Forum: HF, Funk und Felder Wasser/Seenotfunk


von Markus R. (markus_r131)


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Hallo liebe Gemeinde,

Da ich jetzt über die Wintermonate mein Sportboot wieder flott mache kam 
mir der Gedanke, wenn ich auf einem größeren Gewässer unterwegs bin ( 
kein Binnengewässer ) und mir mal das Handy- Netz abreißt welche andere 
Möglichkeit bleibt mir beim Motorausfall oder einer Haverie an Bord? Ich 
habe ein CB Gerät an Bord aber da ist schon seit 20 Jahren nix mehr 
los.... Ich habe was von DSC gelesen dafür braucht man allerdings einen 
Seefunkschein. Es muss doch auch ohne eine Lösung geben einen Notruf 
absetzen zu können?



Stellt euch mal die Schlagzeile vor: 2 Personen ertranken auf einem See 
sie hatten zwar die technische Ausrüstung um einen Notruf abzusetzen 
aber die nötige Betriebserlaubnis zur Bedienung fehlte .....

von Seefahrer (Gast)


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Moin,

das Short Rance Certificate SRC gibts aus gutem Grund. Denn im Notfall 
sind bestimmte Prozeduren/Protokolle einzuhalten damit die Rettungskette 
effizient abläuft. Das ist auf dem Wasser noch wichtiger als sonst, da 
oft nach dem verunglückten gesucht werden muss.
Wenn du also auf UKW funken oder Notrufe absetzen willst solltest du 
einfach diesen Schein machen und fertig. Als Autodidakt ist das auch 
nicht unbedingt teuer.
Ansonsten steht dir natürlich frei z.B ein Sat Telefon zu kaufen und das 
MRCC Bremen telefonisch zu kontaktieren

von Torsten C. (torsten_c) Benutzerseite


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Markus R. schrieb:
> Ich habe ein CB Gerät an Bord

Also eine eigene Yacht, nicht vom Vercharterer. Korrekt?

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man ein 
GMDSS-UKW-Sprechfunkgerät im echten Notfall nicht benutzen darf.

Seefahrer schrieb:
> Wenn du also auf UKW funken oder Notrufe absetzen willst solltest du
> einfach diesen Schein machen und fertig.

Sehe ich auch so. Die Frage ist aber wohl: Was passiert, wenn nicht?

Ich müsste Chartern, da will der Vercharterer den Schein sehen. :(

VG Torsten

: Bearbeitet durch User
von Markus R. (markus_r131)


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Ok vielen Dank, Sat Telefon ist steht leider nicht im Verhältniss da man 
da vertraglich gebunden ist (sehr hohe Monatliche Gebühr) und mit knapp 
10 Euro die Minute... das lohnt sich nicht für 5 mal im Jahr schippern:) 
aber ich dachte da an eine Art Transponder wie es z.B. bei 
Rettungsinseln anzutreffen ist.

von Markus R. (markus_r131)


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Oder halt wie eine Art CB nur fürs Wasser halt ich kenne mich da nicht 
so aus deshalb die Frage welche Möglichkeiten einer zusatz Absicherung 
möglich wäre.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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es gäbe noch Leuchtkugeln

von Seefahrer (Gast)


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Für echte Notfälle könnte man sich eine EPIRB Seenotbarke besorgen.
Diese Sendet auf 406MHz zum COSPAS/SARSAT System und ist weltweit zu 
empfangen. Kosten ein paar hundert Euro und müssen bei der 
Bundesnetzagentur registriert werden, erfordern aber keinen Funkschein.

von Michael (Gast)


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Seefahrer schrieb:
> Denn im Notfall sind bestimmte Prozeduren/Protokolle einzuhalten damit
> die Rettungskette effizient abläuft. Das ist auf dem Wasser noch
> wichtiger als sonst, da oft nach dem verunglückten gesucht werden muss.
> Wenn du also auf UKW funken oder Notrufe absetzen willst solltest du
> einfach diesen Schein machen und fertig

Wenn er also keinen Schein hat, sollte er im Notfall einfach due Finger 
vom Funkgerät lassen. Oder wie? Bescheuert! Erinnert mich an "Stirb 
langsam" als er das Funkgerät nutzte um ein Notruf abzusetzen, dies aber 
er nicht durfte...

Also Markus, solltest du ohne Schein in Seenot geraten, bitte nicht 
funken sondern sterben...

von Roland F. (rhf)


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Hallo Markus,
> Ich habe ein CB Gerät..

Das nutzt dir nichts, da du nicht davon ausgehen kannst das irgend 
jemand den Notruf hört. Ganz anders beim Seefunk, die entsprechenden 
Frequenzen werden Tag und Nacht abgehört b.z.w. bei DSC-Notrufen 
automatisch empfangen.

> ...sie hatten zwar die technische Ausrüstung um einen Notruf abzusetzen
> aber die nötige Betriebserlaubnis zur Bedienung fehlte .....

In einem echten_ Notfall ist _jede Form der Alarmierung erlaubt. Da 
fragt absolut niemand im Nachhinein ob der Notrufende eine Berechtigung 
hat bestimmte Alarmierungssysteme nutzen zu dürfen oder nicht.
Im übrigen besteht die Not-Alarmierung (also Mayday) bei einem 
DSC-fähigen Seefunkgerät im einfachsten Fall darin einen einzelnen Knopf 
5 Sekunden lang zu drücken. Dabei wird im Idealfall (GPS am Funkgerät 
angeschlossen) automatisch die Position übermittelt. Das bietet weder 
CB- noch Mobilfunk.

Noch viel wichtiger ist aber das du mit einen Seefunkgerät andere 
Schiffe direkt ansprechen kannst um z.B. Kollisionskurse zu vermeiden.
Mein Rat auch wenn es Aufwand bedeutet : mache das SRC und schaffe dir 
ein Seefunkgerät an.

rhf

: Bearbeitet durch User
von Torsten C. (torsten_c) Benutzerseite


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Roland F. schrieb:
> In einem echten Notfall ist jede Form der Alarmierung erlaubt. Da
> fragt absolut niemand im Nachhinein ob der Notrufende eine Berechtigung
> hat bestimmte Alarmierungssysteme nutzen zu dürfen oder nicht.

Klingt vernünftig. Steht das irgendwo belastbar geschrieben?

Dann beträfe das im Notfall nur Leute, die Chartern:

Torsten C. schrieb:
> Also eine eigene Yacht, nicht vom Vercharterer. Korrekt? (…)
> Ich müsste Chartern, da will der Vercharterer den Schein sehen. :(

von Alexander (Gast)


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Seefahrer schrieb:
>
> Klingt vernünftig. Steht das irgendwo belastbar geschrieben?

Ja,
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 34 Rechtfertigender Notstand
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, 
Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat 
begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt 
nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, 
namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen 
drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte 
wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein 
angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

und

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
§ 16 Rechtfertigender Notstand
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, 
Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Handlung 
begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt 
nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, 
namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen 
drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte 
wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Handlung ein 
angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

Es sollte unbestreitbar sein, daß das Retten von Menschenleben ein 
höherwertigeres Gut ist, als das "Schwarzfunken"

von Np R. (samweis)


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Michael schrieb:
> Wenn er also keinen Schein hat, sollte er im Notfall einfach due Finger
> vom Funkgerät lassen.

Alexander schrieb:
> Es sollte unbestreitbar sein, daß das Retten von Menschenleben ein
> höherwertigeres Gut ist, als das "Schwarzfunken"

Ganz so einfach schwarz/weiß ist das nicht.

1. Er wird ja im Zweifelsfall nicht für das "Schwarzfunken" verknackt 
sondern für den Betrieb einer nicht-zugelassenen Seefunkstelle.
Für die Nutzung derselben im Seenotfall geht er straffrei aus. Aber 
der Einbau/Betrieb hat ja vorher statt gefunden und zwar völlig 
unabhängig von der Seenotsituation.

2. Es nützt ihm auch nichts, eine DSC Seefunkanlage an Bord zu 
installieren, ohne sie anzumelden. Denn ohne MMSI-Nummer wird der 
DSC-Notruf nicht recht funktionieren. Wenn er das Ding also sowieso 
anmelden muss, kann er auch gleich den Schein machen. So schwierig ist 
das nicht. Das kann man sich auch ohne teuren Segelschulkurs selbständig 
erlesen.

3.
Seefahrer schrieb:
> Für echte Notfälle könnte man sich eine EPIRB Seenotbarke besorgen.
Das ist sicher eine gute Idee, vor allem, wenn man den küstennahen 
Bereich verlässt. Denn dann nützt ihm das SRC nur noch dann etwas, wenn 
er in viel befahrenen Gewässern unterwegs ist und jemand in Reichweite 
ist.
Aber: Auch eine EPIRB muss registriert werden. Bei Kombination mit 
AIS-SART oder DSC Notruf braucht sie auch eine MMSI.
Und: Aufgrund der zahlreichen Fehlalarme reagieren die wenigsten 
Seenotleitstellen heute noch auf den Notruf einer einzelnen EPIRB. Wenn 
man  Glück hat, fragt vielleicht mal einer bei der bei der Registrierung 
eingetragenen Kontaktperson nach, ob denn der Notruf plausibel ist.

Deshalb sollte man zwei unabhängige Notrufe absetzen können, z.B. 
zusätzlich via Sat-Telefon oder Findme SPOT.

Ja, das kostet alles Geld. Wenn man das nicht ausgeben will, kann man ja 
alternativ mit dem Leben bezahlen.

von Horst (Gast)


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Alexander schrieb:
> Es sollte unbestreitbar sein, daß das Retten von Menschenleben ein
> höherwertigeres Gut ist, als das "Schwarzfunken"

Man muß sich dann aber die Frage gefallen lassen, warum man ein 
passendes Gerät besitzt, aber zu Faul/Geizig/'was auch immer' war die 
passende Nutzungserlaubnis zu erlangen. Und da ist man dann schnell bei 
'fahrlässig' wenn es um Sach- oder Personenschäden geht.

Es ist schon ein Unterschied, Gast auf einem Boot zu sein und im Notfall 
das vorhandene Gerät zu nutzen oder ein eigenes Boot mit Funkgerät zu 
haben und zu sagen, 'wenn ich es mal benutze ist eh ein Notfall und dann 
brauche ich keine Lizenz'. Solche selbstherbeigeführten Situationen 
werden nicht durch den Notstand abgedeckt.

Beitrag #5684403 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Lothar M. (Gast)


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Alexander schrieb:
> Es sollte unbestreitbar sein, daß das Retten von Menschenleben ein
> höherwertigeres Gut ist, als das "Schwarzfunken"

Das schliesst aber nicht aus, dass der Schwarzfunker nach seiner Rettung 
auch bestraft werden kann, mit anderen Worten, die Rettung seines Lebens 
rettet ihn nicht vor Bestrafung.

von Markus R. (markus_r131)


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Ok also werde ich das Seefunkzeugnis machen da dies wahrscheinlich der 
bessere Weg ist. Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten.

von Markus R. (markus_r131)


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Wie sieht es mit so einem alten Motorola 2700 aus diese gab es als 
Festeinbaugerät und mit 8W Sendeleistung?

: Bearbeitet durch User
von Np R. (samweis)


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Markus R. schrieb:
> Wie sieht es mit so einem alten Motorola 2700 aus
GSM 900? Und wie hilft dir das hierbei weiter:
Markus R. schrieb:
> und mir mal das Handy- Netz abreißt

von René H. (Gast)


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Mach doch den Seefunk Kurs und gleich Wetter mit. Im Hochseesegelschein 
war das alles dabei und ist m.M. unerlässlich.

Ob man die allerdings einzeln machen kann weiss ich nicht. Ist ja auch 
von Land zu Land etwas anders geregelt.

Grüsse,
René

von Markus R. (markus_r131)


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Ein normales Handy besitzt ja 2 Watt Sendeleistung und die alten noch 8W 
also 4mal so viel.

von Np R. (samweis)


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Vielleicht könntest Du einfach mal erklären, worum es eigentlich geht.
"Sportboot" ist ja ein sehr weiter Begriff.

Geht es um Deine Oyster 56, Liegeplatz Vanuatu, für die Du jetzt allen 
Ernstes die Anschaffung eines Moto2700 erwägst?

Oder um einen ollen Daysailer aus den 1970igern, ca. 24 Fuß, und Dich 
schreckt, dass die ca. 300€ für ein Lowrance Link8 (immerhin mit 
AIS-Empfänger!) ja in der Größenordnung von ~10% des Zeitwertes Deines 
Bootes liegen?

Oder um ein 17Fuß Motorbötchen mit dem Du bisher (ohne ATIS) immer auf 
dem Datteln-Hamm-Kanal rumgeschippert bist und mit dem Du nun mal "übers 
Meer" willst (d.h. im Urlaub über die Eckernförder Bucht)?

von Markus R. (markus_r131)


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Nein mir geht's um Gewässer wie Bodensee ob ich da ein Bödchen habe oder 
eine Yacht sei mal dahin gestellt. Es geht darum das ich mit meiner 
Family wenn wir 2-3 mal im Jahr unterwegs sind auch entsprechend sicher 
unterwegs sind. Außer Schwimmweste und Rettungsring...

von Thomas V. (tomv)


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Hallo,

Wie passt

Markus R. schrieb:
> Nein mir geht's um Gewässer wie Bodensee ...

zu

Markus R. schrieb:
> wenn ich auf einem größeren Gewässer unterwegs bin ( kein Binnengewässer )

???

Da hast Du uns aber ganz schön in die Irre geleitet...

Für Binnengewässer und den küstennahen Bereich wurde der UKW-Seefunk 
erfunden:

http://www.ibn-online.de/artikel/2940/Radolfzell-Funk-am-Bodensee-ist-jetzt-geregelt

Also setz Dich einfach hin und mach endlich das Seefunkzeugnis! Sollte 
doch für jemanden, der in einem Elektronikforum unterwegs ist, keine 
fachliche Herausforderung darstellen. =;-)

von Np R. (samweis)


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Markus R. schrieb:
> ob ich da ein Bödchen habe oder
> eine Yacht sei mal dahin gestellt.

