Forum: Fahrzeugelektronik Aktives Exoskelett für Tretunterstützung beim Radfahren


von Bernd K. (prof7bit)


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Aktives Exoskelett für Tretunterstützung beim Radfahren!

Wäre so eine Konstruktion bei Verwendung eines Fahrrades ein 
Kraftfahrzeug, müsste sie bei 25km/h abregeln? Wäre sie auch dann noch 
ein Kraftfahrzeug wenn kein Fahrrad verwendet wird und die Steuerung 
stattdessen auf "schnelle Gehhilfe" umkonfiguriert wird? Ist das 
rechtlich bedenklich oder könnte man damit getrost der Rennleitung 
(bildlich, nicht wörtlich) in den Allerwertesten treten?

von Dunno.. (Gast)


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Bernd K. schrieb:
> Konstruktion bei Verwendung eines Fahrrades ein Kraftfahrzeug

Wenn Robert forstemann auf ein Rad steigt, wird es dadurch im amtlichen 
Sinne auch nicht zum Kraftfahrzeug.. hier wird nur das Rad ohne Fahrer 
betrachtet. Ein Fahrrad hat keinen Motor, ist also kein Kraftfahrzeug.

Das exoskelett ist zum laufen da, also kein Fahrzeug, eher ein Laufzeug.


Ich würde sagen, du hast mit der Kombination eine Nische gefunden über 
die sich Verkehrsjuristen trefflich den Kopf zerbrechen können...

von Walta S. (walta)


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Bernd K. schrieb:
> Ist das
> rechtlich bedenklich oder könnte man damit getrost der Rennleitung
> (bildlich, nicht wörtlich) in den Allerwertesten treten?

Das nennt sich Technisches Doping und ist nicht erlaubt. Solche 
Spielchen werden im Behindertensport immer wieder probiert - nur nicht 
so offensichtlich.

walta

von Bernd K. (prof7bit)


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Walta S. schrieb:
> Bernd K. schrieb:
>> Ist das
>> rechtlich bedenklich oder könnte man damit getrost der Rennleitung
>> (bildlich, nicht wörtlich) in den Allerwertesten treten?
>
> Das nennt sich Technisches Doping

Mit Rennleitung meinte ich nicht die Leitung der Tour de France sondern 
die Leitung des ganzjährigen bundesweiten Straßenrennens, die Damen und 
Herren mit den stylischen Klamotten und den lustigen blauen 
Blinklichtern auf dem Auto.

: Bearbeitet durch User
von Max (Gast)


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Das sind Fragen von Leuten, die sich noch nie auf ein Fahrrad gesetzt 
haben, sondern nur im Keller vorm Rechner sitzen.

von Klaus (Gast)


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Max schrieb:
> sondern nur im Keller vorm Rechner sitzen.

Aber im Exoskelett. Damit sie nicht vom Stuhl fallen.

von Roland L. (Gast)


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Bernd K. schrieb:
> Aktives Exoskelett für Tretunterstützung beim Radfahren!
>
> Wäre so eine Konstruktion bei Verwendung eines Fahrrades ein
> Kraftfahrzeug, müsste sie bei 25km/h abregeln?

(1) Ein Fahrrad ist ein Fahrzeug mit mindestens zwei Rädern, das 
ausschließlich durch die Muskelkraft auf ihm befindlicher Personen mit 
Hilfe von Pedalen oder Handkurbeln angetrieben wird.

(2) Als Fahrrad gilt auch ein Fahrzeug im Sinne des Absatzes 1, das mit 
einer elektrischen Trethilfe ausgerüstet ist, ...

die StVZO ist da recht eindeutig. Auch wenn du dir einen Propeller auf 
den Rücken schnallst, ist es ein Kraftfahrzeug und kein Fahrrad.

von Max (Gast)


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Bei diesem ganzen Ebike-Tuning vergessen viele, dass nicht die 
"Rennleitung" das Problem ist. Die schimpfen nur böse.

Das Problem ist der Anwalt der Familie des Kindes, das beim Unfall eine 
so komplizierte Hüftfraktur hatte, dass es nie mehr richtig laufen kann. 
Er wird dafür sorgen, dass man nie mehr glücklich wird.

von test (Gast)


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Ich verstehe dieses ganze alberne Fahradtuning nicht. Elektrische 
Tretuntestützung macht Spaß und funktioniert super (ist eine sehr 
direkte intuitive Steuerungsmethode). Und Anfahrhilfe per Gasgriff ist 
erlaubt. Was soll der Tuningblödsinn?

