Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Möchte kündigen, -> Arbeitgeber droht Vertragsverletzung


von Karsten (Gast)


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Hallo zusammen,

Hab ein kleines Problem was mich beschäftigt.
Ich will die Stelle wechseln, dann erwartet meinen (noch) Arbeitgeber 
eine fette Vertragsstrafe.

Zur Erklärung:
Aktuell bin ich gerade bei einer kleineren Firma als Entwickler und 
Experte für "Tool X", was recht seltenes und etwas komplexeres, deshalb 
nur "Tool X".
Eingesetzt bin ich bei einem Projekt bei einem Kunden. Also quasi 
Arbeitnehmerüberlassung, aber das ist ein anderes Thema.


Leider hat mein (noch) Arbeitgeber niemanden, der mich ersetzen kann.
Und jemanden Neues zu finden wird schwierig werden, sie haben selber ~ 
ein Jahr gesucht um mich zu finden.


Kann mein noch Chef mir da irgendwas andrehen oder gar ne Entschädigung 
verlangen?

von (prx) A. K. (prx)


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=> Anwalt, evtl Arbeitsrecht oder Vertragsrecht.

von Dussel (Gast)


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Es gibt das unternehmerische Risiko. Wenn er niemanden findet, ist das 
erstmal sein Problem.
Kündigungsfristen und -formalien sind im Arbeitsvertrag und im Gesetz 
geregelt.

Ihr könnt natürlich handeln. Ich könnte mir vorstellen, dass du für das 
doppelte Gehalt und zusätzliche Urlaubstage deine Meinung nochmal ändern 
könntest. Das ist ganz alleine eure Sache.
Wenn du rechtlich gesehen kündigen darfst, biete ihm realistisch 
Konditionen an, zu denen du bereit wärst, zu bleiben. Dann kann er 
entscheiden, ob er das will.

Das ist aber kein Thema für ein Forum, sondern für einen Anwalt.

von Michael B. (laberkopp)


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Karsten schrieb:
> Kann mein noch Chef mir da irgendwas andrehen

Nein. Das ist SEIN unternehmerisches Risiko wenn er sich auf 
Vertragsstrafen gegenüber seinen Kunden einlässt.

(Es sei denn. du hättest einen ungewöhnlichen Arbeitsvertrag mit 
bestimmten Sonderklauseln unterschrieben, der dann aber auch mit 
deutlich höherem Lohn als üblich abgegolten werden müsste).

von Fuselnig (Gast)


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Solche sonderklauseln sind aber mit dem Arbeitsrecht kaum vereinbar und 
deutsche Arbeitsgerichte sind da in der Regel sehr 
arbeitnehmerfreundlich, was auch gut ist.

Beitrag #5696900 wurde von einem Moderator gelöscht.
von S .C. Harfmacher (Gast)


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Karsten schrieb:
> Ich will die Stelle wechseln, dann erwartet meinen (noch) Arbeitgeber
> eine fette Vertragsstrafe.
>
> Zur Erklärung:
> Aktuell bin ich gerade bei einer kleineren Firma als Entwickler und
> Experte für "Tool X", was recht seltenes und etwas komplexeres, deshalb
> nur "Tool X".
> Eingesetzt bin ich bei einem Projekt bei einem Kunden.

Das erklärt nicht im Geringsten ob, warum und welche Vertragsstrafe den 
Arbeitgeber erwartet.
Könnte gut sein, das Du das nur zusammenfabulierst um vom derzeitigen AG 
eine saftige Gehaltserhöhung zu erpressen.

von Ich (Gast)


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Karsten schrieb:
> Kann mein noch Chef mir da irgendwas andrehen oder gar ne Entschädigung
> verlangen?

Ich bin kein Anwalt.

Was steht zum Thema Kündigung in deinem Arbeitsvertrag?

Es kann bei eigener Kündigung unter Umständen ein Verbot geben bei der 
Konkurrenz anzufangen. Geht da oft um den Bereich Vertrieb, nicht da ein 
Vertriebler alle Kunden mitnimmt.

Hast Du bereits was neues?

Wenn in deinem Arbeitsvertrag steht, gesetzliche Kündigungsfrist, 
Kündigung 4 Wochen zum Ende des Monats etc. , dann sehe ich da keine 
Probleme deinen Job zu kündigen.

Dein Chef wird dir, wenn du, bzw. deine Fähigkeiten wirklich so sehr 
begehrt sind eine (unverschämt gute) Gehaltserhöhung anbieten.

von Ich (Gast)


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Ergänzung:
Karsten schrieb:
> Ich will die Stelle wechseln, dann erwartet meinen (noch) Arbeitgeber
> eine fette Vertragsstrafe.

Warum möchtest Du kündigen?

von Der kein Bock mehr A. (Gast)


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Jo, da gibts viele rechtliche und moralische Bedenken ... aber am 
Schluss zählt die eigene Karriere und das eigene Leben. Machs menschlich 
und rechtlich so korrekt wie´s nur geht, aber ziehs für Dich durch.
Der Markt ist halt der Markt und das evolutionäre Prinzip des 
Kapitalismus funktioniert nicht ohne Verlierer.

Gruß

von Dussel (Gast)


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Ich schrieb:
> Es kann bei eigener Kündigung unter Umständen ein Verbot geben bei der
> Konkurrenz anzufangen.
Das aber auch entsprechend vergütet werden muss.

von MaWin (Gast)


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Jetzt wäre für dich wohl der beste Zeitpunkt für eine Verhandlung um 
Gehaltserhöhung.

von Ich (Gast)


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Dussel schrieb:
> Ich schrieb:
>> Es kann bei eigener Kündigung unter Umständen ein Verbot geben bei der
>> Konkurrenz anzufangen.
> Das aber auch entsprechend vergütet werden muss.

Nicht bei eigener Kündigung, soweit ich weiß.
Wenn man gekündigt wird schon.

von Marx W. (Gast)


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Karsten schrieb:
> Kann mein noch Chef mir da irgendwas andrehen oder gar ne Entschädigung
> verlangen?

Karsten schrieb:
> Hallo zusammen,
>
> Hab ein kleines Problem was mich beschäftigt.
> Ich will die Stelle wechseln, dann erwartet meinen (noch) Arbeitgeber
> eine fette Vertragsstrafe.
>
> Zur Erklärung:
> Aktuell bin ich gerade bei einer kleineren Firma als Entwickler und
> Experte für "Tool X", was recht seltenes und etwas komplexeres, deshalb
> nur "Tool X".
> Eingesetzt bin ich bei einem Projekt bei einem Kunden. Also quasi
> Arbeitnehmerüberlassung, aber das ist ein anderes Thema.
>
> Leider hat mein (noch) Arbeitgeber niemanden, der mich ersetzen kann.
> Und jemanden Neues zu finden wird schwierig werden, sie haben selber ~
> ein Jahr gesucht um mich zu finden.
>
> Kann mein noch Chef mir da irgendwas andrehen oder gar ne Entschädigung
> verlangen?

Und warum willste wechseln?
Oder andersrum, wenn dein Cheffe dich "ganz-wild-dringend" braucht. 
Warum gehts ned zum Boss vom Cheffe und sagt`s "Hey Boss ich brauch mehr 
Geld!".
Den Song von Gunter Gabriel lässte auf dem Smarthphone rauf und 
runterdöddel dabei. Bekommste mehr Kohle, kannste ja dein Gewissen damit 
befrieden. Griegste einen "k.i.t.a" brauchste dir keine Gewissenbisse 
zulegen!

von F40 (Gast)


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Ich schrieb:
> Nicht bei eigener Kündigung, soweit ich weiß.
> Wenn man gekündigt wird schon.


