Hallo zusammen, wir besitzen einen Altbau mit zwei Wohneinheiten aus den 1960er Jahren und bekommen Ende des Monats neue Zähler. Jetzt kam mir die Idee beim Wechsel die Zähler und Verteilung zu trennen, also Hausanschlusskasten -> kleiner Kasten für Zähler und Lasttrennschalter -> (alte) Hausverteilung. Da in näherer Zukunft die Veteilung wohl mal erneuert wird, könnte man so das ganze Haus leicht vom Netz nehmen, ebenso, wenn mal was umverkabelt werden muss. Meine Frage, ist sowas zulässig? Was mich stutzig macht: kleine Schränke nur für Zähler sind kaum zu finden, man findet fast nur große Verteilerschränke. Lediglich einen kleinen Zählerkasten für einen Zähler konnte ich finden (bei eBay). Oder übersehe ich da etwas?
zähler und lasttrennschalter zusammen sind ungewöhnlich. es gibt zwar für den outdoor bereich entsprechende schränke allerdings haben die meistens nur NH sicherungen ohne griff...sprich die muss man einzeln mit handschuhen trennen. von den kosten her wird es günstiger sein wenn ein elektriker den zähler in den neuen schrank setzt
Alexander F. schrieb: > Oder übersehe ich da etwas? Vorsicht. Eine "wesentliche Aenderung" kann die Pflicht ausloesen, die gesamte Anlage auf neuesten Stand bringen zu muessen, BEVOR wieder eingeschaltet werden darf. Ein neuer Zaehlerschrank kann als "wesentliche Aenderung" durch den EV klassifiziert werden oder auch nicht. Unbedingt vorher klaeren. lljkgfnxxcbf
Prinzipiell muss es zulässig sein oder mal gewesen sein - diverse Mehrfamilienhäuser, in denen ich gewohnt habe oder in denen ich mir Wohnungen angesehen habe, haben Zähler im Keller und Verteilung in der Wohnung. Dabei sind/waren die Zähler meist in Schränken zu 3 oder 6 pro Schrank untergebracht, es gibt aber auch Schränke für einzelne Zähler. Ich empfehle dir allerdings, einen lokalen Elektrofachbetrieb draufschauen zu lassen, ob der Einbauort den aktuellen Vorschriften entspricht. Denn Austauschzähler installieren die Netzbetreiber noch auf Bakelit-Tafeln aus den 1920ern, wenn du aber den Zähler an einem neuen Platz, in einem neuen Schrank haben möchtest oder auch nur einen Wechselstrom- gegen einen Drehstromzähler tauschen lassen möchtest, musst du die aktuell gültigen Vorschriften einhalten (z.B. bezüglich Berührschutz, Laienbedienbarkeit, Freiraum/brennbare Gegenstände oder Einbauten rund um den Zählerschrank - such mal nach den Technischen Anschlussbedingungen TAB deines Netzbetreibers) So jedenfalls die Aussage mehrerer Elektrofachbetriebe mir gegenüber, nachdem der Betrieb, der sagte "kein Problem, den Zähler lassen wir tauschen, sobald die Installation fertig ist" den Betrieb eingestellt hat. Seitdem habe ich eine wunderbare Drehstrominstallation in der Wohnung mit fünfadriger Steigleitung an einem Wechselstromzähler mit drei NH00-Sicherungshaltern davor, von denen nur einer bestückt ist. MfG, Arno
Ok, danke schonmal für die Antworten. Das mit der erheblichen Änderung bei neuer Verteilung war mir bewusst, daher kam die Idee ursprünglich. Eine Wohnung wird bald renoviert, daher dachte ich könnte man die Verkabelung hier schon ändern und erst auf den alten Verteiler aufschalten. Wenn die andere Wohnung frei wird, das gleiche und schlussendlich einfach den Verteilerschrank tauschen. Man wäre dabei unabhängig vom EVU und muss nicht jedes mal die Hauptsicherung ziehen lassen und den Zähler umbauen. Zudem laufen derzeit Garten, Garage, Treppenhaus alle über unseren Zähler, wenn man mal die Wohnung wechselt könnte man diese Teile auch leichter umlegen. Wahrscheinlich stelle ich mir das aber zu einfach vor. Ich frage mal beim Netzbetreiber nach, wie der das sieht.
