Forum: Offtopic Verständsnisfrage: Haftpflichtversicherung für PKW-Anhänger


von Frank Norbert Stein *. (franknstein)


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Halli hallo,

seit Jahren muss ich (und jeder andere Hängerbesitzer auch) meinen 
Beitrag zur Haftpflichtversicherung für meinen kleinen PKW-Anhänger 
(HP-750, zul. Gesamtgew. 750 Kg, ungebremst), wie auch jetzt wieder für 
2019, zahlen.

Ich frage mich, welche Gefahr geht denn von so einem kleinen PKW-Hänger 
aus? Ich habe bislang noch nie davon gehört, dass ein solcher PKW-Hänger 
eigenstädig einen Schaden verursacht hätte. Bei mir natürlich auch 
nicht.

Oder gibt es Fälle, bei denen der Hänger tatsächlich eigenständig als 
Fahrzeug einen Schaden verursacht hat?

Wenn nicht, dann ist dies doch ein Null-Risiko für die Versicherung und 
jeder
 Versicherungsbeitrag als ein tolles Geschenk (ok., gross ist es nicht, 
aber die Masse machts) zu betrachten.

Was meint ihr, fragt
Frank

von Alex G. (dragongamer)


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Also ich kenne zumindest dieses Video das zeigt dass schon was 
schieflaufen kann, mit einem Anhänger... 
https://www.youtube.com/watch?v=18-eXStOQDw
Zudem stelle ich mir die Wahrscheinlichkeit dass man beim 
Rückwärtsfahren, also Einparken,etc., einen (leichten) Unfall baut, 
höher vor.

Oder redest du von einem Schaden ohne Beteiligung deines Autos? Die 
Versicherung ist doch weiterhin für das Auto, nur der Beitrag hat einen 
Zuschlag weil du den Anhänger ziehst.
Auto+Anhänger haben nunmal ein etwas höheres Risiko als das Auto 
alleine.

: Bearbeitet durch User
von H. L. (hans_la)


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Nein, die Anhängerversicherung hat mit dem Auto nichts zu tun, es ist 
eine eigenene Versicherung.
Ich kann ja einen einen Anhänger an jeden x-beliebigen (mit 
Fahrerlaubnis) verleihen.
Außerdem gibt es ja noch die Gefährdungshaftung (u. a. Haftung für 
Schäden ohne direktes Verschulden)
Gruß
Hans

: Bearbeitet durch User
von Sebastian R. (sebastian_r569)


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Die Versicherung für den Anhänger gilt nur für den stehenden Anhänger.
Sobald der Anhänger an einem Auto hängt, greift die Versicherung für das 
Auto.

Ein Anhänger ohne Auto kann z.B. wegrollen und was/wen beschädigen. Oder 
jemand beschädigt sein Auto, weil du deinen Anhänger grob fahrlässig 
quer auf der Straße geparkt hast.

Aber was zahlst du an Versicherung? Ich zahle für einen 2t-Tandemkoffer 
~17€ im Jahr an Versicherung. Da lohnt es nicht, sich drüber aufzuregen.

von H. O. (oster)


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Frank Norbert Stein S. schrieb:
> Halli hallo,
>
> seit Jahren muss ich (und jeder andere Hängerbesitzer auch) meinen
> Beitrag zur Haftpflichtversicherung für meinen kleinen PKW-Anhänger
> (HP-750, zul. Gesamtgew. 750 Kg, ungebremst), wie auch jetzt wieder für
> 2019, zahlen.
>
> Ich frage mich, welche Gefahr geht denn von so einem kleinen PKW-Hänger
> aus? Ich habe bislang noch nie davon gehört, dass ein solcher PKW-Hänger
> eigenstädig einen Schaden verursacht hätte. Bei mir natürlich auch
> nicht.
>
> Oder gibt es Fälle, bei denen der Hänger tatsächlich eigenständig als
> Fahrzeug einen Schaden verursacht hat?


Eigenständig vlt. wenn er dir abhaut und vom Hof rollt mglw.

Aber mir ist mal auf der Autobahn einer entgegen gekommen, netterweise 
hat der einen Schlenker gemacht und ist in hohem Bogen in die Böschung.
Die Pfeifen in dem ziehenden Auto hatten den Verlust der Chose garnicht 
gemerkt, erst winkend und hupend nebenherfahren bracht die aus ihrem 
Tran.


Das ist nat. eine Ausnahme aber wenn sich das potentielle Risiko des 
Hängergebrauch in der Statistik der Versicherer bemerkbar macht dann ist 
das schon nachvollziehbar. Dein Haftplfichtbeitrag des Fahrzeugs bleibt 
ja gleich.








>
> Wenn nicht, dann ist dies doch ein Null-Risiko für die Versicherung und
> jeder
>  Versicherungsbeitrag als ein tolles Geschenk (ok., gross ist es nicht,
> aber die Masse machts) zu betrachten.
>
> Was meint ihr, fragt
> Frank

von Frank Norbert Stein *. (franknstein)


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Sebastian R. schrieb:
> Ich zahle für einen 2t-Tandemkoffer
> ~17€ im Jahr an Versicherung.

Danke und ich für meinen Winzling sogar mehr, also 20.05€, falsche 
Versicherung, klar.

Natürlich kann man sagen, dass es sich hier nur um minimale Beträge 
handelt, die niemand schlaflos machen.