Ein Wettbewerbsverbot ist i.A. mit einem finanziellen Ausgleich 
verbunden. Genaueres erfährst Du von Deinem Anwalt für Arbeitsrecht.

von Dussel (Gast)


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Ich schrieb:
> Dussel schrieb:
>> Ich schrieb:
>>> Es kann bei eigener Kündigung unter Umständen ein Verbot geben bei der
>>> Konkurrenz anzufangen.
>> Das aber auch entsprechend vergütet werden muss.
>
> Nicht bei eigener Kündigung, soweit ich weiß.
> Wenn man gekündigt wird schon.
Diese Einschränkung finde ich in 
https://www.anwalt.de/rechtstipps/das-konkurrenzverbot-wettbewerbsverbot-im-gekuendigten-arbeitsverhaeltnis-vorbereitungshandlungen_062213.html 
nicht.

von Karsten (Gast)


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Danke.
Also zuerst mal, es geht mir überhaupt nicht ums Geld.

Der Hauptgrund zu wechseln: Umzug in eine andere Stadt.
Ausserdem  gefällts mir in meiner aktuellen Firma nicht, da sind zu 
viele Dinge passiert und  überhaupt anzufangen war ein Fehler.

Der Aktuelle Stand
Bin gerade auf der Suche (Job und Wohnung), wird warscheinlich bald was 
werden (Bei beiden).

Ich bin mir einfach nur unsicher , mein Chef und der Geschäftsführer 
leiden ein wenig unter Größenwahn und nehmen sich alles Raus.
Meetings während des Urlaubstagen, Erreichbarkeit beim Urlaub im Ausland 
(Da hab ich letzten Sommer einen mega Anschiss bekommen) und Abzug von 
Urlaubstagen bei Feiertagen in meienr Arbeitsstelle (in anderem 
Bundesland).

von Dussel (Gast)


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Wie gesagt, ein Anwalt kann da helfen. Wir sind keine Juristen und 
kennen den Vertrag nicht.

von Dussel (Gast)


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Damit meine ich ein Beratungsgespräch. Nicht direkt den Anwalt auf den 
Arbeitgeber hetzen.

Ansonsten könntest du vielleicht noch für entsprechende Vergütung 
übergangsweise ein paar Stunden pro Monat für den Arbeitgeber arbeiten.

von moep (Gast)


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Karsten schrieb:
> Ich bin mir einfach nur unsicher , mein Chef und der Geschäftsführer
> leiden ein wenig unter Größenwahn und nehmen sich alles Raus.
> Meetings während des Urlaubstagen, Erreichbarkeit beim Urlaub im Ausland
> (Da hab ich letzten Sommer einen mega Anschiss bekommen) und Abzug von
> Urlaubstagen bei Feiertagen in meienr Arbeitsstelle (in anderem
> Bundesland).

Ganz klar: kündige. Was mit denen passiert ist ihr Problem. Wenn ich als 
Unternehmer einen Mitarbeiter, den ich nicht ersetzen kann, so behandle, 
bin ich einfach selber schuld.

von Der kein Bock mehr A. (Gast)


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Karsten schrieb:
> Danke.
> Also zuerst mal, es geht mir überhaupt nicht ums Geld.
>
> Der Hauptgrund zu wechseln: Umzug in eine andere Stadt.
> Ausserdem  gefällts mir in meiner aktuellen Firma nicht, da sind zu
> viele Dinge passiert und  überhaupt anzufangen war ein Fehler.
>
> Der Aktuelle Stand
> Bin gerade auf der Suche (Job und Wohnung), wird warscheinlich bald was
> werden (Bei beiden).
>
> Ich bin mir einfach nur unsicher , mein Chef und der Geschäftsführer
> leiden ein wenig unter Größenwahn und nehmen sich alles Raus.
> Meetings während des Urlaubstagen, Erreichbarkeit beim Urlaub im Ausland
> (Da hab ich letzten Sommer einen mega Anschiss bekommen) und Abzug von
> Urlaubstagen bei Feiertagen in meienr Arbeitsstelle (in anderem
> Bundesland).

äh, ganz ehrlich, dann ist doch die Entscheidung klar. DU zählst. Es 
geht um DEIN Leben. Und bei solchen Anwandlungen brauchst Du kein 
schlechtes Gewissen zu haben.
Ich wünsch Dir was, mach die Biege und werd glücklich.

PS : was machst Du und wohin solls gehen ?

Gruß

von Ich (Gast)


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F40 schrieb:
> Ein Wettbewerbsverbot ist i.A. mit einem finanziellen Ausgleich
> verbunden. Genaueres erfährst Du von Deinem Anwalt für Arbeitsrecht.

OK.

Zum TO, der möchte kündigen, warum auch immer.
Der Noch-Arbeitgeber droht, wenn das Projekt nicht fertig wird eine 
Vertragsstrafe.

Solange in dem Arbeitsvertrag unter Kündigung etc. keine seltsame 
Klauseln stehen kündigen, nachdem man was neues in Form eines 
unterschriebenen Arbeitsvertrages hat.


Falls der Noch-Arbeitgeber sich versucht quer zu stellen, hilft dann 
wohl nur der Gang zum Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Falls Doch Klauseln da stehen sollten, Anwalt fragen.

Nicht verrückt machen lassen!

Viel Erfolg.

von Joachim B. (jar)


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Ich schrieb:
> OK.
>
> Zum TO, der möchte kündigen, warum auch immer.
> Der Noch-Arbeitgeber droht, wenn das Projekt nicht fertig wird eine
> Vertragsstrafe.

? wieso: "Der Noch-Arbeitgeber droht"

ich würde ja verstehen: "Dem Noch-Arbeitgeber droht" weil

Karsten schrieb:
> Ich will die Stelle wechseln, dann erwartet meinen (noch) Arbeitgeber
> eine fette Vertragsstrafe.

von Cerberus (Gast)


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Karsten schrieb:
> Der Aktuelle Stand
> Bin gerade auf der Suche (Job und Wohnung), wird warscheinlich bald was
> werden (Bei beiden).

Da brauchste erst einen Arbeitsvertrag um eine Wohnung zu bekommen.
Auf dem Wohnungsmarkt scheinen im Moment nur Spinner Wohnungen
anzubieten und die wollen sich dumm und dämlich absichern.
Man mietet keine Wohnung, sondern man bewirbt sich darum.
Kommt einen bekannt vor, nicht wahr?

> Ich bin mir einfach nur unsicher , mein Chef und der Geschäftsführer
> leiden ein wenig unter Größenwahn und nehmen sich alles Raus.
> Meetings während des Urlaubstagen, Erreichbarkeit beim Urlaub im Ausland
> (Da hab ich letzten Sommer einen mega Anschiss bekommen) und Abzug von
> Urlaubstagen bei Feiertagen in meienr Arbeitsstelle (in anderem
> Bundesland).

Bist du abgemahnt worden?
Dagegen sollte man sich wehren, sonst wird das über die stille
Post an potentielle Firmen weiter getragen (vermutlich auch
wenn man es aus der Personalakte entfernen lässt).
Ich habe erst gestern einen Personalbogen ausgefüllt wo mein 
Einverständnis an zu kreuzen war, damit man frühere Arbeitgeber
ausfragen darf. So machen kaputte Firmen den Arbeitsmarkt kaputt.
Und seien wir doch mal realistisch, ein Jobwechsel ist immer
problematisch.
Entweder wurde man wegen Unzufriedenheit der Firma gefeuert
oder man hat gekündigt (aus welchen Gründen auch immer) und
lässt die Firma im Stich. Soll die Firma da begeistert sein?

Nur bei einer Firmenpleite oder Umstrukturierung könnte man
noch mit einem blauen Auge davon kommen. Bei allen anderen
Wechseln ist der Arbeitnehmer dank der Arbeitszeugnisse der
Dumme. Der TO muss jetzt keine Schadensersatzforderung fürchten,
denn die freie Wahl des Arbeitsplatzes (von ein paar Ausnahmen 
abgesehen)ist im Grundgesetz garantiert, sonst wäre es ja
Zwangsarbeit.
Nach meiner Einschätzung droht ihm Ungemach über diese stille Post
und wenns ums Geld geht, kennt man da keine Skrupel.
Die Klausel in dem Personalfragebogen beweist das.

von Random .. (thorstendb) Benutzerseite


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> Meetings während des Urlaubstagen, Erreichbarkeit beim Urlaub im Ausland
> (Da hab ich letzten Sommer einen mega Anschiss bekommen) und Abzug von
> Urlaubstagen bei Feiertagen in meienr Arbeitsstelle

Das würde mich jetzt aber auch genauer interessieren. Klingt nicht 
gerade rechtskonform ...

von Anonymer (Gast)


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Dein alter Arbeitgeber hatte die Möglichkeit, sich gegen dieses Risiko 
abzusichern.

