Forum: Offtopic komische Mail 1 Jahr nach eBay-Kauf


von Tobias P. (hubertus)


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Hi Leute,

jetzt habe ich was ganz sonderbares erlebt.

Vor über einem Jahr habe ich auf eBay ein Zuberhörteil von HP gekauft, 
vom Verkäufer X. Heute kommt eine Mail mit dem Betreff "Keysight and X" 
(Name vom Verkäufer), wo irgend ein Anwalt von Keysight was schwafelt 
von wegen ich hätte das Teil gekauft, aber der Verkäufer hätte es nicht 
herausgeben dürfen, da er nicht autorisiert war (kommt mir so vor als ob 
das Gerät vom Laster gefallen ist und einer hats dann fix auf eBay 
gestellt, um einen Reibach zu machen...)

Im Falle, dass ich es weiterverkauft hätte, soll ich Verkaufsbelege 
senden, und sofern ich es nicht verkauft hätte, soll ich (so verstehe 
ich das) bestätigen, dass ich das nicht tun werde:

"With respect to the equipment listed on Exhibit A, X and Keysight ask 
that you not offer to sell or sell such equipment and that you contact 
us to let us know that you have taken it off the market. If you have 
sold such equipment, X and Keysight ask that you provide a copy of sales 
records" etc. pp. und "we ask that you provide withdrawal of the 
equipment from the market and provide sales records as soon as 
possible".

Habt ihr sowas schon mal erlebt? Die Email-Adressen scheinen mir echt zu 
sein, von daher ist es wohl kein Scam. Andererseits würde ich erwarten, 
dass da ein Brief kommt, wenn es eine ernstzunehmende Sache wäre, zumal 
in der Mail der Text als Brief in PDF-Form vorliegt, mit meiner 
richtigen Adresse. Was soll man da antworten? ob ich wohl jetzt meinen 
Rechtsschutz brauche? und ob ich wohl jetzt eBay informieren muss?

Bis jetzt dachte ich immer, dass ein Kauf auf eBay nichts verbotenes 
ist. Und wenn es illegal gewesen wäre, das Ding zu importieren, dann 
hätte ja der Zoll gemeckert.

Das Teil habe ich übrigens gekauft, um daraus ein paar Koaxrelais und 
noch weiteres zu ernten, um einen Networkanalyzer zu reparieren (Was mir 
danach auch gelungen ist - und den Networkanalyzer hatte ich von einem 
Funkamateurflohmarkt....).


Grüsse
Tobias

von Alex G. (dragongamer)


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Tobias P. schrieb:
> Hi Leute,
>
> jetzt habe ich was ganz sonderbares erlebt.
>
> Vor über einem Jahr habe ich auf eBay ein Zuberhörteil von HP gekauft,
> vom Verkäufer X. Heute kommt eine Mail mit dem Betreff "Keysight and X"
> (Name vom Verkäufer), wo irgend ein Anwalt von Keysight was schwafelt
> von wegen ich hätte das Teil gekauft, aber der Verkäufer hätte es nicht
> herausgeben dürfen, da er nicht autorisiert war (kommt mir so vor als ob
> das Gerät vom Laster gefallen ist und einer hats dann fix auf eBay
> gestellt, um einen Reibach zu machen...)
>
> Im Falle, dass ich es weiterverkauft hätte, soll ich Verkaufsbelege
> senden, und sofern ich es nicht verkauft hätte, soll ich (so verstehe
> ich das) bestätigen, dass ich das nicht tun werde:
>
> "With respect to the equipment listed on Exhibit A, X and Keysight ask
> that you not offer to sell or sell such equipment and that you contact
> us to let us know that you have taken it off the market. If you have
> sold such equipment, X and Keysight ask that you provide a copy of sales
> records" etc. pp. und "we ask that you provide withdrawal of the
> equipment from the market and provide sales records as soon as
> possible".
>
Klingt jetzt nicht sooo unplausibel. War das vieleicht ein Prototyp von 
irgendwas? Da haben es Unternehmen durchaus nicht gern, wenn sowas nach 
aussen dringt weil das mit viel Pech, den Ruf der Firma schädigen kann. 
Denkbar sind auch ungesicherte (also auslesbare) uC Programme oder so.

In manchen Fällen wird bei Überlassung sogar ein spezieller Vertrag 
geschlossen der den Verkauf verbietet. Bei CPUs zum Beispiel: 
https://www.intel.de/content/www/de/de/support/articles/000005719/processors.html
Gelegentlich landet sowas doch auf Ebay und Intel stellt Nachforschungen 
an. Ob man sich als Käufer tatsächlich da strafbar macht, darüber wird 
gestritten.

> Das Teil habe ich übrigens gekauft, um daraus ein paar Koaxrelais und
> noch weiteres zu ernten, um einen Networkanalyzer zu reparieren (Was mir
> danach auch gelungen ist - und den Networkanalyzer hatte ich von einem
> Funkamateurflohmarkt....).
Dann könntest du dem Absender ja ein Bild vom geschlachteten Board 
schicken.

: Bearbeitet durch User
von John D. (Gast)


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Ein sehr ähnlicher Brief wird hier diskutiert:
https://www.eevblog.com/forum/testgear/keysight-ip-intimidation/

Wäre ich an deiner Stelle, würde ich - in dem Fall ja wahrheitsgemäß - 
antworten, dass das Gerät vernichtet (scrapped) wurde.

von (prx) A. K. (prx)


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Anwaltskommunikation per Mail ist nicht ganz so ungewöhnlich.

von Alex G. (dragongamer)


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Womöglich ging das wohl an viele Leute. Wurde das Teil vieleicht 
zurückgezogen wegen irgendwelchen Sicherheitsproblematiken?

von Tobias P. (hubertus)


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Alex G. schrieb:
> War das vieleicht ein Prototyp von
> irgendwas?

Nein. Ich will hier nicht genau sagen, was es ist, da sonst dieser 
Thread nur allzu leicht per Google gefunden werden kann. Es ist ein 
Zuberhörteil zu einem Networkanalyzer, und man konnte es im regulären HP 
Katalog von 1988 oder so bestellen. Es ist ein Seriegerät, also nichts 
wildes.

Alex G. schrieb:
> Wurde das Teil vieleicht
> zurückgezogen wegen irgendwelchen Sicherheitsproblematiken?

Das Gerät wurde von 1988 her von HP produziert. Es ist also beinahe 
antik.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Tobias P. schrieb:
> kommt mir so vor als ob das Gerät vom Laster gefallen ist und einer hats
> dann fix auf eBay gestellt

Naja, nicht vom Laster gefallen, aber vielleicht aus deren Schrott 
geklaubt.

Habe ich hier mit einem Zählfrequenzmesser. Da schrieb mich dann auch 
mal jemand von Agilent privat an, und fragte mich nach Details. Der 
Kollege, der das Ding verkauft hat, hatte es wohl wirklich dort aus dem 
Schrott geklaubt, und der, der mich angesprochen hat (aber inoffiziell, 
anders als bei dir) schrieb mir dann, dass im Schrottcontainer wirklich 
nur Schrott landen würde. Verkaufsfähige Geräte würde Agilent unter 
anonym aussehenden Händler-Accounts durchaus auch noch selbst in der 
Bucht verscherbeln.  (Im Gerät war tatsächlich eine wesentliche 
Baugruppe kaputt, wobei der Verkäufer davon offensichtlich keinen 
Schimmer hatte.)

Entweder, wie John D. meint, ihnen versichern, dass du die Kiste 
geschlachtet hast (ich würde das durchaus auch auf deutsch schreiben, 
sollen sie sich doch selbst einen offiziellen Übersetzer beschaffen, 
wenn ihnen das so sehr wichtig ist), oder einfach gar nicht darauf 
reagieren. Letztlich hast du mit ihnen keinerlei Vertragsbeziehung und 
dementsprechend erstmal keine Verpflichtung ihnen gegenüber.

von Rudi L. (rudi235)


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Tobias P. schrieb:
> Alex G. schrieb:
>> Wurde das Teil vieleicht
>> zurückgezogen wegen irgendwelchen Sicherheitsproblematiken?
>
> Das Gerät wurde von 1988 her von HP produziert. Es ist also beinahe
> antik.

Ich wusste doch, dass es diese Quantencomputer schon länger gibt und sie 
bloß unter Verschluss gehalten werden um vorher den ganzen anderen 
veralteten Kram zu verkaufen ;)

von Tobias P. (hubertus)


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Jörg W. schrieb:
> Entweder, wie John D. meint, ihnen versichern, dass du die Kiste
> geschlachtet hast (ich würde das durchaus auch auf deutsch schreiben,
> sollen sie sich doch selbst einen offiziellen Übersetzer beschaffen,
> wenn ihnen das so sehr wichtig ist), oder einfach gar nicht darauf
> reagieren. Letztlich hast du mit ihnen keinerlei Vertragsbeziehung und
> dementsprechend erstmal keine Verpflichtung ihnen gegenüber.

stimmt schon, ich frag mich ob die mir was können. Bin in der CH... aber 
was mir echt auf den Senkel geht ist, dass die Typen einfach meine 
Adresse und so weiter an Keysight raus geben.

Ich bin echt am Überlegen, ob ich morgen meinen Rechtsschutz anrufen 
soll.

Oder, was auch eine Möglichkeit wäre: da ich das DING über eBay gekauft 
habe, sollen sie mich über eBay kontaktieren. Sonst könnte ja jeder 
kommen. Ich bin echt nicht sicher, ob das nicht doch ein verdammt gut 
gemachter Scam sein könnte.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Tobias P. schrieb:
> aber was mir echt auf den Senkel geht ist, dass die Typen einfach meine
> Adresse und so weiter an Keysight raus geben.

Kann schon sein, dass sie das aufgrund irgendeines richterlichen 
Beschlusses dürfen. Muss ja nicht mal über ebay gelaufen sein, kann ja 
gut sein, dass der Händler selbst zur Herausgabe verpflichtet worden 
ist, weil er da irgendwo Mist gebaut hat und juristisch belangt wird.

Falls du auf ihr Ansinnen gar nicht eingehst, müssten sie wahrscheinlich 
dich dann irgendwie auf Unterlassung (der weiteren Veräußerung) 
verklagen. In dem Moment könntest du allemal noch bekunden, dass du das 
fragliche Teil (de facto) vernichtet hast, damit hat sich deren Ansinnen 
erledigt.

Eine Verunsicherung würde ich da nicht erst ins Spiel bringen.

von Tobias P. (hubertus)


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Jörg W. schrieb:
> Eine Verunsicherung würde ich da nicht erst ins Spiel bringen.

wie meinst du? Verunsicherung?

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Tobias P. schrieb:
> Verunsicherung?

Verballhornung von "Versicherung". :)

Da gab's mal eine „Erste Allgemeine Verunsicherung“ …

https://de.wikipedia.org/wiki/Erste_Allgemeine_Verunsicherung

: Bearbeitet durch Moderator
von Tobias P. (hubertus)


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Jörg W. schrieb:
> Verballhornung von "Versicherung". :)

ach so :-)

naja, die Rechtsschutz-Versicherung hab ich ja für irgend was...

zuerst bin ich wegen der Mail erschrocken. Je länger ich es mir 
überlege, desto mehr geht mir das auf den Zeiger.
Wahrscheinlich werde ich es morgen so machen, wie Jörg vorgeschlagen 
hat, und extra auf Deutsch antworten. Da der Kauf über eBay abgewickelt 
wurde, sollen sie in eBay ein "Issue" eröffnen (oder wie das dort 
heisst), da ich ansonsten vermuten muss, dass das alles nur Scam ist.

von Manfred P. (pruckelfred)


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John D. schrieb:
> Wäre ich an deiner Stelle, würde ich - in dem Fall ja wahrheitsgemäß -
> antworten,

Das halte ich für eine dumme Idee. Wenn das tatsächlich ein Anwalt ist 
und der etwas durchsetzen will, wird er sich nicht auf eMail verlassen. 
Ab in den Ordner "Spam" und fertig.

A. K. schrieb:
> Anwaltskommunikation per Mail ist nicht ganz so ungewöhnlich.

Vielleicht, wenn Du es mit Deinem individuell vereinbart hast, ansonsten 
eher nicht weil nicht belegbar.

Jörg W. schrieb:
> oder einfach gar nicht darauf reagieren.
> Letztlich hast du mit ihnen keinerlei Vertragsbeziehung und
> dementsprechend erstmal keine Verpflichtung ihnen gegenüber.

Das halte ich für den einzig sinnvollen Hinweis !

Tobias P. schrieb:
> Ich bin echt am Überlegen, ob ich morgen meinen Rechtsschutz anrufen soll.

Die Aufgabe des Versicherungsmitarbeiters ist, Dir zu erklären, dass 
Dein Ansinnen sinnlos ist, er soll Kosten sparen und Kunden abwimmeln.

Wenn Du wirklich etwas verfolgen willst, kontaktiere direkt den Anwalt 
Deines Vertrauens und lasse den die Deckung bei der Versicherung 
einfordern.

Aber, wie schon gesagt: Ignorieren, abwarten. Du hast keine 
Rechtsbeziehung zu der Firma und ein Zugang der Mail ist nicht 
beweisbar.

von Tobias P. (hubertus)


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Fred P. schrieb:
> Ignorieren, abwarten. Du hast keine
> Rechtsbeziehung zu der Firma und ein Zugang der Mail ist nicht
> beweisbar.

das stimmt wohl. Vielleicht sollte man eBay aber noch informieren.
Andererseits will ich keine Probleme bekommen, denn es scheint 
Rechtsunsicherheit zu herrschen:

Alex G. schrieb:
> Ob man sich als Käufer tatsächlich da strafbar macht, darüber wird
> gestritten.

von Carsten S. (dg3ycs)


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A. K. schrieb:
> Anwaltskommunikation per Mail ist nicht ganz so ungewöhnlich.

Und in den Staaten schon gar nicht...
Besonders bei eher harmlosen/informativen sachen.

