Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Elterngeld nachträglich beantragen ?


von Sausefix (Gast)


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Hi,

wie ist denn das, wenn ich zur Geburt meiner Tochter immer noch 
arbeitssuchend bin, in den kommenden Monaten, Jahren aber wieder 
arbeiten darf, kann ich dann nachträglich Elternzeit beantragen ? War 
eigentlich durchgehend beschäftigt, aber Punkt Hochzeit + 
Schwangerschaft hat die Industrie beschlossen mich nicht mehr haben zu 
wollen, als ob sie es abgesprochen hätten...

von Jens P. (picler)


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www.gidf.de

https://de.wikipedia.org/wiki/Elterngeld_(Deutschland)

Mit den jetzt vorhandenen Informationen kann man keine vernünftige 
Aussage treffen.

Du kannst ab Geburt 12 Monate Elternzeit nehmen, wenn du arbeitslos 
bist, bekommst du 300€ Elterngeld. Alles weitere bitte selbst 
raussuchen...

von Elterngelderfahrener (Gast)


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Jens P. schrieb:
> Du kannst ab Geburt 12 Monate Elternzeit nehmen, wenn du arbeitslos
> bist, bekommst du 300€ Elterngeld. Alles weitere bitte selbst
> raussuchen...

Das ist in dieser Pauschalität falsch.

Sausefix schrieb:
> wie ist denn das, wenn ich zur Geburt meiner Tochter immer noch
> arbeitssuchend bin, in den kommenden Monaten, Jahren aber wieder
> arbeiten darf, kann ich dann nachträglich Elternzeit beantragen ?

Es gibt Ersatzleistungen die es einem erlauben, den elterngeldrelevanten 
Bemessungszeitraum vorzudatieren, wenn man in diesem Zeitraum 
Ersatzleistungen bezogen hat, ob ALG1/2 dazuzählt weiß ich nicht, das 
musst du rausfinden.
Für unser 2017 geborenes Kind konnte meine Frau den 2014er Zeitraum 
anrechnen lassen als sie noch gearbeitet hat, weil sie für den 
relevanten Zeitraum 2016 Ersatzleistungen für unser 2015er Kind bezogen 
hat (ebenfalls Elterngeld). Lass dich diesbezüglich beraten.

von Claus M. (energy)


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Sorry, trotz der Tagesfreizeit die du hast schaffst du es nicht dir die 
Informationen selbst zu beschaffen? Lies nach! Stichwort BEEG.

: Bearbeitet durch User
von Martin S. (sirnails)


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Wende dich an kompetente Beratungsstellen, wie ProFamilia und nicht hier 
an > 99% absolut ahnungslose Naturwissenschaftler!

Ich habe das ganze zwar auch mal beantragt, aber deine Frage ist so 
speziell, dass das kein Normalo beantworten kann.

Im Zweifelsfall investierte 100 Euro und Frage bei frag- einen- Anwalt.

von Claus M. (energy)


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So speziell ist die Frage eigentlich nicht.

von Sausefix (Gast)


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Ja sehe ich auch so, daher habe ich es für eine gute Idee gehalten hier 
mal anzufragen.

von Toni Tester (Gast)


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Martin S. schrieb:
> Im Zweifelsfall investierte 100 Euro und Frage bei frag- einen- Anwalt.

Hat hier das zuständige Amt nicht generelle Auskunftspflicht, unabhängig 
von eventuellen finanziellen Vor-/Nachteilen für den Anfragenden?

Zumindest ist es das, was mir zuerst in den Sinn käme: Einfach mal beim 
zuständigen Amt anrufen oder gleich vorsprechen und fragen - denn wenn 
jemand verbindlich Auskunft über die aktuelle Rechtslage geben kann, 
dann ja wohl der zuständige Sachbearbeiter beim zuständigen Amt.

Ich mein' ja nur.

von Sausefix (Gast)


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Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Die Frage lautet NICHT: "Wie komme 
ich an die Information... blablub" die Frage lautet: "Wie lautet die 
Info...blablub".

Ich freue mich über eine Antwort, aber Aussagen wie ich an die Info 
komme bitte in Kuhzunft unterlassen. Das bringt mich überhaupt nicht 
weiter.
Bitte nicht aus einer Mücke einen unsinnigen Elefanten machen.

Also nochmal, wenn jemand sich auskennt, bitte Antwort reinschreiben, 
damit wäre ich sehr verbunden, wenn nicht, dann lohnt sich das Tipseln 
der Buchstaben nicht.

