Hallo zusammen,
Hab ein kleines Problem was mich beschäftigt.
Ich will die Stelle wechseln, dann erwartet meinen (noch) Arbeitgeber
eine fette Vertragsstrafe.
Zur Erklärung:
Aktuell bin ich gerade bei einer kleineren Firma als Entwickler und
Experte für "Tool X", was recht seltenes und etwas komplexeres, deshalb
nur "Tool X".
Eingesetzt bin ich bei einem Projekt bei einem Kunden. Also quasi
Arbeitnehmerüberlassung, aber das ist ein anderes Thema.
Leider hat mein (noch) Arbeitgeber niemanden, der mich ersetzen kann.
Und jemanden Neues zu finden wird schwierig werden, sie haben selber ~
ein Jahr gesucht um mich zu finden.
Kann mein noch Chef mir da irgendwas andrehen oder gar ne Entschädigung
verlangen?
Es gibt das unternehmerische Risiko. Wenn er niemanden findet, ist das
erstmal sein Problem.
Kündigungsfristen und -formalien sind im Arbeitsvertrag und im Gesetz
geregelt.
Ihr könnt natürlich handeln. Ich könnte mir vorstellen, dass du für das
doppelte Gehalt und zusätzliche Urlaubstage deine Meinung nochmal ändern
könntest. Das ist ganz alleine eure Sache.
Wenn du rechtlich gesehen kündigen darfst, biete ihm realistisch
Konditionen an, zu denen du bereit wärst, zu bleiben. Dann kann er
entscheiden, ob er das will.
Das ist aber kein Thema für ein Forum, sondern für einen Anwalt.
Karsten schrieb:> Kann mein noch Chef mir da irgendwas andrehen
Nein. Das ist SEIN unternehmerisches Risiko wenn er sich auf
Vertragsstrafen gegenüber seinen Kunden einlässt.
(Es sei denn. du hättest einen ungewöhnlichen Arbeitsvertrag mit
bestimmten Sonderklauseln unterschrieben, der dann aber auch mit
deutlich höherem Lohn als üblich abgegolten werden müsste).
Solche sonderklauseln sind aber mit dem Arbeitsrecht kaum vereinbar und
deutsche Arbeitsgerichte sind da in der Regel sehr
arbeitnehmerfreundlich, was auch gut ist.
Karsten schrieb:> Ich will die Stelle wechseln, dann erwartet meinen (noch) Arbeitgeber> eine fette Vertragsstrafe.>> Zur Erklärung:> Aktuell bin ich gerade bei einer kleineren Firma als Entwickler und> Experte für "Tool X", was recht seltenes und etwas komplexeres, deshalb> nur "Tool X".> Eingesetzt bin ich bei einem Projekt bei einem Kunden.
Das erklärt nicht im Geringsten ob, warum und welche Vertragsstrafe den
Arbeitgeber erwartet.
Könnte gut sein, das Du das nur zusammenfabulierst um vom derzeitigen AG
eine saftige Gehaltserhöhung zu erpressen.
Karsten schrieb:> Kann mein noch Chef mir da irgendwas andrehen oder gar ne Entschädigung> verlangen?
Ich bin kein Anwalt.
Was steht zum Thema Kündigung in deinem Arbeitsvertrag?
Es kann bei eigener Kündigung unter Umständen ein Verbot geben bei der
Konkurrenz anzufangen. Geht da oft um den Bereich Vertrieb, nicht da ein
Vertriebler alle Kunden mitnimmt.
Hast Du bereits was neues?
Wenn in deinem Arbeitsvertrag steht, gesetzliche Kündigungsfrist,
Kündigung 4 Wochen zum Ende des Monats etc. , dann sehe ich da keine
Probleme deinen Job zu kündigen.
Dein Chef wird dir, wenn du, bzw. deine Fähigkeiten wirklich so sehr
begehrt sind eine (unverschämt gute) Gehaltserhöhung anbieten.
Ergänzung:
Karsten schrieb:> Ich will die Stelle wechseln, dann erwartet meinen (noch) Arbeitgeber> eine fette Vertragsstrafe.
Warum möchtest Du kündigen?
Jo, da gibts viele rechtliche und moralische Bedenken ... aber am
Schluss zählt die eigene Karriere und das eigene Leben. Machs menschlich
und rechtlich so korrekt wie´s nur geht, aber ziehs für Dich durch.
Der Markt ist halt der Markt und das evolutionäre Prinzip des
Kapitalismus funktioniert nicht ohne Verlierer.
Gruß
Ich schrieb:> Es kann bei eigener Kündigung unter Umständen ein Verbot geben bei der> Konkurrenz anzufangen.
Das aber auch entsprechend vergütet werden muss.
Dussel schrieb:> Ich schrieb:>> Es kann bei eigener Kündigung unter Umständen ein Verbot geben bei der>> Konkurrenz anzufangen.> Das aber auch entsprechend vergütet werden muss.
Nicht bei eigener Kündigung, soweit ich weiß.
Wenn man gekündigt wird schon.
Karsten schrieb:> Kann mein noch Chef mir da irgendwas andrehen oder gar ne Entschädigung> verlangen?Karsten schrieb:> Hallo zusammen,>> Hab ein kleines Problem was mich beschäftigt.> Ich will die Stelle wechseln, dann erwartet meinen (noch) Arbeitgeber> eine fette Vertragsstrafe.>> Zur Erklärung:> Aktuell bin ich gerade bei einer kleineren Firma als Entwickler und> Experte für "Tool X", was recht seltenes und etwas komplexeres, deshalb> nur "Tool X".> Eingesetzt bin ich bei einem Projekt bei einem Kunden. Also quasi> Arbeitnehmerüberlassung, aber das ist ein anderes Thema.>> Leider hat mein (noch) Arbeitgeber niemanden, der mich ersetzen kann.> Und jemanden Neues zu finden wird schwierig werden, sie haben selber ~> ein Jahr gesucht um mich zu finden.>> Kann mein noch Chef mir da irgendwas andrehen oder gar ne Entschädigung> verlangen?
Und warum willste wechseln?
Oder andersrum, wenn dein Cheffe dich "ganz-wild-dringend" braucht.
Warum gehts ned zum Boss vom Cheffe und sagt`s "Hey Boss ich brauch mehr
Geld!".
Den Song von Gunter Gabriel lässte auf dem Smarthphone rauf und
runterdöddel dabei. Bekommste mehr Kohle, kannste ja dein Gewissen damit
befrieden. Griegste einen "k.i.t.a" brauchste dir keine Gewissenbisse
zulegen!
Ich schrieb:> Nicht bei eigener Kündigung, soweit ich weiß.> Wenn man gekündigt wird schon.
Ein Wettbewerbsverbot ist i.A. mit einem finanziellen Ausgleich
verbunden. Genaueres erfährst Du von Deinem Anwalt für Arbeitsrecht.
Danke.
Also zuerst mal, es geht mir überhaupt nicht ums Geld.
Der Hauptgrund zu wechseln: Umzug in eine andere Stadt.
Ausserdem gefällts mir in meiner aktuellen Firma nicht, da sind zu
viele Dinge passiert und überhaupt anzufangen war ein Fehler.
Der Aktuelle Stand
Bin gerade auf der Suche (Job und Wohnung), wird warscheinlich bald was
werden (Bei beiden).
