Forum: Offtopic Häuser vererben


von Kolja L. (kolja82)


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Moin

Mal angenommen:

Eine Mutter hat zwei Söhne und zwei Häuser.
Wert 200k und 900k, die Häuser, nicht die Söhne ;-)

Alle sind kerngesund und verstehen sich gut.

Wenn vererbt wird, fallen Steuern an.
Wäre es sinnvoll jetzt der Mutter die Häuser abzukaufen?

Gruß

von Axel L. (axel_5)


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Kolja L. schrieb:
> Moin
>
> Mal angenommen:
>
> Eine Mutter hat zwei Söhne und zwei Häuser.
> Wert 200k und 900k, die Häuser, nicht die Söhne ;-)
>
> Alle sind kerngesund und verstehen sich gut.
>
> Wenn vererbt wird, fallen Steuern an.
> Wäre es sinnvoll jetzt der Mutter die Häuser abzukaufen?
>
> Gruß

Nein. Dann würde die 1,1 Mio in Geld vererbt und auf die fallen 
garantiert Steuern an. Bei den Häusern kann man diskutieren.

Gruß
Axel

von Cyblord -. (cyblord)


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Die Mutter darf auch verschenken. Ist aber auch nicht immer steuerfrei.

von Rainer S. (enevile) Benutzerseite


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Im Normalfall geht das an dem Vater, wenn die verheiratet sind.

von Cyblord -. (cyblord)


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Rainer S. schrieb:
> Im Normalfall geht das an dem Vater, wenn die verheiratet sind.

Nö, ohne Testament zur Hälfte an den Ehemann und zur Hälfte an die 
Kinder.
Will man es anders, muss Testament. z.B. wenn man erst dem Partner alles 
vererben will.

: Bearbeitet durch User
von Reinhard #. (gruebler)


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Freibetrag pro Kind 400.000€
in Deutschland. Ich denke das
reicht.
Wenn ich die Mutter wäre, würde
ich 1Mil€ an Organisationen
spenden, die das Vertreten, was ich
für gut und richtig halte.

von Rainer S. (enevile) Benutzerseite


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Reinhard #. schrieb:
> Wenn ich die Mutter wäre, würde
> ich 1Mil€ an Organisationen
> spenden, die das Vertreten, was ich
> für gut und richtig halte.

Deswegen hast du wohl keine Kinder nehme ich an.

von Cyblord -. (cyblord)


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Rainer S. schrieb:
> Reinhard #. schrieb:
>> Wenn ich die Mutter wäre, würde
>> ich 1Mil€ an Organisationen
>> spenden, die das Vertreten, was ich
>> für gut und richtig halte.
>
> Deswegen hast du wohl keine Kinder nehme ich an.

Zumindest keine die noch mit ihm reden ;-)

von Rick M. (rick-nrw)


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Kolja L. schrieb:
> Moin
>
> Mal angenommen:
>
> Eine Mutter hat zwei Söhne und zwei Häuser.
> Wert 200k und 900k, die Häuser, nicht die Söhne ;-)
>
> Alle sind kerngesund und verstehen sich gut.
>
> Wenn vererbt wird, fallen Steuern an.
> Wäre es sinnvoll jetzt der Mutter die Häuser abzukaufen?
>
> Gruß

Für die Söhne gibt es einen Freibetrag im Erbfall von jeweils 400.000€
(Ohne Gewähr)

Man muss bei Nachlassgericht angeben, was geerbt wird, also 50/50 erben 
2 Häuser.

Der Wert der Häuser schätzt man selbst, sodass das Gericht es für 
glaubhaft hält.
Die Villa im besten Stadtteil von München für 300k€ ist NICHT glaubhaft.

Wer hat die Häuser auf 200k / 900k geschätzt?

Warum nicht 150k€ / 650k€ ?

Axel L. schrieb:
> Nein. Dann würde die 1,1 Mio in Geld vererbt und auf die fallen
> garantiert Steuern an. Bei den Häusern kann man diskutieren.

Sehe ich auch so.

von Εrnst B. (ernst)


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Rick M. schrieb:
> Für die Söhne gibt es einen Freibetrag im Erbfall von jeweils 400.000€
> (Ohne Gewähr)

Und derselbe Freibetrag gilt auch für Schenkungen.

Option:

Häuser in eine Firma überführen (Wegen Gesellschaftsform beraten 
lassen!), damit "Bruchstücke" der Häuser einfach übertragbar sind.

Dann alle 10 Jahre Firmenanteile in Höhe des Freibetrags (400k) an die 
Söhne verschenken.

