Hallöle, ich habe mir vor ein paar Monaten die Nebelscheinwerfer vorne blind legen lassen. Das sieht dann so aus, dass die einfach nur zugeklebt wurden. Jetzt ist da eine Bine defekt und es ist ein Act diese da raus zu bekommen. Ich habe überlegt anstelle einer Birne einen Widerstand zu montieren, der dem System vorgaukelt da wäre eine. Meine Befürchtung ist nun, dass der zeimlich warm werden würde. Ist es dann besser einen Leistungswiederstand an zu bringen oder mehrere kleinere zu kombinieren? Was genau kann ich da machen. Mein Ziel ist es jetzt ein mal unter die Kiste zu kriechen und danach hoffentlich nie wieder. Und nein... Ich habe nicht vor zwei mal im Jahr unters Auto zu kriechen und diese Birnen zu wechseln. Über den Boardkomputer gehts auch nicht.
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Marke? Bei VW kannst du die Leuchtmittelkaltdiagnose aus schalten per Diagnose. LG Scyte
Citroen C2. Die sagten mir entweder alles aus oder gar nichts. Deshalb kommt eigentlich nur die Wiederstand Idee in Frage.
Armin A. schrieb: > Ich habe überlegt anstelle einer Birne einen Widerstand zu montieren, > der dem System vorgaukelt da wäre eine. > > Meine Befürchtung ist nun, dass der zeimlich warm werden würde. willst du die Nebelscheinwerfer aus irgendeinem Grund einschalten, oder warum sollte das warm werden? Ich würde einfach eine neue Birne reinmachen. Eine neue Birne, die nie benutzt wird, sollte eigentlich das Auto überleben
Roland L. schrieb: > Eine neue Birne, die nie benutzt wird, sollte eigentlich das Auto > überleben Einen Citroen allemal - Steht doch schon in der Typenbezeichung C2 = 2 Jahre
Roland L. schrieb: > Eine neue Birne, die nie benutzt wird, sollte eigentlich das Auto > überleben Einen Citroen allemal - Steht doch schon in der Typenbezeichung C2 = 2 Jahre Armin A. schrieb: > da eine Bine defekt Bine heißt die Freundin von meinem Freund und die ist manchmal auch defekt ( bis zum nächsten Morgen )
Manfred schrieb: > Freitag, > Troll, > Volltrottel Wäre dir der Montag lieber gewesen? Nein warte... Sonntag wäre toll! Nun ja... Damit Ihr den Volltrotel versteht, Um die Nebelscheinwerfer hinten ein zu schalten, muss vorher das vordere eingeschaltet werden. Demnach... JA... Da wird mal Saft drauf sein.
Den Schalter zum Abschalten dieser Scheinwerfer kennst du aber? Leute gibts...
Experte schrieb: > Den Schalter zum Abschalten dieser Scheinwerfer kennst du aber? > > Leute gibts... Danke für diese super Gegenfrage. Ist ja nicht so, dass ich schon erwähnt habe, dass ich für die hinteren Leuchten die vorderen ein schalten muss. Anbei ein Bild, damit auch die Schlausten endlich verstehen, was der Grund ist, dass dort auch mal Strom drauf ist. Also.... Der tolle Schalter, auf dem die Nebelleuchten-Symbole zu sehen sind (Ich habe Sie auf dem Bild mal für die Neunmalklugen markiert), gehört zu der Gattung der Stufen-Drehschalter und bedient 5 Funktionen. - Wenn ich den Schalter das erste mal nach oben drehe, schalten sich die vorderen Leuchten an. - Wenn ich ihn das zweite mal nach oben drehe, schalten sich ZUSÄTZLICH die hinteren Leuchten an. Das bedeutet, die vorderen sind dann auch eingeschaltet. Ich gehe jetzt mal von ausreichend Intelligenz aus, das klar ist, dass die Drehrichtung in anderer Richtung das Licht nacheinander wieder aus schaltet. Und dabei wird NICHT zuerst das vordere ausgeschaltet... NEIN... Es ist natürlich das hintere Licht! Ja was für ein Entwickler sich das auch gedacht hat! Also JA... Ich weis wie das mit dem ein und aus schalten funktioniert. Und um das auch noch aus der Welt zu schaffen... Diese dämlichen Scheinwerfer werden noch von einer 30cm breiten Schürze verdeckt, die demontiert werden muss um diese Birnen zu kommen.
Soll das StVZO-konform sein? Bei dem Gefährt kann man keine Nebelschlußleuchten ohne Nebelscheinwerfer einschalten? Was passiert denn, wenn du da statt nach oben gleich nach unten drehst? Tja dann mußt du wohl den Widerstand ausprobieren (Poti), der den Böährdcomputer zufriedenstellt. Muß ja nicht zwingend ein paar Ampère Prüfstrom sein.
