Forum: Offtopic Wie verlässlich sind Geldscheinprüfstifte


von Uncle dagobert (Gast)


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Hallo,

wie verlässlich sind Geldscheinprüfstifte, die man im Schreibwarenhandel 
bekommt?
Also solche für 2-5€.
https://www.kriminalberatung.de/geldscheinpruefstift/

: Verschoben durch User
von Bernd (Gast)


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Uncle dagobert schrieb:
> Hallo,
>
> wie verlässlich sind Geldscheinprüfstifte, die man im Schreibwarenhandel
> bekommt?
> Also solche für 2-5€.
> https://www.kriminalberatung.de/geldscheinpruefstift/

Wenn du sicher gehen will, dann schicke mir deine Scheine. Die 
fehlerhaften Banknoten werde ich zuverlässig & preiswert aussortieren. 
Sende mir einfach eine PN, um näheres zu besprechen.

von Michael B. (laberkopp)


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Uncle dagobert schrieb:
> wie verlässlich sind Geldscheinprüfstifte

Wenn der 'anschlägt', ist der Schein jedenfalls nicht echt.

Er findet natürlich nicht alle gefälschten,
manche sind aus ordentlichem Stoff.

von Rick M. (rick-nrw)


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Uncle dagobert schrieb:
> wie verlässlich sind Geldscheinprüfstifte, die man im Schreibwarenhandel
> bekommt?
> Also solche für 2-5€.

Wie groß wäre dein Schaden bei einem falschen Geldschein?
Wie viele Scheine willst Du testen?

Welche Alternativen hast Du?
Im Supermarkt sehe ich diese Geräte die die Geldscheine durchziehen.
Ich gehe mal davon aus, das Ding ist etwas teurer als 2-5€

Gibt es auch auf dieser von Dir beworbenen Seite

u.a.
Safescan 155-S Schwarz - Automatisches Falschgeld Prüfgerät zur 100% 
Sicherheit

wobei 100% Sicherheit schon eine Ansage sind, was ist wenn nicht?

Hast Du ein kleines Schreibwarengeschäft und willst dich gegen Typen 
wehren, die dir einen falschen Fuffziger andrehen wollen, reicht wohl 
ein Stift.

Bei regelmäßigem Bargeld von 50€++-Banknoten und mehr - würde ich etwas 
mehr investieren, sag ich mal so als Laie.

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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> wobei 100% Sicherheit schon eine Ansage sind, was ist wenn nicht?
Dann merkst Du es nicht und derjenige, dem Du die Blüte hinterher in die 
Hand drückst, hoffentlich auch nicht.

von Rick M. (rick-nrw)


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Ben B. schrieb:
> dem Du die Blüte hinterher in die
> Hand drückst, hoffentlich auch nicht.

Die Bank wird es wohl merken, ....

von Claus M. (energy)


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Rick M. schrieb:
> Die Bank wird es wohl merken, ....

Wer trägt denn Bargeld zur Bank? Ich hebe dort nur ab. Da ich eh alle 
größeren und zumehmend kleineren Beträge mit Karte oder Handy bezahle, 
hebe ich nur stückelungen unter 50 Euro ab. Das risiko dann als 
Privatperson Falschgeld zu bekommen ist verschwindend gering. 10er und 
5er werden kaum gefälscht.

von Percy N. (vox_bovi)


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Uncle dagobert schrieb:
> https://www.kriminalberatung.de/geldscheinpruefstift/

Für wie verlässlich hältst Du über Provision finanzierte 
"Verbraucherportale", bei denen Du angeblich nichts bestellen kannst?

Bedenke: Der Anbieter, der Herrn Dushe keine Provision in Aussicht 
stellt, wird vermutlich nicht im "Testbericht" erscheinen. Wer möchte, 
der darf das gern für Unabhängigkeit halten.

von Crazy Harry (crazy_h)


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Diese Stifte sind ja schon ein bisschen ..... naja am Rande der 
Legalität. Auf einen Schein malen ist verfälschen.

