Hi Leute, jetzt habe ich was ganz sonderbares erlebt. Vor über einem Jahr habe ich auf eBay ein Zuberhörteil von HP gekauft, vom Verkäufer X. Heute kommt eine Mail mit dem Betreff "Keysight and X" (Name vom Verkäufer), wo irgend ein Anwalt von Keysight was schwafelt von wegen ich hätte das Teil gekauft, aber der Verkäufer hätte es nicht herausgeben dürfen, da er nicht autorisiert war (kommt mir so vor als ob das Gerät vom Laster gefallen ist und einer hats dann fix auf eBay gestellt, um einen Reibach zu machen...) Im Falle, dass ich es weiterverkauft hätte, soll ich Verkaufsbelege senden, und sofern ich es nicht verkauft hätte, soll ich (so verstehe ich das) bestätigen, dass ich das nicht tun werde: "With respect to the equipment listed on Exhibit A, X and Keysight ask that you not offer to sell or sell such equipment and that you contact us to let us know that you have taken it off the market. If you have sold such equipment, X and Keysight ask that you provide a copy of sales records" etc. pp. und "we ask that you provide withdrawal of the equipment from the market and provide sales records as soon as possible". Habt ihr sowas schon mal erlebt? Die Email-Adressen scheinen mir echt zu sein, von daher ist es wohl kein Scam. Andererseits würde ich erwarten, dass da ein Brief kommt, wenn es eine ernstzunehmende Sache wäre, zumal in der Mail der Text als Brief in PDF-Form vorliegt, mit meiner richtigen Adresse. Was soll man da antworten? ob ich wohl jetzt meinen Rechtsschutz brauche? und ob ich wohl jetzt eBay informieren muss? Bis jetzt dachte ich immer, dass ein Kauf auf eBay nichts verbotenes ist. Und wenn es illegal gewesen wäre, das Ding zu importieren, dann hätte ja der Zoll gemeckert. Das Teil habe ich übrigens gekauft, um daraus ein paar Koaxrelais und noch weiteres zu ernten, um einen Networkanalyzer zu reparieren (Was mir danach auch gelungen ist - und den Networkanalyzer hatte ich von einem Funkamateurflohmarkt....). Grüsse Tobias
Tobias P. schrieb: > Hi Leute, > > jetzt habe ich was ganz sonderbares erlebt. > > Vor über einem Jahr habe ich auf eBay ein Zuberhörteil von HP gekauft, > vom Verkäufer X. Heute kommt eine Mail mit dem Betreff "Keysight and X" > (Name vom Verkäufer), wo irgend ein Anwalt von Keysight was schwafelt > von wegen ich hätte das Teil gekauft, aber der Verkäufer hätte es nicht > herausgeben dürfen, da er nicht autorisiert war (kommt mir so vor als ob > das Gerät vom Laster gefallen ist und einer hats dann fix auf eBay > gestellt, um einen Reibach zu machen...) > > Im Falle, dass ich es weiterverkauft hätte, soll ich Verkaufsbelege > senden, und sofern ich es nicht verkauft hätte, soll ich (so verstehe > ich das) bestätigen, dass ich das nicht tun werde: > > "With respect to the equipment listed on Exhibit A, X and Keysight ask > that you not offer to sell or sell such equipment and that you contact > us to let us know that you have taken it off the market. If you have > sold such equipment, X and Keysight ask that you provide a copy of sales > records" etc. pp. und "we ask that you provide withdrawal of the > equipment from the market and provide sales records as soon as > possible". > Klingt jetzt nicht sooo unplausibel. War das vieleicht ein Prototyp von irgendwas? Da haben es Unternehmen durchaus nicht gern, wenn sowas nach aussen dringt weil das mit viel Pech, den Ruf der Firma schädigen kann. Denkbar sind auch ungesicherte (also auslesbare) uC Programme oder so. In manchen Fällen wird bei Überlassung sogar ein spezieller Vertrag geschlossen der den Verkauf verbietet. Bei CPUs zum Beispiel: https://www.intel.de/content/www/de/de/support/articles/000005719/processors.html Gelegentlich landet sowas doch auf Ebay und Intel stellt Nachforschungen an. Ob man sich als Käufer tatsächlich da strafbar macht, darüber wird gestritten. > Das Teil habe ich übrigens gekauft, um daraus ein paar Koaxrelais und > noch weiteres zu ernten, um einen Networkanalyzer zu reparieren (Was mir > danach auch gelungen ist - und den Networkanalyzer hatte ich von einem > Funkamateurflohmarkt....). Dann könntest du dem Absender ja ein Bild vom geschlachteten Board schicken.
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Ein sehr ähnlicher Brief wird hier diskutiert: https://www.eevblog.com/forum/testgear/keysight-ip-intimidation/ Wäre ich an deiner Stelle, würde ich - in dem Fall ja wahrheitsgemäß - antworten, dass das Gerät vernichtet (scrapped) wurde.
Anwaltskommunikation per Mail ist nicht ganz so ungewöhnlich.
Womöglich ging das wohl an viele Leute. Wurde das Teil vieleicht zurückgezogen wegen irgendwelchen Sicherheitsproblematiken?
Alex G. schrieb: > War das vieleicht ein Prototyp von > irgendwas? Nein. Ich will hier nicht genau sagen, was es ist, da sonst dieser Thread nur allzu leicht per Google gefunden werden kann. Es ist ein Zuberhörteil zu einem Networkanalyzer, und man konnte es im regulären HP Katalog von 1988 oder so bestellen. Es ist ein Seriegerät, also nichts wildes. Alex G. schrieb: > Wurde das Teil vieleicht > zurückgezogen wegen irgendwelchen Sicherheitsproblematiken? Das Gerät wurde von 1988 her von HP produziert. Es ist also beinahe antik.
Tobias P. schrieb: > kommt mir so vor als ob das Gerät vom Laster gefallen ist und einer hats > dann fix auf eBay gestellt Naja, nicht vom Laster gefallen, aber vielleicht aus deren Schrott geklaubt. Habe ich hier mit einem Zählfrequenzmesser. Da schrieb mich dann auch mal jemand von Agilent privat an, und fragte mich nach Details. Der Kollege, der das Ding verkauft hat, hatte es wohl wirklich dort aus dem Schrott geklaubt, und der, der mich angesprochen hat (aber inoffiziell, anders als bei dir) schrieb mir dann, dass im Schrottcontainer wirklich nur Schrott landen würde. Verkaufsfähige Geräte würde Agilent unter anonym aussehenden Händler-Accounts durchaus auch noch selbst in der Bucht verscherbeln. (Im Gerät war tatsächlich eine wesentliche Baugruppe kaputt, wobei der Verkäufer davon offensichtlich keinen Schimmer hatte.) Entweder, wie John D. meint, ihnen versichern, dass du die Kiste geschlachtet hast (ich würde das durchaus auch auf deutsch schreiben, sollen sie sich doch selbst einen offiziellen Übersetzer beschaffen, wenn ihnen das so sehr wichtig ist), oder einfach gar nicht darauf reagieren. Letztlich hast du mit ihnen keinerlei Vertragsbeziehung und dementsprechend erstmal keine Verpflichtung ihnen gegenüber.
Tobias P. schrieb: > Alex G. schrieb: >> Wurde das Teil vieleicht >> zurückgezogen wegen irgendwelchen Sicherheitsproblematiken? > > Das Gerät wurde von 1988 her von HP produziert. Es ist also beinahe > antik. Ich wusste doch, dass es diese Quantencomputer schon länger gibt und sie bloß unter Verschluss gehalten werden um vorher den ganzen anderen veralteten Kram zu verkaufen ;)
Jörg W. schrieb: > Entweder, wie John D. meint, ihnen versichern, dass du die Kiste > geschlachtet hast (ich würde das durchaus auch auf deutsch schreiben, > sollen sie sich doch selbst einen offiziellen Übersetzer beschaffen, > wenn ihnen das so sehr wichtig ist), oder einfach gar nicht darauf > reagieren. Letztlich hast du mit ihnen keinerlei Vertragsbeziehung und > dementsprechend erstmal keine Verpflichtung ihnen gegenüber. stimmt schon, ich frag mich ob die mir was können. Bin in der CH... aber was mir echt auf den Senkel geht ist, dass die Typen einfach meine Adresse und so weiter an Keysight raus geben. Ich bin echt am Überlegen, ob ich morgen meinen Rechtsschutz anrufen soll. Oder, was auch eine Möglichkeit wäre: da ich das DING über eBay gekauft habe, sollen sie mich über eBay kontaktieren. Sonst könnte ja jeder kommen. Ich bin echt nicht sicher, ob das nicht doch ein verdammt gut gemachter Scam sein könnte.
Tobias P. schrieb: > aber was mir echt auf den Senkel geht ist, dass die Typen einfach meine > Adresse und so weiter an Keysight raus geben. Kann schon sein, dass sie das aufgrund irgendeines richterlichen Beschlusses dürfen. Muss ja nicht mal über ebay gelaufen sein, kann ja gut sein, dass der Händler selbst zur Herausgabe verpflichtet worden ist, weil er da irgendwo Mist gebaut hat und juristisch belangt wird. Falls du auf ihr Ansinnen gar nicht eingehst, müssten sie wahrscheinlich dich dann irgendwie auf Unterlassung (der weiteren Veräußerung) verklagen. In dem Moment könntest du allemal noch bekunden, dass du das fragliche Teil (de facto) vernichtet hast, damit hat sich deren Ansinnen erledigt. Eine Verunsicherung würde ich da nicht erst ins Spiel bringen.
Jörg W. schrieb: > Eine Verunsicherung würde ich da nicht erst ins Spiel bringen. wie meinst du? Verunsicherung?
Tobias P. schrieb: > Verunsicherung? Verballhornung von "Versicherung". :) Da gab's mal eine „Erste Allgemeine Verunsicherung“ … https://de.wikipedia.org/wiki/Erste_Allgemeine_Verunsicherung
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Jörg W. schrieb: > Verballhornung von "Versicherung". :) ach so :-) naja, die Rechtsschutz-Versicherung hab ich ja für irgend was... zuerst bin ich wegen der Mail erschrocken. Je länger ich es mir überlege, desto mehr geht mir das auf den Zeiger. Wahrscheinlich werde ich es morgen so machen, wie Jörg vorgeschlagen hat, und extra auf Deutsch antworten. Da der Kauf über eBay abgewickelt wurde, sollen sie in eBay ein "Issue" eröffnen (oder wie das dort heisst), da ich ansonsten vermuten muss, dass das alles nur Scam ist.
John D. schrieb: > Wäre ich an deiner Stelle, würde ich - in dem Fall ja wahrheitsgemäß - > antworten, Das halte ich für eine dumme Idee. Wenn das tatsächlich ein Anwalt ist und der etwas durchsetzen will, wird er sich nicht auf eMail verlassen. Ab in den Ordner "Spam" und fertig. A. K. schrieb: > Anwaltskommunikation per Mail ist nicht ganz so ungewöhnlich. Vielleicht, wenn Du es mit Deinem individuell vereinbart hast, ansonsten eher nicht weil nicht belegbar. Jörg W. schrieb: > oder einfach gar nicht darauf reagieren. > Letztlich hast du mit ihnen keinerlei Vertragsbeziehung und > dementsprechend erstmal keine Verpflichtung ihnen gegenüber. Das halte ich für den einzig sinnvollen Hinweis ! Tobias P. schrieb: > Ich bin echt am Überlegen, ob ich morgen meinen Rechtsschutz anrufen soll. Die Aufgabe des Versicherungsmitarbeiters ist, Dir zu erklären, dass Dein Ansinnen sinnlos ist, er soll Kosten sparen und Kunden abwimmeln. Wenn Du wirklich etwas verfolgen willst, kontaktiere direkt den Anwalt Deines Vertrauens und lasse den die Deckung bei der Versicherung einfordern. Aber, wie schon gesagt: Ignorieren, abwarten. Du hast keine Rechtsbeziehung zu der Firma und ein Zugang der Mail ist nicht beweisbar.
Fred P. schrieb: > Ignorieren, abwarten. Du hast keine > Rechtsbeziehung zu der Firma und ein Zugang der Mail ist nicht > beweisbar. das stimmt wohl. Vielleicht sollte man eBay aber noch informieren. Andererseits will ich keine Probleme bekommen, denn es scheint Rechtsunsicherheit zu herrschen: Alex G. schrieb: > Ob man sich als Käufer tatsächlich da strafbar macht, darüber wird > gestritten.