Aber

Alex G. schrieb:
> In manchen Fällen wird bei Überlassung sogar ein spezieller Vertrag
> geschlossen der den Verkauf verbietet. Bei CPUs zum Beispiel:
> 
https://www.intel.de/content/www/de/de/support/articles/000005719/processors.html
> Gelegentlich landet sowas doch auf Ebay und Intel stellt Nachforschungen
> an. Ob man sich als Käufer tatsächlich da strafbar macht, darüber wird
> gestritten.

Für die Frage der Strafbarkeit kommt es darauf an "welchen" Käufer du 
meinst. Denjenigen der das Material von Intel übernommen hat, 
beispielsweise zwecks (angeblicher) Edelmetallgewinnung, und auch den 
Vertrag unterschrieben hat?

Oder den Dritten der das Zeug ganz normal bei Ebay vom "Verwerter" 
gekauft hat?

Der "originale" Aufkäufer, also derjenige der das Zeug direkt von 
Intel/HP oder wen auch immer bekommen aht, der hat in einem solchen Fall 
(Vernichtungszusage gegeben) wohl in jedem REchtsstaat dieser Erde ein 
Zivilrechtliches Problem. (Schadensersatz, ggf. Vertragsstrafe)

Wie es in den USA Strafrechtlich aussieht weiß ich nicht, in DEUTSCHLAND 
KÖNNTE es unter ganz bestimmten Umständen auch strafrechtlich relevant 
sein. Zum einen könnte man in der Richtung Betrug an den "Abgebenden" 
vermuten wenn sich Anhaltspunkte dafür finden lassen das er bereits bei 
Anbahnung des Geschäfts über seine Absichten getäuscht hat, 
beispielsweise weil er nie etwas anderes als weiterverkaufen wollte. 
Oder auch zum Nachteil SEINES Käufers falls er weiß das die Ware 
fehlerhaft ist und die dennoch ohne entsprechende Angabe weiterverkauft.
Zum anderen könnten auch Umweltdelikte eine Rolle spielen wenn er das 
Material als anerkannter Entsorgungsbetrieb übernommen hat. (WObei man 
das ja auch wieder als -erlaubtes- Recycling ansehen könnte). Aber all 
das würde im Einzelfall eh der Staatsanwalt prüfen und kleine Details im 
Ablauf könnten große Unterschiede machen.
Und wie gesagt: In anderen Staaten gelten andere Gesetze!

Aber derjenige der als drittes das Material von Ebay o.ä. kauft wäre 
zumindest in DL wohl in jedem Fall aussen vor. Einzig wenn es sich um 
DIEBESGUT handeln würde bestände ein Herausgabeanspruch vom 
ursprünglichen und da man an Diebesgut kein Eigentum erwerben kann immer 
noch aktuellen  Eigentümer. In allen anderen Fällen aber war der 
Ebay-Verkäufer zum Zeitpunkt des Verkaufs aber tatsächlicher Eigentümer 
und damit war auch der Eigentumgsübergang wirksam. Der Erstabgebende 
dürfte keinerlei Ansprüche gegenüber dem aktuellen Besitzer, der in 
diesem Fall auch tatsächlich Eigentümer geworden wäre, durchsetzen 
können.


Aber so genau muss man es hier wohl gar nicht auseinanderdröseln.

Tobias P. schrieb:
> Was soll man da antworten? ob ich wohl jetzt meinen
> Rechtsschutz brauche? und ob ich wohl jetzt eBay informieren muss?

ICh denke nicht das du da groß den Rechtsschutz brauchst.
Es liest sich in erster Linie so als wenn es denen wirklich nur darum 
geht das dieses Gerät nicht mehr auf dem Markt auftaucht. Warum auch 
immer.
Es wird scheinbar keine Rückgabe verlangt o.ä.

Und du hast das Teil ja auch nur als Ersatzteilträger gekauft und schon 
zerlegt.

Ich würde da einfach freundlich und rein informativ Antworten das du das 
Gerät als günstigen Ersatzteilträger zur Reparatur eines defekten HP 
Networkanalyzers xxx mit Fehler yyy gekauft hast, die entsprechenden 
Ersatzteile usw. ausgebaut hast (was ja auch der Wahrheit entspricht) 
und ggf. um das Thema zu beenden dann das du die geplünderten und für 
dich nun wertlosen Überreste in den öffentlichen Elektroschrottcontainer 
befördert hast.

Vorsichtig wäre ich jedoch damit ohne Not irgendwelche "Unterlassungen" 
konkret zuzusichern. Einen Anspruch DIR gegenüber auf irgendetwas haben 
die wohl auch gar nicht. Das wäre nur bei Diebstahl der Fall und dann 
müssten die auch ihre Eigentumsansprüche dir gegenüber nachweisen.
Wenn du dennoch etwas zusicherst könnten jedoch ggf. solche Ansprüche 
entstehen... Sofern es auch nur die geringste Chance gibt das dieses 
GErät oder Teile davon wieder auf dem Markt auftauchen die sich zu dem 
Gerät wo du etwas zugesichert hast zurückverfolgen lassen würde ich ohne 
vorherige Anwaltliche Beratung gar nichts zusichern...
Denn so lange man die Teile nicht selbst 100% zerstört hat besteht immer 
die Möglichkeit das es wieder auftaucht. Und sei es nur weil jemand die 
Überreste aus dem Elektronikschrott gezogen hat und seinerseits mit 
Ersatzteilen wieder komplettiert und weiterverkauft hat. Alles schon 
dagewesen.

Etwas ganz anderes wäre es natürlich wenn es sich um ein wertvolles 
MEssgerät handelt das du noch als ganzes hast. Da würde ich vr einer 
Antwort einen Anwalt fragen. Denn selbst wenn es nur um eine Zusicherung 
der "Nichtweitergabe" geht wäre der Weiterverkauf bei Abgabe einer 
solchen Zusicherung ja nicht mehr möglich wenn du das Gerät nicht mehr 
haben willst oder dringend Geld brauchst... Aber das ist ja hier nicht 
der Fall.

Gruß
Carsten

: Bearbeitet durch User
von Tobias P. (hubertus)


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Carsten S. schrieb:
> Etwas ganz anderes wäre es natürlich wenn es sich um ein wertvolles
> MEssgerät handelt

es hat 80$ gekostet, wenn ich mich richtig erinnere. Der Versand war 
fast teurer. Und es ist >30 Jahre alt. So wertvoll kann es also nicht 
mehr sein ;-)

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Tobias P. schrieb:
> Und es ist >30 Jahre alt.

Das wundert mich daran, ehrlich gesagt, auch.  Damit sind ja wohl alle 
Patente und vergleichbare Ansprüche von damals abgelaufen.  Was für ein 
geheimnisvolles wichtiges "IP" will man nach derart langer Zeit noch 
ernsthaft als so wichtig reklamieren, dass man einen derartigen Aufwand 
treiben würde?

von Ntldr -. (ntldr)


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Im verlinkten EEVBlog Thread wird spekuliert, dass das versehentlich 
verkaufte Geräte aus einem geheimen Regierungsprojekt sind. Das halte 
ich für durchaus realistisch. Ab einer gewissen Sicherheitsstufe ist es 
dann relativ üblich, dass alles vernichtet wird, auch wenn da gar keine 
kritischen Daten drauf sind. Denn ansonsten könnten ja Rückschlüsse auf 
das Projekt getroffen werden, anhand der verwendeten Geräte. Teils wird 
damit leider auch übertrieben und Geräte mit fünfstelligem 
Wiederverkaufswert werden einfach zerstört :(.

: Bearbeitet durch User
von (prx) A. K. (prx)


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Fred P. schrieb:
>> Anwaltskommunikation per Mail ist nicht ganz so ungewöhnlich.
>
> Vielleicht, wenn Du es mit Deinem individuell vereinbart hast, ansonsten
> eher nicht weil nicht belegbar.

Wenn ein Schreiben einen Zustellnachweis erfordert, dann wird es auch so 
verschickt. Wird es nur als Mail verschickt, dann braucht es 
offensichtlich keinen Zustellnachweis. Das Schreiben im EEVblog scheint 
zwei Wege genommen zu haben ("VIA MAIL & USPS"). Dazu passt auch der 
Inhalt als PDF.

Ich habe eine Verbindungsaufnahme durch einen Anwalt per Mail bereits 
selbst erlebt, in umgekehrter Richtung. Auch der doppelte Weg von 
offiziellen Schreiben war dabei, als Mail und als Brief mit 
Zustellurkunde. Mail kostet nichts und ist schneller. Wenn in der Mail 
der Zweitweg erwähnt wird, dann weiss der empfangene Anwalt, dass es 
eher nichts bringt, es zu ignorieren, und kann getrost gleich darauf 
reagieren.

: Bearbeitet durch User
von Holm T. (Gast)


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So ein Kokolores.

Keysight kann sich was wünschen, aber Nichts fordern und schon gar nicht 
in einer unleserlichen Fremdsprache.

Gruß,
Holm

von Percy N. (vox_bovi)


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Jörg W. schrieb:
> Tobias P. schrieb:
>> Und es ist >30 Jahre alt.
>
> Das wundert mich daran, ehrlich gesagt, auch.  Damit sind ja wohl alle
> Patente und vergleichbare Ansprüche von damals abgelaufen.  Was für ein
> geheimnisvolles wichtiges "IP" will man nach derart langer Zeit noch
> ernsthaft als so wichtig reklamieren, dass man einen derartigen Aufwand
> treiben würde?

Das ist in der Tat sonderbar. Das Schreiben klingt etwa so, wie ich es 
in einem Fall aktueller Produktpiraterie erwarten würde.

von (prx) A. K. (prx)


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Holm T. schrieb:
> Keysight kann sich was wünschen, aber Nichts fordern und schon gar nicht
> in einer unleserlichen Fremdsprache.

Du bist Experte für internationales Recht?

So lange das lediglich eine Mail bleibt, dürfte das keinen erzwingbaren 
Charakter haben. Schriftlich mit Nachweis wäre ich als Laie etwas 
vorsichtiger, wenn ich sicher sein will, auf der nächsten USA-Reise 
keine Überraschung zu erleben.

: Bearbeitet durch User
von Tobias P. (hubertus)


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im EEVBlog habe ich einen Scan von dem Brief gesehen. Offenbar haben in 
den USA Wohnhafte Personen einen Brief bekommen ("VIA MAIL AND USPS"). 
Ich werde aber keinen Brief erhalten, da bei mir nur steht "VIA MAIL". 
Ansonsten ist das PDF aber vollkommen identisch zu dem im EEVBlog 
gezeigten.
ich frage mich, ob ich der einzige Euro päer bin, der das bekommen hat?

A. K. schrieb:
> wenn ich sicher sein will, auf der nächsten USA-Reise keine Überraschung
> zu erleben.

ganz genau. Mich interessieren die USA zwar nicht wirklich und ich habe 
keine Lust, da jemals hin zu gehen. Nach Palau zum Tauchen möchte ich 
aber demnächst mal gehen - und dies ist mit den USA 'assoziiert', was 
auch immer das heissen mag.

Es soll ja schon vorgekommen sein, dass Personen bei der Einreise in die 
USA ein Begrüssungskommitee hatten - da wäre es schon gut, wenn man es 
vermeiden könnte.

von Percy N. (vox_bovi)


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A. K. schrieb:
> Holm T. schrieb:
>> Keysight kann sich was wünschen, aber Nichts fordern und schon gar nicht
>> in einer unleserlichen Fremdsprache.
>
> Du bist Experte für internationales Recht?
>
> So lange das lediglich eine Mail bleibt, dürfte das keinen erzwingbaren
> Charakter haben. Schriftlich mit Nachweis wäre ich als Laie etwas
> vorsichtiger, wenn ich sicher sein will, auf der nächsten USA-Reise
> keine Überraschung zu erleben.

Ich wäre überhaupt recht vorsichtig, falls ich auf dem Radarschirm einer 
US law firm auftauchte. Das common law System unterscheidet sich 
insbesondere im Prozessrecht ganz erheblich von dem, was wir hier 
gewohnt sind. Hierzu gehören u a sehr weit reichende Auskunftsansprüche, 
die schon einmal dazu führen können, dass der geschätzte Herr Gegner bei 
mir auftaucht und in neinen Unterlagen nach Beweismitteln sucht. 
Hierzulande unvorstellbar, aber nicht dortzulande.
Was im Weigerungsfall passiert, weiß ich nicht, aber ich würde dem 
Kontinent fernbleiben. Behinderung der Justiz, wie sie es nennen, sollen 
die recht persönlich nehmen.

von (prx) A. K. (prx)


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Tobias P. schrieb:
> Ich werde aber keinen Brief erhalten, da bei mir nur steht "VIA MAIL".

Könnte ein Indiz dafür sein, dass dieser Massenvorgang es dem Absender 
nicht wert ist, den Aufwand für formelles internationales Rechtsgeschäft 
zu stemmen.

: Bearbeitet durch User
von Alex G. (dragongamer)


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Macht jetzt doch nicht so ein Drama draus. Im Falle des TEs wurde nur 
gefordert dass er etwas unterlässt was er nach dem Ausschlachten sowieso 
nicht mehr wirklich tun könnte...
Da reagiert man wie ein vernünftiger Mensch, erzählt schwind die 
Wahrheit und damit hats sich.

von Karl K. (karl2go)


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Alex G. schrieb:
> Da reagiert man wie ein vernünftiger Mensch, erzählt schwind die
> Wahrheit und damit hats sich.

Echt? Einem amerikanischen Anwalt was schreiben, was der vielleicht 
irgendwie verdreht.

