Hallo, bin gerade im Studium und interessiere mich für eine Stelle als Laboringenieur an der Hochschule. Ich bin auch aus Studentische Hilfskraft an der Hochschule tätig. Mich würde interessieren, ob bei einer Festanstellung die Zeiten als Studentische Hilfskraft idR angerechnet werden. Wenn man z.B. 3 Jahre als StHK tätig war, wird man dann bei Festanstellung gleich in Stufe 3 eingruppiert? Mir ist klar, dass das wahrscheinlich unterschiedlich gehandhabt wird, aber was ist gebräuchlich? Danke, Manu
Geh nach dem Studium erst mal richtig arbeiten. Laboring. ist eine Sackgasse, das willst du nicht bis zur Rente machen.
Manu L. schrieb: > die Zeiten als Studentische Hilfskraft idR > angerechnet werden. in der Regel? nicht wirklich, ich weiss nicht ob es Grenzen gibt, mein Semester studentische Hilfskraft wurde nicht anerkannt.
Claus M. schrieb: > Geh nach dem Studium erst mal richtig arbeiten. Laboring. ist eine > Sackgasse, das willst du nicht bis zur Rente machen. Ich hab schon ein paar Jahre in der Industrie hinter mir. Wenn sich die Gelegenheit ergibt, bin ich im öD wahrscheinlich besser aufgehoben. Joachim B. schrieb: > Manu L. schrieb: >> die Zeiten als Studentische Hilfskraft idR >> angerechnet werden. > > in der Regel? ja ;-) > nicht wirklich, ich weiss nicht ob es Grenzen gibt, mein Semester > studentische Hilfskraft wurde nicht anerkannt. Danke
Manu L. schrieb: > Ich hab schon ein paar Jahre in der Industrie hinter mir. Hm, oben schreibst du, du bist gerade im Studium.
Claus M. schrieb: > Hm, oben schreibst du, du bist gerade im Studium. man kann vor dem Studium durchaus was gelernt haben und sogar (kaum vorstellbar?) mehrere Jahre gearbeitet haben.
Joachim B. schrieb: > Claus M. schrieb: > Hm, oben schreibst du, du bist gerade im Studium. > > man kann vor dem Studium durchaus was gelernt haben und sogar (kaum > vorstellbar?) mehrere Jahre gearbeitet haben. Das mit dem vorstellen ist hier so eine Sache. Echtes schwarzweiß denken eben.
Linda Guss schrieb: > Das mit dem vorstellen ist hier so eine Sache. nun ja ich kenne das halt Linda Guss schrieb: > Echtes schwarzweiß denken > eben. echtes "schwarzweiß" gibt es nicht, schon beim weiss gibt es jede Menge Meinungen, kaltweiss, warmweiss und jeder was er denkt.
Joachim B. schrieb: > man kann vor dem Studium durchaus was gelernt haben und sogar (kaum > vorstellbar?) mehrere Jahre gearbeitet haben Aber nicht als Ingenieur.
Claus M. schrieb: > Aber nicht als Ingenieur. das war auch nicht geschrieben. Klar war er noch nicht Ing. vor dem Studium, aber im ÖD eines anderen Landes wurde die Zeit eines Freundes als Feuerwehrmann VOR dem Studium auf die Ing.Stelle anerkannt. Es kann alles anerkannt werden was die Professoren wollen, EG9-EG13 bei gleicher Stellenbeschreibung, nicht mal die Art des Studiums ist entscheidend sondern die Stelle und die gemeinte gleichwertige Erfahrung das legen ja die Entscheider der Einstellung fest, Erfahrungsstufe nach Nasenfaktor oder Begründung. Manchmal selten hilft der Personalrat, aber sicher ist das nicht.
Joachim B. schrieb: > aber im ÖD eines anderen > Landes wurde die Zeit eines Freundes als Feuerwehrmann VOR dem Studium > auf die Ing.Stelle anerkannt. Ja, dann war der aber auch tatsächlich im ÖD tätig, und nicht nur als Hiwi. Genau das ist ja der Punkt. Und nein, Hiwi-Tätigkeiten gelten nicht als echter ÖD. Joachim B. schrieb: > Es kann alles anerkannt werden was die Professoren wollen, EG9-EG13 bei > gleicher Stellenbeschreibung, nicht mal die Art des Studiums ist > entscheidend sondern die Stelle und die gemeinte gleichwertige Erfahrung > das legen ja die Entscheider der Einstellung fest, Erfahrungsstufe nach > Nasenfaktor oder Begründung. Das gilt aber nur in engen Grenzen, und nur, wenn die Stelle neu geschaffen wird. Und Stellen als Labor-Ing sind meist schon uralt und richten Sich stumpf hiernach: https://www.oeffentlichen-dienst.de/entgeltgruppen.html Vorherige Berufserfahrung kann idr. bis max. Sufe 3 anerkannt werden, auch wenn du vorher 10 Jahre gearbeitet hast. Manu L. schrieb: > Wenn man z.B. 3 Jahre als StHK tätig war, wird man > dann bei Festanstellung gleich in Stufe 3 eingruppiert? Lies dir mal den Link oben durch. Und fändest du es wirklich logisch, wenn 3 Jahre 45h/Monat Hiwi-Job mit 3 Jahren Vollzeitarbeit gleichgesetzt würde? Hast du denn in den 3 Jahren auch Sozialabgaben geleistet etc.? Manu L. schrieb: > Festanstellung Wie viele solcher Stellen hast du denn schon gefunden?
