Bei Check24 habe ich mir eine ganze Reihe von Versicherungen mit Konditionen anzeigen lassen. Es bleibt aber noch eine Frage: gibt es eine Bagatellgrenze bei der die Versicherung nicht mehr einspringt (z. B. der Vermieter klagt(!) auf 20 Euro Schadensersatz wg. angeblichen Schadens an einem Fenster)? Wer war schon in der Situation, in der die Versicherung nicht einsprang?
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Hat jemand einen Tipp für eine Rechtschutz? Suche auch eine gute.
Michael schrieb: > Bei Check24 habe ich mir eine ganze Reihe von Versicherungen mit > Konditionen anzeigen lassen. Es bleibt aber noch eine Frage: gibt es > eine Bagatellgrenze bei der die Versicherung nicht mehr einspringt (z. > B. der Vermieter klagt(!) auf 20 Euro Schadensersatz wg. angeblichen > Schadens an einem Fenster)? > > Wer war schon in der Situation, in der die Versicherung nicht einsprang? Verstoss gegen die aktuellen Nutzungsbedingungen, hier wird nur über Technik etc. diskutiert: https://www.mikrocontroller.net/wikisoftware/index.php?title=Hilfe%3AForum_Nutzungsbedingungen&type=revision&diff=100685&oldid=99263 Bitte diesen Schleichwerbungsthread sofort schliessen.
Michael schrieb: > gibt es > eine Bagatellgrenze bei der die Versicherung nicht mehr einspringt (z. > B. der Vermieter klagt(!) auf 20 Euro Schadensersatz wg. angeblichen > Schadens an einem Fenster)? Die allermeisten Rechtsschutzversicherungen haben eine Selbstbeteiligung, häufig 150€. Davon abgesehen, hast du dich einmal gefragt, wie hoch die Anwalts- und Gerichtskosten für 20€ Streitwert sind. Kannst du im Internet googeln, sind keine 20€ für alles. Welcher Anwalt wird für 5€ Verdienst tätig? Deshalb ist es ja so schwer, für kleinere Sachen einen Anwalt zu finden, obwohl wir gerade bei Anwälten keinen FKM haben. Selbst 1000€ Streitwert ist für viele Anwälte zu niedrig. Sorgen haben die Leute. In den großen Städten mit Wohnungsnot denken die meisten Leute nicht darüber nach, wie sie den Vermieter wegen 20€ vor Gericht zerren können sondern eher, wie sie die Sache aus der Welt schaffen können ohne beim Vermieter negativ aufzufallen.
@ Lötkolben Hast du einen konkreten Grund, warum du eine Rechtsschutzversicherung suchst?
Michael schrieb: > @ Lötkolben > > Hast du einen konkreten Grund, warum du eine Rechtsschutzversicherung > suchst? Nein einfach zur Sicherheit um zukünftig bei bedarf meine Rechte einzufordern. Anwälte können extrem teuer werden. Bekannte müssten ohne Rechtsschutz nur für ein Telefongespräch 500€ zahlen. Teilweise verhalten sich diese Anwälte wie Mafiosi
Lötkolben schrieb: > Michael schrieb: >> @ Lötkolben >> >> Hast du einen konkreten Grund, warum du eine Rechtsschutzversicherung >> suchst? > > Nein einfach zur Sicherheit um zukünftig bei bedarf meine Rechte > einzufordern. Anwälte können extrem teuer werden. Bekannte müssten ohne > Rechtsschutz nur für ein Telefongespräch 500€ zahlen. > Teilweise verhalten sich diese Anwälte wie Mafiosi Krass. Vermutlich war der Streitwert entsprechend hoch.
Lötkolben schrieb: > Michael schrieb: > @ Lötkolben > Hast du einen konkreten Grund, warum du eine Rechtsschutzversicherung > suchst? > > Nein einfach zur Sicherheit um zukünftig bei bedarf meine Rechte > einzufordern. Anwälte können extrem teuer werden. Bekannte müssten ohne > Rechtsschutz nur für ein Telefongespräch 500€ zahlen. Teilweise > verhalten sich diese Anwälte wie Mafiosi Völliger Blödsinn. Du wirst mit deiner Begründung so ein spinner, der alles und jeden verklagen will. Versicherungen machen das nicht mit und schmeißen dich raus. Das wars dann und keine nimmt dich mehr.
Könnte mir einer noch erklären, was genau eine Rechtsschutzversicherung ist?