Ich bin mir einfach nur unsicher , mein Chef und der Geschäftsführer
leiden ein wenig unter Größenwahn und nehmen sich alles Raus.
Meetings während des Urlaubstagen, Erreichbarkeit beim Urlaub im Ausland
(Da hab ich letzten Sommer einen mega Anschiss bekommen) und Abzug von
Urlaubstagen bei Feiertagen in meienr Arbeitsstelle (in anderem
Bundesland).
Damit meine ich ein Beratungsgespräch. Nicht direkt den Anwalt auf den
Arbeitgeber hetzen.
Ansonsten könntest du vielleicht noch für entsprechende Vergütung
übergangsweise ein paar Stunden pro Monat für den Arbeitgeber arbeiten.
Karsten schrieb:> Ich bin mir einfach nur unsicher , mein Chef und der Geschäftsführer> leiden ein wenig unter Größenwahn und nehmen sich alles Raus.> Meetings während des Urlaubstagen, Erreichbarkeit beim Urlaub im Ausland> (Da hab ich letzten Sommer einen mega Anschiss bekommen) und Abzug von> Urlaubstagen bei Feiertagen in meienr Arbeitsstelle (in anderem> Bundesland).
Ganz klar: kündige. Was mit denen passiert ist ihr Problem. Wenn ich als
Unternehmer einen Mitarbeiter, den ich nicht ersetzen kann, so behandle,
bin ich einfach selber schuld.
Karsten schrieb:> Danke.> Also zuerst mal, es geht mir überhaupt nicht ums Geld.>> Der Hauptgrund zu wechseln: Umzug in eine andere Stadt.> Ausserdem gefällts mir in meiner aktuellen Firma nicht, da sind zu> viele Dinge passiert und überhaupt anzufangen war ein Fehler.>> Der Aktuelle Stand> Bin gerade auf der Suche (Job und Wohnung), wird warscheinlich bald was> werden (Bei beiden).>> Ich bin mir einfach nur unsicher , mein Chef und der Geschäftsführer> leiden ein wenig unter Größenwahn und nehmen sich alles Raus.> Meetings während des Urlaubstagen, Erreichbarkeit beim Urlaub im Ausland> (Da hab ich letzten Sommer einen mega Anschiss bekommen) und Abzug von> Urlaubstagen bei Feiertagen in meienr Arbeitsstelle (in anderem> Bundesland).
äh, ganz ehrlich, dann ist doch die Entscheidung klar. DU zählst. Es
geht um DEIN Leben. Und bei solchen Anwandlungen brauchst Du kein
schlechtes Gewissen zu haben.
Ich wünsch Dir was, mach die Biege und werd glücklich.
PS : was machst Du und wohin solls gehen ?
Gruß
F40 schrieb:> Ein Wettbewerbsverbot ist i.A. mit einem finanziellen Ausgleich> verbunden. Genaueres erfährst Du von Deinem Anwalt für Arbeitsrecht.
OK.
Zum TO, der möchte kündigen, warum auch immer.
Der Noch-Arbeitgeber droht, wenn das Projekt nicht fertig wird eine
Vertragsstrafe.
Solange in dem Arbeitsvertrag unter Kündigung etc. keine seltsame
Klauseln stehen kündigen, nachdem man was neues in Form eines
unterschriebenen Arbeitsvertrages hat.
Falls der Noch-Arbeitgeber sich versucht quer zu stellen, hilft dann
wohl nur der Gang zum Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Falls Doch Klauseln da stehen sollten, Anwalt fragen.
Nicht verrückt machen lassen!
Viel Erfolg.
Ich schrieb:> OK.>> Zum TO, der möchte kündigen, warum auch immer.> Der Noch-Arbeitgeber droht, wenn das Projekt nicht fertig wird eine> Vertragsstrafe.
? wieso: "Der Noch-Arbeitgeber droht"
ich würde ja verstehen: "Dem Noch-Arbeitgeber droht" weil
Karsten schrieb:> Ich will die Stelle wechseln, dann erwartet meinen (noch) Arbeitgeber> eine fette Vertragsstrafe.
Karsten schrieb:> Der Aktuelle Stand> Bin gerade auf der Suche (Job und Wohnung), wird warscheinlich bald was> werden (Bei beiden).
Da brauchste erst einen Arbeitsvertrag um eine Wohnung zu bekommen.
Auf dem Wohnungsmarkt scheinen im Moment nur Spinner Wohnungen
anzubieten und die wollen sich dumm und dämlich absichern.
Man mietet keine Wohnung, sondern man bewirbt sich darum.
Kommt einen bekannt vor, nicht wahr?
> Ich bin mir einfach nur unsicher , mein Chef und der Geschäftsführer> leiden ein wenig unter Größenwahn und nehmen sich alles Raus.> Meetings während des Urlaubstagen, Erreichbarkeit beim Urlaub im Ausland> (Da hab ich letzten Sommer einen mega Anschiss bekommen) und Abzug von> Urlaubstagen bei Feiertagen in meienr Arbeitsstelle (in anderem> Bundesland).
Bist du abgemahnt worden?
Dagegen sollte man sich wehren, sonst wird das über die stille
Post an potentielle Firmen weiter getragen (vermutlich auch
wenn man es aus der Personalakte entfernen lässt).
Ich habe erst gestern einen Personalbogen ausgefüllt wo mein
Einverständnis an zu kreuzen war, damit man frühere Arbeitgeber
ausfragen darf. So machen kaputte Firmen den Arbeitsmarkt kaputt.
Und seien wir doch mal realistisch, ein Jobwechsel ist immer
problematisch.
Entweder wurde man wegen Unzufriedenheit der Firma gefeuert
oder man hat gekündigt (aus welchen Gründen auch immer) und
lässt die Firma im Stich. Soll die Firma da begeistert sein?
Nur bei einer Firmenpleite oder Umstrukturierung könnte man
noch mit einem blauen Auge davon kommen. Bei allen anderen
Wechseln ist der Arbeitnehmer dank der Arbeitszeugnisse der
Dumme. Der TO muss jetzt keine Schadensersatzforderung fürchten,
denn die freie Wahl des Arbeitsplatzes (von ein paar Ausnahmen
abgesehen)ist im Grundgesetz garantiert, sonst wäre es ja
Zwangsarbeit.
Nach meiner Einschätzung droht ihm Ungemach über diese stille Post
und wenns ums Geld geht, kennt man da keine Skrupel.
Die Klausel in dem Personalfragebogen beweist das.
> Meetings während des Urlaubstagen, Erreichbarkeit beim Urlaub im Ausland> (Da hab ich letzten Sommer einen mega Anschiss bekommen) und Abzug von> Urlaubstagen bei Feiertagen in meienr Arbeitsstelle
Das würde mich jetzt aber auch genauer interessieren. Klingt nicht
gerade rechtskonform ...
Dein alter Arbeitgeber hatte die Möglichkeit, sich gegen dieses Risiko
abzusichern.
Er hätte z.B. eine Vertretung ausbilden können. Es soll ja immer wieder
vorkommen, dass Leute im Urlaub sind, krank werden, vom Bus überfahren
werden oder oder oder. Es ist fahrlässig, Wissen nicht auf mehrere
Personen zu verteilen.
