Gibt es eine lizenzrechtliche Möglichkeit (technisch geht es sowieso nicht) zu verhindern, dass jemand sich den freien Quellcode eine App nimmt, eventuell mit diversen Trackern "anreichert" und dann in den Playstore stellt? Die GPL kann ja meiner Meinung nach so etwas nicht verhindern. Im Moment sehe ich die einzige Möglichkeit darin, nur die apk über meine Webseite anzubieten. Denn wenn ich sie auf F-Droid veröffentliche kann ja jeder den Quellcode nehmen, die App bauen und im PS veröffentlichen. Oder? Jörg
So eine Einschränkung geht nicht mit irgendeiner Open-Source™-Lizenz, weil das gegen Punkt 6 verstoßen würde: https://opensource.org/osd#fields-of-endeavor Du musst dir schon deine eigene JöL schreiben, die genau das verbietet.
Ueblicherweise gibt man den Quellcode frei, wenn es einem egal ist, was andere damit machen...
Gast
#5757644
Zunächst: Ich bin kein Anwalt. Ich sehe keinen Grund, warum man eine derartige Bedingung nicht in eine Lizenz aufnehmen könnte. Man kann jenachdem auch bestehende Lizenzen erweitern. Das Problem ist halt, wenn dagegen jemand verstösst, will man das dann wirklich verfolgen, mit den ganzen Prozessen und womöglich auch Kossten, die damit verbunden wären? "freien Quellcode" ist etwas unspezifisch. Man unterscheidet in der Regel: - Freie Software -> uneingeschränkt nutzbar, veränderbar, etc. aber nicht zwangsläufig gratis. Kann mit oder ohne Copyleft kommen. - Open Source -> Der Quellcode ist öffentlich, aber nicht zwangsläufig gratis oder anderweitig nutzbar. - Freeware -> Die Software ist gratis, muss aber nicht zwangsläufig öffentlich usw. sein. Im falle der GPL gibt es anscheinend Firmen, die einem bei der Durchsetzung seiner Rechte helfen. Die GPL kann man meiner Meinung nach nicht direkt verändern, obwohl es das wohl auch schon gab, und hat eine Klausel gegen weitere Einschränkungen. In dem Fall würde ich aber nicht auf deren Unterstützung hoffen. Viele Entwickler sind ziemlich unflexibel, wenn es um Lizenzen geht. Oft wird nur geschaut, ob es sich um eine wohlbekannte und/oder von der FSF anerkannte Lizenz handelt, beliebt sind z.B. MIT, BSD, GPL und co., Apache, etc. Wenn es um Freie Software geht, sind viele läute sehr heikel. In der regel ist es so, das wenn man irgendeine Einschränkung macht, sei es der Verkauf, das aufnehmen in einen Appstore, oder, so nehme ich an, keine Werbung, wird es in der regel von vielen, inklusive der FSF, nicht mehr als freie Software anerkannt, und Distributionen wie Debian nehmen derartige Software nicht mehr auf, ausser vielleicht in non-free.[1] Selbst das Vorhandensein des fundamentalen Copyleft aber auch dessen Absenz in Lizenzen hat eine gemischte Rezeption. 1) Beispiel "Commons Clause": https://commonsclause.com/ https://www.fsf.org/blogs/licensing/recent-licensing-updates https://www.gnu.org/licenses/license-list.html.en#comclause https://www.linuxjournal.com/content/redis-labs-and-common-clause
Name H. schrieb: > Ueblicherweise gibt man den Quellcode frei, wenn es einem egal > ist, was > andere damit machen... Nicht so pauschal. Manchen ist es egal was andere machen, solange die Software frei und offen bleibt. Manchen ist es egal ob es offen bleibt, aber sie bestehen darauf daß wenigstens ihr Name nicht entfernt wird. Manchen ist es egal wer es benutzt, es sei denn es handelt sich um eine Regierung von der "Achse des Bösen". Und ein kleiner Teil sagt tatsächlich "macht doch was ihr wollt".
Gast
#5757797
DPA schrieb: > - Open Source -> Der Quellcode ist öffentlich, aber nicht zwangsläufig > gratis oder anderweitig nutzbar. Nach GNU-Definition ja, die OSI hingegen definiert das im Wesen komplett anders.
