Hier tummeln sich doch bestimmt ein paar Leute, die sich mit
Nutzungsrechten, Urheberrechten usw. auskennen.
Wir suchen für die silberne Hochzeit meiner Eltern im Sommer einen
Fotografen. Nun haben wir ein Angebot, das aber voraussetzt, dass wir
dem Fotografen zusichern, dass er die Fotos zur eigenen Werbung auf
seiner Webseite o.ä. öffentlich zeigen darf, und dass er sie an Dritte
weitergeben darf. Dies ist für uns aus mehreren Gründen ein No-Go. Er
sagt, das sei üblich, und nur gegen erheblichen Aufpreis würden wir
jemanden finden, der uns das alleinige Nutzungsrecht bietet. Hat er
damit recht?
Die Sache ist, wir sind es, die den Fotografen beauftragen. Wir können
doch nicht mit unserer Unterschrift die Erlaubnis geben, dass meine
Eltern und andere Gäste, auch Kinder, auf seiner Webseite gezeigt
werden, einerseits moralisch, andererseits nach der DSGVO?
Mir kommt das ganze reichlich fishy vor. Wir zahlen einen fürstlichen
Lohn dafür, dass der Fotograf seine Arbeit macht. Wenn wir das Ergebnis
nicht mit Fremden teilen wollen, müssen wir noch mal draufzahlen? Aus
meiner Sicht wird umgekehrt ein Schuh draus. Ausgewählte Fotos kann der
Fotograf ja gerne für seine Werbung nutzen, wenn alle Abgebildeten dem
zustimmen, von mir aus auch kostenlos. Wenn er sich aber vertraglich
(fast) alle Möglichkeiten offen hält, muss er das Shooting meiner
Meinung nach kostenlos anbieten oder sogar dafür zahlen.
Oder wie seht ihr das?
Christian schrieb:> Oder wie seht ihr das?
Anderen suchen.
Umgekehrt wird ein Schuh draus: Du möchtest die frei
Weiterverwendbarkeit an allen Bildern die der professionelle Photograph
(Urheber) an euerer Hochzeitsbildern hat.
Christian schrieb:> Oder wie seht ihr das?
Dass eine Reduzierung des Nutzwertes der Bilder für den Fotografen
finanziell kompensiert werden soll ist nachvollziebar und logisch.
Es gibt Fotografen wie Sand am Meer, da wird sich einer finden, wer von
einer solchen Forderung abrückt, zumal diese nicht wichtig für ihn ist.
Zudem könnt ihr nicht für dritte die auf den Bildern abgebildet sind,
die Persönlichkeitsrechte verkaufen.
Einfach mit dem Fotografen reden.
Christian schrieb:> Wir zahlen einen fürstlichen> Lohn dafür, dass der Fotograf seine Arbeit macht.
Nö, dieser Berufszweif verdienst ausgesprochen schlecht, von daher halte
ich das für ein Märchen.
SeverusSnäip schrieb:> Könnt/wollt ihr das einschränken auf "Das Brautpaar"?
Wie meinst du das? Ob wir einschränken, dass der Fotograf einzig meine
Eltern für seine Werbung zeigen darf? Nein, natürlich nicht! Wir
überraschen meine Eltern damit, dass wir einen Fotografen mitbringen.
Wir können natürlich nicht über ihr Köpfe hinweg entscheiden, dass ihre
Bilder veröffentlicht werden und sind uns so gut wie sicher, dass sie
damit nicht einverstanden wären.
Ich könnte natürlich erlauben, dass Bilder von mir, ggf. auch von meiner
Frau veröffentlicht werden, wenn wir den Vertrag gemeinsam
unterschreiben. Aber erstens sollen meine Eltern und die gesamte Feier
der Focus sein, nicht meine Frau und ich, und zweitens möchten wir das
ebenfalls nicht gerne.
Jemand schrieb:> Christian schrieb:>> Oder wie seht ihr das?>> Dass eine Reduzierung des Nutzwertes der Bilder für den Fotografen> finanziell kompensiert werden soll ist nachvollziebar und logisch.
Ich mag da eine falsche Vorstellung haben, deshalb frage ich hier ja
nach.
Wenn ich einen Ingenieur beauftrage, mir eine Anlage zu bauen, ist doch
in wahrscheinlich allen Fällen ausgeschlossen, dass er diese Anlage
selbst vermarkten darf. Ok, er darf wohl ein Foto der Anlage als
Referenz auf seiner Webseite zeigen, sofern diese Foto keine
unerwünschten Details preisgibt. Die Anlage selbst darf er aber ohne
mein Einverständnis nicht weitergeben. Die Anlage hat also einen
Nutzwert für mich, nicht aber für den Ingenieur.
Ich finde es nicht logisch, dass der Auftragnehmer implizit voraussetzt,
dass er die Arbeit, für die ich bezahle, anderweitig nochmals finanziell
ausschlachtet. Dass er es versucht, mag nachvollziehbar sein, aber
würdest du einen Fotografen dafür bezahlen, dass er deine Eltern
ungefragt als kostenlose Models für seine Webseite missbraucht???
Danke
Christian
Christian schrieb:> Wir suchen für die silberne Hochzeit meiner Eltern im Sommer einen> Fotografen. Nun haben wir ein Angebot, das aber voraussetzt, dass wir> dem Fotografen zusichern, dass er die Fotos zur eigenen Werbung auf> seiner Webseite o.ä. öffentlich zeigen darf, und dass er sie an Dritte> weitergeben darf. Dies ist für uns aus mehreren Gründen ein No-Go. Er> sagt, das sei üblich, und nur gegen erheblichen Aufpreis würden wir> jemanden finden, der uns das alleinige Nutzungsrecht bietet. Hat er> damit recht?
Üblich ist, dass sich professionelle Hochzeitsfotografen teuer bezahlen
lassen. Warum? Weil es einer der wenigen Bereiche ist, in denen
Fotografen heutzutage noch anständig Geld verdienen können.
Durchaus üblich ist auch der Vorschlag, dass man einen reduzierten Preis
bekommt, wenn man der Veröffentlichung der Fotos auf der Homepage des
Fotografen (und auf Social Media etc.) zustimmt. Aber das ist kein MUSS,
sondern ein KANN.
Christian schrieb:> Wenn ich einen Ingenieur beauftrage, mir eine Anlage zu bauen, ist doch> in wahrscheinlich allen Fällen ausgeschlossen, dass er diese Anlage> selbst vermarkten darf.
