Hallo,
ich komme nicht aus der Ecke Installationstechnik sondern eher aus dem
Bereich Software, daher hoffe ich auf euer Wissen.
Aus gegebenem Anlass frage ich mich ob es eine DIN-Norm oder ähnliches
gibt, die besagt, dass ein Verteilerschrank/Unterverteiler in einer
Wohnung "zugänglich" sein muss.
Also ob eine Türe abgeschlossen werden darf oder ob z.B. ein Schrank vor
dem Verteilerschrank/Unterverteiler stehen darf.
Danke und Grüße
Mani
Hi,
mal abgesehen vn irgendwelchen DIN-Normen fände ich es mehr als
bescheuert, zB einen Kleiderschrank (oder sonst irgendeinen Schrank) vor
eine Verteilung zu stellen.
Ich stelle mir gerade vor, wie man im stockdunkeln mit einer Kerze als
Lichtquelle den Kleiderschrank abbaut....
Manometer Peter
Es gibt sogar Vorschriften, in welcher Höhe, an welchen Orten und mit
wieviel Platz davor der Schrank hängen muss, Bestandsschutz gibt es für
ältere. Er muss nicht mit Schlüssel verschlossen sein aber an die
elektrischen Leitungen darf man nur mit Werkzeug kommen, z.B.
Schraubendreher, und der Bereich vor dem Zähler ist verplombt.
Mani schrieb:
....
> Aus gegebenem Anlass frage ich mich ob es eine DIN-Norm oder ähnliches> gibt, die besagt, dass ein Verteilerschrank/Unterverteiler in einer> Wohnung "zugänglich" sein muss.
Menschen dürfen sich ihre Wohnung frei einrichten. Die eigene
Unterverteilung darf man verbarrikadieren wie man will.
Du darfst einen Kleiderschrank vorstellen. Der Tischler sollte aber
wissen, dass er den Schrank nicht anschrauben darf. Nix nagelfestes
also.
Tür abschliessen darf man auch.
Ob das Sinnvoll ist? Tja, wenn der Vermieter den Elektriker schickt darf
er verlangen, dass der Mieter 1m Arbeitsraum vor der Unterverteilung
freiräumt und freien Zugang dorthin verschafft.
Die eigene Unterverteilung würde ich nienicht verbarrikadieren. Das
Abreissen der Barrikaden im Dunkeln kan zu müssig sein. Ausserdem bedarf
eine Unterverteilung (genauer der FI) Wartungsarbeiten. Welche und wie
oft, steht in der Wartungsanweisung des Herstellers, oft ist dort "1*
jährlich Testknopf" genannt.
Wenn die Unterverteilung ausserhalb der Wohnung (Abschnitt) hängt, muss
sie für den Nutzer des Abschnittes jederzeit zugänglich sein.
Zugänglich heisst auch, hinter verschlossener Tür, zu der nur der
Hausmeister einen Schlüssel hat und der Hausmeister tanzt Sonntag morgen
3:00 an.
> Unterverteilung
Definiert erst mal wer/was an der Unterverteilung hängt. Wenn der
Nachbar oder das Treppenlicht daran hängt, kann das im Störfall viel
Spaß bereiten.
Noch mehr Spaß bereitet ein ZU frei zugänglicher Kasten, wenn z.B. aus
Spaß der Kühlschrank abtaut im Urlaub....
Manometer Peter schrieb:> mal abgesehen vn irgendwelchen DIN-Normen fände ich es mehr als> bescheuert, zB einen Kleiderschrank (oder sonst irgendeinen Schrank) vor> eine Verteilung zu stellen.
Genau darum geht es mir. Ich möchte auch nicht im Dunkeln wenn die
Sicherung für das Licht gefallen ist erst mal alle Dosen aus dem
Vorrats-Regal ausräumen um an die Sicherung zu kommen.
MaWin schrieb:> Es gibt sogar Vorschriften, in welcher Höhe, an welchen Orten und mit> wieviel Platz davor der Schrank hängen muss, Bestandsschutz gibt es für> ältere. Er muss nicht mit Schlüssel verschlossen sein aber an die> elektrischen Leitungen darf man nur mit Werkzeug kommen, z.B.> Schraubendreher, und der Bereich vor dem Zähler ist verplombt.
