Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Ingenieurstelle als "Gelernter"


von Max M. (bachi8000)


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Hallo zusammen,

ich arbeite momentan bei einem Dienstleister für einen Automobil OEM. Da 
ich mich wohl nicht ganz ungeschickt anstelle, wurde ich vom 
Abteilungsleiter gefragt ob ich Lust hätte eine Interne Stelle zu 
besetzen. Er würde sich dafür einsetzen, dass ich diese Stelle bekomme.

Nun zum Problem. Ich bin lediglich gelernter Mechatroniker. Allerdings 
absolviere ich nebenbei noch eine Weiterbildung zum staatlich geprüften 
Techniker.

Die besagte Stelle besitzt eine Ziel EG von 15 (IG Metall BW).

Ist es grundsätzlich überhaupt möglich, dass ich diese Stelle überhaupt 
antreten darf? Laut ERA sollte man hierfür mindestens einen 
abgeschlosseneren Hochschule- oder Uniabschluss besitzen.

Vielen Dank für Eure Rückmeldungen.

Max

von Автомат К. (dermeckrige)


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Max M. schrieb:
> Die besagte Stelle besitzt eine Ziel EG von 15 (IG Metall BW).

Ist die Stelle auch IN Baden-Württemberg? Die die wissen worum es geht, 
wissen auch warum ich frage ;-)

: Bearbeitet durch User
von A. S. (rava)


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Die ERA-Einstufung ist grundsätzlich stellengebunden. Heißt, wenn du 
überqualifiziert bist, bekommst du nur so viel, wie die Stelle wert ist. 
Und in deinem Fall bist du auf dem Papier wohl unterqualifiziert. Aber 
da man dir zutraut, dass du die Aufgabe trotzdem hinbekommst, dürfte es 
da rechtlich keine Probleme geben.

Soweit die Theorie. Oftmals werden die Einstufungen natürlich angepasst, 
und wer will das überhaupt korret bewerten, bla.

Fazit: tu es. Denn was du kriegst, steht dann auf deinem Vertrag. Das 
kann dir niemand nehmen.

: Bearbeitet durch User
von Max M. (bachi8000)


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Автомат К. schrieb:
> Max M. schrieb:
>> Die besagte Stelle besitzt eine Ziel EG von 15 (IG Metall BW).
>
> Ist die Stelle auch IN Baden-Württemberg? Die die wissen worum es geht,
> wissen auch warum ich frage ;-)

Ja, Stelle ist auch in BW.

von Max M. (bachi8000)


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A. S. schrieb:
> Die ERA-Einstufung ist grundsätzlich stellengebunden. Heißt, wenn du
> überqualifiziert bist, bekommst du nur so viel, wie die Stelle wert ist.
> Und in deinem Fall bist du auf dem Papier wohl unterqualifiziert. Aber
> da man dir zutraut, dass du die Aufgabe trotzdem hinbekommst, dürfte es
> da rechtlich keine Probleme geben.
>
> Soweit die Theorie. Oftmals werden die Einstufungen natürlich angepasst,
> und wer will das überhaupt korret bewerten, bla.
>
> Fazit: tu es. Denn was du kriegst, steht dann auf deinem Vertrag. Das
> kann dir niemand nehmen.

Super, vielen Dank. Das beruhigt mich doch sehr.

von Hannes J. (Firma: _⌨_) (pnuebergang)


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Max M. schrieb:
> Ist es grundsätzlich überhaupt möglich, dass ich diese Stelle überhaupt
> antreten darf?

Darf?!? Es ist doch Sache deines Arbeitgebers mit wem er eine Stelle 
besetzt und wie viel €€€ er dir geben möchte. Vielleicht muckt der 
Betriebsrat auf, aber sonst?

von Nachtspecht (Gast)


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EG15, d.h. das hier?

https://www.igmetall.de/download/docs_MuE_ERA_Entgelte_Juni2018_78d3e1848939887f53dcf9506907870bb637c493.pdf

Liegen da 35h zu Grunde oder 40h, rein aus Neugier.

von Neugieriger (Gast)


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@ "dermeckrige":
Kannst Du es denen, die nicht "wissen worum es geht", vielleicht auch in 
einfachen Worten erklären? Fände ich nämlich schon interessant. Ich mag 
mir jetzt nicht erst den Tarifvertrag der IGM aus BW besorgen und mich 
da durchkämpfen. Für Bayern hätte ich da schon eine Antwort für den TO.

von Max M. (bachi8000)


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Nachtspecht schrieb:
> EG15, d.h. das hier?
>
> 
https://www.igmetall.de/download/docs_MuE_ERA_Entgelte_Juni2018_78d3e1848939887f53dcf9506907870bb637c493.pdf
>
> Liegen da 35h zu Grunde oder 40h, rein aus Neugier.

