Die BNetzA hat mit Vfg. Nr. 150/2018 die Frequenzen im Frequenzbereich 59 GHz bis 63 GHz zur Nutzung für Punkt-zu-Punkt-Richtfunk durch die Allgemeinheit auf sekundärer Basis zugeteilt. Die Verfügung ist im Amtsblatt 23/2018 vom 5. Dezember erschienen und dürfte demnächst auf dem im Bild angegebenen Weg auf der BNetzA-Website im vollen Wortlaut zu finden sein. Sie hebt die vorige Mitteilung 217/2008 auf.
Marek N. schrieb:> In meinen Augen (welch Doppeldeutigkeit!) ist es höchst bedenklich, wenn> jetzt plötzlich jeder mit über 300 W mit Millimeterwellen rumfunken> darf.
Ja - mach mal. Ich denke du kannst froh sein, wenn du mit Amateurmitteln
mehr als einige 10mW erzeugen kannst. Alleine schon für das nötige
Equipment wirst du 4stellige Beträge ausgeben. Die Kosten sind etwa
proportional zur Frequenz und Leistung ;-) also kein Problem.
Hmmm schrieb:> Beim angegebenen Mindest-Antennengewinn reichen 100mW Sendeleistung, um> das auszureizen.
Da hab ich mich auch gewundert, warum man einen Mindest-Gewinn
vorschreibt.
Ich denke, es soll eine bestimmte Richtcharakteristik eingehalten
werden, d.h. die Antenne soll möglichst scharf bündeln.
Marek N. schrieb:> In meinen Augen (welch Doppeldeutigkeit!) ist es höchst bedenklich, wenn> jetzt plötzlich jeder mit über 300 W mit Millimeterwellen rumfunken> darf.
Wer darf mit 300 W rumfunken?
Das, was du da beschreibst, sind Richtfunkanwendungen.
Zudem bedeutet eine Allgemeinzuteilung nicht, dass man "einfach so"
senden darf, sondern nur, dass keine Lizenz für die Frequenznutzung
notwendig ist.
Ab 10W EIRP ist also eine Standortbescheinigung vorgeschrieben.
Ja ok, ab 10 W muss man halt eine Selbsterklärung abgeben, aber wer
macht das schon?
Gibt ja auch genug Leute, die sich Hochgewinn-Antennen an ihre Fritz-Box
basteln, um damit größere Strecken zu überbrücken.
Wenn ich mir vorstelle, dass irgendwelche Voll-Honks sich so eine 300
W-Anlage aus China holen und die erst Mal auf dem Tisch testen wollen
und meinen, in den Spiegel reingucken zu müssen, wird mir übel.
Ja, aber das Ding hat doch gar keine 300W.
Die Antenne hat einen so kleinen Öffnungswinkel, das die 100mW (Angabe
von weiter oben, ich hab das jetzt nicht gerechnet) einen
Strahlungsdichte ergeben, das das einem 300W Dipolstrahler entspricht.
Da sind nirgendwo 300W.
Marek N. schrieb:> Die BNetzA hat mit Vfg. Nr. 150/2018 die Frequenzen im Frequenzbereich> 59 GHz bis 63 GHz zur Nutzung für Punkt-zu-Punkt-Richtfunk durch die> Allgemeinheit auf sekundärer Basis zugeteilt.
Also auf gut deutsch wird jetzt auch der XXGHz bereich für Hobbyfunker
interessant. Schade das keine Rundstrahler erlaubt sind. Das wäre
praktischer. (weil mehr mögliche teilnehmen auf ein mal zu erreichen
wären, nicht nur der am anderen ende der richtfunkstrecke)
Uiii da muss ich mal Stöbern!
Wobei, ich mir eher die umsetzung der Bestimmungen wie beim CB Funk
(40/40/80 - AM/SSB/FM - 4/12/4W und eigenbauantennen) auf 2m Freenet
oder PMR wünschen würde. Die Antennen sind so viel kleiner und leichter
am Balkon oder Fenster zu Montieren. Für die leute ohne eigenes Haus
wäre das gut.