Wenn der was will, soll er sich erstmal auf Deutsch melden. Wens dafür 
nicht reicht, kannst nicht so wichtig sein.

von Gtx F. (gtx-freak)


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Auf so eine eMail von einer 3. (mir unbekannten) Persoon pfeif ich mir 
einen und das war's. eMail, Brief und was auch immer hat nur 
informierenden Charakter. Spar Dir die Zeit darüber nachzudenken.

von Tobias P. (hubertus)


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So ich hab den Typen geantwortet. Habe den Spiess umgedreht:

Ich hab gesagt, dass ich gar nicht erfreut bin, dass sie meine 
persönlichen Daten wie Privatadresse und EMail Adresse einfach so weiter 
geben, und dass ich aufgrund der GDPR einen kompletten Datenauszug 
wünsche, welche Personendaten sie von mir gespeichert, 
niedergeschrieben, verarbeitet oder weitergegeben haben, und dass ich 
sofortige Löschung der Daten verlange.
Und, falls sie irgendwas von mir zurück haben wollen, können sie das 
gern, aber dann will ich mein komplettes Geld zurück, Erstattung der 
Versandkosten, und ein adäquates Ersatzgerät.
Und wenn sie wirklich was von mir wollen, sollen sie einen Brief 
schicken. Auf EMails von irgendwelchen obskuren Typen pfeife ich 
tatsächlich, wie Gtx schrieb. Nachdem ich eine Nacht darüber geschlafen 
habe, denke ich auch, dass, sofern es eine ernste Sache wäre, ein 
richtiger Anwalt sich gemeldet hätte, mit einem Brief, und womöglich 
wäre das sogar via Rechtshilfe gelaufen, d.h. ich hätte womöglich von 
einem Anwalt aus der Nähe was gehört. Aber die Amerikaner können mir 
hier eh nichts. Nur schade, dass ich jetzt, wie Percy schrieb, auf dem 
Schirm einer US Law Firm bin:

Percy N. schrieb:
> Ich wäre überhaupt recht vorsichtig, falls ich auf dem Radarschirm einer
> US law firm auftauchte.

Wobei ich mir noch nicht im Klaren bin, welche Konsequenzen dies hat. Ob 
ich nur nicht in die USA gehen sollte, oder ob ich überhaupt nie mehr 
irgendwo hin fliegen sollte, oder was. ?!


Und das verrückte daran: ich habe überhaupt keinen Fehler gemacht, nur 
auf eBay etwas gekauft. Der Zoll hat sogar mein Paket geöffnet damals 
und für OK befunden, also kann es nichts schlimmes gewesen sein. Irgend 
ein Typ drüben bei Keysight oder bei dem eBay Händler hat übelst etwas 
verbockt, und es scheint, als müssten jetzt die Leute, die was von dem 
Händler gekauft haben, das ausbaden. Das gefällt mir gar nicht.

: Bearbeitet durch User
von (prx) A. K. (prx)


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Tobias P. schrieb:
> Und, falls sie irgendwas von mir zurück haben wollen, können sie das
> gern, aber dann will ich mein komplettes Geld zurück, Erstattung der
> Versandkosten, und ein adäquates Ersatzgerät.

Wie hoch schätzt du denn den Zeitwert deines Exemplars ein? Ein zum 
aktuellen Zustand adäquates Ersatzgerät aus dem Schrotthaufen zu ziehen, 
dürfte auch nicht schwer sein. Du hast es ja selbst zerstört. ;-)

: Bearbeitet durch User
von Tobias P. (hubertus)


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A. K. schrieb:
> Wie hoch schätzt du denn den Zeitwert deines Exemplars ein? Ein zum
> aktuellen Zustand adäquates Ersatzgerät aus dem Schrotthaufen zu ziehen,
> dürfte auch nicht schwer sein. Du hast es ja selbst zerstört. ;-)

müssen die ja nicht wissen ;-)

von (prx) A. K. (prx)


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Tobias P. schrieb:
> müssen die ja nicht wissen ;-)

Ähem: ;-)

> Und, falls sie irgendwas von mir zurück haben wollen

von Jens M. (schuchkleisser)


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Der Zoll interessiert sich einen Scheiß was das ist.
Als wenn die Jungs Ahnung hätten was in deiner Schachtel ist.
Steht da "adibas" drauf, oder "Nuke", oder "Ifone", dann behalten sie es 
ein.
Ist es offensichtlich ein Neugerät. muss es CE und eine Anleitung haben.
Ist es ein Ersatzteil oder sichtbar alt, ist es egal, sofern es keine 
Bombe, Drogen oder Waffen sind.

Ein Kauf auf ebay kann nichtig sein, wenn der VK nicht der Eigner war.
Stichwort Hehlerei und Besitz/Eigentum.
Du bist dann derjenige der den Schaden hat, d.h. dem evtl. bereits 
verknackten VK nachlaufen musst um dein Geld wiederzubekommen, weil dein 
(von ihm geklauter Ring) nunmal nicht seiner war, also konnte er ihn 
nicht verkaufen, also war es nicht deiner. Zurück an den Eigentümer, 
selber schuld.

In diesem Fall könnte es sich um Exportbeschränkungen oder auch dunkle 
Quellen handeln, aber so oder so:
- Eine Mail hat keine Empfangsbestätigung sofern man das nicht auf 
automatisch stehen hat. Hat man hoffentlich nicht, also keine 
rechtssichere Zustellung.
- Auf Mail von 3. mit denen man nie vorher Kontakt hatte reagiert man 
gar nicht. Müll, fertig. Könnte Spam sein, Adresssammlerei, 
Geständnisangeln (wissen sie warum wir sie angehalten haben?). Da keine 
Folgen entstehen können wenn man nichts macht, gleichzeitig aber die die 
passieren wenn man was macht ausschließlich negativ sind ist sowas 
heutzuztage als Spam zu behandeln.
- Sofern irgendeine rechtlich verwertbare Sache dahintersteht, wird ein 
offizielles Schreiben auftauchen, z.b. von der Staatsawaltschaft des 
Landes in dem du lebst. Solange das nicht passiert ist nichts passiert.
- Niemand kann dich zu irgendwas zwingen. Fragen ja, und wenn du 
reagierst: selber schuld. Alles was du sagst kann und wird vor Gericht 
gegen dich verwendet.

von Tobias P. (hubertus)


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A. K. schrieb:
> Ähem: ;-)

:-)

Spass beiseite, das verursacht auf meiner Seite einiges an Umtrieb. Ich 
könnte es rückbauen, da ich alle Teile noch habe. Aber es würde das 
reparierte Gerät nutzlos machen, also brauche ich dafür funktionierenden 
Ersatz.
Wenn die denken, dass ich ihnen das Gerät einfach so zurück schenke, 
dann haben sie sich aber gewaltig geschnitten. Ich räum doch nicht 
meinen Hobbyraum aus.

von Jens M. (schuchkleisser)


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In dem Brief steht doch, du solltst bestätigen das du das Gerät nicht 
vekaufst oder nicht verkaufen wirst.
Im deutschen wäre das eine Unterlassungserklärung oder Eidesstattliche 
Versicherung.
Kein Wort von Rückgabe oder Tausch.

Da es vernichtet ist bist du auch sicher, selbst wenn die Polente zu 
besuch ist.
Da wäre der Zeitpunkt (und erst da!) eine eidesstattliche Versicherung 
abzugeben, das das Gerät zerlegt und zerstört ist und somit weder 
wiederhergestellt noch weiterverkauft werden kann.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Tobias P. schrieb:
> Wenn die denken, dass ich ihnen das Gerät einfach so zurück schenke

Das war ja aber laut deinem Eingangsposting gar nicht deren Ansinnen. 
Sie wollten ja wohl nur eine Art Garantie, dass du das Ding dann nicht 
nach Kuba oder Iran oder Nordkorea weiterverscherbelst (um mal ihre drei 
Lieblingsfeinde zu nennen).

von Tobias P. (hubertus)


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Jens M. schrieb:
> In diesem Fall könnte es sich um Exportbeschränkungen oder auch dunkle
> Quellen handeln, aber so oder so:
> - Eine Mail hat keine Empfangsbestätigung sofern man das nicht auf
> automatisch stehen hat. Hat man hoffentlich nicht, also keine
> rechtssichere Zustellung.
> - Auf Mail von 3. mit denen man nie vorher Kontakt hatte reagiert man
> gar nicht. Müll, fertig. Könnte Spam sein, Adresssammlerei,
> Geständnisangeln (wissen sie warum wir sie angehalten haben?). Da keine
> Folgen entstehen können wenn man nichts macht, gleichzeitig aber die die
> passieren wenn man was macht ausschließlich negativ sind ist sowas
> heutzuztage als Spam zu behandeln.
> - Sofern irgendeine rechtlich verwertbare Sache dahintersteht, wird ein
> offizielles Schreiben auftauchen, z.b. von der Staatsawaltschaft des
> Landes in dem du lebst. Solange das nicht passiert ist nichts passiert.
> - Niemand kann dich zu irgendwas zwingen. Fragen ja, und wenn du
> reagierst: selber schuld. Alles was du sagst kann und wird vor Gericht
> gegen dich verwendet.

Im EEVBlog hat irgend ein Keysight Mitarbeiter zugegeben, dass die Teile 
an einen Schrotthändler gegangen sind, der deren Vernichtung zugesichert 
hat. Stattdessen hat er die Dinger verkauft, und sie wollen wissen, wo 
sie sind. Warum auch immer. Offenbar waren es zum Teil Prototypen aus 
dem Labor, welches letztes Jahr abgebrannt ist.
Scheint nicht wirklich mein Problem zu sein.

von Jens M. (schuchkleisser)


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Ich denke es geht sogar "außerhalb der USA". Klassisches Exportproblem.

Und die Sprachbarriere zündet nicht. Der VK war englisch, oder?

von W.P. K. (elektronik24)


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Gott was hier wieder für Theorien aufgebaut werden.
Das folgende Schreiben der Keysight Anwälte sollte es klären:



Recently, Keysight contacted a number of people who bought Keysight 
Technologies (Keysight), Agilent Technologies (Agilent), and Hewlett 
Packard (HP) branded equipment from Outback Equipment Company (Outback) 
or downstream resellers.  Some of the letters were from both Keysight 
and Outback.  There has been speculation about the reason behind the 
letters so we would like to clarify the situation.

Keysight traces its electronic measurement roots back through Agilent to 
the 1939 founding of HP.  Over the years, we have collected many pieces 
of equipment that were never meant for resale, including units that have 
gone through some potentially destructive mechanical, environmental, and 
electrical test procedures, development test beds, alpha/beta units in 
some cases with customer or Keysight IP, defective units used for 
failure analysis, counterfeit units and the like.  When we became 
Keysight, much of this not-for-sale equipment was moved to our 
headquarters in Santa Rosa.

In October 2017, Keysight’s headquarters buildings were severely damaged 
by wildfires. You can see video evidence here: 
https://abc7news.com/keysight-technologies-buildings-destroyed-by-north-bay-fire/2513582/. 
As a result, the equipment sustained additional smoke damage and 
Keysight felt it needed to be destroyed.  We hired a company to destroy 
it, received certificates of destruction & recycling, and believed the 
destruction was complete.  Unfortunately, the equipment was not 
destroyed and somehow made its way to the used market.  If you received 
a letter from us, you have one of these units.

Keysight, with the cooperation of Outback, is trying to get the 
equipment back so it can be destroyed as it should have been in the 
first place.  Keysight is not trying to get the equipment back to sell 
it, nor are we attempting to stifle the secondhand market for our 
equipment.  If it had not been for the fires, and the subsequent failure 
of Keysight’s contractor to destroy the equipment, the equipment would 
not be in circulation at all.

We know our equipment is valued on the secondhand market in large part 
because of our reputation for building precise, high-quality, and highly 
reliable equipment.  We take pride in this reputation.  For the many 
reasons listed, the equipment we chose to destroy was not intended for 
sale and has the potential to damage our hard-earned reputation.

If you have received such a letter, we will be in touch shortly.  In the 
meantime, if you have questions, please contact:

Vincent Harrington, Durie Tangri LLP, vharrington@durietangri.com

Thank you for your understanding.

von (prx) A. K. (prx)


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Jens M. schrieb:
> Und die Sprachbarriere zündet nicht. Der VK war englisch, oder?

Auch wenn hier viele Englisch können - die reale Bedeutung und die 
Konsequenzen juristische Sprache versteht man nicht einmal immer in der 
Muttersprache. Ganz zu schweigen von Antworten darauf in Fremdsprache. 
Dazu kommen verschiedene Rechtsgepflogenheiten jenseits der Sprache.

Ich schätze mal, dass eine "has been scrapped" Antwort per Mail noch 
harmlos ist, wenn der Rest den Weg in die sichere Entsorgung gefunden 
hat. Wenn denen das nicht reicht, werden sie sich offizieller melden und 
erst dann würde es wirklich interessant.

: Bearbeitet durch User
von Thorsten M. (pappkamerad)


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Tobias P. schrieb:
> So ich hab den Typen geantwortet. Habe den Spiess umgedreht:
> Ich hab gesagt, dass ich gar nicht erfreut bin, dass sie meine
> persönlichen Daten wie Privatadresse und EMail Adresse einfach so weiter
> geben,
OK, kann man machen. Vielleicht erfährst du dann weitere Details.

> Und, falls sie irgendwas von mir zurück haben wollen, können sie das
> gern, aber dann will ich mein komplettes Geld zurück, Erstattung der
> Versandkosten, und ein adäquates Ersatzgerät.
Wenn es Hehlerware ist, das scheint es ja wirklich zu sein, dann hast du 
kein Recht darauf. Du müsstest also mit dem Schaden leben. Allerdings, 
da du nichts davon wusstest - zumindest nach deutschem Recht - ist dir 
keine Verfehlung anzulasten. Das heißt, du wärst zur Rausgabe 
verpflichtet, aber nur in dem Zustand, in welchem sich das Gerät in dem 
Zeitpunkt befand, als du davon erfahren hast, dass es sich um fremdes 
Eigentum handelt. In deinem Fall also in Einzelteilen.

