Forum: Offtopic Hausverwaltung


von Martin G. (Firma: www.engyneer.at) (martin_g697)


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Hat hier jemand Erfahrung im Hausverwalten?

Wir wohnen in einem 17 Parteien Haus, und es gibt eine Eigentümerin die 
sich generell gegen alles wehrt. Egal ob es für sie gut oder schlecht 
ist, ob es ihr gefällt oder nicht, sie unterschreibt keinen Beschluss 
weder für noch dagegen, und sie nimmt generell nie bei den Besprechungen 
teil.
Wenn ich sie auf das anspreche, sagt sie sie ist schonmal irgendwie in 
der Vergangenheit gekränkt worden wegen irgendeinem Beschluss und 
deshalb muß sie immer erst alles mit ihrem Anwalt absprechen. Daraus 
wird natürlich nie was.

Gibt es irgendwelche rechtliche Möglichkeiten, z.b. bei Entscheidungen, 
wo 100% der Eigentümer zustimmen müssen, einen Dauerverweigerer 
irgendwie zu ignorieren? Nach dem Motto: Mit "bescheuerten muß man sich 
nicht rumärgern" ?

Letztens zum Beispiel haben 16 von den Eigentümern einer Grundgrenzen 
Bereinigung zugestimmt, nur eben diese nicht. Dadurch kann es im 
Grundbuch nicht eingetragen werden etc. Ziel wäre dem Dorf 70cm der 
Straße zu schenken, da sie sowieso zuasfaltiert ist, damit wäre die 
Grundgrenzen an der Straßenkante und nicht mehr in der Straße, Dorf muß 
eindeutig für die Erhaltung der Straße sorgen, wir nur um die Erhaltung 
des Zaunes.



Liebe Grüße aus Österreich,
Martin

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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Es gibt halt bestimmte Beschlüsse, welche nur einstimmig gültig sind, 
insbesondere Teilungserlärungs-Sachen.

Es ist ja auch ihr gutes Recht, wenn sie selber keine Ahnung vom Thema 
hat, oder ihr das nicht einleuchtend dargestellt werden kann, dass sie 
dann einen Anwalt fragt.

vielleicht kann sie ja der Hausverwaltung oder dem Eigentümer-Beirat das 
Mandat erteilen, dass diese in solchen Angelegenheiten selbständig 
Kontakt mit ihren Anwalt aufnehmen können, um den Sachverhalt 
darzustellen.

ps: dein Betreff passt nicht ganz zum Thema. Es geht ja nicht um 
"Hausverwaltung", sondern um "Eigentümergemeinschaft" (bzw. Fragen dazu)

: Bearbeitet durch User
von Michael K. (Gast)


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Martin G. schrieb:
> Mit "bescheuerten muß man sich
> nicht rumärgern" ?

Ja, das steht bestimmt irgendwie so im Gesetz.
Einstimmige Beschlüsse müssen nur einstimmig sein, wenn wirklich alle 
zustimmen.
Gefällt einem das nicht, müssen sie nicht mehr einstimmig sein.

Jaja, so funktioniert das mit unseren Gesetzen.

Martin G. schrieb:
> Ziel wäre dem Dorf 70cm der
> Straße zu schenken
Würde ich auch nicht machen.
Was hat Euch denn zuletzt das Dorf geschenkt?
Die 'schenken' Euch höchstens das Ihr für die Grundsanierung der Strasse 
zahlen müsst, die ihr bereits mit den Erschliessungskosten bezahlt habt.
Klar, das Dorf hätte die Strasse auch warten können, aber Wartung zahlt 
die Gemeinde, Grunderneuerung der Anwohner.
Also schön verfallen lassen, ist ja nicht so das man den Strassenerhalt 
mit KFZ und Grundsteuer trägt.

von (prx) A. K. (prx)


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Meist gibt es bei einem Haus mit 17 Wohnungseigentümern eine 
professionelle Verwaltung. Die gesetzlichen Anforderungen daran sind 
nicht trivial und wer das ohne einschlägige Sachkenntnis so nebenher 
macht, könnte das irgendwann teuer bezahlen müssen. Die richtige Adresse 
für eine solche Frage ist also ebendiese Verwaltung, da entsprechende 
Sachkenntnis vorhanden sein sollte.