Wer schneller fahren will kauft sich halt nen Motorrad oder nen Auto.

von MaWin (Gast)


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Max schrieb:
> Das Problem ist der Anwalt der Familie des Kindes, das beim Unfall eine
> so komplizierte

Ist noch neimand aufgefallen das immer gleich Kinder verletzt werden, 
wenn man irgendetwas am am Fahreug macht? Selbst LED-Lampen in den 
Rückleuchten führen zum Massensterben von Verkehrsteilnehmern...

von pycta (Gast)


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MaWin schrieb:
> Ist noch neimand aufgefallen das immer gleich Kinder verletzt werden,
> wenn man irgendetwas am am Fahreug macht? Selbst LED-Lampen in den
> Rückleuchten führen zum Massensterben von Verkehrsteilnehmern...

Es geht nicht darum, dass die LED das Kind verletzt. Es geht nur darum, 
dass du am Allerwertesten bist, wenn du mit einem nichtkonformen 
Fahrzeug in einen Unfall verwickelt bist. Egal, ob du der Schuldige bist 
oder nicht.

von MaWin (Gast)


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pycta schrieb:
> Es geht nicht darum, dass die LED das Kind verletzt. Es geht nur darum,
> dass du am Allerwertesten bist, wenn du mit einem nichtkonformen
> Fahrzeug in einen Unfall verwickelt bist.

Nein! So wie man hier schreibt begeht man einen Versuch des Massenmords! 
Diese dummen Kommentare bei KfZ-Fragen ist uC-Typisch. Anstatt eine 
Lösung zu finden wird sogar von Moderatoren getrollt. Typisch Deutsch 
eben: "darf er das?"

von test (Gast)


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Wenn hier irgendein Spinner kommt der seine supercoole Tuningbeleuchtung 
haben will, dann bin ich derjenige der geblendet wird.

von Max (Gast)


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>Ist noch neimand aufgefallen das immer gleich Kinder verletzt werden,
>wenn man irgendetwas am am Fahreug macht?

Na warum wohl. Weil Papa im dicken SUV sitzt.

https://www.deutsche-verkehrswacht.de/home/bmvi-projekte/radfahrer/unfallstatistik-radfahrer.html

von mäckerär (Gast)


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MaWin schrieb:
> Typisch Deutsch
> eben: "darf er das?"

Dann ist doch alles gut, oder darf man in Deutschland nicht mehr deutsch 
sein?

von MeierMüllerSchulz (Gast)


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MaWin schrieb:
> Ist noch neimand aufgefallen das immer gleich Kinder verletzt werden,
> wenn man irgendetwas am Fahrzeug macht?

Es macht Sinn, darauf hinzuweisen, dass in einem besonders dumm 
gelaufenen Schadensfall das Risiko besteht, nie wieder vernünftig auf 
die Füße zu kommen. Ein zweites Leben, wo man es dann besser macht, 
haben wir nicht.

> Diese dummen Kommentare bei KfZ-Fragen ist uC-Typisch.
Das ist in anderen Foren noch bedeutend schlimmer, darauf kannst du 
einen lassen.

> Typisch Deutsch eben: "darf er das?"
Das ist wieder was anderes: Ich springe jeden Tag artig über Stöckchen 
und ein anderer tut dies nicht. Das geht natürlich überhaupt nicht. Der 
hat gefälligst auch jeden Tag über Stöckchen zu springen.

pycta schrieb:
> Es geht nur darum,
> dass du am Allerwertesten bist, wenn du mit einem nichtkonformen
> Fahrzeug in einen Unfall verwickelt bist. Egal, ob du der Schuldige bist
> oder nicht.

Genau der Punkt: Es ist heute modern, dass Versicherer alles abklopfen, 
um sich vor dem Zahlen zu drücken. Dann hat man jahrelang viel Geld für 
eine teure Versicherung ausgegeben und sieht im Schadensfall den 
Stinkefinger. Wenn man das mal durch hat, sieht man vieles anders.

von Roland L. (Gast)


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MaWin schrieb:
> Anstatt eine
> Lösung zu finden wird sogar von Moderatoren getrollt. Typisch Deutsch
> eben: "darf er das?"

eine Lösung wofür?
Die Frage des TO war doch: Darf ich das?

von Dieter (Gast)


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In dem Falle wird der Gesetzgeber hier noch nachziehen müssen.

Wenn ein Exoskelett eine Bewegungshilfe für den Menschen ist, d.h. 
analog zum Pedelec nur die Kraft des Menschen verstärkt, dann wird es 
weiterhin insgesamt als Rad und Radfahrer betrachtet.

Handelt es sich bei dem Exoskelett um einen "gesteuerten" Roboter, dann 
wird es ein Kraftfahrzeug sein.

