Halli hallo, seit Jahren muss ich (und jeder andere Hängerbesitzer auch) meinen Beitrag zur Haftpflichtversicherung für meinen kleinen PKW-Anhänger (HP-750, zul. Gesamtgew. 750 Kg, ungebremst), wie auch jetzt wieder für 2019, zahlen. Ich frage mich, welche Gefahr geht denn von so einem kleinen PKW-Hänger aus? Ich habe bislang noch nie davon gehört, dass ein solcher PKW-Hänger eigenstädig einen Schaden verursacht hätte. Bei mir natürlich auch nicht. Oder gibt es Fälle, bei denen der Hänger tatsächlich eigenständig als Fahrzeug einen Schaden verursacht hat? Wenn nicht, dann ist dies doch ein Null-Risiko für die Versicherung und jeder Versicherungsbeitrag als ein tolles Geschenk (ok., gross ist es nicht, aber die Masse machts) zu betrachten. Was meint ihr, fragt Frank
Also ich kenne zumindest dieses Video das zeigt dass schon was schieflaufen kann, mit einem Anhänger... https://www.youtube.com/watch?v=18-eXStOQDw Zudem stelle ich mir die Wahrscheinlichkeit dass man beim Rückwärtsfahren, also Einparken,etc., einen (leichten) Unfall baut, höher vor. Oder redest du von einem Schaden ohne Beteiligung deines Autos? Die Versicherung ist doch weiterhin für das Auto, nur der Beitrag hat einen Zuschlag weil du den Anhänger ziehst. Auto+Anhänger haben nunmal ein etwas höheres Risiko als das Auto alleine.
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Nein, die Anhängerversicherung hat mit dem Auto nichts zu tun, es ist eine eigenene Versicherung. Ich kann ja einen einen Anhänger an jeden x-beliebigen (mit Fahrerlaubnis) verleihen. Außerdem gibt es ja noch die Gefährdungshaftung (u. a. Haftung für Schäden ohne direktes Verschulden) Gruß Hans
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Die Versicherung für den Anhänger gilt nur für den stehenden Anhänger. Sobald der Anhänger an einem Auto hängt, greift die Versicherung für das Auto. Ein Anhänger ohne Auto kann z.B. wegrollen und was/wen beschädigen. Oder jemand beschädigt sein Auto, weil du deinen Anhänger grob fahrlässig quer auf der Straße geparkt hast. Aber was zahlst du an Versicherung? Ich zahle für einen 2t-Tandemkoffer ~17€ im Jahr an Versicherung. Da lohnt es nicht, sich drüber aufzuregen.
Frank Norbert Stein S. schrieb: > Halli hallo, > > seit Jahren muss ich (und jeder andere Hängerbesitzer auch) meinen > Beitrag zur Haftpflichtversicherung für meinen kleinen PKW-Anhänger > (HP-750, zul. Gesamtgew. 750 Kg, ungebremst), wie auch jetzt wieder für > 2019, zahlen. > > Ich frage mich, welche Gefahr geht denn von so einem kleinen PKW-Hänger > aus? Ich habe bislang noch nie davon gehört, dass ein solcher PKW-Hänger > eigenstädig einen Schaden verursacht hätte. Bei mir natürlich auch > nicht. > > Oder gibt es Fälle, bei denen der Hänger tatsächlich eigenständig als > Fahrzeug einen Schaden verursacht hat? Eigenständig vlt. wenn er dir abhaut und vom Hof rollt mglw. Aber mir ist mal auf der Autobahn einer entgegen gekommen, netterweise hat der einen Schlenker gemacht und ist in hohem Bogen in die Böschung. Die Pfeifen in dem ziehenden Auto hatten den Verlust der Chose garnicht gemerkt, erst winkend und hupend nebenherfahren bracht die aus ihrem Tran. Das ist nat. eine Ausnahme aber wenn sich das potentielle Risiko des Hängergebrauch in der Statistik der Versicherer bemerkbar macht dann ist das schon nachvollziehbar. Dein Haftplfichtbeitrag des Fahrzeugs bleibt ja gleich. > > Wenn nicht, dann ist dies doch ein Null-Risiko für die Versicherung und > jeder > Versicherungsbeitrag als ein tolles Geschenk (ok., gross ist es nicht, > aber die Masse machts) zu betrachten. > > Was meint ihr, fragt > Frank
Sebastian R. schrieb: > Ich zahle für einen 2t-Tandemkoffer > ~17€ im Jahr an Versicherung. Danke und ich für meinen Winzling sogar mehr, also 20.05€, falsche Versicherung, klar. Natürlich kann man sagen, dass es sich hier nur um minimale Beträge handelt, die niemand schlaflos machen. ABER: Hier und dort und irgendwo gibt es immer einzeln betrachtet minimale Beträge, die sich aber dummerweise zu erheblichen Beträgen addieren werden, nicht wahr? Deswegen, so meine ich, hinterfrage den Anfängen. Tschüss Frank