Und selbst wenn er das nicht macht, hätte er mit einer längere
Kündigungsfrist genug Zeit, damit du noch irgendjemanden einlernen
könntest. Die längere Kündigungsfrist gilt dann aber für beide.
Ich habe z.B. seit Januar einen neuen Kollegen, der hatte 6 Monate
Kündigungsfrist - geht, ist nicht unüblich in kritischen Positionen.
Deinem alten Arbeitgeber war das aber nicht wichtig, er wollte dich im
Ernstfall schneller loswerden können. Sein Problem, wenn das jetzt auf
ihn zurückfällt.
p.s. Besser läuft sowas natürlich wenn du noch Urlaub hast: "Ich kündige
zum Ende des nächsten Monats. Ich habe noch 15 Tage Urlaub. 4 Tage bin
ich noch da, an wen soll ich was übergeben?"
Anonymer schrieb:> p.s. Besser läuft sowas natürlich wenn du noch Urlaub hast: "Ich kündige> zum Ende des nächsten Monats. Ich habe noch 15 Tage Urlaub. 4 Tage bin> ich noch da, an wen soll ich was übergeben?"
Was hast du davon? Dass dich dein ehemaliger Arbeitgeber hasst?
Was versprichst du dir davon?
Kündigen tut man, wenn man den neuen Arbeitsvertrag unterschrieben hat.
So schnell wie möglich, ohne Nachtreten, ohne Knall. Kündigen mit
Knalleffekt bringt dir persönlich ziemlich wenig, spricht sich aber
möglicherweise herum.
Die Kündigung ist für den Arbeitgeber schon Strafe genug, besonders in
dem Fall.
Immer das gleiche. Der arme Arbeitgeber wenn man kündigt. Das ist großer
stuss. Er hat eine hohe Rendite und kann vorsorgen. Du nicht. Also mach
die biege. Hatte das Problem mal in einer kleinen embedded bude.
Arno Nym schrieb:> Kündigen tut man, wenn man den neuen Arbeitsvertrag unterschrieben hat.> So schnell wie möglich,
Da gibt es eine Ausnahme von. Wenn man weiß, dass der Arbeitgeber
rachsüchtig ist und man sich dem nur so kurz wie möglich aussetzen
möchte.
Marten Morten schrieb:> Arno Nym schrieb:> Kündigen tut man, wenn man den neuen Arbeitsvertrag unterschrieben hat.> So schnell wie möglich,>> Da gibt es eine Ausnahme von. Wenn man weiß, dass der Arbeitgeber> rachsüchtig ist und man sich dem nur so kurz wie möglich aussetzen> möchte.
Wie es hier aber fast alle behaupten ist es als Arbeitnehmer immer
geboten nicht zu kündigen weils dem Arbeitgeber dann schlecht geht. Das
ist natürlich Unsinn.
Fuselnig schrieb:> Wie es hier aber fast alle behaupten ist es als Arbeitnehmer immer> geboten nicht zu kündigen weils dem Arbeitgeber dann schlecht geht.
Da würde ich mir mehr Gedanken über meinen Ruf und meinen zukünftigen
Wohlstand machen. Die Armutsschere dürfte hier wohl jedem bekannt sein.
Der frömmste Arbeitnehmer kann in diesem Land nicht in Frieden leben,
wenn es dem bösen Arbeitgeber nicht gefällt. Vor allem Inhabergeführte
sind da gefährlich.
Arno Nym schrieb:> Anonymer schrieb:>> p.s. Besser läuft sowas natürlich wenn du noch Urlaub hast: "Ich kündige>> zum Ende des nächsten Monats. Ich habe noch 15 Tage Urlaub. 4 Tage bin>> ich noch da, an wen soll ich was übergeben?">> Was hast du davon? Dass dich dein ehemaliger Arbeitgeber hasst?> Was versprichst du dir davon?>> Kündigen tut man, wenn man den neuen Arbeitsvertrag unterschrieben hat.> So schnell wie möglich, ohne Nachtreten, ohne Knall. Kündigen mit> Knalleffekt bringt dir persönlich ziemlich wenig, spricht sich aber> möglicherweise herum.
Da stimme ich dir natürlich voll zu: Wenn unterschriebener Vertrag, dann
so schnell wie möglich kündigen, ohne nachtreten.
"Man sieht sich im Leben immer (mindestens) zweimal."
Es geht nicht ums Nachtreten und den großen Knall.
Aber wenn der AG sich wie die Axt im Walde benimmt (hier: offensichtlich
nicht abgesprochene Meetings und erwartete Erreichbarkeit im Urlaub,
Abzug von Feiertagen), dann besteht eben auch keine besondere
Fürsorgepflicht für den Arbeitgeber.
Der Arbeitgeber hat es beim Vertragsabschluss in der Hand und kann auch
nachträglich (wenn der MA wichtig wird) entsprechende Regelungen
treffen.
Letzlich MUSS es auch gelegentlich Arbeitgeber böse mit sowas erwischen.
Kurze Kündigungsfristen, immer wieder neu befristete Verträge, schlecht
bezahlte Praktika und die um sich greifende Zeitarbeit, kurz: prekäre
Beschäftigung, geht sonst immer nur einseitig zu Lasten der
Arbeitnehmer.
Der Schaden muss gelegentlich auch eintreten, damit Arbeitgeber das
Risiko realistisch bewerten und Menschen einstellen, statt Human
Ressources "hochzufahren".
ths schrieb:> Vor der Kündigung ein Zwischenzeugnis anfordern, dann kann das Zeugnis> nach der Kündigung inhaltlich nicht so weit davon weg sein.
Ein Zwischenzeugnis ist immer gut, wenn man es rechtzeitig anfordert,
wenn zB.: bald einer der Chefs in Rente geht.
Anonymer schrieb:> p.s. Besser läuft sowas natürlich wenn du noch Urlaub hast: "Ich kündige> zum Ende des nächsten Monats. Ich habe noch 15 Tage Urlaub. 4 Tage bin> ich noch da, an wen soll ich was übergeben?"
Gute Idee, nur sieht des Anfang des Jahres mit Resturlaub bzw.
anteiligem neuen Urlaub dürftig aus.
Man trennt sich immer (99,99%) sachlich fair!
Man hat Resturlaub, bietet aber bei Rückfragen eine E-Mail (genau eine
für dieses Zweck) an.
Wie schon geschrieben, ist es Arbeitgeberrisiko, das jemand plötzlich
nicht mehr da ist, Kündigung, Autounfall, Herzinfarkt, Lottojackpot, ...
- als Arbeitnehmer sollte man sich darüber keine Gedanken machen, dafür
wird der Chef gut bezahlt und ich möchte mit dem Chef auch nicht die
Verantwortung tauschen.
In vielen Fällen macht man sich selbst zu viele Sorgen - was könnte -
hätte ...
Neuer Arbeitsvertrag, dann Kündigung, sachlich, fair
Cerberus schrieb:> Fuselnig schrieb:> Wie es hier aber fast alle behaupten ist es als Arbeitnehmer immer> geboten nicht zu kündigen weils dem Arbeitgeber dann schlecht geht.>> Da würde ich mir mehr Gedanken über meinen Ruf und meinen zukünftigen> Wohlstand machen. Die Armutsschere dürfte hier wohl jedem bekannt sein.> Der frömmste Arbeitnehmer kann in diesem Land nicht in Frieden leben,> wenn es dem bösen Arbeitgeber nicht gefällt. Vor allem Inhabergeführte> sind da gefährlich.