ABER: Hier und dort und irgendwo gibt es immer einzeln betrachtet 
minimale Beträge, die sich aber dummerweise zu erheblichen Beträgen 
addieren werden, nicht wahr?

Deswegen, so meine ich, hinterfrage den Anfängen.

Tschüss
Frank

von Sebastian R. (sebastian_r569)


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Weil du eben keine 5.000€ Schaden selber zahlen möchtest, weil du deinen 
Anhänger ungebremst abgestellt hat und er durch Wegrollen Nachbars 
Porsche zerdellt hat.

Und da dieser Fall recht unwahrscheinlich ist, zahlst du eben nur 20€ 
anstatt ein paar Hundert Euro pro Jahr wie für dein Auto, mit dem du 
schneller und wahrscheinlicher Schaden anrichtest. Würden ständig 
Schäden durch herrenlose Anhänger passieren, sähe das auch schon wieder 
anders aus.

Und die Versicherung hat nun einmal nichts zu verschenken, sondern 
reguliert eben aus den vielen Beiträgen einige wenige Schäden.

Und 500€ Schaden sind schnell zusammen, dafür kannst du aber 25 Jahre 
lang deine Versicherung bezahlen.

Und die StVZO schreibt eben vor, dass alle zulassungspflichtigen 
Fahrzeuge, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, versichert 
sein müssen. Auch Anhänger.

Also:
- Schäden durch den Anhänger sind nicht unvorstellbar
- Lieber jährlich 20€ zahlen, als durch Pech einmal hunderte oder 
tausende Euro
- Versicherungen brauchen Beiträge, um Schäden regulieren zu können

von Harald W. (wilhelms)


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Frank Norbert Stein S. schrieb:

> Ich frage mich, welche Gefahr geht denn von so einem kleinen PKW-Hänger
> aus?

Naja, wenn man manchmal sieht, das so ein leerer Anhänger wie ein
Lämmerschwanz wackelt wenn der Fahrer damit auf der Autobahn mit
120km/h unterwegs ist, ist es nur eine Frage der Zeit, bis der
abreisst und sich selbstständig macht.

von Sebastian R. (sebastian_r569)


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Harald W. schrieb:
> Naja, wenn man manchmal sieht, das so ein leerer Anhänger wie ein
> Lämmerschwanz wackelt wenn der Fahrer damit auf der Autobahn mit
> 120km/h unterwegs ist, ist es nur eine Frage der Zeit, bis der
> abreisst und sich selbstständig macht.

Sobald der Anhänger an einem Auto hängt, ist die Versicherung des Autos 
und nicht des Anhängers zuständig.

Die Versicherung des Anhängers greift nur im abgehängten Zustand.

von Einhart P. (einhart)


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> Die Versicherung des Anhängers greift nur im abgehängten Zustand.
.. und wenn er sich gelöst hat und Schäden verursacht?

von Sebastian R. (sebastian_r569)


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Harald W. schrieb:
> bis der
> abreisst und sich selbstständig macht.

Moment.
Das ist jetzt doch spannend, wo du es sagst.

Er hängt in dem Augenblick ja nicht mehr an einem Auto. Das heißt, ja, 
da könnte dann genau die Versicherung auch greifen.

Darauf bin ich noch gar nicht gekommen.

von H. O. (oster)


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Sebastian R. schrieb:
> Harald W. schrieb:
>> bis der
>> abreisst und sich selbstständig macht.
>
> Moment.
> Das ist jetzt doch spannend, wo du es sagst.
>
> Er hängt in dem Augenblick ja nicht mehr an einem Auto. Das heißt, ja,
> da könnte dann genau die Versicherung auch greifen.
>
> Darauf bin ich noch gar nicht gekommen.



1
Bis zu einer Gesetzesänderung im Jahr 2002 war immer die Versicherung des Zugfahrzeuges eintrittspflichtig, wenn ein Pkw mit einem Anhänger in einen Unfall geriet. Doch diese Regelung führte gewisse Haftungslücken mit sich, wenn beispielsweise das Zugfahrzeug nicht identifizierbar war.
https://www.bussgeldkatalog.org/unfall-anhaenger/

von Jörg P. R. (jrgp_r)


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Ich kenne drei Fälle wo der Anhänger sich vom Fahrzeug gelöst hat.
Einer mit einem Boot ist nur bis an den Fahrbahnrand gerollt, kein 
Schaden.
Einer ist über eine Kreuzung in eine Fahrertür, hat was gekostet.
Vor drei Jahren hat auf der Autobahn seinen Wohnwagen verloren, 
Mittelleitplanke auf ca. 20m Beschädigt, war bestimmt auch nicht 
preiswert.

von Manfred P. (pruckelfred)


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von Jörg P. R. (jrgp_r)


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Der ist aber bei einem Unfall abgerissen, die ich kenne sind einfach 
während der Fahrt abgegangen. Leider weiß ich den Grund nicht.

von Harald W. (wilhelms)


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Jörg P. R. schrieb:

> Der ist aber bei einem Unfall abgerissen, die ich kenne sind einfach
> während der Fahrt abgegangen. Leider weiß ich den Grund nicht.

Vielleicht überhöhte Geschwindigkeit? Das beobachtet man
auf der Autobahn recht häufig.

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