Bei mir ist es ein Neubau. Der Elektriker will mir einen Schwachsinn
aufdrängen. Jetzt suche ich einen Grund warum das so nicht geht und dass
er das Ändern muss. "In den besprochenen Plänen steht es so" ist mir zu
wenig. Ich möchte am liebsten eine Vorschrift oder ein Gesetz haben.
Sebastian L. schrieb:> Menschen dürfen sich ihre Wohnung frei einrichten. Die eigene> Unterverteilung darf man verbarrikadieren wie man will.
Das kann schon sein, es gibt aber auch Regeln die es einzuhalten gilt.
Und genau so eine suche ich. DIN XYZ.
Sebastian L. schrieb:> Ausserdem bedarf> eine Unterverteilung (genauer der FI) Wartungsarbeiten. Welche und wie> oft, steht in der Wartungsanweisung des Herstellers, oft ist dort "1*> jährlich Testknopf" genannt.
Das ist schon mal ein sehr guter Punkt. Daran hatte ich gar nicht
gedacht. Dass man natürlich nicht nur im Fehlerfall an den UV muss.
Danke dafür, guter Punkt.
Sebastian L. schrieb:> Wenn die Unterverteilung ausserhalb der Wohnung (Abschnitt) hängt, muss> sie für den Nutzer des Abschnittes jederzeit zugänglich sein.
Der UV hängt in meiner zukünftigen Wohnung. Es ist soweit zugänglich.
Hintergrund ist, dass mir der Elektriker den Schrank an eine Stelle
hindichtet wo ich ihn nicht haben will. Kabel sind aber schon
abgeschnitten. Meiner Meinung nach muss er nun eine Dose setzen, alle
Kabel verlängern und den UV an der geplanten und sinnvollen Stelle
setzen.
Fällt jemand noch eine Vorschrift ein oder hat noch einen guten Punkt
anzumerken?
Danke und Grüße
Mani
Du kommst mit deiner Frage zu spät, wenn schon Vorleistungen dazu
erbracht wurden wirst du Pech haben, oder zahlen müssen.
Solche Verteiler dürfen nicht in Naßbereichen Treppenaufgängen u.ä.
Bereichen installiert werden, davor muß mindestens 1 mtr. Platz sein.
Also beschreibe mal wo der nun geplant war und wo du den hinhaben
willst, auf die Rückseite der Wand wäre am Einfachsten.
Wird das ein AP- oder UP-VT, und in welchen Bereich sollte der
ursprünglich kommen?
Denn so viele Ausschlußplätze willl hier keiner aufzählen.
Mani schrieb:> Hintergrund ist, dass mir der Elektriker den Schrank an eine Stelle> hindichtet wo ich ihn nicht haben will. Kabel sind aber schon> abgeschnitten. Meiner Meinung nach muss er nun eine Dose setzen, alle> Kabel verlängern und den UV an der geplanten und sinnvollen Stelle> setzen.
Wenn die UV an einer anderen Stelle geplant war, dann hast du ja gute
Karten.
Mani schrieb:> Der Elektriker will mir einen Schwachsinn aufdrängen. Jetzt suche ich> einen Grund warum das so nicht geht und dass er das Ändern muss. "In den> besprochenen Plänen steht es so" ist mir zu wenig. Ich möchte am> liebsten eine Vorschrift oder ein Gesetz haben.
Ups, also war die jetzige Stelle geplant und nicht deine Wunschstelle?
Schlechte Karten. Und eine Vorschrift oder ein Gesetz wirst du auch
schwer finden, denn das Gegenargument wird einfach sein:
Mani schrieb:> Ich möchte auch nicht im Dunkeln wenn die Sicherung für das Licht> gefallen ist erst mal alle Dosen aus dem Vorrats-Regal ausräumen um an> die Sicherung zu kommen.
Dann musst du dein Vorratsregal eben woanders hinstellen.
michael_ schrieb:> Man kann auch ein Loch in die Rückwand machen.
Und Hinweispfeile am Schrank anbringen, weil oft nicht jeder in
der Familie weis, wo...
;-)
Jemand schrieb:> Du kommst mit deiner Frage zu spät, wenn schon Vorleistungen dazu> erbracht wurden wirst du Pech haben, oder zahlen müssen.
