Nebelscheinwerfer töten

OP #5658679
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Hallöle,

ich habe mir vor ein paar Monaten die Nebelscheinwerfer vorne blind 
legen lassen.
Das sieht dann so aus, dass die einfach nur zugeklebt wurden.
Jetzt ist da eine Bine defekt und es ist ein Act diese da raus zu 
bekommen.

Ich habe überlegt anstelle einer Birne einen Widerstand zu montieren, 
der dem System vorgaukelt da wäre eine.

Meine Befürchtung ist nun, dass der zeimlich warm werden würde.
Ist es dann besser einen Leistungswiederstand an zu bringen oder mehrere 
kleinere zu kombinieren?

Was genau kann ich da machen. Mein Ziel ist es jetzt ein mal unter die 
Kiste zu kriechen und danach hoffentlich nie wieder.

Und nein... Ich habe nicht vor zwei mal im Jahr unters Auto zu kriechen 
und diese Birnen zu wechseln. Über den Boardkomputer gehts auch nicht.
Gast #5658702
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Armin A. schrieb:
> Ich habe überlegt anstelle einer Birne einen Widerstand zu montieren,
> der dem System vorgaukelt da wäre eine.
>
> Meine Befürchtung ist nun, dass der zeimlich warm werden würde.

willst du die Nebelscheinwerfer aus irgendeinem Grund einschalten, oder 
warum sollte das warm werden?
Ich würde einfach eine neue Birne reinmachen.
Eine neue Birne, die nie benutzt wird, sollte eigentlich das Auto 
überleben
OP #5658769
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Experte schrieb:
> Den Schalter zum Abschalten dieser Scheinwerfer kennst du aber?
>
> Leute gibts...

Danke für diese super Gegenfrage. Ist ja nicht so, dass ich schon 
erwähnt habe, dass ich für die hinteren Leuchten die vorderen ein 
schalten muss.

Anbei ein Bild, damit auch die Schlausten endlich verstehen, was der 
Grund ist, dass dort auch mal Strom drauf ist.

Also....
Der tolle Schalter, auf dem die Nebelleuchten-Symbole zu sehen sind (Ich 
habe Sie auf dem Bild mal für die Neunmalklugen markiert), gehört zu der 
Gattung der Stufen-Drehschalter und bedient 5 Funktionen.

- Wenn ich den Schalter das erste mal nach oben drehe, schalten sich die 
vorderen Leuchten an.
- Wenn ich ihn das zweite mal nach oben drehe, schalten sich ZUSÄTZLICH 
die hinteren Leuchten an. Das bedeutet, die vorderen sind dann auch 
eingeschaltet.

Ich gehe jetzt mal von ausreichend Intelligenz aus, das klar ist, dass 
die Drehrichtung in anderer Richtung das Licht nacheinander wieder aus 
schaltet. Und dabei wird NICHT zuerst das vordere ausgeschaltet... 
NEIN... Es ist natürlich das hintere Licht! Ja was für ein Entwickler 
sich das auch gedacht hat!

Also JA... Ich weis wie das mit dem ein und aus schalten funktioniert.

Und um  das auch noch aus der Welt zu schaffen... Diese dämlichen 
Scheinwerfer werden noch von einer 30cm breiten Schürze verdeckt, die 
demontiert werden muss um diese Birnen zu kommen.
Angehängte Dateien:
Gast #5658775
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Soll das StVZO-konform sein? Bei dem Gefährt kann man keine 
Nebelschlußleuchten ohne Nebelscheinwerfer einschalten?

Was passiert denn, wenn du da statt nach oben gleich nach unten drehst?

Tja dann mußt du wohl den Widerstand ausprobieren (Poti), der den 
Böährdcomputer zufriedenstellt. Muß ja nicht zwingend ein paar Ampère 
Prüfstrom sein.
Gast #5658824
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Armin A. schrieb:
> Und um  das auch noch aus der Welt zu schaffen... Diese dämlichen
> Scheinwerfer werden noch von einer 30cm breiten Schürze verdeckt, die
> demontiert werden muss um diese Birnen zu kommen.

In der Hölle sind die Franzosen die Mechaniker ;-).

