Nach dem heutigen Sturm habe ich 2 Schieferplatten auf dem Hof vorgefunden, ein Blick aus dem Dachfenster bestätigt das Fehlen dieser Platten. Da es sich hierbei ja nur um Verschönerungsarbeiten handelt, bringt es was dies als Versicherungsschaden zu melden?
Peter N. schrieb: > Da es sich hierbei ja nur um Verschönerungsarbeiten handelt, bringt es > was dies als Versicherungsschaden zu melden? Sturmschaden ist Sturmschaden. Allerdings würde ich keinen Dachdecker rufen, wenn du ein Schieferdach hast. Die machen beim hochgehen mehr kaputt als ganz. Bei allen anderen Dacharten: Was hast du zu verlieren?
Peter N. schrieb: > Da es sich hierbei ja nur um Verschönerungsarbeiten handelt, bringt es > was dies als Versicherungsschaden zu melden? Gut, dass Du hier fragst. Tust Du das bei der Versicherung, ist diese möglicherweise Schad belastet. Unabhängig davon, ob Du die Versicherung in Anspruch genommen hast. LG old.
Welcher Versicherung willst du das denn anlasten? Elementarschaden-Vers., Hausrat-Vers., Gebäude-Vers.? Hier danach zu fragen, ist ziemlich aussichtslos, denn je nach Versicherungsträger variieren auch die Bedingungen. Schau erstmal in die Policen, das ist aufschlussreicher, als dieses Forum. Schau aber erstmal ob die Lattung mängelfrei ist, sonst wird dir auf Grund schlechtem Zustand die Leistung verweigert.
Aus der W. schrieb: > Peter N. schrieb: >> Da es sich hierbei ja nur um Verschönerungsarbeiten handelt, bringt es >> was dies als Versicherungsschaden zu melden? > > Gut, dass Du hier fragst. Tust Du das bei der Versicherung, > ist diese möglicherweise Schad belastet. Unabhängig davon, > ob Du die Versicherung in Anspruch genommen hast. > Ach, wirklich? In welcher Rechtsordnung soll das denn gelten? Vielleicht solltest Du mal § 30 VVG lesen.
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Erstmal herzlichen Dank für eure Antworten! Es geht hier nur um die Verkleidung des Schornsteins mit Schieferplatten, das Dach selbst ist noch mit den üblichen Dachpfannen aus dem Bj63 belegt und hat bisher sämtliche Stürme schadlos überstanden. Falls „Schad belastet” das gleiche bedeutet wie bei der Kfz-Vs (Hochstufung) lass ich das. Im Grunde ist es mir ja eigentlich egal, ich schau mir den Schornstein nicht jeden Tag an und freu mich darüber wie schön der verschiefert ist... Selbst wenn die Versicherung etwas zahlen würde, wird es kaum reichen da einen Dachdecker hochzuschicken. Meine Lieblingssuchmaschine erzählte mir zu diesem speziellen Vorfall leider nichts, und es war nur eine kleine Anfrage die sich hiermit erledigt hat: schei3 drauf!
Peter N. schrieb: > Falls „Schad belastet” das gleiche bedeutet wie bei der Kfz-Vs > (Hochstufung) lass ich das. Bei der KFZ-Versicherung kann man den Schaden durch die Versicherung regeln lassen und ihr anschliessend das Geld erstatten. Dann ist sie nicht mehr „Schad belastet”. >> Schau aber erstmal ob die Lattung mängelfrei ist, sonst wird dir >> auf Grund schlechtem Zustand die Leistung verweigert. Das kann man vielleicht an einem sonnigen Tag schon von unten per Fernglas sehen.
Lothar M. schrieb: > Welcher Versicherung willst du das denn anlasten? > > Elementarschaden-Vers., Hausrat-Vers., Gebäude-Vers.? > > Hier danach zu fragen, ist ziemlich aussichtslos, denn je nach > Versicherungsträger variieren auch die Bedingungen. > > Schau erstmal in die Policen, das ist aufschlussreicher, als dieses > Forum. > Das Einfachste wäre, bei jedem in Frage kommenden Versicherer auf den Busch zu klopfen und die Antwort genau mit der Police zu vergleichen. > Schau aber erstmal ob die Lattung mängelfrei ist, sonst wird dir auf > Grund schlechtem Zustand die Leistung verweigert. Hast Du Sorge, er könnte nicht mehr alle Latten am Schornstein haben?
