Hallo zusammen, Hab ein kleines Problem was mich beschäftigt. Ich will die Stelle wechseln, dann erwartet meinen (noch) Arbeitgeber eine fette Vertragsstrafe. Zur Erklärung: Aktuell bin ich gerade bei einer kleineren Firma als Entwickler und Experte für "Tool X", was recht seltenes und etwas komplexeres, deshalb nur "Tool X". Eingesetzt bin ich bei einem Projekt bei einem Kunden. Also quasi Arbeitnehmerüberlassung, aber das ist ein anderes Thema. Leider hat mein (noch) Arbeitgeber niemanden, der mich ersetzen kann. Und jemanden Neues zu finden wird schwierig werden, sie haben selber ~ ein Jahr gesucht um mich zu finden. Kann mein noch Chef mir da irgendwas andrehen oder gar ne Entschädigung verlangen?
=> Anwalt, evtl Arbeitsrecht oder Vertragsrecht.
Es gibt das unternehmerische Risiko. Wenn er niemanden findet, ist das erstmal sein Problem. Kündigungsfristen und -formalien sind im Arbeitsvertrag und im Gesetz geregelt. Ihr könnt natürlich handeln. Ich könnte mir vorstellen, dass du für das doppelte Gehalt und zusätzliche Urlaubstage deine Meinung nochmal ändern könntest. Das ist ganz alleine eure Sache. Wenn du rechtlich gesehen kündigen darfst, biete ihm realistisch Konditionen an, zu denen du bereit wärst, zu bleiben. Dann kann er entscheiden, ob er das will. Das ist aber kein Thema für ein Forum, sondern für einen Anwalt.
Karsten schrieb: > Kann mein noch Chef mir da irgendwas andrehen Nein. Das ist SEIN unternehmerisches Risiko wenn er sich auf Vertragsstrafen gegenüber seinen Kunden einlässt. (Es sei denn. du hättest einen ungewöhnlichen Arbeitsvertrag mit bestimmten Sonderklauseln unterschrieben, der dann aber auch mit deutlich höherem Lohn als üblich abgegolten werden müsste).
Solche sonderklauseln sind aber mit dem Arbeitsrecht kaum vereinbar und deutsche Arbeitsgerichte sind da in der Regel sehr arbeitnehmerfreundlich, was auch gut ist.
Beitrag #5696900 wurde von einem Moderator gelöscht.
Karsten schrieb: > Ich will die Stelle wechseln, dann erwartet meinen (noch) Arbeitgeber > eine fette Vertragsstrafe. > > Zur Erklärung: > Aktuell bin ich gerade bei einer kleineren Firma als Entwickler und > Experte für "Tool X", was recht seltenes und etwas komplexeres, deshalb > nur "Tool X". > Eingesetzt bin ich bei einem Projekt bei einem Kunden. Das erklärt nicht im Geringsten ob, warum und welche Vertragsstrafe den Arbeitgeber erwartet. Könnte gut sein, das Du das nur zusammenfabulierst um vom derzeitigen AG eine saftige Gehaltserhöhung zu erpressen.
Karsten schrieb: > Kann mein noch Chef mir da irgendwas andrehen oder gar ne Entschädigung > verlangen? Ich bin kein Anwalt. Was steht zum Thema Kündigung in deinem Arbeitsvertrag? Es kann bei eigener Kündigung unter Umständen ein Verbot geben bei der Konkurrenz anzufangen. Geht da oft um den Bereich Vertrieb, nicht da ein Vertriebler alle Kunden mitnimmt. Hast Du bereits was neues? Wenn in deinem Arbeitsvertrag steht, gesetzliche Kündigungsfrist, Kündigung 4 Wochen zum Ende des Monats etc. , dann sehe ich da keine Probleme deinen Job zu kündigen. Dein Chef wird dir, wenn du, bzw. deine Fähigkeiten wirklich so sehr begehrt sind eine (unverschämt gute) Gehaltserhöhung anbieten.
Ergänzung: Karsten schrieb: > Ich will die Stelle wechseln, dann erwartet meinen (noch) Arbeitgeber > eine fette Vertragsstrafe. Warum möchtest Du kündigen?
Jo, da gibts viele rechtliche und moralische Bedenken ... aber am Schluss zählt die eigene Karriere und das eigene Leben. Machs menschlich und rechtlich so korrekt wie´s nur geht, aber ziehs für Dich durch. Der Markt ist halt der Markt und das evolutionäre Prinzip des Kapitalismus funktioniert nicht ohne Verlierer. Gruß
Ich schrieb: > Es kann bei eigener Kündigung unter Umständen ein Verbot geben bei der > Konkurrenz anzufangen. Das aber auch entsprechend vergütet werden muss.
Jetzt wäre für dich wohl der beste Zeitpunkt für eine Verhandlung um Gehaltserhöhung.
Dussel schrieb: > Ich schrieb: >> Es kann bei eigener Kündigung unter Umständen ein Verbot geben bei der >> Konkurrenz anzufangen. > Das aber auch entsprechend vergütet werden muss. Nicht bei eigener Kündigung, soweit ich weiß. Wenn man gekündigt wird schon.
Karsten schrieb: > Kann mein noch Chef mir da irgendwas andrehen oder gar ne Entschädigung > verlangen? Karsten schrieb: > Hallo zusammen, > > Hab ein kleines Problem was mich beschäftigt. > Ich will die Stelle wechseln, dann erwartet meinen (noch) Arbeitgeber > eine fette Vertragsstrafe. > > Zur Erklärung: > Aktuell bin ich gerade bei einer kleineren Firma als Entwickler und > Experte für "Tool X", was recht seltenes und etwas komplexeres, deshalb > nur "Tool X". > Eingesetzt bin ich bei einem Projekt bei einem Kunden. Also quasi > Arbeitnehmerüberlassung, aber das ist ein anderes Thema. > > Leider hat mein (noch) Arbeitgeber niemanden, der mich ersetzen kann. > Und jemanden Neues zu finden wird schwierig werden, sie haben selber ~ > ein Jahr gesucht um mich zu finden. > > Kann mein noch Chef mir da irgendwas andrehen oder gar ne Entschädigung > verlangen? Und warum willste wechseln? Oder andersrum, wenn dein Cheffe dich "ganz-wild-dringend" braucht. Warum gehts ned zum Boss vom Cheffe und sagt`s "Hey Boss ich brauch mehr Geld!". Den Song von Gunter Gabriel lässte auf dem Smarthphone rauf und runterdöddel dabei. Bekommste mehr Kohle, kannste ja dein Gewissen damit befrieden. Griegste einen "k.i.t.a" brauchste dir keine Gewissenbisse zulegen!
Ich schrieb: > Nicht bei eigener Kündigung, soweit ich weiß. > Wenn man gekündigt wird schon. Ein Wettbewerbsverbot ist i.A. mit einem finanziellen Ausgleich verbunden. Genaueres erfährst Du von Deinem Anwalt für Arbeitsrecht.
Ich schrieb: > Dussel schrieb: >> Ich schrieb: >>> Es kann bei eigener Kündigung unter Umständen ein Verbot geben bei der >>> Konkurrenz anzufangen. >> Das aber auch entsprechend vergütet werden muss. > > Nicht bei eigener Kündigung, soweit ich weiß. > Wenn man gekündigt wird schon. Diese Einschränkung finde ich in https://www.anwalt.de/rechtstipps/das-konkurrenzverbot-wettbewerbsverbot-im-gekuendigten-arbeitsverhaeltnis-vorbereitungshandlungen_062213.html nicht.
