Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Fragen zur Arbeitslosenversicherung


von F. S. (flosand)


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Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Arbeitslosenversicherung.

Nach der Probezeit in einem Unternehmen hat man rund 6 Monate lang in 
die Arbeitslosenversicherung einbezahlt, falls es sich um den 
Berufseinstieg handelt.

Wenn man nun die Probezeit beim Arbeitgeber nicht gepackt hat und einem 
gekündigt wird, bekommt man dann schon etwas aus der 
Arbeitslosenversicherung? Wieviel wäre das in etwa?


Dank und Gruß
Florian

von Rockefeller (Gast)


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Du musst in den letzten 2 Jahren mindestens 1 Jahr in die 
Arbeitslosenversicherung einbezahlt haben, um ALG1 zu bekommen.

von F. S. (flosand)


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Rockefeller schrieb:
> Du musst in den letzten 2 Jahren mindestens 1 Jahr in die
> Arbeitslosenversicherung einbezahlt haben, um ALG1 zu bekommen.

Danke für Deine Antwort.
Das heißt, ich habe keinen Anspruch aus der Arbeitslosenversicherung 
nach der Probezeit? Verfällt die Einzahlung über dieses halbe Jahr 
nicht?


Dank und Gruß
Florian

von Rockefeller (Gast)


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F. S. schrieb:
> Verfällt die Einzahlung über dieses halbe Jahr
> nicht?

Nein, denn wenn du innerhalb 2er Jahren insgesamt 1 Jahr einzahlst, hast 
du Anspruch auf ALG1.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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F. S. schrieb:
> Wenn man nun die Probezeit beim Arbeitgeber nicht gepackt hat und einem
> gekündigt wird, bekommt man dann schon etwas aus der
> Arbeitslosenversicherung? Wieviel wäre das in etwa?

Kommt drauf an ob du die Anspruchsvoraussetzungen auf ALGI erfüllst:

https://www.hartz4hilfthartz4.de/arbeitslosengeld-1-anspruch/

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Rockefeller schrieb:
> Nein, denn wenn du innerhalb 2er Jahren insgesamt 1 Jahr einzahlst, hast
> du Anspruch auf ALG1.
Ok, aber da hat sich was getan, statt 24 Monate sind es jetzt 30 Monate 
in denen man 360 Tage  in die Kasse der Agentur . A. eingezahlt haben 
muß!

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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F. S. schrieb:
> Verfällt die Einzahlung über dieses halbe Jahr
> nicht?

U.U.!

von Hartz (Gast)


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F. S. schrieb:
> Nach der Probezeit in einem Unternehmen hat man rund 6 Monate lang in
> die Arbeitslosenversicherung einbezahlt

In welcher komischen Firma hat man denn ein halbes Jahr Probezeit??? 
Normal sind max. 3 Monate.

von Zocker_54 (Gast)


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> Autor: Hartz (Gast)
> Datum: 03.01.2019 14:07

> In welcher komischen Firma hat man denn ein halbes Jahr Probezeit???

Eigentlich in jeder, ist die normale Dauer für Ingenieure.

> Normal sind max. 3 Monate.

Ja bei Fachkräften wie Reinigungsfachkräfte oder gewerbliche 
Arbeitnehmer.

von Hartz (Gast)


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Zocker_54 schrieb:
> Eigentlich in jeder, ist die normale Dauer für Ingenieure.

Da muss ja ein grundtiefes Misstrauen gegenüber Ingenieuren herrschen, 
wenn die Firmen solange Probezeiten für nötig halten.

von Purzel H. (hacky)


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Eine Probezeit ist gegenseitig ... die lange Frist kann immer verkuerzt 
werden, aber nicht verlaengert.

Allenfalls ist das Projekt schon nach 4 Monaten gestorben...
Allenfalls findest du nach 4 Monaten schon einen besseren Job und kannst 
dann gleich gehen...

von Zocker_54 (Gast)


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> Autor: Hartz (Gast)
> Datum: 03.01.2019 17:23

> Da muss ja ein grundtiefes Misstrauen gegenüber Ingenieuren herrschen,
> wenn die Firmen solange Probezeiten für nötig halten.