: Bearbeitet durch User
von Hannes J. (Firma: _⌨_) (pnuebergang)


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Martin G. schrieb:
> Liebe Grüße aus Österreich,

Das hättest du besser an den Anfang geschrieben. Recht Österreich != 
Recht Deutschland.

Ich hatte mich schon gewundert, wie es eine WEG mit 17 Eigentümern über 
Jahre geschafft hat keinen Verwalter zu bestellt. Denn wenn nur ein 
Eigentümer die Bestellung eines Verwalters verlangt muss einer bestellt 
werden - in Deutschland.

Für Österreich habe ich was Nettes gefunden "§ 36 WEG 2002 Ausschließung 
von Wohnungseigentümern" https://www.jusline.at/gesetz/weg/paragraf/36 
Hättest du auch selber ergoogeln können.

: Bearbeitet durch User
von Uhu U. (uhu)


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Michael K. schrieb:
> Ja, das steht bestimmt irgendwie so im Gesetz.
> Einstimmige Beschlüsse müssen nur einstimmig sein, wenn wirklich alle
> zustimmen.

Im deutschen Wohnungseigentumsgesetz gibt es eine Reihe von Dingen, die 
nur mit Zustimmung aller Miteigentümer geändert werden können - ist 
nur einer dagegen, oder äußert sich einfach nicht zum Thema, ist die 
Änderung - z.B. der Teilungserklärung - abgelehnt.

Deswegen scheitern derlei Änderungen schon in WEGs mit 10-15 Eigentümern 
und das oft nicht aus inhaltlichen Differenzen, sondern nur weil einer 
keine Lust oder kein Interesse hat.

> Gefällt einem das nicht, müssen sie nicht mehr einstimmig sein.

Was ist das denn für ein Unsinn?

von Sven L. (sven_rvbg)


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Uhu U. schrieb:
> Deswegen scheitern derlei Änderungen schon in WEGs mit 10-15 Eigentümern
> und das oft nicht aus inhaltlichen Differenzen, sondern nur weil einer
> keine Lust oder kein Interesse hat.

Da hat man dann Eigentum und kann es nicht Instandhalten, wegen eines 
oder weniger Dummköpfe; alles unschön aber oft Alltag.

Oft ist es schon schwierig sich mit 2 oder 4 Parteien zu einigen, wenn 
dann 10 oder mehr im Spiel sind, dann ist der Spass vorbei, wenn dann 
jeder noch seinen Anwalt mitbringt, dann wird es außer teuer garnichts.

Wirklich einen Tipp kann man da nicht geben, eher sein bedauern äußern!

von Uhu U. (uhu)


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Hannes J. schrieb:
> Für Österreich habe ich was Nettes gefunden "§ 36 WEG 2002 Ausschließung
> von Wohnungseigentümern" https://www.jusline.at/gesetz/weg/paragraf/36
> Hättest du auch selber ergoogeln können.

Das gibts im deutschen WEG auch. Die Konsequenz eines solchen 
Ausschlusses ist, dass der ausgeschlossene Eigentümer seine Wohnung 
verkaufen muss und wenn er das nicht selbst tut, kommt es zur 
Zwangsversteigerung.

Allerdings ist der Paragraph, den du da ergoogelt hast, auf den Fall 
hier nicht anwendbar - jemanden zum Verkauf zu zwingen, weil er einen 
Beschlussantrag ablehnt - aus welchen Gründen auch immer - wäre grob 
unverhältnismäßig und damit rechtswidrig. Würde so ein Auschluss von den 
übrigen Eigentümer beschlossen, wäre der Beschluss nach dt. Recht wohl 
nicht nur anfechtbar, sondern nichtig.

In Ö. wird es wohl nicht viel anders sein.

von Michael K. (Gast)


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Uhu U. schrieb:
> Was ist das denn für ein Unsinn?