Ich würde aber auf keinen Fall eine Erklärung abgeben, dass du nichts 
weitergibst oder ähnliches. Auch wenn die Wahrscheinlichkeit gering ist 
dass was passiert, du könntest es eines Tages auf den Schrott bringen 
und es kommt wieder in den Umlauf. Anhand irgendeines Merkmals lässt es 
sich dir zuordnen und dann wärst du dran.
Also: Wenn sie das Teil haben wollen, bist du natürlich zur Rausgabe in 
Einzelteilen bereit. Sie können es gegen Unterschrift abholen lassen 
oder du übergibst es der örtlichen Polizei.

von Thorsten M. (pappkamerad)


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A. K. schrieb:
> Auch wenn hier viele Englisch können - die reale Bedeutung und die
> Konsequenzen juristische Sprache versteht man nicht einmal immer in der
> Muttersprache. Ganz zu schweigen von Antworten darauf in Fremdsprache.
> Dazu kommen verschiedene Rechtsgepflogenheiten jenseits der Sprache.
Definitiv. Da muss man wirklich aufpassen. Wenn er den Artikel aber bei 
Ebay-USA gekauft hat, kann es sein, dass er deren Recht unterliegt, sich 
damit selbst um die Übersetzung kümmern muss.
> Ich schätze mal, dass eine "has been scrapped" Antwort per Mail noch
> harmlos ist, wenn der Rest den Weg in die sichere Entsorgung gefunden
> hat.
Ja, aber nur "wenn".

Insgesamt denk ich aber nicht, dass der TE sich Sorgen machen muss.

Nachtrag an den TE:
Schreib doch Keysight mal direkt an, sie sollen bestätigen, dass das 
Schreiben in ihrem Auftrag an dich gegangen ist.

: Bearbeitet durch User
von Jens M. (schuchkleisser)


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Das ist aber nicht deren Problem.
Wenn du bei einem englischen VK kaufen kannst, bist du in der Lage zu 
erkennen das es englisch ist und musst dir dann ebenso wie bei einem 
deutschen Anwaltsbrief auch fachkundige Hilfe holen.
Gerde deswegen würde ich den Kram ignorieren, freundliche Bitte hin oder 
her.

Komisch auch:
Dieser Brief sagt "Wir wollen die Teile vernichten".
Der EEV-Brief sagt "Wir wollen sie nicht wiederhaben, denn du bekommst 
keine Entschädigung und wir würden an deiner Stelle auch eine haben 
wollen. Mir reichts aber wenn du sagst du verkaufst nicht weiter."

Man könnte Outback nun Hehlerei vorwerfen, denn die Ware wurde nach oben 
hin als vernichtet deklariert und nach unten für Kohle vertickt.
Das sollen die aber erstmal fein unter sich ausmachen.
Dann Rechtshilfe, dann Brief vom StA.
Vorher würde ich denen gar nichts geben. Nichtmal "ich hab eins, ihr 
habt Recht".
Das würde nur negativ ausgelegt, und eine einfache Mail hat weder dort 
noch hier irgendeine Rechtswirkung, sofern nicht der Empfang quittiert 
ist, z.B. durch Antwort.
Und am Ende kann man ja einen offiziellen Schrieb unterschreiben auf dem 
steht "eigenhändig vernichtet".

von Tobias P. (hubertus)


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Jens M. schrieb:
> Dieser Brief sagt "Wir wollen die Teile vernichten".
> Der EEV-Brief sagt "Wir wollen sie nicht wiederhaben, denn du bekommst
> keine Entschädigung und wir würden an deiner Stelle auch eine haben
> wollen. Mir reichts aber wenn du sagst du verkaufst nicht weiter."

Nein nein, mein Brief sieht genauso aus wie die anderen auch. Es steht 
ich soll bestätigen, dass ich die Teile nich in Umlauf bringe ("take 
them off the market") oder falls ich es weiterverkauft hätte, soll ich 
die Daten vom Käufer raus geben. (Was ich sicherlich nicht tun würde.)

Vielleicht rufe ich heute mal bei Keysight an. Auf Emails antworten die 
ja nie, die sitzen auf einem zu hohen Ross.
Ich glaub, hier in der Nähe gibt es sogar eine Keysight Niederlassung.

von Jens M. (schuchkleisser)


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Tobias P. schrieb:
> Nein nein, mein Brief sieht genauso aus wie die anderen auch. Es steht
> ich soll bestätigen, dass ich die Teile nich in Umlauf bringe ("take
> them off the market") oder falls ich es weiterverkauft hätte, soll ich
> die Daten vom Käufer raus geben. (Was ich sicherlich nicht tun würde.)

Dein Brief sieht aus wie der beim EEV.
Der von WPK sieht anders aus. Den meinte ich mit dem ersten.

Die Weitergabe der Adresse wäre m.E. nach DSGVo eh nicht erlaubt.

von Michael B. (laberkopp)


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Jens M. schrieb:
> Die Weitergabe der Adresse wäre m.E. nach DSGVo eh nicht erlaubt.

Natürlich doch, klar darf ich meinem Anwalt sagen, wen er verklagen 
soll. Die DSGVo schützt nur die Daten vor dir, denn du gibst ja 
neuerdings deine Einwilligung für alles (früher wurde die implizit 
angenommen). Für alles meint für alles, nur für die Daten die notwendig 
sind braucht man keine Einwilligung, aber selbst dein Arzt lässt sich 
unterschreiben daß er mehr mit deinen Daten darf als gesetzlich 
vorgesehen.


W.P. K. schrieb:
> is trying to get the equipment back

Keysight möchte schon die Teile wieder zurück haben.

Tobias P. schrieb:
> Und, falls sie irgendwas von mir zurück haben wollen, können sie das
> gern, aber dann will ich mein komplettes Geld zurück, Erstattung der
> Versandkosten, und ein adäquates Ersatzgerät

Interessant wäre, wie viele wirklich wertvolle interessante Prototypen 
und Geheimprojekte dabei waren.

von Jens M. (schuchkleisser)


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Michael B. schrieb:
> Natürlich doch, klar darf ich meinem Anwalt sagen, wen er verklagen
> soll. Die DSGVo schützt nur die Daten vor dir, denn du gibst ja
> neuerdings deine Einwilligung für alles (früher wurde die implizit
> angenommen). Für alles meint für alles, nur für die Daten die notwendig
> sind braucht man keine Einwilligung, aber selbst dein Arzt lässt sich
> unterschreiben daß er mehr mit deinen Daten darf als gesetzlich
> vorgesehen.

Ich meinte "Die Adresse des Käufers an den ich den Schrott weitervererbt 
habe an den Keysight-Anwalt weiterzugeben ohne von meinem Kunden eine 
Einwilligung  dazu zu haben ist nach DSGVo verboten".
Man darf ja nichtmal emails an mehrere AN: schreiben wenn ein Kollege 
die evtl. weiterleitet. Bzw. er muss die entsprechend saubermachen.

Michael B. schrieb:
> Keysight möchte schon die Teile wieder zurück haben.

So siehts aus. Der EEV-Blog dagegen sagt explizit "nein, keine 
Rückgabe".

von Percy N. (vox_bovi)


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Tobias P. schrieb:

> Und, falls sie irgendwas von mir zurück haben wollen, können sie das
> gern, aber dann will ich mein komplettes Geld zurück, Erstattung der
> Versandkosten, und ein adäquates Ersatzgerät.

Du willst also ein Gerät für laue Luft und guten Willen? Nice try ....

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Thorsten M. schrieb:
> Wenn es Hehlerware ist, das scheint es ja wirklich zu sein

Nein, ist es nicht. Hehlerware wäre es, wenn jemand die Sachen gestohlen 
hätte. Hat er aber nicht, er hat sie höchst offiziell bekommen und dann 
nur seinerseits seinen Vertrag verletzt. Das ist was anderes als 
Diebstahl.

Da sie ja aber offenbar nur die Nichtweitergabe erreichen wollen, haben 
sie doch letztlich mit der Demontage des Geräts sowieso ihr Ziel 
erreicht.

von Percy N. (vox_bovi)


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Jörg W. schrieb:
> Thorsten M. schrieb:
>> Wenn es Hehlerware ist, das scheint es ja wirklich zu sein
>
> Nein, ist es nicht. Hehlerware wäre es, wenn jemand die Sachen gestohlen
> hätte. Hat er aber nicht, er hat sie höchst offiziell bekommen und dann
> nur seinerseits seinen Vertrag verletzt. Das ist was anderes als
> Diebstahl.
>
Letzteres stimmt zwar schon, doch ist auch Unterschlagung eine gegen 
fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat und damit taugliche Vortat 
einer Hehlerei (spaßeshalber mal deutsches Recht angewandt).

> Da sie ja aber offenbar nur die Nichtweitergabe erreichen wollen, haben
> sie doch letztlich mit der Demontage des Geräts sowieso ihr Ziel
> erreicht.

Das kommt unter Umständen auf die Details an.

von Thorsten M. (pappkamerad)


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StGB §259 Hehlerei:
"1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine 
gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft 
oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen 
hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit 
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Hehlerei bezieht sich nicht nur auf Diebesgut.

von Dirk K. (merciless)


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Thorsten M. schrieb:
> StGB §259 Hehlerei:
> "1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine
> gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft
> oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen
> hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit
> Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
> Hehlerei bezieht sich nicht nur auf Diebesgut.

Deutsches Recht. Im Falle des TO gilt aber das US-amerikanische.

just my 2 cents
merciless

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Percy N. schrieb:
> Letzteres stimmt zwar schon, doch ist auch Unterschlagung eine gegen
> fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat und damit taugliche Vortat
> einer Hehlerei (spaßeshalber mal deutsches Recht angewandt).

Da wird's natürlich dann ziemlich juristisch: wenn sie das Eigentum 
daran regulär abgegeben haben an die Fremdfirma, ist es keine 
Unterschlagung. Haben sie es denen nur ausgehändigt, wäre es eine … 
Wobei der Tatbestand einer Unterschlagung ja ohnehin darauf abzielt, 
dass sich jemand etwas aneignet, das einem anderen zusteht. Wenn der 
andere das gar nicht zurück haben wollte, wird das schon fraglich.

Sollen sich die Juristen darum streiten.  Ich hätte an Tobias' Stelle 
wohl auf deutsch geantwortet, etwa: "Das Gerät wurde demontiert und 
existiert nicht mehr."

von Maik .. (basteling)


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Es gab in der Vergangenheit wohl ähnliche Fälle, bei denen (wohl durch 
die USA fälschlicherweise verkauftes - statt verschrottetem) 
Regierungseigentum rückgeholt werden musste. Waren schöne Messender u.a.

Kann man bestimmt immernoch irgendwo im hp / agilent Forum bei yahoo 
nachlesen.

Im hiesigen Fall:
Outback Equipment verkauft ja recht viel bei ebay. Vielleicht waren die 
auch Keysight ein besonderer Dorn im Auge. Ich hatte einen der großen 
amerikanschen Mesgeräte-ebay-Billighändler mal gegoogelt und per Maps 
angesehen. Da war direkt nebenan ein großer 
Elektroschrottrecyclingbetrieb. Eins Schelm - wer Böses dabei denkt.
Wobei das HP - Vorgehen mit der reinen Aufforderung zum Stopp der 
Weitervermarktung ja noch für uns Hobbyisten einigermaßen freundlich 
ist.

Bekannter Fall:
Einer der deutschen Berufsmessgerätehändler erzählte mal von einem 
Funkmeßplatz - Prototypen, wegen dem eine große süddeutsche Firma Ärger 
gemacht hätte. Da war wohl auch eine Verschrottungsauflage darauf. Nach 
Vorlage einer wasserdichten seriösen Einkaufsrechnung war die 
Angelegenheit für Ihn aber erledigt.

Andere Fälle:
Mein Schrottabholer im Betrieb erzählte mir vor Jahren freudig, dass er 
eine komplette Fabrikhalle eines internationalen Großbetriebs verwertet 
, für die Maschinen aber eine Vertragsstrafe in Höhe von 300 -500 
Kilogeld zahlen müsste, wenn nur eine einzige davon wieder auf dem Markt 
auftaucht.
Wenn ich beim Schrotthändler mal in der Nähe bin, oder tonnenweise Kabel 
und Shreddermengen die bei mir abgeholt wurden in meinem Beisein 
verwogen werden - ist es manchmal ein Jammer, was dort anderes teils 
unter Anlieferaufsicht zerstört wird. Und davon geht auch keine Schraube 
raus - da hilft kein Jammern. Da schaut man nur fassungslos. Für 
verkäufliche Machinen hat er aber eine immer wieder interessante 
"Extraecke".

von Soul E. (Gast)


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Maik .. schrieb:

> Mein Schrottabholer im Betrieb erzählte mir vor Jahren freudig, dass er
> eine komplette Fabrikhalle eines internationalen Großbetriebs verwertet
> , für die Maschinen aber eine Vertragsstrafe in Höhe von 300 -500
> Kilogeld zahlen müsste, wenn nur eine einzige davon wieder auf dem Markt
> auftaucht.

Wie man in der weiter oben zitierten Stellungnahme der Fa Keysight 
nachlesen kann, ist hier genau dieser Fall eingetreten: "We hired a 
company to destroy
it, received certificates of destruction & recycling, and believed the
destruction was complete.  Unfortunately, the equipment was not
destroyed and somehow made its way to the used market.  If you received
a letter from us, you have one of these units."

von Holm T. (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Jörg W. schrieb:
>> Thorsten M. schrieb:
>>> Wenn es Hehlerware ist, das scheint es ja wirklich zu sein
>>
>> Nein, ist es nicht. Hehlerware wäre es, wenn jemand die Sachen gestohlen
>> hätte. Hat er aber nicht, er hat sie höchst offiziell bekommen und dann
>> nur seinerseits seinen Vertrag verletzt. Das ist was anderes als
>> Diebstahl.
>>
> Letzteres stimmt zwar schon, doch ist auch Unterschlagung eine gegen
> fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat und damit taugliche Vortat
> einer Hehlerei (spaßeshalber mal deutsches Recht angewandt).
>
>> Da sie ja aber offenbar nur die Nichtweitergabe erreichen wollen, haben
>> sie doch letztlich mit der Demontage des Geräts sowieso ihr Ziel
>> erreicht.
>
> Das kommt unter Umständen auf die Details an.

