Gast
#5695197
Gerade eine Email erhalten: laut Information der Stiftung EAR fallen „passive“ Geräte (Elektro- und Elektronikgeräte, die Ströme lediglich durchleiten) ab dem 1. Mai 2019 in den Anwendungsbereich des Elektrogesetzes. Hersteller „passiver“ Geräte müssen ab dem 1. Mai 2019 entsprechend registriert sein. Die Geräte müssen dann auch nach den Vorgaben des Elektrogesetzes gekennzeichnet sein. Betroffen sind Endgeräte, die für einen Betrieb mit Wechselspannung von maximal 1.000 Volt oder Gleichspannung von maximal 1.500 Volt ausgelegt sind. Dazu zählen beispielsweise fertig * konfektionierte Verlängerungskabel, * Lichtschalter, * Steckdosen und * Stromschienen. Ausgeschlossen bleiben weiterhin Bauteile wie Kabel als Meterware, Aderendhülsen und Ringkabelschuhe. Ein brauchbarer Staat würde sagen: a) wir evaluieren wie viel Elektronik in Umlauf gebracht wird und berechnen die tatsächlichen kosten b) Der Hersteller sollte eine Möglichkeit bekommen die von ihm versandte Elektronik selber zu entsorgen (Kleingeräte kommen üblicherweise ja sowieso in den Hausmüll und werden überhaupt nicht ordentlich entsorgt, das ist nun mal so) Es wäre besser ein System zu etablieren wo man eine Nummer aufdrucken muss, welche online zu einem kostenlosen Rücksendeformular führt. Aber in Deutschland und der EU geht's ja um Abzocke nicht um Innovation.