Er hätte z.B. eine Vertretung ausbilden können. Es soll ja immer wieder 
vorkommen, dass Leute im Urlaub sind, krank werden, vom Bus überfahren 
werden oder oder oder. Es ist fahrlässig, Wissen nicht auf mehrere 
Personen zu verteilen.

Und selbst wenn er das nicht macht, hätte er mit einer längere 
Kündigungsfrist genug Zeit, damit du noch irgendjemanden einlernen 
könntest. Die längere Kündigungsfrist gilt dann aber für beide.
Ich habe z.B. seit Januar einen neuen Kollegen, der hatte 6 Monate 
Kündigungsfrist - geht, ist nicht unüblich in kritischen Positionen.

Deinem alten Arbeitgeber war das aber nicht wichtig, er wollte dich im 
Ernstfall schneller loswerden können. Sein Problem, wenn das jetzt auf 
ihn zurückfällt.

p.s. Besser läuft sowas natürlich wenn du noch Urlaub hast: "Ich kündige 
zum Ende des nächsten Monats. Ich habe noch 15 Tage Urlaub. 4 Tage bin 
ich noch da, an wen soll ich was übergeben?"

von Arno Nym (Gast)


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Anonymer schrieb:
> p.s. Besser läuft sowas natürlich wenn du noch Urlaub hast: "Ich kündige
> zum Ende des nächsten Monats. Ich habe noch 15 Tage Urlaub. 4 Tage bin
> ich noch da, an wen soll ich was übergeben?"

Was hast du davon? Dass dich dein ehemaliger Arbeitgeber hasst?
Was versprichst du dir davon?

Kündigen tut man, wenn man den neuen Arbeitsvertrag unterschrieben hat. 
So schnell wie möglich, ohne Nachtreten, ohne Knall. Kündigen mit 
Knalleffekt bringt dir persönlich ziemlich wenig, spricht sich aber 
möglicherweise herum.

Die Kündigung ist für den Arbeitgeber schon Strafe genug, besonders in 
dem Fall.

von Fuselnig (Gast)


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Immer das gleiche. Der arme Arbeitgeber wenn man kündigt. Das ist großer 
stuss. Er hat eine hohe Rendite und kann vorsorgen. Du nicht. Also mach 
die biege. Hatte das Problem mal in einer kleinen embedded bude.

von ths (Gast)


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Vor der Kündigung ein Zwischenzeugnis anfordern, dann kann das Zeugnis 
nach der Kündigung inhaltlich nicht so weit davon weg sein.

von Marten Morten (Gast)


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Arno Nym schrieb:
> Kündigen tut man, wenn man den neuen Arbeitsvertrag unterschrieben hat.
> So schnell wie möglich,

Da gibt es eine Ausnahme von. Wenn man weiß, dass der Arbeitgeber 
rachsüchtig ist und man sich dem nur so kurz wie möglich aussetzen 
möchte.

von Fuselnig (Gast)


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Marten Morten schrieb:
> Arno Nym schrieb:
> Kündigen tut man, wenn man den neuen Arbeitsvertrag unterschrieben hat.
> So schnell wie möglich,
>
> Da gibt es eine Ausnahme von. Wenn man weiß, dass der Arbeitgeber
> rachsüchtig ist und man sich dem nur so kurz wie möglich aussetzen
> möchte.

Wie es hier aber fast alle behaupten ist es als Arbeitnehmer immer 
geboten nicht zu kündigen weils dem Arbeitgeber dann schlecht geht. Das 
ist natürlich Unsinn.

von Cerberus (Gast)


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Fuselnig schrieb:
> Wie es hier aber fast alle behaupten ist es als Arbeitnehmer immer
> geboten nicht zu kündigen weils dem Arbeitgeber dann schlecht geht.

Da würde ich mir mehr Gedanken über meinen Ruf und meinen zukünftigen
Wohlstand machen. Die Armutsschere dürfte hier wohl jedem bekannt sein.

Der frömmste Arbeitnehmer kann in diesem Land nicht in Frieden leben,
wenn es dem bösen Arbeitgeber nicht gefällt. Vor allem Inhabergeführte
sind da gefährlich.

von Anonymer (Gast)


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Arno Nym schrieb:
> Anonymer schrieb:
>> p.s. Besser läuft sowas natürlich wenn du noch Urlaub hast: "Ich kündige
>> zum Ende des nächsten Monats. Ich habe noch 15 Tage Urlaub. 4 Tage bin
>> ich noch da, an wen soll ich was übergeben?"
>
> Was hast du davon? Dass dich dein ehemaliger Arbeitgeber hasst?
> Was versprichst du dir davon?
>
> Kündigen tut man, wenn man den neuen Arbeitsvertrag unterschrieben hat.
> So schnell wie möglich, ohne Nachtreten, ohne Knall. Kündigen mit
> Knalleffekt bringt dir persönlich ziemlich wenig, spricht sich aber
> möglicherweise herum.

Da stimme ich dir natürlich voll zu: Wenn unterschriebener Vertrag, dann 
so schnell wie möglich kündigen, ohne nachtreten.
"Man sieht sich im Leben immer (mindestens) zweimal."

Es geht nicht ums Nachtreten und den großen Knall.
Aber wenn der AG sich wie die Axt im Walde benimmt (hier: offensichtlich 
nicht abgesprochene Meetings und erwartete Erreichbarkeit im Urlaub, 
Abzug von Feiertagen), dann besteht eben auch keine besondere 
Fürsorgepflicht für den Arbeitgeber.

Der Arbeitgeber hat es beim Vertragsabschluss in der Hand und kann auch 
nachträglich (wenn der MA wichtig wird) entsprechende Regelungen 
treffen.

Letzlich MUSS es auch gelegentlich Arbeitgeber böse mit sowas erwischen. 
Kurze Kündigungsfristen, immer wieder neu befristete Verträge, schlecht 
bezahlte Praktika und die um sich greifende Zeitarbeit, kurz: prekäre 
Beschäftigung, geht sonst immer nur einseitig zu Lasten der 
Arbeitnehmer.

Der Schaden muss gelegentlich auch eintreten, damit Arbeitgeber das 
Risiko realistisch bewerten und Menschen einstellen, statt Human 
Ressources "hochzufahren".

von Rick M. (rick-nrw)


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ths schrieb:
> Vor der Kündigung ein Zwischenzeugnis anfordern, dann kann das Zeugnis
> nach der Kündigung inhaltlich nicht so weit davon weg sein.

Ein Zwischenzeugnis ist immer gut, wenn man es rechtzeitig anfordert, 
wenn zB.: bald einer der Chefs in Rente geht.

Anonymer schrieb:
> p.s. Besser läuft sowas natürlich wenn du noch Urlaub hast: "Ich kündige
> zum Ende des nächsten Monats. Ich habe noch 15 Tage Urlaub. 4 Tage bin
> ich noch da, an wen soll ich was übergeben?"

Gute Idee, nur sieht des Anfang des Jahres mit Resturlaub bzw. 
anteiligem neuen Urlaub dürftig aus.
Man trennt sich immer (99,99%) sachlich fair!
Man hat Resturlaub, bietet aber bei Rückfragen eine E-Mail (genau eine 
für dieses Zweck) an.

Wie schon geschrieben, ist es Arbeitgeberrisiko, das jemand plötzlich 
nicht mehr da ist, Kündigung, Autounfall, Herzinfarkt, Lottojackpot, ... 
- als Arbeitnehmer sollte man sich darüber keine Gedanken machen, dafür 
wird der Chef gut bezahlt und ich möchte mit dem Chef auch nicht die 
Verantwortung tauschen.

In vielen Fällen macht man sich selbst zu viele Sorgen - was könnte - 
hätte ...

