Arbeitszeiterfassung

OP #5843925
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Nun mal los, ihr schlauen Ingenieure. (Ist nicht ganz ernst gemeint).

Ich stelle mir das so vor: Meine 3 Mitarbeiter in der
Schlosserei bekommen ein Armband.

Wenn sie die Werkstatt betreten, wird das gescannt.
Spielt nur eine kleine Rolle, da Arbeitsbeginn 8.00,
wenn jemand früher kommt ?.

Jedes Verlassen der Werkstatt muss auch notiert werden.
Im Firmenauto müsste natürlich auch erfasst werden,
Baustelle wird schwierig.

Nun der Gag: Eine spezielle Einlegesohle meldet dem Armband,
ob die Person steht oder sitzt. (Bei uns sitzt keiner rum).

Damit könnten Kaffeepausen und Klobesuche minutengenau er-
fasst werden.

Wichtig wäre noch eine Funktion des Armbandes, die jegliche
Benutzung von Mobiltelefonen erfasst. (In den Pausen aus-
geblendet).

Ganz wichtig wäre ein durchdringender Alarm, wenn weder Füsse
noch Hände 30 Sekunden nichts machen :-)

Nun seit ihr dran.

Viele Grüße
Bernd
OP #5843960
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Hier gibt es keine Stechuhr, ich notiere mir natürlich,
wenn ein Mitarbeiter penetrant zu spät kommt.

Darum geht es doch nicht. Lt.neuester EU-Verordnung müssen
die Arbeitszeiten genau erfasst werden.

Und wenn ich dann schon dabei bin ...... :-)

Bitte, das ist nicht ganz ernst gemeint.

Grüße Bernd
(Firma: matzetronics) #5843970
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Wir haben uns in der Werft da auch schon Gedanken gemacht. Für 
Mitarbeiter, die nur im Haus sind, kann man irgendwas mit 
RFID/Smartphone etc. machen, aber vermutlich wird der deutsche Michel 
sowieso nur zertifizierte, manipulationssichere Systeme akzeptieren, die 
von der Lobby vorgeschlagen werden.
Nur grosse Firmen wie Zalando, DHL und Amazon sind dann in der Lage, die 
Datenbanken zu ihren Gunsten zu ändern, weil sie in der IT besser sind 
als eine etwaige Überprüfungsbehörde.

Probleme im kleinen Betrieb gibt es z.B. mit Mitarbeitern auf Montage, 
die am Feierabend direkt nach Hause gehen.
OP #5843975
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Claus M. schrieb:
> Bernd F. schrieb:
>> Hier gibt es keine Stechuhr, ich notiere mir natürlich,
>> wenn ein Mitarbeiter penetrant zu spät kommt
>
> Ja, natürlich. Natürlich auch, wenn jemand penetrant zu spät geht?

Das kommt hier eher selten vor :-)

Einen interessanten Ansatz hätte ich noch: Das wäre so ein
Kappe, die Gehirnaktivitäten misst. Gut, bei Beamten würde
das eher nicht funktionieren, aber in der Schlosserei?

Grüße Bernd
Gast #5843999
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Bernd F. schrieb:
> Darum geht es doch nicht. Lt.neuester EU-Verordnung müssen
> die Arbeitszeiten genau erfasst werden.

So ein Bullshit.

Es gibt ein Urteil, das besagt dass Arbeitgeber in der Europäischen 
Union die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer systematisch erfassen müssen.

Und das ist ja wohl alles, nur nicht schlimm.

Du bist Handwerker und Deine Mitarbeiter haben mit Sicherheit einen 
Arbeitsvertrag mit Dir in denen ein Stundenlohn vereinbart ist. 
Stundenzettel schreiben im Handwerk ist ja wohl das normalste auf dieser 
Welt.

Und Deine Aufgabe wird es sein, sicherzustellen, dass Deine Mitarbeiter 
die Stundenzettel auch schreiben, wenn sie "im Plus sind". Denn Du wärst 
der erste Arbeitgeber auf dieser Welt, der völlig entspannt zuschaut, 
wenn einer seiner Mitarbeiter jede Tag eine Stunde weniger als 
vereinbart arbeitet oder mehr aufgeschrieben wird als gearbeitet wird.

