Wir hatten hier ja neulich das Thema Passwortmanager.
Folgendes gilt prinzipiell im übertragenen Sinne auch für den Master Key
des Passwortmanagers:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Kryptogeldboerse-Quadrigacx-insolvent-Nur-verstorbener-Chef-kannte-Passwoerter-4297210.html
Sowie sonstige Verschlüsselungssysteme, bei denen Angehörige noch die
Möglichkeit haben sollten, an die Passwörter oder Daten oder Accounts
heranzukommen.
Also auch für die verschlüsselte Festplatte mit den Urlaubsbildern und
Erinnerungen der Familien drauf.
Insofern macht es Sinn über einen Plan B für den Fall der Fälle
nachzudenken und entsprechende Vorsorge zu treffen.
Die Festplattenverschlüsselung LUKS unter Linus erlaubt übrigens mehrere
Masterkeys, da kann man also bspw. einen der Ehefrau und den anderen der
Mutter geben.
Bei Keypass gibt es leider nur einen Master Key oder Keyfiles, insofern
sollte man den bzw. diese so aufbewahren, dass Angehörige, wie die
Ehefrau, Eltern oder Kinder auf diesen noch zugreifen können.
Die Kinder sollte man hier auch nicht vergessen, denn manche Ehepaare
sterben auch bei einem Autounfall oder Flugzeugabsturz gemeinsam.
Bei Firmen sollte man als Firmeninhaber ebenfalls entsprechende
Vorkehrungen treffen.
Nano schrieb:> Insofern macht es Sinn über einen Plan B für den Fall der Fälle> nachzudenken und entsprechende Vorsorge zu treffen.
Natürlich.
Zu der Sache mit Ableben und unbekannte Schlüssel, das Thema ist in der
Kryptoszene durchaus bekannt, insofern unverständlich, warum der Typ
nicht vorgesorgt hat.
Mario M. schrieb:> Man kann die Daten ja ins Testament schreiben und beim Notar oder> Amtsgericht hinterlegen.
Es gibt auch ein Verfahren, um z.B. den Schlüssel in fünf Teilstücke zu
zerlegen, wovon aber nur vier benötigt werden. Davon bekommt dann eins
der Notar, eines die Ehefrau, zwei die Kinder und eines der beste
Freund.
Keiner von denen kann sich alleine mit dem Vermögen aus dem Staub
machen, es müssen mindestens drei andere mitspielen, gleichzeitig kann
man aber auch auf einen verzichten, falls der z.B. mit im gleichen
abstürzenden Flugzeug saß.
Basiert auf überbestimmten Gleichungen, aber mir ist der Name entfallen.
Mario M. schrieb:> Man kann die Daten ja ins Testament schreiben und beim Notar oder> Amtsgericht hinterlegen.
Dabei gilt es aber zu bedenken, dass die Testamentseröffnung erst einige
Wochen nach dem Todesfall stattfindet...
vn nn schrieb:> Zu der Sache mit Ableben und unbekannte Schlüssel, das Thema ist in der> Kryptoszene durchaus bekannt, insofern unverständlich, warum der Typ> nicht vorgesorgt hat.
Die ganze Geschichte ist doch eh merkwürdig.
Da die Firma eine Currency Börse ist muss das Geld doch online über
einen Server oÄ verfügbar sein. Die Kunden wollen sich da ja auch mal
was auszahlen lassen.
Wenn das ganze Guthaben aber plötzlich auf einem Laptop in nem Cold
Storage feststeckt ist doch da was faul.
Nano schrieb:> Sowie sonstige Verschlüsselungssysteme, bei denen Angehörige noch die> Möglichkeit haben sollten, an die Passwörter oder Daten oder Accounts> heranzukommen.
Warum sollten Sie?
Wenn vor 15 Jahren jemand gestorben ist hat er seine Pin für sämtliche
Konten auch mit ins Grab genommen. Auch wo und welche Versicherungen er
überall hatte und bei welcher Bank noch Kredite offen waren usw..
Des Weiteren ist es nicht zulässig, das sich andere als der Besitzer
eines Accounts dort einloggt, egal ob dieser verstorben ist.
Sowas klärt man mit der Bank, Versicherung usw. auf andere Wege und
nicht in dem man sich einfach dort "einloggt" und das Konto leer räumt.
Wo lebst du denn???
