Ich möchte meine Haus Elektro-Installation abnehmen, bzw selbst machen und rechtlich auf der sicheren Seite sein. Nach deutschem Recht muss diese Arbeit von einer Elektrofachkraft ausgeführt werden. Ich bin Elektroingenieur mit Master Studium. Eine Ausbildung in Elektronik habe ich nicht. Berufserfahrung in Elektroinstallationsbetrieben ist vorhanden. Angenommen ich halte mich strikt an alle VDE Vorschriften,etc. und dokumentiere diese, bin ich dann schon auf der sicheren Seite? Wie kann ein Ingenieur den Titel der Elektrofachkraft erlangen?
:
Verschoben durch Moderator
Ich glaube, du musst eine Meisterprüfung ablegen. https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/der-weg-zum-meister-was-sie-wissen-muessen/150/3096/202711
Hallo, > Märten schrieb: > Wie kann ein Ingenieur den Titel der Elektrofachkraft erlangen? die Definition der Elektrofachkraft ist nicht absolut, sondern immer in Verbindunf mit der Qualifikation bezüglich einer Arbeitsaufgabe. Als Ing. Elektrotechnik/Elektronik bist du natürlich in vielfältiger Weise eine Elektro-Fachkraft. Das bedeutet aber nicht, dass du für beliebige Elktroarbeiten die Fachkraft bist. Z.B. für Niederspannungs-Hausinstallation bin ich im Zweifel, dass du da eine vollwertige Fachkraft bist, wenn du nicht eine spezielle Ausbildung dazu gemacht hast. Aber sicherlich kannst du als "unterwiese Person" gelten und Installationen in gewissen Umfang ausführen. Ich empfehle dir aber, nach Abschluß der Arbeiten, mal einen Meister aus einem nahe liegenden Elektrofachbetrieb kommen zu lassen, der dir deine Haus-Installationen abnimmt oder dich auf evtl. Mängel hinweist. Manche Elektriker machen das sogar für paar € in die Kaffekasse. Gruß Öletronika
:
Bearbeitet durch User
Es gibt keine Abnahme. Es gibt lediglich den Anschluss des errichteten Teils an das öffentluche Stromnetz über den Zähler und verplombten Bereuch. Das darf nur ein Elektriker der vom Energieversorge dafür zugelassen ist. Und der hat die Aufgabe, sich von der Ordnungsgemässheit der Anlage zu überzeugen (das ist, was du Abhame nennst). Bei von Elektrofachkräften errichteten Anlagen die er kennt wird er sicherlich viel weniger bemäkeln als bei von Laien (ja, die dürfen das, ist ja bei Errichtung nicht ans Netz angeschlossen) errichteten Anlagen. Dein Hauptproblem: du wirst keinen finden, der es derzeit (Boomphase) zum akzeptablen Preis macht, man hat knauserige Kunden nicht nötig. Daher nimm dir lieber ein Elektroinstallationspaket (Bauteile, Kabel) für ein EfH, in dem die Anschlussarbeit inbegriffen ist, BAUHAUS bietet z.B. so was an. https://www.elektro-bauhaus.de/pakete-ef-haus/ http://www.dse-faq.elektronik-kompendium.de/dse-faq.htm#M
U. M. schrieb: > Manche Elektriker machen das sogar für paar € in die Kaffekasse. Kannst du mir da mal auch nur einen einzigen nennen? Dessen Kaffeekasse dürfte innerhalb von Tagen überquellen. U. M. schrieb: > Ich empfehle dir aber, nach Abschlußß der Arbeiten, mal einen Meister > aus einem nahe liegenden Elektrofachbetrieb kommen zu lassen Der wird nur nicht kommen. Wenn er nicht 130% am Material verdient und die Arbeitszeit seiner Stifte im 1. und 2. Lahrjahr als Gesellenstunden abrechnen kann hat der nämlich keinen Bock! Und durch die derzeitige Auslastung im Baugewerbe tut ihm das auch gar nicht weh. Mag sein daß es nahe der polnischen oder tschechischen Grenze im ehemale 100 Seelen Kaff anders aussieht, aber im Westen der Republik kommt da garantiert keiner ohne mindestens einen 4stelligen Betrag aufzurufen.