Und wenn Dir diese Schreiberei zu blöde ist, dann kaufst Du einen Kasten 
und ein paar Chip-Karten und Deine Mitarbeiter stempeln morgens und 
abends und Du und Deine Mitarbeiter bekommen einen monatlichen Ausdruck 
über die geleisteten Stunden.

Weltuntergang? Ja klar, kommt ja von der EU!
OP #5844013
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Unbekannt U. schrieb:
> Bernd F. schrieb:
>> Darum geht es doch nicht. Lt.neuester EU-Verordnung müssen
>> die Arbeitszeiten genau erfasst werden.
>
> So ein Bullshit.
>
> Es gibt ein Urteil, das besagt dass Arbeitgeber in der Europäischen
> Union die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer systematisch erfassen müssen.
>
> Und das ist ja wohl alles, nur nicht schlimm.
>
> Du bist Handwerker und Deine Mitarbeiter haben mit Sicherheit einen
> Arbeitsvertrag mit Dir in denen ein Stundenlohn vereinbart ist.
> Stundenzettel schreiben im Handwerk ist ja wohl das normalste auf dieser
> Welt.
>
> Und Deine Aufgabe wird es sein, sicherzustellen, dass Deine Mitarbeiter
> die Stundenzettel auch schreiben, wenn sie "im Plus sind". Denn Du wärst
> der erste Arbeitgeber auf dieser Welt, der völlig entspannt zuschaut,
> wenn einer seiner Mitarbeiter jede Tag eine Stunde weniger als
> vereinbart arbeitet oder mehr aufgeschrieben wird als gearbeitet wird.
>
> Und wenn Dir diese Schreiberei zu blöde ist, dann kaufst Du einen Kasten
> und ein paar Chip-Karten und Deine Mitarbeiter stempeln morgens und
> abends und Du und Deine Mitarbeiter bekommen einen monatlichen Ausdruck
> über die geleisteten Stunden.
>
> Weltuntergang? Ja klar, kommt ja von der EU!

Du hast meinen Beitrag nicht begriffen. Das ist eine
Satire auf diesen EU-Beschluss.

Jetzt setz dich in die Ecke und schäme dich.

(An die Mod´s : Vor Jahrzehnten habe ich mal vorgeschlagen,
eine spezielle optische Form für nicht ganz ernst gemeinte
Beiträge einzuführen, das war , wenn ich mich recht erinnere,
eine lila Schrift mit gelben Sternchen)
Grüße Bernd
#5844032
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Liebe Mitarbeiter,
bitte vergessen Sie nicht sich für ihre Raucher- und Pinkelpausen, sowie 
für die Zeit privaten Surfens im Internet von der Zeiterfassung 
abzumelden.
Gähnpausen brauchen Sie nicht extra erfassen, die werden Ihnen im Rahmen 
der Gähnpausenpauschalierung automatisch von der Arbeitszeit abgezogen.

Dankesehr.
(Firma: ...) #5844040
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Joe F. schrieb:
> sowie
> für die Zeit privaten Surfens im Internet von der Zeiterfassung
> abzumelden.

Das kann der AG dann ganz einfach verbieten und mit Abmahnung bedrohen.

Komisch vor 30 Jahren als ich anfing war die Zeiterfassung über Stechuhr 
ganz normal. Das haben die schäbigsten Betriebe hinbekommen.

Und ausgerechnet unser Metallfunk, dem sonst keine Aufgabe zu schwer 
ist, scheitert daran.

Könnte daran liegen, weil man dann wieder so schön auf die böse EU 
schimpfen kann.

