Ich habe als Bastler eine gute Idee, lasse die patentieren. Da Geld knapp ist, melde ich es nur als deutsches Patent an. Mein Produkt verkaufe ich dann deutschlandweit. Darf jetzt jemand in Frankreich, der die Idee auch gut findet das einfach produzieren und in der restlichen EU/Welt außer Deutschland verkaufen? Ich meine auf meinem alten Schultaschenrechner von TI stand mal was von US PatentNo ... Also hat TI den dann nur in USA angemeldet? Dann wäre die Welt ja voller Produkte wo drauf steht: "Darfst Du überall, nur nicht in genau diesem Land da verkaufen". Aber ist ja nicht so.
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> Patent & Geld knapp ...
Vergiss es. Die Kosten des Patentes liegen nicht beim Beantragen, oder
den Gebuehren. Sondern beim Durchsetzen.
Oder denkst du es genuege zB Appel, oder Samsung einen Brief zu
schreiben, sie haetten deine Idee gestohlen ?
Obelisk schrieb: > Darf jetzt jemand in Frankreich, der die Idee auch gut findet das > einfach produzieren Ja. Auch in Deutschland darf einer deine Idee einfach produzieren. Denn um an dein Recht zu kommen, müsstet du klagen. Er wird sich aber bis in die dritte Instanz verteidigen. Da musst du die Gerichts- und Anwaltskosten der ersten beiden Instanzen tragen, auch wenn er verliert, weil er in Revision geht. Das kannst du dir aber nicht leisten, du bist schon nach dem ersten Verfahren pleite. Also wirst du nicht klagen (können). Merke: Patente sind nur für die Reichen.
Für solche Fragen gibt es Menschen, die nennen sich Patentanwälte. Da bist du besser aufgehoben, als bei den forumsansässigen Hobbyjuristen, bei welchen in Fall XYZ hätte, würde, könnte, müsste, zum Stammvokabular gehören.
Obelisk schrieb: > Ich habe als Bastler eine gute Idee, lasse die patentieren. Da Geld > knapp ist, melde ich es nur als deutsches Patent an. Wie Michael schon schrieb: ganz schlechte Kombination! Wenn Du nicht die finanziellen Mittel hast, um Dein Patent zu verteidigen (und die sind schon in der ersten Instanz deutlich größer als das, was Du für ein DE-Patent zahlst), solltest Du es direkt sein lassen. Weiterer Vorteil bei technisch kniffligen Dingen: Du musst dann auch nichts offenlegen und Nachahmer haben es deutlich schwerer, das auf die Schnelle nachzubauen. Wenn Du Knowhow hast, das andere nicht haben und das nur sehr schwer zu erwerben ist, dann schützt das mehr als jedes Patent (ist hier bei mir so) und das gesparte Geld kannst Du lieber in Geräte/Maschinen stecken. Und ja: das DE-Patent gilt dann auch nur deutschlandweit, d.h. im Ausland kann jeder einfach so verkaufen, gerne auch grenzübergreifend. Wobei zumindest das EU-Patent nicht viel teurer ist. > Aber ist ja nicht so. Doch, ist genau so. Übrigens gibt es hier bei der IHK regelmäßig einen Patentsprechtag, bei denen Du eine halbe Stunde lang kostenfrei Patentanwälte mit Fragen löchern darfst. Guck mal bei Deiner IHK vorbei, eventuell gibt es da auch so etwas.
