Forum: Offtopic Vorfahrtsregeln verkehrsberuhigte Straße


von K. J. (Gast)


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Moin ihr kennt doch diese Großen Runden Steine auf der Straße mit den 
Rot/Weisen schildern dran.

Weiß einer wie da die Vorfahrtsregeln sind ?

p.s. ich weiß sie hab mich heute aufklären lassen müssen, allerdings 
tippe ich das min 90% das Falsch machen daher wehre mal schön wen ihr 
mal schreibt was ihr denkt wie sie sind.

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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K. J. schrieb:
> Moin ihr kennt doch diese Großen Runden Steine auf der Straße mit den
> Rot/Weisen schildern dran.
Nein. Und auch Google weiß sonst viel, aber damit nicht anzufangen:
https://www.google.com/search?q=steine+mit+rot+wei%C3%9Fen+schildern&tbm=isch
Oder ist da das dabei, das du meinst?


K. J. schrieb:
> daher wehre mal schön
wäre es...

von K. J. (Gast)


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Das Schild "605-30" das hängt an Fahrbahn Verengungen und co. allerdings 
bin ich mir nach dem lesen der STVO &6 nicht mehr so sicher ob die 
Polizei recht hat.

https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Zeichen_605-30_-_Leitplatte;_StVO_1992.svg

von Roland L. (Gast)


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das Zeichen hat keine Bedeutung für die Vorfahrt.
Das sagt nur bitte fahr mich nicht um, sondern rechts oder links an mir 
vorbei.

von K. J. (Gast)


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Ja die Polizei sagt das der denjenige der zu erst am Hindernis ist 
Vorfahrt hat, hab mich etwas informiert aber ich finde in der STVO nur 
§6 der das Regelt, und dann wehre das ja anders.

von Won K. (Firma: Outside the Asylum) (the_sane)


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K. J. schrieb:
> hab mich etwas informiert aber ich finde in der STVO nur
> §6 der das Regelt, und dann wehre das ja anders.

In dem Fall gilt automatisch §1 der STVO.
Man muß nicht immer und mit Gewalt dr erste sein. Probier es mal aus, 
tut nicht weh.e

von Peter D. (peda)


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K. J. schrieb:
> Moin ihr kennt doch diese Großen Runden Steine auf der Straße mit den
> Rot/Weisen schildern dran.

Gehts bitte noch ungenauer.
Verkehrsberuhigt kenne ich nur in blau/weiß:
https://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrsberuhigter_Bereich

von Lothar M. (Gast)


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von Stefan M. (derwisch)


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K. J. schrieb:
> Ja die Polizei sagt das der denjenige der zu erst am Hindernis ist
> Vorfahrt hat, hab mich etwas informiert aber ich finde in der STVO nur
> §6 der das Regelt, und dann wehre das ja anders.

Das klingt aber sehr unsinnig.
Wer ein Hindernis in seinem Fahrstreifen hat, muss immer warten bis der 
Gegenverkehr durch ist.
Egal ob da geparkte Autos stehen, Blumenkübel, Müllsäcke oder 
absichtliche Fahrbahnverengungen zur  Verkehrsberuhigung.

von Cyblord -. (cyblord)


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Stefan M. schrieb:
> Das klingt aber sehr unsinnig.
> Wer ein Hindernis in seinem Fahrstreifen hat, muss immer warten bis der
> Gegenverkehr durch ist.

Außer die Verengung ist symmetrisch. Dann gibts IMO keine echte 
Vorschrift und der Vorschlag der Polizei macht Sinn.

von Wolfgang R. (Firma: www.wolfgangrobel.de) (mikemcbike)


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Der, auf dessen Straßenseite das Hindernis steht, muss warten. Der Rest 
ist gesunder Menschenverstand und Freundlichkeit!

von Wolfgang R. (Firma: www.wolfgangrobel.de) (mikemcbike)


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Cyblord -. schrieb:
> Außer die Verengung ist symmetrisch. Dann gibts IMO keine echte
> Vorschrift und der Vorschlag der Polizei macht Sinn.

Bei Symmetrischen Verengungen (bei uns gerne Fußgängerüberwege), stehen 
zumindest hier immer zwei Schilder, die die Vorfahrt regeln.

von Percy N. (vox_bovi)


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Wolfgang R. schrieb:
> Cyblord -. schrieb:
>> Außer die Verengung ist symmetrisch. Dann gibts IMO keine echte
>> Vorschrift und der Vorschlag der Polizei macht Sinn.
>
> Bei Symmetrischen Verengungen (bei uns gerne Fußgängerüberwege), stehen
> zumindest hier immer zwei Schilder, die die Vorfahrt regeln.

Vorfahrtregelnde Zeichen in verkehrsberuhigten Bereichen sind 
widersinnig.
Ich meine sogar, die seien unzulässig. Ich kenne einen Stadtteil, der 
durch Streckenverbote auf Tempo 30 gedrosselt wurde, damit die 
Vorfahrt-Zeichen stehen bleiben durften.  Was für 30er Zonen gilt, 
müsste insoweit eigentlich auch für VB-Bereiche gelten.

von Wolfgang R. (Firma: www.wolfgangrobel.de) (mikemcbike)


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Percy N. schrieb:
> Vorfahrtregelnde Zeichen in verkehrsberuhigten Bereichen sind
> widersinnig.

Sorry, ich hatte das "verkehrsberuhigt" überlesen!

von Harald W. (wilhelms)


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K. J. schrieb:

> dann wehre das ja anders.

Ja, wäre den Anfängen. :-)

von Percy N. (vox_bovi)


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Wolfgang R. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Vorfahrtregelnde Zeichen in verkehrsberuhigten Bereichen sind
>> widersinnig.
>
> Sorry, ich hatte das "verkehrsberuhigt" überlesen!

Es ist eigentlich eine Vermutung;  aus dieser Schreibe kann man alles 
und nichts herauslesen.

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Percy N. schrieb:
> Vorfahrtregelnde Zeichen

Der hier vermutlich passendere Begriff ist Vorrangregelnd.

Zeichen 208 und Zeichen 308 dürften sich mit dem Konzept der 
Verkehrsberuhigung vertragen.

von Percy N. (vox_bovi)


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Rufus Τ. F. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Vorfahrtregelnde Zeichen
>
> Der hier vermutlich passendere Begriff ist Vorrangregelnd.
>
Stimmt!

> Zeichen 208 und Zeichen 308 dürften sich mit dem Konzept der
> Verkehrsberuhigung vertragen.