A. K. schrieb: > Anwaltskommunikation per Mail ist nicht ganz so ungewöhnlich. Und in den Staaten schon gar nicht... Besonders bei eher harmlosen/informativen sachen. Aber Alex G. schrieb: > In manchen Fällen wird bei Überlassung sogar ein spezieller Vertrag > geschlossen der den Verkauf verbietet. Bei CPUs zum Beispiel: > https://www.intel.de/content/www/de/de/support/articles/000005719/processors.html > Gelegentlich landet sowas doch auf Ebay und Intel stellt Nachforschungen > an. Ob man sich als Käufer tatsächlich da strafbar macht, darüber wird > gestritten. Für die Frage der Strafbarkeit kommt es darauf an "welchen" Käufer du meinst. Denjenigen der das Material von Intel übernommen hat, beispielsweise zwecks (angeblicher) Edelmetallgewinnung, und auch den Vertrag unterschrieben hat? Oder den Dritten der das Zeug ganz normal bei Ebay vom "Verwerter" gekauft hat? Der "originale" Aufkäufer, also derjenige der das Zeug direkt von Intel/HP oder wen auch immer bekommen aht, der hat in einem solchen Fall (Vernichtungszusage gegeben) wohl in jedem REchtsstaat dieser Erde ein Zivilrechtliches Problem. (Schadensersatz, ggf. Vertragsstrafe) Wie es in den USA Strafrechtlich aussieht weiß ich nicht, in DEUTSCHLAND KÖNNTE es unter ganz bestimmten Umständen auch strafrechtlich relevant sein. Zum einen könnte man in der Richtung Betrug an den "Abgebenden" vermuten wenn sich Anhaltspunkte dafür finden lassen das er bereits bei Anbahnung des Geschäfts über seine Absichten getäuscht hat, beispielsweise weil er nie etwas anderes als weiterverkaufen wollte. Oder auch zum Nachteil SEINES Käufers falls er weiß das die Ware fehlerhaft ist und die dennoch ohne entsprechende Angabe weiterverkauft. Zum anderen könnten auch Umweltdelikte eine Rolle spielen wenn er das Material als anerkannter Entsorgungsbetrieb übernommen hat. (WObei man das ja auch wieder als -erlaubtes- Recycling ansehen könnte). Aber all das würde im Einzelfall eh der Staatsanwalt prüfen und kleine Details im Ablauf könnten große Unterschiede machen. Und wie gesagt: In anderen Staaten gelten andere Gesetze! Aber derjenige der als drittes das Material von Ebay o.ä. kauft wäre zumindest in DL wohl in jedem Fall aussen vor. Einzig wenn es sich um DIEBESGUT handeln würde bestände ein Herausgabeanspruch vom ursprünglichen und da man an Diebesgut kein Eigentum erwerben kann immer noch aktuellen Eigentümer. In allen anderen Fällen aber war der Ebay-Verkäufer zum Zeitpunkt des Verkaufs aber tatsächlicher Eigentümer und damit war auch der Eigentumgsübergang wirksam. Der Erstabgebende dürfte keinerlei Ansprüche gegenüber dem aktuellen Besitzer, der in diesem Fall auch tatsächlich Eigentümer geworden wäre, durchsetzen können. Aber so genau muss man es hier wohl gar nicht auseinanderdröseln. Tobias P. schrieb: > Was soll man da antworten? ob ich wohl jetzt meinen > Rechtsschutz brauche? und ob ich wohl jetzt eBay informieren muss? ICh denke nicht das du da groß den Rechtsschutz brauchst. Es liest sich in erster Linie so als wenn es denen wirklich nur darum geht das dieses Gerät nicht mehr auf dem Markt auftaucht. Warum auch immer. Es wird scheinbar keine Rückgabe verlangt o.ä. Und du hast das Teil ja auch nur als Ersatzteilträger gekauft und schon zerlegt. Ich würde da einfach freundlich und rein informativ Antworten das du das Gerät als günstigen Ersatzteilträger zur Reparatur eines defekten HP Networkanalyzers xxx mit Fehler yyy gekauft hast, die entsprechenden Ersatzteile usw. ausgebaut hast (was ja auch der Wahrheit entspricht) und ggf. um das Thema zu beenden dann das du die geplünderten und für dich nun wertlosen Überreste in den öffentlichen Elektroschrottcontainer befördert hast. Vorsichtig wäre ich jedoch damit ohne Not irgendwelche "Unterlassungen" konkret zuzusichern. Einen Anspruch DIR gegenüber auf irgendetwas haben die wohl auch gar nicht. Das wäre nur bei Diebstahl der Fall und dann müssten die auch ihre Eigentumsansprüche dir gegenüber nachweisen. Wenn du dennoch etwas zusicherst könnten jedoch ggf. solche Ansprüche entstehen... Sofern es auch nur die geringste Chance gibt das dieses GErät oder Teile davon wieder auf dem Markt auftauchen die sich zu dem Gerät wo du etwas zugesichert hast zurückverfolgen lassen würde ich ohne vorherige Anwaltliche Beratung gar nichts zusichern... Denn so lange man die Teile nicht selbst 100% zerstört hat besteht immer die Möglichkeit das es wieder auftaucht. Und sei es nur weil jemand die Überreste aus dem Elektronikschrott gezogen hat und seinerseits mit Ersatzteilen wieder komplettiert und weiterverkauft hat. Alles schon dagewesen. Etwas ganz anderes wäre es natürlich wenn es sich um ein wertvolles MEssgerät handelt das du noch als ganzes hast. Da würde ich vr einer Antwort einen Anwalt fragen. Denn selbst wenn es nur um eine Zusicherung der "Nichtweitergabe" geht wäre der Weiterverkauf bei Abgabe einer solchen Zusicherung ja nicht mehr möglich wenn du das Gerät nicht mehr haben willst oder dringend Geld brauchst... Aber das ist ja hier nicht der Fall. Gruß Carsten
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Carsten S. schrieb: > Etwas ganz anderes wäre es natürlich wenn es sich um ein wertvolles > MEssgerät handelt es hat 80$ gekostet, wenn ich mich richtig erinnere. Der Versand war fast teurer. Und es ist >30 Jahre alt. So wertvoll kann es also nicht mehr sein ;-)
Tobias P. schrieb: > Und es ist >30 Jahre alt. Das wundert mich daran, ehrlich gesagt, auch. Damit sind ja wohl alle Patente und vergleichbare Ansprüche von damals abgelaufen. Was für ein geheimnisvolles wichtiges "IP" will man nach derart langer Zeit noch ernsthaft als so wichtig reklamieren, dass man einen derartigen Aufwand treiben würde?
Im verlinkten EEVBlog Thread wird spekuliert, dass das versehentlich verkaufte Geräte aus einem geheimen Regierungsprojekt sind. Das halte ich für durchaus realistisch. Ab einer gewissen Sicherheitsstufe ist es dann relativ üblich, dass alles vernichtet wird, auch wenn da gar keine kritischen Daten drauf sind. Denn ansonsten könnten ja Rückschlüsse auf das Projekt getroffen werden, anhand der verwendeten Geräte. Teils wird damit leider auch übertrieben und Geräte mit fünfstelligem Wiederverkaufswert werden einfach zerstört :(.
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Fred P. schrieb: >> Anwaltskommunikation per Mail ist nicht ganz so ungewöhnlich. > > Vielleicht, wenn Du es mit Deinem individuell vereinbart hast, ansonsten > eher nicht weil nicht belegbar. Wenn ein Schreiben einen Zustellnachweis erfordert, dann wird es auch so verschickt. Wird es nur als Mail verschickt, dann braucht es offensichtlich keinen Zustellnachweis. Das Schreiben im EEVblog scheint zwei Wege genommen zu haben ("VIA MAIL & USPS"). Dazu passt auch der Inhalt als PDF. Ich habe eine Verbindungsaufnahme durch einen Anwalt per Mail bereits selbst erlebt, in umgekehrter Richtung. Auch der doppelte Weg von offiziellen Schreiben war dabei, als Mail und als Brief mit Zustellurkunde. Mail kostet nichts und ist schneller. Wenn in der Mail der Zweitweg erwähnt wird, dann weiss der empfangene Anwalt, dass es eher nichts bringt, es zu ignorieren, und kann getrost gleich darauf reagieren.
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So ein Kokolores. Keysight kann sich was wünschen, aber Nichts fordern und schon gar nicht in einer unleserlichen Fremdsprache. Gruß, Holm
Jörg W. schrieb: > Tobias P. schrieb: >> Und es ist >30 Jahre alt. > > Das wundert mich daran, ehrlich gesagt, auch. Damit sind ja wohl alle > Patente und vergleichbare Ansprüche von damals abgelaufen. Was für ein > geheimnisvolles wichtiges "IP" will man nach derart langer Zeit noch > ernsthaft als so wichtig reklamieren, dass man einen derartigen Aufwand > treiben würde? Das ist in der Tat sonderbar. Das Schreiben klingt etwa so, wie ich es in einem Fall aktueller Produktpiraterie erwarten würde.
Holm T. schrieb: > Keysight kann sich was wünschen, aber Nichts fordern und schon gar nicht > in einer unleserlichen Fremdsprache. Du bist Experte für internationales Recht? So lange das lediglich eine Mail bleibt, dürfte das keinen erzwingbaren Charakter haben. Schriftlich mit Nachweis wäre ich als Laie etwas vorsichtiger, wenn ich sicher sein will, auf der nächsten USA-Reise keine Überraschung zu erleben.
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im EEVBlog habe ich einen Scan von dem Brief gesehen. Offenbar haben in den USA Wohnhafte Personen einen Brief bekommen ("VIA MAIL AND USPS"). Ich werde aber keinen Brief erhalten, da bei mir nur steht "VIA MAIL". Ansonsten ist das PDF aber vollkommen identisch zu dem im EEVBlog gezeigten. ich frage mich, ob ich der einzige Euro päer bin, der das bekommen hat? A. K. schrieb: > wenn ich sicher sein will, auf der nächsten USA-Reise keine Überraschung > zu erleben. ganz genau. Mich interessieren die USA zwar nicht wirklich und ich habe keine Lust, da jemals hin zu gehen. Nach Palau zum Tauchen möchte ich aber demnächst mal gehen - und dies ist mit den USA 'assoziiert', was auch immer das heissen mag. Es soll ja schon vorgekommen sein, dass Personen bei der Einreise in die USA ein Begrüssungskommitee hatten - da wäre es schon gut, wenn man es vermeiden könnte.
A. K. schrieb: > Holm T. schrieb: >> Keysight kann sich was wünschen, aber Nichts fordern und schon gar nicht >> in einer unleserlichen Fremdsprache. > > Du bist Experte für internationales Recht? > > So lange das lediglich eine Mail bleibt, dürfte das keinen erzwingbaren > Charakter haben. Schriftlich mit Nachweis wäre ich als Laie etwas > vorsichtiger, wenn ich sicher sein will, auf der nächsten USA-Reise > keine Überraschung zu erleben. Ich wäre überhaupt recht vorsichtig, falls ich auf dem Radarschirm einer US law firm auftauchte. Das common law System unterscheidet sich insbesondere im Prozessrecht ganz erheblich von dem, was wir hier gewohnt sind. Hierzu gehören u a sehr weit reichende Auskunftsansprüche, die schon einmal dazu führen können, dass der geschätzte Herr Gegner bei mir auftaucht und in neinen Unterlagen nach Beweismitteln sucht. Hierzulande unvorstellbar, aber nicht dortzulande. Was im Weigerungsfall passiert, weiß ich nicht, aber ich würde dem Kontinent fernbleiben. Behinderung der Justiz, wie sie es nennen, sollen die recht persönlich nehmen.
Tobias P. schrieb: > Ich werde aber keinen Brief erhalten, da bei mir nur steht "VIA MAIL". Könnte ein Indiz dafür sein, dass dieser Massenvorgang es dem Absender nicht wert ist, den Aufwand für formelles internationales Rechtsgeschäft zu stemmen.
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Macht jetzt doch nicht so ein Drama draus. Im Falle des TEs wurde nur gefordert dass er etwas unterlässt was er nach dem Ausschlachten sowieso nicht mehr wirklich tun könnte... Da reagiert man wie ein vernünftiger Mensch, erzählt schwind die Wahrheit und damit hats sich.
Alex G. schrieb: > Da reagiert man wie ein vernünftiger Mensch, erzählt schwind die > Wahrheit und damit hats sich. Echt? Einem amerikanischen Anwalt was schreiben, was der vielleicht irgendwie verdreht. Wenn der was will, soll er sich erstmal auf Deutsch melden. Wens dafür nicht reicht, kannst nicht so wichtig sein.
Auf so eine eMail von einer 3. (mir unbekannten) Persoon pfeif ich mir einen und das war's. eMail, Brief und was auch immer hat nur informierenden Charakter. Spar Dir die Zeit darüber nachzudenken.