Würde ich doch erst mal auf einem Anwaltsportal nachfragen, ob dort ein Fachanwalt für 50€ eine rechtsverbindliche Auskunft anbietet.
Märten schrieb: > Ich möchte meine Haus Elektro-Installation abnehmen, > bzw selbst machen und rechtlich auf der sicheren Seite sein. Lass das von jemandem abnehmen, der die passenden Zettel (Meisterbrief) vorweisen kann. > Ich bin Elektroingenieur mit Master Studium. > Eine Ausbildung in Elektronik habe ich nicht. Eine Ausbildung in Elektronik wäre auch nicht besonders sinnvoll, denn es handelt sich hier um Elektrik. > Berufserfahrung in Elektroinstallationsbetrieben ist vorhanden. Dann solltest du eigentlich jemanden kennen, der das machen darf... > Angenommen ich halte mich strikt an alle VDE Vorschriften,etc. und > dokumentiere diese, bin ich dann schon auf der sicheren Seite? Das wird im Schadensfall, wenn die Versicherung nicht gezahlt hat, vor Gericht geklärt werden müssen - kommt auf den Einzelfall an. > Wie kann ein Ingenieur den Titel der Elektrofachkraft erlangen? Durch passende Ausbildung. Lach schrieb: >> Manche Elektriker machen das sogar für paar € in die Kaffekasse. > Kannst du mir da mal auch nur einen einzigen nennen? Ein Kollege von mir hat da einen Nachbarn, der das macht dem das für ein paar Bierchen... und soweit ich das verstanden habe, schaut der auch während der Arbeit an der Installation hin und wieder drauf. Zwar mit Bierchen, aber auch Berufsblick. Und bei meinem Opa in der Gartensparte hat ein (allerdings verrentnerter) Elektriker sämtliche Anlagen abgenommen. Ich weiß allerdings nicht mehr, ob das rechtlich relevant war oder nur eine interne Übereinkunft in der Gartensparte. Da ging es darum, Verluste und unnötige Gefahren durch alte DDR-Installationen (und Stromklau) zu vermeiden.
Man, das macht kein Mensch für einen "Unbekannten" und für ein paar Euro in eine Kaffeekasse! Dafür ist die Haftungskette zu ausgeprägt und es soll natürlich auch kein Mensch, selbst wenn er Sachkenntnis hat, das Geschäft "versauen". Früher konnte man sich als Elektro-Ing. auf der Gemeinde einen Zettel holen, der einen berechtigte, auch Elektro-Arbeiten "abzunehmen". Allerdings mit vollem Risiko, also Haftung pur...Und den Meister, der einem unbekannten Menschen eine Anlage abgenommen hätte, die er nicht selbst verzapft hat, den möcht ich sehen!! Gruß Rainer
Rainer V. schrieb: > Und den Meister, der einem unbekannten Menschen eine > Anlage abgenommen hätte, die er nicht selbst verzapft hat, den möcht ich > sehen!! Nochmal: Es gibt keine "Abnahme". Es gibt den Anschluss ans Netz durch einen zugelassenen Installateur. Hat bei mir der Elektrikermeister ausm Nachbardorf gemacht, 4 Leitungen vom Zählerkasten runter zum Anschlusskasten. Die Sicherungen hat dann noch der Typ vom Netzbetreiber gesetzt, der auch den Zähler angeschraubt und verplompt hat. Die meiste Zeit ging dabei drauf, weil sich die beiden alte Geschichten erzählten, kannten sich wohl aus der Ausbildung. Und gekostet hat das erstaunliche 25 Eur für eine halbe Arbeitsstunde, mit Rechnung. Im Gegensatz zum Netzbetreiber, der 1700 Eur für den Anschluss wollte, und da hab ich den Graben noch selbst geschachtet.
