Hallo zusammen, ich benötige eine Server 2016 Lizenz. Nun habe ich folgendes gefunden: https://www.usedsoft-shop.com/Server/Microsoft-Windows-Server/Microsoft-Windows-Server-2016/Microsoft-Windows-Server-2-Core-2016-Standard-Volumenlizenz-inkl-DVD.html Ist das eigentlich legal, illegal, halblegal? Ich bin sehr klein, also zu mir kommen wird keiner aber wird dann die Lizenz evlt. einfach mal irgendwas gesperrt? Danke Gruß PS. Was passiert eigentlich mit meinem Server wenn die Lizenze gesperrt wird?
steht doch deutlich drin: da sind 2 Core-Lizenzen, Du brauchst aber mindestens 16 pro Server ...
Paul schrieb: > Ist das eigentlich legal, illegal, halblegal? Das ist eine Volumenlizenz. Die kann man ohne einen entsprechenden Volumenlizenzvertrag zu haben, gar nicht kaufen. Ohne eine Umwandlung dieser Lizenz in eine Einzel- (d.h. "retail"-Lizenz) kannst Du diese Lizenz nicht sinnvoll verwenden. Eine Eigenschaft von Volumenlizenzen ist der zur Lizenz gehörende Aktivierungszähler, der irgendwann erschöpft ist. Der eigentliche Käufer der Volumenlizenz (d.h. der den entsprechenden Volumenlizenzvertrag abgeschlossen hat) legt fest, für wieviele Installationen er diese Lizenz auslegt. Davon hängt die Anzahl der durchführbaren Aktivierungen ab. Für jede Installation/Aktivierung wird der gleiche Installationsschlüssel verwendet. Bei einer solchen als Einzellizenz verkauften Volumenlizenz erhält der Käufer also den Installationsschlüssel der Volumenlizenz; jede durchgeführte Aktivierung vermindert den Aktivierungszähler, und beim Ablauf ist eine weitere Aktivierung nicht möglich. Damit ist dem Käufer der Einzellizenz die weitere Nutzung der Lizenz verwehrt, auch wenn er die Lizenz nur einmal zur Installation/Aktivierung nutzt. Das kann auch rückwirkend erfolgen, eine erneute Aktivierung seiner Installation wird daraufhin von MS verweigert, auch eine telephonische Aktivierung ist dann nicht mehr möglich. Mit anderen Worten: Das Geld ist futsch. Zwar ist das Verkaufen "gebrauchter" Lizenzen legal, aber das betrifft eben nicht Volumenlizenzen. Diese müssten (durch Microsoft) in Einzellizenzen umgewandelt werden, um sinnvoll nutzbar zu sein.
Der ganze Post von Rufus ist ein Sammelsurium von ...nun sagen wir mal weitestgehendem Quatsch. Totale Unwissenheit in diesem Thema ist da der Überbegriff. NATÜRLICH kann man eine Volumenlizenz legal erwerben. Ein Zustimmung von Microsoft oder gar ein "Umwandlung" in eine Einzellizenz (was soll das überhaupt sein) ist NICHT erforderlich. "Das Geld ist futsch"? Quatsch mit Sauce. Zu diesem Komplex gibt es höchtrichterliche Entscheidungen. Das ganze Gesülze mit den Zählern ist zwar Korrekt, aber 1. wird bei JEDER Volumeninstallation ein großzügiger Puffer von Microsoft eingebaut (z.B. 300 gekauft; Counter wird auf 500 gestellt) denn auch in einem Betrieb müssen ja schon mal Rechner neu installiert/initiallisiert werden gelle, und 2. wenn der Counter tatsächlich aufgebracuht ist, kann dieser über Microsoft "erhöht" werden. Entscheident für einen Käufer ist die Dokumentation die die rechtmäßige Übertragung der Lizenz(en) sicherstellt. NIEMALS nur einen Key kaufen!! Da treiben sich zu viele Ganoven im Markt herum. Ob jetzt UsedSoft die erste Wahl der Händler ist sei mal dahingestellt. Weitere seriöse Händler sind aus meiner Sicht: ReLicense AG, Preo AG. Nur so nebenbei: ICH weiß wovon ich spreche. Also nicht verunsichern lassen: Volumenlizenübertragung ist rechtens, seriöse Händler dokumentieren die Lizenzkette etc.. Alles was extrem billig ist: Finger davon!
