Hat hier jemand Erfahrung im Hausverwalten? Wir wohnen in einem 17 Parteien Haus, und es gibt eine Eigentümerin die sich generell gegen alles wehrt. Egal ob es für sie gut oder schlecht ist, ob es ihr gefällt oder nicht, sie unterschreibt keinen Beschluss weder für noch dagegen, und sie nimmt generell nie bei den Besprechungen teil. Wenn ich sie auf das anspreche, sagt sie sie ist schonmal irgendwie in der Vergangenheit gekränkt worden wegen irgendeinem Beschluss und deshalb muß sie immer erst alles mit ihrem Anwalt absprechen. Daraus wird natürlich nie was. Gibt es irgendwelche rechtliche Möglichkeiten, z.b. bei Entscheidungen, wo 100% der Eigentümer zustimmen müssen, einen Dauerverweigerer irgendwie zu ignorieren? Nach dem Motto: Mit "bescheuerten muß man sich nicht rumärgern" ? Letztens zum Beispiel haben 16 von den Eigentümern einer Grundgrenzen Bereinigung zugestimmt, nur eben diese nicht. Dadurch kann es im Grundbuch nicht eingetragen werden etc. Ziel wäre dem Dorf 70cm der Straße zu schenken, da sie sowieso zuasfaltiert ist, damit wäre die Grundgrenzen an der Straßenkante und nicht mehr in der Straße, Dorf muß eindeutig für die Erhaltung der Straße sorgen, wir nur um die Erhaltung des Zaunes. Liebe Grüße aus Österreich, Martin
Es gibt halt bestimmte Beschlüsse, welche nur einstimmig gültig sind, insbesondere Teilungserlärungs-Sachen. Es ist ja auch ihr gutes Recht, wenn sie selber keine Ahnung vom Thema hat, oder ihr das nicht einleuchtend dargestellt werden kann, dass sie dann einen Anwalt fragt. vielleicht kann sie ja der Hausverwaltung oder dem Eigentümer-Beirat das Mandat erteilen, dass diese in solchen Angelegenheiten selbständig Kontakt mit ihren Anwalt aufnehmen können, um den Sachverhalt darzustellen. ps: dein Betreff passt nicht ganz zum Thema. Es geht ja nicht um "Hausverwaltung", sondern um "Eigentümergemeinschaft" (bzw. Fragen dazu)
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Martin G. schrieb: > Mit "bescheuerten muß man sich > nicht rumärgern" ? Ja, das steht bestimmt irgendwie so im Gesetz. Einstimmige Beschlüsse müssen nur einstimmig sein, wenn wirklich alle zustimmen. Gefällt einem das nicht, müssen sie nicht mehr einstimmig sein. Jaja, so funktioniert das mit unseren Gesetzen. Martin G. schrieb: > Ziel wäre dem Dorf 70cm der > Straße zu schenken Würde ich auch nicht machen. Was hat Euch denn zuletzt das Dorf geschenkt? Die 'schenken' Euch höchstens das Ihr für die Grundsanierung der Strasse zahlen müsst, die ihr bereits mit den Erschliessungskosten bezahlt habt. Klar, das Dorf hätte die Strasse auch warten können, aber Wartung zahlt die Gemeinde, Grunderneuerung der Anwohner. Also schön verfallen lassen, ist ja nicht so das man den Strassenerhalt mit KFZ und Grundsteuer trägt.
Meist gibt es bei einem Haus mit 17 Wohnungseigentümern eine professionelle Verwaltung. Die gesetzlichen Anforderungen daran sind nicht trivial und wer das ohne einschlägige Sachkenntnis so nebenher macht, könnte das irgendwann teuer bezahlen müssen. Die richtige Adresse für eine solche Frage ist also ebendiese Verwaltung, da entsprechende Sachkenntnis vorhanden sein sollte.
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Martin G. schrieb: > Liebe Grüße aus Österreich, Das hättest du besser an den Anfang geschrieben. Recht Österreich != Recht Deutschland. Ich hatte mich schon gewundert, wie es eine WEG mit 17 Eigentümern über Jahre geschafft hat keinen Verwalter zu bestellt. Denn wenn nur ein Eigentümer die Bestellung eines Verwalters verlangt muss einer bestellt werden - in Deutschland. Für Österreich habe ich was Nettes gefunden "§ 36 WEG 2002 Ausschließung von Wohnungseigentümern" https://www.jusline.at/gesetz/weg/paragraf/36 Hättest du auch selber ergoogeln können.