Immer dieses Rumgeeiere zu diesem Thema hier. Es gibt vom zuständigen Netzbetreiber Technische Anschlussbedingungen (TAB, aktuell dieses Jahr erneuert)in denen steht, welche Voraussetzungen der Errichter einer solchen Anlage erfüllen muß. Nach Muster-TAB ist das: 10. Errichter ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Unternehmen, das eine Kundenanlage oder Teile davon errichtet, erweitert oder ändert sowie die Verantwortung für deren ordnungsgemäße Ausführung übernimmt [Quelle: VDE-AR-N 4100] Was die Vorraussetzungen für den Eintrag in das Installateursverzeichnis sind, erfährt man auch beim Netzbetreiber, inkluisive aller nötigen Befähigungsnachweise. Märten schrieb: > Wie kann ein Ingenieur den Titel der Elektrofachkraft erlangen? Elektrofachkraft (DGUV Vorschrift 3 oder DIN VDE 0105-100) ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann Die fachlichen Kenntnisse solltest Du nach dem Studium haben, es scheitert in der Regel an der Erfahrung, also der praktischen Arbeit in dem Feld und an dem Zugriff auf die einschlägigen Normen. VDE-Richtlinien sind teuer und keine Hobbyinstallateur leistet sich die. Es gibt Lehrgänge, die das nötige Vermitteln sollen, auch dabei kann Dir Dein Netzbetreiber weiterhelfen.
Nahezu jede Woche die gleiche Frage (mit den gleichen Antworten). Wer schon zu dumm ist die Suchfunktion zu nutzen, ist wohl kaum in der Lage, sich in die relevanten Vorschriften selbstständig einzuarbeiten und diese für die Praxis zu bewerten. Ist in diesem Sinne also keine Elektrofachkraft.
Märten schrieb: > Angenommen ich halte mich strikt an alle VDE Vorschriften,etc. und > dokumentiere diese, bin ich dann schon auf der sicheren Seite? Auf der sicheren Seite bist du, wenn deine Haftpflichtversicherung einig in der Vorgehensweise ist.
Das gilt bei uns --- FERTIG --- Infos für elektroinstallateure: https://www.energienetz-mitte.de/marktpartner/installateure/elektroinstallateure/ die .pdf sind interessant!!! Benötigte Nachweise Bitte fügen Sie Ihrem Antrag noch folgende Dokumente in Kopie (keine Originale) hinzu: Gewerbeanmeldung Handwerkskarte Meisterbrief und Zeugnis bzw. Ausnahmegenehmigung oder ähnliches Anstellungsvertrag der verantwortlichen Fachkraft (wenn diese nicht Eigentümer ist) Werkstattausrüstung Versicherung Ob in Ihrem Fall der Sachkundennachweis TREI erforderlich ist, entnehmen Sie bitte der Matrix auf Seite 7 aus der Verfahrensordnung. Diese finden Sie im Bereich "Dokumente".
Die Frage kommt gefühlt auch einmal die Woche, gleich hinter darf ich als Mieter meinen Herd selbst anschließen und ähnlichem. Am Ende ist es doch so, der der weiß was er tut, der fragt nicht und der, der denkt das er weiß was er tut auch nicht. Wie willst Du etwas abhehmen, ohne entsprechendes Messgerät? Mal eben einen Instllationstester kaufen - wohl kaum!
Beitrag #5910089 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #5910109 wurde von einem Moderator gelöscht.
Bestelle bei einem Elektriker einen Zählerschrank mit Zähler und einer Steckdose auf der Hutschiene. Das kann er dann installieren und abnehmen und danach machst du den Rest selber.
