Forum: Offtopic Was sind die Kosten der Beratung eines Patentanwaltes in Sachen Elektrotechnik?


von Zeitjäger  . (forgoden)


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Auf Youtube gibt es einen Patentanwalt der ähnlich Videos macht wie 
Kanzlei WBS, allerdings kennt er sich nur mit chemischen Prozessen aus. 
Wo finde ich einen sympathischen Patentanwalt im Bereich Elektrotechnik 
in München? Kostet für jede Frage Geld oder wie funktioniert das denn 
genau mit Kosten? Kann man einen Patentanwalt so überreden dass er meine 
Erfindung erst mal kostenlos bei der Patentierung hilft, aber dann 1% 
Provision von meinem Gewinn durch die geniale Erfindung bekommt ?

von Pandur S. (jetztnicht)


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Es ist bei uns nicht ueblich Anwaelte mit einer Beteiligung zu bezahlen. 
Aber vielleicht funktioniert es ja. Wobei, die hoeren viel interessante 
Dinge, alle aufgehypt als der unmittelbare Jackpot.
Das letzte Mal, als ich anfragte, war's in der Groessenordnung von 2500 
Euro pro Tag. Angebrochene Tage werden voll verrechnet.

von Weingut P. (weinbauer)


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Schau mal ob es in Deiner Umgebung sowas wie n Erfinderclub gibt. Solche 
Clubs haben oft auch n Patentanwalt in Kooperation, Clubmitglieder 
bekommen dann etwas günstigere Konditionen.

Ansonsten sind ~ 250 EUR die Stunde gängig und da kommen schnell Summen 
zusammen.

Wenn Du Dich entschließen solltest n Patent anzumelden, dann such Dir 
erst beim DPMA Anmeldungen aus dem Bereich und studiere die eingehend. 
Mach den Entwurf in Erstfassung selbst und geh damit dann zum PA.
Auch Interessant ist das Gebrauchsmuster. Ist etwas einfacher zu 
erreichen und günstiger im Erhalt, auch die Prüfung ist nicht ganz so 
scharf, kann aber halt nur maximal 10 Jahre laufen.

Aber ... macht nur selten Sinn. Schauen das man kein anderes Patent 
tangiert, machen und Klappe halten wies geht.

von Percy N. (vox_bovi)


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Zitronen F. schrieb:
> Es ist bei uns nicht ueblich Anwaelte mit einer Beteiligung zu bezahlen.

Genauer gesagt, es ist für Rechtsanwälte unzulässig. In Ausnahmefällen 
kann gemäß § 4 a RVG ein bedingtes Erfolgshonorar vereinbart werden, 
aber das ist mit einer Beteiligung nicht vergleichbar.

Ergänzung: § 4 II RVG erlaubt lediglich, die Kostentragungspflicht 
teilweise von der Beitreibbarkeit abhängig zu machen.

: Bearbeitet durch User
von Zeitjäger  . (forgoden)


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Gelten die US, CN, KR, JP Patente auch in Deutschland oder nur die DE 
Patente? Wenn hier nur die DE Patente gelten, dann brauch ich hier nur 
nach DE zu recherchieren?

von Pandur S. (jetztnicht)


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Jein. Ein bestehendes Patent kann innerhalb einer Frist auf zusaetzliche 
Laender erweitert werden. Ein Schweizer Patent glaub innerhalb des 
ersten Jahres. Dann gibt es noch europaeische Patente..

Viel wichtiger als das Patent selbst ist dessen Durchsetzung. Du glaubst 
eine Konkurrent hat dein Patent verletzt. Dann musst du klagen. Ein 
Patent ist leider nicht selbstverteidigend. Das kann ins Geld gehen.

von Gerd E. (robberknight)


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Zitronen F. schrieb:
> Viel wichtiger als das Patent selbst ist dessen Durchsetzung. Du glaubst
> eine Konkurrent hat dein Patent verletzt. Dann musst du klagen. Ein
> Patent ist leider nicht selbstverteidigend. Das kann ins Geld gehen.

ganz richtig. Ein Patent bringt Dir gar nichts wenn Du nicht genug 
Kapital hast, um das bis zur letzten Instanz durchzufechten. Die Kosten 
dafür können gut im 6-stelligen Bereich liegen.