Danke. Also zuerst mal, es geht mir überhaupt nicht ums Geld. Der Hauptgrund zu wechseln: Umzug in eine andere Stadt. Ausserdem gefällts mir in meiner aktuellen Firma nicht, da sind zu viele Dinge passiert und überhaupt anzufangen war ein Fehler. Der Aktuelle Stand Bin gerade auf der Suche (Job und Wohnung), wird warscheinlich bald was werden (Bei beiden). Ich bin mir einfach nur unsicher , mein Chef und der Geschäftsführer leiden ein wenig unter Größenwahn und nehmen sich alles Raus. Meetings während des Urlaubstagen, Erreichbarkeit beim Urlaub im Ausland (Da hab ich letzten Sommer einen mega Anschiss bekommen) und Abzug von Urlaubstagen bei Feiertagen in meienr Arbeitsstelle (in anderem Bundesland).
Wie gesagt, ein Anwalt kann da helfen. Wir sind keine Juristen und kennen den Vertrag nicht.
Damit meine ich ein Beratungsgespräch. Nicht direkt den Anwalt auf den Arbeitgeber hetzen. Ansonsten könntest du vielleicht noch für entsprechende Vergütung übergangsweise ein paar Stunden pro Monat für den Arbeitgeber arbeiten.
Karsten schrieb: > Ich bin mir einfach nur unsicher , mein Chef und der Geschäftsführer > leiden ein wenig unter Größenwahn und nehmen sich alles Raus. > Meetings während des Urlaubstagen, Erreichbarkeit beim Urlaub im Ausland > (Da hab ich letzten Sommer einen mega Anschiss bekommen) und Abzug von > Urlaubstagen bei Feiertagen in meienr Arbeitsstelle (in anderem > Bundesland). Ganz klar: kündige. Was mit denen passiert ist ihr Problem. Wenn ich als Unternehmer einen Mitarbeiter, den ich nicht ersetzen kann, so behandle, bin ich einfach selber schuld.
Karsten schrieb: > Danke. > Also zuerst mal, es geht mir überhaupt nicht ums Geld. > > Der Hauptgrund zu wechseln: Umzug in eine andere Stadt. > Ausserdem gefällts mir in meiner aktuellen Firma nicht, da sind zu > viele Dinge passiert und überhaupt anzufangen war ein Fehler. > > Der Aktuelle Stand > Bin gerade auf der Suche (Job und Wohnung), wird warscheinlich bald was > werden (Bei beiden). > > Ich bin mir einfach nur unsicher , mein Chef und der Geschäftsführer > leiden ein wenig unter Größenwahn und nehmen sich alles Raus. > Meetings während des Urlaubstagen, Erreichbarkeit beim Urlaub im Ausland > (Da hab ich letzten Sommer einen mega Anschiss bekommen) und Abzug von > Urlaubstagen bei Feiertagen in meienr Arbeitsstelle (in anderem > Bundesland). äh, ganz ehrlich, dann ist doch die Entscheidung klar. DU zählst. Es geht um DEIN Leben. Und bei solchen Anwandlungen brauchst Du kein schlechtes Gewissen zu haben. Ich wünsch Dir was, mach die Biege und werd glücklich. PS : was machst Du und wohin solls gehen ? Gruß
F40 schrieb: > Ein Wettbewerbsverbot ist i.A. mit einem finanziellen Ausgleich > verbunden. Genaueres erfährst Du von Deinem Anwalt für Arbeitsrecht. OK. Zum TO, der möchte kündigen, warum auch immer. Der Noch-Arbeitgeber droht, wenn das Projekt nicht fertig wird eine Vertragsstrafe. Solange in dem Arbeitsvertrag unter Kündigung etc. keine seltsame Klauseln stehen kündigen, nachdem man was neues in Form eines unterschriebenen Arbeitsvertrages hat. Falls der Noch-Arbeitgeber sich versucht quer zu stellen, hilft dann wohl nur der Gang zum Fachanwalt für Arbeitsrecht. Falls Doch Klauseln da stehen sollten, Anwalt fragen. Nicht verrückt machen lassen! Viel Erfolg.
Ich schrieb: > OK. > > Zum TO, der möchte kündigen, warum auch immer. > Der Noch-Arbeitgeber droht, wenn das Projekt nicht fertig wird eine > Vertragsstrafe. ? wieso: "Der Noch-Arbeitgeber droht" ich würde ja verstehen: "Dem Noch-Arbeitgeber droht" weil Karsten schrieb: > Ich will die Stelle wechseln, dann erwartet meinen (noch) Arbeitgeber > eine fette Vertragsstrafe.
Karsten schrieb: > Der Aktuelle Stand > Bin gerade auf der Suche (Job und Wohnung), wird warscheinlich bald was > werden (Bei beiden). Da brauchste erst einen Arbeitsvertrag um eine Wohnung zu bekommen. Auf dem Wohnungsmarkt scheinen im Moment nur Spinner Wohnungen anzubieten und die wollen sich dumm und dämlich absichern. Man mietet keine Wohnung, sondern man bewirbt sich darum. Kommt einen bekannt vor, nicht wahr? > Ich bin mir einfach nur unsicher , mein Chef und der Geschäftsführer > leiden ein wenig unter Größenwahn und nehmen sich alles Raus. > Meetings während des Urlaubstagen, Erreichbarkeit beim Urlaub im Ausland > (Da hab ich letzten Sommer einen mega Anschiss bekommen) und Abzug von > Urlaubstagen bei Feiertagen in meienr Arbeitsstelle (in anderem > Bundesland). Bist du abgemahnt worden? Dagegen sollte man sich wehren, sonst wird das über die stille Post an potentielle Firmen weiter getragen (vermutlich auch wenn man es aus der Personalakte entfernen lässt). Ich habe erst gestern einen Personalbogen ausgefüllt wo mein Einverständnis an zu kreuzen war, damit man frühere Arbeitgeber ausfragen darf. So machen kaputte Firmen den Arbeitsmarkt kaputt. Und seien wir doch mal realistisch, ein Jobwechsel ist immer problematisch. Entweder wurde man wegen Unzufriedenheit der Firma gefeuert oder man hat gekündigt (aus welchen Gründen auch immer) und lässt die Firma im Stich. Soll die Firma da begeistert sein? Nur bei einer Firmenpleite oder Umstrukturierung könnte man noch mit einem blauen Auge davon kommen. Bei allen anderen Wechseln ist der Arbeitnehmer dank der Arbeitszeugnisse der Dumme. Der TO muss jetzt keine Schadensersatzforderung fürchten, denn die freie Wahl des Arbeitsplatzes (von ein paar Ausnahmen abgesehen)ist im Grundgesetz garantiert, sonst wäre es ja Zwangsarbeit. Nach meiner Einschätzung droht ihm Ungemach über diese stille Post und wenns ums Geld geht, kennt man da keine Skrupel. Die Klausel in dem Personalfragebogen beweist das.
> Meetings während des Urlaubstagen, Erreichbarkeit beim Urlaub im Ausland > (Da hab ich letzten Sommer einen mega Anschiss bekommen) und Abzug von > Urlaubstagen bei Feiertagen in meienr Arbeitsstelle Das würde mich jetzt aber auch genauer interessieren. Klingt nicht gerade rechtskonform ...
