Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Dienstleistungen neben der eigentlichen Erwerbsarbeit


von Anonym (Gast)


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Hallo,

ich überlege eine Dienstleistung neben meiner normalen Erwerbsarbeit 
anzubieten. Ich könnte diese kleinen Aufträge alle in wenigen Stunden 
pro Monat von Zuhause ausführen und es würden wohl auch kaum mehr als 
einige 100 Euro Umsatz dabei pro Monat entstehen.

Weiß jemand wie so etwas angemeldet werden muss? Muss man da ein Gewerbe 
anmelden oder reicht es diese Einnahmen in der Steuererklärung als 
Nebentätigkeit anzugeben?

Besten Dank

von Niine (Gast)


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Wenn du Ingenieur bist und Ingenieursarbeiten anbietest, reicht es eine 
freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt anzumelden.
Dann sind es quasi Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit bei der 
Steuererklärung.

Was alles unter freiberuflich zählt ist immer so ein Thema.

Ansonsten einfach ein Gewerbe anmelden, Kleinunternehmenregelung nutzen 
und solange du unter 50.000€ (~?) Umsatz bleibst, kannst du da drin 
bleiben. Also keine Umsatzsteuer abführen...

VG und viel Erfolg,
Niine

von 2⁵ (Gast)


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Anonym schrieb:
> Weiß jemand wie so etwas angemeldet werden muss? Muss man da ein Gewerbe
> anmelden oder reicht es diese Einnahmen in der Steuererklärung als
> Nebentätigkeit anzugeben?

Du musst ein Gewerbe anmelden, wenn du dauerhaft Umsatz erzielst. 
Genauer hier: 
https://www.gewerbeanmeldung.de/wann-muss-man-gewerbe-anmelden

Während meiner Studienzeit habe ich bei der Steuerklärung so mache 
Rechnung (die ich gestellt habe) einfach angegeben. Waren aber ganz 
verschiedene Tätigkeiten, vom helfen auf einem Event über Unterricht bis 
zu Programmiertätigkeiten. Es hat nie jemand nach einer Gewerbeanmeldung 
gefragt, hätten sie aber machen können!

von Glosnass (Gast)


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Auch dein Arbeitgeber will i.d.R. über die Aufnahme der Nebentätigkeit 
informiert werden bzw. vorher um Erlaubnis gefragt werden. Siehe 
Arbeitsvertrag.

von Dennis (Gast)


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Glosnass schrieb:
> Auch dein Arbeitgeber will i.d.R. über die Aufnahme der
> Nebentätigkeit
> informiert werden bzw. vorher um Erlaubnis gefragt werden. Siehe
> Arbeitsvertrag.

Zumindest die kleine Klitsche erlaubt das nie.

von Anonym (Gast)


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Mit dem Arbeitgeber ist es wohl relativ problemlos. Kläre ich aber.

Zuerst wollte ich prüfen ob es noch andere Hindernisse gibt, bevor man 
in der Firma was anstösst, was sich dann eh erledigt hat.

von Ingenieur (Gast)


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nach allem, was ich sagen kann, ist es zweckmässiger und lukrativer, ein 
paar Überstunden zu machen und sich das Geld ohne den ganzen 
Zusatzaufwand auszahlen zu lassen, es sei denn man macht total andere 
Dinge, als das, was man im Job macht. Lohnt einfach nicht ...

von Qwertz (Gast)


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Ingenieur schrieb:
> nach allem, was ich sagen kann, ist es zweckmässiger und lukrativer, ein
> paar Überstunden zu machen und sich das Geld ohne den ganzen
> Zusatzaufwand auszahlen zu lassen,

Das kann ich bestätigen, vor allem bei entsprechendem Stundenlohn im 
Hauptberuf. Alles andere würde ich an deiner Stelle nur unentgeltlich 
als Hobby machen. Ist steuereinfach, bringt am meisten Geld ein, und 
schont die Nerven.

von Cyblord -. (Gast)


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Qwertz schrieb:
> Ingenieur schrieb:
>> nach allem, was ich sagen kann, ist es zweckmässiger und lukrativer, ein
>> paar Überstunden zu machen und sich das Geld ohne den ganzen
>> Zusatzaufwand auszahlen zu lassen,
>
> Das kann ich bestätigen, vor allem bei entsprechendem Stundenlohn im
> Hauptberuf. Alles andere würde ich an deiner Stelle nur unentgeltlich
> als Hobby machen. Ist steuereinfach, bringt am meisten Geld ein, und
> schont die Nerven.