Obelisk schrieb: > Ich habe als Bastler eine gute Idee, lasse die patentieren. Da Geld > knapp ist, melde ich es nur als deutsches Patent an. Mein Produkt > verkaufe ich dann deutschlandweit. Du hast ja eine gewisse Zeitspanne offen, nach der Patenterteilung dieses auch auf andere Länder "auszuweiten". Die Patenterteilung kostete früher (bei einem selbst geschriebenen) incl. Anmeldung und den ersten Jahresgebühren ca. 500DM. Ein europaweiter Patentschutz kostete aber dann mehrere fünfstellige Beträge. Die Patenterteilung dürfte heute ca. 500Euro kosten, und bei der europaweiten suchte man m.W. nach erträglicheren/kostengünstigeren Lösungen, die es erlaubten, zunächst den Patentschutz auf die vier größten Länder Europas auszuweiten. > > Darf jetzt jemand in Frankreich, der die Idee auch gut findet das > einfach produzieren und in der restlichen EU/Welt außer Deutschland > verkaufen? Jeder kann das weltweit produzieren. Für den privaten Bereich sowieso, und im gewerblichen auch, selbst in Deutschland. Aber verkaufen darf er das in Ländern, für die Dein Patentschutz gültig ist, nicht. Wird er natürlich ggf. dennoch versuchen, womit die Patentstreitigkeiten für Dich anfangen. Um die "durchstehen" zu können, brauchst Du "Geld im Kreuz". Das Du (vermutlich) nicht hast oder dafür aufbringen willst. > > Ich meine auf meinem alten Schultaschenrechner von TI stand mal was von > US PatentNo ... Also hat TI den dann nur in USA angemeldet? Glaube kaum, daß das Patent nur für die USA Gültigkeit hatte. Sowas kannst Du aber Patenten entnehmen. Eine ganz interessante Alternative zur Patentanmeldung ist die, eine Idee bei einem Notar zu hinterlegen. Den Inhalt braucht der Notar gar nicht zu kennen, aber er bescheinigt Dir, wann Du das hinterlegt hast. Dadurch kannst Du jederzeit den Beweis antreten, daß Du bereits VOR einer späteren weltweiten Patentanmeldung durch irgendwen die selbe Idee hattest. Damit hast Du Deine Urheberrechte abgesichert und kannst nach einem Arrangement mit dem Patentanmelder weitermachen. Das kostet Dich relativ wenig. Außer der gründlichen Arbeit bei der Formulierung des Hinterlegten. Die auch nicht geringer ist als wenn Du ein Patent anmelden wolltest. Ganz im Gegenteil mußt Du dabei noch sorgfältiger arbeiten, damit das alles "hieb- und stichfest" ist. Denn da bekommst Du keine "Rückkopplung" vom Patentamt. Normalerweise läuft das bei Patentanmeldungen so, daß das Patentamt zunächst auf eine Anmeldung, diese verbessern wollend, reagiert. Dabei wird signalisiert, wo was wie am besten umformuliert werden sollte, damit das Patent auch erteilt werden kann. Diese Unterstützung hast Du aber nicht, wenn Du das notariell hinterlegst. Grüße
Obelisk schrieb: > Ich habe als Bastler eine gute Idee, lasse die patentieren. Inzwischen sind die Prüfer aber auch sehr knausrig und werden die erste Version mit Verweis auf unzählige (auch völlig unpassende) schon existierende Patente abweisen. Dann darfst du (oder dein Patentanwalt gegen $$$) darauf wieder eine Erwiderung schreiben, warum das trotzdem neu ist. Das kann dann ein paar Iterationen so gehen, bis irgendwann vom Prüfer unzählige tatsächlich ungefähr passende Patente gefunden wurden und man sich fragt, warum es überhaupt zu diesen fast identischen Patenten gekommen ist, wenn der damalige Prüfer auch schon so penibel gewesen wäre ;)
Georg A. schrieb: > Inzwischen sind die Prüfer aber auch sehr knausrig und werden die erste > Version mit Verweis auf unzählige (auch völlig unpassende) schon > existierende Patente abweisen. Dann darfst du (oder dein Patentanwalt > gegen $$$) darauf wieder eine Erwiderung schreiben, warum das trotzdem > neu ist. Kenne ich nur ganz anders: Die Prüfer müssen vertreten können, daß sie ein Patent auch erteilen konnten. Folglich müssen sie vorher überprüfen, was weltweit dagegenspricht, das Patent zu erteilen. Dabei sind keineswegs völlig unpassende Patente relevant, sondern nur solche, die in etwa auf "der selben Rille" liegen. Bei Patenten geht es an sich hauptsächlich nur darum, sich gerade noch zwischen bereits bestehende "dazwischenlegen" zu können. :D Grüße
Oder man publiziert ... dann kann kein Anderer mehr patentieren lassen. Hab die Nummer mit Patent auch schonmal durchexerziert, würde es nicht ehr tun und mir viel viel Geld sparen. Entweder Klappe halten oder publizieren, die Geschichte mit Notar ist auch ne Variante.
