Mit einigen Freunden zusammen haben wir in den letzten Jahren einige
Softwaretools entwickelt, an denen auch ein großes Amerikanisches
Unternehmen Interesse hat.
Uns wurde vom Berater im Gründerzentrum, die das Ganze als sehr
tragfähig betrachtet, der Ratschlag gegeben, dazu eine GbR anzumelden.
Das wollen wir nun auch machen.
Es ist nicht unwahrscheinlich, dass wir in den nächsten Jahre Honorare
aus den USA im Bereich von >>10k€/Jahr erhalten.
Dazu zwei Fragen:
Wie sieht das mit unserem Status als Studenten (incl.
Sozialversicherungsbeiträge) aus, wenn wir die Mini-Job-Verdienst-Latte
reißen?
Macht das Finanzamt Stress bezüglich Scheinselbstständigkeit, wenn wir
Honorare nur von einer Firma beziehen? (Wir leisten keine
Auftragsarbeiten und sind hauptberuflich Studenten!)
Vielleicht gibt es hier Leute mit ähnlichen Problemen, die uns noch den
einen oder anderen Tipp geben könnten. Jedenfalls schon mal Danke dafür.
Die Krankenkasse bereitet euch wesentlich größere Probleme.
Scheinselbständigkeit ist bei Studenten kein Thema.
btw. welcher Depp rät euch zu einer Gbr....besorgt euch einen
anständigen Berater
TestX schrieb:> welcher Depp rät euch zu einer Gbr
Was spricht gegen eine GbR?
Als Alternative böte sich eigentlich nur die UG an, in der wir aber
jährlich (bei Gewinn vorausgesetzt) eine Kapitalerhöhung vornehmen
müssten.
Eine GbR sind sie doch jetzt schon, da sie gemeinsam entwickelt haben
und sich auch gemeinsam entschlossen haben die Software zu verkaufen.
Jede Wohngemeinschaft ist eine GbR. Der Berater meinte wohl eher, dass
sie ein Gewerbe mit dieser Gesellschaftsform anmelden sollten und
vielleicht noch einiges anderes in einem schriftlichen Vertrag regeln
sollten.
Der Krankenkasse sind-meines Wissens nach-eure absoluten Verdienste
völlig egal.
Was der Krankenkasse nicht egal ist, ist eure wöchentliche Arbeitszeit.
Daher kommt nämlich das übliche 20h-Limit für Studenten.
Grundsätzlich sind 10k/a aber auch nicht unglaubwürdig. Ein Monatsgehalt
von ca 1,5k ist für Studenten durchaus erreichbar.
Möglicherweise verliert ihr euren Studentenstatus bei der Krankenkasse,
wenn ihr mehr als 20h in eure Arbeit steckt. Dann besteht die
Möglichkeit, daß ihr euch freiwillig versichert (kostet ungefähr doppelt
soviel wie das, was man als Student üblicherweise zahlt).
Oder ihr wickelt die Krankenversicherung über eure Firma ab, die ihr
gründen wollt. Da kommt dann ja sowieso noch der ganze
Sozialversicherungsschnodder dazu.
Dazu würde ich allerdings mal bei eurer KK direkt nachfragen. Ein kurzes
Beratungsgespräch ist da deutlich informativer als das Forum hier.
Wühlhase schrieb:> wenn ihr mehr als 20h in eure Arbeit steckt.
Da wir unser Studium schaffen wollen, wird es die Hauptbeschäftigung
bleiben. Die 20 Stunden pro Woche erreichen wir somit nicht.
Unser Problem ist, wie wir alle Randbedingungen erfüllen und die
Honorare sauber einnehmen können.
Wühlhase schrieb:> Dazu würde ich allerdings mal bei eurer KK direkt nachfragen. Ein kurzes> Beratungsgespräch ist da deutlich informativer als das Forum hier.
Wenn das so weit geht, gibts bei der IHK Exitenzgründungsseminare.
Wenn ihr das dann durch habt, kann es sein, dass euch die Lust an einer
Unternehmensgründung vergehen wird. Zumindest endet das ganze dann
eher nicht in einem finanziellen Desaster.
Wie wird denn die Zahlung aussehen? Evtl. kann man das ganze als
Verkauf von Lizenzrechten deklarieren. Wenn das ganze allerdings dann
Gewinn-orientiert ausgelegt ist, müssen wohl auch so einige Sachen
bedacht werden.
Hann schrieb:> Dazu zwei Fragen:
Bitte stelle diese Fragen in einem Gründerzentrum oder der IHK.
Dieses Forum ist definitiv der falsche Ort dafür.
