Gast
#5605839
Hallo allerseits, ich habe ein Vertragsangebot als Werkstudent vorliegen. Darin befindet sich vollgende Klausel die mir etwas schräg erscheint. Was genau bedeutet das für den AN? "Durch die Werkstudententätigkeit wird kein Dienstverhältnis im Sinne des Arbeits- und Tarifrechts oder faktisches Arbeitsverhältnis begründet. Aus der Tätigkeit können keine vermögensrechtlichen Ansprüche gegen den Betrieb hergeleitet werden."