Die klassische Variante, die ich kenne, ist: ein zentraler Kasten mit den Zählern und einem Neozed/Trennschalter Kombiblock (einer pro Zähler) im Keller und dann die Sicherungen inc. RCD in der Wohnung.
Alexander F. schrieb: > Ich frage mal beim Netzbetreiber nach, wie der das sieht. Viel Glück! Das Übliche ist da abwimmeln und an die konzessionierten Elektriker verweisen.
hinz schrieb: > Das Übliche ist da abwimmeln und an die konzessionierten > Elektriker verweisen. Was anderes bleibt ihm eh nicht, da der Zähler verplombt wird muss er ihn eh setzen lassen. Seine Aussagen deuten sowieso darauf hin, daß er mehrere Wohnungen hat, also gibt es einen großen "Zählerkasten" im Keller nahe dem HA und in jeder Wohnung die Unterverteilung.
Ja das kann man so machen. Technische Anschlussbestimmungen des Netzbetreibes beachten. An ungezähltem Strom dürfen nur konzessionierte schrauben. Das macht man heute aber nicht mehr so: Der Lasttrennschalter verteuert das Zähler müssen bei neuen Installationen für den Nutzer zugänglich sein. Ausserdem will ich als Stromkäufer den Zähler so nah am Verbraucher haben wie möglich. Von der Hauptverteilung bis in den 6. Stock um 4 Ecken gibt schnell mal 40m Kabel und die Leiterverluste, die dann über den Zähler laufen und bezahlt werden wollen. ;-)
Alexander F. schrieb: > Das mit der erheblichen Änderung bei neuer Verteilung war mir bewusst, > daher kam die Idee ursprünglich. Ich glaube das "erheblich" ist Geschichte. So das jetzt alles fällig wird WENN etwas angefasst wird. Bin aber nicht ganz sicher. Ich habe bei uns alles neu gemacht. Mit kleiner Kasten ist vorbei. NH, SLS, Blitzschutz, LSS mit 6A, Datendose, Platz für evtl. mal kommendes Modem etc.pp. Das wird ein ausgewachsener Schrank mit 2 Türen für nen 4 stelligen Betrag.
Alexander F. schrieb: > Was mich stutzig macht: kleine Schränke nur > für Zähler sind kaum zu finden, man findet fast nur > große Verteilerschränke. Weil Du das ganze Grödel brauchst. Ist aber auch von EVU zu EVU verschieden. Steht in den Anschlussbedingungen Deines EVU, was der alles haben will. Wir hatten Glück und konnten einen zusätzlichen 3 Reiher für das Modem montieren in welchem die Datendose sitzen muss und konnten deswegen den Großen eine Nummer kleiner nehmen. Das sparte ca. 300€. Ein Elektriker vor Ort der Plomben machen darf, wäre die erste Wahl als Ansprechpartner.
Alexander F. schrieb: > Was mich stutzig macht: kleine Schränke nur > für Zähler sind kaum zu finden, man findet fast nur > große Verteilerschränke. Gibt es schon: Hier nach alter Norm mit 95cm Höhe: https://www.zaehlerschrank24.de/hager-wandverteiler-zb21s-leer-ip44-950x300x205.html Neue Norm mit 110cm Höhe: https://www.zaehlerschrank24.de/hager-wandverteiler-zb31s-ip44-1100x300x205.html Ob du noch einen nach alter Norm verbauen darfst beantwortet dir dein Energieversorger.
mal nach TAB und deinem Energieversoger suchen. Der Einzige Vorteil das zu trennen wäre damit jeder an den Zähler kommt aber keiner an die Sicherungen. Ich würde es alles in einem Schrank machen und statt der Neozid solche SLS auf die Kupferschienen setzen, empfehle hier Hager einfach durchdacht das ganze.