Braucht man das bei Schritttempo tatsächlich?

von Yalu X. (yalu) (Moderator)


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Je nach Bauweise kann man in der beschriebenen Situation eine gerade
Straße mit einseitigen Hindernissen oder eine kurvige Straße mit
beidseitigen Verengungen sehen. Wenn die Steine, Blumentöpfe o.ä. auf
der asphaltierten Straße innerhalb der Begrenzung durch Bordsteine
liegen, würde ich sie ganz klar als einseitige Hindernisse sehen, so
dass der Vorrang durch §6 geregelt ist.

Da es für den Fall der kurvigen Straße keine eindeutige Vorrangregelung
gibt, würde ich im Zweifelsfall einfach erst einmal anhalten und auf die
Reaktion des Gegenverkehrs achten. Da wegen der Verkehrsberuhigung
sowieso nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden darf, geht mir
dadurch nicht viel Zeit verloren.

Führt die Sturheit beider Autofahrer wegen des nicht ganz klar
geregelten Vorrangs zu einer dauerhaften Blockade oder – trotz des
Gebots der Schrittgeschwindigkeit – gar zu einer Kollision, ist diesen
Fahren sowieso nicht mehr zu helfen.

Ich würde mich auf keinen Fall auf die Aussage eines einzelnen,
unbekannten Polizisten versteifen, die du möglicherweise auch noch
falsch verstanden hast (Deutsch scheint ja nicht deine Muttersprache zu
sein).

von K. J. (Gast)


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Won K. schrieb:
> K. J. schrieb:
>> hab mich etwas informiert aber ich finde in der STVO nur
>> §6 der das Regelt, und dann wehre das ja anders.
>
> In dem Fall gilt automatisch §1 der STVO.
> Man muß nicht immer und mit Gewalt dr erste sein. Probier es mal aus,
> tut nicht weh.e

Jup aber darum geht es nicht wenn jemand an der Fahrbahnverengung steht, 
kann ich wohl davon ausgehen das er nicht einfach Herauszieht weil er 
denkt das er es noch schaft, und genau das hat nicht geklappt.

von Peter D. (peda)


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Vielleicht wäre mal ein Foto der konkreten Situation ganz hilfreich.
Nur nach dem Aussehen des Schildes kann man es nicht beurteilen.
Der Stein würde mich auch interessieren.

von Harald W. (wilhelms)


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Yalu X. schrieb:

> Ich würde mich auf keinen Fall auf die Aussage eines einzelnen,
> unbekannten Polizisten versteifen,

Grundsätzlich ist ein vor Ort anwesender Polizist aber weisungs-
berechtigt, auch wenn seine Anweisungen zur Übertretung der
Strassenverkehrsordnung führen.

von Yalu X. (yalu) (Moderator)


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Harald W. schrieb:
> Yalu X. schrieb:
>
>> Ich würde mich auf keinen Fall auf die Aussage eines einzelnen,
>> unbekannten Polizisten versteifen,
>
> Grundsätzlich ist ein vor Ort anwesender Polizist aber weisungs-
> berechtigt, auch wenn seine Anweisungen zur Übertretung der
> Strassenverkehrsordnung führen.

Ja, das ist klar.

Aber den TE interessiert ja, wie die Situation allgemein geregelt ist,
und da ist die Aussage, die irgendein Polizist irgendwann getätigt hat,
wohl kaum von Belang.

von Bernd K. (prof7bit)


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K. J. schrieb:
> Ja die Polizei sagt das der denjenige

Warte, stop, nochmal von vorn.

Ihr seid euch da also gegenübergestanden (Du und Dein 
Verkehrskontrahent) am Fuße des großen Blumenkübels in der VBZ, mit 
brüllenden Motoren, aufgeblendetem Licht, heruntergelassenem Visier und 
wild entschlossen keinen einzigen Millimeter von der Stelle zu weichen 
bevor der andere nicht entweder aufgibt oder vor Erschöpfung 
zusammenbricht, und das habt ihr tatsächlich so lange durchgezogen bis 
irgendwann die Polizei erscheinen mußte um endlich den Verkehr manuell 
zu regeln? Gibts ein Youtube video davon irgendwo?

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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K. J. schrieb:
> das er nicht einfach Herauszieht weil er denkt das er es noch schaft,
> und genau das hat nicht geklappt.
Weil man im verkehrberuhigten Bereich sowieso nur Schrittgeschwindigkeit 
fahren darf, kann da "Herausziehen" da wohl eher sehr beschaulich 
abgelaufen sein. Und die Reaktionsgeschwindigkeit jedes der beiden 
Kontrahenten sollte wohl locker zum Anhalten gereicht haben. Oder war da 
wieder mal wie üblich wer nicht mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs?

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Bernd K. schrieb:
> und das habt ihr tatsächlich so lange durchgezogen

Natürlich. So lernt man es am Autofahrerstammtisch. Deswegen ist 
Autofahren in Deutschland auch so überaus nervig, weil dort eigentliche 
Selbstverständlichkeiten als Gesetz formuliert werden müssen und 
trotzdem ignoriert werden, "Ich habe Recht" ist viel wichtiger als "ich 
nehme Rücksicht".

So ist er, der Stammtisch. Freie Fahrt und so.

von Matthias L. (limbachnet)


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Lothar M. schrieb:
> Weil man im verkehrberuhigten Bereich

Wo nehmt ihr eigentlich den verkehrsberuhigten Bereich her? Der OP hat 
den jedenfalls nirgends erwähnt, Percy hat's hineinvermutet und das auch 
ehrlicherweise klargestellt, aber was das nun wirklich für eine Straße 
ist, ist immer noch ziemlich offen...

von Claus M. (energy)


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Stefan M. schrieb:
> Das klingt aber sehr unsinnig.
> Wer ein Hindernis in seinem Fahrstreifen hat, muss immer warten bis der
> Gegenverkehr durch ist. Egal ob da geparkte Autos stehen, Blumenkübel,
> Müllsäcke oder absichtliche Fahrbahnverengungen zur  Verkehrsberuhigung.

Nein, eben nicht. Oft geglaubter Unsinn. Vorfahrt hat, wer zuerst an der 
engstelle ist, solange nicht anders geregelt.

von Cyblord -. (cyblord)


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Claus M. schrieb:
> Stefan M. schrieb:
>> Das klingt aber sehr unsinnig.
>> Wer ein Hindernis in seinem Fahrstreifen hat, muss immer warten bis der
>> Gegenverkehr durch ist. Egal ob da geparkte Autos stehen, Blumenkübel,
>> Müllsäcke oder absichtliche Fahrbahnverengungen zur  Verkehrsberuhigung.
>
> Nein, eben nicht. Oft geglaubter Unsinn. Vorfahrt hat, wer zuerst an der
> engstelle ist, solange nicht anders geregelt.