Wie man Google benutzt weißt du aber? Gruß, Thorsten
Holger F. schrieb: > Lötkolben schrieb: > Michael schrieb: > @ Lötkolben > Hast du einen konkreten Grund, warum du eine Rechtsschutzversicherung > suchst? > Nein einfach zur Sicherheit um zukünftig bei bedarf meine Rechte > einzufordern. Anwälte können extrem teuer werden. Bekannte müssten ohne > Rechtsschutz nur für ein Telefongespräch 500€ zahlen. Teilweise > verhalten sich diese Anwälte wie Mafiosi > > Völliger Blödsinn. Du wirst mit deiner Begründung so ein spinner, der > alles und jeden verklagen will. Versicherungen machen das nicht mit und > schmeißen dich raus. Das wars dann und keine nimmt dich mehr. Hä? Was hast du den für ein Problem . Ich sehe die Versicherung als Schutz an den ich am besten nie brauche aber wenn ich Probleme habe Gott sei dank habe. Weißt du wie schnell es sein kann das man zum Anwalt muss!!? Prkrempler, Werkstatt... was machst du dann ohne rechtschutz? 2000€ für den Anwalt bezahlen oder mit einer Delle 1000€ kostet leben?!
Holger F. schrieb: > Lötkolben schrieb: > Michael schrieb: > @ Lötkolben > Hast du einen konkreten Grund, warum du eine Rechtsschutzversicherung > suchst? > Nein einfach zur Sicherheit um zukünftig bei bedarf meine Rechte > einzufordern. Anwälte können extrem teuer werden. Bekannte müssten ohne > Rechtsschutz nur für ein Telefongespräch 500€ zahlen. Teilweise > verhalten sich diese Anwälte wie Mafiosi > > Völliger Blödsinn. Du wirst mit deiner Begründung so ein spinner, der > alles und jeden verklagen will. Versicherungen machen das nicht mit und > schmeißen dich raus. Das wars dann und keine nimmt dich mehr. Schön das du so ein Hellseher bist und weißt was für ein“Spinner“ ich bin. Solche besserwisser wie du gehen mir gehörig auf den Pinsel. Wenn jemand deine Sachen zerstört will ich mal sehen wie Dir das egal ist.
Spar dir das Geld. Du musst erstens selbst über relevante Rechte Bescheid wissen. Eine Versicherung kann dir diese Arbeit nicht abnehmen. Du musst zweitens selbst lernen deinen Fall objektiv einschätzen zu können. Also die Frage, ob ein Prozess für dich sinnvoll ist oder ob man die Sache bei sich beruhen lassen sollte. Einen Prozess sollte man nur lostreten, wenn man zu 99% weiß, dass man die Sache gewinnen wird. Es rennen viele Streitkasper zu schnell zu irgendwelchen Anwälten, die ihre persönliche Meinung mit der Rechtslage verwechseln. Oder die einfach kleingeistige Streitereien um Maschendrahtzäune, Knallerbsensträucher und Gartenzwerge eskalieren, weil sie selbst unfähig sind, diese Probleme auf einfache Weise beizulegen, und sich Anwälte nun noch eine goldene Nase an diesen Idioten verdienen. Vor dem Amtsgericht kann man sich noch selbst vertreten. Die meisten Zivilsachen werden vor Amtsgerichten geklärt. Anwälte reißen sich bei kleinen Streitwerten ohnehin keinen Arm für dich aus und schließen eher Vergleiche die für dich nicht von Vorteil sind. Dann gibt's nämlich für die nochmal eine Vergleichsgebühr. Wenn du einfach 100% gewinnst, gibt's hingegen nichts. Manche Anwälte agieren außerdem so derart unfähig, dass es besser für dich gewesen wäre du hättest dich einfach selbst vertreten. Man staunt manchmal wenn man hört welch eigentlich klare Sachverhalte nach Lehrbuch von denen nicht im Interesse des Mandanten verbockt wurden. Das einzige Problem, wenn du dich selbst vertrittst: Deine Kosten lassen sich nicht so ansetzen wie mit einem Anwalt, was bei Vergleichen nachteilig ist, da dabei die Kosten i.d.R. zwischen den Parteien gesplittet werden. Wenn du weißt, dass du 100% oder sagen wir 99% im Recht bist UND das zweifelsfrei beweisen kannst, kann dir das aber egal sein - du musst dich auf keinen Vergleich einlassen. Je größer der Streitwert, desto eher stellt dieses Ungleichgewicht bei Selbstvertretung natürlich ein Risiko dar, sodass ein Anwalt allein deshalb empfehlenswert ist. Diesem sollte man dann aber klare Vorgaben in der Sache und der Prozessführung machen, um zu verhindern, dass der Anwalt an seine Tasche denkt und nicht an deine Interessen.
PS: Es gibt Portale (Frag einen Anwalt u.ä.) da kannst du für noch überschaubares Geld (Größenordnung 50 Euro) eine erste rechtliche Einschätzung deines Falls von Anwälten bekommen. Damit kannst du dann weiter selbst entscheiden was du danach tust. Das ist i.d.R. billiger als monatlich an eine Rechtsschutzversicherung Beiträge zahlen. Und, kein Streitfall, keine Kosten.