Es gibt sicher Gründe warum man privat ein (nationales) Patent anmeldet. Vielleicht will man einfach mal ein Patent haben. So wie manche Leute einfach mal ein Buch geschrieben haben wollen. Ok, wer's mag. Vielleicht hat man wirklich eine einmalige Geschäftsmöglichkeit. Vielleicht will man Investoren beeindrucken. Ansonsten? Sein lassen. Für alle meine Patente hat mein jeweiliger Arbeitgeber gezahlt (dank Arbeitnehmererfindergesetz). Ich selbst würde privat keinen müden Cent für eine Patentanmeldung ausgeben. Privat ist das rausgeschmissenes Geld. Sehr viel Geld. Ich kenne das Budget pro "weltweiter" Patentanmeldung der Patentabteilung meines jetzigen Arbeitgebers. Das geht pro Patentanmeldung weit über die reinen Anmeldegebühren hinaus. Weltweit heißt dabei nur, die wichtigsten Länder in denen wir Geschäfte machen. Ein Gespräch mit einem Patentanwalt kann sicher nicht schaden. https://www.patentanwalt.de/de/kammer/erfinderberatung.html Nur daran denken, die verdienen auch an gescheiterten Anmeldungen. Bei Stundensätzen von 300 Euro bis 600 Euro sind die motiviert auch bei eher zweifelhaften Ideen ein Mandat zu bekommen.
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Wir hatten uns Ende der 80er mal wg. einer meiner Erfindungen im medizinischen Bereich darüber schlau gemacht und sind schliesslich auf die Idee gekommen, einen niederländischen Patentanwalt und ein europäisches Patent draus zu machen, weil das um den Faktor 10 günstiger war als ein deutscher Patentanwalt. Ob das immer noch so ist, könntest du mal erforschen - oder auch, ob es günsitger ist, ein Gebrauchsmuster draus zu machen.
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Allenfalls geht's auch mit einem rumaenischen. Bei einem Monatslohn von 300 Euro...
Weingut P. schrieb: > Oder man publiziert ... dann kann kein Anderer mehr patentieren lassen. Das ist doch keine Alternative zur Gewinn-Erzielungs-Absicht, die letztlich hinter jeder Patentanmeldung steckt! Hannes J. schrieb: > Für alle meine Patente hat mein jeweiliger Arbeitgeber gezahlt (dank > Arbeitnehmererfindergesetz). Ich selbst würde privat keinen müden Cent > für eine Patentanmeldung ausgeben. Privat ist das rausgeschmissenes > Geld. Sehr viel Geld. Arbeitnehmer werden auch dafür bezahlt, daß sie sich für ihren Arbeitgeber etwas "einfallen" lassen können, was nicht nur dessen Zukunft im Wettbewerb begünstigt, sondern auch damit die ihrige. Die Regelungen dazu sind eindeutig: So lange man Arbeitnehmer ist, "gehören" revolutionäre Ideen dem Arbeitgeber. Es gibt sogar "Sperrklauseln" (zeitlicher Art), die nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses eine Patentanmeldung immer noch dem ehemaligen Arbeitgeber als "zugehörig" einordnen. Alle Deine Patente waren nicht Deine, sondern die Deines Arbeitgebers. Was Du privat (aber nur dann, wenn Sperrklauseln "verstrichen" sind) bzgl. Patentanmeldungen zu tun gedenkst, ist ausschließlich Deine Sache. Ich halte es nicht für rausgeschmissenes Geld, ein Patent