Das ist Satire.
So derart überspitzt, das es eigentlich nicht zu übersehen ist.
Ausser für Dich.
Du schaffst das spielend.

von Uhu U. (uhu)


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Michael K. schrieb:
> Das ist Satire.

Das ist die blödste aller billigen Ausreden, liegt aber durchaus auf dem 
Niveau des übrigen Mists in deinem Beitrag…

: Bearbeitet durch User
von (prx) A. K. (prx)


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Uhu U. schrieb:
>> Gefällt einem das nicht, müssen sie nicht mehr einstimmig sein.
>
> Was ist das denn für ein Unsinn?

Ist vielleicht etwas flapsig formuliert. Wenn ein Eigentümer gegen einen 
Beschluss nicht rechtzeitig Einspruch erhebt, ist der Beschluss auch 
ohne ihn rechtskräftig. Bei einer permanent passiven Partei, wie hier 
skizziert, könnte das geschehen.

von Michael K. (Gast)


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Uhu U. schrieb:
> Das ist die blödste aller billigen Ausreden,

Findest Du?
:-)

von (prx) A. K. (prx)


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Zudem liegen die Verhältnisse etwas komplizierter, wenn einem Eigentümer 
durch einen Beschluss kein Nachteil entsteht.

von Michael K. (Gast)


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A. K. schrieb:
> Bei einer permanent passiven Partei, wie hier
> skizziert, könnte das geschehen.

Eher nicht.
Grundbuchänderungen sind Notarpflichtig und alle müssen zustimmen.
Die Segnungen einer Eigentümergemeinschaft.

A. K. schrieb:
> Ist vielleicht etwas flapsig formuliert.
NEIN!
Was ist los bei Euch?
Offensichtlicher kann eine sich selbst negierende Aussage doch garnicht 
sein!
Noch nie einen Witz gehört, Situationskomik, Satire ... Nein?

von (prx) A. K. (prx)


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Michael K. schrieb:
> Offensichtlicher kann eine sich selbst negierende Aussage doch garnicht
> sein!

Nö!

Das ist der Unterschied zwischen Juristerei und Informatik. Mit Logik 
arbeiten beide, aber nur in der Informatik (Hollywoods) dringt bei 
inneren Widersprüchen stinkender Qualm durch die Ventilation. Juristen 
merken das zwar auch, aber brennen nicht durch, sondern können prima 
davon leben. ;-)

Bei der Beschreibung einer absurden Rechtslage automatisch anzunehmen, 
dass jeder das für unmöglich hält, ist also vermessen.

: Bearbeitet durch User
von Michael K. (Gast)


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A. K. schrieb:
> vermessen.

Einstimmige Beschlüsse müssen einstimmig sein, ausser sie sind nicht 
einstimmig, dann müssen sie nicht mehr einstimmig sein.
Sinngemäß hatte ich das so geschrieben.

Und DAS ist nicht als Satire erkennbar?
Verdammt, es steht schlimmer um uns als ich dachte ...

Hat Herr Trump also mit seiner 'einfachen Sprache, die einfache Leute 
ganz einfach verstehen' also recht?
Mehr ist bei uns auch nicht zu holen?

Das ist bitter!

von Uhu U. (uhu)


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A. K. schrieb:
> Wenn ein Eigentümer gegen einen
> Beschluss nicht rechtzeitig Einspruch erhebt, ist der Beschluss auch
> ohne ihn rechtskräftig.

Ja, aber nur, wenn der Beschluss formal rechtmäßig zustande gekommen 
ist. Für einen nichtigen Beschluss gilt das nicht - der ist so zu 
behandeln, als wäre er nie gefasst worden.

> Bei einer permanent passiven Partei, wie hier skizziert, könnte das
> geschehen.

Definitiv nicht. Kein Miteigentümer kann dazu gezwungen werden, sich zu 
einer Sache zu äußern, zu der er sich nicht äußern will.

Einer Änderung, die ins Grundbuch einzutragen ist, mussen in aller Regel 
alle Miteigentümern zustimmen, zumindest in D.

von (prx) A. K. (prx)


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Michael K. schrieb:
> Und DAS ist nicht als Satire erkennbar?

