Forum: Offtopic Schrott aus Firma legal mitnehmen. Wie ist das bei euch?


von Stephan H. (maronis_d)


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Ein Freund von mir ist seit einiger Zeit mit seiner Ausbildung fertig 
und "lebt" genau wie ich es wohl tun werde, seine Arbeit.

Er arbeitet in einem "kleinen" Unternehmen mit nur 150 Leuten, wo alles 
recht übersichtlich ist und locker gehandhabt wird.

Wenn er zum Beispiel Reste von Drehrohlingen oder Metallplatten 
gebrauchen kann, reicht ein kurzes Melden bei der Aufsicht und fertig. 
Gibt dann für jedes Mal symbolisch einen Euro in die Kaffeedose und 
Jahresende wird davon eine Sause gemacht.

Ich werde nun aber in einem Betrieb beginnen, wo 600 Mitarbeiter sind, 
eigener Betriebsarzt und Sicherheitsdienst mit Pforte und so. Also alles
eine Nummer komplizierter.

Da wollte ich mich einfach mal umhören, ob jemand aus der Community 
Erfahrungen mit derart großen Unternehmen hat und wie dort besagte 
Mitnahme gehandhabt wird.

Gibt es da dann spezielle Vorgänge oder wie läuft das?

von Timmo H. (masterfx)


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War bei uns auch mal so ( > 1000 MA). Da konnten wir die wegen des 
Alters ausgemusterte Rechner, Drucker und Notebooks für eine Spende für 
einen gemeinnützigen Verein mitnehmen (via Schrottschein). Die Zeiten 
sind bei uns jedoch vorbei da des ein geldwerter Vorteil ist. Also wurde 
es abgeschafft und die Notebooks werden nun an einer externen Firma 
verkauft von der die Mitarbeiter die Notebooks zu einem "Vorzugspreis" 
von > 250€ (anstatt damals 10-20€ Spende) kaufen können.

Metallreste aus der Fertigung sind inzwischen auch nicht mehr frei 
zugänglich (sind halt auch Rohstoffe die wieder gut recycelt werden 
können)

von Pandur S. (jetztnicht)


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Naja, du machst die Entsorgung von selektierten Materialien fuer 5000 
Euro pro Tonne. Dh du wirst dafuer bezahlt. Was denn sonst.

: Bearbeitet durch User
von Stephan H. (maronis_d)


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Timmo H. schrieb:
> War bei uns auch mal so ( > 1000 MA). Da konnten wir die wegen des
> Alters ausgemusterte Rechner, Drucker und Notebooks für eine Spende für
> einen gemeinnützigen Verein mitnehmen (via Schrottschein). Die Zeiten
> sind bei uns jedoch vorbei da des ein geldwerter Vorteil ist. Also wurde
> es abgeschafft und die Notebooks werden nun an einer externen Firma
> verkauft von der die Mitarbeiter die Notebooks zu einem "Vorzugspreis"
> von > 250€ (anstatt damals 10-20€ Spende) kaufen können.
>
> Metallreste aus der Fertigung sind inzwischen auch nicht mehr frei
> zugänglich (sind halt auch Rohstoffe die wieder gut recycelt werden
> können)

Tja, irgendwie schade, wie sich das so entwickelt hat.

Mir geht es dann wahrscheinlich eher um alte Anlagenteile, die 
vielleicht mal anfallen, wenn so ein System geändert oder ganz entsorgt 
wird.

Wobei die auch oft bei Resellern landen.

von Alex G. (dragongamer)


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Denke mal, funktionsfähige Geräte und Ein-Metall-Teile die man einfach 
wieder einschmelzen kann, sind was anderes als üblicher Schrott.
Bei ersterem macht ab einer gewissen Firmengröße (und damit 
Materialmenge) nunmal wirtschaftlich Sinn, Recycling durch zu führen und 
dann wird nichts mehr verschenkt...

: Bearbeitet durch User
von Stephan H. (maronis_d)


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Tja, heute ist nun mal Geit wieder Geil.

Klar, dass man da nicht Eimerweise Zeug raus schleppt, aber
bei 1 oder 2 Teilen...

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Maronis D. schrieb:
> Ich werde nun aber in einem Betrieb beginnen, wo 600 Mitarbeiter sind...
>
> Da wollte ich mich einfach mal umhören
Genau das solltest du machen: höre dich da mal um. Da gibt es 
sicher irgendein Regulatoruim, wie das da gehandhabt wird.

> Gibt es da dann spezielle Vorgänge oder wie läuft das?
Es gibt ein Formular namens "Verkauf an Mitarbeiter". Da kann man 
ankreuzen, ob es man ein Neuteil aus dem Lager oder irgendwas aus dem 
Schrottcontainer kaufen will. Und wenn dann ein Neuteil ausgelagert und 
verkauft wird, dann kann man den Preis leicht aus dem Einkaufspreis 
berechnen. Wenn Schrott verkauft wird, ist jemand da, der den Wert des 
Teils schätzt, und mit dem musst du verhandeln.
Und bestimmter "Schrott" wie EDV-Geräte wird sowieso nicht verkauft, 
sondern hat einen definierten Weg.

Maronis D. schrieb:
> Tja, irgendwie schade, wie sich das so entwickelt hat.
Das hat sich meist aus dem Grund so entwickelt, weil wie üblich ein paar 
über die Stränge geschlagen haben und eben nicht nur 1 oder 2 Teile 
mitgenommen haben.