Nun steht der Unsinn aber so in der StVo §6:

https://dejure.org/gesetze/StVO/6.html

"1Wer an einer Fahrbahnverengung, einem Hindernis auf der Fahrbahn oder 
einem haltenden Fahrzeug links vorbeifahren will, muss entgegenkommende 
Fahrzeuge durchfahren lassen. 2Satz 1 gilt nicht, wenn der Vorrang durch 
Verkehrszeichen (Zeichen 208, 308) anders geregelt ist. 3Muss 
ausgeschert werden, ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten und das 
Ausscheren sowie das Wiedereinordnen - wie beim Überholen - 
anzukündigen."

Ergo: Wer das Hinderniss auf seiner Seite hat muss warten. So kannte ich 
das auch schon immer.

: Bearbeitet durch User
von Matthias S. (da_user)


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Matthias L. schrieb:
> Wo nehmt ihr eigentlich den verkehrsberuhigten Bereich her?

Aus dem Threadtitel ;-)

von Matthias L. (limbachnet)


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Ach herrje. Freitägliche Blindheit. Sorry...

von Claus M. (energy)


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Cyblord -. schrieb:
> Ergo: Wer das Hinderniss auf seiner Seite hat muss warten. So kannte ich
> das auch schon immer

Nicht unbedingt. Klar muss man Fahrzeuge durchfahren lassen die auf 
ihrer Fahrbahn kein Hindernisse haben. Wenn man aber zuerst an der 
engstelle ist hat man Vorrang, sofern man absehbar durch die engstelle 
kommt ohne den Gegenverkehr zu behindern.

von Bernd K. (prof7bit)


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K. J. schrieb:
> Ja die Polizei sagt

Es spielt doch für die Klärung der Schuldfrage nicht die allergeringste 
Rolle was "die Polizei" [der konkrete Polizist] für eine Meinung 
geäußert hat, denen muß man zwar kurzfristig Folge leisten wenn sie was 
von einem wollen aber die sind nicht für die Rechtsprechung zuständig 
und erzählen je nach Komplexität des Sachverhalts auch gerne mal dummes 
Zeug wenn der Tag lang ist weil sie von den subtileren juristischen 
Nuancen keine Ahnung haben und deshalb nur grobe Daumenregeln für den 
"Normalfall" befolgen können.

Erst wenns vor Gericht geht kommen rechtsgelehrte Anwälte ins Spiel die 
darin ausgebildet sind die richtigen Paragraphen aus einer Wand von 
Büchern herauszusuchen und sie zu interpretieren und ein Richter 
entscheidet.

: Bearbeitet durch User
von Roland L. (Gast)


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Matthias S. schrieb:
> Matthias L. schrieb:
>> Wo nehmt ihr eigentlich den verkehrsberuhigten Bereich her?
>
> Aus dem Threadtitel ;-)

damit kann auch eine Straße gemeint sein, die nur durch bauliche 
Maßnahmen verkehrsberuhigt wurde.
Das nehmen nicht alle so genau.
ich glaube auch nicht, dass wirklich das Zeichen
https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Zeichen_605-30_-_Leitplatte;_StVO_1992.svg
an der Engstelle hängt, zumindest hat es da nichts zu suchen.
Das gehört an Stellen, an denen man rechts und links vorbeifahren kann.

von Cyblord -. (cyblord)


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Claus M. schrieb:
> Nicht unbedingt. Klar muss man Fahrzeuge durchfahren lassen die auf
> ihrer Fahrbahn kein Hindernisse haben. Wenn man aber zuerst an der
> engstelle ist hat man Vorrang,

Das steht so leider nirgends. Zitiere bitte mal die Stelle in der StVo.

> sofern man absehbar durch die engstelle
> kommt ohne den Gegenverkehr zu behindern.

Wenn du durch die Eingstelle kommst ohne den Gegenverkehr zu behindern 
gibts doch gar kein Problem. Dann muss doch niemand warten.

von Jens G. (jensig)


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@Claus M. (energy)

>Cyblord -. schrieb:
>> Ergo: Wer das Hinderniss auf seiner Seite hat muss warten. So kannte ich
>> das auch schon immer

Aber nur, wenn es nur auf einer Seite ein Hindernis gibt, sonst warten 
beide ewig ;-)

>Nicht unbedingt. Klar muss man Fahrzeuge durchfahren lassen die auf
>ihrer Fahrbahn kein Hindernisse haben. Wenn man aber zuerst an der
>engstelle ist hat man Vorrang, sofern man absehbar durch die engstelle
>kommt ohne den Gegenverkehr zu behindern.

Irgendwie bekommt man einen Knoten im Kopf bei dieser Logik. Wenn man 
noch lässig ohne Gegenverkehrsbehinderung durchkommt, braucht man doch 
keinerlei Vorrang beachten.

von Cyblord -. (cyblord)


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Jens G. schrieb:
> @Claus M. (energy)
>
>>Cyblord -. schrieb:
>>> Ergo: Wer das Hinderniss auf seiner Seite hat muss warten. So kannte ich
>>> das auch schon immer
>
> Aber nur, wenn es nur auf einer Seite ein Hindernis gibt, sonst warten
> beide ewig ;-)

Oben schrieb ich ja bereits dass es keine Regelung für symetrische 
Engstellen gibt, wenn da kein Schild ist. Aber oft stehen da Schilder.

> Irgendwie bekommt man einen Knoten im Kopf bei dieser Logik. Wenn man
> noch lässig ohne Gegenverkehrsbehinderung durchkommt, braucht man doch
> keinerlei Vorrang beachten.

Er ist halt nachweislich beim Unsinn reden ertappt worden und windet 
sich nun wie ein Aal.
Ein einfaches "Ja sorry hab mich getäuscht, ihr habt recht" wäre der 
erwachsene Weg aus der Sache raus.

von Percy N. (vox_bovi)


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Harald W. schrieb:
> Yalu X. schrieb:
>
>> Ich würde mich auf keinen Fall auf die Aussage eines einzelnen,
>> unbekannten Polizisten versteifen,
>
> Grundsätzlich ist ein vor Ort anwesender Polizist aber weisungs-
> berechtigt,

Stimmt!

> auch wenn seine Anweisungen zur Übertretung der
> Strassenverkehrsordnung führen.

Das kann eigentlich kaum passieren, denn seine Weisungen gehen vor!

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Claus M. schrieb:
> Wenn man aber zuerst an der engstelle ist hat man Vorrang, sofern man
> absehbar durch die engstelle kommt ohne den Gegenverkehr zu behindern.

Nein, Vorrang hat man eben nicht.

Vorrang hat der Gegenverkehr, der kein Hindernis vor sich hat.

von Bernd K. (prof7bit)


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Rufus Τ. F. schrieb:
> Claus M. schrieb:
>> Wenn man aber zuerst an der engstelle ist hat man Vorrang, sofern man
>> absehbar durch die engstelle kommt ohne den Gegenverkehr zu behindern.
>
> Nein, Vorrang hat man eben nicht.
>
> Vorrang hat der Gegenverkehr, der kein Hindernis vor sich hat.

