Hallo zusammen, ich arbeite momentan bei einem Dienstleister für einen Automobil OEM. Da ich mich wohl nicht ganz ungeschickt anstelle, wurde ich vom Abteilungsleiter gefragt ob ich Lust hätte eine Interne Stelle zu besetzen. Er würde sich dafür einsetzen, dass ich diese Stelle bekomme. Nun zum Problem. Ich bin lediglich gelernter Mechatroniker. Allerdings absolviere ich nebenbei noch eine Weiterbildung zum staatlich geprüften Techniker. Die besagte Stelle besitzt eine Ziel EG von 15 (IG Metall BW). Ist es grundsätzlich überhaupt möglich, dass ich diese Stelle überhaupt antreten darf? Laut ERA sollte man hierfür mindestens einen abgeschlosseneren Hochschule- oder Uniabschluss besitzen. Vielen Dank für Eure Rückmeldungen. Max
Max M. schrieb: > Die besagte Stelle besitzt eine Ziel EG von 15 (IG Metall BW). Ist die Stelle auch IN Baden-Württemberg? Die die wissen worum es geht, wissen auch warum ich frage ;-)
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Die ERA-Einstufung ist grundsätzlich stellengebunden. Heißt, wenn du überqualifiziert bist, bekommst du nur so viel, wie die Stelle wert ist. Und in deinem Fall bist du auf dem Papier wohl unterqualifiziert. Aber da man dir zutraut, dass du die Aufgabe trotzdem hinbekommst, dürfte es da rechtlich keine Probleme geben. Soweit die Theorie. Oftmals werden die Einstufungen natürlich angepasst, und wer will das überhaupt korret bewerten, bla. Fazit: tu es. Denn was du kriegst, steht dann auf deinem Vertrag. Das kann dir niemand nehmen.
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Автомат К. schrieb: > Max M. schrieb: >> Die besagte Stelle besitzt eine Ziel EG von 15 (IG Metall BW). > > Ist die Stelle auch IN Baden-Württemberg? Die die wissen worum es geht, > wissen auch warum ich frage ;-) Ja, Stelle ist auch in BW.
A. S. schrieb: > Die ERA-Einstufung ist grundsätzlich stellengebunden. Heißt, wenn du > überqualifiziert bist, bekommst du nur so viel, wie die Stelle wert ist. > Und in deinem Fall bist du auf dem Papier wohl unterqualifiziert. Aber > da man dir zutraut, dass du die Aufgabe trotzdem hinbekommst, dürfte es > da rechtlich keine Probleme geben. > > Soweit die Theorie. Oftmals werden die Einstufungen natürlich angepasst, > und wer will das überhaupt korret bewerten, bla. > > Fazit: tu es. Denn was du kriegst, steht dann auf deinem Vertrag. Das > kann dir niemand nehmen. Super, vielen Dank. Das beruhigt mich doch sehr.
Max M. schrieb: > Ist es grundsätzlich überhaupt möglich, dass ich diese Stelle überhaupt > antreten darf? Darf?!? Es ist doch Sache deines Arbeitgebers mit wem er eine Stelle besetzt und wie viel €€€ er dir geben möchte. Vielleicht muckt der Betriebsrat auf, aber sonst?
EG15, d.h. das hier? https://www.igmetall.de/download/docs_MuE_ERA_Entgelte_Juni2018_78d3e1848939887f53dcf9506907870bb637c493.pdf Liegen da 35h zu Grunde oder 40h, rein aus Neugier.
@ "dermeckrige": Kannst Du es denen, die nicht "wissen worum es geht", vielleicht auch in einfachen Worten erklären? Fände ich nämlich schon interessant. Ich mag mir jetzt nicht erst den Tarifvertrag der IGM aus BW besorgen und mich da durchkämpfen. Für Bayern hätte ich da schon eine Antwort für den TO.
Nachtspecht schrieb: > EG15, d.h. das hier? > > https://www.igmetall.de/download/docs_MuE_ERA_Entgelte_Juni2018_78d3e1848939887f53dcf9506907870bb637c493.pdf > > Liegen da 35h zu Grunde oder 40h, rein aus Neugier. Hier liegen 35h zu Grunde. Allerdings habe ich aus Kollegenkreisen erfahren, dass es nahezu unmöglich ist die Ziel EG zu erreichen. Bspw. als Bachelor beginnt man mit EG12. Alle paar Jahre bekommst du deinen ERA Punkt. Und ab einer gewissen Anzahl wirst du wieder eine weitere EG angehoben. Einige Punkte gehen hierbei aber verloren.