Kommt auf den Vertrag an.
Christian schrieb:> Ich finde es nicht logisch, dass der Auftragnehmer implizit voraussetzt,> dass er die Arbeit, für die ich bezahle, anderweitig nochmals finanziell> ausschlachtet.
Du bist hoffentlich nicht als Entwicklungsingenieur tätig.
Christian schrieb:> Ich finde es nicht logisch, dass der Auftragnehmer implizit voraussetzt,> dass er die Arbeit, für die ich bezahle, anderweitig nochmals finanziell> ausschlachtet.
Wieso implizit? es steht doch explizit in dem Vertrag.
Rechtlich geht es um zwei unterschiedliche Dinge:
1. Das Persönlichkeitsrecht der Gäste.
Hier muss der Fotograf entweder alle Fotografierten fragen oder es muss
allgemein darauf hingewiesen werden (z.B. in der Einladung), dass
fotografiert wird, wozu die Bilder verwendet werden und wer damit nicht
einverstanden ist bitte gehen möge
2. Das Urheberrecht des Fotografen.
Wer die Bilder macht ist der Urheber und hat damit Urheberrechte -
Punkt.
Gegen einen Preis kannst du diese Rechte erwerben; der Rest ist
Marktwirtschaft.
Es ist nicht unbedingt intuitiv, aber wenn du von einem Architekten ein
Haus entwerfen lässt, darfst du es nicht unbedingt umgestalten. siehe
hier:
https://www.wn.de/Muenster/2830668-Einstweilige-Verfuegung-Nach-heftiger-Kritik-Hafenkaeserei-muss-Malerei-entfernen
Mark B. schrieb:> Üblich ist, dass sich professionelle Hochzeitsfotografen teuer bezahlen> lassen.
Nur mal zur Klarstellung, da hier einige von Hochzeitsfotografen
ausgehen. Der betreffende Künstler nennt sich "Event-Fotograf", hat
bisher anscheinend keine wesentlich Erfahrung mit Hochzeitsfotografie,
worauf wir auch gar keinen Wert legen. Es geht einfach darum, die ganze
Familienfeier festzuhalten und möglichst für jeden Gast ein paar
besondere Erinnerungsfotos zu bekommen.
Christian schrieb:> Ich mag da eine falsche Vorstellung haben, deshalb frage ich hier ja> nach.
Nein, das ist vollkommen legitim!
Du bist der Auftraggeber! Alle Gäste haben das Recht auf das eigene
Bild. Ihr könnt somit den Fotograf gar nicht zusagen dass er die Fotos
benutzen darf.
Er wird sich, wenn nur du unterschreibst, sich auf dich reduzieren
müssen
Der Fotograf würde ich aussortieren. Such dir unbedingt einen anderen
denn dieser scheint sich einen Dreck um Persönlichkeitsrechte zu kümmern
Ähnliche Situation bei uns, aber der Fotograf hat von vornherein
angeboten, entweder
- Goldpaket: Wir bekommen Fotos plus Rohdaten, inklusive aller
persönlichen Verwertungsrechte. D.h. Kopien für alle Familienmitglieder
und beliebige Anwendung frei, außer Verkauf z.B. als Stock-Photo oder
für Werbezwecke
Eigene Bestellung physikalischer Abzüge möglich, da Daten als DVD/USB
vorliegen.
- Silberpaket: wie oben, nur das er selber ein beschränktes
Nutzungsrecht auf (einen Teil der) Bilder hat. Also z.B. "das Brautpaar
als Demobild öffentlich im Fenster ausstellen". Daten/Abzüge wahlweise
bei ihm (billiger) oder als Datenträger, hier nur eingeschränkte Menge.
- Bronzepaket: Wir bestellen unsere Abzüge bei ihm, alle Rechte bleiben
bei ihm, wir bekommen nicht mal eine digitale Kopie. Der Umfang der
"alle Rechte" war allerdings wählbar.
Die Preise waren den Paketstufen angepasst. Meines Erachtens aber
gerechtfertigt und auch angemessen.
Es gibt also Fotografen am Markt, die deinen Wunsch bedienen.
Du musst nur suchen.
hehe! schrieb:> Du bist hoffentlich nicht als Entwicklungsingenieur tätig.
Dazu sehe ich ein Verständnisproblem:
Du (hehe) beziehst dich auf einen angestellten Ing.
Der ist natürlich ganz unten in der Hierarchie der Nutzbarkeit.
Christian meinte einen "externen MA", den man z.B. wie einen Architekten
oder Immo-Makler beauftragt.
Der hat dann einen Vertrag, der die Erledigung einer Aufgabe umfasst,
und da sind üblicherweise keine weiteren Rechte außer der Entlohnung
enthalten.
Moin,
Absolut üblich ist das natürlich nicht - üblich ist eher, dass er etwas
Rabatt gibt, dafür dass er die dann benutzen darf.
Als zahlender Auftraggeber kannst du entscheiden ob du dem Fotografen
die Rechte geben willst oder nicht. Es ist sein Recht das von vornherein
abzulehnen, aber dann werdet ihr euch halt nicht einig und du musst dir
einen anderen suchen.
Ob er alle Gesetze und Regeln einhält wenn er die Bilder veröffentlicht
ist dann sein Problem. Wenn er gegen Persönlichkeitsrecht verstößt
kannst du ja nix für, solange im Vertrag nicht stand "du hast dafür zu
sorgen, dass dem alle Gäste zustimmen".
Christian schrieb:> Wir zahlen einen fürstlichen> Lohn dafür, dass der Fotograf seine Arbeit macht.
Du hast jetzt nicht gesagt, wie viel der verlangt. Hier in München sind
1500-2500€ für eine "simple" eintägige Hochzeit üblich, je nach Optionen
(Gruppenbild mit Drohne, Vorschau mit Beamer, usw...).
Zahlst du wesentlich weniger, hat er den Rabatt für das Nutzungsrecht
evtl auch schon eingerechnet ;-).
Ganz interessant der Vergleich zwischen Profi und Verwandtschaft auf der
Hochzeit:
https://tuellundspitze.wordpress.com/2014/03/16/professionelle-hochzeitsfotos-unnotig-und-uberteuert/
Warum
schönen Gruß,
Alex
JJ schrieb:> Wieso implizit? es steht doch explizit in dem Vertrag.