Oder ich weise darauf hin, dass nicht nach freigegebenen Plan
umgesetzt wurde. Es handelt sich also um einen Fehler des Elektrikers.
Nicht von mir.
Jemand schrieb:> Solche Verteiler dürfen nicht in Naßbereichen Treppenaufgängen u.ä.> Bereichen installiert werden, davor muß mindestens 1 mtr.
Von so einem Bereich reden wir nicht. Die eigentliche geplante Position
ist möglich.
Jemand schrieb:> Also beschreibe mal wo der nun geplant war und wo du den hinhaben> willst, auf die Rückseite der Wand wäre am Einfachsten.
Die Rückseite der Wand geht nicht. Das wäre das Treppenhaus. Er soll nur
aus meinem geplanten ein eingezeichneten Regal raus. Neue Position ist
mir fast egal soweit sinnvoll.
Jemand schrieb:> Wird das ein AP- oder UP-VT
Mir auch egal. Beides möglich.
Jemand schrieb:> Denn so viele Ausschlußplätze willl hier keiner aufzählen.
Das möchte ich auch nicht. Ich habe gefragt ob mir jemand eine DIN Norm
zu besagtem Problem nennen kann. Ich habe nicht nach Anschlussplätzen
gefragt.
Jan H. schrieb:> Wenn die UV an einer anderen Stelle geplant war, dann hast du ja gute> Karten.
Er ist in den Plänen an meiner Wunschstelle geplant. Aber falsch
ausgeführt worden an einer anderen Stelle.
Jan H. schrieb:> Ups, also war die jetzige Stelle geplant und nicht deine Wunschstelle?> Schlechte Karten. Und eine Vorschrift oder ein Gesetz wirst du auch> schwer finden, denn das Gegenargument wird einfach sein:
Nein, das ist nicht der Fall. Da habe ich mich anschreiben
missverständlich ausgedrückt. Plan ist richtig. Ausführung ist falsch.
Jan H. schrieb:> Dann musst du dein Vorratsregal eben woanders hinstellen.
Dieser Punkt ist inakzeptabel. Ich suche nach einer Lösung. Ich plane ja
nicht alles durch damit ich später Kompromisse machen muss. Ein Regal
auf der Decke kommt nicht in Frage :-)
Susi Sorglos schrieb:> Auf einem FI stand: "Monatlich testen". Mach Rollen unter den Schrank> :-)
Ein 4 Meter langes Regal. Sportlich :-)
Und kein Platz es irgendwo hin zu schieben.
Es ist zwar nett gemeint von manchen Personen, aber ich suche keine
Einrichtungs- (Regal umstellen) oder Handwerker-Tipps (Löcher in Regal
sägen).
Wie gesagt ich suche ein Argument, am besten eine DIN Norm wieso ein
Unterverteiler/Verteiler zugänglich sein muss.
Es wurde nicht nach Plan gearbeitet. Das reicht eigentlich als Argument.
Ich suche aber noch nach weiteren Argumenten.
Vielen Dank für die rege Beteiligung.
N. M. schrieb:> Wie gesagt ich suche ein Argument, am besten eine DIN Norm wieso ein> Unterverteiler/Verteiler zugänglich sein muss.https://www.enwor.de/de/Netze/Stromnetz1/Netzanschluss-Anschlussnutzung/STROM-02-TAB-2007.pdf
sagt aber nur über den HAK was, der wäre nur im EFH dein
Sicherungskasten, es sei denn, bei dir ist der Zähler drin.
> Es wurde nicht nach Plan gearbeitet.
Das reicht eigentlich als Argument. Der Ele soll den Kasten dort hin
machen, wo er laut Plan hinsollte, es sei denn, der Ort widerspricht der
TAB.
N. M. schrieb:> Ich habe gefragt ob mir jemand eine DIN Norm> zu besagtem Problem nennen kann.
Relevant sind wohl DIN 18015 und RAL RG 678. Aber ich fürchte du wirst
da kein Argument zu deinen Gunsten finden.
MaWin schrieb:>> Es wurde nicht nach Plan gearbeitet.
und jetzt möchte der E-Fuzzie ohne eigene Kosten rauskommen, erinnert
mich irgendwie an die Autobauer ...
MaWin schrieb:>> Es wurde nicht nach Plan gearbeitet.>> Das reicht eigentlich als Argument. Der Ele soll den Kasten dort hin> machen, wo er laut Plan hinsollte, es sei denn, der Ort widerspricht der> TAB.