"Wer Banknoten nachmacht oder verfälscht, oder nachgemachte oder 
verfälschte sich verschafft und in Verkehr bringt, wird mit 
Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft“.

von Cyblord -. (cyblord)


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Crazy H. schrieb:
> Diese Stifte sind ja schon ein bisschen ..... naja am Rande der
> Legalität. Auf einen Schein malen ist verfälschen.

In wiefern ist das "verfälschen"? Ich darf auch mit Kuli draufmalen oder 
nen Roman drauf schreiben oder mir den Hintern damit abputzen.

> "Wer Banknoten nachmacht oder verfälscht, oder nachgemachte oder
> verfälschte sich verschafft und in Verkehr bringt, wird mit
> Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft“.

Verfälschen bedeutet hier z.B. aus der 5 eine 50 malen. Also eben das 
Herstellen von Falschgeld. Was eben auch das illegale Aufwerten eines 
legalen Scheins beinhaltet.

Aber nicht das verunstalten/beschädigen usw.

von Sebastian S. (amateur)


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@Claus M.
Ich mache es genau anders herum.
Ich hebe nur 50-er ab.
Sollte ich also mal einen falschen Fuffziger haben, so weis ich auch von 
wem er ist.

von Thomas G. (Firma: Frickelhauptquartier) (taximan)


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Zu Bedenken ist aber, dass dir der Schein gar nicht gehört (nur der Wert 
dahinter)

von Percy N. (vox_bovi)


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Thomas G. schrieb:
> Zu Bedenken ist aber, dass dir der Schein gar nicht gehört (nur
> der Wert dahinter)

Wer außer Dir weiß das noch?

von Percy N. (vox_bovi)


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Cyblord -. schrieb:
>
> Verfälschen bedeutet hier z.B. aus der 5 eine 50 malen. Also eben das
> Herstellen von Falschgeld. Was eben auch das illegale Aufwerten eines
> legalen Scheins beinhaltet.
>
Irgendwo in Deutschland war vor einiger Zeit ein fast echter 
130-Euro-Schein lokal für einige Zeit im Umlauf. Alle Beteiligten haben 
ihn behandelt wie echtes Geld. Letztlich wohl eine kaputte 
Schuldverschreibung auf den Inhaber,  nur leider ohne Schuldner und ohne 
Garanten. Also eigentlich nichts anderes als gewöhnliches Geld ohne 
Edelmetalldeckung.

> Aber nicht das verunstalten/beschädigen usw.

Stempel doch mal "Muster" oder "Kopie" auf einen Fünfziger ...

von Cyblord -. (cyblord)


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Percy N. schrieb:
> Thomas G. schrieb:
>> Zu Bedenken ist aber, dass dir der Schein gar nicht gehört (nur
>> der Wert dahinter)
>
> Wer außer Dir weiß das noch?

Ist auch leider falsch. Ist ne Urban Legend.Zumindest für den Euro.
Dein Geld gehört dir, du darfst damit tun was du willst. Auch vernichten 
ist erlaubt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Geld#Rechtliches

>> Aber nicht das verunstalten/beschädigen usw.

> Stempel doch mal "Muster" oder "Kopie" auf einen Fünfziger ...

Und dann? Das darf ich. Ich habe aber kein Recht dass mir der Schein 
ersetzt wird oder jemand den annimmt. Das sind zwei Paar Schuhe.

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Cyblord -. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>>
>> Stempel doch mal "Muster" oder "Kopie" auf einen Fünfziger ...
>>
> Und dann? Das darf ich. Ich habe aber kein Recht dass mir der Schein
> ersetzt wird oder jemand den annimmt.

Du irrst. Die Bundesbank muss ihn nach Prüfung gutschreiben 
(vorausgesetzt, der Schein ist echt).

von Cyblord -. (cyblord)


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Percy N. schrieb:
> Cyblord -. schrieb:
>> Percy N. schrieb:
>>>
>>> Stempel doch mal "Muster" oder "Kopie" auf einen Fünfziger ...
>>>
>> Und dann? Das darf ich. Ich habe aber kein Recht dass mir der Schein
>> ersetzt wird oder jemand den annimmt.
>
> Du irrst. Die Bundesbank muss ihn nach Prüfung gutschreiben
> (vorausgesetzt, der Schein ist echt).