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du solltest einen Tarif ohne Selbstbeteiligung nehmen und achte auf die Vertragsbedingungen meist gibt es nach 2 Fällen pro Jahr ein Sonderkündigungsrecht.
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Michael schrieb: > Es bleibt aber noch eine Frage: gibt es > eine Bagatellgrenze bei der die Versicherung nicht mehr einspringt (z. > B. der Vermieter klagt(!) auf 20 Euro Schadensersatz wg. angeblichen > Schadens an einem Fenster)? Jens P. schrieb: > Die allermeisten Rechtsschutzversicherungen haben eine > Selbstbeteiligung, häufig 150€. Davon abgesehen, hast du dich einmal > gefragt, wie hoch die Anwalts- und Gerichtskosten für 20€ Streitwert > sind. Kannst du im Internet googeln, sind keine 20€ für alles. Wegen 20€ fange ich keinen großen Rechtsstreit an. Es gibt für relativ kleines Geld eine Beratung durch Mieter-Vereine. Die kosten aber mehr als 20€/Jahr. Je mehr Du als Rechtsschutz brauchst, bzw. glaubst zu brauchen desto teurer wird es. Selbstbeteiligung - die 150€ ist glaube ich eine gute Marke, ist üblich. Ich habe nur eine Verkehrsrechtsschutz-Versicherung - ohne Selbstbeteiligung - noch nie gebraucht. Wegen eines Verwarnungsgeldes von 30€ ohne Punkte, weil ich etwas zu schnell war, fange ich keinen Rechtsstreit an, es sei denn, ich kann das garantiert nicht gewesen sein. Sonst bei solchen Versicherungen das Kleingedruckte lesen und sich vorher fragen, was brauche ich wirklich. Aber das merkt man oft erst, wenn es zu spät ist! Wer wegen 20€ sich überlegt einen Rechtsstreit anzufangen, dem ist eh nicht mehr zu helfen.
Beitrag #5898536 wurde von einem Moderator gelöscht.
Michael schrieb: > Bei Check24 habe ich mir eine ganze Reihe von Versicherungen mit > Konditionen anzeigen lassen. Von diesen Vermittlungsdiensten solltest du dich fern halten, weil die viel zu teuer sind. Suche nach "Rechtsschutzversicherung direkt". Dann findest du auch seriöse (Grinz) Angebote. > Es bleibt aber noch eine Frage: gibt es > eine Bagatellgrenze bei der die Versicherung nicht mehr einspringt (z. > B. der Vermieter klagt(!) auf 20 Euro Schadensersatz wg. angeblichen > Schadens an einem Fenster)? Für so einen Fall ist die eigene private Haftpflichtversicherung der richtige Ansprechpartner. Solche Bagatellbeträge regulieren die meist ganz unbürokratisch und wenn die der Meinung sind, dass die Forderung unbegründet ist, klagen die eben für einen. Meist sind es formale Gründe. Eine Forderung muss nämlich nachweislich BEZIFFERT werden. D.h. ein Gutachten oder eine Reparaturrechnung muss der Gläubiger vorlegen. Einfach mal so einen Betrag verlangen geht bei Gericht totsicher in die Hose. > Wer war schon in der Situation, in der die Versicherung nicht einsprang? KLar, wenn die Versicherung keine Aussicht auf Erfolg sah, aber das hat weniger mit der Schadenshöhe sondern mit den Umständen zu tun. Schließlich muss der Gläubiger seine Forderung ja notfalls auch beweisen. Lötkolben schrieb: > Hat jemand einen Tipp für eine Rechtschutz? Teuer sind Vollpakete, aber man kann sich das oft Bedarfsgerecht zusammen stellen, so das man nur für die dicken Kosten (Prozesskosten) abgesichert ist. Beratung kann man billiger (ca.30-100Euro/Jahr) über Mietvereine (Beachten:Mindestmitgliedschaft 2 Jahre) bekommen. Außerdem kann man dann mehrere Anwälte (ähnlich wie bei Ärzten) konsultieren, wenn man eine zweite, dritte,...Meinung haben will. Normaler Rechtsschutz bezahlt nur EINEN Anwalt, die Versicherer bieten aber häufig eine Kundenrechtsberatung Light an. Wenn nämlich das Recht immer so klar und eindeutig wäre, warum wird dann überhaupt Prozessiert? Einer kann doch nur gewinnen. Gewinnen tun immer nur die Anwälte durch ihre Gebührenordnungen. Egal ob man gewinnt oder verliert. Da fehlt es klar an Motivation. Der Rechtssuchende ist dann der Dumme. Rechtschutz mit Beratung ist bei den Versicherer