Neugieriger schrieb: > "dermeckrige": > Kannst Du es denen, die nicht "wissen worum es geht", vielleicht auch in > einfachen Worten erklären? Fände ich nämlich schon interessant. Ganz einfach: Einer der "vielen" OEM zahlt auch in Bayern nach der BW Entgelttabelle. Damit wäre es eindeutig gewesen. Und ja, in diesem Fall hätt ich ihm wohl auch weithelfen können.
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Hannes J. schrieb: > Darf?!? Es ist doch Sache deines Arbeitgebers mit wem er eine Stelle > besetzt und wie viel €€€ er dir geben möchte. Vielleicht muckt der > Betriebsrat auf, aber sonst? Ein Bekannter war während seines Studiums über eine Werkstudententätigkeit bei einem sehr renommierten Großunternehmen in Baden-Württemberg in eine Anstellung als Entwickler hineingerutscht, allerdings ohne Studienabschluss. Es passte einigen seiner Kollegen überhaupt nicht, dass er in dem Laden sehr schnell anerkannt wurde. Diese Kollegen beschwerten sich dann beim Betriebsrat, der wiederum seine Entlassung bei der Geschäftsführung durchdrückten. Begründet wurde dies damit, dass für seine Stelle zwingend ein Hochschulabschluss benötigt würde. Außerdem sei er im Gegensatz zu den beschwerdeführenden Kollegen kein Gewerkschaftsmitglied und genieße deswegen auch keinen Schutz durch den Betriebsrat.
Was juckt es dich schon groß? Wenn du die Stelle machen möchtest lass dir doch einfach mal ein Angebot vorlegen. Die wissen ja das du auf dem Papier den Bildungsabschluss nicht hast. Wenn sie trotzdem mit dir an der Stelle arbeiten wollen dann ist klar das man dir die Tätigkeit in angemessenem Maß zutraut. Demnach entsprechend entlohnt.
Andreas S. schrieb: > eine Anstellung als Entwickler Andreas S. schrieb: > Begründet wurde > dies damit, dass für seine Stelle zwingend ein Hochschulabschluss > benötigt würde. Die Begründung würde ich gerne mal sehen. Einem Entwickler kann man so viel Gehalt bezahlen wie man möchte, egal ob er Prof. Dr. ist, oder sich vom Altenpfleger hochgearbeitet hat. Und ein 13. Monatsgehalt, Bonus und einen Dienstwagen. Hauptsache er macht seine Arbeit dementsprechend gut.
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Und was ist wenn er gravierende Fehler macht weil ihm die elementarsten Grundlagen fehlen. Dann kann es richtig teuer werden!
Mit zur Wahrheit. schrieb: > Und was ist wenn er gravierende Fehler macht weil ihm die elementarsten > Grundlagen fehlen. Dafür hat man all die Prozesse, weil die Leute egal ob mit oder ohne Studienabschluss Fehler machen. Dadurch werden die Fehler erkannt und beseitigt. Wenn er den Job nicht könnte, hätten die internen Kollegen das dem Chef schon gepetzt und es gäbe gar kein Übernahmeangebot.
Wenn er ein partielles Differentialgleich7ngssystem lösen muss dann macht er sich bestimmt in die Hose. ?
Andreas S. schrieb: > Hannes J. schrieb: >> Darf?!? Es ist doch Sache deines Arbeitgebers mit wem er eine Stelle >> besetzt und wie viel €€€ er dir geben möchte. Vielleicht muckt der >> Betriebsrat auf, aber sonst? > > Ein Bekannter war während seines Studiums über eine > Werkstudententätigkeit bei einem sehr renommierten Großunternehmen in > Baden-Württemberg in eine Anstellung als Entwickler hineingerutscht, > allerdings ohne Studienabschluss. Es passte einigen seiner Kollegen > überhaupt nicht, dass er in dem Laden sehr schnell anerkannt wurde. > Diese Kollegen beschwerten sich dann beim Betriebsrat, der wiederum > seine Entlassung bei der Geschäftsführung durchdrückten. Begründet wurde > dies damit, dass für seine Stelle zwingend ein Hochschulabschluss > benötigt würde. Außerdem sei er im Gegensatz zu den beschwerdeführenden > Kollegen kein Gewerkschaftsmitglied und genieße deswegen auch keinen > Schutz durch den Betriebsrat. Starker Tobak! Und das ging ohne Gerichtsverhandlung aus? Gekündigt noch innerhalb der Probezeit? Ein Paradebeispiel für den ekelhaften Filz von Gewerkschaften und Betriebsräten! Und natürlich auch für die Neidgesellschaft!