anzumelden. Sehr viel Geld kostet das zunächst gar nicht: Für ca. 500 Euro kaufst Du Dir ein Patent. Teurer wird das nur dann, wenn jemand Patentanwälte dazu einschaltet. Die braucht aber eigentlich niemand zwingend. Jeder kann auch selbst sein Patent beschreiben. Auch evtl. beigefügte Zeichnungen müssen nicht unbedingt mit modernsten Mitteln "auf die Beine gestellt" werden. Ganz normale "Hand-Zeichnungen" - wie seit eh und je - werden auch vom Patentamt akzeptiert. Ich finde es eigentlich schade, daß häufig viele vermeintliche Hinderungsgründe gegen Patentanmeldungen genannt werden. Denn man kann ja ohne weiteres erteilte Patente "sterben" lassen, indem man fällige Gebühren dafür nicht mehr bezahlt. Und wenn jemand nicht bereit dazu ist, wenigstens 500 Euro "auf's Spiel zu setzen", um etwas seiner "umwerfend neuen Ideen" mit Gewinn im Markt "durchdrücken" zu können, dann sollte er sich besser für 500 Euro ein Auto kaufen, mit dem er dann mehr Freude haben wird als mit seiner Patentanmeldung. :D Grüße
L. H. schrieb: > Ich halte es nicht für rausgeschmissenes Geld, ein Patent anzumelden. > Sehr viel Geld kostet das zunächst gar nicht: > Für ca. 500 Euro kaufst Du Dir ein Patent. Ja, das hört sich so an wie unsere damalige Ministerin: "Ein Patent ist nicht teuer, kostet nur 60€" > Teurer wird das nur dann, wenn jemand Patentanwälte dazu einschaltet. > Die braucht aber eigentlich niemand zwingend. > Jeder kann auch selbst sein Patent beschreiben. > > Auch evtl. beigefügte Zeichnungen müssen nicht unbedingt mit modernsten > Mitteln "auf die Beine gestellt" werden. > Ganz normale "Hand-Zeichnungen" - wie seit eh und je - werden auch vom > Patentamt akzeptiert. Es geht nicht darum, was das Patentamt akzeptiert, sondern darum, dass diese Beschreibung später auch dazu geeignet ist, etwaige Ansprüche anderer abzuwehren. Und ist sie heutzutage nur, wenn Du die Fallstricke kennst. > Ich finde es eigentlich schade, daß häufig viele vermeintliche > Hinderungsgründe gegen Patentanmeldungen genannt werden. Das sind keine vermeintlichen Hinderungsgründe, das sind handfeste. Wer ein Patent anmeldet, der sollte wissen, was er tut, denn er geht damit durchaus Risiken ein. Berührt sein Patent (sei es durch Unachtsamkeit oder Fehler in der sprachlichen Ausgestaltung) andere Patente, dann kann das großen Ärger geben. Das geht dann von Wertlosigkeit durch falsche Formulierungen oder vergessene Umgrenzung über Nichtigkeitsklagen bis hin zu Patentverletzungsklagen durch andere. Wie schon einige andere schrieben: ein Patent zu haben ist eine Sache - es auch verteidigen zu können eine ganz andere. Und nur für ein hübsches Stück Papier an der Wand sind 500€ in der Tat zu viel Geld.
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L. H. schrieb: > Für ca. 500 Euro kaufst Du Dir ein Patent Wie schon erwähnt: Wenn du nicht die Geldmacht hast, dein Patent vor Gericht zu verteidigen, dann ist es ein schönes Bild an der Wand, kannst du dir einrahmen lassen, aber nichts wert.