..mal sachlich aber auch mit an Haaren herbeigezogenen Details:

Gesetzt den Fall es wäre so wie Du das sagst, wo ist das Ende der Kette?
Stelle Dir vor der TO hätte nun z.B. das Gehäuse des Gerätes bei einem 
Schrotthändler abgegeben und dafür 3,12 Cent bekommen, wird Keysight den 
Schrott vom Händler auch zurückfordern können oder stellt der 
weitergehende Forderungen und zieht die Charge Stahl aus dem Stahlwerk 
dann auch ein?

Gruß,
Holm

von (prx) A. K. (prx)


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Holm T. schrieb:
> und zieht die Charge Stahl aus dem Stahlwerk dann auch ein?

... oder den Networkanalyzer mit den Koaxrelais drin. ;-)

von Percy N. (vox_bovi)


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Holm T. schrieb:

> Gesetzt den Fall es wäre so wie Du das sagst, wo ist das Ende der Kette?
> Stelle Dir vor der TO hätte nun z.B. das Gehäuse des Gerätes bei einem
> Schrotthändler abgegeben und dafür 3,12 Cent bekommen, wird Keysight den
> Schrott vom Händler auch zurückfordern können oder stellt der
> weitergehende Forderungen und zieht die Charge Stahl aus dem Stahlwerk
> dann auch ein?
>

Ich schließe aus Deinem sonstigen hiesigen Auftreten, dass Du diese 
Frage nicht nur allein, sondern auch besser beantworten zu können 
überzeugt bist. Ich werde also davon absehen, Dich mit Geräusch zu 
belästigen, das zu interpretieren Du möglicherweise nicht des Willens 
oder gar in der Lage bist.

von Holm T. (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Holm T. schrieb:
>
>> Gesetzt den Fall es wäre so wie Du das sagst, wo ist das Ende der Kette?
>> Stelle Dir vor der TO hätte nun z.B. das Gehäuse des Gerätes bei einem
>> Schrotthändler abgegeben und dafür 3,12 Cent bekommen, wird Keysight den
>> Schrott vom Händler auch zurückfordern können oder stellt der
>> weitergehende Forderungen und zieht die Charge Stahl aus dem Stahlwerk
>> dann auch ein?
>>
>
> Ich schließe aus Deinem sonstigen hiesigen Auftreten, dass Du diese
> Frage nicht nur allein, sondern auch besser beantworten zu können
> überzeugt bist. Ich werde also davon absehen, Dich mit Geräusch zu
> belästigen, das zu interpretieren Du möglicherweise nicht des Willens
> oder gar in der Lage bist.

Nein, ich wollte mal woanders mit Dir versuchen drüber zu reden. Geht 
scheinbar nicht.

Gruß,

Holm

von Wolfgang R. (Firma: www.wolfgangrobel.de) (mikemcbike)


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Sag mal Holm, kannst Du nicht einmal einen Thread unzerfleddert lassen 
mit Deinen persönlichen Scharmützeln? Das nervt echt!

von Percy N. (vox_bovi)


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Holm T. schrieb:

> ..mal sachlich aber auch mit an Haaren herbeigezogenen Details:
>
> Gesetzt den Fall es wäre so wie Du das sagst, wo ist das Ende der Kette?

Das kommt darauf an ... ( im Folgenden alles nach deutschem Recht)
Da der TO jedenfalls vorsatzlos gehandelt haben dürfte, kann er keine 
Hehlerei begangen haben.
Die zivilrechtliche Frage des Eigentumsüberganges ist hiervon 
unabhängig. Zu Fragen des gurgläubigen Erwerbs belies Dich bitte zu §§ 
929, 932, 935 BGB; das würde hier den Rahmen sprengen.

> Stelle Dir vor der TO hätte nun z.B. das Gehäuse des Gerätes bei einem
> Schrotthändler abgegeben und dafür 3,12 Cent bekommen, wird Keysight den
> Schrott vom Händler auch zurückfordern können oder stellt der
> weitergehende Forderungen und zieht die Charge Stahl aus dem Stahlwerk
> dann auch ein?
>
Hierfür solltest Du Dich zu den Themen Bereicherung und 
Eigentümer-Besitzer-Verhältnis belesen; das sind allerdings nicht die 
dünnsten Bretter.

Oder Du lässt die Lektüre weg und bildest Dir Deine Meinung einfach so, 
ohne Dich von anderen Auffassungen ablenken zu lassen. Manche halten 
dieses Konzept für tragfähig.

Mich brauchst Du dafür keines Falls.

von Holm T. (Gast)


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Wolfgang R. schrieb:
> Sag mal Holm, kannst Du nicht einmal einen Thread unzerfleddert lassen
> mit Deinen persönlichen Scharmützeln? Das nervt echt!

Warum kommst Du mir damit? Lies Dir meinen Post durch und erkläre mir 
was genau daran falsch, politisch, oder persönlich ist. Ich hatte 
versucht sachlich zu diskutieren wie weit das gehen soll..

Kannst Du mich mal mit Deinen Fehleinschätzungen und Unterstellungen in 
Frieden lassen? Das nervt echt!

Gruß,

Holm

von Holm T. (Gast)


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A. K. schrieb:
> Holm T. schrieb:
>> und zieht die Charge Stahl aus dem Stahlwerk dann auch ein?
>
> ... oder den Networkanalyzer mit den Koaxrelais drin. ;-)

Eben. Ich habe nur versucht die Kette der Teile etwas zu verlängern.

Ich verstehe ja das Keysight aus diversen Gründen den Schrotti in den 
USA haftbar machen will und dem die Adressen aus dem Kreuz geleiert hat. 
Ich verstehe aber nicht mehr in wie fern es legitim ist, über 
Ländergrenzen hinweg hier Privatleute mit ihrem Ansinnen zu belästigen 
und ab wann das offensichtlicher Blödsinn wird. Mein Post war durchaus 
ernst gemeint und nicht provokant. Um das zu erkennen reichten aber 
leider Percys Fähigkeiten wohl nicht und Wolfgang stellt sich auf die 
selbe Art blos.

Gruß,

Holm

von Holm T. (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Holm T. schrieb:
>
>> ..mal sachlich aber auch mit an Haaren herbeigezogenen Details:
>>
>> Gesetzt den Fall es wäre so wie Du das sagst, wo ist das Ende der Kette?
>
> Das kommt darauf an ... ( im Folgenden alles nach deutschem Recht)
> Da der TO jedenfalls vorsatzlos gehandelt haben dürfte, kann er keine
> Hehlerei begangen haben.
> Die zivilrechtliche Frage des Eigentumsüberganges ist hiervon
> unabhängig. Zu Fragen des gurgläubigen Erwerbs belies Dich bitte zu §§
> 929, 932, 935 BGB; das würde hier den Rahmen sprengen.

Es ist doch aber auch nicht anzunehmen das amerikanischens und Eu bzw. 
deutsches Recht hier deckungsgleich sind. Welches wird dann vorgezogen? 
Nach Gusto?

>
>> Stelle Dir vor der TO hätte nun z.B. das Gehäuse des Gerätes bei einem
>> Schrotthändler abgegeben und dafür 3,12 Cent bekommen, wird Keysight den
>> Schrott vom Händler auch zurückfordern können oder stellt der
>> weitergehende Forderungen und zieht die Charge Stahl aus dem Stahlwerk
>> dann auch ein?
>>
> Hierfür solltest Du Dich zu den Themen Bereicherung und
> Eigentümer-Besitzer-Verhältnis belesen; das sind allerdings nicht die
> dünnsten Bretter.
>

Es ist doch von mir nur künstlich übertrieben und nur ne Demo, zieh Dich 
nicht daran hoch. Es geht ums Prinzip.

> Oder Du lässt die Lektüre weg und bildest Dir Deine Meinung einfach so,
> ohne Dich von anderen Auffassungen ablenken zu lassen. Manche halten
> dieses Konzept für tragfähig.
>
> Mich brauchst Du dafür keines Falls.

Kannst Du mal in einem Thread den Unfug und die Unterstellungen beiseite 
lassen?

Auch ich kaufe ab und an Kram in den USA, mit teilweise seltsam 
anmutenden Ergebnissen. Am Lustigsten ist das wenn der Versand über 
Pitney and Bowes läuft. Die Rechnungen die man bekommt kann man allesamt 
in der Pfeife rauchen. Der Händler schickt eine über $24 für 2 Stück 
WS59032, Pitney and Bowes bringt einen Wisch an der von sich behauptet 
keine Rechnung zu sein und mehr als das Doppelte fordert. Ebay machts 
genauso "Dies ist keine Rechnung", Zahlung über Paypal.."keine 
Rechnung". Ich habe sogar mal mit dem Zoll diskutiert (" wo haben Sie 
denn diese Nummer her?!?" ..von der Webseite ..na prima..) mit dem 
Ergebnis ich solle das unter den Teppich kehren, es wäre der geringste 
Aufwand. Hab ich auch aber irgendwann gräbt das evtl. ein fleißiger 
Finanzbeamter aus und bezichtigt mich der Schmuggelei von Hustensaft. Da 
laufen die Gesetzgebungen seltsamerweise sehr weit auseinander. Ich habe 
also EUSt. für rd. $60 bezahlt kann die aber mit meinen $24 nur ganz 
seltsam geltend machen..bemerkenswerter Weise
wurde von Paypal weniger eingezogen als auf dem P&B Klopapier 
steht..haarsträubend. Der Händler, mit dem ich über die Dinger 
konferiert hatte hat sich, davon in Kenntnis gesetzt, entschuldigt..nur 
er kann gar nix dafür.

Also: das Keysight Ding: ..unter ständigen Rühren in den Paierkorb. Wenn 
die was wollen müssen die einen mit einem deutschen Wisch belästigen und 
ggf. hier klagen. Was man natürlich macht wenn einem der Arsch auf 
Grundeis geht weils die Amis sind und die Amis dir größten Amis der welt 
sind, steht auf einem anderen Blatt.
Ich fliege da eh nicht hin, das hat sich nach den Veränderungen der 
Einreisekontrollen nach 9/11 erledigt. Ich will nicht als Untermensch 
behandelt werden also gibts auch keine Touri Kohle.

Gruß,
Holm

von Wollvieh W. (wollvieh)


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Ebay hat doch so ein merkwürdiges "Programm", wo sich große Firmen 
registrieren lassen können und dann ein Anrecht darauf haben, Auktionen 
von beliebigen Leuten zu löschen und deren Adressen zu erhalten, auch 
wenn dabei gegen keinerlei Gesetze verstoßen wird. Meist 
Marken-Uhren/-Parfüms/-Klamotten, die nicht vom "offiziell lizensierten 
Händler" vertrieben werden und irgendwelche Urheberrechtsachen von Musik 
und Filmen.

Aber so wie ich das hier überflogen habe, kennt Keysight ja den 
ursprünglichen Verkäufer und hat von dem die Adreßliste der Kunden 
bekommen, auf welchem Weg auch immer (sinistre Herren, dunkle 
Tiefgarage, abgebrochenes Tischbein oder gesiegelte Verfügung.)

Es gab mal einen Fall bei Daimler, wo um die 100 Achsen zur 
Verschrottung gingen und von Mitarbeitern des Verschrotters abgezweigt 
und als Ersatzteile verkauft wurden. Ich glaube Hinterachsen von 
Transportern, komplett bis Bremsscheibe und Differential, also was 
richtig lukratives. Die Abzweiger wurden glaube ich verurteilt, was aus 
den Käufern wurde, weiß ich nicht (nächtliche Pfändung der Achse auf dem 
Firmenhof? ;)

Es ist halt sehr hemdsärmelig von Keysight, mal eben die ganze Welt 
ihrem komischen US-Recht unterstellen zu wollen. Daß sie dabei eventuell 
selbst Straftaten begehen (z.B. zur illegalen Weitergabe von 
persönlichen Daten aufforden bzw. sogar nötigen) kommt den Spinnern gar 
nicht in den Sinn. Amis ist es wohl im Allgemeinen unbekannt, daß es 
überhaupt andere Länder mit anderen Sprachen oder gar anderen 
Rechtssystemen als in Gottes eigenem Land gibt.

Von einem weltweit agierenden Konzern wie Keysight sollte man es aber 
schon erwarten können, daß sie ihre jeweiligen Landesniederlassungen 
damit beauftragen, sich den lokalen Gegenebheiten folgend ihre 
schimmeligen und angerußten Platinen von 1989 zurückzuholen und nicht 
per Email Durchgriff auf die ganze Welt nehmen.

(Wäre das Zeug moderner, auf der COCOM-Liste und vom US-Militär, würden 
sie wahrscheinlich einfach die Käuferadressen den Drohnenpiloten in 
Ramstein auf die Arbeitsliste setzen. Im Zusammenhang mit 
NASA-Elektronik, Stichwort Apollo Guidance Computer, gabs da ja schon 
FBI-Besuche Jahrzehnte nach einem Schrottkauf.)

: Bearbeitet durch User
von 🍅🍅 🍅. (tomate)


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Primär schiessen die sich in eigene Knie.
Mir ist total egal, woher meine Gebrauchtware stammt, solange sie in 
einem einigermassen akzeptablen Zusand und reparierbar ist. Das Zeug 
stammt nicht von HP und mir würde es nie einfallen, die wegen einem 
Defekt in irgendeinem Bastlergerät zu behelligen. Einfach darum, weil es 
sich nicht lohnt und die mir wahrscheinlich eh nicht helfen können bzw. 
wollen, wenn ich es nicht selber hinbekomme.

Und wenn die jetzt die Hobbybastler erstmal mit fadenscheinigen 
Copyright-Verletzungen u.ä. belästigen und dann nacher rauskommt, dass 
denen nur etliche Geräte abhanden gekommen sind, die sie lieber 
verschrottet gesehen hätten, anstatt in den Händen von diversen 
Hobbyelektronikern, dann überlege ich mir schon, ob ich mir von denen 
irgendwann mal was neues kaufen würde, wenn ich es mir denn überhaupt 
leisten könnte.