Und hüte dich vor destruktiven Gestalten wie dem
"Alles-ist-scheiße"-Cerberus.
Viel Erfolg euch!
Cerberus schrieb:> Wenn das so weit geht, gibts bei der IHK Exitenzgründungsseminare.> Wenn ihr das dann durch habt, kann es sein, dass euch die Lust an einer> Unternehmensgründung vergehen wird. Zumindest endet das ganze dann> eher nicht in einem finanziellen Desaster.
Mensch Michi, nicht jeder will auf H4 hocken wie du. Manche wollen halt
arbeiten. Und manche sich sogar Selbständig machen. Was denkst du
eigentlich wer deine Stütze verdient? Also sei froh wenn manche Leute
noch was schaffen wollen und rede es ihnen nicht aus.
Cyblord -. schrieb:> Mensch Michi, nicht jeder will auf H4 hocken wie du. Manche wollen halt> arbeiten. Und manche sich sogar Selbständig machen. Was denkst du> eigentlich wer deine Stütze verdient? Also sei froh wenn manche Leute> noch was schaffen wollen und rede es ihnen nicht aus.
Perfekter Beitrag!
Cerberus schrieb:> Zumindest endet das ganze dann> eher nicht in einem finanziellen Desaster.
Kann es eigentlich nicht, da wir sehr überschaubare feste Kosten haben
werden und sämtliche dazu notwendigen Arbeitsmittel bereits vorhanden
sind.
Le X. schrieb:> Bitte stelle diese Fragen in einem Gründerzentrum oder der IHK.> Dieses Forum ist definitiv der falsche Ort dafür.
Danach würde ich dringend einen Steuerberater hinzu ziehen, welches euch
beraten kann welche Unternehmensform am sinnvollsten für euch ist.
Und noch was setzt ein Vertrag untereinander auf, in dem drin steht, wer
unter welchen Umständen Gehalt aus der Fa entnehmen darf und in welcher
Höhe, und wie Leistungen von euch einzelnen zu bewerten sind.
Darin gehört auch wer welches Kapital ( sowohl Sach als auch Geldwerte )
eingebracht hat ( Anlagevermögen ) und wie sie im Falle der Auflösung
der Fa. wieder verteilt wird.
Um das einigermasen wasserdicht vor dem Finanzamt zu machen benötigt ihr
den Steuerberater, eventuell sogar Rechtsberatung.
Das ist wichtig um von vorne herein Streitereien untereinander zu
vermeiden.
Bei Geld hört die Freundschaft meist auf.
Und sucht euch dringend weitere Kunden. Wenn euer einziger Kunde
plötzlich abspringt, oder euch unter Druck setzt, dann ist schnell Essig
mit eigener Fa. Und denkt dran. Es gibt genügend Institutionen die die
Hand aufhält und kassiert.
Ralph Berres
Ralph B. schrieb:> Wenn euer einziger Kunde> plötzlich abspringt, oder euch unter Druck setzt, dann ist schnell Essig> mit eigener Fa.
Das wird uns auch nicht den Hals brechen, denn unser langfristiges Ziel
ist ein abgeschlossenes Studium. Auch ohne die Honorare könnten wir das
finanzieren.
Hann schrieb:> Mit einigen Freunden zusammen haben wir in den letzten Jahren einige> Softwaretools entwickelt, an denen auch ein großes Amerikanisches> Unternehmen Interesse hat.
Bei dem Export in die USA sind vor allem die Haftungsrisiken enorm. Aus
diesem Grund schließen alle normalen Betriebshaftpflichtversicherungen
auch die Haftung bei Geschäften mit den USA und Kanada aus und
verlangen, dass jedes einzelne Geschäft separat versichert wird.
> Uns wurde vom Berater im Gründerzentrum, die das Ganze als sehr> tragfähig betrachtet, der Ratschlag gegeben, dazu eine GbR anzumelden.> Das wollen wir nun auch machen.
Es besteht bereits im Innenverhältnis eine GbR, da Ihr ja schon zusammen
entwickelt, was einem "gemeinsamen wirtschaftlichen Handeln" entspricht.
Die GbR nun auch im Außenverhältnis anzumelden, ist daher konsequent.
Hierbei muss man aber zwei Anmeldungen vornehmen, d.h. eine steuerliche
beim Finanzamt und eine Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde. Vergisst man
eine der beiden und die andere erfährt natürlich irgendwann davon, reißt
man Euch den Arsch auf. BTDT.
Ihr solltet aber bei der formalen Gründung einen Gesellschaftervertrag
formulieren, in dem die wichtigsten Streitpunkte eindeutig geklärt sind:
- Wie lösen wir die GbR einvernehmlich auf?