Neuer Arbeitsvertrag, dann Kündigung, sachlich, fair

von Fuselnig (Gast)


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Cerberus schrieb:
> Fuselnig schrieb:
> Wie es hier aber fast alle behaupten ist es als Arbeitnehmer immer
> geboten nicht zu kündigen weils dem Arbeitgeber dann schlecht geht.
>
> Da würde ich mir mehr Gedanken über meinen Ruf und meinen zukünftigen
> Wohlstand machen. Die Armutsschere dürfte hier wohl jedem bekannt sein.
>  Der frömmste Arbeitnehmer kann in diesem Land nicht in Frieden leben,
> wenn es dem bösen Arbeitgeber nicht gefällt. Vor allem Inhabergeführte
> sind da gefährlich.

Man hatte schon immer die Möglichkeit in Grund und Boden zu klagen wenn 
es wirklich solche Telefonate zwischen personalen oder Besitzern gibt. 
Dank DSGVO ist das noch besser und sowas kommt irgendwann raus.

Und es ist großer Schwachsinn zu behaupten, dass man beim kündigen in 
die Armutsfalle kommt. Da muss man einfach mal ein bisschen Netzwerken 
und das läuft schon und JA auch ab 50. Nötige Sozialkompetenz natürlich 
vorausgesetzt.

von Jens (Gast)


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Karsten schrieb:
> Hab ein kleines Problem was mich beschäftigt.
> Ich will die Stelle wechseln, dann erwartet meinen (noch) Arbeitgeber
> eine fette Vertragsstrafe.

Sorry, aber hast du deine Gedanken schon mal in die andere Richtung 
laufen lassen? Du hast gerade eine Familie gegründet und / oder ein Haus 
gebaut und dein Chef schmeißt dich plötzlich raus. Denkst du, der macht 
sich Gedanken, ob du deine Rechnungen noch bezahlen kannst.

Es wurden oben schon genug zum Thema gesagt. Ohne jetzt deinen 
Arbeitsvertrag zu kennen, ist ein Rat natürlich schwierig. Allerdings 
wurden die allermeisten Klauseln, mit denen ein Arbeitgeber die Leute 
unter Druck setzen will von den Arbeitsgerichten kassiert.
Die AG haben oftmals noch nicht kapiert, dass eine gute Bezahlung, ein 
nettes Betriebsklima und vor allem Motivation die Leute in der Firma 
hält. Dazu gehört natürlich auch mal ein "Danke" oder "Gut gemacht, 
weiter so".

Karsten schrieb:
> Eingesetzt bin ich bei einem Projekt bei einem Kunden. Also quasi
> Arbeitnehmerüberlassung, aber das ist ein anderes Thema.

Ist es echte Arbeitnehmerüberlassung oder eher eine Art Montage? Bei 
ersterem braucht dein AG eine Zulassung der Arbeitsagentur, andernfalls 
könnte es teuer werden. Wenn es so ist, gelten für dich ja die extrem 
ungünstigen Regeln bezüglich Zeitarbeit. Da würde ich überhaupt nicht 
fragen und bei erstbester Gelegenheit den Abflug machen.

von Echtjetzt? (Gast)


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Karsten schrieb:
> Ich will die Stelle wechseln, dann erwartet meinen (noch) Arbeitgeber
> eine fette Vertragsstrafe.

Ist das wirklich dein Problem, wenn dein voll geschäftsfähiger 
Arbeitgeber Verträge unterzeichnet, die er im Zweifel nicht erfüllen 
kann?

von Mark B. (markbrandis)


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Karsten schrieb:
> Ich will die Stelle wechseln, dann erwartet meinen (noch) Arbeitgeber
> eine fette Vertragsstrafe.

Das ist nicht Dein Problem. Du musst den Vertrag einhalten, den Du mit 
Deinem Arbeitgeber eingegangen bist.

> Leider hat mein (noch) Arbeitgeber niemanden, der mich ersetzen kann.

Das ist nicht Dein Problem. Sondern das Deines Arbeitgebers.

> Kann mein noch Chef mir da irgendwas andrehen oder gar ne Entschädigung
> verlangen?

Halte einfach Deinen Vertrag ein. Wenn da zum Beispiel drin steht, dass 
Du eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende hast, dann ist 
es eben genau so. Die Kündigung in schriftlicher Form abschicken kannst 
Du jederzeit.

Also angenommen, Du würdest noch im Januar kündigen. Dann wärst Du mit 
oben genannter Frist bis zum 30. April einschließlich bei Deinem 
jetzigen Arbeitgeber angestellt, und ab dem 1. Mai eben nicht mehr.

von Joachim B. (jar)


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Ich schrieb:
> Der Noch-Arbeitgeber droht, wenn das Projekt nicht fertig wird eine
> Vertragsstrafe.

DEM

Leseverständnis lässt sich üben.

von Christian B. (luckyfu)


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Cerberus schrieb:
> Da würde ich mir mehr Gedanken über meinen Ruf und meinen zukünftigen
> Wohlstand machen. Die Armutsschere dürfte hier wohl jedem bekannt sein.

Wieso sollte mein Ruf in irgendeiner Form beschädigt werden weil ich den 
Arbeitgeber wechsle? Das kann tausend Gründe haben, wovon nur sehr 
wenige Fachlich begründet sind (...und dann auch eher in einer Kündigung 
meines Chefs an mich resultieren würden).

Die Aussage, daß man automatisch in die Armutsfalle tappt wenn man 
kündigt ist nur dann richtig, wenn dies Hals über Kopf passiert. Jeder 
normale Mensch sucht sich erst aus fester Anstellung heraus einen neuen 
Job und kündigt dann. Klar hat man dann noch die Probezeit, aber die hat 
man bei seinem aktuellen Arbeitgeber ja auch überstanden.

Wenn die Arbeitsbedingungen nicht (mehr) stimmen hat man 2 
Möglichkeiten: die Erste ist: man arrangiert sich mit der Situation. Die 
2. ist: man ändert die Sachlage. Das kann durch eine (angedrohte) 
Kündigung geschehen oder nur durch ein klärendes Gespräch. Prinzipiell 
zu allem "Ja" und "Amen" zu sagen weil man Angst vor einem Neuanfang hat 
ist jedenfalls die denkbar schlechteste aller Möglichkeiten. Die führt 
nur in die Verbitterung, was dann früher oder später auch das 
persönliche Umfeld betrifft. (Niemand ist gern mit dauernd mies 
gelaunten Menschen zusammen)

Natürlich darf man nicht aus den Augen verlieren, daß es überall Licht 
und Schatten gibt. Bei einem Bewerbungsgespräch zeigt sich die Firma 
naturgemäß von ihrer sonnigen Seite, aber die kleineren Ärgernisse gibt 
es auch dort, mit Sicherheit. Das Betriebsklima z.B. ist neben dem 
Arbeitsinhalt, zumindest für mich, der wichtigste Punkt bei einem 
Arbeitgeber, das kann man aber in Vorgesprächen allenfalls erahnen. Den 
Arbeitsinhalt kann man dagegen gut umreißen und sich so ziemlich sicher 
sein, ob die Anforderungen zum eigenen Profil passen. Aber auch wenn man 
in der Probezeit merkt, daß es nicht passt kann man problemlos weiter 
wechseln. Man sollte es nur nicht zu oft hintereinander tun, denn 
irgendwann zerlegt einem das häufige Wechseln den Lebenslauf und das 
kann dann tatsächlich zu einem Problem mutieren.

von Cyblord -. (cyblord)


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Cerberus schrieb:
> Da würde ich mir mehr Gedanken über meinen Ruf und meinen zukünftigen
> Wohlstand machen. Die Armutsschere dürfte hier wohl jedem bekannt sein.

Viele Gedanken um deinen Ruf scheinst du dir hier allerdings nicht zu 
machen. Hast du wenigstens einen guten Ruf beim JobCenter? Ich bezweifle 
es stark.

von Cerberus (Gast)


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Cyblord -. schrieb:
> Hast du wenigstens einen guten Ruf beim JobCenter? Ich bezweifle
> es stark.