Dummschwätzer ! Das hat einfach was damit zu tun das bei einer 
hochqualifizierten Tätigkeit, wie sie in der Regel von Ingenieuren
geleistet wird, nach drei Monaten nicht gesagt werden kann ob der Mann
was taugt.

Auf dem Helfer- oder Handwerker-Niveau ist das wohl schon nach sex 
Wochen
oder drei Monaten möglich.

An der Würstchenbude kann man die Probezeit auf einen Tag festlegen.

Zuckele hatte auch schon Probezeiten von einem Jahr !

von Axel L. (axel_5)


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Zocker_54 schrieb:
>> Autor: Hartz (Gast)
>> Datum: 03.01.2019 17:23
>
>> Da muss ja ein grundtiefes Misstrauen gegenüber Ingenieuren herrschen,
>> wenn die Firmen solange Probezeiten für nötig halten.
>
> Dummschwätzer ! Das hat einfach was damit zu tun das bei einer
> hochqualifizierten Tätigkeit, wie sie in der Regel von Ingenieuren
> geleistet wird, nach drei Monaten nicht gesagt werden kann ob der Mann
> was taugt.
>
Nein, das hat damit zu tun, dass im Kündigungsschutzgesetz erst nach 6 
Monaten der Kündigungsschutz greift.

> Auf dem Helfer- oder Handwerker-Niveau ist das wohl schon nach sex
> Wochen
> oder drei Monaten möglich.
Siehe oben. Das Kündigungsschutzgesetz ist für alle gleich.

>
> An der Würstchenbude kann man die Probezeit auf einen Tag festlegen.
>
> Zuckele hatte auch schon Probezeiten von einem Jahr !

Vielleicht im Ausland. In Deutschland gilt der volle Kündigungsschutz 
nach 6 Monaten. Oder, bei kleinen Betrieben, nie.

Gruß
Axel

von Zocker_54 (Gast)


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> Autor: Axel L. (axel_5)
> Datum: 03.01.2019 17:48

> Vielleicht im Ausland.

Mit Sicherheit.

> In Deutschland gilt der volle Kündigungsschutz nach 6 Monaten.

Was hat die Probezeit mit Kündigungsschutz zu tun ? Wen interessiert den
das ?

Kommt auf die Liga an in der du spielst und welchen Vertrag du hast !

von Claus M. (energy)


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Hartz schrieb:
> In welcher komischen Firma hat man denn ein halbes Jahr Probezeit???
> Normal sind max. 3 Monate.

Eigentlich in jeder außerhalb von IGM Tarif. Bei IGM sind es 3 Monate.

von Jo S. (Gast)


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Zocker_54 schrieb:
> Was hat die Probezeit mit Kündigungsschutz zu tun ?

Selbstverständlich nix.

Was hier im Forum für haarsträubender Unsinn geschrieben wird ... 
unfassbar!

von A. S. (Gast)


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Axel L. schrieb:
>> Zuckele hatte auch schon Probezeiten von einem Jahr !
>
> Vielleicht im Ausland. In Deutschland gilt der volle Kündigungsschutz
> nach 6 Monaten

Dann nennt man es halt befristet. 3 Monate kann dir jeder was 
vorspielen.

von Zocker_54 (Gast)


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> Autor: A. S. (achs)
> Datum: 03.01.2019 22:01

> Dann nennt man es halt befristet. 3 Monate kann dir jeder was
> vorspielen.

Verstehe ich nicht. Reichlich wirr das Ganze !

Zusammenhanglos !

von John (Gast)


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Zocker_54 schrieb im Beitrag

> Zuckele hatte auch schon Probezeiten von einem Jahr !

Bei dem handelte sich eher um 1Jahr Bewährung.

von BeamterAufProbe (Gast)


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John schrieb:
> Zocker_54 schrieb im Beitrag
>
>> Zuckele hatte auch schon Probezeiten von einem Jahr !
>
> Bei dem handelte sich eher um 1Jahr Bewährung.