Mad schrieb:> Nano schrieb:>> Sowie sonstige Verschlüsselungssysteme, bei denen Angehörige noch die>> Möglichkeit haben sollten, an die Passwörter oder Daten oder Accounts>> heranzukommen.>> Warum sollten Sie?
[...]
>> Sowas klärt man mit der Bank, Versicherung usw. auf andere Wege und> nicht in dem man sich einfach dort "einloggt" und das Konto leer räumt.> Wo lebst du denn???
Wieso? Mit Erbschein kommt man an die Daten/Konten/...
In diesem Fall hilft auch der Erbschein nicht.
Der Fall zeigt, daß auch diese neuen Kunstbanken nicht ohne Vorgaben und
Regulierung auskommen, genau sowas soll damit verhindert werden.
Horst schrieb:> Wieso? Mit Erbschein kommt man an die Daten/Konten/...
Genau, in dem man mit diesem bei der Bank auftritt.
Horst schrieb:> In diesem Fall hilft auch der Erbschein nicht.
Korrekt.
Horst schrieb:> Der Fall zeigt, daß auch diese neuen Kunstbanken nicht ohne Vorgaben und> Regulierung auskommen, genau sowas soll damit verhindert werden.
Nee. Weil diese Regularien aus guten Grund nicht vorhanden sind, sollen
sie nun eingeführt werden?
Wer sich außerhalb eines regulierten Marktes bewegt, hat eben Pech.
Ich kann mich doch auch nicht aufregen, wenn ich Aktien außerbörslich
handle und dann fordern, dass diese jenige außerbörsliche Plattform nun
nach Börsenregularien handeln soll.
Finanzielle/materielle Werte sind schon seit eh und je mit
personenbezogenen Sicherungsmechanismen versehen und dennoch können sie
vererbt werden, ohne das diese Mechanismen für den vorgesehenen Erben zu
Lebenszeit offengelegt werden. Da funktioniert auch so!
Horst schrieb:> Wieso? Mit Erbschein kommt man an die Daten/Konten/...
Richtig. Sofern nicht gerade ein Konto existiert, von dem niemand außer
dem Inhaber selbst gewußt hat, daß es existiert. Dann scheitert es aber
nicht am drankommen können, sondern einfach daran, daß niemand weiß, daß
da noch was ist.
Sofern nicht gerade kein Erbe existiert, weil niemand vom Verstorbenen
ernannt wurde oder nach der gesetzlichen Reihenfolge zu ermitteln ist,
gibt es immer jemanden, der die Zugriffsberechtigng auf ein klassisches
Konto hat. (Und im Zweifelsfall erbt dann eben der Staat.)
Der Knackpunkt ist ja hier, daß das Zugriffsverbot ohne Erbschein im
klassischen Bankwesen ein organisatorisches ist. Bei diesem
Cryptogetüddels ist es ein technischer, also der Unterschied zwischen
"darf nicht" und "geht nicht". Selbst wenn die Witwe des Verstorbenen
Cryptodealers den Kunden ihres Mannes gerne ihr Spielgeld wiedergeben
würde, sie kann es ohne Passwort einfach nicht, egal wie gerne sie
möchte.
Du kannst ein System namens Shamir Secret Sharing nutzen, mit dem du die
Zugangsdaten zu deiner Passwortdatenbank (Also Passwort UND die Infos wo
das Ding liegt) zerlegen kannst.
Dabei wählst du eine Gesamtanzahl von Fragmenten und eine Anzahl von
ausreichenden Fragmenten. Das heißt beispielsweise, du verteilst die
Infos an 10 Personen und wenn sich 4 davon zusammentun, können die Daten
entschlüsseln.
Tek schrieb:> Die ganze Geschichte ist doch eh merkwürdig.> Da die Firma eine Currency Börse ist muss das Geld doch online über> einen Server oÄ verfügbar sein. Die Kunden wollen sich da ja auch mal> was auszahlen lassen.
Aber nur ein kleiner Prozentsatz der Gesamtsumme bewegt sich, der
Großteil liegt einfach nur so herum. Auch die Sparkasse um die Ecke kann
nicht aus dem Handdgelenk 12 Millionen Euro in Scheinen auszahlen wenn
man das nicht vorher anmeldet. Nach etlichen Vorfällen in der
Vergangenheit hat es sich eingebürgert nur noch den Teil der fürs
Tagesgeschäft benötigt wird plus einem gewissen Puffer jederzeit für die
Maschine automatisch verfügbar zu haben und den Rest auf eine Weise
einzulagern und wegzusperren daß er nicht mit nem simplen Mausklick
(Hacker, böser Angestellter) bewegt werden kann sondern einen
menschlichen Eingriff vor Ort benötigt. Und das kann man dann natürlich
mehr oder weniger clever oder auch saudämlich implementieren.