Hambüchen schrieb: > Totale Unwissenheit in diesem Thema ist da der Überbegriff. Magst Du wenigstens irgendwelche Belege für Deine Behauptungen anbringen? Als Mitarbeiter von "usedsoft" sollte Dir das ja möglich sein.
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https://unternehmen.handelsblatt.com/software-gebraucht-kaufen-legal.html Bei S2 Software hab ich schon mehrmals gekauft, usedSoft kenn ich nicht... Marc
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Der ganze Post von Rufus ist ein Sammelsurium von ...nun sagen wir mal weitestgehendem Quatsch. Totale Unwissenheit in diesem Thema ist da der Überbegriff. NATÜRLICH kann man eine Volumenlizenz legal erwerben. Ein Zustimmung von Microsoft oder gar ein "Umwandlung" in eine Einzellizenz (was soll das überhaupt sein) ist NICHT erforderlich. "Das Geld ist futsch"? Quatsch mit Sauce. Zu diesem Komplex gibt es höchtrichterliche Entscheidungen. Das ganze Gesülze mit den Zählern ist zwar Korrekt, aber 1. wird bei JEDER Volumeninstallation ein großzügiger Puffer von Microsoft eingebaut (z.B. 300 gekauft; Counter wird auf 500 gestellt) denn auch in einem Betrieb müssen ja schon mal Rechner neu installiert/initiallisiert werden gelle, und 2. wenn der Counter tatsächlich aufgebracuht ist, kann dieser über Microsoft "erhöht" werden. Entscheident für einen Käufer ist die Dokumentation die die rechtmäßige Übertragung der Lizenz(en) sicherstellt. NIEMALS nur einen Key kaufen!! Da treiben sich zu viele Ganoven im Markt herum. Ob jetzt UsedSoft die erste Wahl der Händler ist sei mal dahingestellt. Weitere seriöse Händler sind aus meiner Sicht: ReLicense AG, Preo AG. Nur so nebenbei: ICH weiß wovon ich spreche. Also nicht verunsichern lassen: Volumenlizenübertragung ist rechtens, seriöse Händler dokumentieren die Lizenzkette etc.. Alles was extrem billig ist: Finger davon! Rufus Τ. F. schrieb: > Als Mitarbeiter von "usedsoft" sollte Dir das ja möglich sein. Wie kommt der Herr Moderator nur auf diese schmale Brett? Nur mal so als Tipp: wenn ICH keine Ahnung von der Materie haben würde - so wie der Herr Moderator - würde ich einfach mal still sein. Aber auf gar keinen Fall einen solchen Quatsch verzapfen, der vorne und hinten nicht den Realitäten entspricht und damit dem Fragesteller die komplette falsche Empfehlung geben. Belege? 15 Jahre Erfahrung in dem Business. Langt das?
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Rufus Τ. F. schrieb: > Als Mitarbeiter von "usedsoft" sollte Dir das ja möglich sein. Wie kommt der Herr Moderator nur auf dieses schmale Brett? Nur mal so als Tipp: wenn ICH keine Ahnung von der Materie haben würde - so wie der Herr Moderator - würde ich einfach mal still sein. Aber auf gar keinen Fall einen solchen Quatsch verzapfen, der vorne und hinten nicht den Realitäten entspricht und damit dem Fragesteller die komplette falsche Empfehlung geben. Belege? 15 Jahre Erfahrung in dem Business. Langt das?
