Forum: PC-Programmierung Playstore via Lizenz ausschließen?


von Joerg W. (joergwolfram)


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Gibt es eine lizenzrechtliche Möglichkeit (technisch geht es sowieso 
nicht) zu verhindern, dass jemand sich den freien Quellcode eine App 
nimmt, eventuell mit diversen Trackern "anreichert" und dann in den 
Playstore stellt? Die GPL kann ja meiner Meinung nach so etwas nicht 
verhindern. Im Moment sehe ich die einzige Möglichkeit darin, nur die 
apk über meine Webseite anzubieten. Denn wenn ich sie auf F-Droid 
veröffentliche kann ja jeder den Quellcode nehmen, die App bauen und im 
PS veröffentlichen. Oder?

Jörg

von Clemens L. (c_l)


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So eine Einschränkung geht nicht mit irgendeiner Open-Source™-Lizenz, 
weil das gegen Punkt 6 verstoßen würde: 
https://opensource.org/osd#fields-of-endeavor

Du musst dir schon deine eigene JöL schreiben, die genau das verbietet.

von Purzel H. (hacky)


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Ueblicherweise gibt man den Quellcode frei, wenn es einem egal ist, was 
andere damit machen...

: Bearbeitet durch User
von DPA (Gast)


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Zunächst: Ich bin kein Anwalt.

Ich sehe keinen Grund, warum man eine derartige Bedingung nicht in eine 
Lizenz aufnehmen könnte. Man kann jenachdem auch bestehende Lizenzen 
erweitern. Das Problem ist halt, wenn dagegen jemand verstösst, will man 
das dann wirklich verfolgen, mit den ganzen Prozessen und womöglich auch 
Kossten, die damit verbunden wären?

"freien Quellcode" ist etwas unspezifisch. Man unterscheidet in der 
Regel:
 - Freie Software -> uneingeschränkt nutzbar, veränderbar, etc. aber 
nicht zwangsläufig gratis. Kann mit oder ohne Copyleft kommen.
 - Open Source -> Der Quellcode ist öffentlich, aber nicht zwangsläufig 
gratis oder anderweitig nutzbar.
 - Freeware -> Die Software ist gratis, muss aber nicht zwangsläufig 
öffentlich usw. sein.

Im falle der GPL gibt es anscheinend Firmen, die einem bei der 
Durchsetzung seiner Rechte helfen. Die GPL kann man meiner Meinung nach 
nicht direkt verändern, obwohl es das wohl auch schon gab, und hat 
eine Klausel gegen weitere Einschränkungen. In dem Fall würde ich aber 
nicht auf deren Unterstützung hoffen.

Viele Entwickler sind ziemlich unflexibel, wenn es um Lizenzen geht. Oft 
wird nur geschaut, ob es sich um eine wohlbekannte und/oder von der FSF 
anerkannte Lizenz handelt, beliebt sind z.B. MIT, BSD, GPL und co., 
Apache, etc.

Wenn es um Freie Software geht, sind viele läute sehr heikel. In der 
regel ist es so, das wenn man irgendeine Einschränkung macht, sei es der 
Verkauf, das aufnehmen in einen Appstore, oder, so nehme ich an, keine 
Werbung, wird es in der regel von vielen, inklusive der FSF, nicht mehr 
als freie Software anerkannt, und Distributionen wie Debian nehmen 
derartige Software nicht mehr auf, ausser vielleicht in non-free.[1] 
Selbst das Vorhandensein des fundamentalen Copyleft aber auch dessen 
Absenz in Lizenzen hat eine gemischte Rezeption.

1) Beispiel "Commons Clause":
https://commonsclause.com/
https://www.fsf.org/blogs/licensing/recent-licensing-updates
https://www.gnu.org/licenses/license-list.html.en#comclause
https://www.linuxjournal.com/content/redis-labs-and-common-clause

von Bernd K. (prof7bit)


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Name H. schrieb:
> Ueblicherweise gibt man den Quellcode frei, wenn es einem egal
> ist, was
> andere damit machen...