natürlich teurer. Noch was: Wenn es um die eigene Bude als Ganzes geht, ist der Streitwert immer die Jahresbruttomiete, damit auch alle gut dran verdienen. ;) Jens P. schrieb: > Welcher > Anwalt wird für 5€ Verdienst tätig? Nach der Gebührenordnung geht das Anwaltshonorar bei ca. 200 Euro los. Die bekommen schon ihre Kohle. Im Internet gibts Rechtsrat schon für weniger, sogar mit ein bis zwei Nachfragen. > Deshalb ist es ja so schwer, für > kleinere Sachen einen Anwalt zu finden, obwohl wir gerade bei Anwälten > keinen FKM haben. Für Streitwerte unterhalb 5000Euro braucht man auch keinen, aber für das Amtsgericht (1.Instanz) gilt eine Mindeststreitwert von 500 Euro, es sei denn der Streit ist von grundsätzlicher Bedeutung. Eine Klage vom Vermieter wird also mit hinreichender Wahrscheinlich für diesen Bagatellbetrag vom Gericht abgewiesen. > Selbst 1000€ Streitwert ist für viele Anwälte zu > niedrig. Die, die das machen, machen das um besser mit ausgefüllt zu sein. Die Kanzlei kostet nämlich auch Geld. Lötkolben schrieb: > Bekannte müssten ohne > Rechtsschutz nur für ein Telefongespräch 500€ zahlen. Die haben dir einen Bären aufgebunden oder du hast was falsch verstanden. Für Schreib und Telefondienste bekommen Anwälte nach Gebührenordnung nur einen pauschalen Kostenersatz von ca. 20 Euro, egal wie hoch der Streitwert ist. Holger F. schrieb: > Versicherungen machen das nicht mit und > schmeißen dich raus. Das wars dann und keine nimmt dich mehr. Wenn ein Versicherungsnehmer eine weiße Weste hat bekommt er jede Versicherung. Wenn in einem überschaubaren Zeitraum zu viele Fälle gemeldet wurden, dann kann es passieren, dass die Versicherung nach dem letzten Fall die Versicherung kündigt. (Mir mal passiert). Dann wird man von der Branche wie ein Versicherungsbetrüger behandelt und wird auch wenigstens zwei Jahre keine neue Versicherung abschließen können. Wie die das wissen können? Zum einen wird danach im Antrag gefragt und zum anderen ist die Branche vernetzt und das nicht erst seit gestern. Michael schrieb: > Könnte mir einer noch erklären, was genau eine Rechtsschutzversicherung > ist? Je nach Vertragsumfang berät eine Versicherung oder tritt für die Kosten eines Rechtsstreits ein, wenn dieser verloren geht, ansonsten muss der Verlierer für die Kosten aufkommen (vereinfacht ausgedrückt). Kosten können Vorprozessual oder Prozessual sein. Auch Gutachterkosten oder Detektivkosten und Reisekosten werden übernommen. Der Streitwert wird NICHT übernommen. Michael schrieb im Beitrag #5898455: > Was ist eine Versicherung? Die Abwälzung von Lebensrisiken gegen Bezahlung an eine Versicherungsgesellschaft. Ansonsten haftet man für Schäden, die man verursacht hat, mit seinem ganzen Vermögen, mit Gläubiger-Titel bis zu 30 Jahre. Eine Privatinsolvenz wird da dann auch nicht helfen, weil die Auflagen ziemlich heftig sind. Wenn man da unsicher ist, kann man sich auch bei der Verbraucherberatung die passende Versicherung aufschwatzen lassen.
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Beitrag #5898559 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #5898566 wurde von einem Moderator gelöscht.
Dr.Who schrieb: > Für Streitwerte unterhalb 5000Euro braucht man auch keinen, aber > für das Amtsgericht (1.Instanz) gilt eine Mindeststreitwert von > 500 Euro, es sei denn der Streit ist von grundsätzlicher Bedeutung. > Eine Klage vom Vermieter wird also mit hinreichender Wahrscheinlich > für diesen Bagatellbetrag vom Gericht abgewiesen. Einen Mindeststreitwert gibt es nicht. Das kann ich dir aus eigener Erfahrung versichern. Einfach mal so Klagen abweisen geht auch nicht, außer in Tackatuckaland wo sich Präsident und Diktator Mumbazumbi der 3. noch persönlich um die Rechtssprechung kümmert. Es gibt Schwellen bei der Berechnung der Gerichtskosten, da taucht 500 Euro auf.
Beitrag #5898587 wurde von einem Moderator gelöscht.
