Gast
#5836786
Hallo, jetzt fange ich ab dem Oktober als SW-Entwickler an und arbeite bis September 2019 als Werkstudent bei der Firma XY. Muss ich dem neuen Arbeitgeber darüber unterrichten, dass ich bis zum 30.09 noch neben dem Studium als Werkstudent tätig gewesen bin? Weil die Werki-Tätigkeit hat nichts mit der späteren Stelle zu tun, dient eher nur als Finanzierung des Studiums und ich habe es auch nicht im Lebenslauf angegeben. Muss man auch für die Werkstudentenstelle eine Urlaubsbescheinigung verlangen? Vielen Dank, Der Tobias