Dein alter Arbeitgeber hatte die Möglichkeit, sich gegen dieses Risiko abzusichern. Er hätte z.B. eine Vertretung ausbilden können. Es soll ja immer wieder vorkommen, dass Leute im Urlaub sind, krank werden, vom Bus überfahren werden oder oder oder. Es ist fahrlässig, Wissen nicht auf mehrere Personen zu verteilen. Und selbst wenn er das nicht macht, hätte er mit einer längere Kündigungsfrist genug Zeit, damit du noch irgendjemanden einlernen könntest. Die längere Kündigungsfrist gilt dann aber für beide. Ich habe z.B. seit Januar einen neuen Kollegen, der hatte 6 Monate Kündigungsfrist - geht, ist nicht unüblich in kritischen Positionen. Deinem alten Arbeitgeber war das aber nicht wichtig, er wollte dich im Ernstfall schneller loswerden können. Sein Problem, wenn das jetzt auf ihn zurückfällt. p.s. Besser läuft sowas natürlich wenn du noch Urlaub hast: "Ich kündige zum Ende des nächsten Monats. Ich habe noch 15 Tage Urlaub. 4 Tage bin ich noch da, an wen soll ich was übergeben?"
Anonymer schrieb: > p.s. Besser läuft sowas natürlich wenn du noch Urlaub hast: "Ich kündige > zum Ende des nächsten Monats. Ich habe noch 15 Tage Urlaub. 4 Tage bin > ich noch da, an wen soll ich was übergeben?" Was hast du davon? Dass dich dein ehemaliger Arbeitgeber hasst? Was versprichst du dir davon? Kündigen tut man, wenn man den neuen Arbeitsvertrag unterschrieben hat. So schnell wie möglich, ohne Nachtreten, ohne Knall. Kündigen mit Knalleffekt bringt dir persönlich ziemlich wenig, spricht sich aber möglicherweise herum. Die Kündigung ist für den Arbeitgeber schon Strafe genug, besonders in dem Fall.
Immer das gleiche. Der arme Arbeitgeber wenn man kündigt. Das ist großer stuss. Er hat eine hohe Rendite und kann vorsorgen. Du nicht. Also mach die biege. Hatte das Problem mal in einer kleinen embedded bude.
Vor der Kündigung ein Zwischenzeugnis anfordern, dann kann das Zeugnis nach der Kündigung inhaltlich nicht so weit davon weg sein.
Arno Nym schrieb: > Kündigen tut man, wenn man den neuen Arbeitsvertrag unterschrieben hat. > So schnell wie möglich, Da gibt es eine Ausnahme von. Wenn man weiß, dass der Arbeitgeber rachsüchtig ist und man sich dem nur so kurz wie möglich aussetzen möchte.
Marten Morten schrieb: > Arno Nym schrieb: > Kündigen tut man, wenn man den neuen Arbeitsvertrag unterschrieben hat. > So schnell wie möglich, > > Da gibt es eine Ausnahme von. Wenn man weiß, dass der Arbeitgeber > rachsüchtig ist und man sich dem nur so kurz wie möglich aussetzen > möchte. Wie es hier aber fast alle behaupten ist es als Arbeitnehmer immer geboten nicht zu kündigen weils dem Arbeitgeber dann schlecht geht. Das ist natürlich Unsinn.
Fuselnig schrieb: > Wie es hier aber fast alle behaupten ist es als Arbeitnehmer immer > geboten nicht zu kündigen weils dem Arbeitgeber dann schlecht geht. Da würde ich mir mehr Gedanken über meinen Ruf und meinen zukünftigen Wohlstand machen. Die Armutsschere dürfte hier wohl jedem bekannt sein. Der frömmste Arbeitnehmer kann in diesem Land nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Arbeitgeber nicht gefällt. Vor allem Inhabergeführte sind da gefährlich.
Arno Nym schrieb: > Anonymer schrieb: >> p.s. Besser läuft sowas natürlich wenn du noch Urlaub hast: "Ich kündige >> zum Ende des nächsten Monats. Ich habe noch 15 Tage Urlaub. 4 Tage bin >> ich noch da, an wen soll ich was übergeben?" > > Was hast du davon? Dass dich dein ehemaliger Arbeitgeber hasst? > Was versprichst du dir davon? > > Kündigen tut man, wenn man den neuen Arbeitsvertrag unterschrieben hat. > So schnell wie möglich, ohne Nachtreten, ohne Knall. Kündigen mit > Knalleffekt bringt dir persönlich ziemlich wenig, spricht sich aber > möglicherweise herum. Da stimme ich dir natürlich voll zu: Wenn unterschriebener Vertrag, dann so schnell wie möglich kündigen, ohne nachtreten. "Man sieht sich im Leben immer (mindestens) zweimal." Es geht nicht ums Nachtreten und den großen Knall. Aber wenn der AG sich wie die Axt im Walde benimmt (hier: offensichtlich nicht abgesprochene Meetings und erwartete Erreichbarkeit im Urlaub, Abzug von Feiertagen), dann besteht eben auch keine besondere Fürsorgepflicht für den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber hat es beim Vertragsabschluss in der Hand und kann auch nachträglich (wenn der MA wichtig wird) entsprechende Regelungen treffen. Letzlich MUSS es auch gelegentlich Arbeitgeber böse mit sowas erwischen. Kurze Kündigungsfristen, immer wieder neu befristete Verträge, schlecht bezahlte Praktika und die um sich greifende Zeitarbeit, kurz: prekäre Beschäftigung, geht sonst immer nur einseitig zu Lasten der Arbeitnehmer. Der Schaden muss gelegentlich auch eintreten, damit Arbeitgeber das Risiko realistisch bewerten und Menschen einstellen, statt Human Ressources "hochzufahren".
ths schrieb: > Vor der Kündigung ein Zwischenzeugnis anfordern, dann kann das Zeugnis > nach der Kündigung inhaltlich nicht so weit davon weg sein. Ein Zwischenzeugnis ist immer gut, wenn man es rechtzeitig anfordert, wenn zB.: bald einer der Chefs in Rente geht. Anonymer schrieb: > p.s. Besser läuft sowas natürlich wenn du noch Urlaub hast: "Ich kündige > zum Ende des nächsten Monats. Ich habe noch 15 Tage Urlaub. 4 Tage bin > ich noch da, an wen soll ich was übergeben?" Gute Idee, nur sieht des Anfang des Jahres mit Resturlaub bzw. anteiligem neuen Urlaub dürftig aus. Man trennt sich immer (99,99%) sachlich fair! Man hat Resturlaub, bietet aber bei Rückfragen eine E-Mail (genau eine für dieses Zweck) an. Wie schon geschrieben, ist es Arbeitgeberrisiko, das jemand plötzlich nicht mehr da ist, Kündigung, Autounfall, Herzinfarkt, Lottojackpot, ... - als Arbeitnehmer sollte man sich darüber keine Gedanken machen, dafür wird der Chef gut bezahlt und ich möchte mit dem Chef auch nicht die Verantwortung tauschen. In vielen Fällen macht man sich selbst zu viele Sorgen - was könnte - hätte ... Neuer Arbeitsvertrag, dann Kündigung, sachlich, fair
Cerberus schrieb: > Fuselnig schrieb: > Wie es hier aber fast alle behaupten ist es als Arbeitnehmer immer > geboten nicht zu kündigen weils dem Arbeitgeber dann schlecht geht. > > Da würde ich mir mehr Gedanken über meinen Ruf und meinen zukünftigen > Wohlstand machen. Die Armutsschere dürfte hier wohl jedem bekannt sein. > Der frömmste Arbeitnehmer kann in diesem Land nicht in Frieden leben, > wenn es dem bösen Arbeitgeber nicht gefällt. Vor allem Inhabergeführte > sind da gefährlich. Man hatte schon immer die Möglichkeit in Grund und Boden zu klagen wenn es wirklich solche Telefonate zwischen personalen oder Besitzern gibt. Dank DSGVO ist das noch besser und sowas kommt irgendwann raus. Und es ist großer Schwachsinn zu behaupten, dass man beim kündigen in die Armutsfalle kommt. Da muss man einfach mal ein bisschen Netzwerken und das läuft schon und JA auch ab 50. Nötige Sozialkompetenz natürlich vorausgesetzt.
