Hallo liebe Gemeinde, Da ich jetzt über die Wintermonate mein Sportboot wieder flott mache kam mir der Gedanke, wenn ich auf einem größeren Gewässer unterwegs bin ( kein Binnengewässer ) und mir mal das Handy- Netz abreißt welche andere Möglichkeit bleibt mir beim Motorausfall oder einer Haverie an Bord? Ich habe ein CB Gerät an Bord aber da ist schon seit 20 Jahren nix mehr los.... Ich habe was von DSC gelesen dafür braucht man allerdings einen Seefunkschein. Es muss doch auch ohne eine Lösung geben einen Notruf absetzen zu können? Stellt euch mal die Schlagzeile vor: 2 Personen ertranken auf einem See sie hatten zwar die technische Ausrüstung um einen Notruf abzusetzen aber die nötige Betriebserlaubnis zur Bedienung fehlte .....
Moin, das Short Rance Certificate SRC gibts aus gutem Grund. Denn im Notfall sind bestimmte Prozeduren/Protokolle einzuhalten damit die Rettungskette effizient abläuft. Das ist auf dem Wasser noch wichtiger als sonst, da oft nach dem verunglückten gesucht werden muss. Wenn du also auf UKW funken oder Notrufe absetzen willst solltest du einfach diesen Schein machen und fertig. Als Autodidakt ist das auch nicht unbedingt teuer. Ansonsten steht dir natürlich frei z.B ein Sat Telefon zu kaufen und das MRCC Bremen telefonisch zu kontaktieren
Markus R. schrieb: > Ich habe ein CB Gerät an Bord Also eine eigene Yacht, nicht vom Vercharterer. Korrekt? Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man ein GMDSS-UKW-Sprechfunkgerät im echten Notfall nicht benutzen darf. Seefahrer schrieb: > Wenn du also auf UKW funken oder Notrufe absetzen willst solltest du > einfach diesen Schein machen und fertig. Sehe ich auch so. Die Frage ist aber wohl: Was passiert, wenn nicht? Ich müsste Chartern, da will der Vercharterer den Schein sehen. :( VG Torsten
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Ok vielen Dank, Sat Telefon ist steht leider nicht im Verhältniss da man da vertraglich gebunden ist (sehr hohe Monatliche Gebühr) und mit knapp 10 Euro die Minute... das lohnt sich nicht für 5 mal im Jahr schippern:) aber ich dachte da an eine Art Transponder wie es z.B. bei Rettungsinseln anzutreffen ist.
Oder halt wie eine Art CB nur fürs Wasser halt ich kenne mich da nicht so aus deshalb die Frage welche Möglichkeiten einer zusatz Absicherung möglich wäre.
Für echte Notfälle könnte man sich eine EPIRB Seenotbarke besorgen. Diese Sendet auf 406MHz zum COSPAS/SARSAT System und ist weltweit zu empfangen. Kosten ein paar hundert Euro und müssen bei der Bundesnetzagentur registriert werden, erfordern aber keinen Funkschein.
Seefahrer schrieb: > Denn im Notfall sind bestimmte Prozeduren/Protokolle einzuhalten damit > die Rettungskette effizient abläuft. Das ist auf dem Wasser noch > wichtiger als sonst, da oft nach dem verunglückten gesucht werden muss. > Wenn du also auf UKW funken oder Notrufe absetzen willst solltest du > einfach diesen Schein machen und fertig Wenn er also keinen Schein hat, sollte er im Notfall einfach due Finger vom Funkgerät lassen. Oder wie? Bescheuert! Erinnert mich an "Stirb langsam" als er das Funkgerät nutzte um ein Notruf abzusetzen, dies aber er nicht durfte... Also Markus, solltest du ohne Schein in Seenot geraten, bitte nicht funken sondern sterben...
Hallo Markus, > Ich habe ein CB Gerät.. Das nutzt dir nichts, da du nicht davon ausgehen kannst das irgend jemand den Notruf hört. Ganz anders beim Seefunk, die entsprechenden Frequenzen werden Tag und Nacht abgehört b.z.w. bei DSC-Notrufen automatisch empfangen. > ...sie hatten zwar die technische Ausrüstung um einen Notruf abzusetzen > aber die nötige Betriebserlaubnis zur Bedienung fehlte ..... In einem echten_ Notfall ist _jede Form der Alarmierung erlaubt. Da fragt absolut niemand im Nachhinein ob der Notrufende eine Berechtigung hat bestimmte Alarmierungssysteme nutzen zu dürfen oder nicht. Im übrigen besteht die Not-Alarmierung (also Mayday) bei einem DSC-fähigen Seefunkgerät im einfachsten Fall darin einen einzelnen Knopf 5 Sekunden lang zu drücken. Dabei wird im Idealfall (GPS am Funkgerät angeschlossen) automatisch die Position übermittelt. Das bietet weder CB- noch Mobilfunk. Noch viel wichtiger ist aber das du mit einen Seefunkgerät andere Schiffe direkt ansprechen kannst um z.B. Kollisionskurse zu vermeiden. Mein Rat auch wenn es Aufwand bedeutet : mache das SRC und schaffe dir ein Seefunkgerät an. rhf
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Roland F. schrieb: > In einem echten Notfall ist jede Form der Alarmierung erlaubt. Da > fragt absolut niemand im Nachhinein ob der Notrufende eine Berechtigung > hat bestimmte Alarmierungssysteme nutzen zu dürfen oder nicht. Klingt vernünftig. Steht das irgendwo belastbar geschrieben? Dann beträfe das im Notfall nur Leute, die Chartern: Torsten C. schrieb: > Also eine eigene Yacht, nicht vom Vercharterer. Korrekt? (…) > Ich müsste Chartern, da will der Vercharterer den Schein sehen. :(
Seefahrer schrieb: > > Klingt vernünftig. Steht das irgendwo belastbar geschrieben? Ja, Strafgesetzbuch (StGB) § 34 Rechtfertigender Notstand Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden. und Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) § 16 Rechtfertigender Notstand Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Handlung begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Handlung ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden. Es sollte unbestreitbar sein, daß das Retten von Menschenleben ein höherwertigeres Gut ist, als das "Schwarzfunken"
Michael schrieb: > Wenn er also keinen Schein hat, sollte er im Notfall einfach due Finger > vom Funkgerät lassen. Alexander schrieb: > Es sollte unbestreitbar sein, daß das Retten von Menschenleben ein > höherwertigeres Gut ist, als das "Schwarzfunken" Ganz so einfach schwarz/weiß ist das nicht. 1. Er wird ja im Zweifelsfall nicht für das "Schwarzfunken" verknackt sondern für den Betrieb einer nicht-zugelassenen Seefunkstelle. Für die Nutzung derselben im Seenotfall geht er straffrei aus. Aber der Einbau/Betrieb hat ja vorher statt gefunden und zwar völlig unabhängig von der Seenotsituation. 2. Es nützt ihm auch nichts, eine DSC Seefunkanlage an Bord zu installieren, ohne sie anzumelden. Denn ohne MMSI-Nummer wird der DSC-Notruf nicht recht funktionieren. Wenn er das Ding also sowieso anmelden muss, kann er auch gleich den Schein machen. So schwierig ist das nicht. Das kann man sich auch ohne teuren Segelschulkurs selbständig erlesen. 3. Seefahrer schrieb: > Für echte Notfälle könnte man sich eine EPIRB Seenotbarke besorgen. Das ist sicher eine gute Idee, vor allem, wenn man den küstennahen Bereich verlässt. Denn dann nützt ihm das SRC nur noch dann etwas, wenn er in viel befahrenen Gewässern unterwegs ist und jemand in Reichweite ist. Aber: Auch eine EPIRB muss registriert werden. Bei Kombination mit AIS-SART oder DSC Notruf braucht sie auch eine MMSI. Und: Aufgrund der zahlreichen Fehlalarme reagieren die wenigsten Seenotleitstellen heute noch auf den Notruf einer einzelnen EPIRB. Wenn man Glück hat, fragt vielleicht mal einer bei der bei der Registrierung eingetragenen Kontaktperson nach, ob denn der Notruf plausibel ist. Deshalb sollte man zwei unabhängige Notrufe absetzen können, z.B. zusätzlich via Sat-Telefon oder Findme SPOT. Ja, das kostet alles Geld. Wenn man das nicht ausgeben will, kann man ja alternativ mit dem Leben bezahlen.
Alexander schrieb: > Es sollte unbestreitbar sein, daß das Retten von Menschenleben ein > höherwertigeres Gut ist, als das "Schwarzfunken" Man muß sich dann aber die Frage gefallen lassen, warum man ein passendes Gerät besitzt, aber zu Faul/Geizig/'was auch immer' war die passende Nutzungserlaubnis zu erlangen. Und da ist man dann schnell bei 'fahrlässig' wenn es um Sach- oder Personenschäden geht. Es ist schon ein Unterschied, Gast auf einem Boot zu sein und im Notfall das vorhandene Gerät zu nutzen oder ein eigenes Boot mit Funkgerät zu haben und zu sagen, 'wenn ich es mal benutze ist eh ein Notfall und dann brauche ich keine Lizenz'. Solche selbstherbeigeführten Situationen werden nicht durch den Notstand abgedeckt.
Beitrag #5684403 wurde von einem Moderator gelöscht.
Alexander schrieb: > Es sollte unbestreitbar sein, daß das Retten von Menschenleben ein > höherwertigeres Gut ist, als das "Schwarzfunken" Das schliesst aber nicht aus, dass der Schwarzfunker nach seiner Rettung auch bestraft werden kann, mit anderen Worten, die Rettung seines Lebens rettet ihn nicht vor Bestrafung.
Ok also werde ich das Seefunkzeugnis machen da dies wahrscheinlich der bessere Weg ist. Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten.
Wie sieht es mit so einem alten Motorola 2700 aus diese gab es als Festeinbaugerät und mit 8W Sendeleistung?
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Markus R. schrieb: > Wie sieht es mit so einem alten Motorola 2700 aus GSM 900? Und wie hilft dir das hierbei weiter: Markus R. schrieb: > und mir mal das Handy- Netz abreißt
Mach doch den Seefunk Kurs und gleich Wetter mit. Im Hochseesegelschein war das alles dabei und ist m.M. unerlässlich. Ob man die allerdings einzeln machen kann weiss ich nicht. Ist ja auch von Land zu Land etwas anders geregelt. Grüsse, René
Ein normales Handy besitzt ja 2 Watt Sendeleistung und die alten noch 8W also 4mal so viel.
Vielleicht könntest Du einfach mal erklären, worum es eigentlich geht. "Sportboot" ist ja ein sehr weiter Begriff. Geht es um Deine Oyster 56, Liegeplatz Vanuatu, für die Du jetzt allen Ernstes die Anschaffung eines Moto2700 erwägst? Oder um einen ollen Daysailer aus den 1970igern, ca. 24 Fuß, und Dich schreckt, dass die ca. 300€ für ein Lowrance Link8 (immerhin mit AIS-Empfänger!) ja in der Größenordnung von ~10% des Zeitwertes Deines Bootes liegen? Oder um ein 17Fuß Motorbötchen mit dem Du bisher (ohne ATIS) immer auf dem Datteln-Hamm-Kanal rumgeschippert bist und mit dem Du nun mal "übers Meer" willst (d.h. im Urlaub über die Eckernförder Bucht)?
Nein mir geht's um Gewässer wie Bodensee ob ich da ein Bödchen habe oder eine Yacht sei mal dahin gestellt. Es geht darum das ich mit meiner Family wenn wir 2-3 mal im Jahr unterwegs sind auch entsprechend sicher unterwegs sind. Außer Schwimmweste und Rettungsring...
Hallo, Wie passt Markus R. schrieb: > Nein mir geht's um Gewässer wie Bodensee ... zu Markus R. schrieb: > wenn ich auf einem größeren Gewässer unterwegs bin ( kein Binnengewässer ) ??? Da hast Du uns aber ganz schön in die Irre geleitet... Für Binnengewässer und den küstennahen Bereich wurde der UKW-Seefunk erfunden: http://www.ibn-online.de/artikel/2940/Radolfzell-Funk-am-Bodensee-ist-jetzt-geregelt Also setz Dich einfach hin und mach endlich das Seefunkzeugnis! Sollte doch für jemanden, der in einem Elektronikforum unterwegs ist, keine fachliche Herausforderung darstellen. =;-)
Markus R. schrieb: > ob ich da ein Bödchen habe oder > eine Yacht sei mal dahin gestellt. Ob Du ein Bötchen hast oder eine Yacht, hilft mir die Wahrscheinlichkeit zu beurteilen, dass Du Dich mal sehr weit vom Land entfernst. Auf dem Bodensee natürlich nicht. Das ist eine Pfütze. Aber aufgrund der Alpennähe nicht zu unterschätzen. Ich sehe auch hier keinen Grund, auf Seefunk zu verzichten, zumal es da offenbar sogar Erleichterungen gibt und Du schon mit einer Handgurke ab ca. 70 Euro dabei bist. http://www.ibn-online.de/artikel/2940/Radolfzell-Funk-am-Bodensee-ist-jetzt-geregelt Bei 70 Euro und einem einfachen Sprechfunkzeugnis, für das man nicht einmal großes technisches Verständnis braucht, lohnt sich doch keine Diskussion, oder? Gescheite Rettungswesten sind teurer.... P.S.: Ach, da hat Thomas denselben Artikel ausgegraben.
