Hallo ich hab mir neulich einpaar fette 100w leds in china bestellt die dinger sind so hell das man beim reinschauen blind wird. Da dachte ich mir das ich mal zwei von den dinngern ans fahrrad mache. da hab ich mir dan schnell nen lithiumakku mit der benötigten elektronik und so zusammengebaut und es ans fahrad montiert. Und dann ist mir eingefallen: Darf ich in deutschland damit überhaupt rumfahren und das licht anhaben?
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Roman D. schrieb: > Und dann ist mir eingefallen: Darf ich in deutschland damit überhaupt > rumfahren und das licht anhaben? Klar. Nur nicht auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Wegen.
Roman D. schrieb: > Darf ich in deutschland damit überhaupt > rumfahren und das licht anhaben? Besteht eine Chance, daß du selbst darauf kommst?
Nein. Siehe §67 Abs.1 StVZO: "Fahrräder dürfen nur dann im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb genommen werden, wenn sie mit den vorgeschriebenen und bauartgenehmigten lichttechnischen Einrichtungen ausgerüstet sind." Die Bauartgenehmigung sieht man am Prüfzeichen des Kraftfahrt‐Bundesamtes. Das ist durch eine Wellenlinie, den Großbuchstaben K sowie eine Zulassungsnummer gekennzeichnet - und das dürfte deine Eigenkostruktion nicht haben.
Jack V. schrieb: > Klar. Nur nicht auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Wegen. Flutlichtanlagen sind generell genehmigungspflichtig, nicht nur bei Verwendung auf öffentlichem Gelände.
Roman D. schrieb: > die dinger sind so hell das man beim reinschauen blind wird. Nicht nur du wirst blind, sondern auch derjenige den du damit anleuchtest. Das könnte ein Fussgänger, ein anderer Radfahrer oder ein LKW sein, der dann durch deine LED Lampe geblendet wird. Derjenige wird also entweder die Augen zusammen kneifen, oder woanders hin schauen, um der Blendung zu entgehen. Ist es das was du beabsichtigst? Bonus-Frage: Mit welchem Akku, Batterie oder Dynamo möchtest du diese Beleuchtung betreiben?
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Uhu U. schrieb: > Flutlichtanlagen sind generell genehmigungspflichtig, nicht nur bei > Verwendung auf öffentlichem Gelände. Och … wenn der Threadstarter die genauso unbedarft aufgebaut hat, wie er allgemein an die Sachen heranzugehen scheint, werden die eh ziemlich schnell ausreichend dunkel werden. Im Übrigen glaube ich eher an versuchte Trollerei ;)
Wegstaben V. schrieb: > Bonus-Frage: Mit welchem Akku, Batterie oder Dynamo möchtest du diese > Beleuchtung betreiben? Ich habe mir einen 6s3p akkupack aus 18650 li-ionzellen gebaut mit bms die leds werden mit einem 400w boostconverter versorgt
Roman D. schrieb: > Ich habe mir einen 6s3p akkupack aus 18650 li-ionzellen gebaut mit bms > die leds werden mit einem 400w boostconverter versorgt Ist dann auch ein E-Bike :-)))
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__67.html "weißes Abblendlicht... so eingestellt sein, dass er andere Verkehrsteilnehmer nicht blendet." Die Schlangenlinie hat man anscheinend auch aus dem Gesetz entfernt. Überhaupt wurde seit 2017 das Gesetz derart verwässert, dass von den früher sehr präzisen Vorschriften nicht viel übriggeblieben ist. Damals war noch genau beschrieben. dass der Lichtkegel nach spätestens 10m auf dem Boden angekommen sein muss - alles verschwunden.
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Kann es sein, dass du in die Dinger schon zu lange reingeschaut hast? Die machen nichtnur blind, sondern auch blöd.
Christoph db1uq K. schrieb: > Die Schlangenlinie hat man anscheinend auch aus dem Gesetz entfernt. > Überhaupt wurde seit 2017 das Gesetz derart verwässert, dass von den > früher sehr präzisen Vorschriften nicht viel übriggeblieben ist. Was vermutlich daran liegt, das früher(tm) die Ministerien ihre Arbeit noch ernst nahmen, heute hingegen kommen die Vorgaben von der EU oder UN (ECE!). Daher steht in der STVZO nicht mehr allzuviel drin (Anbringung und Beleuchtung einer Kennzeichentafel, §60 & §61 STVZO sind auch verdunstet...). Die Wellenlinie war das nationale deutsche Prüfzeichen, heute ist das Prüfzeichen ein Kreis/Rechteck mit E1 drin.
Beitrag #5836680 wurde von einem Moderator gelöscht.
Bist Du eigentlich schon im strafmündigen Alter? Außerdem ist Vorschrift, die Beleuchtung mit einem Dynamo anzutreiben. Hast Du solche Oberschenkel, die Dir das weiter als bis zur nächsten Kreuzung erlauben? vergleiche, der Herr möchte toasten auf dem Fahrrad: https://m.youtube.com/watch?v=S4O5voOCqAQ Auf Deiner Privatstraße vor Deiner Villa kannst Du mit der Leuchte natürlich herumfahren, wenn dadurch niemand gefährdet wird. Was meint eigentlich die Katze dazu? MfG
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Es gibt da noch einen anderen Aspekt, der zu beachten wäre: Die enorme Lichtleistung wird ja in Fahrtrichtung abgestrahlt. Wer nun glaubt, dass Photonen massefrei wären, der irrt. Der enorme Rückstoss des Lichtes muss per Muskelkraft überwunden werden. Solch hohe Lichtleistungen sind daher kontraproduktiv, auf jeden Fall, wenn die Kraft per Muskel überwunden werden muss. Daher wäre es theoretisch besser, das Licht nach hinten zu richten, das gäbe Vortrieb. Das kann sicher jeder bestätigen, der schonmal während der Fahrt das Licht angemacht hat, danach musste viel stärker in die Pedale getreten werden. Das Problem, dass man in Fahrtrichtung dann aber nichts sieht, kann man dadurch umgehen, dass man immer in gewissem Abstand hinter einem her fährt, der auch sein Licht zum Zwecke des Vortriebes nach hinten gerichtet hat. So beleuchtet einer den Weg des Anderen. .....oh weh....
Lothar M. schrieb: > Es gibt da noch einen anderen Aspekt, der zu beachten wäre: Die > enorme Lichtleistung wird ja in Fahrtrichtung abgestrahlt. Wer nun > glaubt, dass Photonen massefrei wären, der irrt. Der enorme Rückstoss > des Lichtes muss per Muskelkraft überwunden werden. Deshalb fährt normalerweise jedes Fahrrad am besten ohne Licht, wie Ausnahmen die Regel bestätigen... Sonst erreicht man die nahe Lichtgeschwindigkeit leider nicht so oft. MfG
Christian S. schrieb: > Außerdem ist Vorschrift, die Beleuchtung mit einem Dynamo anzutreiben. Nö, das ist Schnee von gestern: Siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Fahrradbeleuchtung Zum 1. Juni 2017 wurden die Vorschriften zur Fahrradbeleuchtung grundlegend überarbeitet.[3]..........
Beitrag #5836724 wurde von einem Moderator gelöscht.
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