So ich hab den Typen geantwortet. Habe den Spiess umgedreht: Ich hab gesagt, dass ich gar nicht erfreut bin, dass sie meine persönlichen Daten wie Privatadresse und EMail Adresse einfach so weiter geben, und dass ich aufgrund der GDPR einen kompletten Datenauszug wünsche, welche Personendaten sie von mir gespeichert, niedergeschrieben, verarbeitet oder weitergegeben haben, und dass ich sofortige Löschung der Daten verlange. Und, falls sie irgendwas von mir zurück haben wollen, können sie das gern, aber dann will ich mein komplettes Geld zurück, Erstattung der Versandkosten, und ein adäquates Ersatzgerät. Und wenn sie wirklich was von mir wollen, sollen sie einen Brief schicken. Auf EMails von irgendwelchen obskuren Typen pfeife ich tatsächlich, wie Gtx schrieb. Nachdem ich eine Nacht darüber geschlafen habe, denke ich auch, dass, sofern es eine ernste Sache wäre, ein richtiger Anwalt sich gemeldet hätte, mit einem Brief, und womöglich wäre das sogar via Rechtshilfe gelaufen, d.h. ich hätte womöglich von einem Anwalt aus der Nähe was gehört. Aber die Amerikaner können mir hier eh nichts. Nur schade, dass ich jetzt, wie Percy schrieb, auf dem Schirm einer US Law Firm bin: Percy N. schrieb: > Ich wäre überhaupt recht vorsichtig, falls ich auf dem Radarschirm einer > US law firm auftauchte. Wobei ich mir noch nicht im Klaren bin, welche Konsequenzen dies hat. Ob ich nur nicht in die USA gehen sollte, oder ob ich überhaupt nie mehr irgendwo hin fliegen sollte, oder was. ?! Und das verrückte daran: ich habe überhaupt keinen Fehler gemacht, nur auf eBay etwas gekauft. Der Zoll hat sogar mein Paket geöffnet damals und für OK befunden, also kann es nichts schlimmes gewesen sein. Irgend ein Typ drüben bei Keysight oder bei dem eBay Händler hat übelst etwas verbockt, und es scheint, als müssten jetzt die Leute, die was von dem Händler gekauft haben, das ausbaden. Das gefällt mir gar nicht.
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Tobias P. schrieb: > Und, falls sie irgendwas von mir zurück haben wollen, können sie das > gern, aber dann will ich mein komplettes Geld zurück, Erstattung der > Versandkosten, und ein adäquates Ersatzgerät. Wie hoch schätzt du denn den Zeitwert deines Exemplars ein? Ein zum aktuellen Zustand adäquates Ersatzgerät aus dem Schrotthaufen zu ziehen, dürfte auch nicht schwer sein. Du hast es ja selbst zerstört. ;-)
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A. K. schrieb: > Wie hoch schätzt du denn den Zeitwert deines Exemplars ein? Ein zum > aktuellen Zustand adäquates Ersatzgerät aus dem Schrotthaufen zu ziehen, > dürfte auch nicht schwer sein. Du hast es ja selbst zerstört. ;-) müssen die ja nicht wissen ;-)
Tobias P. schrieb: > müssen die ja nicht wissen ;-) Ähem: ;-) > Und, falls sie irgendwas von mir zurück haben wollen
Der Zoll interessiert sich einen Scheiß was das ist. Als wenn die Jungs Ahnung hätten was in deiner Schachtel ist. Steht da "adibas" drauf, oder "Nuke", oder "Ifone", dann behalten sie es ein. Ist es offensichtlich ein Neugerät. muss es CE und eine Anleitung haben. Ist es ein Ersatzteil oder sichtbar alt, ist es egal, sofern es keine Bombe, Drogen oder Waffen sind. Ein Kauf auf ebay kann nichtig sein, wenn der VK nicht der Eigner war. Stichwort Hehlerei und Besitz/Eigentum. Du bist dann derjenige der den Schaden hat, d.h. dem evtl. bereits verknackten VK nachlaufen musst um dein Geld wiederzubekommen, weil dein (von ihm geklauter Ring) nunmal nicht seiner war, also konnte er ihn nicht verkaufen, also war es nicht deiner. Zurück an den Eigentümer, selber schuld. In diesem Fall könnte es sich um Exportbeschränkungen oder auch dunkle Quellen handeln, aber so oder so: - Eine Mail hat keine Empfangsbestätigung sofern man das nicht auf automatisch stehen hat. Hat man hoffentlich nicht, also keine rechtssichere Zustellung. - Auf Mail von 3. mit denen man nie vorher Kontakt hatte reagiert man gar nicht. Müll, fertig. Könnte Spam sein, Adresssammlerei, Geständnisangeln (wissen sie warum wir sie angehalten haben?). Da keine Folgen entstehen können wenn man nichts macht, gleichzeitig aber die die passieren wenn man was macht ausschließlich negativ sind ist sowas heutzuztage als Spam zu behandeln. - Sofern irgendeine rechtlich verwertbare Sache dahintersteht, wird ein offizielles Schreiben auftauchen, z.b. von der Staatsawaltschaft des Landes in dem du lebst. Solange das nicht passiert ist nichts passiert. - Niemand kann dich zu irgendwas zwingen. Fragen ja, und wenn du reagierst: selber schuld. Alles was du sagst kann und wird vor Gericht gegen dich verwendet.
A. K. schrieb: > Ähem: ;-) :-) Spass beiseite, das verursacht auf meiner Seite einiges an Umtrieb. Ich könnte es rückbauen, da ich alle Teile noch habe. Aber es würde das reparierte Gerät nutzlos machen, also brauche ich dafür funktionierenden Ersatz. Wenn die denken, dass ich ihnen das Gerät einfach so zurück schenke, dann haben sie sich aber gewaltig geschnitten. Ich räum doch nicht meinen Hobbyraum aus.
In dem Brief steht doch, du solltst bestätigen das du das Gerät nicht vekaufst oder nicht verkaufen wirst. Im deutschen wäre das eine Unterlassungserklärung oder Eidesstattliche Versicherung. Kein Wort von Rückgabe oder Tausch. Da es vernichtet ist bist du auch sicher, selbst wenn die Polente zu besuch ist. Da wäre der Zeitpunkt (und erst da!) eine eidesstattliche Versicherung abzugeben, das das Gerät zerlegt und zerstört ist und somit weder wiederhergestellt noch weiterverkauft werden kann.
Tobias P. schrieb: > Wenn die denken, dass ich ihnen das Gerät einfach so zurück schenke Das war ja aber laut deinem Eingangsposting gar nicht deren Ansinnen. Sie wollten ja wohl nur eine Art Garantie, dass du das Ding dann nicht nach Kuba oder Iran oder Nordkorea weiterverscherbelst (um mal ihre drei Lieblingsfeinde zu nennen).
Jens M. schrieb: > In diesem Fall könnte es sich um Exportbeschränkungen oder auch dunkle > Quellen handeln, aber so oder so: > - Eine Mail hat keine Empfangsbestätigung sofern man das nicht auf > automatisch stehen hat. Hat man hoffentlich nicht, also keine > rechtssichere Zustellung. > - Auf Mail von 3. mit denen man nie vorher Kontakt hatte reagiert man > gar nicht. Müll, fertig. Könnte Spam sein, Adresssammlerei, > Geständnisangeln (wissen sie warum wir sie angehalten haben?). Da keine > Folgen entstehen können wenn man nichts macht, gleichzeitig aber die die > passieren wenn man was macht ausschließlich negativ sind ist sowas > heutzuztage als Spam zu behandeln. > - Sofern irgendeine rechtlich verwertbare Sache dahintersteht, wird ein > offizielles Schreiben auftauchen, z.b. von der Staatsawaltschaft des > Landes in dem du lebst. Solange das nicht passiert ist nichts passiert. > - Niemand kann dich zu irgendwas zwingen. Fragen ja, und wenn du > reagierst: selber schuld. Alles was du sagst kann und wird vor Gericht > gegen dich verwendet. Im EEVBlog hat irgend ein Keysight Mitarbeiter zugegeben, dass die Teile an einen Schrotthändler gegangen sind, der deren Vernichtung zugesichert hat. Stattdessen hat er die Dinger verkauft, und sie wollen wissen, wo sie sind. Warum auch immer. Offenbar waren es zum Teil Prototypen aus dem Labor, welches letztes Jahr abgebrannt ist. Scheint nicht wirklich mein Problem zu sein.
Ich denke es geht sogar "außerhalb der USA". Klassisches Exportproblem. Und die Sprachbarriere zündet nicht. Der VK war englisch, oder?
Gott was hier wieder für Theorien aufgebaut werden. Das folgende Schreiben der Keysight Anwälte sollte es klären: Recently, Keysight contacted a number of people who bought Keysight Technologies (Keysight), Agilent Technologies (Agilent), and Hewlett Packard (HP) branded equipment from Outback Equipment Company (Outback) or downstream resellers. Some of the letters were from both Keysight and Outback. There has been speculation about the reason behind the letters so we would like to clarify the situation. Keysight traces its electronic measurement roots back through Agilent to the 1939 founding of HP. Over the years, we have collected many pieces of equipment that were never meant for resale, including units that have gone through some potentially destructive mechanical, environmental, and electrical test procedures, development test beds, alpha/beta units in some cases with customer or Keysight IP, defective units used for failure analysis, counterfeit units and the like. When we became Keysight, much of this not-for-sale equipment was moved to our headquarters in Santa Rosa. In October 2017, Keysight’s headquarters buildings were severely damaged by wildfires. You can see video evidence here: https://abc7news.com/keysight-technologies-buildings-destroyed-by-north-bay-fire/2513582/. As a result, the equipment sustained additional smoke damage and Keysight felt it needed to be destroyed. We hired a company to destroy it, received certificates of destruction & recycling, and believed the destruction was complete. Unfortunately, the equipment was not destroyed and somehow made its way to the used market. If you received a letter from us, you have one of these units. Keysight, with the cooperation of Outback, is trying to get the equipment back so it can be destroyed as it should have been in the first place. Keysight is not trying to get the equipment back to sell it, nor are we attempting to stifle the secondhand market for our equipment. If it had not been for the fires, and the subsequent failure of Keysight’s contractor to destroy the equipment, the equipment would not be in circulation at all. We know our equipment is valued on the secondhand market in large part because of our reputation for building precise, high-quality, and highly reliable equipment. We take pride in this reputation. For the many reasons listed, the equipment we chose to destroy was not intended for sale and has the potential to damage our hard-earned reputation. If you have received such a letter, we will be in touch shortly. In the meantime, if you have questions, please contact: Vincent Harrington, Durie Tangri LLP, vharrington@durietangri.com Thank you for your understanding.
Jens M. schrieb: > Und die Sprachbarriere zündet nicht. Der VK war englisch, oder? Auch wenn hier viele Englisch können - die reale Bedeutung und die Konsequenzen juristische Sprache versteht man nicht einmal immer in der Muttersprache. Ganz zu schweigen von Antworten darauf in Fremdsprache. Dazu kommen verschiedene Rechtsgepflogenheiten jenseits der Sprache. Ich schätze mal, dass eine "has been scrapped" Antwort per Mail noch harmlos ist, wenn der Rest den Weg in die sichere Entsorgung gefunden hat. Wenn denen das nicht reicht, werden sie sich offizieller melden und erst dann würde es wirklich interessant.
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Tobias P. schrieb: > So ich hab den Typen geantwortet. Habe den Spiess umgedreht: > Ich hab gesagt, dass ich gar nicht erfreut bin, dass sie meine > persönlichen Daten wie Privatadresse und EMail Adresse einfach so weiter > geben, OK, kann man machen. Vielleicht erfährst du dann weitere Details. > Und, falls sie irgendwas von mir zurück haben wollen, können sie das > gern, aber dann will ich mein komplettes Geld zurück, Erstattung der > Versandkosten, und ein adäquates Ersatzgerät. Wenn es Hehlerware ist, das scheint es ja wirklich zu sein, dann hast du kein Recht darauf. Du müsstest also mit dem Schaden leben. Allerdings, da du nichts davon wusstest - zumindest nach deutschem Recht - ist dir keine Verfehlung anzulasten. Das heißt, du wärst zur Rausgabe verpflichtet, aber nur in dem Zustand, in welchem sich das Gerät in dem Zeitpunkt befand, als du davon erfahren hast, dass es sich um fremdes Eigentum handelt. In deinem Fall also in Einzelteilen. Ich würde aber auf keinen Fall eine Erklärung abgeben, dass du nichts weitergibst oder ähnliches. Auch wenn die Wahrscheinlichkeit gering ist dass was passiert, du könntest es eines Tages auf den Schrott bringen und es kommt wieder in den Umlauf. Anhand irgendeines Merkmals lässt es sich dir zuordnen und dann wärst du dran. Also: Wenn sie das Teil haben wollen, bist du natürlich zur Rausgabe in Einzelteilen bereit. Sie können es gegen Unterschrift abholen lassen oder du übergibst es der örtlichen Polizei.