Nachdenklicher schrieb:> Horst schrieb:> Richtig. Sofern nicht gerade ein Konto existiert, von dem niemand außer> dem Inhaber selbst gewußt hat, daß es existiert. Dann scheitert es aber> nicht am drankommen können, sondern einfach daran, daß niemand weiß, daß> da noch was ist.
Alle Kontoinhaber und Bevollmächtigten werden von (deutschen) Instituten
im Zuge der Stammdatenübermittlung den Finanzbehörden gemeldet.
Spätestens bei der Erbschaftssteuererklärung wird das abgeglichen.
Mad schrieb:> Weil diese Regularien aus guten Grund nicht vorhanden sind, sollen> sie nun eingeführt werden?
Nenn doch mal einen dieser 'guten Gründe' außer Missbrauch und Verlust
zu vereinfachen.
Mad schrieb:> Des Weiteren ist es nicht zulässig, das sich andere als der Besitzer> eines Accounts dort einloggt, egal ob dieser verstorben ist.
Der Besitzer hat das Recht zu vererben.
Ob man auch Accounts weitervererben kann, weiß ich nicht, aber ich
möchte es gerne können, weil so mancher Account auch einen finanziellen
Wert darstellt.
Man denke nur an eBook, Spiele und sonstigen digitalen Content Anbieter
bei denen man über seinen Account Nutzungslizenzen erworben hat, die von
den Contentanbietern gerne als einmal zu bezahlendes Dauerabo umgedeutet
werden und bei der ich nichts dagegen hätte, wenn meine Erben deswegen
dann meinen Account einfach weiterbenutzen.
Nano schrieb:> Der Besitzer hat das Recht zu vererben.> Ob man auch Accounts weitervererben kann, weiß ich nicht, aber ich> möchte es gerne können, weil so mancher Account auch einen finanziellen> Wert darstellt.
Letztes Jahr ging doch mal ein Thema durch die Medien.
Kurzversion:
Tochter stirbt, Eltern wollen Zugriff auf den Facebook-Account.
Nach langem hin und her: Facebook muss Zugriff gewähren.
(http://www.spiegel.de/netzwelt/web/bundesgerichtshof-eltern-duerfen-facebook-konto-der-toten-tochter-einsehen-a-1217840.html)
Aber bis dieses Thema ausreichend geklärt ist, auch mit Blick auf
Onlinespiele oder Softwarelizenzen, braucht es wohl noch ein paar
Präzedenzfälle.
Mad schrieb:> Nano schrieb:>> Sowie sonstige Verschlüsselungssysteme, bei denen Angehörige noch die>> Möglichkeit haben sollten, an die Passwörter oder Daten oder Accounts>> heranzukommen.>> Warum sollten Sie?
Ganz einfach: Erinnerungsfotos bzw. große Teile des Nachlasses werden in
Zukunft nicht mehr auf Dachböden gefunden werden sondern in
Cloudsystemen und auf (potentiell verschlüsselten) Datenträgern.
Le X. schrieb:> Ganz einfach: Erinnerungsfotos bzw. große Teile des Nachlasses werden in> Zukunft nicht mehr auf Dachböden gefunden werden sondern in> Cloudsystemen und auf (potentiell verschlüsselten) Datenträgern.
In ein paar weiteren Generationen wird man wahrscheinlich den Umgang mit
der Technik gelernt haben.
Es gibt zwar in Fachkreisen schon Lösungsansätze wie man tunlichst mit
der Technik umgehen sollte damit man sich selbst und anderen nicht ins
Knie schießt aber das ist noch nicht Teil der Lehrpläne, wird noch nicht
als essentieller Teil der Allgemeinbildung wahrgenommen, alle
experimentieren und spielen blind und gedankenlos damit herum ohne zu
wissen was sie eigentlich tun oder was das langfristig impliziert.
Da werden noch etliche Tränen fließen bis man in 70 Jahren vielleicht
mal soweit ist daß jede Oma ihrem Enkelkind erklären kann wie man seine
Daten sicher verwahrt, wie man mit seinen eigenen und mit anderer Leute
Daten umgeht, was man tun und was man lassen sollte.