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Michael K. schrieb: > Ja, das steht bestimmt irgendwie so im Gesetz. > Einstimmige Beschlüsse müssen nur einstimmig sein, wenn wirklich alle > zustimmen. Im deutschen Wohnungseigentumsgesetz gibt es eine Reihe von Dingen, die nur mit Zustimmung aller Miteigentümer geändert werden können - ist nur einer dagegen, oder äußert sich einfach nicht zum Thema, ist die Änderung - z.B. der Teilungserklärung - abgelehnt. Deswegen scheitern derlei Änderungen schon in WEGs mit 10-15 Eigentümern und das oft nicht aus inhaltlichen Differenzen, sondern nur weil einer keine Lust oder kein Interesse hat. > Gefällt einem das nicht, müssen sie nicht mehr einstimmig sein. Was ist das denn für ein Unsinn?
Uhu U. schrieb: > Deswegen scheitern derlei Änderungen schon in WEGs mit 10-15 Eigentümern > und das oft nicht aus inhaltlichen Differenzen, sondern nur weil einer > keine Lust oder kein Interesse hat. Da hat man dann Eigentum und kann es nicht Instandhalten, wegen eines oder weniger Dummköpfe; alles unschön aber oft Alltag. Oft ist es schon schwierig sich mit 2 oder 4 Parteien zu einigen, wenn dann 10 oder mehr im Spiel sind, dann ist der Spass vorbei, wenn dann jeder noch seinen Anwalt mitbringt, dann wird es außer teuer garnichts. Wirklich einen Tipp kann man da nicht geben, eher sein bedauern äußern!
Hannes J. schrieb: > Für Österreich habe ich was Nettes gefunden "§ 36 WEG 2002 Ausschließung > von Wohnungseigentümern" https://www.jusline.at/gesetz/weg/paragraf/36 > Hättest du auch selber ergoogeln können. Das gibts im deutschen WEG auch. Die Konsequenz eines solchen Ausschlusses ist, dass der ausgeschlossene Eigentümer seine Wohnung verkaufen muss und wenn er das nicht selbst tut, kommt es zur Zwangsversteigerung. Allerdings ist der Paragraph, den du da ergoogelt hast, auf den Fall hier nicht anwendbar - jemanden zum Verkauf zu zwingen, weil er einen Beschlussantrag ablehnt - aus welchen Gründen auch immer - wäre grob unverhältnismäßig und damit rechtswidrig. Würde so ein Auschluss von den übrigen Eigentümer beschlossen, wäre der Beschluss nach dt. Recht wohl nicht nur anfechtbar, sondern nichtig. In Ö. wird es wohl nicht viel anders sein.
Uhu U. schrieb: > Was ist das denn für ein Unsinn? Das ist Satire. So derart überspitzt, das es eigentlich nicht zu übersehen ist. Ausser für Dich. Du schaffst das spielend.
Michael K. schrieb: > Das ist Satire. Das ist die blödste aller billigen Ausreden, liegt aber durchaus auf dem Niveau des übrigen Mists in deinem Beitrag…
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Uhu U. schrieb: >> Gefällt einem das nicht, müssen sie nicht mehr einstimmig sein. > > Was ist das denn für ein Unsinn? Ist vielleicht etwas flapsig formuliert. Wenn ein Eigentümer gegen einen Beschluss nicht rechtzeitig Einspruch erhebt, ist der Beschluss auch ohne ihn rechtskräftig. Bei einer permanent passiven Partei, wie hier skizziert, könnte das geschehen.
Zudem liegen die Verhältnisse etwas komplizierter, wenn einem Eigentümer durch einen Beschluss kein Nachteil entsteht.