Timmo H. schrieb:
> War bei uns auch mal so ( > 1000 MA). Da konnten wir die wegen des
> Alters ausgemusterte Rechner, Drucker und Notebooks für eine Spende für
> einen gemeinnützigen Verein mitnehmen (via Schrottschein). Die Zeiten
> sind bei uns jedoch vorbei da des ein geldwerter Vorteil ist.
Das mit dem geldwerten Vorteil ist nur eine Seite der Medaille. Ich 
kenne den Fall, dass dann ein Mitarbeiter der EDV-Abteilung zur 
Teilzeit-Servicestelle für solche "verschrotteten" Geräte mutierte.

von Paul A. (wandkletterer)


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Jenau... Bei uns >600 <800 Leute gibt es ein Schrottabholschein das die 
jeweilige Fachabteilung für den MA ausfüllen und Stempeln kann.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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hier gibts nur ein Argument:

"Das kann man nicht verrechnen"

Aber jede Seriennummer eines zu entsorgenden Gerätes kann man
in eine Liste eintragen.
Man kann um den Containerplatz draussen
einen extra hohen Zaun ziehen, damit man jaah keiner ran kommt.
Abgeschottet wie Ft. Knox.
DAS jedoch KANN man verrechnen...

Interessanterweise ergab dagegen die Umstellung
vom vierteljährlichen Sperrmülltag für das ganze Dorf
oder den Stadtteil eine gewisse Verbesserung:

Früher konnte man durch die ständigen Patrouillen
der Ostler irgendwie garnix interessantes mehr finden.
Das lag nicht zuletzt auch daran,
dass diese Sperrmülltermine im web
auf den Kommunalseiten zu finden waren.

Dafür hat man vor 3 Jahren auf "Sperrmüll auf Abruf" umgestellt.
Da kann man heute dagegen Sonntag nachmittags 'ne Runde drehen
und kommt nur an ein paar Haufen vorbei, die noch "intakt" sind ;)
Das ergibt dann wohl immer so eine Müllwagenladung voll,
damit man jeweils immer nur ein mal fahren muss.

Jede Woche Montags werden dann die Sachen dann abgeholt.

von Daniel F. (df311)


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das kommt auf den "Schrott" an:
- alte sandsäcke von promotion-material: spende an feuerwehr
- alte hardware: wers haben will darfs haben. abklärung mit it/gf 
reicht.
wobei die allerdings oft schon ziemlich am ende ist. aber entsorgung 
gespart ist "gewinn" für die firma.
- alte blumentöpfe, die im neuen büro nicht mehr platz haben: "bitte 
nimmt sie jemand, die sind zu schade zum entsorgen"
- alte schreibtische: entsorgung zu teuer, spende an kleingemeinde für 
das neue schulgebäude
- alte bürostühle: die sind so fertig, dass sie niemand mehr haben will.

sehr kleine bude (<30 MA)

von A. S. (Gast)


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Also kurz gesagt: es gibt alle Varianten, die Du Dir vorstellen kannst. 
Auch innerhalb der Firma über die Jahre.

Bei uns gab's sogar Mal abgeschriebene Autos nach Windhund-Prinzip.

Wichtig ist nur, dass dein Vorgesetzter davon weiß und es Dir offiziell 
erlaubt. Er ist der erste Ansprechpartner, auch wenn Du ggf. selber mit 
IT, Werkschutz oder facility-manager aushandelst.

von Joachim B. (jar)


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Maronis D. schrieb:
> Da wollte ich mich einfach mal umhören, ob jemand aus der Community
> Erfahrungen mit derart großen Unternehmen hat und wie dort besagte
> Mitnahme gehandhabt wird.

IGM Betrieb Schrottschein über Trenntrafo, Messgeräte, Lötkolben.

Fachhochschule die wollten mir meine Dipl.Arbeit VERKAUFEN für 5000,-DM 
(umsonst hätte ich den genommen), da lehnte ich dankend ab; ein 1,5m³ 
Widerstandsofen 40kW bis 1200°C da BEZAHLTEN sie dann 2700,-DM zur 
Entsorgung.

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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> alte bürostühle: die sind so fertig, dass sie niemand mehr haben will.
Weniger Bohnen, dann halten die länger.

Und eine neue PC-Tastatur wird auch mal fällig, die Shift-Taste scheint 
defekt zu sein.

> ([..])
Ne doch nicht. OSI Layer 8 Problem.

von René F. (Gast)


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In meinem Ausbildungsbetrieb (150 Mitarbeiter) musste einfach nur ein 
Anschein ausgefüllt und vom Abteilungsleiter unterschrieben werden, ab 
und zu gab es Ausmist-Aktionen, während dieser Aktionen konnte man das 
betroffene Zeug einfach mitnehmen weil der Papierkram sonst zu aufwändig 
geworden wäre.

Bei meinem jetzigen Arbeitgeber (50 Mitarbeiter) darf alles aus dem 
Schrott was keine Kundenprototypen sind einfach mitgenommen werden, wenn 
wir dann mal den übriggebliebenen Schrott wegbringen wird von dem Erlös 
für alle Mitarbeiter Pizza bestellt.

von Stefan F. (Gast)


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Bei uns in der Firma steht in der Ecke ein Karton mit der Aufschrift 
"Defekt". Niemand kontrolliert, ob aus diesem Karton etwas verschwindet.

Manche Gesetze sind so blöde und enthalten Hintertüren, dass sie 
hintergangen werden wollen.

von Jan L. (ranzcopter)


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● J-A V. schrieb:
> Da kann man heute dagegen Sonntag nachmittags 'ne Runde drehen
> und kommt nur an ein paar Haufen vorbei, die noch "intakt" sind ;)

...formal gehen diese "Haufen" mit der Bereitstellung zur Abholung in 
den Besitz des Abholenden über. Wird bei uns relativ stark durchgesetzt 
=> "Anzeige wg. Diebstahls"...

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Jan L. schrieb:
> "Anzeige wg. Diebstahls"...

das war klar, dass das nicht ausbleibt.

von Stefan F. (Gast)


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● J-A V. schrieb:
>> "Anzeige wg. Diebstahls"...
> das war klar, dass das nicht ausbleibt.

Recht hat er aber. In Düsseldorf wird durch die lokalen Medien 
regelmäßig darauf hingewiesen. Denn die Stadt hat dort das Privileg, den 
Sperrmüll zu sortieren und zu Geld zu machen.

von Jan L. (ranzcopter)


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Stefanus F. schrieb:
> ● J-A V. schrieb:
>>> "Anzeige wg. Diebstahls"...
>> das war klar, dass das nicht ausbleibt.
>
> Recht hat er aber. In Düsseldorf wird durch die lokalen Medien

Womit? Ich hatte lediglich auf die hiesige Praxis hingewiesen. Ob's mir 
gefällt oder nicht...