Da bin ich eh abgekündigt, weil zu alt. ;-b

Christian B. schrieb:
> Wieso sollte mein Ruf in irgendeiner Form beschädigt werden weil ich den
> Arbeitgeber wechsle?

Weil du auf die eine oder andere Art das Gefüge einer Firma störst.
Kündigst du, muss dein alter Chef erst mal Ersatz besorgen, weil du
ihn ja quasi im Stich lässt. Wirst du gekündigt, dann weil man deiner
Überdrüssig wurde. Das alles hemmt eine neue Jobaufnahme.
Wie der neue Chef davon erfährt? Na, über die Angaben im LL und
die Kontaktanschrift in den Arbeitszeugnissen. Vor ein Paar Tagen
hatte ich in einem Personalfragebogen eine Position, wo man der
beworbenen Firma Erlaubnis gibt, bei der alte Firma zu recherchieren.
Ein Wechsel wird immer mit Argwohn betrachtet. Biste nun im Bilde?

Beitrag #5698419 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Joachim B. (jar)


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Zocker_54 schrieb im Beitrag #5698419:
> Dem alten Arbeitgeber eine kleben !
> Ist die schnellte Form er kündigung.

nur sicherer unter Zeugen, ohne Zeugen könnte der glatt den Vorfall 
unterm Teppich kehren wenn die Vertragsstrafe teuerer als sein Ego ist.

Mein Gruppenleiter hat dem Vorstand auch mal per Hauspost den Dreck vom 
Treppenaufgang im C4 Kuvert geschickt weil nie geputzt wurde, das half 
das dort danach geputzt wurde.

: Bearbeitet durch User
von Fuselnig (Gast)


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Zocker_54 schrieb im Beitrag #5698419:
> Re: Möchte kündigen, -> Arbeitgeber droht Vertragsverletzung
>
> Dem alten Arbeitgeber eine kleben !
>
> Ist die schnellte Form er kündigung.

Das ist eine Dumme Idee. So ziemlich der größte unbeholfene Schwachsinn, 
den ich hier je gelesen habe.

von Christian B. (luckyfu)


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Cerberus schrieb:
> Vor ein Paar Tagen
> hatte ich in einem Personalfragebogen eine Position, wo man der
> beworbenen Firma Erlaubnis gibt, bei der alte Firma zu recherchieren.
> Ein Wechsel wird immer mit Argwohn betrachtet. Biste nun im Bilde?

[Mod.: Text entfernt, bitte sachlich bleiben!]

Nehmen wir mal an, ich kündige meine aktuelle Stellung weil ich mit 
einem Kollegen nicht klar komme, weil ich wegen meiner Familie umziehen 
muss oder sowieso schon die ganze Zeit ewig weit pendle. Das sind drei 
durchaus triftige Gründe. Die haben allesamt nichts, aber auch gar 
nichts mit der fachlichen Eignung zu tun. Auch sagen sie wenig über 
meine Sozialkompetenz aus (anders währe es vielleicht, wenn nicht ein 
Kollege ein Problem ist sondern nur einer keins, bei vielen 
Geisterfahrern auf der eigenen Spur... du weißt Bescheid). Wieso sollte 
also mein neuer Arbeitgeber Interesse daran haben, bei meinem alten AG 
nachzufragen? Er hat doch selbst eine Probezeit, in welcher er mich (und 
ich die Firma) näher kennen lernen kann und an deren Ende man spätestens 
wissen sollte, ob man ins Team passt oder ob nicht. Außerdem hat man ein 
Anschreiben bei der Bewerbung und mindestens ein Vorstellungsgespräch, 
wo sich erfahrungsgemäß über die Motivation zu wechseln ausgetauscht 
wird. Ja, ich weiß, darauf braucht man nicht wahrheitsgemäß zu antworten 
und wenn man als Grund nur mehr Geld ansieht würde ich das besser auch 
nicht. Man sollte sich in einem solchen Fall aber an das Sprichwort: 
Lügen haben kurze Beine erinnern, sprich: höchstwahrscheinlich kommt der 
tatsächliche Grund sowieso heraus. Und sei es, weil ein Mitarbeiter der 
neuen Firma auf der Hochzeit seiner Tochter auf einen Bekannten von dir 
trifft und die sich zufälliger weise über dich unterhalten. Klingt weit 
hergeholt? Ist es aber nicht, das ist durchaus möglich und mir auch 
schon so ähnlich passiert. Wenn dann die tatsächliche Motivation in 
irgendeiner Weise zu einem Problem für die neue Firma werden könnte hat 
man den Salat (verschärft durch die Tatsache, daß sich der neue Chef 
natürlich ob der Lüge auch etwas angepisst fühlen wird).

Somit ist es, meiner Erfahrung nach, durchaus von Vorteil ehrlich zu 
sein. Wenn man nach einem VG den Job nicht bekommt: was solls? Allemal 
besser, als während der Probezeit raus zu fliegen, denn dann ist man 
tatsächlich, wegen der kurzen Kündigungsfrist, im Zugzwang um deiner 
beschworenen Armutsspirale ein Schnippchen zu schlagen.

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Beitrag #5699266 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #5699273 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Karsten (Gast)


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Moin Zusammen!
Vielen Dank für die Antworten.
Nochmal ein paar Klarstellungen:

Das mit der Vertragsstrafe weis ich von meinem Chef.
War auch der Grund warum die mich für mein erstes Projekt, beim gleichen 
Kunden geholt haben (das Gehalt ist gut). Die haben beim 
vorstellungsgespräch auch ein "bisschen" gefunkert und falsche 
Versprechungen gemacht, aber das ist ein anderes Thema.

Was ein problem sein könnte ict, das ich Mündlich! gesagt habe, dass ich 
das hier interessant und schön finde und sehr gerne hier dauerhaft und 
bis zum Ende im Projekt bleiben will. (Miete und Hotel wurden mir von 
der Firma bezahlt)


Was die Begründung für einen Stellenwechsel angeht, das ist für mich 
jetzt ganz einfach. Ich bin dabei umzusiehen!
Wohne eigentlich in Stadt "F", da ist auch mein Brötchengeber (die 
kleine Bude). Mein aktueller Arbeitsplatz (der Kunde) ist in Stadt "K". 
Da hab ich meine Freundin kennengelernt und will dort mit ihr zusammen 
ziehen.

Das ist ein legitimer Wechselgrund, weil 190 Km Pendelweg (eine Strecke) 
sind etwas schlecht.->Dürfte für den neuen Arbeitgeber ziemlich 
unverdächtig sein.

Das Lustige ist, mein aktueller Chef (F) vermutet da noch nix, der hält 
mich für "anders" und "Fan" von K ;-) also nix Single und Familie.

von Karsten (Gast)


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Meine Frage ging eigentlich:
Hab ihr schon mal das erlebt, und was waren eure Erfahrungen?
Also aus den unterschiedlichen Perspektiven.
Der, der geht
der Chef,
der Kunde
oder der Nachfolger?

von Cyblord -. (cyblord)


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Karsten schrieb:
> Meine Frage ging eigentlich:
> Hab ihr schon mal das erlebt, und was waren eure Erfahrungen?

Es ist oft ganz normal dass Leute gehen die man nicht sofort ersetzen 
kann. Auch wenn schon seit 5 Jahren feststeht dass da bald jemand in 
Rente geht. Na und? Dann wird halt geguckt wenn der Laden brennt. Zwei 
Leute durchfüttern nur damit es einen guten Übergang gibt, ist out.
Deshalb würde ICH mir da keine Sorgen machen. Der Laden wird nicht wegen 
dir Pleite gehen. Und wenn doch kanns dir auch egal sein.

Das ist PAL (Problem anderer Leute).

von A. F. (artur-f) Benutzerseite


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Für dich gilt nur eins: vertraglich geregelte Kündigungszeit und falls 
du noch Resturlaub hast, kommt dieser noch dazu. Was passieren kann, der 
Arbeitgeber droht dir mit mehr Geld, um dich länger zu behalten.

