Unbefristete Verlängerung des befristeten Arbeitsverhältnisses (Personaldienstleister)

#5651845
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Hi Leute!

Ich habe neulich einen Brief mit dem Betreff "Unbefristete Verlängerung 
des befristeten Arbeitsverhältnisses" von meinem Personaldienstleister, 
bei dem ich seit ca. 2 Jahren befristet angestellt bin, erhalten.

Könnte dadurch für mich in irgendeiner Art ein Nachteil entstehen oder 
kann ich das einfach unterschreiben?

Danke
#5652038
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Kettenverträge sind eher das Gegenteil, nämlich eine Folge einzelner 
stets befristeter Verträge zwischen den gleichen Vertragspartnern. Ein 
AG wird aber kaum schriftlich ankündigen, dass er dies vorhat.

Ist dieser eine Satz der einzige Hinweis, was mit dem Brief gemeint sein 
könnte? Für mich klingt es wie eine Umwandlung des befristeten Vertrags 
in einen unbefristeten Vertrag. Ein Anwalt dürfte damit aber mehr 
anfangen können. Auch der AG könnte zur Lösung des Rätsels beitragen.
Gast #5652082
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EGS T. schrieb:
> Der Inhalt des Briefes weicht nicht großartig vom Betreff ab.
> Es ist eine Vereinbarung, dass das bisherige befristete
> Arbeitsverhältnis unbefristet verlängert wird und der bisherige
> Arbeitsvertrag unverändert weiter gilt.

Das ist doch eigentlich eine gute Nachricht für dich, du musst dich 
jetzt nicht mehr drei Monate vor dem Auslaufen einer Befristung 
arbeitssuchend melden. Eventuell gelten jetzt auch andere 
Kündigungsfristen für beide Seiten. Befristet ist immer schlechter als 
entfristet. Du bist jetzt dort fest angestellt, nachdem du dich bewährt 
hast.
Gast #5654288
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Qwertz schrieb:
> EGS T. schrieb:
>> Der Inhalt des Briefes weicht nicht großartig vom Betreff ab.
>> Es ist eine Vereinbarung, dass das bisherige befristete
>> Arbeitsverhältnis unbefristet verlängert wird und der bisherige
>> Arbeitsvertrag unverändert weiter gilt.
>
> Das ist doch eigentlich eine gute Nachricht für dich, du musst dich
> jetzt nicht mehr drei Monate vor dem Auslaufen einer Befristung
> arbeitssuchend melden. Eventuell gelten jetzt auch andere
> Kündigungsfristen für beide Seiten. Befristet ist immer schlechter als
> entfristet. Du bist jetzt dort fest angestellt, nachdem du dich bewährt
> hast.

Sehe ich auch so. Es gibt also eigentlich keinen Haken dabei?
#5654342
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Eine befristetes Arbeitsverhältnis kann nicht vorzeitig ordentlich 
gekündigt werden. Es gilt zwar nur die festgelegte Zeit, aber so lange 
gilt es denn auch.

Ein normales Arbeitsverhältnis kann durchaus jederzeit gekündigt werden 
und ich vermute, ein Entleiher hat auch kein Problem mit der 
gerichtsfesten Begründung.

Ich würde mir Gedanken machen, ob der derzeitige Arbeitsplatz 
möglicherweise bald ausläuft und nichts neues ansteht. Dann wäre ein 
normaler Arbeitsvertrag leichter zu beenden als ein befristeter, der 
noch läuft.

Gruß
Axel
#5654409
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Axel L. schrieb:
> Ich würde mir Gedanken machen, ob der derzeitige Arbeitsplatz
> möglicherweise bald ausläuft und nichts neues ansteht. Dann wäre ein
> normaler Arbeitsvertrag leichter zu beenden als ein befristeter, der
> noch läuft.

Sein Vertrag läuft "seit ca. 2 Jahren". Das ist die übliche Befristung. 
Es ist also so oder so etwas fällig.
Gast #5654419
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A. K. schrieb:
> § 15 TzBfG: "(3) Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann
> der ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im
> anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist."

Und Du meinst, dass es nicht "einzelvertraglich" - sprich im 
Arbeitsvertrag geregelt ist?
Jemals einen Arbeitsvertrag gelesen?
Gast #5654436
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Axel L. schrieb:
> Ich würde mir Gedanken machen, ob der derzeitige Arbeitsplatz
> möglicherweise bald ausläuft und nichts neues ansteht. Dann wäre ein
> normaler Arbeitsvertrag leichter zu beenden als ein befristeter, der
> noch läuft

Die Befristung liefe noch bis Ende Februar. Der aktuelle Einsatz geht 
bis (vorerst) Mai.
Beitrag #5654451 wurde von einem Moderator gelöscht.
Gast #5723215
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> Autor: EGS_TI (Gast)
> Datum: 04.02.2019 12:10

> eine befristete Festanstellung

Was soll denn das sein ?

Eine Festanstellung  kenne ich, eine befristete Festanstellung ist mir 
allerdings noch nicht begegnet !

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