ACK.
MaWin schrieb:> Das reicht eigentlich als Argument. Der Ele soll den Kasten dort hin> machen, wo er laut Plan hinsollte, es sei denn, der Ort widerspricht der> TAB.
Woher soll der Kunde als Eigentümer und AG wissen was laut TAB zulässig
wäre, dafür gibt es ja den Fach-Planer oder Eli. Wenn der gegen seine
eigenen Fach-Vorschriften Pläne macht hat er Pech gehabt.
MaWin schrieb:> wo er laut Plan hinsollte, es sei denn, der Ort widerspricht der TAB
Genau so ist es. Wenn der Kunde dem Elektriker nicht glaubt muss er
selbst in der örtlich gültigen TAB nachsehen oder jemand fachkundigen
nachsehen lassen. Gibt's oft online als PDF.
Susi Sorglos schrieb:> Auf einem FI stand: "Monatlich testen". Mach Rollen unter den Schrank> :-)
In der Bedienungs- und Montageanleitung zu meinen Fahrradpedalen steht,
dass sie vor und nach jeder Fahrt sowie bei längeren Fahrten nach
jeweils 100km mit dem Originalwerkzeug zu zerlegen und dem Originalöl
einzuölen seien. Welch ein Unsinn... Ich bezweifele sogar recht stark,
dass ein Richter solche Anforderungen an die Wartung als verhältnismäßig
ansehen würde.
Wer ist der Bauherr, Du oder der Strippenzieher?
Hat der sich nicht an den Plan gehalten oder hast Du den kurzfristig
geändert?
Sorry, aber beim Bauen solltest Du Dir Eier zulegen sonst führt Dich bei
jedem Gewerk der Handwerker am Nasenring durch die Arena und saugt Dir
das Portemonnaie trocken.
Gewerk weicht vom Plan ab oder hat Mängel? -> Mangel festhalten mit
Bild, anmahnen und durchsetzen entweder Minderung oder Änderung. Man
muss nicht jeden Krümel suchen, manchmal ist es auch gut auf den
Fachmann zu hören, wenns aber nicht passt, dann wie beschrieben.
Und ganz wichtig Präsenz, Präsenz und noch mehr Präsenz auf der
Baustelle. Jede freie Minute. Die Bauzeit geht vorbei, den Murks hast Du
dann die nächsten 50 Jahre
Weingut P. schrieb:> Die Bauzeit geht vorbei, den Murks hast Du dann die nächsten 50 Jahre
Stimmt! Allerdings Geldhahn zudrehen ist immer die zweitbeste Variante.
Besser ist ein Gespräch mit Nachbesserung (oder Kuhhandel).
Jo, wie einige der anderen auch schon sagten : Wenn der nicht nach Plan
gearbeitet hat, lass das nicht zu Deinem Problem werden. Also, wäre ja
noch schöner, wenn man den Handwerkern jeden Mumpitz (habe extra nicht
Murks geschrieben) im Nachgang legitimieren soll.
Hab auch schon genug durch, Höflich bleiben solange es geht, aber jeden
Dummfug, den man durchgehen lässt bezahlt man später teuer. Nacharbeiten
zu Planungs- und Umsetzungfehlern von vor 5 Jahren hängen mir jetzt nach
und haben ganze Gewerke verzögert und verkompliziert. Neeeneee, lass Dir
nix gefallen und besteh auf den Plan. Und wenn der net erfüllt wird,
dann gibts halt keine Kohle .. fettich.
Gruß
Alles nur Spekulationen, was zum Besten gegeben wird.
Wäre einmal interessant, den Handwerker in diese Runde mit einzubeziehen
und seinen Standpunkt wie Vorgespräche und Arbeitsabwicklung anzuhören.
Geiz ist geil im wahrsten Sinne des Wortes!
Beim Elektriker wird hinten und vorne eingespart, dagegen hat ein
Installateur bei Bäder/Duschen... fast freie Hand -
Der Handwerker wird im Preis doch gedrückt, daß es nicht mehr feierlich
ist.
Arbeiten werden wie besprochen ausgeführt. Bauherr kennt Hinz und Kunz,
die ihm im Nachhienein noch weise Ratschläge geben, die dem
Handwerksbetrieb dann unter die Nase gerieben werden.