Wenns an der Stelle keinen vorrangigen Gegenverkehr gibt den man 
irgendwie behindern könnte (wie oben als Prämisse angegeben) braucht man 
auch selbst keinen Vorrang, dann gibts nur einen selbst und keinen 
anderen Beteiligten.

von Percy N. (vox_bovi)


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Rufus Τ. F. schrieb:
> Claus M. schrieb:
>> Wenn man aber zuerst an der engstelle ist hat man Vorrang, sofern man
>> absehbar durch die engstelle kommt ohne den Gegenverkehr zu behindern.
>
> Nein, Vorrang hat man eben nicht.
>
Bis hierhin korrekt und klar.

> Vorrang hat der Gegenverkehr, der kein Hindernis vor sich hat.

Ja, aber von Bedeutung wird das erst,  wenn er tatsächlich mit dem 
anderen konkurrieren könnte. Es braucht also niemand längere Zeit zu 
warten, bis der andere endlich in die Pötte kommt.

von Bernd K. (prof7bit)


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Mein Fahrlehrer hat mal gesagt (ist zig Jahre her) sobald Du einen zum 
Bremsen zwingst der an der Stelle eigentlich Vorfahrt gehabt hätte hast 
Du ihm die Vorfahrt genommen.

von Percy N. (vox_bovi)


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Roland L. schrieb:

> Das gehört an Stellen, an denen man rechts und links vorbeifahren kann.

Was wo hingehört, steht in Vorschriften.

Was wo aufgestellt wird, steht nicht einmal in den Sternen. Das 
entscheidet die lokale Behörde leider nur zu oft nach Laune und 
Wohlgefallen.

von Harald W. (wilhelms)


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Claus M. schrieb:

> Oft geglaubter Unsinn. Vorfahrt hat, wer zuerst an der
> engstelle ist, solange nicht anders geregelt.

Ich wüsste jetzt nicht, das in der deutschen STVO überhaupt
irgendwo eine Regelung steht: "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst".
Solche Regelungen kenne ich nur aus den USA, z.B. an Kreuzungen
mit "Vierseitenstop".

von Cyblord -. (cyblord)


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Percy N. schrieb:
> Ja, aber von Bedeutung wird das erst,  wenn er tatsächlich mit dem
> anderen konkurrieren könnte. Es braucht also niemand längere Zeit zu
> warten, bis der andere endlich in die Pötte kommt.

Was soll das bedeuten?

Es kommen zwei Fahrzeuge an eine Engstelle. Einer muss bremsen. Welcher? 
Das ist die Fragestellung auf die §6 StVo eine Antwort gibt. Was kann 
man denn da nun derart verschwurbeln?

von Bernd K. (prof7bit)


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Harald W. schrieb:
> Ich wüsste jetzt nicht, das in der deutschen STVO überhaupt
> irgendwo eine Regelung steht: "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst"

Das ergibt sich doch von selbst aus der Logik: Ist die Engstelle 
[Toilette, Frau, whatever, ...] besetzt muss man warten bis sie wieder 
frei ist, sonst krachts.

: Bearbeitet durch User
von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Cyblord -. schrieb:
> Was kann man denn da nun derart verschwurbeln?

Das dürfte der Versuch sein, einen vollkommen klaren Sachverhalt /noch 
klarer/ darzustellen, weil der Threadstarter ihn nicht verstanden hat.

von Cyblord -. (cyblord)


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Bernd K. schrieb:
> Harald W. schrieb:
>> Ich wüsste jetzt nicht, das in der deutschen STVO überhaupt
>> irgendwo eine Regelung steht: "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst"
>
> Das ergibt sich doch von selbst: Ist die Engstelle besetzt muss man
> warten bis sie wieder frei ist, sonst krachts.

Wenn man bereits in der Engstelle ist gilt §6 auch gar nicht mehr, denn 
da steht "vorbeifahren will". Man muss vorher gucken, ist frei kann man 
in die Engstelle fahren. Was danach kommt regelt §6 nicht mehr 
(abgesehen vom Wiedereinordnen und Blinken).

: Bearbeitet durch User
von Harald W. (wilhelms)


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Matthias L. schrieb:

> Ach herrje. Freitägliche Blindheit. Sorry...

Ja, Freitags muss man sich so stark auf die Trolle konzentrieren,
das man alles andere vergisst...

von Percy N. (vox_bovi)


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Cyblord -. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Ja, aber von Bedeutung wird das erst,  wenn er tatsächlich mit dem
>> anderen konkurrieren könnte. Es braucht also niemand längere Zeit zu
>> warten, bis der andere endlich in die Pötte kommt.
>
> Was soll das bedeuten?
>
> Es kommen zwei Fahrzeuge an eine Engstelle. Einer muss bremsen. Welcher?
> Das ist die Fragestellung auf die §6 StVo eine Antwort gibt. Was kann
> man denn da nun derart verschwurbeln?

Keine Angst, alles halb so dramatisch!
Ich wollte nur klarstellen, dass der auf der Seite mit dem Hindernis 
zwar nicht "noch schnell durchschlüpfen" darf, andererseits aber nicht 
unzumutbar lange einer - virtuellen - Wartepflicht genügen muss.

Bernd hat das eigentlich ganz hübsch zitiert.

: Bearbeitet durch User
von Bernd K. (prof7bit)


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Percy N. schrieb:
> Ich wollte nur klarstellen, dass der auf der Seite mit dem Hindernis
> zwar nicht "noch schnell durchschlüpfen" darf,

"durchschlüpfen". Du darfst so lange noch "durchschlüpfen" (Tempolimit 
beachten!) bis der andere Deinetwegen(!) bremsen muß, wenn das passiert 
hast Du ihm die Vorfahrt genommen.

von Cyblord -. (cyblord)


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Percy N. schrieb:
> Keine Angst, alles halb so dramatisch!
> Ich wollte nur klarstellen, dass der auf der Seite mit dem Hindernis
> zwar nicht "noch schnell durchschlüpfen" darf, andererseits aber nicht
> unzumutbar lange einer - virtuellen - Wartepflicht genügen muss.

Wenn du durchfahren kannst BEVOR dass der entgegenkommende Fahrzeug an 
der Engstelle ist und es nicht wegen dir Bremsen muss dann ist es ok. 
Ansonsten hat Bernds Fahrlehrer schon recht, hast du ihm die Vorfahrt 
genommen.

