Gerade eine Email erhalten: laut Information der Stiftung EAR fallen „passive“ Geräte (Elektro- und Elektronikgeräte, die Ströme lediglich durchleiten) ab dem 1. Mai 2019 in den Anwendungsbereich des Elektrogesetzes. Hersteller „passiver“ Geräte müssen ab dem 1. Mai 2019 entsprechend registriert sein. Die Geräte müssen dann auch nach den Vorgaben des Elektrogesetzes gekennzeichnet sein. Betroffen sind Endgeräte, die für einen Betrieb mit Wechselspannung von maximal 1.000 Volt oder Gleichspannung von maximal 1.500 Volt ausgelegt sind. Dazu zählen beispielsweise fertig * konfektionierte Verlängerungskabel, * Lichtschalter, * Steckdosen und * Stromschienen. Ausgeschlossen bleiben weiterhin Bauteile wie Kabel als Meterware, Aderendhülsen und Ringkabelschuhe. Ein brauchbarer Staat würde sagen: a) wir evaluieren wie viel Elektronik in Umlauf gebracht wird und berechnen die tatsächlichen kosten b) Der Hersteller sollte eine Möglichkeit bekommen die von ihm versandte Elektronik selber zu entsorgen (Kleingeräte kommen üblicherweise ja sowieso in den Hausmüll und werden überhaupt nicht ordentlich entsorgt, das ist nun mal so) Es wäre besser ein System zu etablieren wo man eine Nummer aufdrucken muss, welche online zu einem kostenlosen Rücksendeformular führt. Aber in Deutschland und der EU geht's ja um Abzocke nicht um Innovation.
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Noname schrieb: > Gerade eine Email erhalten: > > laut Information der Stiftung EAR fallen „passive“ Geräte (Elektro- und > Elektronikgeräte, die Ströme lediglich durchleiten) ab dem 1. Mai 2019 > in den Anwendungsbereich des Elektrogesetzes. Hersteller „passiver“ > Geräte müssen ab dem 1. Mai 2019 entsprechend registriert sein. Die > Geräte müssen dann auch nach den Vorgaben des Elektrogesetzes > gekennzeichnet sein. Wundert dich das jetzt? Die Schmarotzer brauchen Einnahmen, was sonst passiert ist ihnen völlig egal. Eine Containerlotterie (nebst Versicherung dagegen) zu initiieren ist in deren Augen kein durchgeknallter Dadaismus sondern "folgerichtig". Das wird auch nicht aufhören, wer Lichtschalter in die Entsorgung mit aufnimmt macht das auch mit Rigips Platten (nebst fachgerechter Trennung die natürlich extra gebührenpflichtig Registriert werden muss). Zitat aus der Reihe "Die Lust am Untergang": Weitere ausgewählte Beispiele von „passiven“ Geräten, die nach der Neuregelung in den Anwendungsbereich des ElektroG fallen. Antenne: Außenantenne, Dachantenne, Dipolantenne, Stabantenne, Teleskopantenne, Wurfantenne, Zimmerantenne Adapter, Klinke, Stecker: Adapter (z. B. Displayport zu HDMI, DVI-HDMI, USB auf Micro-USB), Klinkenadapter (z. B. 6,35 mm auf 3,5 mm), Niedervoltkoppler, Reisestecker, Telefonverteiler, Telefonadapter, Zwischenstecker Buchse, Steckdose für Festmontage bzw. Anbau (z. B. Wand, Boden, Maschine) oder Hutschiene: Antennensteckdose, Antennenanschlussdose, Kraftstromsteckdose, Starkstromsteckdose, Telefondose, Telefonbuchse Konfektioniertes Kabel: Audiokabel, Displayportkabel, HDMI-Kabel, Kabeltrommel, USB-Kabel, USB-Verlängerung, Verlängerungskabel Schalter, Taster für Festmontage bzw. Anbau (z. B. Wand, Boden, Maschine) oder Hutschiene: Lichtschalter, Not-Aus-Schalter/-Taster Schmelzsicherung: Feinsicherung, NH-Sicherung, Schmelzsicherung Quelle: take-e-way
Holm T. schrieb: > Sehr schön. > Irgendwie wird Ctrl-Alt-Del in der BRD immer notwendiger. > > Gruß, > > Holm Nützt nix, wenn es danach genauso wieder hochfährt...
Huh schrieb: > Holm T. schrieb: >> Sehr schön. >> Irgendwie wird Ctrl-Alt-Del in der BRD immer notwendiger. >> >> Gruß, >> >> Holm > > Nützt nix, wenn es danach genauso wieder hochfährt... Das ist dann aber wie Windows, kann Multitasking in dem es gleichzeitig bootet und abstürzt. Gruß, Holm
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