Hi,
ich bin neben meiner Festanstellung nebenbei selbständig in einer
Freiberuflichen Tätigkeit. Bei meinem aktuellen Projekt habe ich ein
Kundenproblem gelöst indem ich ein mechanisches Teil kontruiert habe. Da
ich als Freiberufler keine Waren einkaufen und weiter verkaufen darf,
möchte ich das Design zu diesem Teil dem Kunden übergeben. Weiterhin
bekommt der Kunde von mir den Kontakt zu der Firma, welche dieses Teil
Fertigen kann. Dieses Vorgehen würde ich dann dem Kunden in Rechnung
stellen.
Jezt zu meinem Problem:
Der Kunde (ein etwas größeres Unternehmen) möchte gern alles aus einer
Hand haben. Sprich der Kunde will sich mit der Beschaffung des zu
produzierenden Teils nicht beschäftigen und es von mir einfach abkaufen.
Ich würde mich ja anbieten die Beauftraugung und Überwachung der
Produktion zu übernehmen, doch wie gestaltet es sich mit dem Geld fluss?
Darf ich als Freiberufler eventuell das eingenommene Geld für das Teil
1zu1 zu dem Fertiger weiterleiten ohne dabei Gewinn zu machen. Meinen
Gewinn würde ich ja bei der extra Renungstellung des Designs machen.
Hat ja jemand vielleicht eine bessere Idee?
Ein Gewerbe will ich eigentlich nicht dafür extra anmelden. Es handelt
sich um einen Betrag knapp über dem dreistelligen Bereich.
BeiDieserFrageDochLieberAnonym schrieb:> Es handelt sich um einen Betrag knapp über dem dreistelligen Bereich.
Gewinn oder Umsatz ?
Meiner Meinung nach ist die Weiterleitung der Waren klar eine
untergeordnete Tätigkeit, deren Wertschöpfung in der selbständigen
Ingenieuerstätigkeit der Konstruktion besteht, und das Weiterleiten der
von der Drittfirma erzeugten Produkte bloss untergeordnet ist. Der
Gewinn ist zu versteuern.
Interessanter ist die Frage, ob dich die Drittfirma überhaupt beliefert,
als Freiberufler bist du (fehlende Gewerbeanmeldung) kein
Gewerbetreibender, also kein B2B mehr.
Keine Rechtsberatung, aber:
Ist die Entwicklung eine Ingenieursleistung gewesen, dann kannst Du sie
verkaufen und alles ist gut.
Ist es keine eindeutige Ingenieursleistung gewesen, dass ist es ein
gewerblicher Vorgang. Das sollstet Du als Freuberufler tunlichst lassen.
Melde ein Gewerbe an und verkaufe es dann darüber.
Trennst Du das nicht sauber, wird (bei einer Steuerprüfung) zum
gewerblichen Teil Deine Freiberuflertätigkeit steuerlich vereinnahmt.
Konsequenz: für ALLES musst Du dann Gewerbesteuer zahlen!
Jürgen G. schrieb:> Konsequenz: für ALLES musst Du dann Gewerbesteuer zahlen!
stimmt, aber man sollte den Freibetrag nicht vergessen der vielleicht
gar nicht erreicht wird wenn das nur nebenher gemacht wird
BeiDieserFrageDochLieberAnonym schrieb:> a> ich als Freiberufler keine Waren einkaufen und weiter verkaufen darf
Warum nicht? Du hast ein Teil konstruiert, dafür darfst du Waren
einkaufen, das Teil bauen (alternativ: bauen lassen) und dann das Teil
weiter verkaufen. Auch als Freiberufler.
@TE: Du kannst auch einfach beim Finanzamt nachfragen. Die wissen das
und antworten auch. Einfach mal anrufen.
Der Einkauf und Verkauf bedeutet auch arbeit, solltest du dir also in
Form einer Marge vergüten lassen und nicht der Einfachheit halber zum
Einkaufspreis weitergeben.
Ein wichtiges Thema dabei kann auch die Mehrwertsteuer sein. Ich vermute
als Freiberufler musst du dem Verkäufer MWSt. bezahlen , kannst sie aber
gleichzeitig dem Kunden gegenüber in der Rechnung nicht ausweisen, du
musst sie also auf den Preis aufschlagen ohne dass der Kunde sie wieder
verrechnen kann (wie bei der Kleinunternehmerregelung). D.h. das
Finanzamt freut sich.
