Hi, ich habe eine größere Menge (300stk) an NOS ICs, die bei Ebay für etwa 8-10€ das Stück weg gehen. Da ich so eine Menge nicht benötige, würde ich die günstiger über Ebay verkaufen. So 2-3€ das Stück. Da habe ich dann je nach dem 300 bzw. 150 "Posten"? an Ware (wenn ich einzeln oder im Doppelpack verkaufe). Ist so was in dem Ausmaß dann schon gewerblich? Bei Ebay steht was von "regelmäßig große Mengen". Ich würde das in meinem Fall nicht als Regelmäßig ansehen, sondern als einmalige Aktion. Was meint ihr?
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IncreasingVoltage .. schrieb: > Bei Ebay steht was von "regelmäßig große Mengen Ist deine Frage was eBay als gewerblich sieht oder vielleicht besser was das Finanzamt als gewerblich sieht? Gewerbe für Handel anmelden, kostet 30€bei der Gemeinde, Einnahmen+Ausgaben in der Jahreslohnsteuer angeben und keiner kann Dir etwas. Impressum, daschutzverordnung, Verpackungsverordnung usw beachten. Das Finanzamt sagt ungefähr wenn man etwas einmal oder öfter beschafft um es mit Gewinn zu verkaufen liegt gewerbliches Interesse vor. Aber auch wenn man etwas regelmäßig verkauft ohne Gewinn soll das gewerblich sein. Mitunter können auch Haushalt Auflösung bei Erbschaft als gewerblich betrachtet werden.... Wenn das Amt böse ist
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IncreasingVoltage .. schrieb: > Ich würde das in meinem Fall nicht als Regelmäßig ansehen, sondern als > einmalige Aktion. Sehe ich genauso. Nur wenn so ein Sesselfurzer einen quer stecken hat, kann es unangenehm werden. Aufgrund der Art deiner Frage hier gehe ich mal davon aus, dass du für deine ICs vernachlässigbares Geld (wenn überhaupt) bezahlt hast und du jetzt Kohle sehen willst. Ich würde Herkunftsnachweis inkl. Rechnung parat legen. Das hilft, wenn dir jemand dumm kommt. Thorsten
IncreasingVoltage .. schrieb: > Da habe ich dann je nach dem 300 bzw. 150 "Posten"? an Ware (wenn ich > einzeln oder im Doppelpack verkaufe). Verkauf sie doch als Block. Deine Zielgruppe sind dann nicht die Bastler, sondern die Chipbroker. So hast Du nur eine Transaktion, und die sollte als privates Veräußerungsgeschäft durchgehen. Gtx F. schrieb: > Ist deine Frage was eBay als gewerblich sieht oder vielleicht besser > was das Finanzamt als gewerblich sieht? Ebay ist das erstmal egal, die bekommen ihre 10% Provision und sind zufrieden. "Gewerblich" bedeutet einen Vorteil für den Käufer, denn der kann Gewährleistungsansprüche geltend machen. Wenn der Käfer nicht tut schickt er ihn zurück und bekommt sein Geld, der Verkäufer muss nachweisen dass die Ware beim Versand mängelfrei war. Privat schliesst Du die Gewährleistung aus und fertig. (Und zwar genau so: "Privatverkauf unter Ausschluß der Gewährleistung, kein Rücknahme." Nicht etwa "Nach neuestem EU-Recht muss ich ausschliessen" -- das ist Bullshit!) > Das Finanzamt sagt ungefähr wenn man etwas einmal oder öfter beschafft > um es mit Gewinn zu verkaufen liegt gewerbliches Interesse vor. Aber > auch wenn man etwas regelmäßig verkauft ohne Gewinn soll das gewerblich > sein. Letztendlich zahlst Du Steuern auf Gewinne, nicht auf Einnahmen. Falls das Finanzamt eine Steuerforderung stellen sollte, müsstest Du halt Ausgaben gegenrechnen. Entweder hattest Du die Teile selber mal teurer gekauft und damit letztendlich einen Verlust eingefahren, oder Du hattest halt noch andere Betriebsausgaben. Wenn sich die Sache für den Fiskus nicht lohnt ist auch das Finanzamt raus.