Michael schrieb: > (z. > B. der Vermieter klagt(!) auf 20 Euro Schadensersatz wg. angeblichen > Schadens an einem Fenster)? Übrigens, es gilt der Grundsatz: Wer etwas behauptet muss es auch beweisen. Ein Vermieter als Kläger müsste beweisen, dass ein Schaden vorliegt und dass der Mieter diesen Schaden verursacht hat. Wenn er nur unqualifiziert behauptet ("der Mieter war's!"), kann der Mieter auch unqualifiziert bestreiten ("Ich war's nicht!"). Natürlich nur, wenn der Mieter wirklich keinen Schaden verursacht hat. Der Mieter muss nicht beweisen, dass er den Schaden nicht verursacht hat. Aber wenn der Mieter das könnte (z.B. Einzugsfotos), natürlich umso besser. Das Gericht wird im Zweifel die Klage abweisen, wenn der Vermieter nicht hinreichend beweisen kann, dass der Mieter einen Schaden verursacht hat, da der Vermieter hier beweispflichtig wäre.
Sunshine schrieb: > Das Gericht wird > im Zweifel die Klage abweisen, wenn der Vermieter nicht hinreichend > beweisen kann, dass der Mieter einen Schaden verursacht hat, da der > Vermieter hier beweispflichtig wäre. Leider sind solche Streitigkeiten der Anlass für eine Eigenbedarfskündigung. Einen zulässigen Begünstigten wird der Vermieter, sofern es keine GmbH oder AG (Wohnungskonzerne) ist, wohl haben. Wegen Eigenbedarf haben 2018 über 80000 schon ihre (meist günstige) Wohnung verloren. Allerdings werden da auch einige Vorgeschobene dabei gewesen sein und der Mieter muss das beweisen. Auf die Anbietpflicht sollte man achten.
Dr.Who schrieb: > Leider sind solche Streitigkeiten der Anlass für eine > Eigenbedarfskündigung. Wenn ein Vermieter auf 20€ klagt, dann dürfte es egal sein, wie der Prozess ausgeht. Das Verhältnis ist so oder so zerrüttet.
Bei vorgetäuschtem Eigenbedarf macht sich der Vermieter strafbar und muss auch mit Schadensersatzforderungen rechnen.
Sunshine schrieb: > Einen Prozess sollte man nur > lostreten, wenn man zu 99% weiß, dass man die Sache gewinnen wird. Es kann auch dann sinnvoll sein, einen Anwalt hinzu zu ziehen, wenn man schon weiss, dass man nicht zu 99% gewinnt. Beispielsweise um Schlimmeres zu verhindern. Auch wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat und auch wenn der Anwalt Geld kostet. Freilich nicht bei 20€.
A. K. schrieb: > Es kann auch dann sinnvoll sein, einen Anwalt hinzu zu ziehen, wenn man > schon weiss, dass man nicht zu 99% gewinnt. Beispielsweise um > Schlimmeres zu verhindern. Auch wenn man keine Rechtsschutzversicherung > hat und auch wenn der Anwalt Geld kostet. Freilich nicht bei 20€. Für den Anwalt macht das bestimmt Sinn :)
Sunshine schrieb: > Für den Anwalt macht das bestimmt Sinn :) Als Fachmann eines Themas, forenpassend käme da etwa Elektronik in Frage, begegnet man ab und zu Leuten, deren Selbsteinschätzung das Niveau ihrer Kenntnisse ein wenig sehr überschreitet. Daraus den Schluss zu ziehen, dass man selbst in anderen Fachbereichen einen ähnlichen Eindruck erwecken könne, geht zwar gegen das Selbstverständnis gestandener Ingenieure, ist aber trotzdem nicht verkehrt. Hybris ist nicht nur eine Software von SAP.
A. K. schrieb: > Sunshine schrieb: >> Für den Anwalt macht das bestimmt Sinn :) > > Als Fachmann eines Themas, forenpassend käme da etwa Elektronik in > Frage, begegnet man ab und zu Leuten, deren Selbsteinschätzung das > Niveau ihrer Kenntnisse ein wenig sehr überschreitet. Daraus den Schluss > zu ziehen, dass man selbst in anderen Fachbereichen einen ähnlichen > Eindruck erwecken könne, geht zwar gegen das Selbstverständnis > gestandener Ingenieure, ist aber trotzdem nicht verkehrt. Hybris ist > nicht nur eine Software von SAP. https://de.wikipedia.org/wiki/Fear,_Uncertainty_and_Doubt Entweder hat der TO das Fenster beschädigt, dann sollte ihm selbst klar sein, dass er für den Schaden wird aufkommen müssen und froh sein, dass es nur 20 Euro sind. Oder er hat sich nichts zu Schulden kommen lassen, dann kann er den Vermieter freundlich darauf hinweisen, dass man von einer Strafanzeige wegen versuchten Betruges absieht aber nichts zahlen wird und er gerne den Klageweg beschreiten kann. Wozu ist da ein Anwalt erforderlich?