Ob Du ein Bötchen hast oder eine Yacht, hilft mir die Wahrscheinlichkeit 
zu beurteilen, dass Du Dich mal sehr weit vom Land entfernst.

Auf dem Bodensee natürlich nicht. Das ist eine Pfütze. Aber aufgrund der 
Alpennähe nicht zu unterschätzen.
Ich sehe auch hier keinen Grund, auf Seefunk zu verzichten, zumal es da 
offenbar sogar Erleichterungen gibt und Du schon mit einer Handgurke ab 
ca. 70 Euro dabei bist.
http://www.ibn-online.de/artikel/2940/Radolfzell-Funk-am-Bodensee-ist-jetzt-geregelt

Bei 70 Euro und einem einfachen Sprechfunkzeugnis, für das man nicht 
einmal großes technisches Verständnis braucht, lohnt sich doch keine 
Diskussion, oder? Gescheite Rettungswesten sind teurer....

P.S.: Ach, da hat Thomas denselben Artikel ausgegraben.

: Bearbeitet durch User
von René H. (Gast)


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Markus R. schrieb:
> eine Yacht sei mal dahin gestellt. Es geht darum das ich mit meiner

Ich habe mein Segelboot auf dem Bodensee. Da kommst Du wunderbar überall 
mit dem Handy zurecht. Abgesehen davon, dass eine Leuchtrakete auch 
hilft, so gross ist der See nicht.

Ich kam erst einmal auf dem See in Seenot bei einer Regatta. Bevor ich 
Hilfe rufen konnte (ich war noch mit der Stabilisierung des Bootes 
beschäftigt) war die Seepolizei schon da.

Seefunk ist da Overkill. Btw: der Bodensee ist auch eine Binnensee ;-)

Grüsse,
René

von Roland F. (rhf)


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Hallo,
> Für Binnengewässer...

...braucht man aber das UBI und ein ATIS-fähiges Funkgerät.

rhf

von Roland F. (rhf)


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Hallo,
René H. schrieb:
> Da kommst Du wunderbar überall mit dem Handy zurecht.

Mobilfunk ist kein Ersatz für See- b.z.w. Binnenfunk. Hier mal ein 
Zitat aus obigem Link:
Zitat:
Die Vorteile eines offenen Funksystems liegen insbesondere darin, dass 
nicht, wie beim Mobilfunk, ein einzelner Gesprächspartner angewählt 
wird, dessen Telefonnummer bekannt sein muss und der daraufhin 
Hilfsmaßnahmen von Land aus organisiert. Ein Notruf per Funk kann von 
allen Funkstellen empfangen werden und vor allem Boote in der Nähe 
können sofort reagieren und zu Hilfe kommen. Dadurch kann eine Menge 
Zeit gespart werden.
Zitat Ende

rhf

von Np R. (samweis)


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René H. schrieb:
> Ich kam erst einmal auf dem See in Seenot bei einer Regatta.
Bei einer Regatta hat der Veranstalter verpflichtend für eine 
Absicherung der Veranstaltung zu sorgen. Da sind dann DLRG, DRK, WASP 
sowieso in der Nähe und haben ein Auge auf Dich.
Wenn Du aber mal der letzte bist, der die orangenen Blitzleuchten des 
Bodenseesturmwarndienstes bemerkt hat, dann sind alle anderen längst im 
Körbchen und niemand sieht Dich kämpfen...

Zum Telefonieren mußt Du dann die richtige Nummer haben und kannst nur 
zu einem Empfänger gleichzeitig sprechen. Aber 70 Euro gespart.

von René H. (Gast)


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np r. schrieb:
> Wenn Du aber mal der letzte bist, der die orangenen Blitzleuchten des
> Bodenseesturmwarndienstes bemerkt hat, dann sind alle anderen längst im
> Körbchen und niemand sieht Dich kämpfen...

Das war genau der Fall.

Grüsse,
René

von Kilo S. (kilo_s)


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np r. schrieb:
> Aber der Einbau/Betrieb hat ja vorher statt gefunden und zwar völlig
> unabhängig von der Seenotsituation.

Sorry, aber er könnte ja auch mit einer AFU Handfunke arbeiten. Deren 
betrieb und Besitz ist legal in Deutschland. Nur senden darf er dann 
eben nicht. (Im Notfall wird das aber weniger das problem sein.)

Einzig das "Hören" von in dem fall nicht explizit für ihn gedachten 
nachrichten könnte ein problem darstellen.
Aber wenn das gerät nur im notfall eingeschaltet wird, er also nicht 
dauerhaft mit hört dürfte das auch kein problem sein.

von Schreiber (Gast)


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Markus R. schrieb:
> Da ich jetzt über die Wintermonate mein Sportboot wieder flott mache kam
> mir der Gedanke, wenn ich auf einem größeren Gewässer unterwegs bin (
> kein Binnengewässer ) und mir mal das Handy- Netz abreißt welche andere
> Möglichkeit bleibt mir beim Motorausfall oder einer Haverie an Bord?

Für richtige Notfälle hat man ein EPIRB oder PLB. Letzteres kann man 
auch bei anderen Outdoor-Aktivitäten verwenden, aber halt nur bei 
RICHTIGEN Notfällen, alles andere wird RICHTIG teuer.

von Günter Lenz (Gast)


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Kilo S. schrieb:
>Einzig das "Hören" von in dem fall nicht explizit für ihn gedachten
>nachrichten könnte ein problem darstellen.

Amateurfunk gilt als öffendlich, darf jeder abhören,
also stellt kein Problem dar.

von Schreiber (Gast)


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Günter Lenz schrieb:
> Amateurfunk gilt als öffendlich, darf jeder abhören,
> also stellt kein Problem dar.

Aber es gibt keinen Hörservice, wo immer einer zuhört.
Nicht wie bei Seefunk oder der 112 beim Handy.

von Kilo S. (kilo_s)


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Günter Lenz schrieb:
> Amateurfunk gilt als öffendlich, darf jeder abhören,
> also stellt kein Problem dar.

Wir reden von 156MHz aufwärst, Seenotrettung, DLRG usw. Das darfst du 
vermutlich nicht ohne "Seefunkzeugniss". (Genau weiß ich das aber 
nicht)...

Einen Notruf auf ein AFU Relais wäre denkbar, ob da aber eine reaktion 
kommt?

Zitat: 
(http://www.ibn-online.de/artikel/2940/Radolfzell-Funk-am-Bodensee-ist-jetzt-geregelt)


06 156,300 MHz Event

11 156,550 MHz Gaienhofen Hafen

12 156,600 MHz Polizei - Wasserschutzpolizei Baden Württemberg

14 156,700 MHz Polizei - Wasserschutzpolizei Baden Württemberg

15 156,750 MHz Event

16 156,800 MHz Notalarmierung (weiterer Notverkehr auf Kanal 77) 
Radarfahrt

17 156,850 MHz Event, es gilt folgende Einschränkung:

Östlich einer Linie Romanshorn – Friedrichshafen ist die Benutzung von 
Kanal 17 nicht gestattet

69 156,475 MHz Event

77 156,875 MHz 1. Notverkehr 2. Behörden untereinander 3. Schiff – 
Schiff


P.S
Fast alle 2m/70cm Geräte lassen sich bis 157MHz erweitern. (Team, 
Baofeng, Woxun, Yaesu, Kenwood usw.)

: Bearbeitet durch User
von Np R. (samweis)


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Kilo S. schrieb:
> Wir reden von 156MHz aufwärst, Seenotrettung, DLRG usw. Das darfst du
> vermutlich nicht ohne "Seefunkzeugniss". (Genau weiß ich das aber
> nicht)...
Nicht ohne Seefunkzeugnis und nicht ohne Frequenzzuteilung bzw. Ship 
Station Licence:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/SpezielleAnwendungen/Seefunk/Seefunk-node.html

Und da es hier um einen Notruf geht, möchte man ja vermutlich nicht nur 
rufen sondern auch gehört werden, am besten auch noch von Leuten, die 
einem helfen können.

von Kilo S. (kilo_s)


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np r. schrieb:
> Nicht ohne Seefunkzeugnis und nicht ohne Frequenzzuteilung bzw. Ship
> Station Licence:

^^ War denkbar, wie beim Flugfunk zb.

np r. schrieb:
> Und da es hier um einen Notruf geht, möchte man ja vermutlich nicht nur
> rufen sondern auch gehört werden, am besten auch noch von Leuten, die
> einem helfen können.

Können würde er ja mit entsprechendem gerät. Dürfen ist was anderes.
Alternativ den Notruf "Über Land" also zb. Ein bekannter der mit einem 
CB/Freenet/PMR gerät am ufer (Besser auf einem kleinen hügel) mit freier 
sicht über den See steht, der kann dann Via Telefon einen notruf 
absetzten.
Aber: wie zuverlässig das ist steht eben auch in den sternen.

von Alexander (Gast)


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Horst schrieb:

> Es ist schon ein Unterschied, Gast auf einem Boot zu sein und im Notfall
> das vorhandene Gerät zu nutzen oder ein eigenes Boot mit Funkgerät zu
> haben und zu sagen, 'wenn ich es mal benutze ist eh ein Notfall und dann
> brauche ich keine Lizenz'. Solche selbstherbeigeführten Situationen
> werden nicht durch den Notstand abgedeckt.

Das spielt alles gar keine Rolle.
Ich gebe dir jetzt mal ein Extrembeispiel.

Ein SEK wollte einen Rocker festnehmen.
Der Rocker dachte es sind Einbrecher oder Konkurenten und schoss mit der 
illegalen Schußwaffe durch die geschlossene Türe und verletzte einen 
Polizeibeamten tödlich.

Die "einzigste" Strafe die der Rocker bekam war eine wegen illegalen 
Waffenbesitz. Die Tötung ging straffrei aus.
Denn auch wenn man in einer Notsituation etwas illegal benutzt ist das 
rechtens.
Da der Besitz der Waffe aber vor der Tat schon unbestreitbar feststand 
wurde er halt wegen illegalen Waffenbesitz verurteilt, dies entfällt 
aber bei dem Seefunkgerät.

von Berufsrevolutionär (Gast)


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Alexander schrieb:
> Ein SEK wollte einen Rocker festnehmen.
> Der Rocker dachte es sind Einbrecher oder Konkurenten und schoss mit der
> illegalen Schußwaffe durch die geschlossene Türe und verletzte einen
> Polizeibeamten tödlich.
>
> Die "einzigste" Strafe die der Rocker bekam war eine wegen illegalen
> Waffenbesitz.

Ohne Verweis auf das entsprechende Urteil oder einen seriösen 
Zeitungsbericht ist das komplett unglaubwürdig.
Da mal ein Fall, der zeigt das man sich nicht eben nicht immer auf 
Notwehr berufen kann:
https://www.sueddeutsche.de/panorama/bgh-rentner-wegen-totschlags-an-jaehrigem-einbrecher-verurteilt-1.2710693

Da findet sich die Passage:
"Notwehr setze einen "gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriff" voraus."
Und aus der Beschreibung oben, ist nicht erkennbar das der SEK-Zugriff 
rechtswidrig war.

Fans von Frau Ulrike Meinhof sehen das natürlich anders.

von Klugscheisser (Gast)


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Michael schrieb:
> Wenn er also keinen Schein hat, sollte er im Notfall einfach due Finger
> vom Funkgerät lassen. Oder wie? Bescheuert! Erinnert mich an "Stirb
> langsam" als er das Funkgerät nutzte um ein Notruf abzusetzen, dies aber
> er nicht durfte...

Die Sache ist ja nicht, ob man das im Notfall benutzen darf oder nicht.

Wenn eine Funkanlage auf dem Schiff installiert ist, dann muss 
mindestens ein Crewmitglied, i.d.R. der Schiffsführer, ein geeignetes 
Funkzeugnis (SRC/UBI) besitzen.
Im Notfall wird man wohl darüber hinwegsehen. Bei einer regulären 
Kontrolle wahrscheinlich nicht.
Das Funkzeugnis kann man auch mit minimalem Kosten- und Zeitaufwand 
einfach machen.

von Np R. (samweis)


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Alexander schrieb:
> dies entfällt
> aber bei dem Seefunkgerät.

Nein, entfällt nicht, s.o.
1. Der Betrieb einer nicht zugelassenen bzw. nicht registrierten 
Seefunkstelle ist strafbar.

2. Der Betrieb einer nicht zugelassenen bzw. nicht registrierten 
Seefunkstelle ist (relativ) sinnlos, da keine MMSI Nummer zugeteilt ist.

Steht alles schon einmal hier im Thread.

von Alexander (Gast)


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Berufsrevolutionär schrieb:
> Ohne Verweis auf das entsprechende Urteil oder einen seriösen
> Zeitungsbericht ist das komplett unglaubwürdig.
Ich dachte die User können eine Suchmaschine bedienen.
Sorry.
https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/polizist-erschossen-bgh-spricht-hells-angel-frei-11516279.html




np r. schrieb:
> Alexander schrieb:
>> dies entfällt
>> aber bei dem Seefunkgerät.
>
> Nein, entfällt nicht, s.o.
> 1. Der Betrieb einer nicht zugelassenen bzw. nicht registrierten
> Seefunkstelle ist strafbar.

Doch, der Besitz einer illegalen Seefunkstelle entfällt.
Hier ist im Gegensatz zum Waffenbesitz der Besitz einer Seefunkstelle 
nicht strafbar.

Es ist zwar verboten ohne Zulassung zu funken.
Dieses Verbot tritt wird aber im Notfall nicht bestraft, siehe 
rechtfertigender Notstand.
Sicher darf er nicht zum Spaß funken oder sich mit anderen Schiffen über 
das Funkgerät absprechen, das Senden für einen Notfall ist dagegen 
straffrei.

von Np R. (samweis)


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Alexander schrieb:
> der Besitz einer illegalen Seefunkstelle entfällt.
Der Besitz nützt Dir aber nichts.
Und Du wirst anschließend nicht glaubhaft machen können, dass Du rein 
zufällig einen Karton mit einer Seefunkanlage dabei hattest, die Du 
dann, weil es ja ein Notfall war, eingebaut und verkabelt hast und die 
Antenne auf den Mast gestellt hast.