Allerdings gibt es auch Idioten die dann extra nochmal Gas geben um 
einem die Durchfahrt zu verwehren und dann auf ihr Vorfahrtsrecht 
pochen. Das verstösst sicherlich deutlich gegen §1 und ist darüber 
hinaus halt Idiotisch und kindisch.

: Bearbeitet durch User
von Claus M. (energy)


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Jens G. schrieb:
> Irgendwie bekommt man einen Knoten im Kopf bei dieser Logik. Wenn man
> noch lässig ohne Gegenverkehrsbehinderung durchkommt, braucht man doch
> keinerlei Vorrang beachten

Ich fahre hier oft an einer Stelle vorbei, rechts parken Fahrzeuge auf 
der Straße und bilden eine engstelle. Danach kommt eine kurve. Fahre ich 
nun in der engstelle und dann kommt ein Fahrzeug um die Ecke, dann muss 
dieses warten, ich habe dann vorfahrt. Das ist fall 1.

Cyblord -. schrieb:
> Allerdings gibt es auch Idioten die dann extra nochmal Gas geben um
> einem die Durchfahrt zu verwehren und dann auf ihr Vorfahrtsrecht pochen

Und eben das ist fall 2.

: Bearbeitet durch User
von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Claus M. schrieb:
> ich habe dann vorfahrt.

Höchstens Vorrang, nicht aber Vorfahrt. Als FÜhrerscheininhaber solltest 
Du diesen Unterschied kennen.

von Le X. (lex_91)


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Cyblord -. schrieb:
> Das steht so leider nirgends. Zitiere bitte mal die Stelle in der StVo.

Seit wann bistn du so ein Paragraphenreiter?
Gedrucktes ist tot.

Im Verkehr zählt Erfahrung, gesunder Menschenverstand und etwas 
Empathie.
Damit kriegt man jede Situation geregelt.
Naja, zumindest solange bis man auf einen gefrustesteten Klugscheißer 
trifft der urdeutsch auf sein Recht pochen muss: 
https://www.spiegel.de/auto/aktuell/hannover-autofahrer-blockiert-busverkehr-a-1241650-amp.html

Kommt mal alle wieder runter. Unglaublich.

von Bernd K. (prof7bit)


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Le X. schrieb:

> 
https://www.spiegel.de/auto/aktuell/hannover-autofahrer-blockiert-busverkehr-a-1241650-amp.html

Es wundert mich nicht daß immer mehr Verkehrsteilnehmer anfangen 
auszurasten bei der Art und Weise wie sie von der hiesigen 
Verkehrspolitik unverhohlen immer stärker schikaniert werden.

von Yalu X. (yalu) (Moderator)


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Rufus Τ. F. schrieb:
> Höchstens Vorrang, nicht aber Vorfahrt. Als FÜhrerscheininhaber solltest
> Du diesen Unterschied kennen.

Offtopic (aber das ist der Thread ja sowieso):

Warum brauchen wir in Deutschland eigentlich zwei verschiedene  Begriffe
("Vorfahrt" und "Vorrang") für den prinzipiell gleichen Sachverhalt (der
andere muss warten), wo praktisch alle anderen Staaten mit nur einem
auskommen (Schweiz: "Vortritt", Österreich: "Vorrang", "Großbritannien:
"right of way", Frankreich: "marche en avant" usw.)?

von Achim B. (bobdylan)


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Yalu X. schrieb:
> Warum brauchen wir in Deutschland eigentlich zwei verschiedene  Begriffe
> ("Vorfahrt" und "Vorrang") für den prinzipiell gleichen Sachverhalt

Weil Fußgänger nicht fahren, und deshalb am Zebrastreifen z.B. keine 
VorFAHRT haben können.

von Yalu X. (yalu) (Moderator)


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"Vorrang" wie bei den Österreichern würde für jedes Verkehrsmittel
(egal, ob Auto, Schuhe oder Hubschrauber) passen. Der schweizerische
"Vortritt" klingt – auf ein Fahrzeug bezogen – aber tatsächlich etwas
schräg ;-)

von Achim B. (bobdylan)


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Yalu X. schrieb:
> "Vorrang" wie bei den Österreichern würde für jedes Verkehrsmittel passen.

Stimmt! So weit habe ich mal wieder nicht gedacht. Das Wörtchen 
"VorFAHRT" könnten wir also getrost dem Altwort-Container überantworten.

von Percy N. (vox_bovi)


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Le X. schrieb:

> Gedrucktes ist tot.
>
Genauso tot wie jedes Jahr mehr als 3.000 Menschen, die einfach nicht zu 
Hause bleiben wollten.

> Im Verkehr zählt Erfahrung, gesunder Menschenverstand und etwas
> Empathie.

Postfaktische Empathie hilft den Hinterbliebenen weniger als 
Gesetzestreue vor dem hierdurch vermiedenen Unfall.

> Damit kriegt man jede Situation geregelt.

Klar, solange Du es schaffst, die berühmte Armlänge Abstand einzuhalten. 
Bei diesen Jungs brauchst Du die auch im Auto.

> Naja, zumindest solange bis man auf einen gefrustesteten Klugscheißer
> trifft der urdeutsch auf sein Recht pochen muss:

Weißt Du, mir reichen auch die nicht unbedingt deutschen Hohlköpfe, die 
ihr Fahrzeug als Stimulans zur Adrenalinausschüttung verwenden.

> Kommt mal alle wieder runter. Unglaublich.

Heul doch!

von Stanley S. (stanley_smith)


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War das jetzt ein verkehrsberuhigter Bereich oder nicht?
https://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrsberuhigter_Bereich
Dann gilt dort Schrittgeschwindigkeit.

Poste doch mal einen Link auf Google Maps oder nenne Straße / Stadt.

von Cyblord -. (cyblord)


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Le X. schrieb:
> Seit wann bistn du so ein Paragraphenreiter?
> Gedrucktes ist tot.
>
> Im Verkehr zählt Erfahrung, gesunder Menschenverstand und etwas
> Empathie.
> Damit kriegt man jede Situation geregelt.

Schon richtig. Aber wenn man steif und fest irgendwas behauptet und als 
gegeben darstellt dann auch bitte mit Quelle. Sonst ist es halt die 
eigene Meinung und nichts weiter. Das sollte man aber schon 
unterscheiden.

von Achim B. (bobdylan)


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Cyblord -. schrieb:
> Aber wenn man steif und fest irgendwas behauptet und als
> gegeben darstellt dann auch bitte mit Quelle.