Wie beim Rollstuhl, werden hier Gelähmte leider wieder benachteiligt 
werden, wenn ihnen ein Exoskelett helfen würde sich freier bewegen zu 
können.

von ex Radamateur (Gast)


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Dieter schrieb:
> Wenn ein Exoskelett eine Bewegungshilfe für den Menschen ist, d.h.
> analog zum Pedelec nur die Kraft des Menschen verstärkt, dann wird es
> weiterhin insgesamt als Rad und Radfahrer betrachtet.
>
> Handelt es sich bei dem Exoskelett um einen "gesteuerten" Roboter, dann
> wird es ein Kraftfahrzeug sein.

Ich denke, Dieter hat es am Besten getroffen und exakt differenziert. 
Genauso dürfte es sein. Ich halte das juristisch so lange für 
unkritisch, solange das Exo in der Tat eine Gehhilfe ist, die eine 
kranke Person unterstützt. Es gibt sogar so einen Fall. Dieser bezog 
sich auf eine Motorradfahrerin, die mit einer Gehhilfe aufs Rad steigt. 
Sie führ sogar damit wieder Motorrad. Selbiges musste allerdings im Ggs 
zu dem Fahrrad oder dem Exo zugelassen werden.

Er gibt aber ein Problem: Auf dem Rad muss man verkehrssicher sein. Wenn 
das Exo eine Behinderung dartellt, oder trotz Exo die Fahrtüchtigkeit 
nicht ausreihend gegeben ist, dann unterstellen die Gerichte 
Fahrlässigkeit, gfs auch grobe Fahrlässigkeit. Diese sehe ich, wenn 
jemand mit einem solchen Skelett es hinbekäme auf einem Rad ungewöhnlich 
hohe Geschwindigkeiten zu fahren. Die Gerichte sehen schon heute oft den 
Schuldigen im Radfahrer, wenn der ungewönhlich schnell ist. In einem 
Fall fuhr ein Radsportler im Training mit dem Rennrad mit Tempo 40 einen 
Fussgänger an, der ohne zu schauen auf die Strasse gerannt war. Laut 
Richter muss man als Fussgänger mit so einem Geschwindigkeit nicht 
rechnen. Gibt für mich keinen Sinn, weil man eigentlich immer schauen 
muss und nicht "rechnen" oder raten. Aber Gerichte entscheiden sehr viel 
Unsinn, gerade gegen Radfahrer, die in Trikot an hatten.

von Planvorgabe (Gast)


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Bernd K. schrieb:
> Wäre so eine Konstruktion bei Verwendung eines Fahrrades ein
> Kraftfahrzeug, müsste sie bei 25km/h abregeln? Wäre sie auch dann noch
> ein Kraftfahrzeug wenn kein Fahrrad verwendet wird und die Steuerung
> stattdessen auf "schnelle Gehhilfe" umkonfiguriert wird? Ist das
> rechtlich bedenklich oder könnte man damit getrost der Rennleitung
> (bildlich, nicht wörtlich) in den Allerwertesten treten?

Das ist zuallerst was von der Art "von hinten durch die Brust ins Auge", 
und des weiteren "technisches doping" - dafür gibst Sperre lebenslang.

von Dieter (Gast)


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ex Radamateur schrieb:
>..., gfs auch grobe Fahrlässigkeit. Diese sehe ich, wenn
> jemand mit einem solchen Skelett es hinbekäme auf einem Rad ungewöhnlich
> hohe Geschwindigkeiten zu fahren.

Dabei bin ich davon ausgegangen, dass das Exoskelett nicht mehr Kraft 
oder Leistung als ein durchschnittlich sportlicher Mensch aufbringt.

In einer Sendung BR2 IQ zwischen 18:05-18:30 im Mai wurde bereits ein 
Forschungsergebnis mit Exoskeletten genannt, dass auf Grund der 
Gegenkraft, bzw. Abstützung des Exoskelettes Schäden am Körper 
verursacht werden, wenn die Kraft deutlich erhöht wird gegenüber der 
normalen menschlichen Kraft.

Will man mehr Kraft erreichen, dann muss das Exoskelett selbst ein 
Vollskelett sein, das nur noch durch den Menschen gesteuert wird, indem 
jede Muskelbewegung im Prinzip als Drucksteuerungs-Joystick abgegriffen 
wird. Die Grenzen sind in dem Falle nur durch die Antriebe gesetzt, bzw. 
bei einer zu hohen Tretfrequenz würden irgendwann die Beine 
zermatscht/zerschlagen werden.

von Bernd K. (prof7bit)


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Dieter schrieb:
>> jemand mit einem solchen Skelett es hinbekäme auf einem Rad ungewöhnlich
>> hohe Geschwindigkeiten zu fahren.
>
> Dabei bin ich davon ausgegangen, dass das Exoskelett nicht mehr Kraft
> oder Leistung als ein durchschnittlich sportlicher Mensch aufbringt.