Ja. Es ist bei ihm anscheinend nicht verhandelbar. Deshalb schrieb ich
implizit, egal, du hast recht.
> 2. Das Urheberrecht des Fotografen.> Wer die Bilder macht ist der Urheber und hat damit Urheberrechte -> Punkt.
Richtig. Punkt.
> Gegen einen Preis kannst du diese Rechte erwerben; der Rest ist> Marktwirtschaft.
Nein. Das Urheberrecht ist in Deutschland nicht übertragbar. Was du
evtl. meinst, ist das Nutzungsrecht. Ich hatte hier aber nicht nach
einer Rechtsberatung gefragt, vor allem nicht nach Rechtsberatung durch
falsch informierte Laien.
Meine Frage ist lediglich, ob es üblich ist, dass Event-Fotografen sich
die Weiterverwertung wie oben beschrieben zusichern lassen. Wer sich
damit auskennt oder einen früheren Vertrag herumliegen hat, möge sich
bitte kurz äußern. Alles andere hilft mir nicht weiter. Ich muss
entscheiden, ob es sich lohnt, 50 weitere Fotografen anzuschreiben in
der Hoffnung, dass 5 von ihnen Zeit haben, von denen einer es vielleicht
nicht nötig hat, unbezahlte Models auf seiner Webseite auszustellen.
Christian schrieb:> Er> sagt, das sei üblich, und nur gegen erheblichen Aufpreis würden wir> jemanden finden, der uns das alleinige Nutzungsrecht bietet. Hat er> damit recht?
Wir leben ja, Gott sei Dank, in einer halbwegs freien Marktwirtschaft.
Also frag doch mal jemand anderen. Oder zwei andere. Oder noch mehr
andere.
Es ist keine Schande einem potentiellen Dienstleister von vornherein
klar zu machen daß man den Markt sondiert. Jedem Profi sollte klar sein,
daß er nicht der Einzige seiner Zunft ist. (Oder wenn, dann sollte er
sich wenigstens sicher sein, aber das dürfte auf Fotographen nicht
zutreffen.)
Schließlich kommst du mit einer Anfrage. Und nicht mit einem fertigen
Auftrag. Wie immer, der Ton macht die Musik.
Ich bin zwar nicht selbständig (vielleicht mal), aber so sieht es nunmal
aus: Kunde hat Wunsch, Dienstleister erfüllt den Wunsch, Kunde bezahlt
dafür. Oder Dienstleister will/kann Wunsch nicht erfüllen, Kunde sucht
sich wen anders.
Von meinem Vater hab ich folgende Weisheit mitbekommen: "Wenn der Kunde
es bezahlt, lutschen wir ihm auch einen Zuckerwürfel rund."
Für mich liest sich das so, daß ihr euch definitiv wen anderes suchen
solltet, der Kerl will keine Aufträge oder hat keine Ahnung wie man mit
Kunden umgeht. Dann ist er ein Anfänger, und mit einer deutlichen Absage
kannst du ihm die Gelegenheit zum Lernen geben.
Ich meine zwar auch daß er durchaus die Rechte an seinen Bildern hat,
ich wüßte aber nicht warum man unverschämt viel dafür verlangen sollte,
diese dem Kunden zu überlassen. Wenn er sein Fach beherrscht weiß er,
daß es durchaus normal ist daß eben nicht alle Bilder gelingen, er
deswegen viele macht und sollte auch kein Problem damit haben, dies zu
kommunizieren.
Wenn der Fotograph sooooo scharf darauf ist, ein paar schöne
Hochzeitsbilder für seine Werbung zu haben, frag ich mich: Hat der so
wenige daß es ihm so wichtig ist?
Christian schrieb:> Nein. Das Urheberrecht ist in Deutschland nicht übertragbar. Was du> evtl. meinst, ist das Nutzungsrecht. Ich hatte hier aber nicht nach> einer Rechtsberatung gefragt, vor allem nicht nach Rechtsberatung durch> falsch informierte Laien.
Das ist natürlich formal richtig;
korrekt wäre eine Formulierung "exklusives und unbeschränktes
Nutzungsrecht" (was aber effektiv aber dem Urheberrecht sehr nahe kommt)
Zur Erfahrung: Ja, ich beauftrage regelmäßig Fotografen für Events und
Portraits (MA-Fotos) und es ist absolut üblich unterschiedliche Angebote
für exklusive und nicht-exklusive Bilder zu bekommen.
Jens M. schrieb:> Christian meinte einen "externen MA", den man z.B. wie einen Architekten> oder Immo-Makler beauftragt.> Der hat dann einen Vertrag, der die Erledigung einer Aufgabe umfasst,> und da sind üblicherweise keine weiteren Rechte außer der Entlohnung> enthalten.
Doch und gerade bei Architekten ist es üblich, dass die Nutzungsrechte
bestehen bleiben.
Bei Entwicklungen macht man die Projekte auch teilweise deswegen, weil
man das entwickelte für dritte nutzen möchte, was hier so abwertend als
"ausschlachten" bezeichnet wurde.
Bei allem was schöpferische Höhe hat sind die Nutzungsrechte von
zentraler Bedeutung! Für einen Fotografen ist es allerdings nicht
notwendig, ALLE Hochzeiten auf seiner HP als Referenz zu verwenden.
hehe! schrieb:> Für einen Fotografen ist es allerdings nicht> notwendig, ALLE Hochzeiten auf seiner HP als Referenz zu verwenden.
Hängt davon ab, wie herausragend die Bilder und wie leer das Portfolio
ist :)
Christian schrieb:> Meine Frage ist lediglich, ob es üblich ist, dass Event-Fotografen sich> die Weiterverwertung wie oben beschrieben zusichern lassen
Nein! War bei uns auch nicht so!
Überleg mal genauer:
Du drückst deinem Nachbarn dein Handy in die Hand und sagst: mach mal
Fotos von mir und der Braut.
Christian schrieb:> Nein. Das Urheberrecht ist in Deutschland nicht übertragbar. Was du> evtl. meinst, ist das Nutzungsrecht.
Dann müsstest du das Nutzungsrecht von deinem Nachbarn bekommen damit du
die Fotos die mit deinem Handy gemacht wurden auch verwenden darfst.
hehe! schrieb:> Doch und gerade bei Architekten ist es üblich, dass die Nutzungsrechte> bestehen bleiben.