L. H. schrieb: > Arbeitnehmer werden auch dafür bezahlt, daß sie sich für ihren > Arbeitgeber etwas "einfallen" lassen können, was nicht nur dessen > Zukunft im Wettbewerb begünstigt, sondern auch damit die ihrige. Nein, Erfindungen sind mit meinem Gehalt nicht abgegolten. Das deutsche Arbeitnehmererfindergesetz regelt das für mich https://www.gesetze-im-internet.de/arbnerfg/ Ich habe so das Gefühl, dass du dir deine Behauptungen in deinem ganzen Posting aus den Fingern gesaugt hast. Dass du keine praktischen Erfahrungen mit Patenten hast. Nur zur Klarstellung, auch wenn ich dich im folgenden adressiere, ich schreibe das für die anderen Leser, falls die über deinen merkwürdigen Beitrag stolpern. Was du machst ist mir egal. > Die Regelungen dazu sind eindeutig: > So lange man Arbeitnehmer ist, "gehören" revolutionäre Ideen dem > Arbeitgeber. Nein, nur diejenigen, die Diensterfindungen sind, die der Arbeitgeber beansprucht und die er vergütet. Siehe Arbeitnehmererfindergesetz. > Es gibt sogar "Sperrklauseln" (zeitlicher Art), die nach der Beendigung > eines Arbeitsverhältnisses eine Patentanmeldung immer noch dem > ehemaligen Arbeitgeber als "zugehörig" einordnen. Schreiben können Arbeitgeber viel in ihren Verträgen. Erwähnte ich schon das Arbeitnehmererfindergesetz? Ließ dir mal §4 (2), §22, §23 durch und diskutiere sie im Zweifelsfall mit deinem Anwalt. > Alle Deine Patente waren nicht Deine, sondern die Deines Arbeitgebers. Jetzt betreibst du Wortklauberei. Ok, damit du zufrieden bist, meine früheren und mein jetziger Arbeitgeber stehen auf den Patenten als Inhaber drauf, ich als Erfinder. Ich nehme mir bei allen Patenten auf denen ich als Erfinder stehe das moralische Recht heraus sie als "meine" Patente zu bezeichnen. > Ich halte es nicht für rausgeschmissenes Geld, ein Patent anzumelden. > Sehr viel Geld kostet das zunächst gar nicht: > Für ca. 500 Euro kaufst Du Dir ein Patent. Ich "habe" Patente. Die haben mich gar nichts gekostet. Im Gegenteil, dafür gibt und gab es zusätzlich Geld. Alles schön die Kohle von meinen Arbeitgebern. Was soll ich mit einem Patent auf dem ich auch als Inhaber drauf stehe? So wie sie sind sind sie gut. Sie reichen um in Bewerbungen Eindruck zu schinden. Das ist neben dem Geld der andere Grund, warum ich das Patent-Glücksspiel mit mache. Mehr nicht. > Teurer wird das nur dann, wenn jemand Patentanwälte dazu einschaltet. Ist doch nicht mein Geld. Das ist eine Geschäftsentscheidung. > Die braucht aber eigentlich niemand zwingend. Wenn es ernst wird, wenn das Patent vor einem Patentgericht landet, dann ist es gut, dass ein Patentanwalt deine Idee so verunstaltet hat, dass der Richter sie in seiner Sprache versteht. > Und wenn jemand nicht bereit dazu ist, wenigstens 500 Euro "auf's Spiel > zu setzen", um etwas seiner "umwerfend neuen Ideen" mit Gewinn im Markt > "durchdrücken" zu können, Mit 500 Euro drückst du keine Idee durch.