Alexander schrieb:
> das Senden für einen Notfall ist dagegen
> straffrei.
Ja klar - und meist völlig folgenlos.
Leider im wahren Wortsinn: Wenn Du Pech hast, passiert gar nichts, weil 
auf Kanal 16 keine Pflicht zur Hörwache mehr besteht.
Und Kanal 70 für den DSC Notruf kannst Du gar nicht benutzen, wenn Du in 
Deinem Gerät keine MMSI Nummer gespeichert hast.

von 123456789 (Gast)


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Berufsrevolutionär schrieb:
> Da mal ein Fall, der zeigt das man sich nicht eben nicht immer auf
> Notwehr berufen kann:
> 
https://www.sueddeutsche.de/panorama/bgh-rentner-wegen-totschlags-an-jaehrigem-einbrecher-verurteilt-1.2710693

Dass der Grund hier der war, dass der Mann Fliehenden in den Rücken 
schoss anstatt "Einbrecher" von vorne zu erschießen, hast du aber 
gemerkt, oder?

von Alexander (Gast)


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np r. schrieb:

> Und Du wirst anschließend nicht glaubhaft machen können, dass Du rein
> zufällig einen Karton mit einer Seefunkanlage dabei hattest, die Du
> dann, weil es ja ein Notfall war, eingebaut und verkabelt hast und die
> Antenne auf den Mast gestellt hast.
Ich wüßte nicht das ein betriebsbereites Mitführen einer Seefunkanlage 
verboten ist.

np r. schrieb:
> Leider im wahren Wortsinn: Wenn Du Pech hast, passiert gar nichts, weil
> auf Kanal 16 keine Pflicht zur Hörwache mehr besteht.
> Und Kanal 70 für den DSC Notruf kannst Du gar nicht benutzen, wenn Du in
> Deinem Gerät keine MMSI Nummer gespeichert hast.
Da kenn ich mich nicht aus.

Beitrag #5685712 wurde vom Autor gelöscht.
von (prx) A. K. (prx)


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Das tödlichste am Bodensee sind die Badestrände. Danach kommen meist 
Taucher. 2017 sind im See mehr Leute in Flugzeugen umgekommen (2) als in 
Booten (0).

: Bearbeitet durch User
von Michael (Gast)


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Kilo S. schrieb:
> Aber wenn das gerät nur im notfall eingeschaltet wird, er also nicht
> dauerhaft mit hört dürfte das auch kein problem sein.

Ich habe gehört dass man Testsendungen auf 121,5MHz ; 243MHz sowie 
406MHz machen kann?

von NurEinGast (Gast)


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Eines der ersten Dinge, die man lernt wenn man das Funkzeugnis macht, 
ist
Not Kennt Kein Gebot
Im Notfall darf jeder und muss jeder einen Notruf absetzen können.

von Aron A. (arone)


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@Michael

So etwas sollte man tunlichst unterlassen.

Das kann schnell zu einer Suchaktion führen.

von Kilo S. (kilo_s)


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Alexander schrieb:
> Ich wüßte nicht das ein betriebsbereites Mitführen einer Seefunkanlage
> verboten ist.

Genauso wie AFU geräte, mich haben sie schon X mal kontrolliert und die 
Tecom Duo H angeschaut. Kurz akku raus auf dem aufkleber "HAM" verweisen 
und die jungs geben ruhe.

Wie gesagt: 2m/70cm Geräte lassen sich auf bis zu 157MHz erweitern.
Für einen notruf beim DLRG wird das ausreichen. Da es keine 
"Seefunkgeräte" sind ist können sie dir dafür garnix.

von Np R. (samweis)


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Kilo S. schrieb:
> Für einen notruf beim DLRG wird das ausreichen.

Junge, Junge, jetzt treibt's aber Blüten...

Die DLRG benutzt bestimmte UKW-Frequenzen für die Kommunikation 
untereinander.
Das hat mit Seefunk nichts zu tun.
Da hört auch sonst niemand.

Wenn Du einen Seenotruf absetzen willst, machst Du das auf Kanal 70 (bei 
UKW). Dazu brauchst Du eine MMSI und eine Seefunkanlage.

Natürlich kannst Du das DSC-Telex auch nachbauen und Dir eine 
Fantasie-MMSI ausdenken, die Art des Notrufs selber kodieren und Deine 
Positionsdaten da rein basteln.
Dann bin ich mal gespannt, wie Du erklärst, dass Du Dir das alles gerade 
eben ausgedacht hast, weil ja ein Notfall war.

Vielleicht schicken sie auch gleich die Polizei los statt der 
Seenotrettung, weil es Deine MMSI ja gar nicht gibt.

von HyperMario (Gast)


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Markus R. schrieb:
> Ich habe was von DSC gelesen dafür braucht man allerdings einen
> Seefunkschein.

Erste Grundregel:
Elektronische Geräte sind an Bord um im Gefahrfall zu versagen.

Wenn du auf dem Bodensee schipperst ist die Wahrscheinlichkeit in Seenot 
zu geraten eher gering. Notsignale kann man mit Flaggen, Horn oder 
Signalraketen /Fackeln abgeben. Die letzteren sieht man tagsüber meist 
nicht.

Zusätzlich ein altes Handy mit einer externen Antenne das über Akku und 
Bordstrom versorgt (112 geht auch ohne SIM). Dann noch das eigene, das 
ist wohl mehr als genug.

Vorm ablegen den Wetterbericht lesen ist eh das beste was man machen 
kann.

von orphu (Gast)


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Markus R. schrieb:
> Stellt euch mal die Schlagzeile vor: 2 Personen ertranken auf einem See
> sie hatten zwar die technische Ausrüstung um einen Notruf abzusetzen
> aber die nötige Betriebserlaubnis zur Bedienung fehlte .....

Das klingt nach Anwärter auf den Darwin Award.

Mach einfach den Schein und fertig.
Die Gebühren sind laut Netz ca. 80€.

Wie lange willst noch auf dem Wasser schippern? 10 Jahre? 20 Jahre?

Was kostet dich den das Boot so an laufenden Kosten?
...rechen da einfach mal 8€ oder 4€ pro Jahr dazu. Fertig.

Zu teuer? Verkauf das Boot.

von Markus R. (markus_r131)


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orphu schrieb im Beitrag

>
Darwin Award.
>
>sprach der Oberschlaue.....

: Bearbeitet durch User
von René H. (Gast)


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HyperMario schrieb:
> Notsignale kann man mit Flaggen, Horn oder Signalraketen /Fackeln
> abgeben. Die letzteren sieht man tagsüber meist nicht.

Flaggen liest heute praktisch keiner mehr. Horn wird als Spiel 
betrachtet. Das einzige was auch tagsüber ohne El. Hilfsmittel auf dem 
Bodensee wirklich hilft ist die Signalrakete. Die erkennt man tagsüber 
sehr wohl.

Grüsse,
René

von Tine Guillo (Gast)


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Es sind auch schon Leute auf dem Steinhuder Meer ertrunken...!

von Harald W. (wilhelms)


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Tine Guillo schrieb:

> Es sind auch schon Leute auf dem Steinhuder Meer ertrunken...!

...und in der Badewanne. Braucht man dort auch ein Seenot-Funkgerät?

Übrigens, was ist eigentlich grösser? Ein See oder Meer?
Also Nordsee vs Steinhuder Meer?

: Bearbeitet durch User
von Kilo S. (kilo_s)


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np r. schrieb:
> Die DLRG benutzt bestimmte UKW-Frequenzen für die Kommunikation
> untereinander.

Richtig, im notfall wo es aber tatsächlich um Menschenleben gehen kann 
ist denen das(ziemlich sicher) scheißegal wie der Notruf bei denen 
ankommt.
Wichtig ist das es schnell geht!

https://www.dlrg.de/lernen/qualifizierungen/sprechfunk-iuk.html

np r. schrieb:
> Vielleicht schicken sie auch gleich die Polizei los statt der
> Seenotrettung, weil es Deine MMSI ja gar nicht gibt.

Was die meistens nicht mal sehen. Meines Wissens nach benutzen die 
meisten nähmlich Kenwood Betriebsfunkgeräte *OHNE DISPLAY!* zumindest 
als wir zuletzt bei einer übung dabei waren mit der FFW zusammen mit 
DLRG und in absprache mit dem Seebesitzer....

np r. schrieb:
> Dann bin ich mal gespannt, wie Du erklärst, dass Du Dir das alles gerade
> eben ausgedacht hast, weil ja ein Notfall war.

Gar nicht, du musst denen nix erklären!
Die sind da nicht zuständig für! Ein erweitertes Amateurfunkgerät darfst 
du besitzen, im vfo modus kannst du damit auf die DLRG Frequenz, im 
notfall juckt die das keinen meter wenn du denen sagts "Ja , Ich habs um 
beim Amateurfunk zuzuhören"... sich für den Notfall zu informieren 
welche frequenzen für notrufe zu verwenden wären ist nicht strafbar, 
einen notruf im ernstfall absetzten sicher auch nicht. Zumindest glaube 
ich nicht das sich da jemand dran aufregt.


Und wenn, eine Ordnungswidrigkeit, was juckt dich die Geldstrafe wenn du 
eventuell wesentlich teuerer PERSONENSCHÄDEN zu befürchten hast!?

np r. schrieb:
> Junge, Junge, jetzt treibt's aber Blüten...

Sei nicht so herablassend!
Ich bin seit 13 Jahren bei der FFW, war 6 Jahre zusätzlich beim DRK, da 
impfen sie dir schon ein was du "Anprangern" solltest und was nicht!
Notruf über funk ist ein kinderfurz gegen das was dir blüht wenn du die 
Mittel hast und nicht hilfst!

O.T
Mein lieblingszitat:"Und wenn ihr vorher mit dem finger im Arsch gebohrt 
habt, wenn das blut im hohen bogen spritzt, Finger drauf! Mit 
Blutvergiftung lebt es sich immer noch länger als ohne Blut" (Erste 
Hilfe, Großer schein)

: Bearbeitet durch User
von Soul E. (Gast)


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np r. schrieb:

> Und Du wirst anschließend nicht glaubhaft machen können, dass Du rein
> zufällig einen Karton mit einer Seefunkanlage dabei hattest, die Du
> dann, weil es ja ein Notfall war, eingebaut und verkabelt hast und die
> Antenne auf den Mast gestellt hast.

Besitzen darfst Du beliebige Funkanlagen. Ebenso verkaufen, montieren, 
reparieren oder an einem Dummyload probelaufen lassen. Nur funken darfst 
Du damit nicht, ausser Du hast die für die Frequenzzuteilung passende 
Genehmigung.

Selbstverständlich kannst Du eine Yacht chartern, wo ein 
UKW-Sprechfunkgerät oder eine Grenzwellenanlage eingebaut ist. Benutzen 
darfst Du die Geräte aber nur mit passendem Sprechfunkzeugnis.

Ein nichtlizensierter Betrieb zwecks Absetzen eines Notrufes stellt zwar 
erstmal eine Ordnungswidrigkeit dar, das Verfahren wird jedoch 
eingestellt sobald erkennbar ist dass in der Situation Gefahr im Verzug 
war.

von Sebastian L. (sebastian_l72)


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soul e. schrieb:

für Juristen:
> Ein nichtlizensierter Betrieb zwecks Absetzen eines Notrufes stellt zwar
> erstmal eine Ordnungswidrigkeit dar, das Verfahren wird jedoch
> eingestellt sobald erkennbar ist dass in der Situation Gefahr im Verzug
> war.

für uns andere in 4 Worten:
  Not kennt kein Verbot.

von Cyblord -. (cyblord)


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HyperMario schrieb:
> (112 geht auch ohne SIM).

Schon lange nicht mehr.

von Kilo S. (kilo_s)


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Sebastian L. schrieb:
> für uns andere in 4 Worten:  Not kennt kein Verbot.

Und dazu muss man weder Jurist noch anAngehöriger der BOS sein. Um zu 
wissen das im notfall jede Hilfe zählt.

(Mit dem slogan werben sogar BOS Organisationen....)

Link: 
http://www.ff-oberweier.de/2017/07/wir-suchen-dich-weil-jede-hilfe-zaehlt/

P.S
Link als Beispiel, jede FFW ist froh über Nachwuchs!

von Np R. (samweis)


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Kilo S. schrieb:
> Die sind da nicht zuständig für!
Na, endlich hast Du's begriffen.
Die DLRG nimmt keine Seenotrufe entgegen. Genau. Die sind nämlich nicht 
zuständig dafür.
Die DLRG betreibt Wasserrettung Ertrinkender im Binnen- und küstennahen 
Bereich. Die haben beim Einsatz Funkgeräte dabei und benutzen 
unterschiedliche Kanäle. Und nach dem Einsatz ist das Ding aus. Wie 
willst Du die da erreichen?
Die DLRG ist nicht die DGzRS.

Kilo S. schrieb:
> benutzen die
> meisten nähmlich Kenwood Betriebsfunkgeräte *OHNE DISPLAY!*
Aha - und jetzt erzähle ich Dir noch, dass das jede Ortsgruppe für sich 
selbst entscheidet. Und dass Betriebsfunk nichts mit Seenotfunk zu tun 
hat. Deshalb brauchen die auch kein Display. Sie können nämlich sowieso 
keinen DSC-Anruf entgegen nehmen. Das kannst Du bei der FFW auch nicht.

Du willst doch nicht ernsthaft jemandem raten, die 70 Euro 
(Seefunk-Handquetsche für den Bodensee) bzw. 150€ (billigstes 
Seefunkgerät) zu sparen und mit einem AFU-Gerät die 
Betriebsfunk-Frequenzen abzuklappern?