Solche Gewohnheitsrechte gehören mit Einführung der DSGVO
der Vergangenheit an. Das diese Gesetzesänderung vielen in
die Suppe spuckt, habe ich auch schon fest gestellt.
Grundsätzlich hat man das Recht auf sein eigenes Bild.
Ob man das Nutzungsrecht auf so einer Grundlage jetzt noch
abtreten kann, möchte mal bezweifeln, aber...
Wenn der Fotograf da bockig ist und nicht nachgeben will,
ist es wohl am Vernünftigsten einen anderen zu suchen, der
davon Abstand nimmt.
Wegen so was vor Gericht zu ziehen, hätte wahrscheinlich Erfolg,
wenn man den Vertrag "unter Vorbehalt" unterschreibt, ansonsten
könnte es auch passieren, dass das Gericht sagt: "Vertragsfreiheit"
und weil man Informiert war, sowie die Wahl hatte. Unterschrieben
ist Unterschrieben und Materiell wäre daran ja auch nichts
auszusetzen. So was Anzufechten ist fast unmöglich.
Dass sich Fotographen Rechte sichern, dass man die Abzuege bei ihnen
machen laesst, kann ich noch nachvollziehen, damit auch einen hoeheren
Preis, wenn man die eigene Verwertung durchfuehren moechte.
Wenn der Fotograf aber die Fotos fuer einen 10er in eine Cloud verkauft,
halte ich das fuer hochgradig unserioes, geradezu sittenwidrig.
Auch was ein Vorposter berichtet hat, dass selbst das Goldpacket eine
eigene kommerzielle Vermarktung verbietet, dann seh ich das schon als
Schickane.
Ich empfehle einen anderen Fotographen zu suchen, der die Wuensche
erfuellt. Allenfalls macht ein Bekannter ja auch gute Fotos.
Bei einem Profi kann man sich auf die technische Zuverlaessigkeit
verlassen. Das waere :
-Er hat eine Ersatzkamera dabei
-Er hat ersatspeicher dabei und hat die auch in der Kamera
-Die Belichtung ist richtig
Ob die motivwahl passt is eine andere Sache
Das macht man heute selbst, jedes Handy hat ne eingebaute Kamera oder
gleich mehrerem Hobbyknipser haben auch noch ne richtige Kamera.
Was sog. "Photografen" abliefern ist meist eh nur Schund zum
überteuerten Preis. Photobuch lässte dir online machen.
Auf
https://www.ng-wedding-photography.de/recht-hochzeitsfotos-urheberrecht-nutzungsrecht/
steht zur Veröffentlichung der Hochzeitsfotos durch den Fotografen:
... das kann aber durchaus heißen, dass manche Kollegen den Preis
erhöhen, andere den Auftrag nicht annehmen und wiederum andere einen
Rabatt einräumen.
Dort gibt es auch ein Anfrageformular.
Möglicherweise findet sich ja dort ein Profi, der die Fotos zu den
gewünschten Konditionen erstellt.
@TO
Es ist ABSOLUT UNÜBLICH soetwas im professionellem Bereich zu
verlangen...ganz davon abgesehen, dass IHR als Gastgeber nicht für die
einzelen Gäste handlungsbevollmächtigt seid.
Von daher -> direkt einen anderen Fotogafen suchen der EUCH von sich aus
sämtliche Nutzung+Verwertungsrechte einräumt!
Und ja ein Profi ist teuer...nur wenn man sich überlegt, dass man gerade
bei Hochzeiten "mal eben" mit Equipment für 20k€ oder mehr ankommt +
ggf. 1-2 Assistenten + 1-2 "Arbeitstage" + 1 Woche Nachbearbeitung
versteht man wieso solche Summen verlangt werden.
Wenn Ihr keinen Wert auf Profi Bilder legt reichen auch 1-2 Leute aus
dem Bekanntenkreis die SPaß am Fotografieren haben.
JJ schrieb:>> Zur Erfahrung: Ja, ich beauftrage regelmäßig Fotografen für Events und> Portraits (MA-Fotos) und es ist absolut üblich unterschiedliche Angebote> für exklusive und nicht-exklusive Bilder zu bekommen.
Das könnte ein geeigneter Anlass sein, sich § 60 UrhG anzusehen. Das
gilt nicht nur für Dich ...
Christian schrieb:> Wer sich> damit auskennt oder einen früheren Vertrag herumliegen hat, möge sich> bitte kurz äußern. Alles andere hilft mir nicht weiter. Ich muss> entscheiden, ob es sich lohnt, 50 weitere Fotografen anzuschreiben in> der Hoffnung, dass 5 von ihnen Zeit haben, von denen einer es vielleicht> nicht nötig hat, unbezahlte Models auf seiner Webseite auszustellen.
Unsere Fotografin war damals herrlich problemlos. Die macht das
allerdings nebenbei.
Die hat sich erstmal selbst keine Nutzungsrechte an den Bildern
gesichert und uns sämtliche Nutzungsrechte gegeben.
Übrigens, u.U. bringt es dir was: LKR CHA.
Christian schrieb:> Nur mal zur Klarstellung, da hier einige von Hochzeitsfotografen> ausgehen. Der betreffende Künstler nennt sich "Event-Fotograf", hat> bisher anscheinend keine wesentlich Erfahrung mit Hochzeitsfotografie,> worauf wir auch gar keinen Wert legen.
Das könnte dann der Grund sein wieso er relativ erpicht darauf scheint,
die Verbreitungsrechte zu bekommen. Sowas macht sich natürlich gut auf
der Homepage und er hat halt noch keine solchen Bilder.
Gut Möglich dass es bei jemandem mit mehr Fotografien dieser Art in der
Vergangenheit, leichter wird, das zu bekommen was ihr wollt. Womöglich
aber nicht zum Selben Preis.
Btw. hab selbst noch nie solch eine Hochzeit besucht aber hab gehört
dass auf Hochzeitseinladungen manchmal Einverständniserklärungen stehen
die man unterschreibt und dann auf der Hochzeit abgibt. Das ist eine
vergleichsweise unkomplizierte Art und Weise Rechtssicherheit zu
schaffen.
Recht beknackt dass sowas hierzulande nötig ist, ist es natürlich schon,
aber gibt sicher schlimmeres.
Alex G. schrieb:> dass auf Hochzeitseinladungen manchmal Einverständniserklärungen stehen> die man unterschreibt und dann auf der Hochzeit abgibt. Das ist eine> vergleichsweise unkomplizierte Art und Weise Rechtssicherheit zu> schaffen.