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Markus R. schrieb: > eine Yacht sei mal dahin gestellt. Es geht darum das ich mit meiner Ich habe mein Segelboot auf dem Bodensee. Da kommst Du wunderbar überall mit dem Handy zurecht. Abgesehen davon, dass eine Leuchtrakete auch hilft, so gross ist der See nicht. Ich kam erst einmal auf dem See in Seenot bei einer Regatta. Bevor ich Hilfe rufen konnte (ich war noch mit der Stabilisierung des Bootes beschäftigt) war die Seepolizei schon da. Seefunk ist da Overkill. Btw: der Bodensee ist auch eine Binnensee ;-) Grüsse, René
Hallo,
> Für Binnengewässer...
...braucht man aber das UBI und ein ATIS-fähiges Funkgerät.
rhf
Hallo, René H. schrieb: > Da kommst Du wunderbar überall mit dem Handy zurecht. Mobilfunk ist kein Ersatz für See- b.z.w. Binnenfunk. Hier mal ein Zitat aus obigem Link: Zitat: Die Vorteile eines offenen Funksystems liegen insbesondere darin, dass nicht, wie beim Mobilfunk, ein einzelner Gesprächspartner angewählt wird, dessen Telefonnummer bekannt sein muss und der daraufhin Hilfsmaßnahmen von Land aus organisiert. Ein Notruf per Funk kann von allen Funkstellen empfangen werden und vor allem Boote in der Nähe können sofort reagieren und zu Hilfe kommen. Dadurch kann eine Menge Zeit gespart werden. Zitat Ende rhf
René H. schrieb: > Ich kam erst einmal auf dem See in Seenot bei einer Regatta. Bei einer Regatta hat der Veranstalter verpflichtend für eine Absicherung der Veranstaltung zu sorgen. Da sind dann DLRG, DRK, WASP sowieso in der Nähe und haben ein Auge auf Dich. Wenn Du aber mal der letzte bist, der die orangenen Blitzleuchten des Bodenseesturmwarndienstes bemerkt hat, dann sind alle anderen längst im Körbchen und niemand sieht Dich kämpfen... Zum Telefonieren mußt Du dann die richtige Nummer haben und kannst nur zu einem Empfänger gleichzeitig sprechen. Aber 70 Euro gespart.
np r. schrieb: > Wenn Du aber mal der letzte bist, der die orangenen Blitzleuchten des > Bodenseesturmwarndienstes bemerkt hat, dann sind alle anderen längst im > Körbchen und niemand sieht Dich kämpfen... Das war genau der Fall. Grüsse, René
np r. schrieb: > Aber der Einbau/Betrieb hat ja vorher statt gefunden und zwar völlig > unabhängig von der Seenotsituation. Sorry, aber er könnte ja auch mit einer AFU Handfunke arbeiten. Deren betrieb und Besitz ist legal in Deutschland. Nur senden darf er dann eben nicht. (Im Notfall wird das aber weniger das problem sein.) Einzig das "Hören" von in dem fall nicht explizit für ihn gedachten nachrichten könnte ein problem darstellen. Aber wenn das gerät nur im notfall eingeschaltet wird, er also nicht dauerhaft mit hört dürfte das auch kein problem sein.
Markus R. schrieb: > Da ich jetzt über die Wintermonate mein Sportboot wieder flott mache kam > mir der Gedanke, wenn ich auf einem größeren Gewässer unterwegs bin ( > kein Binnengewässer ) und mir mal das Handy- Netz abreißt welche andere > Möglichkeit bleibt mir beim Motorausfall oder einer Haverie an Bord? Für richtige Notfälle hat man ein EPIRB oder PLB. Letzteres kann man auch bei anderen Outdoor-Aktivitäten verwenden, aber halt nur bei RICHTIGEN Notfällen, alles andere wird RICHTIG teuer.
Kilo S. schrieb: >Einzig das "Hören" von in dem fall nicht explizit für ihn gedachten >nachrichten könnte ein problem darstellen. Amateurfunk gilt als öffendlich, darf jeder abhören, also stellt kein Problem dar.
Günter Lenz schrieb: > Amateurfunk gilt als öffendlich, darf jeder abhören, > also stellt kein Problem dar. Aber es gibt keinen Hörservice, wo immer einer zuhört. Nicht wie bei Seefunk oder der 112 beim Handy.
Günter Lenz schrieb: > Amateurfunk gilt als öffendlich, darf jeder abhören, > also stellt kein Problem dar. Wir reden von 156MHz aufwärst, Seenotrettung, DLRG usw. Das darfst du vermutlich nicht ohne "Seefunkzeugniss". (Genau weiß ich das aber nicht)... Einen Notruf auf ein AFU Relais wäre denkbar, ob da aber eine reaktion kommt? Zitat: (http://www.ibn-online.de/artikel/2940/Radolfzell-Funk-am-Bodensee-ist-jetzt-geregelt) 06 156,300 MHz Event 11 156,550 MHz Gaienhofen Hafen 12 156,600 MHz Polizei - Wasserschutzpolizei Baden Württemberg 14 156,700 MHz Polizei - Wasserschutzpolizei Baden Württemberg 15 156,750 MHz Event 16 156,800 MHz Notalarmierung (weiterer Notverkehr auf Kanal 77) Radarfahrt 17 156,850 MHz Event, es gilt folgende Einschränkung: Östlich einer Linie Romanshorn – Friedrichshafen ist die Benutzung von Kanal 17 nicht gestattet 69 156,475 MHz Event 77 156,875 MHz 1. Notverkehr 2. Behörden untereinander 3. Schiff – Schiff P.S Fast alle 2m/70cm Geräte lassen sich bis 157MHz erweitern. (Team, Baofeng, Woxun, Yaesu, Kenwood usw.)
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Kilo S. schrieb: > Wir reden von 156MHz aufwärst, Seenotrettung, DLRG usw. Das darfst du > vermutlich nicht ohne "Seefunkzeugniss". (Genau weiß ich das aber > nicht)... Nicht ohne Seefunkzeugnis und nicht ohne Frequenzzuteilung bzw. Ship Station Licence: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/SpezielleAnwendungen/Seefunk/Seefunk-node.html Und da es hier um einen Notruf geht, möchte man ja vermutlich nicht nur rufen sondern auch gehört werden, am besten auch noch von Leuten, die einem helfen können.
np r. schrieb: > Nicht ohne Seefunkzeugnis und nicht ohne Frequenzzuteilung bzw. Ship > Station Licence: ^^ War denkbar, wie beim Flugfunk zb. np r. schrieb: > Und da es hier um einen Notruf geht, möchte man ja vermutlich nicht nur > rufen sondern auch gehört werden, am besten auch noch von Leuten, die > einem helfen können. Können würde er ja mit entsprechendem gerät. Dürfen ist was anderes. Alternativ den Notruf "Über Land" also zb. Ein bekannter der mit einem CB/Freenet/PMR gerät am ufer (Besser auf einem kleinen hügel) mit freier sicht über den See steht, der kann dann Via Telefon einen notruf absetzten. Aber: wie zuverlässig das ist steht eben auch in den sternen.
Horst schrieb: > Es ist schon ein Unterschied, Gast auf einem Boot zu sein und im Notfall > das vorhandene Gerät zu nutzen oder ein eigenes Boot mit Funkgerät zu > haben und zu sagen, 'wenn ich es mal benutze ist eh ein Notfall und dann > brauche ich keine Lizenz'. Solche selbstherbeigeführten Situationen > werden nicht durch den Notstand abgedeckt. Das spielt alles gar keine Rolle. Ich gebe dir jetzt mal ein Extrembeispiel. Ein SEK wollte einen Rocker festnehmen. Der Rocker dachte es sind Einbrecher oder Konkurenten und schoss mit der illegalen Schußwaffe durch die geschlossene Türe und verletzte einen Polizeibeamten tödlich. Die "einzigste" Strafe die der Rocker bekam war eine wegen illegalen Waffenbesitz. Die Tötung ging straffrei aus. Denn auch wenn man in einer Notsituation etwas illegal benutzt ist das rechtens. Da der Besitz der Waffe aber vor der Tat schon unbestreitbar feststand wurde er halt wegen illegalen Waffenbesitz verurteilt, dies entfällt aber bei dem Seefunkgerät.
Alexander schrieb: > Ein SEK wollte einen Rocker festnehmen. > Der Rocker dachte es sind Einbrecher oder Konkurenten und schoss mit der > illegalen Schußwaffe durch die geschlossene Türe und verletzte einen > Polizeibeamten tödlich. > > Die "einzigste" Strafe die der Rocker bekam war eine wegen illegalen > Waffenbesitz. Ohne Verweis auf das entsprechende Urteil oder einen seriösen Zeitungsbericht ist das komplett unglaubwürdig. Da mal ein Fall, der zeigt das man sich nicht eben nicht immer auf Notwehr berufen kann: https://www.sueddeutsche.de/panorama/bgh-rentner-wegen-totschlags-an-jaehrigem-einbrecher-verurteilt-1.2710693 Da findet sich die Passage: "Notwehr setze einen "gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriff" voraus." Und aus der Beschreibung oben, ist nicht erkennbar das der SEK-Zugriff rechtswidrig war. Fans von Frau Ulrike Meinhof sehen das natürlich anders.
Michael schrieb: > Wenn er also keinen Schein hat, sollte er im Notfall einfach due Finger > vom Funkgerät lassen. Oder wie? Bescheuert! Erinnert mich an "Stirb > langsam" als er das Funkgerät nutzte um ein Notruf abzusetzen, dies aber > er nicht durfte... Die Sache ist ja nicht, ob man das im Notfall benutzen darf oder nicht. Wenn eine Funkanlage auf dem Schiff installiert ist, dann muss mindestens ein Crewmitglied, i.d.R. der Schiffsführer, ein geeignetes Funkzeugnis (SRC/UBI) besitzen. Im Notfall wird man wohl darüber hinwegsehen. Bei einer regulären Kontrolle wahrscheinlich nicht. Das Funkzeugnis kann man auch mit minimalem Kosten- und Zeitaufwand einfach machen.
Alexander schrieb: > dies entfällt > aber bei dem Seefunkgerät. Nein, entfällt nicht, s.o. 1. Der Betrieb einer nicht zugelassenen bzw. nicht registrierten Seefunkstelle ist strafbar. 2. Der Betrieb einer nicht zugelassenen bzw. nicht registrierten Seefunkstelle ist (relativ) sinnlos, da keine MMSI Nummer zugeteilt ist. Steht alles schon einmal hier im Thread.
Berufsrevolutionär schrieb: > Ohne Verweis auf das entsprechende Urteil oder einen seriösen > Zeitungsbericht ist das komplett unglaubwürdig. Ich dachte die User können eine Suchmaschine bedienen. Sorry. https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/polizist-erschossen-bgh-spricht-hells-angel-frei-11516279.html np r. schrieb: > Alexander schrieb: >> dies entfällt >> aber bei dem Seefunkgerät. > > Nein, entfällt nicht, s.o. > 1. Der Betrieb einer nicht zugelassenen bzw. nicht registrierten > Seefunkstelle ist strafbar. Doch, der Besitz einer illegalen Seefunkstelle entfällt. Hier ist im Gegensatz zum Waffenbesitz der Besitz einer Seefunkstelle nicht strafbar. Es ist zwar verboten ohne Zulassung zu funken. Dieses Verbot tritt wird aber im Notfall nicht bestraft, siehe rechtfertigender Notstand. Sicher darf er nicht zum Spaß funken oder sich mit anderen Schiffen über das Funkgerät absprechen, das Senden für einen Notfall ist dagegen straffrei.
