Hallo zusammen, ich habe ein Display mit Touch-Controller bei Mouser bestellt, und eine Platine nach der Pinbelegung im Datenblatt erstellt. Es hat sich herausgestellt, dass die Pinbelegung des Touch-Controllers im Datenblatt wahrscheinlich falsch ist, denn der Controller lässt sich nicht ansprechen und auf dem Folienkabel des Displays sind etwas versteckt Pinbelegungen angegeben, die nicht mit denen im Datenblatt (natürlich aktuelle Version) übereinstimmen. Bevor das mit dem Hersteller geklärt ist, will ich allerdings das Modell hier nicht öffentlich nennen. Die bestellten Platinen wären dadurch leider unbrauchbar. Kommen einem Hersteller bei sowas normalerweise in irgendeiner Form entgegen? Was würdet ihr machen? Schöne Grüße, grtu
Irgendwo am Ende des Datenblattes steht sicherlich sinngemäß "Alle Angaben ohne Gewähr. Wenn was nicht stimmt, tut es uns leid, wir können aber nicht haftbar gemacht werden"
Sebastian R. schrieb: > Irgendwo am Ende des Datenblattes steht sicherlich sinngemäß "Alle > Angaben ohne Gewähr. Wenn was nicht stimmt, tut es uns leid, wir können > aber nicht haftbar gemacht werden" Im Datenblatt steht jedenfalls nichts dergleiches. Allerdings wäre Mouser wahrscheinlich mein direkter Ansprechpartner, und bei denen steht sowas sicherlich in den AGBs. Mouser will ich allerdings ungerne deswegen anschreiben, da die mir schonmal ein neues Display wegen irgendwelchen Fremdkörpern innerhalb des Displays geschickt haben. Ich denke, ich schreibe erstmal den Hersteller direkt an, und bitte ihn um ein Statement bzgl. des möglichen Fehlers.
Beitrag #5784530 wurde vom Autor gelöscht.
Der Hersteller hat mir gerade geantwortet, dass sie tatsächlich die falsche Pinbelegung im Datenblatt stehen haben, und sie versuchen das schnell zu ändern. Wundert mich echt, dass das noch niemandem aufgefallen zu sein scheint. Es handelt sich um ein Display von Matrix Orbital. Nach Leiterbahnen-Auftrennen und Verdrahten kann ich den Controller jetzt auch ansprechen.
Imho stellt Mouser nur die Datenblätter der Hersteller rein, deshalb ist es sinnlos den Distributor für Fehler im DB verantwortlich zu machen.
A. G. schrieb: > Die bestellten Platinen wären dadurch leider unbrauchbar. Kommen einem > Hersteller bei sowas normalerweise in irgendeiner Form entgegen? Normalerweise nein. Im besten Falle bekommst Du neue Muster, wenn die Komponente bei der Inbetriebnahme kaputt gegangen ist.
Jörn P. schrieb: > Imho stellt Mouser nur die Datenblätter der Hersteller rein, > deshalb ist es sinnlos den Distributor für Fehler im DB verantwortlich > zu machen. Nach deutschem Recht haftet der Händler sehr wohl; fraglich ist allerdings der Umfang. Bei Mangelfolgeschäden wird es langsam schwierig ...
Im ersten Datenblatt der XMegas-A3 war ein GND-Vcc vertauscht: Kurzschluss auf der Platine --> Mülltonne
Percy N. schrieb: > Jörn P. schrieb: >> Imho stellt Mouser nur die Datenblätter der Hersteller rein, >> deshalb ist es sinnlos den Distributor für Fehler im DB verantwortlich >> zu machen. > > Nach deutschem Recht haftet der Händler sehr wohl; fraglich ist > allerdings der Umfang. Bei Mangelfolgeschäden wird es langsam schwierig > ... Auch bei B2B?
Ansgar K. schrieb: > Percy N. schrieb: >> Jörn P. schrieb: >>> Imho stellt Mouser nur die Datenblätter der Hersteller rein, >>> deshalb ist es sinnlos den Distributor für Fehler im DB verantwortlich >>> zu machen. >> >> Nach deutschem Recht haftet der Händler sehr wohl; fraglich ist >> allerdings der Umfang. Bei Mangelfolgeschäden wird es langsam schwierig >> ... > > Auch bei B2B? Lies § 434 BGB! Ist das denn wirklich so schwer zu finden? Das ist gerade mal die zweite Norm im Gesetz, die sich auf den Kauf bezieht!
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