Wenn er Glück hat, kann er sich dann ein Taxi bestellen... oder einen 
Stadt-Bus.

soul e. schrieb:
> Selbstverständlich kannst Du eine Yacht chartern, wo ein
> UKW-Sprechfunkgerät oder eine Grenzwellenanlage eingebaut ist.
Ja genau. Und der Vercharterer hat das Ding angemeldet und eine MMSI 
Nummer dafür bezogen.
Hier ging es ursprünglich mal darum, was der OT auf seinem eigenen 
Schiff einbauen sollte, wenn er:
Markus R. schrieb:
> auf einem größeren Gewässer unterwegs bin (kein Binnengewässer )

von (prx) A. K. (prx)


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np r. schrieb:
> Wenn er Glück hat, kann er sich dann ein Taxi bestellen...

Kann er haben. Gibts natürlich auch schwimmend:
https://www.bodensee.de/erleben/schifffahrt/seetaxi
http://www.bootsvermietung-lindau.de/seetaxi-lindau-bodensee.html

: Bearbeitet durch User
von Edi M. (edi-mv)


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Wie wär's mit diesem Seenot- Funkgerät ?

http://www.seefunknetz.de/tk05.htm

Breitbandiger geht's nicht, das Ding stört so ziemlich alles, was eine 
Antenne hat... wird darum sicher irgendwo gehört. Darum wurde das 
Monstrum so lange verwendet, obwohl technisch Steinzeit. Kaum Wartung 
nötig, springt aber nach Jahren Herumstehen an, und "funkt" im wahrsten 
Sinne des Wortes, bis die Antenne abgluckert.

Immerhin- genau für den Seenotfall wurde es geschaffen.

von Cyblord -. (cyblord)


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np r. schrieb:
> Die DLRG betreibt Wasserrettung Ertrinkender im Binnen- und küstennahen
> Bereich.

Und im örtlichen Freibad...

von Kilo S. (kilo_s)


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np r. schrieb:
> Na, endlich hast Du's begriffen.
> Die DLRG nimmt keine Seenotrufe entgegen.
Die müssen (Verpflichtend weil BOS- Wasserrettung) weiterleiten...
Jede BOS ist "VERPFLICHTET" Notrufe zumindest an die entsprechende 
stelle weiterzuleiten. Alles andere ist unterlassene  HILFELEISTUNG!

Und nun denk mal nach was BOS Bedeutet...
Was mit den "Rettern" die einen hilferuf hören passiert wenn sie die 
Hilfe unterlassen!

Kack weiter deine möchtegern Korinten!

Du bist mir für eine ordentliche diskussion nicht offen genug.

von ham (Gast)


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> Die DLRG betreibt Wasserrettung Ertrinkender im Binnen- und küstennahen
> Bereich. Die haben beim Einsatz Funkgeräte dabei und benutzen
> unterschiedliche Kanäle. Und nach dem Einsatz ist das Ding aus.

Der DLRG sind drei Funkkanäle bei 155 MHz exclusiv zugewiesen.
Wenn die irgendwo Wache schieben, dann läuft der Funk meistens mit.

von Kilo S. (kilo_s)


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P.S

(D)eutsche (L)ebens (R)ettungs (G)esellschaft . Also Behörde bzw. 
Organisation mit sicherheutsaufgabe....

von Kilo S. (kilo_s)


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ham schrieb:
> Der DLRG sind drei Funkkanäle bei 155 MHz exclusiv zugewiesen.

156MHz... aber ja, du hast es richtig erkannt.

von Kilo S. (kilo_s)


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np r. schrieb:
> Na, endlich hast Du's begriffen.

Vollkommen aus dem zusammenhang gerissen:

BEZOG SICH AUF:

np r. schrieb:
> Vielleicht schicken sie auch gleich die Polizei los statt der
> Seenotrettung, weil es Deine MMSI ja gar nicht gibt.

Irrelevante sache, für "Schwarzfunker" ist die BnA Zuständig, nicht die 
polizei!

Abgesehen davon was die Wasserschutzpolizei für Binnen/Seewasser 
zuständig ist, fpr funkanlagen (betriebsbereit) haben die trotzdem keine 
handhabe!

: Bearbeitet durch User
von Np R. (samweis)


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Kilo S. schrieb:
> Die müssen (Verpflichtend weil BOS- Wasserrettung) weiterleiten...
Wenn sie ihn denn hören.
Genauso wie jeder andere Mensch in Deutschland dazu verpflichtet ist 
Hilfe zu leisten und sei es nur durch Weiterleitung des Notrufs.

Kilo S. schrieb:
> (D)eutsche (L)ebens (R)ettungs (G)esellschaft . Also Behörde bzw.
> Organisation mit sicherheutsaufgabe....
Gemeinnütziger Verein mit (fast) ausschließlich ehrenamtlichen 
Mitgliedern.
Wachdienst am Wochenende. In den Ferien an der Küste. Wenn keiner Zeit 
hat oder das Wetter zu schlecht ist, dann wird eben zu gemacht. 
Regattabegleitung nach Vereinbarung.

Noch einmal:
Du willst also ernsthaft jemandem raten, die 70 Euro
(Seefunk-Handquetsche für den Bodensee) bzw. 150€ (billigstes
Seefunkgerät) zu sparen und statt dessen zu versuchen, im Seenotfall die 
DLRG, einen Taxifahrer oder die freiwillige Feuerwehr zu erreichen?

Und wenn ich da nicht ganz einverstanden bin, dann bin ich "nicht offen 
genug?"
Kilo S. schrieb:
> Du bist mir für eine ordentliche diskussion nicht offen genug.

Kilo S. schrieb:
> Abgesehen davon was die Wasserschutzpolizei für Binnen/Seewasser
> zuständig ist, fpr funkanlagen (betriebsbereit) haben die trotzdem keine
> handhabe!
Glaubst Du, die heißen Wasserschutzpolizei, weil die Binnen- oder 
Seewasser kontrollieren? Zu den Aufgaben gehören:
"Verhütung und Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten und
die Kontrolle der an Bord von See- und Binnenschiffen, sowie Sport- und 
Hafenfahrzeugen mitzuführenden Papiere, Zeugnisse und Dokumente"
Na, um welche Dokumente und Zertifikate mag es da wohl gehen?
Was meinst Du, was die sich anschauen, wenn die zu mir an Bord kommen?

von Np R. (samweis)


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Kilo S. schrieb:
> 156MHz... aber ja, du hast es richtig erkannt.
155,890MHz, 155,900MHz, 155,930MHz
Noch einmal: BOS-Funk hat mit Seefunk nichts, gar nichts, überhaupt 
nichts zu tun.

Seefunk Notruf Kanal 70 ist 156,525Mhz.
Und wenn Du auf dem Kanal rumquatschst und erwartest, dass Dir jemand 
antwortet, dann solltest Du Dich zum Thema DSC informieren.
Du brauchst eine MMSI Nummer und einen DSC-Controller.

von Kilo S. (kilo_s)


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np r. schrieb:
> Und wenn ich da nicht ganz einverstanden bin, dann bin ich "nicht offen
> genug?"

Und noch ein mal:Ein Amateurfunk (Handfunkgerät) ist ausreichend um 
einen NOTRUF auch ohne MMSI nummer an Küsten/Gewässer-Nahe 
Rettungsstellen weiterzuleiten.

np r. schrieb:
> Was meinst Du, was die sich anschauen, wenn die zu mir an Bord kommen?

Auf deinen botsführerschein, jedenfalls nicht auf die eingemottete Afu 
handfunke, dafür ist weder Polizei noch Wasserschutzpolizei zuständig. 
Höchstens (In/Aus-land) der grenzschutz/Zoll!

In DE ist dazu die BnA zuständig, in anderen ländern die jeweils 
zuständige behörde. (Z.B Bakom, oder je nach Gesetz auch [nicht 
innerhalb Deutschlands] die jeweils zuständige Staatsgewalt/Executive)

Sebastian L. schrieb:
> für uns andere in 4 Worten:  Not kennt kein Verbot.

Das wird vermutlich auf alle anderen länder übertragbar sein. Notfall 
ist eben notfall!

np r. schrieb:
> Und wenn ich da nicht ganz einverstanden bin, dann bin ich "nicht offen
> genug?"

Ja, ein Menschenleben ist immer, überall und für hoffentlich jeden 
wertvoller als das Gesetz.

Sonst ist unsere "Gesellschaft" weder solidarisch noch wertvoll.

von Np R. (samweis)


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Kilo S. schrieb:
> Und noch ein mal:Ein Amateurfunk (Handfunkgerät) ist ausreichend um
> einen NOTRUF auch ohne MMSI nummer an Küsten/Gewässer-Nahe
> Rettungsstellen weiterzuleiten.

OK, Du bist doch bei der freiwilligen Feuerwehr. Was würdest Du mir denn 
raten?

1. Ein Festnetzanschluss oder eine Handy und eine SIM-Karte, damit ich 
im Notfall 112 rufen kann?
Das ist mir aber viel zu teuer. Reicht denn nicht auch:

2. ein Amateurfunkgerät, damit ich, wenn's brennt einfach auf den 
Betriebsfunk-Kanälen nach der freiwilligen Feuerwehr suchen kann?

Denn ein Amateurfunk (Handfunkgerät) ist doch ausreichend um einen 
Notruf weiterzuleiten.
Und ganz sicher schläfst Du mit Deinem BOS-Funkgerät neben dem Bett?

Ich bewundere Dich. Ich habe das nämlich nie gemacht, wenn ich auf Wache 
war. Ich hab das Ding spätestens um 18:00 Uhr ausgemacht und in die 
Ladestation gestellt. Es sollte ja morgen wieder voll sein.

Noch einmal ganz langsam zum mitmeißeln: Du kannst mit einem 
Amateurfunkgerät auf See rufen, bis es blubbert.
Es gibt keine Hörwache. Seefunk Kanal 70 ist der Kanal, den Du brauchst, 
und den kannst Du nicht rufen.

von Roland F. (rhf)


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Hallo,
np r. schrieb:
> Seefunk Notruf Kanal 70 ist 156,525Mhz.

Jetzt spiel ich mal den Korinthenkacker:

Es gibt 2 Arten von _Notverkehr_:

Notverkehr gemäß GMDSS:
-----------------------
- Notalarm per DSC auf Kanal 70,
- Notruf per Sprechfunk auf Kanal 16,
- Notmeldung per Sprechfunk auf Kanal 16.

Notverkehr gemäß NON-GMDSS:
-----------------------
- Notruf per Sprechfunk auf Kanal 16,
- Notmeldung per Sprechfunk auf Kanal 16.

(Kanal 70 ist keine Notruffrequenz, sondern der Kanal der für den 
Digitalen-Selektiv-Ruf verwendet wird.)

np r. schrieb:
> Und wenn Du auf dem Kanal rumquatschst und erwartest, dass Dir jemand
> antwortet...

und

> Es gibt keine Hörwache.

Wenn du in deutschen Seegewässern einen Notruf auf Kanal 16 absetzt, 
antwortet sofort das zuständige MRCC (Zentrum für die Koordination der 
Seenotrettung, in diesem Fall "Bremen Rescue").
Selbst wenn das aus irgend welchen Gründen nicht der Fall sein sollte, 
hast du immer noch die Möglichkeit per Sprechfunk mit der 
nächstgelegenen DGZRS-Rettungsstation Kontakt aufzunehmen. Und die 
antworten garantiert (das weiß ich aus Erfahrung).

rhf

von ham (Gast)


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Kilo S. schrieb:
>> Was meinst Du, was die sich anschauen, wenn die zu mir an Bord kommen?

> Auf deinen botsführerschein, jedenfalls nicht auf die eingemottete Afu
> handfunke, dafür ist weder Polizei noch Wasserschutzpolizei zuständig.
> Höchstens (In/Aus-land) der grenzschutz/Zoll!

Sende- und Empfangsgenehmigung für eine Amateurfunkstelle:

"Im Falle des Betriebs einer beweglichen Funkstelle ist die 
Genehmigungs-
urkunde (...) Polizeibeamten auf Verlangen vorzuweisen."


Kilo S. schrieb:
> Irrelevante sache, für "Schwarzfunker" ist die BnA Zuständig, nicht die
> polizei!

Die Polizei besitzt eigene – gut getarnte – Funkmesswagen. Damit werden 
Schwarzfunker und Störer auf (meist) BOS-Funkkanälen geortet und dann 
anschliessend neutralsiert.

https://www.klaus-paffenholz.de/bos-funk/index.html?https://www.klaus-paffenholz.de/bos-funk/gabriel/messgeraete.html


NB   "Wenn man keine Ahnung hat, dann einfach Fresse halten!"
     [Volksmund]

von René H. (Gast)


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Fragt doch einfach bei den Stellen an und gut ist.

Grüsse,
René

von Kilo S. (kilo_s)


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ham schrieb:
> Die Polizei besitzt eigene – gut getarnte – Funkmesswagen. Damit werden
> Schwarzfunker und Störer auf (meist) BOS-Funkkanälen geortet und dann
> anschliessend neutralsiert.

Schwachsinn: Besitz und betrieb eines Amateurfunkgerät sind in DE Jedem 
gestattet, Nur das senden mit einem Amateurfunkgerät unterliegt der 
zulassung zum Amateurfunk. Ich selbst besitze (Bis auf meine 
zugelasaenen CB Geräte) 4 An der zahl, darunter Drei Handgeräte, und 
einen Mobilen/Stationären vollwertigen Afu TRX, Yaesu FT-857ND. Dafür, 
so lange ich nicht sende kann mir keiner, absolut keiner was. Weder beim 
hören, noch beim Transport des gerät.

ham schrieb:
> NB   "Wenn man keine Ahnung hat, dann einfach Fresse halten!"
>      [Volksmund]

Halte dich an deine eigene Weisheit, bei mir beißt du damit auf Granit. 
Die seite die du verlinkt hast ist so alt (iframe) die stinkt schon 
süßlich.

np r. schrieb:
> OK, Du bist doch bei der freiwilligen Feuerwehr. Was würdest Du mir denn
> raten?