Ist mittlerweile nicht mehr so, dass es die einzigen sind, die 
brauchbare Messgeräte herstellen, die Chinesen werden auch immer besser. 
Und Wegwerfware ist das heute sowieso alles, dann schmeiss ich im Falle 
eines Defekts doch lieber die billige Chinaware weg, als den teuren 
Keysight-Kram.

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Holm T. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Das kommt darauf an ... ( im Folgenden alles nach deutschem Recht)
...
> Es ist doch aber auch nicht anzunehmen das amerikanischens und Eu bzw.
> deutsches Recht hier deckungsgleich sind. Welches wird dann vorgezogen?
> Nach Gusto?
>
Das ergibt sich aus dem Kollisionsrecht, in Deutschland gern mal aus dem 
EGBGB. Wenn erstmal geklärt ist, dass sich der Fall nach dem Recht des 
Staates Delaware unter besonderer Berücksichtigung der Handelsbräuche 
von Cocksuck County lösen lässt, ist der Rest für einen deutschen 
Ricchter vergleichsweise ein Spaziergang.
>>
>>> Stelle Dir vor der TO hätte nun z.B. das Gehäuse des Gerätes bei einem
>>> Schrotthändler abgegeben und dafür 3,12 Cent bekommen, wird Keysight den
>>> Schrott vom Händler auch zurückfordern können oder stellt der
>>> weitergehende Forderungen und zieht die Charge Stahl aus dem Stahlwerk
>>> dann auch ein?
>>>
>> Hierfür solltest Du Dich zu den Themen Bereicherung und
>> Eigentümer-Besitzer-Verhältnis belesen; das sind allerdings nicht die
>> dünnsten Bretter.
>>
>
> Es ist doch von mir nur künstlich übertrieben und nur ne Demo, zieh Dich
> nicht daran hoch. Es geht ums Prinzip.
>
Ich ziehe mich hier nicht hoch.

>> Oder Du lässt die Lektüre weg und bildest Dir Deine Meinung einfach so,
>> ohne Dich von anderen Auffassungen ablenken zu lassen. Manche halten
>> dieses Konzept für tragfähig.
>>
>> Mich brauchst Du dafür keines Falls.
>
> Kannst Du mal in einem Thread den Unfug und die Unterstellungen beiseite
> lassen?
>
Welche Unterstellung meinst Du? Dass Du groß genug bist, um Dir selbst 
eine Meinung zu bilden, wie auch immer?

Beitrag #5736410 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Holm T. (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Holm T. schrieb:
>> Percy N. schrieb:
>>> Das kommt darauf an ... ( im Folgenden alles nach deutschem Recht)
> ...
>> Es ist doch aber auch nicht anzunehmen das amerikanischens und Eu bzw.
>> deutsches Recht hier deckungsgleich sind. Welches wird dann vorgezogen?
>> Nach Gusto?
>>
> Das ergibt sich aus dem Kollisionsrecht, in Deutschland gern mal aus dem
> EGBGB.

-v bitte, DAS kannst Du besser als ich, ich wills wissen.

> Wenn erstmal geklärt ist, dass sich der Fall nach dem Recht des
> Staates Delaware unter besonderer Berücksichtigung der Handelsbräuche
> von Cocksuck County lösen lässt,


.-) warst Du da schonmal ? :-))

> ist der Rest für einen deutschen
> Ricchter vergleichsweise ein Spaziergang.
>>>
>>>> Stelle Dir vor der TO hätte nun z.B. das Gehäuse des Gerätes bei einem
>>>> Schrotthändler abgegeben und dafür 3,12 Cent bekommen, wird Keysight den
>>>> Schrott vom Händler auch zurückfordern können oder stellt der
>>>> weitergehende Forderungen und zieht die Charge Stahl aus dem Stahlwerk
>>>> dann auch ein?
>>>>
>>> Hierfür solltest Du Dich zu den Themen Bereicherung und
>>> Eigentümer-Besitzer-Verhältnis belesen; das sind allerdings nicht die
>>> dünnsten Bretter.
>>>
>>
>> Es ist doch von mir nur künstlich übertrieben und nur ne Demo, zieh Dich
>> nicht daran hoch. Es geht ums Prinzip.
>>
> Ich ziehe mich hier nicht hoch.

Doch, hast Du probiert, aber Du hasts wohl mittlerweile geschnallt.
Du mußt es nicht zugeben ich weiß es auch so, aber ich muß ja nicht 
nachtragend sein.
>
>>> Oder Du lässt die Lektüre weg und bildest Dir Deine Meinung einfach so,
>>> ohne Dich von anderen Auffassungen ablenken zu lassen. Manche halten
>>> dieses Konzept für tragfähig.
>>>
>>> Mich brauchst Du dafür keines Falls.
>>
>> Kannst Du mal in einem Thread den Unfug und die Unterstellungen beiseite
>> lassen?
>>
> Welche Unterstellung meinst Du? Dass Du groß genug bist, um Dir selbst
> eine Meinung zu bilden, wie auch immer?

Nein, ich laß mir von Dir gerne was begründet und vernünftig erklären, 
da fällt mir keine Perle aus der Krone. Pragraphen-Wust ist nicht mein 
Ding und wenn du hier diverse Gesetzbücher stolperfrei rezitieren 
kannst, ist anzunehmen das Du was in der Richtung weißt was ich nicht 
weiß. Laß also mal den anderen Scheiß in anderen Threads außen vor 
(weiter zanken können wir uns ja dort, müssen nur ankreuzen wo wir 
stehengeblieben waren) und diskutiere vernünftig, das meine ich. Dann 
höre ich Dir auch zu und gebe vernünftige Antworten. ..nicht das das 
mein erster Versuch wäre...

Gruß,

Holm

von Michael B. (laberkopp)


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Dirk K. schrieb:
> Deutsches Recht. Im Falle des TO gilt aber das US-amerikanische.

Natürlich nicht.
Die USA würden zwar gerne ihre Jurisdiktion weltweit ausbreiten,
aber hier gilt immer noch deutsches Recht, und er war Kunde in
Deutschland.

von Soul E. (Gast)


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Warum meinst Du das deutsches Recht zur Anwendung kommt wenn ein 
Schweizer was über ebay in USA kauft?

von Percy N. (vox_bovi)


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soul e. schrieb:
> Warum meinst Du das deutsches Recht zur Anwendung kommt wenn ein
> Schweizer was über ebay in USA kauft?

Die Antwort findest Du bei Emanuel Geibel, vermute ich.

von Uhu U. (uhu)


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A. K. schrieb:
> Schriftlich mit Nachweis wäre ich als Laie etwas
> vorsichtiger, wenn ich sicher sein will, auf der nächsten USA-Reise
> keine Überraschung zu erleben.

Ach, wenn du vorher höflich beim FBI anfragst, ob gegen dich was 
vorliegt, dann gibts keine Überraschung ;-)

von Uhu U. (uhu)


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Jörg W. schrieb:
> Haben sie es denen nur ausgehändigt, wäre es eine …
> Wobei der Tatbestand einer Unterschlagung ja ohnehin darauf abzielt,
> dass sich jemand etwas aneignet, das einem anderen zusteht. Wenn der
> andere das gar nicht zurück haben wollte, wird das schon fraglich.

Wenn der Recycler die Geräte selbst demontiert hätte und die Komponenten 
dann verscherbelt, wäre das wohl OK gewesen. Seine Tat ist dann 
lediglich der Bruch des Vertrages mit dem Auftraggeber, aber nicht 
Hehlerei.

von Uhu U. (uhu)


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Wollvieh W. schrieb:
> mal eben die ganze Welt
> ihrem komischen US-Recht unterstellen zu wollen.

Fast die ganze Welt ist ihrem komischen US-Recht unterstellt und die 
Länder, die es noch nicht sind, sind von blutrünstigen Diktatoren 
maltretierte Schurkenstaaten. Da glauben die ganz fest daran.

von Stefan F. (Gast)


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Ich würde darauf gar nicht reagieren - es sei du hast vor, demnächst in 
die USA zu fliegen.

Wenn die etwas von Dir wollen, müssen sie sich schon hierher bemühen und 
die Polizei mitbringen.

von Percy N. (vox_bovi)


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Was soll eigentlich diese Aufgeregtheit?

Da fragt jemand ganz freundlich nach dem Verbleib seiner gegen seinen 
Willen veräußerten Labormuster pp und bittet hilfsweise, sie nicht 
weiter in Verkehr zu bringen. Und was passiert? Das halbe Forum steht 
Kopf und wittert einerseits übelste Machenschaften, andererseits die 
Gelegenheit, dem fiesen internationalen Industriekapitalismus mal so 
richtig eins auszuwischen und so die Arbeiterklasse zwar nicht zu 
befreien, wohl aber zu rächen.

Viel Erfolg soweit!

von Karl K. (karl2go)


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Percy N. schrieb:
> Da fragt jemand ganz freundlich nach dem Verbleib seiner gegen seinen
> Willen veräußerten Labormuster...

Eine "ganz freundliche Anfrage" von einem Anwalt? Junge, werd mal 
erwachsen.

von Percy N. (vox_bovi)


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Karl K. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Da fragt jemand ganz freundlich nach dem Verbleib seiner gegen seinen
>> Willen veräußerten Labormuster...
>
> Eine "ganz freundliche Anfrage" von einem Anwalt? Junge, werd mal
> erwachsen.

Es gibt auch Menschen mit Umgangsformen. Allerdings treiben die sich 
nicht alle in diesem Forum herum.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Ich lass mal alles aus und beziehe mich nur auf den Eröffnungspost.

 Ein Mail ist kein eingeschriebener Brief
.
Solange bis der kommt ist alles lauwarme stinkende Luft.

Wenn der kommt sagt man gar nichts, sondern übergibt es dem Anwalt des 
eigenen Vertrauens. Fertig.

Grundsätzlich gibt es keinen Grund sich von so etwas verrückt machen zu 
lassen.

Namaste

von Matthias L. (limbachnet)


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Karl K. schrieb:
> Eine "ganz freundliche Anfrage" von einem Anwalt? Junge, werd mal
> erwachsen.

Sowas gibt's durchaus, insbesondere wenn der Auslöser des Schreibens ein 
Großunternehmen ist. Da werden gerne mal ALLE Vorgänge mit rechtlicher 
Relevanz durch die hauseigene Rechtsabteilung geschleust, die ihrerseits 
auch mal externe Anwälte für besondere Fälle oder für lästige 
Fließbandarbeit beauftragt.

Wenn ein Privatmensch mit einem Rechtsanwalt um die Ecke kommt, dann 
sind mir beide üblicherweise unfreundlich gesonnen. Bei einem 
Großunternehmen sehe ich da erst mal (!) keinen Grund, nervös zu werden.

Ob Keysight irgendwelche Erklärungen oder Handlungen hierzulande 
juristisch durchsetzen könnte, da halte ich mich mal 'raus - auf dem 
kurzen Weg sicherlich nicht. Aber wenn so eine Mail bei mir angekommen 
wäre und sie nach kurzer Recherche auch plausibel erscheint (was hier ja 
der Fall ist) UND von mir auch nur eine Erklärung erbeten wird, die ich 
problemlos wahrheitsgemäß geben kann - ja nun, dann fällt mir doch kein 
Zacken aus der Krone, wenn ich diese Erklärung abgebe, anschließend 
meine Ruhe habe und auch die Gegenseite zufrieden ist, oder?

Die einzige Gefahr, die ich da lauern sehe ist, dass Keysight später mal 
dann doch noch mit einer Rückgabeforderung aufkreuzt. Um die Reaktion 
darauf würde ich mir Gedanken machen, wenn's denn soweit ist. Dass ein 
Kommandounternehmen der US-Army Tobias' Haus sprengt um aus den Trümmern 
die streng geheimen Koaxrelais zu bergen, halte ich für wenig 
wahrscheinlich...

von Stefan F. (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Es gibt auch Menschen mit Umgangsformen. Allerdings treiben die sich
> nicht alle in diesem Forum herum.

Gilt auch umgekehrt: Nicht alle Menschen ohne gute Umgangsform treiben 
sich hier herum.

Oder auch: Nicht alle Menschen mit guter Umgangsform treiben sich hier 
herum - oder irgendwo sonst.

Zu viel Luft geatmet?

von Holm T. (Gast)


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Stefanus F. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Es gibt auch Menschen mit Umgangsformen. Allerdings treiben die sich
>> nicht alle in diesem Forum herum.
>
> Gilt auch umgekehrt: Nicht alle Menschen ohne gute Umgangsform treiben
> sich hier herum.
>
> Oder auch: Nicht alle Menschen mit guter Umgangsform treiben sich hier
> herum - oder irgendwo sonst.
>
> Zu viel Luft geatmet?

Weiter? Menschen mit/ohne Umgangsformen, hier/nicht hier. Das sind 4 
Bits...
demzufolge 16 Möglichkeiten.

Gruß,

Holm

von Stefan F. (Gast)


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Holm T. schrieb:
> Weiter? Menschen mit/ohne Umgangsformen, hier/nicht hier. Das sind 4
> Bits...
> demzufolge 16 Möglichkeiten.

Du hast Tiere und Aliens vergessen.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Holm T. schrieb:
> Stefanus F. schrieb:
>> Percy N. schrieb:
>>> Es gibt auch Menschen mit Umgangsformen. Allerdings treiben die sich
>>> nicht alle in diesem Forum herum.
>>
>> Gilt auch umgekehrt: Nicht alle Menschen ohne gute Umgangsform treiben
>> sich hier herum.
>>
>> Oder auch: Nicht alle Menschen mit guter Umgangsform treiben sich hier
>> herum - oder irgendwo sonst.
>>
>> Zu viel Luft geatmet?
>
> Weiter? Menschen mit/ohne Umgangsformen, hier/nicht hier. Das sind 4
> Bits...
> demzufolge 16 Möglichkeiten.
>
> Gruß,
>
> Holm
100% Redundanz
Ich komm mit 2 bit hin macht 4 Varianten welche siehst du noch?