Eventuell eignet sich ja die NPOSL-3.0 https://opensource.org/licenses/NPOSL-3.0 Damit hätte man zumindest eine gewisse Handhabe, falls ein verseuchter Klon im Playstore auftaucht (ich selbst habe kein Google Konto und werde da auch sicherlich nichts veröffentlichen). Denn ein Klon mit Werbung wäre ja nicht mehr Non-Profit. Das werde ich mir auf jeden Fall noch näher anschauen. Jörg
Gast
#5757904
Jemand schrieb: > DPA schrieb: >> - Open Source -> Der Quellcode ist öffentlich, aber nicht zwangsläufig >> gratis oder anderweitig nutzbar. > > Nach GNU-Definition ja, die OSI hingegen definiert das im Wesen komplett > anders. Open Source war vor der OSI aber eher so verstanden. Mir gefällt das nicht, dass das so umdefiniert wurde. Natürlich lässt sich der Begriff "Open Source" besser vermarkten als "Freie Software", und klar, beide Begriffe sind auf ihre eigene Weise schlecht gewählt, aber wenn ich irgendwo "Open Source" höre, dann gehe ich nicht gleich davon aus, dass nach OSI Standards vorgegangen wird, und selbst wenn, reflektiert FSFs Freie Software viel eher meine Interessen als OSIs Open Source. Wie auch immer, legen wir für die nachfolgende Diskussion "Open Source" als die OSI Version fest, das andere können wir ja erstmal "Public Source" oder so nennen. Joerg W. schrieb: > Eventuell eignet sich ja die NPOSL-3.0 Nö, die ist ungeeignet. Siehe: https://opensource.stackexchange.com/questions/5776/why-is-the-non-profit-open-software-license-nposl-osi-approved#answer-5777
Gast
#5757925
So nebenbei, hier noch eine grosse Liste bekannter Lizenzen, und ob die FSF und/oder die OSI diese anerkennt: https://spdx.org/licenses/ Und hier noch License-exceptions: https://spdx.org/licenses/exceptions-index.html PS: Eine geeignete ist, soweit ich gesehen habe nicht darunter.
Gast
#5758371
Ich habe schon öfter Lizenzen gelesen, die besagten, dass man damit machen kann was man will ausser sie für militärische Zwecke zu nutzen. Die waren aber selbstgestrickt und würden einer juristischen Prüfung wohl nicht standhalten. Ausserdem würde ich bezweifeln dass das irgendeine militärische Einrichtung beeindrucken würde. In USA kann man sogar die Software beschlagnahmen (und NUR militärisch nutzen), wenn angeblich die nationale Sicherheit davon abhängt - passiert z.B. bei Verschlüsselungssoftware. Georg
georg schrieb: > Die waren aber selbstgestrickt und würden einer juristischen Prüfung > wohl nicht standhalten. Warum nicht? Was willst du daran juristisch prüfen? Als Urheber (in D) kannst du in eine Lizenz reinschreiben, was immer du willst. Das eigentliche Problem wurde weiter oben schon genannt: solange du nicht willens und in der Lage bist, Lizenzverstöße aufzudecken und zu verfolgen, kannst du dir das auch sparen. Oliver
Oliver S. schrieb: > georg schrieb: >> Die waren aber selbstgestrickt und würden einer juristischen Prüfung >> wohl nicht standhalten. > > Warum nicht? Weil man schon etwas Ahnung von Juristerei braucht, um die korrekt und wasserdicht zu formulieren. > Was willst du daran juristisch prüfen? Als Urheber (in D) > kannst du in eine Lizenz reinschreiben, was immer du willst. Klar, aber wenn man jemanden wegen Lizenzverstoß verklagen will, dann wird sie ganz offensichtlich juristisch geprüft, um zu sehen, ob die Klage überhaupt Bestand hat. Eine Lizenz soll schließlich eigentlich ein rechtlich bindender Vertrag sein.