A. K. schrieb: > Auch wenn hier viele Englisch können - die reale Bedeutung und die > Konsequenzen juristische Sprache versteht man nicht einmal immer in der > Muttersprache. Ganz zu schweigen von Antworten darauf in Fremdsprache. > Dazu kommen verschiedene Rechtsgepflogenheiten jenseits der Sprache. Definitiv. Da muss man wirklich aufpassen. Wenn er den Artikel aber bei Ebay-USA gekauft hat, kann es sein, dass er deren Recht unterliegt, sich damit selbst um die Übersetzung kümmern muss. > Ich schätze mal, dass eine "has been scrapped" Antwort per Mail noch > harmlos ist, wenn der Rest den Weg in die sichere Entsorgung gefunden > hat. Ja, aber nur "wenn". Insgesamt denk ich aber nicht, dass der TE sich Sorgen machen muss. Nachtrag an den TE: Schreib doch Keysight mal direkt an, sie sollen bestätigen, dass das Schreiben in ihrem Auftrag an dich gegangen ist.
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Das ist aber nicht deren Problem. Wenn du bei einem englischen VK kaufen kannst, bist du in der Lage zu erkennen das es englisch ist und musst dir dann ebenso wie bei einem deutschen Anwaltsbrief auch fachkundige Hilfe holen. Gerde deswegen würde ich den Kram ignorieren, freundliche Bitte hin oder her. Komisch auch: Dieser Brief sagt "Wir wollen die Teile vernichten". Der EEV-Brief sagt "Wir wollen sie nicht wiederhaben, denn du bekommst keine Entschädigung und wir würden an deiner Stelle auch eine haben wollen. Mir reichts aber wenn du sagst du verkaufst nicht weiter." Man könnte Outback nun Hehlerei vorwerfen, denn die Ware wurde nach oben hin als vernichtet deklariert und nach unten für Kohle vertickt. Das sollen die aber erstmal fein unter sich ausmachen. Dann Rechtshilfe, dann Brief vom StA. Vorher würde ich denen gar nichts geben. Nichtmal "ich hab eins, ihr habt Recht". Das würde nur negativ ausgelegt, und eine einfache Mail hat weder dort noch hier irgendeine Rechtswirkung, sofern nicht der Empfang quittiert ist, z.B. durch Antwort. Und am Ende kann man ja einen offiziellen Schrieb unterschreiben auf dem steht "eigenhändig vernichtet".
Jens M. schrieb: > Dieser Brief sagt "Wir wollen die Teile vernichten". > Der EEV-Brief sagt "Wir wollen sie nicht wiederhaben, denn du bekommst > keine Entschädigung und wir würden an deiner Stelle auch eine haben > wollen. Mir reichts aber wenn du sagst du verkaufst nicht weiter." Nein nein, mein Brief sieht genauso aus wie die anderen auch. Es steht ich soll bestätigen, dass ich die Teile nich in Umlauf bringe ("take them off the market") oder falls ich es weiterverkauft hätte, soll ich die Daten vom Käufer raus geben. (Was ich sicherlich nicht tun würde.) Vielleicht rufe ich heute mal bei Keysight an. Auf Emails antworten die ja nie, die sitzen auf einem zu hohen Ross. Ich glaub, hier in der Nähe gibt es sogar eine Keysight Niederlassung.
Tobias P. schrieb: > Nein nein, mein Brief sieht genauso aus wie die anderen auch. Es steht > ich soll bestätigen, dass ich die Teile nich in Umlauf bringe ("take > them off the market") oder falls ich es weiterverkauft hätte, soll ich > die Daten vom Käufer raus geben. (Was ich sicherlich nicht tun würde.) Dein Brief sieht aus wie der beim EEV. Der von WPK sieht anders aus. Den meinte ich mit dem ersten. Die Weitergabe der Adresse wäre m.E. nach DSGVo eh nicht erlaubt.
Jens M. schrieb: > Die Weitergabe der Adresse wäre m.E. nach DSGVo eh nicht erlaubt. Natürlich doch, klar darf ich meinem Anwalt sagen, wen er verklagen soll. Die DSGVo schützt nur die Daten vor dir, denn du gibst ja neuerdings deine Einwilligung für alles (früher wurde die implizit angenommen). Für alles meint für alles, nur für die Daten die notwendig sind braucht man keine Einwilligung, aber selbst dein Arzt lässt sich unterschreiben daß er mehr mit deinen Daten darf als gesetzlich vorgesehen. W.P. K. schrieb: > is trying to get the equipment back Keysight möchte schon die Teile wieder zurück haben. Tobias P. schrieb: > Und, falls sie irgendwas von mir zurück haben wollen, können sie das > gern, aber dann will ich mein komplettes Geld zurück, Erstattung der > Versandkosten, und ein adäquates Ersatzgerät Interessant wäre, wie viele wirklich wertvolle interessante Prototypen und Geheimprojekte dabei waren.
Michael B. schrieb: > Natürlich doch, klar darf ich meinem Anwalt sagen, wen er verklagen > soll. Die DSGVo schützt nur die Daten vor dir, denn du gibst ja > neuerdings deine Einwilligung für alles (früher wurde die implizit > angenommen). Für alles meint für alles, nur für die Daten die notwendig > sind braucht man keine Einwilligung, aber selbst dein Arzt lässt sich > unterschreiben daß er mehr mit deinen Daten darf als gesetzlich > vorgesehen. Ich meinte "Die Adresse des Käufers an den ich den Schrott weitervererbt habe an den Keysight-Anwalt weiterzugeben ohne von meinem Kunden eine Einwilligung dazu zu haben ist nach DSGVo verboten". Man darf ja nichtmal emails an mehrere AN: schreiben wenn ein Kollege die evtl. weiterleitet. Bzw. er muss die entsprechend saubermachen. Michael B. schrieb: > Keysight möchte schon die Teile wieder zurück haben. So siehts aus. Der EEV-Blog dagegen sagt explizit "nein, keine Rückgabe".
Tobias P. schrieb: > Und, falls sie irgendwas von mir zurück haben wollen, können sie das > gern, aber dann will ich mein komplettes Geld zurück, Erstattung der > Versandkosten, und ein adäquates Ersatzgerät. Du willst also ein Gerät für laue Luft und guten Willen? Nice try ....
Thorsten M. schrieb: > Wenn es Hehlerware ist, das scheint es ja wirklich zu sein Nein, ist es nicht. Hehlerware wäre es, wenn jemand die Sachen gestohlen hätte. Hat er aber nicht, er hat sie höchst offiziell bekommen und dann nur seinerseits seinen Vertrag verletzt. Das ist was anderes als Diebstahl. Da sie ja aber offenbar nur die Nichtweitergabe erreichen wollen, haben sie doch letztlich mit der Demontage des Geräts sowieso ihr Ziel erreicht.
Jörg W. schrieb: > Thorsten M. schrieb: >> Wenn es Hehlerware ist, das scheint es ja wirklich zu sein > > Nein, ist es nicht. Hehlerware wäre es, wenn jemand die Sachen gestohlen > hätte. Hat er aber nicht, er hat sie höchst offiziell bekommen und dann > nur seinerseits seinen Vertrag verletzt. Das ist was anderes als > Diebstahl. > Letzteres stimmt zwar schon, doch ist auch Unterschlagung eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat und damit taugliche Vortat einer Hehlerei (spaßeshalber mal deutsches Recht angewandt). > Da sie ja aber offenbar nur die Nichtweitergabe erreichen wollen, haben > sie doch letztlich mit der Demontage des Geräts sowieso ihr Ziel > erreicht. Das kommt unter Umständen auf die Details an.
StGB §259 Hehlerei: "1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Hehlerei bezieht sich nicht nur auf Diebesgut.
Thorsten M. schrieb: > StGB §259 Hehlerei: > "1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine > gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft > oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen > hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit > Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." > Hehlerei bezieht sich nicht nur auf Diebesgut. Deutsches Recht. Im Falle des TO gilt aber das US-amerikanische. just my 2 cents merciless
Percy N. schrieb: > Letzteres stimmt zwar schon, doch ist auch Unterschlagung eine gegen > fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat und damit taugliche Vortat > einer Hehlerei (spaßeshalber mal deutsches Recht angewandt). Da wird's natürlich dann ziemlich juristisch: wenn sie das Eigentum daran regulär abgegeben haben an die Fremdfirma, ist es keine Unterschlagung. Haben sie es denen nur ausgehändigt, wäre es eine … Wobei der Tatbestand einer Unterschlagung ja ohnehin darauf abzielt, dass sich jemand etwas aneignet, das einem anderen zusteht. Wenn der andere das gar nicht zurück haben wollte, wird das schon fraglich. Sollen sich die Juristen darum streiten. Ich hätte an Tobias' Stelle wohl auf deutsch geantwortet, etwa: "Das Gerät wurde demontiert und existiert nicht mehr."
Es gab in der Vergangenheit wohl ähnliche Fälle, bei denen (wohl durch die USA fälschlicherweise verkauftes - statt verschrottetem) Regierungseigentum rückgeholt werden musste. Waren schöne Messender u.a. Kann man bestimmt immernoch irgendwo im hp / agilent Forum bei yahoo nachlesen. Im hiesigen Fall: Outback Equipment verkauft ja recht viel bei ebay. Vielleicht waren die auch Keysight ein besonderer Dorn im Auge. Ich hatte einen der großen amerikanschen Mesgeräte-ebay-Billighändler mal gegoogelt und per Maps angesehen. Da war direkt nebenan ein großer Elektroschrottrecyclingbetrieb. Eins Schelm - wer Böses dabei denkt. Wobei das HP - Vorgehen mit der reinen Aufforderung zum Stopp der Weitervermarktung ja noch für uns Hobbyisten einigermaßen freundlich ist. Bekannter Fall: Einer der deutschen Berufsmessgerätehändler erzählte mal von einem Funkmeßplatz - Prototypen, wegen dem eine große süddeutsche Firma Ärger gemacht hätte. Da war wohl auch eine Verschrottungsauflage darauf. Nach Vorlage einer wasserdichten seriösen Einkaufsrechnung war die Angelegenheit für Ihn aber erledigt. Andere Fälle: Mein Schrottabholer im Betrieb erzählte mir vor Jahren freudig, dass er eine komplette Fabrikhalle eines internationalen Großbetriebs verwertet , für die Maschinen aber eine Vertragsstrafe in Höhe von 300 -500 Kilogeld zahlen müsste, wenn nur eine einzige davon wieder auf dem Markt auftaucht. Wenn ich beim Schrotthändler mal in der Nähe bin, oder tonnenweise Kabel und Shreddermengen die bei mir abgeholt wurden in meinem Beisein verwogen werden - ist es manchmal ein Jammer, was dort anderes teils unter Anlieferaufsicht zerstört wird. Und davon geht auch keine Schraube raus - da hilft kein Jammern. Da schaut man nur fassungslos. Für verkäufliche Machinen hat er aber eine immer wieder interessante "Extraecke".
Maik .. schrieb: > Mein Schrottabholer im Betrieb erzählte mir vor Jahren freudig, dass er > eine komplette Fabrikhalle eines internationalen Großbetriebs verwertet > , für die Maschinen aber eine Vertragsstrafe in Höhe von 300 -500 > Kilogeld zahlen müsste, wenn nur eine einzige davon wieder auf dem Markt > auftaucht. Wie man in der weiter oben zitierten Stellungnahme der Fa Keysight nachlesen kann, ist hier genau dieser Fall eingetreten: "We hired a company to destroy it, received certificates of destruction & recycling, and believed the destruction was complete. Unfortunately, the equipment was not destroyed and somehow made its way to the used market. If you received a letter from us, you have one of these units."
Percy N. schrieb: > Jörg W. schrieb: >> Thorsten M. schrieb: >>> Wenn es Hehlerware ist, das scheint es ja wirklich zu sein >> >> Nein, ist es nicht. Hehlerware wäre es, wenn jemand die Sachen gestohlen >> hätte. Hat er aber nicht, er hat sie höchst offiziell bekommen und dann >> nur seinerseits seinen Vertrag verletzt. Das ist was anderes als >> Diebstahl. >> > Letzteres stimmt zwar schon, doch ist auch Unterschlagung eine gegen > fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat und damit taugliche Vortat > einer Hehlerei (spaßeshalber mal deutsches Recht angewandt). > >> Da sie ja aber offenbar nur die Nichtweitergabe erreichen wollen, haben >> sie doch letztlich mit der Demontage des Geräts sowieso ihr Ziel >> erreicht. > > Das kommt unter Umständen auf die Details an. ..mal sachlich aber auch mit an Haaren herbeigezogenen Details: Gesetzt den Fall es wäre so wie Du das sagst, wo ist das Ende der Kette? Stelle Dir vor der TO hätte nun z.B. das Gehäuse des Gerätes bei einem Schrotthändler abgegeben und dafür 3,12 Cent bekommen, wird Keysight den Schrott vom Händler auch zurückfordern können oder stellt der weitergehende Forderungen und zieht die Charge Stahl aus dem Stahlwerk dann auch ein? Gruß, Holm
Holm T. schrieb: > und zieht die Charge Stahl aus dem Stahlwerk dann auch ein? ... oder den Networkanalyzer mit den Koaxrelais drin. ;-)
Holm T. schrieb: > Gesetzt den Fall es wäre so wie Du das sagst, wo ist das Ende der Kette? > Stelle Dir vor der TO hätte nun z.B. das Gehäuse des Gerätes bei einem > Schrotthändler abgegeben und dafür 3,12 Cent bekommen, wird Keysight den > Schrott vom Händler auch zurückfordern können oder stellt der > weitergehende Forderungen und zieht die Charge Stahl aus dem Stahlwerk > dann auch ein? > Ich schließe aus Deinem sonstigen hiesigen Auftreten, dass Du diese Frage nicht nur allein, sondern auch besser beantworten zu können überzeugt bist. Ich werde also davon absehen, Dich mit Geräusch zu belästigen, das zu interpretieren Du möglicherweise nicht des Willens oder gar in der Lage bist.