Ist ja pervers.
Thorsten M. schrieb:> Alex G. schrieb:>> dass auf Hochzeitseinladungen manchmal Einverständniserklärungen stehen>> die man unterschreibt und dann auf der Hochzeit abgibt. Das ist eine>> vergleichsweise unkomplizierte Art und Weise Rechtssicherheit zu>> schaffen.> Ist ja pervers.
Fällt dir ne bessere Lösung ein?
Denn Sache ist theoretisch dürftest du (selbst als Braut oder Bräutigam)
die Bilder sonst ja nicht mal auf Facebook teilen!
Und jetzt sag nicht "nicht auf Facebook posten". Früher zeigte man seine
Hochzeitsbilder auch jedem ungefragt :D Soziale Medien haben das
natürlich Verlangend es Menschens Teil von Gesellschaft zu sein, eifnach
nur auf die nächste Stufe gehoben.
Was passiert, wenn ich das nicht unterschreibe, weil ich nicht auf
irgendwelchen Webseiten oder Prospekten auftauchen will, ohne mein
Wissen?
Werde ich dann höflich aber bestimmt gebeten zu gehen?
Mag jetzt eingebildet klingen, aber jemand dessen Hauptaugenmerk drauf
liegt meine Bilder (bzw. Bilder mit mir drauf) möglichst weit im
Internet zu verbreiten, um tausende von nicht mal namentlich bekannten
"Freunden" zu beeindrucken hat meine Freundschaft (in physikalischer
Natur, mit Handgeben und mit-Name-ansprechen) nicht verdient und kann
mir den Buckel runterrutschen.
Mein Geschenk nehm ich dann auch wieder mit, und in Zukunft überleg ich
mir wer auf meine Geburtstage kommt.
Und nein, ich feier nicht alleine.
Nicht zwingend. Wenn das Brautpaar dich haben will, musst du natuerlich
trotzdem gehen. Auf den Bildern wird dein Gesicht einfach ersetzt. Durch
etwas nach Wahl.
Scheinbar reicht es doch nur auf der Einladung auf den Umstand
hinzuweisen, da davon ausgegangen wird, dass man einverstanden ist, wenn
man die Einladung annimt und da auftaucht.
http://www.fueak.bayern.de/arbeitsfelder/145348/index.phpZitronen F. schrieb:> Nicht zwingend. Wenn das Brautpaar dich haben will, musst du natuerlich> trotzdem gehen. Auf den Bildern wird dein Gesicht einfach ersetzt. Durch> etwas nach Wahl.
Im Prinzip ja, allerdings würde das bedeuten dass man dich wohl trotzdem
explizit ablichten wird müssen damit der Fotograf ja weiss wen er im
Zuge der Nachberarbeitung entfernen soll.
Zitronen F. schrieb:> Nicht zwingend. Wenn das Brautpaar dich haben will, musst du natuerlich> trotzdem gehen. Auf den Bildern wird dein Gesicht einfach ersetzt. Durch> etwas nach Wahl.
Und du hast dann keine Wahl womit, es könnte dann z.B. ein hübsches
Katzengesicht dort sein ;-)
O.T.:
Da laut der DSGVO für eine Veröffentlichung von Menschen von jedem
abgebildeten eine explizite, schriftliche Erlaubnis vorliegen muß,
glaube ich kaum daß der Fotograf einfach so die Bilder ausstellen oder
ins Internet setzen kann.
Selbst wenn der Auftraggeber dem zugestimmt hat.
Ich würde heute keinen Fotograf mehr beauftragen wenn er mir nicht die
uneingeschränkten exklusiven Verwertungsrechte abtritt.
Alex G. schrieb:> Und jetzt sag nicht "nicht auf Facebook posten". Früher zeigte man seine> Hochzeitsbilder auch jedem ungefragt :D Soziale Medien haben das> natürlich Verlangend es Menschens Teil von Gesellschaft zu sein, eifnach> nur auf die nächste Stufe gehoben.
Ich weiß nicht, was Du so mit Deinen Bildern angestellt hast, aber ich
habe eher selten Negative dauerhaft aus der Hand gegeben.
Alex G. schrieb:> Fällt dir ne bessere Lösung ein?
Nein. Aber ich wuerde keinem Fotograf die Verwertungsrechte von
Aufnahmen einer privaten Feier einraeumen.
Mit den Bildrechten ist es ja immer so ne Sache, da gibts die
Pamoramafreiheit, gilt vielleicht vor der Kirche. Sogar in der Kirche,
da oeffentlich zugaenglich? Muss halt auch die Kirche ernsthaft mit
drauf sein. Aufnahmen von Ereignissen darf man auch machen. Ein Gast
wird einem anderen Hochzeitsgast das Fotografieren auch nicht verbieten
koennen, solange er nicht selbst Hauptbestandteil der Aufnahme ist.
Wie auch immer, wuerde ich so eine Einladung bekommen, dann wuerde ich
das definitiv thematisieren.
> Denn Sache ist theoretisch dürftest du (selbst als Braut oder Bräutigam)> die Bilder sonst ja nicht mal auf Facebook teilen!
Facebook ist natuerlich uebel. Die lassen sich die Bildrechte durch
Upload uebertragen. Der Staat duldet es. Interessant, wenn der Uploader
gar keine Rechte am Bild hatte, weil er z.B. dem Fotografen diese
gelassen hat. Ja, es geht immer noch ne Stufe abartiger.
Alex G. schrieb:> Denn Sache ist theoretisch dürftest du (selbst als Braut oder Bräutigam)> die Bilder sonst ja nicht mal auf Facebook teilen!> Und jetzt sag nicht "nicht auf Facebook posten". Früher zeigte man seine> Hochzeitsbilder auch jedem ungefragt
die Bilder jemandem zu zeigen ist nicht das selbe wie veröffentlichen.
ich finde es auch völlig in Ordnung, dass man die Bilder nicht ungefragt
auf Facebook teilen darf. Man kann den abgebildeten Leuten doch vorab
die Bilder zeigen und sie um ihr Einverständnis bitten.
eine pauschale Einverständniserklärung vorab würde ich nicht
unterschreiben. Die Bilder wo ich betrunken unter dem Tisch liege,
müssen nicht unbedingt ins Internet.