A. K. schrieb: > Bei einer permanent passiven Partei, wie hier > skizziert, könnte das geschehen. Eher nicht. Grundbuchänderungen sind Notarpflichtig und alle müssen zustimmen. Die Segnungen einer Eigentümergemeinschaft. A. K. schrieb: > Ist vielleicht etwas flapsig formuliert. NEIN! Was ist los bei Euch? Offensichtlicher kann eine sich selbst negierende Aussage doch garnicht sein! Noch nie einen Witz gehört, Situationskomik, Satire ... Nein?
Michael K. schrieb: > Offensichtlicher kann eine sich selbst negierende Aussage doch garnicht > sein! Nö! Das ist der Unterschied zwischen Juristerei und Informatik. Mit Logik arbeiten beide, aber nur in der Informatik (Hollywoods) dringt bei inneren Widersprüchen stinkender Qualm durch die Ventilation. Juristen merken das zwar auch, aber brennen nicht durch, sondern können prima davon leben. ;-) Bei der Beschreibung einer absurden Rechtslage automatisch anzunehmen, dass jeder das für unmöglich hält, ist also vermessen.
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A. K. schrieb: > vermessen. Einstimmige Beschlüsse müssen einstimmig sein, ausser sie sind nicht einstimmig, dann müssen sie nicht mehr einstimmig sein. Sinngemäß hatte ich das so geschrieben. Und DAS ist nicht als Satire erkennbar? Verdammt, es steht schlimmer um uns als ich dachte ... Hat Herr Trump also mit seiner 'einfachen Sprache, die einfache Leute ganz einfach verstehen' also recht? Mehr ist bei uns auch nicht zu holen? Das ist bitter!
A. K. schrieb: > Wenn ein Eigentümer gegen einen > Beschluss nicht rechtzeitig Einspruch erhebt, ist der Beschluss auch > ohne ihn rechtskräftig. Ja, aber nur, wenn der Beschluss formal rechtmäßig zustande gekommen ist. Für einen nichtigen Beschluss gilt das nicht - der ist so zu behandeln, als wäre er nie gefasst worden. > Bei einer permanent passiven Partei, wie hier skizziert, könnte das > geschehen. Definitiv nicht. Kein Miteigentümer kann dazu gezwungen werden, sich zu einer Sache zu äußern, zu der er sich nicht äußern will. Einer Änderung, die ins Grundbuch einzutragen ist, mussen in aller Regel alle Miteigentümern zustimmen, zumindest in D.
Michael K. schrieb: > Und DAS ist nicht als Satire erkennbar? Nope. Eben weil eine nicht erhaltene Zustimmung u.U. (andere Fälle als hier) ignoriert werden kann. Rechne dann noch flapsige oder provokante Formulierung ein (gaaaanz selten im Forum ;-) und es ergibt Sinn. > Hat Herr Trump also mit seiner 'einfachen Sprache, die einfache Leute > ganz einfach verstehen' also recht? Andersrum. Mit genug Intelligenz lässt sich jede scheinbar einfache Aussage so interpretieren, dass darin das Gegenteil der Intention des Autors gesehen wird. Einfach ist es nur dann, wenn der Leser den Autor für strohdumm hält. ;-)
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Uhu U. schrieb: > Allerdings ist der Paragraph, den du da ergoogelt hast, auf den Fall > hier nicht anwendbar - Ich fand das schon relevant. Weil es zeigt wie hoch die Hürde auch in Österreich liegt. Der Fragesteller kann sich dann mal überlegen, wie weit sein Fall davon entfernt ist.
Michael K. schrieb: > Hat Herr Trump also mit seiner 'einfachen Sprache, die einfache Leute > ganz einfach verstehen' also recht? > Mehr ist bei uns auch nicht zu holen? > > Das ist bitter! Nicht nur das, es ist sogar Usus umgekehrt zu agieren, in dem Einfaches unverständlich dargelegt wird um die Mehrheit davon abzuhalten sich mit Dingen zu befassen und sich dazu eine eigene Meinung zu bilden, was sie sicher täte, benutzte man nicht eine absichtlich gewählte schwer verständliche Sprache. Namaste
Hannes J. schrieb: > Ich fand das schon relevant. Warum läßt du meine Begründung im Zitat weg? > Der Fragesteller kann sich dann mal überlegen, wie > weit sein Fall davon entfernt ist. Der Fall ist Lichtjahre von einem begründeten Eigentumsentzug weg. Sowas geht nur in aller gröbsten Fällen, wie z.B. wiederholter Gewaltanwendung gegen Miteigentümer, Brandstiftung im eigenen Anwesen oder dergleichen. Wegen einer Nichtzustimmung zu einem Beschluss ist das völlig undenkbar.