Tatsächlich waren bis vor dieser Praxis die Kombis und Transporter in 
Kolonne durch's Wohnviertel gezogen - hat mich persönlich aber erst dann 
angefangen etwas zu stören, als geklingelt wurde zum Nachfragen, ob's 
nicht doch noch mehr gäbe... o_O

> regelmäßig darauf hingewiesen. Denn die Stadt hat dort das Privileg, den
> Sperrmüll zu sortieren und zu Geld zu machen.

von Soul E. (Gast)


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Maronis D. schrieb:

> Gibt es da dann spezielle Vorgänge oder wie läuft das?

Als Firma hat man drei Möglichkeiten:

* man verkauft Dir die Teile. Dann ist das ein B2C-Geschäft mit 
Gewährleistung und Sachmängelhaftung. Ausserdem muss die Buchhaltung die 
Einnahme verbuchen. Will keiner.

* man schenkt Dir die Teile. Dann ist das ein geldwerter Vorteil. Die 
Buchhaltung muss den Restwert ermitteln, die Personalabteilung muss ihn 
auf der Gehaltsabrechnung ausweisen. Will keiner.

* man schaut weg und sagt "nimm's mit aber übertreib es nicht". 
Eventuell verbunden mit einer Spende in die Kaffeekasse. Juristisch 
gesehen Diebstahl und Steuerhinterziehung, aber in 99,9% der Fälle die 
praktikabelste Lösung.

von A. S. (Gast)


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Stefanus F. schrieb:
> Recht hat er aber. In Düsseldorf wird durch die lokalen Medien
> regelmäßig darauf hingewiesen. Denn die Stadt hat dort das Privileg, den
> Sperrmüll zu sortieren und zu Geld zu machen.

Naja, das gilt auch für

Stefanus F. schrieb:
> Bei uns in der Firma steht in der Ecke ein Karton mit der Aufschrift
> "Defekt". Niemand kontrolliert, ob aus diesem Karton etwas verschwindet.

wo plötzlich jemand fürs mitnehmen entlassen wird, weil die Kollegen vor 
Gericht dass dann doch nicht so uneingeschränkt bestätigen wollen.

von Alex G. (dragongamer)


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Denke da kommt es darauf an wo diese Kiste steht. Wenn die im Gebäude 
steht, ist nicht davon auszugehen dass die Müllabfuhr/Stadt direkt von 
dort abholt. Entsprechend bleibt die Firma der Besitzer.
Der theoretische Diebstahl bleibt, aber eben nur der Firma gegenüber, so 
dass dies intern geregelt/toleriert werden kann.

: Bearbeitet durch User
von Michael M. (Firma: Autotronic) (michael_metzer)


Angehängte Dateien:

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Selbst wenn es nur ein kleines Teil ist und mein Chef sagt: 'Komm nimm 
einfach mit', dann lasse ich mir das trotzdem von meinem Chef auf einem 
Materialentnahmeschein unterschreiben (Schrottwert). Es kann nämlich 
sein, dass der Schrankenwärter (Werkschutz) beim Verlassen des 
Werksgeländes eine stichprobenartige Kontrolle durchführt. Der Wärter 
ist outgesourct worden und kann (darf) kein Auge zudrücken.

Anders ist es natürlich wenn ich ein Teil unbedingt mit nach hause 
nehmen will und ich weiß ganz genau, dass mein Chef mir das niemals 
erlauben würde, dann verstecke ich es unterm Fahrersitz und fahre mit 
einem mulmigen Gefühl durch die Schranke.

Das hat bisher zum Glück immer geklappt. Man spürt danach regelrecht wie 
die Anspannung von einem abfällt.

von Martin H. (horo)


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Stefanus F. schrieb:
> ● J-A V. schrieb:
>>> "Anzeige wg. Diebstahls"...
>> das war klar, dass das nicht ausbleibt.
>
> Recht hat er aber. In Düsseldorf wird durch die lokalen Medien
> regelmäßig darauf hingewiesen. Denn die Stadt hat dort das Privileg, den
> Sperrmüll zu sortieren und zu Geld zu machen.

Es geht auch um die "Entnehmer", die das Zeug an der nächsten Ecke 
ausschlachten und die Überreste ins Gelände werfen.

von Percy N. (vox_bovi)


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Stefanus F. schrieb:

> Recht hat er aber. In Düsseldorf wird durch die lokalen Medien
> regelmäßig darauf hingewiesen. Denn die Stadt hat dort das Privileg, den
> Sperrmüll zu sortieren und zu Geld zu machen.

Gibt es dazu auch eine Rechtsquelle?

Nein die Frage ist nicht polemisch gemeint;  mich interessiert 
tatsächlich die rechtliche Konstruktion.

Eigentlich wird der Sperrmüll durch Dereliktion zur res nullius. Denkbar 
wäre, zugunsten der Müllabfuhr ein Aneignungsrecht zu etablieren, dies 
würde aber eben kein Eigentum begründen. Wo kein Eigentum,  da kein 
Diebstahl. (Anders beim 'Containern'!)

von Stefan F. (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Gibt es dazu auch eine Rechtsquelle?

Davon gehe ich aus, sonst hätte diese Vorgehensweise keinen langen 
Bestand.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Percy N. schrieb:
> Eigentlich wird der Sperrmüll durch Dereliktion zur res nullius. Denkbar
> wäre, zugunsten der Müllabfuhr ein Aneignungsrecht zu etablieren, dies
> würde aber eben kein Eigentum begründen. Wo kein Eigentum,  da kein
> Diebstahl. (Anders beim 'Containern'!)