Sind halt die Franzosen! Die wollen halt immer die vorderen an haben. Nach unten bringt ja nichts... wenn keine an sind passiert erwartungsgemäs nüschts! Welcher wäre passend? Ein leistungsstarken, oder mehrere kleinere?
Armin A. schrieb: > Sind halt die Franzosen! Was für eine Karre? Meine Französin benimmt sich ordentlich.
Armin A. schrieb: > Welcher wäre passend? > Ein leistungsstarken, oder mehrere kleinere? Wieso nimmst du als Lastwiderstand nicht einfach die Glühlampe die drinn ist? Ist doch ein Scheinwerfer und kein Schlusslicht! Damit wirst du sogar besser gesehen als ohne.
Fragt sich nicht nur was der TÜV dazu sagt, sondern auch was ein Wiederstand ist.
Armin A. schrieb: > Und um das auch noch aus der Welt zu schaffen... Diese dämlichen > Scheinwerfer werden noch von einer 30cm breiten Schürze verdeckt, die > demontiert werden muss um diese Birnen zu kommen. In der Hölle sind die Franzosen die Mechaniker ;-). > Deshalb kommt eigentlich nur die Widerstand Idee in Frage. Schwierig wenn man nicht weiß wie Sie den Glühfadenbruch messen. Vielleicht nen Kaltleiter oder ne Polyfuse nehmen?
Und in welchem Nebelwald wohnst du? Oder bist du einer von den Experten, die bei jedem Regentropfen den nachfolgenden Verkehr mittels Nebelschlussleuchte blendet? Ich fahre jedenfalls auf 40.000km/A vielleicht 1 Stunde mit eingeschalteter NSL. Da dürfte auch die vordere Birne den Wagen noch überleben.
Ich verstehe das auch nicht. Mir ist im Leben noch keine Neblerbirne abgeraucht... Was hast Du denn mit dem Auto gemacht, dass diese Verrenkungen notwendig werden? Schürze ran? Hä? Steht das in der Küche?
Bzgl. Blende: In § 3 StVO gibt es zusätzlich folgende Bestimmung zur Höchstgeschwindigkeit bei Nebel: Wenn die Sichtweite durch Nebel bedingt weniger als 50 m beträgt (die gleiche Voraussetzung wie für die Benutzung der Nebelschlussleuchte), darf die Geschwindigkeit maximal 50 km/h betragen. Zitat Wikipedia. Diejenigen, die immer ihre bescheuerte Nebelschlussleuchte anhaben gehen mir tatsächlich jedes Mal auf den Sack. Die Blenden und fahren dann nämlich trotzdem mit 180 über die Autobahn...
mir erschliesst sich der Sinn der Stillegung nicht. beim LKW MB ist der Lichtschalter für die Nebelleuchten 2 Stufig raus zu ziehen, Stufe 1 nur Vorne, Stufe 2 zusätzlich hinten an.
Spätestens der nächste Besuch beim Tüv wird diesem Schwachsinn zumindest kurzfristig ein Ende setzen. Denn was verbaut ist, muss auch funktionieren. Abgesehen davon haben wir es hier mit einem Troll oder einem dieser NSL-Blender-vollpfosten zu tun.
Mit der Manipulation der Lichtanlage verlierst diese natürlich die ABE. Schalte die Nebelleuchten nur ein, wenn sie wirklich nötig sind. Dann gehen sie auch nicht kaputt. Erlaubt sind sie erst, wenn du den nächsten Leitpfosten nicht mehr siehst. Das ist mir eigentlich noch nie vorgekommen.
Wow... Arbeitet hier jemand beim TÜV oder in ner Werstadt? Ofensichtlich nicht. Der TÜV selbst hat mir vor 3 Jahren gesagt, entweder die Nebelscheinwerfer müssen Funktionieren, oder sie müssen blind gelegt werden. Erst durch die Werkstadt habe ich erfahren, dass Blindlegen mit tape bekleben bedeutet. Da er damit durch den TÜV gekommen ist, sollte das also kein problem sein. Der Grund für den Scheiß, ist mein Talent oft hinter Fahrzeugen zu fahren, die steine so aufwirbeln, dann ich alle 3 mis 4 Monate einen Nebelscheinwerfer tauschen musste. Nach dem 3. Tausch hab ich die dingel blind legen lassen. Nach jetzt 3 Jahren rumgepiepse, das der Scheinwerfer defekt ist, würde ich das gerne los werden. Ich will doch nur, dass es dauerhaft aus der Weltgeschaft ist. Und eine neue Birne geht bei einem Scheinwerfer ohne Glas auch kaput, ohne sie ein zu schalten!
Armin A. schrieb: > Anbei ein Bild, damit auch die Schlausten endlich verstehen Wow! Dafür dass du hier Hilfe erwartest, bist du ja richtig arschlöcherig drauf. Viel Spass noch damit.
