allo mein Junior hat sich vor einigen Monaten ein PayPal Konto eröffnet und damit fleißig in der Bucht eingekauft Das Konto ist nie ins Minus gekommen und er hat jetzt noch über 50€ drauf jetzt hat PayPal das Konto eingeschränkt wegen verdächtiger Aktivitäten und möchte jetzt eine pass Kopie haben. dann werden sie rausfinden, dass er erst 16 ist und noch kein Konto haben darf. was wird PayPal machen, wen die das rausfinden? Ich habe ja eigentlich nichts dagegen, dass er das Konto hat.
Google nach: ausweis schwärzen und schwärze das GebDatum sowie das Bild mit.
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es muss aber alles klar leserlich sein die sind ja auch nicht doof und ausweisfälschen ist keine option
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Roman D. schrieb: > was wird PayPal machen, wen die das rausfinden? Was wohl? Sperren, bzw. wie PayPal das umschreibt, "einschränken". Wenn er Glück hat lassen sie ihn mit 18 wieder ein Konto eröffnen oder geben das alte frei. Das müssen sie aber nicht. > Ich habe ja eigentlich nichts dagegen, dass er das Konto hat. Das interessiert PayPal nicht. Sie wollen niemanden unter 18. Wenn du deinem Sohn eine Zahlungsmöglichkeit im Internet bereitstellen willst, dann besorge ihm ein Konto und eine Kreditkarte. Die DKB ermöglicht zum Beispiel Kontoinhabern zusätzlich Kinderkonten anzulegen https://www.dkb.de/privatkunden/u18/ Damit hat er die Möglichkeit per Überweisung oder per Kreditkarte zu zahlen. Im Gamingbereich nehmen viel Shops auch die Paysafecard und manche dubiosen andere Zahlungssysteme. Das wird er aber besser wissen als du.
Roman D. schrieb: > was wird PayPal machen, wen die das rausfinden? Geltendes Recht bzw. die AGB, die mit Erstellen des Kontos akzeptiert wurden, durchsetzen/einhalten. Und wenn PP sagt, man muss >=18 Jahre alt sein, sehe ich kein Problem darin, wenn PP das Konto sperrt.
also er kann in zukunft mein paypal konto nutzen. und wenn ich jetzt an paypal schreibe und sage das sie sein konto löschen sollen und das geld auf meines überweisen soller sollte das doch funktionieren oder?
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Roman D. schrieb: > also er kann in zukunft mein paypal konto nutzen. > und wenn ich jetzt an paypal schreibe und sage das sie sein konto > löschen sollen und das geld auf meines überweisen soller sollte das doch > funktionieren oder? Da könnte ja jeder kommen und das sagen.
Wenn das Konto nur eingeschränkt wurde ,kann er nicht mit Kleinbeträgen einkaufen bis es+1 Euro hat.
Roman D. schrieb: > wegen verdächtiger Aktivitäten Was hat er angestellt? Das hab ich in 13 Jahren PP nicht geschaft!
Max M. schrieb: > Roman D. schrieb: >> wegen verdächtiger Aktivitäten > > Was hat er angestellt? > Das hab ich in 13 Jahren PP nicht geschaft! nur bei ebay eingekauft und ab und zu was über ebay kleinanzeigen verkauft alles beträge unter 50€
Ruf den Support an und frag die, was du machen kannst. Mein Konto war auch mal wegen verdächtiger Aktivitäten eingeschränkt. Das hat auch geklappt.
Max M. schrieb: > Das hab ich in 13 Jahren PP nicht geschaft! Mein Paypal-Konto habe ich 2001 eröffnet und ausser den damals online eingetippten Daten wollten sie nie irgendwelche Informationen haben. Bis vor einem halben Jahr. Ich hatte entrümpelt und einigen alten Kram verkauft. Banküberweisung oder Cash bei Abholung macht ja heute keiner mehr, es muss unbedingt dieses beschissene Paypal sein. Irgendwann kam eine Mail, ich hätte ja während der letzten 18 Monate Zahlungen im Gesamtwert von 1800 Euro empfangen und das Konto sei nun wegen der "geltenden Vorschriften" in Bezug auf Geldwäsche gesperrt. Also genau die Sorte Mails wie man sie regelmässig als gefälschte Phishing-Mail erhält. Letztendlich brauchten sie die Adresse unter der ich gemeldet bin, damit war die Sache erledigt. Personalausweis oder PostIdent (Videochat mit Igor aus der Ukraine) war immer noch nicht nötig.