> Deshalb kommt eigentlich nur die Widerstand Idee in Frage.
Schwierig wenn man nicht weiß wie Sie den Glühfadenbruch messen.
Vielleicht nen Kaltleiter oder ne Polyfuse nehmen?
Gast #5658844
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Und in welchem Nebelwald wohnst du? Oder bist du einer von den Experten, 
die bei jedem Regentropfen den nachfolgenden Verkehr mittels 
Nebelschlussleuchte blendet?
Ich fahre jedenfalls auf 40.000km/A vielleicht 1 Stunde mit 
eingeschalteter NSL.

Da dürfte auch die vordere Birne den Wagen noch überleben.
#5658859
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Bzgl. Blende:

In § 3 StVO gibt es zusätzlich folgende Bestimmung zur 
Höchstgeschwindigkeit bei Nebel: Wenn die Sichtweite durch Nebel bedingt 
weniger als 50 m beträgt (die gleiche Voraussetzung wie für die 
Benutzung der Nebelschlussleuchte), darf die Geschwindigkeit maximal 50 
km/h betragen.

Zitat Wikipedia.

Diejenigen, die immer ihre bescheuerte Nebelschlussleuchte anhaben gehen 
mir tatsächlich jedes Mal auf den Sack. Die Blenden und fahren dann 
nämlich trotzdem mit 180 über die Autobahn...
Gast #5658900
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Spätestens der nächste Besuch beim Tüv wird diesem Schwachsinn zumindest 
kurzfristig ein Ende setzen. Denn was verbaut ist, muss auch 
funktionieren.
Abgesehen davon haben wir es hier mit einem Troll oder einem dieser 
NSL-Blender-vollpfosten zu tun.
Gast #5658972
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Mit der Manipulation der Lichtanlage verlierst diese natürlich die ABE.

Schalte die Nebelleuchten nur ein, wenn sie wirklich nötig sind.
Dann gehen sie auch nicht kaputt.

Erlaubt sind sie erst, wenn du den nächsten Leitpfosten nicht mehr 
siehst.
Das ist mir eigentlich noch nie vorgekommen.
OP #5659040
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Wow...
Arbeitet hier jemand beim TÜV oder in ner Werstadt?

Ofensichtlich nicht.
Der TÜV selbst hat mir vor 3 Jahren gesagt, entweder die 
Nebelscheinwerfer müssen Funktionieren, oder sie müssen blind gelegt 
werden.
Erst durch die Werkstadt habe ich erfahren, dass Blindlegen mit tape 
bekleben bedeutet. Da er damit durch den TÜV gekommen ist, sollte das 
also kein problem sein.

Der Grund für den Scheiß, ist mein Talent oft hinter Fahrzeugen zu 
fahren, die steine so aufwirbeln, dann ich alle 3 mis 4 Monate einen 
Nebelscheinwerfer tauschen musste.

Nach dem 3. Tausch hab ich die dingel blind legen lassen.

Nach jetzt 3 Jahren rumgepiepse, das der Scheinwerfer defekt ist, würde 
ich das gerne los werden.

Ich will doch nur, dass es dauerhaft aus der Weltgeschaft ist.
Und eine neue Birne geht bei einem Scheinwerfer ohne Glas auch kaput, 
ohne sie ein zu schalten!
Gast #5659061
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Thorsten Legat schrieb:
> Denn was verbaut ist, muss auch funktionieren.

Nein. Nur wenn es auch wirklich da ist. Nebelscheinwerfer sind optional, 
wie z.b. redundante Scheinwerfer. Wenn sie da sind, müssen sie 
funktionieren. Es geht nicht zu sagen, dass ja einer auf jeder Seite 
funktioniert.

Abkleben ist genauso erlaubt, wie ausbauen. Nur im Zweifel halt nicht 
mit Klarsichtfolie.
Gast #5659081
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Armin A. schrieb:
> Der Grund für den Scheiß, ist mein Talent oft hinter Fahrzeugen zu
> fahren, die steine so aufwirbeln, dann ich alle 3 mis 4 Monate einen
> Nebelscheinwerfer tauschen musste.

Nicht illegal nah aufzufahren wäre keine Option?
Mehr als 1 Meter Abstand darf es schon mal sein.
#5659097
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Armin A. schrieb:
.
> Der tolle Schalter, auf dem die Nebelleuchten-Symbole zu sehen sind,
> gehört zu der Gattung der Stufen-Drehschalter
> - Wenn ich den Schalter das erste mal nach oben drehe, schalten sich die
> vorderen Leuchten an.

(Du meinst, die Nebelscheinwerfer?).