Hier liegen 35h zu Grunde. Allerdings habe ich aus Kollegenkreisen 
erfahren, dass es nahezu unmöglich ist die Ziel EG zu erreichen. Bspw. 
als Bachelor beginnt man mit EG12. Alle paar Jahre bekommst du deinen 
ERA Punkt. Und ab einer gewissen Anzahl wirst du wieder eine weitere EG 
angehoben. Einige Punkte gehen hierbei aber verloren.

von Автомат К. (dermeckrige)


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Neugieriger schrieb:
> "dermeckrige":
> Kannst Du es denen, die nicht "wissen worum es geht", vielleicht auch in
> einfachen Worten erklären? Fände ich nämlich schon interessant.

Ganz einfach: Einer der "vielen" OEM zahlt auch in Bayern nach der BW 
Entgelttabelle. Damit wäre es eindeutig gewesen. Und ja, in diesem Fall 
hätt ich ihm wohl auch weithelfen können.

: Bearbeitet durch User
von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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Hannes J. schrieb:
> Darf?!? Es ist doch Sache deines Arbeitgebers mit wem er eine Stelle
> besetzt und wie viel €€€ er dir geben möchte. Vielleicht muckt der
> Betriebsrat auf, aber sonst?

Ein Bekannter war während seines Studiums über eine 
Werkstudententätigkeit bei einem sehr renommierten Großunternehmen in 
Baden-Württemberg in eine Anstellung als Entwickler hineingerutscht, 
allerdings ohne Studienabschluss. Es passte einigen seiner Kollegen 
überhaupt nicht, dass er in dem Laden sehr schnell anerkannt wurde. 
Diese Kollegen beschwerten sich dann beim Betriebsrat, der wiederum 
seine Entlassung bei der Geschäftsführung durchdrückten. Begründet wurde 
dies damit, dass für seine Stelle zwingend ein Hochschulabschluss 
benötigt würde. Außerdem sei er im Gegensatz zu den beschwerdeführenden 
Kollegen kein Gewerkschaftsmitglied und genieße deswegen auch keinen 
Schutz durch den Betriebsrat.

von Den O. (denon)


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Was juckt es dich schon groß? Wenn du die Stelle machen möchtest lass 
dir doch einfach mal ein Angebot vorlegen. Die wissen ja das du auf dem 
Papier den Bildungsabschluss nicht hast. Wenn sie trotzdem mit dir an 
der Stelle arbeiten wollen dann ist klar das man dir die Tätigkeit in 
angemessenem Maß zutraut.
Demnach entsprechend entlohnt.

von Joe F. (easylife)


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Andreas S. schrieb:
> eine Anstellung als Entwickler

Andreas S. schrieb:
> Begründet wurde
> dies damit, dass für seine Stelle zwingend ein Hochschulabschluss
> benötigt würde.

Die Begründung würde ich gerne mal sehen.
Einem Entwickler kann man so viel Gehalt bezahlen wie man möchte, egal 
ob er Prof. Dr. ist, oder sich vom Altenpfleger hochgearbeitet hat.
Und ein 13. Monatsgehalt, Bonus und einen Dienstwagen.
Hauptsache er macht seine Arbeit dementsprechend gut.

: Bearbeitet durch User
von Mit zur Wahrheit. (Gast)


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Und was ist wenn er gravierende Fehler macht weil ihm die elementarsten 
Grundlagen fehlen. Dann kann es richtig teuer werden!

von Realist (Gast)


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Mit zur Wahrheit. schrieb:
> Und was ist wenn er gravierende Fehler macht weil ihm die elementarsten
> Grundlagen fehlen.