Alexander schrieb: > der Besitz einer illegalen Seefunkstelle entfällt. Der Besitz nützt Dir aber nichts. Und Du wirst anschließend nicht glaubhaft machen können, dass Du rein zufällig einen Karton mit einer Seefunkanlage dabei hattest, die Du dann, weil es ja ein Notfall war, eingebaut und verkabelt hast und die Antenne auf den Mast gestellt hast. Alexander schrieb: > das Senden für einen Notfall ist dagegen > straffrei. Ja klar - und meist völlig folgenlos. Leider im wahren Wortsinn: Wenn Du Pech hast, passiert gar nichts, weil auf Kanal 16 keine Pflicht zur Hörwache mehr besteht. Und Kanal 70 für den DSC Notruf kannst Du gar nicht benutzen, wenn Du in Deinem Gerät keine MMSI Nummer gespeichert hast.
Berufsrevolutionär schrieb: > Da mal ein Fall, der zeigt das man sich nicht eben nicht immer auf > Notwehr berufen kann: > https://www.sueddeutsche.de/panorama/bgh-rentner-wegen-totschlags-an-jaehrigem-einbrecher-verurteilt-1.2710693 Dass der Grund hier der war, dass der Mann Fliehenden in den Rücken schoss anstatt "Einbrecher" von vorne zu erschießen, hast du aber gemerkt, oder?
np r. schrieb: > Und Du wirst anschließend nicht glaubhaft machen können, dass Du rein > zufällig einen Karton mit einer Seefunkanlage dabei hattest, die Du > dann, weil es ja ein Notfall war, eingebaut und verkabelt hast und die > Antenne auf den Mast gestellt hast. Ich wüßte nicht das ein betriebsbereites Mitführen einer Seefunkanlage verboten ist. np r. schrieb: > Leider im wahren Wortsinn: Wenn Du Pech hast, passiert gar nichts, weil > auf Kanal 16 keine Pflicht zur Hörwache mehr besteht. > Und Kanal 70 für den DSC Notruf kannst Du gar nicht benutzen, wenn Du in > Deinem Gerät keine MMSI Nummer gespeichert hast. Da kenn ich mich nicht aus.
Beitrag #5685712 wurde vom Autor gelöscht.
Das tödlichste am Bodensee sind die Badestrände. Danach kommen meist Taucher. 2017 sind im See mehr Leute in Flugzeugen umgekommen (2) als in Booten (0).
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Kilo S. schrieb: > Aber wenn das gerät nur im notfall eingeschaltet wird, er also nicht > dauerhaft mit hört dürfte das auch kein problem sein. Ich habe gehört dass man Testsendungen auf 121,5MHz ; 243MHz sowie 406MHz machen kann?
Eines der ersten Dinge, die man lernt wenn man das Funkzeugnis macht, ist Not Kennt Kein Gebot Im Notfall darf jeder und muss jeder einen Notruf absetzen können.
@Michael So etwas sollte man tunlichst unterlassen. Das kann schnell zu einer Suchaktion führen.
Alexander schrieb: > Ich wüßte nicht das ein betriebsbereites Mitführen einer Seefunkanlage > verboten ist. Genauso wie AFU geräte, mich haben sie schon X mal kontrolliert und die Tecom Duo H angeschaut. Kurz akku raus auf dem aufkleber "HAM" verweisen und die jungs geben ruhe. Wie gesagt: 2m/70cm Geräte lassen sich auf bis zu 157MHz erweitern. Für einen notruf beim DLRG wird das ausreichen. Da es keine "Seefunkgeräte" sind ist können sie dir dafür garnix.
Kilo S. schrieb: > Für einen notruf beim DLRG wird das ausreichen. Junge, Junge, jetzt treibt's aber Blüten... Die DLRG benutzt bestimmte UKW-Frequenzen für die Kommunikation untereinander. Das hat mit Seefunk nichts zu tun. Da hört auch sonst niemand. Wenn Du einen Seenotruf absetzen willst, machst Du das auf Kanal 70 (bei UKW). Dazu brauchst Du eine MMSI und eine Seefunkanlage. Natürlich kannst Du das DSC-Telex auch nachbauen und Dir eine Fantasie-MMSI ausdenken, die Art des Notrufs selber kodieren und Deine Positionsdaten da rein basteln. Dann bin ich mal gespannt, wie Du erklärst, dass Du Dir das alles gerade eben ausgedacht hast, weil ja ein Notfall war. Vielleicht schicken sie auch gleich die Polizei los statt der Seenotrettung, weil es Deine MMSI ja gar nicht gibt.
Markus R. schrieb: > Ich habe was von DSC gelesen dafür braucht man allerdings einen > Seefunkschein. Erste Grundregel: Elektronische Geräte sind an Bord um im Gefahrfall zu versagen. Wenn du auf dem Bodensee schipperst ist die Wahrscheinlichkeit in Seenot zu geraten eher gering. Notsignale kann man mit Flaggen, Horn oder Signalraketen /Fackeln abgeben. Die letzteren sieht man tagsüber meist nicht. Zusätzlich ein altes Handy mit einer externen Antenne das über Akku und Bordstrom versorgt (112 geht auch ohne SIM). Dann noch das eigene, das ist wohl mehr als genug. Vorm ablegen den Wetterbericht lesen ist eh das beste was man machen kann.
Markus R. schrieb: > Stellt euch mal die Schlagzeile vor: 2 Personen ertranken auf einem See > sie hatten zwar die technische Ausrüstung um einen Notruf abzusetzen > aber die nötige Betriebserlaubnis zur Bedienung fehlte ..... Das klingt nach Anwärter auf den Darwin Award. Mach einfach den Schein und fertig. Die Gebühren sind laut Netz ca. 80€. Wie lange willst noch auf dem Wasser schippern? 10 Jahre? 20 Jahre? Was kostet dich den das Boot so an laufenden Kosten? ...rechen da einfach mal 8€ oder 4€ pro Jahr dazu. Fertig. Zu teuer? Verkauf das Boot.
orphu schrieb im Beitrag > Darwin Award. > >sprach der Oberschlaue.....
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HyperMario schrieb: > Notsignale kann man mit Flaggen, Horn oder Signalraketen /Fackeln > abgeben. Die letzteren sieht man tagsüber meist nicht. Flaggen liest heute praktisch keiner mehr. Horn wird als Spiel betrachtet. Das einzige was auch tagsüber ohne El. Hilfsmittel auf dem Bodensee wirklich hilft ist die Signalrakete. Die erkennt man tagsüber sehr wohl. Grüsse, René
Tine Guillo schrieb: > Es sind auch schon Leute auf dem Steinhuder Meer ertrunken...! ...und in der Badewanne. Braucht man dort auch ein Seenot-Funkgerät? Übrigens, was ist eigentlich grösser? Ein See oder Meer? Also Nordsee vs Steinhuder Meer?
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np r. schrieb: > Die DLRG benutzt bestimmte UKW-Frequenzen für die Kommunikation > untereinander. Richtig, im notfall wo es aber tatsächlich um Menschenleben gehen kann ist denen das(ziemlich sicher) scheißegal wie der Notruf bei denen ankommt. Wichtig ist das es schnell geht! https://www.dlrg.de/lernen/qualifizierungen/sprechfunk-iuk.html np r. schrieb: > Vielleicht schicken sie auch gleich die Polizei los statt der > Seenotrettung, weil es Deine MMSI ja gar nicht gibt. Was die meistens nicht mal sehen. Meines Wissens nach benutzen die meisten nähmlich Kenwood Betriebsfunkgeräte *OHNE DISPLAY!* zumindest als wir zuletzt bei einer übung dabei waren mit der FFW zusammen mit DLRG und in absprache mit dem Seebesitzer.... np r. schrieb: > Dann bin ich mal gespannt, wie Du erklärst, dass Du Dir das alles gerade > eben ausgedacht hast, weil ja ein Notfall war. Gar nicht, du musst denen nix erklären! Die sind da nicht zuständig für! Ein erweitertes Amateurfunkgerät darfst du besitzen, im vfo modus kannst du damit auf die DLRG Frequenz, im notfall juckt die das keinen meter wenn du denen sagts "Ja , Ich habs um beim Amateurfunk zuzuhören"... sich für den Notfall zu informieren welche frequenzen für notrufe zu verwenden wären ist nicht strafbar, einen notruf im ernstfall absetzten sicher auch nicht. Zumindest glaube ich nicht das sich da jemand dran aufregt. Und wenn, eine Ordnungswidrigkeit, was juckt dich die Geldstrafe wenn du eventuell wesentlich teuerer PERSONENSCHÄDEN zu befürchten hast!? np r. schrieb: > Junge, Junge, jetzt treibt's aber Blüten... Sei nicht so herablassend! Ich bin seit 13 Jahren bei der FFW, war 6 Jahre zusätzlich beim DRK, da impfen sie dir schon ein was du "Anprangern" solltest und was nicht! Notruf über funk ist ein kinderfurz gegen das was dir blüht wenn du die Mittel hast und nicht hilfst! O.T Mein lieblingszitat:"Und wenn ihr vorher mit dem finger im Arsch gebohrt habt, wenn das blut im hohen bogen spritzt, Finger drauf! Mit Blutvergiftung lebt es sich immer noch länger als ohne Blut" (Erste Hilfe, Großer schein)
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np r. schrieb: > Und Du wirst anschließend nicht glaubhaft machen können, dass Du rein > zufällig einen Karton mit einer Seefunkanlage dabei hattest, die Du > dann, weil es ja ein Notfall war, eingebaut und verkabelt hast und die > Antenne auf den Mast gestellt hast. Besitzen darfst Du beliebige Funkanlagen. Ebenso verkaufen, montieren, reparieren oder an einem Dummyload probelaufen lassen. Nur funken darfst Du damit nicht, ausser Du hast die für die Frequenzzuteilung passende Genehmigung. Selbstverständlich kannst Du eine Yacht chartern, wo ein UKW-Sprechfunkgerät oder eine Grenzwellenanlage eingebaut ist. Benutzen darfst Du die Geräte aber nur mit passendem Sprechfunkzeugnis. Ein nichtlizensierter Betrieb zwecks Absetzen eines Notrufes stellt zwar erstmal eine Ordnungswidrigkeit dar, das Verfahren wird jedoch eingestellt sobald erkennbar ist dass in der Situation Gefahr im Verzug war.
soul e. schrieb: für Juristen: > Ein nichtlizensierter Betrieb zwecks Absetzen eines Notrufes stellt zwar > erstmal eine Ordnungswidrigkeit dar, das Verfahren wird jedoch > eingestellt sobald erkennbar ist dass in der Situation Gefahr im Verzug > war. für uns andere in 4 Worten: Not kennt kein Verbot.
Sebastian L. schrieb: > für uns andere in 4 Worten: Not kennt kein Verbot. Und dazu muss man weder Jurist noch anAngehöriger der BOS sein. Um zu wissen das im notfall jede Hilfe zählt. (Mit dem slogan werben sogar BOS Organisationen....) Link: http://www.ff-oberweier.de/2017/07/wir-suchen-dich-weil-jede-hilfe-zaehlt/ P.S Link als Beispiel, jede FFW ist froh über Nachwuchs!