Warum regt sich eigentlich niemand darüber auf, daß nach EU-Richtlinie 
Telefongespräche ins Ausland billiger werden:

https://stadt-bremerhaven.de/mobilfunk-ab-heute-zahlt-ihr-weniger-fuer-gespraeche-ins-ausland/
OP #5844051
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Kara B. schrieb:
> Joe F. schrieb:
>> sowie
>> für die Zeit privaten Surfens im Internet von der Zeiterfassung
>> abzumelden.
>
> Das kann der AG dann ganz einfach verbieten und mit Abmahnung bedrohen.
>
> Komisch vor 30 Jahren als ich anfing war die Zeiterfassung über Stechuhr
> ganz normal. Das haben die schäbigsten Betriebe hinbekommen.
>
> Und ausgerechnet unser Metallfunk, dem sonst keine Aufgabe zu schwer
> ist, scheitert daran.
>
> Könnte daran liegen, weil man dann wieder so schön auf die böse EU
> schimpfen kann.

Vor 6 Jahren habe ich mir ein ganz tolles Zeiterfassungsgerät
gekauft, das mit Fingerprint funktioniert.

Es funktionierte so bescheiden (Schlosserfinger sind halt
schmutzig, zerschnitten oder mit Pflaster umwickelt), das
Teil habe ich nach 3 Tagen abgebaut.

Grüße Bernd
(Firma: ...) #5844079
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Bernd F. schrieb:
> Es funktionierte so bescheiden (Schlosserfinger sind halt
> schmutzig, zerschnitten oder mit Pflaster umwickelt), das
> Teil habe ich nach 3 Tagen abgebaut.

Ist die EU jetzt Schuld, weil du offenbar ohne über die Randbedingungen 
nachzudenken Schund gekauft hast?
Wieso hast du dir denn überhaupt so ein Gerät zugelegt? Vorauseilender 
Gehorsam zur EU-Richtlinie.

Oder war das mit dem Vertrauen in die Papiererfassung doch nicht so 
dolle?

Fragen über Fragen.
OP #5844081
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Nur zur Klarstellung:
In meinem kleinen Laden gibt es keine minutengenaue Zeiterfassung.

Ich bin recht froh, wenn alle Arbeitnehmer um 8,00 anwesend
sind, um den Tag durchzusprechen.

Ob hier einer 20 Minuten länger auf dem Klo sitzt?
Egal, wenn abends das Pensum geschafft ist.

Wir machen hier nur Einzelstücke, das Einschalten des Hirns
ist die wichtigste Sache.

Fehler sind zum Teil 1000 mal teurer, als ein Stundenlohn.
Das wissen auch meine Mitarbeiter, die schon Jahrzehnte bei
mir sind.

Grüße Bernd
Gast #5844100
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Die Probleme meines Namensvetters sind doch sowas von unerheblich, was 
soll  i c h  armes Würstchen denn da machen. Ich habe ja noch nicht mal 
einen Arbeitsvertrag als GmbH-GF. Den habe ich nur gedanklich 
abgeschlossen. Das Gehalt lege ich jährlich ohne Arbeitsvertrag nach 
Gutdünken fest. Außerdem komme und gehe ich, wann ich will. Heute habe 
ich nur drei Stunden abgesessen und bin gegen 12.00 wieder abgehauen. 
Von einer Stechuhr keine Spur. Muss ich die installieren, auch wenn ich 
gar keine Mitarbeiter habe?
Wenn jetzt die EU zu mir kommt, wird das böse enden, dabei bin ich mit 
der EU bisher ganz gut ausgekommen.
#5844163
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Das Arbeitszeitgesetz wird erstmal nicht geändert und eine Frist zur 
Umsetzung gibt es ebensowenig.
Die Form der Erfassung steht jedem Unternehmen frei, händisch über 
Tabelle, per Smartphone-App, per Stempeluhren etc. Hauptsache es wird 
sicher dokumentiert. Also i.d.R. kein Hexenwerk, also keine Panik.
#5844196
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Bernd G. schrieb:
> Ich habe ja noch nicht mal
> einen Arbeitsvertrag als GmbH-GF. Den habe ich nur gedanklich
> abgeschlossen. Das Gehalt lege ich jährlich ohne Arbeitsvertrag nach
> Gutdünken fest.

