Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Waren verkaufen als Freiberufler


von BeiDieserFrageDochLieberAnonym (Gast)


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Hi,

ich bin neben meiner Festanstellung nebenbei selbständig in einer 
Freiberuflichen Tätigkeit. Bei meinem aktuellen Projekt habe ich ein 
Kundenproblem gelöst indem ich ein mechanisches Teil kontruiert habe. Da 
ich als Freiberufler keine Waren einkaufen und weiter verkaufen darf, 
möchte ich das Design zu diesem Teil dem Kunden übergeben. Weiterhin 
bekommt der Kunde von mir den Kontakt zu der Firma, welche dieses Teil 
Fertigen kann. Dieses Vorgehen würde ich dann dem Kunden in Rechnung 
stellen.


Jezt zu meinem Problem:
Der Kunde (ein etwas größeres Unternehmen) möchte gern alles aus einer 
Hand haben. Sprich der Kunde will sich mit der Beschaffung des zu 
produzierenden Teils nicht beschäftigen und es von mir einfach abkaufen. 
Ich würde mich ja anbieten die Beauftraugung und Überwachung der 
Produktion zu übernehmen, doch wie gestaltet es sich mit dem Geld fluss?

Darf ich als Freiberufler eventuell das eingenommene Geld für das Teil 
1zu1 zu dem Fertiger weiterleiten ohne dabei Gewinn zu machen. Meinen 
Gewinn würde ich ja bei der extra Renungstellung des Designs machen.

Hat ja jemand vielleicht eine bessere Idee?
Ein Gewerbe will ich eigentlich nicht dafür extra anmelden. Es handelt 
sich um einen Betrag knapp über dem dreistelligen Bereich.

von Michael B. (laberkopp)


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BeiDieserFrageDochLieberAnonym schrieb:
> Es handelt sich um einen Betrag knapp über dem dreistelligen Bereich.

Gewinn oder Umsatz ?

Meiner Meinung nach ist die Weiterleitung der Waren klar eine 
untergeordnete Tätigkeit, deren Wertschöpfung in der selbständigen 
Ingenieuerstätigkeit der Konstruktion besteht, und das Weiterleiten der 
von der Drittfirma erzeugten Produkte bloss untergeordnet ist. Der 
Gewinn ist zu versteuern.

Interessanter ist die Frage, ob dich die Drittfirma überhaupt beliefert, 
als Freiberufler bist du (fehlende Gewerbeanmeldung) kein 
Gewerbetreibender, also kein B2B mehr.

von Winne Z. (rugbywinne)


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Frag Deinen Steuerberater der weiß am besten Bescheid was du machen 
kannst/solltest.

: Bearbeitet durch User
von Jürgen G. (Firma: Elektronikentwickler Aachen) (fjgensicke)


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Keine Rechtsberatung, aber:

Ist die Entwicklung eine Ingenieursleistung gewesen, dann kannst Du sie 
verkaufen und alles ist gut.

Ist es keine eindeutige Ingenieursleistung gewesen, dass ist es ein 
gewerblicher Vorgang. Das sollstet Du als Freuberufler tunlichst lassen.
Melde ein Gewerbe an und verkaufe es dann darüber.

Trennst Du das nicht sauber, wird (bei einer Steuerprüfung) zum 
gewerblichen Teil Deine Freiberuflertätigkeit steuerlich vereinnahmt.
Konsequenz: für ALLES musst Du dann Gewerbesteuer zahlen!

von Walter S. (avatar)


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Jürgen G. schrieb:
> Konsequenz: für ALLES musst Du dann Gewerbesteuer zahlen!

stimmt, aber man sollte den Freibetrag nicht vergessen der vielleicht 
gar nicht erreicht wird wenn das nur nebenher gemacht wird

von M. K. (sylaina)


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BeiDieserFrageDochLieberAnonym schrieb:
> a
> ich als Freiberufler keine Waren einkaufen und weiter verkaufen darf

Warum nicht? Du hast ein Teil konstruiert, dafür darfst du Waren 
einkaufen, das Teil bauen (alternativ: bauen lassen) und dann das Teil 
weiter verkaufen. Auch als Freiberufler.

von Mach (Gast)


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@TE: Du kannst auch einfach beim Finanzamt nachfragen. Die wissen das 
und antworten auch. Einfach mal anrufen.

Der Einkauf und Verkauf bedeutet auch arbeit, solltest du dir also in 
Form einer Marge vergüten lassen und nicht der Einfachheit halber zum 
Einkaufspreis weitergeben.

Ein wichtiges Thema dabei kann auch die Mehrwertsteuer sein. Ich vermute 
als Freiberufler musst du dem Verkäufer MWSt. bezahlen , kannst sie aber 
gleichzeitig dem Kunden gegenüber in der Rechnung nicht ausweisen, du 
musst sie also auf den Preis aufschlagen ohne dass der Kunde sie wieder 
verrechnen kann (wie bei der Kleinunternehmerregelung). D.h. das 
Finanzamt freut sich.