Max M. schrieb: > Allerdings habe ich aus Kollegenkreisen > erfahren, dass es nahezu unmöglich ist die Ziel EG zu erreichen. Bspw. > als Bachelor beginnt man mit EG12. Alle paar Jahre bekommst du deinen > ERA Punkt. Und ab einer gewissen Anzahl wirst du wieder eine weitere EG > angehoben. Einige Punkte gehen hierbei aber verloren. Grundsätzlich muß die Ziel-EG erreichbar sein. Ausnahme: Der Kandidat erbringt nicht die geforderte Leistung. Ein Bachelor beginnt als Berufsanfänger i.d.R. in EG12. Wird ein Masterabschluß verlangt, dann EG13. EG12 + 3-5 J. BE -> EG15 EG13 + 2-3 J. BE -> EG15 Die Leistungszulage wird bei einer Hochgruppierung meistens abgesenkt. Die geforderte Qualifikation kann durch eine formale Ausbildung oder auf eine andere Weise erbracht werden. Bei Berufserfahrenen z.B. durch langjährige, fachspezifische Erfahrung und Weiterbildung. Wünsche morgen allen eine 'gute Wahl'! ;) Jo S.
Andreas S. schrieb: > Außerdem sei er im Gegensatz zu den beschwerdeführenden > Kollegen kein Gewerkschaftsmitglied und genieße deswegen auch keinen > Schutz durch den Betriebsrat. Andreas' Märchenstunde. Wenn der Betrieb entscheidet, die Putzfrau auf eine Ing-Stelle zu setzen, dann darf er das natürlich tun.
Mit zur Wahrheit. schrieb: > Wenn er ein partielles Differentialgleich7ngssystem lösen muss dann > macht er sich bestimmt in die Hose. ? Nach ein paar Jahren (manchmal reichen auch schon Monate) gilt das auch für Akademiker. Es ist töricht anzunehmen, dass man alles was man später im Beruf braucht, im Studium auch lernt. Tatsächlich wird mit dem Abschluss dokumentiert, wie lernfägig man ist und darauf kann man bauen. Dank Internet kann man sein Wissen ja heute leichter erweitern. Wenn der TO sich parallel weiter bildet und den Abschluss schafft, dürfte er gute Karrierechancen haben. Max M. schrieb: > Ist es grundsätzlich überhaupt möglich, dass ich diese Stelle überhaupt > antreten darf? Laut ERA sollte man hierfür mindestens einen > abgeschlosseneren Hochschule- oder Uniabschluss besitzen. Era sind Leitlinien für die Wirtschaft, in der Regel Mittelstand und Industrie. Wenn es die Situation erfordert (Fachkräftemangel) kann ein Unternehmen da Vereinbarungen nach eigenem Gusto vornehmen. In der Regel wird ja Vertraulichkeit vereinbart und dann gelebt. Es ist nur fraglich ob das nachhaltig ist, aber ganz so einfach wird der demografische Wandel nicht so einfach zu überwinden sein. Ich würde es annehmen, aber dann mich auch gut absichern und verstärkt Rücklagen bilden.
Max M. schrieb: > Die besagte Stelle besitzt eine Ziel EG von 15 (IG Metall BW). > > Ist es grundsätzlich überhaupt möglich, dass ich diese Stelle überhaupt > antreten darf? Laut ERA sollte man hierfür mindestens einen > abgeschlosseneren Hochschule- oder Uniabschluss besitzen. Stimmt nicht: ERA ist ein Punktesystem, jede Ziel-EG wird einem Punktebereich zugeordnet: http://www2.igmetall.de/homepages/era-wissen/file_uploads/m-faulenzer-01.pdf Mal sehen: "Kenntnisse, körperliches Können bzw. Fertigkeiten, die eine einmalige Arbeitsunterweisung und kurze Übung erfordern." = 3 Punkte "Keine Ausbildung" = 0 Punkte "bis zu 1 Jahr Erfahrung" = 1 Punkt "Neue komplexe Problemstellungen, die innovatives Denken erfordern; längerfristige Entwicklungstrends sind zu berücksichtigen." = 20 Punkte "Die Arbeitsdurchführung erfolgt nach allgemeinen Zielen mit weitgehendem Handlungsspielraum für ein umfangreiches Aufgabengebiet." = 17 Punkte "Verhandlungen von funktionsübergreifender Bedeutung mit Anderen, bei unterschiedlichen Zielsetzungen." = 13 Punkte Bei leitender Tätigkeit: "Gemeinsame, auf persönliche Überzeugung der Mitarbeiter ausgerichtete Entwicklung und Ausgestaltung von aufgaben-/bereichsbezogenen sowie individuellen Zielen, bei häufig unterschiedlichen Interessenlagen, mit eigenen und/oder anderen Mitarbeitern. Sich ändernde Rahmenbedingungen und deren Auswirkungen sind schwer abschätzbar, funktions und/oder bereichsübergreifend." = 7 Punkte = 3+0+1+20+17+13+7 = 61 Punkte = EG16 Jetzt erkläre mir mal bitte jemand, wo genau steht, dass jemand für die schwammigen gewichtigen Punktekategorien einen bestimmten Bildungsabschluss haben muss: Denken? "Freilich, des kann er suppa". Verantwortung? "Dis mocht er guat". Verhandlungen führen? "Ahjoa, dem mochst nix vor." Führung? "Er kann auch schonmal lauda!". Demnach könnte jeder Sonderschüler auf eine EG16 gewuppt werden könnte, sofern er genug gepusht wird.