Fazit: Ohne Einsichtnahme in das LV/Angebot wie Gespräche,
Gesprächsnotizen ... beider Seiten, ist das alles ein Blick in die
Glaskugel.
MfG
Eppelein
Eppelein V. schrieb:> Geiz ist geil im wahrsten Sinne des Wortes!> Beim Elektriker wird hinten und vorne eingespart, dagegen hat ein> Installateur bei Bäder/Duschen... fast freie Hand ->> Der Handwerker wird im Preis doch gedrückt, daß es nicht mehr feierlich> ist.
Oh, ein Jammerlappen.
Jeder Handwerker verdient sich derzeit eine goldene Nase.
Vor 15 Jahren sah das anders aus, aber wer heute jammert,
ist wohl seit 15 Jahren arbeitslos.
Eppelein V. schrieb:> Wäre einmal interessant, den Handwerker in diese Runde mit einzubeziehen> und seinen Standpunkt wie Vorgespräche und Arbeitsabwicklung anzuhören.
Muss man gar nicht. Wenn die Sache so klar wäre, dann müsste der Bauherr
wohl kaum nach Normen oder anderen Strohhalmen suchen.
> Der Handwerker wird im Preis doch gedrückt, daß es nicht mehr feierlich> ist.
Wie oben schon geschrieben: so war es vielleicht vor 15 Jahren. Heute
kann man froh sein, wenn sich ein Handwerker überhaupt herbemüht. Wenn
du da harte Preisverhandlungen startest geht der halt stattdessen zum
nächsten Kunden.
Habe vor einigen Jahren neue Geschäftsräume bezogen und die umbauen
lassen. Der Trockenbauer hat die erste Wandhälfte sage und schreibe 1m
(=100cm) falsch gesetzt und wollte mir noch erzählen, dass die 3m im
Bauplan in Wirklichkeit 2m wären. Habe bei einem anderen Unternehmen
angefragt, was eine Versetzung (Abriss plus Neubau) einer 5m langen Wand
um 1m etwa kosten würde und habe dem Trockenbauer einen Brief per Boten
(=Zeuge) geschickt: entweder Wand binnen 48 Stunden (=Samstag Mittag)
versetzen, da ja am Montag der Elektriker und Installateur anrücken
wollten oder ich beauftrage auf seine Kosten jemanden anderen plus
Mehrkosten für Elektriker und Installateur.
Samstag um 13 Uhr war die Wandhälfte fertig. NUR SO GEHT DAS!
N. M. schrieb:> Er ist in den Plänen an meiner Wunschstelle geplant. Aber falsch> ausgeführt worden an einer anderen Stelle.
Anspruch auf Nacherfüllung.
Andreas B. schrieb:> ... Und dann kann> man es> auch genausogut selbst machen.
Wenn man die Expertise und Zugang zum Material hat, ja. Andernfalls wird
es schwierig. Ich halte mich, wenn Handwerker im Haus sind, eher zurück.
Ab und an eine Lebendkontrolle, ansonsten lasse ich sie ihren Job
machen. Bis dato bin ich damit gut gefahren.
Ich glaube, Handwerker, denen der Kunde permanent über die Schulter
sieht arbeiten nicht effizient.
Christian B. schrieb:> Ich glaube, Handwerker, denen der Kunde permanent über die Schulter> sieht arbeiten nicht effizient.
Bis jetzt haben die jedesmal Mist gebaut, wenn ich nicht dabei war. Ob
der Mist jetzt effizient ist oder nicht ist mir dann auch egal.
Mani schrieb:> Ich möchte am liebsten eine Vorschrift oder ein Gesetz haben.
Kein Problem.
Da der Verteilerschrank in 99% der Fälle den Stromzähler.
Damit nutzt der VNB sein Mitspracherecht und schreibt in seine Vorgaben:
Muß immer frei zugänglich sein, etc.