Roman D. schrieb: > jetzt hat PayPal das Konto eingeschränkt wegen verdächtiger Aktivitäten > und möchte jetzt eine pass Kopie haben. Du könntest Paypal als erstes drauf hinweisen, dass das illegal ist. Siehe Personalausweisgesetz, Kurzum: Man darf keine Kopie von dir verlangen. Ich hatte den Terz mal. Sich authentifizieren/ausweisen muss man, aber Kopie ist nicht. Vielleicht gilt das für den Pass nicht, aber das müssen die ja nicht wissen. Ich würde einfach Paypal mitteilen, dass du bevollmächtigt bist, und alles unter deiner Kontrolle geschieht. Leider ist es zumindest bei uns so, dass Paypal sich des öfteren nicht an lokales Recht hält, weil die zuständige Filiale in Singapore sitzt. Und leider blockiert Paypal gerne mal Konten, und zieht wiederholt Gebühren ein, wenn sich Käufer mal nicht dran erinnern können, wo sie ihre Kreditkarte benutzt haben. Da sie offenbar keiner Bankenaufsicht unterliegen, können sie wohl ziemlich machen, was sie wollen, allerdings denke ich, dass das innerhalb der EU besser kontrolliert ist.
Martin S. schrieb: > Du könntest Paypal als erstes drauf hinweisen, dass das illegal ist. > Siehe Personalausweisgesetz, Kurzum: Man darf keine Kopie von dir > verlangen. Stimmt nicht. Dazu $20 PAuswG: "2) Der Ausweis darf nur vom Ausweisinhaber oder von anderen Personen mit Zustimmung des Ausweisinhabers in der Weise abgelichtet werden, dass die Ablichtung eindeutig und dauerhaft als Kopie erkennbar ist. Andere Personen als der Ausweisinhaber dürfen die Kopie nicht an Dritte weitergeben. Werden durch Ablichtung personenbezogene Daten aus dem Personalausweis erhoben oder verarbeitet, so darf die datenerhebende oder -verarbeitende Stelle dies nur mit Einwilligung des Ausweisinhabers tun. Die Vorschriften des allgemeinen Datenschutzrechts über die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten bleiben unberührt." Man muss die Kopie nur Kennzeichnen oder die Qualität der Kopie ist so schlecht, das jeder von einer Kopie ausgehen würde. Am besten den Link mal durchlesen, gerade was das Geldwäschegesetz angeht (Paypal ist Finanzdienstleister). https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/ldi-nrw-personalausweis-kopieren-oftmals-nach-dsgvo-verboten/
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Genau. Das mit dem "keine Kopien anfertigen" war ein Mythos der aus irgendeinem Grund von Forum zu Forum verbreitet wurde. Teilweise haben Verbraucherschützer das aufgenommen, als Argument um seinen Ausweis nicht bei möglicherweise dubiosen Stellen zu geben die Identitätsdiebstahl begehen könnten. Aber von Gesetzes her sollte schon das Kopieren in Schwarz-Weiss locker ausreichen um die Klausel "als Kopie erkennbar" zu erfüllen. Des weiteren ist sowas nicht unüblich. Die KFW Bank z.B. hat jedes mal, wenn ich die Immartikulationsbescheinigung abgegeben habe, durch die Partnerbankfiliale, eine Kopie des Ausweises machen lassen. Das Geldwäschegesetz ist ein ganz anderes Thema. Das kommt wirklich automatisch bei 1800€ Umsatz (und wenn man nicht reagiert, wird bei 2000€ wahrscheinlich gesperrt). Man kommt allerdings garnicht in diese Situation wenn man das Paypal Konto mit einem Girokonto zu verbunden hat (also den Bankeinzug erlaubt). Denn dabei wird eine automatische Identitätsprüfung durchgeführt indem Paypal ein paar Cent einzuziehen versucht. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Bank des Girokontos eben eine richtige Indentitätsprüfung durchgeführt hat.
und wenn er jetzt versucht das paypal konto mit eiinem konto zu verknüpfen wird paypal die sperrung dan aufheben?