Man habt ihr es gut... bei uns sind es 3 Jahre Probezeit (hD).

von F. S. (flosand)


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Hallo zusammen,

danke für die anregende Diskussion und die Antworten.
Sorry, dass ich nicht mehr geantwortet habe, bin momentan mit meiner 
Masterarbeit beschäftigt.

Bezüglich der Probezeit hätte ich noch Fragen:

Wenn man in der Probezeit als ungeeignet erscheint, wird man dann erst 
am Ende der Probezeit gekündigt, oder wird relativ schnell (nach 2 
Monaten beispielsweise bei sechsmonatiger Probezeit) ein Cut gemacht? 
Ist es eher unüblich, jemanden noch die vollständige Probezeit im 
Unternehmen zu halten, wenn klar ist, dass dieser ungeeignet ist?


Grüße
Florian

von Percy N. (vox_bovi)


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ŻBeamterAufProbe schrieb:
> John schrieb:
>> Zocker_54 schrieb im Beitrag
>>
>>> Zuckele hatte auch schon Probezeiten von einem Jahr !
>>
>> Bei dem handelte sich eher um 1Jahr Bewährung.
>
> Man habt ihr es gut... bei uns sind es 3 Jahre Probezeit (hD).

Und wenn es halb dumm läuft, gibt es auch noch Nachschlag. Dafür ist 
während der drei Jahre nicht täglich Existenzangst angesagt.

: Bearbeitet durch User
von Dieter F. (Gast)


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Ich frage mich bei solchen Post's immer, ob Google nicht bekannt ist:

...
Deshalb gibt es noch die Möglichkeit, einer so genannten “kurzen 
Anwartschaftszeit”, wenn der Betroffene während der letzten zwei Jahre 
(Rahmenfrist) nicht volle zwölf Monate einer versicherungspflichtigen 
Tätigkeit nachgegangen ist.

Er muss dann aber mindestens sechs Monate (180 Tage) in einem 
sozialversicherungspflichtigen Verhältnis gestanden haben und es müssen 
überwiegend Beschäftigungsverhältnisse gewesen sein, die von vornherein 
auf nicht länger als zehn Wochen befristet waren. Außerdem darf er 
innerhalb der letzten zwölf Monate die Bezugsgröße von 34.860 Euro 
(Stand 2016) Bruttojahreseinkommen nicht überschritten haben.
...

https://www.hartz4hilfthartz4.de/arbeitslosengeld-1-voraussetzungen/

von Axel L. (axel_5)


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Zocker_54 schrieb:
>> Autor: Axel L. (axel_5)
>> Datum: 03.01.2019 17:48
>
>> Vielleicht im Ausland.
>
> Mit Sicherheit.
>
>> In Deutschland gilt der volle Kündigungsschutz nach 6 Monaten.
>
> Was hat die Probezeit mit Kündigungsschutz zu tun ? Wen interessiert den
> das ?
>
> Kommt auf die Liga an in der du spielst und welchen Vertrag du hast !

Was ist denn sonst der Sinn der Probezeit ? In der Probezeit kann mnan 
dich jederzeit rausschmeissen ohne Begründung.

Es nützt dir überhaupt nichts, wenn in Deinem Arbeitsvertrag drin steht, 
dass die Probezeit drei Monate dauert. Man kann Dich immer noch 6 Monate 
ohne Begründung rausschmeissen. Steht so im Kündigungsschutzgesetz. 
Völlig egal, ob die "Probezeit" vorbei ist.

Und es ist auch egal, wenn im Vertrag was von 12 Monaten Probezeit 
steht. Nach 6 Monaten gilt der gesetzliche Kündigungsschutz. Danach kann 
man dich nicht ohne weiteres rausschmeissen, sondern muss Regeln 
beachten.

Wenn im Vertrag was von drei Monaten Probezeit steht, taugt die 
Personalabteilung nichts. Oder sie will die Leute bewusst verarschen.