> - Wenn ich ihn das zweite mal nach oben drehe, schalten sich ZUSÄTZLICH
> die hinteren Leuchten an )

Du meinst die Nebelschlussleuchte?).

> Das bedeutet, die vorderen sind dann auch eingeschaltet.

Eine Art der Schaltung, die ich als sehr sinnvoll ansehe. Das Ein-
schalten der Nebelschlussleuchte ohne Nebelscheinwerfer macht
normalerweise keinen Sinn. Denn bei Sichtweiten unter 50 Meter
sollte man schon, damit man mehr sieht, Nebelscheinwerfer haben.
Wenn Du das anders siehst, bist Du nur einer unter Tausenden.

> Und dabei wird NICHT zuerst das vordere ausgeschaltet...
> NEIN... Es ist natürlich das hintere Licht! Ja was für
> ein Entwickler sich das auch gedacht hat!

Sie haben sich die für die meisten Menschen sinnvollste Lösung
ausgedacht.
>
> Also JA... Ich weis wie das mit dem ein und aus schalten funktioniert.

> Und um  das auch noch aus der Welt zu schaffen... Diese dämlichen
> Scheinwerfer werden noch von einer 30cm breiten Schürze verdeckt, die
> demontiert werden muss um diese Birnen zu kommen.

Diese "Schürze" ist aber wohl nicht die serienmäßige Ausstattung
ab Werk.

> Soll das StVZO-konform sein? Bei dem Gefährt kann man keine
> Nebelschlußleuchten ohne Nebelscheinwerfer einschalten?

Das ist bei vielen Fahrzeugen so. Und normalerweise stört
das auch keinen.

> Der Grund für den Scheiß, ist mein Talent oft hinter Fahrzeugen zu
> fahren, die steine so aufwirbeln, dann ich alle 3 mis 4 Monate einen
> Nebelscheinwerfer tauschen musste.
> Nach dem 3. Tausch hab ich die dingel blind legen lassen.

Dann solltest Du Dein Fahrverhalten überdenken! Fahren mit
zu geringem Sicherheitsabstand ist gefährlich!

> Nach jetzt 3 Jahren rumgepiepse, das der Scheinwerfer defekt ist,
> würde ich das gerne los werden.
> Ich will doch nur, dass es dauerhaft aus der Weltgeschaft ist.
> Und eine neue Birne geht bei einem Scheinwerfer ohne Glas auch
> kaput, ohne sie ein zu schalten!

Die sinnvollste Lösung ist da einfach, ne normale Glühlampe
einzusetzen. Man kann das Glas des Nebelscheinwerfers ja
zusätzlich mit Plastik o.ä. so bekleben, das das Glas auch
bei hochfliegenden kleinen Steinchen nicht kaputt geht. Da
man während eines normalen Autoleben nur wenige Stunden bei
Nebel mit Sichtweite unter 50m fährt, sollten die Glühlampen
dann praktisch bis zum Verschrotten nicht durchbrennen.
OP #5659103
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Arschlöchrich drauf...

Ich war nicht derjenige, der mit Volltrotel hier an kahm oder dessen 
inteligenz auf negative werte geschätzt werden.

In diesem Forum scheint man viel Wert darauf zu legen fragen nicht zu 
beantworten, sondern den Fragenden mit klugscheißerischen kommentaren zu 
belästigen.

Natürlich bin ich so blöd, dass ich weniger als 1m abstand zu Fahrzeugen 
halte. Wieso bin ich nicht selbst auf die Idee gekommen den Abstand zu 
vergrößern!

Ich habe noch eine bessere Idee. Ich werde den Abstand auf 0 veringern. 
Dann wirds bestimmt besser.

Viel Spaß noch dabei eure Beitragsquoten mit dem Quatsch hoch zu ziehen.
#5659107
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Jemin K. schrieb:

> Ich verstehe das auch nicht. Mir ist im Leben noch keine Neblerbirne
> abgeraucht...

Nun, die Nebelscheinwerfer benutze ich durchaus auch bei starkem
Regen oder Schneefall und deshalb häufiger. Das ist ja zulässig
und verringert die Eigenblendung. Die Nebelschlussleuchte dagegen
habe ich m.W. wohl nicht mehr als 10 Stunden in meinem bisherigen
Leben benutzt. Zumal ich diese auch dann ausschalte, wenn bei
dichtem Nebel hinten ein weiteres Fahrzeug aufgeschlossen hat,
denn dann macht sie keinen Sinn mehr.
#5659112
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Armin A. schrieb:

> Arschlöchrich drauf...
>
> Ich war nicht derjenige, der mit Volltrotel hier an kahm oder dessen
> inteligenz auf negative werte geschätzt werden.