Märten schrieb: > Ich möchte meine Haus Elektro-Installation abnehmen, bzw selbst machen > und rechtlich auf der sicheren Seite sein. Normalerweise brauchst Du dafür eine Konzession des für Dich zuständigen EVUs. Welche Bedingungen dafür erfüllt sein müssen, sagt Dir Dein EVU (Elektroversorgungsunternehmen). Die Bedin- gungen sind von EVU zu EVU leicht unterschiedlich.
Beitrag #5910249 wurde von einem Moderator gelöscht.
Markus schrieb: > Bestelle bei einem Elektriker einen Zählerschrank mit Zähler und > einer Steckdose auf der Hutschiene. Das kann er dann installieren und > abnehmen und danach machst du den Rest selber. Also Erweiterungsarbeiten an einer bereits mit dem Netz verbundenen Anlage: Genau DAS darfst du nicht, dafür muss man ein beim EVU gelisteter Elektriker sein. Aber was interessiert sich Markus schon für die verlinkten Vorschriften, er plappert lieber was sein kleines Hirn sich so denkt.
ich habe das Thema nun auch schon sehr häufig gelesen, darum mal meine Erfahrung damit: Ich bin auch (Elektro-)Ingenieur und hauptberuflich Informatiker und habe selten was mit Gebäuden zu tun. Ich habe aber mein SmartHome 2015 komplett selbst geplant, verkabelt und programmiert. Ich habe ab dem Hausanschlusskasten alles selbst gemacht. Aber ich habe auch eine Elektroniker Ausbildung mit einer speziellen Prüfung über die IHK zur Elektrofachkraft hinter mir. Die ist zwar veraltet aber verjährt wohl nicht. Im Studium gab es auch die Möglichkeit diese Prüfung abzulegen, dort wollten sie mich damals aber nicht, da ich das ja bereits hatte. Soviel zur Elektrofachkraft. Die EVU (mit dort Angestellten Leuten) hat den Anschluss im Garten gemacht und die Hausdurchführung gebohrt und den Hausanschlusskasten gesetzt (ich habe ihn aber nochmal umgesetzt, da er für die weitere Verkabelung sehr ungeschickt gesetzt wurde). Auch die Schwertsicherungen hatte ich selbst gesetzt. War mal eine Erfahrung wert, muss ich aber nicht nochmal machen. Ich habe mir die notwendige Ausrüstung dazu geliehen. Das Leerrohr im Garten hatte ich auch selbst verbuddelt, natürlich nach Norm, allerdings billigeres Baumarkt-Rohr als von der EVU vorgegeben. Da aber nach Norm (auch das Rohr) und gut zugänglich für die EVU, gab es keine Beanstandung. Was mir allerdings wichtig war und gut geholfen hat, ich habe mir ein aktuelles Buch zur fachgerechten Hausinstallation besorgt (so gefühlt um die 50 Auflagen weiter als das was ich damals gelernt hatte) und mich auf den neuesten Stand gebracht. Normen wälzen hätte es zwar auch getan aber das ist selbst mir als Ing. zu theoretisch und mache ich nur dann wenn ich eine Norm zitieren muss. Dann habe ich mir bei meiner zuständigen EVU alles zum Thema TAB verinnerlicht, weil genau das von der EVU eingefordert wird. Das war bei mir mit Wärmpumpenstromzählerplatz und irgend so ein hoffnungslos veraltetes Funkrundsteuerdings damit die EVU die Wärmepumpe bei Netzüberlast abschalten kann (macht bestimmt Sinn so eine 2KW WP vom Netz zu nehmen) aber auch einen Smart Meter Anschluss wo ich mich dann gefragt habe warum ich den Anschluss setzten soll wenn doch wieder so alte Technik verbaut werden muss. Aber ich habe einfach alles genau nach den Vorgaben angeschlossen. Diese waren einigermaßen verständlich und kostenlos bei der