Nicht so pauschal. Manchen ist es egal was andere machen, solange die 
Software frei und offen bleibt. Manchen ist es egal ob es offen bleibt, 
aber sie bestehen darauf daß wenigstens ihr Name nicht entfernt wird. 
Manchen ist es egal wer es benutzt, es sei denn es handelt sich um eine 
Regierung von der "Achse des Bösen". Und ein kleiner Teil sagt 
tatsächlich "macht doch was ihr wollt".

von Jemand (Gast)


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DPA schrieb:
> - Open Source -> Der Quellcode ist öffentlich, aber nicht zwangsläufig
> gratis oder anderweitig nutzbar.

Nach GNU-Definition ja, die OSI hingegen definiert das im Wesen komplett 
anders.

von Joerg W. (joergwolfram)


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Eventuell eignet sich ja die NPOSL-3.0

https://opensource.org/licenses/NPOSL-3.0

Damit hätte man zumindest eine gewisse Handhabe, falls ein verseuchter 
Klon im Playstore auftaucht (ich selbst habe kein Google Konto und werde 
da auch sicherlich nichts veröffentlichen). Denn ein Klon mit Werbung 
wäre ja nicht mehr Non-Profit. Das werde ich mir auf jeden Fall noch 
näher anschauen.

Jörg

von DPA (Gast)


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Jemand schrieb:
> DPA schrieb:
>> - Open Source -> Der Quellcode ist öffentlich, aber nicht zwangsläufig
>> gratis oder anderweitig nutzbar.
>
> Nach GNU-Definition ja, die OSI hingegen definiert das im Wesen komplett
> anders.

Open Source war vor der OSI aber eher so verstanden. Mir gefällt das 
nicht, dass das so umdefiniert wurde. Natürlich lässt sich der Begriff 
"Open Source" besser vermarkten als "Freie Software", und klar, beide 
Begriffe sind auf ihre eigene Weise schlecht gewählt, aber wenn ich 
irgendwo "Open Source" höre, dann gehe ich nicht gleich davon aus, dass 
nach OSI Standards vorgegangen wird, und selbst wenn, reflektiert FSFs 
Freie Software viel eher meine Interessen als OSIs Open Source.

Wie auch immer, legen wir für die nachfolgende Diskussion "Open Source" 
als die OSI Version fest, das andere können wir ja erstmal "Public 
Source" oder so nennen.

Joerg W. schrieb:
> Eventuell eignet sich ja die NPOSL-3.0

Nö, die ist ungeeignet. Siehe: 
https://opensource.stackexchange.com/questions/5776/why-is-the-non-profit-open-software-license-nposl-osi-approved#answer-5777

von DPA (Gast)


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So nebenbei, hier noch eine grosse Liste bekannter Lizenzen, und ob die 
FSF und/oder die OSI diese anerkennt: https://spdx.org/licenses/
Und hier noch License-exceptions: 
https://spdx.org/licenses/exceptions-index.html

PS: Eine geeignete ist, soweit ich gesehen habe nicht darunter.

von georg (Gast)


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Ich habe schon öfter Lizenzen gelesen, die besagten, dass man damit 
machen kann was man will ausser sie für militärische Zwecke zu nutzen. 
Die waren aber selbstgestrickt und würden einer juristischen Prüfung 
wohl nicht standhalten.

Ausserdem würde ich bezweifeln dass das irgendeine militärische 
Einrichtung beeindrucken würde. In USA kann man sogar die Software 
beschlagnahmen (und NUR militärisch nutzen), wenn angeblich die 
nationale Sicherheit davon abhängt - passiert z.B. bei 
Verschlüsselungssoftware.

Georg

von Oliver S. (oliverso)


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georg schrieb:
> Die waren aber selbstgestrickt und würden einer juristischen Prüfung
> wohl nicht standhalten.

Warum nicht? Was willst du daran juristisch prüfen? Als Urheber (in D) 
kannst du in eine Lizenz reinschreiben, was immer du willst.

Das eigentliche Problem wurde weiter oben schon genannt: solange du 
nicht willens und in der Lage bist, Lizenzverstöße aufzudecken und zu 
verfolgen, kannst du dir das auch sparen.