Percy N. schrieb: >> Schau aber erstmal ob die Lattung mängelfrei ist, sonst wird dir auf >> Grund schlechtem Zustand die Leistung verweigert. > > Hast Du Sorge, er könnte nicht mehr alle Latten am Schornstein haben? Vielleicht wurden die Schieferplatten ja von einem Italiener angebracht. Der versteht unter "latte" etwas anderes als ein Deutscher. :-)
Das düfte als Elemmentarschaden gelten, wenn diese in Deiner Versicherung enthalten sind. Ich denke es geht schneller einen befreundeten Dachdecker auf ein Bier einzuladen.
Percy N. schrieb: > Aus der W. schrieb: >> Peter N. schrieb: >>> Da es sich hierbei ja nur um Verschönerungsarbeiten handelt, bringt es >>> was dies als Versicherungsschaden zu melden? >> >> Gut, dass Du hier fragst. Tust Du das bei der Versicherung, >> ist diese möglicherweise Schad belastet. Unabhängig davon, >> ob Du die Versicherung in Anspruch genommen hast. >> > > Ach, wirklich? In welcher Rechtsordnung soll das denn gelten? > > Vielleicht solltest Du mal § 30 VVG lesen. Bei früheren Unfallversicherungen (zumindest die eine, die ich näher betrachtet hatte) gab es die ungewöhnliche Regel, daß schon die Behauptung eines Schadenfalles durch den VN das beiderseitige Sonderkündigungsrecht auslöste. Sonst, bei Hausrat z.B., mußte der Schadensfall erst durch Zahlung anerkannt worden sein. Aber die Versicherer führen schufaähnliche "schwarze Datenbanken" in denen sie alle möglichen Dinge speichern und teils auch unter sich weiterleiten. Da stehen dann auch Sachen drin wie "Kunde ruft an und fragt, ob die 1 Million der Lebensversicherung auch dann ausgezahlt wird, wenn die Ehefrau in der Küche stürzt und dreimal mit der Stirn gegen die Heizkörperecke fällt." Blöd, wenn dann eine Woche später die Ehefrau in der Küche stürzt und dreimal mit der Stirn gegen die Heizkörperecke fällt. Percy N. schrieb: > Das Einfachste wäre, bei jedem in Frage kommenden Versicherer auf den > Busch zu klopfen und die Antwort genau mit der Police zu vergleichen. Ich würde dem TE angesichts der Großwetterlage zunächst raten, genau auf die verbliebenen Schieferplatten zu klopfen!
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Wollvieh W. schrieb: > Da stehen dann auch Sachen drin wie "Kunde ruft an und fragt, ob die 1 > Million der Lebensversicherung auch dann ausgezahlt wird, wenn die > Ehefrau in der Küche stürzt und dreimal mit der Stirn gegen die > Heizkörperecke fällt." Blöd, wenn dann eine Woche später die Ehefrau in > der Küche stürzt und dreimal mit der Stirn gegen die Heizkörperecke > fällt. Aber für genau diesen Verlauf haben sie ihm doch die Auszahlung zugesichert.
Wollvieh W. schrieb: > Bei früheren Unfallversicherungen (zumindest die eine, die ich näher > betrachtet hatte) gab es die ungewöhnliche Regel, daß schon die > Behauptung eines Schadenfalles durch den VN das beiderseitige > Sonderkündigungsrecht auslöste. "Ungewöhnlich" trifft es sicherlich. Ob diese Klausel als AGB stets einer richterlichen Überprüfung standhielte, ist eine weitere Frage. Der Leute, die sich zwecks Mehrung des eigenen Vermögens gleichermaßen zielstrebig wie aufopferungsbereit einen ihrer Lieblingsdaumen absägen, sollte man auch anders Herr werden können. > Sonst, bei Hausrat z.B., mußte der > Schadensfall erst durch Zahlung anerkannt worden sein. > Auch da wird der Versicherer es wenig goutieren, wenn der Schaden angeschoben wirkt.
