Hallo Zusammen, wenn ich in einen Bilderrahmen ein Tablet und einen Bluetooth-Lautsprecher einbaue, die jeweils EMV erfüllen und ein CE-Zeichen besitzen, wie sieht es dann mit dem Endresultat aus: Muss dieses erneut zugelassen werden und ein eigenes CE-Zeichen erworben werden oder ist das dann damit abgedeckt? Wie verhält es sich mit der WEEE-Anmeldung? Da die Geräte der beiden Hersteller natürlich alle Normen erfüllen, der Hersteller eingebaut aber nicht mehr zu erkennen ist, muss ich das daraus neu enstandene Gerät dann extra registrieren? Es geht um eine Mini-Stückzahl, daher meine Frage und ich bin leider sehr neu in diesem Thema. Vielen Dank für die Hilfe.
Ein kleiner Nachtrag: Nach außen ist auf dem Holzrahmen eine USB-Buchse, über die beide Geräte mit Strom versorgt werden.
> eigenes CE-Zeichen erworben werden
Ein CE-Zeichen wird in der Regel nicht erworben, du druckst es dir
einfach aus - es ist quasi DEINE Unterschrift, mit der du erklärst, dass
alle gesetzlichen Erforderungen erfüllt sind. Das wird auch von
niemanden überprüft. Sollte dein Produkt entgegen deiner Behauptungen
nicht die gesetzlichen Vorlagen erfüllen, bekommst du uU. Probleme, weil
du ja gerade durch die Anbringung des Zeichen rechtlich verbindlich das
Gegenteil erklärt hast. Besondere Produkte (z. B) Medizinprodukte müssen
extern überprüft werden durch eine "Benannte Stelle", diese vergibt dann
ein CE Zeichen mit einer Nummer, dies betrifft jedoch eine
überschaubarer und gesetzlich festgelegte Produktgruppe innerhalb der
EU.
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Vielen Dank für Dein Feedback, das hilft sconmal weiter.
Bei der FCC, würde in diesem Fall das Logo zutreffen "Assembled from tested components. Complete System not tested", sofern alle eingebauten Geräte, also Lautsprecher und Tablet, eine FCC-ID besitzen? Und bedeutet das, dass das neue Gerät keine eigene Prüfung benötigt? Ich habe hier etwas gefunden: https://electronics.stackexchange.com/questions/215965/does-a-computer-assembled-only-from-ce-marked-subassemblies-still-need-ce-testin
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2 "gleiche" Threads,und dann noch im Markt wo sie absolut falsch sind.
Andreas M. schrieb: > 2 "gleiche" Threads,und dann noch im Markt wo sie absolut falsch sind. Nochmal: Ich dachte, einmal die Kombination zweier Geräte sei etwas anderes, als nur ein Gerät zu verbauen, da es bei einem Wechselwirkungen geben kann, beim anderen nicht. Ich entschuldige mich nochmals, dass ich die Frage gestellt hatte, ich bin in diesem Forum gelandet, da hier eine ähnliche Frage hilfreich diskutiert wurde. Ich habe verstanden, dass Du mir nicht helfen möchtest. Ich habe auch extra für Dich versucht den Thread zu löschen (bzw. beide), bekomme jedoch eine Fehlermeldung. Ich hoffe, dass Du damit irgendwie leben und einem Neuling hier den Fauxpas verzeihen kannst und ich werde versuchen, mich in Zukunft zu bessern.
Was hat deine Frage mit An- oder Verkauf zu tun? Das macht die Rubrik doch nur unübersichtlich. Ist ja bei Analog - oder Digitalelektronik auch immer mal wieder falsch aber zumindest will dort niemand etwas verkaufen oder kaufen bzw. habe ich es noch nicht gesehen.
Johannes B. schrieb: > Wie verhält es sich mit der WEEE-Anmeldung? > Da die Geräte der beiden Hersteller natürlich alle Normen erfüllen, der > Hersteller eingebaut aber nicht mehr zu erkennen ist, muss ich das > daraus neu enstandene Gerät dann extra registrieren? Wenn du die Geräte so in ein Gehäuse verbaust, dass sie nicht mehr so ohne weiteres zugänglich sind und die vorgeschriebenen Kennzeichnungen nicht mehr sichtbar ist, wirst du nicht darum herumkommen, selbst als Hersteller aufzutreten und das Produkt entsprechend zu kennzeichnen - mit allen Konsequenzen. Bei der WEEE-Geschichte geht es weniger um Normen, sondern um die Entsorgung von Altgeräten. Die Registrierung erfolgt nach Hersteller und Marke, insofern müsstest du das neu registrieren lassen auf deinen Namen. Selbst wenn du Tablet und Lautsprecher separat anbietest zum Selbsteinbau, kannst du sie ohne zusätzliche Registrierung nur in dem Land verkaufen, in dem der Hersteller bzw. Großhändler sie in Verkehr gebracht und die Mengenmeldung abgegeben hat. Das gilt leider nicht EU-weit, sondern immer nur für ein Land. Bezüglich Produktsicherheit und EMV bist ggü. dem Endkunden und den Behörden erst mal du für alles verantwortlich, wenn du die Komponenten in einem eigenen Endprodukt verbaust. Ob die verwendeten Geräte irgendwelche Vorschriften erfüllen oder ob da jemals etwas geprüft wurde, weißt du nicht. Dass die Geräte ein CE-Zeichen haben, heißt erst mal nur, dass da jemand ein CE-Zeichen aufgedruckt hat, und sonst nichts. Ob nun durch die Kombination zweier bereits EMV-geprüfter Geräte eine neue EMV-Prüfung angebracht ist, ist da eher zweitrangig. Letztendlich musst du das selbst entscheiden, denn du trägst die Verantwortung für alles. Wenn es Schwierigkeiten mit den Geräten gibt, ist eine fehlende EMV-Prüfung dein kleinstes Problem - wenn es keine Schwierigkeiten gibt, wird sich höchstwahrscheinlich nie jemand dafür interessieren. Aufgrund dieser Problematik wäre es wirklich besser, wenn du deinen Holzrahmen einzeln verkaufst, und deine Kunden besorgen sich die Geräte selbst in ihrem Land. Alles andere ist für kleine Stückzahlen nicht sinnvoll machbar. Als Restrisko bleibt dann immer noch, dass z. B. das Tablet beim Laden überhitzen und die ganze Chose in Brand setzen könnte. Die Tablet-Hersteller schreiben in der Regel vor, dass das Gerät sowie das Netzteil gut zugänglich sein muss und im Fall einer starken Erwärmung sofort ausgesteckt werden muss. Wenn das bei deinem Festeinbau nicht mehr möglich ist und dadurch ein Brand entsteht, könnte das übel ausgehen.
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