Thomas O. schrieb: > Ich würde es alles in einem Schrank machen und statt der Neozid solche > SLS auf die Kupferschienen setzen, empfehle hier Hager einfach > durchdacht das ganze. Genau, SLS und Blitzschutz direkt auf die Schienen habe ich auch so. Gibts auch von Sonepar. Ich gehe dann aber trotzdem auf Neozid. 2 Felder Neozid 3x40A mit anschließendem Drehschalter. Von da aus mit 5x16mm² zur Verteilung oben und unten. Damit kann ich bei Bedarf oben oder unten komplett tot legen und muss nicht alle Kabel bis in den Keller ziehen.
Danke euch für die vielen Ergänzungen. Ich bin jetzt die TAB einmal durchgegangen unter Geltungsbereich steht: "Die Technischen Anschlussbedingungen sind für Anlagen anzuwenden, die neu an das Verteilungsnetz angeschlossen werden bzw. bei einer Erweiterung oder Veränderung einer Kundenanlage. Für den bestehenden Teil der Kundenanlage gibt es seitens der TAB keine Anpassungspflicht, sofern die sichere und störungsfreie Stromversorgung gewährleistet ist." Heißt für mich: alles was neu ist, muss den aktuellen Normen entsprechen, alles was alt ist kann so bleiben (sofern es funktioniert). Das klingt für mich sehr rational. Allerdings gibt es in den TAB nur detaillierte Infos bis zum Hausanschlusskasten. Bei Allem dahinter, also Zählerplätze und Stromkreisverteiler, wird sich auf Normen bezogen, wozu ich natürlich keinen Zugang habe. Für Zählerplätze: Anwendungsregel VDE-AR-N 4101 „Anforderungen an Zählerplätze in elektrischen Anlagen im Niederspannungsnetz“ Für Stromkreisverteiler: DIN VDE 0603-1, DIN EN 60439-3 (VDE 0660-504) und DIN 43871. Für Stromkreisverteiler in Wohngebäuden gilt außerdem DIN 18015-2. Wenn zufällig gerade jemand weiß, ob in diesen Normen auch bauliche Auflagen(Zugänglichkeit, Abstände, o.Ä.), genannt werden, oder nach den Normen gar die bestehende Anlage doch geändert werden muss (Oder sind die TAB hier bindend?), würde ich mich sehr über eine Antwort freuen. Sonst werde ich mich bald mal mit einem Elektroinstallateur unterhalten.
Alexander F. schrieb: > Für den bestehenden Teil der Kundenanlage gibt es seitens > der TAB keine > Anpassungspflicht, sofern die sichere und störungsfreie Stromversorgung > gewährleistet ist." Die Pflicht zur Anpassung steht dann in der 7. Ausfuehrungsbestimmung der 18. Aenderung zum 172. Ergaenzungsdokument.(oder so aehnlich) Allein bist Du weitgehend chancenlos, das rechtssicher herauszubekommen. Selbst WENN Du Recht haettest, wielange hast Du Zeit, die von Deinem Recht zu ueberzeugen? Wenn die nicht Einschalten wollen, ist Dein Arm des Hebels extrem kurz. Daher: Vorher klaeren! lljkgfnxxcbf
Du schreibst, dass das Haus aus den 1960ern stammt. Damals war TN-C die gängigste Netzform. Wenn das bei dir immer noch so installiert ist, dann klemmt dir das kein Elektriker an den neuen Zählerschrank.
Alexander F. schrieb: > "Die Technischen Anschlussbedingungen sind für Anlagen anzuwenden, die > neu an das > Verteilungsnetz angeschlossen werden bzw. bei einer Erweiterung oder > Veränderung einer > Kundenanlage. Für den bestehenden Teil der Kundenanlage gibt es seitens > der TAB keine > Anpassungspflicht naja das sagt auch wieder ALLES und NICHTS. Eine Erweiterung oder Veränderung ist ja auch schon der Zählerplatz wenn da keine 3 Punkt Montage mehr geht. >Für den bestehenden Teil der Kundenanlage gibt es seitens > der TAB keine > Anpassungspflicht Deswegen hat jeder jetzt neu gezogene Stromkreis einen FI zu haben sofern es es ein vom Kunden trennbarer Stromkreis ist.
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