- Wie lösen wir die GbR im Falle eines Streites auf?
- Wer ist im Außenverhältnis handlungsbevollmächtigt?
- Welche Sanktionen sind bei vorsätzlichem Fehlverhalten, insbesondere
beim Unterlassen von wichtigen Handlungen, möglich?
- Was geschieht bei vorübergehendem Verlust der Handlungsfähigkeit
eines Gesellschafters? (z.B. langwierige Krankheit)
- Was geschieht bei dauerhaftem Verlust der Handlungsfähigkeit
eines Gesellschafters? (z.B. chronische Krankheit ohne Aussicht auf
Besserung?)
- Wie erfolgt die Wertermittlung bei Ausscheiden eines Gesellschafter
auf Grund eines Streits?
- Wie erfolgt die Wertermittlung bei Ausscheiden eines Gesellschafter
auf Grund von Tod?
- Soll ausgeschlossen werden, dass Angehörige einen handlungsunfähigen
Gesellschafter vertreten?
- Soll ausgeschlossen werden, dass ein gerichtlich bestellter Vertreter
einen handlungsunfähigen Gesellschafter vertritt?
Für die Erörterung all dieser Fragen und die Formulierung ist ein
Rechtsanwalt mit Notariat(!!!) der richtige Ansprechpartner. Zum einen
hat er schon etliche GbR-Verträge in seiner Schublade, die als Grundlage
dienen können, und bei einem notariell beglaubigten Vertrag haftet er
ggf. bei sog. rechtlichen Mängeln.
Steuerberater sind an dieser Stelle nicht ganz so gut geeignet. Trotzdem
sollte man sich von vornherein einen solchen suchen, da man ihn noch für
andere Tätigkeiten benötigt.
> Es ist nicht unwahrscheinlich, dass wir in den nächsten Jahre Honorare> aus den USA im Bereich von >>10k€/Jahr erhalten.
Deutlicher formuliert: der ganze Aufwand lohnt sich eh nicht, wenn nicht
mindestens so viel Geld dabei herausspringt.
> Dazu zwei Fragen:>> Wie sieht das mit unserem Status als Studenten (incl.> Sozialversicherungsbeiträge) aus, wenn wir die Mini-Job-Verdienst-Latte> reißen?
Früher(tm) reichte die kleinste selbstständige Tätigkeit aus, um in der
Krankenversicherung den Studenten- oder Angestelltenstatus zu verlieren.
Heutzutage muss man die selbstständige Tätigkeit aber unbedingt der
Krankenkasse gegenüber anzeigen und sich bestätigen lassen. Für eine
Versicherung gibt es eigentlich nichts Schöneres als einen
Beitragszahler, die glaubt, versichert zu sein, ohne dass dies
tatsächlich der Fall ist. Solange man als junger, halbwegs gesunder
Mensch kaum Arztkosten produziert, bezahlt die Krankenkasse natürlich
anstandlos. Aber wenn entweder eine teure chronische Krankheit oder eine
sehr teure Therapie ansteht, überprüft die Krankenkasse, ob derjenige
überhaupt versichert ist. Und dann kann man ggf. Jahrzehnte später eine
ganz, ganz böse Überaschung erleben, denn die Krankenkassen überprüfen
dann auch, ob derjenige womöglich zwischendurch mal selbstständig war,
ggf. sogar auch nur als "Subunternehmer" gearbeitet hat.
> Macht das Finanzamt Stress bezüglich Scheinselbstständigkeit, wenn wir> Honorare nur von einer Firma beziehen? (Wir leisten keine> Auftragsarbeiten und sind hauptberuflich Studenten!)
Es gibt drei verschiedene Arten von Scheinselbstständigkeit, die nicht
alle gleichzeitig erfüllt sein müssen:
1. Arbeitsrecht
Ein Scheinselbstständiger kann sich ggf. bei einem seiner Kunden einen
unbefristeten Arbeitsvertrag erklagen. Das ist für Euch nicht relevant.
2. Sozialversicherung
Der Sozialversicherungsträger kann feststellen, dass für die
angestelltenartige Tätigkeit Sozialversicherungsbeiträge
(Rentenversicherung, Pflegeversicherung, usw.) zu entrichten sind.