Karsten schrieb: > Hab ein kleines Problem was mich beschäftigt. > Ich will die Stelle wechseln, dann erwartet meinen (noch) Arbeitgeber > eine fette Vertragsstrafe. Sorry, aber hast du deine Gedanken schon mal in die andere Richtung laufen lassen? Du hast gerade eine Familie gegründet und / oder ein Haus gebaut und dein Chef schmeißt dich plötzlich raus. Denkst du, der macht sich Gedanken, ob du deine Rechnungen noch bezahlen kannst. Es wurden oben schon genug zum Thema gesagt. Ohne jetzt deinen Arbeitsvertrag zu kennen, ist ein Rat natürlich schwierig. Allerdings wurden die allermeisten Klauseln, mit denen ein Arbeitgeber die Leute unter Druck setzen will von den Arbeitsgerichten kassiert. Die AG haben oftmals noch nicht kapiert, dass eine gute Bezahlung, ein nettes Betriebsklima und vor allem Motivation die Leute in der Firma hält. Dazu gehört natürlich auch mal ein "Danke" oder "Gut gemacht, weiter so". Karsten schrieb: > Eingesetzt bin ich bei einem Projekt bei einem Kunden. Also quasi > Arbeitnehmerüberlassung, aber das ist ein anderes Thema. Ist es echte Arbeitnehmerüberlassung oder eher eine Art Montage? Bei ersterem braucht dein AG eine Zulassung der Arbeitsagentur, andernfalls könnte es teuer werden. Wenn es so ist, gelten für dich ja die extrem ungünstigen Regeln bezüglich Zeitarbeit. Da würde ich überhaupt nicht fragen und bei erstbester Gelegenheit den Abflug machen.
Karsten schrieb: > Ich will die Stelle wechseln, dann erwartet meinen (noch) Arbeitgeber > eine fette Vertragsstrafe. Ist das wirklich dein Problem, wenn dein voll geschäftsfähiger Arbeitgeber Verträge unterzeichnet, die er im Zweifel nicht erfüllen kann?
Karsten schrieb: > Ich will die Stelle wechseln, dann erwartet meinen (noch) Arbeitgeber > eine fette Vertragsstrafe. Das ist nicht Dein Problem. Du musst den Vertrag einhalten, den Du mit Deinem Arbeitgeber eingegangen bist. > Leider hat mein (noch) Arbeitgeber niemanden, der mich ersetzen kann. Das ist nicht Dein Problem. Sondern das Deines Arbeitgebers. > Kann mein noch Chef mir da irgendwas andrehen oder gar ne Entschädigung > verlangen? Halte einfach Deinen Vertrag ein. Wenn da zum Beispiel drin steht, dass Du eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende hast, dann ist es eben genau so. Die Kündigung in schriftlicher Form abschicken kannst Du jederzeit. Also angenommen, Du würdest noch im Januar kündigen. Dann wärst Du mit oben genannter Frist bis zum 30. April einschließlich bei Deinem jetzigen Arbeitgeber angestellt, und ab dem 1. Mai eben nicht mehr.
Ich schrieb: > Der Noch-Arbeitgeber droht, wenn das Projekt nicht fertig wird eine > Vertragsstrafe. DEM Leseverständnis lässt sich üben.
Cerberus schrieb: > Da würde ich mir mehr Gedanken über meinen Ruf und meinen zukünftigen > Wohlstand machen. Die Armutsschere dürfte hier wohl jedem bekannt sein. Wieso sollte mein Ruf in irgendeiner Form beschädigt werden weil ich den Arbeitgeber wechsle? Das kann tausend Gründe haben, wovon nur sehr wenige Fachlich begründet sind (...und dann auch eher in einer Kündigung meines Chefs an mich resultieren würden). Die Aussage, daß man automatisch in die Armutsfalle tappt wenn man kündigt ist nur dann richtig, wenn dies Hals über Kopf passiert. Jeder normale Mensch sucht sich erst aus fester Anstellung heraus einen neuen Job und kündigt dann. Klar hat man dann noch die Probezeit, aber die hat man bei seinem aktuellen Arbeitgeber ja auch überstanden. Wenn die Arbeitsbedingungen nicht (mehr) stimmen hat man 2 Möglichkeiten: die Erste ist: man arrangiert sich mit der Situation. Die 2. ist: man ändert die Sachlage. Das kann durch eine (angedrohte) Kündigung geschehen oder nur durch ein klärendes Gespräch. Prinzipiell zu allem "Ja" und "Amen" zu sagen weil man Angst vor einem Neuanfang hat ist jedenfalls die denkbar schlechteste aller Möglichkeiten. Die führt nur in die Verbitterung, was dann früher oder später auch das persönliche Umfeld betrifft. (Niemand ist gern mit dauernd mies gelaunten Menschen zusammen) Natürlich darf man nicht aus den Augen verlieren, daß es überall Licht und Schatten gibt. Bei einem Bewerbungsgespräch zeigt sich die Firma naturgemäß von ihrer sonnigen Seite, aber die kleineren Ärgernisse gibt es auch dort, mit Sicherheit. Das Betriebsklima z.B. ist neben dem Arbeitsinhalt, zumindest für mich, der wichtigste Punkt bei einem Arbeitgeber, das kann man aber in Vorgesprächen allenfalls erahnen. Den Arbeitsinhalt kann man dagegen gut umreißen und sich so ziemlich sicher sein, ob die Anforderungen zum eigenen Profil passen. Aber auch wenn man in der Probezeit merkt, daß es nicht passt kann man problemlos weiter wechseln. Man sollte es nur nicht zu oft hintereinander tun, denn irgendwann zerlegt einem das häufige Wechseln den Lebenslauf und das kann dann tatsächlich zu einem Problem mutieren.
Cerberus schrieb: > Da würde ich mir mehr Gedanken über meinen Ruf und meinen zukünftigen > Wohlstand machen. Die Armutsschere dürfte hier wohl jedem bekannt sein. Viele Gedanken um deinen Ruf scheinst du dir hier allerdings nicht zu machen. Hast du wenigstens einen guten Ruf beim JobCenter? Ich bezweifle es stark.