soul e. schrieb: > "Gewerblich" bedeutet einen Vorteil für den Käufer, denn der kann > Gewährleistungsansprüche geltend machen. Wenn der Käfer nicht tut > schickt er ihn zurück und bekommt sein Geld, der Verkäufer muss > nachweisen dass die Ware beim Versand mängelfrei war. Privat schliesst > Du die Gewährleistung aus und fertig. (Und zwar genau so: "Privatverkauf > unter Ausschluß der Gewährleistung, kein Rücknahme." Nicht etwa "Nach > neuestem EU-Recht muss ich ausschliessen" -- das ist Bullshit!) > Als ich gestern in einem anderen eBay -Thread genau darauf hingewiesen habe, gab es einen herrlichen Zwergenaufstand ...
IncreasingVoltage .. schrieb: > Bei Ebay steht was von "regelmäßig große Mengen". Du hast 1. keine große Menge (auf einem normalen IC-Gurt sind zigtausend ICs) und 2. hast du diese Menge nur 1 einziges Mal. Ich verkaufe auch ab&zu meine zu viel oder mitgekauften Überbestände und habe hier gerade noch ein paar tausend kleine Drucktaster für Platinen. Da könnte schon eher der Verdacht auf eine "große Menge" aufkommen. Aber weil ich ja zudem noch die alten DVDs und CDs verticke (das sind ja auch gleich Pakete mit hundert solcher Platten) und auch sonstiges Zeug, gibt das eine bunte Mischung ohne Auffälligkeiten. Und das Finanzamt ist ja eigentlich nicht das Thema. Da würde ich mich doch sehr wundern, wenn denen die aus dem Verkauf erzielten 1000€ überhaupt auffallen würden. Wenn ich ein Auto verkaufe, geht da mehr Geld über die Bühne.
Lothar M. schrieb: > Und das Finanzamt ist ja eigentlich nicht das Thema. Da würde ich mich > doch sehr wundern, wenn denen die aus dem Verkauf erzielten 1000€ > überhaupt auffallen würden Na ja, offizielle Rechtsprechung § 23 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 § 23 Absatz 3 Satz 5 EStG: Ab 600 EUR Gewinn im Jahr sind private Veräusserungsgeschäfte steuerpflichtig, wenn man den Artikel weniger lange als 1 Jahr besessen hat. Gewinn heisst natürlich Verkaufpreis - Kaufpreis - Kosten, bei normalen privatem Verkauf war der Kaufpreis meist grösser als der Verkaufpreis, also hat man keinen Gewinn sondern einen Verlust eingefahren, und an DEM beteiligt sich der Staat NATÜRLICH nicht, der ist dein Problem (es sei denn, du wärst eine Firma, für die sind alle Gesetze viel einfacher, die können gegenrechnen weil die Gesetze extra zu ihrem Vorteil geschrieben wurden).
Lothar M. schrieb: > Wenn ich ein Auto verkaufe, geht da mehr > Geld über die Bühne. Ja, nur beim Auto(ver)kauf geht das Geld direkt auf Kralle. Das sieht das Finanzamt nicht, im Gegensatz zur breiten digitalen "Schleimspur" aus Onlinetransaktionen und Überweisungen ;-)
Michael B. schrieb: > Na ja, offizielle Rechtsprechung § 23 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 § 23 Absatz > 3 Satz 5 EStG: > Ab 600 EUR Gewinn im Jahr sind private Veräusserungsgeschäfte > steuerpflichtig, wenn man den Artikel weniger lange als 1 Jahr besessen > hat. Das ist nicht dein Ernst oder? In §23 EStG geht es um private Veräußerungen!!! Das sind Vermögenswerte wie Immobilien, Aktien oder Wirtschaftsgüter wie Gold, Schmuck, etc. Das hat rein gar nichts damit zu tun was ein mensch bei Ebay privat verkauft! 600 Euro nehmen die meisten schon an einem Flohmarkttag ein!