Hierbei wird in erster Linie der "Arbeitgeber" zur Kasse gebeten. Wenn
dieser aber glaubhaft nachweisen kann, dass er davon ausgehen konnte,
ein "richtiges" Unternehmen beauftragt zu haben, hält der
Sozialversicherungsträger bei dem Auftragnehmer die Hand auf. Und dann
werden schlagartig für den gesamten Zeitraum der selbstständigen
Tätigkeit die Beiträge fällig. Da können in ein paar Jahren locker
hunderttausende an Euro fällig werden. Sozialversicherungsträger sind
äußerst schmerzbefreit, was das Stellen von Insolvenzanträgen angeht;
die interessieren sich nicht die Bohne dafür, ob das Unternehmen pleite
geht, denn einem deutschen Beamten ist alles unternehmerische eh suspekt
und gehört beseitigt.
3. Steuerrecht
Das Finanzamt kann eine Scheinselbstständigkeit (sog. Liebhaberei) dann
erkennen, wenn über einen längeren Zeitraum entweder keine Steuern
gezahlt oder mehr Steuern erstattet als gezahlt werden. Hierbei kommt es
gewaltig auf den Einzelfall an. Manch einer hat ein Gewerbe angemeldet,
um das Werkzeug für seinen privaten Bastelkeller steuergünstig, d.h. mit
Vorsteuererstattung, einkaufen zu können. Umsätze oder gar Gewinne
produziert er aber nicht. Das ist ganz klar Scheinselbstständigkeit. Ein
Selbstständiger, der aber nur ein schlechter Unternehmer ist, indem er
sich immer wieder verkalkuliert, oder dessen Kunden nicht zahlen, ist
kein Scheinselbständiger, obwohl er Steuererstattungen ohne Ende
bekommt.
TestX schrieb:> btw. welcher Depp rät euch zu einer Gbr....besorgt euch einen> anständigen Berater
Steuerberater raten gerne zu Unternehmensformen, die ihnen die
größtmöglichen Einnahmen bescheren. Als ich mich selbstständig machte,
riet der damalige StB dringend zu einer GmbH&Co. KG. Natürlich hat diese
Form große Vorteile, aber es verschwieg die gewaltigen Kosten für die
Jahresabschlüsse: Gewinnermittlung der GmbH, Bilanz der GmbH,
Gewinnermittlung der KG, Gewinnermittlung der Gesellschafter,
Einkommensteuererklärung der Gesellschafter. Da ist man ohne auch nur
einen Cent an Umsatz schon locker bei 5kEUR/a für den StB.
Hann schrieb:> Was spricht gegen eine GbR?
Die Gesellschafter haften komplett mit ihrem Privatvermögen, was sich
durch haftungsbeschränkte Unternehmensformen reduzieren ließe. ABER es
gibt noch das ganz große AAAABER!
> Als Alternative böte sich eigentlich nur die UG an, in der wir aber> jährlich (bei Gewinn vorausgesetzt) eine Kapitalerhöhung vornehmen> müssten.
Solch ein neu gegründetes Unternehmen besitzt keinerlei Bonität. d.h.
sie ist sogar geringer als bei einem Langzeitarbeitslosen. Schon um ein
Geschäftskonto eröffnen zu können, verlangt die betreffende Bank von den
Gesellschaftern des Unternehmens, in beliebiger Höhe gegen deren
Privatvermögen vollstrecken zu können. Bei Privatkunden wäre solch eine
unbegrenzte Haftung sicherlich sittenwidrig und damit unwirksam. Als
Gesellschafter eine UG, GmbH, AG, usw. tritt man jedoch als Kaufmann
auf. Und Kaufleuten wird völlig zu recht unterstellt, dass sie alle
vertragsrechtlichen Fallstricke und deren Auswirkungen erkennen können.
Ein Richter legt dann also das (bürgerfreundliche) BGB beseite und kramt
stattdessen das HGB (Handelsgesetzbuch) hervor. Bei einer GbR ist die
Sache jedoch umgekehrt, denn schon die Unternehmensform besagt ganz
klar, dass das HGB nicht anzuwenden ist.
Aber nicht nur die Banken, sondern ggf. auch potentielle
Geschäftspartner sind ja nicht doof und verlangen bei jungen Unternehmen
eine persönliche Haftungserklärung jedes Gesellschafters. Erst im Laufe
der Zeit, d.h. wenn das Unternehmen schon einige Jahre am Markt tätig
ist, verzichten Geschäftspartner darauf. Gerade Großunternehmen
verlangen sog. Lieferantenselbstauskünfte. Wer bis dahin dachte, nur
beim Proktologen die Hose herunterlassen zu müssen, wird eines Besseren
belehrt. Man soll sich darin teilweise sogar zur Nennung von Geschäften
mit Konkurrenten einschließlich der genauen Umsätze und
Projektbezeichnungen verpflichten. Darauf einzugehen, verstieße
natürlich gegen jede Vertraulichkeit.