Oliver

von Rolf M. (rmagnus)


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Oliver S. schrieb:
> georg schrieb:
>> Die waren aber selbstgestrickt und würden einer juristischen Prüfung
>> wohl nicht standhalten.
>
> Warum nicht?

Weil man schon etwas Ahnung von Juristerei braucht, um die korrekt und 
wasserdicht zu formulieren.

> Was willst du daran juristisch prüfen? Als Urheber (in D)
> kannst du in eine Lizenz reinschreiben, was immer du willst.

Klar, aber wenn man jemanden wegen Lizenzverstoß verklagen will, dann 
wird sie ganz offensichtlich juristisch geprüft, um zu sehen, ob die 
Klage überhaupt Bestand hat. Eine Lizenz soll schließlich eigentlich ein 
rechtlich bindender Vertrag sein.

von Mark B. (markbrandis)


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Joerg W. schrieb:
> Gibt es eine lizenzrechtliche Möglichkeit (technisch geht es sowieso
> nicht) zu verhindern, dass jemand sich den freien Quellcode eine App
> nimmt, eventuell mit diversen Trackern "anreichert" und dann in den
> Playstore stellt?

Wie sollte das gehen?

Eine Lizenz ist ein Dokument. Quasi ein Stück Papier. Ein Dokument kann 
nichts verhindern. Genau so wenig wie ein Gesetz verhindern kann, dass 
man es bricht.

von Oliver S. (oliverso)


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Rolf M. schrieb:
> Weil man schon etwas Ahnung von Juristerei braucht, um die korrekt und
> wasserdicht zu formulieren.

Nö. Überhaupt nicht. Man kann die so formulieren, wie man das möchte. 
Ganz ohne juristischen Beistand. Es gilt dann, was da steht.

Ob es dann mit juristischen oder sonstigen Winkelzügen möglich wäre, die 
Linzenz zu umgehen, ist eine andere Frage.

Die wird erst relevant, wenn tatsächlich mal ein Richter darüber zu 
entscheiden hat. Die Wahrscheinlichkeit dafür ist allerdings sehr klein.

Oliver

von Bernd K. (prof7bit)


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Mark B. schrieb:
> Ein Dokument kann
> nichts verhindern. Genau so wenig wie ein Gesetz verhindern kann, dass
> man es bricht.

Es kann aber verhindern daß diese Tat jemals rechtmäßig geschehen kann. 
Und es befestigt einen juristischen Haken an dem man es im Einzelfall 
eventuell noch greifen und stoppen kann.

von Mark B. (markbrandis)


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Bernd K. schrieb:
> Mark B. schrieb:
>> Ein Dokument kann
>> nichts verhindern. Genau so wenig wie ein Gesetz verhindern kann, dass
>> man es bricht.
>
> Es kann aber verhindern daß diese Tat jemals rechtmäßig geschehen kann.
> Und es befestigt einen juristischen Haken an dem man es im Einzelfall
> eventuell noch greifen und stoppen kann.

Das ist richtig. Bedeutet aber dann, dass man im Zweifelsfall einen 
Rechtsanwalt damit beauftragt, Lizenzverstöße zu verfolgen. Und Anwälte 
arbeiten bekanntlich nicht für umsonst.

von DPA (Gast)


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Eigentlich hast du 2 Möglichkeiten:

1) Einen anwalt fragen

2) Eine bestehende Lizenz selbst anpassen, und auf das Beste hoffen.

