Moin
wir haben in der Firma einen Fall von Spesenbetrug. Es geht um einen
völlig lächerlichen Betrag. Allerdings gibt es ein hohes Maß an
krimineller Energie, da aktiv ein Dokument gefälscht wurde.
Logischerweise kann es nur eine Lösung geben. Dumm nur, dass das
Ausscheiden der Dame uns derbe treffen würde, da sie gut ist und der
Markt für die Nische klein.
Ist euch jemals ein Fall zu Ohren gekommen, wo man das mit einer
Abmahnung regeln konnte, oder öffnet das das Tor zur Hölle?
Gerald O. schrieb:> Logischerweise kann es nur eine Lösung geben. Dumm nur, dass das> Ausscheiden der Dame uns derbe treffen würde, da sie gut ist und der> Markt für die Nische klein.
Dann sollten wohl alle ruhig sein ...
Gerald O. schrieb:> hohes Maß an> krimineller EnergieGerald O. schrieb:> Es geht um einen> völlig lächerlichen Betrag.
Gerald O. schrieb:> Ist euch jemals ein Fall zu Ohren gekommenGerald O. schrieb:> SpesenbetrugGerald O. schrieb:> einen völlig lächerlichen Betrag
Wenn jemand wegen lächerlichen beträgen betrügen muss, dann wohl aus
bitterer armut oder sportlichem ehrgeiz?
Ersteres könnte man als Brötchengeber ja abstellen..
Da wird nich ums Geld gehen. Eher um zu wenig Anerkennung, egal ob
Beruflich o. Persönlich. Bestrafung, Rache oder auch nur Frust.
Ein verzweifelter versuch, das Psychische-Gleichgewicht wieder
herzustellen.
Kurz schrieb:> Nachtrag: Betrug und Urkundenfaelschung waeren die Stichworte.
Eine Spesenabrechnung ist keine Urkunde. Das kann ich definitiv so
aussagen, weil wir am Amtsgericht mal so einen Fall hatten. Selbst
ausgestellte Dokumente sind niemals eine Urkunde. Das ist nur dann der
Fall, wenn eine Behörde einen Ausweis ausgibt, ein Nummernschild oder
einen Bescheid und man diesen entweder abändert, oder misbräuchlich
verwendet. Z.B. kann man einen Fahrzeugaufkleber einer Behöre
unverändert auf ein anderes kleben und damit eine solche Fälschung
begehen. Was viele nicht wissen, man kann man eine solche Fälschung
begehen, wenn man die Urkunde unverändert lässt und einfach den
Gegenstand tauscht. Das gilt z.B. für ein modifiziertes Auto, welches
ein anderes Nummernschild bräuchte, aber das alte hat. Auch Mofas die
frisiert sind können im Einzelfall so etwas auslösen, weil durch die
Verwendung des Nummernschildes fälschlich "beurkundet" wird, dass eine
Versicherung vorliegt, was nicht der Fall ist. Ähnliche Effekte gibt es
bei falscher Verwendung von Wechselkennzeichen oder Taxischildern,
Gefahrguttrasporten oder Nummerierungen von Kolonnenfahrzeugen wie
Taxis. Wer dort die falsche Nummer angibt, gegeht eine solche Fälschung.
Wer nur beim Marathonlauf die Startnummer fälscht, kann das nicht
begehen. Auch das falsche ausfüllen der eigenen Steuererklärung ist kein
UKF. Wohl aber, wenn man den Bescheid ändert, oder das Jahr abändert, um
es einem AG vorzulegen oder etc.
Tippgeber schrieb:> Eine Spesenabrechnung ist keine Urkunde. Das kann ich definitiv so> aussagen, weil wir am Amtsgericht mal so einen Fall hatten. Selbst> ausgestellte Dokumente sind niemals eine Urkunde.
Ich hab den TE so verstanden, dass der Beschuldigte einen Beleg
manipuliert hat ("da aktiv ein Dokument gefälscht wurde"), das ist die
Urkundenfaelschung. Eine falsche Spesenabrechnung ist der Betrug.
> Quatsch!
Der Thread ist vier Tage zu spät oder drei zu früh, Freitagstroll^2!
"lächerlicher Betrag" und "hohes Maß an krimineller Energie" gehen nicht
überein.