Ich kann mir vorstellen, dass diese Verordnung (gilt hier übrigens auch) 
darauf abzielt, dass der Sperrmüll auf öffentlichem Grund steht, also 
auf Gemeindegrund.

Denn auf meinem Grundstück kann ich erst einmal lagern, was ich möchte - 
und wenn es alte, kaputte Schränke und Elektroschrott sind.

Daher darf bei diesen Dingen auch problemlos der Schrotti entsorgen, 
sofern ich ihm die Erlaubnis gebe (bspw. durch einen entsprechend 
angebrachten Zettel).

Hintergrund ist, dass die Straßen hier so eng sind, dass der Sperrmüll 
gar nicht auf der Straße stehen kann, wenn man sie nicht unpassierbar 
gestalten möchte. Daher stehen die Sachen meist in den 
Garageneinfahrten, also auf eigenem Grund und Boden.

Zu den Unternehmen:
Zumindest hier kann mein MA natürlich an Ausrangiertem mitnehmen, was er 
möchte. Entsorgung wäre teurer als geldwerter Vorteil. Solche Peanuts 
interessieren das FA eh nicht. Dafür zahl ich meine Handykosten privat - 
passt scho' :-)

Bei der Firma meines Metallbaurentners darf man natürlich Rohmaterial 
aus dem Schrott mitnehmen. Ob der Schrotti dort 5 Tonnen Ederstahl 
abholt oder 4,9 Tonnen interessiert niemanden, zumal die Menge bei dem 
Ausrangierten Material eh unbestimmt ist.

Und ich und er freuen uns über das Material.

: Bearbeitet durch Moderator
von Percy N. (vox_bovi)


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Stefanus F. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Gibt es dazu auch eine Rechtsquelle?
>
> Davon gehe ich aus, sonst hätte diese Vorgehensweise keinen langen
> Bestand.

Wirklich? Zu meiner Schulzeit haben Lehrer noch körperliche Züchtigung 
ausgeübt. Eingestellt wurde das seitens meiner Lehrerin, weil sie "nicht 
in der BILD-Zeitung stehen" wollte. Soviel zur Rechtstreue im 
öffentlichen Dienst in Deutschland.

Es wäre schön, wenn hier jemand tatsächlich die Argumentation aus 
Düsseldorf darlegen könnte.
Ich kenne zB von der Lumpen-Mafia die Praxis, Werbezettel hinsichtlich 
einer demnächst durchzuführenden Altkleidersammlung zu verteilen. Neben 
der dreisten Lüge, man sammele zugunsten Wohltäter XYZ fand sind darauf 
regelmäßig die Bitte, an dem am Straßenrand abgelegten KKleiderbündel 
selbigen Zettel als Eigentumsnachweis zugunsten des Sammlers 
anzubringen. Das ist zwar nach der Formulierung ausgesprochen schräg 
konstruiert, aber von hinten durch die Brust ins Auge kann man hieraus 
tatsächlich eine wirksame Übereignung konstruieren.

Wie läuft das in Düsseldorf ab?

von Percy N. (vox_bovi)


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Chris D. schrieb:

Oops, da warst Du schneller!

> Percy N. schrieb:
>> Eigentlich wird der Sperrmüll durch Dereliktion zur res nullius. Denkbar
>> wäre, zugunsten der Müllabfuhr ein Aneignungsrecht zu etablieren, dies
>> würde aber eben kein Eigentum begründen. Wo kein Eigentum,  da kein
>> Diebstahl. (Anders beim 'Containern'!)
>
> Ich kann mir vorstellen, dass diese Verordnung (gilt hier übrigens auch)
> darauf abzielt, dass der Sperrmüll auf öffentlichem Grund steht, also
> auf Gemeindegrund.
>
Hm ...
Bundesrecht geht vor, und Eigentumsübertragung ist im BGB geregelt, 
Aneignungsrechte zB im BJagdG.

> Denn auf meinem Grundstück kann ich erst einmal lagern, was ich möchte -
> und wenn es alte, kaputte Schränke und Elektroschrott sind.
>
> Daher darf bei diesen Dingen auch problemlos der Schrotti entsorgen,
> sofern ich ihm die Erlaubnis gebe (bspw. durch einen entsprechend
> angebrachten Zettel).
>
Sehe ich genau so.

> Hintergrund ist, dass die Straßen hier so eng sind, dass der Sperrmüll
> gar nicht auf der Straße stehen kann, wenn man sie nicht unpassierbar
> gestalten möchte. Daher stehen die Sachen meist in den
> Garageneinfahrten, also auf eigenem Grund und Boden.
>
Sofern da kein Zettel daran hängt, der den Müll der Stadt real als 
Geschenk anbietet, hat die keinerlei Rechte an Deiner Wertstoffsammlung.

Edit: hast Du vielleicht einen link zu dieser VO?

: Bearbeitet durch User
von Stefan F. (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Wie läuft das in Düsseldorf ab?

Inder Praxis kümmert sich in meiner Gegend niemand einen Kehrricht 
darum, wer wann was an die Straße Stellt oder wieder weg holt.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Chris D. schrieb:
> Ich kann mir vorstellen, dass diese Verordnung (gilt hier übrigens auch)
> darauf abzielt, dass der Sperrmüll auf öffentlichem Grund steht, also
> auf Gemeindegrund.

dann soll die Gemeinde auch den Rasen an der Strasse mähen
= im Amtsdeutsch das "Strassenbegleitgrün".
Und Schnee räumen.
Dafür ist dann plötzlich wieder der Anwohner zuständig.
Verständlich wäre es also,
wenn der Kram, solange es nicht abgeholt wird,
noch immer der Besitz des "Ablegers" ist.

Aber zurück zum Firmenschrott:
es hat hier Kollegen, die einem Dinge,
die nicht ins "Schrottbuch" müssen, auf den Tisch stellen.
Es kommt vor, dass Montageleute Gerätschaften
aus Umbauten und Rückbauten beim Kunden mitnehmen können.
Diese würden dann dort auch im normalen Hausmüll landen.
Es geht also "von... bis"

von Stefan F. (Gast)


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● J-A V. schrieb:
> Verständlich wäre es also,
> wenn der Kram, solange es nicht abgeholt wird,
> noch immer der Besitz des "Ablegers" ist.