Auch in Sachen Insolvenz sieht die Sache deutlich anders aus: schon wenn
bei einem haftungsbeschränkten Unternehmen die Insolvenz droht, muss man
eigentlich sofort zum Konkursrichter. Man darf nicht so lange warten,
bis die tatsächliche Insolvenz eingetreten ist. Eigentlich ist z.B. eine
UG oder GmbH bereits am Tage ihrer Gründung insolvent, da noch keine
Forderungen gegen Kunden, aber ein Haufen Verbindlichkeiten bestehen,
z.B. für die Eintragung und die Erstellung der Eröffnungsbilanz. Nun
kann man als Gesellschafter ein sog. Gesellschafterdarlehen geben, d.h.
es stellt die Liquidität sicher, taucht in der Bilanz aber natürlich
auch als Verbindlichkeit auf. Somit hat man noch nichts gewonnen, da
immer noch die sog. bilanzielle Überschuldung vorliegt. Erst durch die
Abgabe einer Forderungsverzichtserklärung auf das Stammkapital und
das/die Gesellschafterdarlehen wird die Gesellschaft solvent.
Die Details erklärt jeder Steuerberater. Das macht er nicht für lau,
sondern gegen Einwurf großer Scheine. Die Eintragung macht anschließend
jeder Notar. Das macht er nicht für lau, sondern gegen Einwurf großer
Scheine.
Klaus schrieb:> Jede Wohngemeinschaft ist eine GbR.
Nein, es handelt sich um eine Wohngemeinschaft und nicht
Wohngesellschaft, auch wenn ein gemeinsames wirtschaftliches Handeln
vorliegt.
Die Unterschiede in sind in Titel 16 und Titel 17 des BGB aufgeführt:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.htmlWühlhase schrieb:> Was der Krankenkasse nicht egal ist, ist eure wöchentliche Arbeitszeit.
Diese wären bei angestellte Nebentätigkeiten relevant. Als
Selbstständiger hat man keine Arbeitszeiten, aber die Tätigkeit als
solche muss angezeigt werden.
> Daher kommt nämlich das übliche 20h-Limit für Studenten.> Grundsätzlich sind 10k/a aber auch nicht unglaubwürdig. Ein Monatsgehalt> von ca 1,5k ist für Studenten durchaus erreichbar.
Als Einzelunternehmer oder GbR-Gesellschafter bezieht man kein Gehalt,
sondern Privatentnahmen. Bei einer UG oder GmbH teilt sich das Einkommen
in ein Geschäftsführergehalt und eine Gewinnausschüttung auf. In jedem
Fall berechnet sich der Versicherungsbeitrag bis zur
Beitragsbemessungsgrenze am gesamten Jahreseinkommen. Wo die Grenzen bei
Studenten liegen, ist mir aber nicht bekannt.
> Möglicherweise verliert ihr euren Studentenstatus bei der Krankenkasse,> wenn ihr mehr als 20h in eure Arbeit steckt. Dann besteht die> Möglichkeit, daß ihr euch freiwillig versichert (kostet ungefähr doppelt> soviel wie das, was man als Student üblicherweise zahlt).
Und zusätzlich bezahlt man auch noch den Arbeitgeberanteil, der einem
bei einer normalen Gehaltszahlung verborgen bleibt! Also liegt man eher
bei dem vierfachen Beitrag!
> Oder ihr wickelt die Krankenversicherung über eure Firma ab, die ihr> gründen wollt. Da kommt dann ja sowieso noch der ganze> Sozialversicherungsschnodder dazu.
Nein, bei Einzelunternehmen oder GbR ist die Krankenversicherung
Privatsache. Und das ist auch richtig so, denn ansonsten wären ja deren
Leistungen wiederum Einnahmen des Unternehmens und müssten versteuert
werden. Ich habe z.B. eine Unfallversicherung bei der
Berufsgenossenschaft abgeschlossen, die einen extrem günstigen
Jahresbeitrag (Größenordnung 100EUR/a) bei ordentlicher Leistung
(~72kEUR/a) hat. Ich könnte den Beitrag als Betriebsausgabe absetzen,
müsste aber im Leistungsfall kräftig Steuern zahlen. Dann bezahle ich
den Beitrag doch lieber aus dem versteuerten Nettoeinkommen.
> Dazu würde ich allerdings mal bei eurer KK direkt nachfragen. Ein kurzes> Beratungsgespräch ist da deutlich informativer als das Forum hier.