Funkstille, es sei denn du bist (mangels fehlendem TK-Netz) auf einen 
Notruf per Funk angewiesen.

Roland F. schrieb:
> Notverkehr gemäß NON-GMDSS:
> -----------------------
> - Notruf per Sprechfunk auf Kanal 16,
> - Notmeldung per Sprechfunk auf Kanal 16.

Roland F. schrieb:
> Wenn du in deutschen Seegewässern einen Notruf auf Kanal 16 absetzt,
> antwortet sofort das zuständige MRCC (Zentrum für die Koordination der
> Seenotrettung, in diesem Fall "Bremen Rescue"). Selbst wenn das aus
> irgend welchen Gründen nicht der Fall sein sollte, hast du immer noch
> die Möglichkeit per Sprechfunk mit der nächstgelegenen
> DGZRS-Rettungsstation Kontakt aufzunehmen. Und die antworten garantiert
> (das weiß ich aus Erfahrung).

Richtig!

O.T
Grad läuft Good Morning Vietnam, ich fühl mich gerade genau so wie er 
sagte:
"Ich stehe in einer Telefonzelle mittennim Reisfeld und mir geht das 
kleingeld aus"

Manche müssen sich die letzten 20 jahre in einem loch vergraben haben um 
nicht auf dem aktuellen stand zu sein.

: Bearbeitet durch User
von Alexander (Gast)


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soul e. schrieb:

> Besitzen darfst Du beliebige Funkanlagen. Ebenso verkaufen, montieren,
> reparieren oder an einem Dummyload probelaufen lassen.

Ganz so einfach ist es auch nicht.
Spätestens wenn du ein Tetra Funkgerät mit TEA2 Verschlüsselung an China 
verkaufst bekommst du Probleme.

von Np R. (samweis)


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Roland F. schrieb:
> Wenn du in deutschen Seegewässern einen Notruf auf Kanal 16 absetzt,
> antwortet sofort das zuständige MRCC
In der Regel ja. Und außerhalb der Regel eben nicht. Es gibt keine 
Hörwache mehr.
Ich bin trotzdem gehalten, Kanal 16 zu hören. Wenn ich aber draußen bin, 
höre ich Dich nicht. Wenn Du aber einen DSC Notruf auf Kanal 70 absetzt, 
gibt mein Funkgerät Alarm und nervt mich so lange, bis ich den Ruf 
endlich quittiere. Dann steht da Deine MMSI und die Art des Notrufs.

Roland F. schrieb:
> per Sprechfunk mit der
> nächstgelegenen DGZRS-Rettungsstation Kontakt aufzunehmen. Und die
> antworten garantiert (das weiß ich aus Erfahrung).
Aha - und worauf gründet sich Deine Erfahrung? Fallzahl n=1?
Und wie oft hast Du schon einen MAYDAY RELAY gehört oder selber einen 
weitergegeben?

von Np R. (samweis)


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Um es abschließend mal zusammenzufassen:

Der OT hat gefragt, wie er auf "einem größeren Gewässer... (kein 
Binnengewässer)" einen Notruf absetzen kann.

Der Dissens besteht also darin, dass

1. Einige Teilnehmer meinen,
- dass er mit einem Amateurfunkgerät versuchen soll, die DLRG oder die 
freiwillige Feuerwehr zu erreichen.
- dass er mit einem nicht zugelassenen Seefunkgerät (oder einem alten 
Gerät ohne DSC) ohne Funkzeugnis auf Kanal 16 rufen soll, weil da 
wahrscheinlich vielleicht eventuell immer jemand hört obwohl er das 
nicht muss aber trotzdem tut, nach eigener Erfahrung und so.

2. Ich aber meine, dass er sich  wegen der paar Euro nicht so anstellen 
und ein Seefunkgerät kaufen, registrieren und das SRC machen soll. Das 
Funkzeugnis ist easy und billig.
Eine Seefunkstation kostet ab 150€. Auf dem Bodensee tut's auch eine 
Handfunke für 70 €. Fertig.
Alles andere halte ich für verantwortungslosen Blödsinn derselben 
Kategorie, wie wenn ihm jemand empfiehlt, er brauche ja keine 
Rettungswesten nach DIN EN ISO 12402-2 und er solle sich doch welche aus 
einer alten Luftmatratze selber nähen.

Ob das nun formaljuristisch richtig ist, da für rein privat genutzte 
Boote in Deutschland gar keine Ausrüstungspflicht gilt (auch 
Rettungswesten sind nicht vorgeschrieben) - oder ob Dich am Ende die 
Schiffsausrüstungsverordnung beißt, weil darunter nicht nur 
verpflichtend mitgeführte Ausrüstung fällt sondern solche "mit denen ein 
Schiff aufgrund nationaler Regelungen oder auf freiwilliger Basis 
ausgestattet" werden kann, und Ausrüstung ist, was "an Bord eines 
Schiffes fest angebracht oder untergebracht ist" - diese 
Spitzfindigkeiten überlasse ich den Korinthenkackern. ;-)

Blödsinn ist es auf jeden Fall.
Und ich fürchte, dass im Falle eines Unfalls das Seeamt bzw. die BSU das 
ebenso bewerten wird.

Was mich an diesem Unsinn am meisten nervt, ist:
Jeder hat ja das Recht, sich selber umzubringen.
Leider aber bringen solche leichtsinnigen Seppel nicht nur sich selbst 
in Gefahr sondern ihre Familien oder Freunde an Bord und nicht zuletzt 
das professionelle oder ehrenamtliche Rettungspersonal.

von Kilo S. (kilo_s)


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np r. schrieb:
> - dass er mit einem Amateurfunkgerät versuchen soll, die DLRG oder die
> freiwillige Feuerwehr zu erreichen.

Die FFW erreicht er eher nicht, wenn DLRG. Die FFW ist Mittlerweile auf 
digital umgestiegen bzw. Noch zu teilen auf 4m. Da kann er lange 
versuchen.

np r. schrieb:
> Bodensee tut's auch eine Handfunke für 70 €. Fertig.

Scheiß halt auf die MMSI, so lange sprechfunk geht und du einen notruf 
absetzen kannst.
Und das geht eben auch mit der Afu Handfunke, preislich macht das auch 
keinen riesen unterschied.

von Roland F. (rhf)


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Hallo,
np r. schrieb:

> Es gibt keine Hörwache mehr.
Das mag auf die Berufsschifffahrt zutreffen, im Rettungsbereich ist es 
jedoch nicht so. Ich wiederhole mich: sowohl bei "Bremen Rescue" als 
auch auf den Rettungskreuzern wird Kanal 16 permanent abgehört.

> Blödsinn ist es auf jeden Fall.

In diesem Fall bin ich ganz deiner Meinung. In meinen Augen ist heute 
grob fahrlässig ohne Funkgerät plus Funkzertifikat los zu fahren.

> Was mich an diesem Unsinn am meisten nervt, ist:
> Jeder hat ja das Recht, sich selber umzubringen.
> Leider aber bringen solche leichtsinnigen Seppel nicht nur sich selbst
> in Gefahr sondern ihre Familien oder Freunde an Bord und nicht zuletzt
> das professionelle oder ehrenamtliche Rettungspersonal.

Auch hier muss ich dir vollkommen recht geben. Hinzu kommt noch das 
heute solche Rettungseinsätze von vielen als vollkommen 
selbstverständlich betrachtet werden.

rhf

von Roland F. (rhf)


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Hallo,
Kilo S. schrieb:
> ...preislich macht das auch keinen riesen unterschied.

Und warum dann so eine Amateurfunkbastelei, wenn es finanziell keinen 
Unterschied macht?

rhf

von Kilo S. (kilo_s)


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Roland F. schrieb:
> Und warum dann so eine Amateurfunkbastelei, wenn es finanziell keinen
> Unterschied macht?

Ich rede vom preis für das Funkgerät....

von Berufsrevolutionär (Gast)


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Kilo S. schrieb:
> Roland F. schrieb:
>> Und warum dann so eine Amateurfunkbastelei, wenn es finanziell keinen
>> Unterschied macht?
>
> Ich rede vom preis für das Funkgerät....

Gerettet werden ist unbezahlbar...
Was liegt den Deine finanzielle Schmerzgrenze für Notfallequipment?

Und eine Notfunkbake resp Sender, der über den Satelliten die Retter 
informiert wird schon seit Jahrzehnten über die Ausrüster für jedermann 
wie Globetrotter vertickt, so teuer sind die Gerätschaften nicht.

von Bernd K. (prof7bit)


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Markus R. schrieb:
> 2 Personen ertranken auf einem See
> sie hatten zwar die technische Ausrüstung um einen Notruf abzusetzen
> aber die nötige Betriebserlaubnis zur Bedienung fehlte

Einen (gerechtfertigten) Notruf darf jeder absetzen, auf jeder Frequenz 
und unbeachtet irgendwelcher Lizenzen oder Vorschriften.

von Kilo S. (kilo_s)


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Berufsrevolutionär schrieb:
> Was liegt den Deine finanzielle Schmerzgrenze für Notfallequipment?

Lol, ich und eine Schmerzgrenze bei Funkausrüstung. Gibt da keine, nur 
grenzen die mir mein Geldbeutel setzt.

Aber ich bin ja auch bereits im Besitz einer mehr als Notfunktauglichen 
Funkausrüstung.

von Michael O. (michael_o)


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Das Problem ist ein Funkgerät an Board zu haben und keine Berechtigung. 
Das letzte mal hatte ich eine Vollkontrolle 22SM nördlich von der Insel 
Poel. Mitten aus See taucht die Waschpo auf und kontrolliert die gesamte 
Ausrüstung. Bin aber mit mehr als 12m auch schon kräftig dabei mit 
vorgeschriebener Glocke, Lichtern mit BSH Zulassung usw.

MfG
Michael

von Soul E. (Gast)


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Michael O. schrieb:

> Das Problem ist ein Funkgerät an Board zu haben und keine Berechtigung.

Wo genau besteht da ein Problem?

Wie hinreichend bekannt sein sollte ist innerhalb der EU der Besitz von 
Funkanlagen jedermann gestattet. Ebenso Verkauf, Reparatur, 
Installation. Lediglich die Benutzung, d.h. der Betrieb an einer 
Antenne, bleibt denjenigen vorbehalten, die eine zur Frequenz passende 
Genehmigung haben.

Selbstverständlich kannst Du eine Yacht chartern, in der ein Funkgerät 
eingebaut ist. Aber ohne Seefunkzeugnis bleibt das Ding aus, fertig.

von René H. (Gast)


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soul e. schrieb:
> elbstverständlich kannst Du eine Yacht chartern, in der ein Funkgerät
> eingebaut ist. Aber ohne Seefunkzeugnis bleibt das Ding aus, fertig.

Damit man eine Yacht chartern kann, braucht es Versicherungstechnisch 
einen entsprechenden „Führerschein“ und da ist das Seefunk Zeugnis dabei 
(genauso wie der Waffenschein für die Signalrakete).
Grüsse,
René

von SRC (Gast)


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soul e. schrieb:
> Selbstverständlich kannst Du eine Yacht chartern, in der ein Funkgerät
> eingebaut ist. Aber ohne Seefunkzeugnis bleibt das Ding aus, fertig.

Falsch!

erstens wird dir kein Vercharterer eine Yacht mit Funk ohne Zeugnis 
vermieten.
Zweitens darfst du zwar ein Funkgerät ohne Schein kaufen, aber kein Boot 
mit BETRIEBSBEREITEN Funkgerät ohne Schein führen.

Ich kann dir aus eigener Erfahrung sagen, das dich beim Erstfall eine 
Ordnungsstrafe von 80,- Euro erwartet.
Demgegenüber stehen zwei Tage lernen und 76,- Euro für die Prüfung des 
SRC.

von Eisame Boje im Ozean der Dummheit (Gast)


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soul e. schrieb:
>> Das Problem ist ein Funkgerät an Board zu haben und keine Berechtigung.

Da besorgt dir Berechtigung und Befähigung gefälligst.

Also Kurs besuchen (oder als Autoditakt durcharbeiten) und Prüfung 
machen. "Prüfung machen" scheint nur auf den ersten Blick unnötig, aber 
letzlich ist es wie bei der Wartung von Sicherheitsequipment -> Was nie 
(unter Realbedingungen) getestet wurde, versagt im Ernstfall gerne.

Echt, das klingt jetzt wie einer der ins Wasser fällt und sich absaufen 
lässt weil er sich nicht als "Schwimmer "ausweisen" kann.

von HyperMario (Gast)


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René H. schrieb:
> Damit man eine Yacht chartern kann, braucht es Versicherungstechnisch
> einen entsprechenden „Führerschein“ und da ist das Seefunk Zeugnis dabei

Meines Wissens reicht der SBF. Ne Funke an Bord ist auch eher fraglich. 
Der letzte Vercharterer den ich gefragt habe (heißt das eigentlich 
frugte?) meinte Nein weil damit zu viel Unfug gemacht wird. Ist aber 
etwas länger her.

np r. schrieb:
> Der OT hat gefragt, wie er auf "einem größeren Gewässer... (kein
> Binnengewässer)" einen Notruf absetzen kann.

ist denn die Reichweite von UKW so viel besser wie beim Handy?
Für Kanal 16 reicht meist eine Handquäke die man zur Not versteckt. So 
weit fahren die meisten ja gar nicht raus.

Die Ostsee z.B. hat die Telekom (in Absprache mit den anderen 
Unternehmen) gut ausgeleuchtet. Da braust du nicht mal Kunde sein weil 
112 immer geht.

Michael O. schrieb:
> ... 22SM nördlich von der Insel Poel.

Auf dem Campingplatz war ich auch mal, mit einem alten FD ;-).

von Eisame Boje im Ozean der Dummheit (Gast)


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HyperMario schrieb:
>> Der OT hat gefragt, wie er auf "einem größeren Gewässer... (kein
>> Binnengewässer)" einen Notruf absetzen kann.
>
> ist denn die Reichweite von UKW so viel besser wie beim Handy?