Percy N. schrieb: > Holm T. schrieb: > >> Gesetzt den Fall es wäre so wie Du das sagst, wo ist das Ende der Kette? >> Stelle Dir vor der TO hätte nun z.B. das Gehäuse des Gerätes bei einem >> Schrotthändler abgegeben und dafür 3,12 Cent bekommen, wird Keysight den >> Schrott vom Händler auch zurückfordern können oder stellt der >> weitergehende Forderungen und zieht die Charge Stahl aus dem Stahlwerk >> dann auch ein? >> > > Ich schließe aus Deinem sonstigen hiesigen Auftreten, dass Du diese > Frage nicht nur allein, sondern auch besser beantworten zu können > überzeugt bist. Ich werde also davon absehen, Dich mit Geräusch zu > belästigen, das zu interpretieren Du möglicherweise nicht des Willens > oder gar in der Lage bist. Nein, ich wollte mal woanders mit Dir versuchen drüber zu reden. Geht scheinbar nicht. Gruß, Holm
Sag mal Holm, kannst Du nicht einmal einen Thread unzerfleddert lassen mit Deinen persönlichen Scharmützeln? Das nervt echt!
Holm T. schrieb: > ..mal sachlich aber auch mit an Haaren herbeigezogenen Details: > > Gesetzt den Fall es wäre so wie Du das sagst, wo ist das Ende der Kette? Das kommt darauf an ... ( im Folgenden alles nach deutschem Recht) Da der TO jedenfalls vorsatzlos gehandelt haben dürfte, kann er keine Hehlerei begangen haben. Die zivilrechtliche Frage des Eigentumsüberganges ist hiervon unabhängig. Zu Fragen des gurgläubigen Erwerbs belies Dich bitte zu §§ 929, 932, 935 BGB; das würde hier den Rahmen sprengen. > Stelle Dir vor der TO hätte nun z.B. das Gehäuse des Gerätes bei einem > Schrotthändler abgegeben und dafür 3,12 Cent bekommen, wird Keysight den > Schrott vom Händler auch zurückfordern können oder stellt der > weitergehende Forderungen und zieht die Charge Stahl aus dem Stahlwerk > dann auch ein? > Hierfür solltest Du Dich zu den Themen Bereicherung und Eigentümer-Besitzer-Verhältnis belesen; das sind allerdings nicht die dünnsten Bretter. Oder Du lässt die Lektüre weg und bildest Dir Deine Meinung einfach so, ohne Dich von anderen Auffassungen ablenken zu lassen. Manche halten dieses Konzept für tragfähig. Mich brauchst Du dafür keines Falls.
Wolfgang R. schrieb: > Sag mal Holm, kannst Du nicht einmal einen Thread unzerfleddert lassen > mit Deinen persönlichen Scharmützeln? Das nervt echt! Warum kommst Du mir damit? Lies Dir meinen Post durch und erkläre mir was genau daran falsch, politisch, oder persönlich ist. Ich hatte versucht sachlich zu diskutieren wie weit das gehen soll.. Kannst Du mich mal mit Deinen Fehleinschätzungen und Unterstellungen in Frieden lassen? Das nervt echt! Gruß, Holm
A. K. schrieb: > Holm T. schrieb: >> und zieht die Charge Stahl aus dem Stahlwerk dann auch ein? > > ... oder den Networkanalyzer mit den Koaxrelais drin. ;-) Eben. Ich habe nur versucht die Kette der Teile etwas zu verlängern. Ich verstehe ja das Keysight aus diversen Gründen den Schrotti in den USA haftbar machen will und dem die Adressen aus dem Kreuz geleiert hat. Ich verstehe aber nicht mehr in wie fern es legitim ist, über Ländergrenzen hinweg hier Privatleute mit ihrem Ansinnen zu belästigen und ab wann das offensichtlicher Blödsinn wird. Mein Post war durchaus ernst gemeint und nicht provokant. Um das zu erkennen reichten aber leider Percys Fähigkeiten wohl nicht und Wolfgang stellt sich auf die selbe Art blos. Gruß, Holm
Percy N. schrieb: > Holm T. schrieb: > >> ..mal sachlich aber auch mit an Haaren herbeigezogenen Details: >> >> Gesetzt den Fall es wäre so wie Du das sagst, wo ist das Ende der Kette? > > Das kommt darauf an ... ( im Folgenden alles nach deutschem Recht) > Da der TO jedenfalls vorsatzlos gehandelt haben dürfte, kann er keine > Hehlerei begangen haben. > Die zivilrechtliche Frage des Eigentumsüberganges ist hiervon > unabhängig. Zu Fragen des gurgläubigen Erwerbs belies Dich bitte zu §§ > 929, 932, 935 BGB; das würde hier den Rahmen sprengen. Es ist doch aber auch nicht anzunehmen das amerikanischens und Eu bzw. deutsches Recht hier deckungsgleich sind. Welches wird dann vorgezogen? Nach Gusto? > >> Stelle Dir vor der TO hätte nun z.B. das Gehäuse des Gerätes bei einem >> Schrotthändler abgegeben und dafür 3,12 Cent bekommen, wird Keysight den >> Schrott vom Händler auch zurückfordern können oder stellt der >> weitergehende Forderungen und zieht die Charge Stahl aus dem Stahlwerk >> dann auch ein? >> > Hierfür solltest Du Dich zu den Themen Bereicherung und > Eigentümer-Besitzer-Verhältnis belesen; das sind allerdings nicht die > dünnsten Bretter. > Es ist doch von mir nur künstlich übertrieben und nur ne Demo, zieh Dich nicht daran hoch. Es geht ums Prinzip. > Oder Du lässt die Lektüre weg und bildest Dir Deine Meinung einfach so, > ohne Dich von anderen Auffassungen ablenken zu lassen. Manche halten > dieses Konzept für tragfähig. > > Mich brauchst Du dafür keines Falls. Kannst Du mal in einem Thread den Unfug und die Unterstellungen beiseite lassen? Auch ich kaufe ab und an Kram in den USA, mit teilweise seltsam anmutenden Ergebnissen. Am Lustigsten ist das wenn der Versand über Pitney and Bowes läuft. Die Rechnungen die man bekommt kann man allesamt in der Pfeife rauchen. Der Händler schickt eine über $24 für 2 Stück WS59032, Pitney and Bowes bringt einen Wisch an der von sich behauptet keine Rechnung zu sein und mehr als das Doppelte fordert. Ebay machts genauso "Dies ist keine Rechnung", Zahlung über Paypal.."keine Rechnung". Ich habe sogar mal mit dem Zoll diskutiert (" wo haben Sie denn diese Nummer her?!?" ..von der Webseite ..na prima..) mit dem Ergebnis ich solle das unter den Teppich kehren, es wäre der geringste Aufwand. Hab ich auch aber irgendwann gräbt das evtl. ein fleißiger Finanzbeamter aus und bezichtigt mich der Schmuggelei von Hustensaft. Da laufen die Gesetzgebungen seltsamerweise sehr weit auseinander. Ich habe also EUSt. für rd. $60 bezahlt kann die aber mit meinen $24 nur ganz seltsam geltend machen..bemerkenswerter Weise wurde von Paypal weniger eingezogen als auf dem P&B Klopapier steht..haarsträubend. Der Händler, mit dem ich über die Dinger konferiert hatte hat sich, davon in Kenntnis gesetzt, entschuldigt..nur er kann gar nix dafür. Also: das Keysight Ding: ..unter ständigen Rühren in den Paierkorb. Wenn die was wollen müssen die einen mit einem deutschen Wisch belästigen und ggf. hier klagen. Was man natürlich macht wenn einem der Arsch auf Grundeis geht weils die Amis sind und die Amis dir größten Amis der welt sind, steht auf einem anderen Blatt. Ich fliege da eh nicht hin, das hat sich nach den Veränderungen der Einreisekontrollen nach 9/11 erledigt. Ich will nicht als Untermensch behandelt werden also gibts auch keine Touri Kohle. Gruß, Holm
Ebay hat doch so ein merkwürdiges "Programm", wo sich große Firmen registrieren lassen können und dann ein Anrecht darauf haben, Auktionen von beliebigen Leuten zu löschen und deren Adressen zu erhalten, auch wenn dabei gegen keinerlei Gesetze verstoßen wird. Meist Marken-Uhren/-Parfüms/-Klamotten, die nicht vom "offiziell lizensierten Händler" vertrieben werden und irgendwelche Urheberrechtsachen von Musik und Filmen. Aber so wie ich das hier überflogen habe, kennt Keysight ja den ursprünglichen Verkäufer und hat von dem die Adreßliste der Kunden bekommen, auf welchem Weg auch immer (sinistre Herren, dunkle Tiefgarage, abgebrochenes Tischbein oder gesiegelte Verfügung.) Es gab mal einen Fall bei Daimler, wo um die 100 Achsen zur Verschrottung gingen und von Mitarbeitern des Verschrotters abgezweigt und als Ersatzteile verkauft wurden. Ich glaube Hinterachsen von Transportern, komplett bis Bremsscheibe und Differential, also was richtig lukratives. Die Abzweiger wurden glaube ich verurteilt, was aus den Käufern wurde, weiß ich nicht (nächtliche Pfändung der Achse auf dem Firmenhof? ;) Es ist halt sehr hemdsärmelig von Keysight, mal eben die ganze Welt ihrem komischen US-Recht unterstellen zu wollen. Daß sie dabei eventuell selbst Straftaten begehen (z.B. zur illegalen Weitergabe von persönlichen Daten aufforden bzw. sogar nötigen) kommt den Spinnern gar nicht in den Sinn. Amis ist es wohl im Allgemeinen unbekannt, daß es überhaupt andere Länder mit anderen Sprachen oder gar anderen Rechtssystemen als in Gottes eigenem Land gibt. Von einem weltweit agierenden Konzern wie Keysight sollte man es aber schon erwarten können, daß sie ihre jeweiligen Landesniederlassungen damit beauftragen, sich den lokalen Gegenebheiten folgend ihre schimmeligen und angerußten Platinen von 1989 zurückzuholen und nicht per Email Durchgriff auf die ganze Welt nehmen. (Wäre das Zeug moderner, auf der COCOM-Liste und vom US-Militär, würden sie wahrscheinlich einfach die Käuferadressen den Drohnenpiloten in Ramstein auf die Arbeitsliste setzen. Im Zusammenhang mit NASA-Elektronik, Stichwort Apollo Guidance Computer, gabs da ja schon FBI-Besuche Jahrzehnte nach einem Schrottkauf.)
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Primär schiessen die sich in eigene Knie. Mir ist total egal, woher meine Gebrauchtware stammt, solange sie in einem einigermassen akzeptablen Zusand und reparierbar ist. Das Zeug stammt nicht von HP und mir würde es nie einfallen, die wegen einem Defekt in irgendeinem Bastlergerät zu behelligen. Einfach darum, weil es sich nicht lohnt und die mir wahrscheinlich eh nicht helfen können bzw. wollen, wenn ich es nicht selber hinbekomme. Und wenn die jetzt die Hobbybastler erstmal mit fadenscheinigen Copyright-Verletzungen u.ä. belästigen und dann nacher rauskommt, dass denen nur etliche Geräte abhanden gekommen sind, die sie lieber verschrottet gesehen hätten, anstatt in den Händen von diversen Hobbyelektronikern, dann überlege ich mir schon, ob ich mir von denen irgendwann mal was neues kaufen würde, wenn ich es mir denn überhaupt leisten könnte. Ist mittlerweile nicht mehr so, dass es die einzigen sind, die brauchbare Messgeräte herstellen, die Chinesen werden auch immer besser. Und Wegwerfware ist das heute sowieso alles, dann schmeiss ich im Falle eines Defekts doch lieber die billige Chinaware weg, als den teuren Keysight-Kram.