Eine Gewerbeanmeldung kostet einmalig 20EUR (Einzelunternehmer).
Schwerer wiegt der Aufwand Buchführung, Umsatzsteueranmeldungen,
Steuererklärungen.
Es kann aber sein, dass dein Kleingewerbe und die Freiberuflichkeit
steuerlich sowieso zusammengefasst wird, weil sie miteinander zu tun
haben (Hinweis gleicher Kunde). Frag einfach das Finanzamt.
Mein Steuerberater hat mir mal gesagt, wenn ich wollte, könnte ich von
mir entwickelte Software auf DSP oder uC brennen und diese Controller
dann verkaufen und wäre immer noch Freiberufler und kein Händler.
Mir hat das FA mal erklärt:
Systemprogrammierung -> freiberufliche Tätigkeit
Software-Programmierung -> gewerbliche Tätigkeit
Das Problem dürfte nicht die Gewerbesteuer sein, sondern die USt.
Außerdem haben Freiberufler große Vorteile, weil die pauschale
Aufwendungen abziehen können.
Evtl. greift die Kleinunternehmerregelung, dann wird das ganz einfach.
Mach schrieb:> Ein wichtiges Thema dabei kann auch die Mehrwertsteuer sein. Ich vermute> als Freiberufler musst du dem Verkäufer MWSt. bezahlen , kannst sie aber> gleichzeitig dem Kunden gegenüber in der Rechnung nicht ausweisen, du> musst sie also auf den Preis aufschlagen ohne dass der Kunde sie wieder> verrechnen kann (wie bei der Kleinunternehmerregelung). D.h. das> Finanzamt freut sich.
Warum sollten Freiberufler keine Umsatzsteuer zahlen müssen?
Selbstverständlich müssen die allermeisten das und es gibt nur sehr
wenige Ausnahmen. Informatiker und Ingenieure zählen nicht dazu.
Der steuerliche Hauptunterschied zum Gewerbe ist die (nicht vorhandene)
Gewerbesteuer.
> Eine Gewerbeanmeldung kostet einmalig 20EUR (Einzelunternehmer).> Schwerer wiegt der Aufwand Buchführung, Umsatzsteueranmeldungen,> Steuererklärungen.
Naja, Buchführung, Umsatzsteueranmeldungen und Steuererklärungen sollte
er jetzt auch schon haben ;-) Maximal kommt die Bilanzierungspflicht
dazu.
> Es kann aber sein, dass dein Kleingewerbe und die Freiberuflichkeit> steuerlich sowieso zusammengefasst wird, weil sie miteinander zu tun> haben (Hinweis gleicher Kunde).
Ja, würde ich auch, aber wenn es wirklich nur um einige wenige Teile
geht, dann zählt das mMn zum Prototypenbau.
Wenn man aber jetzt diese Teile über Jahre an das Unternehmen vertickt,
dann ist das gewerblich.
> Frag einfach das Finanzamt.
Würde ich auch machen. Die beißen nicht.
Michael B. schrieb:> Interessanter ist die Frage, ob dich die Drittfirma überhaupt beliefert,> als Freiberufler bist du (fehlende Gewerbeanmeldung) kein> Gewerbetreibender, also kein B2B mehr.
Doch. Freiberufler gehören auch zum B2B-Kundenkreis, da sie schlicht
Unternehmen darstellen.
naja so einfach wird es doch nicht
egal ob er evtl furch freibeträge und umsatzgrenzen von Gewst und ust
nicht direkt betroffen ist, um eine gewerbeanmeldung und ggfs ihk
beiträge wird er nicht herum kommen, wenn das FA erst mal was
weitermeldet
Mach schrieb:> Ich vermute> als Freiberufler musst du dem Verkäufer MWSt. bezahlen , kannst sie aber> gleichzeitig dem Kunden gegenüber in der Rechnung nicht ausweisen, du> musst sie also auf den Preis aufschlagen ohne dass der Kunde sie wieder> verrechnen kann (wie bei der Kleinunternehmerregelung). D.h. das> Finanzamt freut sich.
Deine Vermutung ist falsch. Ich frage mich, warum Du unbedingt zu dem
Thema was schreiben musst wenn Du Dich da nicht auskennst?