Thorsten Legat schrieb: > Denn was verbaut ist, muss auch funktionieren. Nein. Nur wenn es auch wirklich da ist. Nebelscheinwerfer sind optional, wie z.b. redundante Scheinwerfer. Wenn sie da sind, müssen sie funktionieren. Es geht nicht zu sagen, dass ja einer auf jeder Seite funktioniert. Abkleben ist genauso erlaubt, wie ausbauen. Nur im Zweifel halt nicht mit Klarsichtfolie.
Holger R. schrieb: > Bine heißt die Freundin von meinem Freund > und die ist manchmal auch defekt ( bis zum nächsten Morgen ) Die beiden Buchstaben, die ja eigentlich noch vor den Namen gehören, darf man ja als Doppelbuchstaben nicht verwenden. :-)
Armin A. schrieb: > Der Grund für den Scheiß, ist mein Talent oft hinter Fahrzeugen zu > fahren, die steine so aufwirbeln, dann ich alle 3 mis 4 Monate einen > Nebelscheinwerfer tauschen musste. Nicht illegal nah aufzufahren wäre keine Option? Mehr als 1 Meter Abstand darf es schon mal sein.
Armin A. schrieb: . > Der tolle Schalter, auf dem die Nebelleuchten-Symbole zu sehen sind, > gehört zu der Gattung der Stufen-Drehschalter > - Wenn ich den Schalter das erste mal nach oben drehe, schalten sich die > vorderen Leuchten an. (Du meinst, die Nebelscheinwerfer?). > - Wenn ich ihn das zweite mal nach oben drehe, schalten sich ZUSÄTZLICH > die hinteren Leuchten an ) Du meinst die Nebelschlussleuchte?). > Das bedeutet, die vorderen sind dann auch eingeschaltet. Eine Art der Schaltung, die ich als sehr sinnvoll ansehe. Das Ein- schalten der Nebelschlussleuchte ohne Nebelscheinwerfer macht normalerweise keinen Sinn. Denn bei Sichtweiten unter 50 Meter sollte man schon, damit man mehr sieht, Nebelscheinwerfer haben. Wenn Du das anders siehst, bist Du nur einer unter Tausenden. > Und dabei wird NICHT zuerst das vordere ausgeschaltet... > NEIN... Es ist natürlich das hintere Licht! Ja was für > ein Entwickler sich das auch gedacht hat! Sie haben sich die für die meisten Menschen sinnvollste Lösung ausgedacht. > > Also JA... Ich weis wie das mit dem ein und aus schalten funktioniert. > Und um das auch noch aus der Welt zu schaffen... Diese dämlichen > Scheinwerfer werden noch von einer 30cm breiten Schürze verdeckt, die > demontiert werden muss um diese Birnen zu kommen. Diese "Schürze" ist aber wohl nicht die serienmäßige Ausstattung ab Werk. > Soll das StVZO-konform sein? Bei dem Gefährt kann man keine > Nebelschlußleuchten ohne Nebelscheinwerfer einschalten? Das ist bei vielen Fahrzeugen so. Und normalerweise stört das auch keinen. > Der Grund für den Scheiß, ist mein Talent oft hinter Fahrzeugen zu > fahren, die steine so aufwirbeln, dann ich alle 3 mis 4 Monate einen > Nebelscheinwerfer tauschen musste. > Nach dem 3. Tausch hab ich die dingel blind legen lassen. Dann solltest Du Dein Fahrverhalten überdenken! Fahren mit zu geringem Sicherheitsabstand ist gefährlich! > Nach jetzt 3 Jahren rumgepiepse, das der Scheinwerfer defekt ist, > würde ich das gerne los werden. > Ich will doch nur, dass es dauerhaft aus der Weltgeschaft ist. > Und eine neue Birne geht bei einem Scheinwerfer ohne Glas auch > kaput, ohne sie ein zu schalten! Die sinnvollste Lösung ist da einfach, ne normale Glühlampe einzusetzen. Man kann das Glas des Nebelscheinwerfers ja zusätzlich mit Plastik o.ä. so bekleben, das das Glas auch bei hochfliegenden kleinen Steinchen nicht kaputt geht. Da man während eines normalen Autoleben nur wenige Stunden bei Nebel mit Sichtweite unter 50m fährt, sollten die Glühlampen dann praktisch bis zum Verschrotten nicht durchbrennen.
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Arschlöchrich drauf... Ich war nicht derjenige, der mit Volltrotel hier an kahm oder dessen inteligenz auf negative werte geschätzt werden. In diesem Forum scheint man viel Wert darauf zu legen fragen nicht zu beantworten, sondern den Fragenden mit klugscheißerischen kommentaren zu belästigen. Natürlich bin ich so blöd, dass ich weniger als 1m abstand zu Fahrzeugen halte. Wieso bin ich nicht selbst auf die Idee gekommen den Abstand zu vergrößern! Ich habe noch eine bessere Idee. Ich werde den Abstand auf 0 veringern. Dann wirds bestimmt besser. Viel Spaß noch dabei eure Beitragsquoten mit dem Quatsch hoch zu ziehen.