Wenn der Vater noch lebt und mitspielt, gehen da sogar nochmal 250k pro 
Sohn und Dekade zusätzlich steuerfrei (500k an den Vater steuerfrei, 
jeweils 250k Vater -> Söhne, ebenfalls steuerfrei).

Sollte also recht einfach völlig an der Erbschafts- und Schenkungssteuer 
vorbei über die Bühne gehen können, wenn die Mutter noch mindestens 10 
Jahre lebt.


Ansonsten gibt's Sonderregelungen für selbst genutztes Wohneigentum, 
d.H. wenn die Söhne im Erbfall direkt umziehen würden, könnte man 
nochmal Steuern sparen.

von Kolja L. (kolja82)


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Rick M. schrieb:
> Wer hat die Häuser auf 200k / 900k geschätzt?

Ich, sind wahrscheinlich ehr mehr.

Cyblord -. schrieb:
> Die Mutter darf auch verschenken. Ist aber auch nicht immer steuerfrei.

Ich mach mich mal schlau.

von Crazy Harry (crazy_h)


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Cyblord -. schrieb:
> Rainer S. schrieb:
>> Im Normalfall geht das an dem Vater, wenn die verheiratet sind.
>
> Nö, ohne Testament zur Hälfte an den Ehemann und zur Hälfte an die
> Kinder.
> Will man es anders, muss Testament. z.B. wenn man erst dem Partner alles
> vererben will.

Das stimmt so nicht (meine ich): 50% gehen an den Vater (wenn 
verheiratet) und 50% werden unter allen Erben (Vater und 2 Kinder) 
aufgeteilt.

von Cyblord -. (cyblord)


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Kolja L. schrieb:
> Ich mach mich mal schlau.

Bei solchen konkreten Fragen kann man durchaus auf Portale wie 
"frag-einen-Anwalt.de" zurückgreifen. Ab 25 EUR ist man dabei und ich 
unterstelle eine fundiertere Beratung als hier im Forum.
Bei solchen Vermögenswerten kann man aber auch einfach mal zum 
Steuerberater.

von Joachim B. (jar)


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Axel L. schrieb:
> Nein. Dann würde die 1,1 Mio in Geld vererbt

nur wenn 1,1 Mio gezahlt wurde aber Häuser sind nur das wert was 
wirklich einer zahlt, VK Preise sind erst mal Wünsche und erst wenn sie 
gezahlt werden reell.

Wenn sich kein anderer Käufer findet können die auch für den halben 
Preis über den "Ladentisch" gehen.

Momentan spinnen die ja in meiner Gegend rum ETW 3500€/m², ich bezweifel 
das mir jemand so viel zahlt.

von Cyblord -. (cyblord)


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Joachim B. schrieb:
> Momentan spinnen die ja in meiner Gegend rum ETW 3500€/m², ich bezweifel
> das mir jemand so viel zahlt.

Zweifel sind unangebracht. Für den bereits horrenden Preis welcher da 
aufgerufen wird, bekommst du die Häuser gar nicht. Selbst wenn du da 
anrufst und sagst "nehm ich sofort, hier das Geld". Denn das machen 20 
Leute genau so und am Ende wird praktisch versteigert. Wer bietet mehr. 
Und der Preis geht lustig hoch.

von (prx) A. K. (prx)


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Wenn der Wert die Grenzen der Erbschafts/Schenkungssteuer überschreitet 
und die Mutter den Eindruck erweckt, dass sie noch 10 Jahre durchhält, 
könnte man scheibchenweise vorgehen. Denn nach 10 Jahren wird die 
Schenkung nicht mehr in die Erbschaft eingerechnet.

: Bearbeitet durch User
von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Εrnst B. schrieb:
> Und derselbe Freibetrag gilt auch für Schenkungen.

Allerdings entfällt die Schenkungssteuer, wenn der Beschenkte die ihm 
geschenkte Immobilie nach der Schenkung zehn Jahre lang selbst nutzt 
(d.h. darin wohnt) und der Schenkende nicht in diesem Zeitraum stirbt.

Insofern kann eine Schenkung zu Lebzeiten vorteilhafter ausfallen als 
ein Erbe.

von Percy N. (vox_bovi)


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A. K. schrieb:
> Wenn der Wert die Grenzen der Erbschafts/Schenkungssteuer überschreitet
> und die Mutter den Eindruck erweckt, dass sie noch 10 Jahre durchhält,
> könnte man scheibchenweise vorgehen. Denn nach 10 Jahren wird die
> Schenkung nicht mehr in die Erbschaft eingerechnet.