Innerhalb einer Firma hat man immer die Möglichkeit, etwas unter den
Tisch zu kehren, dazu braucht es nicht das Mikrocontroller.net.
Abmahnungen dienen im Grunde nur dem Arbeitgeber, um Mitarbeiter
langfristig loszuwerden. Eine vertrauensbildende Maßnahme sieht anders
aus. Wenn ein Mitarbeiter sehr gut ist und man nur schwer Ersatz findet,
sieht man über derartige Vorfälle schon mal hinweg. Das hängt aber auch
davon ab, in welchem Bereich der Mitarbeiter arbeitet und in wie weit
die Verfehlung akzeptabel ist. Bei einem Vertriebler z.B. würde ich
jetzt keine 100% Ehrlichkeit erwarten, denn wir leben in einer kranken
Gesellschaft und in dem Tätigkeits-Bereich ist es oft üblich, die
Zielgruppe durch gezieltes weglassen oder frisieren von Informationen zu
überzeugen.
Ein völlig lächerlicher Betrag und Betrug macht aber wie schon gesagt
erstmal keinen Sinn. Um welchen ungefähren Betrag geht es und in welche
ungefähre Richtung ging die Fälschung?
Allgemein wäre es schon interessant, die Motivation dahinter zu kennen,
um das Ganze vernünftig bewerten zu können. Wenn das Verhalten der
Mitarbeiterin für die Firma ein Problem darstellt, würde ich zunächst
das Gespräch mit ihr suchen. Das sollte dann aber unter 4 Augen sowie
freundlich und sachlich geführt werden. Das ist quasi wie mit dem
Partner im Privatleben, da sollte man auch erstmal freundlich über alles
reden, ohne gleich irgendwelche Keulen (Abmahnung) auszupacken.
µC.net ist natürlich genau das richtige Forum um so etwas zu fragen. Wir
sind international bekannt für Beratungsleistung auf diesem Gebier.
</kopfschuettel>
Das einzige was mir einfällt ist, solltest du nicht der Chef von dem
Laden sein, aber den Betrug erkannt haben, und solltest du dir absolut
sicher sein dass dein Vorgesetzter nicht irgendwie mit drin hängt, dann
melde deinem Vorgesetzten den Vorfall. Keine eigenen weiteren
Nachforschungen, keine späteren Nachfragen bei deinem Vorgesetzten wie
es weiter ging. So melden, dass du notfalls nachweisen kannst du hast es
gemeldet.
"Melden macht frei".
Solltest du der Chef von dem Laden sein, dann würde ich an deiner Stelle
zwei Dinge machen:
1) Unverzüglich mit der Suche nach einer Nachfolgerin für die
Mitarbeiterin beginnen. Wenn die Suche oder das Heranziehen einer
Nachfolgerin Jahre dauert, dann ist das so, aber nicht aufgeben.
2) Mit einem Fachmann für Arbeitsrecht reden wie du dich jetzt schon
positionieren kannst damit du die Mitarbeiterin entlassen kannst sobald
du eine Nachfolge hast. Der wird dir dann sagen, ob eine Abmahnung oder
Ähnliches dabei helfen kann und wie man das dreht.
Nachtrag:
All das gilt natürlich nicht wenn der Laden zum Beispiel VW heißt. Statt
für solche kriminellen Vereinigungen zu arbeiten solltest du dir einen
seriösen Job suchen.
> Autor: Gerald O. (Gast)> Datum: 23.10.2018 21:28> Moin> wir haben in der Firma einen Fall von Spesenbetrug.
Auf Inbetriebnahme hast du nur sogenannten Spesenbetrug.
Was erwartest du anderes von den Knackis und Psychopathen.
Ist doch keine große Sache, wie Steuerbetrug.
Kann schon unter der Kategorie Volkssport eingeordnet werden.
Gerald O. schrieb:> mit einer Abmahnung regeln konnte
Eher nicht schriftlich, sondern mündlich.
Die Spesenabteilung wird einfach richtig rechnen und den Betrugsbetrag
nicht auszahlen.
Der Vorgesetzte wird einfach sagen dass das so nicht geht.
So bald eine schriftliche Abmahnung kommt, wird sich die Frau woanders
umsehen.
