Forum: Offtopic Patentstatus


von Patente (Gast)


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Hallo,

im Espacenet kann ich eine Erfindungsmeldung sehen,
Status A1 aus dem Jahr 2014, im Inpadoc Legal-Status findet sich das 
Even(Code 163):
+   IDENTIFIED PUBLICATIONS NOTIFIED

Seitdem ist nichts mehr passiert.

In anderen Eintragungen wird irgendwann ein B-Status erreicht und das 
Event Granted wird erwähnt.

Scheint ja in der von mir gefundenen Erfindungsmeldung nicht zum Patent 
gereicht zu haben...

Ist das damit nun ein abgelaufener Patentantrag und die beschriebenen 
Verfahren / Bauweisen sind damit öffentlich zugänglich?

: Verschoben durch Moderator
Beitrag #5705527 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Jemin K. (jkam)


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Frag die Erfinder... 2014 kann durchaus noch in der Verhandlung stecken.

> Ist das damit nun ein abgelaufener Patentantrag und die beschriebenen
> Verfahren / Bauweisen sind damit öffentlich zugänglich?

Vorsicht, Vorsicht. Nur weil es kein Patent gab heißt nicht, dass Du 
alles was drin beschrieben wird machen darfst. Aus meiner Erfahrung sind 
95% der Entgegenhaltungen prior Art aus dem Patentwesen! Sprich, 
vermutlich haben sie versucht etwas zu patentieren worauf andere ein 
Patent haben! Du kannst also mitnichten einfach klauen.
Außerdem heißt auch ein Patent zu haben, nicht Freedom to Operate zu 
haben! Du kannst den tollsten Prozess patentiert haben, aber wenn jemand 
ein Patent auf eine Vorstufe hat, Pech gehabt!
Vermutlich interessiert das aber eh alles keine Sau.

: Bearbeitet durch User
Beitrag #5707056 wurde vom Autor gelöscht.
von Percy N. (vox_bovi)


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Patente schrieb:

> Ist das damit nun ein abgelaufener Patentantrag und die beschriebenen
> Verfahren / Bauweisen sind damit öffentlich zugänglich?

Worin siehst Du den Sinn einer Offenlegunsschrift?

von Purzel H. (hacky)


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Ein Patentantrag, resp das Patent enthalten sowieso nur die Ansprueche. 
Ein paar dunne Skizzen, aber keine Bauanleitung. Sinnvollerweise bringt 
man die effektiven Geheimnisse eben genau nicht. Sondern nur ein 
Wischi-waschi, einen Vernebler, mit dem man wedeln kann wenn ein 
Konkurrent etwas aehnliches bringen will. Deshalb ist es wichtig, die 
Ansprueche moeglichst weit zu fassen. Also nochmals verwaessern. An 
Schluss bist du moeglichst weit von einer Produktionsvorschrift weg.

Ah. Ja, dann gibt es noch kleine Details. In der Schweiz zB ist ein 
Patent erst nach einem Jahr oeffentlich. Der Schutz laeuft aber mit dem 
Einreichen los. Dieses Jahr Vorlaufszeit kann fuer ein Nachfolgeprodukt 
oder Verbesserung verwendet werden, oder fuer eine Ausdehnung auf die 
EU, resp rest der Welt. Der Schutz beginnt aber mit dem Einreichen.
Ein Patent bedeutet nicht, das die Sache etwas taugt resp funktioniert, 
oder neu ist, sondern nur dass formale Kriterien bei der Eingabe 
eingehalten wurden.


Bei den meisten Patenten ist es uebrigens so, dass wenn man 5 Minuten 
ueber das geloeste Problem nachgedacht haette auch drauf gekommen waere. 
Wenn nicht sogar schneller.

Viele Digen werden nur als Paten pending markiert, weil der Prozess aus 
Spargruenden nicht vollstaendig durchlaufen wurde. Denn bei Erteilung 
heisst es Abdruecken. Je laenger das Patent laeuft, je mehr.

: Bearbeitet durch User
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