Chris D. schrieb: > Es geht nicht darum, was das Patentamt akzeptiert, sondern darum, dass > diese Beschreibung später auch dazu geeignet ist, etwaige Ansprüche > anderer abzuwehren. > > Und ist sie heutzutage nur, wenn Du die Fallstricke kennst. Grundsätzlich akzeptiert das Patentamt gar keine Patentanmeldung, die mit bereits bestehenden Patenten (zum Sachverhalt der Anmeldung) kollidieren könnte. Der Patentanmelder hat dabei zum Sachverhalt i.d.R. bereits selbst eine Patentrecherche durchgeführt und nennt auch in seiner Anmeldung bereits bestehende Patente zum Sachverhalt. Nicht zuletzt auch deshalb, um anhand anderer Patente die "Erfindungshöhe" seiner Anmeldung untermauern zu können. Das Patentamt seinerseits macht aber völlig unabhängig davon seine eigene Patentrecherche, weil der Anmelder ja ein Patent "übersehen" haben könnte, das für den Sachverhalt relevant sein könnte. Nicht zuletzt auch deshalb, damit niemand das Patentamt bzgl. einer Patenterteilung "anpinkeln" kann. Sollte eine P-Anmeldung mit anderen Patenten evtl. kollidieren können, meldet sich das P-Amt beim P-Anmelder. Und signalisiert dabei: So läuft das nicht. ;) Aber: Wenn Sie da und da (in etwa) das so und so umformulieren, erhöht das Ihre Chancen, die P-Erteilung erreichen zu können. Im Detail klärt man das dann am besten mit dem Sachbearbeiter im P-Amt ab. Ich schrieb es bereits: In weitaus den meisten Fällen geht es bei P-Anmeldungen nur darum, sich zwischen bereits bestehende Patente (gerade noch) dazwischen legen zu können. Du sprichst von der Abwehr evtl. Ansprüche anderer sowie von Fallstricken. Sag doch bitte mal, wer in aller Welt gegen ein erteiltes Patent "anstinken" könnte. Ein erteiltes Patent "steht" als solches zunächst mal unangreifbar. Und P-Anmeldungen beschreiben lediglich präzise den Sachverhalt, der zwingend "offenzulegen" ist. Ansonsten sind sie relativ vage gehalten. Außer natürlich den P-Ansprüchen, die möglichst umfassend weit aufgelistet werden, ohne dabei mit anderen Patenten kollidieren zu können. Kein vernünftiger Mensch greift ein anderes Patent an! Wozu denn? Man arrangiert sich, womit der Fall dann auch erledigt ist. Hannes J. schrieb: > Ich habe so das Gefühl, dass du dir deine Behauptungen in deinem ganzen > Posting aus den Fingern gesaugt hast. Dass du keine praktischen > Erfahrungen mit Patenten hast. Nur zur Klarstellung, auch wenn ich dich > im folgenden adressiere, ich schreibe das für die anderen Leser, falls > die über deinen merkwürdigen Beitrag stolpern. Was du machst ist mir > egal. Was Du machst, ist auch Deine Sache. Und welche Erfahrungen ich mit Patenten habe, ist nicht Gegenstand der Diskussion. ;) > >> Die Regelungen dazu sind eindeutig: >> So lange man Arbeitnehmer ist, "gehören" revolutionäre Ideen dem >> Arbeitgeber. > > Nein, nur diejenigen, die Diensterfindungen sind, die der Arbeitgeber > beansprucht und die er vergütet. Siehe Arbeitnehmererfindergesetz. Ja, völlig klar. Nur die meinte ich auch. Privat kannst Du Patente anmelden wie Du lustig bist. Sie müssen nur anderer Art sein als der Beschäftigungs-Bereich, wofür Dich Dein Arbeitgeber bezahlt. > >> Es gibt sogar "Sperrklauseln" (zeitlicher Art), die nach der Beendigung >> eines Arbeitsverhältnisses eine Patentanmeldung immer noch dem >> ehemaligen Arbeitgeber als "zugehörig" einordnen. > > Schreiben können Arbeitgeber viel in ihren Verträgen. Erwähnte ich schon > das Arbeitnehmererfindergesetz? Ließ dir mal §4 (2), §22, §23 durch und > diskutiere sie im Zweifelsfall mit deinem Anwalt. Du hast immer die Wahl, was Du bei Arbeitsverträgen unterschreiben willst. Hast Du sie aber unterschrieben, sind sie