Man hatte schon immer die Möglichkeit in Grund und Boden zu klagen wenn
es wirklich solche Telefonate zwischen personalen oder Besitzern gibt.
Dank DSGVO ist das noch besser und sowas kommt irgendwann raus.
Und es ist großer Schwachsinn zu behaupten, dass man beim kündigen in
die Armutsfalle kommt. Da muss man einfach mal ein bisschen Netzwerken
und das läuft schon und JA auch ab 50. Nötige Sozialkompetenz natürlich
vorausgesetzt.
Karsten schrieb:> Hab ein kleines Problem was mich beschäftigt.> Ich will die Stelle wechseln, dann erwartet meinen (noch) Arbeitgeber> eine fette Vertragsstrafe.
Sorry, aber hast du deine Gedanken schon mal in die andere Richtung
laufen lassen? Du hast gerade eine Familie gegründet und / oder ein Haus
gebaut und dein Chef schmeißt dich plötzlich raus. Denkst du, der macht
sich Gedanken, ob du deine Rechnungen noch bezahlen kannst.
Es wurden oben schon genug zum Thema gesagt. Ohne jetzt deinen
Arbeitsvertrag zu kennen, ist ein Rat natürlich schwierig. Allerdings
wurden die allermeisten Klauseln, mit denen ein Arbeitgeber die Leute
unter Druck setzen will von den Arbeitsgerichten kassiert.
Die AG haben oftmals noch nicht kapiert, dass eine gute Bezahlung, ein
nettes Betriebsklima und vor allem Motivation die Leute in der Firma
hält. Dazu gehört natürlich auch mal ein "Danke" oder "Gut gemacht,
weiter so".
Karsten schrieb:> Eingesetzt bin ich bei einem Projekt bei einem Kunden. Also quasi> Arbeitnehmerüberlassung, aber das ist ein anderes Thema.
Ist es echte Arbeitnehmerüberlassung oder eher eine Art Montage? Bei
ersterem braucht dein AG eine Zulassung der Arbeitsagentur, andernfalls
könnte es teuer werden. Wenn es so ist, gelten für dich ja die extrem
ungünstigen Regeln bezüglich Zeitarbeit. Da würde ich überhaupt nicht
fragen und bei erstbester Gelegenheit den Abflug machen.
Karsten schrieb:> Ich will die Stelle wechseln, dann erwartet meinen (noch) Arbeitgeber> eine fette Vertragsstrafe.
Ist das wirklich dein Problem, wenn dein voll geschäftsfähiger
Arbeitgeber Verträge unterzeichnet, die er im Zweifel nicht erfüllen
kann?
Karsten schrieb:> Ich will die Stelle wechseln, dann erwartet meinen (noch) Arbeitgeber> eine fette Vertragsstrafe.
Das ist nicht Dein Problem. Du musst den Vertrag einhalten, den Du mit
Deinem Arbeitgeber eingegangen bist.
> Leider hat mein (noch) Arbeitgeber niemanden, der mich ersetzen kann.
Das ist nicht Dein Problem. Sondern das Deines Arbeitgebers.
> Kann mein noch Chef mir da irgendwas andrehen oder gar ne Entschädigung> verlangen?
Halte einfach Deinen Vertrag ein. Wenn da zum Beispiel drin steht, dass
Du eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende hast, dann ist
es eben genau so. Die Kündigung in schriftlicher Form abschicken kannst
Du jederzeit.
Also angenommen, Du würdest noch im Januar kündigen. Dann wärst Du mit
oben genannter Frist bis zum 30. April einschließlich bei Deinem
jetzigen Arbeitgeber angestellt, und ab dem 1. Mai eben nicht mehr.
Cerberus schrieb:> Da würde ich mir mehr Gedanken über meinen Ruf und meinen zukünftigen> Wohlstand machen. Die Armutsschere dürfte hier wohl jedem bekannt sein.
Wieso sollte mein Ruf in irgendeiner Form beschädigt werden weil ich den
Arbeitgeber wechsle? Das kann tausend Gründe haben, wovon nur sehr
wenige Fachlich begründet sind (...und dann auch eher in einer Kündigung
meines Chefs an mich resultieren würden).
Die Aussage, daß man automatisch in die Armutsfalle tappt wenn man
kündigt ist nur dann richtig, wenn dies Hals über Kopf passiert. Jeder
normale Mensch sucht sich erst aus fester Anstellung heraus einen neuen
Job und kündigt dann. Klar hat man dann noch die Probezeit, aber die hat
man bei seinem aktuellen Arbeitgeber ja auch überstanden.
Wenn die Arbeitsbedingungen nicht (mehr) stimmen hat man 2
Möglichkeiten: die Erste ist: man arrangiert sich mit der Situation. Die
2. ist: man ändert die Sachlage. Das kann durch eine (angedrohte)
Kündigung geschehen oder nur durch ein klärendes Gespräch. Prinzipiell
zu allem "Ja" und "Amen" zu sagen weil man Angst vor einem Neuanfang hat
ist jedenfalls die denkbar schlechteste aller Möglichkeiten. Die führt
nur in die Verbitterung, was dann früher oder später auch das
persönliche Umfeld betrifft. (Niemand ist gern mit dauernd mies
gelaunten Menschen zusammen)
Natürlich darf man nicht aus den Augen verlieren, daß es überall Licht
und Schatten gibt. Bei einem Bewerbungsgespräch zeigt sich die Firma
naturgemäß von ihrer sonnigen Seite, aber die kleineren Ärgernisse gibt
es auch dort, mit Sicherheit. Das Betriebsklima z.B. ist neben dem
Arbeitsinhalt, zumindest für mich, der wichtigste Punkt bei einem
Arbeitgeber, das kann man aber in Vorgesprächen allenfalls erahnen. Den
Arbeitsinhalt kann man dagegen gut umreißen und sich so ziemlich sicher
sein, ob die Anforderungen zum eigenen Profil passen. Aber auch wenn man
in der Probezeit merkt, daß es nicht passt kann man problemlos weiter
wechseln. Man sollte es nur nicht zu oft hintereinander tun, denn
irgendwann zerlegt einem das häufige Wechseln den Lebenslauf und das
kann dann tatsächlich zu einem Problem mutieren.
Cerberus schrieb:> Da würde ich mir mehr Gedanken über meinen Ruf und meinen zukünftigen> Wohlstand machen. Die Armutsschere dürfte hier wohl jedem bekannt sein.
Viele Gedanken um deinen Ruf scheinst du dir hier allerdings nicht zu
machen. Hast du wenigstens einen guten Ruf beim JobCenter? Ich bezweifle
es stark.
Cyblord -. schrieb:> Hast du wenigstens einen guten Ruf beim JobCenter? Ich bezweifle> es stark.
Da bin ich eh abgekündigt, weil zu alt. ;-b
Christian B. schrieb:> Wieso sollte mein Ruf in irgendeiner Form beschädigt werden weil ich den> Arbeitgeber wechsle?
Weil du auf die eine oder andere Art das Gefüge einer Firma störst.
