Forum: Offtopic Versicherung: Schieferplatten am Schornstein


von Peter N. (mikronix)


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Nach dem heutigen Sturm habe ich 2 Schieferplatten auf dem Hof 
vorgefunden, ein Blick aus dem Dachfenster bestätigt das Fehlen dieser 
Platten.
Da es sich hierbei ja nur um Verschönerungsarbeiten handelt, bringt es 
was dies als Versicherungsschaden zu melden?

von Oliver P. (Gast)


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Peter N. schrieb:
> Da es sich hierbei ja nur um Verschönerungsarbeiten handelt, bringt es
> was dies als Versicherungsschaden zu melden?

Sturmschaden ist Sturmschaden.

Allerdings würde ich keinen Dachdecker rufen, wenn du ein Schieferdach 
hast. Die machen beim hochgehen mehr kaputt als ganz.

Bei allen anderen Dacharten: Was hast du zu verlieren?

von oldeurope O. (Gast)


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Peter N. schrieb:
> Da es sich hierbei ja nur um Verschönerungsarbeiten handelt, bringt es
> was dies als Versicherungsschaden zu melden?

Gut, dass Du hier fragst. Tust Du das bei der Versicherung,
ist diese möglicherweise Schad belastet. Unabhängig davon,
ob Du die Versicherung in Anspruch genommen hast.

LG
old.

von Alex G. (dragongamer)


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Was bedeutet "Schad belastet"?

von Lothar M. (Gast)


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Welcher Versicherung willst du das denn anlasten?

Elementarschaden-Vers., Hausrat-Vers., Gebäude-Vers.?

Hier danach zu fragen, ist ziemlich aussichtslos, denn je nach 
Versicherungsträger variieren auch die Bedingungen.

Schau erstmal in die Policen, das ist aufschlussreicher, als dieses 
Forum.

Schau aber erstmal ob die Lattung mängelfrei ist, sonst wird dir auf 
Grund schlechtem Zustand die Leistung verweigert.

von Percy N. (vox_bovi)


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Aus der W. schrieb:
> Peter N. schrieb:
>> Da es sich hierbei ja nur um Verschönerungsarbeiten handelt, bringt es
>> was dies als Versicherungsschaden zu melden?
>
> Gut, dass Du hier fragst. Tust Du das bei der Versicherung,
> ist diese möglicherweise Schad belastet. Unabhängig davon,
> ob Du die Versicherung in Anspruch genommen hast.
>

Ach, wirklich? In welcher Rechtsordnung soll das denn gelten?

Vielleicht solltest Du mal § 30 VVG lesen.

: Bearbeitet durch User
von Peter N. (mikronix)


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Erstmal herzlichen Dank für eure Antworten!
Es geht hier nur um die Verkleidung des Schornsteins mit 
Schieferplatten, das Dach selbst ist noch mit den üblichen Dachpfannen 
aus dem Bj63 belegt und hat bisher sämtliche Stürme schadlos 
überstanden.

Falls „Schad belastet” das gleiche bedeutet wie bei der Kfz-Vs 
(Hochstufung) lass ich das.
Im Grunde ist es mir ja eigentlich egal, ich schau mir den Schornstein 
nicht jeden Tag an und freu mich darüber wie schön der verschiefert 
ist...
Selbst wenn die Versicherung etwas zahlen würde, wird es kaum reichen da 
einen Dachdecker hochzuschicken.

Meine Lieblingssuchmaschine erzählte mir zu diesem speziellen Vorfall 
leider nichts, und es war nur eine kleine Anfrage die sich hiermit 
erledigt hat: schei3 drauf!

von Harald W. (wilhelms)


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Peter N. schrieb:

> Falls „Schad belastet” das gleiche bedeutet wie bei der Kfz-Vs
> (Hochstufung) lass ich das.

Bei der KFZ-Versicherung kann man den Schaden durch die Versicherung
regeln lassen und ihr anschliessend das Geld erstatten. Dann ist sie
nicht mehr „Schad belastet”.

>> Schau aber erstmal ob die Lattung mängelfrei ist, sonst wird dir
>> auf Grund schlechtem Zustand die Leistung verweigert.

Das kann man vielleicht an einem sonnigen Tag schon von unten
per Fernglas sehen.

von Percy N. (vox_bovi)


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Lothar M. schrieb:
> Welcher Versicherung willst du das denn anlasten?
>
> Elementarschaden-Vers., Hausrat-Vers., Gebäude-Vers.?
>
> Hier danach zu fragen, ist ziemlich aussichtslos, denn je nach
> Versicherungsträger variieren auch die Bedingungen.
>
> Schau erstmal in die Policen, das ist aufschlussreicher, als dieses
> Forum.
>
Das Einfachste wäre, bei jedem in Frage kommenden Versicherer auf den 
Busch zu klopfen und die Antwort genau mit der Police zu vergleichen.