Ich würde es auf der MIT Lizenz aufbauen:
https://opensource.org/licenses/MIT

Ich Versuchs mal, Verwendung auf eigene Gefahr ;)
1
The be nice License
2
3
Copyright <YEAR> <COPYRIGHT HOLDER>
4
5
Permission is hereby granted, free of charge, to any person obtaining a copy of this software and associated documentation files (the "Software"), to deal in the Software without restriction, including without limitation the rights to use, copy, modify, merge, publish, distribute, sublicense, and/or sell copies of the Software, and to permit persons to whom the Software is furnished to do so, subject to the following conditions:
6
7
1) This software mustn't be modified, combined or distributed with other
8
software in a way which:
9
1.a) makes it display, open or redirect to advertisements, or serve in any other way to advertise something
10
1.b) makes it track the user and/or send private information about the user to a 3rd-party, except to the extent necessary for the software to fulfill its purpose
11
1.c) adds DRM restrictions and/or any kind of online activation
12
1.d) adds any kind of activation which in some way or at some point requires the disclosure of personal informations other than such necessary for fulfilling a payment for buying the software
13
1.e) requires a connection to a server in such a way that shutting down the server would make the software unusable or remove a majority of it's functionality
14
1.f) requires or incentives the purchase of additional content or parts of the software from within the software, directly or indirectly, not even implicitly (by intentionally including an anoyance or impare the usabillity of the software for example). But the sale of the software itself is allowed. Providing a demo version of the software too, provided everyone is clearly and consisely informed that it is a demo an what that means.
15
16
2) If the software is not provided free of charge, it must be sold as a whole and without recurring fees. Subscription models are not allowed.
17
18
The above copyright notice and this permission notice shall be included in all copies or substantial portions of the Software.
19
20
THE SOFTWARE IS PROVIDED "AS IS", WITHOUT WARRANTY OF ANY KIND, EXPRESS OR IMPLIED, INCLUDING BUT NOT LIMITED TO THE WARRANTIES OF MERCHANTABILITY, FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE AND NONINFRINGEMENT. IN NO EVENT SHALL THE AUTHORS OR COPYRIGHT HOLDERS BE LIABLE FOR ANY CLAIM, DAMAGES OR OTHER LIABILITY, WHETHER IN AN ACTION OF CONTRACT, TORT OR OTHERWISE, ARISING FROM, OUT OF OR IN CONNECTION WITH THE SOFTWARE OR THE USE OR OTHER DEALINGS IN THE SOFTWARE.

Die Lizenz verbietet den Weiterverkauf oder nicht Wiederveröffentlichung 
aber nicht.

(PS: Das ist natürlich dann technisch gesehen keine Freie Software und 
auch keine Open Source mehr, und vermutlich auch inkompatibel mit der 
GPL. Ich bin mir nicht sicher, ob es auch zu einer regulären MIT Lizenz 
inkompatibel wäre.)

von georg (Gast)


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Oliver S. schrieb:
> Ganz ohne juristischen Beistand. Es gilt dann, was da steht.

Klar kannst du reinschreiben was du möchtest, es kann dann aber im 
Zweifelsfall sein dass sich Anwälte und Richter erstmal drüber 
totlachen. Und das ist nicht wirklich der Sinn einer Lizenz.

Georg

von Rolf M. (rmagnus)


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Oliver S. schrieb:
> Rolf M. schrieb:
>> Weil man schon etwas Ahnung von Juristerei braucht, um die korrekt und
>> wasserdicht zu formulieren.
>
> Nö. Überhaupt nicht. Man kann die so formulieren, wie man das möchte.
> Ganz ohne juristischen Beistand. Es gilt dann, was da steht.
>
> Ob es dann mit juristischen oder sonstigen Winkelzügen möglich wäre, die
> Linzenz zu umgehen, ist eine andere Frage.
>
> Die wird erst relevant, wenn tatsächlich mal ein Richter darüber zu
> entscheiden hat.

Ja, genau das hab ich ja auch geschrieben, in dem Teil, den du nicht 
zitiert hast.

von Joerg W. (joergwolfram)


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Ich habe inzwischen beschlossen, doch bei der GPLv3 zu bleiben und das 
Ganze etwas spezieller und für die Mehrheit einfach uninteressant zu 
machen. Wenn es das nicht sowieso schon ist...

Aber trotzdem vielen Dank für die Hinweise und Anregungen.

Jörg

von Oliver S. (oliverso)


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georg schrieb:
> Klar kannst du reinschreiben was du möchtest, es kann dann aber im
> Zweifelsfall sein dass sich Anwälte und Richter erstmal drüber
> totlachen. Und das ist nicht wirklich der Sinn einer Lizenz.

In D wird das nicht passieren. Prinzipiell herrscht hier 
Vertragsfreiheit, du darfst in die Lizenz schreiben, was du willst. Im 
Zweifelsfall wird das sogar ein Richter für dich durchsetzen.