Wenn man unbedingt ein Gruppenfoto im Fratzenbuch veröffentlichen will,
kann man ja immer noch zwei Fotos machen:
Erst eines für den "internen Gebrauch", dann eines für die
Veröffentlichung. Und Zweiteres können ja dann alle verlassen, die nicht
mit veröffentlicht werden.
TestX schrieb:> Und ja ein Profi ist teuer...nur wenn man sich überlegt, dass man gerade> bei Hochzeiten "mal eben" mit Equipment für 20k€ oder mehr ankommt +> ggf. 1-2 Assistenten + 1-2 "Arbeitstage" + 1 Woche Nachbearbeitung> versteht man wieso solche Summen verlangt werden.
Ein Fotograf der seine ganzen Bilder nachbearbeiten muss, ist in meinen
Augen kein Profi mehr. Ja ich weiß, dass das in der Branche der
"Profi"knipser üblich ist. Aber der wahre Könner fotografiert so gut,
dass eine Nachbearbeitung nicht mehr nötig ist.
Ein Profi hat schon vor 40 Jahren seine Bilder in der Dunkelkammer
nachbearbeitet.
Und genauso nimmt jemand, der sich einigermaßen mit Fotografie
beschäftigt, auch heute nicht das, was so aus der Kamerautomatik
rausfällt, nur weil der Entwickler des Algorithmus bei
Nikon/Canon/whatever sich das so einbildet, sondern legt in Sachen
Farbabstimmung und Co. halt selbst Hand an.
Aber bei "Könnern" wie dir übernimmt halt der Softwareentwickler vom
Kamerahersteller die Arbeit. Passt eh, die sollen ja auch nicht
Arbeitslos werden.
K. L. schrieb:> Ein Fotograf der seine ganzen Bilder nachbearbeiten muss, ist in meinen> Augen kein Profi mehr. Ja ich weiß, dass das in der Branche der> "Profi"knipser üblich ist. Aber der wahre Könner fotografiert so gut,> dass eine Nachbearbeitung nicht mehr nötig ist.
Naja, so ganz pauschal stimmt diese Aussage nicht. Auch heute noch haben
Digitalkameras Schwierigkeiten bei Fotos, die sowohl sehr helle als auch
sehr dunkle Bereiche beinhalten. Da kommt man um eine Nachbearbeitung
eher selten herum, wenn man ein vernünftiges Resultat haben will.
Ich gebe Dir aber Recht, dass man als Fotograf schon bei der Aufnahme so
viel wie möglich richtig machen sollte. Dann muss man auch nur wenig
nachbearbeiten oder vielleicht auch gar nicht.
Alex G. schrieb:> Denn Sache ist theoretisch dürftest du (selbst als Braut oder Bräutigam)> die Bilder sonst ja nicht mal auf Facebook teilen!
Das darfst Du sowieso nicht. Der Fotograf hat das Urheberrecht an den
Bildern, und ohne seine Einwilligung darfst Du seine von Dir bezahlten
Bilder nicht ins Internet stellen - sprich öffentlich zugänglich machen
-, also auch nicht bei Facebook oder auf Deiner eigenen Webseite.
Fotografen gehören leider zu der Spezies, die gern und bei jeder
Gelegenheit auf ihre eigenen Rechte pocht, sich aber einen Scheiss um
die Rechte anderer schert. Wer Kinder in der Schule, die regelmäßig den
"Schulfotograf" bestellt, weiss was ich meine.
Karl K. schrieb:> Das darfst Du sowieso nicht. Der Fotograf hat das Urheberrecht an den> Bildern, und ohne seine Einwilligung darfst Du seine von Dir bezahlten> Bilder nicht ins Internet stellen - sprich öffentlich zugänglich machen> -, also auch nicht bei Facebook oder auf Deiner eigenen Webseite.
Unglaublich, in was für einer Zeit wir leben.
Oliver P. schrieb:> Unglaublich, in was für einer Zeit wir leben.
Das ist aber m.W. schon einige Jahrzehnte so. War wahrscheinlich auch
viele Jahrzehnte kein großartiges Thema weil es sowas wie das Internet
nicht gab...
Karl K. schrieb:> Das darfst Du sowieso nicht. Der Fotograf hat das Urheberrecht an den> Bildern, und ohne seine Einwilligung darfst Du seine von Dir bezahlten> Bilder nicht ins Internet stellen
Hängt halt einfach vom Vertrag ab.
Für einen SW-Entwickler gilt erst mal genau das gleiche. Aber niemand
würde z.B. einen Freelancer engangieren um eine Software zu schreiben,
ohne im Vertrag sämtliche Nutzungsrechte an den Auftraggeber zu
übertragen.
Cyblord -. schrieb:> ohne im Vertrag sämtliche Nutzungsrechte an den Auftraggeber zu> übertragen.
Also erstmal musst Du zwischen Nutzungsrechten und Urheberrecht
unterscheiden. Das Urheberrecht ist in Dtland prinzipiell nicht
"verlierbar", das kann Dir der Auftraggeber nicht abkaufen.
Und ja, natürlich kann man das Nutzungsrecht entsprechend formulieren.
Die meisten Leute wissen davon nur nichts. Sieht man ja auch an den
ganzen Urheberrechts- und Softwarelizenzmissverständnissen. Die Leute
versuchen halt ihre täglichen Vorstellungen von Eigentum und Besitz auf
die immaterielle Welt zu übertragen. Ich hab die Fotos gekauft, also
kann ich damit machen, was ich will.
Ein Bekannter hat das Luftbild seines Hofes von einem Kalender auf seine
Internetseite gebracht. Zu meinem Einwand, er solle das besser lassen
kam, er hat den Kalender doch gekauft. Ein Rechtsverdreher hat im
Auftrag des Fotografen das Bild gefunden und wollte 3000 Eur haben. Der
Fotograf selbst hat aber nicht gefragt, ob er die Luftbildaufnahme
machen darf.
Das ist wie mit den Schulfotografen, da werden erstmal ungefragt Fotos
gemacht, dann die Eltern mit ungefragt angefertigten Fotomappen
erpresst, und dann hat man noch Rennereien, die Bilder bei den
Fotografen löschen zu lassen, damit sie nicht als Werbung im Internet
landen oder beim nächsten Leak "verloren gehen". Meine Passfotos waren
unter meinem Namen ganz locker auf dem Windows PC gespeichert, die haben
überhaupt keinen Plan von Datenschutz.