Muss man aber deutlich machen: Quelle ist längst den Bach runter. Nennt 
sich jetzt "Otto-Versand".

von Lothar M. (Gast)


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Yalu X. schrieb:
> Warum brauchen wir in Deutschland eigentlich zwei verschiedene  Begriffe
> ("Vorfahrt" und "Vorrang") für den prinzipiell gleichen Sachverhalt (der
> andere muss warten), wo praktisch alle anderen Staaten mit nur einem
> auskommen

Nö, english: Yield, give way, right of way.

von Yalu X. (yalu) (Moderator)


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Lothar M. schrieb:
> Yalu X. schrieb:
>> Warum brauchen wir in Deutschland eigentlich zwei verschiedene  Begriffe
>> ("Vorfahrt" und "Vorrang") für den prinzipiell gleichen Sachverhalt (der
>> andere muss warten), wo praktisch alle anderen Staaten mit nur einem
>> auskommen
>
> Nö, english: Yield, give way, right of way.

Ok, ich habe mich oben schlecht ausgedrückt: Mit "verschiedene Begriffe"
meinte ich nichtsynonyme Begriffe. Wie einige hier angemerkt haben,
darf man ja in Deutschland die Begriff "Vorfahrt" und "Vorrang" nicht
durcheinanderschmeißen.

In der englischen Sprache sind die verwendeten Begriffe aber synonym,
weswegen man sich keinen Kopf darüber machen muss, welcher in einer
konkreten Verkehrssituation der richtige ist.

Dabei wird als Substantiv fast ausschließlich "right of way" (seltener
auch mal "priority") verwendet. Bei den Verben gibt es zwei Alternativen
("yield [right of way]" und "give [right of] way"), die aber beide für
jede Art von Verkehrsteilnehmern und jede Art des Aufeinandertreffens
derselben (an Kreuzung, Engstelle, Kreisverkehr usw.) verwendet werden
können.

von Lothar M. (Gast)


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Auch das Wort Vorfahrt ist synonym!

Das Verb "fahren" beschreibt nichtnur eine Bewegung mittels Rädern.
Seefahrer fahren auf dem Wasser und Ballonfahrer fahren in der Luft.
Auch ein Fussgänger kann Vorfahrt haben.

Insofern ist es Haarspalterei die Begriffe Vorfahrt und Vorrang 
unterschiedlich zu bewerten. Wer Vorrang hat, hat somit auch die 
Vorfahrt und umgekehrt.

von Harald W. (wilhelms)


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Lothar M. schrieb:

> Das Verb "fahren" beschreibt nicht nur eine Bewegung mittels Rädern.
> Auch ein Fussgänger...

...kann mit der Magnetbahn fahren. :-)

von Matthias L. (limbachnet)


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Und erst mit Rollschuhen...

IMHO haben Cyblord und Le X. beide Recht. Die grundsätzliche Regel steht 
erst mal in der StVO. Ob man die nun in jedem Einzelfall 
paragraphenreitend durchsetzen muss, steht auf einem anderen Blatt.

Es gibt immer mal Situationen, in denen die Ausnahme von der Regel die 
bessere Lösung ist... Hier in der Gegend gibt's auch so eine Straße, die 
einseitig beparkt werden darf und wo dann nur noch ein Auto durchpasst. 
Wenn man dort aus einer Quergasse kommend einbiegt, kann man den Vorrang 
habenden Gegenverkehr erst dann sehen, wenn man schon im Weg steht. Das 
ist dann blöd und erfordert pragmatische Lösungen - zu denen aber nicht 
jeder bereit ist...

Auch bei solchen pragmatischen Lösungen ist es aber schon interessant, 
wer denn eigentlich nach den Buchstaben der StVO den Vorrang hätte.

von Harald W. (wilhelms)


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Matthias L. schrieb:

> Wenn man dort aus einer Quergasse kommend einbiegt, kann man den Vorrang
> habenden Gegenverkehr erst dann sehen, wenn man schon im Weg steht. Das
> ist dann blöd und erfordert pragmatische Lösungen - zu denen aber nicht
> jeder bereit ist...
>
> Auch bei solchen pragmatischen Lösungen ist es aber schon interessant,
> wer denn eigentlich nach den Buchstaben der StVO den Vorrang hätte.

Das ist ja, wie oben zu sehen, eindeutig geregelt: Der Fahrer aus dem 
Querverkehr muss zurücksetzen.

von Matthias L. (limbachnet)


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Müsste...

Geht halt nicht immer so einfach, wenn da noch weiter Einbieger 
anstehen. Es kann sinnvoller sein, dass der Vorrang habende sich auch 
ein wenig dünner macht, damit sich das Knäuel besser auflöst.

Aber natürlich sollte sich derjenige, der eben nicht Vorrang hat, 
stärker bemühen aus dem Weg zu kommen.

: Bearbeitet durch User
von Harald W. (wilhelms)


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Matthias L. schrieb:

> Es kann sinnvoller sein, dass der Vorrang habende sich auch
> ein wenig dünner macht, damit sich das Knäuel besser auflöst.

Das ist schwierig, denn dann müsste er ja verbotenerweise auf den
Fußweg fahren. Alternativ möglicherweise >100m rückwärts. Ich
habe selbst viele Jahre in einer solchen Strasse gewohnt und musste
immer wieder erleben, das viele Menschen die dazugehörige Vorschrift
in der StVO nicht kennen.

von Matthias L. (limbachnet)


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Harald W. schrieb:
> Das ist schwierig, denn dann müsste er ja verbotenerweise auf den
> Fußweg fahren. Alternativ möglicherweise >100m rückwärts.

Zweimal nein. Also, in meinem Beispiel. In deinem mag das anders sein, 
das glaube ich gerne.

Hier reicht es, einfach mal kurz zu warten, bis der "Störer" sich zur 
nächstmöglichen Ausweichmöglichkeit begeben hat (was er natürlich tun 
muss!), aber das ist dem einen oder anderen auch schon un-zu-mut-bar. 
Ich fahre da übrigens selten, aber bei Gelegenheit in beiden Richtungen 
durch und erlebe, das "leben und leben lassen" wirklich die stressärmste 
Lösung für alle Beteiligten ist.

von Peter D. (peda)


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Le X. schrieb:
> Naja, zumindest solange bis man auf einen gefrustesteten Klugscheißer
> trifft der urdeutsch auf sein Recht pochen muss:
> 
https://www.spiegel.de/auto/aktuell/hannover-autofahrer-blockiert-busverkehr-a-1241650-amp.html

Ich hatte neulich gemerkt, daß der Bus an der Haltestelle gegenüber über 
die Mittellinie fahren muß, weil der Bereich vor der Haltestelle 
zugeparkt war. Ich habe mich dann halb hinter ein parkendes Auto 
gestellt und er konnte rausfahren. Der Busfahrer hat sich bedankt und 
ich freute mich, daß ich helfen konnte.
Die Berufskraftfahrer haben einen schweren Job, da darf man ruhig auch 
mal mitdenken.
Wenn aber ein PKW-Fahrer denkt, er kann als 2. beim Reißverschluß vor 
mir rein, dann platzt mir auch die Hutschnur.

von Harald W. (wilhelms)


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Matthias L. schrieb:

>> Das ist schwierig, denn dann müsste er ja verbotenerweise auf den
>> Fußweg fahren. Alternativ möglicherweise >100m rückwärts.
>
> Zweimal nein. Also, in meinem Beispiel. In deinem mag das anders sein,
> das glaube ich gerne.