> Schau aber erstmal ob die Lattung mängelfrei ist, sonst wird dir auf
> Grund schlechtem Zustand die Leistung verweigert.

Hast Du Sorge, er könnte nicht mehr alle Latten am Schornstein haben?

von Harald W. (wilhelms)


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Percy N. schrieb:

>> Schau aber erstmal ob die Lattung mängelfrei ist, sonst wird dir auf
>> Grund schlechtem Zustand die Leistung verweigert.
>
> Hast Du Sorge, er könnte nicht mehr alle Latten am Schornstein haben?

Vielleicht wurden die Schieferplatten ja von einem Italiener angebracht.
Der versteht unter "latte" etwas anderes als ein Deutscher. :-)

von Stephan H. (stephan-)


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Das düfte als Elemmentarschaden gelten, wenn diese in Deiner 
Versicherung enthalten sind. Ich denke es geht schneller einen 
befreundeten Dachdecker auf ein Bier einzuladen.

von Wollvieh W. (wollvieh)


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Percy N. schrieb:
> Aus der W. schrieb:
>> Peter N. schrieb:
>>> Da es sich hierbei ja nur um Verschönerungsarbeiten handelt, bringt es
>>> was dies als Versicherungsschaden zu melden?
>>
>> Gut, dass Du hier fragst. Tust Du das bei der Versicherung,
>> ist diese möglicherweise Schad belastet. Unabhängig davon,
>> ob Du die Versicherung in Anspruch genommen hast.
>>
>
> Ach, wirklich? In welcher Rechtsordnung soll das denn gelten?
>
> Vielleicht solltest Du mal § 30 VVG lesen.

Bei früheren Unfallversicherungen (zumindest die eine, die ich näher 
betrachtet hatte) gab es die ungewöhnliche Regel, daß schon die 
Behauptung eines Schadenfalles durch den VN das beiderseitige 
Sonderkündigungsrecht auslöste. Sonst, bei Hausrat z.B., mußte der 
Schadensfall erst durch Zahlung anerkannt worden sein.

Aber die Versicherer führen schufaähnliche "schwarze Datenbanken" in 
denen sie alle möglichen Dinge speichern und teils auch unter sich 
weiterleiten.
Da stehen dann auch Sachen drin wie "Kunde ruft an und fragt, ob die 1 
Million der Lebensversicherung auch dann ausgezahlt wird, wenn die 
Ehefrau in der Küche stürzt und dreimal mit der Stirn gegen die 
Heizkörperecke fällt." Blöd, wenn dann eine Woche später die Ehefrau in 
der Küche stürzt und dreimal mit der Stirn gegen die Heizkörperecke 
fällt.

Percy N. schrieb:
> Das Einfachste wäre, bei jedem in Frage kommenden Versicherer auf den
> Busch zu klopfen und die Antwort genau mit der Police zu vergleichen.

Ich würde dem TE angesichts der Großwetterlage zunächst raten, genau auf 
die verbliebenen Schieferplatten zu klopfen!

: Bearbeitet durch User
von Richard H. (richard_h27)


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Wollvieh W. schrieb:
> Da stehen dann auch Sachen drin wie "Kunde ruft an und fragt, ob die 1
> Million der Lebensversicherung auch dann ausgezahlt wird, wenn die
> Ehefrau in der Küche stürzt und dreimal mit der Stirn gegen die
> Heizkörperecke fällt." Blöd, wenn dann eine Woche später die Ehefrau in
> der Küche stürzt und dreimal mit der Stirn gegen die Heizkörperecke
> fällt.

Aber für genau diesen Verlauf haben sie ihm doch die Auszahlung 
zugesichert.

von Percy N. (vox_bovi)


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Wollvieh W. schrieb:
> Bei früheren Unfallversicherungen (zumindest die eine, die ich näher
> betrachtet hatte) gab es die ungewöhnliche Regel, daß schon die
> Behauptung eines Schadenfalles durch den VN das beiderseitige
> Sonderkündigungsrecht auslöste.

"Ungewöhnlich" trifft es sicherlich. Ob diese Klausel als AGB stets 
einer richterlichen Überprüfung standhielte, ist eine weitere Frage. Der 
Leute, die sich zwecks Mehrung des eigenen Vermögens gleichermaßen 
zielstrebig wie aufopferungsbereit einen ihrer Lieblingsdaumen absägen, 
sollte man auch anders Herr werden können.