Ich mein, das war ja vor Jahren kein Thema, aber anscheinend wissen die
Leute nicht, was Firmen wie Facebook mit Gesichtserkennung alles machen
können.
ganz ehrlich? Nimm' nen andere Fotograf!
Wenn der schon so kommt, dann hast Du ja wohl keinerlei Kontrolle
darüber, welche Bilder wann, wo landen!
Irgendwann mal kommt Tante Inge und ist mit Euch sauer weil auf Facebook
Bilder vom betrunken Onkel Gerhard gepostet sind...
Richtig ist, dass Fotografen Pakete mit unterschiedlichen
Nutzungsrechten anbietet. Das beginnt bei uneingeschränkten
Nutzungsrechte der digitalen Bilder samt Rohmaterial bis zu günstigsten
Paket mit 100 ausgedruckten Bildern und nichts weiter - Vervielfältigung
verboten.
Aber: Kein Fotograf würde von mir die Erlaubnis erhalten, irgendwelche
Bilder irgendwo zu veröffentlichen.
Eine Veröffentlichung ausgewählter Bilder als Referenz auf seiner
webseite oder entsprechenden Vermittlungsportalen mit Genehmigung
meinerseits wäre ja generell nichts einzuwenden, aber eine Zusicherung,
dass er alle Bilder verwenden darf ist ein No-Go!
Karl K. schrieb:> Cyblord -. schrieb:>> ohne im Vertrag sämtliche Nutzungsrechte an den Auftraggeber zu>> übertragen.>> Also erstmal musst Du zwischen Nutzungsrechten und Urheberrecht> unterscheiden. Das Urheberrecht ist in Dtland prinzipiell nicht> "verlierbar", das kann Dir der Auftraggeber nicht abkaufen.
Das weiß ich. Ich schrieb auch explizit von Nutzungsrechten. Wo liest du
was anderes?
Mark B. schrieb:> Naja, so ganz pauschal stimmt diese Aussage nicht. Auch heute noch haben> Digitalkameras Schwierigkeiten bei Fotos, die sowohl sehr helle als auch> sehr dunkle Bereiche beinhalten. Da kommt man um eine Nachbearbeitung> eher selten herum, wenn man ein vernünftiges Resultat haben will.
Seit HDR ist das Thema ja wohl durch,
macht eine HTC One ganz von alleine ordentlich.
Aaalso...ich habe 2014 das letzte Mal geheiratet und die professionelle
Fotografin war nicht nur deutlich schlauer als eine Andere (parallele
Hochzeit in anderen Räumen der Gaststätte, das Brautpaar wurde durch die
nasse Wiese gejagt, Brautkleid sah dementsprechend aus..) sondern auch
preiswert und unkompliziert. Ich bekam alle Rechte an den Bildern, die
Rohdaten und hochauflösende nachbearbeitete Fotos auf einer DVD. an der
Qualität der Fotos ist auch überhaupt nichts auszusetzen.
Als Auftraggeber und Zahler stelle ich mir das auch so vor.
Hier geht es aber um einen "Eventfotograf", also Jemanden der es gewohnt
ist z.B. bei Konzerten die Fotorechte zu erwerben und die Früchte seiner
Arbeit nachträglich bestmöglich zu vermarkten. Wenn er also bei diesem
Auftrag von seinem sonstigen Tätigkeitsbereich ausgegangen ist, so ist
für mich sein "Fehlverhalten" hier nicht erstaunlich..
Sich Rechte an Fotos von privaten Familienfeiern sichern zu wollen halte
ich für "fischig" ..teilweise sehen ja Gäste am späten Abend etwas
unvorteilhaft aus, ein solches Foto in der Presse wäre ein absolutes
Nogo.
Ich würde den Mann agitieren, wenn er von seiner Ansicht nicht abrücken
möchte, würde ich im Interesse der anwesenden Gäste einen anderen
Auftragnehmer bemühen.
Gruß,
Holm
Michael B. schrieb:> Seit HDR ist das Thema ja wohl durch,> macht eine HTC One ganz von alleine ordentlich.
Womit wir wieder beim Thema wären:
vn n. schrieb:> Und genauso nimmt jemand, der sich einigermaßen mit Fotografie> beschäftigt, auch heute nicht das, was so aus der Kamerautomatik> rausfällt, nur weil der Entwickler des Algorithmus bei> Nikon/Canon/whatever sich das so einbildet, sondern legt in Sachen> Farbabstimmung und Co. halt selbst Hand an.>> Aber bei "Könnern" wie dir übernimmt halt der Softwareentwickler vom> Kamerahersteller die Arbeit. Passt eh, die sollen ja auch nicht> Arbeitslos werden.
Holm T. schrieb:> Aaalso...ich habe 2014 das letzte Mal geheiratet und die professionelle> Fotografin war nicht nur deutlich schlauer als eine Andere (parallele> Hochzeit in anderen Räumen der Gaststätte, das Brautpaar wurde durch die> nasse Wiese gejagt, Brautkleid sah dementsprechend aus..)
Wir haben das ganze Brautpaarshooting auf den nächsten Tag verlegt. Da
ist man entspannter, kann sich die Tageszeit aussuchen (Abends ist das
Licht schöner), kann mal die Location wechseln und wenn die Klamotten
dreckig werden, ist das auch nicht so schlimm.
Michael B. schrieb:> Mark B. schrieb:>> Naja, so ganz pauschal stimmt diese Aussage nicht. Auch heute noch haben>> Digitalkameras Schwierigkeiten bei Fotos, die sowohl sehr helle als auch>> sehr dunkle Bereiche beinhalten. Da kommt man um eine Nachbearbeitung>> eher selten herum, wenn man ein vernünftiges Resultat haben will.>> Seit HDR ist das Thema ja wohl durch,> macht eine HTC One ganz von alleine ordentlich.
Wir reden aber schon von richtigen Digitalkameras, nicht von
Handyknipsen ;-)
Ja, es gibt heutzutage so einige Smartphones mit denen man in einem
begrenzten Anwendungsbereich gute Fotos machen kann. Für richtig gute
Portraits, Sport, Tierfotografie, Langzeitbelichtungen, Makros etc. sind
die aber nach wie vor nicht oder nur begrenzt zu gebrauchen.