Dafür bist EDu als Volltrottel angekommen. Die Methode,
eine Glühlampe als Widerstand zu verwenden ist in Deinem
Fall auch technisch die beste Lösung. Es ist nämlich
mit Widerständen gar nicht so einfach, eine Leistung
von >50W ohne Brandgefahr loszuwerden.
Gast #5659114
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Harald W. schrieb:
> Zumal ich diese auch dann ausschalte, wenn bei
> dichtem Nebel hinten ein weiteres Fahrzeug aufgeschlossen hat,
> denn dann macht sie keinen Sinn mehr.

Danke dafür.
Ernsthaft.
Danke.

Es ist unfassbar, wie viele Leute die Benutzung einer NSL nicht 
verstehen.
Erst letztens war ein Auto vor mir, das fast über die gesamte Breite 
eine NSL hatte. Sie war an und es regnete nur in normaler Stärke. Nach 
mehrfacher Lichthupe wurde das Monster dann erst deaktiviert.
Beitrag #5659136 wurde von einem Moderator gelöscht.
#5659146
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Leistungsspochtler schrieb im Beitrag #5659136:

> Jetzt kannst Du den errechneten Widerstand so auf viele
> Einzelwiderstände aufteilen, dabei gilt es, ein gesundes Verhältnis
> zwischen der Anzahl und der Verlustleistung pro Widerstand zu finden.

Wichtig ist vor allen, die Widerstände so zu montieren,
das man Brände vermeidet.
Gast #5659160
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Leuchte schrieb:
> Harald W. schrieb:
>> Zumal ich diese auch dann ausschalte, wenn bei
>> dichtem Nebel hinten ein weiteres Fahrzeug aufgeschlossen hat,
>> denn dann macht sie keinen Sinn mehr.
>
> Danke dafür.
> Ernsthaft.
> Danke.
>
> Es ist unfassbar, wie viele Leute die Benutzung einer NSL nicht
> verstehen.

Also nur zur Klärung: wenn jemand hinterher fährt, dann ist die 
Nebelschlussleuchte doch genauso verboten wie ein Fernlicht bei 
Gegenverkehr.
Beitrag #5659166 wurde von einem Moderator gelöscht.
Gast #5659171
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Leistungsspochtler schrieb im Beitrag #5659166:
> Danke. Darauf wären weder der TO noch ich gekommen. Mit absoluter
> Sicherheit nicht.
> Steck den Finger in den Hals. Das befreit für's Erste.

Und zur Sache?
#5659172
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Leistungsspochtler schrieb im Beitrag #5659166:

> Danke. Darauf wären weder der TO noch ich gekommen. Mit absoluter
> Sicherheit nicht.

Ja, vielen Anfängern ist nicht klar, das Leistungswiderstände
bei Nennlast durchaus eine Temperatur von 350°C erreichen. Und
das gilt für freie Abstrahlung und nicht irgendwo im Isolier-
material versteckt. Für den TE ist die Verwendung einer Glüh-
lampe eindeutig die beste Lösung, wenn der Bordcomputer es nicht
erlaubt, die Fehlererkennung der Nebelleuchten zu deaktivieren.
Beitrag #5659184 wurde von einem Moderator gelöscht.
Gast #5659188
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Leistungsspochtler schrieb im Beitrag #5659184:
> Der TO hat eine ELEKTRISCHE Frage gestellt. Er benötigt DAFÜR ein Hilfe.

Technik existiert aber nunmal nicht im luftleeren Raum.
Technik hat auch immer rechtliche Auswirkungen. Und darauf gilt es genau 
so hinzuweisen.

Nur weil etwas technisch geht, heißt das noch lange nicht, dass man es 
tun sollte, oder dass es gar legal ist.
Mit technischen Tipps für illegale Machenschaften, macht sich unter 
Umständen auch der Tippgeber strafbar.
Beitrag #5659192 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #5659362 wurde von einem Moderator gelöscht.
Gast #5659371
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Ich überlege gerade bei der Polizei eine Anzeige wegen gefährlichem 
Eingriff in den Straßenverkehr erstatten soll. Da der Urheber aber mir 
nicht bekannt ist, kann ich diesen Post hier nennen. Dann muss bei 
Ermittlungen der Betreiber die Daten herausgeben auf Basis dessen die 
Ermittler den Urheber ausfindig machen können und sein Auto mal genauer 
unter die Lupe zu nehmen.

