Hallo, wie verlässlich sind Geldscheinprüfstifte, die man im Schreibwarenhandel bekommt? Also solche für 2-5€. https://www.kriminalberatung.de/geldscheinpruefstift/
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Uncle dagobert schrieb: > Hallo, > > wie verlässlich sind Geldscheinprüfstifte, die man im Schreibwarenhandel > bekommt? > Also solche für 2-5€. > https://www.kriminalberatung.de/geldscheinpruefstift/ Wenn du sicher gehen will, dann schicke mir deine Scheine. Die fehlerhaften Banknoten werde ich zuverlässig & preiswert aussortieren. Sende mir einfach eine PN, um näheres zu besprechen.
Uncle dagobert schrieb: > wie verlässlich sind Geldscheinprüfstifte Wenn der 'anschlägt', ist der Schein jedenfalls nicht echt. Er findet natürlich nicht alle gefälschten, manche sind aus ordentlichem Stoff.
Uncle dagobert schrieb: > wie verlässlich sind Geldscheinprüfstifte, die man im Schreibwarenhandel > bekommt? > Also solche für 2-5€. Wie groß wäre dein Schaden bei einem falschen Geldschein? Wie viele Scheine willst Du testen? Welche Alternativen hast Du? Im Supermarkt sehe ich diese Geräte die die Geldscheine durchziehen. Ich gehe mal davon aus, das Ding ist etwas teurer als 2-5€ Gibt es auch auf dieser von Dir beworbenen Seite u.a. Safescan 155-S Schwarz - Automatisches Falschgeld Prüfgerät zur 100% Sicherheit wobei 100% Sicherheit schon eine Ansage sind, was ist wenn nicht? Hast Du ein kleines Schreibwarengeschäft und willst dich gegen Typen wehren, die dir einen falschen Fuffziger andrehen wollen, reicht wohl ein Stift. Bei regelmäßigem Bargeld von 50€++-Banknoten und mehr - würde ich etwas mehr investieren, sag ich mal so als Laie.
> wobei 100% Sicherheit schon eine Ansage sind, was ist wenn nicht?
Dann merkst Du es nicht und derjenige, dem Du die Blüte hinterher in die
Hand drückst, hoffentlich auch nicht.
Ben B. schrieb: > dem Du die Blüte hinterher in die > Hand drückst, hoffentlich auch nicht. Die Bank wird es wohl merken, ....
Rick M. schrieb: > Die Bank wird es wohl merken, .... Wer trägt denn Bargeld zur Bank? Ich hebe dort nur ab. Da ich eh alle größeren und zumehmend kleineren Beträge mit Karte oder Handy bezahle, hebe ich nur stückelungen unter 50 Euro ab. Das risiko dann als Privatperson Falschgeld zu bekommen ist verschwindend gering. 10er und 5er werden kaum gefälscht.
Uncle dagobert schrieb: > https://www.kriminalberatung.de/geldscheinpruefstift/ Für wie verlässlich hältst Du über Provision finanzierte "Verbraucherportale", bei denen Du angeblich nichts bestellen kannst? Bedenke: Der Anbieter, der Herrn Dushe keine Provision in Aussicht stellt, wird vermutlich nicht im "Testbericht" erscheinen. Wer möchte, der darf das gern für Unabhängigkeit halten.
Diese Stifte sind ja schon ein bisschen ..... naja am Rande der Legalität. Auf einen Schein malen ist verfälschen. "Wer Banknoten nachmacht oder verfälscht, oder nachgemachte oder verfälschte sich verschafft und in Verkehr bringt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft“.
Crazy H. schrieb: > Diese Stifte sind ja schon ein bisschen ..... naja am Rande der > Legalität. Auf einen Schein malen ist verfälschen. In wiefern ist das "verfälschen"? Ich darf auch mit Kuli draufmalen oder nen Roman drauf schreiben oder mir den Hintern damit abputzen. > "Wer Banknoten nachmacht oder verfälscht, oder nachgemachte oder > verfälschte sich verschafft und in Verkehr bringt, wird mit > Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft“. Verfälschen bedeutet hier z.B. aus der 5 eine 50 malen. Also eben das Herstellen von Falschgeld. Was eben auch das illegale Aufwerten eines legalen Scheins beinhaltet. Aber nicht das verunstalten/beschädigen usw.
@Claus M. Ich mache es genau anders herum. Ich hebe nur 50-er ab. Sollte ich also mal einen falschen Fuffziger haben, so weis ich auch von wem er ist.
Zu Bedenken ist aber, dass dir der Schein gar nicht gehört (nur der Wert dahinter)
Thomas G. schrieb: > Zu Bedenken ist aber, dass dir der Schein gar nicht gehört (nur > der Wert dahinter) Wer außer Dir weiß das noch?
Cyblord -. schrieb: > > Verfälschen bedeutet hier z.B. aus der 5 eine 50 malen. Also eben das > Herstellen von Falschgeld. Was eben auch das illegale Aufwerten eines > legalen Scheins beinhaltet. > Irgendwo in Deutschland war vor einiger Zeit ein fast echter 130-Euro-Schein lokal für einige Zeit im Umlauf. Alle Beteiligten haben ihn behandelt wie echtes Geld. Letztlich wohl eine kaputte Schuldverschreibung auf den Inhaber, nur leider ohne Schuldner und ohne Garanten. Also eigentlich nichts anderes als gewöhnliches Geld ohne Edelmetalldeckung. > Aber nicht das verunstalten/beschädigen usw. Stempel doch mal "Muster" oder "Kopie" auf einen Fünfziger ...