Also das dürfte gleich sein, quasioptische Verbindung eben bei allen 
oberhalb 100 MHz oder so. Deshalb setzt der Notfunk ja auch auf 
Satelliten, da besteht wegen der fehlenden Erdkrümmung eher ne 
"Sichtverbindung" als von Boot (Mastkorb) zur Küstenstation.

von (prx) A. K. (prx)


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SRC schrieb:
> Ich kann dir aus eigener Erfahrung sagen, das dich beim Erstfall eine
> Ordnungsstrafe von 80,- Euro erwartet.
> Demgegenüber stehen zwei Tage lernen und 76,- Euro für die Prüfung des
> SRC.

Wie oft gibts solche Kontrollen? ;-)

von Eisame Boje im Ozean der Dummheit (Gast)


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A. K. schrieb:

> Wie oft gibts solche Kontrollen? ;-)

Wie oft gerät man in einen Notfall? :-|

von HyperMario (Gast)


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A. K. schrieb:
> Wie oft gibts solche Kontrollen? ;-)

Die WSP hat oft "viel Zeit" um lästige Sportshipper und Traditionssegler 
zu ärgern.

Eisame Boje im Ozean der Dummheit schrieb:
> Deshalb setzt der Notfunk ja auch auf Satelliten

Daher nützt dir ne UKW Funke wenig. Wo Sie funzt gibt es Mobilfunk und 
wo nicht hört eh keiner zu.

Wer sich dann unbedingt die Nordsee antun will kann ja immer noch in 
Sachen Zeugnis/Equipment nachrüsten.

von HyperMario (Gast)


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HyperMario schrieb:
> Einsame Boje im Ozean der Dummheit

Apropos Dummheit, es gibt keine Bojen im Ozean. Wg. fehlendem Ankergrund 
;-).

Schwimmende Seezeichen sind Tonnen oder Feuerschiffe; der Begriff Boje 
ist für Seezeichen unüblich.
https://de.wikipedia.org/wiki/Boje_(Schifffahrt)

von Np R. (samweis)


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Michael O. schrieb:
> Das Problem ist ein Funkgerät an Board zu haben und keine Berechtigung.
Das Problem liegt darin, dass es hier eine Menge Landratten gibt, die 
glauben, alles was sie an Land dürfen, dürfen sie auch auf See.

z.B.:
soul e. schrieb:
> Wie hinreichend bekannt sein sollte ist innerhalb der EU der Besitz von
> Funkanlagen jedermann gestattet.
Ja, bei Dir zu Hause. An Land.

HyperMario schrieb:
> Meines Wissens reicht der SBF. Ne Funke an Bord ist auch eher fraglich.
> Der letzte Vercharterer den ich gefragt habe (heißt das eigentlich
> frugte?) meinte Nein weil damit zu viel Unfug gemacht wird. Ist aber
> etwas länger her.
Bei einem Sportboot, dass
- rein privat genutzt wird,
- nicht gewerblich genutzt und z.B. vermietet wird,
- kein Traditionssegler ist,
gibt es keine Ausrüstungspflicht. Außerdem gilt hier nicht die 
Schiffsbesatzungsordnung.
D.h. Du brauchst gar keine Funkausrüstung, keine Rettungswesten und 
gar nix. Innerhalb der 12-sm Zone reicht dann auch der SBF See. 
Außerhalb reicht er nicht - aber da ist der deutsche Staat nicht mehr 
zuständig (mit Ausnahme von einigen Tiefwasser-Außenreeden, die mit zu 
den Hoheitsgewässern zählen).
Du kannst also machen, was Du willst.
Fast.
Wenn Du nämlich Funkausrüstung mitführst, muss diese betriebsbereit 
sein.
Wenn Du betriebsbereite Funkausrüstung mitführst, muss diese zugelassen 
und angemeldet sein, d.h. Du brauchst eine Ship Station Licence.
Wenn Du betriebsbereite Funkausrüstung mitführst, ist Dein Schiff zwar 
nicht ausrüstungspflichtig aber im Sinne des Gesetzes auf freiwilliger 
Basis "ausgerüstet". Damit gilt auch "Führer von Sportfahrzeugen... 
müssen ihre Befähigung zur Teilnahme am mobilen Seefunkdienst und am 
mobilen Seefunkdienst über Satelliten entsprechend der funktechnischen 
Ausrüstung des Sportfahrzeugs... nachweisen." (SportSeeSchV §1 Abs. 7)

Am "sichersten" ist es also, wenn Du überhaupt keine Funkausrüstung 
mitführst. Dann kann Dir die WASP gar nichts.
Wenn aber etwas passiert und jemand zu Schaden kommt, dann wird die BSU 
und das Seeamt ermitteln und amtlich verbindlich feststellen, dass Du 
die Ausrüstungsempfehlungen des BSH nicht befolgt hast und Dich damit 
nicht entsprechend guter Seemannschaft verhalten hast.
Das ist alles, was der Richter in einem zivil- oder strafrechtlichen 
Verfahren dann noch braucht. Nachdem dies amtlich festgestellt ist, 
kannst Du mit Armeen von Gutachtern dagegen anrennen.
Oder es gleich lassen. Wenn Du am Anfang zu knausrig für den SRC warst, 
bringt es jetzt auch nichts mehr, sinnlos Geld aus dem Fenster zu 
werfen...


HyperMario schrieb:
> ist denn die Reichweite von UKW so viel besser wie beim Handy?
> Für Kanal 16 reicht meist eine Handquäke die man zur Not versteckt.
Der digitale Selektivruf reicht erheblich weiter als analoges 
Gequatsche.
Außerdem erreichst Du mit dem Handy nur Nummern, die Du kennst und nicht 
das Schiff neben Dir.

von HyperMario (Gast)


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np r. schrieb:
> Am "sichersten" ist es also, wenn Du überhaupt keine Funkausrüstung
> mitführst. Dann kann Dir die WASP gar nichts.
Was der entscheidende Tip ist.

> Das ist alles, was der Richter in einem zivil- oder strafrechtlichen
> Verfahren dann noch braucht.

Finde ich jetzt etwas weit hergeholt. Wenn ich so denken würde gäbe ich 
mein Geld lieber einer Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung als in 
irgendwas wo Funk auch nur drauf steht (Funk Uhr oder so). Wenn man 
meine Anlage gerade geklaut hat könnte ich unter deinem Szenario auch 
nicht mehr rausfahren.

Wenn es um gute Seemannschaft geht sind die meisten Sportboote nicht mal 
geeignet zu Wasser gelassen zu werden. Diese wackeligen Joghurtbecher 
überleben ja nicht mal einen Baumstamm im Wasser und das Equipment ist 
auch alles andere als Profi.

np r. schrieb:
> Außerdem erreichst Du mit dem Handy nur Nummern, die Du kennst und nicht
> das Schiff neben Dir.

Da würde ich dann winken ;-).

von Np R. (samweis)


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HyperMario schrieb:
> So weit fahren die meisten ja gar nicht raus.
Hm? Wer sind die denn, "die meisten"?

HyperMario schrieb:
> Daher nützt dir ne UKW Funke wenig. Wo Sie funzt gibt es Mobilfunk und
> wo nicht hört eh keiner zu.
Bullshit. Mit Mobilfunk kommst Du vielleicht so weit, wenn Du Dich auf 
den Mast-Topp setzt. Das möchte ich auf See mal sehen.
Mit DSC kommst Du weiter. Und "all ships in vicinity" erreichst Du mit 
Deinem Telefon auch nicht. Wohl eher nicht ein einziges.

HyperMario schrieb:
> Wenn man
> meine Anlage gerade geklaut hat könnte ich unter deinem Szenario auch
> nicht mehr rausfahren.
Dann bist Du ja nicht mehr "freiwillig ausgerüstet" sondern eher 
"unfreiwillig nicht ausgerüstet".

HyperMario schrieb:
> Wenn es um gute Seemannschaft geht sind die meisten Sportboote nicht mal
> geeignet zu Wasser gelassen zu werden. Diese wackeligen Joghurtbecher
> überleben ja nicht mal einen Baumstamm im Wasser und das Equipment ist
> auch alles andere als Profi.
Da mach' Dir mal keine Sorgen.
Die Sportboote bewertet u.a. der Germanische Lloyd.
Das Equipment bewertet das BSH.
Deine Seemannschaft bewertet im Zweifelsfall das Seeamt.

Es gibt Leute, die sogar mit so "wackeligen Joghurtbechern" die Welt 
umrunden. Ganz sicher und in guter Seemannschaft.

von HyperMario (Gast)


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np r. schrieb:
> Es gibt Leute, die sogar mit so "wackeligen Joghurtbechern" die Welt
> umrunden. Ganz sicher und in guter Seemannschaft.

Braucht auch Glück, weiß wohl auch jeder der es macht. Ein Hindernis 
unter Wasser und derjenige ist weg. Hab mal nen gekenterten Katamaran 
der vor Cádiz angetrieben wurde besichtigt. Riesending, keiner wusste wo 
er herkam nichts mehr zu lesen. Muss Jahrelang im Atlantik geschwommen 
haben.

Das was schief geht kriegt kaum einer mit.

np r. schrieb:
> Da mach' Dir mal keine Sorgen.
> Die Sportboote bewertet u.a. der Germanische Lloyd.
> Das Equipment bewertet das BSH.
Klar, das war auch eine Antwort auf das Extremszenario fehlende Funke 
beim Sportschiffer = Straf/Zivilprozess (da würde ich übrigens eher auf 
Mineralöle an Bord achten).

> Deine Seemannschaft bewertet im Zweifelsfall das Seeamt.
Da hab ich jetzt aber (german) Angst huh.

von Harald W. (wilhelms)


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HyperMario schrieb:

> Da würde ich dann winken ;-).

Kannst Du denn richtig winken?
https://de.wikipedia.org/wiki/Flaggenalphabet

von Np R. (samweis)


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HyperMario schrieb:
> fehlende Funke
> beim Sportschiffer = Straf/Zivilprozess
Nein.
Personenschaden = Straf/Zivilprozess
Personenschaden + fehlende Ausrüstung/schlechte Seemannschaft = Prozess 
verloren.

HyperMario schrieb:
> Da hab ich jetzt aber (german) Angst huh.
Nein, das heißt auf German: Verantwortungsbewusstsein.
Gibt's aber auch in anderen Sprachen und anderen Ländern.

Das hier ist German Angst:
HyperMario schrieb:
> Braucht auch Glück, weiß wohl auch jeder der es macht. Ein Hindernis
> unter Wasser und derjenige ist weg.
Das sind die Schauermärchen, die sich die "only steel is real" Fraktion 
erzählt, wenn ihnen nach 4 Wochen auf dem Atlantik die Zeit dann doch 
etwas lang wird. Noch immer kein Land in Sicht, und die anderen sind 
schon längst in der Karibik.
Klar, schwerer Stahlrumpf, geringes Segeltragvermögen...

von Eisame Boje im Ozean der Dummheit (Gast)


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HyperMario schrieb:
> HyperMario schrieb:
>> Eisame Boje im Ozean der Dummheit
>
> Apropos Dummheit, es gibt keine Bojen im Ozean. Wg. fehlendem Ankergrund
> ;-).
>
> Schwimmende Seezeichen sind Tonnen oder Feuerschiffe; der Begriff Boje
> ist für Seezeichen unüblich.
> https://de.wikipedia.org/wiki/Boje_(Schifffahrt)

Oh, danke, manchmal kann was lernen, indem man sich dumm stellt ;-)

PS:
Und wie heisst eine Boje die, vom Ankergrund losgerissen, unbeabsichtigt 
im Ozean treibt?! ;-)

von Eisame Boje im Ozean der Dummheit (Gast)


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HyperMario schrieb:
> Eisame Boje im Ozean der Dummheit schrieb:
>> Deshalb setzt der Notfunk ja auch auf Satelliten
>
> Daher nützt dir ne UKW Funke wenig.

Na doch, obwohl, nicht wirklich UKW sondern 2m/70 cm (Amateurfunkband) 
und da kommt man schon mit 5W bis zum Satellitenrelais. Aber eben keine 
langen Antennen wie bei Kurzwelle.


> wo nicht hört eh keiner zu.

Ja, wenn's keiner hört ist es Zweckfrei. dann vielleicht eine Email 
schicken, die geht auch ausserhalb der Geschäftszeiten nicht verloren.

von HyperMario (Gast)


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Eisame Boje im Ozean der Dummheit schrieb:
> HyperMario schrieb:
> HyperMario schrieb:
> Eisame Boje im Ozean der Dummheit
>
> Apropos Dummheit, es gibt keine Bojen im Ozean. Wg. fehlendem Ankergrund
> ;-).
> Schwimmende Seezeichen sind Tonnen oder Feuerschiffe; der Begriff Boje
> ist für Seezeichen unüblich.
> https://de.wikipedia.org/wiki/Boje_(Schifffahrt)
>
> Oh, danke, manchmal kann was lernen, indem man sich dumm stellt ;-)
>
> PS:
> Und wie heisst eine Boje die, vom Ankergrund losgerissen, unbeabsichtigt
> im Ozean treibt?! ;-)

Treibgut :-), aber ich nehme das zurück da es z.B.bForschungsbojen gibt 
die frei treiben.

von Roland F. (rhf)


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Hallo,
Kilo S. schrieb:
> Ich rede vom preis für das Funkgerät....