Aber der Fall, um den es hier geht, spielt nicht in D.

Da wird jemand aus Ru von einem Server in CN Software auf den playstore 
in USA hochladen (oder auch beliebig anders, das ist nur ein Beispiel). 
Und in dem Fall ist es wirklich völlig egal, wie viele Anwälte da an dem 
Text gefeilt haben. Einen Richter wird der Fall niemals zu sehen 
bekommen, der sich dann totlachen könnte.

Oliver

: Bearbeitet durch User
von Le X. (lex_91)


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Oliver S. schrieb:
> In D wird das nicht passieren. Prinzipiell herrscht hier
> Vertragsfreiheit, du darfst in die Lizenz schreiben, was du willst. Im
> Zweifelsfall wird das sogar ein Richter für dich durchsetzen.

Wenn eine Lizenz Klauseln enthält die gegen geltendes deutsches Recht 
verstoßen ist sie dennoch unwirksam, auch wenn der Lizenznehmer der 
Klausel explizit zustimmt (z.B. per "Ich stimme zu"-Button).

Gut, vorher muss natürlich erfolgreich geklagt werden...

von georg (Gast)


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Le X. schrieb:
> Wenn eine Lizenz Klauseln enthält die gegen geltendes deutsches Recht
> verstoßen ist sie dennoch unwirksam

Ja, die Lizenz - es sei denn sie enthält eine salvatorische Klausel.
Wer nicht weiss was das ist sollte sowieso die Finger vom 
Selberformulieren lassen. Es ist halt doch nicht so einfach wie sich 
Kleinfritzchen das vorstellt.

Georg

von Rolf M. (rmagnus)


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georg schrieb:
> Le X. schrieb:
>> Wenn eine Lizenz Klauseln enthält die gegen geltendes deutsches Recht
>> verstoßen ist sie dennoch unwirksam

Oder es kann auch passieren, dass man eine Formulierung ungünstig 
gewählt hat und diese dann nicht den gewünschten Effekt hat, weil ein 
Jurist sie anders auslegen kann als gemeint.

> Ja, die Lizenz - es sei denn sie enthält eine salvatorische Klausel.
> Wer nicht weiss was das ist sollte sowieso die Finger vom
> Selberformulieren lassen. Es ist halt doch nicht so einfach wie sich
> Kleinfritzchen das vorstellt.

Und genau das war die ursprüngliche Aussage: Man sollte von Juristerei 
etwas Ahnung haben.

von DPA (Gast)


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georg schrieb:
> Ja, die Lizenz - es sei denn sie enthält eine salvatorische Klausel.

Unglaublich, wie in DE das alles überverkompliziert wird. In der Schweiz 
ist das der Default, OR Art. 20 Abs. 2: 
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19110009/index.html#a20

Wie funktioniert das eigentlich, wenn jemand aus einem anderen Land 
dagegen verstösst, muss man sich dann wieder mit deren Rechtsunsinn von 
deren Jurisdiktion usw. herumschlagen? Oder kann man festlegen, wo die 
Verfahren sind und welches recht angewendet werden soll?

Normalerweise ist das rein innerhalb der Schweiz sehr simpel mit den 
Verträgen. Es ist so extrem simpel, jedesmal wenn ich was einkaufe hab 
ich wieder einen Abgeschlossen. Und auch die Richter hier versuchen 
noch, die Intention der Beteiligten zu verstehen.

georg schrieb:
> Ja, die Lizenz - es sei denn sie enthält eine salvatorische Klausel.

Von einem anderen Blickwinkel betrachtet, sollte die Lizenz tatsächlich 
ungültig werden, würde das doch Heissen, dass eigentlich alle die Rechte 
verlieren, die ich ihnen gab. Solange ich noch der alleinige Urheber 
aller Quellen usw. bin, kann ich einfach eine neue Lizenz ausstellen. 
Ein Lizenznehmer der gegen die Lizenzbedingungen verstossen hat, wäre 
hingegen trotzdem noch ziemlich am Arsch, denn er hätte die Software ja 
dann gar nicht erst verwenden dürfen (Ausser eventuell jenachdem rein 
Privat).

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