Die 100 mW gelten für eine Antenne mit minimaler Richtwirkung. Für die
10 W EIRP Grenze sind dass dann auch nur noch rund 3 mW. In der
Preisklasse wäre die Standortbescheinigung auch das eher kleinere
Problem - die gehört dann im Zweifelsfall halt dazu.
Bei 65 GHz ist eine gerichtete Antenne relativ günstig - der Verstärker
aber eher teuer. D.h. ich würde eher Geräte mit deutlich mehr als den
geforderten 35 dB Antennengewinn erwarten. Also eher 45 dB Antenne und
0.2 mW.
Extra Antennengewinn bekommt man auch beim Empfang - d.h. es lohnt sich
doppelt da gute Antennen zu bauen.
Lurchi schrieb:> Extra Antennengewinn bekommt man auch beim Empfang - d.h. es lohnt sich> doppelt da gute Antennen zu bauen.
Richtig, darum hat der von mir zitierte Ubiquiti airFiber AF24 auch 2
unterschiedlich große Spiegel, Dieser Logik folgend müsste der
Hochgewinn-Spiegel sogar für den Sender sein.
Marek N. schrieb:> Ja ok, ab 10 W muss man halt eine Selbsterklärung abgeben, aber wer> macht das schon?> Gibt ja auch genug Leute, die sich Hochgewinn-Antennen an ihre Fritz-Box> basteln, um damit größere Strecken zu überbrücken.
Solang keiner gestört wird, wird es keinen interessieren.
Wenn aber jemand gestört wird und die BNetzA kommt wirds richtig teuer.
Marek N. schrieb:> Wenn ich mir vorstelle, dass irgendwelche Voll-Honks sich so eine 300> W-Anlage aus China holen und die erst Mal auf dem Tisch testen wollen> und meinen, in den Spiegel reingucken zu müssen, wird mir übel.
Das ist fast ein Sechser im Lotto wenn du so ein China Teil durch
ungeschoren durch den Zoll kommt.
Hans schrieb:> Ohje die deutschen Bedenkenträger mal wieder..
Das hat nichts mit Bedenkenträger zu tun.
Aber wenn du mit deiner WLAN Antenne meinst, deine Reichweite auf ein
paar Hundert Meter zu erhöhen, stört mich das als Amateurfunker nicht
mehr den Meßdienst der Bundesnetzagentur anzurufen.
Was ist an WLAN mit Richtantennen so schlecht? Das verringert ja
eigentlich die potenziellen Interferenzen in allen anderen Richtungen...
Es überrascht mich doch auch immer wieder, dass in diesem Forum
anscheinend mindestens so viele (Amateur-) Juristen wie Ingenieure
unterwegs sind :)
Das läuft doch immer etwa so ab:
A: "Hallo zusammen, ich hab da etwas gelesen über XYZ. Ist es
theoretisch mögl.."
B: HALT! Du machst dich Strafbar! Auf deine Frage gehe ich sowieso nicht
ein, da ich wahrscheinlich die Antwort gar nicht kenne, dafür aber
weiss, dass es nicht erlaubt sein könnte.
C: Der Messwagen wird sofort vorbeikommen!!! Und sowieso gemäss §123 und
§321 ist in deinem Fall eh alles verboten
D: Bevor du dich nicht 100% im Thema auskennst werde ich dir keine Frage
beantworten, die du ja dann eh selbst beantworten kannst, wenn du dich
mal im Thema auskennst. Ich wollte eigentlich nur irgendwas schreiben,
damit alle sehen, dass es mich auch noch gibt.
(nur so nebenbei)
GHz-Nerd schrieb:> Was ist an WLAN mit Richtantennen so schlecht? Das verringert ja> eigentlich die potenziellen Interferenzen in allen anderen Richtungen...
Nichts ist daran schlecht.
Du darfst aber eben nur eine maximale Strahlungsleistung von 100mW EIRP.
Diese 100mW Strahlungsleistung darfst du auch mit einer
Richtungfunkantenne in keine Richtung überschreiten.