Betrügt ein Arbeitnehmer seinen Brötchengeber um einen kleinen Betrag,
kann das natürlich intern per „Standpauke“ durch den Chef geregelt
werden. Anders sieht es aus, wenn das Aussenbild des Unternehmens
beschädigt wird. Da gibt es normalerweise kein Pardon. Im vorliegenden
Fall kann das durchaus möglich sein, da mit dem Spesenbetrug zugleich
auch der Staat betrogen wurde–auf die zu Unrecht ausgezahlten Spesen
müssten eigentlich Steuern und Sozialabgaben gezahlt werden. Sollte bei
einer Betriebsprüfung herauskommen, dass Gelder an Mitarbeiter aufgrund
gefälschter Dokumente gezahlt wurden, hat der Chef ein echtes Problem.
Allenfalls sollte man schon etwas mehr wissen. Vielleicht hat diese
Mitarbeiterin das Gefuehl, dass das ihr Laden ist. Im Sinne von "ich hab
2 Patente gebracht, nichts dafuer bekommen, und ohne diese waere der
Laden schon laengst weg."
In so einem Fall kommuniziert der Chef, dass er's weiss, und deckts aus
der eigenen Kasse.
Es gibt viele Arbeitgeber, die gehen vor einer Kündigungswelle erstmal
alle relevanten Spesenabrechnungen durch. Damit kriegt man einen
Mitarbeiter am einfachsten und kostengünstigten vor die Türe, sogar oft
fristlos. Selbst besonders geschützte Mitarbeitergruppen wie Azubis,
Schwangere oder Betriebsräte kann man damit los werden. Daher sollte man
als Arbeitnehmer schon alleine aus eigenem Interesse, dringend davon
absehen.
Also wenns ein kleinerer Betrieb ist (scheint es ja zu sein), würde ich
die Dame mal zur Rede stellen und fragen warum sie das gemacht hat.
Wenn es so ein lächerlicher Betrag ist, warum das Risiko eingehen.
Vielleicht ist sie ja Kleptomanin. Dafür gibts Therapien und man kann
sie Wissentlich bisl was klauen lassen, um dem Zwang zu beruhigen.
Wer würde sonst "mit außerordentlich hoher krimineller Energie" ein
solch unrentables Verbrechen begehen?
Manchmal ist intensives Reden mehr wert, als eine Abmahnung oder
Kündigung. Gerade bei einer guten Mitarbeiterin.
Willkürlicher Name schrieb:> Also wenns ein kleinerer Betrieb ist (scheint es ja zu sein), würde ich> die Dame mal zur Rede stellen und fragen warum sie das gemacht hat.
Das Problem ist, wenn die Dame mündlich zur Rede gestellt wurde gibt's
mehrere Möglichkeiten:
1.Es ist ihr fürchterlich peinlich und sie hört damit auf, entschuldigt
sich und gut.
2. Sie sagt wieso sie es macht (fehlende Wertschätzung, macht doch eh
jeder o.ä.) und man weiß wenigstens was los ist.
3. Sie merkt sie bekommt nicht mal wenn sie erwischt wird eine
Abmahnung, weil sie so wichtig ist, und nutzt das entsprechend aus,
entweder bei der nächsten Gehaltsverhandlung oder Spesenabrechnung oder
oder oder. <-- Möchte man als AG nicht unbedingt.
Wenn Fall 3 Eintritt hat man als Firma wirklich Pech, denn dann riskiert
man, dass die gute Dame so lange die Firma melkt bis sie rausgeworfen
wird.
Gerald O. schrieb:> wir haben in der Firma einen Fall von Spesenbetrug. Es geht um einen> völlig lächerlichen Betrag. Allerdings gibt es ein hohes Maß an> krimineller Energie, da aktiv ein Dokument gefälscht wurde.> Logischerweise kann es nur eine Lösung geben.
Nein, mehrere.
Wenn man eine Person los haben will, ist so ein kleines Vergehen eine
wunderbare Möglichkeit für die Firma. Das Vertrauensverhältnis ist
zerstört und deshalb kann man der Person fristlos kündigen.
Ein mir bekannter Fall: Elektroniker (bester Mann) klaut verschrottetes
Gerät. Wert für die Firma 0,00.