Kilo S. schrieb: > Die sind da nicht zuständig für! Na, endlich hast Du's begriffen. Die DLRG nimmt keine Seenotrufe entgegen. Genau. Die sind nämlich nicht zuständig dafür. Die DLRG betreibt Wasserrettung Ertrinkender im Binnen- und küstennahen Bereich. Die haben beim Einsatz Funkgeräte dabei und benutzen unterschiedliche Kanäle. Und nach dem Einsatz ist das Ding aus. Wie willst Du die da erreichen? Die DLRG ist nicht die DGzRS. Kilo S. schrieb: > benutzen die > meisten nähmlich Kenwood Betriebsfunkgeräte *OHNE DISPLAY!* Aha - und jetzt erzähle ich Dir noch, dass das jede Ortsgruppe für sich selbst entscheidet. Und dass Betriebsfunk nichts mit Seenotfunk zu tun hat. Deshalb brauchen die auch kein Display. Sie können nämlich sowieso keinen DSC-Anruf entgegen nehmen. Das kannst Du bei der FFW auch nicht. Du willst doch nicht ernsthaft jemandem raten, die 70 Euro (Seefunk-Handquetsche für den Bodensee) bzw. 150€ (billigstes Seefunkgerät) zu sparen und mit einem AFU-Gerät die Betriebsfunk-Frequenzen abzuklappern? Wenn er Glück hat, kann er sich dann ein Taxi bestellen... oder einen Stadt-Bus. soul e. schrieb: > Selbstverständlich kannst Du eine Yacht chartern, wo ein > UKW-Sprechfunkgerät oder eine Grenzwellenanlage eingebaut ist. Ja genau. Und der Vercharterer hat das Ding angemeldet und eine MMSI Nummer dafür bezogen. Hier ging es ursprünglich mal darum, was der OT auf seinem eigenen Schiff einbauen sollte, wenn er: Markus R. schrieb: > auf einem größeren Gewässer unterwegs bin (kein Binnengewässer )
np r. schrieb: > Wenn er Glück hat, kann er sich dann ein Taxi bestellen... Kann er haben. Gibts natürlich auch schwimmend: https://www.bodensee.de/erleben/schifffahrt/seetaxi http://www.bootsvermietung-lindau.de/seetaxi-lindau-bodensee.html
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Wie wär's mit diesem Seenot- Funkgerät ? http://www.seefunknetz.de/tk05.htm Breitbandiger geht's nicht, das Ding stört so ziemlich alles, was eine Antenne hat... wird darum sicher irgendwo gehört. Darum wurde das Monstrum so lange verwendet, obwohl technisch Steinzeit. Kaum Wartung nötig, springt aber nach Jahren Herumstehen an, und "funkt" im wahrsten Sinne des Wortes, bis die Antenne abgluckert. Immerhin- genau für den Seenotfall wurde es geschaffen.
np r. schrieb: > Die DLRG betreibt Wasserrettung Ertrinkender im Binnen- und küstennahen > Bereich. Und im örtlichen Freibad...
np r. schrieb: > Na, endlich hast Du's begriffen. > Die DLRG nimmt keine Seenotrufe entgegen. Die müssen (Verpflichtend weil BOS- Wasserrettung) weiterleiten... Jede BOS ist "VERPFLICHTET" Notrufe zumindest an die entsprechende stelle weiterzuleiten. Alles andere ist unterlassene HILFELEISTUNG! Und nun denk mal nach was BOS Bedeutet... Was mit den "Rettern" die einen hilferuf hören passiert wenn sie die Hilfe unterlassen! Kack weiter deine möchtegern Korinten! Du bist mir für eine ordentliche diskussion nicht offen genug.
> Die DLRG betreibt Wasserrettung Ertrinkender im Binnen- und küstennahen > Bereich. Die haben beim Einsatz Funkgeräte dabei und benutzen > unterschiedliche Kanäle. Und nach dem Einsatz ist das Ding aus. Der DLRG sind drei Funkkanäle bei 155 MHz exclusiv zugewiesen. Wenn die irgendwo Wache schieben, dann läuft der Funk meistens mit.
P.S (D)eutsche (L)ebens (R)ettungs (G)esellschaft . Also Behörde bzw. Organisation mit sicherheutsaufgabe....
ham schrieb: > Der DLRG sind drei Funkkanäle bei 155 MHz exclusiv zugewiesen. 156MHz... aber ja, du hast es richtig erkannt.
np r. schrieb: > Na, endlich hast Du's begriffen. Vollkommen aus dem zusammenhang gerissen: BEZOG SICH AUF: np r. schrieb: > Vielleicht schicken sie auch gleich die Polizei los statt der > Seenotrettung, weil es Deine MMSI ja gar nicht gibt. Irrelevante sache, für "Schwarzfunker" ist die BnA Zuständig, nicht die polizei! Abgesehen davon was die Wasserschutzpolizei für Binnen/Seewasser zuständig ist, fpr funkanlagen (betriebsbereit) haben die trotzdem keine handhabe!
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Kilo S. schrieb: > Die müssen (Verpflichtend weil BOS- Wasserrettung) weiterleiten... Wenn sie ihn denn hören. Genauso wie jeder andere Mensch in Deutschland dazu verpflichtet ist Hilfe zu leisten und sei es nur durch Weiterleitung des Notrufs. Kilo S. schrieb: > (D)eutsche (L)ebens (R)ettungs (G)esellschaft . Also Behörde bzw. > Organisation mit sicherheutsaufgabe.... Gemeinnütziger Verein mit (fast) ausschließlich ehrenamtlichen Mitgliedern. Wachdienst am Wochenende. In den Ferien an der Küste. Wenn keiner Zeit hat oder das Wetter zu schlecht ist, dann wird eben zu gemacht. Regattabegleitung nach Vereinbarung. Noch einmal: Du willst also ernsthaft jemandem raten, die 70 Euro (Seefunk-Handquetsche für den Bodensee) bzw. 150€ (billigstes Seefunkgerät) zu sparen und statt dessen zu versuchen, im Seenotfall die DLRG, einen Taxifahrer oder die freiwillige Feuerwehr zu erreichen? Und wenn ich da nicht ganz einverstanden bin, dann bin ich "nicht offen genug?" Kilo S. schrieb: > Du bist mir für eine ordentliche diskussion nicht offen genug. Kilo S. schrieb: > Abgesehen davon was die Wasserschutzpolizei für Binnen/Seewasser > zuständig ist, fpr funkanlagen (betriebsbereit) haben die trotzdem keine > handhabe! Glaubst Du, die heißen Wasserschutzpolizei, weil die Binnen- oder Seewasser kontrollieren? Zu den Aufgaben gehören: "Verhütung und Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten und die Kontrolle der an Bord von See- und Binnenschiffen, sowie Sport- und Hafenfahrzeugen mitzuführenden Papiere, Zeugnisse und Dokumente" Na, um welche Dokumente und Zertifikate mag es da wohl gehen? Was meinst Du, was die sich anschauen, wenn die zu mir an Bord kommen?
Kilo S. schrieb: > 156MHz... aber ja, du hast es richtig erkannt. 155,890MHz, 155,900MHz, 155,930MHz Noch einmal: BOS-Funk hat mit Seefunk nichts, gar nichts, überhaupt nichts zu tun. Seefunk Notruf Kanal 70 ist 156,525Mhz. Und wenn Du auf dem Kanal rumquatschst und erwartest, dass Dir jemand antwortet, dann solltest Du Dich zum Thema DSC informieren. Du brauchst eine MMSI Nummer und einen DSC-Controller.
np r. schrieb: > Und wenn ich da nicht ganz einverstanden bin, dann bin ich "nicht offen > genug?" Und noch ein mal:Ein Amateurfunk (Handfunkgerät) ist ausreichend um einen NOTRUF auch ohne MMSI nummer an Küsten/Gewässer-Nahe Rettungsstellen weiterzuleiten. np r. schrieb: > Was meinst Du, was die sich anschauen, wenn die zu mir an Bord kommen? Auf deinen botsführerschein, jedenfalls nicht auf die eingemottete Afu handfunke, dafür ist weder Polizei noch Wasserschutzpolizei zuständig. Höchstens (In/Aus-land) der grenzschutz/Zoll! In DE ist dazu die BnA zuständig, in anderen ländern die jeweils zuständige behörde. (Z.B Bakom, oder je nach Gesetz auch [nicht innerhalb Deutschlands] die jeweils zuständige Staatsgewalt/Executive) Sebastian L. schrieb: > für uns andere in 4 Worten: Not kennt kein Verbot. Das wird vermutlich auf alle anderen länder übertragbar sein. Notfall ist eben notfall! np r. schrieb: > Und wenn ich da nicht ganz einverstanden bin, dann bin ich "nicht offen > genug?" Ja, ein Menschenleben ist immer, überall und für hoffentlich jeden wertvoller als das Gesetz. Sonst ist unsere "Gesellschaft" weder solidarisch noch wertvoll.
Kilo S. schrieb: > Und noch ein mal:Ein Amateurfunk (Handfunkgerät) ist ausreichend um > einen NOTRUF auch ohne MMSI nummer an Küsten/Gewässer-Nahe > Rettungsstellen weiterzuleiten. OK, Du bist doch bei der freiwilligen Feuerwehr. Was würdest Du mir denn raten? 1. Ein Festnetzanschluss oder eine Handy und eine SIM-Karte, damit ich im Notfall 112 rufen kann? Das ist mir aber viel zu teuer. Reicht denn nicht auch: 2. ein Amateurfunkgerät, damit ich, wenn's brennt einfach auf den Betriebsfunk-Kanälen nach der freiwilligen Feuerwehr suchen kann? Denn ein Amateurfunk (Handfunkgerät) ist doch ausreichend um einen Notruf weiterzuleiten. Und ganz sicher schläfst Du mit Deinem BOS-Funkgerät neben dem Bett? Ich bewundere Dich. Ich habe das nämlich nie gemacht, wenn ich auf Wache war. Ich hab das Ding spätestens um 18:00 Uhr ausgemacht und in die Ladestation gestellt. Es sollte ja morgen wieder voll sein. Noch einmal ganz langsam zum mitmeißeln: Du kannst mit einem Amateurfunkgerät auf See rufen, bis es blubbert. Es gibt keine Hörwache. Seefunk Kanal 70 ist der Kanal, den Du brauchst, und den kannst Du nicht rufen.
Hallo, np r. schrieb: > Seefunk Notruf Kanal 70 ist 156,525Mhz. Jetzt spiel ich mal den Korinthenkacker: Es gibt 2 Arten von _Notverkehr_: Notverkehr gemäß GMDSS: ----------------------- - Notalarm per DSC auf Kanal 70, - Notruf per Sprechfunk auf Kanal 16, - Notmeldung per Sprechfunk auf Kanal 16. Notverkehr gemäß NON-GMDSS: ----------------------- - Notruf per Sprechfunk auf Kanal 16, - Notmeldung per Sprechfunk auf Kanal 16. (Kanal 70 ist keine Notruffrequenz, sondern der Kanal der für den Digitalen-Selektiv-Ruf verwendet wird.) np r. schrieb: > Und wenn Du auf dem Kanal rumquatschst und erwartest, dass Dir jemand > antwortet... und > Es gibt keine Hörwache. Wenn du in deutschen Seegewässern einen Notruf auf Kanal 16 absetzt, antwortet sofort das zuständige MRCC (Zentrum für die Koordination der Seenotrettung, in diesem Fall "Bremen Rescue"). Selbst wenn das aus irgend welchen Gründen nicht der Fall sein sollte, hast du immer noch die Möglichkeit per Sprechfunk mit der nächstgelegenen DGZRS-Rettungsstation Kontakt aufzunehmen. Und die antworten garantiert (das weiß ich aus Erfahrung). rhf
Kilo S. schrieb: >> Was meinst Du, was die sich anschauen, wenn die zu mir an Bord kommen? > Auf deinen botsführerschein, jedenfalls nicht auf die eingemottete Afu > handfunke, dafür ist weder Polizei noch Wasserschutzpolizei zuständig. > Höchstens (In/Aus-land) der grenzschutz/Zoll! Sende- und Empfangsgenehmigung für eine Amateurfunkstelle: "Im Falle des Betriebs einer beweglichen Funkstelle ist die Genehmigungs- urkunde (...) Polizeibeamten auf Verlangen vorzuweisen." Kilo S. schrieb: > Irrelevante sache, für "Schwarzfunker" ist die BnA Zuständig, nicht die > polizei! Die Polizei besitzt eigene – gut getarnte – Funkmesswagen. Damit werden Schwarzfunker und Störer auf (meist) BOS-Funkkanälen geortet und dann anschliessend neutralsiert. https://www.klaus-paffenholz.de/bos-funk/index.html?https://www.klaus-paffenholz.de/bos-funk/gabriel/messgeraete.html NB "Wenn man keine Ahnung hat, dann einfach Fresse halten!" [Volksmund]
ham schrieb: > Die Polizei besitzt eigene – gut getarnte – Funkmesswagen. Damit werden > Schwarzfunker und Störer auf (meist) BOS-Funkkanälen geortet und dann > anschliessend neutralsiert. Schwachsinn: Besitz und betrieb eines Amateurfunkgerät sind in DE Jedem gestattet, Nur das senden mit einem Amateurfunkgerät unterliegt der zulassung zum Amateurfunk. Ich selbst besitze (Bis auf meine zugelasaenen CB Geräte) 4 An der zahl, darunter Drei Handgeräte, und einen Mobilen/Stationären vollwertigen Afu TRX, Yaesu FT-857ND. Dafür, so lange ich nicht sende kann mir keiner, absolut keiner was. Weder beim hören, noch beim Transport des gerät. ham schrieb: > NB "Wenn man keine Ahnung hat, dann einfach Fresse halten!" > [Volksmund] Halte dich an deine eigene Weisheit, bei mir beißt du damit auf Granit. Die seite die du verlinkt hast ist so alt (iframe) die stinkt schon süßlich. np r. schrieb: > OK, Du bist doch bei der freiwilligen Feuerwehr. Was würdest Du mir denn > raten? Funkstille, es sei denn du bist (mangels fehlendem TK-Netz) auf einen Notruf per Funk angewiesen. Roland F. schrieb: > Notverkehr gemäß NON-GMDSS: > ----------------------- > - Notruf per Sprechfunk auf Kanal 16, > - Notmeldung per Sprechfunk auf Kanal 16. Roland F. schrieb: > Wenn du in deutschen Seegewässern einen Notruf auf Kanal 16 absetzt, > antwortet sofort das zuständige MRCC (Zentrum für die Koordination der > Seenotrettung, in diesem Fall "Bremen Rescue"). Selbst wenn das aus > irgend welchen Gründen nicht der Fall sein sollte, hast du immer noch > die Möglichkeit per Sprechfunk mit der nächstgelegenen > DGZRS-Rettungsstation Kontakt aufzunehmen. Und die antworten garantiert > (das weiß ich aus Erfahrung). Richtig! O.T Grad läuft Good Morning Vietnam, ich fühl mich gerade genau so wie er sagte: "Ich stehe in einer Telefonzelle mittennim Reisfeld und mir geht das kleingeld aus" Manche müssen sich die letzten 20 jahre in einem loch vergraben haben um nicht auf dem aktuellen stand zu sein.