Wenn Du der "Vorfahrtsberichtigte" bist, gibt es nur diese beiden 
Möglichkeiten.

> Hier reicht es, einfach mal kurz zu warten, bis der "Störer" sich zur
> nächstmöglichen Ausweichmöglichkeit begeben hat.

Das war für mich eine Selbstverständlichkeit, über die ich garnicht
geredet habe. Wenn der "Störer" aber trotz Ausweichmöglichkeit einfach
weiter fährt, steht man irgendwann Schnauze an Schnauze.

von Peter D. (peda)


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Harald W. schrieb:
> Wenn der "Störer" aber trotz Ausweichmöglichkeit einfach
> weiter fährt, steht man irgendwann Schnauze an Schnauze.

Ich könnt mich jedesmal über diesen Vollhonk aufregen:
https://youtu.be/Gk2k0yqmP-w?list=PL4-XlW58eq-p-fUFq3rWWS1rduZdn8-G7&t=279

Statt die Frau wieder einscheren zu lassen, fährt er immer wieder auf 
sie auf. Sie macht dann das einzig richtige, steigt aus und läßt den 
Idioten stehen. Bravo. Ich würde mich in Grund und Boden schämen, so ein 
Video auch noch zu posten.

von Jens G. (jensig)


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>Ich könnt mich jedesmal über diesen Vollhonk aufregen:
>Youtube-Video "Women driving - Woman Car Crashes Compilation    (part 12)"

>Statt die Frau wieder einscheren zu lassen, fährt er immer wieder auf
>sie auf. Sie macht dann das einzig richtige, steigt aus und läßt den

Der Vollhonk (besser die Vollhonkin) ist die Frau. Denn die versuchte, 
sich auf der Gegenfahrbahn an der wartenden Schlange vorbeizumogeln, 
anstatt sich hinten ranzustellen.

von Percy N. (vox_bovi)


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Peter D. schrieb:

> Wenn aber ein PKW-Fahrer denkt, er kann als 2. beim Reißverschluß vor
> mir rein, dann platzt mir auch die Hutschnur.

Und genau dadurch wird es dann so richtig gefährlich.
Aber Reißverschluss ist ohnehin ein unerschöpfliches Thema. Nett sind 
auch die Leute, die schon 100 m vor dem Hindernis die Spur wechseln und 
dann nicht einsehen wollen, dass 80 Meter weiter einer vor ihnen 
einscheren will. Schließlich haben sie selbst sich ja ordentlich 
verhalten  ...

von Cyblord -. (cyblord)


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Percy N. schrieb:
> Aber Reißverschluss ist ohnehin ein unerschöpfliches Thema.

Ich denke das ist für die Mehrheit der Leute ein psychologisches 
Problem. Niemand möchte auf der Spur sein die aufhört. Auf der 
Verliererspur sozusagen.
Also drückt man so schnell wie möglich rein. Und das gibt dann Chaos. 
Kann man wenig machen. Das scheint ein Urinstinkt zu sein.

von Percy N. (vox_bovi)


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Cyblord -. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Aber Reißverschluss ist ohnehin ein unerschöpfliches Thema.
>
> Ich denke das ist für die Mehrheit der Leute ein psychologisches
> Problem. Niemand möchte auf der Spur sein die aufhört. Auf der
> Verliererspur sozusagen.
> Also drückt man so schnell wie möglich rein. Und das gibt dann Chaos.
> Kann man wenig machen. Das scheint ein Urinstinkt zu sein.

Ja, durchaus verständlich. Dumm ist nur, dass dadurch die Verengung 
immer weiter nach hinten wandert. § 7 IV StVO ist insoweit eindeutig; 
wenn die "voreiligen Spurwechsler" wenigstens ein Einsehen hätten, ginge 
es ja noch,  aber zumeist verteidigen sie ihren Listenplatz gegen den 
"Vordrängler" mit Zähnen und Krallen.

EDIT: Interessanterweise ist ein Verstoß gegen § 7 IV StVO nicht 
ordnungswidrig.

: Bearbeitet durch User
von Peter D. (peda)


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Percy N. schrieb:
> Dumm ist nur, dass dadurch die Verengung
> immer weiter nach hinten wandert. § 7 IV StVO ist insoweit eindeutig;
> wenn die "voreiligen Spurwechsler" wenigstens ein Einsehen hätten, ginge
> es ja noch,  aber zumeist verteidigen sie ihren Listenplatz gegen den
> "Vordrängler" mit Zähnen und Krallen.

Die Sache ist doch ganz einfach, der Reißverschluß befindet sich immer 
vorne. Wer sich vorher einordnet, spielt keine Geige. Man läßt am 
Reißverschluß genau einen rein und alles ist gut.

von Cyblord -. (cyblord)


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Peter D. schrieb:

> Die Sache ist doch ganz einfach, der Reißverschluß befindet sich immer
> vorne. Wer sich vorher einordnet, spielt keine Geige. Man läßt am
> Reißverschluß genau einen rein und alles ist gut.

Nur kann ein einzelner der sich versucht vorher einzuordnen alle 
hinterher fahrenden aufhalten so dass am eigentlichen Reißverschluss gar 
niemand mehr ankommt.

von Peter D. (peda)


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Jens G. schrieb:
> Der Vollhonk (besser die Vollhonkin) ist die Frau. Denn die versuchte,
> sich auf der Gegenfahrbahn an der wartenden Schlange vorbeizumogeln,
> anstatt sich hinten ranzustellen.

Das ist genau die Einstellung, mit der schwere Unfälle passieren. Hätte 
er der Frau den Platz gelassen, den er später selber zurück setzt, wäre 
alles in Butter. Aber nein, er  muß erstmal nen Schwanzvergleich 
provozieren und macht sich damit nur zum Vollidioten. In einem ähnlichen 
Video will er die Frau sogar auf die ganz rechte Spur zwingen, was sie 
zum Glück wieder abbricht. Völlig verantwortungslos sowas. Wenns 
geklappt hätte, würde ich ihn des vorsätzlichen Mordes anklagen.
Es ist wichtig, ob einer einen Fehler macht, sondern wie man die 
Situation am ungefährlichsten auflöst.