Nach VDE 0603 Teil 1 müssen Zählerschränke schutzisoliert (Schutzklasse
II) ausgeführt werden. Je Wohnung ist mindestens ein Zählerplatz
erforderlich. ... Bei der Anordnung der Zähler ist Folgendes zu
beachten:
Gut zugängliche Räume oder Stellen im Gebäude wählen, die das
Ablesen oder Überprüfen ohne besondere Hilfsmittel ermöglichen, z.B. im
Treppenhaus (dort aber auf keinen Fall über Treppenstufen), im
Hausanschlussraum oder bei größeren Anlagen in besonderen Zählerräumen
Anbringungshöhe mind. 1,10 m bis max. 1,85 m
Umgebungstemperatur zwischen 0 und 40 Grad C
Bedienungs- und Arbeitsfläche vor dem Zähler sollte mind. 1,20 m
tief sein
Verdrahtung mit flexiblen Aderleitungen HO7V-K, mit Querschnitt 10
mm² Cu
Nach TAB (Technische Anschlussbedingungen) dürfen Zähler an folgenden
Orten nicht angebracht werden:
innerhalb der Wohnungen von Mehrfamilienhäusern
über Treppenstufen
in Wohnräumen, Küchen, Toiletten, Bade- und Waschräumen
in Speichern
in feuchten Räumen, Garagen, Öllagern
an Stellen mit erhöhter Umgebungstemperatur
feuer- und explosionsgefährdete Stellen
Zählerschränke können nach DIN 18013 Nischen für Zählerplätze
(Zählerschränke) für Elektrizitätszähler in Treppenräumen von
Wohngebäuden folgender Maßen angeordnet werden:
auf Putz
unter Putz
oder teilversenkt in Nischen
In Einfamilienhäusern wird der Stromkreisverteiler häufig mit in den
Zählerschrank integriert. Dafür muss seitlich neben den
Zählerplatzflächen mindestens ein weiteres 250 mm breites Feld vorhanden
sein. In Mehrfamilienhäusern werden Zähler zentral oder dezentral
angeordnet. Beide Möglichkeiten haben Vorteile und Nachteile:
Zentrale Zähleranordnung
Z.B. im Hausanschlussraum oder einem besonderen Zählerraum, erleichtert
das Ablesen und hat den Vorteil, dass die Hauptleitungen relativ kurz
bleiben. Dafür werden die Verbindungsleitungen zu den
Stromkreisverteilern oft recht lang. Hier auf den Spannungsfall achten!
Damit der Spannungsfall nicht zu groß wird, muss bei längeren Leitungen
statt des üblichen Mindestquerschnitts von 10 mm² Cu ggf. ein
Querschnitt von 16 mm² Cu gewählt werden.
Dezentrale Zähleranordnung
Z.B. im Treppenhaus auf der jeweiligen Etage, erfordert nur kurze
Verbindungsleitungen zu den Stromkreisverteilern in den Wohnungen, aber
relativ lange Hauptleitungen, für die ein Spannungsfall von 0,5 %
einzuhalten ist.
usf. Findet man an vielen webseites, hier z.B.
https://www.baunetzwissen.de/elektro/fachwissen/grundinstallationen/zaehleranlage-152998
Andreas B. schrieb:> Mist gebaut, wenn ich nicht dabei war.
Das kommt öfter vor. Mein Nachbar hatte nur Sand statt Estrich im
Fußboden weil die Mischung nicht reichte.
Wer ein 10k€ Auto kauft, fragt 100x was optimal ist und wer ein
500k€-Haus kauft, unterschreibt NUR ein Papier und GLAUBT, daß dann
alles richtig ist??? Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.
oszi40 schrieb:> Das kommt öfter vor. Mein Nachbar hatte nur Sand statt Estrich im> Fußboden weil die Mischung nicht reichte.
Da beginnt der Fehler aber bei der Auswahl des Handwerkers. Ich nutze
nur welche, die mir durch Mundpropaganda empfohlen werden. Wie gesagt,
bis dato bin ich damit gut gefahren.
Da muß man aber schon die Leute aussuchen, die diese Mundpropaganda
verbreiten. Das Problem ist, daß die meisten Leute wenig Ahnung haben
und das für gegeben halten was die Handwerker da so fabrizieren.