Kündigst du, muss dein alter Chef erst mal Ersatz besorgen, weil du
ihn ja quasi im Stich lässt. Wirst du gekündigt, dann weil man deiner
Überdrüssig wurde. Das alles hemmt eine neue Jobaufnahme.
Wie der neue Chef davon erfährt? Na, über die Angaben im LL und
die Kontaktanschrift in den Arbeitszeugnissen. Vor ein Paar Tagen
hatte ich in einem Personalfragebogen eine Position, wo man der
beworbenen Firma Erlaubnis gibt, bei der alte Firma zu recherchieren.
Ein Wechsel wird immer mit Argwohn betrachtet. Biste nun im Bilde?
Zocker_54 schrieb im Beitrag #5698419:
> Dem alten Arbeitgeber eine kleben !> Ist die schnellte Form er kündigung.
nur sicherer unter Zeugen, ohne Zeugen könnte der glatt den Vorfall
unterm Teppich kehren wenn die Vertragsstrafe teuerer als sein Ego ist.
Mein Gruppenleiter hat dem Vorstand auch mal per Hauspost den Dreck vom
Treppenaufgang im C4 Kuvert geschickt weil nie geputzt wurde, das half
das dort danach geputzt wurde.
Zocker_54 schrieb im Beitrag #5698419:
> Re: Möchte kündigen, -> Arbeitgeber droht Vertragsverletzung>> Dem alten Arbeitgeber eine kleben !>> Ist die schnellte Form er kündigung.
Das ist eine Dumme Idee. So ziemlich der größte unbeholfene Schwachsinn,
den ich hier je gelesen habe.
Cerberus schrieb:> Vor ein Paar Tagen> hatte ich in einem Personalfragebogen eine Position, wo man der> beworbenen Firma Erlaubnis gibt, bei der alte Firma zu recherchieren.> Ein Wechsel wird immer mit Argwohn betrachtet. Biste nun im Bilde?
[Mod.: Text entfernt, bitte sachlich bleiben!]
Nehmen wir mal an, ich kündige meine aktuelle Stellung weil ich mit
einem Kollegen nicht klar komme, weil ich wegen meiner Familie umziehen
muss oder sowieso schon die ganze Zeit ewig weit pendle. Das sind drei
durchaus triftige Gründe. Die haben allesamt nichts, aber auch gar
nichts mit der fachlichen Eignung zu tun. Auch sagen sie wenig über
meine Sozialkompetenz aus (anders währe es vielleicht, wenn nicht ein
Kollege ein Problem ist sondern nur einer keins, bei vielen
Geisterfahrern auf der eigenen Spur... du weißt Bescheid). Wieso sollte
also mein neuer Arbeitgeber Interesse daran haben, bei meinem alten AG
nachzufragen? Er hat doch selbst eine Probezeit, in welcher er mich (und
ich die Firma) näher kennen lernen kann und an deren Ende man spätestens
wissen sollte, ob man ins Team passt oder ob nicht. Außerdem hat man ein
Anschreiben bei der Bewerbung und mindestens ein Vorstellungsgespräch,
wo sich erfahrungsgemäß über die Motivation zu wechseln ausgetauscht
wird. Ja, ich weiß, darauf braucht man nicht wahrheitsgemäß zu antworten
und wenn man als Grund nur mehr Geld ansieht würde ich das besser auch
nicht. Man sollte sich in einem solchen Fall aber an das Sprichwort:
Lügen haben kurze Beine erinnern, sprich: höchstwahrscheinlich kommt der
tatsächliche Grund sowieso heraus. Und sei es, weil ein Mitarbeiter der
neuen Firma auf der Hochzeit seiner Tochter auf einen Bekannten von dir
trifft und die sich zufälliger weise über dich unterhalten. Klingt weit
hergeholt? Ist es aber nicht, das ist durchaus möglich und mir auch
schon so ähnlich passiert. Wenn dann die tatsächliche Motivation in
irgendeiner Weise zu einem Problem für die neue Firma werden könnte hat
man den Salat (verschärft durch die Tatsache, daß sich der neue Chef
natürlich ob der Lüge auch etwas angepisst fühlen wird).
Somit ist es, meiner Erfahrung nach, durchaus von Vorteil ehrlich zu
sein. Wenn man nach einem VG den Job nicht bekommt: was solls? Allemal
besser, als während der Probezeit raus zu fliegen, denn dann ist man
tatsächlich, wegen der kurzen Kündigungsfrist, im Zugzwang um deiner
beschworenen Armutsspirale ein Schnippchen zu schlagen.
Moin Zusammen!
Vielen Dank für die Antworten.
Nochmal ein paar Klarstellungen:
Das mit der Vertragsstrafe weis ich von meinem Chef.
War auch der Grund warum die mich für mein erstes Projekt, beim gleichen
Kunden geholt haben (das Gehalt ist gut). Die haben beim
vorstellungsgespräch auch ein "bisschen" gefunkert und falsche
Versprechungen gemacht, aber das ist ein anderes Thema.
Was ein problem sein könnte ict, das ich Mündlich! gesagt habe, dass ich
das hier interessant und schön finde und sehr gerne hier dauerhaft und
bis zum Ende im Projekt bleiben will. (Miete und Hotel wurden mir von
der Firma bezahlt)
Was die Begründung für einen Stellenwechsel angeht, das ist für mich
jetzt ganz einfach. Ich bin dabei umzusiehen!
Wohne eigentlich in Stadt "F", da ist auch mein Brötchengeber (die
kleine Bude). Mein aktueller Arbeitsplatz (der Kunde) ist in Stadt "K".
Da hab ich meine Freundin kennengelernt und will dort mit ihr zusammen
ziehen.
Das ist ein legitimer Wechselgrund, weil 190 Km Pendelweg (eine Strecke)
sind etwas schlecht.->Dürfte für den neuen Arbeitgeber ziemlich
unverdächtig sein.
Das Lustige ist, mein aktueller Chef (F) vermutet da noch nix, der hält
mich für "anders" und "Fan" von K ;-) also nix Single und Familie.
Meine Frage ging eigentlich:
Hab ihr schon mal das erlebt, und was waren eure Erfahrungen?
Also aus den unterschiedlichen Perspektiven.
Der, der geht
der Chef,
der Kunde
oder der Nachfolger?
Karsten schrieb:> Meine Frage ging eigentlich:> Hab ihr schon mal das erlebt, und was waren eure Erfahrungen?
Es ist oft ganz normal dass Leute gehen die man nicht sofort ersetzen
kann. Auch wenn schon seit 5 Jahren feststeht dass da bald jemand in
Rente geht. Na und? Dann wird halt geguckt wenn der Laden brennt. Zwei
Leute durchfüttern nur damit es einen guten Übergang gibt, ist out.
Deshalb würde ICH mir da keine Sorgen machen. Der Laden wird nicht wegen
dir Pleite gehen. Und wenn doch kanns dir auch egal sein.
Das ist PAL (Problem anderer Leute).
Für dich gilt nur eins: vertraglich geregelte Kündigungszeit und falls
du noch Resturlaub hast, kommt dieser noch dazu. Was passieren kann, der
Arbeitgeber droht dir mit mehr Geld, um dich länger zu behalten.
Also aus den unterschiedlichen Perspektiven.