Folgen: fristlose Kündigung, Strafanzeige, Hausdurchsuchung
Er war 1,5 Jahre arbeitslos. Bei Verdacht wird der vorherige Arbeitgeber
angerufen und nach den Kündigungsgrund gefragt. Diebstahl ;)
Bei manchen Menschen ist der Reiz groß, andere zu bestehlen. Für einen
minimalen Nutzen wird ein 1000-, 10.000-facher Preis riskiert.
No risk, no fun.
Sebastian H. schrieb:> 3. Sie merkt sie bekommt nicht mal wenn sie erwischt wird eine> Abmahnung, weil sie so wichtig ist, und nutzt das entsprechend aus,
Deswegen den Staat machen lassen -> Anzeige.
Das sollte erstmal genug Strafe sein.
Abmahnung...?
Drauf geschi55en, ich hatte auch schonmal eine.
Das ist charakterbildend, das zeigt Rückgrat.
Zeugt aber auch von Unfähigkeit einer Führungsperson,
wenn man bei jedem Kleinkram damit droht.
Kommt auf die Firma an.
Ich war vorher in einer "kleineren", ca 1500 Mitarbeiter. Da ist mal ein
Umtrunk mit Geschaeftspartner wohl ein wenig eskaliert, weit ueber dem
erlaubten Betrag. Also hat man answesende Mitarbeiter und
Geschaeftspartner zusammengekratzt und aufgeteilt, so dass man daraus 3
Veranstaltungen machen konnte. Dumm nur dass die Controllerin dann 3
Belege hatte, gleiche Location, gleichs Datum, mit fortlaufenden
Seriennummern auf dem Belegt :) Das gab ein...Leute ich weiss genau was
ihr da getrieben habt, ich lass das mal durch, nochmal will ich sowas
nicht auf meinem Tisch sehen.
Jetzt bei einer grossen, 400k Mitarbeiter, da wirds ganz eng, gerade bei
Vorsatz. Wenn man einen Fehler bei Spesenabrechnungen macht, dann muss
man schon sehr glaubwuerdig erklaeren koennen wie man das verbusseln
konnte. Wer einen Beleg faelschen wuerde, der duerfte Notebook und
Firmenausweis noch am selben Tag abgeben.
Jo S. schrieb:> Das Vertrauensverhältnis ist> zerstört und deshalb kann man der Person fristlos kündigen.
Verhaltensbedingte fristlose Kündigungen bedürfen einer vorherigen
Abmahnung.
Mad schrieb:> Jo S. schrieb:>> Das Vertrauensverhältnis ist>> zerstört und deshalb kann man der Person fristlos kündigen.>> Verhaltensbedingte fristlose Kündigungen bedürfen einer vorherigen> Abmahnung.
Nicht bei einer Störung im Vertrauensbereich, insbesondere Straftaten.
Auf Inbetriebnahme kein Thema.
Ein ständiges Bescheißen und beschissen werden.
Ist auch nicht verwunderlich bei den ganzen abenteuerlichen Gestalten
die dort rumlaufen.
Zeno schrieb:> Dennis schrieb:>> Betrug ist betrug. Auch wenn du nur mutmaßlich pfandscheine einlöst.>> oder beim Ein-/Ausstempeln falsch stempelst.
Wie kann man falsch Stempeln? 1min vor der Stempeluhr warten?
Grüsse,
René
René H. schrieb:> Zeno schrieb:>> Dennis schrieb:>>> Betrug ist betrug. Auch wenn du nur mutmaßlich pfandscheine einlöst.>>>> oder beim Ein-/Ausstempeln falsch stempelst.>> Wie kann man falsch Stempeln? 1min vor der Stempeluhr warten?>
Für nette Kollegen gleich mitstempeln.
Percy N. schrieb:> Für nette Kollegen gleich mitstempeln
Ach so, bei uns ist Stempeln gleich Zutritt. Rein- und raus. Da ist
nichts mit bescheissen :-).
Grüsse,
René
> Wie kann man falsch Stempeln? 1min vor der Stempeluhr warten?>> Für nette Kollegen gleich mitstempeln.