... und wenn sie noch länger durchhält, lässt sich das Spielchen 
wiederholen.
Am billigsten wird es,  wenn letztlich die dann hoffentlich vorhandenen 
Enkel die letzte Charge erben, jedenfalls auf längere Sicht.

von Curby23523 N. (Gast)


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Da vorhin vom testement die Rede war:
Komplett enterben kann man sowieso niemanden. Wenn z.B. laut Testament 
der Ehepartner alles kriegen soll, können die sonstigen Erben ihren 
Pflichtanteil einfordern.

von Percy N. (vox_bovi)


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Curby23523 N. schrieb:
> Komplett enterben kann man sowieso niemanden. Wenn z.B. laut Testament
> der Ehepartner alles kriegen soll, können die sonstigen Erben ihren
> Pflichtanteil einfordern.

Das stimmt zwar im Regelfall, aber nicht ausnahmslos.

von Kolja L. (kolja82)


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Percy N. schrieb:
> A. K. schrieb:
>> Wenn der Wert die Grenzen der Erbschafts/Schenkungssteuer überschreitet
>> und die Mutter den Eindruck erweckt, dass sie noch 10 Jahre durchhält,
>> könnte man scheibchenweise vorgehen. Denn nach 10 Jahren wird die
>> Schenkung nicht mehr in die Erbschaft eingerechnet.
>
> ... und wenn sie noch länger durchhält, lässt sich das Spielchen
> wiederholen.

Das habe ich auch gerade herausgefunden!

Somit wird die Mutter dem einen Sohn das keine Haus, den anderen Sohn 
eine Wohnung aus dem großen Haus schenken und die zehn Jahre bis zur 
nächsten Schenkung macht sie sicher noch :-)

Danke liebes Anwaltsforum!

von Stephan S. (outsider)


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Ich würde dringend empfehlen mit einem Steuerberater über das Thema zu 
reden. In eine Firma überführen kann ganz dumm enden, da das dann 
Betriebsvermögen ist und bei späterer Entnahme Gewinne zu versteuern 
sind.

Die Freibeträge hat man pro Elternteil alle 10 Jahre. Das heißt: so 
schnell wie möglich einen Teil schenken, dann kann man die Freibeträge 
nach 10 Jahren nochmals ausnutzen. Wie man das idealerweise schenkt, 
weiß der Steuerberater. "Vorweggenommene Erbfolge" könnte hier ein 
passendes Stichwort sein.

von Pandur S. (jetztnicht)


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Allenfalls waere auch interessant gewesen wo das Haus steht. Den je 
nachdem gelten andere Regeln.

von Claus M. (energy)


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Rainer S. schrieb:
> Reinhard #. schrieb:
>> Wenn ich die Mutter wäre, würde
>> ich 1Mil€ an Organisationen
>> spenden, die das Vertreten, was ich
>> für gut und richtig halte.
>
> Deswegen hast du wohl keine Kinder nehme ich an.

Naja, geschenktes oder geerbtes Geld verdirbt den Charakter.

von Matthias L. (limbachnet)


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Das hängt doch eher stark davon ab, wie gefestigt der Charakter vorher 
war...

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Erben bringt Verderben.

ein Vertrag Überschreibung gegen Leibrente und Wohnrecht soll rechtlich 
ziemlich sicher und unanfechtbar sein.

Namaste

von Rick M. (rick-nrw)


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Ich habe jetzt nicht alles durchgelesen.

Deine Mutter könnte auch Euch die Häuser jetzt auch theoretisch 
verschenken.

Meines Wissens ändert sich nichts an den Steuern.

Schenkungssteuer = Erbschaftssteuer

Nur wo wohnt deine Mutter ab dann?
In einer Mietwohnung, wie die Jahre zuvor?

Wem nützt das ganze?

Sollte Deine Mutter in finanzielle Schwierigkeiten kommen, könnte die 
Schenkung rückgängig gemacht werden, zumindest innerhalb von ??? 10 
Jahren ???.

Das komplexe Thema solltest du mit einem Anwalt besprechen, nicht hier 
im Forum!

von Percy N. (vox_bovi)


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Winfried J. schrieb:
> Erben bringt Verderben.
>
> ein Vertrag Überschreibung gegen Leibrente und Wohnrecht soll rechtlich
> ziemlich sicher und unanfechtbar sein.
>

Wenn Dir sowieso schon alles stinkt, dann kannst Du auf diese Weise 
sinnlose Lebensverlängerungen vermeiden.

Merke: Leibrente ist der natürliche Feind jeder Lebensversicherung!

von Al. K. (alterknacker)


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Percy N. schrieb:
> Wenn Dir sowieso schon alles stinkt, dann kannst Du auf diese Weise
> sinnlose Lebensverlängerungen vermeiden.