> Sonst, bei Hausrat z.B., mußte der
> Schadensfall erst durch Zahlung anerkannt worden sein.
>
Auch da wird der Versicherer es wenig goutieren,  wenn der Schaden 
angeschoben wirkt.

von Joe F. (easylife)


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Peter N. schrieb:
> Nach dem heutigen Sturm habe ich 2 Schieferplatten auf dem Hof
> vorgefunden, ein Blick aus dem Dachfenster bestätigt das Fehlen dieser
> Platten.
> Da es sich hierbei ja nur um Verschönerungsarbeiten handelt

Kommt darauf an wie abgelegen dein Hof ist.
Wenn beim nächsten Sturm wieder Platten runterkommen, und sie treffen 
jemandem am Kopf, wird's teuer und man kann dir u.U. Fahrlässigkeit 
vorwerfen.
Nachdem du ja jetzt weisst, dass sich Platten bei Wind lockern können, 
solltest du zumindest nachgucken lassen was da los ist 
(Unterkonstruktion nicht mehr tragfähig?) und ob die anderen 
Schieferplatten noch sicher befestigt sind.


Wollvieh W. schrieb:
> Da stehen dann auch Sachen drin wie "Kunde ruft an und fragt, ob die 1
> Million der Lebensversicherung auch dann ausgezahlt wird, wenn die
> Ehefrau in der Küche stürzt und dreimal mit der Stirn gegen die
> Heizkörperecke fällt." Blöd, wenn dann eine Woche später die Ehefrau in
> der Küche stürzt und dreimal mit der Stirn gegen die Heizkörperecke
> fällt.

Vor allem "dreimal"... YMMD.

Manche Menschen haben allerdings auch schon viel Geld damit verdient, in 
dem sie schriftlich voraussagen konnten, welche 7 von 49 Bällen in naher 
Zukunft aus einer Glaskugel fallen werden.
Von daher würde ich bei einer so lebensnahen Nachfrage bei der 
Versicherung nun wirklich nichts sonderbares vermuten... ;-)

: Bearbeitet durch User
von Andreas B. (bitverdreher)


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Versicherung kündigen mittlerweile gerne die Verträge von 
Gebäudeversicherungen im Schadensfall. Dann kannst Du zusehen, eine neue 
Versicherung zu bekommen.
Selbst schon gehabt und kommt offenbar auch nicht selten vor, weil 
Versicherungen mittlerweile Verluste mit Altverträgen machen. Ein neuer 
Vertrag wird dann teurer.
Solche geringen Schäden würde ich nicht melden.

von L. H. (holzkopf)


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Peter N. schrieb:
> Nach dem heutigen Sturm habe ich 2 Schieferplatten auf dem Hof
> vorgefunden, ein Blick aus dem Dachfenster bestätigt das Fehlen dieser
> Platten.
> Da es sich hierbei ja nur um Verschönerungsarbeiten handelt, bringt es
> was dies als Versicherungsschaden zu melden?

Deinen Gedanken dabei verstehe ich (bisher) noch nicht so recht:
Eine Schieferplatten-"Verkleidung" am Schornstein hat doch eher eine 
rein technische Funktion:
Das Mauerwerk des Schornsteins vor Wasser-Beaufschlagung zu schützen.

Damit kein Wasser in Fugen oder Mauersteine eindringen kann, wodurch 
Bauschäden, v.a. im Winter, verursacht werden können.

Man kann zwar unterschiedlicher Meinung sein ob Schieferverkleidungen 
"schön" sind oder nicht, doch mit Verschönerungsarbeiten haben solche 
Reparaturen an sich rein gar nichts zu tun. :)

Sondern viel mehr mit der Wieder-Herstellung eines beabsichtigten 
Bauwerk-Zustandes, der durch Sturm in seiner Funktion beeinträchtigt 
wurde.

Was genau hast Du denn versichert?
Wenn Du eine Sturmschaden-Versicherung hast, dann meld den Schaden.
Falls nicht, reparier es selbst oder laß es (zu Deinen Lasten) 
reparieren.

Grüße

von Harald W. (wilhelms)


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L. H. schrieb:

> Wenn Du eine Sturmschaden-Versicherung hast, dann meld den Schaden.

Übrigens, eine Sturmversicherung zahlt nur bei Sturm. Herrschte
an dem Schadenstag nur "starker Wind", zahlt sie nicht.

von L. H. (holzkopf)


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Harald W. schrieb:
> L. H. schrieb:
>
>> Wenn Du eine Sturmschaden-Versicherung hast, dann meld den Schaden.
>
> Übrigens, eine Sturmversicherung zahlt nur bei Sturm. Herrschte
> an dem Schadenstag nur "starker Wind", zahlt sie nicht.

Häßlich gedacht:
Dann meldet man halt den Schaden an, wenn "nachweislich" Sturm 
herrschte/vorlag.

Ändert aber alles nichts daran, daß das einzige Kriterium für 
Versicherungs-Leistungen das ist, wofür sie abgeschlossen wurden.
Könnte auch der TE in seinem Vertrag ohne weiteres nachlesen.

Stattdessen ödet er uns hier an, ohne mal ganz konkret zu benennen, 
welchen Vertrag er eigentlich schloß.

Grüße

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