Daher sind Patente für Privatpersonen meist so gut wie wertlos und nur 
für größere Firmen sinnvoll.

von Zeitjäger  . (forgoden)


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Andere anklagen will ich auch gar nicht. Es geht darum dass andere MICH 
nicht anklagen können, weil ich auf mein Produkt patentiert habe.

von M.K. B. (mkbit)


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Helmut V. schrieb:
> Andere anklagen will ich auch gar nicht. Es geht darum dass andere MICH
> nicht anklagen können, weil ich auf mein Produkt patentiert habe.

Dann kannst du es auch irgendwie beglaubigt veröffentlichen. Damit ist 
es nicht mehr neu. Damit hast du aber auch keinen Schutz und könntest es 
auch nicht lizenzieren.

von Gerd E. (robberknight)


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Helmut V. schrieb:
> Andere anklagen will ich auch gar nicht. Es geht darum dass andere MICH
> nicht anklagen können, weil ich auf mein Produkt patentiert habe.

Doch, klar können Dich die anderen verklagen. Du musst Deinem Anwalt, 
den Gutachtern und den  Gerichten in den verschiedenen Instanzen 
Vorschuss zahlen, auch wenn Du Dich nur verteitigst. Erst wenn ein 
Urteil rechtskräftig wird, muss der Verlierer die ganzen Gerichts- und 
Anwaltskosten des Gegners übernehmen.

Die Klagen also einfach so lange und gehen immer in die nächste Instanz 
bis Du die Vorschüsse nicht mehr leisten kannst. Das wars dann.

Ohne mehrere Millionen Spielgeld zur Verteidigung ist ein Patent 
praktisch wertlos.

: Bearbeitet durch User
von Zeitjäger  . (forgoden)


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Warum kann dann Apple nicht Samsung kaputtmachen durch ständig nächste 
Instanz mit Anwaltskosten?

: Bearbeitet durch User
von Hannes J. (Firma: _⌨_) (pnuebergang)


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Was mkbit meint nennt sich Defensivpublikation 
https://de.wikipedia.org/wiki/Defensivpublikation

Helmut V. schrieb:
> Warum kann dann Apple nicht Samsung kaputtmachen durch ständig nächste
> Instanz mit Anwaltskosten?

Samsung und Apple haben sich sieben Jahre lang wegen Patenten durch alle 
Instanzen und diverse Wiederaufnahmen des Verfahrens gestritten und sind 
wahrscheinlich heute noch nicht ganz durch. Von den Anwaltskosten hätte 
das ganze Forum in Rente gehen können.

Aber Apple und Samsung haben beide eine Mörderkohle und schlussendlich 
sind beide in Teilbereichen voneinander abhängig.

Eine schnelle Runde googeln ergab dass Apple im Jahr 2017 etwa 75000 
Patente besaß, Samsung im gleichen Jahr bei sagenhaften 1,2 Millionen 
Patenten lag. Eine andere Quelle gibt für Samsung "nur" 350000 Patente 
an. Damit kann man sich schon gegenseitig über Jahre hinweg streiten und 
sich zum Schluss doch wieder gegenseitig die Patente lizenzieren.

Momentan streitet sich Apple lieber mit Qualcomm über die Bezahlung von 
Patenten (Apple will nicht zahlen). Qualcomm hat zum Teil 
Verkaufsverbote für ältere Apple-Handies vor Gericht erstritten. Alleine 
für das Verkaufsverbot in Deutschland musste Qualcomm eine 
Sicherheitsleistung von 1,34 Milliarden Euro hinterlegen. Das hat 
Qualcomm gemacht 
https://www.zeit.de/digital/2019-01/patentstreit-qualcomm-apple-verkaufsverbot-iphones-deutschland

So spielen die Großen Jungs das Patent-Milliardenspiel.

: Bearbeitet durch User
von Zeitjäger  . (forgoden)


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Ist Defensivpublikation dasselbe wie Offenlegung ?

Wäre Defensivpublikation für einen einzelnen Erfinder der nicht so viel 
Geld hat (8000€), der bessere Weg?

Aus wiki:
>> Veröffentlichung im Internet, zum Beispiel auf firmeneigener Website oder bei 
einem kommerziellen Datenbankanbieter.

Geht die Publizierung also mit Youtube ? Denn dort wird ja Datum 
registriert.