Das ist gut, hatte ich bisher nicht so gesehen!;-))

von Joachim B. (jar)


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Curby23523 N. schrieb:
> Wenn z.B. laut Testament
> der Ehepartner alles kriegen soll, können die sonstigen Erben ihren
> Pflichtanteil einfordern.

haha, versuch das mal beim "Berliner Testament" und zusätzlich vom 
thailändischen Konto der Stiefmutter zu holen.

Hier wird manchmal ein Unsinn verzapft....

Aber ja, einfordern kann man viel, ist ja nicht = bekommen!

: Bearbeitet durch User
von Al. K. (alterknacker)


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Was man kann, bedeutet nicht immer das man es bekommt.
Sollte doch bekannt sein!

von Percy N. (vox_bovi)


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Joachim B. schrieb:
>
> Hier wird manchmal ein Unsinn verzapft....
>
> Aber ja, einfordern kann man viel, ist ja nicht = bekommen!

Und wieso war das dann Unsinn?

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Percy N. schrieb:
> Wenn Dir sowieso schon alles stinkt,
so würde ich es noch nicht formulieren

> dann kannst Du auf diese Weise sinnlose Lebensverlängerungen vermeiden.

Die war eh nie mein Ziel, besonders die sinnlose nicht.

> Merke: Leibrente ist der natürliche Feind jeder Lebensversicherung!

Na Bestens Letztere habe ich mir eh gespart.

Ich kenne einen Anwalt dessen Private Lebens/Rentenversicherung hat 
schlicht Insolvenz angemeldet als das Groß der Einzahler und mit ihnen 
er seine Ansprüche geltend machte. Nein nicht die Versicherung, nur das 
Insolvenzopfer kenne ich persönlich privat als vertrauenswürdigen 
Menschen.

Namaste

: Bearbeitet durch User
von Joachim B. (jar)


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Percy N. schrieb:
>> Aber ja, einfordern kann man viel, ist ja nicht = bekommen!
>
> Und wieso war das dann Unsinn?

eben drum, Gesetze sind gut wenn sie durchsetzbar sind und genau das ist 
nicht immer der Fall, leider habe ich da schon zu viel erlebt, auch 
vorher auch in D.

: Bearbeitet durch User
von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Joachim B. schrieb:
> Gesetze sind gut wenn sie durchsetzbar sind

...wusste schon Kant.

Namaste

von Percy N. (vox_bovi)


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Joachim B. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>>> Aber ja, einfordern kann man viel, ist ja nicht = bekommen!
>>
>> Und wieso war das dann Unsinn?
>
> eben drum, Gesetze sind gut wenn sie durchsetzbar sind und genau das ist
> nicht immer der Fall, leider habe ich da schon zu viel erlebt, auch
> vorher auch in D.

Was erwartest Du?
Wenn Du einem Pennbruder zweihundert Euro leihst und er das Geld in 
einem kleinen Vorrat cru clochard anlegt, dann wirst Du Dein Geld auch 
nicht wiedersehen.

Falls Du Lust auf einen guten Film haben solltest, dann schau Dir "Lina 
Braake" an.
Einer der wenigen deutschen Filme, in denen nicht die Rechtsordnung aus 
der Zwangsvorstellung des Regisseurs kopiert wurde.

von Percy N. (vox_bovi)


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Joachim B. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>>> Aber ja, einfordern kann man viel, ist ja nicht = bekommen!
>>
>> Und wieso war das dann Unsinn?
>
> eben drum, Gesetze sind gut wenn sie durchsetzbar sind und genau das ist
> nicht immer der Fall, leider habe ich da schon zu viel erlebt, auch
> vorher auch in D.

Wenn Du nicht in der Lage bist, Dein Recht abzusichern, bedeutet das 
noch lange nicht, dass andere Leute Unsinn verzapfen, wenn sie die 
Rechtslage zutreffend schildern.

von Crazy Harry (crazy_h)


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Man könnte auch die Kinder (oder wen auch immer) zu Lebzeiten als 
Miteigentümer im Grundbuch eintragen lassen.

von Matthias L. (limbachnet)


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Sicher, aber dazu müssen sie auch Miteigentümer sein. Und wenn sie das 
bisher nicht waren, nun aber unentgeldlich werden, dann ist das die - 
oben bereits erwähnte - Schenkung.

Zum Berliner Testament gibt's hier eine schöne Zusammenfassung:
https://www.finanztip.de/berliner-testament/

Fazit: Den Pflichtteil können Kinder auch beim Berliner Testament 
einfordern, dagegen kann man sich durch Strafklauseln zu schützen 
versuchen - aber wenn der Nachkomme ausreichend stinkig ist, dann kann 
er den Pflichtteil trotzdem einfordern und die späteren Folgen der 
Strafklausel dann eben ertragen.

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