Jemin K. schrieb: > Ich verstehe das auch nicht. Mir ist im Leben noch keine Neblerbirne > abgeraucht... Nun, die Nebelscheinwerfer benutze ich durchaus auch bei starkem Regen oder Schneefall und deshalb häufiger. Das ist ja zulässig und verringert die Eigenblendung. Die Nebelschlussleuchte dagegen habe ich m.W. wohl nicht mehr als 10 Stunden in meinem bisherigen Leben benutzt. Zumal ich diese auch dann ausschalte, wenn bei dichtem Nebel hinten ein weiteres Fahrzeug aufgeschlossen hat, denn dann macht sie keinen Sinn mehr.
Armin A. schrieb: > Arschlöchrich drauf... > > Ich war nicht derjenige, der mit Volltrotel hier an kahm oder dessen > inteligenz auf negative werte geschätzt werden. Dafür bist EDu als Volltrottel angekommen. Die Methode, eine Glühlampe als Widerstand zu verwenden ist in Deinem Fall auch technisch die beste Lösung. Es ist nämlich mit Widerständen gar nicht so einfach, eine Leistung von >50W ohne Brandgefahr loszuwerden.
Harald W. schrieb: > Zumal ich diese auch dann ausschalte, wenn bei > dichtem Nebel hinten ein weiteres Fahrzeug aufgeschlossen hat, > denn dann macht sie keinen Sinn mehr. Danke dafür. Ernsthaft. Danke. Es ist unfassbar, wie viele Leute die Benutzung einer NSL nicht verstehen. Erst letztens war ein Auto vor mir, das fast über die gesamte Breite eine NSL hatte. Sie war an und es regnete nur in normaler Stärke. Nach mehrfacher Lichthupe wurde das Monster dann erst deaktiviert.
Beitrag #5659136 wurde von einem Moderator gelöscht.
Leistungsspochtler schrieb im Beitrag #5659136: > Jetzt kannst Du den errechneten Widerstand so auf viele > Einzelwiderstände aufteilen, dabei gilt es, ein gesundes Verhältnis > zwischen der Anzahl und der Verlustleistung pro Widerstand zu finden. Wichtig ist vor allen, die Widerstände so zu montieren, das man Brände vermeidet.
Harald W. schrieb: > Wichtig ist vor allen, die Widerstände so zu montieren, > das man Brände vermeidet. Und dass der Unfallgutachter sie nicht findet. Sonst trägt er die Manipulation am elektrischen Teil der Lichtanlage in die Gerichtsunterlagen ein.
Leuchte schrieb: > Harald W. schrieb: >> Zumal ich diese auch dann ausschalte, wenn bei >> dichtem Nebel hinten ein weiteres Fahrzeug aufgeschlossen hat, >> denn dann macht sie keinen Sinn mehr. > > Danke dafür. > Ernsthaft. > Danke. > > Es ist unfassbar, wie viele Leute die Benutzung einer NSL nicht > verstehen. Also nur zur Klärung: wenn jemand hinterher fährt, dann ist die Nebelschlussleuchte doch genauso verboten wie ein Fernlicht bei Gegenverkehr.
Beitrag #5659166 wurde von einem Moderator gelöscht.
Leistungsspochtler schrieb im Beitrag #5659166: > Danke. Darauf wären weder der TO noch ich gekommen. Mit absoluter > Sicherheit nicht. > Steck den Finger in den Hals. Das befreit für's Erste. Und zur Sache?
Leistungsspochtler schrieb im Beitrag #5659166: > Danke. Darauf wären weder der TO noch ich gekommen. Mit absoluter > Sicherheit nicht. Ja, vielen Anfängern ist nicht klar, das Leistungswiderstände bei Nennlast durchaus eine Temperatur von 350°C erreichen. Und das gilt für freie Abstrahlung und nicht irgendwo im Isolier- material versteckt. Für den TE ist die Verwendung einer Glüh- lampe eindeutig die beste Lösung, wenn der Bordcomputer es nicht erlaubt, die Fehlererkennung der Nebelleuchten zu deaktivieren.
Beitrag #5659184 wurde von einem Moderator gelöscht.
Leistungsspochtler schrieb im Beitrag #5659184:
> Der TO hat eine ELEKTRISCHE Frage gestellt. Er benötigt DAFÜR ein Hilfe.
Technik existiert aber nunmal nicht im luftleeren Raum.
Technik hat auch immer rechtliche Auswirkungen. Und darauf gilt es genau
so hinzuweisen.