Joerg W. schrieb: > Gibt es eine lizenzrechtliche Möglichkeit (technisch geht es sowieso > nicht) zu verhindern, dass jemand sich den freien Quellcode eine App > nimmt, eventuell mit diversen Trackern "anreichert" und dann in den > Playstore stellt? Wie sollte das gehen? Eine Lizenz ist ein Dokument. Quasi ein Stück Papier. Ein Dokument kann nichts verhindern. Genau so wenig wie ein Gesetz verhindern kann, dass man es bricht.
Rolf M. schrieb: > Weil man schon etwas Ahnung von Juristerei braucht, um die korrekt und > wasserdicht zu formulieren. Nö. Überhaupt nicht. Man kann die so formulieren, wie man das möchte. Ganz ohne juristischen Beistand. Es gilt dann, was da steht. Ob es dann mit juristischen oder sonstigen Winkelzügen möglich wäre, die Linzenz zu umgehen, ist eine andere Frage. Die wird erst relevant, wenn tatsächlich mal ein Richter darüber zu entscheiden hat. Die Wahrscheinlichkeit dafür ist allerdings sehr klein. Oliver
Mark B. schrieb: > Ein Dokument kann > nichts verhindern. Genau so wenig wie ein Gesetz verhindern kann, dass > man es bricht. Es kann aber verhindern daß diese Tat jemals rechtmäßig geschehen kann. Und es befestigt einen juristischen Haken an dem man es im Einzelfall eventuell noch greifen und stoppen kann.
Bernd K. schrieb: > Mark B. schrieb: >> Ein Dokument kann >> nichts verhindern. Genau so wenig wie ein Gesetz verhindern kann, dass >> man es bricht. > > Es kann aber verhindern daß diese Tat jemals rechtmäßig geschehen kann. > Und es befestigt einen juristischen Haken an dem man es im Einzelfall > eventuell noch greifen und stoppen kann. Das ist richtig. Bedeutet aber dann, dass man im Zweifelsfall einen Rechtsanwalt damit beauftragt, Lizenzverstöße zu verfolgen. Und Anwälte arbeiten bekanntlich nicht für umsonst.
Gast
#5759239
Eigentlich hast du 2 Möglichkeiten: 1) Einen anwalt fragen 2) Eine bestehende Lizenz selbst anpassen, und auf das Beste hoffen. Ich würde es auf der MIT Lizenz aufbauen: https://opensource.org/licenses/MIT Ich Versuchs mal, Verwendung auf eigene Gefahr ;)
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Die Lizenz verbietet den Weiterverkauf oder nicht Wiederveröffentlichung aber nicht. (PS: Das ist natürlich dann technisch gesehen keine Freie Software und auch keine Open Source mehr, und vermutlich auch inkompatibel mit der GPL. Ich bin mir nicht sicher, ob es auch zu einer regulären MIT Lizenz inkompatibel wäre.)
Gast
#5759696
Oliver S. schrieb: > Ganz ohne juristischen Beistand. Es gilt dann, was da steht. Klar kannst du reinschreiben was du möchtest, es kann dann aber im Zweifelsfall sein dass sich Anwälte und Richter erstmal drüber totlachen. Und das ist nicht wirklich der Sinn einer Lizenz. Georg
Oliver S. schrieb: > Rolf M. schrieb: >> Weil man schon etwas Ahnung von Juristerei braucht, um die korrekt und >> wasserdicht zu formulieren. > > Nö. Überhaupt nicht. Man kann die so formulieren, wie man das möchte. > Ganz ohne juristischen Beistand. Es gilt dann, was da steht. > > Ob es dann mit juristischen oder sonstigen Winkelzügen möglich wäre, die > Linzenz zu umgehen, ist eine andere Frage. > > Die wird erst relevant, wenn tatsächlich mal ein Richter darüber zu > entscheiden hat. Ja, genau das hab ich ja auch geschrieben, in dem Teil, den du nicht zitiert hast.