Cyblord -. schrieb: > Hast du wenigstens einen guten Ruf beim JobCenter? Ich bezweifle > es stark. Da bin ich eh abgekündigt, weil zu alt. ;-b Christian B. schrieb: > Wieso sollte mein Ruf in irgendeiner Form beschädigt werden weil ich den > Arbeitgeber wechsle? Weil du auf die eine oder andere Art das Gefüge einer Firma störst. Kündigst du, muss dein alter Chef erst mal Ersatz besorgen, weil du ihn ja quasi im Stich lässt. Wirst du gekündigt, dann weil man deiner Überdrüssig wurde. Das alles hemmt eine neue Jobaufnahme. Wie der neue Chef davon erfährt? Na, über die Angaben im LL und die Kontaktanschrift in den Arbeitszeugnissen. Vor ein Paar Tagen hatte ich in einem Personalfragebogen eine Position, wo man der beworbenen Firma Erlaubnis gibt, bei der alte Firma zu recherchieren. Ein Wechsel wird immer mit Argwohn betrachtet. Biste nun im Bilde?
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Zocker_54 schrieb im Beitrag #5698419: > Dem alten Arbeitgeber eine kleben ! > Ist die schnellte Form er kündigung. nur sicherer unter Zeugen, ohne Zeugen könnte der glatt den Vorfall unterm Teppich kehren wenn die Vertragsstrafe teuerer als sein Ego ist. Mein Gruppenleiter hat dem Vorstand auch mal per Hauspost den Dreck vom Treppenaufgang im C4 Kuvert geschickt weil nie geputzt wurde, das half das dort danach geputzt wurde.
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Zocker_54 schrieb im Beitrag #5698419: > Re: Möchte kündigen, -> Arbeitgeber droht Vertragsverletzung > > Dem alten Arbeitgeber eine kleben ! > > Ist die schnellte Form er kündigung. Das ist eine Dumme Idee. So ziemlich der größte unbeholfene Schwachsinn, den ich hier je gelesen habe.
Cerberus schrieb: > Vor ein Paar Tagen > hatte ich in einem Personalfragebogen eine Position, wo man der > beworbenen Firma Erlaubnis gibt, bei der alte Firma zu recherchieren. > Ein Wechsel wird immer mit Argwohn betrachtet. Biste nun im Bilde? [Mod.: Text entfernt, bitte sachlich bleiben!] Nehmen wir mal an, ich kündige meine aktuelle Stellung weil ich mit einem Kollegen nicht klar komme, weil ich wegen meiner Familie umziehen muss oder sowieso schon die ganze Zeit ewig weit pendle. Das sind drei durchaus triftige Gründe. Die haben allesamt nichts, aber auch gar nichts mit der fachlichen Eignung zu tun. Auch sagen sie wenig über meine Sozialkompetenz aus (anders währe es vielleicht, wenn nicht ein Kollege ein Problem ist sondern nur einer keins, bei vielen Geisterfahrern auf der eigenen Spur... du weißt Bescheid). Wieso sollte also mein neuer Arbeitgeber Interesse daran haben, bei meinem alten AG nachzufragen? Er hat doch selbst eine Probezeit, in welcher er mich (und ich die Firma) näher kennen lernen kann und an deren Ende man spätestens wissen sollte, ob man ins Team passt oder ob nicht. Außerdem hat man ein Anschreiben bei der Bewerbung und mindestens ein Vorstellungsgespräch, wo sich erfahrungsgemäß über die Motivation zu wechseln ausgetauscht wird. Ja, ich weiß, darauf braucht man nicht wahrheitsgemäß zu antworten und wenn man als Grund nur mehr Geld ansieht würde ich das besser auch nicht. Man sollte sich in einem solchen Fall aber an das Sprichwort: Lügen haben kurze Beine erinnern, sprich: höchstwahrscheinlich kommt der tatsächliche Grund sowieso heraus. Und sei es, weil ein Mitarbeiter der neuen Firma auf der Hochzeit seiner Tochter auf einen Bekannten von dir trifft und die sich zufälliger weise über dich unterhalten. Klingt weit hergeholt? Ist es aber nicht, das ist durchaus möglich und mir auch schon so ähnlich passiert. Wenn dann die tatsächliche Motivation in irgendeiner Weise zu einem Problem für die neue Firma werden könnte hat man den Salat (verschärft durch die Tatsache, daß sich der neue Chef natürlich ob der Lüge auch etwas angepisst fühlen wird). Somit ist es, meiner Erfahrung nach, durchaus von Vorteil ehrlich zu sein. Wenn man nach einem VG den Job nicht bekommt: was solls? Allemal besser, als während der Probezeit raus zu fliegen, denn dann ist man tatsächlich, wegen der kurzen Kündigungsfrist, im Zugzwang um deiner beschworenen Armutsspirale ein Schnippchen zu schlagen.
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Moin Zusammen! Vielen Dank für die Antworten. Nochmal ein paar Klarstellungen: Das mit der Vertragsstrafe weis ich von meinem Chef. War auch der Grund warum die mich für mein erstes Projekt, beim gleichen Kunden geholt haben (das Gehalt ist gut). Die haben beim vorstellungsgespräch auch ein "bisschen" gefunkert und falsche Versprechungen gemacht, aber das ist ein anderes Thema. Was ein problem sein könnte ict, das ich Mündlich! gesagt habe, dass ich das hier interessant und schön finde und sehr gerne hier dauerhaft und bis zum Ende im Projekt bleiben will. (Miete und Hotel wurden mir von der Firma bezahlt) Was die Begründung für einen Stellenwechsel angeht, das ist für mich jetzt ganz einfach. Ich bin dabei umzusiehen! Wohne eigentlich in Stadt "F", da ist auch mein Brötchengeber (die kleine Bude). Mein aktueller Arbeitsplatz (der Kunde) ist in Stadt "K". Da hab ich meine Freundin kennengelernt und will dort mit ihr zusammen ziehen. Das ist ein legitimer Wechselgrund, weil 190 Km Pendelweg (eine Strecke) sind etwas schlecht.->Dürfte für den neuen Arbeitgeber ziemlich unverdächtig sein. Das Lustige ist, mein aktueller Chef (F) vermutet da noch nix, der hält mich für "anders" und "Fan" von K ;-) also nix Single und Familie.
Meine Frage ging eigentlich: Hab ihr schon mal das erlebt, und was waren eure Erfahrungen? Also aus den unterschiedlichen Perspektiven. Der, der geht der Chef, der Kunde oder der Nachfolger?
Karsten schrieb: > Meine Frage ging eigentlich: > Hab ihr schon mal das erlebt, und was waren eure Erfahrungen? Es ist oft ganz normal dass Leute gehen die man nicht sofort ersetzen kann. Auch wenn schon seit 5 Jahren feststeht dass da bald jemand in Rente geht. Na und? Dann wird halt geguckt wenn der Laden brennt. Zwei Leute durchfüttern nur damit es einen guten Übergang gibt, ist out. Deshalb würde ICH mir da keine Sorgen machen. Der Laden wird nicht wegen dir Pleite gehen. Und wenn doch kanns dir auch egal sein. Das ist PAL (Problem anderer Leute).