Das reicht doch schon. Ein normaler Mensch kann problemlos schneller als 
25km/h fahren wenn er will ohne dabei ungewöhnlich hohe Kräfte 
aufzuwenden, aber er kommt nach einiger Zeit ordentlich ins Schwitzen 
und ermüdet irgendwann und muss Pause machen. Ein Exoskelett würde nicht 
ermüden und das Fahrrad dauerhaft auf einer Geschwindigkeit halten die 
zwar für normale Begriffe nicht ungewöhnlich hoch wäre, keine 
ungewöhnlichen Kräfte entfalten würde, jedoch dem gebrechlichen alten 
Gesetzgeber dennoch als für Radfahrer ungewöhnlich und gefährlich 
schnell (>25km/h) erscheinen würde.

: Bearbeitet durch User
von Frank D. (Firma: Spezialeinheit) (feuerstein7)


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Roland L. schrieb:
> (1) Ein Fahrrad ist ein Fahrzeug mit mindestens zwei Rädern, das
> ausschließlich durch die Muskelkraft auf ihm befindlicher Personen mit
> Hilfe von Pedalen oder Handkurbeln angetrieben wird.

Da es ja hier um das Ausnutzen von Gesetzeslücken geht, wie sieht es 
aus, wenn die Muskelkraft gespeichert wurde und denn ans Rad übertragen 
wird?
Also z.B. ein Gummimotor welcher per Muskelkraft geladen wird und im 
Ernstfall für brachiale Beschleunigung sorgt.

von Selleriemann (Gast)


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Bernd K. schrieb:
> Mit Rennleitung meinte ich nicht die Leitung der Tour de France sondern
> die Leitung des ganzjährigen bundesweiten Straßenrennens, die Damen und
> Herren mit den stylischen Klamotten und den lustigen blauen
> Blinklichtern auf dem Auto.

Wieso schreibt man dann nicht einfach "Polizei", wenn man Polizei meint?
Zu einfach?
Oder zu große Gefahr, dass am Ende noch allgemein verständliche Texte 
herauskommen könnten?

ex Radamateur schrieb:
> Laut Richter muss man als Fussgänger mit so einem Geschwindigkeit nicht
> rechnen

DIES.
Es ist primär vollkommen egal, was irgendwo in irgendwelchen Gesetzen 
steht, und du kannst machen, was du willst - solange es niemanden 
interessiert. Wo kein Kläger, da kein Richter.
WENN dich die Exekutive beim Verstoß gegen geltendes Recht erwischt, 
kriegst du eine auf den Deckel.
WENN du jemanden schädigst, ist bei der Beurteilung ganz entscheidend, 
ob du gegen geltendes Recht verstießt, und wie fahrlässig du der 
Einhaltung deiner allgemeinen Sorgfaltspflicht nachgekommen bist.
Im konkreten Fall: Mit einem Exoskelett auf dem Fahrrad darfst du in 
jedem Fall davon ausgehen, von der "Rennleitung" angehalten und befragt 
zu werden, solltest ergo deine Position gut verargumentieren können.
Erst wenn die eure Meinungen hinreichend divergieren stellt sich die 
Frage nach der rechtlichen Wasserdichtheit deiner Argumente.
Oder falls du mit deiner Konstruktion jemanden schädigst. Und wenn der 
Richter hier befindet, dass du jegliche Sorgfaltspflicht hast schleifen 
lassen und dir eine grobe Fahrlässigkeit anhängt, ist der Spaß für dich 
eben vorbei.

ex Radamateur schrieb:
> In einem
> Fall fuhr ein Radsportler im Training mit dem Rennrad mit Tempo 40 einen
> Fussgänger an, der ohne zu schauen auf die Strasse gerannt war. Laut
> Richter muss man als Fussgänger mit so einem Geschwindigkeit nicht
> rechnen. Gibt für mich keinen Sinn, weil man eigentlich immer schauen
> muss und nicht "rechnen" oder raten. Aber Gerichte entscheiden sehr viel
> Unsinn, gerade gegen Radfahrer, die in Trikot an hatten.