EVU abrufbar. Möglich war die Inbetriebnahme nur, da ich einen befreundeten Elektriker habe, der oft selbst Inbetriebnahmen für die EVU macht und sich die Anlage vorher angesehen hat bevor dann die EVU einen anderen Elektriker geschickt hat, der dann die Zähler und das besagte Funkrundsteuerempfänger aufgesteckt hat und dann den Hauptschalter betätigt hat. Sowohl mein Elektriker als auch der über die EVU gesendete Elektriker waren sehr zufrieden mit meiner akribischen Ausführung. Und alles wurde bis zur ersten Sicherung verplompt. Ach ja, Material habe ich einen Großteil im Elektrogroßmarkt auf Kommission für meinen Elektriker gekauft (ich habe keine Preise gesagt bekommen) und er hat mir dann eine Rechnung geschrieben. Damit war seine Leistung dann abgegolten. So Vereinbarungen braucht man sonst wirds nichts. Und am besten sollte man das bevor man anfängt abgeklärt haben wer das macht. Mein Nachbar hatte fast ein Jahr keinen gefunden und über den Bauzähler gekocht, da er auch meinte er müsste alles selbst machen und dann lange keinen gefunden hatte, der die Verantwortung für einen übernimmt, dessen Arbeit er nicht kennt. Alles nach der Hauptsicherung darf man als Elektrofachkraft (und auch nur als diese) dann schon selbst machen. Wie man den Strom verbraucht ist der EVU fast egal (Ausnahme z.B. WP Strom, da gibt es eindeutige Vorgaben von den EVUs). Als Fachkraft nimmt man keine Anlage ab sondern ist für die Fachgerechte Ausführung verantwortlich und darf nach eigenem Ermessen dann diese Anlage in Betrieb nehmen. Hier klare Abgrenzung mit der ersten Hauptsicherung im nicht verplompten Bereich. Und auch von mir der Hinweis: Sicherheitseinrichtungen und Kabelquerschnitte müssen richtig dimensioniert werden! Um ehrlich zu sein habe ich den Herren Elektrikern versucht zu erklären wie meine restliche Hauselektrik, die Sensoren und Aktoren im Haus verteilt sind und warum ich mich für einen gemischten Betrieb aus Bus und SPS entschieden habe... nun ja, da kam dann wohl zu viel Ingenieur durch ;-) Das haben sie nur mit einem Lächeln und einem das ist ja deine Sache abgetan. Eines noch, tatsächlich ist mir nach ein paar Tagen der verplompte Hauptschalter kaputt gegangen. Anscheinend kommt das selten, aber ab und zu mal vor. Dafür musste ich mehrere Plompen entfernen um diesen zu tauschen. Hier wollte die EVU nicht nochmal kommen, das durfte dann mein befreundeter Elektriker mit seinen eigenen Plompen verplomben. Und noch was, ich hatte mir dann 2 Jahre später eine Photovoltaikanlage installieren lassen (keine Lust mehr gehabt, das selbst zu machen). Deren Elektriker hat mich erst gelobt und meine schönen Ausführung gemustert und hat dann alles verplompte wieder herausgerissen und umgeklemmt, da die WP auch Strom von der Photvoltaikanlage mitnutzen sollte und das aber nur über einen Zähler möglich ist (ist jetzt hier nicht vollständig korrekt beschrieben). Dieser Elektriker hat keine Zulassung bei meiner EVU, da dieser aus einem Bereich einer anderen EVU stammte. Aber der bereits bekannte EVU Elektriker kam, hat die alten Zähler abgesteckt, den neuen Zähler drauf und ist zufrieden abgehauen. Für mich war es eine wertvolle Erfahrung und gut machbar. Ob ich mich heute nochmal mit dem Anschluss rumärgern würde ist aber fraglich.