Also aus den unterschiedlichen Perspektiven.
>Der, der geht
Ist deine Sache, du bist aus der Geschichte raus und du gehst 
wahrscheinlich mit der Hoffnung irgendwo anders glücklicheres 
Arbeitsleben zu führen.
>der Chef,
Wenn der Kunde mit dir zufrieden war und der Chef mit dir kein Geld mehr 
verdienen kann, ist er sicher nicht happy drüber.
>der Kunde
Wenn der Kunde deine Arbeit bezahlt hat, war es ihm wichtig, wird sich 
natürlich auch ärgern.
>oder der Nachfolger?
Der hat am meisten Stress sich in fremde, seltene und etwas komplexere 
Tools einzuarbeiten. Der bekommt am meisten graue Haare, schlaflose 
Nächte, Depression und mehr. Es ist halt so, dass der Chef und der Kunde 
nicht auf ein Pferd setzen (Risiko-Minimierung). Ein Ing. setz dagegen 
nur auf ein Pferd: den Arbeitgeber.

von Mark B. (markbrandis)


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Karsten schrieb:
> Was ein problem sein könnte ict, das ich Mündlich! gesagt habe, dass ich
> das hier interessant und schön finde und sehr gerne hier dauerhaft und
> bis zum Ende im Projekt bleiben will. (Miete und Hotel wurden mir von
> der Firma bezahlt)

Mündliche Zusagen sind im Arbeitsrecht nicht bindend. Es gilt das, was 
unterschrieben wurde. Also in der Regel der Arbeitsvertrag.

Außerdem kann das, was Du gesagt hast, zu dem Zeitpunkt ja auch sehr 
wohl gestimmt haben. Dann sind aber Dinge passiert die Dir nicht 
gefallen haben. Wie z.B. dass Du Deinen Urlaub nicht normal und 
ungestört verbringen konntest. Das muss man sich als Arbeitnehmer nicht 
gefallen lassen.

: Bearbeitet durch User
Beitrag #5699777 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Cerberus (Gast)


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Christian B. schrieb:
> Wieso sollte
> also mein neuer Arbeitgeber Interesse daran haben, bei meinem alten AG
> nachzufragen?

Weil er nicht die Katze im Sack kaufen und bezahlen will?
Gibt genug Auswendiglerner mit Bestnoten, die in der Praxis nichts
drauf haben. Umgekehrt kann man das an schlechten Noten annehmen,
übersieht da aber oft echte Talente.

> Er hat doch selbst eine Probezeit, in welcher er mich (und
> ich die Firma) näher kennen lernen kann und an deren Ende man spätestens
> wissen sollte, ob man ins Team passt oder ob nicht.

Die Probezeit regelt, dass der Arbeitgeber in der Probezeit ohne
Angabe von Gründen mit einer 14tägigen Frist kündigen darf.
Die Probezeit hat dann allenfalls noch Wirkung auf unterschiedliche 
Kündigungsfristen(danach 4 Wochen). Für den AN ist das nur eine
Zitterpartie.
Das volle Gehalt muss natürlich Vertragsgemäß gezahlt werden, was
die Betriebsbilanz so oder so belastet. Da möchte man als Chef
natürlich Sicherheiten haben, dass der Bewerber was taugt.
Aus dem Arbeitszeugnis kann man das für gewöhnlich nicht herauslesen,
aber man kann beim letzten Arbeitgeber anrufen und sich erkundigen.
Die Vermutung ist ja durch die Zustimmung im Personalfragebogen
bestätigt.

Wenn man als AN meint, dass wäre nicht der richtige Betrieb, aus
welchen Gründen auch immer, kann man JEDERZEIT Fristgerecht kündigen,
egal ob in der Probezeit oder danach. Einen neuen Job sollte man da
aber schon in der Tasche haben. Daher hat die Probezeit für AN
in der Beurteilung, ob der Betrieb was taugt, keine Wirkung.

[Mod.: persoenliche Dinge geloescht, bitte sachlich bleiben]

: Bearbeitet durch Admin
von Leistungszulage (Gast)


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Cerberus schrieb:
> Umgekehrt kann man das an schlechten Noten annehmen,
> übersieht da aber oft echte Talente.

Oft?

Selbst wenn da mal ein Talent dabei ist, will man diese Art von Talenten 
nicht haben. Insofern nicht so schade.

von Mark B. (markbrandis)


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Leistungszulage schrieb:
> Cerberus schrieb:
>> Umgekehrt kann man das an schlechten Noten annehmen,
>> übersieht da aber oft echte Talente.
>
> Oft?
>
> Selbst wenn da mal ein Talent dabei ist, will man diese Art von Talenten
> nicht haben. Insofern nicht so schade.

Nö, in dem Fall hat Cerberus schon Recht.

Noten sagen wenig bis gar nichts darüber aus, ob jemand später einen 
guten Job macht. Hochschulen und Firmen sind einfach zwei völlig 
verschiedene Welten.

von Thomas (kosmos)


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Hast du etwas von einer Strafe im Arbeitsvertrag drinstehen? Wenn nicht, 
lass dir von deinem Chef keinen Bären aufbinden. Aber ne gute 
Verhandlungsposition ist das schon, wenn er sich so nen Vertrag an Land 
geholt hat und nun pünktlich liefern muss. Da kann man doch gut und 
gerne die Kündigung fürs doppelte Gehalt etwas rausschieben.

Selbst wenn man lange Kündungsfristen vereinbart hat, gibt es immer noch 
die Möglichkeit des Auflösungsvertrages. Der Arbeitsgeber muss ja 6 
Wochen lang den Lohn bei Krankheit fortzahlen. Und mit jeder neuen 
Krankheit beginnt das von neuem. Also welches Interesse sollte er daran 
haben, einen Mitarbeiter Monate lang weiter zu bezahlen wenn dieser 
Krank zuhause sitzt. Und mit einer Bestätigung vom Arzt gibt es sogar im 
Fall der Selbstkündigung Arbeitslosengeld.

Also was steht in deinem Arbeitsvertrag bezüglich irgendwelcher 
Sanktionen? Ich kenne soetwas nur wenn jemand eine sehr teure 
Zusatzausbildung bekommt, damit er dann nicht ein Jahr später wo anderst 
hin wechselt. Da heißt es dann man muss sich 5 Jahre o.ä. binden sonst 
muss man diese Kosten zurückzahlen... Auch mit dem Weihnachtsgeld kann 
das passieren. Ich weiß aber nicht ob das generell so ist mit den 3 
Monaten also erst ab April wechseln oder ob das eine individuelle 
Regelung ist.

von Dirk K. (knobikocher)


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Cerberus schrieb:
> Die Probezeit regelt, dass der Arbeitgeber in der Probezeit ohne
> Angabe von Gründen mit einer 14tägigen Frist kündigen darf.

AN genauso was die Frist angeht.

Cerberus schrieb:
> Die Probezeit hat dann allenfalls noch Wirkung auf unterschiedliche
> Kündigungsfristen(danach 4 Wochen).

Ist pauschal nicht ganz zutreffend. Danach z.B. 3 Monate zum 
Quartalsende.

Cerberus schrieb:
> Für den AN ist das nur eine
> Zitterpartie.

Ist pauschal vielleicht bei dir zutreffend. Geht auch anders herum, 
mehrfach erlebt. AN kündigen während der Probezeit. Diese waren dann 
froh über die noch kurze Frist von 14 Tagen.
Seitdem ich arbeite, habe ich jedenfalls häufiger Kündigungen von AN 
Seite erlebt als vom AG.

Cerberus schrieb:
> Ein Problem mit mir hast nur du und das nicht mal begründet.

Das hatte ich ach schon mal geschrieben. Melde dich an, dann siehst du 
wie viele Leute deine Post negativ bewerten und damit zum Ausdruck 
bringen, dass sie damit ein Problem haben. Ach geht ja nicht, "Michael 
S. (technicans)" bleibt gesperrt. Hat wohl seinen Grund, oder? selbst 
die Moderatoren haben mit dir ein Problem :)

Cerberus schrieb:
> Ach, einen Abschluss in Psychologie hast du auch noch?