Namaste

: Bearbeitet durch User
von Holm T. (Gast)


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Winfried J. schrieb:
> Holm T. schrieb:
>> Stefanus F. schrieb:
>>> Percy N. schrieb:
>>>> Es gibt auch Menschen mit Umgangsformen. Allerdings treiben die sich
>>>> nicht alle in diesem Forum herum.
>>>
>>> Gilt auch umgekehrt: Nicht alle Menschen ohne gute Umgangsform treiben
>>> sich hier herum.
>>>
>>> Oder auch: Nicht alle Menschen mit guter Umgangsform treiben sich hier
>>> herum - oder irgendwo sonst.
>>>
>>> Zu viel Luft geatmet?
>>
>> Weiter? Menschen mit/ohne Umgangsformen, hier/nicht hier. Das sind 4
>> Bits...
>> demzufolge 16 Möglichkeiten.
>>
>> Gruß,
>>
>> Holm
> 100% Redundanz
> Ich komm mit 2 bit hin macht 4 Varianten welche siehst du noch?
>
> Namaste

Niemand da?

Gruß,

Holm

von Wollvieh W. (wollvieh)


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Matthias L. schrieb:
> Karl K. schrieb:
>> Eine "ganz freundliche Anfrage" von einem Anwalt? Junge, werd mal
>> erwachsen.
> >
> Wenn ein Privatmensch mit einem Rechtsanwalt um die Ecke kommt, dann
> sind mir beide üblicherweise unfreundlich gesonnen. Bei einem
> Großunternehmen sehe ich da erst mal (!) keinen Grund, nervös zu werden.

Tatsächlich ist es gerade andersherum, daß 99% aller ungefragten 
Rechtsanwaltsbriefe von Großunternehmen Abmahnungen mit einer knapp 
vierstelligen Kostennote sind bei gleichzeitiger Drohung mit fünf- bis 
sechsstelligen Kosten.

Hier bedroht eine US-Firma wahllos deutsche Staatsbürger mit einem 
Anwaltsbrief, daß sie sich ohne Rechtsgrundlage deren Eigentum aneignen 
will. Wie man das "freundlich" finden kann entzieht sich meinem 
Verständnis.

von Alex G. (dragongamer)


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Wahllos? Der TE hatte nicht ganz zufällig das Teil, lol
Bedroht? Im Eingangspost werden nicht mal rechtliche Schritte erwähnt 
>_>

Englisch kann allerdings naturgemäss unfreundlich uns Deutschen 
vorkommen weil sie kein "Sie" und "Ihnen" kennen usw.

von Percy N. (vox_bovi)


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Wollvieh W. schrieb:
> Matthias L. schrieb:
>> Karl K. schrieb:
>>> Eine "ganz freundliche Anfrage" von einem Anwalt? Junge, werd mal
>>> erwachsen.
>> >
>> Wenn ein Privatmensch mit einem Rechtsanwalt um die Ecke kommt, dann
>> sind mir beide üblicherweise unfreundlich gesonnen. Bei einem
>> Großunternehmen sehe ich da erst mal (!) keinen Grund, nervös zu werden.
>
> Tatsächlich ist es gerade andersherum, daß 99% aller ungefragten
> Rechtsanwaltsbriefe von Großunternehmen Abmahnungen mit einer knapp
> vierstelligen Kostennote sind bei gleichzeitiger Drohung mit fünf- bis
> sechsstelligen Kosten.
>
Wenn diese Statistik auf der Beobachtung Deines Posteinganges beruht, 
dann sagt das mehr über Dich als über einen der beteiligten oder sonst 
einen Anwalt.

> Hier bedroht eine US-Firma wahllos deutsche Staatsbürger mit einem
> Anwaltsbrief, daß sie sich ohne Rechtsgrundlage deren Eigentum aneignen
> will. Wie man das "freundlich" finden kann entzieht sich meinem
> Verständnis.

Klar,  "we ask you to ..." ist schon eine äußerst beängstigende Drohung.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Ihr habt es nun ernsthaft geschafft, den Thread mit euren eher 
persönlichen Diskussionen mal wieder zu kapern.

In diesem Thread wurde bereits alles zum Thema gesagt, vielleicht nur 
noch nicht von jedem. Tobias hatte für sich ohnehin bereits eine 
Entscheidung getroffen, damit hat sich die Angelegenheit de facto 
erledigt (zumindest vorerst).

von Carsten S. (dg3ycs)


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Hi,

Percy N. schrieb:
> Was soll eigentlich diese Aufgeregtheit?
>
> Da fragt jemand ganz freundlich nach dem Verbleib seiner gegen seinen
> Willen veräußerten Labormuster pp und bittet hilfsweise, sie nicht
> weiter in Verkehr zu bringen. Und was passiert? Das halbe Forum steht
> Kopf und wittert einerseits übelste Machenschaften, andererseits die
> Gelegenheit, dem fiesen internationalen Industriekapitalismus mal so
> richtig eins auszuwischen und so die Arbeiterklasse zwar nicht zu
> befreien, wohl aber zu rächen.
>
> Viel Erfolg soweit!

Also "ganz freundlich" würde ich das Schreiben sicher nicht nennen.
Auch im Hinblick auf "Ammi-Gegebenheiten" hätte man das anders 
formulieren können. Aber es ist jetzt auch nicht "besonders grob" und 
Drohungen werden auch nicht ausgesprochen. Und wenn man nur mal 5 
Minuten nachdenkt ist es auch absolut verständlich das ein namhafter 
HErsteller Teile die möglicherweise Qualitativ und/oder funktionell auch 
offensichtlich weit unter den normalen Zuständen sein könnten wieder vom 
Markt haben will!
Selbst bei >>20Jahre altem Zeug.
Daher stimme ich deiner Einschätzung ansonsten weitgehend zu!

Und gerade in diesen einfachen Fall:
Wo man einfach wahrheitsgemäß hätte Antworten können das ein paar 
elektronische Bauteile zwecks Ersatzteilgewinnung ausgebaut wurden und 
(ich vermute mal) der REst danach entsprechend der 
deutschen/österreichischen/schweizer/oder wo auch immer der TE wohnt/ 
Rechtslage als Elektroschrott entsorgt wurde. Wofür man zumindest in DL 
keinen NAchweis bekommt.

Unabhängig von der Frage ob die einen Anspruch auf Auskunft haben oder 
bekommen können hätte ein kleiner Dreizeiler mit dem Sachverhalt und das 
es einen ja schrecklich leid tut und man nun deshalb keinerlei Ahnung 
vom Verbleib der Reste hat und auch keine realistische Chance besteht 
das jemals in Erfahrung zu bringen, das Thema zu 99% für beide Seiten 
beendet.

Meinetwegen in Deutsch wenn man im Englischen nicht 100% sicher ist und 
Missverständnisse befürchtet. Das die sich selbst um eine Übersetzung 
der Antwort kümmern sollen ist ja ok und wäre wohl auch keine völlige 
Überraschung. Vielleicht 5 Minuten Lebenszeit und das war es.

Aber nein, lieber herumstänkern und sich selbst sowie dem Gegenüber 
einiges mehr an Arbeit machen statt das ganz unkompliziert zu halten.

Klar, bei einem wertvolleren Gerät was daher auf dem ersten Blick nicht 
rein zum Ausschlachten gekauft wurde sollte man vorsichtiger sein was 
man Antwortet. Vor allen wenn man es denn noch im Besitz hat.
Denn da bestände immer noch die Möglichkeit das eine Rückforderung kommt 
wenn der Verbleib erst einmal gesichert ist.
(Ob die in Europa durchsetzbar wäre und ob die überhaupt berechtigt wäre 
und wenn ja, ob mit oder ohne Entschädigung, das ist ein anderes Thema.
Und bis jetzt gab es solche Forderungen ja nicht.)

Wobei auch ein wertvolleres Gerät inzwischen, da defekt angekommen,  auf 
einem der hierzulande üblichen Elektronik-/Amateurfunkflohmärkte für 
sehr wenig Geld an unbekannt weiterverkauft sein könnte, was das Thema 
wiederrum endgültig beenden würde. Zumindest auf den größeren stehen 
auch HF-MEssgeräte der PReisklasse mehrerer Kiloeuro regelmäßig herum. 
Von Händlern und von privat!

Gruß
Carsten

P.S.: Wer nicht von selbst auf einen Plausiblen Grund für ein starkes 
"Eindämmungsinteresse" von aus diversen Gründen im inneren nicht 
"standardgemäßer Technik", seien es Entwicklungsstudien, 
Versuchsaufbauten, Designmuster oder einfach Fälschungen, kommt, hier 
ist einer.
https://www.youtube.com/watch?v=2o8MDCIlOEk

Und das ganz ohne Verschwörungstheorien oder geheimen CIA Projekten!
Und gerade in der jetzigen MArktlage wo sich komplexe MEssgeräte dank 
der fortschreitenden TEchnik mit immer weniger Aufwand realisieren 
lassen und man aus China ehemals ettliche kiloeuro teure TEchnik die den 
Bedarf des großteils der täglichen Anwender für ein Taschengeld bekommt, 
wird der NAme wieder viel wichtiger. 4Kanal 100Mhz Oszilloskope mit 
Dekoderfunktionen, USB und Netzwerk in der Standardvariante für 500 Euro 
(oder 350 wenn man eines vom Mitbewerber nimmt das mit 50MHz kommt und 
auf 100MHz gepatcht werden kann), 2KAnal Arbiträrgeneratoren bis 60MHz 
für 100 Euro, vektorielle Netzwerkanalyzer für 600 Euro, all das sind 
radikale Vernderungen am Messtechnikmarkt.

"Früher" wo die Zahl der Mitbewerber die solche Geräte überhaupt 
entwicklen/produzieren konnten sehr überschaubar war, da war der Name 
zwar ein Argument, aber bei weiten nicht so existentiell.
Und von den absoluten High End geräten die die Chinesen noch nicht 
selbst auf den MArkt bringen können und die nur in der Forschung oder in 
sehr wenigen hochspeziellen Anwendungen benötigt werden können diese 
Firmen nicht mehr Leben.

Sicher, das Teil aus dem Dave-Video könnte theoretisch wirklich ein 
SErienprodukt sein und alle Kritik plus Nachteile für den Firmenruf sind 
gerechtfertigt.
Aber viel Wahrscheinlicher ist das doch eine Entwicklungsstudie wo erst 
einmal mit so wenig Aufwand wie nur irgendwie möglich versucht wurde 
etwas zusammenubauen was der späteren Funktion nahe kommt.
Einfach als "Proof of Concept."
Und nur dadurch das es jemand aus den SChrott gezogen hat und an jemand 
drittes weitergegeben hat entsteht bei jedem der das Video sieht ein 
Haarsträubender Eindruck über die Fa.
(Wobei ich meine mich dunkel zu erinnern das die Fa. -vorher- in 
Insolvenz gegangen ist. Bin mir aber nicht sicher.  GGf. ist es ja auch 
im Zuge eines solchen Verwertungsverfahrens in Umlauf gekommen)

Allerdings stimmt es schon das es selbst für ein sehr frühes 
Muster/proof of Concept recht wüst aussieht. Aber vielleicht ist dieses 
konkrete GErät ja auch nur für ein paar Fotos und Vitrine gedacht 
gewesen und wurde deshalb nur vom Azubi zusammengezimmert. Oder es wurde 
unter allerhöchsten ZEitdruck noch rechtzeitig für eine Messe oder 
Präsentation gebraucht. Würde die selbstgeätzten Platinen erklären...

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Noch etwas zur Ergänzung:

Stellt Euch einfach mal vor, Euer treuloser Schrotti verhökert entgegen 
der Vereinbarung Eure Erlkönige an beliebige Dritte.
Ihr würdet die auch wieder zurück haben wollen, oder zumindest sicher 
sein, dass sie unrekonstruierbar zerlegt wurden, oder?
Die Kundenliste des Schrottis habt Ihr schon erbeutet, allein oder mit 
anwaltlicher Hilfe. Und jetzt sollen 600 Abnehmer angeschrieben werden. 
Nein, das kann nicht die Buchhaltung nebenbei. Falls sie es doch 
hinkriegt , wird der Schrotti sich weigern, mehr als das Porto zu 
ersetzen, da es sich bei dem Gehalt der jungen Dame aus der Buchhaltung 
um Sowieso-Kosten handelt ...

Nö, das geht natürlich zum Anwalt. Der findet schon den richtigen Ton, 
kennt sich zur Ermittlung verschollener Gesprächspartner im 
Behördenverkehr aus und,  wie schön, wenn er etwas verdaut, zahlt seine 
Versicherung. Seine Rechnung schickt er direkt an den Schrotti.

Da kann das hübsche Mädel aus der Buchhaltung nicht mithalten.

von Percy N. (vox_bovi)


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Jörg W. schrieb:
> Ihr habt es nun ernsthaft geschafft, den Thread mit euren eher
> persönlichen Diskussionen mal wieder zu kapern.
>
Ansichtssache.

> In diesem Thread wurde bereits alles zum Thema gesagt, vielleicht nur
> noch nicht von jedem. Tobias hatte für sich ohnehin bereits eine
> Entscheidung getroffen, damit hat sich die Angelegenheit de facto
> erledigt (zumindest vorerst).

Ja, stimmt auffallend.

Und wenn hier wieder mal einer einen Vorwiderstand für seine LED bei 5 V 
sucht, bekommt er vielleicht die Antwort "180 bis 1.000 Ohm, je nachdem, 
wie hell es sein muss".