Percy N. schrieb: > Thomas G. schrieb: >> Zu Bedenken ist aber, dass dir der Schein gar nicht gehört (nur >> der Wert dahinter) > > Wer außer Dir weiß das noch? Ist auch leider falsch. Ist ne Urban Legend.Zumindest für den Euro. Dein Geld gehört dir, du darfst damit tun was du willst. Auch vernichten ist erlaubt. https://de.wikipedia.org/wiki/Geld#Rechtliches >> Aber nicht das verunstalten/beschädigen usw. > Stempel doch mal "Muster" oder "Kopie" auf einen Fünfziger ... Und dann? Das darf ich. Ich habe aber kein Recht dass mir der Schein ersetzt wird oder jemand den annimmt. Das sind zwei Paar Schuhe.
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Cyblord -. schrieb: > Percy N. schrieb: >> >> Stempel doch mal "Muster" oder "Kopie" auf einen Fünfziger ... >> > Und dann? Das darf ich. Ich habe aber kein Recht dass mir der Schein > ersetzt wird oder jemand den annimmt. Du irrst. Die Bundesbank muss ihn nach Prüfung gutschreiben (vorausgesetzt, der Schein ist echt).
Percy N. schrieb: > Cyblord -. schrieb: >> Percy N. schrieb: >>> >>> Stempel doch mal "Muster" oder "Kopie" auf einen Fünfziger ... >>> >> Und dann? Das darf ich. Ich habe aber kein Recht dass mir der Schein >> ersetzt wird oder jemand den annimmt. > > Du irrst. Die Bundesbank muss ihn nach Prüfung gutschreiben > (vorausgesetzt, der Schein ist echt). Bei mutwillig zerstörten Scheinen eben nicht. Und zum Thema "irren" wäre ich an deiner Stelle jetzt mal bisschen kleinlaut.
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Cyblord -. schrieb: > > Bei mutwillig zerstörten Scheinen eben nicht. Ja, so steht es im Beschluss der EZB vom 19. April 2013. > Und zum Thema "irren" wäre > ich an deiner Stelle jetzt mal bisschen kleinlaut. Wieso gerade ich? Lies Du den Text lieber etwas gründlicher!
Percy N. schrieb: > ieso gerade ich? Lies Du den Text lieber etwas gründlicher! Weil du bisher nachweislich falsche Dinge behauptet hast (kein Eigentum am Geldschein usw.). Und der Text widerspricht meinen Ausführungen auch nicht. Bei mutwilliger Beschädigung besteht KEIN Anspruch auf Umtausch. Was als mutwillig eingestuft wird und was nicht, und wo da die Banken kulant sind, habe ich gar nicht thematisiert. Aus dem Text geht auch nicht hervor wie eine großflächige Bedruckung mit "Muster" (wie von dir eingebracht) gewertet werden würde. Aber wer versucht einen Schein absichtlich als ungültig/unecht darzustellen, dem könnte man den Umtausch sicher verweigern.
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Cyblord -. schrieb: > Percy N. schrieb: >> ieso gerade ich? Lies Du den Text lieber etwas gründlicher! > > Weil du bisher nachweislich falsche Dinge behauptet hast (kein Eigentum > am Geldschein usw.). > Den Nachweis würde ich gerne sehen@ Hast Du es wirklich nötig, mir fremde Äußerungen unterzuschieben? > Und der Text widerspricht meinen Ausführungen auch nicht. Bei > mutwilliger Beschädigung besteht KEIN Anspruch auf Umtausch. Was als > mutwillig eingestuft wird und was nicht, und wo da die Banken kulant > sind, habe ich gar nicht thematisiert. > Das hat nichts mit Kulanz zu tun. Ein entsprechend dem von mir gebrachten Zitat verunstalteter Schein gilt nicht als vorsätzlich beschädigt. Punkt. > Aus dem Text geht auch nicht hervor wie eine großflächige Bedruckung mit > "Muster" (wie von dir eingebracht) gewertet werden würde. Von "großflächig" schreibst nur Du. Was soll diese Unterstellung? Meinst Du, Du könntest den Forums-Radaubruder, der tatsächlich seit ein paar Tagen die Füße still hält, ersetzen? > Aber wer > versucht einen Schein absichtlich als ungültig/unecht darzustellen, dem > könnte man den Umtausch sicher verweigern. Das findet im Text keine Stütze.
"Weil uns das Geld gehört und nicht dem Staat, ist es in Deutschland auch erlaubt, Geld zu zerstören, das einem selbst gehört. Man darf auch nach Belieben auf Geldscheine schreiben oder lustige Gesichter darauf malen. Wenn dem Staat das Geld gehören würde, wäre das umfangreiche Bemalen von Geld eine Sachbeschädigung. In anderen Staaten ist das Verändern von Banknoten strafbar, etwa in den USA. Bei uns aber gilt: Ob Euro oder D-Mark - die Münzen und Scheine in der Hand des Bürgers gehören nicht dem Staat, sondern dem Bürger selbst." Quelle: https://www.spiegel.de/wirtschaft/jura-kurios-wem-gehoert-eigentlich-geld-a-724287.html
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