Ja schön ware es. Der "Ableger" ist leider nicht mehr in Besitz seines 
Mülls, wohl aber in der Verantwortung, ihn bis zur Abholung 
ordnungsgemäß abzulegen und in diesem Zustand zu halten. Wie die sich 
das in der Praxis vorstellen, wüsste ich gerne mal. Soll ich Urlaub 
nehmen, um meinen Müll zu bewachen?

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Stefanus F. schrieb:
> Ja schön ware es. Der "Ableger" ist leider nicht mehr in Besitz seines
> Mülls, wohl aber in der Verantwortung, ihn bis zur Abholung
> ordnungsgemäß abzulegen und in diesem Zustand zu halten. Wie die sich
> das in der Praxis vorstellen, wüsste ich gerne mal. Soll ich Urlaub
> nehmen, um meinen Müll zu bewachen?

Natürlich! :-)

Besonders lustig wird es, wenn dann über Nacht jemand anderes noch etwas 
dazustellt und dieser Kram oder im schlimmsten Fall alles dann dort 
stehenbleibt.

Ich weiss nicht, wie es woanders ist, aber hier muss man schriftlich den 
Sperrmüll inkl. genauer Angaben anmelden, dafür gibt es Karten, mit 
denen man das zweimal pro Jahr kostenlos kann.

D.h. wenn so ein Mist passiert, dann sitzt man sehr lange auf dem Müll 
(zzgl. dem ganzen Ärger mit wegräumen etc.)

Ich hab nichts dagegen, wenn die Schrottis sich Sachen (alte 
Europaletten etc.) rausholen - dann aber bitte alles wieder ordentlich 
hinterlassen!

von Percy N. (vox_bovi)


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Stefanus F. schrieb:
> ● J-A V. schrieb:
>> Verständlich wäre es also,
>> wenn der Kram, solange es nicht abgeholt wird,
>> noch immer der Besitz des "Ablegers" ist.
>
> Ja schön ware es. Der "Ableger" ist leider nicht mehr in Besitz seines
> Mülls, wohl aber in der Verantwortung, ihn bis zur Abholung
> ordnungsgemäß abzulegen und in diesem Zustand zu halten.

Das liegt schlicht daran, dass er zwar möglicherweise nicht mehr 
Besitzer, sehr wohl aber noch Eigentümer ist. Das reicht aus, um ihn als 
Zustandsstörer zu behandeln.

von Stefan F. (Gast)


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Chris D. schrieb:
> D.h. wenn so ein Mist passiert, dann sitzt man sehr lange auf dem Müll
> (zzgl. dem ganzen Ärger mit wegräumen etc.)

Allerdings. Und ich bin dann der gearschte Hausmeister, vor dessen Tür 
die halbe Straße alles Abstellt, weil dort die dazu am besten geeignete 
Stelle ist.

von Jan L. (ranzcopter)


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Chris D. schrieb:
> Ich hab nichts dagegen, wenn die Schrottis sich Sachen (alte
> Europaletten etc.) rausholen - dann aber bitte alles wieder ordentlich
> hinterlassen!

genau dies ist (erklärtermaßen) der Grund, weshalb hier das Ordnungsamt 
aktiv geworden war und das Selbstbedienungsverbot (Grundlage hier die 
"städtische Abfallsatzung") durchzusetzen versucht: Die Schrottis haben 
regelmässig ein derartiges Chaos an der Strasse hinterlassen, dass der 
Stadt bzw. dem Entsorger erhebliche Aufwände beim 
Wiedereinsammeln/aufräumen entstanden waren. Alternative wäre sonst 
"Gebührenerhöhung" gewesen...

Bislang wurden übrigens Bussgelder im Rahmen um 500EUR verteilt, 
ausschliesslich an "Profis" (Privatleute erhalten eine "Belehrung"). 
Scheint nicht ganz zu fruchten, es wird berichtet, dass die Spezis 
teilweise die Scheine bereits abgezählt aus der Tasche holen. Scheint 
lukrativer als gedacht zu sein. :)

von Norbert S. (norberts)


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Moin,

Ich denke die meisten Firmen gönnen es den MA, Schrott mitzunehmen. Da 
gibt es allerdings ein paar Probleme, die einem das als Chef verleiden.
Geldwerter Vorteil wurde ja schon erwähnt. Für die Firma mag es 
einfacher (und billiger) sein, das Zeug zu verschenken aber wenn es für 
den MA ein Vorteil ist, muß es in der Buchhaltung berücksichtigt werden. 
Damit ist das dann gestorben, sobald das Thema aufkommt.
Wie pissig das FA da inzwischen ist, sieht man den 
Reisekostenabrechnungen. Mittagessen im Flieger? Keine Pauschale mehr 
dafür. Die Chefs schütteln selbst mit dem Kopf aber das ist denen bei 
einer Betriebsprüfung schon um die Ohren geflogen.

Jemand übertreibt es, es gibt Diskussionen wer was mitnehmmen darf bzw. 
was denn nun Schrott ist. Dann ist auch sofort schluss.

Nicht zuletzt gibt es Waren, die nicht so einfach verschwinden dürfen. 
Artikel, die einem Mindestpreis beim Import in die EU unterliegen und 
nur deshalb billiger eingekauft werden können, weil sie nicht auf den 
EU-Markt kommen. Da muss der Verbleib eines jeden Einzelstücks 
nachgewiesen werden.

Ansonsten hat Lothar es auf den Punkt gebracht. Man muss schon konkret 
nachfragen. Und das vielleicht nicht am zweiten Arbeitstag. 
Normalerweise bekommt man das mit der Zeit schon so mit und dann kann 
man so fragen, daß man nicht völlig daneben liegt.