Freiberufler != Kleinunternehmer
Einige wesentliche Punkte wurden ja schon von den anderen Teilnehmern
erwähnt, teils in korrekter und teils in völlig inkorrekter Darstellung.
Neben den buchhalterischen und steuerlichen Aspekten kommt auch noch
hinzu, dass den Hersteller und Inverkehrbringer des Produkten recht
umfangreiche rechtliche betreffen, z.B. Haftungsfragen. Dein Kunde will
gerne alles aus einer Hand haben, d.h. sobald Ihr einen Kaufpreis
vereinbart habt, wird Dir der Kunde natürlich seine telefonbuchstarken
Einkaufsbedingungen vorlegen. Und darin steht, dass der Lieferant
natürlich nach ISO900x zertifiziert ist und alle möglichen anderen
Standards einhält. All diese Punkte kann man als kleineres Unternehmen
natürlich entweder nicht einhalten oder es wäre mit einem unangemessen
hohen bürokratischen und personellem Aufwand verbunden. Sobald man sich
einmal auf diese Einkaufsbedingungen eingelassen hat, kommt man auch
nicht mehr aus der Sache heraus.
Der skizzierte Fall, nämlich die Entwicklungskosten auf den Stückpreis
umzulegen, ist übrigens ein sehr, sehr deutliches Zeichen dafür, dass es
sich um eine gewerbliche und nicht freiberufliche Tätigkeit handelt.
Wenn man jedoch z.B. eine Entwicklungsleistung erbringt und als solche
abrechnet, darf man wiederum problemlos auch Aufwände für die
Anfertigung von Mustern und Prototypen in Rechnung stellen, ohne dass
dies die Freiberuflichkeit gefährdet. Das muss aber im
Entwicklungsvertrag und bei der Rechnungslegung deutlich hervorgehoben
werden.
Wenn ich bei solch einem Konstrukt Muster oder Prototypen liefern soll,
verbinde ich damit einen Haufen Einschränkungen:
1. Der Kunde verpflichtet sich, die Muster oder Prototypen nicht in den
Verkehr zu bringen.
2. Der Kunde übernimmt auf eigene Kosten die fachgerechte Entsorgung.
Alternativ darf er die Muster oder Prototypen auf eigene Kosten
zurückschicken.
3. Der Kunde gewährt ausschließlich geeignet qualifiziertem und
eingewiesenem Personal den Zugang zu den Mustern und Prototypen.
4. Das Muster oder der Prototyp kann umweltschädigende Stoffe enthalten,
z.B. Spuren von Blei oder nicht mehr verkehrsfähigen Kunststoffen.
5. usw.
Das ganze scheitert natürlich dann, wenn der Kunde die Produkte explizit
in den Verkehr bringen will.
Das Thema ist vermutlich komplexer, z.B. wer uebernimmt die Haftung der
produzierten Teile? Da du innerhalb der Wertschoepfungskette nur
Vermittler bist der als Freiberufler kein Gewinn damit erwirtschaften
darf, aber trotzdem das Risiko gegenueber deinem Kunden traegst, wuerde
ich mir wirklich 2x ueberlegen, ob du das auch wirklich willst.
Ich wuerde versuchen dem Kunden klarzumachen, dass es kein Problem ist,
wenn er die Teile einfach beim Lieferanten deines Vertrauens
nachbestellt und der Prozess genauso einfach ist wie direkt bei dir zu
bestellen. Er muss ja nur in seinem Bestellprozess statt dir den
Lieferanten benennen und fertig. Das sollte jeder Kunde, egal wie klein
oder gross, hinbekommen.
svensson schrieb:> Mir hat das FA mal erklärt:> Systemprogrammierung -> freiberufliche Tätigkeit> Software-Programmierung -> gewerbliche Tätigkeit
Vor 40 Jahren....
Edson schrieb:> Deine Vermutung ist falsch. Ich frage mich, warum Du unbedingt zu dem> Thema was schreiben musst wenn Du Dich da nicht auskennst?
Weil das (wichtige) Thema MWSt noch nicht angesprochen war. Die
Vermutung war falsch, es waren aber genug Stichworte in meinem Beitrag
dass es trotzdem hilfreich gewesen sein sollte.
Auch dass die Kleinunternehmerregelung in dieser Konstellation
zusaetzliche Kosten verursacht ist definitiv relevant.