Kurze Frage in die Runde. Ich bewerbe mich auf Stellen die > 400km von meinem jetzigen Wohnort entfernt liegen. Meine Wohnung hat 3 Monate Kündigungsfrist und mein Job auch. Angenommen ich bekomme einen neuen Job zum 01.09., wie mache ich das denn mit der Kündigung + Umzug? Ich denke die Arbeitgeber wollen mich wenn alsbaldig haben oder kennen die das Spiel mit der 3-monatigen Kündigungsfrist und gewähren einem diesen zusätzlichen Zeitraum? Beispiel: --------- Juni <-- Jetzt. Ich bewerbe mich Juli <-- Vorstellungsgespräch Aug. <-- Zusage erhalten für Sep., Job + Wohnung kündigen Sep. <-- Theoretischer Beginn neue Arbeit Okt. Nov. <-- Hier könnte ich erst meinen alten AG verlassen + umziehen Dez. Danke.
Olli92 schrieb: > Beispiel: > --------- > Juni <-- Jetzt. Ich bewerbe mich > Juli <-- Vorstellungsgespräch > Aug. <-- Zusage erhalten für Sep., Job + Wohnung kündigen > Sep. <-- Theoretischer Beginn neue Arbeit / Krankmeldung an alten AG > Okt. <-- Krankmeldung an alten AG > Nov. <-- Hier könnte ich erst meinen alten AG verlassen + umziehen > Dez. <-- Krankmeldung an neuen AG
Nicht dein Ernst? Natürlich wird der neue Arbeitgeber fragen wann du einsteigen kannst und die drei Monate warten. Was haben die Leute bloß früher ohne Internet gemacht...
Könntet ihr mir erklären, was die Kündigungsfrist ist? Danke.
Olli92 schrieb: > Könntet ihr mir erklären, was die Kündigungsfrist ist? Mach erst mal deinen Sonderschulabschluss, dann bist du in der Lage das zu verstehen.
Was soll diese Unfreundlichkeit? Bist du nicht in der Lage, diese Frage zu beantworten? Danke.
Du sagst beim Vorstellungsgespräch wann du frühestens anfangen kannst. Das hast du doch sicherlich bei deinem jetzigen Arbeitgeber auch getan?!?
Olli92 schrieb: > Könntet ihr mir erklären, was die Kündigungsfrist ist? > > Danke. Hygiene-Fachkraft? (Kloputzer ..)
Olli92 schrieb: > Könntet ihr mir erklären, was die Kündigungsfrist ist? Falls Du Lesen kannst: https://www.arbeitsvertrag.org/kuendigungsfrist/
Olli92 schrieb: > Was soll diese Unfreundlichkeit? > Bist du nicht in der Lage, diese Frage zu beantworten? > > Danke. Lies erstmal was Du so schreibst und denke nach. Aber einen Minutiös aufgearbeiteten Umzugsplan brauchst Du nicht zufällig? Also was die Leute heutzutage schon alles nicht mehr auf die Reihe bekommen.
Beitrag #5871450 wurde von einem Moderator gelöscht.
Olli92 schrieb im Beitrag #5871450: > Ich möchte wissen, was der Kündigungsschutz ist. Bitte! https://www.verdi-bub.de/service/praxistipps/archiv/kuendigungsschutz_waehrend_der_schwangerschaft/ http://www.gidf.de/jpg%20datei%20animation
Olli92 schrieb: > Ich bewerbe mich auf Stellen die > 400km von meinem jetzigen Wohnort > entfernt liegen. Sobald du die Zusage und einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben hast, kündigst du sowohl Arbeigeber als auch Wohnung und suchst eine neue Wohnung. Airbnb geht aber auch zur Überbrückung.
Olli92 schrieb im Beitrag #5871450: > Ich möchte wissen, was der > Kündigungsschutz ist. Arbeitsrecht: Der Zeitraum zwischen dem Zeitpunkt wo du die Kündigung erklärst und dem Zeitpunkt deines letzten Arbeitstages. Für den Zeitraum bekommt man noch Lohn oder Gehalt. Sofern nicht noch Resturlaub abgegolten werden muss, oder dich dein Arbeitgeber nicht von der Arbeit freistellt, musst du noch bis zum letzen Tag zur Arbeit gehen. Darauf hat dein Arbeitgeber ein Recht. Mietrecht: Im Mietverhältnis zwischen dem Zeitpunkt wo du die Kündigung erklärst und dem Zeitpunkt(Ende des Monats), wo du keine Miete mehr zahlen musst. Du bist aber nicht gezwungen bis zum letzen Tag in der Wohnung zu wohnen. Man kann auch in der neuen Stadt schon eine neue Wohnung beziehen und übergibt dem alten Vermieter die Wohnung Besenrein durch Schlüsselübergabe. Der Vermieter kann aber für die drei Monate die Mietzahlung verlangen, auch wenn er die Bude an einen anderen Mieter vermietet und so doppelt kassiert. Manche Vermieter lassen sich auf einen vom Mieter angebotenen Nachmieter ein, der die Wohnung sofort übernimmt, aber ein Recht darauf gibts nicht. Dann könnte man die Kündigungsfrist abkürzen oder vermeiden. Ich würde mir die Wohnungssuche nicht so einfach vorstellen, weil sich fast überall die Unsitte breit gemacht hat, dass man eine neue Bleibe erst mal finden muss und man sich auch da bewerben muss. Also hohe Hürden.
