Haftung bei öffentlichem Microcontrollerprojekt

OP #5575450
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Hallo Zusammen,

ich habe ein Mircocontrollerbasiertes Projekt umgesetzt.
Konkret geht es um eine Relaissteuerung für drei Lampen, sowie ein 
Soundmodul, welches verschiedene Töne abspielt und dabei die Lampen ein- 
und ausschaltet bzw. dimmt.

Die Lampen, zwei Aktivboxen und dieses Gerät sollen in einem 
öffentlichen Bahnhofstunnel durch einen Elektriker installiert werden.
Ich arbeite im Auftrag zweier Künstler die für die Deutsche Bahn eine 
Fassade gestaltet haben und frage mich ob und in welchem Rahmen ich 
dafür haftbar gemacht werden kann wenn das Gerät z.B. in Brand gerät.

Bzw. wie weit ich mich mit einer Haftungsausschlussklausel z.B. auf der 
Rechnung davor schützen kann?

Können ihr mir da vielleicht weiterhelfen?

Viele Grüße,
S3m
Gast #5575457
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Simon H. schrieb:
> Bzw. wie weit ich mich mit einer Haftungsausschlussklausel z.B. auf der
> Rechnung davor schützen kann?

Kannst Du nicht. Dafür hat man eine Betriebshaftpflicht, ja die heisst 
auch bei Selbständigen so.

Du kannst allenfalls den Einbau unter bestimten Bedingungen per 
beigefügter Dokumentation ausschließen, und wenn das dann doch unter 
diesen Bedingungen eingebaut wird und Schaden verursacht, streiten sich 
die Anwälte drüber.
#5575492
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Könnte mir vorstellen dass die übliche Klausel gilt, wenn du nach bestem 
WIssen und gewissen deines Fachs - also schlicht nicht fahrlässig 
handelst - bist du aus der Sache raus.
Aber keine Garantie dafür...


Grade bei so einem großen Kunden wie die DB, solltest du aber in der 
Lage sein, bei denen zue rfahren wie die Problematik ist.
Du bist einer von zehntausenden Subunternehmer die sie beschäftigen...
Gast #5575503
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Simon H. schrieb:
> Wäre das dann nicht eher deren Angelegenheit, wenn ich das Ding sauber
> dokumentiert und mit Haftungsauschluss denen übergebe?

Nein. Wenn was passiert, bist Du der Hersteller und der Letzte in der 
Kette der Schuldzuweisungen.

Du kannst eine Haftung nicht allgemein ausschließen. Wenn das möglich 
wäre, glaubst Du nicht, dass da andere auch schon drauf gekommen wären?

Du kannst eine Haftung für unerlaubte Betriebsumstände ausschließen. 
Aber das ist wenig glaubhaft, wenn Du denen das Gerät genau für diese 
Betriebsumstände baust.

Klar kannst Du das auf die Rechnung draufschreiben. Bringt nur im Fall 
eines Falles überhaupt nichts.
Gast #5575594
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Ich habe öfters mal als Hobby Sachen für Firmen in der Industrie gebaut. 
Zum Beispiel über Netzwerk fernsteuerbare Lichtschalter (zentral im 
Schaltschrank).

Da haben wir immer schriftlich vereinbart, dass die Firma meine Sachen 
von einem (meist hauseigenen) Fachmann installieren lässt und dieser 
dann auch für die Abnahme und Einhaltung der Sicherheit verantwortlich 
ist.

Im Vertrag hieß es dann immer deutlich, dass ich ungeprüfte Komponenten 
liefere, die möglicherweise Unsicher sind.

Dass der Hobbybastler sich nicht das ganze juristisch wasserdichte 
Programm an Maßnahmen leisten kann, ist den Firmen in der Regel schon 
der Auftragserteilung klar.

Wer sich nicht drauf einlässt, muss eben tiefer in die Tasche greifen.
(Firma: Funkenflug Industries) #5575666
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Mit ein paar Lagen Klopapier könnte sich irgendwer erhängen, also 
vielleicht auch keine so gute Idee. Vielleicht wäre es das beste, in dem 
Tunnel einfach eine Selbstschussanlage zu installieren - dann weiß man 
wenigstens, wofür man in den Knast geht.
(Firma: Vescomp) #5575719
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Simon H. schrieb:
> Ich arbeite im Auftrag zweier Künstler die für die Deutsche Bahn eine
> Fassade gestaltet haben und frage mich ob und in welchem Rahmen ich
> dafür haftbar gemacht werden kann wenn das Gerät z.B. in Brand gerät.

 In vollem Umfang.

 Wenn die Stromzuführungskabel unzureichend sind und du beweisen
 kannst, dass das die Brandursache war, ist es eine andere Sache, weil
 der Einbau durch einen Elektriker vorgenommen wurde.
 Wenn es durch Vandalismus passiert, haftest du auch nicht.
 Erdbeben, Brandstiftung, Zugentgleisung auf dein Gerät auch nicht.

 Wohlgemerkt, im Zweifelsfall liegt die Beweislast bei dir.
Gast #5575721
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Wenn du zum Schalten von 230V Verbrauchern zum Beispiel handelsübliche 
Relais auf Hutschienen-Sockel verwendest und zur Stromversorgung ein 
Netzteil auf Hutschiene, bleibt als Eigenbau ja nur noch die relativ 
ungefährliche Steuerung mit Kleinspannung und minimaler Leistung übrig. 
Das packt man in ein gutes Gehäuse (kann durchaus einige zig Euro 
kosten).

Danach kann dann an der eigenen Elektronik kaum noch etwas bösartig 
schief gehen.
#5575842
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Kastanie schrieb:
> Karl schrieb:
>> Kannst Du nicht. Dafür hat man eine Betriebshaftpflicht, ja die heisst
>> auch bei Selbständigen so.
>
> Das wäre - wenn dann - die Produkthaftpflicht, die man hier braucht.
> Ist natürlich deutlich teurer als eine Betriebshaftpflicht.

Kann es sein, dass Du nicht die verschiedenen Haftpflichten meinst, 
sondern die jeweiligen Versicherungen?

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