Hallo Zusammen,
wenn ich in einen Bilderrahmen ein Tablet und einen
Bluetooth-Lautsprecher einbaue, die jeweils EMV erfüllen und ein
CE-Zeichen besitzen, wie sieht es dann mit dem Endresultat aus:
Muss dieses erneut zugelassen werden und ein eigenes CE-Zeichen erworben
werden oder ist das dann damit abgedeckt?
Wie verhält es sich mit der WEEE-Anmeldung?
Da die Geräte der beiden Hersteller natürlich alle Normen erfüllen, der
Hersteller eingebaut aber nicht mehr zu erkennen ist, muss ich das
daraus neu enstandene Gerät dann extra registrieren?
Es geht um eine Mini-Stückzahl, daher meine Frage und ich bin leider
sehr neu in diesem Thema.
Vielen Dank für die Hilfe.
> eigenes CE-Zeichen erworben werden
Ein CE-Zeichen wird in der Regel nicht erworben, du druckst es dir
einfach aus - es ist quasi DEINE Unterschrift, mit der du erklärst, dass
alle gesetzlichen Erforderungen erfüllt sind. Das wird auch von
niemanden überprüft. Sollte dein Produkt entgegen deiner Behauptungen
nicht die gesetzlichen Vorlagen erfüllen, bekommst du uU. Probleme, weil
du ja gerade durch die Anbringung des Zeichen rechtlich verbindlich das
Gegenteil erklärt hast. Besondere Produkte (z. B) Medizinprodukte müssen
extern überprüft werden durch eine "Benannte Stelle", diese vergibt dann
ein CE Zeichen mit einer Nummer, dies betrifft jedoch eine
überschaubarer und gesetzlich festgelegte Produktgruppe innerhalb der
EU.
Andreas M. schrieb:> 2 "gleiche" Threads,und dann noch im Markt wo sie absolut falsch sind.
Nochmal: Ich dachte, einmal die Kombination zweier Geräte sei etwas
anderes, als nur ein Gerät zu verbauen, da es bei einem Wechselwirkungen
geben kann, beim anderen nicht.
Ich entschuldige mich nochmals, dass ich die Frage gestellt hatte, ich
bin in diesem Forum gelandet, da hier eine ähnliche Frage hilfreich
diskutiert wurde.
Ich habe verstanden, dass Du mir nicht helfen möchtest. Ich habe auch
extra für Dich versucht den Thread zu löschen (bzw. beide), bekomme
jedoch eine Fehlermeldung.
Ich hoffe, dass Du damit irgendwie leben und einem Neuling hier den
Fauxpas verzeihen kannst und ich werde versuchen, mich in Zukunft zu
bessern.
Was hat deine Frage mit An- oder Verkauf zu tun? Das macht die Rubrik
doch nur unübersichtlich. Ist ja bei Analog - oder Digitalelektronik
auch immer mal wieder falsch aber zumindest will dort niemand etwas
verkaufen oder kaufen bzw. habe ich es noch nicht gesehen.
Johannes B. schrieb:> Wie verhält es sich mit der WEEE-Anmeldung?> Da die Geräte der beiden Hersteller natürlich alle Normen erfüllen, der> Hersteller eingebaut aber nicht mehr zu erkennen ist, muss ich das> daraus neu enstandene Gerät dann extra registrieren?
Wenn du die Geräte so in ein Gehäuse verbaust, dass sie nicht mehr so
ohne weiteres zugänglich sind und die vorgeschriebenen Kennzeichnungen
nicht mehr sichtbar ist, wirst du nicht darum herumkommen, selbst als
Hersteller aufzutreten und das Produkt entsprechend zu kennzeichnen -
mit allen Konsequenzen.
Bei der WEEE-Geschichte geht es weniger um Normen, sondern um die
Entsorgung von Altgeräten. Die Registrierung erfolgt nach Hersteller und
Marke, insofern müsstest du das neu registrieren lassen auf deinen
Namen. Selbst wenn du Tablet und Lautsprecher separat anbietest zum
Selbsteinbau, kannst du sie ohne zusätzliche Registrierung nur in dem
Land verkaufen, in dem der Hersteller bzw. Großhändler sie in Verkehr
gebracht und die Mengenmeldung abgegeben hat. Das gilt leider nicht
EU-weit, sondern immer nur für ein Land.
Bezüglich Produktsicherheit und EMV bist ggü. dem Endkunden und den
Behörden erst mal du für alles verantwortlich, wenn du die Komponenten
in einem eigenen Endprodukt verbaust. Ob die verwendeten Geräte
irgendwelche Vorschriften erfüllen oder ob da jemals etwas geprüft
wurde, weißt du nicht. Dass die Geräte ein CE-Zeichen haben, heißt erst
mal nur, dass da jemand ein CE-Zeichen aufgedruckt hat, und sonst
nichts. Ob nun durch die Kombination zweier bereits EMV-geprüfter Geräte
eine neue EMV-Prüfung angebracht ist, ist da eher zweitrangig.
Letztendlich musst du das selbst entscheiden, denn du trägst die
Verantwortung für alles. Wenn es Schwierigkeiten mit den Geräten gibt,
ist eine fehlende EMV-Prüfung dein kleinstes Problem - wenn es keine
Schwierigkeiten gibt, wird sich höchstwahrscheinlich nie jemand dafür
interessieren.
Aufgrund dieser Problematik wäre es wirklich besser, wenn du deinen
Holzrahmen einzeln verkaufst, und deine Kunden besorgen sich die Geräte
selbst in ihrem Land. Alles andere ist für kleine Stückzahlen nicht
sinnvoll machbar. Als Restrisko bleibt dann immer noch, dass z. B. das
Tablet beim Laden überhitzen und die ganze Chose in Brand setzen könnte.
Die Tablet-Hersteller schreiben in der Regel vor, dass das Gerät sowie
das Netzteil gut zugänglich sein muss und im Fall einer starken
Erwärmung sofort ausgesteckt werden muss. Wenn das bei deinem Festeinbau
nicht mehr möglich ist und dadurch ein Brand entsteht, könnte das übel
ausgehen.