Nur weil etwas technisch geht, heißt das noch lange nicht, dass man es
tun sollte, oder dass es gar legal ist.
Mit technischen Tipps für illegale Machenschaften, macht sich unter
Umständen auch der Tippgeber strafbar.
Beitrag #5659192 wurde von einem Moderator gelöscht.
Armin A. schrieb: > Leistungsspochtler > Danke > Danke > Danke > Danke Aha, zwei Nichtswissende haben sich getroffen...
Beitrag #5659362 wurde von einem Moderator gelöscht.
Ich überlege gerade bei der Polizei eine Anzeige wegen gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr erstatten soll. Da der Urheber aber mir nicht bekannt ist, kann ich diesen Post hier nennen. Dann muss bei Ermittlungen der Betreiber die Daten herausgeben auf Basis dessen die Ermittler den Urheber ausfindig machen können und sein Auto mal genauer unter die Lupe zu nehmen. Wenn sein Auto wegen der Bastellei in einer Tiefgarage zu Brennen beginnt und dadurch Menschen sterben können, wäre eine Prävention schon mal sinnvoll...
> Nebelscheinwerfer vorne abkleben
Wenn der TÜV diese Dummheit zulässt? Scheinbar bist Du noch nie bei
RICHTIGEM Nebel gefahren? Bei mir mußte bei ca. 5km/h der Beifahrer die
Bordsteinkante suchen! Vordere Scheinwerfer gehen oft durch Steinschlag
(zu nah aufgefahren) oder Hindernisse kaputt. Nun überlege mal!
oszi40 schrieb: > Wenn der TÜV diese Dummheit zulässt? Im Gegensatz zur Schlussleuchte sind NScheinwerfer kein Muss. > Scheinbar bist Du noch nie bei > RICHTIGEM Nebel gefahren? Bei mir mußte bei ca. 5km/h der Beifahrer die > Bordsteinkante suchen! Hatten wir auch Mal Silvester, 2008(?). Da sind wir nach Navi gefahren, weil auch der Beifahrer nichts sah.
Der Chinese "tötet" seine Nebelscheinwerfer hiermit: https://de.aliexpress.com/item/2-Pieces-50W-6ohm-Car-Canbus-decoder-Load-Resistors-For-Headlight-Fog-Light-Hyper-Flash-Turn/32810290048.html
In Anbetracht dass der TO ein Trottel ist und Null Plan davon hat wozu die Nebelschlussleuchte dient, braucht man hier im Grunde nicht antworten. Aber mit solchen Kaskaden: > Ich überlege gerade bei der Polizei eine Anzeige wegen gefährlichem > Eingriff in den Straßenverkehr erstatten soll. Da der Urheber aber mir > nicht bekannt ist, kann ich diesen Post hier nennen. Dann muss bei > Ermittlungen der Betreiber die Daten herausgeben auf Basis dessen die > Ermittler den Urheber ausfindig machen können und sein Auto mal genauer > unter die Lupe zu nehmen. > > Wenn sein Auto wegen der Bastellei in einer Tiefgarage zu Brennen > beginnt und dadurch Menschen sterben können, wäre eine Prävention schon > mal sinnvoll... kann man sich auch zurückhalten. Immerhin kann auch bei einem simplen Kurzen mit dem Schaltnetzteil auf dem Experimentiertisch die Bude abfackeln. Dazu bildet sich die Versicherung dann schon eine Meinung. Trotzdem würde niemand jemanden das Elektrohobby verbieten, nur weil was passieren könnte. Also die Kirche auch mal im Dorf lassen. Der Herr will nur eine Lampe außer Gefecht legen. Allerdings eine Lampe und mit Absichten, mit denen es völlig schwachsinnig ist das zu tun. Dsa stimmt. Die Stvo sagt dazu in §17 > 3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist > auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen > Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt > statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. > An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu > werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch > Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt. Das heißt, die Nebelschlussleuchte darf nur in Fällen benutzt werden, bei denen die Nebelscheinwerfer eh schon Sinn machen. Das wiederrum bedeutet, es gibt keinen Grund, die Nebelschlussleuchte ohne Nebelscheinwerfer einzuschalten.
de_vmni schrieb: > In Anbetracht dass der TO ein Trottel ist und Null Plan davon hat wozu > die Nebelschlussleuchte dient, braucht man hier im Grunde nicht > antworten. Warum tust Du es dann? Die ursprüngliche Fragestellung war unpräzise, inzwischen ist nun klar, was er eigentlich will: 1. Er hat seine Kaspertonne verspoilert und deshalb die Nebelscheinwerfer außer Betrieb nehmen müssen. 2. Der Franzose erlaubt den Betrieb der Nebelschlußleuchte nur, wenn gleichzeitig die vorderen Nebelscheinwerfer aktiv sind. > Das heißt, die Nebelschlussleuchte darf nur in Fällen benutzt werden, > bei denen die Nebelscheinwerfer eh schon Sinn machen. Das ist einfach falsch: Bei dichtem Nebel sehe ich mit Xenon-Abblendlicht besser als mit den werksseitig vorhandenen Nebelscheinwerfern. Ich habe dann schon den Wunsch, die Schlußleuchte unabhängig anzuwerfen, und zwar nur diese - das ist bei meinem PKW möglich und auch eine zulässige Kombination.