Ohoh, ein gefundenes Fresschen für das FA, das dir daraus einen Strick 
drehen kann (verdeckte Gewinnausschüttung).
Du solltest als GF mal dringend mit dir als Gesellschafter einen 
Geschäftsführeranstellungsvertrag machen, und deine Gehaltszahlungen 
immer den entsprechenden Beschlüssen folgend gestalten... Auch Tantieme 
und Gewinnausschüttungen wollen angemessen, beschlossen und dokumentiert 
sein.
#5844208
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Bernd F. schrieb:
> Nun der Gag: Eine spezielle Einlegesohle meldet dem Armband,
> ob die Person steht oder sitzt. (Bei uns sitzt keiner rum).
>
> Damit könnten Kaffeepausen und Klobesuche minutengenau er-
> fasst werden.

Wenn man muss dann muss man. Der Gang zum WC ist ein natürliches 
Bedürfnis und Arbeitszeit, egal wie oft jemand muss, da muss man sich 
nicht ausstempeln. Mit "Systematische Erfassung" ist sicher nicht der 
Gang zum WC gemeint.
#5844268
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In der Forschung kann die seltsame Interpretation der EU zum echten 
Problem werden. Zum einen denkt man auch mal nach bzw. liest zu Hause 
Studien, zum anderen brauchen manche Experimente aber auch mal 20 h 
Anwesenheit. Und auf Kongressen ist auch nicht mehr als 6 h Schlaf drin, 
zwischen Vorträgen und Meetings. Zählt das Abendessen mit den Kollegen 
dann zur Arbeitszeit? Zum Spaß würde ich mit denen sicher nicht 
abhängen.
Wird wohl mal wieder nur eine Übung drin werden, wie man das System 
austrickst. Schade eigentlich. Ich denke mal nicht, dass irgendwer so 
dumm sein kann, zu glauben, dass man damit den Leuten das Handwerk legen 
kann, die es drauf anlegen die Gesetze zu missachten. Da packt der 
Paketbote dann weiterhin außerhalb der Arbeitszeit sein Auto ein. Aber 
hauptsache es wurde irgendwas erfasst.
#5844270
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Jemin K. schrieb:

> Wird wohl mal wieder nur eine Übung drin werden, wie man das System
> austrickst. Schade eigentlich. Ich denke mal nicht, dass irgendwer so
> dumm sein kann, zu glauben, dass man damit den Leuten das Handwerk legen
> kann, die es drauf anlegen die Gesetze zu missachten. Da packt der
> Paketbote dann weiterhin außerhalb der Arbeitszeit sein Auto ein. Aber
> hauptsache es wurde irgendwas erfasst.

Und die Arbeitszeit wird unterbrochen, sobald der Motor steht.
Gast #5844538
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> Ohoh, ein gefundenes Fresschen für das FA, das dir daraus einen Strick
> drehen kann (verdeckte Gewinnausschüttung).
> Du solltest als GF mal dringend mit dir als Gesellschafter einen
> Geschäftsführeranstellungsvertrag machen, und deine Gehaltszahlungen
> immer den entsprechenden Beschlüssen folgend gestalten... Auch Tantieme
> und Gewinnausschüttungen wollen angemessen, beschlossen und dokumentiert
> sein.

Danke für den Hinweis. Es besteht aber kein Grund zur Panik, passt schon 
alles :-)
#5844783
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Bernd F. schrieb:
> Nun mal los, ihr schlauen Ingenieure. (Ist nicht ganz ernst gemeint).
>
> Ich stelle mir das so vor: Meine 3 Mitarbeiter in der
> Schlosserei bekommen ein Armband.
zu teuer.
Bluetooth beacons - wie im Shopping Center.

> Wenn sie die Werkstatt betreten, wird das gescannt.
Das reicht nicht:
Wenn sie sich dem Halbzeug xy für Projekt yz nähern, werden die 
Arbeitskosten sofort dem Projekt zugeordnet.

> Spielt nur eine kleine Rolle, da Arbeitsbeginn 8.00,
> wenn jemand früher kommt ?.
Wenn jemand zu früh kommt, ist das "Interessenzeit".
Das war damals(R) schon so.