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eine gbr gründen und wenn man schon mal dabei ist, auch gleich noch eine Immobilie dazu. Und schon spart man die Grunderwerbssteuer. winwin
Das mit "regelmäßig große Mengen" hat NUR was mit dem Konto bei Ebay zu tun. Ob privat oder gewerblich! Das sind Ebay Richtlinien. Auch das Finanzamt wird sich nicht melden deswegen! Eher ein "Konkurrent" welcher dich abmahnt, da du ihm zur Folge gewerblich handelst. Da wird aber eher das Wettbewerbsrecht die Grundlage der Abmahnung sein und nichts anderes. Ich würde an Deiner Stelle die 300 IC's aufteilen. Ein paar als Auktion einstellen, ein paar als Doppelpack anbieten und ein paar als Sofortkauf. Aber nicht alle 300 direkt einstellen.
● J-A V. schrieb: > eine gbr gründen und wenn man schon mal dabei ist, > auch gleich noch eine Immobilie dazu. > Und schon spart man die Grunderwerbssteuer. > > winwin Super Idee! Und das für 300 IC's?
wenn Du gleichzeitig mal 100kEUR los werden willst oder so.
Max B. schrieb: > 600 Euro nehmen die meisten schon an einem Flohmarkttag ein! Und die verkaufte Ware haben die im Laufe des Jahres auf der Straße gefunden? Das klingt fast nach Fundunterschlagung?
Max B. schrieb: > ● J-A V. schrieb: >> eine gbr gründen und wenn man schon mal dabei ist, >> auch gleich noch eine Immobilie dazu. >> Und schon spart man die Grunderwerbssteuer. >> >> winwin > > Super Idee! > Und das für 300 IC's? Mit einer GmbH würde es funktionieren ... ... aber auch nur dann, wenn man die GmbH erwirbt, der die Immobilie gehört.
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Max B. schrieb: > Das ist nicht dein Ernst oder? Des Gesetzgebers Ernst. > In §23 EStG geht es um private Veräußerungen!!! Rrrrichtig. > Das sind Vermögenswerte wie Immobilien, Aktien oder Wirtschaftsgüter wie > Gold, Schmuck, etc. auch, aber auch > Das hat rein gar nichts damit zu tun was ein mensch bei Ebay privat > verkauft! doch, natürlich. > 600 Euro nehmen die meisten schon an einem Flohmarkttag ein! Klar, als gewerbliche Händler. Ich sehe kaum noch private Verkäufer auf Flohmärkten, und wenn dann H4ler weil die bei eBay ein Problem mit den Kontoüberweisungen haben und es lieber Bar auf Tatze am Amt vorbei haben wollen die Sperrmüll verkaufen wollen aber nicht verkauft bekommen, die meisten machen bei 50 EUR Standgebühr Verluste,, da reicht schon Regen an dem Tag. Flohmärkte ohne Standgebühr die die möglichen Gewinne auffrisst gibt es nur extrem wenige weil die kommerziellen Anbieter, bei uns Move, alle Termine und Standorte blockieren dank bester Beziehungspflege in die öffentlichen Verwaltungen, so kenne ich nur noch einen für Babyklamotten.