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Holm T. schrieb: > Percy N. schrieb: >> Das kommt darauf an ... ( im Folgenden alles nach deutschem Recht) ... > Es ist doch aber auch nicht anzunehmen das amerikanischens und Eu bzw. > deutsches Recht hier deckungsgleich sind. Welches wird dann vorgezogen? > Nach Gusto? > Das ergibt sich aus dem Kollisionsrecht, in Deutschland gern mal aus dem EGBGB. Wenn erstmal geklärt ist, dass sich der Fall nach dem Recht des Staates Delaware unter besonderer Berücksichtigung der Handelsbräuche von Cocksuck County lösen lässt, ist der Rest für einen deutschen Ricchter vergleichsweise ein Spaziergang. >> >>> Stelle Dir vor der TO hätte nun z.B. das Gehäuse des Gerätes bei einem >>> Schrotthändler abgegeben und dafür 3,12 Cent bekommen, wird Keysight den >>> Schrott vom Händler auch zurückfordern können oder stellt der >>> weitergehende Forderungen und zieht die Charge Stahl aus dem Stahlwerk >>> dann auch ein? >>> >> Hierfür solltest Du Dich zu den Themen Bereicherung und >> Eigentümer-Besitzer-Verhältnis belesen; das sind allerdings nicht die >> dünnsten Bretter. >> > > Es ist doch von mir nur künstlich übertrieben und nur ne Demo, zieh Dich > nicht daran hoch. Es geht ums Prinzip. > Ich ziehe mich hier nicht hoch. >> Oder Du lässt die Lektüre weg und bildest Dir Deine Meinung einfach so, >> ohne Dich von anderen Auffassungen ablenken zu lassen. Manche halten >> dieses Konzept für tragfähig. >> >> Mich brauchst Du dafür keines Falls. > > Kannst Du mal in einem Thread den Unfug und die Unterstellungen beiseite > lassen? > Welche Unterstellung meinst Du? Dass Du groß genug bist, um Dir selbst eine Meinung zu bilden, wie auch immer?
Beitrag #5736410 wurde von einem Moderator gelöscht.
Percy N. schrieb: > Holm T. schrieb: >> Percy N. schrieb: >>> Das kommt darauf an ... ( im Folgenden alles nach deutschem Recht) > ... >> Es ist doch aber auch nicht anzunehmen das amerikanischens und Eu bzw. >> deutsches Recht hier deckungsgleich sind. Welches wird dann vorgezogen? >> Nach Gusto? >> > Das ergibt sich aus dem Kollisionsrecht, in Deutschland gern mal aus dem > EGBGB. -v bitte, DAS kannst Du besser als ich, ich wills wissen. > Wenn erstmal geklärt ist, dass sich der Fall nach dem Recht des > Staates Delaware unter besonderer Berücksichtigung der Handelsbräuche > von Cocksuck County lösen lässt, .-) warst Du da schonmal ? :-)) > ist der Rest für einen deutschen > Ricchter vergleichsweise ein Spaziergang. >>> >>>> Stelle Dir vor der TO hätte nun z.B. das Gehäuse des Gerätes bei einem >>>> Schrotthändler abgegeben und dafür 3,12 Cent bekommen, wird Keysight den >>>> Schrott vom Händler auch zurückfordern können oder stellt der >>>> weitergehende Forderungen und zieht die Charge Stahl aus dem Stahlwerk >>>> dann auch ein? >>>> >>> Hierfür solltest Du Dich zu den Themen Bereicherung und >>> Eigentümer-Besitzer-Verhältnis belesen; das sind allerdings nicht die >>> dünnsten Bretter. >>> >> >> Es ist doch von mir nur künstlich übertrieben und nur ne Demo, zieh Dich >> nicht daran hoch. Es geht ums Prinzip. >> > Ich ziehe mich hier nicht hoch. Doch, hast Du probiert, aber Du hasts wohl mittlerweile geschnallt. Du mußt es nicht zugeben ich weiß es auch so, aber ich muß ja nicht nachtragend sein. > >>> Oder Du lässt die Lektüre weg und bildest Dir Deine Meinung einfach so, >>> ohne Dich von anderen Auffassungen ablenken zu lassen. Manche halten >>> dieses Konzept für tragfähig. >>> >>> Mich brauchst Du dafür keines Falls. >> >> Kannst Du mal in einem Thread den Unfug und die Unterstellungen beiseite >> lassen? >> > Welche Unterstellung meinst Du? Dass Du groß genug bist, um Dir selbst > eine Meinung zu bilden, wie auch immer? Nein, ich laß mir von Dir gerne was begründet und vernünftig erklären, da fällt mir keine Perle aus der Krone. Pragraphen-Wust ist nicht mein Ding und wenn du hier diverse Gesetzbücher stolperfrei rezitieren kannst, ist anzunehmen das Du was in der Richtung weißt was ich nicht weiß. Laß also mal den anderen Scheiß in anderen Threads außen vor (weiter zanken können wir uns ja dort, müssen nur ankreuzen wo wir stehengeblieben waren) und diskutiere vernünftig, das meine ich. Dann höre ich Dir auch zu und gebe vernünftige Antworten. ..nicht das das mein erster Versuch wäre... Gruß, Holm
Dirk K. schrieb: > Deutsches Recht. Im Falle des TO gilt aber das US-amerikanische. Natürlich nicht. Die USA würden zwar gerne ihre Jurisdiktion weltweit ausbreiten, aber hier gilt immer noch deutsches Recht, und er war Kunde in Deutschland.
Warum meinst Du das deutsches Recht zur Anwendung kommt wenn ein Schweizer was über ebay in USA kauft?
soul e. schrieb: > Warum meinst Du das deutsches Recht zur Anwendung kommt wenn ein > Schweizer was über ebay in USA kauft? Die Antwort findest Du bei Emanuel Geibel, vermute ich.
A. K. schrieb: > Schriftlich mit Nachweis wäre ich als Laie etwas > vorsichtiger, wenn ich sicher sein will, auf der nächsten USA-Reise > keine Überraschung zu erleben. Ach, wenn du vorher höflich beim FBI anfragst, ob gegen dich was vorliegt, dann gibts keine Überraschung ;-)
Jörg W. schrieb: > Haben sie es denen nur ausgehändigt, wäre es eine … > Wobei der Tatbestand einer Unterschlagung ja ohnehin darauf abzielt, > dass sich jemand etwas aneignet, das einem anderen zusteht. Wenn der > andere das gar nicht zurück haben wollte, wird das schon fraglich. Wenn der Recycler die Geräte selbst demontiert hätte und die Komponenten dann verscherbelt, wäre das wohl OK gewesen. Seine Tat ist dann lediglich der Bruch des Vertrages mit dem Auftraggeber, aber nicht Hehlerei.
Wollvieh W. schrieb: > mal eben die ganze Welt > ihrem komischen US-Recht unterstellen zu wollen. Fast die ganze Welt ist ihrem komischen US-Recht unterstellt und die Länder, die es noch nicht sind, sind von blutrünstigen Diktatoren maltretierte Schurkenstaaten. Da glauben die ganz fest daran.
Ich würde darauf gar nicht reagieren - es sei du hast vor, demnächst in die USA zu fliegen. Wenn die etwas von Dir wollen, müssen sie sich schon hierher bemühen und die Polizei mitbringen.
Was soll eigentlich diese Aufgeregtheit? Da fragt jemand ganz freundlich nach dem Verbleib seiner gegen seinen Willen veräußerten Labormuster pp und bittet hilfsweise, sie nicht weiter in Verkehr zu bringen. Und was passiert? Das halbe Forum steht Kopf und wittert einerseits übelste Machenschaften, andererseits die Gelegenheit, dem fiesen internationalen Industriekapitalismus mal so richtig eins auszuwischen und so die Arbeiterklasse zwar nicht zu befreien, wohl aber zu rächen. Viel Erfolg soweit!
Percy N. schrieb: > Da fragt jemand ganz freundlich nach dem Verbleib seiner gegen seinen > Willen veräußerten Labormuster... Eine "ganz freundliche Anfrage" von einem Anwalt? Junge, werd mal erwachsen.
Karl K. schrieb: > Percy N. schrieb: >> Da fragt jemand ganz freundlich nach dem Verbleib seiner gegen seinen >> Willen veräußerten Labormuster... > > Eine "ganz freundliche Anfrage" von einem Anwalt? Junge, werd mal > erwachsen. Es gibt auch Menschen mit Umgangsformen. Allerdings treiben die sich nicht alle in diesem Forum herum.
Ich lass mal alles aus und beziehe mich nur auf den Eröffnungspost. Ein Mail ist kein eingeschriebener Brief . Solange bis der kommt ist alles lauwarme stinkende Luft. Wenn der kommt sagt man gar nichts, sondern übergibt es dem Anwalt des eigenen Vertrauens. Fertig. Grundsätzlich gibt es keinen Grund sich von so etwas verrückt machen zu lassen. Namaste
Karl K. schrieb: > Eine "ganz freundliche Anfrage" von einem Anwalt? Junge, werd mal > erwachsen. Sowas gibt's durchaus, insbesondere wenn der Auslöser des Schreibens ein Großunternehmen ist. Da werden gerne mal ALLE Vorgänge mit rechtlicher Relevanz durch die hauseigene Rechtsabteilung geschleust, die ihrerseits auch mal externe Anwälte für besondere Fälle oder für lästige Fließbandarbeit beauftragt. Wenn ein Privatmensch mit einem Rechtsanwalt um die Ecke kommt, dann sind mir beide üblicherweise unfreundlich gesonnen. Bei einem Großunternehmen sehe ich da erst mal (!) keinen Grund, nervös zu werden. Ob Keysight irgendwelche Erklärungen oder Handlungen hierzulande juristisch durchsetzen könnte, da halte ich mich mal 'raus - auf dem kurzen Weg sicherlich nicht. Aber wenn so eine Mail bei mir angekommen wäre und sie nach kurzer Recherche auch plausibel erscheint (was hier ja der Fall ist) UND von mir auch nur eine Erklärung erbeten wird, die ich problemlos wahrheitsgemäß geben kann - ja nun, dann fällt mir doch kein Zacken aus der Krone, wenn ich diese Erklärung abgebe, anschließend meine Ruhe habe und auch die Gegenseite zufrieden ist, oder? Die einzige Gefahr, die ich da lauern sehe ist, dass Keysight später mal dann doch noch mit einer Rückgabeforderung aufkreuzt. Um die Reaktion darauf würde ich mir Gedanken machen, wenn's denn soweit ist. Dass ein Kommandounternehmen der US-Army Tobias' Haus sprengt um aus den Trümmern die streng geheimen Koaxrelais zu bergen, halte ich für wenig wahrscheinlich...
Percy N. schrieb: > Es gibt auch Menschen mit Umgangsformen. Allerdings treiben die sich > nicht alle in diesem Forum herum. Gilt auch umgekehrt: Nicht alle Menschen ohne gute Umgangsform treiben sich hier herum. Oder auch: Nicht alle Menschen mit guter Umgangsform treiben sich hier herum - oder irgendwo sonst. Zu viel Luft geatmet?
Stefanus F. schrieb: > Percy N. schrieb: >> Es gibt auch Menschen mit Umgangsformen. Allerdings treiben die sich >> nicht alle in diesem Forum herum. > > Gilt auch umgekehrt: Nicht alle Menschen ohne gute Umgangsform treiben > sich hier herum. > > Oder auch: Nicht alle Menschen mit guter Umgangsform treiben sich hier > herum - oder irgendwo sonst. > > Zu viel Luft geatmet? Weiter? Menschen mit/ohne Umgangsformen, hier/nicht hier. Das sind 4 Bits... demzufolge 16 Möglichkeiten. Gruß, Holm
Holm T. schrieb: > Weiter? Menschen mit/ohne Umgangsformen, hier/nicht hier. Das sind 4 > Bits... > demzufolge 16 Möglichkeiten. Du hast Tiere und Aliens vergessen.