>Der, der geht
Ist deine Sache, du bist aus der Geschichte raus und du gehst
wahrscheinlich mit der Hoffnung irgendwo anders glücklicheres
Arbeitsleben zu führen.
>der Chef,
Wenn der Kunde mit dir zufrieden war und der Chef mit dir kein Geld mehr
verdienen kann, ist er sicher nicht happy drüber.
>der Kunde
Wenn der Kunde deine Arbeit bezahlt hat, war es ihm wichtig, wird sich
natürlich auch ärgern.
>oder der Nachfolger?
Der hat am meisten Stress sich in fremde, seltene und etwas komplexere
Tools einzuarbeiten. Der bekommt am meisten graue Haare, schlaflose
Nächte, Depression und mehr. Es ist halt so, dass der Chef und der Kunde
nicht auf ein Pferd setzen (Risiko-Minimierung). Ein Ing. setz dagegen
nur auf ein Pferd: den Arbeitgeber.
Karsten schrieb:> Was ein problem sein könnte ict, das ich Mündlich! gesagt habe, dass ich> das hier interessant und schön finde und sehr gerne hier dauerhaft und> bis zum Ende im Projekt bleiben will. (Miete und Hotel wurden mir von> der Firma bezahlt)
Mündliche Zusagen sind im Arbeitsrecht nicht bindend. Es gilt das, was
unterschrieben wurde. Also in der Regel der Arbeitsvertrag.
Außerdem kann das, was Du gesagt hast, zu dem Zeitpunkt ja auch sehr
wohl gestimmt haben. Dann sind aber Dinge passiert die Dir nicht
gefallen haben. Wie z.B. dass Du Deinen Urlaub nicht normal und
ungestört verbringen konntest. Das muss man sich als Arbeitnehmer nicht
gefallen lassen.
Christian B. schrieb:> Wieso sollte> also mein neuer Arbeitgeber Interesse daran haben, bei meinem alten AG> nachzufragen?
Weil er nicht die Katze im Sack kaufen und bezahlen will?
Gibt genug Auswendiglerner mit Bestnoten, die in der Praxis nichts
drauf haben. Umgekehrt kann man das an schlechten Noten annehmen,
übersieht da aber oft echte Talente.
> Er hat doch selbst eine Probezeit, in welcher er mich (und> ich die Firma) näher kennen lernen kann und an deren Ende man spätestens> wissen sollte, ob man ins Team passt oder ob nicht.
Die Probezeit regelt, dass der Arbeitgeber in der Probezeit ohne
Angabe von Gründen mit einer 14tägigen Frist kündigen darf.
Die Probezeit hat dann allenfalls noch Wirkung auf unterschiedliche
Kündigungsfristen(danach 4 Wochen). Für den AN ist das nur eine
Zitterpartie.
Das volle Gehalt muss natürlich Vertragsgemäß gezahlt werden, was
die Betriebsbilanz so oder so belastet. Da möchte man als Chef
natürlich Sicherheiten haben, dass der Bewerber was taugt.
Aus dem Arbeitszeugnis kann man das für gewöhnlich nicht herauslesen,
aber man kann beim letzten Arbeitgeber anrufen und sich erkundigen.
Die Vermutung ist ja durch die Zustimmung im Personalfragebogen
bestätigt.
Wenn man als AN meint, dass wäre nicht der richtige Betrieb, aus
welchen Gründen auch immer, kann man JEDERZEIT Fristgerecht kündigen,
egal ob in der Probezeit oder danach. Einen neuen Job sollte man da
aber schon in der Tasche haben. Daher hat die Probezeit für AN
in der Beurteilung, ob der Betrieb was taugt, keine Wirkung.
[Mod.: persoenliche Dinge geloescht, bitte sachlich bleiben]
Cerberus schrieb:> Umgekehrt kann man das an schlechten Noten annehmen,> übersieht da aber oft echte Talente.
Oft?
Selbst wenn da mal ein Talent dabei ist, will man diese Art von Talenten
nicht haben. Insofern nicht so schade.
Leistungszulage schrieb:> Cerberus schrieb:>> Umgekehrt kann man das an schlechten Noten annehmen,>> übersieht da aber oft echte Talente.>> Oft?>> Selbst wenn da mal ein Talent dabei ist, will man diese Art von Talenten> nicht haben. Insofern nicht so schade.
Nö, in dem Fall hat Cerberus schon Recht.
Noten sagen wenig bis gar nichts darüber aus, ob jemand später einen
guten Job macht. Hochschulen und Firmen sind einfach zwei völlig
verschiedene Welten.
Hast du etwas von einer Strafe im Arbeitsvertrag drinstehen? Wenn nicht,
lass dir von deinem Chef keinen Bären aufbinden. Aber ne gute
Verhandlungsposition ist das schon, wenn er sich so nen Vertrag an Land
geholt hat und nun pünktlich liefern muss. Da kann man doch gut und
gerne die Kündigung fürs doppelte Gehalt etwas rausschieben.
Selbst wenn man lange Kündungsfristen vereinbart hat, gibt es immer noch
die Möglichkeit des Auflösungsvertrages. Der Arbeitsgeber muss ja 6
Wochen lang den Lohn bei Krankheit fortzahlen. Und mit jeder neuen
Krankheit beginnt das von neuem. Also welches Interesse sollte er daran
haben, einen Mitarbeiter Monate lang weiter zu bezahlen wenn dieser
Krank zuhause sitzt. Und mit einer Bestätigung vom Arzt gibt es sogar im
Fall der Selbstkündigung Arbeitslosengeld.
Also was steht in deinem Arbeitsvertrag bezüglich irgendwelcher
Sanktionen? Ich kenne soetwas nur wenn jemand eine sehr teure
Zusatzausbildung bekommt, damit er dann nicht ein Jahr später wo anderst
hin wechselt. Da heißt es dann man muss sich 5 Jahre o.ä. binden sonst
muss man diese Kosten zurückzahlen... Auch mit dem Weihnachtsgeld kann
das passieren. Ich weiß aber nicht ob das generell so ist mit den 3
Monaten also erst ab April wechseln oder ob das eine individuelle
Regelung ist.
Cerberus schrieb:> Die Probezeit regelt, dass der Arbeitgeber in der Probezeit ohne> Angabe von Gründen mit einer 14tägigen Frist kündigen darf.
AN genauso was die Frist angeht.
Cerberus schrieb:> Die Probezeit hat dann allenfalls noch Wirkung auf unterschiedliche> Kündigungsfristen(danach 4 Wochen).
Ist pauschal nicht ganz zutreffend. Danach z.B. 3 Monate zum
Quartalsende.
Cerberus schrieb:> Für den AN ist das nur eine> Zitterpartie.
Ist pauschal vielleicht bei dir zutreffend. Geht auch anders herum,
mehrfach erlebt. AN kündigen während der Probezeit. Diese waren dann
froh über die noch kurze Frist von 14 Tagen.
Seitdem ich arbeite, habe ich jedenfalls häufiger Kündigungen von AN
Seite erlebt als vom AG.
Cerberus schrieb:> Ein Problem mit mir hast nur du und das nicht mal begründet.
Das hatte ich ach schon mal geschrieben. Melde dich an, dann siehst du
wie viele Leute deine Post negativ bewerten und damit zum Ausdruck
bringen, dass sie damit ein Problem haben. Ach geht ja nicht, "Michael
S. (technicans)" bleibt gesperrt. Hat wohl seinen Grund, oder? selbst
die Moderatoren haben mit dir ein Problem :)
Cerberus schrieb:> Ach, einen Abschluss in Psychologie hast du auch noch?