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Uhu U. schrieb: > Sowas > geht nur in aller gröbsten Fällen, wie z.B. wiederholter Gewaltanwendung > gegen Miteigentümer, Brandstiftung im eigenen Anwesen oder dergleichen. im meinem näheren Umfeld gab es eine Eigentümergemeinschaft, bei der einer der Mit-Eigentümer regelmäßig die Umlagen nicht bezahlte. Es liefen einige 1000 EUR an Schulden auf. Ein Zwangsversteigerungs-Verfahren (über die Wohnung des Schuldners) wurde angestrengt, und bis zu einem gewissen Grad voran gebracht. Da bekamm der säumige Mit-Eigentümer Fracksausen, und bezahlte dann genz schnell seine Aussenstände.
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Wegstaben V. schrieb: > im meinem näheren Umfeld gab es eine Eigentümergemeinschaft, bei der > einer der Mit-Eigentümer regelmäßig die Umlagen nicht bezahlte. Das hat aber nichts mit einer Eigentumsentziehung zu tun. Wer nicht bezahlt, bekommt irgendwann eine Klage an den Hals, dann wird versucht, die Schulden beizutreiben und wenn außer der Wohnung nichts pfändbares vorhanden ist, dann folgt eben die Zwangsversteigerung. Meistens stehen diese Kunden aber bei der Bank so hoch in der Kreide, dass sie am Ende ohne Wohnung, aber mit einem Haufen Schulden da stehen. Früher hatten die Wohnungseigentümergemeinschaften in solchen Fällen das Nachsehen, weil die Forderungen der Banken Vorrang hatten. Das wurde aber bei der letzten Reform des WEG dahingehend geändert, dass die Forderungen der Eigentümergemeinschaft zuerst befriedigt werden müssen.
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A. K. schrieb: > Das ist der Unterschied zwischen Juristerei und Informatik. Mit Logik > arbeiten beide, aber nur in der Informatik (Hollywoods) dringt bei > inneren Widersprüchen stinkender Qualm durch die Ventilation. Juristen > merken das zwar auch, aber brennen nicht durch, sondern können prima > davon leben. ;-) > Das können Theologen deutlich besser, die leben von Paradoxa, Juristen hingegen von Unklarheiten und Mehrdeutigkeiten. Und manchmal stammt der Nonsense direkt vom Gesetzgeber. Gut, § 90 a BGB tut keinem weh, aber eine bestimmte Partei hat zur Feier des Sieges möglicherweise diesmal ein Rohr mehr gebaut. > Bei der Beschreibung einer absurden Rechtslage automatisch anzunehmen, > dass jeder das für unmöglich hält, ist also vermessen. Zumindest, wenn mit "jeder" auch der nette Pfaffe von nebenan gemeint ist. Die stehen voll auf Art. 1 GG und sind ernsthaft der Meinung, die Behandlung der Juden (und anderer) im Dritten Reich habe die Würde der Opfer nicht beeinträchtigen konnten, da diese ja überhaupt nicht angetastet werden könne. So einen Schmarrn kriegt nicht einmal ein Jurist hin, außer als Beispiel für eine sinnwidrige Auslegung. Am Rande sei bemerkt, dass ich es schon für ziemlich bräge halte, die Ironie nicht zu bemerken. Von dem einen oder anderen hier hätte ich luzideres erwartet.
Wegstaben V. schrieb: > > Da bekamm der säumige Mit-Eigentümer Fracksausen, und bezahlte dann genz > schnell seine Aussenstände. Das bezweifele ich. Für möglich halte ich es, dass er seine Außenstände eingezogen und daraus seine Verbindlichkeiten bedient hat.