für beide Seiten verbindlich. > >> Alle Deine Patente waren nicht Deine, sondern die Deines Arbeitgebers. > > Jetzt betreibst du Wortklauberei. Ok, damit du zufrieden bist, meine > früheren und mein jetziger Arbeitgeber stehen auf den Patenten als > Inhaber drauf, ich als Erfinder. Ich nehme mir bei allen Patenten auf > denen ich als Erfinder stehe das moralische Recht heraus sie als "meine" > Patente zu bezeichnen. Nein, ist keine Wortklauberei. Weil die sogen. vermögenswerten Rechte bei Inanspruchnahme einer Diensterfindung komplett an den Arbeitgeber übergehen! Was Du dann für Deine patenterteilungsfähige Erfindung vom Arbeitgeber "unter dem Strich" bekommst, kannst Du besser einordnen als ich. Größenordnungsmäßig vielleicht von "Butterbrot" bis zu Beträgen, von denen Du leben kannst und gar nicht mehr für Deinen Arbeitgeber arbeiten mußt? ;) >> Ich halte es nicht für rausgeschmissenes Geld, ein Patent anzumelden. >> Sehr viel Geld kostet das zunächst gar nicht: >> Für ca. 500 Euro kaufst Du Dir ein Patent. > > Ich "habe" Patente. Die haben mich gar nichts gekostet. Im Gegenteil, > dafür gibt und gab es zusätzlich Geld. Alles schön die Kohle von meinen > Arbeitgebern. > > Was soll ich mit einem Patent auf dem ich auch als Inhaber drauf stehe? Vielleicht selbst uneingeschränkt verwerten können? > So wie sie sind sind sie gut. Sie reichen um in Bewerbungen Eindruck zu > schinden. Das ist neben dem Geld der andere Grund, warum ich das > Patent-Glücksspiel mit mache. Mehr nicht. > >> Teurer wird das nur dann, wenn jemand Patentanwälte dazu einschaltet. > > Ist doch nicht mein Geld. Das ist eine Geschäftsentscheidung. > >> Die braucht aber eigentlich niemand zwingend. > > Wenn es ernst wird, wenn das Patent vor einem Patentgericht landet, dann > ist es gut, dass ein Patentanwalt deine Idee so verunstaltet hat, dass > der Richter sie in seiner Sprache versteht. Immer noch ist in Deutschland die Sprachverständigung in deutscher Sprache möglich. Ein P-Anwalt verunstaltet auch nichts bei Ideen! Er präzisiert sie nur dahingehend, daß man sich in die w.o.g. Lücke (zwischen Patenten) dazwischen legen kann. Und zwar unangreifbar. > >> Und wenn jemand nicht bereit dazu ist, wenigstens 500 Euro "auf's Spiel >> zu setzen", um etwas seiner "umwerfend neuen Ideen" mit Gewinn im Markt >> "durchdrücken" zu können, > > Mit 500 Euro drückst du keine Idee durch. Mit einer P-Erteilung für ca. 500 Euro kann man das schon mal zumindest versuchen. Und wenn das nichts wird, läßt man halt das Patent einfach "sterben". Grüße
L. H. schrieb: > Der Patentanmelder hat dabei zum Sachverhalt i.d.R. bereits selbst eine > Patentrecherche durchgeführt und nennt auch in seiner Anmeldung bereits > bestehende Patente zum Sachverhalt. Zitat Patentanwalt: Ach, wir suchen da nicht selbst, sondern lassen das den Prüfer machen. Die haben viel bessere Recherchemöglichkeiten und sind mehr in den Details drin. Soviel dazu ;)
L. H. schrieb: > Mit einer P-Erteilung für ca. 500 Euro kann man das schon mal zumindest > versuchen. Wozu ? Um damit ein System zu finanzieren, daß einem nicht hilft ? > Und wenn das nichts wird, läßt man halt das Patent einfach "sterben". Warum dann erst anmelden ? In 18 Jahren ist es sowieso0 gestorben. Wirklich fortschittliche Erfinder bekommen also nie was. L. H. schrieb: > Grundsätzlich akzeptiert das Patentamt gar keine Patentanmeldung, die > mit bereits bestehenden Patenten (zum Sachverhalt der Anmeldung) > kollidieren könnte. Schön wär's. Die Vielzahl der wegen previous art angefochtenen Patente sprechen eine andere Sprache. Hannes J. schrieb: > Ich "habe" Patente Nein, die hat dein Arbeitgeber.