Dafür hat man all die Prozesse, weil die Leute egal ob mit oder ohne 
Studienabschluss Fehler machen. Dadurch werden die Fehler erkannt und 
beseitigt. Wenn er den Job nicht könnte, hätten die internen Kollegen 
das dem Chef schon gepetzt und es gäbe gar kein Übernahmeangebot.

von Mit zur Wahrheit. (Gast)


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Wenn er ein partielles Differentialgleich7ngssystem lösen muss dann 
macht er sich bestimmt in die Hose. ?

von Common sense Sense (Gast)


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Andreas S. schrieb:
> Hannes J. schrieb:
>> Darf?!? Es ist doch Sache deines Arbeitgebers mit wem er eine Stelle
>> besetzt und wie viel €€€ er dir geben möchte. Vielleicht muckt der
>> Betriebsrat auf, aber sonst?
>
> Ein Bekannter war während seines Studiums über eine
> Werkstudententätigkeit bei einem sehr renommierten Großunternehmen in
> Baden-Württemberg in eine Anstellung als Entwickler hineingerutscht,
> allerdings ohne Studienabschluss. Es passte einigen seiner Kollegen
> überhaupt nicht, dass er in dem Laden sehr schnell anerkannt wurde.
> Diese Kollegen beschwerten sich dann beim Betriebsrat, der wiederum
> seine Entlassung bei der Geschäftsführung durchdrückten. Begründet wurde
> dies damit, dass für seine Stelle zwingend ein Hochschulabschluss
> benötigt würde. Außerdem sei er im Gegensatz zu den beschwerdeführenden
> Kollegen kein Gewerkschaftsmitglied und genieße deswegen auch keinen
> Schutz durch den Betriebsrat.

Starker Tobak!
Und das ging ohne Gerichtsverhandlung aus? Gekündigt noch innerhalb der 
Probezeit?
Ein Paradebeispiel für den ekelhaften Filz von Gewerkschaften und 
Betriebsräten! Und natürlich auch für die Neidgesellschaft!

von Jo S. (Gast)


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Max M. schrieb:
> Allerdings habe ich aus Kollegenkreisen
> erfahren, dass es nahezu unmöglich ist die Ziel EG zu erreichen. Bspw.
> als Bachelor beginnt man mit EG12. Alle paar Jahre bekommst du deinen
> ERA Punkt. Und ab einer gewissen Anzahl wirst du wieder eine weitere EG
> angehoben. Einige Punkte gehen hierbei aber verloren.

Grundsätzlich muß die Ziel-EG erreichbar sein.
Ausnahme: Der Kandidat erbringt nicht die geforderte Leistung.

Ein Bachelor beginnt als Berufsanfänger i.d.R. in EG12. Wird ein 
Masterabschluß verlangt, dann EG13.

EG12 + 3-5 J. BE -> EG15
EG13 + 2-3 J. BE -> EG15

Die Leistungszulage wird bei einer Hochgruppierung meistens abgesenkt.

Die geforderte Qualifikation kann durch eine formale Ausbildung oder auf 
eine andere Weise erbracht werden. Bei Berufserfahrenen z.B. durch 
langjährige, fachspezifische Erfahrung und Weiterbildung.

Wünsche morgen allen eine 'gute Wahl'!     ;)

   Jo S.

von MaWin (Gast)


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Andreas S. schrieb:
> Außerdem sei er im Gegensatz zu den beschwerdeführenden
> Kollegen kein Gewerkschaftsmitglied und genieße deswegen auch keinen
> Schutz durch den Betriebsrat.

Andreas' Märchenstunde.

Wenn der Betrieb entscheidet, die Putzfrau auf eine Ing-Stelle zu 
setzen, dann darf er das natürlich tun.

von Dr.Who (Gast)


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Mit zur Wahrheit. schrieb:
> Wenn er ein partielles Differentialgleich7ngssystem lösen muss dann
> macht er sich bestimmt in die Hose. ?

Nach ein paar Jahren (manchmal reichen auch schon Monate) gilt
das auch für Akademiker. Es ist töricht anzunehmen, dass man
alles was man später im Beruf braucht, im Studium auch lernt.
Tatsächlich wird mit dem Abschluss dokumentiert, wie lernfägig
man ist und darauf kann man bauen. Dank Internet kann man sein
Wissen ja heute leichter erweitern.
Wenn der TO sich parallel weiter bildet und den Abschluss schafft,
dürfte er gute Karrierechancen haben.