> Im Firmenauto müsste natürlich auch erfasst werden,
sowieso, die Fahrtkosten müssen ja dem Projekt zugeordnet werden.

> Baustelle wird schwierig.
Wieso, einen GPS tracker (Telefon) haben die Leute ja schon

> Nun der Gag: Eine spezielle Einlegesohle meldet dem Armband,
> ob die Person steht oder sitzt. (Bei uns sitzt keiner rum).

> Damit könnten Kaffeepausen und Klobesuche minutengenau er-
> fasst werden.
Schau dir mal die Kundenbewegungsprofile bei Shopping Centern an. Da 
wird gemessen, wie erfolgreich die Schaufenstergestaltung ist.

> Wichtig wäre noch eine Funktion des Armbandes, die jegliche
> Benutzung von Mobiltelefonen erfasst. (In den Pausen aus-
> geblendet).
Dazu brauche ich kein Armband. Die Daten gibt es doch schon.
#5844851
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Jemin K. schrieb:
> In der Forschung kann die seltsame Interpretation der EU zum echten
> Problem werden. Zum einen denkt man auch mal nach bzw. liest zu Hause
> Studien, zum anderen brauchen manche Experimente aber auch mal 20 h
> Anwesenheit. Und auf Kongressen ist auch nicht mehr als 6 h Schlaf drin,
> zwischen Vorträgen und Meetings. Zählt das Abendessen mit den Kollegen
> dann zur Arbeitszeit? Zum Spaß würde ich mit denen sicher nicht
> abhängen.

Was zur Hölle hat das mit dem neuen EU-Urteil zu tun?

Das Arbeitszeitgesetz gabs schon vorher.

Länger arbeiten als 10h am Tag --> Verboten
Weniger als 11h Ruhepause zwischen der Arbeit --> Verboten



Das neue Urteil ändert daran rein gar nichts. Oder nervt es dich, dass 
man die ganzen Gesetzesverstöße vorher schön unter den Teppich kehren 
konnte und jetzt nicht mehr? Oder dass man jetzt gegen ein Gesetz mehr 
verstoßen muss (sprich, die Erfassungsdaten fälschen)?
#5845063
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Bernd F. schrieb:
> Momentan ist bei mir so: Die drei Mitarbeiter schreiben
> Fehlstunden oder Überstunden selbst in ihren Kalender.

Na das ist doch ok: Jetzt statuierst Du, das diese Vorgehensweise der 
geforderten Genauigkeit und Aufzeichnungspflicht entspricht.

Weil es keine genaue Vorgabe gibt, wie es sein muss - kann niemand 
behaupten, Du würdest etwas falsch machen - oder? ;-)
#5845213
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Ich lasse mir die täglichen Arbeitszeiten der Mitarbeiter von ihnen 
selbst auf einem unterschriebenen Arbeitsnachweis quittieren. Ist zwar 
etwas mehr Papier, aber die Buchhaltung will auch Beschäftigung...

Da wir ausschliesslich auf Montage arbeiten (Arbeitsbesprechung 
realisiert sich über eigene SW im Netz) existiert das Problem der 
Zeiterfassung seit jeher. Die Belegschaft durfte (vor 15 Jahren) selbst 
wählen, in welcher Form dieses erfolgt - es betrifft ja auch eher sie 
als mich :)
Diese Regelung haben wir für die Werkstatt einfach übernommen.

Insofern war das Thema Zeiterfassung bei meinen Mitarbeitern ein 
Belustigendes, eher im style vom Mindestlohn (obwohl der ja noch 
lächerlicher war/ist...).
#5845218
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Ron L. schrieb:

> Insofern war das Thema Zeiterfassung bei meinen Mitarbeitern ein
> Belustigendes, eher im style vom Mindestlohn (obwohl der ja noch
> lächerlicher war/ist...).