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soul e. schrieb: > Besitzen darfst Du beliebige Funkanlagen. Ebenso verkaufen, montieren, > reparieren oder an einem Dummyload probelaufen lassen. Ganz so einfach ist es auch nicht. Spätestens wenn du ein Tetra Funkgerät mit TEA2 Verschlüsselung an China verkaufst bekommst du Probleme.
Roland F. schrieb: > Wenn du in deutschen Seegewässern einen Notruf auf Kanal 16 absetzt, > antwortet sofort das zuständige MRCC In der Regel ja. Und außerhalb der Regel eben nicht. Es gibt keine Hörwache mehr. Ich bin trotzdem gehalten, Kanal 16 zu hören. Wenn ich aber draußen bin, höre ich Dich nicht. Wenn Du aber einen DSC Notruf auf Kanal 70 absetzt, gibt mein Funkgerät Alarm und nervt mich so lange, bis ich den Ruf endlich quittiere. Dann steht da Deine MMSI und die Art des Notrufs. Roland F. schrieb: > per Sprechfunk mit der > nächstgelegenen DGZRS-Rettungsstation Kontakt aufzunehmen. Und die > antworten garantiert (das weiß ich aus Erfahrung). Aha - und worauf gründet sich Deine Erfahrung? Fallzahl n=1? Und wie oft hast Du schon einen MAYDAY RELAY gehört oder selber einen weitergegeben?
Um es abschließend mal zusammenzufassen: Der OT hat gefragt, wie er auf "einem größeren Gewässer... (kein Binnengewässer)" einen Notruf absetzen kann. Der Dissens besteht also darin, dass 1. Einige Teilnehmer meinen, - dass er mit einem Amateurfunkgerät versuchen soll, die DLRG oder die freiwillige Feuerwehr zu erreichen. - dass er mit einem nicht zugelassenen Seefunkgerät (oder einem alten Gerät ohne DSC) ohne Funkzeugnis auf Kanal 16 rufen soll, weil da wahrscheinlich vielleicht eventuell immer jemand hört obwohl er das nicht muss aber trotzdem tut, nach eigener Erfahrung und so. 2. Ich aber meine, dass er sich wegen der paar Euro nicht so anstellen und ein Seefunkgerät kaufen, registrieren und das SRC machen soll. Das Funkzeugnis ist easy und billig. Eine Seefunkstation kostet ab 150€. Auf dem Bodensee tut's auch eine Handfunke für 70 €. Fertig. Alles andere halte ich für verantwortungslosen Blödsinn derselben Kategorie, wie wenn ihm jemand empfiehlt, er brauche ja keine Rettungswesten nach DIN EN ISO 12402-2 und er solle sich doch welche aus einer alten Luftmatratze selber nähen. Ob das nun formaljuristisch richtig ist, da für rein privat genutzte Boote in Deutschland gar keine Ausrüstungspflicht gilt (auch Rettungswesten sind nicht vorgeschrieben) - oder ob Dich am Ende die Schiffsausrüstungsverordnung beißt, weil darunter nicht nur verpflichtend mitgeführte Ausrüstung fällt sondern solche "mit denen ein Schiff aufgrund nationaler Regelungen oder auf freiwilliger Basis ausgestattet" werden kann, und Ausrüstung ist, was "an Bord eines Schiffes fest angebracht oder untergebracht ist" - diese Spitzfindigkeiten überlasse ich den Korinthenkackern. ;-) Blödsinn ist es auf jeden Fall. Und ich fürchte, dass im Falle eines Unfalls das Seeamt bzw. die BSU das ebenso bewerten wird. Was mich an diesem Unsinn am meisten nervt, ist: Jeder hat ja das Recht, sich selber umzubringen. Leider aber bringen solche leichtsinnigen Seppel nicht nur sich selbst in Gefahr sondern ihre Familien oder Freunde an Bord und nicht zuletzt das professionelle oder ehrenamtliche Rettungspersonal.
np r. schrieb: > - dass er mit einem Amateurfunkgerät versuchen soll, die DLRG oder die > freiwillige Feuerwehr zu erreichen. Die FFW erreicht er eher nicht, wenn DLRG. Die FFW ist Mittlerweile auf digital umgestiegen bzw. Noch zu teilen auf 4m. Da kann er lange versuchen. np r. schrieb: > Bodensee tut's auch eine Handfunke für 70 €. Fertig. Scheiß halt auf die MMSI, so lange sprechfunk geht und du einen notruf absetzen kannst. Und das geht eben auch mit der Afu Handfunke, preislich macht das auch keinen riesen unterschied.
Hallo, np r. schrieb: > Es gibt keine Hörwache mehr. Das mag auf die Berufsschifffahrt zutreffen, im Rettungsbereich ist es jedoch nicht so. Ich wiederhole mich: sowohl bei "Bremen Rescue" als auch auf den Rettungskreuzern wird Kanal 16 permanent abgehört. > Blödsinn ist es auf jeden Fall. In diesem Fall bin ich ganz deiner Meinung. In meinen Augen ist heute grob fahrlässig ohne Funkgerät plus Funkzertifikat los zu fahren. > Was mich an diesem Unsinn am meisten nervt, ist: > Jeder hat ja das Recht, sich selber umzubringen. > Leider aber bringen solche leichtsinnigen Seppel nicht nur sich selbst > in Gefahr sondern ihre Familien oder Freunde an Bord und nicht zuletzt > das professionelle oder ehrenamtliche Rettungspersonal. Auch hier muss ich dir vollkommen recht geben. Hinzu kommt noch das heute solche Rettungseinsätze von vielen als vollkommen selbstverständlich betrachtet werden. rhf
Hallo, Kilo S. schrieb: > ...preislich macht das auch keinen riesen unterschied. Und warum dann so eine Amateurfunkbastelei, wenn es finanziell keinen Unterschied macht? rhf
Roland F. schrieb: > Und warum dann so eine Amateurfunkbastelei, wenn es finanziell keinen > Unterschied macht? Ich rede vom preis für das Funkgerät....
Kilo S. schrieb: > Roland F. schrieb: >> Und warum dann so eine Amateurfunkbastelei, wenn es finanziell keinen >> Unterschied macht? > > Ich rede vom preis für das Funkgerät.... Gerettet werden ist unbezahlbar... Was liegt den Deine finanzielle Schmerzgrenze für Notfallequipment? Und eine Notfunkbake resp Sender, der über den Satelliten die Retter informiert wird schon seit Jahrzehnten über die Ausrüster für jedermann wie Globetrotter vertickt, so teuer sind die Gerätschaften nicht.
Markus R. schrieb: > 2 Personen ertranken auf einem See > sie hatten zwar die technische Ausrüstung um einen Notruf abzusetzen > aber die nötige Betriebserlaubnis zur Bedienung fehlte Einen (gerechtfertigten) Notruf darf jeder absetzen, auf jeder Frequenz und unbeachtet irgendwelcher Lizenzen oder Vorschriften.
Berufsrevolutionär schrieb: > Was liegt den Deine finanzielle Schmerzgrenze für Notfallequipment? Lol, ich und eine Schmerzgrenze bei Funkausrüstung. Gibt da keine, nur grenzen die mir mein Geldbeutel setzt. Aber ich bin ja auch bereits im Besitz einer mehr als Notfunktauglichen Funkausrüstung.
Das Problem ist ein Funkgerät an Board zu haben und keine Berechtigung. Das letzte mal hatte ich eine Vollkontrolle 22SM nördlich von der Insel Poel. Mitten aus See taucht die Waschpo auf und kontrolliert die gesamte Ausrüstung. Bin aber mit mehr als 12m auch schon kräftig dabei mit vorgeschriebener Glocke, Lichtern mit BSH Zulassung usw. MfG Michael
Michael O. schrieb: > Das Problem ist ein Funkgerät an Board zu haben und keine Berechtigung. Wo genau besteht da ein Problem? Wie hinreichend bekannt sein sollte ist innerhalb der EU der Besitz von Funkanlagen jedermann gestattet. Ebenso Verkauf, Reparatur, Installation. Lediglich die Benutzung, d.h. der Betrieb an einer Antenne, bleibt denjenigen vorbehalten, die eine zur Frequenz passende Genehmigung haben. Selbstverständlich kannst Du eine Yacht chartern, in der ein Funkgerät eingebaut ist. Aber ohne Seefunkzeugnis bleibt das Ding aus, fertig.
soul e. schrieb: > elbstverständlich kannst Du eine Yacht chartern, in der ein Funkgerät > eingebaut ist. Aber ohne Seefunkzeugnis bleibt das Ding aus, fertig. Damit man eine Yacht chartern kann, braucht es Versicherungstechnisch einen entsprechenden „Führerschein“ und da ist das Seefunk Zeugnis dabei (genauso wie der Waffenschein für die Signalrakete). Grüsse, René
soul e. schrieb: > Selbstverständlich kannst Du eine Yacht chartern, in der ein Funkgerät > eingebaut ist. Aber ohne Seefunkzeugnis bleibt das Ding aus, fertig. Falsch! erstens wird dir kein Vercharterer eine Yacht mit Funk ohne Zeugnis vermieten. Zweitens darfst du zwar ein Funkgerät ohne Schein kaufen, aber kein Boot mit BETRIEBSBEREITEN Funkgerät ohne Schein führen. Ich kann dir aus eigener Erfahrung sagen, das dich beim Erstfall eine Ordnungsstrafe von 80,- Euro erwartet. Demgegenüber stehen zwei Tage lernen und 76,- Euro für die Prüfung des SRC.
soul e. schrieb: >> Das Problem ist ein Funkgerät an Board zu haben und keine Berechtigung. Da besorgt dir Berechtigung und Befähigung gefälligst. Also Kurs besuchen (oder als Autoditakt durcharbeiten) und Prüfung machen. "Prüfung machen" scheint nur auf den ersten Blick unnötig, aber letzlich ist es wie bei der Wartung von Sicherheitsequipment -> Was nie (unter Realbedingungen) getestet wurde, versagt im Ernstfall gerne. Echt, das klingt jetzt wie einer der ins Wasser fällt und sich absaufen lässt weil er sich nicht als "Schwimmer "ausweisen" kann.
René H. schrieb: > Damit man eine Yacht chartern kann, braucht es Versicherungstechnisch > einen entsprechenden „Führerschein“ und da ist das Seefunk Zeugnis dabei Meines Wissens reicht der SBF. Ne Funke an Bord ist auch eher fraglich. Der letzte Vercharterer den ich gefragt habe (heißt das eigentlich frugte?) meinte Nein weil damit zu viel Unfug gemacht wird. Ist aber etwas länger her. np r. schrieb: > Der OT hat gefragt, wie er auf "einem größeren Gewässer... (kein > Binnengewässer)" einen Notruf absetzen kann. ist denn die Reichweite von UKW so viel besser wie beim Handy? Für Kanal 16 reicht meist eine Handquäke die man zur Not versteckt. So weit fahren die meisten ja gar nicht raus. Die Ostsee z.B. hat die Telekom (in Absprache mit den anderen Unternehmen) gut ausgeleuchtet. Da braust du nicht mal Kunde sein weil 112 immer geht. Michael O. schrieb: > ... 22SM nördlich von der Insel Poel. Auf dem Campingplatz war ich auch mal, mit einem alten FD ;-).
