Forum: Fahrzeugelektronik 100w leds ans fahrrad


von Roman D. (mindelheini)


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Hallo ich hab mir neulich einpaar fette 100w leds in china bestellt
die dinger sind so hell das man beim reinschauen blind wird.
Da dachte ich mir das ich mal zwei von den dinngern ans fahrrad mache.
da hab ich mir dan schnell nen lithiumakku mit der benötigten elektronik 
und so zusammengebaut und es ans fahrad montiert.
Und dann ist mir eingefallen: Darf ich in deutschland damit überhaupt 
rumfahren und das licht anhaben?

: Verschoben durch Moderator
von Jack V. (jackv)


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Roman D. schrieb:
> Und dann ist mir eingefallen: Darf ich in deutschland damit überhaupt
> rumfahren und das licht anhaben?

Klar. Nur nicht auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Wegen.

von Thomas E. (thomase)


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Roman D. schrieb:
> Darf ich in deutschland damit überhaupt
> rumfahren und das licht anhaben?

Besteht eine Chance, daß du selbst darauf kommst?

von Jens G. (jensig)


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Nur wenn Du die LED komplett in eine Blackbox reintust ...

von Matthias L. (limbachnet)


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Nein. Siehe §67 Abs.1 StVZO:

"Fahrräder dürfen nur dann im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb 
genommen werden, wenn sie mit den vorgeschriebenen und bauartgenehmigten 
lichttechnischen Einrichtungen ausgerüstet sind."

Die Bauartgenehmigung sieht man am Prüfzeichen des 
Kraftfahrt‐Bundesamtes. Das ist durch eine Wellenlinie, den 
Großbuchstaben K sowie eine Zulassungsnummer gekennzeichnet - und das 
dürfte deine Eigenkostruktion nicht haben.

von Uhu U. (uhu)


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Jack V. schrieb:
> Klar. Nur nicht auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Wegen.

Flutlichtanlagen sind generell genehmigungspflichtig, nicht nur bei 
Verwendung auf öffentlichem Gelände.

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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Roman D. schrieb:
> die dinger sind so hell das man beim reinschauen blind wird.

Nicht nur du wirst blind, sondern auch derjenige den du damit 
anleuchtest.

Das könnte ein Fussgänger, ein anderer Radfahrer oder ein LKW sein, der 
dann durch deine LED Lampe geblendet wird. Derjenige wird also entweder 
die Augen zusammen kneifen, oder woanders hin schauen, um der Blendung 
zu entgehen.

Ist es das was du beabsichtigst?

Bonus-Frage: Mit welchem Akku, Batterie oder Dynamo möchtest du diese 
Beleuchtung betreiben?

: Bearbeitet durch User
von Jack V. (jackv)


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Uhu U. schrieb:
> Flutlichtanlagen sind generell genehmigungspflichtig, nicht nur bei
> Verwendung auf öffentlichem Gelände.

Och … wenn der Threadstarter die genauso unbedarft aufgebaut hat, wie er 
allgemein an die Sachen heranzugehen scheint, werden die eh ziemlich 
schnell ausreichend dunkel werden.

Im Übrigen glaube ich eher an versuchte Trollerei ;)

von Roman D. (mindelheini)


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Wegstaben V. schrieb:
> Bonus-Frage: Mit welchem Akku, Batterie oder Dynamo möchtest du diese
> Beleuchtung betreiben?


Ich habe mir einen 6s3p akkupack aus 18650 li-ionzellen gebaut mit bms
die leds werden mit einem 400w boostconverter versorgt

von Karsten B. (kastenhq2010)


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Fotos? Oder dreh mal ein kleines Video einer Nachtfahrt durch den Wald 
:)

von Michael X. (Firma: vyuxc) (der-michl)


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von Gerald B. (gerald_b)


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Roman D. schrieb:
> Ich habe mir einen 6s3p akkupack aus 18650 li-ionzellen gebaut mit bms
> die leds werden mit einem 400w boostconverter versorgt

Ist dann auch ein E-Bike :-)))

von Christoph db1uq K. (christoph_kessler)


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https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__67.html

"weißes Abblendlicht... so eingestellt sein, dass er andere 
Verkehrsteilnehmer nicht blendet."

Die Schlangenlinie hat man anscheinend auch aus dem Gesetz entfernt. 
Überhaupt wurde seit 2017 das Gesetz derart verwässert, dass von den 
früher sehr präzisen Vorschriften nicht viel übriggeblieben ist.