: Bearbeitet durch User
von Lothar M. (Gast)


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Peter D. schrieb:
> würde ich ihn des vorsätzlichen Mordes anklagen

Mord ist immer vorsätzlich!

von Peter D. (peda)


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Peter D. schrieb:
> Es ist wichtig, ob einer einen Fehler macht, sondern wie man die
> Situation am ungefährlichsten auflöst.

Sollte heißen:
Es ist nicht wichtig, ob einer einen Fehler macht, sondern wie man die 
Situation am ungefährlichsten auflöst.

von Matthias L. (limbachnet)


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Harald W. schrieb:
> Das ist schwierig, denn dann müsste er ja verbotenerweise auf den
> Fußweg fahren.

Harald W. schrieb:
> Wenn Du der "Vorfahrtsberichtigte" bist, gibt es nur diese beiden
> Möglichkeiten

Hier gibt's an der Stelle gar keinen Fußweg, man kann sich durchaus ein 
bisschen "ins Grüne" drücken. Wozu man nicht verpflichtet ist, 
natürlich, aber es erleichtert die Situation ungemein. Dass der 
eigentlich Wartepflichtige darauf nicht bestehen darf, das hatte ich nun 
wieder als klar vorausgesetzt. Aber du hast recht damit, dass es 
Kanditaten gibt, die das nicht wahrhaben wollen.

Ich denke, in der Sache sind wir uns einig - wir jaben nur 
unterschiedliche Straßen vor Augen...

von Harald W. (wilhelms)


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Matthias L. schrieb:

> Hier gibt's an der Stelle gar keinen Fußweg, man kann sich durchaus ein
> bisschen "ins Grüne" drücken.

Das ging bei mir nicht: Normale Wohnstrasse.

von Matthias L. (limbachnet)


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Wohnen wäre bei meinem Beispiel der falsche Begriff - an der "grünen" 
Seite grenzt ein Friedhof an... ;-)

von Jens G. (jensig)


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Peter D. (peda) schrieb:

>Jens G. schrieb:
>> Der Vollhonk (besser die Vollhonkin) ist die Frau. Denn die versuchte,
>> sich auf der Gegenfahrbahn an der wartenden Schlange vorbeizumogeln,
>> anstatt sich hinten ranzustellen.

>Das ist genau die Einstellung, mit der schwere Unfälle passieren. Hätte
>er der Frau den Platz gelassen, den er später selber zurück setzt, wäre
>alles in Butter. Aber nein, er  muß erstmal nen Schwanzvergleich
>provozieren und macht sich damit nur zum Vollidioten. In einem ähnlichen

Du verwechselst offenbar Ursache und Wirkung. Die gute Frau hat hier 
eindeutig den Gegenverkehr genötigt, und hätte selbst sogar rechts (aus 
ihrer Sicht links) auf die Parkfläche ausweichen können. Aber die Olle 
musste, obwohl sie auf dieser Spur nix zu suchen hatte, unbedingt noch 
ihren Willen durchsetzen wollen.

von Peter D. (peda)


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Jens G. schrieb:
> Du verwechselst offenbar Ursache und Wirkung. Die gute Frau hat hier
> eindeutig den Gegenverkehr genötigt

Die Wirkung auf einen Fehler des anderen darf trotzdem nicht sein, den 
Vollhonk zu spielen. Den Profi erkennt man daran, daß es keine Wirkung 
gibt. Leider verwechseln aber viele das Autofahren mit Krieg.
Wenn ich da jedesmal ausflippe, wenn auf der Autobahn jemand einschert, 
sobald er meinen Seitenspiegel nicht mehr sieht und ich dadurch in die 
Klötzer steigen muß, da hätte ich viel zu tun. Kurz gehupt und weiter 
gehts.

Jens G. schrieb:
> und hätte selbst sogar rechts (aus
> ihrer Sicht links) auf die Parkfläche ausweichen können.

Das hat er aber wirksam verhindert, indem er ihr immer wieder auf die 
Pelle gerückt ist. Sie hat also kein Chance, in irgendeine Richtung 
auszuweichen. Und nach rechts schonmal gar nicht, da er ihr die Sicht 
versperrt. Sie sieht immer nur seine blöde Fresse. Aussteigen war da 
schon das vernünftigste.

Es ist mit Abstand das dümmste, auf jemanden so dicht aufzufahren, damit 
er ja keinen Spielraum hat. Wenn jemand rechts blinkt, fahre ich ja auch 
nicht dicht auf, sondern lasse ihm Platz fürs rückwärts einparken.

von Jens G. (jensig)


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>Das hat er aber wirksam verhindert, indem er ihr immer wieder auf die
>Pelle gerückt ist. Sie hat also kein Chance, in irgendeine Richtung
>auszuweichen. Und nach rechts schonmal gar nicht, da er ihr die Sicht
>versperrt. Sie sieht immer nur seine blöde Fresse. Aussteigen war da
>schon das vernünftigste.

Rückwärts zur Seite fahren hätte schon gereicht. Vorwärts war nicht 
nötig, auch wenn es für sie sicher bequemer gewesen wäre.

>Es ist mit Abstand das dümmste, auf jemanden so dicht aufzufahren, damit
>er ja keinen Spielraum hat. Wenn jemand rechts blinkt, fahre ich ja auch

Nach hinten war ja genug Spielraum, damit die Gute ihren Fehler 
korrigieren kann.

>nicht dicht auf, sondern lasse ihm Platz fürs rückwärts einparken.

Das ist doch eine ganz andere Situation.

>Wenn ich da jedesmal ausflippe, wenn auf der Autobahn jemand einschert,
>sobald er meinen Seitenspiegel nicht mehr sieht und ich dadurch in die
>Klötzer steigen muß, da hätte ich viel zu tun. Kurz gehupt und weiter
>gehts.

Und das auch ...

von Peter D. (peda)


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Jens G. schrieb:
> Rückwärts zur Seite fahren hätte schon gereicht. Vorwärts war nicht
> nötig, auch wenn es für sie sicher bequemer gewesen wäre.

Wenn die Gute nicht soviel Fahrpraxis hat, wie Du, dann kann es gut 
sein, daß sie sich das nicht zutraut. Und erst recht in einer brenzligen 
Situation, wo sie dazu noch ständig bedrängt wird.
Wie gesagt, ein guter Autofahrer ist man erst dann, wenn man auch 
mitdenkt und sich in die Lage des anderen hinein versetzen kann, statt 
verbissen um cm zu kämpfen.
Letztendlich hat er ja durch sein stures Verhalten nur noch mehr Zeit 
verloren.

Jens G. schrieb:
> Das ist doch eine ganz andere Situation.

Man darf ruhig in jeder Situation mitdenken.
Du weißt ja nicht, ob sie gerade erst den Führerschein gemacht hat und 
die Gegend ihr noch unbekannt ist.

: Bearbeitet durch User
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