Forum: Haus & Smart Home Zählerschrank erneuern bei Zählertausch?


von Soul E. (Gast)


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Gegeben ist ein ewas rustikalerer Zählerschrank, aussen Metall, innen 
Bakelit und Diazed-Schraubsicherungen. Dort kommt das Kabel vom 
Hausanschlußkasten an und es gehen Leitungen weiter zu (moderneren) 
Unterverteilungen auf den Etagen. Dort sitzen die FI und 
Leitungsschutzschalter. Technisch ist das Ding in Ordnung.

Nun sollen die schwarzen Ferraris-Zähler im Bakelitgehäuse von den 
Stadtwerken gegen moderne Digitalzähler getauscht werden.

Gilt ein Zählertausch als bauliche Veränderung, die den Bestandschutz 
aufhebt? D.h. muss der bestehende Schrank ersetzt werden durch eine 
moderne Anlage mit 1,5m Türhöhe, Neozed-Sicherungen, 
Kunststoffabdeckung, etc?

: Verschoben durch Moderator
von Michael B. (laberkopp)


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soul e. schrieb:
> Gilt ein Zählertausch als bauliche Veränderung, die den Bestandschutz
> aufhebt

Nein. Wartung.

von Harald W. (wilhelms)


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soul e. schrieb:

> Gilt ein Zählertausch als bauliche Veränderung, die den Bestandschutz
> aufhebt? D.h. muss der bestehende Schrank ersetzt werden

Ich denke, das ein solcher Schrank auch noch heutigen Ansprüchen
genügt, wenn er gross genug ist und das Bakelit noch heil.
Ich würde sagen, wenn es sich um einen reinen Holzschrank handelt,
sollte man ihn austauschen.

von Stephan (Gast)


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Naja, theoretisch möglich. Der EVU hat ja TAB vorgegeben. Wenn der sagt 
das es JETZT nach dem Austausch so sein muss dann kann es sein das Du 
jetzt einen SLS, Blitzschutz und einen 6A LSS VOR dem Zähler haben 
musst.

von Stephan (Gast)


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Ich würde das aber direkt beim EVU anfragen. Der da kommt muss ja nicht 
vom EVU sein, sondern einer der Plomben darf. Wenn der noch etwas Geld 
braucht....

von hinz (Gast)


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Stephan schrieb:
> Ich würde das aber direkt beim EVU anfragen. Der da kommt muss ja
> nicht
> vom EVU sein, sondern einer der Plomben darf. Wenn der noch etwas Geld
> braucht....

...dann riskiert der nicht den Verlust der Aufträge des EVU.

von Gtx F. (gtx-freak)


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Der arme SUB-SUB-Unternehmer der den Zähler tauscht ist so geknechtet 
das bei denen jede Sekunde zählt. War neulich bei mir auch der Fall, 
habe im nach dem Job einen Kaffe angeboten und etwas gequatscht.

Im wird für einen Zählertausch 15min zeit kalkuliert und bezahlt.
Danach war mir auch klar warum er das unter Spannung erledigt hat. 
Obwohl ich Ihm sagen konnte wo unser HAK ist. Er sagt das es ihn nicht 
interessiert wie der Zustand der Anlage ist, ob die alten Blomben dran 
sind oder nicht ist ihm genau so egal wie wenn eine Phase über den 
Zähler gebrückt wäre. Sein Job ist alter Zähler raus, neue Zähler rein, 
Blombe ran und schönen Tag noch. Alles was er monieren würde wäre 
unbezahlter Mehraufwand in Form Papierkram oder einer erneuten Anfahrt 
wenn er meint den Zähler nicht einbauen zu dürfen weil etwas nicht IO 
gewesen wäre.

von P. W. (deneriel)


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Frei nach Radio Eriwan: Im Prinzip ja, aber...

Wenn das EVU den Zähler tauschen will, wird der getauscht. Egal worauf 
der alte Zähler montiert ist. Da hat die alte Zählertafel Bestandschutz. 
Es handelt sich ja nur um den Ersatz eines Teiles und nicht um eine 
Änderung der Anlage. Genauso wie du auch heute noch in einer Anlage mit 
klassischer Nullung eine defekte Steckdose gegen eine Neue austauschen 
dürftest, wenn an der Anlage ansonsten nichts verändert wird.

Anders sieht das aus wenn du da noch einen alten Wechselstromzähler hast 
und auf Drehstrom umstellen willst.
In diesem Fall ist das eine Anlagenänderung und der Zählermontageort 
muss den aktuellen Vorschriften entsprechen. D.h. im Normalfall 
mindestens ein aktueller Zählerschrank mit Plätzen für 1-2 Zähler und 
Tarifsteuergerät, Sammelschienensystem und SLS nach Vorgabe des 
örtlichen Versorgers.
Im Gegensatz zum Zählertausch, den das EVU veranlasst, muss hier auch 
ein entsprechender Antrag von einem Elektriker gestellt werden.

von chris (Gast)


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soul e. schrieb:
> Gilt ein Zählertausch als bauliche Veränderung, die den Bestandschutz
> aufhebt?

Nein und in der E-Technik gibt es kein Bestandsschutz!!

https://ibrehfeldt.jimdo.com/2015/09/09/bestandsschutz-in-der-elektrotechnik-teil-1-allgemeine-grundlagen/

https://www.voltimum.de/sites/www.voltimum.de/files/de/Whitepaper/wann_besteht_bestandsschutz_in_elektrischen_anlagen.pdf

Dazu auch, wenn hier immer wieder Bestandschutz erwähnt wird meint man 
ANPASSEN der E-ANLAGE

http://www.bosy-online.de/Elektroinstallationen/Bestandschutz-E-Installationen-Altbau.pdf
https://www.elektropraktiker.de/ep-2001-07-552-553.pdf?eID=tx_nawsecuredl&falId=5573&hash=51b8100cdb329e06f91053a65ee84a37

Falls das Geld vorhanden ist und es auch gewollt ist und der Rest der 
Anlage deutlich jünger ist könnte man es vllt anpassen ?

von Sven L. (sven_rvbg)


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Solange von der Zähleranlage keine Direkte Gefahr ausgeht, wird beim 
Turnuswechsel oder beim MSB Wechsel keiner den Schrank absprechen.

Wenn allerings Abdeckungen fehlen, der Schrank Löcher hat, wo keine 
hingehören, dann kann es Probleme geben.

Würde man einen Zählerwechsel wegen dem Einbau einer PV-Anlage 
beantragen, dannn muss der Zählerplatz dem Stand der Technik 
entsprechen.

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