Braucht man in deinem Fall tatsächlich weniger, um diese Beurteilung zu 
fällen. Oder, um es milder auszudrücken: um diesen Vergleich 
herzustellen.

von Rudi Radlos (Gast)


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Er sollte erst einen neuen Arbeitsvertrag haben und DANN kündigen. Sonst 
bekommt er noch eine Sperre vom Amt, wenn etwas schief geht.

Es gibt natürlich auch sehr lange und schmerzliche Kündigungsfristen. 
Aber den alten Chef erklären, daß er heiraten möchte und deswegen weg 
möchte, ist ein menschliches Argument. Man sieht sich ja immer 2x auf 
dieser Welt. Ein guter Chef hat für jedes Problem eine Lösung 
(allerdings muß das Klima stimmen).

von Manfred (Gast)


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Cerberus schrieb:
> Kastanie schrieb:
>> Ob er Stimmen hört, kann ich auch nicht beurteilen.
> Ein Problem mit mir hast nur du

Nicht nur Kastanie, aber sie hat sich erlaubt, es mal laut zu 
formulieren!

Rudi Radlos schrieb:
> Man sieht sich ja immer 2x auf dieser Welt.

Richtig, und weiß dann, dass man keinen Hampelmann vor der Nase hat.

Ich hatte im beruflichen Umfeld einige Situationen, wo eine 
Zusammenarbeit im Streit endete. Irgendwann bekam man wieder miteinander 
zu tun, "ach, kennen wir uns nicht schon"?

Und gucke da, beide Seiten haben Lehren gezogen und das nächste Projekt 
wurde gemeinsam bestens abgearbeitet.

Will sagen: Unter Erwachsenen ist ein Streit oftmals förderlich oder 
sogar notwendig um Positionen klar zu stellen.

von Christian B. (luckyfu)


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Cerberus schrieb:
> Weil er nicht die Katze im Sack kaufen und bezahlen will?
> Gibt genug Auswendiglerner mit Bestnoten, die in der Praxis nichts
> drauf haben. Umgekehrt kann man das an schlechten Noten annehmen,
> übersieht da aber oft echte Talente.

Und du meinst, ein Anruf beim aktuellen Arbeitgeber bringt da Licht ins 
dunkel? Ich denke: der Schuss ginge sowas von nach hinten los: Wenn ich 
AG wäre und mich einer zur Leistungsfähigkeit eines Mitarbeiters (ohne 
Grund) am Telefon fragen würde, dann gibt es genau 2 Möglichkeiten: der 
MA ist leicht zu ersetzen und man wäre froh, wenn er nicht mehr da ist: 
In dem Fall würde ich ihn natürlich überschwänglich loben, denn so werde 
ich ihn als AG besonders leicht los.
Brauche ich ihn aber, würde ich sagen, er ist ne ziemliche Pfeiffe und 
man sucht schon nach Gründen, ihm zu kündigen. Ergo: der neue Ag wird 
von einer Anstellung natürlich eher absehen, was er so nicht sagen wird, 
sondern eher versucht, die Bedingungen für einen Wechsel schlecht zu 
machen (Gehalt sehr niedrig ansetzen z.B.)

Cerberus schrieb:
> Das volle Gehalt muss natürlich Vertragsgemäß gezahlt werden, was
> die Betriebsbilanz so oder so belastet.

...und du meinst, das eine Firma das Gehalt eines Mitarbeiters für 14 
Tage in Schwierigkeiten bringt wenn dies ohne Leistung zu bekommen 
gezahlt werden muss? Bei einer Firma, der es so schlecht geht wird kein 
normaler Arbeitnehmer anfangen.

Cerberus schrieb:
> Wenn man als AN meint, dass wäre nicht der richtige Betrieb, aus
> welchen Gründen auch immer, kann man JEDERZEIT Fristgerecht kündigen,
> egal ob in der Probezeit oder danach.

Das kann auch der AG, ja, ich weiß, das muss triftige Gründe haben. Wenn 
eine Firma aber einen MA loswerden will gibt es mehr oder weniger 
langwierige Wege das zu erreichen. Auch nach der Probezeit ist also 
keineswegs sicher, daß man bis zur Rente dort die Eier schaukeln kann. 
In einem Konzern mag das untergehen, in kleineren firmen fällt sowas 
auf. Und dann gibts den harten Weg über Abmahnungen oder man kündigt 
betriebsbedingt wegen interner Umstrukturierung. Das ist nun wirklich 
kein Problem.

Ich persönlich habe es weder je persönlich erlebt noch davon im 
Bekanntenkreis je gehört, daß ein potentieller AG vor Vertragsabschluss 
beim aktuellen AG des Mitarbeiters angerufen hätte. Ich will nicht 
ausschließen, daß es sowas gibt, aber wenn, dann nur im absoluten 
Ausnahmefall, schon wegen der extremen Unschärfe der Antwort, siehe 
Anfang des Postings.

Beitrag #5700445 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Ich mal wieder (Gast)


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Karsten schrieb:
> Leider hat mein (noch) Arbeitgeber niemanden, der mich ersetzen kann.
> Und jemanden Neues zu finden wird schwierig werden, sie haben selber ~
> ein Jahr gesucht um mich zu finden.

Das ist ein Problem deines Arbeitgebers.
Kaum zeitnah zu ersetzende Leute haben oftmals eine deutlich längere 
Kündigungsfrist, an die sich dann beide Seite halten müssen.

> Kann mein noch Chef mir da irgendwas andrehen oder gar ne Entschädigung
> verlangen?

Nicht wenn du dich an deinen Vertrag hältst.
In deinem Arbeitsvertrag oder sonstigen Projektvereinbarungen sollte 
alles drin stehen.
Hr. Karsten (Gast) verpflichtet sich das Projekt vollständig 
abzuschließen...

Habe noch nie gehört, das einer bei einer rechtzeitigen Selbstkündigung, 
gemäß Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag irgendwas als Entschädigung 
zahlen musste, weil das Projekt nicht so einfach fortgeführt werden 
kann.

Man sieht sich immer 2x im Leben - richtig.

Für den TO
Mach dir keine Gedanken um etwas, wofür dein Chef die Kohle bekommt.
Schau nach deinen Kündigungsfristen in deinem Arbeitsvertrag, idR 4 
Wochen zum Monatsende oder zum 15.
Unterschreibe deinen neuen Arbeitsvertrag
Kündige schriftlich ordnungsgemäß deinen alten Arbeitsvertrag, lass dir 
den Eingang bestätigen.

Warte auf Reaktion die da bestimmt kommt.
Überlege dir vorher einen sachlichen Grund, warum du gekündigt hast.
Neue Stadt - private Gründe, Freundin, Frau zusammenziehen, ....

Wenn der Chef dann Probleme macht, hilft dann ein entsprechender Anwalt 
für Arbeitsrecht weiter.

Beitrag #5700614 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #5700651 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #5700697 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #5700702 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Percy N. (vox_bovi)


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Mark B. schrieb:

> Mündliche Zusagen sind im Arbeitsrecht nicht bindend. Es gilt das, was
> unterschrieben wurde. Also in der Regel der Arbeitsvertrag.
>

Irgendwo mag das so sein, aber nicht in Deutschland.

von Cerberus (Gast)


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Christian B. schrieb:
> ...und du meinst, das eine Firma das Gehalt eines Mitarbeiters für 14
> Tage in Schwierigkeiten bringt wenn dies ohne Leistung zu bekommen
> gezahlt werden muss?

Meine ich nicht. Am Knausrigsten sind immer die, bei denen
es nicht am Geld mangelt.

Christian B. schrieb:
> Und du meinst, ein Anruf beim aktuellen Arbeitgeber bringt da Licht ins
> dunkel?