Nope. Eben weil eine nicht erhaltene Zustimmung u.U. (andere Fälle als 
hier) ignoriert werden kann. Rechne dann noch flapsige oder provokante 
Formulierung ein (gaaaanz selten im Forum ;-) und es ergibt Sinn.

> Hat Herr Trump also mit seiner 'einfachen Sprache, die einfache Leute
> ganz einfach verstehen' also recht?

Andersrum. Mit genug Intelligenz lässt sich jede scheinbar einfache 
Aussage so interpretieren, dass darin das Gegenteil der Intention des 
Autors gesehen wird. Einfach ist es nur dann, wenn der Leser den Autor 
für strohdumm hält. ;-)

: Bearbeitet durch User
von Hannes J. (Firma: _⌨_) (pnuebergang)


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Uhu U. schrieb:
> Allerdings ist der Paragraph, den du da ergoogelt hast, auf den Fall
> hier nicht anwendbar -

Ich fand das schon relevant. Weil es zeigt wie hoch die Hürde auch in 
Österreich liegt. Der Fragesteller kann sich dann mal überlegen, wie 
weit sein Fall davon entfernt ist.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Michael K. schrieb:
> Hat Herr Trump also mit seiner 'einfachen Sprache, die einfache Leute
> ganz einfach verstehen' also recht?
> Mehr ist bei uns auch nicht zu holen?
>
> Das ist bitter!

Nicht nur das, es ist sogar Usus umgekehrt zu agieren, in dem Einfaches 
unverständlich dargelegt wird um die Mehrheit davon abzuhalten sich mit 
Dingen zu befassen und sich dazu eine eigene Meinung zu bilden, was sie 
sicher täte, benutzte man nicht eine absichtlich gewählte schwer 
verständliche Sprache.

Namaste

von Uhu U. (uhu)


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Hannes J. schrieb:
> Ich fand das schon relevant.

Warum läßt du meine Begründung im Zitat weg?

> Der Fragesteller kann sich dann mal überlegen, wie
> weit sein Fall davon entfernt ist.

Der Fall ist Lichtjahre von einem begründeten Eigentumsentzug weg. Sowas 
geht nur in aller gröbsten Fällen, wie z.B. wiederholter Gewaltanwendung 
gegen Miteigentümer, Brandstiftung im eigenen Anwesen oder dergleichen.

Wegen einer Nichtzustimmung zu einem Beschluss ist das völlig undenkbar.

: Bearbeitet durch User
von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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Uhu U. schrieb:
> Sowas
> geht nur in aller gröbsten Fällen, wie z.B. wiederholter Gewaltanwendung
> gegen Miteigentümer, Brandstiftung im eigenen Anwesen oder dergleichen.

im meinem näheren Umfeld gab es eine Eigentümergemeinschaft, bei der 
einer der Mit-Eigentümer regelmäßig die Umlagen nicht bezahlte. Es 
liefen einige 1000 EUR an Schulden auf. Ein 
Zwangsversteigerungs-Verfahren (über die Wohnung des Schuldners) wurde 
angestrengt, und bis zu einem gewissen Grad voran gebracht.

Da bekamm der säumige Mit-Eigentümer Fracksausen, und bezahlte dann genz 
schnell seine Aussenstände.

: Bearbeitet durch User
von Uhu U. (uhu)


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Wegstaben V. schrieb:
> im meinem näheren Umfeld gab es eine Eigentümergemeinschaft, bei der
> einer der Mit-Eigentümer regelmäßig die Umlagen nicht bezahlte.

Das hat aber nichts mit einer Eigentumsentziehung zu tun. Wer nicht 
bezahlt, bekommt irgendwann eine Klage an den Hals, dann wird versucht, 
die Schulden beizutreiben und wenn außer der Wohnung nichts pfändbares 
vorhanden ist, dann folgt eben die Zwangsversteigerung.

Meistens stehen diese Kunden aber bei der Bank so hoch in der Kreide, 
dass sie am Ende ohne Wohnung, aber mit einem Haufen Schulden da stehen.