Wenn sein Auto wegen der Bastellei in einer Tiefgarage zu Brennen 
beginnt und dadurch Menschen sterben können, wäre eine Prävention schon 
mal sinnvoll...
Gast #5659376
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> Nebelscheinwerfer vorne abkleben

Wenn der TÜV diese Dummheit zulässt? Scheinbar bist Du noch nie bei 
RICHTIGEM Nebel gefahren? Bei mir mußte bei ca. 5km/h der Beifahrer die 
Bordsteinkante suchen! Vordere Scheinwerfer gehen oft durch Steinschlag 
(zu nah aufgefahren) oder Hindernisse kaputt. Nun überlege mal!
Gast #5659389
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oszi40 schrieb:
> Wenn der TÜV diese Dummheit zulässt?

Im Gegensatz zur Schlussleuchte sind NScheinwerfer kein Muss.

>  Scheinbar bist Du noch nie bei
> RICHTIGEM Nebel gefahren? Bei mir mußte bei ca. 5km/h der Beifahrer die
> Bordsteinkante suchen!
Hatten wir auch Mal Silvester, 2008(?). Da sind wir nach Navi gefahren, 
weil auch der Beifahrer nichts sah.
Gast #5659653
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In Anbetracht dass der TO ein Trottel ist und Null Plan davon hat wozu 
die Nebelschlussleuchte dient, braucht man hier im Grunde nicht 
antworten.

Aber mit solchen Kaskaden:

> Ich überlege gerade bei der Polizei eine Anzeige wegen gefährlichem
> Eingriff in den Straßenverkehr erstatten soll. Da der Urheber aber mir
> nicht bekannt ist, kann ich diesen Post hier nennen. Dann muss bei
> Ermittlungen der Betreiber die Daten herausgeben auf Basis dessen die
> Ermittler den Urheber ausfindig machen können und sein Auto mal genauer
> unter die Lupe zu nehmen.
>
> Wenn sein Auto wegen der Bastellei in einer Tiefgarage zu Brennen
> beginnt und dadurch Menschen sterben können, wäre eine Prävention schon
> mal sinnvoll...

kann man sich auch zurückhalten.
Immerhin kann auch bei einem simplen Kurzen mit dem Schaltnetzteil auf 
dem Experimentiertisch die Bude abfackeln. Dazu bildet sich die 
Versicherung dann schon eine Meinung. Trotzdem würde niemand jemanden 
das Elektrohobby verbieten, nur weil was passieren könnte.

Also die Kirche auch mal im Dorf lassen.
Der Herr will nur eine Lampe außer Gefecht legen.
Allerdings eine Lampe und mit Absichten, mit denen es völlig 
schwachsinnig ist das zu tun. Dsa stimmt.

Die Stvo sagt dazu in §17
> 3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist
> auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen
> Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt > statt 
des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der
Begrenzungsleuchten.
> An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu > 
werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch
> Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

Das heißt, die Nebelschlussleuchte darf nur in Fällen benutzt werden, 
bei denen die Nebelscheinwerfer eh schon Sinn machen. Das wiederrum 
bedeutet, es gibt keinen Grund, die Nebelschlussleuchte ohne 
Nebelscheinwerfer einzuschalten.
Gast #5659704
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de_vmni schrieb:
> In Anbetracht dass der TO ein Trottel ist und Null Plan davon hat wozu
> die Nebelschlussleuchte dient, braucht man hier im Grunde nicht
> antworten.

Warum tust Du es dann?

Die ursprüngliche Fragestellung war unpräzise, inzwischen ist nun klar, 
was er eigentlich will:

1. Er hat seine Kaspertonne verspoilert und deshalb die 
Nebelscheinwerfer außer Betrieb nehmen müssen.
2. Der Franzose erlaubt den Betrieb der Nebelschlußleuchte nur, wenn 
gleichzeitig die vorderen Nebelscheinwerfer aktiv sind.

> Das heißt, die Nebelschlussleuchte darf nur in Fällen benutzt werden,
> bei denen die Nebelscheinwerfer eh schon Sinn machen.