Kriegst du denn mit 40h noch Mehrarbeitsanträge genehmigt? Aber stimmt 
son 20er Paket Überstunden im Monat gibt nochmal ein schönes plus aufs 
Netto

von Qwertz (Gast)


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Abradolf L. schrieb:
> Kriegst du denn mit 40h noch Mehrarbeitsanträge genehmigt?

Ich habe es ehrlich gesagt nicht mehr probiert aus Gründen der besseren 
Work-Life-Balance. Ausbezahlte 45h pro Woche müssen auch trotz des 
lieben Geldes nicht unbedingt sein, so finde ich, dafür dann lieber mal 
ein Tag mit Gleitzeitentnahme. Sonst läuft man meiner Meinung nach 
Gefahr, außer der Arbeit sonst nichts mehr zu kennen und zu machen, also 
nur noch Arbeiten, Essen, Schlafen.

Abradolf L. schrieb:
> Aber stimmt son 20er Paket Überstunden im Monat gibt nochmal ein schönes
> plus aufs Netto

Ich weiß, du hast recht, aber irgendwann ist es nur noch eine Zahl ohne 
reale Bedeutung. Würde ja eh nur ins Depot wandern.

von Cyblord -. (Gast)


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Qwertz schrieb:
> Ich weiß, du hast recht, aber irgendwann ist es nur noch eine Zahl ohne
> reale Bedeutung. Würde ja eh nur ins Depot wandern.

Ja, ich meinte das auch insbesondere in Bezug zu den Alternativen wie 
nen Zweitjob oder so betreiben.

von Lothar M. (Gast)


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Die Zeiten wo der AG eine Nebentätigkeit verbieten konnte, sind längst 
vorbei.
Es besteht aber eine Anzeigepflicht, d.h. du musst dem AG mitteilen, 
dass du eine Nebentätigkeit ausübst und über den Gegenstand der 
Tätigkeit und Umfang Auskunft erteilen.

Unter der Voraussetzung, dass du die Interessen des AG nicht tangierst, 
z.B. als Konkurrent auftrittst, kann dir eine Nebentätigkeit nicht 
untersagt werden.

siehe dazu: 
https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/top-thema-nebenbeschaeftigung/nebentaetigkeit-und-arbeitsrecht-was-erlaubt-ist_76_418602.html

Zu der Nebentätigkeit selbst: Melde ein Gewerbe an. Du musst dann aber 
IHK-und Rundfunkbeiträge zahlen. Im Gegenzug bist du 
vorsteuerabzugsberechtigt, was u.U. grosse Vorteile bringen kann.

Du kannst dich zwar von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen, wenn du 
unter einem bestimmten Umsatz bleibst, was aber wieder einige Nachteile 
mitsich bringt.

von Cerberus (Gast)


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Es kommt hauptsächlich auf die Regelmäßigkeit des Nebenjobs an.
Mal dies und mal was anderes kann man ganz easy sehen, solange
man es nicht übertreibt. Vieles wird wohl auch BAT(Bar auf Tatze)
bezahlt. Da kann man eh nicht viel beweisen, weil sich ja dann der
Auftraggeber selbst schaden würde, wegen der möglichen Nachforderungen
von Finanzamt und Sozialsystemen.

von Qwertz (Gast)


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Cerberus schrieb:
> Da kann man eh nicht viel beweisen, weil sich ja dann der
> Auftraggeber selbst schaden würde, wegen der möglichen Nachforderungen
> von Finanzamt und Sozialsystemen.

Es gab schon mindestens einen Fall, wo jemand etwas hat schwarz machen 
lassen und später auf Gewährleistung geklagt hat. XD
Ist damit zum Glück aber nicht durchgekommen.

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