Hallo,
ich überlege eine Dienstleistung neben meiner normalen Erwerbsarbeit
anzubieten. Ich könnte diese kleinen Aufträge alle in wenigen Stunden
pro Monat von Zuhause ausführen und es würden wohl auch kaum mehr als
einige 100 Euro Umsatz dabei pro Monat entstehen.
Weiß jemand wie so etwas angemeldet werden muss? Muss man da ein Gewerbe
anmelden oder reicht es diese Einnahmen in der Steuererklärung als
Nebentätigkeit anzugeben?
Besten Dank
Wenn du Ingenieur bist und Ingenieursarbeiten anbietest, reicht es eine
freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt anzumelden.
Dann sind es quasi Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit bei der
Steuererklärung.
Was alles unter freiberuflich zählt ist immer so ein Thema.
Ansonsten einfach ein Gewerbe anmelden, Kleinunternehmenregelung nutzen
und solange du unter 50.000€ (~?) Umsatz bleibst, kannst du da drin
bleiben. Also keine Umsatzsteuer abführen...
VG und viel Erfolg,
Niine
Anonym schrieb:> Weiß jemand wie so etwas angemeldet werden muss? Muss man da ein Gewerbe> anmelden oder reicht es diese Einnahmen in der Steuererklärung als> Nebentätigkeit anzugeben?
Du musst ein Gewerbe anmelden, wenn du dauerhaft Umsatz erzielst.
Genauer hier:
https://www.gewerbeanmeldung.de/wann-muss-man-gewerbe-anmelden
Während meiner Studienzeit habe ich bei der Steuerklärung so mache
Rechnung (die ich gestellt habe) einfach angegeben. Waren aber ganz
verschiedene Tätigkeiten, vom helfen auf einem Event über Unterricht bis
zu Programmiertätigkeiten. Es hat nie jemand nach einer Gewerbeanmeldung
gefragt, hätten sie aber machen können!
Auch dein Arbeitgeber will i.d.R. über die Aufnahme der Nebentätigkeit
informiert werden bzw. vorher um Erlaubnis gefragt werden. Siehe
Arbeitsvertrag.
Glosnass schrieb:> Auch dein Arbeitgeber will i.d.R. über die Aufnahme der> Nebentätigkeit> informiert werden bzw. vorher um Erlaubnis gefragt werden. Siehe> Arbeitsvertrag.
Zumindest die kleine Klitsche erlaubt das nie.
Mit dem Arbeitgeber ist es wohl relativ problemlos. Kläre ich aber.
Zuerst wollte ich prüfen ob es noch andere Hindernisse gibt, bevor man
in der Firma was anstösst, was sich dann eh erledigt hat.
nach allem, was ich sagen kann, ist es zweckmässiger und lukrativer, ein
paar Überstunden zu machen und sich das Geld ohne den ganzen
Zusatzaufwand auszahlen zu lassen, es sei denn man macht total andere
Dinge, als das, was man im Job macht. Lohnt einfach nicht ...
Ingenieur schrieb:> nach allem, was ich sagen kann, ist es zweckmässiger und lukrativer, ein> paar Überstunden zu machen und sich das Geld ohne den ganzen> Zusatzaufwand auszahlen zu lassen,
Das kann ich bestätigen, vor allem bei entsprechendem Stundenlohn im
Hauptberuf. Alles andere würde ich an deiner Stelle nur unentgeltlich
als Hobby machen. Ist steuereinfach, bringt am meisten Geld ein, und
schont die Nerven.
Qwertz schrieb:> Ingenieur schrieb:>> nach allem, was ich sagen kann, ist es zweckmässiger und lukrativer, ein>> paar Überstunden zu machen und sich das Geld ohne den ganzen>> Zusatzaufwand auszahlen zu lassen,>> Das kann ich bestätigen, vor allem bei entsprechendem Stundenlohn im> Hauptberuf. Alles andere würde ich an deiner Stelle nur unentgeltlich> als Hobby machen. Ist steuereinfach, bringt am meisten Geld ein, und> schont die Nerven.
Kriegst du denn mit 40h noch Mehrarbeitsanträge genehmigt? Aber stimmt
son 20er Paket Überstunden im Monat gibt nochmal ein schönes plus aufs
Netto
Abradolf L. schrieb:> Kriegst du denn mit 40h noch Mehrarbeitsanträge genehmigt?
Ich habe es ehrlich gesagt nicht mehr probiert aus Gründen der besseren
Work-Life-Balance. Ausbezahlte 45h pro Woche müssen auch trotz des
lieben Geldes nicht unbedingt sein, so finde ich, dafür dann lieber mal
ein Tag mit Gleitzeitentnahme. Sonst läuft man meiner Meinung nach
Gefahr, außer der Arbeit sonst nichts mehr zu kennen und zu machen, also
nur noch Arbeiten, Essen, Schlafen.
Abradolf L. schrieb:> Aber stimmt son 20er Paket Überstunden im Monat gibt nochmal ein schönes> plus aufs Netto
Ich weiß, du hast recht, aber irgendwann ist es nur noch eine Zahl ohne
reale Bedeutung. Würde ja eh nur ins Depot wandern.
Qwertz schrieb:> Ich weiß, du hast recht, aber irgendwann ist es nur noch eine Zahl ohne> reale Bedeutung. Würde ja eh nur ins Depot wandern.
Ja, ich meinte das auch insbesondere in Bezug zu den Alternativen wie
nen Zweitjob oder so betreiben.
Die Zeiten wo der AG eine Nebentätigkeit verbieten konnte, sind längst
vorbei.
Es besteht aber eine Anzeigepflicht, d.h. du musst dem AG mitteilen,
dass du eine Nebentätigkeit ausübst und über den Gegenstand der
Tätigkeit und Umfang Auskunft erteilen.
Unter der Voraussetzung, dass du die Interessen des AG nicht tangierst,
z.B. als Konkurrent auftrittst, kann dir eine Nebentätigkeit nicht
untersagt werden.
siehe dazu:
https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/top-thema-nebenbeschaeftigung/nebentaetigkeit-und-arbeitsrecht-was-erlaubt-ist_76_418602.html
Zu der Nebentätigkeit selbst: Melde ein Gewerbe an. Du musst dann aber
IHK-und Rundfunkbeiträge zahlen. Im Gegenzug bist du
vorsteuerabzugsberechtigt, was u.U. grosse Vorteile bringen kann.
Du kannst dich zwar von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen, wenn du
unter einem bestimmten Umsatz bleibst, was aber wieder einige Nachteile
mitsich bringt.
Es kommt hauptsächlich auf die Regelmäßigkeit des Nebenjobs an.
Mal dies und mal was anderes kann man ganz easy sehen, solange
man es nicht übertreibt. Vieles wird wohl auch BAT(Bar auf Tatze)
bezahlt. Da kann man eh nicht viel beweisen, weil sich ja dann der
Auftraggeber selbst schaden würde, wegen der möglichen Nachforderungen
von Finanzamt und Sozialsystemen.
Cerberus schrieb:> Da kann man eh nicht viel beweisen, weil sich ja dann der> Auftraggeber selbst schaden würde, wegen der möglichen Nachforderungen> von Finanzamt und Sozialsystemen.
Es gab schon mindestens einen Fall, wo jemand etwas hat schwarz machen
lassen und später auf Gewährleistung geklagt hat. XD
Ist damit zum Glück aber nicht durchgekommen.