Peter N. schrieb: > Nach dem heutigen Sturm habe ich 2 Schieferplatten auf dem Hof > vorgefunden, ein Blick aus dem Dachfenster bestätigt das Fehlen dieser > Platten. > Da es sich hierbei ja nur um Verschönerungsarbeiten handelt Kommt darauf an wie abgelegen dein Hof ist. Wenn beim nächsten Sturm wieder Platten runterkommen, und sie treffen jemandem am Kopf, wird's teuer und man kann dir u.U. Fahrlässigkeit vorwerfen. Nachdem du ja jetzt weisst, dass sich Platten bei Wind lockern können, solltest du zumindest nachgucken lassen was da los ist (Unterkonstruktion nicht mehr tragfähig?) und ob die anderen Schieferplatten noch sicher befestigt sind. Wollvieh W. schrieb: > Da stehen dann auch Sachen drin wie "Kunde ruft an und fragt, ob die 1 > Million der Lebensversicherung auch dann ausgezahlt wird, wenn die > Ehefrau in der Küche stürzt und dreimal mit der Stirn gegen die > Heizkörperecke fällt." Blöd, wenn dann eine Woche später die Ehefrau in > der Küche stürzt und dreimal mit der Stirn gegen die Heizkörperecke > fällt. Vor allem "dreimal"... YMMD. Manche Menschen haben allerdings auch schon viel Geld damit verdient, in dem sie schriftlich voraussagen konnten, welche 7 von 49 Bällen in naher Zukunft aus einer Glaskugel fallen werden. Von daher würde ich bei einer so lebensnahen Nachfrage bei der Versicherung nun wirklich nichts sonderbares vermuten... ;-)
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Versicherung kündigen mittlerweile gerne die Verträge von Gebäudeversicherungen im Schadensfall. Dann kannst Du zusehen, eine neue Versicherung zu bekommen. Selbst schon gehabt und kommt offenbar auch nicht selten vor, weil Versicherungen mittlerweile Verluste mit Altverträgen machen. Ein neuer Vertrag wird dann teurer. Solche geringen Schäden würde ich nicht melden.
Peter N. schrieb: > Nach dem heutigen Sturm habe ich 2 Schieferplatten auf dem Hof > vorgefunden, ein Blick aus dem Dachfenster bestätigt das Fehlen dieser > Platten. > Da es sich hierbei ja nur um Verschönerungsarbeiten handelt, bringt es > was dies als Versicherungsschaden zu melden? Deinen Gedanken dabei verstehe ich (bisher) noch nicht so recht: Eine Schieferplatten-"Verkleidung" am Schornstein hat doch eher eine rein technische Funktion: Das Mauerwerk des Schornsteins vor Wasser-Beaufschlagung zu schützen. Damit kein Wasser in Fugen oder Mauersteine eindringen kann, wodurch Bauschäden, v.a. im Winter, verursacht werden können. Man kann zwar unterschiedlicher Meinung sein ob Schieferverkleidungen "schön" sind oder nicht, doch mit Verschönerungsarbeiten haben solche Reparaturen an sich rein gar nichts zu tun. :) Sondern viel mehr mit der Wieder-Herstellung eines beabsichtigten Bauwerk-Zustandes, der durch Sturm in seiner Funktion beeinträchtigt wurde. Was genau hast Du denn versichert? Wenn Du eine Sturmschaden-Versicherung hast, dann meld den Schaden. Falls nicht, reparier es selbst oder laß es (zu Deinen Lasten) reparieren. Grüße
L. H. schrieb: > Wenn Du eine Sturmschaden-Versicherung hast, dann meld den Schaden. Übrigens, eine Sturmversicherung zahlt nur bei Sturm. Herrschte an dem Schadenstag nur "starker Wind", zahlt sie nicht.
Harald W. schrieb: > L. H. schrieb: > >> Wenn Du eine Sturmschaden-Versicherung hast, dann meld den Schaden. > > Übrigens, eine Sturmversicherung zahlt nur bei Sturm. Herrschte > an dem Schadenstag nur "starker Wind", zahlt sie nicht. Häßlich gedacht: Dann meldet man halt den Schaden an, wenn "nachweislich" Sturm herrschte/vorlag. Ändert aber alles nichts daran, daß das einzige Kriterium für Versicherungs-Leistungen das ist, wofür sie abgeschlossen wurden. Könnte auch der TE in seinem Vertrag ohne weiteres nachlesen. Stattdessen ödet er uns hier an, ohne mal ganz konkret zu benennen, welchen Vertrag er eigentlich schloß. Grüße
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