Sunshine schrieb: > Wozu ist da ein Anwalt erforderlich? Mein Beitrag bezog sich hierauf: Sunshine schrieb: > Einen Prozess sollte man nur > lostreten, wenn man zu 99% weiß, dass man die Sache gewinnen wird. Diese Aussage klang für mich eher allgemein. Wenn du damit ausschliesslich Fälle mit Bagatellsummen gemeint hast, dann hast du natürlich recht. Das hatte ich allerdings auch vorhin selbst so geschrieben: A. K. schrieb: > Freilich nicht bei 20€.
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Jens P. schrieb: > Davon abgesehen, hast du dich einmal > gefragt, wie hoch die Anwalts- und Gerichtskosten für 20€ Streitwert > sind. Kannst du im Internet googeln, sind keine 20€ für alles. Wie kommst Du darauf? 385 € kommt besser hin.
A.S. schrieb: > > Wenn ein Vermieter auf 20€ klagt, dann dürfte es egal sein, wie der > Prozess ausgeht. Das Verhältnis ist so oder so zerrüttet. Zu Vermietern kann ich insoweit nichts sagen, aber ich weiß von einem Burschen, der vor 40 Jahren einen Versicherer auf DM 0,42 Verzugszinsen verklagt hat. Seitdem ist der Versicherer wesentlich umgänglicher. Der Bursche selbst ist seit 35 Jahren Notar.
Lötkolben schrieb: > was machst du dann ohne rechtschutz? 2000€ für den Anwalt bezahlen oder > mit einer Delle 1000€ kostet leben?! Du bezahlst nicht einfach so 2000 € für einen Anwalt. Wenn man ein Problem hat, vereinbart man einen Termin und bespricht sich mit einem Anwalt ca. 30 min. Die bezahlt man dann, wobei der Streitwert entscheident ist. Beispiel aus meiner Erfahrung (ja dafür gibts Gesetze, aber man sieht ja wie es um Google bei manchen hier steht): Streitwert: 5500 € Bezahlt habe ich für ca. 45 min Gespräch. ca 70 € oder so. Dann wusste ich wie ich weiter vorgehen will. Auch gute Rechtschutzversicherungen ohne Selbstbeteiligung (habe eine, und hat sich schon gelohnt) zahlen meist nicht für Erstgespräche (und nein die sind nicht prinzipiell kostenlos). Vorteil meiner Rechtschutz: Ich kann jederzeit kostenlos telefonisch mit einem Anwalt reden. Habe ich genutzt und gibt einem ein gutes Gefühl fürs weitere vorgehen, anstatt alles zu Hause am Abend selbst zu google usw. Dafür zahle ich gerne +100€ im Jahr. Bei Versicherungen geht es immer und nur ums Gefühl gut versichert zu sein.
Sunshine schrieb: > > Übrigens, es gilt der Grundsatz: Wer etwas behauptet muss es auch > beweisen. Sofern es entscheidungsrelevant ist und bestritten wird. > Ein Vermieter als Kläger müsste beweisen, dass ein Schaden > vorliegt Ok > und dass der Mieter diesen Schaden verursacht hat. Nö. Er müsste allenfalls beweisen, dass er dem Mieter die Mietsache unbeschädigt überlassen hat. > Wenn er nur > unqualifiziert behauptet ("der Mieter war's!"), kann der Mieter auch > unqualifiziert bestreiten ("Ich war's nicht!"). Interessiert niemand, außer dass man besser von "unsubstantiiert" spricht. > Natürlich nur, wenn der > Mieter wirklich keinen Schaden verursacht hat. Der Mieter muss nicht > beweisen, dass er den Schaden nicht verursacht hat. Woher hast Du das? Der Vermieter will keinen Ersatz für einen Schaden aus unerlaubter Handlung (dann lägest Du richtig), sondern für die Verschlechterung der Mietsache. Anders kann es zB liegen, wenn der Vermieter einen Schaden im Treppenhaus abwälzen will.