Gruß,
Norbert

von Sebastian L. (sebastian_l72)


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Maronis D. schrieb:
> Gibt es da dann spezielle Vorgänge oder wie läuft das?

Fragen kostet nix.

Damals(TM) auf der Werft ging man zum Meister, bekam einen 
Warenbegleitschein auf die Teile. Den zeigte man an der Pforte vor und 
gut war.
Je nachdem wie gut man mit Meister konnte, war die Stange Silberlot dann 
mal 0,5 m "Draht". Das alte Messgerät ging als "defekt" vom Hof. Alle 
waren glücklich. Meister war froh dass der Lehrling das löten zu Hause 
übte und die alten unkalibrierten Geräte endlich weg waren.

Die Personaler kennen den aktuellen Grenzwert für "zu versteuernden 
geldwerten Vorteil" - (AFAIK z.Z. 44 EUR /md). Wenn die Firma geldwerte 
Vorteile gibt und das nicht für dich angibt, hat die Firma ein Problem.

"Giftige Sachen" wie etwa die letzten 4l Epoxyfarbe im 10l Eimer waren 
unmöglich mitzubekommen - vgl. Abfallwirtschaftsgesetz. Das hätte für 
die Firma nach hinten losgehen können - Als Gewerblicher muss man teuer 
für Entsorgung bezahlen, was Private am "Abfallhof" gratis abladen 
dürfen.
"Fa. XY entsorgt Dreck im Garten der Mitarbeiter"

Wenn man nicht fragt und es trotzdem macht geht das auch nach hinten 
los.
Kollege hat CU-Kabelenden und Schienen nicht in den CU-Schrott geworfen, 
sondern nett in 30 cm zersägt und in die Tasche gepackt und 
rausgeschmuggelt. Irgendwann sah sich ein Kollegenschwein neidisch. Das 
gab ne Abmahnung. Hätte aber auch einen Rausmiss geben können.

von Percy N. (vox_bovi)


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Jan L. schrieb:

> genau dies ist (erklärtermaßen) der Grund, weshalb hier das Ordnungsamt
> aktiv geworden war und das Selbstbedienungsverbot (Grundlage hier die
> "städtische Abfallsatzung") durchzusetzen versucht:  [...]
> Bislang wurden übrigens Bussgelder im Rahmen um 500EUR verteilt,
> ausschliesslich an "Profis" (Privatleute erhalten eine "Belehrung").

Das klingt schon deutlich sinnvoller als die kolportierte 
Strafverfolgung wegen Diebstahls.

Kennt jemand tatsächlich einen solchen Fall, vielleicht sogar eine 
Verurteilung, oder handelt es sich mal wieder um die in jüngerer Zeit 
von der öffentlichen Hand gern abgesonderte Warmluft?

von Jan L. (ranzcopter)


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Percy N. schrieb:
>
> Das klingt schon deutlich sinnvoller als die kolportierte
> Strafverfolgung wegen Diebstahls.
>
> Kennt jemand tatsächlich einen solchen Fall, vielleicht sogar eine
> Verurteilung, oder handelt es sich mal wieder um die in jüngerer Zeit
> von der öffentlichen Hand gern abgesonderte Warmluft?

naja, Google liefert durchaus Treffer, z.B. aus der RP (wenn auch nicht 
mehr ganz taufrisch):
https://rp-online.de/nrw/staedte/geldern/strafe-fuer-sperrmuellsammler_aid-11344035

Da findet sich dann aber auch Juristenvolk, das deine cool klingende 
"Dereliktion" für nicht wirksam erklärt, falls es sich um 
"Sammelaktionen bereitgestellter Sachen" handelt, z.B. "Sperrmüll"... :)

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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> dass der Sperrmüll auf öffentlichem Grund steht,
> also auf Gemeindegrund.
Hey das ist praktisch. Dann schiebe ich die abgebrannten Brennelemente 
aus meinem Atomkraftwerk demnächst einfach vor's Tor und schon gehört er 
der Gemeinde. Die wird sich sicherlich freuen!

Ansonsten dürfte das eine herrliche rechtliche Grauzone sein. Der 
ursprüngliche Besitzer von dem Schrott hat seine Besitzrechte daran 
aufgegeben. Wenn nicht wäre es Diebstahl, sobald der Schrotti das 
einläd. Man könnte das Zeug auch wie eine Fundsache behandeln, dann 
müsste man es zuerst bei der Polizei abkippen und wenn nach einer 
bestimmten Zeit niemand dort seinen Besitz nachweist, geht es in meinen 
Besitz über. Viele Ländereien haben auch spezielle Gesetze was 
archäologische Funde angeht. Also schnell die fettige Furzmulde mit 
ihren 40 Jahren Nutzungsdauer zum örtlichen Museum gekarrt!

Was die Sache aber grundlegend verändert ist, wenn ein Zettel "am 
Haufen" angebracht ist, auf dem der Veranstalter der Sperrmüll-Aktion 
vermerkt ist. Dann gehört es dem und man könnte sich wieder streiten, ob 
der Zettel für den ganzen Haufen gilt oder nur für das einzelne Brett, 
an dem er klebt.

Naja, alles persönliche Meinung. Zum Glück bin ich kein Anwalt und gebe 
keine Rechtsberatung...

von Stephan H. (maronis_d)


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Norbert S. schrieb:

>
> Ansonsten hat Lothar es auf den Punkt gebracht. Man muss schon konkret
> nachfragen. Und das vielleicht nicht am zweiten Arbeitstag.
> Normalerweise bekommt man das mit der Zeit schon so mit und dann kann
> man so fragen, daß man nicht völlig daneben liegt.
>
> Gruß,
> Norbert

Klar, dass man nicht am zweiten tag damit ankommt, aber wenn man 
teilweise sieht, was da so in die Tonnen wandert...

Ne hast aber Recht, der Moment und auch wie gut man sich dort anstellt 
müssen passen.

Erst mal dort einleben, mit den Leuten warm werden, sich einfügen und so 
weiter und in der Kaffeepause kann man dann mal die Frage, was so mit 
noch brauchbaren Altteilen passiert, ganz beiläufig einstreuen.