Dazu bräuchte man ja deren Ausweis, der gleichzeitig den Zugang zum
Firmengelände ermöglicht, funktioniert also nicht. Würde aber eh keiner
auf solch eine blödsinnige Idee kommen.
Qwertz schrieb:> Dazu bräuchte man ja deren Ausweis, der gleichzeitig den Zugang zum> Firmengelände ermöglicht, funktioniert also nicht. Würde aber eh keiner> auf solch eine blödsinnige Idee kommen
Ganz sicher funktioniert das und ganz sicher hatten schon welche die
Idee. Oder habt ihr da Kameras und wirksame Vereinzelungsanlagen?
Qwertz schrieb:>> Wie kann man falsch Stempeln? 1min vor der Stempeluhr warten?>>>> Für nette Kollegen gleich mitstempeln.>> Dazu bräuchte man ja deren Ausweis, der gleichzeitig den Zugang zum> Firmengelände ermöglicht, funktioniert also nicht. Würde aber eh keiner> auf solch eine blödsinnige Idee kommen.
Klar doch, Du Schlauberger, was Du nicht kennst, das existiert auch
nicht.
In Italien ist erst vor wenigen Jahren eine Art Stempelkartell
aufgeflogen, bei dem in einer Pflegeeinrichtung regelmäßig kaum mehr als
20 % der Belegschaft anwesend waren, aber alle eingestempelt.
Das ist zwar ein Extremfall, aber zumindest in geringerem Umfang überall
dort möglich, wo die Karten im Betrieb verbleiben, typischerweise in der
Nähe der Uhr. Das ist heute allelrdings kaum noch üblich. "Pfiffige"
Arbeitgeber erfassen Arbeitszeiten nach Möglichkeit über die Logzeiten
am PC.
Nix für mich schrieb:> Es gibt viele Arbeitgeber, die gehen vor einer Kündigungswelle> erstmal> alle relevanten Spesenabrechnungen durch. Damit kriegt man einen> Mitarbeiter am einfachsten und kostengünstigten vor die Türe, sogar oft> fristlos. Selbst besonders geschützte Mitarbeitergruppen wie Azubis,> Schwangere oder Betriebsräte kann man damit los werden. Daher sollte man> als Arbeitnehmer schon alleine aus eigenem Interesse, dringend davon> absehen.
Das schlimme daran ist, wurde mir auch schon so bestätigt, dann man
praktisch bei jedem was finden kann, besonders bei Dienstreisen.
Irgendeine Kleinigkeit gibts immer.
- Ende des Dienstgeschäfts? Bei deinen zwei anderen Kollegen steht 15:15
Uhr, bei dir steht 15:30 Uhr!
- Tagegeld falsch angegeben? Sind die Semmeln am Nachmittag noch als
Mittagessen, schon als Abendessen, oder wie auch immer zu werten?
Kollege A hat JA angekreuzt, du NEIN.
- Kostengünstigstes Reisemittel gewählt? Mit Spezialticket X wäre 0,50
Euro billiger gewesen, zu teures Ticket gekauft!
- ...
Wenn man jemanden loswerden will, dann darüber. Natürlich kannst du
klagen dagegen, den Job kannste so oder so abschreiben, dann gehts nur
noch um die Abfindung.
Dennis schrieb:> Betrug ist betrug. Auch wenn du nur mutmaßlich pfandscheine einlöst.
Verhältnismäßigkeit ist aber schon für das "Strafmaß" zu beachten.
Die Pfandscheinsache war kein Betrug, sondern Unterschlagung - Betrug
würde eine vorsätzliche Täuschung mit dem Ziel der Erreichung eines
Vermögensvorteil und Herbeiführung eines Vermögensschadens beim
Geschädigten voraussetzen.
Wenn irgendwelche Mitarbeiter wegen Nichtigkeiten gefeuert werden (oder
es wenigstens versucht wird) hat das meist ganz andere Ursachen.
Mad schrieb:> Verhaltensbedingte fristlose Kündigungen bedürfen einer vorherigen> Abmahnung.
Da wirfst du aber etwas gewaltig durcheinander.
Für eine fristlose Kündigung genügt das Vorliegen einer erheblichen
Pflichtverletzung, die eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses für den
Arbeitgeber unzumutbar erscheinen lässt. Letzteres begründet auch die
vom Arbeitgeber einzuhaltenden Frist von Kenntnisnahme bis zum
Aussprechen der fristlosen Kündigung.