Früher hatten die Wohnungseigentümergemeinschaften in solchen Fällen das 
Nachsehen, weil die Forderungen der Banken Vorrang hatten.

Das wurde aber bei der letzten Reform des WEG dahingehend geändert, dass 
die Forderungen der Eigentümergemeinschaft zuerst befriedigt werden 
müssen.

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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A. K. schrieb:

> Das ist der Unterschied zwischen Juristerei und Informatik. Mit Logik
> arbeiten beide, aber nur in der Informatik (Hollywoods) dringt bei
> inneren Widersprüchen stinkender Qualm durch die Ventilation. Juristen
> merken das zwar auch, aber brennen nicht durch, sondern können prima
> davon leben. ;-)
>
Das können Theologen deutlich besser, die leben von Paradoxa, Juristen 
hingegen von Unklarheiten und Mehrdeutigkeiten. Und manchmal stammt der 
Nonsense direkt vom Gesetzgeber. Gut, § 90 a BGB tut keinem weh, aber 
eine bestimmte Partei hat zur Feier des Sieges möglicherweise diesmal 
ein Rohr mehr gebaut.

> Bei der Beschreibung einer absurden Rechtslage automatisch anzunehmen,
> dass jeder das für unmöglich hält, ist also vermessen.

Zumindest, wenn mit "jeder" auch der nette Pfaffe von nebenan gemeint 
ist. Die stehen voll auf Art. 1 GG und sind ernsthaft der Meinung, die 
Behandlung der Juden (und anderer) im Dritten Reich habe die Würde der 
Opfer nicht beeinträchtigen konnten, da diese ja überhaupt nicht 
angetastet werden könne.
So einen Schmarrn kriegt nicht einmal ein Jurist hin, außer als Beispiel 
für eine sinnwidrige Auslegung.

Am Rande sei bemerkt, dass ich es schon für ziemlich bräge halte, die 
Ironie nicht zu bemerken. Von dem einen oder anderen hier hätte ich 
luzideres erwartet.

von Percy N. (vox_bovi)


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Wegstaben V. schrieb:
>
> Da bekamm der säumige Mit-Eigentümer Fracksausen, und bezahlte dann genz
> schnell seine Aussenstände.

Das bezweifele ich.
Für möglich halte ich es, dass er seine Außenstände eingezogen und 
daraus seine Verbindlichkeiten bedient hat.

von Percy N. (vox_bovi)


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Michael K. schrieb:
> A. K. schrieb:
>> vermessen.
>
> Einstimmige Beschlüsse müssen einstimmig sein, ausser sie sind nicht
> einstimmig, dann müssen sie nicht mehr einstimmig sein.
> Sinngemäß hatte ich das so geschrieben.
>
> Und DAS ist nicht als Satire erkennbar?
> Verdammt, es steht schlimmer um uns als ich dachte ...
>
> Hat Herr Trump also mit seiner 'einfachen Sprache, die einfache Leute
> ganz einfach verstehen' also recht?
> Mehr ist bei uns auch nicht zu holen?
>
> Das ist bitter!

Ich bin zwar nicht so sehr häufig Deiner Meinung, aber heute wundere ich 
mich, wie jemand überhaupt etwas anderes ernsthaft vertreten kann.

Satire?

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Percy N. schrieb:
> Von dem einen oder anderen hier hätte ich
> luzideres erwartet.

Manchmal habe ich einfach anderes zu tun oder vor. ;)

Namaste

von Cyblord -. (cyblord)


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Sven L. schrieb:
> Da hat man dann Eigentum und kann es nicht Instandhalten, wegen eines
> oder weniger Dummköpfe; alles unschön aber oft Alltag.

Nun ja, es ist eben nicht nur dein Eigentum. Was du am Begriff 
"Gemeinschaft" leicht erkennen kannst. Sich dann zu beschweren dass man 
darüber nicht allein verfügen kann wie einem grade der Sinn steht ist 
etwas befremdlich.
Daran kann man auch früher mal denken. Ich würde nicht mal mit jemand 
fremden gemeinsam ein Fahrrad besitzen wollen, geschweige denn ein Haus. 
Aber jeder liegt so wie er sich bettet.