Mit zur Wahrheit. schrieb: > Und was ist wenn er gravierende Fehler macht weil ihm die elementarsten > Grundlagen fehlen. Dann kann es richtig teuer werden! Meine Erfahrung ist, dass gerade studierte Berufsanfänger die krassesten Fehler produzieren und sehr überzeugt davon sind, dass alles richtig ist, was sie machen. Quereinsteiger hingegen sind wesentlich aufgeschlossener gegenüber Peer-Reviews mit älteren und erfahrenen Kollegen und begrüssen die Chance dazuzulernen.
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Andreas S. schrieb: > Außerdem sei er im Gegensatz zu den beschwerdeführenden > Kollegen kein Gewerkschaftsmitglied und genieße deswegen auch keinen > Schutz durch den Betriebsrat. Ach der alte Mythos. Betriebsräte, die heute noch diese falsche Behauptung aufstellen, liefern sich damit ans Messer des Arbeitgebers und der Arbeitsgerichte.
Ein Betriebsrat der eine Kündigung durch drückt und das bei einem renommierten Unternehmen. Das glaubt doch keiner Im übrigen zum Thema Kündigungen. Gemäß § 102 Abs.1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist der Betriebsrat vor jeder Kündigung zu hören. Im Rahmen der Anhörung hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat die Gründe für die geplante Kündigung mitzuteilen. Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist unwirksam. Heißt nichts anderes wie das der Betriebsrat bei einer Kündigung keine Mitsprache hat. Er wird angehört, egal was er sagt, die Kündigung kann ausgesprochen werden.
Den O. schrieb: > Heißt nichts anderes wie das der Betriebsrat bei einer Kündigung keine > Mitsprache hat. Natürlich kann der Betriebsrat einer Kündigung widersprechen. Ansonsten wäre der ja ziemlich sinnlos. Bei Einstellungen spielt der BR kaum eine Rolle und darum geht es hier ja wohl.
Hannes J. schrieb: >> Außerdem sei er im Gegensatz zu den beschwerdeführenden >> Kollegen kein Gewerkschaftsmitglied und >> genieße deswegen auch keinen Schutz durch den Betriebsrat. > > Ach der alte Mythos. Du kennst auch die zugehörige Realität? Der BR ist unabhängig und nicht an die Gwerkschaft gebunden, so steht es im Gesetzestext. Im wahren Leben werden die Kollegen von den Gwerkschaften geschult und sind praktisch alle Mitglieder. Gehst Du mit einem Problem zum BR und der hat keinen Bock, sich mit diesem zu befassen: Pech gehabt, Du kannst es nicht erzwingen. Dann schaue mal in die Autobude in Wolfsburg, wie hoch dort der Organisationsgrad der Mtarbeiter ist. Ohne Parteibuch der IGM wirst Du als Neuer dort keine Anstellung bekommen, da wird sauber intrigiert. > Betriebsräte, die heute noch diese falsche Behauptung > aufstellen, liefern sich damit ans Messer des Arbeitgebers > und der Arbeitsgerichte. Richtig, aber dann haben diese in den Gewerkschaftsseminaren nicht aufgepasst. Das denken die gerne, aber sie dürfen es nicht sagen. Dr.Who schrieb: > Bei Einstellungen spielt der BR kaum eine Rolle Das ist leider falsch, ich kenne Situationen, wo der BR formale Gründe gefunden hat, eine Neueinstellung zu verhindern.
> Das ist leider falsch, ich kenne Situationen, wo der BR formale Gründe > gefunden hat, eine Neueinstellung zu verhindern. Der BR hat z.B. auch Interessen seiner Wähler zu vertreten. Üblicherweise werden erst neue eingestellt, wenn die interne Suche nicht erfolgreich war.