Michael K. schrieb: > A. K. schrieb: >> vermessen. > > Einstimmige Beschlüsse müssen einstimmig sein, ausser sie sind nicht > einstimmig, dann müssen sie nicht mehr einstimmig sein. > Sinngemäß hatte ich das so geschrieben. > > Und DAS ist nicht als Satire erkennbar? > Verdammt, es steht schlimmer um uns als ich dachte ... > > Hat Herr Trump also mit seiner 'einfachen Sprache, die einfache Leute > ganz einfach verstehen' also recht? > Mehr ist bei uns auch nicht zu holen? > > Das ist bitter! Ich bin zwar nicht so sehr häufig Deiner Meinung, aber heute wundere ich mich, wie jemand überhaupt etwas anderes ernsthaft vertreten kann. Satire?
Percy N. schrieb: > Von dem einen oder anderen hier hätte ich > luzideres erwartet. Manchmal habe ich einfach anderes zu tun oder vor. ;) Namaste
Sven L. schrieb: > Da hat man dann Eigentum und kann es nicht Instandhalten, wegen eines > oder weniger Dummköpfe; alles unschön aber oft Alltag. Nun ja, es ist eben nicht nur dein Eigentum. Was du am Begriff "Gemeinschaft" leicht erkennen kannst. Sich dann zu beschweren dass man darüber nicht allein verfügen kann wie einem grade der Sinn steht ist etwas befremdlich. Daran kann man auch früher mal denken. Ich würde nicht mal mit jemand fremden gemeinsam ein Fahrrad besitzen wollen, geschweige denn ein Haus. Aber jeder liegt so wie er sich bettet.
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A. K. schrieb: > Zudem liegen die Verhältnisse etwas komplizierter, wenn einem Eigentümer > durch einen Beschluss kein Nachteil entsteht. Es gibt durchaus den Fall, wo ein Eigentümer einer Grundbucheintragung nicht zustimmen muss: Die Teilungsversteigerung. Einer der Eigentümer will verkaufen, der andere nicht. Nach Beantragung und positiven Entscheid (Oh, die Sonderregeln sind sooo spannend ;-) wird das unteilbare Vermögen 'Haus' in das teilbare Vermögen 'Geld' gewandelt. Nach Auffassung des Gerichtes entsteht dabei keinem ein Nachteil.
Michael K. schrieb: > > Es gibt durchaus den Fall, wo ein Eigentümer einer Grundbucheintragung > nicht zustimmen muss: Die Teilungsversteigerung. > Einer der Eigentümer will verkaufen, der andere nicht. > Nach Beantragung und positiven Entscheid (Oh, die Sonderregeln sind sooo > spannend ;-) wird das unteilbare Vermögen 'Haus' in das teilbare > Vermögen 'Geld' gewandelt. > Nach Auffassung des Gerichtes entsteht dabei keinem ein Nachteil. Du solltest zunächst einmal darlegen, was überhaupt versteigert werden soll. Ein Haus kommt dafür isoliert nicht in Betracht, es könnte allenfalls ein Grundstück versteigert werden, dessen wesentlicher Best durchaus das darauf errichtete Haus sein kann. Es könnte auch ein grundstücksgleiches Recht versteigert werden, zB in Form des Sondereigentums an Whg Nr 4711 sowie dem Miteigentumsanteil von xxx/yyy sowie dem Sondereigentum an der Sondereigentumfläche 08/15 gem Wohnungsgrundbuch. Und dann hast Du in der Tat einen Dir völlig unbekannten und unerwünschten Miteigentümer. Dagegen hilft Teilnahme an der Versteigerung. Es ist noch gar nicht so lange her, da konnte man in Deutschland überhaupt keine Grundstücke kaufen ...
