Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Wie Umzug in neue Stadt angehen mit Jobwechsel?


von Olli92 (Gast)


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Kurze Frage in die Runde.

Ich bewerbe mich auf Stellen die > 400km von meinem jetzigen Wohnort 
entfernt liegen.

Meine Wohnung hat 3 Monate Kündigungsfrist und mein Job auch.

Angenommen ich bekomme einen neuen Job zum 01.09., wie mache ich das 
denn mit der Kündigung + Umzug?

Ich denke die Arbeitgeber wollen mich wenn alsbaldig haben oder kennen 
die das Spiel mit der 3-monatigen Kündigungsfrist und gewähren einem 
diesen zusätzlichen Zeitraum?

Beispiel:
---------
Juni <-- Jetzt. Ich bewerbe mich
Juli <-- Vorstellungsgespräch
Aug. <-- Zusage erhalten für Sep., Job + Wohnung kündigen
Sep. <-- Theoretischer Beginn neue Arbeit
Okt.
Nov. <-- Hier könnte ich erst meinen alten AG verlassen + umziehen
Dez.

Danke.

von MaWin (Gast)


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Olli92 schrieb:
> Beispiel:
> ---------
> Juni <-- Jetzt. Ich bewerbe mich
> Juli <-- Vorstellungsgespräch
> Aug. <-- Zusage erhalten für Sep., Job + Wohnung kündigen
> Sep. <-- Theoretischer Beginn neue Arbeit / Krankmeldung an alten AG
> Okt. <-- Krankmeldung an alten AG
> Nov. <-- Hier könnte ich erst meinen alten AG verlassen + umziehen
> Dez. <-- Krankmeldung an neuen AG

von Claus M. (energy)


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Nicht dein Ernst? Natürlich wird der neue Arbeitgeber fragen wann du 
einsteigen kannst und die drei Monate warten.  Was haben die Leute bloß 
früher ohne Internet gemacht...

von Olli92 (Gast)


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Könntet ihr mir erklären, was die Kündigungsfrist ist?

Danke.

von Aufseher im Informatikergulag (Gast)


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Olli92 schrieb:
> Könntet ihr mir erklären, was die Kündigungsfrist ist?
Mach erst mal deinen Sonderschulabschluss, dann bist du in der Lage das 
zu verstehen.

von Olli92 (Gast)


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Was soll diese Unfreundlichkeit?
Bist du nicht in der Lage, diese Frage zu beantworten?

Danke.

von Otternase (Gast)


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Du sagst beim Vorstellungsgespräch wann du frühestens anfangen kannst. 
Das hast du doch sicherlich bei deinem jetzigen Arbeitgeber auch 
getan?!?

von OssiFant (Gast)


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Olli92 schrieb:
> Könntet ihr mir erklären, was die Kündigungsfrist ist?
>
> Danke.

Hygiene-Fachkraft? (Kloputzer ..)

von OssiFant (Gast)


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Olli92 schrieb:
> Könntet ihr mir erklären, was die Kündigungsfrist ist?

Falls Du Lesen kannst:

https://www.arbeitsvertrag.org/kuendigungsfrist/

von BigBoss (Gast)


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Olli92 schrieb:
> Was soll diese Unfreundlichkeit?
> Bist du nicht in der Lage, diese Frage zu beantworten?
>
> Danke.

Lies erstmal was Du so schreibst und denke nach.

Aber einen Minutiös aufgearbeiteten Umzugsplan brauchst Du nicht 
zufällig?


Also was die Leute heutzutage schon alles nicht mehr auf die Reihe 
bekommen.

Beitrag #5871450 wurde von einem Moderator gelöscht.
von oszi40 (Gast)


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Olli92 schrieb im Beitrag #5871450:
> Ich möchte wissen, was der Kündigungsschutz ist.