Alex G. schrieb: > Genau. Das mit dem "keine Kopien anfertigen" war ein Mythos der aus > irgendeinem Grund von Forum zu Forum verbreitet wurde. Teilweise haben > Verbraucherschützer das aufgenommen, als Argument um seinen Ausweis > nicht bei möglicherweise dubiosen Stellen zu geben die > Identitätsdiebstahl begehen könnten. Bla bla bla. Lest euch doch das ganze nochmal genau durch. Der Punkt ist, dass der Ausweisinhaber nicht genötigt werden darf, eine Kopie anzufertigen. Dazu kommt noch ein triftiger Knackpunkt der DSGVO, denn die Nummer auf dem Perso ist ein personenbezogenes Datum. Wenn Paypal der Meinung ist, dass hier ein allenfalls stärkeres 'Geldwäschegesetz' anwendbar wäre, dann sollten sie dafür auch triftige Indizien liefern. Nach wie vor sind sie hier kein entsprechender Kontrolle unterliegendes Finanzinstitut. Schon mal probiert, einen gültigen Auszug von Paypal fürs Steueramt zu bekommen? Nach dem obigem Bildschirmfoto ist meine Meinung mal wieder bestätigt: Einmal Sauladen, immer Sauladen. Die sog. Rechtsabteilung von Paypal ist ein schlechter Witz, offenbar gilt immer noch 'money first' und die Nutzungsbedingungen interpretieren sie auch nach ihrem eigenen Gusto. Hat sich wohl auch nicht viel an der schmierigen Taktik geändert, und der Support ist wohl immer noch unterirdisch, in dem Fall noch arrogant. Aber was schreibe ich, das Netz ist voll davon. Ganz schön dreist, für einen Quasimonopolisten, der kräftig abkassiert, Konten gerne mal willkürlich sperrt, und keiner wirklichen Kontrolle unterliegt. Als Zahlungsdienstleister sind sie für mich schon seit Jahren gestorben. Wer kassiert, soll wenigstens eine sichere API/Webseite bereitstellen und anständig warten, wenn er schon nicht in der Lage ist, den Support eines üblichen Finanzdienstleisters zu stemmen.
Roman D. schrieb: > und wenn er jetzt versucht das paypal konto mit eiinem konto zu > verknüpfen > wird paypal die sperrung dan aufheben? Sein Konto wurde doch wegen "verdächtigen Aktivitäten" eingeschränkt. Das ist meines Wissens nach, unter anderem wenn man Geld von zu vielen unterschiedlichen Personen bekommt (insbesondere wenn per paypal-friends überwiesen). Kenne jedenfalls jemand bei dem das so gekommen ist. Wenn es um das Geldwäschegesetz geht, steht das auch recht klar formuliert im Einschränkungsgrund. Wenn ich mich nicht ganz irre wird einem dann auch tatsächlich die Kontoverknüpfung angeboten.
Martin S. schrieb: > Da sie offenbar keiner Bankenaufsicht unterliegen, > können sie wohl ziemlich machen, was sie wollen, Rein formal unterliegt Paypal der Luxemburgischen Bankenaufsicht. Martin S. schrieb: > Als Zahlungsdienstleister sind sie für mich schon seit > Jahren gestorben. Ich habe mir vor Jahren die Geschäftsbedingungen von Paypal geladen und nach kurzem Lesen entschieden, dass ich mit denen nichts zu tun haben will. Zu ebay habe ich auch eine Meinung, so dass ich auch da ohne auskommen muß.
Alex G. schrieb: > Genau. Das mit dem "keine Kopien anfertigen" war ein Mythos der aus > irgendeinem Grund von Forum zu Forum verbreitet wurde. Jein. Da gab's mal ein Urteik in Niedersachsen, wo ein Autohändler massenweise Ausweiskopien gespeichert hatt und dem gerichtlich beschieden wurde, dass das rechtswidrig sei: http://www.ra-ehlenz.de/2013/11/28/personalausweise-kopieren-verboten/ ABER: Das ist eine ziemlich spezielle Konstellation, denn die bemängelten Ausweiskopien waren nach Abwicklung des Geschäfts schlicht überflüssig. Und bei Banken sieht das noch ganz anders aus, die hängen auch am Geldwäschegesetz (lustige Vorstellung, dass die Geldwäsche in D sogar gesetzlich geregelt wäre, aber nein, vollständig heißt es ja "Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten"). Da steht in § 8 Abs. 2 drin: "...haben die Verpflichteten das Recht und die Pflicht, vollständige Kopien dieser Dokumente oder Unterlagen anzufertigen oder sie vollständig optisch digitalisiert zu erfassen." Und damit sind tatsächlich Ausweisdokumente gemeint, das wird in § 12 erklärt. Und auf dieses Geldwäschegesetz wird beispielsweise auch in §111 Telekommunikationsgesetz verwiesen, wo drinsteht, was die Mobilfunkanbieter bei Prepaid-Verträgern speichern müssen - aber nur bei Prepaid... So ganz übersichtlich ist das aber wirklich nicht. Jedenfalls ist PayPal eine Bank, und die darf Ausweiskopien machen.