HyperMario schrieb: >> Der OT hat gefragt, wie er auf "einem größeren Gewässer... (kein >> Binnengewässer)" einen Notruf absetzen kann. > > ist denn die Reichweite von UKW so viel besser wie beim Handy? Also das dürfte gleich sein, quasioptische Verbindung eben bei allen oberhalb 100 MHz oder so. Deshalb setzt der Notfunk ja auch auf Satelliten, da besteht wegen der fehlenden Erdkrümmung eher ne "Sichtverbindung" als von Boot (Mastkorb) zur Küstenstation.
SRC schrieb: > Ich kann dir aus eigener Erfahrung sagen, das dich beim Erstfall eine > Ordnungsstrafe von 80,- Euro erwartet. > Demgegenüber stehen zwei Tage lernen und 76,- Euro für die Prüfung des > SRC. Wie oft gibts solche Kontrollen? ;-)
A. K. schrieb: > Wie oft gibts solche Kontrollen? ;-) Die WSP hat oft "viel Zeit" um lästige Sportshipper und Traditionssegler zu ärgern. Eisame Boje im Ozean der Dummheit schrieb: > Deshalb setzt der Notfunk ja auch auf Satelliten Daher nützt dir ne UKW Funke wenig. Wo Sie funzt gibt es Mobilfunk und wo nicht hört eh keiner zu. Wer sich dann unbedingt die Nordsee antun will kann ja immer noch in Sachen Zeugnis/Equipment nachrüsten.
HyperMario schrieb: > Einsame Boje im Ozean der Dummheit Apropos Dummheit, es gibt keine Bojen im Ozean. Wg. fehlendem Ankergrund ;-). Schwimmende Seezeichen sind Tonnen oder Feuerschiffe; der Begriff Boje ist für Seezeichen unüblich. https://de.wikipedia.org/wiki/Boje_(Schifffahrt)
Michael O. schrieb: > Das Problem ist ein Funkgerät an Board zu haben und keine Berechtigung. Das Problem liegt darin, dass es hier eine Menge Landratten gibt, die glauben, alles was sie an Land dürfen, dürfen sie auch auf See. z.B.: soul e. schrieb: > Wie hinreichend bekannt sein sollte ist innerhalb der EU der Besitz von > Funkanlagen jedermann gestattet. Ja, bei Dir zu Hause. An Land. HyperMario schrieb: > Meines Wissens reicht der SBF. Ne Funke an Bord ist auch eher fraglich. > Der letzte Vercharterer den ich gefragt habe (heißt das eigentlich > frugte?) meinte Nein weil damit zu viel Unfug gemacht wird. Ist aber > etwas länger her. Bei einem Sportboot, dass - rein privat genutzt wird, - nicht gewerblich genutzt und z.B. vermietet wird, - kein Traditionssegler ist, gibt es keine Ausrüstungspflicht. Außerdem gilt hier nicht die Schiffsbesatzungsordnung. D.h. Du brauchst gar keine Funkausrüstung, keine Rettungswesten und gar nix. Innerhalb der 12-sm Zone reicht dann auch der SBF See. Außerhalb reicht er nicht - aber da ist der deutsche Staat nicht mehr zuständig (mit Ausnahme von einigen Tiefwasser-Außenreeden, die mit zu den Hoheitsgewässern zählen). Du kannst also machen, was Du willst. Fast. Wenn Du nämlich Funkausrüstung mitführst, muss diese betriebsbereit sein. Wenn Du betriebsbereite Funkausrüstung mitführst, muss diese zugelassen und angemeldet sein, d.h. Du brauchst eine Ship Station Licence. Wenn Du betriebsbereite Funkausrüstung mitführst, ist Dein Schiff zwar nicht ausrüstungspflichtig aber im Sinne des Gesetzes auf freiwilliger Basis "ausgerüstet". Damit gilt auch "Führer von Sportfahrzeugen... müssen ihre Befähigung zur Teilnahme am mobilen Seefunkdienst und am mobilen Seefunkdienst über Satelliten entsprechend der funktechnischen Ausrüstung des Sportfahrzeugs... nachweisen." (SportSeeSchV §1 Abs. 7) Am "sichersten" ist es also, wenn Du überhaupt keine Funkausrüstung mitführst. Dann kann Dir die WASP gar nichts. Wenn aber etwas passiert und jemand zu Schaden kommt, dann wird die BSU und das Seeamt ermitteln und amtlich verbindlich feststellen, dass Du die Ausrüstungsempfehlungen des BSH nicht befolgt hast und Dich damit nicht entsprechend guter Seemannschaft verhalten hast. Das ist alles, was der Richter in einem zivil- oder strafrechtlichen Verfahren dann noch braucht. Nachdem dies amtlich festgestellt ist, kannst Du mit Armeen von Gutachtern dagegen anrennen. Oder es gleich lassen. Wenn Du am Anfang zu knausrig für den SRC warst, bringt es jetzt auch nichts mehr, sinnlos Geld aus dem Fenster zu werfen... HyperMario schrieb: > ist denn die Reichweite von UKW so viel besser wie beim Handy? > Für Kanal 16 reicht meist eine Handquäke die man zur Not versteckt. Der digitale Selektivruf reicht erheblich weiter als analoges Gequatsche. Außerdem erreichst Du mit dem Handy nur Nummern, die Du kennst und nicht das Schiff neben Dir.
np r. schrieb: > Am "sichersten" ist es also, wenn Du überhaupt keine Funkausrüstung > mitführst. Dann kann Dir die WASP gar nichts. Was der entscheidende Tip ist. > Das ist alles, was der Richter in einem zivil- oder strafrechtlichen > Verfahren dann noch braucht. Finde ich jetzt etwas weit hergeholt. Wenn ich so denken würde gäbe ich mein Geld lieber einer Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung als in irgendwas wo Funk auch nur drauf steht (Funk Uhr oder so). Wenn man meine Anlage gerade geklaut hat könnte ich unter deinem Szenario auch nicht mehr rausfahren. Wenn es um gute Seemannschaft geht sind die meisten Sportboote nicht mal geeignet zu Wasser gelassen zu werden. Diese wackeligen Joghurtbecher überleben ja nicht mal einen Baumstamm im Wasser und das Equipment ist auch alles andere als Profi. np r. schrieb: > Außerdem erreichst Du mit dem Handy nur Nummern, die Du kennst und nicht > das Schiff neben Dir. Da würde ich dann winken ;-).
HyperMario schrieb: > So weit fahren die meisten ja gar nicht raus. Hm? Wer sind die denn, "die meisten"? HyperMario schrieb: > Daher nützt dir ne UKW Funke wenig. Wo Sie funzt gibt es Mobilfunk und > wo nicht hört eh keiner zu. Bullshit. Mit Mobilfunk kommst Du vielleicht so weit, wenn Du Dich auf den Mast-Topp setzt. Das möchte ich auf See mal sehen. Mit DSC kommst Du weiter. Und "all ships in vicinity" erreichst Du mit Deinem Telefon auch nicht. Wohl eher nicht ein einziges. HyperMario schrieb: > Wenn man > meine Anlage gerade geklaut hat könnte ich unter deinem Szenario auch > nicht mehr rausfahren. Dann bist Du ja nicht mehr "freiwillig ausgerüstet" sondern eher "unfreiwillig nicht ausgerüstet". HyperMario schrieb: > Wenn es um gute Seemannschaft geht sind die meisten Sportboote nicht mal > geeignet zu Wasser gelassen zu werden. Diese wackeligen Joghurtbecher > überleben ja nicht mal einen Baumstamm im Wasser und das Equipment ist > auch alles andere als Profi. Da mach' Dir mal keine Sorgen. Die Sportboote bewertet u.a. der Germanische Lloyd. Das Equipment bewertet das BSH. Deine Seemannschaft bewertet im Zweifelsfall das Seeamt. Es gibt Leute, die sogar mit so "wackeligen Joghurtbechern" die Welt umrunden. Ganz sicher und in guter Seemannschaft.
np r. schrieb: > Es gibt Leute, die sogar mit so "wackeligen Joghurtbechern" die Welt > umrunden. Ganz sicher und in guter Seemannschaft. Braucht auch Glück, weiß wohl auch jeder der es macht. Ein Hindernis unter Wasser und derjenige ist weg. Hab mal nen gekenterten Katamaran der vor Cádiz angetrieben wurde besichtigt. Riesending, keiner wusste wo er herkam nichts mehr zu lesen. Muss Jahrelang im Atlantik geschwommen haben. Das was schief geht kriegt kaum einer mit. np r. schrieb: > Da mach' Dir mal keine Sorgen. > Die Sportboote bewertet u.a. der Germanische Lloyd. > Das Equipment bewertet das BSH. Klar, das war auch eine Antwort auf das Extremszenario fehlende Funke beim Sportschiffer = Straf/Zivilprozess (da würde ich übrigens eher auf Mineralöle an Bord achten). > Deine Seemannschaft bewertet im Zweifelsfall das Seeamt. Da hab ich jetzt aber (german) Angst huh.
HyperMario schrieb: > Da würde ich dann winken ;-). Kannst Du denn richtig winken? https://de.wikipedia.org/wiki/Flaggenalphabet
HyperMario schrieb: > fehlende Funke > beim Sportschiffer = Straf/Zivilprozess Nein. Personenschaden = Straf/Zivilprozess Personenschaden + fehlende Ausrüstung/schlechte Seemannschaft = Prozess verloren. HyperMario schrieb: > Da hab ich jetzt aber (german) Angst huh. Nein, das heißt auf German: Verantwortungsbewusstsein. Gibt's aber auch in anderen Sprachen und anderen Ländern. Das hier ist German Angst: HyperMario schrieb: > Braucht auch Glück, weiß wohl auch jeder der es macht. Ein Hindernis > unter Wasser und derjenige ist weg. Das sind die Schauermärchen, die sich die "only steel is real" Fraktion erzählt, wenn ihnen nach 4 Wochen auf dem Atlantik die Zeit dann doch etwas lang wird. Noch immer kein Land in Sicht, und die anderen sind schon längst in der Karibik. Klar, schwerer Stahlrumpf, geringes Segeltragvermögen...
HyperMario schrieb: > HyperMario schrieb: >> Eisame Boje im Ozean der Dummheit > > Apropos Dummheit, es gibt keine Bojen im Ozean. Wg. fehlendem Ankergrund > ;-). > > Schwimmende Seezeichen sind Tonnen oder Feuerschiffe; der Begriff Boje > ist für Seezeichen unüblich. > https://de.wikipedia.org/wiki/Boje_(Schifffahrt) Oh, danke, manchmal kann was lernen, indem man sich dumm stellt ;-) PS: Und wie heisst eine Boje die, vom Ankergrund losgerissen, unbeabsichtigt im Ozean treibt?! ;-)
HyperMario schrieb: > Eisame Boje im Ozean der Dummheit schrieb: >> Deshalb setzt der Notfunk ja auch auf Satelliten > > Daher nützt dir ne UKW Funke wenig. Na doch, obwohl, nicht wirklich UKW sondern 2m/70 cm (Amateurfunkband) und da kommt man schon mit 5W bis zum Satellitenrelais. Aber eben keine langen Antennen wie bei Kurzwelle. > wo nicht hört eh keiner zu. Ja, wenn's keiner hört ist es Zweckfrei. dann vielleicht eine Email schicken, die geht auch ausserhalb der Geschäftszeiten nicht verloren.
Eisame Boje im Ozean der Dummheit schrieb: > HyperMario schrieb: > HyperMario schrieb: > Eisame Boje im Ozean der Dummheit > > Apropos Dummheit, es gibt keine Bojen im Ozean. Wg. fehlendem Ankergrund > ;-). > Schwimmende Seezeichen sind Tonnen oder Feuerschiffe; der Begriff Boje > ist für Seezeichen unüblich. > https://de.wikipedia.org/wiki/Boje_(Schifffahrt) > > Oh, danke, manchmal kann was lernen, indem man sich dumm stellt ;-) > > PS: > Und wie heisst eine Boje die, vom Ankergrund losgerissen, unbeabsichtigt > im Ozean treibt?! ;-) Treibgut :-), aber ich nehme das zurück da es z.B.bForschungsbojen gibt die frei treiben.