: Bearbeitet durch User
von Michael K. (Gast)


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A. K. schrieb:
> Zudem liegen die Verhältnisse etwas komplizierter, wenn einem Eigentümer
> durch einen Beschluss kein Nachteil entsteht.

Es gibt durchaus den Fall, wo ein Eigentümer einer Grundbucheintragung 
nicht zustimmen muss: Die Teilungsversteigerung.
Einer der Eigentümer will verkaufen, der andere nicht.
Nach Beantragung und positiven Entscheid (Oh, die Sonderregeln sind sooo 
spannend ;-) wird das unteilbare Vermögen 'Haus' in das teilbare 
Vermögen 'Geld' gewandelt.
Nach Auffassung des Gerichtes entsteht dabei keinem ein Nachteil.

von Percy N. (vox_bovi)


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Michael K. schrieb:
>
> Es gibt durchaus den Fall, wo ein Eigentümer einer Grundbucheintragung
> nicht zustimmen muss: Die Teilungsversteigerung.
> Einer der Eigentümer will verkaufen, der andere nicht.
> Nach Beantragung und positiven Entscheid (Oh, die Sonderregeln sind sooo
> spannend ;-) wird das unteilbare Vermögen 'Haus' in das teilbare
> Vermögen 'Geld' gewandelt.
> Nach Auffassung des Gerichtes entsteht dabei keinem ein Nachteil.

Du solltest zunächst einmal darlegen, was überhaupt versteigert werden 
soll.

Ein Haus kommt dafür isoliert nicht in Betracht, es könnte allenfalls 
ein Grundstück versteigert werden, dessen wesentlicher Best durchaus das 
darauf errichtete Haus sein kann.
Es könnte auch ein grundstücksgleiches  Recht versteigert werden, zB in 
Form des Sondereigentums an Whg Nr 4711 sowie dem Miteigentumsanteil von 
xxx/yyy sowie dem Sondereigentum an der Sondereigentumfläche 08/15 gem 
Wohnungsgrundbuch.
Und dann hast Du in der Tat einen Dir völlig unbekannten und 
unerwünschten Miteigentümer.  Dagegen hilft Teilnahme an der 
Versteigerung.

Es ist noch gar nicht so lange her, da konnte man in Deutschland 
überhaupt keine Grundstücke kaufen ...

von Reinhard S. (rezz)


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Percy N. schrieb:
> Du solltest zunächst einmal darlegen, was überhaupt versteigert werden
> soll.
>
> Ein Haus kommt dafür isoliert nicht in Betracht,

Ohne Wärmedämmung geht es?

SCNR

von Martin G. (Firma: www.engyneer.at) (martin_g697)


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Danke Jungs für die vielen Antworten!

Also wir sind eine WEG, wo jeder der 17 Eigentümer einen gewissen Teil 
des Ganzen besitzt. Die Eigentümerin reinigt nicht mal das Stiegenhaus 
wie abgemacht nach Plan. aber das ist zu wenig um sie rauszuklagen. 
Dafür müsste sie heimlich Kannabis im Keller anbauen. Sie verhält sich 
generell so, daß sie zwar gerne sich äußert zu den anfallenden Themen, 
aber nie etwas unterschreibt. Sie kommt da immer erst mit ihrem Anwalt 
den wir noch nie gesehen haben.