Gruß
Axel

von F. S. (flosand)


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Leute, ihr denkt in die falsche Richtung...

Es geht doch darum, dass man sich neu während der Probezeit bewerben 
kann. Ich meine, wenn jemand die vollen 6 Monate Probezeit im 
Unternehmen beschäftigt ist, hat er dann automatisch diese "bestanden"? 
Denn dann muss er sich nicht aus Sicherheit parallel bewerben.


Grüße
Florian

von Realist (Gast)


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F. S. schrieb:
> Wenn man in der Probezeit als ungeeignet erscheint, wird man dann erst
> am Ende der Probezeit gekündigt, oder wird relativ schnell (nach 2
> Monaten beispielsweise bei sechsmonatiger Probezeit) ein Cut gemacht?
> Ist es eher unüblich, jemanden noch die vollständige Probezeit im
> Unternehmen zu halten, wenn klar ist, dass dieser ungeeignet ist?

Kommt drauf an. Denkt der Arbeitgeber, er kann dich 6 Monate 
gewinnbringend ausnutzen und hat dann all dein brauchbares Wissen 
abgeschöpft, wird er dich zum letzten Tag der Probezeit kündigen.

Denkt er, du bist von Anfang an dein Gehalt nicht wert, wird er dich so 
schnell loswerden, wie es in der Probezeit zulässig ist (2 Wochen Frist 
oder so).

von Realist (Gast)


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F. S. schrieb:
> Es geht doch darum, dass man sich neu während der Probezeit bewerben
> kann. Ich meine, wenn jemand die vollen 6 Monate Probezeit im
> Unternehmen beschäftigt ist, hat er dann automatisch diese "bestanden"?

ja

> Denn dann muss er sich nicht aus Sicherheit parallel bewerben.

Genau. Du kannst auch während der 6 Monate jedesmal, wenn dir jemand 
eine Kündigung in die Hand drücken will, ganz schnell weglaufen, so dass 
sie nicht zugestellt werden kann.
Falls du dann Post vom Arbeitgeber bekommen solltest, musst du dich 
schnell krankschreiben lassen oder verreisen, und einen Freund bei dir 
einziehen lassen und ihn bitten, sämtliche eingehende Post zu 
vernichten. So überstehst auch du sicher die Probezeit.

von F. S. (flosand)


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Realist schrieb:
> Kommt drauf an. Denkt der Arbeitgeber, er kann dich 6 Monate
> gewinnbringend ausnutzen und hat dann all dein brauchbares Wissen
> abgeschöpft, wird er dich zum letzten Tag der Probezeit kündigen.
>
> Denkt er, du bist von Anfang an dein Gehalt nicht wert, wird er dich so
> schnell loswerden, wie es in der Probezeit zulässig ist (2 Wochen Frist
> oder so).

Danke für die realistische Antwort ;-)

Noch etwas: Durch meine Werkstudenttätigkeit weiß ich, dass in größeren 
Unternehmen nach der Probezeit ein Gespräch mit dem Absolventen 
stattfindet. Ist das Stattfinden dieses Gespräches bzw., dass es zu 
einem solchen kommt, noch keine Garantie dafür, dass die Probezeit 
"bestanden" ist? Kann selbst in diesem Gespräch am Ende der Probezeit 
noch freundlich gesagt werden, dass man die Probezeit nicht bestanden 
hat?


Grüße

von F. S. (flosand)


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Realist schrieb:
> ja

Du widersprichst Dir aber gerade, denn

Realist schrieb:
> er kann dich 6 Monate
> gewinnbringend ausnutzen und hat dann all dein brauchbares Wissen
> abgeschöpft, wird er dich zum letzten Tag der Probezeit kündigen.


Grüße

von Realist (Gast)


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F. S. schrieb:
> Noch etwas: Durch meine Werkstudenttätigkeit weiß ich, dass in größeren
> Unternehmen nach der Probezeit ein Gespräch mit dem Absolventen
> stattfindet. Ist das Stattfinden dieses Gespräches bzw., dass es zu
> einem solchen kommt, noch keine Garantie dafür, dass die Probezeit
> "bestanden" ist? Kann selbst in diesem Gespräch am Ende der Probezeit
> noch freundlich gesagt werden, dass man die Probezeit nicht bestanden
> hat?