Das ist einfach falsch: Bei dichtem Nebel sehe ich mit 
Xenon-Abblendlicht besser als mit den werksseitig vorhandenen 
Nebelscheinwerfern. Ich habe dann schon den Wunsch, die Schlußleuchte 
unabhängig anzuwerfen, und zwar nur diese - das ist bei meinem PKW 
möglich und auch eine zulässige Kombination.
#5659746
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Armin A. schrieb:
> Erst durch die Werkstadt habe ich erfahren, dass Blindlegen mit tape
> bekleben bedeutet. Da er damit durch den TÜV gekommen ist, sollte das
> also kein problem sein.

Nur mal ein österreichisches Beispiel:

Bei meinem Vehikel steckte der hintere Scheibenwischer und hing mit
dem vorderen Wischer an einer Sicherung (original), dadurch ging
dann nichts mehr...

Ich schloss also den hinteren dann ab und demontierte auch den
Wischerarm und beim Pickerl hieß es dann aber:

Wenn der Wellenstummel ins Freie ragt, dann muss der auch funktionieren,
ansonsten den Motor komplett ausbauen, was auch bis heute so ist...
Gast #5659775
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Mani W. schrieb:
> Wenn der Wellenstummel ins Freie ragt, dann muss der auch funktionieren

Dank EU-Diktatur dürfte es zwischen A und D wohl keine großen 
Unterschiede mehr geben, die Autos kommen aus dem selben Werk.

Auch in D ist es so: Was dran ist, muß funktionieren, selbst dann, wenn 
es garnicht dran sein müsste.
Beitrag #5659781 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #5659805 wurde von einem Moderator gelöscht.
#5659889
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michael_ schrieb:
> Was ist an einem Heckscheibenwischer sicherheitsrelevant?

Egal!

Wenn er dran ist, dann muss er eben funktionieren und wenn so wie
in vielen Fällen der dann steckt, dann wurde der auch nie oder nur
ganz selten benutzt...

Fakt ist, wenn er nicht existiert, dann gibt es ihn eben nicht -

im Gegensatz zu Scheinwerfern und dergleichen, die auch vorhanden
sein müssen und funktionieren...
Gast #5659969
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Bei dem Heckscheibenwischer geht's auch darum, dass der Arm im 
Kofferraum liegen könnte und nur eben abgenommen wurde.. und halt das 
herausragende Teil, wo ein auffahrender Fahrradfahrer seinen Kopf 
aufschlagen könnte. Wäre da ein halber TTBall vollverplempt 
draufgeklebt, hätte auch keiner bedenken.
Gast #5660007
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Harald W. schrieb:
> Leben benutzt. Zumal ich diese auch dann ausschalte, wenn bei
> dichtem Nebel hinten ein weiteres Fahrzeug aufgeschlossen hat,
> denn dann macht sie keinen Sinn mehr.

Genau dann macht die Nebelschlußleuchte Sinn, denn der Folgende muß eben 
bei schlechter Sicht nicht so dicht auffahren, um dein Fzg. zu erkennen.

Größerer Abstand => größere Sicherheit.
Beitrag #5660126 wurde von einem Moderator gelöscht.
#5660203
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Armin A. schrieb:
> - Wenn ich ihn das zweite mal nach oben drehe, schalten sich ZUSÄTZLICH
> die hinteren Leuchten an. Das bedeutet, die vorderen sind dann auch
> eingeschaltet.

Ergibt doch Sinn. Wenn du die Nebelschlussleuchte brauchst sind 
Nebelscheinwerfer ja auch sinnvoll.

Da man die Schlussleuchte aber ja eh nur sehr selten braucht sollten die 
Birnen der Scheinwerfer das doch locker abkönnen.
Beitrag #5660284 wurde von einem Moderator gelöscht.
(Firma: Schweigstill IT) Persönliche Seite #5660603
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michael_ schrieb:
> Was ist an einem Heckscheibenwischer sicherheitsrelevant?
> Ein LKW hat das auch nicht.
> Es reichen die Seitenspiegel.

Man darf bei einer Industrieanlage auch nicht munter eine Kollektion an 
rot-gelben Pilzkopfschaltern anbringen und diese als Kunstinstallation 
deklarieren. Was auch nur entfernt wie ein Not-Halt bzw. Not-Aus 
aussieht, muss auch solch eine Funktion besitzen.