Damals war noch genau beschrieben. dass der Lichtkegel nach spätestens 
10m auf dem Boden angekommen sein muss - alles verschwunden.

: Bearbeitet durch User
von Lothar M. (Gast)


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Kann es sein, dass du in die Dinger schon zu lange reingeschaut hast?

Die machen nichtnur blind, sondern auch blöd.

von Reiner O. (elux)


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Christoph db1uq K. schrieb:

> Die Schlangenlinie hat man anscheinend auch aus dem Gesetz entfernt.
> Überhaupt wurde seit 2017 das Gesetz derart verwässert, dass von den
> früher sehr präzisen Vorschriften nicht viel übriggeblieben ist.

Was vermutlich daran liegt, das früher(tm) die Ministerien ihre Arbeit 
noch ernst nahmen, heute hingegen kommen die Vorgaben von der EU oder UN 
(ECE!).
Daher steht in der STVZO nicht mehr allzuviel drin (Anbringung und 
Beleuchtung einer Kennzeichentafel, §60 & §61 STVZO sind auch 
verdunstet...).
Die Wellenlinie war das nationale deutsche Prüfzeichen, heute ist das 
Prüfzeichen ein Kreis/Rechteck mit E1 drin.

Beitrag #5836680 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Christian S. (roehrenvorheizer)


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Bist Du eigentlich schon im strafmündigen Alter?

Außerdem ist Vorschrift, die Beleuchtung mit einem Dynamo anzutreiben. 
Hast Du solche Oberschenkel, die Dir das weiter als bis zur nächsten 
Kreuzung erlauben?

vergleiche, der Herr möchte toasten auf dem Fahrrad:
https://m.youtube.com/watch?v=S4O5voOCqAQ


Auf Deiner Privatstraße vor Deiner Villa kannst Du mit der Leuchte 
natürlich herumfahren, wenn dadurch niemand gefährdet wird.

Was meint eigentlich die Katze dazu?
MfG

: Bearbeitet durch User
von Lothar M. (Gast)


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Es gibt da noch einen anderen Aspekt, der zu beachten wäre: Die enorme 
Lichtleistung wird ja in Fahrtrichtung abgestrahlt. Wer nun glaubt, dass 
Photonen massefrei wären, der irrt. Der enorme Rückstoss des Lichtes 
muss per Muskelkraft überwunden werden. Solch hohe Lichtleistungen sind 
daher kontraproduktiv, auf jeden Fall, wenn die Kraft per Muskel 
überwunden werden muss.

Daher wäre es theoretisch besser, das Licht nach hinten zu richten, das 
gäbe Vortrieb.

Das kann sicher jeder bestätigen, der schonmal während der Fahrt das 
Licht angemacht hat, danach musste viel stärker in die Pedale getreten 
werden.

Das Problem, dass man in Fahrtrichtung dann aber nichts sieht, kann man 
dadurch umgehen, dass man immer in gewissem Abstand hinter einem her 
fährt, der auch sein Licht zum Zwecke des Vortriebes nach hinten 
gerichtet hat. So beleuchtet einer den Weg des Anderen.

.....oh weh....

von Christian S. (roehrenvorheizer)


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Lothar M. schrieb:
> Es gibt da noch einen anderen Aspekt, der zu beachten wäre: Die
> enorme Lichtleistung wird ja in Fahrtrichtung abgestrahlt. Wer nun
> glaubt, dass Photonen massefrei wären, der irrt. Der enorme Rückstoss
> des Lichtes muss per Muskelkraft überwunden werden.

Deshalb fährt normalerweise jedes Fahrrad am besten ohne Licht, wie 
Ausnahmen die Regel bestätigen...
Sonst erreicht man die nahe Lichtgeschwindigkeit leider nicht so oft.

MfG

von Lothar M. (Gast)


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Christian S. schrieb:
> Außerdem ist Vorschrift, die Beleuchtung mit einem Dynamo anzutreiben.

Nö, das ist Schnee von gestern:

Siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Fahrradbeleuchtung

Zum 1. Juni 2017 wurden die Vorschriften zur Fahrradbeleuchtung 
grundlegend überarbeitet.[3]..........

Beitrag #5836724 wurde von einem Moderator gelöscht.
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