Werkstudentenstelle angeben?

Gast #5836786
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Hallo,

jetzt fange ich ab dem Oktober als SW-Entwickler an und arbeite bis 
September 2019 als Werkstudent bei der Firma XY. Muss ich dem neuen 
Arbeitgeber darüber unterrichten, dass ich bis zum 30.09 noch neben dem 
Studium als Werkstudent tätig gewesen bin? Weil die Werki-Tätigkeit hat 
nichts mit der späteren Stelle zu tun, dient eher nur als Finanzierung 
des Studiums und ich habe es auch nicht im Lebenslauf angegeben. Muss 
man auch für die Werkstudentenstelle eine Urlaubsbescheinigung 
verlangen?

Vielen Dank,
Der Tobias
Gast #5836794
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Al-Koholoida schrieb:
> dertobiaskommt schrieb:
>> Muss ich dem neuen
>> Arbeitgeber darüber unterrichten, dass ich bis zum 30.09 noch neben dem
>> Studium als Werkstudent tätig gewesen bin?
>
> und was denkst du?

bei richtigen Jobs ist es klar, dass man es angeben muss. Aber bei den 
studentischen Tätigkeiten bin ich mir unsicher, wie es rechtlich da so 
aussieht
Gast #5836810
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dertobiaskommt schrieb:
> Al-Koholoida schrieb:
> dertobiaskommt schrieb:
> Muss ich dem neuen
> Arbeitgeber darüber unterrichten, dass ich bis zum 30.09 noch neben dem
> Studium als Werkstudent tätig gewesen bin?
>
> und was denkst du?
>
> bei richtigen Jobs ist es klar, dass man es angeben muss. Aber bei den
> studentischen Tätigkeiten bin ich mir unsicher, wie es rechtlich da so
> aussieht

Das ist doch völlig egal. Kannst du weglassen, kannst du auch 
reinschreiben. Da wird keiner danach Fragen solange kein Lücken im LL 
sind.
Gast #5837010
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dertobiaskommt schrieb:
> Hallo,
>
> jetzt fange ich ab dem Oktober als SW-Entwickler an und arbeite bis
> September 2019 als Werkstudent bei der Firma XY. Muss ich dem neuen
> Arbeitgeber darüber unterrichten, dass ich bis zum 30.09 noch neben dem
> Studium als Werkstudent tätig gewesen bin? Weil die Werki-Tätigkeit hat
> nichts mit der späteren Stelle zu tun, dient eher nur als Finanzierung
> des Studiums und ich habe es auch nicht im Lebenslauf angegeben. Muss
> man auch für die Werkstudentenstelle eine Urlaubsbescheinigung
> verlangen?
>
> Vielen Dank,
> Der Tobias

Ich würde die jetzt auf jeden Fall angeben - Urlaubsbescheinigung etc.

Bei späteren Bewerbungen kannst du die Tätigkeit, sofern die nichts mit 
einem Job zu tun hat, weglassen.
#5837080
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dertobiaskommt schrieb:
> bei richtigen Jobs ist es klar, dass man es angeben muss. Aber bei den
> studentischen Tätigkeiten bin ich mir unsicher, wie es rechtlich da so
> aussieht

Nur sind Rechtsberatungsthemen in Foren problematisch. Für den 
Fragenden, also dich, ist es problematisch weil du keine Ahnung hast, 
wie fundiert die Behauptungen hier sind. Nicht zu vergessen, in diesem 
Forum treiben sich ein paar echte Arschlöscher rum, die sich einen Spaß 
daraus machen Leute mit falschen Antworten zu schaden.

Für diejenigen die Antworten geben ist es problematisch weil es da eine 
gewisse Monopolstellung der Anwälte gibt.

Ich habe mir den Spaß gemacht deine Frage nach der Urlaubsbescheinigung 
und Werkstudententätigkeit zu googeln. Das könntest du auch machen.

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