Für dich gilt nur eins: vertraglich geregelte Kündigungszeit und falls du noch Resturlaub hast, kommt dieser noch dazu. Was passieren kann, der Arbeitgeber droht dir mit mehr Geld, um dich länger zu behalten. Also aus den unterschiedlichen Perspektiven. >Der, der geht Ist deine Sache, du bist aus der Geschichte raus und du gehst wahrscheinlich mit der Hoffnung irgendwo anders glücklicheres Arbeitsleben zu führen. >der Chef, Wenn der Kunde mit dir zufrieden war und der Chef mit dir kein Geld mehr verdienen kann, ist er sicher nicht happy drüber. >der Kunde Wenn der Kunde deine Arbeit bezahlt hat, war es ihm wichtig, wird sich natürlich auch ärgern. >oder der Nachfolger? Der hat am meisten Stress sich in fremde, seltene und etwas komplexere Tools einzuarbeiten. Der bekommt am meisten graue Haare, schlaflose Nächte, Depression und mehr. Es ist halt so, dass der Chef und der Kunde nicht auf ein Pferd setzen (Risiko-Minimierung). Ein Ing. setz dagegen nur auf ein Pferd: den Arbeitgeber.
Karsten schrieb: > Was ein problem sein könnte ict, das ich Mündlich! gesagt habe, dass ich > das hier interessant und schön finde und sehr gerne hier dauerhaft und > bis zum Ende im Projekt bleiben will. (Miete und Hotel wurden mir von > der Firma bezahlt) Mündliche Zusagen sind im Arbeitsrecht nicht bindend. Es gilt das, was unterschrieben wurde. Also in der Regel der Arbeitsvertrag. Außerdem kann das, was Du gesagt hast, zu dem Zeitpunkt ja auch sehr wohl gestimmt haben. Dann sind aber Dinge passiert die Dir nicht gefallen haben. Wie z.B. dass Du Deinen Urlaub nicht normal und ungestört verbringen konntest. Das muss man sich als Arbeitnehmer nicht gefallen lassen.
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Beitrag #5699777 wurde von einem Moderator gelöscht.
Christian B. schrieb: > Wieso sollte > also mein neuer Arbeitgeber Interesse daran haben, bei meinem alten AG > nachzufragen? Weil er nicht die Katze im Sack kaufen und bezahlen will? Gibt genug Auswendiglerner mit Bestnoten, die in der Praxis nichts drauf haben. Umgekehrt kann man das an schlechten Noten annehmen, übersieht da aber oft echte Talente. > Er hat doch selbst eine Probezeit, in welcher er mich (und > ich die Firma) näher kennen lernen kann und an deren Ende man spätestens > wissen sollte, ob man ins Team passt oder ob nicht. Die Probezeit regelt, dass der Arbeitgeber in der Probezeit ohne Angabe von Gründen mit einer 14tägigen Frist kündigen darf. Die Probezeit hat dann allenfalls noch Wirkung auf unterschiedliche Kündigungsfristen(danach 4 Wochen). Für den AN ist das nur eine Zitterpartie. Das volle Gehalt muss natürlich Vertragsgemäß gezahlt werden, was die Betriebsbilanz so oder so belastet. Da möchte man als Chef natürlich Sicherheiten haben, dass der Bewerber was taugt. Aus dem Arbeitszeugnis kann man das für gewöhnlich nicht herauslesen, aber man kann beim letzten Arbeitgeber anrufen und sich erkundigen. Die Vermutung ist ja durch die Zustimmung im Personalfragebogen bestätigt. Wenn man als AN meint, dass wäre nicht der richtige Betrieb, aus welchen Gründen auch immer, kann man JEDERZEIT Fristgerecht kündigen, egal ob in der Probezeit oder danach. Einen neuen Job sollte man da aber schon in der Tasche haben. Daher hat die Probezeit für AN in der Beurteilung, ob der Betrieb was taugt, keine Wirkung. [Mod.: persoenliche Dinge geloescht, bitte sachlich bleiben]
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Bearbeitet durch Admin
Cerberus schrieb: > Umgekehrt kann man das an schlechten Noten annehmen, > übersieht da aber oft echte Talente. Oft? Selbst wenn da mal ein Talent dabei ist, will man diese Art von Talenten nicht haben. Insofern nicht so schade.
Leistungszulage schrieb: > Cerberus schrieb: >> Umgekehrt kann man das an schlechten Noten annehmen, >> übersieht da aber oft echte Talente. > > Oft? > > Selbst wenn da mal ein Talent dabei ist, will man diese Art von Talenten > nicht haben. Insofern nicht so schade. Nö, in dem Fall hat Cerberus schon Recht. Noten sagen wenig bis gar nichts darüber aus, ob jemand später einen guten Job macht. Hochschulen und Firmen sind einfach zwei völlig verschiedene Welten.
Hast du etwas von einer Strafe im Arbeitsvertrag drinstehen? Wenn nicht, lass dir von deinem Chef keinen Bären aufbinden. Aber ne gute Verhandlungsposition ist das schon, wenn er sich so nen Vertrag an Land geholt hat und nun pünktlich liefern muss. Da kann man doch gut und gerne die Kündigung fürs doppelte Gehalt etwas rausschieben. Selbst wenn man lange Kündungsfristen vereinbart hat, gibt es immer noch die Möglichkeit des Auflösungsvertrages. Der Arbeitsgeber muss ja 6 Wochen lang den Lohn bei Krankheit fortzahlen. Und mit jeder neuen Krankheit beginnt das von neuem. Also welches Interesse sollte er daran haben, einen Mitarbeiter Monate lang weiter zu bezahlen wenn dieser Krank zuhause sitzt. Und mit einer Bestätigung vom Arzt gibt es sogar im Fall der Selbstkündigung Arbeitslosengeld. Also was steht in deinem Arbeitsvertrag bezüglich irgendwelcher Sanktionen? Ich kenne soetwas nur wenn jemand eine sehr teure Zusatzausbildung bekommt, damit er dann nicht ein Jahr später wo anderst hin wechselt. Da heißt es dann man muss sich 5 Jahre o.ä. binden sonst muss man diese Kosten zurückzahlen... Auch mit dem Weihnachtsgeld kann das passieren. Ich weiß aber nicht ob das generell so ist mit den 3 Monaten also erst ab April wechseln oder ob das eine individuelle Regelung ist.
Cerberus schrieb: > Die Probezeit regelt, dass der Arbeitgeber in der Probezeit ohne > Angabe von Gründen mit einer 14tägigen Frist kündigen darf. AN genauso was die Frist angeht. Cerberus schrieb: > Die Probezeit hat dann allenfalls noch Wirkung auf unterschiedliche > Kündigungsfristen(danach 4 Wochen). Ist pauschal nicht ganz zutreffend. Danach z.B. 3 Monate zum Quartalsende. Cerberus schrieb: > Für den AN ist das nur eine > Zitterpartie. Ist pauschal vielleicht bei dir zutreffend. Geht auch anders herum, mehrfach erlebt. AN kündigen während der Probezeit. Diese waren dann froh über die noch kurze Frist von 14 Tagen. Seitdem ich arbeite, habe ich jedenfalls häufiger Kündigungen von AN Seite erlebt als vom AG. Cerberus schrieb: > Ein Problem mit mir hast nur du und das nicht mal begründet. Das hatte ich ach schon mal geschrieben. Melde dich an, dann siehst du wie viele Leute deine Post negativ bewerten und damit zum Ausdruck bringen, dass sie damit ein Problem haben. Ach geht ja nicht, "Michael S. (technicans)" bleibt gesperrt. Hat wohl seinen Grund, oder? selbst die Moderatoren haben mit dir ein Problem :) Cerberus schrieb: > Ach, einen Abschluss in Psychologie hast du auch noch? Braucht man in deinem Fall tatsächlich weniger, um diese Beurteilung zu fällen. Oder, um es milder auszudrücken: um diesen Vergleich herzustellen.