Die Dame, die Buchhalterin, hat nicht nur bei der Kaffeabrechnung
geschummelt, sondern 2 Millionen abgezuegelt. Das wurde aber erst
bemerkt als sie nach der Abmahnung nicht mehr kam. Ihre Spur verlor sich
irgendwo in (Sued-)Europa.
Gerald O. schrieb:> Es geht um einen> völlig lächerlichen Betrag.Gerald O. schrieb:> Die Dame, die Buchhalterin, hat nicht nur bei der Kaffeabrechnung> geschummelt, sondern 2 Millionen abgezuegelt.
Von Euren Umsätzen bin ich beeindruckt.
Männer, 2 Mio Spesen sind doch Peanuts. Die sind in Brasilien schnell
weg, wenn man mal was fürs Betriebsklima machen will.
Also, zurück an die Arbeit! Um 17.00 Uhr will ich Ergebnisse und keine
Ausreden sehen! Ich kontrolliere persönlich!
WtD
Gerald O. schrieb:> Ihre Spur verlor sich> irgendwo in (Sued-)Europa.
Wie praktisch, so kann der Verbleib der Kohle nicht mehr
nachvollzogen werden. Für die, die noch Zugiff hatten, eine
günstige Gelegenheit, den Betrag noch etwas aufzublähen, für
den Fall, dass das Geld versichert war. ;)
Das wahre Leben schreibt die besten Krimis.
;) schrieb:> Gerald O. schrieb:>> Ihre Spur verlor sich>> irgendwo in (Sued-)Europa.>> Wie praktisch, so kann der Verbleib der Kohle nicht mehr> nachvollzogen werden.
da hört eine EU letztlich zu funktionieren auf.
Was sich ungehindert Bewegen darf:
Waren und Dienstleistungen: ja
Menschen - nur bedingt,
in vielen Mitgliedsländern von aussen schon mal garnicht !
und bei Kontoplünderungen
fehlt die Handhabe wenn es im EU Ausland passierte
dunno.. schrieb:> Ersteres könnte man als Brötchengeber ja abstellen..
Zweiteres könnte man in anderen finanziellen Abteilungen gut gebrauchen.
Alles zum Wohl der Firma, versteht sich.
Andreas B. schrieb:> Gerald O. schrieb:>> Es geht um einen>> völlig lächerlichen Betrag.>> Gerald O. schrieb:>> Die Dame, die Buchhalterin, hat nicht nur bei der Kaffeabrechnung>> geschummelt, sondern 2 Millionen abgezuegelt.>> Von Euren Umsätzen bin ich beeindruckt.
So naiv kann man nicht sein, um dieser Geschichte glauben zu schenken.
Gerald O. schrieb:> die Buchhalterin, hat nicht nur bei der Kaffeabrechnung geschummelt,> sondern 2 Millionen abgezuegelt. Das wurde aber erst bemerkt als sie> nach der Abmahnung nicht mehr kam
Die drei Spalten eines abgebrüten Buchhalters: Soll, Haben und Nehmen.
Was hat die Firma draus gelernt, damit sowas nicht wieder vorkommt?
Ich lüge gerade!!
Martin schrieb:>> Von Euren Umsätzen bin ich beeindruckt.>> So naiv kann man nicht sein, um dieser Geschichte glauben zu schenken.
Dein Ironiedetektor ist kaputt.
Martin schrieb:> Andreas B. schrieb:>> Gerald O. schrieb:>>> Es geht um einen>>> völlig lächerlichen Betrag.>>>> Gerald O. schrieb:>>> Die Dame, die Buchhalterin, hat nicht nur bei der Kaffeabrechnung>>> geschummelt, sondern 2 Millionen abgezuegelt.>>>> Von Euren Umsätzen bin ich beeindruckt.>> So naiv kann man nicht sein, um dieser Geschichte glauben zu schenken.
Ganz abwegig wäre es allerdings nicht: Es gab schon genug
Polizeiberichte, laut denen mit mehreren Haftbefehlen gesuchte
Verbrecher, teils auch wohlhabende, bei einer Personalienfeststellung
wegen Schwarzfahren gefasst wurden.