Besorg dir nen Schaltplan und klemme die Kontakte am Relais um, oder mach nen neuen Schalter für die NSL rein.
Schaltereinheit gegen die eines C2 ohne Nebler tauschen ist keine Option?
Armin A. schrieb: > Erst durch die Werkstadt habe ich erfahren, dass Blindlegen mit tape > bekleben bedeutet. Da er damit durch den TÜV gekommen ist, sollte das > also kein problem sein. Nur mal ein österreichisches Beispiel: Bei meinem Vehikel steckte der hintere Scheibenwischer und hing mit dem vorderen Wischer an einer Sicherung (original), dadurch ging dann nichts mehr... Ich schloss also den hinteren dann ab und demontierte auch den Wischerarm und beim Pickerl hieß es dann aber: Wenn der Wellenstummel ins Freie ragt, dann muss der auch funktionieren, ansonsten den Motor komplett ausbauen, was auch bis heute so ist...
Mani W. schrieb: > Wenn der Wellenstummel ins Freie ragt, dann muss der auch funktionieren Dank EU-Diktatur dürfte es zwischen A und D wohl keine großen Unterschiede mehr geben, die Autos kommen aus dem selben Werk. Auch in D ist es so: Was dran ist, muß funktionieren, selbst dann, wenn es garnicht dran sein müsste.
Beitrag #5659781 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #5659805 wurde vom Autor gelöscht.
Was ist an einem Heckscheibenwischer sicherheitsrelevant? Ein LKW hat das auch nicht. Es reichen die Seitenspiegel.
michael_ schrieb: > Was ist an einem Heckscheibenwischer sicherheitsrelevant? Egal! Wenn er dran ist, dann muss er eben funktionieren und wenn so wie in vielen Fällen der dann steckt, dann wurde der auch nie oder nur ganz selten benutzt... Fakt ist, wenn er nicht existiert, dann gibt es ihn eben nicht - im Gegensatz zu Scheinwerfern und dergleichen, die auch vorhanden sein müssen und funktionieren...
Bei dem Heckscheibenwischer geht's auch darum, dass der Arm im Kofferraum liegen könnte und nur eben abgenommen wurde.. und halt das herausragende Teil, wo ein auffahrender Fahrradfahrer seinen Kopf aufschlagen könnte. Wäre da ein halber TTBall vollverplempt draufgeklebt, hätte auch keiner bedenken.
Harald W. schrieb: > Leben benutzt. Zumal ich diese auch dann ausschalte, wenn bei > dichtem Nebel hinten ein weiteres Fahrzeug aufgeschlossen hat, > denn dann macht sie keinen Sinn mehr. Genau dann macht die Nebelschlußleuchte Sinn, denn der Folgende muß eben bei schlechter Sicht nicht so dicht auffahren, um dein Fzg. zu erkennen. Größerer Abstand => größere Sicherheit.
batman schrieb: > Genau dann macht die Nebelschlußleuchte Sinn, denn der Folgende muß eben > bei schlechter Sicht nicht so dicht auffahren, um dein Fzg. zu erkennen. > > Größerer Abstand => größere Sicherheit. Bist Du jemals bei dichtem Nebel gefahren? Anscheinend nicht! :-(
Beitrag #5660126 wurde von einem Moderator gelöscht.
Armin A. schrieb: > - Wenn ich ihn das zweite mal nach oben drehe, schalten sich ZUSÄTZLICH > die hinteren Leuchten an. Das bedeutet, die vorderen sind dann auch > eingeschaltet. Ergibt doch Sinn. Wenn du die Nebelschlussleuchte brauchst sind Nebelscheinwerfer ja auch sinnvoll. Da man die Schlussleuchte aber ja eh nur sehr selten braucht sollten die Birnen der Scheinwerfer das doch locker abkönnen.
Warum sind dann Nebelschlußleuchten meistens Standardausrüstung und Nebelscheinwerfer optionale Zusatzausrüstung.