MaWin schrieb: > Wenn der Betrieb entscheidet, die Putzfrau auf eine Ing-Stelle zu > setzen, dann darf er das natürlich tun. Ja, ne, ist klar. Mitbestimmung heißt auch: Kompromisse machen. Zumindest, wenn man dem BR keine Edel-Nutten in Brasilien spendieren will.
Mit zur Wahrheit. schrieb: > Wenn er ein partielles Differentialgleich7ngssystem lösen muss dann > macht er sich bestimmt in die Hose. ? Mein Bekannter hatte ja sein Elektrotechnikstudium schon recht weit betrieben, ist mehr und mehr in seinen Beruf hineingerutscht und hat dabei bloß vernachlässigt, seine Prüfungen abzulegen. Er besaß also bereits den größten Teil der im Studium vermittelten fachlich Kenntnisse. Leider konnte er nach seinem Rauswurf bei dem Unternehmen auch nicht zurück an die Uni, um die Prüfungen nachzuholen, weil ihn seine damalige Uni in Karlsruhe zwischenzeitlich zwangsexmatrikuliert und ein Studienverbot für Elektrotechnik verhängt hatte. Deswegen konnte er sich anschließend nur noch an einer FH einschreiben und dort weiterstudieren.
A. S. schrieb: > MaWin schrieb: >> Wenn der Betrieb entscheidet, die Putzfrau auf eine Ing-Stelle zu >> setzen, dann darf er das natürlich tun. > > Ja, ne, ist klar. Mitbestimmung heißt auch: Kompromisse machen. Inwiefern widerspricht das meiner Aussage?
Freu dich doch einfach. Wenn Du gut bist stehen dir alle Möglichkeiten offen. Schön zu sehen und viel Erfolg im weiteren Berufsleben!
Es gibt einige sehr erfolgreiche Entwickler ohne entsprechenden Abschluss. Ich denke entscheidend ist einfach das Interesse. Ohne Interesse wird das Ergebnis meistens schlecht. Man sieht, dass es lustlos hingepfuscht ist. Wer wirklich will beißt sich dagegen durch. Es gibt mittlerweile Firmen, die fast ausschließlich Quereinsteiger ohne formale Qualifikation einstellen. Damit werden die rausgefiltert, welche nur des Geldes wegen studiert haben. ("Was soll ich studieren Elektrotechnik, BWL oder Jura? Was bringt später mehr Geld?")
Bin auch als Techniker auf einer vergleichbaren Stelle und nicht der Einzige in dem Konzern. Auf den Stellenanzeigen steht auch "Studium oder Techniker mit Berufserfahrung". Da ist nichts besonderes dabei. Du musst dir keine Sorgen machen. Sobald du die Stelle hast zählt sowieso nur deine tägliche Leistung. Kein Mensch interessiert sich für dein Studium. Diese Horrorgeschichten bezüglich Betriebsrat und Co. sind typisch für das Forum hier. Die alten Männer einfach ignorieren und dein Ding machen.
Miami Men schrieb: > Bin auch als Techniker auf einer vergleichbaren Stelle und nicht der > Einzige in dem Konzern. Zum Ausgleich gibt es ja auch Ingenieure auf Techniker-Stellen. :-) Das ist ja einer der Gedanken hinter dem Entgeltrahmenabkommen, dass nicht (nur) die formale Qualifikation zählt, sondern (auch) die persönliche Eignung. Allerdings muss ich sagen, dass es in der Praxis schon die Ausnahme im Konzern ist, meine Kollegen, von denen ich es weiß, haben alle erfolgreich studiert. Ob an einer Uni oder FH ist dagegen bunt gemischt, das spielt in der Praxis wiederum keine Rolle.
Dr.Who schrieb: > Natürlich kann der Betriebsrat einer Kündigung widersprechen. Ja er kann widersprechen, das heißt aber nicht das die Stimme des BR gewertet werden muss. Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied. Die meisten Kündigungen die der BR verhindert sind Kündigungen die nicht rechtswirksam sind. Viele Arbeitnehmer kennen sich nicht gut genug aus um das selbst festzustellen. Ist die Unternehmensführung pfiffig und kennt sich mit der Rechtslage aus kann dem BR sehr viel von der angeblichen Macht genommen werden. Denn dieser steht auch nicht über dem Gesetz .
Den O. schrieb: > Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied. Bei Gerichtsverfahren evtl. das Zünglein an der Waage? Max M. schrieb: > Ist es grundsätzlich überhaupt möglich, dass ich diese Stelle überhaupt > antreten darf? Du solltest diese Gelegenheit nutzen, sofern Du Dich fachlich fit fühlst!
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