Bitte! 
https://www.verdi-bub.de/service/praxistipps/archiv/kuendigungsschutz_waehrend_der_schwangerschaft/
http://www.gidf.de/jpg%20datei%20animation

von NurMut (Gast)


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Olli92 schrieb:
> Ich bewerbe mich auf Stellen die > 400km von meinem jetzigen Wohnort
> entfernt liegen.

Sobald du die Zusage und einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben hast, 
kündigst du sowohl Arbeigeber als auch Wohnung und suchst eine neue 
Wohnung. Airbnb geht aber auch zur Überbrückung.

von Dr.Who (Gast)


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Olli92 schrieb im Beitrag #5871450:
> Ich möchte wissen, was der
> Kündigungsschutz ist.

Arbeitsrecht:
Der Zeitraum zwischen dem Zeitpunkt wo du die Kündigung erklärst
und dem Zeitpunkt deines letzten Arbeitstages. Für den Zeitraum
bekommt man noch Lohn oder Gehalt.
Sofern nicht noch Resturlaub abgegolten werden muss, oder dich
dein Arbeitgeber nicht von der Arbeit freistellt, musst du
noch bis zum letzen Tag zur Arbeit gehen. Darauf hat dein
Arbeitgeber ein Recht.

Mietrecht:
Im Mietverhältnis zwischen dem Zeitpunkt wo du die Kündigung
erklärst und dem Zeitpunkt(Ende des Monats), wo du keine Miete
mehr zahlen musst.
Du bist aber nicht gezwungen bis zum letzen Tag in der Wohnung
zu wohnen. Man kann auch in der neuen Stadt schon eine neue Wohnung
beziehen und übergibt dem alten Vermieter die Wohnung Besenrein durch
Schlüsselübergabe. Der Vermieter kann aber für die drei Monate
die Mietzahlung verlangen, auch wenn er die Bude an einen anderen
Mieter vermietet und so doppelt kassiert. Manche Vermieter lassen
sich auf einen vom Mieter angebotenen Nachmieter ein, der die Wohnung
sofort übernimmt, aber ein Recht darauf gibts nicht.
Dann könnte man die Kündigungsfrist abkürzen oder vermeiden.

Ich würde mir die Wohnungssuche nicht so einfach vorstellen,
weil sich fast überall die Unsitte breit gemacht hat, dass man
eine neue Bleibe erst mal finden muss und man sich auch da
bewerben muss. Also hohe Hürden.

von Claus W. (Gast)


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Innerhalb von drei Monaten eine Wohnung anmieten in einem Ort an dem 
noch Leute eingestellt werden. Das läuft auf Langzeit-AIRBNB heraus. Mit 
dem Nebeneffekt, dass "die Stadt" dort morgens um 7:00 Uhr kontrollieren 
kommt, warum der Mieter seine Sozialwohnung untervermietet.

Ich kenne übrigens jemanden der sich von einer Firma in Frankfurt am 
Main in diese Firma hinein abwerben ließ. Er musste in der alten Firma 
einen Tag Urlaub nehmen - für die Probearbeit.

Somit kann sich das Halsgelenk in jeder horizontalen Richtung gut 
drehen. Aber in der vertikalen Richtung büßt es doch an Flexibilität 
ein, es guckt nur noch nach unten - und "dient". Niemand widerspricht 
mehr nach oben. Dieses Verhalten ist noch aus der Zeit von Walter 
Ulbricht bekannt. Leute die dabei gesehen wurden sah man nach einiger 
Zeit überhaupt nicht mehr. Alle DDR-Bürger kennen das von früher und 
finden es in der BRD - Gesellschaft wieder. Nur dass die Industrie hier 
aus dem selben Grundstoff VASELINE durch Einfärben und Etikettenaufdruck 
jetzt dutzende verschiedene Kosmetika machen kann.

von OhMann (Gast)


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Claus W. schrieb:
> Innerhalb von drei Monaten eine Wohnung anmieten in einem Ort an dem
> noch Leute eingestellt werden. Das läuft auf Langzeit-AIRBNB heraus. Mit
> dem Nebeneffekt, dass "die Stadt" dort morgens um 7:00 Uhr kontrollieren
> kommt, warum der Mieter seine Sozialwohnung untervermietet.