SchabbaDuBappBappDuWapp schrieb im Beitrag #6306895:
> Zitat Insterburg & Co:>> Gestern in der U-Bahn, da ham' Se was verpasst:> Da hat man einen Neger beim Schwarzfahr'n gefasst!
Oh weh, das böse N-Wort! Wenn das jetzt mal keinen Ärger gibt ...
Percy N. schrieb:> SchabbaDuBappBappDuWapp schrieb im Beitrag #6306895:>> Zitat Insterburg & Co:>>>> Gestern in der U-Bahn, da ham' Se was verpasst:>> Da hat man einen Neger beim Schwarzfahr'n gefasst!>> Oh weh, das böse N-Wort! Wenn das jetzt mal keinen Ärger gibt ...
"Maximalpigmentierter Mitbürger mit Migrationshintergrund" zerschießt
doch völlig das Versmaß...
Philipp Klaus K. schrieb:> Es gab schon genug> Polizeiberichte, laut denen mit mehreren Haftbefehlen gesuchte> Verbrecher, teils auch wohlhabende, bei einer Personalienfeststellung> wegen Schwarzfahren gefasst wurden.
Da hatten wir einen schönen Fall in der Heimat (Deutschland,
Ruhrgebiet). Frau, Mitte 30, verheiratet, 2 Kinder, ... Mietschulden,
Pferdepension noch Rechnungen offen, ... läpperte sich, aber nichts
wildes.
Und sie war nicht zu finden, die Eltern mauerten, Wochen vergingen, ...
Und dann: Mit vollem Namen mehrmals in allen regionalen Zeitungen der
alten Heimat:
"Gabriele ..., erste Busfahrerin in Kärnten!" (... inclusive ihrer
Bemerkung, dass ihr der Rummel eigentlich doch zu viel sei...)
Als ich noch Inbetriebnahmen gemacht habe gab es selten
Spesenabrechnungen, die richtig waren. Am Abend schon abgereist, aber
Kunde außerhalb von Deutschland? Schnell noch ne Nacht mehr
aufschreiben!
Meine Kollegen erzählten von selbst erstellten Hotelrechnungen aus
Hotels, die es gar nicht gibt.
Bei nem Bekannten übernachtet? Schnell ne eigene Rechnung mit Fakedaten
schreiben, kontrolliert eh niemand.
War meinem Arbeitgeber aber immer relativ egal. Die Kosten bezahlt eh
der Kunde.
Ich schrieb:> Wer hier im Thread noch nie seinen AG um einen Betrag >0 cent betrogen> hat werfe den ersten Stein...
das schaffen sogar Juristen
https://de.wikipedia.org/wiki/Bonusmeilen-Aff%C3%A4re
und kommen dann mit dem schwachen Argument sie wussten nicht das klauen
verboten ist!
Ein Direktor der den goldnen Füller einsteckt tut das im Rahmen seines
Budget ist ja kein Diebstahl......
Ironie_TAG
arbeitsloserSpesenbetrüger schrieb:> Bei nem Bekannten übernachtet? Schnell ne eigene Rechnung mit Fakedaten> schreiben, kontrolliert eh niemand.
Ihr bekommt das nicht bezahlt? Bei uns gibts einen Regelsatz für
selbstorganisierte Übernachtungen wie z.B. beim Kumpel übernachtet.
Adönis -> Döner formte diesen Körper schrieb:> Ihr bekommt das nicht bezahlt? Bei uns gibts einen Regelsatz für> selbstorganisierte Übernachtungen wie z.B. beim Kumpel übernachtet.
Ja, gibt es bei uns in ähnlicher Form auch. Ich darf dann hoch offiziell
ein "Gastgebergeschenk" mitbringen, bzw. Auslagen für Essen etc.
absetzen.
Adönis -> Döner formte diesen Körper schrieb:> Ihr bekommt das nicht bezahlt? Bei uns gibts einen Regelsatz für> selbstorganisierte Übernachtungen wie z.B. beim Kumpel übernachtet.
Doch natürlich aber dann halt nur die 20 Eur für Übernachtung + die
damals 24 Eur Pauschale. Da brachte es einigen Kollegen natürlich mehr
zu betrügen.