Eine Gewerbeanmeldung kostet einmalig 20EUR (Einzelunternehmer). 
Schwerer wiegt der Aufwand Buchführung, Umsatzsteueranmeldungen, 
Steuererklärungen.

Es kann aber sein, dass dein Kleingewerbe und die Freiberuflichkeit 
steuerlich sowieso zusammengefasst wird, weil sie miteinander zu tun 
haben (Hinweis gleicher Kunde). Frag einfach das Finanzamt.

von Gerald (Gast)


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Mein Steuerberater hat mir mal gesagt, wenn ich wollte, könnte ich von 
mir entwickelte Software auf DSP oder uC brennen und diese Controller 
dann verkaufen und wäre immer noch Freiberufler und kein Händler.

von Kolja L. (kolja82)


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Winne Z. schrieb:
> Frag Deinen Steuerberater der weiß am besten Bescheid was du machen
> kannst/solltest.

Und sag uns Bescheid, was er gesagt hat!

von svensson (Gast)


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Mir hat das FA mal erklärt:
Systemprogrammierung -> freiberufliche Tätigkeit
Software-Programmierung -> gewerbliche Tätigkeit

Das Problem dürfte nicht die Gewerbesteuer sein, sondern die USt. 
Außerdem haben Freiberufler große Vorteile, weil die pauschale 
Aufwendungen abziehen können.

Evtl. greift die Kleinunternehmerregelung, dann wird das ganz einfach.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Mach schrieb:
> Ein wichtiges Thema dabei kann auch die Mehrwertsteuer sein. Ich vermute
> als Freiberufler musst du dem Verkäufer MWSt. bezahlen , kannst sie aber
> gleichzeitig dem Kunden gegenüber in der Rechnung nicht ausweisen, du
> musst sie also auf den Preis aufschlagen ohne dass der Kunde sie wieder
> verrechnen kann (wie bei der Kleinunternehmerregelung). D.h. das
> Finanzamt freut sich.

Warum sollten Freiberufler keine Umsatzsteuer zahlen müssen?
Selbstverständlich müssen die allermeisten das und es gibt nur sehr 
wenige Ausnahmen. Informatiker und Ingenieure zählen nicht dazu.

Der steuerliche Hauptunterschied zum Gewerbe ist die (nicht vorhandene) 
Gewerbesteuer.

> Eine Gewerbeanmeldung kostet einmalig 20EUR (Einzelunternehmer).
> Schwerer wiegt der Aufwand Buchführung, Umsatzsteueranmeldungen,
> Steuererklärungen.

Naja, Buchführung, Umsatzsteueranmeldungen und Steuererklärungen sollte 
er jetzt auch schon haben ;-) Maximal kommt die Bilanzierungspflicht 
dazu.

> Es kann aber sein, dass dein Kleingewerbe und die Freiberuflichkeit
> steuerlich sowieso zusammengefasst wird, weil sie miteinander zu tun
> haben (Hinweis gleicher Kunde).

Ja, würde ich auch, aber wenn es wirklich nur um einige wenige Teile 
geht, dann zählt das mMn zum Prototypenbau.

Wenn man aber jetzt diese Teile über Jahre an das Unternehmen vertickt, 
dann ist das gewerblich.

> Frag einfach das Finanzamt.

Würde ich auch machen. Die beißen nicht.

Michael B. schrieb:
> Interessanter ist die Frage, ob dich die Drittfirma überhaupt beliefert,
> als Freiberufler bist du (fehlende Gewerbeanmeldung) kein
> Gewerbetreibender, also kein B2B mehr.

Doch. Freiberufler gehören auch zum B2B-Kundenkreis, da sie schlicht 
Unternehmen darstellen.

von bernte (Gast)


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naja so einfach wird es doch nicht
egal ob er evtl furch freibeträge und umsatzgrenzen von Gewst und ust 
nicht direkt betroffen ist, um eine gewerbeanmeldung und ggfs ihk 
beiträge wird er nicht herum kommen, wenn das FA erst mal was 
weitermeldet

von Edson (Gast)


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Mach schrieb:
> Ich vermute
> als Freiberufler musst du dem Verkäufer MWSt. bezahlen , kannst sie aber
> gleichzeitig dem Kunden gegenüber in der Rechnung nicht ausweisen, du
> musst sie also auf den Preis aufschlagen ohne dass der Kunde sie wieder
> verrechnen kann (wie bei der Kleinunternehmerregelung). D.h. das
> Finanzamt freut sich.

Deine Vermutung ist falsch. Ich frage mich, warum Du unbedingt zu dem 
Thema was schreiben musst wenn Du Dich da nicht auskennst?

Freiberufler != Kleinunternehmer

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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Einige wesentliche Punkte wurden ja schon von den anderen Teilnehmern 
erwähnt, teils in korrekter und teils in völlig inkorrekter Darstellung.