Interessant ist dies z.B. bei mobilen Bedienterminals, die sich von der 
Anlage trennen lassen. Solch ein Terminal darf keinen rot-gelben 
Not-Halt-Taster aufweisen, denn das von der Anlage getrennte Terminal 
könnte keinen Not-Halt bewirken. Bei älteren Terminals war dieser Taster 
daher hellgrau. Bei neueren Terminals besitzt dieser Taster eine 
gräulich-transparente Kappe, die nur bei funktionsfähigem Terminal rot 
beleuchtet wird.

https://w3.siemens.com/mcms/human-machine-interface/de/bediengeraete/advanced-hmi-panel-based/mobile-panels/tabcardseiten/PublishingImages/Safety.jpg
Gast #5660637
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Joachim B. schrieb:
> Richard Z. schrieb:
>> Diejenigen, die immer ihre bescheuerte Nebelschlussleuchte anhaben gehen
>> mir tatsächlich jedes Mal auf den Sack. Die Blenden und fahren dann
>> nämlich trotzdem mit 180 über die Autobahn...
>
> wenn schon Gesetze, warum mit Nebelschlußleute hinten an dann nicht auf
> 30km/h abregeln und deutlich auf dem Tacho anzeigen?

Wenn das ein neuer z.B. Ford ist, hat er meistens Reifendrucksensoren 
die auf 433,92 senden und zyklisch geprüft werden. Sollte man also einen 
vor einem haben mit NSL und schneller als 50, so einfach auf der 
Frequenz mit einem Funkgerät trägern. Nach einer ca minute geht bei dem 
dann die Warnlampe wegen ausgefallenem Reifendruckkontrollsystem an. Die 
meisten werden dann langsamer bzw fahren rechts ran. Mach ich auf der 
Autobahn wenn einer auf der linken Seite konstannt 130 fährt und nicht 
rüber gehen will.
Beitrag #5660641 wurde von einem Moderator gelöscht.
Gast #5660667
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Joachim B. schrieb:
> warum mit Nebelschlußleute hinten an dann nicht auf
> 30km/h abregeln und deutlich auf dem Tacho anzeigen?

Wenn Dein flinker Nachfolger kommt, möchte ich nicht Ersthelfer sein. Es 
gibt auch Nebelbänke, die plötzlich auftauchen! Lieber mit 100 
eingeschaltet und abgebremst.
Gast #5660696
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Marc Horby schrieb:
> Wenn das ein neuer z.B. Ford ist, hat er meistens Reifendrucksensoren
> die auf 433,92 senden und zyklisch geprüft werden. Sollte man also einen
> vor einem haben mit NSL und schneller als 50, so einfach auf der
> Frequenz mit einem Funkgerät trägern. Nach einer ca minute geht bei dem
> dann die Warnlampe wegen ausgefallenem Reifendruckkontrollsystem an. Die
> meisten werden dann langsamer bzw fahren rechts ran. Mach ich auf der
> Autobahn wenn einer auf der linken Seite konstannt 130 fährt und nicht
> rüber gehen will.

Dich sollte man wegen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr 
anzeigen.

Solch eine Schweinerei kommt mir selten unter.
Wenn dich jemand ärgert, weil er die NSL an hat oder nicht Platz macht 
lass deinem Frust gefälligst wie alle anderen auch mit der Lichthupe 
oder der akkustischen Hupe ab. Aber spar dir solche dreckigen 
Manipulationen.

Ich hoffe dass dann vor Schreck mal einer nh Bremsung hinlegt weil er 
vermutet dass der Wagen aufgrund des geplatzen Reifen bei 130 km/h 
ausbrechen könnte und du ihm so richtig drauf semmelst und dann seinen 
Schaden und deinen Schaden aus eigener Tasche bezahlen darfst.

Und dann sollte deine Versicherung und die Staatsanwaltschaft dich so 
richtig auseinander nehmen.

Jemanden der solche dreckigen Tricks anwendet sollte man am besten noch 
den Führerschein entziehen und zur MPU jagen, um zu prüfen ob du 
psychologisch überhaupt fähig bist, ein Kraftfahrzeug zu führen und am 
Straßenverkehr teilzunehmen.
Beitrag #5660716 wurde von einem Moderator gelöscht.
Gast #5660717
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Schweinerei schrieb:
> Ich hoffe dass dann vor Schreck mal einer nh Bremsung hinlegt weil er
> vermutet dass der Wagen aufgrund des geplatzen Reifen bei 130 km/h
> ausbrechen könnte und du ihm so richtig drauf semmelst und dann seinen
> Schaden und deinen Schaden aus eigener Tasche bezahlen darfst.