Wenn die umfassende Arbeitszeiterfassung so ausgestaltet wird wie der 
Mindestlohn a la Nahles, dann gilt sie nur für Mitarbeiter, die 
pünktlich mitten im Satz den Griffel fallen las
#5845278
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René H. schrieb:
> Wenn man muss dann muss man. Der Gang zum WC ist ein natürliches
> Bedürfnis und Arbeitszeit, egal wie oft jemand muss, da muss man sich
> nicht ausstempeln.

Vollkommen klar.

> Mit "Systematische Erfassung" ist sicher nicht der
> Gang zum WC gemeint.

Aber was ist, wenn der Mitarbeiter nur zum Rauchen oder Zeitung lesen 
aufs Klo geht oder im Internet surft? Das ist dann keine Arbeitszeit. 
Deshalb sollte man den Kollegen vor und nach dem Gang wiegen. Der 
Mitarbeiter kann sein natürliches Bedürfnis nachweisen und der 
Arbeitgeber wird nicht beschissen, weil sich der Angestellte 
unrechtmäßig verpisst.
OP #5846391
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Nun nähern wir uns doch dem echten Problem:-)

Die Richter sprechen von Arbeitszeit, nicht von Anwesendzeit.
Da gibt es doch feine Unterschiede, die man eventuell erfassen
könnte.

Nun sitzt da so ein Entwickler, schaut 20 Minuten regungslos aus
dem Fenster.
Gehirnströme sind nicht mehr messbar, irgendwelche Muskeln
bewegen sich auch nicht.

Ist das Arbeitszeit?
Ich weiss, das Kreativität schwierig messbar ist.

In meinem Laden gibt es auch keine Serienprodukte, bei so
einer Arbeit brauchst du am Abend nur zählen.

Grüße Bernd
#5846475
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Bernd F. schrieb:
> Nun nähern wir uns doch dem echten Problem:-)
>
> Die Richter sprechen von Arbeitszeit, nicht von Anwesendzeit.
> Da gibt es doch feine Unterschiede, die man eventuell erfassen
> könnte.
>
> Nun sitzt da so ein Entwickler, schaut 20 Minuten regungslos aus
> dem Fenster.
> Gehirnströme sind nicht mehr messbar, irgendwelche Muskeln
> bewegen sich auch nicht.
>
> Ist das Arbeitszeit?
> Ich weiss, das Kreativität schwierig messbar ist.
>

Ja. Arbeitszeit ist die Zeit, die er dem AG zur Verfügung steht. Wenn 
nichts zu tun ist, muss der AG ihn ja trotzdem bezahlen.

Gruß
Axel
#5846562
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Joachim B. schrieb:
> warum reden über Dinge die sie nicht kennen?

Weil das der Job von Richtern ist.

> Richter haben Beamten- oder Dienstverhältnisse, keine
> Arbeitsverhältnisse.

Bist Du wenigstens sicher, dass Du in diesem Fall über Dinge schreibst, 
die Du kennst? Also was die Verhältnisse von 28 Richtern aus 28 Staaten 
in 28 Rechtsordnungen und 24 Sprachen angeht?
Moderator Persönliche Seite #5846571
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Bernd F. schrieb:
> Am besten gar nicht, aber damit kann man die EU-Richtlinie
> nicht erfüllen.

Bernd, das ist am Ende gar keine „EU-Richtlinie“. Den gleichen 
Richterspruch hätte man möglicherweise auch von unserem obersten Gericht 
bekommen, wenn man es danach gefragt hätte. Letztlich geht's doch 
einfach darum, dass das Arbeitszeitgesetz (hier war es das spanische, 
aber das deutsche ist nicht anders) vom Arbeitgeber fordert, dass er 
dessen Einhaltung (also tägliche Arbeitszeit, Wochenarbeitszeit, 
Ruhezeiten) garantieren muss. Der Spruch der Richter wiederum war nun, 
dass diese Garantie nur gegeben werden kann, wenn dafür auch die 
tatsächliche Arbeitszeit erfasst wird.

Wird wohl dann auch bei uns in einer kleinen Firma zu bürokratischem 
Mehraufwand führen, aber man kann den ja minimal halten.
Beitrag #5848665 wurde von einem Moderator gelöscht.

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