Wir haben eine professionelle Hausverwaltung, die aber leider 
unfähig/unwillig ist unsere Interessen zu vertreten gegenüber des 
Dorfes. Sie ist sogar so dreist, daß sie uns Eigentümer gegeneinander 
auspielen wollte bzgl dieser Straßengeschichte.
Als die das einzige Angebot für die Erhaltung des Zaunes und Straße als 
beschlossen annahm und uns mitteilte wer die Arbeiten machen wird, haben 
mehrere Eigentümer den Hausverwalter angerufen, und ihn gebeten das 
sofort zu stoppen. Da erklärte er dem aktuellen Anrufer, er sei "der 
erste der sich beschwert in dieser Angelegeheit, und die anderen es für 
gut befinden". Alleine deswegen hätten wir den Hausverwalter schon 
fristlos entlassen sollen. Was hat der sich gedacht? das wir nicht 
miteinander reden? Bescheuert...
Somit sind paar von uns zu dem Schluss gekommen, wir müssen dieses 
Straßenthema endlich nachhaltig abschließen, und die Gemeinschaft hat 
dem Verwalter per Beschluss gekündigt. Leider wird diese Kündigung erst 
mit Ende des Jahres gültig.
Außerdem haben wir mit dem Dorf geredet, und sie überzeugt, da es eine 
Gemeindestraße ist, daß sie dafür zuständig sind, und wir nur für den 
Erhalt des Zaunes sorgen müssen. Das Dorf aber meint die Straße sei 
wegen unserer Böschung kaputtgegangen, die damals angeblich zu steil 
gebaut wurde, deshalb sollen bitte wir die Straße sanieren. 
Pattsituation. Dann kommt Dorf noch mit so "Gefahr in verzug" etc. es 
könnte sich ja jemand verletzen und runterfallen wegen dem durch die 
Schneeräumung durch das Dorf kaputtgemachtem Zaun. Das coole ist, die 
Straße und Randsteine gehen dort kaputt, wo die Straße auf unserem 
Grundstück zu weit drin ist.
Durch die Bereinigung der Eigentumsverhältnisse würden wir zwar Grund 
verlieren, aber nie wieder mit der Straße zu tun haben.

Oder ist das Dorf so oder so zuständig eine Gemeindestraße zu erhalten, 
egal wem das Straßengrundstück teilweise gehört?

Langsam denke ich über Blumentröge aus Stahl nach, stelle sie genau an 
die Grenze, dann kann keiner mehr runterfallen, und das Dorf kann mich 
mal.
Wie die Nachbarn auf der anderen Seite der Straße dann ausparken, daß 
werde ich mir dann immer mit nem Bier und Popcorn dann ansehen.

Allercoolstes ist aber, daß dieses "Gefahr in Verzug" vom Hausverwalter 
in den Mund der Juristin des Dorfes gelegt wurde,  welche dann 
unverzüglich handeln musste und uns zum Handeln auffordern musste. So 
ein Depp. 20 Jahre ist der Zaun nun da, 20 Jahre bröckelt die Straße, 
und bis letzten Jahres hat es kein Schwein interessiert. Wahrscheinlich 
will der bloß Druck machen und Geld an uns verdienen weil er die 
Baufirma bestimmt kennt.

von Michael B. (laberkopp)


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Martin G. schrieb:
> Oder ist das Dorf so oder so zuständig eine Gemeindestraße zu erhalten,
> egal wem das Straßengrundstück teilweise gehört?

Ich habe mit deinen Beiträgen ein Problem.
Du stellst dich hier hin, als ob du zusammen mit dem Rest der 
Eigentümergemeinschaft die Weisheit mit Löffeln gefressen hättest und 
die Eigentümerin die Dumme ist,
hast aber selbst keinerlei Ahnung.

Da keimt in mir der Verdacht, daß die Eigentümerin vielleicht gar nicht 
so falsch liegt, eure Vorschläge zu blockieren.

Wenn eine Strasse Schäden hat, passiert zunächst mal keine Sanierung, 
bis klar ist, wer für den Schaden verantwortlich ist, es wird höchstens 
Pfuschrepariert, eine Absperrung errichtet und ein Schild aufgestellt, 
so wie hier

https://www.strassenbau.niedersachsen.de/projekte/bundesautobahnen/78346.html

Der Streckenabschnitt ist seit 2010 defekt und bis heute nicht in 
Ordnung gebracht worden sondern per Geschwindigkeitsbeschränkgun auf 80 
km/h verkehrssicher gemacht worden.

Es ist offenkundig keine schlechte Idee, einen Anwalt hinzuzuziehen, so 
wie die Eigentümerin es ständig versucht. Dann musst aber auch du und 
der Rest der Eigentümergesellschaft sich dessen Vorgehensweise beugen.