Dann biete ich mal eine Quelle: BGH Az. I ZR 8/13 Da hat der BGH entschieden, dass Volumenlizenzen beliebig aufgesplittet werden und weiterverkauft werden dürfen. Es ist nur sicherzustellen, dass der Verkäufer die Lizenzen nicht mehr verwendet. Das war tatsächlich sogar ein Rechtsstreit zwischen Adobe und Usedsoft. Wichtig ist eben, dass eine Lizenz gekauft wird und nicht nur ein Aktivierungsschlüssel. Urteil im Volltext. http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&az=I%20ZR%208/13&nr=71321 Golem fasst das ganz gut zusammen: https://www.golem.de/news/bgh-urteil-software-aus-volumenlizenzen-darf-einzeln-verkauft-werden-1412-111124.html
Wir setzen teilweise bei unseren Kunden auch Lizenzen von usedsoft ein. Diese bestehen ohne weiteres ein Lizenzaudit durch MS.
Ntldr -. schrieb: > Dann biete ich mal eine Quelle: BGH Az. I ZR 8/13 Danke. Das ist auf jeden Fall sachlicher als der Auftritt von "Hambüchen". Und ich habe tatsächlich nichts anderes behauptet - der entscheidende Punkt ist hier nämlich "Es ist nur sicherzustellen, dass der Verkäufer die Lizenzen nicht mehr verwendet", und der ist mit Weitergabe des zur Volumenlizenz gehörenden MAK nicht möglich.
Darf man eigentlich Microsoft Software vermieten? Und wenn nein, wie sieht es mit fertigen Computern aus? Danke Gruß
Sowas kann dir natürlich auch passieren: https://www.heise.de/select/ct/2019/02/1546856338183401 (sorry, paywall) Da hat sich wohl ein Admin etwas Zubrot verdient, und den Office-2016 Downgrade Key seiner Firmen Office-Volumen-Lizenz an einen Gebrauchtsoftware-Laden verkauft... Und, was wohl auch passiert: nachdem mit ein und demselben Key 100 und mehr Installationen aktiviert werden können, betreiben da manche eBay-Händler magische Lizenz-Vervielfältigung... Einen Key beim Konkurzenzhändler kaufen, sooft weiterverkaufen bis die ersten Kundenbeschwerden kommen, goto 10. Deshalb: Sobald du den Key erhalten hast SOFORT die Software aktivieren. Nicht erst am nächsten Tag, nicht in einer Woche, SOFORT. Sonst ist der Key schon verbrannt. Und Aufheben für später brauchst du den Key auch nicht. Wenn irgendwann eine Neuinstallation nötig wird, musst du neu kaufen.
Ntldr -. schrieb: > Da hat der BGH entschieden, dass Volumenlizenzen beliebig aufgesplittet > werden und weiterverkauft werden dürfen. Es ist nur sicherzustellen, > dass der Verkäufer die Lizenzen nicht mehr verwendet. Das ist allerdings kein Freibrief für den beliebigen Verkauf von Aktivierungsschlüsseln, wie dies bei ebay 1000fach stattfindet. Legaler Verkauf bedingt einen zweifelsfreien Nachweis, daß der bzw. die Vorbesitzer die Software nicht mehr verwenden. Wer Volumenkeys kauft, sollte wissen, daß er Microsoft damit das Recht zu einem Audit einräumt, dies ist nämlich Bestandteil eines Volumenlizenzvertrages. Das heißt, MS darf ohne richterlichen Beschluß jederzeit kontrollieren, ob die Lizenzverwendung korrekt stattfindet. Der Käufer benötigt dafür nicht nur eine Rechnung vom Verkäufer, sondern auch einen lückenlosen Nachweis der Lizenzkette, also entsprechende Erklärungen der Vorbesitzer, daß sie die Software nicht mehr verwenden. Bei den meisten "Händlern" bekommt man jedoch nicht mal eine ordentliche Rechnung.