Er sollte erst einen neuen Arbeitsvertrag haben und DANN kündigen. Sonst bekommt er noch eine Sperre vom Amt, wenn etwas schief geht. Es gibt natürlich auch sehr lange und schmerzliche Kündigungsfristen. Aber den alten Chef erklären, daß er heiraten möchte und deswegen weg möchte, ist ein menschliches Argument. Man sieht sich ja immer 2x auf dieser Welt. Ein guter Chef hat für jedes Problem eine Lösung (allerdings muß das Klima stimmen).
Cerberus schrieb: > Kastanie schrieb: >> Ob er Stimmen hört, kann ich auch nicht beurteilen. > Ein Problem mit mir hast nur du Nicht nur Kastanie, aber sie hat sich erlaubt, es mal laut zu formulieren! Rudi Radlos schrieb: > Man sieht sich ja immer 2x auf dieser Welt. Richtig, und weiß dann, dass man keinen Hampelmann vor der Nase hat. Ich hatte im beruflichen Umfeld einige Situationen, wo eine Zusammenarbeit im Streit endete. Irgendwann bekam man wieder miteinander zu tun, "ach, kennen wir uns nicht schon"? Und gucke da, beide Seiten haben Lehren gezogen und das nächste Projekt wurde gemeinsam bestens abgearbeitet. Will sagen: Unter Erwachsenen ist ein Streit oftmals förderlich oder sogar notwendig um Positionen klar zu stellen.
Cerberus schrieb: > Weil er nicht die Katze im Sack kaufen und bezahlen will? > Gibt genug Auswendiglerner mit Bestnoten, die in der Praxis nichts > drauf haben. Umgekehrt kann man das an schlechten Noten annehmen, > übersieht da aber oft echte Talente. Und du meinst, ein Anruf beim aktuellen Arbeitgeber bringt da Licht ins dunkel? Ich denke: der Schuss ginge sowas von nach hinten los: Wenn ich AG wäre und mich einer zur Leistungsfähigkeit eines Mitarbeiters (ohne Grund) am Telefon fragen würde, dann gibt es genau 2 Möglichkeiten: der MA ist leicht zu ersetzen und man wäre froh, wenn er nicht mehr da ist: In dem Fall würde ich ihn natürlich überschwänglich loben, denn so werde ich ihn als AG besonders leicht los. Brauche ich ihn aber, würde ich sagen, er ist ne ziemliche Pfeiffe und man sucht schon nach Gründen, ihm zu kündigen. Ergo: der neue Ag wird von einer Anstellung natürlich eher absehen, was er so nicht sagen wird, sondern eher versucht, die Bedingungen für einen Wechsel schlecht zu machen (Gehalt sehr niedrig ansetzen z.B.) Cerberus schrieb: > Das volle Gehalt muss natürlich Vertragsgemäß gezahlt werden, was > die Betriebsbilanz so oder so belastet. ...und du meinst, das eine Firma das Gehalt eines Mitarbeiters für 14 Tage in Schwierigkeiten bringt wenn dies ohne Leistung zu bekommen gezahlt werden muss? Bei einer Firma, der es so schlecht geht wird kein normaler Arbeitnehmer anfangen. Cerberus schrieb: > Wenn man als AN meint, dass wäre nicht der richtige Betrieb, aus > welchen Gründen auch immer, kann man JEDERZEIT Fristgerecht kündigen, > egal ob in der Probezeit oder danach. Das kann auch der AG, ja, ich weiß, das muss triftige Gründe haben. Wenn eine Firma aber einen MA loswerden will gibt es mehr oder weniger langwierige Wege das zu erreichen. Auch nach der Probezeit ist also keineswegs sicher, daß man bis zur Rente dort die Eier schaukeln kann. In einem Konzern mag das untergehen, in kleineren firmen fällt sowas auf. Und dann gibts den harten Weg über Abmahnungen oder man kündigt betriebsbedingt wegen interner Umstrukturierung. Das ist nun wirklich kein Problem. Ich persönlich habe es weder je persönlich erlebt noch davon im Bekanntenkreis je gehört, daß ein potentieller AG vor Vertragsabschluss beim aktuellen AG des Mitarbeiters angerufen hätte. Ich will nicht ausschließen, daß es sowas gibt, aber wenn, dann nur im absoluten Ausnahmefall, schon wegen der extremen Unschärfe der Antwort, siehe Anfang des Postings.
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Karsten schrieb: > Leider hat mein (noch) Arbeitgeber niemanden, der mich ersetzen kann. > Und jemanden Neues zu finden wird schwierig werden, sie haben selber ~ > ein Jahr gesucht um mich zu finden. Das ist ein Problem deines Arbeitgebers. Kaum zeitnah zu ersetzende Leute haben oftmals eine deutlich längere Kündigungsfrist, an die sich dann beide Seite halten müssen. > Kann mein noch Chef mir da irgendwas andrehen oder gar ne Entschädigung > verlangen? Nicht wenn du dich an deinen Vertrag hältst. In deinem Arbeitsvertrag oder sonstigen Projektvereinbarungen sollte alles drin stehen. Hr. Karsten (Gast) verpflichtet sich das Projekt vollständig abzuschließen... Habe noch nie gehört, das einer bei einer rechtzeitigen Selbstkündigung, gemäß Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag irgendwas als Entschädigung zahlen musste, weil das Projekt nicht so einfach fortgeführt werden kann. Man sieht sich immer 2x im Leben - richtig. Für den TO Mach dir keine Gedanken um etwas, wofür dein Chef die Kohle bekommt. Schau nach deinen Kündigungsfristen in deinem Arbeitsvertrag, idR 4 Wochen zum Monatsende oder zum 15. Unterschreibe deinen neuen Arbeitsvertrag Kündige schriftlich ordnungsgemäß deinen alten Arbeitsvertrag, lass dir den Eingang bestätigen. Warte auf Reaktion die da bestimmt kommt. Überlege dir vorher einen sachlichen Grund, warum du gekündigt hast. Neue Stadt - private Gründe, Freundin, Frau zusammenziehen, .... Wenn der Chef dann Probleme macht, hilft dann ein entsprechender Anwalt für Arbeitsrecht weiter.
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Mark B. schrieb: > Mündliche Zusagen sind im Arbeitsrecht nicht bindend. Es gilt das, was > unterschrieben wurde. Also in der Regel der Arbeitsvertrag. > Irgendwo mag das so sein, aber nicht in Deutschland.
Christian B. schrieb: > ...und du meinst, das eine Firma das Gehalt eines Mitarbeiters für 14 > Tage in Schwierigkeiten bringt wenn dies ohne Leistung zu bekommen > gezahlt werden muss? Meine ich nicht. Am Knausrigsten sind immer die, bei denen es nicht am Geld mangelt. Christian B. schrieb: > Und du meinst, ein Anruf beim aktuellen Arbeitgeber bringt da Licht ins > dunkel? Was da bequatscht wird, weiß doch keiner und das ist das Problem. Macht sicher auch nicht jeder, allein die Verunsicherung bleibt. Die Verantwortlichen wissen auch, dass das illegal ist, aber wo kein Kläger ist auch kein Richter. Daher kommen solche Sachen so gut wie nie ans Licht, wenn sich da nicht mal einer verquatscht. In meinem Bekanntenkreis ist das nämlich schon ein paar mal passiert, allerdings nicht über mich, sondern über andere Angestellte.