6 Wochen Airbnb (von Montag bis Freitag 120 EUR pro Woche) bis ich die 
Wohnung in einer der kleineren deutschen Großstädte hatte. Es gibt 
Schlimmeres.

von Claus W. (Gast)


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Bei mehr als 8 Wochen müsste es strafrechtlich verfolgt werden (z.B. als 
betrügerischer Eigenbedarf) Somit ist obiges Statement noch legal. Mein 
Urlaub war dagegen meist nur 30 Arbeitstage (= 6 Wochen).

von Super-Ösi (Gast)


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Olli92 schrieb:
> Angenommen ich bekomme einen neuen Job zum 01.09., wie mache ich das
> denn mit der Kündigung + Umzug?

Ich hatte so einen Fall. Hatte 2 Monate Überlappung. Am Ende war es gut, 
weil ich so Zeit hatte, die Möbel gemütlich umzuräumen. Ausser hat es 
sich gezeigt, dass die neue Wohnung ein Dreck war und ich musste sie 
nach 4 Wochen nochmals tauschen.

Dein AG sollte sich am Umzug beteiligen. Ferner kannst du es von der 
Jahressteuer abziehen. Bei uns jedenfalls.

von Justus (Gast)


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Macht es noch Sinn, direkt eine neue Wohnung zu mieten in einer neuen 
Stadt bei einem Jobwechsel?

Die meisten AGs bieten 2-3 Tage pro Woche HO an.

Dann lieber AirBnb und den Rest der Woche in der Heimat?

Aber als Neuling direkt HO nehmen, obwohl man ja möglichst schnell alle 
Kollegen kennenlernen will? Und die Einarbeitung erfolgt persönlich ja 
natürlich auch besser.

Aber andererseits, wenn man endlich produktiv ist, macht es keinen Spaß 
in der Wohnung in der fremden Stadt HO zu machen. Nach Feierabend keine 
Freunde und immer alleine...Und jeden Tag in die Firma nach der 
Einarbeitung ist auch sinnlos, da man schnell als Streber abgestempelt 
werden kann und man ja auch die Vorteile von HO nutzen sollte (Fahrt, 
Lebenszeit, günstiges Essen zu Hause, leise bei vielen Meetings).

Der Vorteil von AirBnb ist auch, dass man dann vor Ort in Ruhe 
Wohnungsbesichtigungen durchführen kann und nicht für eine Besichtigung 
300 km fahren muss vor dem Jobbeginn.

Ich bin echt zwiegespalten.

von berber (Gast)


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Such dir ein lauschiges Plätzchen im Büro. Zum Beispiel im 
Heizungskeller oder in einer dunklen Ecke des Büromateriallagers. Da 
kannst du dir aus ein paar Müllsäcken und den Schnitzeln aus dem 
Aktenvernichter ein kleines Nest bauen. Der Vorteil ist, dass du immer 
als erster im Büro bist und auch als letzter gehst. Das schindet mächtig 
Eindruck beim Cheffe. Ernähren kannst du dich von den Käseresten in den 
Pizzakartons deiner Kollegen und dem kostenlosen Obst. Aber Vorsicht: 
sei nicht zu gierig beim Horten der Bananen in deiner 
Schreibtischschublade. Die älteren und daher ranghöheren Kollegen 
könnten dir das übel nehmen. Verteilungskämpfe bei gratis Obst und 
Kaffee können schnell zu schlimmen Verletzungen führen. Da hilft dann 
auch der Verbandskasten nicht weiter... (Merke: immer alle Entnahmen 
schön brav ins Verbandbuch eintragen sonst gibt's Ärger mit der BG!)
Viel Erfolg!

Beitrag #6813667 wurde von einem Moderator gelöscht.
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