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Sunshine schrieb: > Bei vorgetäuschtem Eigenbedarf macht sich der Vermieter strafbar und > muss auch mit Schadensersatzforderungen rechnen. Könnte schwierig zu beweisen sein, es sei denn, er ist so blöd und vermietet die Bude an einen Fremden, der nicht zu der Gruppe der Begünstigten gehört, in der Regel der Person die in der Kündigung als Begünstigter benannt wurde. Sollte dann natürlich Prozessfest recherchiert werden, Stolperfalle: Namensänderung durch Heirat. Msd schrieb: > Du bezahlst nicht einfach so 2000 € für einen Anwalt. Kommt auf den Streitwert an. Bei einer Jahresmiete von 3-4 T€ kommen schon einige Gebühren zusammen. In der Summe Gebühr für den eigenen Anwalt, Gebühr für den gegnerischen Anwalt und Gebühr für das Gericht. > Wenn man ein Problem hat, vereinbart man einen Termin und bespricht sich > mit einem Anwalt ca. 30 min. Die bezahlt man dann, wobei der Streitwert > entscheident ist. Wie willst du denn wissen wie lange das Gespräch dauern wird? Gewöhnlich läuft da unter 190€/h nichts. Mit Beratungsschein sind Beratung und uneingeschränkter Schriftverkehr pro Fall (egal welchen Streitwert) für 100€ + 10-15€ Eigenanteil abgedeckt. Man kann den Anwalt auch drum bitten auf den Eigenanteil zu verzichten, wenn der Aufwand überschaubar ist. > Beispiel aus meiner Erfahrung (ja dafür gibts Gesetze, aber man sieht ja > wie es um Google bei manchen hier steht): > > Streitwert: 5500 € > Bezahlt habe ich für ca. 45 min Gespräch. ca 70 € oder so. Dann wusste > ich wie ich weiter vorgehen will. Finde ich erstaunlich, aber wenn die Kanzlei nicht ausgelastet ist, kann ja alles möglich sein. > Auch gute Rechtschutzversicherungen ohne Selbstbeteiligung (habe eine, > und hat sich schon gelohnt) zahlen meist nicht für Erstgespräche (und > nein die sind nicht prinzipiell kostenlos). Ich habe auch eine, die nicht für Beratung auf kommt, aber da gibts ja je nach Bedarf Alternativen. Percy N. schrieb: > Nö. Er müsste allenfalls beweisen, dass er dem Mieter die Mietsache > unbeschädigt überlassen hat. Dürfte auch vom Alter der Mietsache abhängen, denn je nach Gebrauchszustand dürfte Ersatz kaum zu realisieren sein, wenn das unter "Abwohnen" fällt. Ich habe mal ein Urteil gelesen, dass das nur innerhalb 3 Jahre nach Übergabe zulässig war. Danach wäre es "abgewohnt". Geht ja auch nicht an, dass man Miete zahlt und der Vermieter bei Auszug eine neue Wohnung zurück haben will. Wozu bezahlt man dann dafür Miete? Verschleiß ist damit nämlich abgegolten, solange das durch bestimmungsgemäßen Gebrauch erfolgte. > Woher hast Du das? Der Vermieter will keinen Ersatz für einen Schaden > aus unerlaubter Handlung (dann lägest Du richtig), sondern für die > Verschlechterung der Mietsache. Wobei sich der Vermieter auch noch ins eigene Fleisch schneiden würde, denn eine Verschlechterung der Mietsache berechtigt den Mieter zur Minderung. ;) > Anders kann es zB liegen, wenn der Vermieter einen Schaden im > Treppenhaus abwälzen will. Auch hier muss der Vermieter es beweisen. Wenn er den Schaden nicht genau datieren und beziffern (was mir als Mieter mal passierte) kann, erleidet er bei Gericht Schiffbruch (wie bei mir).
Dr.Who schrieb: > Msd schrieb: >> Du bezahlst nicht einfach so 2000 € für einen Anwalt. > > Kommt auf den Streitwert an. Bei einer Jahresmiete von 3-4 T€ kommen > schon einige Gebühren zusammen. In der Summe Gebühr für den eigenen > Anwalt, Gebühr für den gegnerischen Anwalt und Gebühr für das Gericht. > Ich meinte die Erstberatung. Selten kommen da mal eben einfach so 2000 € an ohne, dass man das vorher grob(!) abschätzen konnte. >> Wenn man ein Problem hat, vereinbart man einen Termin und bespricht sich >> mit einem Anwalt ca. 30 min. Die bezahlt man dann, wobei der Streitwert >> entscheident ist. > > Wie willst du denn wissen wie lange das Gespräch dauern wird? Verstehe die Frage nicht. Ich habe eine Problem und erwarte eine kurze Einschätzung von einem Anwalt. Wenn der Anwalt argumentiert, man müsse sich dafür schon mal 6 Stunden Zeit nehmen, ist er nicht wirklich vertrauenswürdig. Meine