Wenn das Gespräch NACH Ablauf der Probezeit stattfindet, gilt für dich 
der reguläre Kündigungsschutz, das heißt, du hast die Probezeit 
"bestanden".

Findet das Gespräch INNERHALB der Probezeit statt, und der Arbeitgeber 
erzählt dir nach 5 Monaten und 3 Wochen, wie begeistert er von deiner 
Arbeit ist, und du ruhst dich darauf mal ein paar Tage aus, kann er dich 
selbstverständlich noch kündigen.

So ein Gespräch ist genau so viel Wert wie jedes andere Geschwafel. Das 
einzige was zählt, ist der Zeitpunkt, wann dir nachweislich die 
Kündigung zugestellt wurde.

Beitrag #5686407 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #5686414 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Horst V. (hoschti)


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F. S. schrieb:
>
> Noch etwas: Durch meine Werkstudenttätigkeit weiß ich, dass in größeren
> Unternehmen nach der Probezeit ein Gespräch mit dem Absolventen
> stattfindet. Ist das Stattfinden dieses Gespräches bzw., dass es zu
> einem solchen kommt, noch keine Garantie dafür, dass die Probezeit
> "bestanden" ist? Kann selbst in diesem Gespräch am Ende der Probezeit
> noch freundlich gesagt werden, dass man die Probezeit nicht bestanden
> hat?

Hier ist ja mal wieder dermassen viel Halb- und Unwissen unterwegs, dass 
es Schmerzen verursacht!

Zunaechst eimal kann/muss man eine Probezeit nicht "bestehen" 
(hoechstens"ueberstehen"). Nach Ablauf der Probezeit gilt der tarifliche 
(soweit eine Tarifbindung vorliegt) Kuendigungsschutz. Mindestens 
natuerlich der gesetzliche! Nach 6 Monaten findet ueblicher Weise die 
erste Leistungbeurteilung (auch abhaengig vom TV) statt. Liegt 
natuerlich an der Branche und und haengt an der Tarifbindung des AG. 
Ausserdem gilt die verkuerzte Kuendigungsfrist immer fuer beide Seiten 
(Arbeitgeber aber auch Arbietnehmer!).

Und die ewigen Noerglekr, die immer nur von boesen Arbeitsgebern zu 
berichten wissen (, oder das vorgeben), beschreiben nur einen Teil der 
Wirklichkeit. Ich habe es in ueber 30 Jahren Berufstaetigkeit bei 
verschieden Arbeitgebern nur einmal erlebt, dass waehrend der Probezeit 
eine Kuendigung durch den AG ausgesprochen wurde. Eine Kuendigung durch 
die AN dagegen gab es oefter.

Was mich besonders wundert ist, dass sich der TO, wenn ich das richtig 
verstanden habe, schon ueber das Ende einer potentiellen Probemzeit, 
deren Laenge auch noch nicht feststehr, Sorgen macht, ohne den 
potentiellen Jobgeber ueberhaupt zu kennen. Ist also alles reichlich 
hypothetisch. Mach doch erst malmdeinen Abschluss und bekomme eine 
Stelle, die Dir zusagt. Dann ist immer noch Zeit, sich ueber ALG1 
Gedanken zu machen.

kopfschuettel

Hoschti

Habe zu lange getippt. Aber warum muss man hier auf Latein seine 
Weisheiten verbreiten. Oder will der "Realist" nur Bildung votaueschen?

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Horst V. schrieb:

> Habe zu lange getippt. Aber warum muss man hier auf Latein seine
> Weisheiten verbreiten. Oder will der "Realist" nur Bildung votaueschen?

Na, rate mal! Hast Du schon mal einen Latein-Text mi einem j gesehen?

Google mal Blindtext oder lorem ipsum ...

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