Die Info selbst zu besorgen ist etwas mehr Aufwand welchen ich mir gerne 
erspart hätte aber stellt mit Sicherheit kein Problem dar.

von void (Gast)


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Elterngelderfahrener schrieb:
>> Du kannst ab Geburt 12 Monate Elternzeit nehmen, wenn du arbeitslos
>> bist, bekommst du 300€ Elterngeld. Alles weitere bitte selbst
>> raussuchen...
>
> Das ist in dieser Pauschalität falsch.

Trifft hier aber zu. So die Arbeitslosigkeit über die kompletten letzten 
12 Monate vor der Geburt (=Bemessungszeitraum) stattgefunden hat.


Elterngelderfahrener schrieb:
> Es gibt Ersatzleistungen die es einem erlauben, den elterngeldrelevanten
> Bemessungszeitraum vorzudatieren, wenn man in diesem Zeitraum
> Ersatzleistungen bezogen hat, ob ALG1/2 dazuzählt weiß ich nicht, das
> musst du rausfinden.

Korrekt es gibt Gründe den Zeitraum vorzudatieren. Hier trifft aber 
keiner davon zu.

Zitat:
"Bemessungszeitraum (...) -
Dabei werden Monate ausgeklammert, in denen Sie
-Mutterschaftsgeldbezogen haben (ggf. auch für ein älteres Kind) oder
-Elterngeld für ein älteres Kind innerhalb dessen ersten 14 
Lebensmonatenbezogen haben oder
-durch eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung einen Einkommensver-lust 
erlitten haben oder
-durch Wehr-oder Zivildienst einen Einkommensverlust erlitten haben
Entsprechend verschiebt sich der Bemessungszeitraum in die 
Vergangenheit. (...)"
https://www.mkffi.nrw/sites/default/files/asset/document/erlaeuterungen_zum_beeg-antrag_-_stand_november_2018.pdf


Sausefix schrieb:
> Punkt Hochzeit + Schwangerschaft gekündigt

Dann sollten 2..5 Monate des Bemessungszeitraums noch innerhalb des 
Bezugs von Einkommen aus nichtselbst. Arbeit liegen. Je nach 
Kündigungsfrist und der Genauigkeit von "Punkt".

Martin S. schrieb:
> ende dich an kompetente Beratungsstellen, wie ProFamilia und nicht hier
> an > 99% absolut ahnungslose Naturwissenschaftler!

Ahnungslose Naturwissenschaftler sind doch auch nur Menschen mit oder 
ohne Kinder. ;-)

von Erstaunt (Gast)


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Leute kriegen heute noch Kinder?  achselzuck

von Hardy F. (hardyf)


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Erstaunt schrieb:
> Leute kriegen heute noch Kinder?  achselzuck

Aber natürlich.

Überall.

Sogar in allen Farben.

Bald sind wir 10 Milliarden.

von Sausefix (Gast)


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Okay, danke vielmals für die Aufklärung. Halv so schlimm, geplant war so 
oder so, dass mein Herzblatt erstmal daheim bleiben darf, sollte ich 
wieder etwas finden. Wenn dann Brüderchen oder Schwesterchen kommt, wird 
erneut verhandelt :)
Muss Papa Unterricht am Wochenende halten:) Freu mich...
Bezüglich Überbevölkerung ...
Ich glaube eher Engels als Maltus. Mit der Kernfusion wird man mit LED 
Lampen Grünzeug in Hochhäuser züchten können, die Genetiker werden die 
Pflanzen ertragreicher machen. Und die Nahrungsknappheit hat 
abgenommen...

von Ingenieur (Gast)


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Sausefix schrieb:
> sollte ich wieder etwas finden

Hast du jetzt im Wirtschaftsabschwung keinerlei Zukunftssorgen, planst 
sogar ein weiteres Kind? Willst du nicht erst einmal wieder beruflich 
Tritt fassen?

von /. (Gast)


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Elterngeld kann nur noch 3 Monate rückwirkend beantragt werden. Es ist 
ja auch zeitlich limitiert.

Das hat man wegen den Flüchtlingen limitiert. Zuvor waren es mehrere 
Jahre.

von Sausefix (Gast)


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Wir werden drei bis vier Kinder haben. Es ist nie der richtige Zeitpunkt 
für ein Kind. Ich habe nie, und werde wohl auch nicht mehr ordentlich 
wirtschaftlich Fussgassen. Für mich hat sich das Studium nicht gelohnt.

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