Holm T. schrieb: > Stefanus F. schrieb: >> Percy N. schrieb: >>> Es gibt auch Menschen mit Umgangsformen. Allerdings treiben die sich >>> nicht alle in diesem Forum herum. >> >> Gilt auch umgekehrt: Nicht alle Menschen ohne gute Umgangsform treiben >> sich hier herum. >> >> Oder auch: Nicht alle Menschen mit guter Umgangsform treiben sich hier >> herum - oder irgendwo sonst. >> >> Zu viel Luft geatmet? > > Weiter? Menschen mit/ohne Umgangsformen, hier/nicht hier. Das sind 4 > Bits... > demzufolge 16 Möglichkeiten. > > Gruß, > > Holm 100% Redundanz Ich komm mit 2 bit hin macht 4 Varianten welche siehst du noch? Namaste
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Winfried J. schrieb: > Holm T. schrieb: >> Stefanus F. schrieb: >>> Percy N. schrieb: >>>> Es gibt auch Menschen mit Umgangsformen. Allerdings treiben die sich >>>> nicht alle in diesem Forum herum. >>> >>> Gilt auch umgekehrt: Nicht alle Menschen ohne gute Umgangsform treiben >>> sich hier herum. >>> >>> Oder auch: Nicht alle Menschen mit guter Umgangsform treiben sich hier >>> herum - oder irgendwo sonst. >>> >>> Zu viel Luft geatmet? >> >> Weiter? Menschen mit/ohne Umgangsformen, hier/nicht hier. Das sind 4 >> Bits... >> demzufolge 16 Möglichkeiten. >> >> Gruß, >> >> Holm > 100% Redundanz > Ich komm mit 2 bit hin macht 4 Varianten welche siehst du noch? > > Namaste Niemand da? Gruß, Holm
Matthias L. schrieb: > Karl K. schrieb: >> Eine "ganz freundliche Anfrage" von einem Anwalt? Junge, werd mal >> erwachsen. > > > Wenn ein Privatmensch mit einem Rechtsanwalt um die Ecke kommt, dann > sind mir beide üblicherweise unfreundlich gesonnen. Bei einem > Großunternehmen sehe ich da erst mal (!) keinen Grund, nervös zu werden. Tatsächlich ist es gerade andersherum, daß 99% aller ungefragten Rechtsanwaltsbriefe von Großunternehmen Abmahnungen mit einer knapp vierstelligen Kostennote sind bei gleichzeitiger Drohung mit fünf- bis sechsstelligen Kosten. Hier bedroht eine US-Firma wahllos deutsche Staatsbürger mit einem Anwaltsbrief, daß sie sich ohne Rechtsgrundlage deren Eigentum aneignen will. Wie man das "freundlich" finden kann entzieht sich meinem Verständnis.
Wahllos? Der TE hatte nicht ganz zufällig das Teil, lol
Bedroht? Im Eingangspost werden nicht mal rechtliche Schritte erwähnt
>_>
Englisch kann allerdings naturgemäss unfreundlich uns Deutschen
vorkommen weil sie kein "Sie" und "Ihnen" kennen usw.
Wollvieh W. schrieb: > Matthias L. schrieb: >> Karl K. schrieb: >>> Eine "ganz freundliche Anfrage" von einem Anwalt? Junge, werd mal >>> erwachsen. >> > >> Wenn ein Privatmensch mit einem Rechtsanwalt um die Ecke kommt, dann >> sind mir beide üblicherweise unfreundlich gesonnen. Bei einem >> Großunternehmen sehe ich da erst mal (!) keinen Grund, nervös zu werden. > > Tatsächlich ist es gerade andersherum, daß 99% aller ungefragten > Rechtsanwaltsbriefe von Großunternehmen Abmahnungen mit einer knapp > vierstelligen Kostennote sind bei gleichzeitiger Drohung mit fünf- bis > sechsstelligen Kosten. > Wenn diese Statistik auf der Beobachtung Deines Posteinganges beruht, dann sagt das mehr über Dich als über einen der beteiligten oder sonst einen Anwalt. > Hier bedroht eine US-Firma wahllos deutsche Staatsbürger mit einem > Anwaltsbrief, daß sie sich ohne Rechtsgrundlage deren Eigentum aneignen > will. Wie man das "freundlich" finden kann entzieht sich meinem > Verständnis. Klar, "we ask you to ..." ist schon eine äußerst beängstigende Drohung.
Ihr habt es nun ernsthaft geschafft, den Thread mit euren eher persönlichen Diskussionen mal wieder zu kapern. In diesem Thread wurde bereits alles zum Thema gesagt, vielleicht nur noch nicht von jedem. Tobias hatte für sich ohnehin bereits eine Entscheidung getroffen, damit hat sich die Angelegenheit de facto erledigt (zumindest vorerst).
Hi, Percy N. schrieb: > Was soll eigentlich diese Aufgeregtheit? > > Da fragt jemand ganz freundlich nach dem Verbleib seiner gegen seinen > Willen veräußerten Labormuster pp und bittet hilfsweise, sie nicht > weiter in Verkehr zu bringen. Und was passiert? Das halbe Forum steht > Kopf und wittert einerseits übelste Machenschaften, andererseits die > Gelegenheit, dem fiesen internationalen Industriekapitalismus mal so > richtig eins auszuwischen und so die Arbeiterklasse zwar nicht zu > befreien, wohl aber zu rächen. > > Viel Erfolg soweit! Also "ganz freundlich" würde ich das Schreiben sicher nicht nennen. Auch im Hinblick auf "Ammi-Gegebenheiten" hätte man das anders formulieren können. Aber es ist jetzt auch nicht "besonders grob" und Drohungen werden auch nicht ausgesprochen. Und wenn man nur mal 5 Minuten nachdenkt ist es auch absolut verständlich das ein namhafter HErsteller Teile die möglicherweise Qualitativ und/oder funktionell auch offensichtlich weit unter den normalen Zuständen sein könnten wieder vom Markt haben will! Selbst bei >>20Jahre altem Zeug. Daher stimme ich deiner Einschätzung ansonsten weitgehend zu! Und gerade in diesen einfachen Fall: Wo man einfach wahrheitsgemäß hätte Antworten können das ein paar elektronische Bauteile zwecks Ersatzteilgewinnung ausgebaut wurden und (ich vermute mal) der REst danach entsprechend der deutschen/österreichischen/schweizer/oder wo auch immer der TE wohnt/ Rechtslage als Elektroschrott entsorgt wurde. Wofür man zumindest in DL keinen NAchweis bekommt. Unabhängig von der Frage ob die einen Anspruch auf Auskunft haben oder bekommen können hätte ein kleiner Dreizeiler mit dem Sachverhalt und das es einen ja schrecklich leid tut und man nun deshalb keinerlei Ahnung vom Verbleib der Reste hat und auch keine realistische Chance besteht das jemals in Erfahrung zu bringen, das Thema zu 99% für beide Seiten beendet. Meinetwegen in Deutsch wenn man im Englischen nicht 100% sicher ist und Missverständnisse befürchtet. Das die sich selbst um eine Übersetzung der Antwort kümmern sollen ist ja ok und wäre wohl auch keine völlige Überraschung. Vielleicht 5 Minuten Lebenszeit und das war es. Aber nein, lieber herumstänkern und sich selbst sowie dem Gegenüber einiges mehr an Arbeit machen statt das ganz unkompliziert zu halten. Klar, bei einem wertvolleren Gerät was daher auf dem ersten Blick nicht rein zum Ausschlachten gekauft wurde sollte man vorsichtiger sein was man Antwortet. Vor allen wenn man es denn noch im Besitz hat. Denn da bestände immer noch die Möglichkeit das eine Rückforderung kommt wenn der Verbleib erst einmal gesichert ist. (Ob die in Europa durchsetzbar wäre und ob die überhaupt berechtigt wäre und wenn ja, ob mit oder ohne Entschädigung, das ist ein anderes Thema. Und bis jetzt gab es solche Forderungen ja nicht.) Wobei auch ein wertvolleres Gerät inzwischen, da defekt angekommen, auf einem der hierzulande üblichen Elektronik-/Amateurfunkflohmärkte für sehr wenig Geld an unbekannt weiterverkauft sein könnte, was das Thema wiederrum endgültig beenden würde. Zumindest auf den größeren stehen auch HF-MEssgeräte der PReisklasse mehrerer Kiloeuro regelmäßig herum. Von Händlern und von privat! Gruß Carsten P.S.: Wer nicht von selbst auf einen Plausiblen Grund für ein starkes "Eindämmungsinteresse" von aus diversen Gründen im inneren nicht "standardgemäßer Technik", seien es Entwicklungsstudien, Versuchsaufbauten, Designmuster oder einfach Fälschungen, kommt, hier ist einer. https://www.youtube.com/watch?v=2o8MDCIlOEk Und das ganz ohne Verschwörungstheorien oder geheimen CIA Projekten! Und gerade in der jetzigen MArktlage wo sich komplexe MEssgeräte dank der fortschreitenden TEchnik mit immer weniger Aufwand realisieren lassen und man aus China ehemals ettliche kiloeuro teure TEchnik die den Bedarf des großteils der täglichen Anwender für ein Taschengeld bekommt, wird der NAme wieder viel wichtiger. 4Kanal 100Mhz Oszilloskope mit Dekoderfunktionen, USB und Netzwerk in der Standardvariante für 500 Euro (oder 350 wenn man eines vom Mitbewerber nimmt das mit 50MHz kommt und auf 100MHz gepatcht werden kann), 2KAnal Arbiträrgeneratoren bis 60MHz für 100 Euro, vektorielle Netzwerkanalyzer für 600 Euro, all das sind radikale Vernderungen am Messtechnikmarkt. "Früher" wo die Zahl der Mitbewerber die solche Geräte überhaupt entwicklen/produzieren konnten sehr überschaubar war, da war der Name zwar ein Argument, aber bei weiten nicht so existentiell. Und von den absoluten High End geräten die die Chinesen noch nicht selbst auf den MArkt bringen können und die nur in der Forschung oder in sehr wenigen hochspeziellen Anwendungen benötigt werden können diese Firmen nicht mehr Leben. Sicher, das Teil aus dem Dave-Video könnte theoretisch wirklich ein SErienprodukt sein und alle Kritik plus Nachteile für den Firmenruf sind gerechtfertigt. Aber viel Wahrscheinlicher ist das doch eine Entwicklungsstudie wo erst einmal mit so wenig Aufwand wie nur irgendwie möglich versucht wurde etwas zusammenubauen was der späteren Funktion nahe kommt. Einfach als "Proof of Concept." Und nur dadurch das es jemand aus den SChrott gezogen hat und an jemand drittes weitergegeben hat entsteht bei jedem der das Video sieht ein Haarsträubender Eindruck über die Fa. (Wobei ich meine mich dunkel zu erinnern das die Fa. -vorher- in Insolvenz gegangen ist. Bin mir aber nicht sicher. GGf. ist es ja auch im Zuge eines solchen Verwertungsverfahrens in Umlauf gekommen) Allerdings stimmt es schon das es selbst für ein sehr frühes Muster/proof of Concept recht wüst aussieht. Aber vielleicht ist dieses konkrete GErät ja auch nur für ein paar Fotos und Vitrine gedacht gewesen und wurde deshalb nur vom Azubi zusammengezimmert. Oder es wurde unter allerhöchsten ZEitdruck noch rechtzeitig für eine Messe oder Präsentation gebraucht. Würde die selbstgeätzten Platinen erklären...
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Noch etwas zur Ergänzung: Stellt Euch einfach mal vor, Euer treuloser Schrotti verhökert entgegen der Vereinbarung Eure Erlkönige an beliebige Dritte. Ihr würdet die auch wieder zurück haben wollen, oder zumindest sicher sein, dass sie unrekonstruierbar zerlegt wurden, oder? Die Kundenliste des Schrottis habt Ihr schon erbeutet, allein oder mit anwaltlicher Hilfe. Und jetzt sollen 600 Abnehmer angeschrieben werden. Nein, das kann nicht die Buchhaltung nebenbei. Falls sie es doch hinkriegt , wird der Schrotti sich weigern, mehr als das Porto zu ersetzen, da es sich bei dem Gehalt der jungen Dame aus der Buchhaltung um Sowieso-Kosten handelt ... Nö, das geht natürlich zum Anwalt. Der findet schon den richtigen Ton, kennt sich zur Ermittlung verschollener Gesprächspartner im Behördenverkehr aus und, wie schön, wenn er etwas verdaut, zahlt seine Versicherung. Seine Rechnung schickt er direkt an den Schrotti. Da kann das hübsche Mädel aus der Buchhaltung nicht mithalten.
Jörg W. schrieb: > Ihr habt es nun ernsthaft geschafft, den Thread mit euren eher > persönlichen Diskussionen mal wieder zu kapern. > Ansichtssache. > In diesem Thread wurde bereits alles zum Thema gesagt, vielleicht nur > noch nicht von jedem. Tobias hatte für sich ohnehin bereits eine > Entscheidung getroffen, damit hat sich die Angelegenheit de facto > erledigt (zumindest vorerst). Ja, stimmt auffallend. Und wenn hier wieder mal einer einen Vorwiderstand für seine LED bei 5 V sucht, bekommt er vielleicht die Antwort "180 bis 1.000 Ohm, je nachdem, wie hell es sein muss". Falls dann einer kommt und Ohm, Kirchhoff und Flussspannung thematisiert, geht das dann viel zu weit?