Hallo, Kilo S. schrieb: > Ich rede vom preis für das Funkgerät.... Das ist doch nicht dein Ernst, oder? Du bekommst heute z.B. bei SVB ein DSC-fähiges Seefunkgerät von ICOM für lächerliche 179,- EURO. Und es geht noch preiswerter (ab 155,- Euro). Da gibt es keinen finanziellen Grund mehr mit irgend welchen Amateurfunkgeräten rum zu hampeln. rhf
Roland F. schrieb: > Du bekommst heute z.B. bei SVB ein DSC-fähiges Seefunkgerät Er will aber doch im Seenotfall die DLRG anfunken, damit die ihm einen Rettungsschwimmer schicken, der zu ihm rausschwimmt, die Ankerkette zwischen die Zähne nimmt und ihn in den nächsten Hafen schleppt. ;-) Die DLRG erreicht er mit einem DSC-fähigen Seefunkgerät eher nicht. Mit einer Amateurfunke auch nur eventuell, vielleicht, möglicherweise, während der Saison am Wochenende von 9 bis 18Uhr und wenn genug Freiwillige für den Wachdienst da sind. Aber das scheint sein Sicherheitsgefühl nicht zu beeinträchtigen. Er glaubt sich ja im Besitz einer "mehr als Notfunktauglichen Funkausrüstung."
Roland F. schrieb: > Du bekommst heute z.B. bei SVB ein DSC-fähiges Seefunkgerät von ICOM für > lächerliche 179,- EURO. Und es geht noch preiswerter (ab 155,- Euro). Da > gibt es keinen finanziellen Grund mehr mit irgend welchen > Amateurfunkgeräten rum zu hampeln. Ehrlich gesagt ist das der erste sinnvolle Beitrag zum Thema (meine inkl.). Glückwunsch. In Zahlen: 180 +90 + 3Tage und Anmeldung.
np r. schrieb: > Er glaubt sich ja im Besitz einer "mehr als Notfunktauglichen > Funkausrüstung." Ja die besitze ich, inklusive 4m Gerät. Und sogar ein ganz offizielles aus unserer FFW. Ach ja, notfalls auch noch mein eigens angeschafftes 2m/4m Gerät. Abgesehen davon sind noch mehr Notfunk Frequenzen möglich, und so ziemlich alles was sich im falle eines falles verwerten lässt um notsignale abzugeben. Von der Taschenlampe, Spiegel.... Aber du hast ja nen plan was bei mir so alles an geräten liegt..... P.S Ein KG-UV6D (2m/4m) kostet mittlerweile weniger als die von dir angesprochenen icom. Und auf 4m erreicht er zumindest noch die Rettungsleitstellen, teils auch noch die Feuerwehr, wenn auch nur noch die Alamierung analog läuft. Im einsatz haben wir mittlerweile auch Tetra Geräte bei der FFW. Aber da WIRD jemand mithören und antworten!
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Hallo, np r. schrieb: > Das sind die Schauermärchen, die sich die "only steel is real" Fraktion > erzählt, wenn ihnen nach 4 Wochen auf dem Atlantik die Zeit dann doch > etwas lang wird. Noch immer kein Land in Sicht, und die anderen sind > schon längst in der Karibik. > Klar, schwerer Stahlrumpf, geringes Segeltragvermögen... Auch wieder so eine Verallgemeinerung. Ich bin 22 Jahre mit einem Stahlschiff unterwegs gewesen und wir waren nicht langsamer als die "Kunststoff"-Fraktion. Aber das ist ein anders Thema. rhf
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Roland F. schrieb: > Ich bin 22 Jahre mit einem > Stahlschiff unterwegs gewesen und wir waren nicht langsamer als die > "Kunststoff"-Fraktion. Das würde mich interessieren. Welches Schiff? Ich denke, es wird sehr schwer, das gleiche Verhältnis Verdrängung/Segelfläche zu erreichen ohne signifikant mehr Tiefgang.
HyperMario schrieb: > In Zahlen: 180 +90 + 3Tage und Anmeldung. Wenn Du vor dem Brexit noch in UK zuschlägst, bist Du mit ca. 125€ für ein DSC-fähiges Festeinbaugerät dabei (z.B. Standard Horizon GX1300E).
Kilo S. schrieb: > Und auf 4m erreicht er zumindest noch die > Rettungsleitstellen, teils auch noch die Feuerwehr, wenn auch nur noch > die Alamierung analog läuft. Im einsatz haben wir mittlerweile auch > Tetra Geräte bei der FFW. Aber da WIRD jemand mithören und antworten! Markus R. schrieb: > auf einem größeren Gewässer unterwegs bin ( kein Binnengewässer ) (ohne Worte)
Hallo, Kilo S. schrieb: > Ein KG-UV6D (2m/4m) kostet mittlerweile weniger als die von dir > angesprochenen icom. Und ist trotzdem kein DSC-fähiges Funkgerät. > Und auf 4m erreicht er zumindest noch die > Rettungsleitstellen, teils auch noch die Feuerwehr, wenn auch nur noch > die Alamierung analog läuft. Im einsatz haben wir mittlerweile auch > Tetra Geräte bei der FFW. Aber da WIRD jemand mithören und antworten! Und du findest, das das eine wirkliche Alternative zum "Orginal" ist? rhf
Hallo, np r. schrieb: > (ohne Worte) Ja, es ist kaum zu glauben, aber manchmal bleibt einem nur die Sprachlosigkeit, wenn man solche "Tipps" bekommt. rhf
Roland F. schrieb: > Ja, es ist kaum zu glauben, aber manchmal bleibt einem nur die > Sprachlosigkeit, wenn man solche "Tipps" bekommt. Es ist kaum zu glauben das ihr die frage nicht versteht, das meine Antwort passend zu seiner frage war. Markus R. schrieb: > Ich habe was von DSC gelesen dafür braucht man allerdings einen > Seefunkschein. Es muss doch auch ohne eine Lösung geben einen Notruf > absetzen zu können? Und Alternative zum DSC sehe ich (Weil kein TK Netz) nun mal in einem funkgerät das die passenden frequenzen nutzen kann! Ist mir doch egal ob euch das passt!
Roland F. schrieb: > aber manchmal bleibt einem nur die > Sprachlosigkeit, wenn man solche "Tipps" bekommt. Ich bin ja sehr für Freiheit. Soll doch jeder machen, was er will. Voraussetzung ist aber, dass er selber dafür gerade steht, denn Freiheit ist immer verknüpft mit Verantwortung. Wenn aber anderen Menschen, z.B. Hilfesuchenden in einem Forum, eine bessere™ Wahrheit© verkauft wird, dann wird diese Freiheit schamlos ausgenutzt und mit Verantwortungslosigkeit gepaart.
Hallo, Kilo S. schrieb: > Und Alternative zum DSC sehe ich (Weil kein TK Netz)... Weder ein vorhandenes Telekommunikationsnetz noch Amateurfunkgeräte sind eine Alternative zu einem DSC-Seefunkgerät: - DSC-Rufe haben eine wesentlich höhere Reichweite - alle in der Reichweite befindlichen DSC-Funkstationen werden alarmiert - bei einem DSC-Notruf holt sich das Funkgerät vom (sicherlich) vorhandenen GPS die aktuelle Position und übermittelt sie automatisch > ...nun mal in einem funkgerät das die passenden frequenzen nutzen kann! Es ist doch nun oft genug darauf hingewiesen worden das man das notwendige Funkzertifikat ohne großen zeitlichen und finanziellen Aufwand erwerben kann und geeignete Funkgeräte inzwischen für einen Spottpreis zu haben sind. Also nochmal die Frage: warum sollte er sich ein ungeeignetes Amateurfunkgerät zulegen, das eventuell auch noch modifiziert werden muss, das umständlicher zu bedienen ist und das nicht über im Seefunkbetrieb wichtige Eigenschaften verfügt, wenn er mit einem geeigneten Seefunkgerät deutlich besser dasteht? rhf
Kilo S. schrieb: > Markus R. schrieb: >> Ich habe was von DSC gelesen dafür braucht man allerdings einen >> Seefunkschein. Es muss doch auch ohne eine Lösung geben einen Notruf >> absetzen zu können? > > Und Alternative zum DSC sehe ich (Weil kein TK Netz) nun mal in einem > funkgerät das die passenden frequenzen nutzen kann! Du hast unvollständig zitiert. Er wollte nicht wissen, welche Alternativen er hat, wenn er sich bei Wandern im Harz einen Knöchel verstaucht sondern: Markus R. schrieb: > wenn ich auf einem größeren Gewässer unterwegs bin ( kein Binnengewässer ) Deinen 4m-Noruf hört da niemand. 2m nur bedingt. In Ostsee, Nordsee, Ärmelkanal, Biscaya, Mittelmeer, gibt es weite Bereiche, die außerhalb Deiner UKW-Sprechfunk-Reichweite liegen aber (fast) immer ist eine Seefunkstelle in DSC-Reichweite. Dein angemeldetes DSC-fähiges Seefunkgerät wiederholt den DSC-Notruf auch alle paar Minuten ganz automatisch, so dass Du Dich ganz auf andere wichtige Dinge konzentrieren kannst: Segel bergen, Leck stopfen oder Wanten kappen, Rettungsinsel klar machen, kotzen... Und der Funker der empfangenden Seefunkstelle kann auch gerade mit Diarrhoe einen längeren Boxen-Stopp machen. Sein Seefunkgerät behält den Anruf und macht so lange Theater, bis er den Ruf quittiert. Dazu gibt es keine Alternative. Außer GW oder KW und ein LRC. Kilo S. schrieb: > Von der Taschenlampe, Spiegel.... > > Aber du hast ja nen plan was bei mir so alles an geräten liegt..... Ja, tolle Geräte. Könnte es sein, dass Du eigentlich gar keine Ahnung hast, wovon hier die Rede ist? Ich stelle mir gerade vor, wie Du auf einem Sportboot sitzt und mit Deinem Taschenspiegel - bei nur schwacher Welle auf nur 5nm Entfernung - einem Frachter "SOS SOS SOS" morsen willst. Alles, was bei dem ankommt, ist wahrscheinlich "Meine Oma hat Masern".
np r. schrieb: > Dazu gibt es keine Alternative. Außer GW oder KW und ein LRC. Dann muss er es eben wie bei piloten machen die über die Weltmeere fliegen. Nähmlich über KW, mit einem: Markus R. schrieb: > Sportboot Fährt man sicher nicht über die Maßen weit hinaus. Es sei denn man darf und hat auch ein richtiges Boot bzw. Befähigung dazu! Und ohne Funkzeugniss und entsprechendesa Funkgerät darf er das vermutlich auch gar nicht, ich würde aich nicht mit dem schlauchboot übers Mittelmeer shippern! Abgesehen davon das bei guter lage UKW sogar mit 0,5W und entsprechender antenne viel weiter hörbar ist als du dir denkst... und nein das ist kein HF-Latein wie das schon so nett in einem anderen beitrag gesagt wurde. Sondern 16 Jahre aktive zeit auf Band und unzählige bastelstunden an Antennen. np r. schrieb: > Ich stelle mir gerade vor, wie Du auf einem Sportboot sitzt und mit > Deinem Taschenspiegel - bei nur schwacher Welle auf nur 5nm Entfernung - > einem Frachter "SOS SOS SOS" morsen willst. Würde nicht passieren, vorher wäre ich auf 14300 kHz, 18160 kHz oder 21360 kHz da dies nähmlich weltweite Notfunkfrequenzen sind.(Alle betriebsarten...) Oh, Überraschung. Mein FT-857ND (neupreis aktuell knapp 890€) kann die sogar!
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Roland F. schrieb: > bei einem DSC-Notruf holt sich das Funkgerät vom (sicherlich) > vorhandenen GPS die aktuelle Position und übermittelt sie > automatisch > >> https://www.standardhorizon.eu/mobilfunk/gx1300e-dsc-25w-marine-seefunkanlage/ Zitat: "*wenn GPS-Empfänger angeschlossen ist"
Mich erinnert der Thread ja stark an die beiden Damen die eine Weltumsegelung ohne entsprechende Notfallausrüstung unternommen haben. Die hatten zwar Funk, aber oh Wunder, monatelang hörte die niemand auf dem offenen Meer. Ein EPIRB für ein paar hundert Euro durfte nicht mit. In einem Interview gaben die beiden noch an, dass sie nur so viel Vorräte dabei hatten wie ihnen kurz vorher jemand geraten hatte, allen übrigen Stauarum mit Nudeln und Haferflocken voll zu packen. Ein Wunder dass man so etwas jemandem sagen muss, der eine Weltumsegelung macht. Man würde erwarten dass nur Profis so was machen. Aber man sieht auch hier im Thread, es scheint noch mehr solche Spezis zu geben. http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/pazifik-seglerinnen-mit-hunden-nach-monatelanger-irrfahrt-gerettet-a-1174951.html
Kilo S. schrieb: > Nähmlich über KW, mit einem: > > Markus R. schrieb: >> Sportboot > > Fährt man sicher nicht über die Maßen weit hinaus. OK, Du weißt also wirklich nicht, wovon hier die Rede ist. "Sportboot" heißt nur, dass Du zu Deinem Vergnügen auf dem Wasser bist. Nach der europäischen CE-Sportbootrichtline muss die Rumpflänge zwischen 2,5 m und 24 m liegen, damit ein Boot ein Sportboot ist. Im deutschen Recht gibt es im Bereich der SeeSchStrO dagegen keine Längenbegrenzung. In den 60er Jahren sind manche mit 7,xx m-Sportbooten um die Welt gesegelt. Inzwischen ist die Durchschnittsgröße des Bootes bei Weltumseglern bei etwas über 40 Fuß. Bei der Vendée Globe werden Sportboote mit 60Fuß (~18m) Länge einhand nonstop um die Welt gesegelt. Der Rekord liegt bei etwas über 74 Tagen. Kilo S. schrieb: > Und ohne > Funkzeugniss und entsprechendesa Funkgerät darf er das vermutlich auch > gar nicht, Und den Thread hast Du auch nicht gelesen. Da stand nämlich schon einmal, dass es in D für privat genutzte Sportboote keine Ausrüstungsvorschriften gibt.)* Kilo S. schrieb: > ich würde aich nicht mit dem schlauchboot übers Mittelmeer > shippern! Das dürftest Du aber. Solange Du keine nicht-registrierte Seefunkanlage mit nimmst. )* Nicht-mitnehmen darfst Du alles. Aber was Du mit nimmst, muss zugelassen sein. S.o. SchAusrV
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np r. schrieb: > - bei nur schwacher Welle auf nur 5nm Entfernung - Bei einer derart geringen Entfernung sollte das kein Problem sein...