Percy N. schrieb: > Mark B. schrieb: > >> Mündliche Zusagen sind im Arbeitsrecht nicht bindend. Es gilt das, was >> unterschrieben wurde. Also in der Regel der Arbeitsvertrag. >> > > Irgendwo mag das so sein, aber nicht in Deutschland. Im Prinzip hast Du Recht, dass man einen Vertrag auch mündlich abschließen kann. Da ja hier aber ein schriftlicher Vertrag vorliegt, ist dies ohne Belang. Es gilt das, was im Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten ist. Daran muss sich der Themenersteller halten und an sonst nichts.
Es sei denn, die mündliche Übereinkunft kann irgendwie nachgewiesen werden. Meistens scheitert es an diesem Punkt.
Wühlhase schrieb: > Es sei denn, die mündliche Übereinkunft kann irgendwie nachgewiesen > werden. Meistens scheitert es an diesem Punkt. Richtig.
Mark B. schrieb: > Percy N. schrieb: >> Mark B. schrieb: >> >>> Mündliche Zusagen sind im Arbeitsrecht nicht bindend. Es gilt das, was >>> unterschrieben wurde. Also in der Regel der Arbeitsvertrag. >>> >> >> Irgendwo mag das so sein, aber nicht in Deutschland. > > Im Prinzip hast Du Recht, dass man einen Vertrag auch mündlich > abschließen kann. Da ja hier aber ein schriftlicher Vertrag vorliegt, > ist dies ohne Belang. Es gilt das, was im Arbeitsvertrag schriftlich > festgehalten ist. Daran muss sich der Themenersteller halten und an > sonst nichts. Keineswegs. Die allgemeine Vertragsfreiheit ermöglicht es den Parteien, auch mündlich von der gewillkürten Schriftform Abstand zu nehmen. Man findet gern in Formularverträgen den Satz "weitere Abreden wurden nicht getroffen". Die ältere Formulierung, wonach Änderungen oder Erweiterungen der Schriftform bedürfen, hatte sich "nicht bewährt". Wer hinterher wie beweisen kann, was vereinbart wurde, steht freilich auf einem anderen Blatt. Ebenso, ob man in die Äußerung, man sei an einem Projekt interessiert, einen Rechtsbindungswillen hinein interpretieren kann. Fazit: kommt vorliegend wohl kaum darauf an. Edit: Tarifverträge mögen anderes vorsehen.
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Auch wenn beide Parteien theoretisch mündlich vom Vertrag zurücktreten könnten, gilt dennoch daß das Gericht Beweise sehen will, wenn der Chef sich tatsächlich traut zu klagen. Mündlicher Vertrag hin oder her, was vor Gericht nicht bewiesen werden kann hat für den Richter auch nicht stattgefunden. (Normalerweise jedenfalls, in einem ordentlichen Rechtsstaat.) Im Übrigen können Verträge nach deutschem Recht sogar ohne mündliche oder schriftliche Form geschlossen werden. Ein Vertrag kommt auch durch schlüssiges Handeln zustande. In diesem Fall würde das so aussehen: Karsten kommt schlicht nicht mehr zur Arbeit, und der AG zahlt im schlicht kein Geld mehr und unternimmt auch sonst nichts, um ihn wieder zur Arbeit zu bewegen. Aber wie gesagt, ohne Beweise was alles abgesprochen war wird sowas juristisch schwierig...oder ganz, ganz einfach.
mich würde nun mal der geheime Passus mit dem Schadensersatz interessieren, ob der jemals noch nachgeliefert wird.
Wühlhase schrieb: > Mündlicher Vertrag hin oder her, was vor Gericht nicht bewiesen werden > kann hat für den Richter auch nicht stattgefunden. (Normalerweise > jedenfalls, in einem ordentlichen Rechtsstaat.) > Ich hatte nichts anderes behauptet ... > Im Übrigen können Verträge nach deutschem Recht sogar ohne mündliche > oder schriftliche Form geschlossen werden. Ein Vertrag kommt auch durch > schlüssiges Handeln zustande. Richtig. > In diesem Fall würde das so aussehen: > Karsten kommt schlicht nicht mehr zur Arbeit, und der AG zahlt im > schlicht kein Geld mehr und unternimmt auch sonst nichts, um ihn wieder > zur Arbeit zu bewegen. > Kann passieren. Und welcher Vertrag soll hier geschlossen werden? Lies mal § 623 BGB. > Aber wie gesagt, ohne Beweise was alles abgesprochen war wird sowas > juristisch schwierig...oder ganz, ganz einfach. Na sowas.
Thomas O. schrieb: > mich würde nun mal der geheime Passus mit dem Schadensersatz > interessieren, ob der jemals noch nachgeliefert wird. Wieso sollte der TO den nachliefern? Wozu brauchst Du den? Vielleicht hilfts dir auf die Sprünge, wenn du den Betreff liest (wer das kann, ist klar im Vorteil). Da steht nämlich: "Arbeitgeber droht Vertragsverletzung" nicht "Arbeitgeber droht mit Klage wegen Vertragsverletzung"
@Percy: Ah...gut daß ich den mal gelesen habe. Wieder was gelernt.:) Allerdings würde mich da mal interessieren wie das in der Praxis gehandhabt werden würde, wenn sich AG und AN tatsächlich einig sind, jedoch die Schriftform dennoch in den Wind schlagen. (Nur mal theoretisch angenommen.) Will die schriftliche AV-Aufhebung sonst noch jemand sehen? FA oder KK vielleicht?
Wühlhase schrieb: > Auch wenn beide Parteien theoretisch mündlich vom Vertrag zurücktreten > könnten Dem steht $ 623 BGB entgegen, gleich welche Vertragsform gewählt wurde. Problem beim mündlichen Vertrag ist, dass der AN in Vorleistung geht und in Ermangelung der Schriftform Beweislastprobleme bekommen kann. Sollte man sich NIE drauf einlassen.
Wühlhase schrieb: > Will die schriftliche AV-Aufhebung sonst noch jemand sehen? FA oder KK > vielleicht? Arbeitsagentur.
Danke, für eure Beiträge Wegen der neuen Stelle wird es dann bald ernst (Zusage/Absage) Was den mündlichen Vertrag mit meinem Arbeitgeber angeht (den es ja nicht gibt) Was von mir kam: nur Sätze wie; mir gefällts hier gut; Es macht Spaß, die Stadt gefällt mir; Hier gibt's genug für mich zu tun. Also nichts was auch mit Zeugen als Vertrag gelten kann. (nurKonjuktive, kein "ich werde/verplichte mich") @tip (Gast) Du hattest recht, hauptsächlich ging es mir darum das mein Arbeitgeber Probleme bekommt. Der zweite Punkt, also dass ich Probleme bekomme ist natürlich auch eine Frage Habe gestern erfahren das mein Arbeitgeber meinen Vertrag um 6 weitere Monate verlängert hat. Er war erstaunlich freundlich. Werde euch auf dem Laufenden halten... ;-)
Karsten-Mathias, auch für dich gilt: nur 1 Name pro Thread. So steht es in den simplen Nutzungsbedingungen
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