Auswahl von Handwerkern ist Vertrauenssache. Und wenn keine Vertrauen da
ist, dann hilft nur Kontrolle und Druck. Bei allem Gedöns um die
Handwerkerschaft, ob gut ob schlecht, ob Profi oder Woschti zählt ganz
zum Schluss nur eins :
-> ICH <- (also nochmal fett und unterstrichen !!!) muss für meine
Brötchen malochen gehen und Geld, Zeit und Nerven dafür aufwenden dass
jemand, der eine Gewerk zu beherschen scheint MEINE Probleme löst. Und
das Geld das ich für die Lösung meiner Probleme einsetze, soll nicht
sinnlos verbrannt, sondern im Rahmen des gesetzlich und physikalisch
möglichen umgesetzt werden.
So funktioniert der Markt, so funktioniert die Welt. Ich bin kein
gnädiger Almosengeber für bedürftige Bastler, sondern ich kaufe mit
meinem hart erabeiteten Geld eine Leistung ein, zu der ich selbst nicht
befähigt bin und daher einen Profi engagiere.
Wenn ich einen Plan und eine Vorstellung davon habe, wie ich mein
Gewerk, mein Zuhause etc. gestalten möchte, soll der Profi mir dabei
helfen und mich ggf. korrigieren, wenn er ernsthafte Umsetzungprobleme
sieht, klar.
Aber letztendlich bezahle ich die Musik und bestimme wo´s lang geht.
Wenn der Profi dann aus Unwillen, Faulheit o.ä. nicht spurt oder gar
versucht mich übers Ohr zu hauen, dann darf es KEINE (wieder Fett und
Unterstrichen) Gnade geben.
In einem Dienstverhältnis gelten die Gesetze des Marktes, fertig.
Ich hab das alles in verschiedenen Nuancen durch, auch mit Leuten, die
Jahrelang mein vollstes Vertraeun genossen haben. Nun steh ich da und
hab mit Bausünden zu tun, die auf Faulheiten und Unwilligkeiten
basieren, die mittlerweile ein paar Jahre alt sind. Damals war ich da
noch eingeschüchterter und zurückhaltender und hab mich belabern lassen.
Never, ever.
Beispielsweise habe ich erst mit dem 4. Elektriker in Zusammenarbeit die
Fehler seiner Vorgänger ausgemerzt, mehr Zeit für den Rückbau von
Vollrotze aufgewendet, als ursprünglich aufgewendet wurde (OK, dafür
wars billg : wieder was gelernt)
Jetzt reisse ich grad wieder in der fast fertigen Küche Wandteile auf
und brösele alles voll, weil ein vorhergehendes Gewerk meine
Anforderungen von damals schlichtweg ignoriert hat.
Gruß
Christian B. schrieb:> Da beginnt der Fehler aber bei der Auswahl des Handwerkers. Ich nutze> nur welche, die mir durch Mundpropaganda empfohlen werden. Wie gesagt,> bis dato bin ich damit gut gefahren.
So ist es!
Meist oder oft sind Handwerksbetriebe dem "Kunden" zu teuer.
Da wird um jeden Pfennig geknapst!
Fazit: Billig/stheimer können den Mitarbeitern keinen anständigen Lohn
bezahlen. Dementsprechend ist auch das Personal vorhanden.
Guten Mitarbeitern muß man etwas bieten, daß ist nun mal das A+O in
jedem Geschäft.
MfG
Eppelein
Jörch B. schrieb:> .........................> Jetzt reisse ich grad wieder in der fast fertigen Küche Wandteile auf> und brösele alles voll, weil ein vorhergehendes Gewerk meine> Anforderungen von damals schlichtweg ignoriert hat.>> Gruß
Genau daß ist das, was dabei herauskommt, wenn man alles selbst in die
Hand zu nehmen wagt, weil man einen Architekten ... einzusparen
versucht.
Geiz ist eben geil, wie schon geschrieben!
Natürlich ist man gewillt Kosten so gut wie möglich einzusparen. Hat man
jedoch nicht viel bis gar keine Ahnung vom Bauwesen und nimmt alles als
Regisseur selbst in die Hand, zahlt man halt sein Lehrgeld.
MfG
Eppelein
Eppelein V. schrieb:> Meist oder oft sind Handwerksbetriebe dem "Kunden" zu teuer
Meist oder oft verarschen die Handwerker die Privatkunden, und nehmen
exorbitante Materialpreise und Stundensätze.
Bei Vermietungsgesellschaften können sie sich das nicht leisten, diese
Gesellschaften wissen genau was Material im Grosshandel kostet und haben
eine Liste mit den Stundensätzen je nach Gewerk.