Weil du eben keine 5.000€ Schaden selber zahlen möchtest, weil du deinen Anhänger ungebremst abgestellt hat und er durch Wegrollen Nachbars Porsche zerdellt hat. Und da dieser Fall recht unwahrscheinlich ist, zahlst du eben nur 20€ anstatt ein paar Hundert Euro pro Jahr wie für dein Auto, mit dem du schneller und wahrscheinlicher Schaden anrichtest. Würden ständig Schäden durch herrenlose Anhänger passieren, sähe das auch schon wieder anders aus. Und die Versicherung hat nun einmal nichts zu verschenken, sondern reguliert eben aus den vielen Beiträgen einige wenige Schäden. Und 500€ Schaden sind schnell zusammen, dafür kannst du aber 25 Jahre lang deine Versicherung bezahlen. Und die StVZO schreibt eben vor, dass alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, versichert sein müssen. Auch Anhänger. Also: - Schäden durch den Anhänger sind nicht unvorstellbar - Lieber jährlich 20€ zahlen, als durch Pech einmal hunderte oder tausende Euro - Versicherungen brauchen Beiträge, um Schäden regulieren zu können
Frank Norbert Stein S. schrieb: > Ich frage mich, welche Gefahr geht denn von so einem kleinen PKW-Hänger > aus? Naja, wenn man manchmal sieht, das so ein leerer Anhänger wie ein Lämmerschwanz wackelt wenn der Fahrer damit auf der Autobahn mit 120km/h unterwegs ist, ist es nur eine Frage der Zeit, bis der abreisst und sich selbstständig macht.
Harald W. schrieb: > Naja, wenn man manchmal sieht, das so ein leerer Anhänger wie ein > Lämmerschwanz wackelt wenn der Fahrer damit auf der Autobahn mit > 120km/h unterwegs ist, ist es nur eine Frage der Zeit, bis der > abreisst und sich selbstständig macht. Sobald der Anhänger an einem Auto hängt, ist die Versicherung des Autos und nicht des Anhängers zuständig. Die Versicherung des Anhängers greift nur im abgehängten Zustand.
> Die Versicherung des Anhängers greift nur im abgehängten Zustand.
.. und wenn er sich gelöst hat und Schäden verursacht?
Harald W. schrieb: > bis der > abreisst und sich selbstständig macht. Moment. Das ist jetzt doch spannend, wo du es sagst. Er hängt in dem Augenblick ja nicht mehr an einem Auto. Das heißt, ja, da könnte dann genau die Versicherung auch greifen. Darauf bin ich noch gar nicht gekommen.
Sebastian R. schrieb: > Harald W. schrieb: >> bis der >> abreisst und sich selbstständig macht. > > Moment. > Das ist jetzt doch spannend, wo du es sagst. > > Er hängt in dem Augenblick ja nicht mehr an einem Auto. Das heißt, ja, > da könnte dann genau die Versicherung auch greifen. > > Darauf bin ich noch gar nicht gekommen.
1 | Bis zu einer Gesetzesänderung im Jahr 2002 war immer die Versicherung des Zugfahrzeuges eintrittspflichtig, wenn ein Pkw mit einem Anhänger in einen Unfall geriet. Doch diese Regelung führte gewisse Haftungslücken mit sich, wenn beispielsweise das Zugfahrzeug nicht identifizierbar war. |
https://www.bussgeldkatalog.org/unfall-anhaenger/
Ich kenne drei Fälle wo der Anhänger sich vom Fahrzeug gelöst hat. Einer mit einem Boot ist nur bis an den Fahrbahnrand gerollt, kein Schaden. Einer ist über eine Kreuzung in eine Fahrertür, hat was gekostet. Vor drei Jahren hat auf der Autobahn seinen Wohnwagen verloren, Mittelleitplanke auf ca. 20m Beschädigt, war bestimmt auch nicht preiswert.
> Ich kenne ... https://www.news38.de/braunschweig/article216166401/Unfall-auf-der-A2-Anhaenger-reist-ab-und-wird-von-Lkw-erwischt.html?ref=sec
Der ist aber bei einem Unfall abgerissen, die ich kenne sind einfach während der Fahrt abgegangen. Leider weiß ich den Grund nicht.
Jörg P. R. schrieb: > Der ist aber bei einem Unfall abgerissen, die ich kenne sind einfach > während der Fahrt abgegangen. Leider weiß ich den Grund nicht. Vielleicht überhöhte Geschwindigkeit? Das beobachtet man auf der Autobahn recht häufig.
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