Doch, ist für mich sehr gut nachvollziehbar - im konkreten Fall schätzt 
der Fußgänger an Hand seiner Erfahrungswerte ab, wie schnell sich das 
ankommende Fahrrad annähert, und beurteilt damit, ob es sicher ist, die 
Straße zu überqueren. Das macht jeder Verkehrsteilnehmer und jeder 
Mensch so - und im konkreten Fall stimme ich überein, dass 40 eine für 
Fahrräder überhöhte Geschwindigkeit ist und andere Verkehrsteilnehmer 
dieses Fahrrad ergo nicht mehr zuverlässig einschätzen können.

von Rolf M. (rmagnus)


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Dieter schrieb:
> In dem Falle wird der Gesetzgeber hier noch nachziehen müssen.
>
> Wenn ein Exoskelett eine Bewegungshilfe für den Menschen ist, d.h.
> analog zum Pedelec nur die Kraft des Menschen verstärkt, dann wird es
> weiterhin insgesamt als Rad und Radfahrer betrachtet.

Allerdings haben Pedelecs Vorgaben an die maximale Geschwindigkeit, bei 
der eine Unterstützung aktiv sein darf. Man müsste also das Exoskelett 
mit einem Tacho verbinden, damit es weiß, wann es sich abschalten muss.

von test (Gast)


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Rolf M. schrieb:
> Man müsste also das Exoskelett mit einem Tacho verbinden, damit es weiß,
> wann es sich abschalten muss.

Das Exoskelett wären einige Stangen die (fest verbunden mit dem Rahmen) 
die Tretkurbel betätigen. Und aus irgendwelchen Gründen steckt der 
Fahrer dann noch seine Beine rein.
Also im Prinzip ein überkomplezierter Elektroantrieb. Ich sehe hier 
keine Möglichkeit irgendeine Gesetzeslücke auszunutzen.


Diese Scyfi Exoskelett Variante bekommt man schlicht und einfach nicht 
gebaut. Also gibt es keinen Grund für Gesetze die dieses abdecken.

von Bernd K. (prof7bit)


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Rolf M. schrieb:
>> Wenn ein Exoskelett eine Bewegungshilfe für den Menschen ist, d.h.
>> analog zum Pedelec nur die Kraft des Menschen verstärkt, dann wird es
>> weiterhin insgesamt als Rad und Radfahrer betrachtet.
>
> Allerdings haben Pedelecs Vorgaben an die maximale Geschwindigkeit, bei
> der eine Unterstützung aktiv sein darf.

Man könnte argumentieren daß es nicht ein Mensch ist der ein Pedelec 
fährt sondern ein Menschelec der ein ganz normales Fahrrad fährt.

Dies führt uns unmittelbar zur spannenden Frage der Rechte und 
Beschränkungen, der Gleichstellung oder Diskriminierung von bionischen 
Menschen und letztendlich irgendwann auch der von selbstbewußten 
Androiden.

von Genaldo (Gast)


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Hallo

"Ein normaler Mensch kann problemlos schneller als
25km/h fahren wenn er will ohne dabei ungewöhnlich hohe Kräfte
aufzuwenden, aber er kommt nach einiger Zeit ordentlich ins Schwitzen
und ermüdet irgendwann und muss Pause machen."

Das genau und manchmal auch der fehlende Wetterschutz ist das Problem an 
einen Fahrrad.
Schei... menschlicher Körper - man steckt Energie in Form von Nahrung 
rein kann diese aber nicht anstrengungsfrei abrufen.
Und diese miese Entwicklung der Natur wird immer (ironischer Weise von 
der Entwicklung selbst) so hoch gelobt...dabei ist der "Mist" auch noch 
anfällig, wartungsaufwendig, anfällig und auch handelt auch noch noch 
emotional.

Wäre es nicht super wenn Sport bzw. Bewegung generell so funktionieren 
wie z.B. ein Verbrennungsmotor - Energie rein - Bewegung heraus ohne das 
irgendwas nervt mit "unangenehm" "anstrengend" "macht kein Spaß"...?

Nicht 100% ernst gemeint, aber...es würde so viel Probleme beheben

Genaldo

von Bernd K. (prof7bit)


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Genaldo schrieb:
> Wäre es nicht super wenn Sport bzw. Bewegung generell so funktionieren
> wie z.B. ein Verbrennungsmotor - Energie rein - Bewegung heraus ohne das
> irgendwas nervt mit "unangenehm" "anstrengend" "macht kein Spaß"...?
>
> Nicht 100% ernst gemeint, aber...es würde so viel Probleme beheben

Durchaus. Was glaubst Du wie schnell mein Bauch weg wäre wenn ich 
einfach nur nachts die Last und den Wasserkühler einschalten müsste. 
Oder ich könnte es ins Netz einspeisen und sogar Geld dafür bekommen. 
Oder meinen E-Bike-Akku laden.

: Bearbeitet durch User
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