Die geben dem Typen, der immer da ist, alle Aufgaben super ableistet und 
auch sonst gern gesehen ist, wohl eher die Sachen mit, als irgendeinem 
Laffel, der nur Fehler macht und durch Zuspätkommerei "glänzt".

Und die Häufigkeit und Menge wird wohl auch eine Rolle spielen.

Wenn man da im Monat mal 1 oder 2 Teile nimmt, ist das wohl 
unproblematischer als da jeden Tag mit irgend etwas rauszustiefeln.

Aber Geldwerter Vorteil kannte ich bisher gar nicht.

von Percy N. (vox_bovi)


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Jan L. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>>
>> Das klingt schon deutlich sinnvoller als die kolportierte
>> Strafverfolgung wegen Diebstahls.
>>
>> Kennt jemand tatsächlich einen solchen Fall, vielleicht sogar eine
>> Verurteilung, oder handelt es sich mal wieder um die in jüngerer Zeit
>> von der öffentlichen Hand gern abgesonderte Warmluft?
>
> naja, Google liefert durchaus Treffer, z.B. aus der RP (wenn auch nicht
> mehr ganz taufrisch):
> 
https://rp-online.de/nrw/staedte/geldern/strafe-fuer-sperrmuellsammler_aid-11344035
>
Da findet sich genau das, was ich gemutmaßt hatte, nämlich die 
Verhängung von Bußgeldern wegen einer OWi. Dazu die nicht näher 
begründete Überzeugung des Prokuristen einer Müllkutscherei.  Ich sollte 
mal meinen Taxifahrer fragen, ob das so auch stimmt ..m

> Da findet sich dann aber auch Juristenvolk, das deine cool klingende

Falls das dazu führt, dass jemand nachliest was das bedeutet und 
nebenbei erfährt, dass Besitz und Eigentum unterschiedliche 
Rechtdinstitute sind, dann ist ja gut ...

> "Dereliktion" für nicht wirksam erklärt, falls es sich um
> "Sammelaktionen bereitgestellter Sachen" handelt, z.B. "Sperrmüll"... :)

Dann freilich gehört der Müll noch dem bisherigen Eigentümer. Solange 
der Täter davon ausgeht, dass dieser den Krempel egsl wie loswerden 
will, fehlt ihm zumindest die Absicht der rechtswidrigen Zueignung => 
nix mit Diebstahl. Dito für Unterschlagung bei wirksamer Dereliktion.
Im Übrigen: Ohne Erwerbsakt der Gemeinde wird nichts aus dem 
Eigentumsübergang. Wäre es anders, könnte Stefanus diese einfach 
auffordern, endlich ihr Gerümpel abzuholen.

von Percy N. (vox_bovi)


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Ben B. schrieb:






> Ansonsten dürfte das eine herrliche rechtliche Grauzone sein. Der
> ursprüngliche Besitzer von dem Schrott hat seine Besitzrechte daran

Meinst Du vielleicht doch eher "Eigentum"?

> aufgegeben. Wenn nicht wäre es Diebstahl, sobald der Schrotti das
> einläd. Man könnte das Zeug auch wie eine Fundsache behandeln, dann

Das würde einen unfreiwilligen Besitzverlust voraussetzen.

> müsste man es zuerst bei der Polizei abkippen und wenn nach einer
> bestimmten Zeit niemand dort seinen Besitz nachweist, geht es in meinen
> Besitz

S. O.

> über. Viele Ländereien haben auch spezielle Gesetze was
> archäologische Funde angeht.

Ganz so lange wird hier hoffentlich nichts liegenbleiben.

> Was die Sache aber grundlegend verändert ist, wenn ein Zettel "am
> Haufen" angebracht ist, auf dem der Veranstalter der Sperrmüll-Aktion
> vermerkt ist.

Richtig!

> Dann gehört es dem

Nein, aber er hat ein Aneignungsrecht. Deine vorerwähnten Brennstäbe 
wird er ebenso zurücklassen wie Deine Sammlung gebrauchter 
Katzenstreusedimente.

> und man könnte sich wieder streiten, ob
> der Zettel für den ganzen Haufen gilt oder nur für das einzelne Brett,
> an dem er klebt.
>
Ja, eine Kennzeichnung kann sinnvoll sein.

von Jan L. (ranzcopter)


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Ben B. schrieb:
> Hey das ist praktisch. Dann schiebe ich die abgebrannten Brennelemente
> aus meinem Atomkraftwerk demnächst einfach vor's Tor und schon gehört er
> der Gemeinde.

da wäre wohl nichts gegen einzuwenden, sofern eure Gemeinde einen 
Nuklearmüllabholservice im Müllkalender stehen hat, und du zeitnah 
vorher deine Brennstäbe rausstellst. Sollten aber abgeklungen sein...

Beim "Sperrmüll" ist immerhin auch definiert, was rein darf, und was 
nicht - und (zumindest bei uns) dass wenn du zum Termin was vor's Tor 
stellst, das dann eine "Abtretung" an die Müllwerker ist...

von Jan L. (ranzcopter)


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Percy N. schrieb:
> Dann freilich gehört der Müll noch dem bisherigen Eigentümer. Solange
> der Täter davon ausgeht, dass dieser den Krempel egsl wie loswerden
> will, fehlt ihm zumindest die Absicht der rechtswidrigen Zueignung =>
> nix mit Diebstahl. Dito für Unterschlagung bei wirksamer Dereliktion.
> Im Übrigen: Ohne Erwerbsakt der Gemeinde wird nichts aus dem
> Eigentumsübergang. Wäre es anders, könnte Stefanus diese einfach
> auffordern, endlich ihr Gerümpel abzuholen.