Braucht man in deinem Fall tatsächlich weniger, um diese Beurteilung zu
fällen. Oder, um es milder auszudrücken: um diesen Vergleich
herzustellen.
Er sollte erst einen neuen Arbeitsvertrag haben und DANN kündigen. Sonst
bekommt er noch eine Sperre vom Amt, wenn etwas schief geht.
Es gibt natürlich auch sehr lange und schmerzliche Kündigungsfristen.
Aber den alten Chef erklären, daß er heiraten möchte und deswegen weg
möchte, ist ein menschliches Argument. Man sieht sich ja immer 2x auf
dieser Welt. Ein guter Chef hat für jedes Problem eine Lösung
(allerdings muß das Klima stimmen).
Cerberus schrieb:> Kastanie schrieb:>> Ob er Stimmen hört, kann ich auch nicht beurteilen.> Ein Problem mit mir hast nur du
Nicht nur Kastanie, aber sie hat sich erlaubt, es mal laut zu
formulieren!
Rudi Radlos schrieb:> Man sieht sich ja immer 2x auf dieser Welt.
Richtig, und weiß dann, dass man keinen Hampelmann vor der Nase hat.
Ich hatte im beruflichen Umfeld einige Situationen, wo eine
Zusammenarbeit im Streit endete. Irgendwann bekam man wieder miteinander
zu tun, "ach, kennen wir uns nicht schon"?
Und gucke da, beide Seiten haben Lehren gezogen und das nächste Projekt
wurde gemeinsam bestens abgearbeitet.
Will sagen: Unter Erwachsenen ist ein Streit oftmals förderlich oder
sogar notwendig um Positionen klar zu stellen.
Cerberus schrieb:> Weil er nicht die Katze im Sack kaufen und bezahlen will?> Gibt genug Auswendiglerner mit Bestnoten, die in der Praxis nichts> drauf haben. Umgekehrt kann man das an schlechten Noten annehmen,> übersieht da aber oft echte Talente.
Und du meinst, ein Anruf beim aktuellen Arbeitgeber bringt da Licht ins
dunkel? Ich denke: der Schuss ginge sowas von nach hinten los: Wenn ich
AG wäre und mich einer zur Leistungsfähigkeit eines Mitarbeiters (ohne
Grund) am Telefon fragen würde, dann gibt es genau 2 Möglichkeiten: der
MA ist leicht zu ersetzen und man wäre froh, wenn er nicht mehr da ist:
In dem Fall würde ich ihn natürlich überschwänglich loben, denn so werde
ich ihn als AG besonders leicht los.
Brauche ich ihn aber, würde ich sagen, er ist ne ziemliche Pfeiffe und
man sucht schon nach Gründen, ihm zu kündigen. Ergo: der neue Ag wird
von einer Anstellung natürlich eher absehen, was er so nicht sagen wird,
sondern eher versucht, die Bedingungen für einen Wechsel schlecht zu
machen (Gehalt sehr niedrig ansetzen z.B.)
Cerberus schrieb:> Das volle Gehalt muss natürlich Vertragsgemäß gezahlt werden, was> die Betriebsbilanz so oder so belastet.
...und du meinst, das eine Firma das Gehalt eines Mitarbeiters für 14
Tage in Schwierigkeiten bringt wenn dies ohne Leistung zu bekommen
gezahlt werden muss? Bei einer Firma, der es so schlecht geht wird kein
normaler Arbeitnehmer anfangen.
Cerberus schrieb:> Wenn man als AN meint, dass wäre nicht der richtige Betrieb, aus> welchen Gründen auch immer, kann man JEDERZEIT Fristgerecht kündigen,> egal ob in der Probezeit oder danach.
Das kann auch der AG, ja, ich weiß, das muss triftige Gründe haben. Wenn
eine Firma aber einen MA loswerden will gibt es mehr oder weniger
langwierige Wege das zu erreichen. Auch nach der Probezeit ist also
keineswegs sicher, daß man bis zur Rente dort die Eier schaukeln kann.
In einem Konzern mag das untergehen, in kleineren firmen fällt sowas
auf. Und dann gibts den harten Weg über Abmahnungen oder man kündigt
betriebsbedingt wegen interner Umstrukturierung. Das ist nun wirklich
kein Problem.
Ich persönlich habe es weder je persönlich erlebt noch davon im
Bekanntenkreis je gehört, daß ein potentieller AG vor Vertragsabschluss
beim aktuellen AG des Mitarbeiters angerufen hätte. Ich will nicht
ausschließen, daß es sowas gibt, aber wenn, dann nur im absoluten
Ausnahmefall, schon wegen der extremen Unschärfe der Antwort, siehe
Anfang des Postings.
Karsten schrieb:> Leider hat mein (noch) Arbeitgeber niemanden, der mich ersetzen kann.> Und jemanden Neues zu finden wird schwierig werden, sie haben selber ~> ein Jahr gesucht um mich zu finden.
Das ist ein Problem deines Arbeitgebers.
Kaum zeitnah zu ersetzende Leute haben oftmals eine deutlich längere
Kündigungsfrist, an die sich dann beide Seite halten müssen.
> Kann mein noch Chef mir da irgendwas andrehen oder gar ne Entschädigung> verlangen?
Nicht wenn du dich an deinen Vertrag hältst.
In deinem Arbeitsvertrag oder sonstigen Projektvereinbarungen sollte
alles drin stehen.
Hr. Karsten (Gast) verpflichtet sich das Projekt vollständig
abzuschließen...
Habe noch nie gehört, das einer bei einer rechtzeitigen Selbstkündigung,
gemäß Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag irgendwas als Entschädigung
zahlen musste, weil das Projekt nicht so einfach fortgeführt werden
kann.
Man sieht sich immer 2x im Leben - richtig.
Für den TO
Mach dir keine Gedanken um etwas, wofür dein Chef die Kohle bekommt.
Schau nach deinen Kündigungsfristen in deinem Arbeitsvertrag, idR 4
Wochen zum Monatsende oder zum 15.
Unterschreibe deinen neuen Arbeitsvertrag
Kündige schriftlich ordnungsgemäß deinen alten Arbeitsvertrag, lass dir
den Eingang bestätigen.
Warte auf Reaktion die da bestimmt kommt.
Überlege dir vorher einen sachlichen Grund, warum du gekündigt hast.
Neue Stadt - private Gründe, Freundin, Frau zusammenziehen, ....
Wenn der Chef dann Probleme macht, hilft dann ein entsprechender Anwalt
für Arbeitsrecht weiter.
Mark B. schrieb:> Mündliche Zusagen sind im Arbeitsrecht nicht bindend. Es gilt das, was> unterschrieben wurde. Also in der Regel der Arbeitsvertrag.>
Irgendwo mag das so sein, aber nicht in Deutschland.
Christian B. schrieb:> ...und du meinst, das eine Firma das Gehalt eines Mitarbeiters für 14> Tage in Schwierigkeiten bringt wenn dies ohne Leistung zu bekommen> gezahlt werden muss?
Meine ich nicht. Am Knausrigsten sind immer die, bei denen
es nicht am Geld mangelt.