Percy N. schrieb: > Du solltest zunächst einmal darlegen, was überhaupt versteigert werden > soll. > > Ein Haus kommt dafür isoliert nicht in Betracht, Ohne Wärmedämmung geht es? SCNR
Danke Jungs für die vielen Antworten! Also wir sind eine WEG, wo jeder der 17 Eigentümer einen gewissen Teil des Ganzen besitzt. Die Eigentümerin reinigt nicht mal das Stiegenhaus wie abgemacht nach Plan. aber das ist zu wenig um sie rauszuklagen. Dafür müsste sie heimlich Kannabis im Keller anbauen. Sie verhält sich generell so, daß sie zwar gerne sich äußert zu den anfallenden Themen, aber nie etwas unterschreibt. Sie kommt da immer erst mit ihrem Anwalt den wir noch nie gesehen haben. Wir haben eine professionelle Hausverwaltung, die aber leider unfähig/unwillig ist unsere Interessen zu vertreten gegenüber des Dorfes. Sie ist sogar so dreist, daß sie uns Eigentümer gegeneinander auspielen wollte bzgl dieser Straßengeschichte. Als die das einzige Angebot für die Erhaltung des Zaunes und Straße als beschlossen annahm und uns mitteilte wer die Arbeiten machen wird, haben mehrere Eigentümer den Hausverwalter angerufen, und ihn gebeten das sofort zu stoppen. Da erklärte er dem aktuellen Anrufer, er sei "der erste der sich beschwert in dieser Angelegeheit, und die anderen es für gut befinden". Alleine deswegen hätten wir den Hausverwalter schon fristlos entlassen sollen. Was hat der sich gedacht? das wir nicht miteinander reden? Bescheuert... Somit sind paar von uns zu dem Schluss gekommen, wir müssen dieses Straßenthema endlich nachhaltig abschließen, und die Gemeinschaft hat dem Verwalter per Beschluss gekündigt. Leider wird diese Kündigung erst mit Ende des Jahres gültig. Außerdem haben wir mit dem Dorf geredet, und sie überzeugt, da es eine Gemeindestraße ist, daß sie dafür zuständig sind, und wir nur für den Erhalt des Zaunes sorgen müssen. Das Dorf aber meint die Straße sei wegen unserer Böschung kaputtgegangen, die damals angeblich zu steil gebaut wurde, deshalb sollen bitte wir die Straße sanieren. Pattsituation. Dann kommt Dorf noch mit so "Gefahr in verzug" etc. es könnte sich ja jemand verletzen und runterfallen wegen dem durch die Schneeräumung durch das Dorf kaputtgemachtem Zaun. Das coole ist, die Straße und Randsteine gehen dort kaputt, wo die Straße auf unserem Grundstück zu weit drin ist. Durch die Bereinigung der Eigentumsverhältnisse würden wir zwar Grund verlieren, aber nie wieder mit der Straße zu tun haben. Oder ist das Dorf so oder so zuständig eine Gemeindestraße zu erhalten, egal wem das Straßengrundstück teilweise gehört? Langsam denke ich über Blumentröge aus Stahl nach, stelle sie genau an die Grenze, dann kann keiner mehr runterfallen, und das Dorf kann mich mal. Wie die Nachbarn auf der anderen Seite der Straße dann ausparken, daß werde ich mir dann immer mit nem Bier und Popcorn dann ansehen. Allercoolstes ist aber, daß dieses "Gefahr in Verzug" vom Hausverwalter in den Mund der Juristin des Dorfes gelegt wurde, welche dann unverzüglich handeln musste und uns zum Handeln auffordern musste. So ein Depp. 20 Jahre ist der Zaun nun da, 20 Jahre bröckelt die Straße, und bis letzten Jahres hat es kein Schwein interessiert. Wahrscheinlich will der bloß Druck machen und Geld an uns verdienen weil er die Baufirma bestimmt kennt.
Martin G. schrieb: > Oder ist das Dorf so oder so zuständig eine Gemeindestraße zu erhalten, > egal wem das Straßengrundstück teilweise gehört? Ich habe mit deinen Beiträgen ein Problem. Du stellst dich hier hin, als ob du zusammen mit dem Rest der Eigentümergemeinschaft die Weisheit mit Löffeln gefressen hättest und die Eigentümerin die Dumme ist, hast aber selbst keinerlei Ahnung. Da keimt in mir der Verdacht, daß die Eigentümerin vielleicht gar nicht so falsch liegt, eure Vorschläge zu blockieren. Wenn eine Strasse Schäden hat, passiert zunächst mal keine Sanierung, bis klar ist, wer für den Schaden verantwortlich ist, es wird höchstens Pfuschrepariert, eine Absperrung errichtet und ein Schild aufgestellt, so wie hier https://www.strassenbau.niedersachsen.de/projekte/bundesautobahnen/78346.html Der Streckenabschnitt ist seit 2010 defekt und bis heute nicht in Ordnung gebracht worden sondern per Geschwindigkeitsbeschränkgun auf 80 km/h verkehrssicher gemacht worden. Es ist offenkundig keine schlechte Idee, einen Anwalt hinzuzuziehen, so wie die Eigentümerin es ständig versucht. Dann musst aber auch du und der Rest der Eigentümergesellschaft sich dessen Vorgehensweise beugen.