Da man sie selbstständige Tätigkeit dort anzeigen muss, handelt es sich
eh um einen erforderlichen Schritt. Die Krankenkassen sind übrigens die
einzigen Institutionen, bei denen man als Selbstständiger den roten
Teppich ausgerollt bekommt. Zum einen wegen der deutlich geringeren Zahl
von Krankschreibungstagen als bei Angestellten und zum anderen, weil man
als Arbeitgeber auch den Angestellten bestimmte Krankenversicherungen
schmackhaft machen kann.
Cerberus schrieb:> Wie wird denn die Zahlung aussehen? Evtl. kann man das ganze als> Verkauf von Lizenzrechten deklarieren.
Solch ein Lizenzmodell wäre in der Tat ein sinnvoller Grund, doch über
eine UG/GmbH nachzudenken, und zwar als Vertriebsgesellschaft der GbR.
So machen es nämlich sehr viele Unternehmen, die Produkte entwickeln.
Das Produkt bleibt dabei vollständig im Eigentum der GbR. Die UG/GmbH
kauft Lizenzen bei der GbR und verkauft diese weiter an den Kunden. Im
Haftungsfall geht im Zweifelsfall nur die UG/GmbH pleite. Der Vorteil
besteht darin, dass die UG/GmbH kaum Liquidität benötigt, denn im
Liefervertrag mit der GbR kann festgehalten werden, dass die Bezahlung
erst dann erfolgt, wenn die Kunden der UG/GmbH bezahlt haben.
Manche Durchgriffsmöglichkeiten im Rahmen der Produkthaftung sind zwar
nach wie vor gegeben, aber man kann sie durch geeignete Formulierungen
in den Verträgen zwischen GbR und UG/GmbH deutlich einschränken. Hierfür
sollte man einen Fachanwalt für Vertragsrecht konsultieren. Dieser
sollte möglichst identisch mit dem o.a. Notar sein, der auch die
Eintragung der Gesellschaft und die Formulierung der
Gesellschafterverträge durchführt.
Hann schrieb:> Kann es eigentlich nicht, da wir sehr überschaubare feste Kosten haben> werden und sämtliche dazu notwendigen Arbeitsmittel bereits vorhanden> sind.prust *lach* gacker Ihr ahnt überhaupt nicht, welche Institutionen
und sonstigen Schmarotzer aus den Löcher gekrochen kommen, um von Euch
viel Geld bei minimaler Leistung zu bekommen! IHK-Pflichtbeitrag...
Regelmäßige Kontrollen durch die BG, bei der Euch deren "Beratungen" und
"Schulungen" teils vorgeschrieben und teils empfohlen werden. Unmengen
an Verlagen, die den Eindruck erwecken, behördliche Aufgaben
wahrzunehmen, es aber nicht tun. Statisches Landesamt, das ständig
irgendwelche Erhebungen durchführt und bei Fristüberschreitungen sofort
unangemessen saftige Bußgelder verhängt. Bundesanzeiger mit Preisen, bei
denen man denkt, dass die Veröffentlichung auf handgeschöpftem
Büttenpapier mit Ledereinband und Blattvergoldung erfolge. Steuerberater
mit kreativer Auslegung der Gebührenordnung und Portokosten, die
vielleicht für einen berittenen Kurier angemessen wären.
Ralph B. schrieb:> Bei Geld hört die Freundschaft meist auf.>> Und sucht euch dringend weitere Kunden. Wenn euer einziger Kunde> plötzlich abspringt, oder euch unter Druck setzt, dann ist schnell Essig> mit eigener Fa. Und denkt dran. Es gibt genügend Institutionen die die> Hand aufhält und kassiert.
Das kann ich voll unterschreiben!
Hann schrieb:> Das wird uns auch nicht den Hals brechen, denn unser langfristiges Ziel> ist ein abgeschlossenes Studium. Auch ohne die Honorare könnten wir das> finanzieren.
Um so wichtiger ist es, die Auflösung des Unternehmens von vornherein zu
regeln. Wenn z.B. einer von Euch ein lukratives Angebot eines
Arbeitgebers bekommt, der den Ausstieg aus der Selbstständigkeit
voraussetzt, und die anderen weitermachen wollen, gibt es ggf. Streit.
Zu meinen obigen Anmerkungen zur Handlungsunfähigkeit eines
Gesellschafters:
In meinem Bekanntenkreis hatte sich ein Pärchen (~30 Jahre)
selbstständig gemacht. Allerdings entwickelte er eine juvenile Form von
Alzheimer, wurde arbeits- und geschäftsunfähig und musste irgendwann in
einem Pflegeheim untergebracht werden. Leider hatten die beiden keinen
Gesellschaftervertrag, in dem die Befugnis zur Vertretung durch einen
einzelnen Gesellschafter festgelegt wurde. Nur beide zusammen waren
somit zur Geschäftsführung befugt. Dies betrifft aber auch z.B. die
Abgabe von Steuererklärungen und andere wichtige Vorgänge. Der/Die
verbleibende(n) Gesellschafter können nicht einmal die Gesellschaft
auflösen! Solange der geschäftsunfähige Gesellschafter noch lebt, können
dadurch alle ruiniert werden.