Christian B. schrieb:> Und du meinst, ein Anruf beim aktuellen Arbeitgeber bringt da Licht ins> dunkel?
Was da bequatscht wird, weiß doch keiner und das ist das Problem.
Macht sicher auch nicht jeder, allein die Verunsicherung bleibt.
Die Verantwortlichen wissen auch, dass das illegal ist, aber wo
kein Kläger ist auch kein Richter. Daher kommen solche Sachen so
gut wie nie ans Licht, wenn sich da nicht mal einer verquatscht.
In meinem Bekanntenkreis ist das nämlich schon ein paar mal
passiert, allerdings nicht über mich, sondern über andere Angestellte.
Percy N. schrieb:> Mark B. schrieb:>>> Mündliche Zusagen sind im Arbeitsrecht nicht bindend. Es gilt das, was>> unterschrieben wurde. Also in der Regel der Arbeitsvertrag.>>>> Irgendwo mag das so sein, aber nicht in Deutschland.
Im Prinzip hast Du Recht, dass man einen Vertrag auch mündlich
abschließen kann. Da ja hier aber ein schriftlicher Vertrag vorliegt,
ist dies ohne Belang. Es gilt das, was im Arbeitsvertrag schriftlich
festgehalten ist. Daran muss sich der Themenersteller halten und an
sonst nichts.
Mark B. schrieb:> Percy N. schrieb:>> Mark B. schrieb:>>>>> Mündliche Zusagen sind im Arbeitsrecht nicht bindend. Es gilt das, was>>> unterschrieben wurde. Also in der Regel der Arbeitsvertrag.>>>>>>> Irgendwo mag das so sein, aber nicht in Deutschland.>> Im Prinzip hast Du Recht, dass man einen Vertrag auch mündlich> abschließen kann. Da ja hier aber ein schriftlicher Vertrag vorliegt,> ist dies ohne Belang. Es gilt das, was im Arbeitsvertrag schriftlich> festgehalten ist. Daran muss sich der Themenersteller halten und an> sonst nichts.
Keineswegs. Die allgemeine Vertragsfreiheit ermöglicht es den Parteien,
auch mündlich von der gewillkürten Schriftform Abstand zu nehmen. Man
findet gern in Formularverträgen den Satz "weitere Abreden wurden nicht
getroffen". Die ältere Formulierung, wonach Änderungen oder
Erweiterungen der Schriftform bedürfen, hatte sich "nicht bewährt".
Wer hinterher wie beweisen kann, was vereinbart wurde, steht freilich
auf einem anderen Blatt.
Ebenso, ob man in die Äußerung, man sei an einem Projekt interessiert,
einen Rechtsbindungswillen hinein interpretieren kann.
Fazit: kommt vorliegend wohl kaum darauf an.
Edit: Tarifverträge mögen anderes vorsehen.
Auch wenn beide Parteien theoretisch mündlich vom Vertrag zurücktreten
könnten, gilt dennoch daß das Gericht Beweise sehen will, wenn der Chef
sich tatsächlich traut zu klagen.
Mündlicher Vertrag hin oder her, was vor Gericht nicht bewiesen werden
kann hat für den Richter auch nicht stattgefunden. (Normalerweise
jedenfalls, in einem ordentlichen Rechtsstaat.)
Im Übrigen können Verträge nach deutschem Recht sogar ohne mündliche
oder schriftliche Form geschlossen werden. Ein Vertrag kommt auch durch
schlüssiges Handeln zustande. In diesem Fall würde das so aussehen:
Karsten kommt schlicht nicht mehr zur Arbeit, und der AG zahlt im
schlicht kein Geld mehr und unternimmt auch sonst nichts, um ihn wieder
zur Arbeit zu bewegen.
Aber wie gesagt, ohne Beweise was alles abgesprochen war wird sowas
juristisch schwierig...oder ganz, ganz einfach.
Wühlhase schrieb:> Mündlicher Vertrag hin oder her, was vor Gericht nicht bewiesen werden> kann hat für den Richter auch nicht stattgefunden. (Normalerweise> jedenfalls, in einem ordentlichen Rechtsstaat.)>
Ich hatte nichts anderes behauptet ...
> Im Übrigen können Verträge nach deutschem Recht sogar ohne mündliche> oder schriftliche Form geschlossen werden. Ein Vertrag kommt auch durch> schlüssiges Handeln zustande.
Richtig.
> In diesem Fall würde das so aussehen:> Karsten kommt schlicht nicht mehr zur Arbeit, und der AG zahlt im> schlicht kein Geld mehr und unternimmt auch sonst nichts, um ihn wieder> zur Arbeit zu bewegen.>
Kann passieren. Und welcher Vertrag soll hier geschlossen werden? Lies
mal § 623 BGB.
> Aber wie gesagt, ohne Beweise was alles abgesprochen war wird sowas> juristisch schwierig...oder ganz, ganz einfach.
Na sowas.
Thomas O. schrieb:> mich würde nun mal der geheime Passus mit dem Schadensersatz> interessieren, ob der jemals noch nachgeliefert wird.
Wieso sollte der TO den nachliefern? Wozu brauchst Du den?
Vielleicht hilfts dir auf die Sprünge, wenn du den Betreff liest (wer
das kann, ist klar im Vorteil). Da steht nämlich:
"Arbeitgeber droht Vertragsverletzung"
nicht
"Arbeitgeber droht mit Klage wegen Vertragsverletzung"
@Percy:
Ah...gut daß ich den mal gelesen habe. Wieder was gelernt.:)
Allerdings würde mich da mal interessieren wie das in der Praxis
gehandhabt werden würde, wenn sich AG und AN tatsächlich einig sind,
jedoch die Schriftform dennoch in den Wind schlagen. (Nur mal
theoretisch angenommen.)
Will die schriftliche AV-Aufhebung sonst noch jemand sehen? FA oder KK
vielleicht?
Wühlhase schrieb:> Auch wenn beide Parteien theoretisch mündlich vom Vertrag zurücktreten> könnten
Dem steht $ 623 BGB entgegen, gleich welche Vertragsform gewählt wurde.
Problem beim mündlichen Vertrag ist, dass der AN in Vorleistung geht
und in Ermangelung der Schriftform Beweislastprobleme bekommen kann.
Sollte man sich NIE drauf einlassen.
Danke, für eure Beiträge
Wegen der neuen Stelle wird es dann bald ernst (Zusage/Absage)
Was den mündlichen Vertrag mit meinem Arbeitgeber angeht (den es ja
nicht gibt)
Was von mir kam: nur Sätze wie; mir gefällts hier gut; Es macht Spaß,
die Stadt gefällt mir; Hier gibt's genug für mich zu tun.
Also nichts was auch mit Zeugen als Vertrag gelten kann. (nurKonjuktive,
kein "ich werde/verplichte mich")
@tip (Gast)
Du hattest recht, hauptsächlich ging es mir darum das mein Arbeitgeber
Probleme bekommt.
Der zweite Punkt, also dass ich Probleme bekomme ist natürlich auch eine
Frage
Habe gestern erfahren das mein Arbeitgeber meinen Vertrag um 6 weitere
Monate verlängert hat. Er war erstaunlich freundlich.
Werde euch auf dem Laufenden halten...
;-)