Icke ®. schrieb: > Das heißt, MS > darf ohne richterlichen Beschluß jederzeit kontrollieren, ob die > Lizenzverwendung korrekt stattfindet. Der Käufer benötigt dafür nicht > nur eine Rechnung vom Verkäufer, sondern auch einen lückenlosen Nachweis > der Lizenzkette, also entsprechende Erklärungen der Vorbesitzer, daß sie > die Software nicht mehr verwenden. Und das ist rechtens? Die Frage ist ernst gemeint, denn ich habe immer wieder gelesen, dass Microsoft nur selten das durchsetzen kann, was in den sogenannten EULAs vereinbart wird, wenn es gegen unsere hiesige Rechtsauffassung verstößt. Der Käufer hat überspitzt formuliert ja keinen Vertrag mit Microsoft beim Notar unterschrieben. Ich könnte mir vorstellen, dass der Käufer rechtlich nichts unternehmen kann und erst die Lizenz belegen muss, wenn Microsoft per Remote die Aktivierung rückgängig macht, aber viel mehr Befugnisse sollten die eigentlich nicht haben, oder? Also z.B. das System unbenutzbar machen - so etwas ist hierzulande ja dann unter Umständen selbst strafbewehrt. Das mit den Keys bei Ebay hatte ich mir auch ungefähr so gedacht und ich habe diese Angebote deshalb auch immer gemieden. Ich kaufe meine Keys immer bei einer Firma, die schon über 10 Jahre am Markt existiert und auch bei TrustedShop oder wie die heißen fast nur gute Bewertungen haben. Die Lizenzen sind zwar etwas teurer, aber mit denen hatte ich noch nie Probleme. Ich hatte dort bislang nur Retail-Lizenzen gekauft, aber die verkaufen auch Volumen-Lizenzen und da frage ich mich, wie die kontrollieren, was die Käufer damit machen? Hinterher wird der Key in zwielichtigen Foren gepostet und das war es dann?
Thomas schrieb: > Der Käufer hat überspitzt formuliert ja keinen Vertrag mit Microsoft > beim Notar unterschrieben. Der Käufer des Volumenlizenzvertrags hat einen Vertrag unterschrieben. Das ist was anderes, als wenn man im Laden eine Schachtel mit Software drin kauft. Zwischen gewerblichen Kunden und Privatkunden unterscheidet sich das Recht an dieser Stelle - recht erheblich.
Rufus Τ. F. schrieb: > Der Käufer des Volumenlizenzvertrags hat einen Vertrag unterschrieben. Das mag für den ursprünglichen Käufer zutreffen, aber mein Kommentar bezog sich auf die pauschale Aussage, dass "Käufer" von VL Keys MS weitreichende Befugnisse einräumen. Das mag wie gesagt für den ursprünglichen Käufer gelten, aber vermutlich nicht bei nachfolgenden privaten Käufern. Die haben keinen Vertrag unterschrieben.
Es kann keine Käufer von "VL Keys" geben, da diese ohne eine Konvertierung in eine geeignete Lizenzform nicht weiterverkauft werden dürfen. Das ist doch der Kern des Problems.
Icke ®. schrieb: > Das ist allerdings kein Freibrief für den beliebigen Verkauf von > Aktivierungsschlüsseln, wie dies bei ebay 1000fach stattfindet. Legaler > Verkauf bedingt einen zweifelsfreien Nachweis, daß der bzw. die > Vorbesitzer die Software nicht mehr verwenden. Korrekt, das ist allerdings die Aufgabe des Verkäufers und nicht des Käufers. Auch wenn ich im Handel ein Windows kaufe, kann ich auch nicht feststellen, ob die Lizenz einfach nur gefälscht ist. Icke ®. schrieb: > Wer Volumenkeys kauft, > sollte wissen, daß er Microsoft damit das Recht zu einem Audit einräumt, > dies ist nämlich Bestandteil eines Volumenlizenzvertrages. Den Volumenlizenzvertrag hat der Käufer des gesplitteten Keys nie akzeptiert. Dieser hat zwar einen Vertrag, aber nicht mit Microsoft, sondern nur mit dem Verkäufer über die Lizenz. Daraus kann Microsoft aber kein Recht ableiten den Vertrag auch gegenüber dem Käufer durchzusetzen. Und damit kann der Käufer einen