Hi Leute! Ich habe neulich einen Brief mit dem Betreff "Unbefristete Verlängerung des befristeten Arbeitsverhältnisses" von meinem Personaldienstleister, bei dem ich seit ca. 2 Jahren befristet angestellt bin, erhalten. Könnte dadurch für mich in irgendeiner Art ein Nachteil entstehen oder kann ich das einfach unterschreiben? Danke
Das sieht doch sehr stark nach befristeten Kettenverträgen aus.
Kettenverträge sind eher das Gegenteil, nämlich eine Folge einzelner stets befristeter Verträge zwischen den gleichen Vertragspartnern. Ein AG wird aber kaum schriftlich ankündigen, dass er dies vorhat. Ist dieser eine Satz der einzige Hinweis, was mit dem Brief gemeint sein könnte? Für mich klingt es wie eine Umwandlung des befristeten Vertrags in einen unbefristeten Vertrag. Ein Anwalt dürfte damit aber mehr anfangen können. Auch der AG könnte zur Lösung des Rätsels beitragen.
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Ob so etwas Vorteile oder Nachteile hat, sieht man nicht an dem Betreff, sondern eher am Inhalt des Briefes.
Der Inhalt des Briefes weicht nicht großartig vom Betreff ab. Es ist eine Vereinbarung, dass das bisherige befristete Arbeitsverhältnis unbefristet verlängert wird und der bisherige Arbeitsvertrag unverändert weiter gilt.
EGS T. schrieb: > Der Inhalt des Briefes weicht nicht großartig vom Betreff ab. > Es ist eine Vereinbarung, dass das bisherige befristete > Arbeitsverhältnis unbefristet verlängert wird und der bisherige > Arbeitsvertrag unverändert weiter gilt. Das ist doch eigentlich eine gute Nachricht für dich, du musst dich jetzt nicht mehr drei Monate vor dem Auslaufen einer Befristung arbeitssuchend melden. Eventuell gelten jetzt auch andere Kündigungsfristen für beide Seiten. Befristet ist immer schlechter als entfristet. Du bist jetzt dort fest angestellt, nachdem du dich bewährt hast.
Qwertz schrieb: > EGS T. schrieb: >> Der Inhalt des Briefes weicht nicht großartig vom Betreff ab. >> Es ist eine Vereinbarung, dass das bisherige befristete >> Arbeitsverhältnis unbefristet verlängert wird und der bisherige >> Arbeitsvertrag unverändert weiter gilt. > > Das ist doch eigentlich eine gute Nachricht für dich, du musst dich > jetzt nicht mehr drei Monate vor dem Auslaufen einer Befristung > arbeitssuchend melden. Eventuell gelten jetzt auch andere > Kündigungsfristen für beide Seiten. Befristet ist immer schlechter als > entfristet. Du bist jetzt dort fest angestellt, nachdem du dich bewährt > hast. Sehe ich auch so. Es gibt also eigentlich keinen Haken dabei?
Doch, da ist ein Haken dabei. =DIENSTLEISTER= In die Tonne damit, such Dir was gescheites.
Eine befristetes Arbeitsverhältnis kann nicht vorzeitig ordentlich gekündigt werden. Es gilt zwar nur die festgelegte Zeit, aber so lange gilt es denn auch. Ein normales Arbeitsverhältnis kann durchaus jederzeit gekündigt werden und ich vermute, ein Entleiher hat auch kein Problem mit der gerichtsfesten Begründung. Ich würde mir Gedanken machen, ob der derzeitige Arbeitsplatz möglicherweise bald ausläuft und nichts neues ansteht. Dann wäre ein normaler Arbeitsvertrag leichter zu beenden als ein befristeter, der noch läuft. Gruß Axel
Axel L. schrieb: > Eine befristetes Arbeitsverhältnis kann nicht vorzeitig ordentlich > gekündigt werden. Nope.
Axel Zucker schrieb: >> Eine befristetes Arbeitsverhältnis kann nicht vorzeitig ordentlich >> gekündigt werden. > > Nope. § 15 TzBfG: "(3) Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist."
Axel L. schrieb: > Ich würde mir Gedanken machen, ob der derzeitige Arbeitsplatz > möglicherweise bald ausläuft und nichts neues ansteht. Dann wäre ein > normaler Arbeitsvertrag leichter zu beenden als ein befristeter, der > noch läuft. Sein Vertrag läuft "seit ca. 2 Jahren". Das ist die übliche Befristung. Es ist also so oder so etwas fällig.
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A. K. schrieb: > § 15 TzBfG: "(3) Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann > der ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im > anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist." Und Du meinst, dass es nicht "einzelvertraglich" - sprich im Arbeitsvertrag geregelt ist? Jemals einen Arbeitsvertrag gelesen?
Axel L. schrieb: > Ich würde mir Gedanken machen, ob der derzeitige Arbeitsplatz > möglicherweise bald ausläuft und nichts neues ansteht. Dann wäre ein > normaler Arbeitsvertrag leichter zu beenden als ein befristeter, der > noch läuft Die Befristung liefe noch bis Ende Februar. Der aktuelle Einsatz geht bis (vorerst) Mai.
Beitrag #5654451 wurde vom Autor gelöscht.
Macht es Sinn eine unbefristete Stelle beim Personaldienstleister gegen eine befristete Festanstellung zu tauschen? Wie hoch sollte hier der Gehaltssprung ausfallen?
EGS_TI schrieb: > Macht es Sinn eine unbefristete Stelle beim Personaldienstleister > gegen > eine befristete Festanstellung zu tauschen? > > Wie hoch sollte hier der Gehaltssprung ausfallen? So hoch, dass du nicht mehr bei jemand Fremden um deren Meinung fragst. Viel Erfolg.
> Autor: EGS_TI (Gast) > Datum: 04.02.2019 12:10 > eine befristete Festanstellung Was soll denn das sein ? Eine Festanstellung kenne ich, eine befristete Festanstellung ist mir allerdings noch nicht begegnet !
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