleme mit Investor und stiller Teilhaber etc. Is ja 
auch egal.)
Du solltest auf jeden Fall darüber nachdenken eine GmbH zu gründen. Das 
Internetrecht ist sehr undurchschaubar und wenn du verklagt wirst, sei 
es Namensrechte, Urheber, was auch immer.. geht das schnell in die 
Millionen.

Keine Ahnung was für eine Software das bei euch ist, aber mit den 
meisten kann man Schindluder treiben und dann seid ihr am Ende 
verantwortlich.

Zum Fiskus.. Du musst alle Einkünfte vorweisen. Diese Honorare sind 
gleichzusetzen mit Tantiemen. Bzw. es sind Tantieme und müssen verteuert 
werden.

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