Weil NSL gesetzlich vorgeschrieben sind, Nebelschweinwerfer aber nicht. Sinnvoll sind Sie trotzdem, gerade bei Xenon ist die Eigenblendung bei Nebel nicht zu verachten. Mit freundlichen Grüßen Thorsten Ostermann
Beitrag #5660284 wurde von einem Moderator gelöscht.
michael_ schrieb: > Was ist an einem Heckscheibenwischer sicherheitsrelevant? > Ein LKW hat das auch nicht. > Es reichen die Seitenspiegel. Man darf bei einer Industrieanlage auch nicht munter eine Kollektion an rot-gelben Pilzkopfschaltern anbringen und diese als Kunstinstallation deklarieren. Was auch nur entfernt wie ein Not-Halt bzw. Not-Aus aussieht, muss auch solch eine Funktion besitzen. Interessant ist dies z.B. bei mobilen Bedienterminals, die sich von der Anlage trennen lassen. Solch ein Terminal darf keinen rot-gelben Not-Halt-Taster aufweisen, denn das von der Anlage getrennte Terminal könnte keinen Not-Halt bewirken. Bei älteren Terminals war dieser Taster daher hellgrau. Bei neueren Terminals besitzt dieser Taster eine gräulich-transparente Kappe, die nur bei funktionsfähigem Terminal rot beleuchtet wird. https://w3.siemens.com/mcms/human-machine-interface/de/bediengeraete/advanced-hmi-panel-based/mobile-panels/tabcardseiten/PublishingImages/Safety.jpg
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Richard Z. schrieb: > Diejenigen, die immer ihre bescheuerte Nebelschlussleuchte anhaben gehen > mir tatsächlich jedes Mal auf den Sack. Die Blenden und fahren dann > nämlich trotzdem mit 180 über die Autobahn... wenn schon Gesetze, warum mit Nebelschlußleute hinten an dann nicht auf 30km/h abregeln und deutlich auf dem Tacho anzeigen?
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Joachim B. schrieb: > Richard Z. schrieb: >> Diejenigen, die immer ihre bescheuerte Nebelschlussleuchte anhaben gehen >> mir tatsächlich jedes Mal auf den Sack. Die Blenden und fahren dann >> nämlich trotzdem mit 180 über die Autobahn... > > wenn schon Gesetze, warum mit Nebelschlußleute hinten an dann nicht auf > 30km/h abregeln und deutlich auf dem Tacho anzeigen? Wenn das ein neuer z.B. Ford ist, hat er meistens Reifendrucksensoren die auf 433,92 senden und zyklisch geprüft werden. Sollte man also einen vor einem haben mit NSL und schneller als 50, so einfach auf der Frequenz mit einem Funkgerät trägern. Nach einer ca minute geht bei dem dann die Warnlampe wegen ausgefallenem Reifendruckkontrollsystem an. Die meisten werden dann langsamer bzw fahren rechts ran. Mach ich auf der Autobahn wenn einer auf der linken Seite konstannt 130 fährt und nicht rüber gehen will.
Beitrag #5660641 wurde von einem Moderator gelöscht.
Joachim B. schrieb: > warum mit Nebelschlußleute hinten an dann nicht auf > 30km/h abregeln und deutlich auf dem Tacho anzeigen? Wenn Dein flinker Nachfolger kommt, möchte ich nicht Ersthelfer sein. Es gibt auch Nebelbänke, die plötzlich auftauchen! Lieber mit 100 eingeschaltet und abgebremst.
Marc Horby schrieb: > Wenn das ein neuer z.B. Ford ist, hat er meistens Reifendrucksensoren > die auf 433,92 senden und zyklisch geprüft werden. Sollte man also einen > vor einem haben mit NSL und schneller als 50, so einfach auf der > Frequenz mit einem Funkgerät trägern. Nach einer ca minute geht bei dem > dann die Warnlampe wegen ausgefallenem Reifendruckkontrollsystem an. Die > meisten werden dann langsamer bzw fahren rechts ran. Mach ich auf der > Autobahn wenn einer auf der linken Seite konstannt 130 fährt und nicht > rüber gehen will. Dich sollte man wegen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr anzeigen. Solch eine Schweinerei kommt mir selten unter. Wenn dich jemand ärgert, weil er die NSL an hat oder nicht Platz macht lass deinem Frust gefälligst wie alle anderen auch mit der Lichthupe oder der akkustischen Hupe ab. Aber spar dir solche dreckigen Manipulationen. Ich hoffe dass dann vor Schreck mal einer nh Bremsung hinlegt weil er vermutet dass der Wagen aufgrund des geplatzen Reifen bei 130 km/h ausbrechen könnte und du ihm so richtig drauf semmelst und dann seinen Schaden und deinen Schaden aus eigener Tasche bezahlen darfst. Und dann sollte deine Versicherung und die Staatsanwaltschaft dich so richtig auseinander nehmen. Jemanden der solche dreckigen Tricks anwendet sollte man am besten noch den Führerschein entziehen und zur MPU jagen, um zu prüfen ob du psychologisch überhaupt fähig bist, ein Kraftfahrzeug zu führen und am Straßenverkehr teilzunehmen.
Beitrag #5660716 wurde von einem Moderator gelöscht.