Georg A. schrieb: > Zitat Patentanwalt: Ach, wir suchen da nicht selbst, sondern lassen das > den Prüfer machen. Die haben viel bessere Recherchemöglichkeiten und > sind mehr in den Details drin. > > Soviel dazu ;) Wenn ein Patentanwalt sowas "vom Stapel läßt", ist er das Geld nicht wert, das man ihm für seine Dienste bezahlt. ;) Michael B. schrieb: > L. H. schrieb: >> Mit einer P-Erteilung für ca. 500 Euro kann man das schon mal zumindest >> versuchen. > > Wozu ? Um damit ein System zu finanzieren, daß einem nicht hilft ? Wenn Du mit einem System ein Problem hast, kann ich Dir nur empfehlen, auszuwandern. In ein besseres, das Dir dann auch hilft. Bekanntlich gibt es solche Systeme ja massenhaft auf unserer Welt. :D > >> Und wenn das nichts wird, läßt man halt das Patent einfach "sterben". > > Warum dann erst anmelden ? In 18 Jahren ist es sowieso0 gestorben. Die Absicht von P-Ämtern ist weltweit die, vermögenswerte Rechte von Erfindern zu schützen. Dabei unterstützen sie P-Anmelder durchaus auch so, daß ihnen das gewünschte Patent erteilt werden kann. Mit der P-Anmeldungsgebühr sind auch erste Jahresgebühren für ein Patent bezahlt. Wie viele das aktuell sind, kannst Du in den gesetzlichen Regelungen dazu nachlesen. Die Gebühren steigen danach progressiv während der gesamten Laufzeit eines Patentes. Der Sinn ist dabei, anfänglich Erfinder mit Gebühren zu "verschonen". Und wenn sie dann auf Grund des Patentes entspr. Einkommen haben, können sie die P-Gebühren "mit Links" bezahlen. 18 Jahre Laufzeit sind insgesamt ein großer Zeitraum, in dem sich allerlei verändern kann. Ich kenne Patente, die aufrechterhalten wurden, obwohl das im Laufe der Zeit ganz anders gemacht wurde als im Patent offengelegt. ;) Um Deine Frage nach dem "warum anmelden" zu beantworten: "Gedacht" sind Erfindungen schnell. Wenn Du jedoch selbst nicht in der Lage dazu bist, mindestens die anfänglichen Produkte einer Erfindung produzieren bzw. das finanzieren zu können: Dann laß es besser bleiben, irgendeine P-Anmeldung zu machen. > Wirklich fortschittliche Erfinder bekommen also nie was. So kann man das nicht generalisieren: https://www.op-online.de/region/heusenstamm/zwei-eimern-fing-alles-3190765.html Grüße
L. H. schrieb: > So kann man das nicht generalisieren: Geschichten von den Opas aus dem Krieg sind aber nicht mehr relevsnt. Das Patentsystem ist pervertiert durch die Global Player. Es wird nicht patentiert was man als (kluge, bessere als Konkurrenten) Herstellungsmethiode nutzt, sondern es wird alles patentiert mit dem man Konkurrenten ausbremsen kann, nur um denen Steine in den Weg zu legen. Dafür braucht es nur eines: Geld, jede Menge Geld. Volkswirtschaften, die sich um Patente einen Scheissdreck scheren, laufen besser, das kennt man aus Japan (nach dem Krieg), Korea und China.
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