Würde der Handwerker dem Privatkunden dasselbe in Rechnung stellen,
würde niemand über Handwerker meckern. Aber die Abzocke, die merkt
jeder. Klar war dann der eine Auftrag auch der letzte Auftrag.
Eppelein V. schrieb:>> Genau daß ist das, was dabei herauskommt, wenn man alles selbst in die> Hand zu nehmen wagt, weil man einen Architekten ... einzusparen> versucht.> Geiz ist eben geil, wie schon geschrieben!> Natürlich ist man gewillt Kosten so gut wie möglich einzusparen. Hat man> jedoch nicht viel bis gar keine Ahnung vom Bauwesen und nimmt alles als> Regisseur selbst in die Hand, zahlt man halt sein Lehrgeld.
Ach wie schön, dass Du die Gegebenheiten so genau kennst .. ich hatte
auch Profi-Planer mit im Boot, soviel dazu. Statt stumpf Dinge über
andere Forenteilnehmer zu behaupten, könntest Du ja auch was zum Thema
beitragen.
Selber Architekt oder Bau-Ing ? Na dann : Besser machen.
Ich habe mich darüber beschwert, dass ich mich aus eigener Unkenntnis an
Profis wenden muss. Und es ist mir schweißegal, ob das dann einigen der
Zunft sauer aufstößt, wenn man die 1 bis 33% Pfuscher anprangert.
Mit fortschreitender Zeit hab ich mittlerweile genug Wissen und
vertrauenswürdige Profis um mich gesammelt, um qualifiziert über der
Pfusch von damals urteilen zu können.
Das ist ein Entwicklungs- und Lernprozess, der mit Geld, Schmerz,
Schweiß, Tränen, verlorener Lebenszeit usw. einhergeht.
Von daher finde ich das pauschale "Blök bloss die gute deutsche
Handwerkerschaft nicht an" einfach nur dumm. Saudumm.
Genausowenig wie man Pauschal alle Handwerker verdammen sollte, kann man
auch nicht sagen, dass da immer alles gut ist.
Und ja, ich behaupte stolz, ich verputze besser als die ersten Verputzer
die ich im Haus hatte, ich ziehe bessere und sauberere Strippen als
manch Strippenzieher, die ich im Haus hatte ...
Aber nur weil ichs lernen MUSSTE. Und trotzdem den vollen Preis bezahlt
hab, nix schwarz oder so.
Hätt man sich sparen können.
Zurück zum Thema : Ja, lieber jetzt mit dem Elektriker klar Schiff
gemacht, als nachher nur noch zu Kotzen. Und das mit angepassten
Eskalationsstufen.
Anekdote dazu am Rande :
Die meisten Handwerker haben in dem Moment aufgegeben Widerstand zu
leisten, wenn ich mit dem Argument kam, die Bauherrin würde sich das
aber so sehr wünschen ;-)
Das wirkt Wunder, kann ich nur empfehlen :-)
Jörch B. schrieb:
Um Deine Umschreibung geht es doch nicht bei meiner Einlassung!
Fakt ist doch: Daß Du Kosten einsparen wolltest, indem Du selbst Regie
als "Unwissender" bei Deinem BV geführt hast.
Und nun das Dilemma ansteht/anstandt.
MfG
Eppelein
Jörch B. schrieb:> Die meisten Handwerker haben in dem Moment aufgegeben Widerstand zu> leisten, wenn ich mit dem Argument kam, die Bauherrin würde sich das> aber so sehr wünschen ;-)> Das wirkt Wunder, kann ich nur empfehlen :-)
das funktioniert nur bei verheirateten oder geschiedenen Handwerkern.
Ledige können sich die möglichen Konsequenzen auch nicht ansatzweise
vorstellen.
MaWin schrieb:> Meist oder oft verarschen die Handwerker die Privatkunden, und nehmen> exorbitante Materialpreise und Stundensätze.
...also ich frage "die Handwerker" eigentlich immer vorher, was dies
oder jenes kosten wird, und kann dann immer noch überlegen, ob es (mir)
das wert ist (oder woanders anders kostet)...
Geil : Zufällig lief zu dem Thema eben in meinem Autoradio der Track 8
von der ersten CD der Känguruh-Apokryphen ... Hörts euch an, wer kann ,
sehr geil.
Gruß