Max M. schrieb:
> Ist es grundsätzlich überhaupt möglich, dass ich diese Stelle überhaupt
> antreten darf? Laut ERA sollte man hierfür mindestens einen
> abgeschlosseneren Hochschule- oder Uniabschluss besitzen.

Era sind Leitlinien für die Wirtschaft, in der Regel Mittelstand und 
Industrie. Wenn es die Situation erfordert (Fachkräftemangel) kann
ein Unternehmen da Vereinbarungen nach eigenem Gusto vornehmen.
In der Regel wird ja Vertraulichkeit vereinbart und dann gelebt.
Es ist nur fraglich ob das nachhaltig ist, aber ganz so einfach
wird der demografische Wandel nicht so einfach zu überwinden sein.

Ich würde es annehmen, aber dann mich auch gut absichern und verstärkt
Rücklagen bilden.

von Rainer Z. (mrpeak)


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Max M. schrieb:
> Die besagte Stelle besitzt eine Ziel EG von 15 (IG Metall BW).
>
> Ist es grundsätzlich überhaupt möglich, dass ich diese Stelle überhaupt
> antreten darf? Laut ERA sollte man hierfür mindestens einen
> abgeschlosseneren Hochschule- oder Uniabschluss besitzen.

Stimmt nicht: ERA ist ein Punktesystem, jede Ziel-EG wird einem 
Punktebereich zugeordnet:
http://www2.igmetall.de/homepages/era-wissen/file_uploads/m-faulenzer-01.pdf

Mal sehen:

"Kenntnisse, körperliches Können bzw. Fertigkeiten, die eine einmalige 
Arbeitsunterweisung und kurze Übung erfordern."
= 3 Punkte

"Keine Ausbildung"
= 0 Punkte

"bis zu 1 Jahr Erfahrung"
= 1 Punkt

"Neue komplexe Problemstellungen, die innovatives Denken erfordern; 
längerfristige Entwicklungstrends sind zu berücksichtigen."
= 20 Punkte

"Die Arbeitsdurchführung erfolgt nach allgemeinen Zielen mit 
weitgehendem Handlungsspielraum für ein umfangreiches Aufgabengebiet."
= 17 Punkte

"Verhandlungen von funktionsübergreifender Bedeutung mit Anderen, bei 
unterschiedlichen Zielsetzungen."
= 13 Punkte

Bei leitender Tätigkeit:
"Gemeinsame, auf persönliche Überzeugung der Mitarbeiter ausgerichtete 
Entwicklung und Ausgestaltung von aufgaben-/bereichsbezogenen sowie 
individuellen Zielen, bei häufig unterschiedlichen Interessenlagen, mit 
eigenen und/oder anderen Mitarbeitern. Sich ändernde Rahmenbedingungen 
und deren Auswirkungen sind schwer abschätzbar, funktions und/oder 
bereichsübergreifend."
= 7 Punkte

= 3+0+1+20+17+13+7 = 61 Punkte = EG16

Jetzt erkläre mir mal bitte jemand, wo genau steht, dass jemand für die 
schwammigen gewichtigen Punktekategorien einen bestimmten 
Bildungsabschluss haben muss: Denken? "Freilich, des kann er suppa". 
Verantwortung? "Dis mocht er guat". Verhandlungen führen? "Ahjoa, dem 
mochst nix vor." Führung? "Er kann auch schonmal lauda!". Demnach könnte 
jeder Sonderschüler auf eine EG16 gewuppt werden könnte, sofern er genug 
gepusht wird.

von Joe F. (easylife)


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Mit zur Wahrheit. schrieb:
> Und was ist wenn er gravierende Fehler macht weil ihm die elementarsten
> Grundlagen fehlen. Dann kann es richtig teuer werden!

Meine Erfahrung ist, dass gerade studierte Berufsanfänger die krassesten 
Fehler produzieren und sehr überzeugt davon sind, dass alles richtig 
ist, was sie machen.
Quereinsteiger hingegen sind wesentlich aufgeschlossener gegenüber 
Peer-Reviews mit älteren und erfahrenen Kollegen und begrüssen die 
Chance dazuzulernen.

: Bearbeitet durch User
von Hannes J. (Firma: _⌨_) (pnuebergang)


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Andreas S. schrieb:
> Außerdem sei er im Gegensatz zu den beschwerdeführenden
> Kollegen kein Gewerkschaftsmitglied und genieße deswegen auch keinen
> Schutz durch den Betriebsrat.