Ausweiskopie nur ansehen und dann löschen ist rechtlich eines, sie speichern etwas anderes. Dann kommt noch hinzu, welche Information davon man ggf speichert, und was für eine Institution man darstellt.
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Matthias L. schrieb: > Jedenfalls ist PayPal eine Bank, und die darf Ausweiskopien machen. Fred P. schrieb: > Rein formal unterliegt Paypal der Luxemburgischen Bankenaufsicht. Ja, 'formal' seit 2017. Ich habe davon nur bisher nichts gemerkt. Es ist eben nicht einheitlich geregelt. In der Schweiz unterliegt Paypal nicht der Finma-Aufsicht und läuft als Zahlungsdienstleister. Wo die Daten gespeichert sind, ist intransparent, bzw. schert man sich sowieso nicht um Datenschutz. Auf jeden Fall kann man sich als Nutzer auf eine andere Art der Authentifizierung berufen. Habe ich genauso gemacht. Sogar auch bei einer Bank, die mir nicht gemäss Datenschutzverordnung Auskunft geben konnte, wie die Daten gespeichert sind. Die DSGVO ist offenbar stark genug. Und wenn man sich weigert, ist auch eine Bank nicht berechtigt, Summen willkürlich einzufrieren oder zu blockieren. Paypal ist in den USA/CH also ein reiner Zahlungsdienstleister, Geldwäsche interessiert die da kaum, wird aber gern bei blockierten Konten vorgeschoben um dicke Summen einzufrieren oder gar zu kassieren. Ist auch bei mir schon vorgekommen, dass plötzlich Datensätze verschwunden sind. Hat man einen Disput, für den sich je nach Auslegung Paypal USA/Singapore oder USA zuständig fühlt, ist man so richtig gelackmeiert. Ein befreundeter Anwalt meinte damals: Schreib's ab, wir können da nichts machen. Vom Support (englisch) kamen damals ähnlich arrogante bis beleidigende Statements wie oben. Einem Bekannten wurde in einer ähnlichen Situation sogar unverhohlen mit "empfindlichem Rating" gedroht. Gibt also einige Dossiers über Paypal, aber wir weichen weiter vom Thema ab. Ich hätte ja nur gehofft, dass seit 2017 etwas Qualität in den Laden gekeult würde. Ich kann mir in diesem Fall schon vorstellen, warum Paypal so dreckig reagiert: Eigentlich obliegt ihnen - als Bank - zu prüfen, ob jemand mündig ist. Den Aufwand möchten sie aber nicht treiben, bzw. offenbar nur mit KI und mit ihrer alten Masche: Einfach mal alles blockieren, dann schikanieren, dann dem Nutzer Betrügerei andichten. Macht sowas eine seriöse Bank?
tja da kann man wohl nichts machen wie soll man bitte die rechts abteilung von paypal kontaktieren wenn nicht mal der normale support mit einem vernüngftig redet.
A. K. schrieb: > Ausweiskopie nur ansehen und dann löschen ist rechtlich eines, sie > speichern etwas anderes. Dann kommt noch hinzu, welche Information davon > man ggf speichert, und was für eine Institution man darstellt. Wenn es darauf ankommt, die Ausweisvorlage zu dokumentieren, wird neben den relevanten personenbezogenen Daten üblicherweise erfasst Art (BPA/RP), Seriennummer und Ausstellungsdatum nebst ausstelkender Behörde. Etwa: "Es erschien heute Herr Manfred Meyer geb Meyer geb 52. Oktember 3517 in Telepolsk ausgewiesen durch BPA Nummer xxxyyy vom xx.yy.zzzz der Gemeindeverwaltung, Palma de Mallorca und erklärte ..."
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