Percy N. schrieb: > Da fragt jemand ganz freundlich nach dem Verbleib seiner gegen seinen > Willen veräußerten Labormuster pp und bittet hilfsweise, sie nicht > weiter in Verkehr zu bringen. ich sags mal so: wäre die Mail von Keysight gekommen, wär das kein Problem gewesen. Stattdessen kontaktiert man mich aber über einen Anwalt, und hat auch noch die Stirn, mir eine Frist zu setzen, bis wann ich zu antworten habe. Da geht mir doch gleich das Messer in der Tasche auf! Als ob ich hier derjenige wäre, der einen Fehler begangen hat?! wenn mich ein US-Anwalt von Keysight kontaktiert, dann bekomme ich schon ein bisschen Muffensausen, zumal ich nicht weiss, was eigentlich das Problem ist, und es auch unklar ist, ob sie hier überhaupt rechtlich was durchsetzen können. Und falls ich es weiterverkauft hätte, soll ich die Daten des Käufers nennen - ja gehts noch? Datenschutz, schonmal gehört? Und je länger ich es mir überlege, desto absurder erscheint mir die Situation.
@Tobias Die Perspektive und Interessenlage von Keysight habe ich oben schon dargelegt; notfalls noch mal lesen. Dass Dir der Anwalt eine Frist setzt, hat einen einfachen Grund : Er möchte gern in absehbarer Zeit wissen, "was Sache ist". Kaufleute und sonstige seriöse Teilnehmer am Geschäftsverkehr wissen so etwas. Nach Fristablauf wird er Keysight mitteilen, was er bisher in Erfahrung bringen konnte und die weitere Vorgehensweise abstimmen, die sich auch gegen den Schrotti richten könnte. Immerhin ist es ihm gelungen, Deine Aufmerksamkeit zu finden. Was Deine Bedenken wegen Datenschutz angeht: es ist Dir unbenommen, ihn zu fragen, ob Du seine mail an Deinen Kunden weiterleiten darfst. Der einfachste Fall wäre freilich, wenn es nur darum ginge, zu ermitteln, welche Geräte nicht mehr beigebracht werden können, um dementsprechend den Schrotti bluten zu lassen. Ja, so etwas wirkt bedrohlich, wenn man es nicht kennt. Als Student bekam ich mal Post vom Gericht, mit Belehrung hinsichtlich meiner Mitwirkungspflicht und Fristsetzung. Die zunächst eingetretene Aufregung war völlig für die Katz, es drehte sich nur darum, dass ein ehemaliger Arbeitgeber von mir Konkurs angemeldet hatte und das Gericht potentielle Gläubiger anschrieb, damit diese ihre Forderungen anmelden oder andererseits Schuldner ihre Verbindlichkeiten gegenüber der Masse berichtigen konnten. Aber spannend war's im ersten Augenblick. Seltsamerweise wurde ein Ex-Kollege insoweit übergangen.
Woher kommt hier diese naive Gutgläubigkeit gegenüber einem Konzern, der Leute ohne jede Rechtsgrundlage per Anwalt bedroht, belügt und zu kriminellen Handlungen auffordert?
Wollvieh W. schrieb: > Woher kommt hier diese naive Gutgläubigkeit gegenüber einem > Konzern, der > Leute ohne jede Rechtsgrundlage per Anwalt bedroht, belügt und zu > kriminellen Handlungen auffordert? Naja, bedrohung kann man das nicht nennen. Belogen? Wurde auch niemand? Zu kriminellen Handlungen aufgefordert? Du meinst die Herausgabe von den Daten der evtl. Käufer? Evtl. ist das nach US-Recht gar keine "kriminelle" Handlung, ich wäre mir nichtmal sicher, ob die hierzulande "kriminell" in Form von Strafbar ist. Ähnlich dürfte es sich mit "ohne jede Rechtsgrundlage" verhalten. Und warum das ein Anwalt in Auftrag macht, wurde auch schon dargelegt. Man sollte auch bedenken, dass wohl 99% aller angeschriebenen Personen eher im gewerblichen Umfeld zu suchen sind, entsprechend dürften die Schriebe auch ausgelegt sein... Gutgläubigkeit hin oder her, ich würde es erstmal so machen: Carsten S. schrieb: > Und gerade in diesen einfachen Fall: > Wo man einfach wahrheitsgemäß hätte Antworten können das ein paar > elektronische Bauteile zwecks Ersatzteilgewinnung ausgebaut wurden und > (ich vermute mal) der REst danach entsprechend der > deutschen/österreichischen/schweizer/oder wo auch immer der TE wohnt/ > Rechtslage als Elektroschrott entsorgt wurde. Wofür man zumindest in DL > keinen NAchweis bekommt. > > Unabhängig von der Frage ob die einen Anspruch auf Auskunft haben oder > bekommen können hätte ein kleiner Dreizeiler mit dem Sachverhalt und das > es einen ja schrecklich leid tut und man nun deshalb keinerlei Ahnung > vom Verbleib der Reste hat und auch keine realistische Chance besteht > das jemals in Erfahrung zu bringen, das Thema zu 99% für beide Seiten > beendet. > > Meinetwegen in Deutsch wenn man im Englischen nicht 100% sicher ist und > Missverständnisse befürchtet. Das die sich selbst um eine Übersetzung > der Antwort kümmern sollen ist ja ok und wäre wohl auch keine völlige > Überraschung. Vielleicht 5 Minuten Lebenszeit und das war es. Sehr wahrscheinlich hört man dann nix mehr, und wenn wirklich doch noch, kann man immer noch seinen eigenen Anwalt bemühen.
"Wir fordern, daß Sie die Geräte nicht verkaufen. Wenn sie es verkauft haben, verlangen wir eine Kopie der Verkaufspapiere. Wir verlangen, daß Sie das sofort tun." Dann lügen sie was von geistigem Eigentum. Das Ganze von einem Anwalt. Ziemlich viele naive Dummköpfe in diesem Thread.
Dass "ask" und nicht mal "demand" (eher die Entsprechung von "fordern") oder "require" geschrieben wurde, würde zumindest ich schon als höflichkeitsform bezeichnen. Wie gesagt, Englisch so Wort für Wort ins Deutsche Übersetzt klingt einfach der Sprache wegen unfreundlich bzw. auffordernd. Die Briten haben soweit ich gelesen hab, da ein Schlupfloch gefunden und schreiben gern in relativ auschweifender Form um Höflichkeit auszudrücken. Aber sei dir versichert, Anwälte können noch ganz anders ;)
@Wollvieh: Da Tobias längst geantwortet hat, ist deine Empöööörung ziemlich für die Katz. Ich hoffe wirklich, dass du niemals eine Aufforderung eines Staatsanwaltes im Briefkasten findest, der dich aus seiner Sicht ganz freundlich auffordert, doch mal vorbeizukommen und dich als Zeuge (nicht Beschuldigter!) zu irgendeinem Sachverhalt zu äußern. Wenn dir das bei Tobias eingegangene Schreiben schön bösartig erscheint, dann wird die Zeugenladung nach allen neun Kreisen der Hölle klingen, weil da ein Termin drinsteht, eine Rechtsgrundlage aus der StPO und ein paar Erklärungen darüber, was dir alles blüht, wenn du nicht erscheinst, zu spär erscheinst, wenn du nicht wahrheitsgemäß aussagst und dass du auf deinen Fahrtkosten sitzenbleibst, wenn du zu teuer anreist. Das liest sich ungewohnterweise wirklich ziemlich brachial, obwohl es gar nicht bedrohlich gemeint ist... Amtsdeutsch und -englisch sowie B2B-Schriftverkehr sind keine Geburtstagskarten, sondern Mittel zum Zweck der Informationsübertragung, sowas klingt häufig nicht "nett". Angenehme Ausnahmen gibt's aber durchaus. Im Schreiben bei Tobias ist keine Drohung drin - womit auch? Da ist auch keine Abmahnung dabei, keine Aufforderung zur strafbewehrten Unterlassungserklärung, da ist nicht mal ein Verweis auf irgendeinen bedrohlichen Paragrafen - worin siehst du denn da etwas bedrohliches? Nur in dem Umstand, dass das von einem Anwalt kommt? Dann wiederum hoffe ich für dich, dass du niemals selbst einen Anwalt brauchen wirst. Wie willst du einen vertrauenswürdigen Anwalt finden, wenn die auf dich allesamt wie blutrünstige Seelensauger wirken?
Wollvieh W. schrieb: > "Wir fordern, daß Sie die Geräte nicht verkaufen. Wenn sie es verkauft > haben, verlangen wir eine Kopie der Verkaufspapiere. Wir verlangen, daß > Sie das sofort tun." Was außer Englisch kannst Du außerdem nicht? > Dann lügen sie was von geistigem Eigentum. Du kennst Dich mit der US-amerikanischen Rechtslage sicherlich (zumindest nach Deiner eigenen hohen Meinung) besser aus als sonst irgendwer in diesem Forum. Wo hattest Du nochmal Deinen LL.D. gebaut - oder wsr es doch nur ein LL.M.? > Das Ganze von einem Anwalt. > Der weiß vermutlich, wovon er schreibt. > Ziemlich viele naive Dummköpfe in diesem Thread. Bei soviel Aufgeblasenheit ist majestätischer Plural möglicherweise angemessen, mag wohl sein. Ich bin noch nicht so lange dabei. Gehört es zu den verbindlichen Üblichkeiten dieses Forums, Wissenslücken durch üble Umgangsformen zu füllen?
Matthias L. schrieb: > Amtsdeutsch und -englisch sowie B2B-Schriftverkehr sind keine > Geburtstagskarten, sondern Mittel zum Zweck der Informationsübertragung, > sowas klingt häufig nicht "nett". Also ich kenn das eigentlich relativ gut, dass man mit Vetretern, Handwerkern, Servicetechnikern,... ganz normal und auch gerne schlapsig palavert. Und wenn man das eine oder andere schriftlich, offiziell festsetzt, wird der Ton auch entsprechend.
Matthias S. schrieb: > Matthias L. schrieb: >> Amtsdeutsch und -englisch sowie B2B-Schriftverkehr sind keine >> Geburtstagskarten, sondern Mittel zum Zweck der Informationsübertragung, >> sowas klingt häufig nicht "nett". > > Also ich kenn das eigentlich relativ gut, dass man mit Vetretern, > Handwerkern, Servicetechnikern,... ganz normal und auch gerne schlapsig > palavert. Und wenn man das eine oder andere schriftlich, offiziell > festsetzt, wird der Ton auch entsprechend. Sicherlich möglich, allerdings dürfte das direkt beim Erstkontakt dann doch eher selten sein.
@Tobias Hat sich nun eigentlich schon eine Reaktion gezeigt auf Deine Mail? wurde auf die GDPR eingegangen!?
Jeffrey L. schrieb: > @Tobias > Hat sich nun eigentlich schon eine Reaktion gezeigt auf Deine Mail? > wurde auf die GDPR eingegangen!? nein, weder noch. Ich habe sogar sehr freundlich nachgefragt und um eine Antwort gebeten - nichts dergleichen. Aber das ist irgendwie typisch für so grosse Firmen; erst mit der ganz grossen Kelle was anrühren und dann nicht drauf reagieren. Keysight ist halt nicht mehr das, was HP mal war, leider. (obgleich es nebst R&S vermutlich nur wenig bis gar keine Messgeräte gibt, die vergleichbar gut sind.)
Tobias P. schrieb: > Keysight ist halt nicht mehr das, was HP mal war, > leider. (obgleich es nebst R&S vermutlich nur wenig bis gar keine > Messgeräte gibt, die vergleichbar gut sind.) Leider! Ich mache hier die selbe Erfahrung mit Tek. Erst Röhre, dann die alten TDS und nun die DPO und MDO - die Qualität nimmt ab. Du kannst hier ja mal bescheid geben wenn sich doch noch etwas tut - mich würde der Ausgang der Angelegenheit interessieren! Grüße
Tobias P. schrieb: > nein, weder noch. Ich habe sogar sehr freundlich nachgefragt und um eine > Antwort gebeten - nichts dergleichen. Falls "sehr freundlich" dem Ton entsprechen sollte, den Du mir gegenüber angeschlagen hast, sollte man keine besondere Begeisterung erwarten. > Aber das ist irgendwie typisch für > so grosse Firmen; erst mit der ganz grossen Kelle was anrühren und dann > nicht drauf reagieren. Ist das nicht schön, selbst der Gute zu sein? Ich find's auch immer wieder prima!
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Bearbeitet durch User
Percy N. schrieb: > Falls "sehr freundlich" dem Ton entsprechen sollte, den Du mir gegenüber > angeschlagen hast, sollte man keine besondere Begeisterung erwarten. hmm, ich kann mich grad nicht daran erinnern, zu dir unfreundlich gewesen zu sein? Percy N. schrieb: > Ist das nicht schön, selbst der Gute zu sein? > > Ich find's auch immer wieder prima! :-)
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