Üblicherweise wird bei Feststellung der Geschäftsunfähigkeit ein
gesetzlicher Vertreter durch das Gericht bestimmt. Das setzt aber
voraus, dass ein geeigneter Arzt wirklich die Art und Dauer der
Geschäftsunfähigkeit attestiert, was gerade bei Krankheiten mit sehr
schwankendem Verlauf nicht möglich ist oder sich über Jahre hinzieht.
Und selbst wenn es dann irgendwann einen gesetzlichen Vertreter gibt,
heißt es noch lange nicht, dass er Entscheidungen im Sinne des
Unternehmens fällt. Vielfach werden dann einfach keine Entscheidungen
gefällt, sondern konsequent verweigert.
Und nachdem in dem obigen Fall derjenige nach einigen Jahren verstarb,
standen plötzlich seine Erben auf der Matte und wollten astronomisch
hohe Gesellschafteranteile ausbezahlt haben, und zwar sofort. Es gab im
Gesellschaftervertrag leider keine Formulierung, die vorsah, dass die
Auszahlung von Gesellschafteranteilen nicht den Bestand des Unternehmens
gefährden dürfe.
Hann....
-Mach keine "GbR", denn da haftet jeder einzelne Gesellschafter voll mit
seinem Privatvermögen auch für die Fehler der anderen. Und die
"Gläubiger" können sich ganz frei aussuchen, wen sie pfänden, verklagen,
etc.
- Geh zu Deiner Krankenkasse, die geben Dir Auskunft, was Du darfst und
was nicht.
Andreas S. schrieb:> Bei dem Export in die USA sind vor allem die Haftungsrisiken enorm.
Seh ich auch so, deswegen UG.
Bei der UG sind die Steuern höher und außerdem ist der
Buchhaltungsaufwand erhöht, wenn man einen Steuerberater dafür braucht,
wird es recht teuer, der ist aber auch nicht zwingend. Ist dann halt ein
zusätzlicher Aufwand.
Ansonsten: Einfach machen. Steuern und Sozialabgaben sind immer geringer
als die Einnahmen, es bleibt also auf jeden Fall was übrig.
> Aber nicht nur die Banken, sondern ggf. auch potentielle> Geschäftspartner sind ja nicht doof und verlangen bei jungen Unternehmen> eine persönliche Haftungserklärung jedes Gesellschafters.
Nur, wenn der Kunde in Vorleistung geht oder Vertragsstrafen vereinbart
sind. Bei einer Beratung ist das regelmäßig nicht der Fall.
> Auch in Sachen Insolvenz sieht die Sache deutlich anders aus: schon wenn> bei einem haftungsbeschränkten Unternehmen die Insolvenz droht, muss man> eigentlich sofort zum Konkursrichter.
Das ist ein echter Fallstrick. Wenn es aber nur um Beratungen geht, d.h.
keine größeren Investitionen (auf Pump) anstehen, und keine laufenden
Kosten (Gehälter/Mieten) vorhanden sind, ist auch das unproblematisch.
> Bei einer UG oder GmbH teilt sich das Einkommen> in ein Geschäftsführergehalt und eine Gewinnausschüttung auf.
Hier aufpassen bzgl. "verdeckter Gewinnausschüttung". Man darf das
Gehalt nicht nachträglich entsprechend dem Gewinn "einstellen". Was man
aber nicht als Gehalt auszahlt, sondern als Gewinn, ist als
Unternehmensgewinn zusätzlich steuerbar. Gehälter dagegen sind
Betriebsausgaben.
- Wer nicht wagt, der nicht gewinnt -
Cyblord -. schrieb:> Manche wollen halt> arbeiten. Und manche sich sogar Selbständig machen. Was denkst du> eigentlich wer deine Stütze verdient?
Und was glaubst du, wie hoch dein Anteil daran wäre?
Nicht mal nen Fliegenschiss, würde ich sagen.
> Also sei froh wenn manche Leute> noch was schaffen wollen und rede es ihnen nicht aus.
Gäbe es den Sozialstaat nicht, würden wir hier nicht friedlich
palavern, sondern würden die Waffen sprechen lassen. Wäre dann
nämlich nur noch ne Frage, wer die besseren Waffen hätte.