Audit einfach ablehnen. Den Verkäufer kann Microsoft natürlich weiterhin auditieren, dieser muss eben dann weiterhin genügend (Rest-)Lizenzen für seine eigene Verwendung vorweisen können. Rufus Τ. F. schrieb: > Und ich habe tatsächlich nichts anderes behauptet - der entscheidende > Punkt ist hier nämlich "Es ist nur sicherzustellen, dass der Verkäufer > die Lizenzen nicht mehr verwendet", und der ist mit Weitergabe des zur > Volumenlizenz gehörenden MAK nicht möglich. Was hat denn die MAK mit der Verwendung der Lizenzen zu tun? Das ist erstmal nur ein Installationsschlüssel, der völlig unabhängig von einer Nutzungslizenz ist. Ein MAK ist für die Einhaltung der Lizensierung denkbar ungeeignet, da dieser den Unterschied zwischen 10 PCs 1x installiert (-> 10 Lizenzen benötigt) oder 1 PC 10x Neuinstalleirt (-> 1 Lizenz benötigt) gar nicht feststellen kann. Wenn ich 10 Lizenzen kaufe, aber nur fünf PCs habe, verwende ich genau 5 Lizenzen. Damit kann ich laut 5 Lizenzen weiterverkaufen. Ich muss eben nur darauf achten keinen sechsten PC mit dieser Lizenz zu installieren. Denn dann wäre ich wieder unterlizensiert. Ich darf eben auch bei einem teilweisen Weiterverkauf eine Volumenlizenz immer nur genau so viele Lizenzen verwenden, wie ich auch besitze.
Ntldr -. schrieb: > Korrekt, das ist allerdings die Aufgabe des Verkäufers und nicht des > Käufers. Auch wenn ich im Handel ein Windows kaufe, kann ich auch nicht > feststellen, ob die Lizenz einfach nur gefälscht ist. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Der Erwerber ist durchaus in der Beweispflicht, das sieht auch das OLG Frankfurt so (runterscrollen, dritte Seite): https://www.u-s-c.de/wp-content/uploads/Microsoft-Brief.pdf Zitat: "derjenige, der behauptet, gebrauchte Nutzungsrechte erworben zu haben, den Erwerb der Rechte konkret dartun und beweisen muß" Dazu gehört der Nachweis der Lizenzkette, die gleichwohl vom Verkäufer zur Verfügung gestellt werden muß: https://www.u-s-c.de/microsoft-audit-vorgaben-fuer-gebrauchte-software-nach-eugh-und-bgh/ "Der Verkäufer der gebrauchten Software (muss) darlegen und beweisen, dass er dem Kunden alle Informationen, die notwendig sind, um den Umfang der „bestimmungsgemäßen Benutzung“ festzustellen, zur Verfügung gestellt hat." Ntldr -. schrieb: > Den Volumenlizenzvertrag hat der Käufer des gesplitteten Keys nie > akzeptiert. Dieser hat zwar einen Vertrag, aber nicht mit Microsoft, > sondern nur mit dem Verkäufer über die Lizenz. Daraus kann Microsoft > aber kein Recht ableiten den Vertrag auch gegenüber dem Käufer > durchzusetzen. Und damit kann der Käufer einen Audit einfach ablehnen. Gibts dafür Quellen? Ich finde keine. Das Recht auf Audit gehört zu den (Volumen-)Lizenzbedingungen. Warum sollten diese, oder Teile davon, nach einem Verkauf nicht mehr gelten? Eine interessante Frage, die wohl bisher nicht eindeutig geklärt ist.
Icke ®. schrieb: > Gibts dafür Quellen? Ich finde keine. Das Recht auf Audit gehört zu den > (Volumen-)Lizenzbedingungen. Warum sollten diese, oder Teile davon, nach > einem Verkauf nicht mehr gelten? Eine interessante Frage, die wohl > bisher nicht eindeutig geklärt ist. Davon abgesehen, dass ich als Käufer einer Einzellizenz, auch wenn die aus einer VL stammt, keinen Volumenlizenzvertrag mit Microsoft abschließe und somit dessen Bedingungen nicht für mich gelten, hat der Verkäufer der VL diese entsprechend in Einzellizenzen zu splitten und dies entsprechend nachzuweisen. Aber selbst wenn, wie soll Microsoft ein (nicht eingeräumtes) Recht auf Audit praktisch umsetzen? Dazu müssten die meine Adresse kennen.