Falls dann einer kommt und Ohm, Kirchhoff und Flussspannung 
thematisiert, geht das dann viel zu weit?

von Tobias P. (hubertus)


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Percy N. schrieb:
> Da fragt jemand ganz freundlich nach dem Verbleib seiner gegen seinen
> Willen veräußerten Labormuster pp und bittet hilfsweise, sie nicht
> weiter in Verkehr zu bringen.

ich sags mal so:
wäre die Mail von Keysight gekommen, wär das kein Problem gewesen. 
Stattdessen kontaktiert man mich aber über einen Anwalt, und hat auch 
noch die Stirn, mir eine Frist zu setzen, bis wann ich zu antworten 
habe. Da geht mir doch gleich das Messer in der Tasche auf! Als ob ich 
hier derjenige wäre, der einen Fehler begangen hat?! wenn mich ein 
US-Anwalt von Keysight kontaktiert, dann bekomme ich schon ein bisschen 
Muffensausen, zumal ich nicht weiss, was eigentlich das Problem ist, und 
es auch unklar ist, ob sie hier überhaupt rechtlich was durchsetzen 
können.
Und falls ich es weiterverkauft hätte, soll ich die Daten des Käufers 
nennen - ja gehts noch? Datenschutz, schonmal gehört?
Und je länger ich es mir überlege, desto absurder erscheint mir die 
Situation.

von Percy N. (vox_bovi)


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@Tobias

Die Perspektive und Interessenlage von Keysight habe ich oben schon 
dargelegt; notfalls noch mal lesen.

Dass Dir der Anwalt eine Frist setzt, hat einen einfachen Grund : Er 
möchte gern in absehbarer Zeit wissen, "was Sache ist". Kaufleute und 
sonstige seriöse Teilnehmer am Geschäftsverkehr wissen so etwas.  Nach 
Fristablauf wird er Keysight mitteilen, was er bisher in Erfahrung 
bringen konnte und die weitere Vorgehensweise abstimmen, die sich auch 
gegen den Schrotti richten könnte.
Immerhin ist es ihm gelungen, Deine Aufmerksamkeit zu finden.
Was Deine Bedenken wegen Datenschutz angeht: es ist Dir unbenommen, ihn 
zu fragen, ob Du seine mail an Deinen Kunden weiterleiten darfst.

Der einfachste Fall wäre freilich, wenn es nur darum ginge, zu 
ermitteln, welche Geräte nicht mehr beigebracht werden können, um 
dementsprechend den Schrotti bluten zu lassen.

Ja, so etwas wirkt bedrohlich, wenn man es nicht kennt. Als Student 
bekam ich mal Post vom Gericht, mit Belehrung hinsichtlich meiner 
Mitwirkungspflicht und Fristsetzung. Die zunächst eingetretene Aufregung 
war völlig für die Katz, es drehte sich nur darum, dass ein ehemaliger 
Arbeitgeber von mir Konkurs angemeldet hatte und das Gericht potentielle 
Gläubiger anschrieb, damit diese ihre Forderungen anmelden oder 
andererseits Schuldner ihre Verbindlichkeiten gegenüber der Masse 
berichtigen konnten. Aber spannend war's im ersten Augenblick.
Seltsamerweise wurde ein Ex-Kollege insoweit übergangen.

von Wollvieh W. (wollvieh)


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Woher kommt hier diese naive Gutgläubigkeit gegenüber einem Konzern, der 
Leute ohne jede Rechtsgrundlage per Anwalt bedroht, belügt und zu 
kriminellen Handlungen auffordert?

von Matthias S. (da_user)


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Wollvieh W. schrieb:
> Woher kommt hier diese naive Gutgläubigkeit gegenüber einem
> Konzern, der
> Leute ohne jede Rechtsgrundlage per Anwalt bedroht, belügt und zu
> kriminellen Handlungen auffordert?

Naja, bedrohung kann man das nicht nennen. Belogen? Wurde auch niemand?
Zu kriminellen Handlungen aufgefordert? Du meinst die Herausgabe von den 
Daten der evtl. Käufer? Evtl. ist das nach US-Recht gar keine 
"kriminelle" Handlung, ich wäre mir nichtmal sicher, ob die hierzulande 
"kriminell" in Form von Strafbar ist.
Ähnlich dürfte es sich mit "ohne jede Rechtsgrundlage" verhalten.

Und warum das ein Anwalt in Auftrag macht, wurde auch schon dargelegt. 
Man sollte auch bedenken, dass wohl 99% aller angeschriebenen Personen 
eher im gewerblichen Umfeld zu suchen sind, entsprechend dürften die 
Schriebe auch ausgelegt sein...

Gutgläubigkeit hin oder her, ich würde es erstmal so machen:

Carsten S. schrieb:
> Und gerade in diesen einfachen Fall:
> Wo man einfach wahrheitsgemäß hätte Antworten können das ein paar
> elektronische Bauteile zwecks Ersatzteilgewinnung ausgebaut wurden und
> (ich vermute mal) der REst danach entsprechend der
> deutschen/österreichischen/schweizer/oder wo auch immer der TE wohnt/
> Rechtslage als Elektroschrott entsorgt wurde. Wofür man zumindest in DL
> keinen NAchweis bekommt.
>
> Unabhängig von der Frage ob die einen Anspruch auf Auskunft haben oder
> bekommen können hätte ein kleiner Dreizeiler mit dem Sachverhalt und das
> es einen ja schrecklich leid tut und man nun deshalb keinerlei Ahnung
> vom Verbleib der Reste hat und auch keine realistische Chance besteht
> das jemals in Erfahrung zu bringen, das Thema zu 99% für beide Seiten
> beendet.
>
> Meinetwegen in Deutsch wenn man im Englischen nicht 100% sicher ist und
> Missverständnisse befürchtet. Das die sich selbst um eine Übersetzung
> der Antwort kümmern sollen ist ja ok und wäre wohl auch keine völlige
> Überraschung. Vielleicht 5 Minuten Lebenszeit und das war es.

Sehr wahrscheinlich hört man dann nix mehr, und wenn wirklich doch noch, 
kann man immer noch seinen eigenen Anwalt bemühen.

von Wollvieh W. (wollvieh)


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"Wir fordern, daß Sie die Geräte nicht verkaufen. Wenn sie es verkauft 
haben, verlangen wir eine Kopie der Verkaufspapiere. Wir verlangen, daß 
Sie das sofort tun."
Dann lügen sie was von geistigem Eigentum. Das Ganze von einem Anwalt.

Ziemlich viele naive Dummköpfe in diesem Thread.

von Alex G. (dragongamer)


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Dass "ask" und nicht mal "demand" (eher die Entsprechung von "fordern") 
oder "require" geschrieben wurde, würde zumindest ich schon als 
höflichkeitsform bezeichnen.
Wie gesagt, Englisch so Wort für Wort ins Deutsche Übersetzt klingt 
einfach der Sprache wegen unfreundlich bzw. auffordernd.

Die Briten haben soweit ich gelesen hab, da ein Schlupfloch gefunden und 
schreiben gern in relativ auschweifender Form um Höflichkeit 
auszudrücken.

Aber sei dir versichert, Anwälte können noch ganz anders ;)

von Matthias L. (limbachnet)


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@Wollvieh:
Da Tobias längst geantwortet hat, ist deine Empöööörung ziemlich für die 
Katz.

Ich hoffe wirklich, dass du niemals eine Aufforderung eines 
Staatsanwaltes im Briefkasten findest, der dich aus seiner Sicht ganz 
freundlich auffordert, doch mal vorbeizukommen und dich als Zeuge (nicht 
Beschuldigter!) zu irgendeinem Sachverhalt zu äußern.

Wenn dir das bei Tobias eingegangene Schreiben schön bösartig erscheint, 
dann wird die Zeugenladung nach allen neun Kreisen der Hölle klingen, 
weil da ein Termin drinsteht, eine Rechtsgrundlage aus der StPO und ein 
paar Erklärungen darüber, was dir alles blüht, wenn du nicht erscheinst, 
zu spär erscheinst, wenn du nicht wahrheitsgemäß aussagst und dass du 
auf deinen Fahrtkosten sitzenbleibst, wenn du zu teuer anreist. Das 
liest sich ungewohnterweise wirklich ziemlich brachial, obwohl es gar 
nicht bedrohlich gemeint ist...
Amtsdeutsch und -englisch sowie B2B-Schriftverkehr sind keine 
Geburtstagskarten, sondern Mittel zum Zweck der Informationsübertragung, 
sowas klingt häufig nicht "nett". Angenehme Ausnahmen gibt's aber 
durchaus.

Im Schreiben bei Tobias ist keine Drohung drin - womit auch? Da ist auch 
keine Abmahnung dabei, keine Aufforderung zur strafbewehrten 
Unterlassungserklärung, da ist nicht mal ein Verweis auf irgendeinen 
bedrohlichen Paragrafen - worin siehst du denn da etwas bedrohliches? 
Nur in dem Umstand, dass das von einem Anwalt kommt?

Dann wiederum hoffe ich für dich, dass du niemals selbst einen Anwalt 
brauchen wirst. Wie willst du einen vertrauenswürdigen Anwalt finden, 
wenn die auf dich allesamt wie blutrünstige Seelensauger wirken?

von Percy N. (vox_bovi)


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Wollvieh W. schrieb:
> "Wir fordern, daß Sie die Geräte nicht verkaufen. Wenn sie es verkauft
> haben, verlangen wir eine Kopie der Verkaufspapiere. Wir verlangen, daß
> Sie das sofort tun."

Was außer Englisch kannst Du außerdem nicht?

> Dann lügen sie was von geistigem Eigentum.

Du kennst Dich mit der US-amerikanischen Rechtslage sicherlich 
(zumindest nach Deiner eigenen hohen Meinung) besser aus als sonst 
irgendwer in diesem Forum. Wo hattest Du nochmal Deinen LL.D. gebaut - 
oder wsr es doch nur ein LL.M.?

> Das Ganze von einem Anwalt.
>
Der weiß vermutlich, wovon er schreibt.

> Ziemlich viele naive Dummköpfe in diesem Thread.

Bei soviel Aufgeblasenheit ist majestätischer Plural möglicherweise 
angemessen, mag wohl sein.

Ich bin noch nicht so lange dabei. Gehört es zu den verbindlichen 
Üblichkeiten dieses Forums, Wissenslücken durch üble Umgangsformen zu 
füllen?

von Matthias S. (da_user)


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Matthias L. schrieb:
> Amtsdeutsch und -englisch sowie B2B-Schriftverkehr sind keine
> Geburtstagskarten, sondern Mittel zum Zweck der Informationsübertragung,
> sowas klingt häufig nicht "nett".

Also ich kenn das eigentlich relativ gut, dass man mit Vetretern, 
Handwerkern, Servicetechnikern,... ganz normal und auch gerne schlapsig 
palavert. Und wenn man das eine oder andere schriftlich, offiziell 
festsetzt, wird der Ton auch entsprechend.

von Alex G. (dragongamer)


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Matthias S. schrieb:
> Matthias L. schrieb:
>> Amtsdeutsch und -englisch sowie B2B-Schriftverkehr sind keine
>> Geburtstagskarten, sondern Mittel zum Zweck der Informationsübertragung,
>> sowas klingt häufig nicht "nett".
>
> Also ich kenn das eigentlich relativ gut, dass man mit Vetretern,
> Handwerkern, Servicetechnikern,... ganz normal und auch gerne schlapsig
> palavert. Und wenn man das eine oder andere schriftlich, offiziell
> festsetzt, wird der Ton auch entsprechend.
Sicherlich möglich, allerdings dürfte das direkt beim Erstkontakt dann 
doch eher selten sein.

von Jeffrey L. (the_dude)


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@Tobias
Hat sich nun eigentlich schon eine Reaktion gezeigt auf Deine Mail? 
wurde auf die GDPR eingegangen!?

von Tobias P. (hubertus)


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Jeffrey L. schrieb:
> @Tobias
> Hat sich nun eigentlich schon eine Reaktion gezeigt auf Deine Mail?
> wurde auf die GDPR eingegangen!?

nein, weder noch. Ich habe sogar sehr freundlich nachgefragt und um eine 
Antwort gebeten - nichts dergleichen. Aber das ist irgendwie typisch für 
so grosse Firmen; erst mit der ganz grossen Kelle was anrühren und dann 
nicht drauf reagieren. Keysight ist halt nicht mehr das, was HP mal war, 
leider. (obgleich es nebst R&S vermutlich nur wenig bis gar keine 
Messgeräte gibt, die vergleichbar gut sind.)

von Jeffrey L. (the_dude)


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Tobias P. schrieb:
> Keysight ist halt nicht mehr das, was HP mal war,
> leider. (obgleich es nebst R&S vermutlich nur wenig bis gar keine
> Messgeräte gibt, die vergleichbar gut sind.)

Leider!
Ich mache hier die selbe Erfahrung mit Tek. Erst Röhre, dann die alten 
TDS und nun die DPO und MDO - die Qualität nimmt ab.

Du kannst hier ja mal bescheid geben wenn sich doch noch etwas tut - 
mich würde der Ausgang der Angelegenheit interessieren!

Grüße

von Percy N. (vox_bovi)


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Tobias P. schrieb:

> nein, weder noch. Ich habe sogar sehr freundlich nachgefragt und um eine
> Antwort gebeten - nichts dergleichen.

Falls "sehr freundlich" dem Ton entsprechen sollte, den Du mir gegenüber 
angeschlagen hast, sollte man keine besondere Begeisterung erwarten.

> Aber das ist irgendwie typisch für
> so grosse Firmen; erst mit der ganz grossen Kelle was anrühren und dann
> nicht drauf reagieren.

Ist das nicht schön, selbst der Gute zu sein?

Ich find's auch immer wieder prima!

: Bearbeitet durch User
von Tobias P. (hubertus)


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Percy N. schrieb:
> Falls "sehr freundlich" dem Ton entsprechen sollte, den Du mir gegenüber
> angeschlagen hast, sollte man keine besondere Begeisterung erwarten.

hmm, ich kann mich grad nicht daran erinnern, zu dir unfreundlich 
gewesen zu sein?

Percy N. schrieb:
> Ist das nicht schön, selbst der Gute zu sein?
>
> Ich find's auch immer wieder prima!

:-)

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