Das ist doch nicht dein Ernst, oder?
Du bekommst heute z.B. bei SVB ein DSC-fähiges Seefunkgerät von ICOM 
für lächerliche 179,- EURO. Und es geht noch preiswerter (ab 155,- 
Euro). Da gibt es keinen finanziellen Grund mehr mit irgend welchen 
Amateurfunkgeräten rum zu hampeln.

rhf

von Np R. (samweis)


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Roland F. schrieb:
> Du bekommst heute z.B. bei SVB ein DSC-fähiges Seefunkgerät
Er will aber doch im Seenotfall die DLRG anfunken, damit die ihm einen 
Rettungsschwimmer schicken, der zu ihm rausschwimmt, die Ankerkette 
zwischen die Zähne nimmt und ihn in den nächsten Hafen schleppt. ;-)

Die DLRG erreicht er mit einem DSC-fähigen Seefunkgerät eher nicht.
Mit einer Amateurfunke auch nur eventuell, vielleicht, möglicherweise, 
während der Saison am Wochenende von 9 bis 18Uhr und wenn genug 
Freiwillige für den Wachdienst da sind.
Aber das scheint sein Sicherheitsgefühl nicht zu beeinträchtigen. Er 
glaubt sich ja im Besitz einer "mehr als Notfunktauglichen 
Funkausrüstung."

von HyperMario (Gast)


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Roland F. schrieb:
> Du bekommst heute z.B. bei SVB ein DSC-fähiges Seefunkgerät von ICOM für
> lächerliche 179,- EURO. Und es geht noch preiswerter (ab 155,- Euro). Da
> gibt es keinen finanziellen Grund mehr mit irgend welchen
> Amateurfunkgeräten rum zu hampeln.

Ehrlich gesagt ist das der erste sinnvolle Beitrag zum Thema (meine 
inkl.). Glückwunsch.

In Zahlen: 180 +90 + 3Tage und Anmeldung.

von Kilo S. (kilo_s)


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np r. schrieb:
> Er glaubt sich ja im Besitz einer "mehr als Notfunktauglichen
> Funkausrüstung."

Ja die besitze ich, inklusive 4m Gerät. Und sogar ein ganz offizielles 
aus unserer FFW. Ach ja, notfalls auch noch mein eigens angeschafftes 
2m/4m Gerät.
Abgesehen davon sind noch mehr Notfunk Frequenzen möglich, und so 
ziemlich alles was sich im falle eines falles verwerten lässt um 
notsignale abzugeben.
Von der Taschenlampe, Spiegel....

Aber du hast ja nen plan was bei mir so alles an geräten liegt.....

P.S
Ein KG-UV6D (2m/4m) kostet mittlerweile weniger als die von dir 
angesprochenen icom. Und auf 4m erreicht er zumindest noch die 
Rettungsleitstellen, teils auch noch die Feuerwehr, wenn auch nur noch 
die Alamierung analog läuft. Im einsatz haben wir mittlerweile auch 
Tetra Geräte bei der FFW. Aber da WIRD jemand mithören und antworten!

: Bearbeitet durch User
von Roland F. (rhf)


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Hallo,
np r. schrieb:
> Das sind die Schauermärchen, die sich die "only steel is real" Fraktion
> erzählt, wenn ihnen nach 4 Wochen auf dem Atlantik die Zeit dann doch
> etwas lang wird. Noch immer kein Land in Sicht, und die anderen sind
> schon längst in der Karibik.
> Klar, schwerer Stahlrumpf, geringes Segeltragvermögen...

Auch wieder so eine Verallgemeinerung. Ich bin 22 Jahre mit einem 
Stahlschiff unterwegs gewesen und wir waren nicht langsamer als die 
"Kunststoff"-Fraktion.
Aber das ist ein anders Thema.

rhf

: Bearbeitet durch User
von Np R. (samweis)


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Roland F. schrieb:
> Ich bin 22 Jahre mit einem
> Stahlschiff unterwegs gewesen und wir waren nicht langsamer als die
> "Kunststoff"-Fraktion.
Das würde mich interessieren. Welches Schiff?
Ich denke, es wird sehr schwer, das gleiche Verhältnis 
Verdrängung/Segelfläche zu erreichen ohne signifikant mehr Tiefgang.

von Np R. (samweis)


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HyperMario schrieb:
> In Zahlen: 180 +90 + 3Tage und Anmeldung.
Wenn Du vor dem Brexit noch in UK zuschlägst, bist Du mit ca. 125€ für 
ein DSC-fähiges Festeinbaugerät dabei (z.B. Standard Horizon GX1300E).

von HyperMario (Gast)


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np r. schrieb:
> Das würde mich interessieren. Welches Schiff?

Eins mit Wulstbug?

von Np R. (samweis)


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Kilo S. schrieb:
> Und auf 4m erreicht er zumindest noch die
> Rettungsleitstellen, teils auch noch die Feuerwehr, wenn auch nur noch
> die Alamierung analog läuft. Im einsatz haben wir mittlerweile auch
> Tetra Geräte bei der FFW. Aber da WIRD jemand mithören und antworten!

Markus R. schrieb:
> auf einem größeren Gewässer unterwegs bin ( kein Binnengewässer )

(ohne Worte)

von Roland F. (rhf)


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Hallo,
Kilo S. schrieb:
> Ein KG-UV6D (2m/4m) kostet mittlerweile weniger als die von dir
> angesprochenen icom.

Und ist trotzdem kein DSC-fähiges Funkgerät.

> Und auf 4m erreicht er zumindest noch die
> Rettungsleitstellen, teils auch noch die Feuerwehr, wenn auch nur noch
> die Alamierung analog läuft. Im einsatz haben wir mittlerweile auch
> Tetra Geräte bei der FFW. Aber da WIRD jemand mithören und antworten!

Und du findest, das das eine wirkliche Alternative zum "Orginal" ist?

rhf

von Roland F. (rhf)


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Hallo,
np r. schrieb:
> (ohne Worte)

Ja, es ist kaum zu glauben, aber manchmal bleibt einem nur die 
Sprachlosigkeit, wenn man solche "Tipps" bekommt.

rhf

von Kilo S. (kilo_s)


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Roland F. schrieb:
> Ja, es ist kaum zu glauben, aber manchmal bleibt einem nur die
> Sprachlosigkeit, wenn man solche "Tipps" bekommt.

Es ist kaum zu glauben das ihr die frage nicht versteht, das meine 
Antwort passend zu seiner frage war.

Markus R. schrieb:
> Ich habe was von DSC gelesen dafür braucht man allerdings einen
> Seefunkschein. Es muss doch auch ohne eine Lösung geben einen Notruf
> absetzen zu können?

Und Alternative zum DSC sehe ich (Weil kein TK Netz) nun mal in einem 
funkgerät das die passenden frequenzen nutzen kann!

Ist mir doch egal ob euch das passt!

von Np R. (samweis)


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Roland F. schrieb:
> aber manchmal bleibt einem nur die
> Sprachlosigkeit, wenn man solche "Tipps" bekommt.
Ich bin ja sehr für Freiheit.
Soll doch jeder machen, was er will.
Voraussetzung ist aber, dass er selber dafür gerade steht,
denn Freiheit ist immer verknüpft mit Verantwortung.

Wenn aber anderen Menschen, z.B. Hilfesuchenden in einem Forum, eine 
bessere™ Wahrheit© verkauft wird, dann wird diese Freiheit schamlos 
ausgenutzt und mit Verantwortungslosigkeit gepaart.

von Roland F. (rhf)


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Hallo,
Kilo S. schrieb:
> Und Alternative zum DSC sehe ich (Weil kein TK Netz)...

Weder ein vorhandenes Telekommunikationsnetz noch Amateurfunkgeräte sind 
eine Alternative zu einem DSC-Seefunkgerät:
- DSC-Rufe haben eine wesentlich höhere Reichweite
- alle in der Reichweite befindlichen DSC-Funkstationen werden 
alarmiert
- bei einem DSC-Notruf holt sich das Funkgerät vom (sicherlich) 
vorhandenen           GPS die aktuelle Position und übermittelt sie 
automatisch

> ...nun mal in einem funkgerät das die passenden frequenzen nutzen kann!

Es ist doch nun oft genug darauf hingewiesen worden das man das 
notwendige Funkzertifikat ohne großen zeitlichen und finanziellen 
Aufwand erwerben kann und geeignete Funkgeräte inzwischen für einen 
Spottpreis zu haben sind.
Also nochmal die Frage: warum sollte er sich ein ungeeignetes 
Amateurfunkgerät zulegen, das eventuell auch noch modifiziert werden 
muss, das umständlicher zu bedienen ist und das nicht über im 
Seefunkbetrieb wichtige Eigenschaften verfügt, wenn er mit einem 
geeigneten Seefunkgerät deutlich besser dasteht?

rhf

von Np R. (samweis)


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Kilo S. schrieb:
> Markus R. schrieb:
>> Ich habe was von DSC gelesen dafür braucht man allerdings einen
>> Seefunkschein. Es muss doch auch ohne eine Lösung geben einen Notruf
>> absetzen zu können?
>
> Und Alternative zum DSC sehe ich (Weil kein TK Netz) nun mal in einem
> funkgerät das die passenden frequenzen nutzen kann!
Du hast unvollständig zitiert. Er wollte nicht wissen, welche 
Alternativen er hat, wenn er sich bei Wandern im Harz einen Knöchel 
verstaucht sondern:
Markus R. schrieb:
> wenn ich auf einem größeren Gewässer unterwegs bin ( kein Binnengewässer )
Deinen 4m-Noruf hört da niemand. 2m nur bedingt. In Ostsee, Nordsee, 
Ärmelkanal, Biscaya, Mittelmeer, gibt es weite Bereiche, die außerhalb 
Deiner UKW-Sprechfunk-Reichweite liegen aber (fast) immer ist eine 
Seefunkstelle in DSC-Reichweite. Dein angemeldetes DSC-fähiges 
Seefunkgerät wiederholt den DSC-Notruf auch alle paar Minuten ganz 
automatisch, so dass Du Dich ganz auf andere wichtige Dinge 
konzentrieren kannst: Segel bergen, Leck stopfen oder Wanten kappen, 
Rettungsinsel klar machen, kotzen...
Und der Funker der empfangenden Seefunkstelle kann auch gerade mit 
Diarrhoe einen längeren Boxen-Stopp machen. Sein Seefunkgerät behält den 
Anruf und macht so lange Theater, bis er den Ruf quittiert.

Dazu gibt es keine Alternative. Außer GW oder KW und ein LRC.

Kilo S. schrieb:
> Von der Taschenlampe, Spiegel....
>
> Aber du hast ja nen plan was bei mir so alles an geräten liegt.....
Ja, tolle Geräte.
Könnte es sein, dass Du eigentlich gar keine Ahnung hast, wovon hier die 
Rede ist?
Ich stelle mir gerade vor, wie Du auf einem Sportboot sitzt und mit 
Deinem Taschenspiegel - bei nur schwacher Welle auf nur 5nm Entfernung - 
einem Frachter "SOS SOS SOS" morsen willst.
Alles, was bei dem ankommt, ist wahrscheinlich "Meine Oma hat Masern".

von Kilo S. (kilo_s)


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np r. schrieb:
> Dazu gibt es keine Alternative. Außer GW oder KW und ein LRC.

Dann muss er es eben wie bei piloten machen die über die Weltmeere 
fliegen.
Nähmlich über KW, mit einem:

Markus R. schrieb:
> Sportboot

Fährt man sicher nicht über die Maßen weit hinaus. Es sei denn man darf 
und hat auch ein richtiges Boot bzw. Befähigung dazu! Und ohne 
Funkzeugniss und entsprechendesa Funkgerät darf er das vermutlich auch 
gar nicht, ich würde aich nicht mit dem schlauchboot übers Mittelmeer 
shippern!

Abgesehen davon das bei guter lage UKW sogar mit 0,5W und entsprechender 
antenne viel weiter hörbar ist als du dir denkst... und nein das ist 
kein HF-Latein wie das schon so nett in einem anderen beitrag gesagt 
wurde. Sondern 16 Jahre aktive zeit auf Band und unzählige bastelstunden 
an Antennen.

np r. schrieb:
> Ich stelle mir gerade vor, wie Du auf einem Sportboot sitzt und mit
> Deinem Taschenspiegel - bei nur schwacher Welle auf nur 5nm Entfernung -
> einem Frachter "SOS SOS SOS" morsen willst.

Würde nicht passieren, vorher wäre ich auf 14300 kHz,  18160 kHz oder 
21360 kHz  da dies nähmlich weltweite Notfunkfrequenzen sind.(Alle 
betriebsarten...)

Oh, Überraschung. Mein FT-857ND (neupreis aktuell knapp 890€) kann die 
sogar!

: Bearbeitet durch User
von Kilo S. (kilo_s)


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Roland F. schrieb:
> bei einem DSC-Notruf holt sich das Funkgerät vom (sicherlich)
> vorhandenen           GPS die aktuelle Position und übermittelt sie
> automatisch
>
>>

https://www.standardhorizon.eu/mobilfunk/gx1300e-dsc-25w-marine-seefunkanlage/

Zitat: "*wenn GPS-Empfänger angeschlossen ist"

von Cyblord -. (cyblord)


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Mich erinnert der Thread ja stark an die beiden Damen die eine 
Weltumsegelung ohne entsprechende Notfallausrüstung unternommen haben.
Die hatten zwar Funk, aber oh Wunder, monatelang hörte die niemand auf 
dem offenen Meer.

Ein EPIRB für ein paar hundert Euro durfte nicht mit.

In einem Interview gaben die beiden noch an, dass sie nur so viel 
Vorräte dabei hatten wie ihnen kurz vorher jemand geraten hatte, allen 
übrigen Stauarum mit Nudeln und Haferflocken voll zu packen. Ein Wunder 
dass man so etwas jemandem sagen muss, der eine Weltumsegelung macht. 
Man würde erwarten dass nur Profis so was machen.

Aber man sieht auch hier im Thread, es scheint noch mehr solche Spezis 
zu geben.

http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/pazifik-seglerinnen-mit-hunden-nach-monatelanger-irrfahrt-gerettet-a-1174951.html

von Np R. (samweis)


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Kilo S. schrieb:
> Nähmlich über KW, mit einem:
>
> Markus R. schrieb:
>> Sportboot
>
> Fährt man sicher nicht über die Maßen weit hinaus.
OK, Du weißt also wirklich nicht, wovon hier die Rede ist.
"Sportboot" heißt nur, dass Du zu Deinem Vergnügen auf dem Wasser bist.

