Hi,
wie ist denn das, wenn ich zur Geburt meiner Tochter immer noch
arbeitssuchend bin, in den kommenden Monaten, Jahren aber wieder
arbeiten darf, kann ich dann nachträglich Elternzeit beantragen ? War
eigentlich durchgehend beschäftigt, aber Punkt Hochzeit +
Schwangerschaft hat die Industrie beschlossen mich nicht mehr haben zu
wollen, als ob sie es abgesprochen hätten...
www.gidf.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Elterngeld_(Deutschland)
Mit den jetzt vorhandenen Informationen kann man keine vernünftige
Aussage treffen.
Du kannst ab Geburt 12 Monate Elternzeit nehmen, wenn du arbeitslos
bist, bekommst du 300€ Elterngeld. Alles weitere bitte selbst
raussuchen...
Jens P. schrieb:> Du kannst ab Geburt 12 Monate Elternzeit nehmen, wenn du arbeitslos> bist, bekommst du 300€ Elterngeld. Alles weitere bitte selbst> raussuchen...
Das ist in dieser Pauschalität falsch.
Sausefix schrieb:> wie ist denn das, wenn ich zur Geburt meiner Tochter immer noch> arbeitssuchend bin, in den kommenden Monaten, Jahren aber wieder> arbeiten darf, kann ich dann nachträglich Elternzeit beantragen ?
Es gibt Ersatzleistungen die es einem erlauben, den elterngeldrelevanten
Bemessungszeitraum vorzudatieren, wenn man in diesem Zeitraum
Ersatzleistungen bezogen hat, ob ALG1/2 dazuzählt weiß ich nicht, das
musst du rausfinden.
Für unser 2017 geborenes Kind konnte meine Frau den 2014er Zeitraum
anrechnen lassen als sie noch gearbeitet hat, weil sie für den
relevanten Zeitraum 2016 Ersatzleistungen für unser 2015er Kind bezogen
hat (ebenfalls Elterngeld). Lass dich diesbezüglich beraten.
Wende dich an kompetente Beratungsstellen, wie ProFamilia und nicht hier
an > 99% absolut ahnungslose Naturwissenschaftler!
Ich habe das ganze zwar auch mal beantragt, aber deine Frage ist so
speziell, dass das kein Normalo beantworten kann.
Im Zweifelsfall investierte 100 Euro und Frage bei frag- einen- Anwalt.
Martin S. schrieb:> Im Zweifelsfall investierte 100 Euro und Frage bei frag- einen- Anwalt.
Hat hier das zuständige Amt nicht generelle Auskunftspflicht, unabhängig
von eventuellen finanziellen Vor-/Nachteilen für den Anfragenden?
Zumindest ist es das, was mir zuerst in den Sinn käme: Einfach mal beim
zuständigen Amt anrufen oder gleich vorsprechen und fragen - denn wenn
jemand verbindlich Auskunft über die aktuelle Rechtslage geben kann,
dann ja wohl der zuständige Sachbearbeiter beim zuständigen Amt.
Ich mein' ja nur.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Die Frage lautet NICHT: "Wie komme
ich an die Information... blablub" die Frage lautet: "Wie lautet die
Info...blablub".
Ich freue mich über eine Antwort, aber Aussagen wie ich an die Info
komme bitte in Kuhzunft unterlassen. Das bringt mich überhaupt nicht
weiter.
Bitte nicht aus einer Mücke einen unsinnigen Elefanten machen.
Also nochmal, wenn jemand sich auskennt, bitte Antwort reinschreiben,
damit wäre ich sehr verbunden, wenn nicht, dann lohnt sich das Tipseln
der Buchstaben nicht.
Die Info selbst zu besorgen ist etwas mehr Aufwand welchen ich mir gerne
erspart hätte aber stellt mit Sicherheit kein Problem dar.
Elterngelderfahrener schrieb:>> Du kannst ab Geburt 12 Monate Elternzeit nehmen, wenn du arbeitslos>> bist, bekommst du 300€ Elterngeld. Alles weitere bitte selbst>> raussuchen...>> Das ist in dieser Pauschalität falsch.
Trifft hier aber zu. So die Arbeitslosigkeit über die kompletten letzten
12 Monate vor der Geburt (=Bemessungszeitraum) stattgefunden hat.
Elterngelderfahrener schrieb:> Es gibt Ersatzleistungen die es einem erlauben, den elterngeldrelevanten> Bemessungszeitraum vorzudatieren, wenn man in diesem Zeitraum> Ersatzleistungen bezogen hat, ob ALG1/2 dazuzählt weiß ich nicht, das> musst du rausfinden.
Korrekt es gibt Gründe den Zeitraum vorzudatieren. Hier trifft aber
keiner davon zu.
Zitat:
"Bemessungszeitraum (...) -
Dabei werden Monate ausgeklammert, in denen Sie
-Mutterschaftsgeldbezogen haben (ggf. auch für ein älteres Kind) oder
-Elterngeld für ein älteres Kind innerhalb dessen ersten 14
Lebensmonatenbezogen haben oder
-durch eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung einen Einkommensver-lust
erlitten haben oder
-durch Wehr-oder Zivildienst einen Einkommensverlust erlitten haben
Entsprechend verschiebt sich der Bemessungszeitraum in die
Vergangenheit. (...)"
https://www.mkffi.nrw/sites/default/files/asset/document/erlaeuterungen_zum_beeg-antrag_-_stand_november_2018.pdfSausefix schrieb:> Punkt Hochzeit + Schwangerschaft gekündigt
Dann sollten 2..5 Monate des Bemessungszeitraums noch innerhalb des
Bezugs von Einkommen aus nichtselbst. Arbeit liegen. Je nach
Kündigungsfrist und der Genauigkeit von "Punkt".
Martin S. schrieb:> ende dich an kompetente Beratungsstellen, wie ProFamilia und nicht hier> an > 99% absolut ahnungslose Naturwissenschaftler!
Ahnungslose Naturwissenschaftler sind doch auch nur Menschen mit oder
ohne Kinder. ;-)
Okay, danke vielmals für die Aufklärung. Halv so schlimm, geplant war so
oder so, dass mein Herzblatt erstmal daheim bleiben darf, sollte ich
wieder etwas finden. Wenn dann Brüderchen oder Schwesterchen kommt, wird
erneut verhandelt :)
Muss Papa Unterricht am Wochenende halten:) Freu mich...
Bezüglich Überbevölkerung ...
Ich glaube eher Engels als Maltus. Mit der Kernfusion wird man mit LED
Lampen Grünzeug in Hochhäuser züchten können, die Genetiker werden die
Pflanzen ertragreicher machen. Und die Nahrungsknappheit hat
abgenommen...
Sausefix schrieb:> sollte ich wieder etwas finden
Hast du jetzt im Wirtschaftsabschwung keinerlei Zukunftssorgen, planst
sogar ein weiteres Kind? Willst du nicht erst einmal wieder beruflich
Tritt fassen?
Elterngeld kann nur noch 3 Monate rückwirkend beantragt werden. Es ist
ja auch zeitlich limitiert.
Das hat man wegen den Flüchtlingen limitiert. Zuvor waren es mehrere
Jahre.
Wir werden drei bis vier Kinder haben. Es ist nie der richtige Zeitpunkt
für ein Kind. Ich habe nie, und werde wohl auch nicht mehr ordentlich
wirtschaftlich Fussgassen. Für mich hat sich das Studium nicht gelohnt.