Falsche Angaben in einem Datenblatt

OP #5784500
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Hallo zusammen,

ich habe ein Display mit Touch-Controller bei Mouser bestellt, und eine 
Platine nach der Pinbelegung im Datenblatt erstellt. Es hat sich 
herausgestellt, dass die Pinbelegung des Touch-Controllers im Datenblatt 
wahrscheinlich falsch ist, denn der Controller lässt sich nicht 
ansprechen und auf dem Folienkabel des Displays sind etwas versteckt 
Pinbelegungen angegeben, die nicht mit denen im Datenblatt (natürlich 
aktuelle Version) übereinstimmen. Bevor das mit dem Hersteller geklärt 
ist, will ich allerdings das Modell hier nicht öffentlich nennen.

Die bestellten Platinen wären dadurch leider unbrauchbar. Kommen einem 
Hersteller bei sowas normalerweise in irgendeiner Form entgegen? Was 
würdet ihr machen?

Schöne Grüße,
grtu
OP #5784529
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Sebastian R. schrieb:
> Irgendwo am Ende des Datenblattes steht sicherlich sinngemäß "Alle
> Angaben ohne Gewähr. Wenn was nicht stimmt, tut es uns leid, wir können
> aber nicht haftbar gemacht werden"

Im Datenblatt steht jedenfalls nichts dergleiches. Allerdings wäre 
Mouser wahrscheinlich mein direkter Ansprechpartner, und bei denen steht 
sowas sicherlich in den AGBs. Mouser will ich allerdings ungerne 
deswegen anschreiben, da die mir schonmal ein neues Display wegen 
irgendwelchen Fremdkörpern innerhalb des Displays geschickt haben. Ich 
denke, ich schreibe erstmal den Hersteller direkt an, und bitte ihn um 
ein Statement bzgl. des möglichen Fehlers.
Beitrag #5784530 wurde von einem Moderator gelöscht.
OP #5784835
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Der Hersteller hat mir gerade geantwortet, dass sie tatsächlich die 
falsche Pinbelegung im Datenblatt stehen haben, und sie versuchen das 
schnell zu ändern. Wundert mich echt, dass das noch niemandem 
aufgefallen zu sein scheint. Es handelt sich um ein Display von Matrix 
Orbital. Nach Leiterbahnen-Auftrennen und Verdrahten kann ich den 
Controller jetzt auch ansprechen.
#5791382
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Ansgar K. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Jörn P. schrieb:
>>> Imho stellt Mouser nur die Datenblätter der Hersteller rein,
>>> deshalb ist es sinnlos den Distributor für Fehler im DB verantwortlich
>>> zu machen.
>>
>> Nach deutschem Recht haftet der Händler sehr wohl;  fraglich ist
>> allerdings der Umfang. Bei Mangelfolgeschäden wird es langsam schwierig
>> ...
>
> Auch bei B2B?

Lies § 434 BGB!

Ist das denn wirklich so schwer zu finden? Das ist gerade mal die zweite 
Norm im Gesetz, die sich auf den Kauf bezieht!

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