Kunden lachen mich auch aus, wenn ich am Telefon nicht mal eben zu einem komplexen technischen Sachverhalt eine erste Einschätzung abgeben kann. Mit ein wenig Lebenserfahrung kann man schon abschätzen ob 10 min oder 2 Stunden reichen. Bei mir hats dazu im Kopf gereicht, und ich musste dafür nicht erst bei µC.net fragen ob und welche Rechtschutzversicherung sinnvoll ist. > Gewöhnlich läuft da unter 190€/h nichts. Mit Beratungsschein sind > Beratung und uneingeschränkter Schriftverkehr pro Fall (egal welchen > Streitwert) für 100€ + 10-15€ Eigenanteil abgedeckt. > Man kann den Anwalt auch drum bitten auf den Eigenanteil zu verzichten, > wenn der Aufwand überschaubar ist. Es gibt keine fixen 190€/h. Es liegt am Streitwert, wie du auch schon festgestellt hast. Manch ein Anwalt in der Provinz nimmt sicher auch mal das Recht in Anspruch nicht den zulässigen Höchstsatz zu verlangen :)
Dr.Who schrieb: > > Msd schrieb: >> Du bezahlst nicht einfach so 2000 € für einen Anwalt. > > Kommt auf den Streitwert an. Bei einer Jahresmiete von 3-4 T€ kommen > schon einige Gebühren zusammen. In der Summe Gebühr für den eigenen > Anwalt, Gebühr für den gegnerischen Anwalt und Gebühr für das Gericht. > Wenn man verliert, kommt genau das heraus. Bei ordentlicher anwaltlicher Beratung sollte das nicht passieren. Bei schlechter wende man sich an den Versicherer. >> Wenn man ein Problem hat, vereinbart man einen Termin und bespricht sich >> mit einem Anwalt ca. 30 min. Die bezahlt man dann, wobei der Streitwert >> entscheident ist. > > Wie willst du denn wissen wie lange das Gespräch dauern wird? > Gewöhnlich läuft da unter 190€/h nichts. Macht Euch mal über Erstberatung schlau ... > Mit Beratungsschein sind > Beratung und uneingeschränkter Schriftverkehr pro Fall (egal welchen > Streitwert) für 100€ + 10-15€ Eigenanteil abgedeckt. > Man kann den Anwalt auch drum bitten auf den Eigenanteil zu verzichten, > wenn der Aufwand überschaubar ist. > >> Beispiel aus meiner Erfahrung (ja dafür gibts Gesetze, aber man sieht ja >> wie es um Google bei manchen hier steht): >> >> Streitwert: 5500 € >> Bezahlt habe ich für ca. 45 min Gespräch. ca 70 € oder so. Dann wusste >> ich wie ich weiter vorgehen will. > > Finde ich erstaunlich, aber wenn die Kanzlei nicht ausgelastet ist, > kann ja alles möglich sein. > Das ist keine Frage der Auslastung, sondern der Seriosität. > > Percy N. schrieb: >> Nö. Er müsste allenfalls beweisen, dass er dem Mieter die Mietsache >> unbeschädigt überlassen hat. > > Dürfte auch vom Alter der Mietsache abhängen, denn je nach > Gebrauchszustand dürfte Ersatz kaum zu realisieren sein, wenn > das unter "Abwohnen" fällt. Wenn. Bei zerbrochenen Fensterscheiben wird das seltener der Fall sein als vei tropfenden Wasserhähnen. > Ich habe mal ein Urteil gelesen, dass das nur innerhalb 3 Jahre nach > Übergabe zulässig war. Danach wäre es "abgewohnt". Mit "ich habe mal ein Urteil gelesen" sollte man selbst dann vorsichtig sein, wenn man tatsächlich das Urteil gelesen hat und nicht nur die Zusammenfassung in der "Bäckerblume". > Geht ja auch nicht > an, dass man Miete zahlt und der Vermieter bei Auszug eine neue > Wohnung zurück haben will. Wozu bezahlt man dann dafür Miete? Für den Gebrauchsvorteil. > Verschleiß ist damit nämlich abgegolten, solange das durch > bestimmungsgemäßen Gebrauch erfolgte. > Ja. >> Woher hast Du das? Der Vermieter will keinen Ersatz für einen Schaden >> aus unerlaubter Handlung (dann lägest Du richtig), sondern für die >> Verschlechterung der Mietsache. > > Wobei sich der Vermieter auch noch ins eigene Fleisch schneiden würde, > denn eine Verschlechterung der Mietsache berechtigt den Mieter zur > Minderung. ;) > Soso. Du schlägst also Dein nicht benötigtes Gästeklo in Klump und minderst die Miete? Sportlich! >> Anders kann es zB liegen, wenn der Vermieter einen Schaden im >> Treppenhaus abwälzen will. > > Auch hier muss der Vermieter es beweisen. Wenn er den Schaden nicht > genau datieren und beziffern (was mir als Mieter mal passierte) kann, > erleidet er bei Gericht Schiffbruch (wie bei mir). Ich habe nichts anderes behauptet.