Innerhalb von drei Monaten eine Wohnung anmieten in einem Ort an dem noch Leute eingestellt werden. Das läuft auf Langzeit-AIRBNB heraus. Mit dem Nebeneffekt, dass "die Stadt" dort morgens um 7:00 Uhr kontrollieren kommt, warum der Mieter seine Sozialwohnung untervermietet. Ich kenne übrigens jemanden der sich von einer Firma in Frankfurt am Main in diese Firma hinein abwerben ließ. Er musste in der alten Firma einen Tag Urlaub nehmen - für die Probearbeit. Somit kann sich das Halsgelenk in jeder horizontalen Richtung gut drehen. Aber in der vertikalen Richtung büßt es doch an Flexibilität ein, es guckt nur noch nach unten - und "dient". Niemand widerspricht mehr nach oben. Dieses Verhalten ist noch aus der Zeit von Walter Ulbricht bekannt. Leute die dabei gesehen wurden sah man nach einiger Zeit überhaupt nicht mehr. Alle DDR-Bürger kennen das von früher und finden es in der BRD - Gesellschaft wieder. Nur dass die Industrie hier aus dem selben Grundstoff VASELINE durch Einfärben und Etikettenaufdruck jetzt dutzende verschiedene Kosmetika machen kann.
Claus W. schrieb: > Innerhalb von drei Monaten eine Wohnung anmieten in einem Ort an dem > noch Leute eingestellt werden. Das läuft auf Langzeit-AIRBNB heraus. Mit > dem Nebeneffekt, dass "die Stadt" dort morgens um 7:00 Uhr kontrollieren > kommt, warum der Mieter seine Sozialwohnung untervermietet. 6 Wochen Airbnb (von Montag bis Freitag 120 EUR pro Woche) bis ich die Wohnung in einer der kleineren deutschen Großstädte hatte. Es gibt Schlimmeres.
Bei mehr als 8 Wochen müsste es strafrechtlich verfolgt werden (z.B. als betrügerischer Eigenbedarf) Somit ist obiges Statement noch legal. Mein Urlaub war dagegen meist nur 30 Arbeitstage (= 6 Wochen).
Olli92 schrieb: > Angenommen ich bekomme einen neuen Job zum 01.09., wie mache ich das > denn mit der Kündigung + Umzug? Ich hatte so einen Fall. Hatte 2 Monate Überlappung. Am Ende war es gut, weil ich so Zeit hatte, die Möbel gemütlich umzuräumen. Ausser hat es sich gezeigt, dass die neue Wohnung ein Dreck war und ich musste sie nach 4 Wochen nochmals tauschen. Dein AG sollte sich am Umzug beteiligen. Ferner kannst du es von der Jahressteuer abziehen. Bei uns jedenfalls.
Macht es noch Sinn, direkt eine neue Wohnung zu mieten in einer neuen Stadt bei einem Jobwechsel? Die meisten AGs bieten 2-3 Tage pro Woche HO an. Dann lieber AirBnb und den Rest der Woche in der Heimat? Aber als Neuling direkt HO nehmen, obwohl man ja möglichst schnell alle Kollegen kennenlernen will? Und die Einarbeitung erfolgt persönlich ja natürlich auch besser. Aber andererseits, wenn man endlich produktiv ist, macht es keinen Spaß in der Wohnung in der fremden Stadt HO zu machen. Nach Feierabend keine Freunde und immer alleine...Und jeden Tag in die Firma nach der Einarbeitung ist auch sinnlos, da man schnell als Streber abgestempelt werden kann und man ja auch die Vorteile von HO nutzen sollte (Fahrt, Lebenszeit, günstiges Essen zu Hause, leise bei vielen Meetings). Der Vorteil von AirBnb ist auch, dass man dann vor Ort in Ruhe Wohnungsbesichtigungen durchführen kann und nicht für eine Besichtigung 300 km fahren muss vor dem Jobbeginn. Ich bin echt zwiegespalten.
Such dir ein lauschiges Plätzchen im Büro. Zum Beispiel im Heizungskeller oder in einer dunklen Ecke des Büromateriallagers. Da kannst du dir aus ein paar Müllsäcken und den Schnitzeln aus dem Aktenvernichter ein kleines Nest bauen. Der Vorteil ist, dass du immer als erster im Büro bist und auch als letzter gehst. Das schindet mächtig Eindruck beim Cheffe. Ernähren kannst du dich von den Käseresten in den Pizzakartons deiner Kollegen und dem kostenlosen Obst. Aber Vorsicht: sei nicht zu gierig beim Horten der Bananen in deiner Schreibtischschublade. Die älteren und daher ranghöheren Kollegen könnten dir das übel nehmen. Verteilungskämpfe bei gratis Obst und Kaffee können schnell zu schlimmen Verletzungen führen. Da hilft dann auch der Verbandskasten nicht weiter... (Merke: immer alle Entnahmen schön brav ins Verbandbuch eintragen sonst gibt's Ärger mit der BG!) Viel Erfolg!
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