Schweinerei schrieb: > Ich hoffe dass dann vor Schreck mal einer nh Bremsung hinlegt weil er > vermutet dass der Wagen aufgrund des geplatzen Reifen bei 130 km/h > ausbrechen könnte und du ihm so richtig drauf semmelst und dann seinen > Schaden und deinen Schaden aus eigener Tasche bezahlen darfst. Ich habe seit über 40 Jahren den Führerschein und werde tunlichst nicht mit 3m Abstand hinter den Kriecher herfahren. Wenn ich das mache, dann auf der rechten Spur, fällt weniger auf ;-) PS: Dich krieg ich auch noch :-P
batman schrieb: > Genau dann macht die Nebelschlußleuchte Sinn, denn der Folgende muß eben > bei schlechter Sicht nicht so dicht auffahren, um dein Fzg. zu erkennen. > > Größerer Abstand => größere Sicherheit. Über die freue ich mich dann immer, ballern mir nochmal mit 55W Rotlicht mitten ins Gesicht. Wenn ich aufgeschlossenhabe, kann ich auch durch dichteren Nebel die normalen Rückleuchten weit genug erkennen. Und das trotz mehr als ausreichendem Sicherheitsabstand (>=50m => mind. doppelt soviel wie vorgeschrieben). batman schrieb: > Soll das StVZO-konform sein? Bei dem Gefährt kann man keine > Nebelschlußleuchten ohne Nebelscheinwerfer einschalten? Ich kenne ehrlich gesagt kein Auto, bei dem man die Nebelschlussleuchte auch ohne Nebelscheinwerfer einschalten kann, sofern letztere verbaut sind. Mir sind hier nur Varianten mit dem vom TE geposteten Lenkstockschalter oder dem Drehschalter links, bei dem man zweimal ziehen muss (1. NSW, 2. NSW+NSL) bekannt.
Krankes Volk schrieb im Beitrag #5660716: > Ihr merkt NICHTS mehr. Gar NICHTS. > Leute! Je mehr ihr Euch hier in die Haare kriegt, desto heißer reibt > sich der Betreiber über die Klicks und die Einnahmen daraus die Hände. Ich halte die Geschichten hier, was wer wie macht wenn wer so und so sich verhält, als Freitagsgetrolle! Und die Anderen springen darauf auch noch voll auf und wünschen auch noch das jemand sich verletzt, nur damit der eine dann zahlen darf...
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Leuchte schrieb im Beitrag #5660126: >> Bist Du jemals bei dichtem Nebel gefahren? Anscheinend nicht! :-( > > Auch du kannst die Physik des Bremswegs nicht umgehen. Da man bei dichtem Nebel mit Geschwindigkeiten <50km/h fährt, ist der Bremsweg überschaubar.
Krankes Volk schrieb im Beitrag #5660716: > Ihr merkt NICHTS mehr. Gar NICHTS. > Leute! Je mehr ihr Euch hier in die Haare kriegt, desto heißer reibt > sich der Betreiber über die Klicks und die Einnahmen daraus die Hände. OT: Ich glaube kaum, das man ein solches Forum mit den paar Clickcents wirklich kostendeckend betreiben kann.
Beitrag #5660769 wurde von einem Moderator gelöscht.
Matthias S. schrieb: > Über die freue ich mich dann immer, ballern mir nochmal mit 55W Rotlicht > mitten ins Gesicht. Solange du nicht merkst, wieso da Rotlicht mitten in deinem Gesicht ist, muß man es eben weiterprobiern. Es gibt ja noch Hoffnung!? :)
Alex W. schrieb: > [...] wünschen auch > noch das jemand sich verletzt, nur damit der eine dann zahlen darf... Das sich jemand verletzt hab ich niemanden gewünscht und ist auch das letzte 'was man jemanden wünschen sollte. Nur einen materiellen Lerneffekt habe ich jemanden herbei gewünscht. Marc Horby schrieb: > PS: Dich krieg ich auch noch :-P Die RDKS in meinem Auto ist passiv. Na dann mal viel Glüc.
Manfred schrieb: > Dank EU-Diktatur dürfte es zwischen A und D wohl keine großen > Unterschiede mehr geben de_vmni schrieb: > Nur bei solcher Witterung dürfen > Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Meines Wissens darf man im Ösi-Land die Nebelscheinwerfer auch als Tagfahrlicht verwenden. https://de.wikipedia.org/wiki/Nebelscheinwerfer#Österreich Gute Fahrt und liebe Grüße, Martin
Beitrag #5660898 wurde von einem Moderator gelöscht.
Ich glaube, es ist inzwischen alles gesagt und noch viel mehr. Der TE wird am besten – wie alle anderen auch – die ganz normalen Glühbirnchen in seinen Nebelscheinwerfern lassen und um sie zu schonen, einfach die Nebelschlussleuchte nicht öfter als wirklich nötig einschalten.