Naja schöne Story, und in dem Fall wohl gut gelaufen, aber ich würde nicht wollen das Kunden bzw. Leute deren fachlichen Backround ich nicht kenne am Hausanschlusskasten rumfummeln. Ich habe da auch schon Diskussionen durch von wegen, das da ja keine Plomben dran waren und man den dann mal geöffnet hat. Oder das eine NH-Sicherung kaputt war und man stolz erzählt hat, das man die dann mangels Handschuh mit zwei Kombizangen gezogen hat. Das Ganze wurde erzählt nach dem ich fragte, wieso da 2x50A und 1x63A verbaut waren. Man darf sich gern überlegen, welche Ströme vor den NH-Sicherungen bzw. auf der Stecke vom Ortsnetztrafo bis zum Hausanschluss im Fehlerfall fließen können. Auch nett ist, wenn der Kunde im Internet den Servicecode für den integrierten NA-Schutz seines Wechselrichters findet und dann Parameter für den Spannungssteigerungsschutz anpasst, da es Ihm nicht passte, das der Wechselrichter wegen Überspannung den Einspeisebetrieb einstellte. Man hätte es auch dem Netzbetreiber melden können und nach Prüfung der Lage hätte der sich etwas überlegt. Ich kenne auch Fälle, da wurden vom Kunden die Steckdosen selbst montiert, nach dem er es sich einmal hat zeigen lassen. Einmal war ein Draht gebrochen, einmal eine Ader gequetcht, bei der Messung ist das aufgefallen, das war okay. Trotzdem sollte man sich grundsätzlich überlegen, für wen man den Kopf hinhält und ob es die 150 Euro wert sind. Ähnliche Geschichten kenne ich von Gas, da hat dann ein Installateur für einen Gipser unterschrieben, der wiederum die Heizung installiert hat. Da waren dann der vertauschte Vor- und Rücklauf der kleinste Mangel. Das Ganze kam raus und der Netzbetreiber hatte mal ganz schnell den Zähler wieder abgeholt und dem Installateur ganz klar zu verstehen gegebe, das im Wiederholungsfalle seine Konzession weg wäre.
Prinzipiell ist das kein Problem, du musst dir aber VOR beginn der Arbeiten einen Elektromeister suchen, der das mitmacht. Mit dem sprichst du dein Vorhaben gezielt ab. Aktuell haben wir das bei meiner Schwester gerade so gemacht: Die (Meine Schwester und ihr Mann) haben sich einen Elektromeister geholt und mit ihm das Vorhaben abgesprochen. Ich, als Elektroingenieur, habe dann zuerst die Leitungen verlegt und die Unterverteilung gesetzt. Anschließend kam der Elektriker und hat sich das schonmal soweit angesehen. (1) Nachdem das als in Ordnung abgehandelt war habe ich nun die Anschlüsse der Unterverteilung und der Hauptverteilung durchgeführt ohne die beiden Kästen ans Netz anzuschließen. Das erfolgt dann durch den Elektriker, wenn er die Anlage abnimmt. Das wird erfahrungsgemäß einige Stunden dauern, bei mir haben wir damals jeden einzelnen Stromkreis durchgemessen. Somit ist es auch mit ein paar Euro in die Kaffeekasse nicht getan. Mit einigen hundert Euro muss man für die Aktion schon rechnen. Aber man hat danach ein Prüfprotokoll, was einem bescheinigt, daß die Schutzeinrichtungen, welche Verbaut sind, ordnungsgemäß funktionieren. Das dürfte im Falle eines Falles das sein, was der Gutachter sehen will. Was ich damit sagen will: Ja, das geht. Ja, es gibt Elektromeister, welche sich darauf einlassen, zumindest in Sachsen und Berlin. Man hat natürlich auch einen weiteren Vorteil neben der Kostenersparniss: Da man mehr Zeit hat kann man die Unterverteilung auch ordentlich verdrahten. Das erleichtert nicht nur die Abnahme sondern auch eine Etwaige spätere