Thorsten Legat schrieb: > Das gilt aber nur in engen Grenzen :wo kein Kläger da kein Richter Thorsten Legat schrieb: > wenn die Stelle neu > geschaffen wird. dann wird eben eine neue Stelle mit anderer erweiterter Beschreibung geschaffen Alleine der Beweis das es DIESE Stelle schon mal gab wird nicht gelingen wenn die Beschreibungen anders sind. Meine Stellenbeschreibung sagt alles und nichts aus was für alle Hochschulen gilt, E-Technik von bis. Beschreibe ich diese Stelle mit wenigen Worten erweitert ist es eine andere Stellenbeschreibung und nicht mehr vergleichbar und dann gilt wieder :wo kein Kläger da kein Richter
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Manu L. schrieb: > interessiere mich für eine Stelle als > Laboringenieur an der Hochschule. Also gibt es die Stelle schon. Ich glaube kaum, dass die nun extra für ihn komplett neu angelegt wird, um seinen Wünschen zu entsprechen.
Thorsten Legat schrieb: > Also gibt es die Stelle schon. klar, wird so sein, nur wenn andere Eingruppierung für einen "Wunschmitarbeiter" gewünscht wird und eine öffentliche Ausschreibung Pflicht ist wird auch getrickst.
Joachim B. schrieb: > Thorsten Legat schrieb: >> Also gibt es die Stelle schon. > > klar, wird so sein, nur wenn andere Eingruppierung für einen > "Wunschmitarbeiter" gewünscht wird und eine öffentliche Ausschreibung > Pflicht ist wird auch getrickst. Naja, gibt auch die Fälle wo Laboring. zuvor schon im ÖD waren und ihre "Planstelle" gestrichen wurde. Die wurde dann auf andere Stellen im ÖD "umgesetzt".
Thorsten Legat schrieb: > Also gibt es die Stelle schon. Ich glaube kaum, dass die nun extra für > ihn komplett neu angelegt wird, um seinen Wünschen zu entsprechen. Natürlich nicht. Ich habe keine konkrete Stelle im Auge, es gibt aber einige Laboringenieure an der Hochschule. Wenn einer von denen in Rente geht UND ich qualifiziert bin, würde ich mich halt bewerben. Thorsten Legat schrieb: > Genau das ist ja der Punkt. Und nein, Hiwi-Tätigkeiten gelten nicht als > echter ÖD. > > Joachim B. schrieb: >> Es kann alles anerkannt werden was die Professoren wollen, EG9-EG13 bei >> gleicher Stellenbeschreibung, nicht mal die Art des Studiums ist >> entscheidend sondern die Stelle und die gemeinte gleichwertige Erfahrung >> das legen ja die Entscheider der Einstellung fest, Erfahrungsstufe nach >> Nasenfaktor oder Begründung. > > Das gilt aber nur in engen Grenzen, und nur, wenn die Stelle neu > geschaffen wird. Und Stellen als Labor-Ing sind meist schon uralt und > richten Sich stumpf hiernach: > > https://www.oeffentlichen-dienst.de/entgeltgruppen.html > > Vorherige Berufserfahrung kann idr. bis max. Sufe 3 anerkannt werden, > auch wenn du vorher 10 Jahre gearbeitet hast. Danke!
idR werden die Zeiten nicht anerkannt. Warum? Die Arbeit vorher muss "einschlägig" gewesen sein. Einschlägige Arbeit kann man aber nur machen wenn man die Ausbildung dazu hatte. Deinen Master hast du aber erst jetzt und die Zeit als studentische Hilfskraft war ohne Master ergo nicht einschlägig. Du kannst natürlich versuchen zu verhandeln aber ich würde die Chance dazu auf -100% setzen.
Thorsten Legat schrieb: > Joachim B. schrieb: >> aber im ÖD eines anderen >> Landes wurde die Zeit eines Freundes als Feuerwehrmann VOR dem Studium >> auf die Ing.Stelle anerkannt. > > Ja, dann war der aber auch tatsächlich im ÖD tätig, und nicht nur als > Hiwi. Ratlos schrieb: > idR werden die Zeiten nicht anerkannt. Warum? Die Arbeit vorher muss > "einschlägig" gewesen sein. Einschlägige Arbeit kann man aber nur machen > wenn man die Ausbildung dazu hatte. er war aber vor dem Studium Feuerwehrmann und kein Ing. ihr widersprecht euch beide, deswegen, es gibt kein i.d.R. Es wird gemacht wie die Entscheider "WOLLEN" Wenn ein Professor den TO will dann kann er auch die Arbeit als studentische Hilfskraft anerkennen oder nennt es gleichwertige Erfahrung.
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