Matthias S. schrieb:> Wir haben das ganze Brautpaarshooting auf den nächsten Tag verlegt. Da> ist man entspannter, kann sich die Tageszeit aussuchen (Abends ist das> Licht schöner), kann mal die Location wechseln und wenn die Klamotten> dreckig werden, ist das auch nicht so schlimm.
Ist dann halt Fake. Man könnte dann auch gleich die Hochzeit 2 Monate
später für Film und Fotos nachspielen. Genau so Fake.
Cyblord -. schrieb:> Matthias S. schrieb:>> Wir haben das ganze Brautpaarshooting auf den nächsten Tag verlegt. Da>> ist man entspannter, kann sich die Tageszeit aussuchen (Abends ist das>> Licht schöner), kann mal die Location wechseln und wenn die Klamotten>> dreckig werden, ist das auch nicht so schlimm.>> Ist dann halt Fake. Man könnte dann auch gleich die Hochzeit 2 Monate> später für Film und Fotos nachspielen. Genau so Fake.
Am Ende sind es die selben Pixelwerte in einem zweidimensionalen Array
;)
Michael B. schrieb:> Seit HDR ist das Thema ja wohl durch,> macht eine HTC One ganz von alleine ordentlich.
Versuch mal ein HDR Bild von einem bewegten Motiv...
Cyblord -. schrieb:> Ist dann halt Fake. Man könnte dann auch gleich die Hochzeit 2 Monate> später für Film und Fotos nachspielen. Genau so Fake.
Finde ich trotzdem noch besser als die ganzen Gäste nach der Kirche erst
einmal 3h warten zu lassen, weil das Brautpaar fürs Photoshooting
erstmal an die einzigartige Lokalität gekarrt werden muss wo man dann
unter absolutem Zeitdruck versucht halbwegs entspannt wirkende Bilder zu
machen.
Wir haben im übrigen die Fotos vor der Kirche am Morgen gemacht. Das
bedeutete zwar, dass ich die Braut schon vor der Kirche gesehen habe,
dafür entspannt und ohne Zeitdruck im richtigen Licht die schönsten
Fotos gemacht.
Und nach der Kirche dann direkt mit den Gästen zum feiern.
Cyblord -. schrieb:> Ist dann halt Fake. Man könnte dann auch gleich die Hochzeit 2 Monate> später für Film und Fotos nachspielen. Genau so Fake.
Nö, ist es nicht.
Das war ja das Brautpaarshooting. Die Trauung für sich wurde natürlich
dann und dort wo sie stattfand fotodokumentiert.
Matthias S. schrieb:> Holm T. schrieb:>> Aaalso...ich habe 2014 das letzte Mal geheiratet und die professionelle>> Fotografin war nicht nur deutlich schlauer als eine Andere (parallele>> Hochzeit in anderen Räumen der Gaststätte, das Brautpaar wurde durch die>> nasse Wiese gejagt, Brautkleid sah dementsprechend aus..)>> Wir haben das ganze Brautpaarshooting auf den nächsten Tag verlegt. Da> ist man entspannter, kann sich die Tageszeit aussuchen (Abends ist das> Licht schöner), kann mal die Location wechseln und wenn die Klamotten> dreckig werden, ist das auch nicht so schlimm.
Dem steht aber entgegen das 1. das Envronment nicht stimmt (Gäste sind
nicht mehr da) und sich die Braut ein 2. Mal aufdonnern müßte nur fürs
Fotoshooting. Meistens hat man da nicht wirklich Lust drauf..
Gruß,
Holm
Matthias S. schrieb:> Brautpaarshooting
Paar. Das sind zwei Leute. Die Gäste waren wohl dort zugegen:
Matthias S. schrieb:> dann und dort wo sie stattfand fotodokumentiert
Das zweite Mal Aufbrezeln, ja, da musste sie dann wohl durch...
Michael B. schrieb:> Seit HDR ist das Thema ja wohl durch,> macht eine HTC One ganz von alleine ordentlich.
Ist halt nur so, dass du wie immer keine Ahnung hast und rumpalaberst.
Weder weißt du wie ein HDR in Wirklichkeit ohne Tone Mapping aussieht,
noch wie ein HDR in der Fotografie erzeugt wird. Ganz zu schweigen
davon, ob man so ein HDR mal eben mit dem Auslöser für jedes x-beliebige
Motiv erzeugen kann.
Natürlich hast du dir dein tolles "HDR" im Handy noch nie auf einem
größeren Screen als dem Handy angeschaut und weißt daher auch nicht,
dass dein tolles "HDR" scheiße aussieht und für professionelle Ansprüche
nicht ausreicht.
Alex G. schrieb:>> Ist dann halt Fake. Man könnte dann auch gleich die Hochzeit 2 Monate>> später für Film und Fotos nachspielen. Genau so Fake.> Am Ende sind es die selben Pixelwerte in einem zweidimensionalen Array> ;)
Vielleicht hat sich das die NASA bei den bemannten Mondlandungen auch
gedacht.
Johnny B. schrieb:> Alex G. schrieb:>>> Ist dann halt Fake. Man könnte dann auch gleich die Hochzeit 2 Monate>>> später für Film und Fotos nachspielen. Genau so Fake.>> Am Ende sind es die selben Pixelwerte in einem zweidimensionalen Array>> ;)>> Vielleicht hat sich das die NASA bei den bemannten Mondlandungen auch> gedacht.
Dort sollte man die wissenschaftlichen Erkenntnisse auch viel mehr in
den Vordergrund stellen als Bilder von ner Flagge.
Blöderweise muss letzteres sein damit nicht-Wissenschaftler bereit sind,
Geld für sowas locker zu machen.
Holm T. schrieb:> (Gäste sind> nicht mehr da)
Also ich kenne kein BrautPAARshooting, bei dem Gäste anwesend sind.
Meistens wird das dann kurz vor der Kirche/dem Standesamt schnell da
irgendwo in der Nähe durchgezogen...
Und Matthias L. hats ja auch schon erwähnt, der zweite Satz erklärt das
mit den Gästen:
Matthias S. schrieb:> Die Trauung für sich wurde natürlich> dann und dort wo sie stattfand fotodokumentiert.
Schon irgendwie Schade, wenn bei einem Dreizeilen-Beitrag nur 1,5 Zeilen
gelesen werden...
Holm T. schrieb:> Meistens hat man da nicht wirklich Lust drauf..
Darf ja auch jeder für sich selbst entscheiden. Wir hatten nicht die
Lust auf den Stress.