Nach der europäischen CE-Sportbootrichtline muss die Rumpflänge zwischen 
2,5 m und 24 m liegen, damit ein Boot ein Sportboot ist.
Im deutschen Recht gibt es im Bereich der SeeSchStrO dagegen keine 
Längenbegrenzung.
In den 60er Jahren sind manche mit 7,xx m-Sportbooten um die Welt 
gesegelt.
Inzwischen ist die Durchschnittsgröße des Bootes bei Weltumseglern bei 
etwas über 40 Fuß.
Bei der Vendée Globe werden Sportboote mit 60Fuß (~18m) Länge einhand 
nonstop um die Welt gesegelt. Der Rekord liegt bei etwas über 74 Tagen.


Kilo S. schrieb:
> Und ohne
> Funkzeugniss und entsprechendesa Funkgerät darf er das vermutlich auch
> gar nicht,
Und den Thread hast Du auch nicht gelesen. Da stand nämlich schon 
einmal, dass es in D für privat genutzte Sportboote keine 
Ausrüstungsvorschriften gibt.)*
Kilo S. schrieb:
> ich würde aich nicht mit dem schlauchboot übers Mittelmeer
> shippern!
Das dürftest Du aber. Solange Du keine nicht-registrierte 
Seefunkanlage mit nimmst.

)* Nicht-mitnehmen darfst Du alles. Aber was Du mit nimmst, muss 
zugelassen sein. S.o. SchAusrV

: Bearbeitet durch User
von Harald W. (wilhelms)


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np r. schrieb:

>  - bei nur schwacher Welle auf nur 5nm Entfernung -

Bei einer derart geringen Entfernung sollte das kein Problem sein...

von Roland F. (rhf)


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Hallo,
Harald W. schrieb:
> Bei einer derart geringen Entfernung sollte das kein Problem sein...

nm -> nautische Meile

rhf

von Harald W. (wilhelms)


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Roland F. schrieb:
> Hallo,
> Harald W. schrieb:
>> Bei einer derart geringen Entfernung sollte das kein Problem sein...
>
> nm -> nautische Meile

Und dafür verwendet man die Abkürzung für Nanometer?

von Kilo S. (kilo_s)


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np r. schrieb:
> Nicht-mitnehmen darfst Du alles. Aber was Du mit nimmst, muss zugelassen
> sein. S.o. SchAusrV

Willst du es nicht verstehen?

Im Gepäck/Hosentasche/Jackentasche... (ja wenns geil macht auch zwischen 
den beinen!) darfst du jederzeit, überall in Deutschland ein 
betriebsbereites Amateurfunkgerät mit dir führen.

Und wenn ich meinen Koffer (Beitrag Notfunk aktuell zb. Oder Junge 
menschen für den Amateurfunk begeistern, da sind bilder unter meinem 
"Gastname - Baum") mit auf einem Boot habe kann mir da keiner was. Und 
trotzdem ist es (Kabel an den Bleisammler, Antenne dran, Losfunken) mir 
dann möglich einen notruf abzusetzen.

Das ist mein PRIVATES Gepäck und nicht teil der zulassungspflichtigen 
ausrüszung des Boot.

Ob das für seefunk zugelassen wurde ist in dem moment irrelevant! Die 
Handfunke in der Hosentasche ebenso.

Mir kann keiner verbieten das Gerät (Ob zu Wasser, Land oder Luft) zu 
transportieren.

: Bearbeitet durch User
von Np R. (samweis)


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Harald W. schrieb:
> Und dafür verwendet man die Abkürzung für Nanometer?
Ja, genau. NM, nm, n.m., sm oder M.
https://en.wikipedia.org/wiki/Nautical_mile
https://de.wikipedia.org/wiki/Seemeile

Es gibt noch immer Einheiten außerhalb des SI, die auch noch immer Sinn 
machen, z.B. aufgrund ihrer Beziehung zu anderen Größen (Meridianminute, 
Knoten).

von Np R. (samweis)


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Kilo S. schrieb:
> Willst du es nicht verstehen?
Alles verstanden. Du willst im Seenotfall Deinen Mitseglern erklären:

"Einen kleinen Moment bitte. Ich muss erst meine Amateurfunke auspacken, 
verkabeln und dann am besten, weil man ja von (unter) der 
Wasseroberfläche so schlecht senden kann, den Mast hinauf klettern, um 
die Antenne am Mast-Topp anzubringen (wo ja auch vernünftigere Menschen 
ihre Antenne fahren). Sobald ich damit fertig bin, werde ich versuchen, 
die DLRG anzufunken. Es ist aber Dienstag Abend 22:00. Es kann also 
sein, dass die nicht gleich antworten. Dann müsst ihr euch eben bis zum 
Wochenende gedulden.
Ein DSC-Seenotruf geht leider nicht. Dafür habe ich nicht das geeignete 
Equipment."

Habe ich alles verstanden. Ich könnte mir aber vorstellen, dass Deine 
Mitsegler Dir dann das Fell über die Ohren ziehen um aus Deiner Haut ein 
Rettungs-Schlauchboot zu bauen.
Ich würde also so einen Blödsinn nicht unbedingt hier als heißen Tipp 
verkaufen.

von Harald W. (wilhelms)


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np r. schrieb:

> Und dafür verwendet man die Abkürzung für Nanometer?
Ja, genau. NM,
https://en.wikipedia.org/wiki/Nautical_mile

Nun, NM würde für mich ja auch Sinn machen, aber eine bestehende
Maßeinheit neu zu interpretieren?

: Bearbeitet durch User
von Np R. (samweis)


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Harald W. schrieb:
> Nun, NM würde für mich ja auch Sinn machen, aber eine bestehende
> Maßeinheit neu zu interpretieren?
Du meinst, man hätte Nanometer anders benennen müssen?
Vielleicht hätte man schon das "m" für den Meter nicht nehmen dürfen, da 
das ja schon für die (englische) Meile belegt war? Dann hätte sich der 
Konflikt Nanometer/Seemeile gleich mit erledigt.
Der Meter ist von 1793. Sowohl die englische (Land-)Meile als auch die 
Seemeile sind älter.

von Bernd K. (prof7bit)


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np r. schrieb:
> Vielleicht hätte man schon das "m" für den Meter nicht nehmen dürfen, da
> das ja schon für die (englische) Meile belegt war? Dann hätte sich der
> Konflikt Nanometer/Seemeile gleich mit erledigt.

Der Meter war und ist dazu gedacht das Längeneinheiten-Chaos der anderen 
Längeneinheiten zu ersetzen, nicht um damit konfliktfrei zu 
koexistieren. Die alten Einheiten sind somit obsolet und die 
SI-Einheiten haben Priorität. Die obsoleten Einheiten sind nur noch 
leidlich geduldete Sekundärbenutzer ihrer jeweiligen Abkürzungen.

Wer also unbedingt darauf besteht in irgendwelchen isolierten Umgebungen 
(zum Beispiel Umgebungen die weitgehend durch Salzwasser von der Welt 
abgetrennt sind) an den mittelalterlichen Einheiten festzuhalten hat 
damit zu rechnen und hat es zu dulden daß seine Buchstabenverwendung mit 
dem allgemeinen Usus der Menschheit kollidiert und das ist dann ganz 
alleine dessen Problem. Für alle anderen ist ein nm selbstverständlich 
ein Nanometer.

So. Das mußte jetzt mal wieder raus.

: Bearbeitet durch User
von Harald W. (wilhelms)


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np r. schrieb:

> Vielleicht hätte man schon das "m" für den Meter nicht nehmen dürfen, da
> das ja schon für die (englische) Meile belegt war?

Wieso? Das lässt sich doch ganz einfach durch Gross- und Klein-
Schreibung regeln. Schließlich sind "s" und "S" ja auch zwei
unterschiedliche Einheiten.

von Np R. (samweis)


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Bernd K. schrieb:
> Der Meter war und ist dazu gedacht das Längeneinheiten-Chaos der anderen
> Längeneinheiten zu ersetzen,
Vollkommen richtig.
Vor diesem Hintergrund muss man sich auch an die damaligen politischen 
Implikationen erinnern.

Bernd K. schrieb:
> Die alten Einheiten sind somit obsolet und die
> SI-Einheiten haben Priorität. Die obsoleten Einheiten sind nur noch
> leidlich geduldete Sekundärbenutzer ihrer jeweiligen Abkürzungen.
Vollkommen falsch.
Die Seemeile ist in der deutschen DIN 1301 und in der EN ISO 80000–3 
definiert und durch internationale Verträge festgelegt.
Sie ist die einzige Einheit, die international in der See- und 
Luftfahrt Verwendung findet.
Wer niemals selbst navigiert hat, wird vielleicht nicht wissen, dass sie 
durchaus gewisse praktische Vorteile hat.
Damit ist sie nicht "obsolet" und wird Dir noch eine Weile erhalten 
bleiben. Es sei denn Du baust den Planeten etwas um. Vielleicht könnte 
man ja einen Teil absprengen... Einige Leute scheinen ja dran zu 
arbeiten.

von ZF (Gast)


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Jo, die Seemeile ist eine der wenigen sinnvollen nicht-SI-Einheiten.
1 Seemeile = 1 Breitenminute. Damit kann man hervorragend in der 
Seekarte navigieren.

von Harald W. (wilhelms)


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ZF schrieb:

> Jo, die Seemeile ist eine der wenigen sinnvollen nicht-SI-Einheiten.
> 1 Seemeile = 1 Breitenminute. Damit kann man hervorragend in der
> Seekarte navigieren.

...und die muss unbedingt mit klein nm abgekörzt werden?

von Np R. (samweis)


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Harald W. schrieb:
> ...und die muss unbedingt mit klein nm abgekörzt werden?
Bisher ist zwar die Seemeile international durch Verträge definiert und 
vorgeschrieben aber nicht die Schreibweise des Einheitszeichens.

Vielleicht bekommst Du ja ICAO, NOAA, IHO, BIPM, GPO und IEEE dazu, sich 
auf eine einheitliche Schreibweise zu einigen?
Wenn Dir das gelingt, kannst Du bestimmt gleich bei den Briten als 
Berater anfangen und Brexit-Gegner und Brexit-Befürworter unter einen 
Hut bringen.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Harald W. schrieb:
> ZF schrieb:
>
>> Jo, die Seemeile ist eine der wenigen sinnvollen nicht-SI-Einheiten.
>> 1 Seemeile = 1 Breitenminute. Damit kann man hervorragend in der
>> Seekarte navigieren.
>
> ...und die muss unbedingt mit klein nm abgekörzt werden?

das wäre eher eine nette Aufgabe für Mathe, 5. Klasse oder s.o
-oder wann hatte man diese ganze Einheiten-Umrechnerei in der Schule?

von Harald W. (wilhelms)


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np r. schrieb:

>> ...und die muss unbedingt mit klein nm abgekörzt werden?

> Bisher ist zwar die Seemeile international durch Verträge definiert und
> vorgeschrieben aber nicht die Schreibweise des Einheitszeichens.

Das ist bei den SI-Einheiten anders und eindeutig definiert.
Und weil dieses Forum hauptsächlich mit SI-Einheiten arbeitet,
macht es auch Sinn, sich an diese Schreibweise zu halten.
Andererseits wird hier im Forum ja auch gern mit Amper und
Wiederständen gearbeitet.

von Roland F. (rhf)


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Hallo,
Harald W. schrieb:
> ...und die muss unbedingt mit klein nm abgekörzt werden?

Nee, du kannst auch sm für Seemeile nehmen. Im Englischen ist es eben 
die "nautical mile" oder nm.

rhf

von Roland F. (rhf)


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Hallo,
Harald W. schrieb:
> Das ist bei den SI-Einheiten anders und eindeutig definiert.
> Und weil dieses Forum hauptsächlich mit SI-Einheiten arbeitet,
> macht es auch Sinn, sich an diese Schreibweise zu halten.

Nein, macht es nicht. Es ist eine Längeneinheit aus der Nautik und wenn 
man in einem Mikrocontroller-Forum über Fragen diskutiert, die die 
Seefahrt betreffen, sollte man sich auch an die in der Seefahrt üblichen 
Bezeichnungen halten.

rhf

: Bearbeitet durch User
von Np R. (samweis)


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Harald W. schrieb:
> macht es auch Sinn, sich an diese Schreibweise zu halten.
Nein, es macht Sinn sich an die in dem jeweiligen Zusammenhang 
vereinbarte Schreibweise zu halten.
Denn hier über diesem Thread steht ganz groß drüber: "Wasser/Seenotfunk"
Damit ist der Zusammenhang "Seefahrt" eindeutig, und in diesem 
Zusammenhang ist nun einmal die Seemeile international vereinbart.

Warum hängst Du Dich so daran auf?
Das SI ist doch nicht von Gott gegeben. Wenn es ja um natürliche 
Einheiten ginge, wie sie teilweise in der Physik und Chemie verwendet 
werden (und auch nichts mit dem SI zu tun haben), dann könnte ich das ja 
vielleicht verstehen. Denn die sind naturgegebene Naturkonstanten.
Aber das SI ist doch nur menschengemacht und unter Menschen für gewisse 
Anwendungsbereiche vereinbart.
Und für andere eben nicht. Nämlich nicht für die auf der anderen Seite 
des Tellerrands.

Harald W. schrieb:
> weil dieses Forum hauptsächlich
nicht Seerecht und Sportschiffahrt behandelt, hätte der OT sich besser 
an YBW, PBO, TO oder irgendein anderes Segel- oder Cruiser-Forum 
gewandt.
Dann hätte dieser Thread Dich hier gar nicht ärgern können. ;-)

von Roland F. (rhf)


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hallo,
np r. schrieb:
> Alles verstanden. Du willst im Seenotfall Deinen Mitseglern erklären:
> ...

Viel besser: was passiert wenn er der Grund des Seenotfalls ist? Hat er 
dann seine Mitsegler vorher eingewiesen wie man das Gerät in Betrieb 
nimmt und wie man das Gerät bedient um einen Notruf zu senden?

rhf

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