GHz-Nerd schrieb:> Es überrascht mich doch auch immer wieder, dass in diesem Forum> anscheinend mindestens so viele (Amateur-) Juristen wie Ingenieure> unterwegs sind :)
Keine Ahnung, ich bin weder (Amateur-) Jurist oder Ingenieur.
Ich bin nur (Amateur-)funker.
GHz-Nerd schrieb:> C: Der Messwagen wird sofort vorbeikommen!!! Und sowieso gemäss §123 und> §321 ist in deinem Fall eh alles verboten
Je nachdem was du störst, kommt der Messwagen auch "sofort" vorbei. Das
Schnellste was ich mal erlebt habe dauerte keine 2 Std, als ein BOS
Kanal gestört war.
Bei "normalen" Störungen kann das schonmal eine Woche dauern, spielt
aber keine Rolle, der sein WLAN tuned macht das nicht für 1 Std sondern
für Wochen und Monate.
GHz-Nerd schrieb:> Was ist an WLAN mit Richtantennen so schlecht?
An und für sich (meine meinung) nix.
Ich benutze auch eigenbau Bi-Quads für WLAN.
Aber: Es ist nun mal nicht erlaubt.
Fertig, was will man da diskutieren?
Unsere Regierung will das nicht, wer es doch macht hat die Konsequenzen
im schlimmsten fall (erwischt worden) selbst zu Tragen.
Aus eigener erfahrung kann ich nur sagen: haltet euer signal sauber,
gibts idr. Wenig probleme.
(Also zulässige Parameter: Hub, Nebenaussendungen. Leistung auf das
nötigste reduzieren, aber eben so viel das es zuverlässig Funktioniert
usw.)
Marek N. schrieb:> Wenn ich mir vorstelle, dass irgendwelche Voll-Honks sich so eine 300> W-Anlage aus China holen und die erst Mal auf dem Tisch testen wollen> und meinen, in den Spiegel reingucken zu müssen, wird mir übel.
Meinst du, 1W rundstrahlend aus einem Smartphone direkt am Hirn des
Nutzers ist weniger schädlich als 100mW aus einer Richtantenne?
T(r)olle Diskussion!
Nun juckts mich als Funkamateur eigentlich nicht!
Wir haben sowieso einen Bereich paar Ghz darüber,dort darf man auch
selbst bauen.
Als Privatperson ist es sowieso nicht attraktiv, man darf sowieso keine
Geräte basteln...und wer sich eine Anlage um 5k kauft kann sich auch
gleich eine Frequenzzuteilung holen, die bekommt man in diesen Bereichen
relativ leicht..immerhin laufen da ja auch viele Handymasten bzw. deren
Verlinkungen, also eine Standardsache.
Auch immer dieser Blödsinn mit Wlan Modifikationen, abgesehen davon
dasss das ganze illegal ist bringst halt auch meistens wenig solange die
FritzBox im Keller steht.
Dann doch leiber APs übers Haus verteilt und mit CAT7 angeschlossen, das
gleiche gilt für den Garten.Wobei es hier sowieso fraglich ist,wenn ich
schon mal unbedingt etwas im Garten nachsehen möchte benutze ich halt
MobileDaten...oh mein Gott
LG
Alexander H. (alexander79)
>Je nachdem was du störst, kommt der Messwagen auch "sofort" vorbei. Das>Schnellste was ich mal erlebt habe dauerte keine 2 Std, als ein BOS>Kanal gestört war.>Bei "normalen" Störungen kann das schonmal eine Woche dauern, spielt>aber keine Rolle, der sein WLAN tuned macht das nicht für 1 Std sondern>für Wochen und Monate.
Bei WLAN wird das unendlich dauern, denn man ist trotz Richtantenne und
erhöhter Leistung in Abstrahlrichtung nicht wirklich auffällig, oder gar
störend. Man funkt ja immer noch das richtige Protokoll, der
"Funkstrahl" bleibt sowieso in der nächsten Häuserwand oder Berg oder
Wald stecken, und daß die Peilantennen der Behörde ausgerechnet in der
Nähe in Strahlrichtung stehen, wäre auch schon ziemlicher Zufall. Da ist
das Risiko wohl höher, durch jemanden angesschwärzt zu werden ...