Hallo Zusammen, ich habe ein Mircocontrollerbasiertes Projekt umgesetzt. Konkret geht es um eine Relaissteuerung für drei Lampen, sowie ein Soundmodul, welches verschiedene Töne abspielt und dabei die Lampen ein- und ausschaltet bzw. dimmt. Die Lampen, zwei Aktivboxen und dieses Gerät sollen in einem öffentlichen Bahnhofstunnel durch einen Elektriker installiert werden. Ich arbeite im Auftrag zweier Künstler die für die Deutsche Bahn eine Fassade gestaltet haben und frage mich ob und in welchem Rahmen ich dafür haftbar gemacht werden kann wenn das Gerät z.B. in Brand gerät. Bzw. wie weit ich mich mit einer Haftungsausschlussklausel z.B. auf der Rechnung davor schützen kann? Können ihr mir da vielleicht weiterhelfen? Viele Grüße, S3m
Hmm, würde ich lieber in einem Rechtsberatungsforum fragen... Oder deine Rechtschutzversicherung fragen.
Simon H. schrieb: > Bzw. wie weit ich mich mit einer Haftungsausschlussklausel z.B. auf der > Rechnung davor schützen kann? Kannst Du nicht. Dafür hat man eine Betriebshaftpflicht, ja die heisst auch bei Selbständigen so. Du kannst allenfalls den Einbau unter bestimten Bedingungen per beigefügter Dokumentation ausschließen, und wenn das dann doch unter diesen Bedingungen eingebaut wird und Schaden verursacht, streiten sich die Anwälte drüber.
Hm.. ich arbeite ja im Auftrag dieser Künstler. Wäre das dann nicht eher deren Angelegenheit, wenn ich das Ding sauber dokumentiert und mit Haftungsauschluss denen übergebe?
Könnte mir vorstellen dass die übliche Klausel gilt, wenn du nach bestem WIssen und gewissen deines Fachs - also schlicht nicht fahrlässig handelst - bist du aus der Sache raus. Aber keine Garantie dafür... Grade bei so einem großen Kunden wie die DB, solltest du aber in der Lage sein, bei denen zue rfahren wie die Problematik ist. Du bist einer von zehntausenden Subunternehmer die sie beschäftigen...
Simon H. schrieb: > Wäre das dann nicht eher deren Angelegenheit, wenn ich das Ding sauber > dokumentiert und mit Haftungsauschluss denen übergebe? Nein. Wenn was passiert, bist Du der Hersteller und der Letzte in der Kette der Schuldzuweisungen. Du kannst eine Haftung nicht allgemein ausschließen. Wenn das möglich wäre, glaubst Du nicht, dass da andere auch schon drauf gekommen wären? Du kannst eine Haftung für unerlaubte Betriebsumstände ausschließen. Aber das ist wenig glaubhaft, wenn Du denen das Gerät genau für diese Betriebsumstände baust. Klar kannst Du das auf die Rechnung draufschreiben. Bringt nur im Fall eines Falles überhaupt nichts.
Ich habe öfters mal als Hobby Sachen für Firmen in der Industrie gebaut. Zum Beispiel über Netzwerk fernsteuerbare Lichtschalter (zentral im Schaltschrank). Da haben wir immer schriftlich vereinbart, dass die Firma meine Sachen von einem (meist hauseigenen) Fachmann installieren lässt und dieser dann auch für die Abnahme und Einhaltung der Sicherheit verantwortlich ist. Im Vertrag hieß es dann immer deutlich, dass ich ungeprüfte Komponenten liefere, die möglicherweise Unsicher sind. Dass der Hobbybastler sich nicht das ganze juristisch wasserdichte Programm an Maßnahmen leisten kann, ist den Firmen in der Regel schon der Auftragserteilung klar. Wer sich nicht drauf einlässt, muss eben tiefer in die Tasche greifen.
Simon H. schrieb: > Können ihr mir da vielleicht weiterhelfen? Laß die Finger von jeder Technik oder kauf Dir einen 10er Pack Klopapier. Wenn Du kein Vertrauen in Deine eigene Arbeit hast, nimm solche Auftrage einfach nicht an!
Mit ein paar Lagen Klopapier könnte sich irgendwer erhängen, also vielleicht auch keine so gute Idee. Vielleicht wäre es das beste, in dem Tunnel einfach eine Selbstschussanlage zu installieren - dann weiß man wenigstens, wofür man in den Knast geht.
Karl schrieb: > Kannst Du nicht. Dafür hat man eine Betriebshaftpflicht, ja die heisst > auch bei Selbständigen so. Das wäre - wenn dann - die Produkthaftpflicht, die man hier braucht. Ist natürlich deutlich teurer als eine Betriebshaftpflicht.
Das macht die Angelegenheit eben auch manchmal teuer, weil man aus diesem Aspekt Teile der Industrie verwendet. Da sie die Vorgaben des öffentlichen Auftraggebers erfüllen.
Simon H. schrieb: > Ich arbeite im Auftrag zweier Künstler die für die Deutsche Bahn eine > Fassade gestaltet haben und frage mich ob und in welchem Rahmen ich > dafür haftbar gemacht werden kann wenn das Gerät z.B. in Brand gerät. In vollem Umfang. Wenn die Stromzuführungskabel unzureichend sind und du beweisen kannst, dass das die Brandursache war, ist es eine andere Sache, weil der Einbau durch einen Elektriker vorgenommen wurde. Wenn es durch Vandalismus passiert, haftest du auch nicht. Erdbeben, Brandstiftung, Zugentgleisung auf dein Gerät auch nicht. Wohlgemerkt, im Zweifelsfall liegt die Beweislast bei dir.
Wenn du zum Schalten von 230V Verbrauchern zum Beispiel handelsübliche Relais auf Hutschienen-Sockel verwendest und zur Stromversorgung ein Netzteil auf Hutschiene, bleibt als Eigenbau ja nur noch die relativ ungefährliche Steuerung mit Kleinspannung und minimaler Leistung übrig. Das packt man in ein gutes Gehäuse (kann durchaus einige zig Euro kosten). Danach kann dann an der eigenen Elektronik kaum noch etwas bösartig schief gehen.
Ja. Mit Netzteilen darf man sich auf keinen die Haende schmutzig machen. Da nimmt man ein Fertiges und gut ist. Also auch kein Netz an der Elektronik, nur einen Hohlstecker fuer 12V oder so.
Kastanie schrieb: > Karl schrieb: >> Kannst Du nicht. Dafür hat man eine Betriebshaftpflicht, ja die heisst >> auch bei Selbständigen so. > > Das wäre - wenn dann - die Produkthaftpflicht, die man hier braucht. > Ist natürlich deutlich teurer als eine Betriebshaftpflicht. Kann es sein, dass Du nicht die verschiedenen Haftpflichten meinst, sondern die jeweiligen Versicherungen?
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