Hallo allerseits, ich habe ein Vertragsangebot als Werkstudent vorliegen. Darin befindet sich vollgende Klausel die mir etwas schräg erscheint. Was genau bedeutet das für den AN? "Durch die Werkstudententätigkeit wird kein Dienstverhältnis im Sinne des Arbeits- und Tarifrechts oder faktisches Arbeitsverhältnis begründet. Aus der Tätigkeit können keine vermögensrechtlichen Ansprüche gegen den Betrieb hergeleitet werden."
anonymous schrieb: > Was genau bedeutet das für den AN? > > "Durch die Werkstudententätigkeit wird kein Dienstverhältnis im Sinne > des Arbeits- und Tarifrechts oder faktisches Arbeitsverhältnis > begründet. Aus der Tätigkeit können keine vermögensrechtlichen Ansprüche > gegen den Betrieb hergeleitet werden." Nun, es bedeutet: Durch die Werkstudententätigkeit wird kein Dienstverhältnis im Sinne des Arbeits- und Tarifrechts oder faktisches Arbeitsverhältnis begründet. Aus der Tätigkeit können keine vermögensrechtlichen Ansprüche gegen den Betrieb hergeleitet werden." Jetzt klar??
Hatte mal so eine im Vertrag, dass ich mich nicht mit Klaus gleichzeitig auf der Behindertentolette aufhalten darf.
Ist die Werkstudententätigkeit unbezahlt, also reines Praktikum? Das ist es was ich jedenfalls daraus herauslese. Wenn gleichzeitig ein Gehalt vereinbart wurde, wäre das seltsam. Wenn dies der Fall ist, frag am besten einfach nach. Es ist normal dass man bei seinen ersten paar Verträgen, stutzig wird. EDIT: Könnte auch eine Klausel sein, die die Firma von der Pflicht befreit, den Mindestlohn einhalten zu müssen (der kann bei Studenten umgangen werden).
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Opa_Hoppelmann schrieb: > Hatte mal so eine im Vertrag, dass ich mich nicht mit Klaus gleichzeitig > auf der Behindertentolette aufhalten darf. So eine Klausel dürfte wohl aber nichtig sein. Zumindest dann, wenn ihr dort nicht allzu lange braucht.
...wen der Laden pleite macht oder den Standort schließt ober so hast du keine Anspruch auf eine Abfindung oder dergleichen.
anonymous schrieb: > "Durch die Werkstudententätigkeit wird kein Dienstverhältnis im Sinne > des Arbeits- und Tarifrechts oder faktisches Arbeitsverhältnis > begründet. Aus der Tätigkeit können keine vermögensrechtlichen Ansprüche > gegen den Betrieb hergeleitet werden." Rechtsberatung, hier in diesem Forum? Aus mehreren Gründen keine gute Idee. Als juristischer Laie kann ich dir nur meinen Eindruck geben: Das Stinkt. "faktischs Arbeitsverhältnis" scheint ein juristischer Begriff zu sein https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/faktisches-arbeitsverhaeltnis_idesk_PI10413_HI521064.html und nicht das zu bedeuten was man als Laie glaubt. Wenn ich mir noch https://de.wikipedia.org/wiki/Dienstvertrag_(Deutschland) durchlese, dann frage ich mich, was die Klausel in einem Werkvertrag soll, und ob man dich um Ansprüche bescheißen möchte. Hätte ich vor Jahrzehnten als Student einen solchen Vertrag unterschrieben? Das wäre auf den Rest angekommen. Wie dringend brauchst du den Job? Wie gut ist die Bezahlung? Wie interessant ist der Job? Was für Alternativen hast du? Rein theoretisch, sollte der Fall eintreten, dass man dich um Ansprüche wie Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bescheißt, kannst du damit leben oder wird es zur persönlichen Katastrophe? Hast du notfalls den Willen, die Nerven und die Möglichkeiten Ansprüche juristisch durchzusetzen?
Beitrag #5605897 wurde von einem Moderator gelöscht.
Stopft man die Formulierung in google kommt dieses raus: https://www.google.de/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.frag-einen-anwalt.de/Praktikantenvertrag--f118205.html%3Famphtml%3D1&ved=2ahUKEwjc88Wj0bLeAhUOCuwKHRFoDL4QFjAEegQIBRAB&usg=AOvVaw3w16GsCpGBal0VKyBFnhCn&cf=1 Also die übliche Formulierung die ein Praktikum von einem Arbeitsvertrag abgegrenzt. Unterschiede gibt es u.a. hinsichtlich Urlaubsanspruch, Kündigungsfristen etc. . MfG,
Hannes J. schrieb: > Klausel in einem Werkvertrag soll, IMHO handelt es sich nicht um einen Werkvertrag (der die Anfertigung und Abgabe eines Werkes beinhaltet) sondern um einen Dienstvertrag (unter Ausschluss einger Tarifklauseln). MfG,
Es wurde ein Stundenlohn vereinbart, der deutlich über dem Mindestlohn liegt. Kann der AG so Urlaubsanspruch umgehen?
anonymous schrieb: > Es wurde ein Stundenlohn vereinbart, der deutlich über dem Mindestlohn > liegt. Kann der AG so Urlaubsanspruch umgehen? Es geht doch hier um eine Werksstudententätigkeit, also eine Tätigkeit neben dem Studium. Als Student hat man keinen Urlaub sondern Vorlesungsfreie Zeit. Und der Vertrag regelt wie du in dieser vorlesungsfreie Zeit entgeltlich und Berufspraxisorientiert arbeiten kannst. Falls du Urlaub machen willst dann musst du Anwesentheitszeiten eben passend vereinbaren . Und zu Urlaubsanspruch für Werksstudenten kannst du dich auch gerne von Studentenwerk, Fachschaft und google beraten lassen.
anonymous schrieb: > Es wurde ein Stundenlohn vereinbart, der deutlich über dem Mindestlohn > liegt. Kann der AG so Urlaubsanspruch umgehen? Eigentlich ist die Erholungsnotwendigkeit physiologisch bedingt und hängt von der Arbeitsbelastung(Arbeitszeit) ab und nicht vom Entgelt. Deswegen heißt es "Erholungsurlaub" (BUrlG). https://www.lohnundgehalt-magazin.de/fragen-aus-den-argen/urlaubsanspruch-werkstudent
anonymous schrieb: > "Durch die Werkstudententätigkeit wird kein Dienstverhältnis im Sinne > des Arbeits- und Tarifrechts oder faktisches Arbeitsverhältnis > begründet. Aus der Tätigkeit können keine vermögensrechtlichen Ansprüche > gegen den Betrieb hergeleitet werden." IMHO ist die Motivation des AG keine Sozialversicherungsbeiträge für dich zahlen zu müssen. Ähnlich wie bei Studenten, die PFLICHTpraktikum oder Abschlussarbeit im Unternehmen schreiben. Nur ist im Vergleich dazu die Tätigkeit als Werkstudent i.d.R. nicht in der Prüfungsordnung vorgeschrieben. Daher die Klausel?!
Das Zeugnis für die Werksstudententätigkeit ist nach Auffassung der Firmen als Lohn genug zu betrachten. Das muss halt verdient werden, dass es als Empfehlung nutzt. Voraussetzung ist natürlich, dass das Zeugnis vorzeigbar ist. Gilt übrigens auch für Praktikumszeugnisse und alle anderen Zertifikate. Ohne braucht man sich gar nicht erst bewerben. Man kann nur hoffen, dass die DSGVO diese Seilschaften knackt, denn warum soll man sich diesem Joch unterwerfen.
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