Was da bequatscht wird, weiß doch keiner und das ist das Problem.
Macht sicher auch nicht jeder, allein die Verunsicherung bleibt.
Die Verantwortlichen wissen auch, dass das illegal ist, aber wo
kein Kläger ist auch kein Richter. Daher kommen solche Sachen so
gut wie nie ans Licht, wenn sich da nicht mal einer verquatscht.
In meinem Bekanntenkreis ist das nämlich schon ein paar mal
passiert, allerdings nicht über mich, sondern über andere Angestellte.

von Mark B. (markbrandis)


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Percy N. schrieb:
> Mark B. schrieb:
>
>> Mündliche Zusagen sind im Arbeitsrecht nicht bindend. Es gilt das, was
>> unterschrieben wurde. Also in der Regel der Arbeitsvertrag.
>>
>
> Irgendwo mag das so sein, aber nicht in Deutschland.

Im Prinzip hast Du Recht, dass man einen Vertrag auch mündlich 
abschließen kann. Da ja hier aber ein schriftlicher Vertrag vorliegt, 
ist dies ohne Belang. Es gilt das, was im Arbeitsvertrag schriftlich 
festgehalten ist. Daran muss sich der Themenersteller halten und an 
sonst nichts.

von Wühlhase (Gast)


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Es sei denn, die mündliche Übereinkunft kann irgendwie nachgewiesen 
werden. Meistens scheitert es an diesem Punkt.

von Mark B. (markbrandis)


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Wühlhase schrieb:
> Es sei denn, die mündliche Übereinkunft kann irgendwie nachgewiesen
> werden. Meistens scheitert es an diesem Punkt.

Richtig.

von Percy N. (vox_bovi)


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Mark B. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Mark B. schrieb:
>>
>>> Mündliche Zusagen sind im Arbeitsrecht nicht bindend. Es gilt das, was
>>> unterschrieben wurde. Also in der Regel der Arbeitsvertrag.
>>>
>>
>> Irgendwo mag das so sein, aber nicht in Deutschland.
>
> Im Prinzip hast Du Recht, dass man einen Vertrag auch mündlich
> abschließen kann. Da ja hier aber ein schriftlicher Vertrag vorliegt,
> ist dies ohne Belang. Es gilt das, was im Arbeitsvertrag schriftlich
> festgehalten ist. Daran muss sich der Themenersteller halten und an
> sonst nichts.

Keineswegs. Die allgemeine Vertragsfreiheit ermöglicht es den Parteien, 
auch mündlich von der gewillkürten Schriftform Abstand zu nehmen. Man 
findet gern in Formularverträgen den Satz "weitere Abreden wurden nicht 
getroffen". Die ältere Formulierung, wonach Änderungen oder 
Erweiterungen der Schriftform bedürfen, hatte sich "nicht bewährt".

Wer hinterher wie beweisen kann, was vereinbart wurde, steht freilich 
auf einem anderen Blatt.
Ebenso,  ob man in die Äußerung, man sei an einem Projekt interessiert, 
einen Rechtsbindungswillen hinein interpretieren kann.

Fazit: kommt vorliegend wohl kaum darauf an.

Edit: Tarifverträge mögen anderes vorsehen.

: Bearbeitet durch User
von Wühlhase (Gast)


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Auch wenn beide Parteien theoretisch mündlich vom Vertrag zurücktreten 
könnten, gilt dennoch daß das Gericht Beweise sehen will, wenn der Chef 
sich tatsächlich traut zu klagen.

Mündlicher Vertrag hin oder her, was vor Gericht nicht bewiesen werden 
kann hat für den Richter auch nicht stattgefunden. (Normalerweise 
jedenfalls, in einem ordentlichen Rechtsstaat.)

Im Übrigen können Verträge nach deutschem Recht sogar ohne mündliche 
oder schriftliche Form geschlossen werden. Ein Vertrag kommt auch durch 
schlüssiges Handeln zustande. In diesem Fall würde das so aussehen: 
Karsten kommt schlicht nicht mehr zur Arbeit, und der AG zahlt im 
schlicht kein Geld mehr und unternimmt auch sonst nichts, um ihn wieder 
zur Arbeit zu bewegen.

Aber wie gesagt, ohne Beweise was alles abgesprochen war wird sowas 
juristisch schwierig...oder ganz, ganz einfach.

von Thomas (kosmos)


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mich würde nun mal der geheime Passus mit dem Schadensersatz 
interessieren, ob der jemals noch nachgeliefert wird.

von Percy N. (vox_bovi)


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Wühlhase schrieb:

> Mündlicher Vertrag hin oder her, was vor Gericht nicht bewiesen werden
> kann hat für den Richter auch nicht stattgefunden. (Normalerweise
> jedenfalls, in einem ordentlichen Rechtsstaat.)
>
Ich hatte nichts anderes behauptet ...

> Im Übrigen können Verträge nach deutschem Recht sogar ohne mündliche
> oder schriftliche Form geschlossen werden. Ein Vertrag kommt auch durch
> schlüssiges Handeln zustande.

Richtig.

> In diesem Fall würde das so aussehen:
> Karsten kommt schlicht nicht mehr zur Arbeit, und der AG zahlt im
> schlicht kein Geld mehr und unternimmt auch sonst nichts, um ihn wieder
> zur Arbeit zu bewegen.
>

Kann passieren. Und welcher Vertrag soll hier geschlossen werden? Lies 
mal § 623 BGB.

> Aber wie gesagt, ohne Beweise was alles abgesprochen war wird sowas
> juristisch schwierig...oder ganz, ganz einfach.

Na sowas.

von tip (Gast)


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Thomas O. schrieb:
> mich würde nun mal der geheime Passus mit dem Schadensersatz
> interessieren, ob der jemals noch nachgeliefert wird.

Wieso sollte der TO den nachliefern? Wozu brauchst Du den?

Vielleicht hilfts dir auf die Sprünge, wenn du den Betreff liest (wer 
das kann, ist klar im Vorteil). Da steht nämlich:

"Arbeitgeber droht Vertragsverletzung"

nicht

"Arbeitgeber droht mit Klage wegen Vertragsverletzung"

von Wühlhase (Gast)


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@Percy:
Ah...gut daß ich den mal gelesen habe. Wieder was gelernt.:)

Allerdings würde mich da mal interessieren wie das in der Praxis 
gehandhabt werden würde, wenn sich AG und AN tatsächlich einig sind, 
jedoch die Schriftform dennoch in den Wind schlagen. (Nur mal 
theoretisch angenommen.)

Will die schriftliche AV-Aufhebung sonst noch jemand sehen? FA oder KK 
vielleicht?

von Cerberus (Gast)


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Wühlhase schrieb:
> Auch wenn beide Parteien theoretisch mündlich vom Vertrag zurücktreten
> könnten

Dem steht $ 623 BGB entgegen, gleich welche Vertragsform gewählt wurde.

Problem beim mündlichen Vertrag ist, dass der AN in Vorleistung geht
und in Ermangelung der Schriftform Beweislastprobleme bekommen kann.
Sollte man sich NIE drauf einlassen.

von Cerberus (Gast)


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Wühlhase schrieb:
> Will die schriftliche AV-Aufhebung sonst noch jemand sehen? FA oder KK
> vielleicht?

Arbeitsagentur.

von Mathias (Gast)


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Danke, für eure Beiträge


Wegen der neuen Stelle wird es dann bald ernst (Zusage/Absage)

Was den mündlichen Vertrag mit meinem Arbeitgeber angeht (den es ja 
nicht gibt)
Was von mir kam: nur Sätze wie; mir gefällts hier gut; Es macht Spaß, 
die Stadt gefällt mir; Hier gibt's genug für mich zu tun.
Also nichts was auch mit Zeugen als Vertrag gelten kann. (nurKonjuktive, 
kein "ich werde/verplichte mich")

@tip (Gast)
Du hattest recht, hauptsächlich ging es mir darum das mein Arbeitgeber 
Probleme bekommt.
Der zweite Punkt, also dass ich Probleme bekomme ist natürlich auch eine 
Frage

Habe gestern erfahren das mein Arbeitgeber meinen Vertrag um 6 weitere 
Monate verlängert hat. Er war erstaunlich freundlich.



Werde euch auf dem Laufenden halten...

;-)

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Karsten-Mathias, auch für dich gilt: nur 1 Name pro Thread.
So steht es in den simplen Nutzungsbedingungen

: Bearbeitet durch Moderator
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