Bei mutwillig zerstörten Scheinen eben nicht. Und zum Thema "irren" wäre 
ich an deiner Stelle jetzt mal bisschen kleinlaut.

: Bearbeitet durch User
von Thomas G. (Firma: Frickelhauptquartier) (taximan)


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Wieder dazu gelernt

von Percy N. (vox_bovi)


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Cyblord -. schrieb:

>
> Bei mutwillig zerstörten Scheinen eben nicht.

Ja, so steht es im Beschluss der EZB vom 19. April 2013.

> Und zum Thema "irren" wäre
> ich an deiner Stelle jetzt mal bisschen kleinlaut.

Wieso gerade ich? Lies Du den  Text lieber etwas gründlicher!

von Cyblord -. (cyblord)


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Percy N. schrieb:
> ieso gerade ich? Lies Du den  Text lieber etwas gründlicher!

Weil du bisher nachweislich falsche Dinge behauptet hast (kein Eigentum 
am Geldschein usw.).

Und der Text widerspricht meinen Ausführungen auch nicht. Bei 
mutwilliger Beschädigung besteht KEIN Anspruch auf Umtausch. Was als 
mutwillig eingestuft wird und was nicht, und wo da die Banken kulant 
sind, habe ich gar nicht thematisiert.

Aus dem Text geht auch nicht hervor wie eine großflächige Bedruckung mit 
"Muster" (wie von dir eingebracht) gewertet werden würde. Aber wer 
versucht einen Schein absichtlich als ungültig/unecht darzustellen, dem 
könnte man den Umtausch sicher verweigern.

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Cyblord -. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> ieso gerade ich? Lies Du den  Text lieber etwas gründlicher!
>
> Weil du bisher nachweislich falsche Dinge behauptet hast (kein Eigentum
> am Geldschein usw.).
>
Den Nachweis würde ich gerne sehen@

Hast Du es wirklich nötig, mir fremde Äußerungen unterzuschieben?

> Und der Text widerspricht meinen Ausführungen auch nicht. Bei
> mutwilliger Beschädigung besteht KEIN Anspruch auf Umtausch. Was als
> mutwillig eingestuft wird und was nicht, und wo da die Banken kulant
> sind, habe ich gar nicht thematisiert.
>
Das hat nichts mit Kulanz zu tun. Ein entsprechend dem von mir 
gebrachten Zitat verunstalteter Schein gilt nicht als vorsätzlich 
beschädigt. Punkt.

> Aus dem Text geht auch nicht hervor wie eine großflächige Bedruckung mit
> "Muster" (wie von dir eingebracht) gewertet werden würde.

Von "großflächig" schreibst nur Du. Was soll diese Unterstellung? Meinst 
Du, Du könntest den Forums-Radaubruder, der tatsächlich seit ein paar 
Tagen die Füße still hält, ersetzen?

> Aber wer
> versucht einen Schein absichtlich als ungültig/unecht darzustellen, dem
> könnte man den Umtausch sicher verweigern.

Das findet im Text keine Stütze.

von Percy N. (vox_bovi)


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Soviel zum Thema "großflächig".

von Crazy Harry (crazy_h)


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"Weil uns das Geld gehört und nicht dem Staat, ist es in Deutschland 
auch erlaubt, Geld zu
zerstören, das einem selbst gehört. Man darf auch nach Belieben auf 
Geldscheine schreiben oder lustige Gesichter darauf malen. Wenn dem 
Staat das Geld gehören würde, wäre das umfangreiche Bemalen von Geld 
eine Sachbeschädigung. In anderen Staaten ist das Verändern von 
Banknoten strafbar, etwa in den USA. Bei uns aber gilt: Ob Euro oder 
D-Mark - die Münzen und Scheine in der Hand des Bürgers gehören nicht 
dem Staat, sondern dem Bürger selbst."

Quelle: 
https://www.spiegel.de/wirtschaft/jura-kurios-wem-gehoert-eigentlich-geld-a-724287.html

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