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Und wenn die renitente Miteigentümerin zustimmen würde, wäre es dann sicher, dass die Gemeinde dieses Danaergeschenk auch annimmt? Die müssten mit dem Klammersack gepudert sein… Michael B. schrieb: > hast aber selbst keinerlei Ahnung. Da hat laberkopp wohl voll umfänglich Recht. Die ganze Geschichte ist so absurd, wie sie im Fach "Hausverwaltung" nur absurd sein kann. Und der Praktiker ist da schon einiges gewöhnt… Die einzigen, die sich über diesen ganzen Scheiß freuen können, sind die Rechtsanwälte… allerdings nur, was das Geld angeht. Ich würde mich bei so einem Job zu Tode langweilen.
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Michael B. schrieb: > Martin G. schrieb: >> Oder ist das Dorf so oder so zuständig eine Gemeindestraße zu erhalten, >> egal wem das Straßengrundstück teilweise gehört? > > Ich habe mit deinen Beiträgen ein Problem. > Du stellst dich hier hin, als ob du zusammen mit dem Rest der > Eigentümergemeinschaft die Weisheit mit Löffeln gefressen hättest und > die Eigentümerin die Dumme ist, > hast aber selbst keinerlei Ahnung. > > Da keimt in mir der Verdacht, daß die Eigentümerin vielleicht gar nicht > so falsch liegt, eure Vorschläge zu blockieren. > Was meinst du, warum wir die alte kündigen und eine neue profi Hausverwaltung anheuern? Damit diese absurde unendlich lange anhaltende Geschichte endlich mal richtig gelöst wird. Wir sind da alle zu kleine Kartoffeln, was das Wissen um die Rechtslage angeht. Das was wir bisher herausgefunden haben ist, daß damals die Einzugsbewilligung vom Dorf erteilt wurde, somit auch als "Mängelfrei" anzusehen ist, sprich Böschung ist OK. Warum die sich jetzt weigern die Straße zu erhalten ist wahscheinlich nur eine Geldfrage. Logisch und nett wäre ja, wenn sowieso die Straße vom Dorf benutzt wird, das das Dorf die Erhaltung macht und wir uns um den Zaun kümmern. Ist schon ziemlich doof, daß die damals auf unser Grundstück asfaltiert haben und selbst nichts davon gemerkt haben. Der Bürgermeister hat der Grenzbereinigung zugestimmt. Leider der Gemeinderat nicht. Wir haben mal nachgefragt, warum, und stellt sich raus, die haben die Geschichte nicht verstanden...
Martin G. schrieb: > Ist schon ziemlich doof, daß die damals auf unser Grundstück asfaltiert > haben und selbst nichts davon gemerkt haben. So etwas nennt sich Überbau; und ich hatte das Thema oben schon angeschnitten. > Der Bürgermeister hat der Grenzbereinigung zugestimmt. Leider der > Gemeinderat nicht. Wir haben mal nachgefragt, warum, und stellt sich > raus, die haben die Geschichte nicht verstanden... On solchen Fällen bittet man einen rechtskundigen Dritten, den Leuten zu verklagen, wo der Hammer hängt, zB einen Richter. Hat Euer Anwalt immer noch nicht geantwortet? Dann ist rs an der Zeit, sich um engagiertere Hilfe zu bemühen, zB in einem Fachforum für Feinstrumpfhosen?
Martin G. schrieb: > Leider der > Gemeinderat nicht. Wir haben mal nachgefragt, warum, und stellt sich > raus, die haben die Geschichte nicht verstanden... Die haben eben verstanden, dass es sich um ein echtes Danaergeschenk handelt - blöd sind die offenbar nicht…
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