Michael B. schrieb: > Max B. schrieb: >> Das ist nicht dein Ernst oder? > > Des Gesetzgebers Ernst. > >> In §23 EStG geht es um private Veräußerungen!!! > > Rrrrichtig. Na also > >> Das sind Vermögenswerte wie Immobilien, Aktien oder Wirtschaftsgüter wie >> Gold, Schmuck, etc. > > auch, aber auch Nix aber auch!! https://www.finanztip.de/private-veraeusserungsgeschaefte/ Einen Paragraphen zu zitieren nützt nichts wenn man ihn nicht versteht! > >> Das hat rein gar nichts damit zu tun was ein mensch bei Ebay privat >> verkauft! > > doch, natürlich. Nein, immer noch nicht! > >> 600 Euro nehmen die meisten schon an einem Flohmarkttag ein! Das war bewusst übertrieben! > > Klar, als gewerbliche Händler. Ich sehe kaum noch private Verkäufer auf > Flohmärkten, und wenn dann H4ler weil die bei eBay ein Problem mit den > Kontoüberweisungen haben und es lieber Bar auf Tatze am Amt vorbei haben > wollen die Sperrmüll verkaufen wollen aber nicht verkauft bekommen, die > meisten machen bei 50 EUR Standgebühr Verluste,, da reicht schon Regen > an dem Tag. > > Flohmärkte ohne Standgebühr die die möglichen Gewinne auffrisst gibt es > nur extrem wenige weil die kommerziellen Anbieter, bei uns Move, alle > Termine und Standorte blockieren dank bester Beziehungspflege in die > öffentlichen Verwaltungen, so kenne ich nur noch einen für > Babyklamotten. Alle 2-3 Monate fahren wir zum Flohmarkt. Da wird der Keller ausgemistet, die Kinderzimmer und der Dachboden! Klamotten fallen sowieso immer an! Da kommen wir locker auch 200-300 Euro, Standmiete schon abgezogen. Dann dürfte ich laut deiner EStG Auslegung aber echt nichts mehr privat verkaufen im Jahr!
Michael B. schrieb: > so kenne ich nur noch einen für > Babyklamotten. Bist Du sicher, dass da keine Klamotten aus der Altkleidersammlung vertickt werden? Richtig dreist lief das in einer hiesigen Kirchengemeinde ab, da wollten ein paar Flohmarktbeschicker in der Kleiderkammer groß abgreifen, wurden aber enttarnt.
Nochmal: § 23 EStg regelt private Veräußerungen von Wertgegenständen mit Gewinn!!!!!!!!!!!!!!!!! Der TO verkauft IC's, also: Keine Wertgegenstände! Der TO verkauft sie nicht mit Gewinn Rechtsfolge also: § 23 EStG greift nicht! Der TO braucht sich wegen Einkommensteuer keine Sorgen machen!
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Max B. schrieb: > Nochmal: > § 23 EStg regelt private Veräußerungen von Wertgegenständen mit > Gewinn!!!!!!!!!!!!!!!!! > > Der TO verkauft IC's, also: Keine Wertgegenstände! > Der TO verkauft sie nicht mit Gewinn > Rechtsfolge also: § 23 EStG greift nicht! > Und was soll dann Deine Flohmarkt-Novelle? > Der TO braucht sich wegen Einkommensteuer keine Sorgen machen! Das ist eine andere Geschichte als die Gewährleistung! (ein ! reicht an dieser Stelle)
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Max B. schrieb: > Einen Paragraphen zu zitieren nützt nichts wenn man ihn nicht versteht! Du solltest wenigstens den Paragraphen lesen, auf den ich verweise. § 23 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Nr 2 betrifft nicht wie Nr 1 Häuser, Schmuck und Gold, sondern "Wirtschaftsgüter" und das iat alles was nicht zum täglichen Bedarf zählt und über 800 EUR wert ist. Laboreinrichtung eines Elektronikers ist kaum täglicher Bedarf.
Michael B. schrieb: > Max B. schrieb: >> Einen Paragraphen zu zitieren nützt nichts wenn man ihn nicht versteht! > > Du solltest wenigstens den Paragraphen lesen, auf den ich verweise. > > § 23 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 > > Nr 2 betrifft nicht wie Nr 1 Häuser, Schmuck und Gold, sondern > "Wirtschaftsgüter" und das iat alles was nicht zum täglichen Bedarf > zählt und über 800 EUR wert ist. > > Laboreinrichtung eines Elektronikers ist kaum täglicher Bedarf. Dann erkundige dich mal bitte was ein Wirtschaftsgut ist und ob dem TO seine IC's als Einlage in sein Privatvermögen gewertet werden! Du hast den Paragraphen immer noch nicht verstanden. Ok, verstanden vielleicht schon aber du setzt ihn völlig falsch ein! 300 IC's sind KEIN Wirtschaftsgut! Und zählen weder als Vermögen, noch als Anlage.
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