Ich habe inzwischen beschlossen, doch bei der GPLv3 zu bleiben und das Ganze etwas spezieller und für die Mehrheit einfach uninteressant zu machen. Wenn es das nicht sowieso schon ist... Aber trotzdem vielen Dank für die Hinweise und Anregungen. Jörg
georg schrieb: > Klar kannst du reinschreiben was du möchtest, es kann dann aber im > Zweifelsfall sein dass sich Anwälte und Richter erstmal drüber > totlachen. Und das ist nicht wirklich der Sinn einer Lizenz. In D wird das nicht passieren. Prinzipiell herrscht hier Vertragsfreiheit, du darfst in die Lizenz schreiben, was du willst. Im Zweifelsfall wird das sogar ein Richter für dich durchsetzen. Aber der Fall, um den es hier geht, spielt nicht in D. Da wird jemand aus Ru von einem Server in CN Software auf den playstore in USA hochladen (oder auch beliebig anders, das ist nur ein Beispiel). Und in dem Fall ist es wirklich völlig egal, wie viele Anwälte da an dem Text gefeilt haben. Einen Richter wird der Fall niemals zu sehen bekommen, der sich dann totlachen könnte. Oliver
Oliver S. schrieb: > In D wird das nicht passieren. Prinzipiell herrscht hier > Vertragsfreiheit, du darfst in die Lizenz schreiben, was du willst. Im > Zweifelsfall wird das sogar ein Richter für dich durchsetzen. Wenn eine Lizenz Klauseln enthält die gegen geltendes deutsches Recht verstoßen ist sie dennoch unwirksam, auch wenn der Lizenznehmer der Klausel explizit zustimmt (z.B. per "Ich stimme zu"-Button). Gut, vorher muss natürlich erfolgreich geklagt werden...
Gast
#5761205
Le X. schrieb: > Wenn eine Lizenz Klauseln enthält die gegen geltendes deutsches Recht > verstoßen ist sie dennoch unwirksam Ja, die Lizenz - es sei denn sie enthält eine salvatorische Klausel. Wer nicht weiss was das ist sollte sowieso die Finger vom Selberformulieren lassen. Es ist halt doch nicht so einfach wie sich Kleinfritzchen das vorstellt. Georg
georg schrieb: > Le X. schrieb: >> Wenn eine Lizenz Klauseln enthält die gegen geltendes deutsches Recht >> verstoßen ist sie dennoch unwirksam Oder es kann auch passieren, dass man eine Formulierung ungünstig gewählt hat und diese dann nicht den gewünschten Effekt hat, weil ein Jurist sie anders auslegen kann als gemeint. > Ja, die Lizenz - es sei denn sie enthält eine salvatorische Klausel. > Wer nicht weiss was das ist sollte sowieso die Finger vom > Selberformulieren lassen. Es ist halt doch nicht so einfach wie sich > Kleinfritzchen das vorstellt. Und genau das war die ursprüngliche Aussage: Man sollte von Juristerei etwas Ahnung haben.
Gast
#5761937
georg schrieb: > Ja, die Lizenz - es sei denn sie enthält eine salvatorische Klausel. Unglaublich, wie in DE das alles überverkompliziert wird. In der Schweiz ist das der Default, OR Art. 20 Abs. 2: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19110009/index.html#a20 Wie funktioniert das eigentlich, wenn jemand aus einem anderen Land dagegen verstösst, muss man sich dann wieder mit deren Rechtsunsinn von deren Jurisdiktion usw. herumschlagen? Oder kann man festlegen, wo die Verfahren sind und welches recht angewendet werden soll? Normalerweise ist das rein innerhalb der Schweiz sehr simpel mit den Verträgen. Es ist so extrem simpel, jedesmal wenn ich was einkaufe hab ich wieder einen Abgeschlossen. Und auch die Richter hier versuchen noch, die Intention der Beteiligten zu verstehen. georg schrieb: > Ja, die Lizenz - es sei denn sie enthält eine salvatorische Klausel. Von einem anderen Blickwinkel betrachtet, sollte die Lizenz tatsächlich ungültig werden, würde das doch Heissen, dass eigentlich alle die Rechte verlieren, die ich ihnen gab. Solange ich noch der alleinige Urheber aller Quellen usw. bin, kann ich einfach eine neue Lizenz ausstellen. Ein Lizenznehmer der gegen die Lizenzbedingungen verstossen hat, wäre hingegen trotzdem noch ziemlich am Arsch, denn er hätte die Software ja dann gar nicht erst verwenden dürfen (Ausser eventuell jenachdem rein Privat).
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