Jens schrieb: > Davon abgesehen, dass ich als Käufer einer Einzellizenz, auch wenn die > aus einer VL stammt, keinen Volumenlizenzvertrag mit Microsoft > abschließe und somit dessen Bedingungen nicht für mich gelten, hat der > Verkäufer der VL diese entsprechend in Einzellizenzen zu splitten und > dies entsprechend nachzuweisen. Das ist deine persönliche Sichtweise, die nicht unbedingt juristisch belastbar sein muß. Kannst du Quellen nennen, z.B. Gerichtsurteile, die deine Ansicht untermauern? Jens schrieb: > Aber selbst wenn, wie soll Microsoft ein (nicht eingeräumtes) Recht auf > Audit praktisch umsetzen? Dazu müssten die meine Adresse kennen. Die läßt sich über den Händler leicht herausfinden, wenn es zum Treffen kommt.
Icke ®. schrieb: > Das ist deine persönliche Sichtweise, die nicht unbedingt juristisch > belastbar sein muß. Kannst du Quellen nennen, z.B. Gerichtsurteile, die > deine Ansicht untermauern? Es ist immer eine persönliche Sichtweise, auch die des jeweiligen Richters. Nicht umsonst gibt es diesen Spruch: "2 Juristen, 3 Meinungen". Wobei er sich natürlich an gültige Gesetze halten und neutral sein sollte. Aber weiter oben hat ntldr schon mal ein Urteil gepostet: Beitrag "Re: Usedsoft - Server 2016!" > Die läßt sich über den Händler leicht herausfinden, wenn es zum Treffen > kommt. Was veranlasst dich zu der Annahme, dass der Händler meine Adresse an Dritte (Microsoft & Co.) weitergeben darf. Falls in seinen AGBs entsprechende Klauseln stehen, dürften die unwirksam sein. Doch selbst wenn, als Käufer muss ich nicht der Nutzer des Programms sein, habe also keinerlei vertragliche Beziehung zum Softwarehersteller.
Jens schrieb: > Es ist immer eine persönliche Sichtweise, auch die des jeweiligen > Richters. Nicht umsonst gibt es diesen Spruch: "2 Juristen, 3 > Meinungen". Wobei er sich natürlich an gültige Gesetze halten und > neutral sein sollte. Im Gegensatz zu dir steht einem Richter von Amts wegen Ermessensspielraum zur Verfügung. Und er sollte sich nicht nur an die Gesetze halten, sondern nach Art.20 GG muß er das sogar. > Aber weiter oben hat ntldr schon mal ein Urteil gepostet: > > Beitrag "Re: Usedsoft - Server 2016!" In diesem Urteil wird die Zulässigkeit des Aufsplittens von Volumenlizenzen festgestellt. Es wird nicht festgestellt, daß die ursprünglichen Lizenz-/Nutzungsbedingungen unwirksam werden. Wäre dies der Fall, könnte der Händler eigene Lizenz-/Nutzungsbedingungen festlegen. Darf er aber nicht. Zitat aus dem o.g. Urteil: "60 (1) Auch der Nacherwerber, der sein Nutzungsrecht aus § 69d Abs. 1 UrhG herleitet und nicht über ein vertragliches, vom Rechtsinhaber herrührendes Nutzungsrecht verfügt, ist nur zu Handlungen berechtigt, die für eine bestimmungsgemäße Benutzung des Computerprogramms notwendig sind. Was die bestimmungsgemäße Nutzung des Computerprogramms ist, ergibt sich aus dem zwischen dem Urheberrechtsinhaber und dem Ersterwerber geschlossenen Lizenzvertrag(BGH, GRUR 2014, 264 Rn.68 -UsedSoftII)" > Was veranlasst dich zu der Annahme, dass der Händler meine Adresse an > Dritte (Microsoft & Co.) weitergeben darf. Spätestens wenn es zu einem Prozeß gegen den Händler kommt, wird er auf richterliche Anordnung seinen Geschäftsverkehr offenlegen müssen. Ob er schon vorher deine Adresse an MS herausgeben muß, vermag ich nicht zu sagen.
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