Ich habe seit über 40 Jahren den Führerschein und werde tunlichst nicht 
mit 3m Abstand hinter den Kriecher herfahren. Wenn ich das mache, dann 
auf der rechten Spur, fällt weniger auf ;-)

PS: Dich krieg ich auch noch :-P
#5660720
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batman schrieb:
> Genau dann macht die Nebelschlußleuchte Sinn, denn der Folgende muß eben
> bei schlechter Sicht nicht so dicht auffahren, um dein Fzg. zu erkennen.
>
> Größerer Abstand => größere Sicherheit.

Über die freue ich mich dann immer, ballern mir nochmal mit 55W Rotlicht 
mitten ins Gesicht.
Wenn ich aufgeschlossenhabe, kann ich auch durch dichteren Nebel die 
normalen Rückleuchten weit genug erkennen. Und das trotz mehr als 
ausreichendem Sicherheitsabstand (>=50m => mind. doppelt soviel wie 
vorgeschrieben).

batman schrieb:
> Soll das StVZO-konform sein? Bei dem Gefährt kann man keine
> Nebelschlußleuchten ohne Nebelscheinwerfer einschalten?

Ich kenne ehrlich gesagt kein Auto, bei dem man die Nebelschlussleuchte 
auch ohne Nebelscheinwerfer einschalten kann, sofern letztere verbaut 
sind.
Mir sind hier nur Varianten mit dem vom TE geposteten Lenkstockschalter 
oder dem Drehschalter links, bei dem man zweimal ziehen muss (1. NSW, 2. 
NSW+NSL) bekannt.
#5660733
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Krankes Volk schrieb im Beitrag #5660716:
> Ihr merkt NICHTS mehr. Gar NICHTS.
> Leute! Je mehr ihr Euch hier in die Haare kriegt, desto heißer reibt
> sich der Betreiber über die Klicks und die Einnahmen daraus die Hände.

Ich halte die Geschichten hier, was wer wie macht wenn wer so und so 
sich verhält, als Freitagsgetrolle!

Und die Anderen springen darauf auch noch voll auf und wünschen auch 
noch das jemand sich verletzt, nur damit der eine dann zahlen darf...
#5660764
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Krankes Volk schrieb im Beitrag #5660716:

> Ihr merkt NICHTS mehr. Gar NICHTS.
> Leute! Je mehr ihr Euch hier in die Haare kriegt, desto heißer reibt
> sich der Betreiber über die Klicks und die Einnahmen daraus die Hände.

OT: Ich glaube kaum, das man ein solches Forum mit den paar Clickcents
wirklich kostendeckend betreiben kann.
Beitrag #5660769 wurde von einem Moderator gelöscht.
Gast #5660800
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Alex W. schrieb:
> [...] wünschen auch
> noch das jemand sich verletzt, nur damit der eine dann zahlen darf...

Das sich jemand verletzt hab ich niemanden gewünscht und ist auch das 
letzte 'was man jemanden wünschen sollte.
Nur einen materiellen Lerneffekt habe ich jemanden herbei gewünscht.

Marc Horby schrieb:
> PS: Dich krieg ich auch noch :-P

Die RDKS in meinem Auto ist passiv.
Na dann mal viel Glüc.
#5660895
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Manfred schrieb:
> Dank EU-Diktatur dürfte es zwischen A und D wohl keine großen
> Unterschiede mehr geben

de_vmni schrieb:
> Nur bei solcher Witterung dürfen
> Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.

Meines Wissens darf man im Ösi-Land die Nebelscheinwerfer auch als 
Tagfahrlicht verwenden.

https://de.wikipedia.org/wiki/Nebelscheinwerfer#Österreich


Gute Fahrt und liebe Grüße,
Martin
Beitrag #5660898 wurde von einem Moderator gelöscht.
Moderator #5660914
Lesenswert?

Ich glaube, es ist inzwischen alles gesagt und noch viel mehr.

Der TE wird am besten – wie alle anderen auch – die ganz normalen
Glühbirnchen in seinen Nebelscheinwerfern lassen und um sie zu schonen,
einfach die Nebelschlussleuchte nicht öfter als wirklich nötig
einschalten.
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