Ach der alte Mythos. Betriebsräte, die heute noch diese falsche 
Behauptung aufstellen, liefern sich damit ans Messer des Arbeitgebers 
und der Arbeitsgerichte.

von Den O. (denon)


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Ein Betriebsrat der eine Kündigung durch drückt und das bei einem 
renommierten Unternehmen. Das glaubt doch keiner

Im übrigen zum Thema Kündigungen.

Gemäß § 102 Abs.1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist der Betriebsrat 
vor jeder Kündigung zu hören. Im Rahmen der Anhörung hat der Arbeitgeber 
dem Betriebsrat die Gründe für die geplante Kündigung mitzuteilen. Eine 
ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist unwirksam.

Heißt nichts anderes wie das der Betriebsrat bei einer Kündigung keine 
Mitsprache hat.
Er wird angehört, egal was er sagt, die Kündigung kann ausgesprochen 
werden.

von Dr.Who (Gast)


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Den O. schrieb:
> Heißt nichts anderes wie das der Betriebsrat bei einer Kündigung keine
> Mitsprache hat.

Natürlich kann der Betriebsrat einer Kündigung widersprechen.
Ansonsten wäre der ja ziemlich sinnlos.
Bei Einstellungen spielt der BR kaum eine Rolle und darum geht
es hier ja wohl.

von Manfred (Gast)


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Hannes J. schrieb:
>> Außerdem sei er im Gegensatz zu den beschwerdeführenden
>> Kollegen kein Gewerkschaftsmitglied und
>> genieße deswegen auch keinen Schutz durch den Betriebsrat.
>
> Ach der alte Mythos.

Du kennst auch die zugehörige Realität?

Der BR ist unabhängig und nicht an die Gwerkschaft gebunden, so steht es 
im Gesetzestext. Im wahren Leben werden die Kollegen von den 
Gwerkschaften geschult und sind praktisch alle Mitglieder.

Gehst Du mit einem Problem zum BR und der hat keinen Bock, sich mit 
diesem zu befassen: Pech gehabt, Du kannst es nicht erzwingen.

Dann schaue mal in die Autobude in Wolfsburg, wie hoch dort der 
Organisationsgrad der Mtarbeiter ist. Ohne Parteibuch der IGM wirst Du 
als Neuer dort keine Anstellung bekommen, da wird sauber intrigiert.

> Betriebsräte, die heute noch diese falsche Behauptung
> aufstellen, liefern sich damit ans Messer des Arbeitgebers
> und der Arbeitsgerichte.

Richtig, aber dann haben diese in den Gewerkschaftsseminaren nicht 
aufgepasst. Das denken die gerne, aber sie dürfen es nicht sagen.

Dr.Who schrieb:
> Bei Einstellungen spielt der BR kaum eine Rolle

Das ist leider falsch, ich kenne Situationen, wo der BR formale Gründe 
gefunden hat, eine Neueinstellung zu verhindern.

von Rudi Radlos (Gast)


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> Das ist leider falsch, ich kenne Situationen, wo der BR formale Gründe
> gefunden hat, eine Neueinstellung zu verhindern.

Der BR hat z.B. auch Interessen seiner Wähler zu vertreten. 
Üblicherweise werden erst neue eingestellt, wenn die interne Suche nicht 
erfolgreich war.

von A. S. (Gast)


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MaWin schrieb:
> Wenn der Betrieb entscheidet, die Putzfrau auf eine Ing-Stelle zu
> setzen, dann darf er das natürlich tun.

Ja, ne, ist klar. Mitbestimmung heißt auch: Kompromisse machen. 
Zumindest, wenn man dem BR keine Edel-Nutten in Brasilien spendieren 
will.

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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Mit zur Wahrheit. schrieb:
> Wenn er ein partielles Differentialgleich7ngssystem lösen muss dann
> macht er sich bestimmt in die Hose. ?

