Gegeben ist ein ewas rustikalerer Zählerschrank, aussen Metall, innen Bakelit und Diazed-Schraubsicherungen. Dort kommt das Kabel vom Hausanschlußkasten an und es gehen Leitungen weiter zu (moderneren) Unterverteilungen auf den Etagen. Dort sitzen die FI und Leitungsschutzschalter. Technisch ist das Ding in Ordnung. Nun sollen die schwarzen Ferraris-Zähler im Bakelitgehäuse von den Stadtwerken gegen moderne Digitalzähler getauscht werden. Gilt ein Zählertausch als bauliche Veränderung, die den Bestandschutz aufhebt? D.h. muss der bestehende Schrank ersetzt werden durch eine moderne Anlage mit 1,5m Türhöhe, Neozed-Sicherungen, Kunststoffabdeckung, etc?
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soul e. schrieb: > Gilt ein Zählertausch als bauliche Veränderung, die den Bestandschutz > aufhebt Nein. Wartung.
soul e. schrieb: > Gilt ein Zählertausch als bauliche Veränderung, die den Bestandschutz > aufhebt? D.h. muss der bestehende Schrank ersetzt werden Ich denke, das ein solcher Schrank auch noch heutigen Ansprüchen genügt, wenn er gross genug ist und das Bakelit noch heil. Ich würde sagen, wenn es sich um einen reinen Holzschrank handelt, sollte man ihn austauschen.
Naja, theoretisch möglich. Der EVU hat ja TAB vorgegeben. Wenn der sagt das es JETZT nach dem Austausch so sein muss dann kann es sein das Du jetzt einen SLS, Blitzschutz und einen 6A LSS VOR dem Zähler haben musst.
Ich würde das aber direkt beim EVU anfragen. Der da kommt muss ja nicht vom EVU sein, sondern einer der Plomben darf. Wenn der noch etwas Geld braucht....
Stephan schrieb: > Ich würde das aber direkt beim EVU anfragen. Der da kommt muss ja > nicht > vom EVU sein, sondern einer der Plomben darf. Wenn der noch etwas Geld > braucht.... ...dann riskiert der nicht den Verlust der Aufträge des EVU.
Der arme SUB-SUB-Unternehmer der den Zähler tauscht ist so geknechtet das bei denen jede Sekunde zählt. War neulich bei mir auch der Fall, habe im nach dem Job einen Kaffe angeboten und etwas gequatscht. Im wird für einen Zählertausch 15min zeit kalkuliert und bezahlt. Danach war mir auch klar warum er das unter Spannung erledigt hat. Obwohl ich Ihm sagen konnte wo unser HAK ist. Er sagt das es ihn nicht interessiert wie der Zustand der Anlage ist, ob die alten Blomben dran sind oder nicht ist ihm genau so egal wie wenn eine Phase über den Zähler gebrückt wäre. Sein Job ist alter Zähler raus, neue Zähler rein, Blombe ran und schönen Tag noch. Alles was er monieren würde wäre unbezahlter Mehraufwand in Form Papierkram oder einer erneuten Anfahrt wenn er meint den Zähler nicht einbauen zu dürfen weil etwas nicht IO gewesen wäre.
Frei nach Radio Eriwan: Im Prinzip ja, aber... Wenn das EVU den Zähler tauschen will, wird der getauscht. Egal worauf der alte Zähler montiert ist. Da hat die alte Zählertafel Bestandschutz. Es handelt sich ja nur um den Ersatz eines Teiles und nicht um eine Änderung der Anlage. Genauso wie du auch heute noch in einer Anlage mit klassischer Nullung eine defekte Steckdose gegen eine Neue austauschen dürftest, wenn an der Anlage ansonsten nichts verändert wird. Anders sieht das aus wenn du da noch einen alten Wechselstromzähler hast und auf Drehstrom umstellen willst. In diesem Fall ist das eine Anlagenänderung und der Zählermontageort muss den aktuellen Vorschriften entsprechen. D.h. im Normalfall mindestens ein aktueller Zählerschrank mit Plätzen für 1-2 Zähler und Tarifsteuergerät, Sammelschienensystem und SLS nach Vorgabe des örtlichen Versorgers. Im Gegensatz zum Zählertausch, den das EVU veranlasst, muss hier auch ein entsprechender Antrag von einem Elektriker gestellt werden.
soul e. schrieb: > Gilt ein Zählertausch als bauliche Veränderung, die den Bestandschutz > aufhebt? Nein und in der E-Technik gibt es kein Bestandsschutz!! https://ibrehfeldt.jimdo.com/2015/09/09/bestandsschutz-in-der-elektrotechnik-teil-1-allgemeine-grundlagen/ https://www.voltimum.de/sites/www.voltimum.de/files/de/Whitepaper/wann_besteht_bestandsschutz_in_elektrischen_anlagen.pdf Dazu auch, wenn hier immer wieder Bestandschutz erwähnt wird meint man ANPASSEN der E-ANLAGE http://www.bosy-online.de/Elektroinstallationen/Bestandschutz-E-Installationen-Altbau.pdf https://www.elektropraktiker.de/ep-2001-07-552-553.pdf?eID=tx_nawsecuredl&falId=5573&hash=51b8100cdb329e06f91053a65ee84a37 Falls das Geld vorhanden ist und es auch gewollt ist und der Rest der Anlage deutlich jünger ist könnte man es vllt anpassen ?
Solange von der Zähleranlage keine Direkte Gefahr ausgeht, wird beim Turnuswechsel oder beim MSB Wechsel keiner den Schrank absprechen. Wenn allerings Abdeckungen fehlen, der Schrank Löcher hat, wo keine hingehören, dann kann es Probleme geben. Würde man einen Zählerwechsel wegen dem Einbau einer PV-Anlage beantragen, dannn muss der Zählerplatz dem Stand der Technik entsprechen.
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