Hallo, Harald W. schrieb: > Bei einer derart geringen Entfernung sollte das kein Problem sein... nm -> nautische Meile rhf
Roland F. schrieb: > Hallo, > Harald W. schrieb: >> Bei einer derart geringen Entfernung sollte das kein Problem sein... > > nm -> nautische Meile Und dafür verwendet man die Abkürzung für Nanometer?
np r. schrieb: > Nicht-mitnehmen darfst Du alles. Aber was Du mit nimmst, muss zugelassen > sein. S.o. SchAusrV Willst du es nicht verstehen? Im Gepäck/Hosentasche/Jackentasche... (ja wenns geil macht auch zwischen den beinen!) darfst du jederzeit, überall in Deutschland ein betriebsbereites Amateurfunkgerät mit dir führen. Und wenn ich meinen Koffer (Beitrag Notfunk aktuell zb. Oder Junge menschen für den Amateurfunk begeistern, da sind bilder unter meinem "Gastname - Baum") mit auf einem Boot habe kann mir da keiner was. Und trotzdem ist es (Kabel an den Bleisammler, Antenne dran, Losfunken) mir dann möglich einen notruf abzusetzen. Das ist mein PRIVATES Gepäck und nicht teil der zulassungspflichtigen ausrüszung des Boot. Ob das für seefunk zugelassen wurde ist in dem moment irrelevant! Die Handfunke in der Hosentasche ebenso. Mir kann keiner verbieten das Gerät (Ob zu Wasser, Land oder Luft) zu transportieren.
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Harald W. schrieb: > Und dafür verwendet man die Abkürzung für Nanometer? Ja, genau. NM, nm, n.m., sm oder M. https://en.wikipedia.org/wiki/Nautical_mile https://de.wikipedia.org/wiki/Seemeile Es gibt noch immer Einheiten außerhalb des SI, die auch noch immer Sinn machen, z.B. aufgrund ihrer Beziehung zu anderen Größen (Meridianminute, Knoten).
Kilo S. schrieb: > Willst du es nicht verstehen? Alles verstanden. Du willst im Seenotfall Deinen Mitseglern erklären: "Einen kleinen Moment bitte. Ich muss erst meine Amateurfunke auspacken, verkabeln und dann am besten, weil man ja von (unter) der Wasseroberfläche so schlecht senden kann, den Mast hinauf klettern, um die Antenne am Mast-Topp anzubringen (wo ja auch vernünftigere Menschen ihre Antenne fahren). Sobald ich damit fertig bin, werde ich versuchen, die DLRG anzufunken. Es ist aber Dienstag Abend 22:00. Es kann also sein, dass die nicht gleich antworten. Dann müsst ihr euch eben bis zum Wochenende gedulden. Ein DSC-Seenotruf geht leider nicht. Dafür habe ich nicht das geeignete Equipment." Habe ich alles verstanden. Ich könnte mir aber vorstellen, dass Deine Mitsegler Dir dann das Fell über die Ohren ziehen um aus Deiner Haut ein Rettungs-Schlauchboot zu bauen. Ich würde also so einen Blödsinn nicht unbedingt hier als heißen Tipp verkaufen.
np r. schrieb: > Und dafür verwendet man die Abkürzung für Nanometer? Ja, genau. NM, https://en.wikipedia.org/wiki/Nautical_mile Nun, NM würde für mich ja auch Sinn machen, aber eine bestehende Maßeinheit neu zu interpretieren?
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Harald W. schrieb: > Nun, NM würde für mich ja auch Sinn machen, aber eine bestehende > Maßeinheit neu zu interpretieren? Du meinst, man hätte Nanometer anders benennen müssen? Vielleicht hätte man schon das "m" für den Meter nicht nehmen dürfen, da das ja schon für die (englische) Meile belegt war? Dann hätte sich der Konflikt Nanometer/Seemeile gleich mit erledigt. Der Meter ist von 1793. Sowohl die englische (Land-)Meile als auch die Seemeile sind älter.
np r. schrieb: > Vielleicht hätte man schon das "m" für den Meter nicht nehmen dürfen, da > das ja schon für die (englische) Meile belegt war? Dann hätte sich der > Konflikt Nanometer/Seemeile gleich mit erledigt. Der Meter war und ist dazu gedacht das Längeneinheiten-Chaos der anderen Längeneinheiten zu ersetzen, nicht um damit konfliktfrei zu koexistieren. Die alten Einheiten sind somit obsolet und die SI-Einheiten haben Priorität. Die obsoleten Einheiten sind nur noch leidlich geduldete Sekundärbenutzer ihrer jeweiligen Abkürzungen. Wer also unbedingt darauf besteht in irgendwelchen isolierten Umgebungen (zum Beispiel Umgebungen die weitgehend durch Salzwasser von der Welt abgetrennt sind) an den mittelalterlichen Einheiten festzuhalten hat damit zu rechnen und hat es zu dulden daß seine Buchstabenverwendung mit dem allgemeinen Usus der Menschheit kollidiert und das ist dann ganz alleine dessen Problem. Für alle anderen ist ein nm selbstverständlich ein Nanometer. So. Das mußte jetzt mal wieder raus.
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np r. schrieb: > Vielleicht hätte man schon das "m" für den Meter nicht nehmen dürfen, da > das ja schon für die (englische) Meile belegt war? Wieso? Das lässt sich doch ganz einfach durch Gross- und Klein- Schreibung regeln. Schließlich sind "s" und "S" ja auch zwei unterschiedliche Einheiten.
Bernd K. schrieb: > Der Meter war und ist dazu gedacht das Längeneinheiten-Chaos der anderen > Längeneinheiten zu ersetzen, Vollkommen richtig. Vor diesem Hintergrund muss man sich auch an die damaligen politischen Implikationen erinnern. Bernd K. schrieb: > Die alten Einheiten sind somit obsolet und die > SI-Einheiten haben Priorität. Die obsoleten Einheiten sind nur noch > leidlich geduldete Sekundärbenutzer ihrer jeweiligen Abkürzungen. Vollkommen falsch. Die Seemeile ist in der deutschen DIN 1301 und in der EN ISO 80000–3 definiert und durch internationale Verträge festgelegt. Sie ist die einzige Einheit, die international in der See- und Luftfahrt Verwendung findet. Wer niemals selbst navigiert hat, wird vielleicht nicht wissen, dass sie durchaus gewisse praktische Vorteile hat. Damit ist sie nicht "obsolet" und wird Dir noch eine Weile erhalten bleiben. Es sei denn Du baust den Planeten etwas um. Vielleicht könnte man ja einen Teil absprengen... Einige Leute scheinen ja dran zu arbeiten.
Jo, die Seemeile ist eine der wenigen sinnvollen nicht-SI-Einheiten. 1 Seemeile = 1 Breitenminute. Damit kann man hervorragend in der Seekarte navigieren.
ZF schrieb: > Jo, die Seemeile ist eine der wenigen sinnvollen nicht-SI-Einheiten. > 1 Seemeile = 1 Breitenminute. Damit kann man hervorragend in der > Seekarte navigieren. ...und die muss unbedingt mit klein nm abgekörzt werden?
Harald W. schrieb: > ...und die muss unbedingt mit klein nm abgekörzt werden? Bisher ist zwar die Seemeile international durch Verträge definiert und vorgeschrieben aber nicht die Schreibweise des Einheitszeichens. Vielleicht bekommst Du ja ICAO, NOAA, IHO, BIPM, GPO und IEEE dazu, sich auf eine einheitliche Schreibweise zu einigen? Wenn Dir das gelingt, kannst Du bestimmt gleich bei den Briten als Berater anfangen und Brexit-Gegner und Brexit-Befürworter unter einen Hut bringen.
Harald W. schrieb: > ZF schrieb: > >> Jo, die Seemeile ist eine der wenigen sinnvollen nicht-SI-Einheiten. >> 1 Seemeile = 1 Breitenminute. Damit kann man hervorragend in der >> Seekarte navigieren. > > ...und die muss unbedingt mit klein nm abgekörzt werden? das wäre eher eine nette Aufgabe für Mathe, 5. Klasse oder s.o -oder wann hatte man diese ganze Einheiten-Umrechnerei in der Schule?
np r. schrieb: >> ...und die muss unbedingt mit klein nm abgekörzt werden? > Bisher ist zwar die Seemeile international durch Verträge definiert und > vorgeschrieben aber nicht die Schreibweise des Einheitszeichens. Das ist bei den SI-Einheiten anders und eindeutig definiert. Und weil dieses Forum hauptsächlich mit SI-Einheiten arbeitet, macht es auch Sinn, sich an diese Schreibweise zu halten. Andererseits wird hier im Forum ja auch gern mit Amper und Wiederständen gearbeitet.
Hallo, Harald W. schrieb: > ...und die muss unbedingt mit klein nm abgekörzt werden? Nee, du kannst auch sm für Seemeile nehmen. Im Englischen ist es eben die "nautical mile" oder nm. rhf
Hallo, Harald W. schrieb: > Das ist bei den SI-Einheiten anders und eindeutig definiert. > Und weil dieses Forum hauptsächlich mit SI-Einheiten arbeitet, > macht es auch Sinn, sich an diese Schreibweise zu halten. Nein, macht es nicht. Es ist eine Längeneinheit aus der Nautik und wenn man in einem Mikrocontroller-Forum über Fragen diskutiert, die die Seefahrt betreffen, sollte man sich auch an die in der Seefahrt üblichen Bezeichnungen halten. rhf
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Harald W. schrieb: > macht es auch Sinn, sich an diese Schreibweise zu halten. Nein, es macht Sinn sich an die in dem jeweiligen Zusammenhang vereinbarte Schreibweise zu halten. Denn hier über diesem Thread steht ganz groß drüber: "Wasser/Seenotfunk" Damit ist der Zusammenhang "Seefahrt" eindeutig, und in diesem Zusammenhang ist nun einmal die Seemeile international vereinbart. Warum hängst Du Dich so daran auf? Das SI ist doch nicht von Gott gegeben. Wenn es ja um natürliche Einheiten ginge, wie sie teilweise in der Physik und Chemie verwendet werden (und auch nichts mit dem SI zu tun haben), dann könnte ich das ja vielleicht verstehen. Denn die sind naturgegebene Naturkonstanten. Aber das SI ist doch nur menschengemacht und unter Menschen für gewisse Anwendungsbereiche vereinbart. Und für andere eben nicht. Nämlich nicht für die auf der anderen Seite des Tellerrands. Harald W. schrieb: > weil dieses Forum hauptsächlich nicht Seerecht und Sportschiffahrt behandelt, hätte der OT sich besser an YBW, PBO, TO oder irgendein anderes Segel- oder Cruiser-Forum gewandt. Dann hätte dieser Thread Dich hier gar nicht ärgern können. ;-)
hallo, np r. schrieb: > Alles verstanden. Du willst im Seenotfall Deinen Mitseglern erklären: > ... Viel besser: was passiert wenn er der Grund des Seenotfalls ist? Hat er dann seine Mitsegler vorher eingewiesen wie man das Gerät in Betrieb nimmt und wie man das Gerät bedient um einen Notruf zu senden? rhf
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