Neben den buchhalterischen und steuerlichen Aspekten kommt auch noch 
hinzu, dass den Hersteller und Inverkehrbringer des Produkten recht 
umfangreiche rechtliche betreffen, z.B. Haftungsfragen. Dein Kunde will 
gerne alles aus einer Hand haben, d.h. sobald Ihr einen Kaufpreis 
vereinbart habt, wird Dir der Kunde natürlich seine telefonbuchstarken 
Einkaufsbedingungen vorlegen. Und darin steht, dass der Lieferant 
natürlich nach ISO900x zertifiziert ist und alle möglichen anderen 
Standards einhält. All diese Punkte kann man als kleineres Unternehmen 
natürlich entweder nicht einhalten oder es wäre mit einem unangemessen 
hohen bürokratischen und personellem Aufwand verbunden. Sobald man sich 
einmal auf diese Einkaufsbedingungen eingelassen hat, kommt man auch 
nicht mehr aus der Sache heraus.

Der skizzierte Fall, nämlich die Entwicklungskosten auf den Stückpreis 
umzulegen, ist übrigens ein sehr, sehr deutliches Zeichen dafür, dass es 
sich um eine gewerbliche und nicht freiberufliche Tätigkeit handelt. 
Wenn man jedoch z.B. eine Entwicklungsleistung erbringt und als solche 
abrechnet, darf man wiederum problemlos auch Aufwände für die 
Anfertigung von Mustern und Prototypen in Rechnung stellen, ohne dass 
dies die Freiberuflichkeit gefährdet. Das muss aber im 
Entwicklungsvertrag und bei der Rechnungslegung deutlich hervorgehoben 
werden.

Wenn ich bei solch einem Konstrukt Muster oder Prototypen liefern soll, 
verbinde ich damit einen Haufen Einschränkungen:

1. Der Kunde verpflichtet sich, die Muster oder Prototypen nicht in den 
Verkehr zu bringen.
2. Der Kunde übernimmt auf eigene Kosten die fachgerechte Entsorgung. 
Alternativ darf er die Muster oder Prototypen auf eigene Kosten 
zurückschicken.
3. Der Kunde gewährt ausschließlich geeignet qualifiziertem und 
eingewiesenem Personal den Zugang zu den Mustern und Prototypen.
4. Das Muster oder der Prototyp kann umweltschädigende Stoffe enthalten, 
z.B. Spuren von Blei oder nicht mehr verkehrsfähigen Kunststoffen.
5. usw.

Das ganze scheitert natürlich dann, wenn der Kunde die Produkte explizit 
in den Verkehr bringen will.

von Tobias B. (Firma: www.elpra.de) (ttobsen) Benutzerseite


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Das Thema ist vermutlich komplexer, z.B. wer uebernimmt die Haftung der 
produzierten Teile? Da du innerhalb der Wertschoepfungskette nur 
Vermittler bist der als Freiberufler kein Gewinn damit erwirtschaften 
darf, aber trotzdem das Risiko gegenueber deinem Kunden traegst, wuerde 
ich mir wirklich 2x ueberlegen, ob du das auch wirklich willst.

Ich wuerde versuchen dem Kunden klarzumachen, dass es kein Problem ist, 
wenn er die Teile einfach beim Lieferanten deines Vertrauens 
nachbestellt und der Prozess genauso einfach ist wie direkt bei dir zu 
bestellen. Er muss ja nur in seinem Bestellprozess statt dir den 
Lieferanten benennen und fertig. Das sollte jeder Kunde, egal wie klein 
oder gross, hinbekommen.

von Michael B. (laberkopp)


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svensson schrieb:
> Mir hat das FA mal erklärt:
> Systemprogrammierung -> freiberufliche Tätigkeit
> Software-Programmierung -> gewerbliche Tätigkeit

Vor 40 Jahren....

von Freibeuter (Gast)


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Michael B. schrieb:
> Vor 40 Jahren....

nicht ganz. der BFH hat 2004 entschieden, dass die 
"System/Anwendung"-Unterscheidung nicht mehr sinnvoll ist.

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=XI%20R%209/03

Nur Trivialsoftware ist noch außen vor, als Webdesigner kann man zwar 
"Freelancer" aber kein Freiberufler sein...

Beitrag #5772242 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Mach (Gast)


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Edson schrieb:
> Deine Vermutung ist falsch. Ich frage mich, warum Du unbedingt zu dem
> Thema was schreiben musst wenn Du Dich da nicht auskennst?
Weil das (wichtige) Thema MWSt noch nicht angesprochen war. Die 
Vermutung war falsch, es waren aber genug Stichworte in meinem Beitrag 
dass es trotzdem hilfreich gewesen sein sollte.

Auch dass die Kleinunternehmerregelung in dieser Konstellation 
zusaetzliche Kosten verursacht ist definitiv relevant.

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