Kollege Solmecke sieht das wohl anders:

Anders sieht es dagegen bei für Sammelaktionen bereitgestellten Sachen 
aus. Bei diesen soll gerade nicht das Eigentum aufgegeben werden. 
Vielmehr wird es gerade zu einem bestimmten Zweck und entsprechend an 
eine bestimmte Person oder Organisation weitergegeben. In diesem Fall 
liegt ein Übereignungswille vor, der die Sachen gerade nicht herrenlos 
macht. Solange die Sachen noch nicht abgeholt wurden, verbleiben sie 
also im Eigentum des bisherigen Besitzers. Mit der Abholung findet eine 
Übereignung statt, durch die das Eigentum auf den Abholenden übergeht.

Wer sich solche Sachen einfach nimmt, der begeht einen Diebstahl bzw. 
eine Unterschlagung nach den §§ 242, 246 StGB, was zu nicht 
unerheblichen Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafe führen kann.

von Percy N. (vox_bovi)


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Jan L. schrieb:

> Beim "Sperrmüll" ist immerhin auch definiert, was rein darf, und was
> nicht - und (zumindest bei uns) dass wenn du zum Termin was vor's Tor
> stellst, das dann eine "Abtretung" an die Müllwerker ist...

Nett gedacht, funktioniert aber so nicht: Abtreten kann man Forderungen, 
nicht aber Sachen.

von Percy N. (vox_bovi)


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Jan L. schrieb:
> Kollege Solmecke sieht das wohl anders:
>
> Anders sieht es dagegen bei für Sammelaktionen bereitgestellten Sachen
> aus. Bei diesen soll gerade nicht das Eigentum aufgegeben werden.
> Vielmehr wird es gerade zu einem bestimmten Zweck und entsprechend an
> eine bestimmte Person oder Organisation weitergegeben. In diesem Fall
> liegt ein Übereignungswille vor, der die Sachen gerade nicht herrenlos
> macht. Solange die Sachen noch nicht abgeholt wurden, verbleiben sie
> also im Eigentum des bisherigen Besitzers. Mit der Abholung findet eine
> Übereignung statt, durch die das Eigentum auf den Abholenden übergeht.
>
> Wer sich solche Sachen einfach nimmt, der begeht einen Diebstahl bzw.
> eine Unterschlagung nach den §§ 242, 246 StGB, was zu nicht
> unerheblichen Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafe führen kann.

Das trifft auf die von mir oben erwähnten Altkleidersammlungen mit 
entsprechend gekennzeichneten Gebinden sicherlich zu; ich habe auch 
nichts anderes behauptet.


Nur hat das sehr wenig mit Sperrmüll zu tun. Dort dürfte regelmäßig von 
einer Dereliktion auszugehen sein.

: Bearbeitet durch User
von Norbert S. (norberts)


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Maronis D. schrieb:
> Die geben dem Typen, der immer da ist, alle Aufgaben super ableistet und
> auch sonst gern gesehen ist, wohl eher die Sachen mit, als irgendeinem
> Laffel, der nur Fehler macht und durch Zuspätkommerei "glänzt".

Nein, genau das funktioniert nicht. Ich gehöre eher zum Inventar der 
Firma aber würde sowas nie ausnutzen. Entweder jeder kann was mitnehmen 
frei nach Schnauze und halbwegs nach Augenmaß oder es wird streng 
geregelt.
Das wird sonst schnell unfair und die Privilegierten machen sich 
angreifbar.
Wenn der Praktikant schneller an der freigegebenen Schrottkiste war, 
habe ich eben Pech gehabt. Auch wenn ich dort angefangen habe, als er 
gerade eingeschult wurde. So läuft das zumindest bei uns.

Aber sieh' Dir das erstmal genau an. Wenn da Privilegien ausgenutzt 
werden dürfte das auch in anderen Bereichen nicht immer fair zugehen.

Gruß,
Norbert

von Stephan H. (maronis_d)


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Norbert S. schrieb:
> Maronis D. schrieb:
>> Die geben dem Typen, der immer da ist, alle Aufgaben super ableistet und
>> auch sonst gern gesehen ist, wohl eher die Sachen mit, als irgendeinem
>> Laffel, der nur Fehler macht und durch Zuspätkommerei "glänzt".
>
> Nein, genau das funktioniert nicht. Ich gehöre eher zum Inventar der
> Firma aber würde sowas nie ausnutzen. Entweder jeder kann was mitnehmen
> frei nach Schnauze und halbwegs nach Augenmaß oder es wird streng
> geregelt.
> Das wird sonst schnell unfair und die Privilegierten machen sich
> angreifbar.
> Wenn der Praktikant schneller an der freigegebenen Schrottkiste war,
> habe ich eben Pech gehabt. Auch wenn ich dort angefangen habe, als er
> gerade eingeschult wurde. So läuft das zumindest bei uns.
>
> Aber sieh' Dir das erstmal genau an. Wenn da Privilegien ausgenutzt
> werden dürfte das auch in anderen Bereichen nicht immer fair zugehen.
>
> Gruß,
> Norbert

Also im Großunternehmen (600MA Tendenz steigend) wo mein Freund aus 
Schultagen unterkam, ist das schon manchmal so. Er geht in seinem Job in 
der Instandhaltung super auf und hat dann entweder die Möglichkeit sich 
was vom Rundmaterial für Privat abzulängen (Da wird dann einfach 300 mm 
Alu Reststück auf den Schrottschein getippt) oder hat freie Hand sich 
selber was zu drehen oder fräsen. Und da ist er so ziemlich der Einzige 
in der Abteilung, weil der Vorgesetzte ihn einfach mehr schätzt als 
andere.

Hat er mir so offen und ehrlich gesagt.

Scheint es also durchaus zu geben.

Ob erlaubt oder nicht scheint da viele nicht zu jucken.

Genau wie die Vorurteile gegenüber Chantal und Kevin.

von Arno H. (arno_h)


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Jede Kommune hat ihre eigen Abfallsatzung. Für Düsseldorf (siehe §8(5) 
und §19).
https://www.duesseldorf.de/fileadmin/Amt19/umweltamt/download/abfall/abfallentsorgungssatzung.pdf

Arno

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