Das Sozialsystem sichert den sozialen Frieden, also stänkere
hier nicht rum, als wärst du der liebe Gott persönlich.
Natürlich rate ich zur Vorsicht, so wie Andreas Schweigstill
es sehr ausführlich schon angedeutet hat. Wäre was für das
Foren-Wiki. Daher ist die informelle Beteiligung mit der IHK
bei solchen Abenteuern jedem Möchtegernselbständigen dringend
anzuraten.
Le X. schrieb:> Und hüte dich vor destruktiven Gestalten wie dem> "Alles-ist-scheiße"-Cerberus.
Vorsicht ist der bessere Teil der Tapferkeit.
Kann sonst schnell zur Hölle auf Erden werden.
Cerberus schrieb:> Gäbe es den Sozialstaat nicht, würden wir hier nicht friedlich> palavern, sondern würden die Waffen sprechen lassen.
Du siehst also Deine eigene Faulenzerei als wichtigen Beitrag zur
Friedenssicherung?
> Natürlich rate ich zur Vorsicht, so wie Andreas Schweigstill> es sehr ausführlich schon angedeutet hat.
Ich rate nicht zur Vorsicht in dem Sinne, dass nun jeder meine
Ausführungen als Ausrede für das eigene Nichtstun verwenden sollte.
Vielmehr geht es darum, bestimmte Fallstricke zu vermeiden, indem man
schon frühzeitig wirklich wichtige Entscheidungen korrekt trifft.
Cerberus schrieb:> Und was glaubst du, wie hoch dein Anteil daran wäre?> Nicht mal nen Fliegenschiss, würde ich sagen.
Komisch, weil man mit meiner Lohnsteuer alleine jeden Monat drei H4
Regelsätze auszahlen kann.
> Gäbe es den Sozialstaat nicht, würden wir hier nicht friedlich> palavern, sondern würden die Waffen sprechen lassen.
Ich fürchte auch da würdest du wieder den kürzeren ziehen.
Hann schrieb:> Wie sieht das mit unserem Status als Studenten (incl.> Sozialversicherungsbeiträge) aus, wenn wir die Mini-Job-Verdienst-Latte> reißen?
U.U. kann es sein, dass du vllt. von der GKV wg. dem "wegfall" der
Grundlage "Mitversicherung als Familienangehöriger" oder der Grundlage
"Student" kontaktiert wirst!
Passiert rein zufällig dann! Wg. Datenschutz ist ja sowas in der DDR4.0
total undenkbar.
HeHeHeHeHeHe!!!!!!!!!!!!!
Marx W. schrieb:> U.U. kann es sein, dass du vllt. von der GKV wg. dem "wegfall" der> Grundlage "Mitversicherung als Familienangehöriger" oder der Grundlage> "Student" kontaktiert wirst!> Passiert rein zufällig dann! Wg. Datenschutz ist ja sowas in der DDR4.0> total undenkbar.> HeHeHeHeHeHe!!!!!!!!!!!!!
Der Krankenversicherung wird nicht von sich aus darauf hinweisen, denn,
wie schon erwähnt, ist es für sie deutlich lukrativer, von einem
Nichtversicherten Beiträge zu kassieren. Die paar Euro, die der KV
während der Studiendauer entgehen, sind Erdnüsse gegenüber den etlichen
hundert Kiloeuro, die bei schweren Erkrankungen eingespart werden
können. Erst dann wird die KV von sich aus auf den Verlust des
Versicherungsschutzes hinweisen. Und sie muss auch nicht die erhaltenen
Beiträge zurückerstatten, denn der vermeintlich Versicherte beging ja
eine Straftat, nämlich Versicherungsbetrug.
Hi,
ich habe damals ebenfalls eine Software Idee gehabt mit Investor etc.
An der Frage der Unternehmensform ist es dann bei uns gescheitert.
(Verschiedene Probleme mit Investor und stiller Teilhaber etc. Is ja
auch egal.)
Du solltest auf jeden Fall darüber nachdenken eine GmbH zu gründen. Das
Internetrecht ist sehr undurchschaubar und wenn du verklagt wirst, sei
es Namensrechte, Urheber, was auch immer.. geht das schnell in die
Millionen.
Keine Ahnung was für eine Software das bei euch ist, aber mit den
meisten kann man Schindluder treiben und dann seid ihr am Ende
verantwortlich.
Zum Fiskus.. Du musst alle Einkünfte vorweisen. Diese Honorare sind
gleichzusetzen mit Tantiemen. Bzw. es sind Tantieme und müssen verteuert
werden.