Mein Bekannter hatte ja sein Elektrotechnikstudium schon recht weit 
betrieben, ist mehr und mehr in seinen Beruf hineingerutscht und hat 
dabei bloß vernachlässigt, seine Prüfungen abzulegen. Er besaß also 
bereits den größten Teil der im Studium vermittelten fachlich 
Kenntnisse. Leider konnte er nach seinem Rauswurf bei dem Unternehmen 
auch nicht zurück an die Uni, um die Prüfungen nachzuholen, weil ihn 
seine damalige Uni in Karlsruhe zwischenzeitlich zwangsexmatrikuliert 
und ein Studienverbot für Elektrotechnik verhängt hatte. Deswegen konnte 
er sich anschließend nur noch an einer FH einschreiben und dort 
weiterstudieren.

von MaWin (Gast)


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A. S. schrieb:
> MaWin schrieb:
>> Wenn der Betrieb entscheidet, die Putzfrau auf eine Ing-Stelle zu
>> setzen, dann darf er das natürlich tun.
>
> Ja, ne, ist klar. Mitbestimmung heißt auch: Kompromisse machen.

Inwiefern widerspricht das meiner Aussage?

von Peter (Gast)


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Freu dich doch einfach. Wenn Du gut bist stehen dir alle Möglichkeiten 
offen.

Schön zu sehen und viel Erfolg im weiteren Berufsleben!

von Stefan H. (Firma: dm2sh) (stefan_helmert)


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Es gibt einige sehr erfolgreiche Entwickler ohne entsprechenden 
Abschluss. Ich denke entscheidend ist einfach das Interesse. Ohne 
Interesse wird das Ergebnis meistens schlecht. Man sieht, dass es 
lustlos hingepfuscht ist. Wer wirklich will beißt sich dagegen durch.

Es gibt mittlerweile Firmen, die fast ausschließlich Quereinsteiger ohne 
formale Qualifikation einstellen. Damit werden die rausgefiltert, welche 
nur des Geldes wegen studiert haben. ("Was soll ich studieren 
Elektrotechnik, BWL oder Jura? Was bringt später mehr Geld?")

von Miami Men (Gast)


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Bin auch als Techniker auf einer vergleichbaren Stelle und nicht der 
Einzige in dem Konzern. Auf den Stellenanzeigen steht auch "Studium oder 
Techniker mit Berufserfahrung". Da ist nichts besonderes dabei. Du musst 
dir keine Sorgen machen. Sobald du die Stelle hast zählt sowieso nur 
deine tägliche Leistung. Kein Mensch interessiert sich für dein Studium.

Diese Horrorgeschichten bezüglich Betriebsrat und Co. sind typisch für 
das Forum hier. Die alten Männer einfach ignorieren und dein Ding 
machen.

von Ingenieur (Gast)


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Miami Men schrieb:
> Bin auch als Techniker auf einer vergleichbaren Stelle und nicht der
> Einzige in dem Konzern.

Zum Ausgleich gibt es ja auch Ingenieure auf Techniker-Stellen. :-)

Das ist ja einer der Gedanken hinter dem Entgeltrahmenabkommen, dass 
nicht (nur) die formale Qualifikation zählt, sondern (auch) die 
persönliche Eignung.
Allerdings muss ich sagen, dass es in der Praxis schon die Ausnahme im 
Konzern ist, meine Kollegen, von denen ich es weiß, haben alle 
erfolgreich studiert. Ob an einer Uni oder FH ist dagegen bunt gemischt, 
das spielt in der Praxis wiederum keine Rolle.

von Den O. (denon)


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Dr.Who schrieb:
> Natürlich kann der Betriebsrat einer Kündigung widersprechen.

Ja er kann widersprechen, das heißt aber nicht das die Stimme des BR 
gewertet werden muss.
Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied.

Die meisten Kündigungen die der BR verhindert sind Kündigungen die nicht 
rechtswirksam sind. Viele Arbeitnehmer kennen sich nicht gut genug aus 
um das selbst festzustellen.

Ist die Unternehmensführung pfiffig und kennt sich mit der Rechtslage 
aus kann dem BR sehr viel von der angeblichen Macht genommen werden. 
Denn dieser steht auch nicht über dem Gesetz .

von Rudi Radlos (Gast)


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Den O. schrieb:
> Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied.

Bei Gerichtsverfahren evtl. das Zünglein an der Waage?

Max M. schrieb:
> Ist es grundsätzlich überhaupt möglich, dass ich diese Stelle überhaupt
> antreten darf?

Du solltest diese Gelegenheit nutzen, sofern Du Dich fachlich fit 
fühlst!

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