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Was meint denn Euer Anwalt?
Überbaurente?

von Uhu U. (uhu)


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Und wenn die renitente Miteigentümerin zustimmen würde, wäre es dann 
sicher, dass die Gemeinde dieses Danaergeschenk auch annimmt? Die 
müssten mit dem Klammersack gepudert sein…

Michael B. schrieb:
> hast aber selbst keinerlei Ahnung.

Da hat laberkopp wohl voll umfänglich Recht. Die ganze Geschichte ist so 
absurd, wie sie im Fach "Hausverwaltung" nur absurd sein kann. Und der 
Praktiker ist da schon einiges gewöhnt…

Die einzigen, die sich über diesen ganzen Scheiß freuen können, sind die 
Rechtsanwälte… allerdings nur, was das Geld angeht. Ich würde mich bei 
so einem Job zu Tode langweilen.

: Bearbeitet durch User
von Martin G. (Firma: www.engyneer.at) (martin_g697)


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Michael B. schrieb:
> Martin G. schrieb:
>> Oder ist das Dorf so oder so zuständig eine Gemeindestraße zu erhalten,
>> egal wem das Straßengrundstück teilweise gehört?
>
> Ich habe mit deinen Beiträgen ein Problem.
> Du stellst dich hier hin, als ob du zusammen mit dem Rest der
> Eigentümergemeinschaft die Weisheit mit Löffeln gefressen hättest und
> die Eigentümerin die Dumme ist,
> hast aber selbst keinerlei Ahnung.
>
> Da keimt in mir der Verdacht, daß die Eigentümerin vielleicht gar nicht
> so falsch liegt, eure Vorschläge zu blockieren.
>

Was meinst du, warum wir die alte kündigen und eine neue profi 
Hausverwaltung anheuern? Damit diese absurde unendlich lange anhaltende 
Geschichte endlich mal richtig gelöst wird. Wir sind da alle zu kleine 
Kartoffeln, was das Wissen um die Rechtslage angeht.

Das was wir bisher herausgefunden haben ist, daß damals die 
Einzugsbewilligung vom Dorf erteilt wurde, somit auch als "Mängelfrei" 
anzusehen ist, sprich Böschung ist OK. Warum die sich jetzt weigern die 
Straße zu erhalten ist wahscheinlich nur eine Geldfrage.

Logisch und nett wäre ja, wenn sowieso die Straße vom Dorf benutzt wird, 
das das Dorf die Erhaltung macht und wir uns um den Zaun kümmern.

Ist schon ziemlich doof, daß die damals auf unser Grundstück asfaltiert 
haben und selbst nichts davon gemerkt haben.
Der Bürgermeister hat der Grenzbereinigung zugestimmt. Leider der 
Gemeinderat nicht. Wir haben mal nachgefragt, warum, und stellt sich 
raus, die haben die Geschichte nicht verstanden...

von Percy N. (vox_bovi)


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Martin G. schrieb:

> Ist schon ziemlich doof, daß die damals auf unser Grundstück asfaltiert
> haben und selbst nichts davon gemerkt haben.

So etwas nennt sich Überbau;  und ich hatte das Thema oben schon 
angeschnitten.

> Der Bürgermeister hat der Grenzbereinigung zugestimmt. Leider der
> Gemeinderat nicht. Wir haben mal nachgefragt, warum, und stellt sich
> raus, die haben die Geschichte nicht verstanden...

On solchen Fällen bittet man einen rechtskundigen Dritten,  den Leuten 
zu verklagen, wo der Hammer hängt, zB einen Richter.
Hat Euer Anwalt immer noch nicht geantwortet?
Dann ist rs an der Zeit, sich um engagiertere Hilfe zu bemühen, zB in 
einem Fachforum für Feinstrumpfhosen?

von Uhu U. (uhu)


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Martin G. schrieb:
> Leider der
> Gemeinderat nicht. Wir haben mal nachgefragt, warum, und stellt sich
> raus, die haben die Geschichte nicht verstanden...

Die haben eben verstanden, dass es sich um ein echtes Danaergeschenk 
handelt - blöd sind die offenbar nicht…

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