: Bearbeitet durch User
von Jemin K. (jkam)


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Gerd E. schrieb:
> ganz richtig. Ein Patent bringt Dir gar nichts wenn Du nicht genug
> Kapital hast, um das bis zur letzten Instanz durchzufechten. Die Kosten
> dafür können gut im 6-stelligen Bereich liegen.
>
> Daher sind Patente für Privatpersonen meist so gut wie wertlos und nur
> für größere Firmen sinnvoll.

Das, und nur das, ist die einzige sinnvolle Antwort in diesem Thread.
Und das sage ich als jemand der einige deutsche, EU und internationale 
Patente durchgebracht hat. Aber privat? Völlig sinnlos, es sei denn man 
will es an eine Firma verkaufen.

von Dumdi D. (dumdidum)


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Erst mal die Basics;
- Arbeitest Du als Angestellter? Dann musst Du sowieso eine 
Erfindungsmeldung bei Arbeitgeber machen, und darfst nicht einfach ein 
Patent anmelden
- was willst Du am Ende machen? Ein Startup gründen und viel 
Fremdkapital einwerben, ja dann ist eine Patentanmeldung nötig. Direkt 
danach mit den fertigen Funktionsprototypen Investoren anwerben.
- Mit Deiner kleinen Firma ein Produkt auf den Markt bringen? Dann ist 
CE das Problem an dem Du arbeiten solltest. Defensivpubliktion wurde 
bereits erwähnt, muss man sich überlegen.

von Zeitjäger  . (forgoden)


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Ich bin Sozialempfänger. Also völlig unabhängig von Firmen. Dieses 
Produkt habe ich solange dran entwickelt bis sie für jeden genial ist. 
Damit will ich jetzt Geld verdienen. Wegen CE muss das Produkt am Anfang 
noch nicht mal verkauft werden, sondern jeder kann ihn gegen Bezahlung 
eine Stunde ausprobieren. Ähnlich wie ein neuartiges elektronisches 
Musikinstrument das auf der Bühne gegen Eintrittspreis gespielt wird und 
viele den neuartigen Klang hören will. Solange das Instrument in Händen 
des Erfinder liegt, kann wohl kaum einer auf CE schauen ...

Ich will noch nicht mal Investoren, weil da wieder neue Abhängigkeiten 
entstehen. Das Geld durchs Klienten/Publikum will ich mit Hilfe meines 
neuen Produktes eintreiben, bis ich ein Start-Up gründen kann und nach 
und nach auch Probleme wie CE beseitigen.

Also schon gewerblich ... muss sie deswegen auf eine Firma patentiert 
sein?. Soweit ich weiss kann sie auch auf meinen Namen patentiert sein. 
Und Gebrauchsmuster ist ja nicht so teuer ?

von Michael B. (laberkopp)


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Helmut V. schrieb:
> Ich bin Sozialempfänger.

Vergiss Patente. Du hast nicht ansatzweise genug Geld für das Spiel.

Was nützt dir ein Patent, wenn du es nicht verteidigen kannst ?

Was nützt dir ein Patent in Deutschland, wenn es in 187 anderen Ländern 
nicht patentiert ist und du dir die patentkosten auch niemals leisten 
können wirst ?

Veröffentliche die Idee, setze sie um, und suche Kunden.

Suchst du mit der Idee Geldgeber, mache eine provisorische QLC 
Patenteinreichung beim DPMA (kostenlos) und wenn du in 12 Monaten einen 
Geldgeber findest, kann der das Patent bezahlen.

Schlimm ist es nur, wenn andere (grosse Firmen) die Idee auch schon 
hatten und sie vor deine Veröffentlichung patentiert haben.

http://www.dse-faq.elektronik-kompendium.de/dse-faq.htm#L

von Percy N. (vox_bovi)


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Michael B. schrieb:
> Helmut V. schrieb:
>> Ich bin Sozialempfänger.
>
> Vergiss Patente. Du hast nicht ansatzweise genug Geld für das Spiel.
>
Falscher Ansatz.

In dieser Lage verlangt man vom Jobcenter, Sozialamt oder welchem 
Leistungsträger auch immer, die Kosten zu übernehmen. Falls das Patent 
lukrativ sein könnte, ist die Kostenübernahme geeignet und evtl auch 
erforderlich, um die Hilfsbedürftigkeit zu beheben.

Klagen vor dem Sozialgericht sind kostenfrei.  Außerdem kann wegen der 
Komplexität der Angelegenheit die Beiordnung eines RA geboten sein.

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