Fehlersuche. Ich hab z.B. die Unterverteilung vorher schon komplett bestückt und vorverdrahtet bis zu Reihenklemmen. Nach Einbau in die Wand mussten dann die Leitungen nur noch passend in die Klemmen gesteckt werden. Das sieht ordentlich aus und ist übersichtlich. Elektriker leisten sich diesen Zeitaufwand nicht, weshalb die Kästen meisst aussehen wie Kraut und Rüben. Frei nach dem Motto: Kommt der Deckel drauf, sieht keiner mehr. (1) vorher hab ich mich allerdings eingehend mit den Installationsvorschriften auseinandergesetzt. Vor allem in Bezug auf Installationsarten, Absicherungen mit dazugehörigen Querschnitten und Häufungen. Das führt dazu, daß alle Lichtstromkreise nur 10A LSS und fast alle Steckdosenstromkreise mit 13A LSS abgesichert sind. Das ganze Bei Verwendung von 3x1,5mm² Einzelne Ausgewählte Steckdosen haben 16A (Herd, Geschirrspüler, Waschmaschine, Wäschetrockner und sind mit 2,5mm² ausgerüstet. Jeder Raum separat sowohl Steckdosen als auch Licht. 2 RCD pro Verteilung mindestens, je einer für Steckdosen und einer für Licht. Im Keller kommen noch 2 dazu, einer Für Außensteckdosen und ein separater für den Pool (Ausdrücklicher Wunsch des Bauherren). Fazit: Das ist alles kein Hexenwerk. Es ist auch ungemein hilfreich, sich vorher mal ein paar Verteilungen angesehen zu haben. Bei mir ist diese Konstellation nun seit knapp 10 Jahren in Betrieb und ich hab bisher keine Probleme mit ständig fallenden LSS. fazit: Mehr als 13A braucht man kaum, wenn man wirklich jeden Raum separat absichert. Bei einem LSS pro Etage sieht es anders aus. Übrigens sind 13A LSS deutlich teurer als 16-er. Aber die Mehrkosten des 2,5mm² gegenüber 1,5mm² wiegen das mehr als auf. Außerdem bin ich kein Freund von Abzweigdosen, weshalb es nicht eine Einzige gibt. Die Steckdosen sind alle in Reihe hintereinander angeklemmt. Das braucht zwar mehr Kabel, ist aber übersichtlicher und auch hier sind Fehler schneller zu finden. Licht ist über Stromstoßschalter realisiert. Dafür braucht man nur 0,8mm² Kabel zur Steuerung und man hat die Option später relativ einfach eine Automatisierung nachrüsten zu können. Stromstoßschalter spielen ihre Vorteile vor allem bei mehreren Schaltstellen aus. Klar geht das mit Wechsel- und Kreuzschalter auch mit herkömmlichem Material, es ist aber mit deutlichem Installationsmehraufwand verbunden, denn dann muss ich vom ersten Schalter bis zum Letzten 5 adriges Kabel nehmen, was schnell deutlich teurer wird als die Kosten eines Stromstoßschalters. Außerdem ist man flexibler. Wir haben z.B. noch während der Installation geplante Einzeltaster durch Doppeltaster ersetzt um z.B. das Flurlicht auch von mehreren Stellen aus schalten zu können. Diese Flexibilität hat man mit klassischer Installation nicht.
:
Bearbeitet durch User
So eine Rum-Pupserei. Natürlich kommt einer, wenn Du den passenden findest. Ging bei mir auch. Das Material habe ich beim Eli geholt. Hier und da hat er mit angepackt und dann wars ok für ihn. Vll. mal beim Architekten oder HW, die andere Gewerke übernehmen oder im Bekanntenkreis anfragen ob die jmd kennen der einen kennt oder so. Uns hat beim Umbau der Architekt einen empfohlen, hab meine KNX Anlage komplett selber geplant(hier hatte er keine Ahnung von und mich dennoch betreut bei Fragen) und dennoch eine Unterschrift für den EVU beim Anschluss bekommen(die Zähler wurden ebenfalls neu gesetzt). Die 1-Mann Betriebe sind für sowas schon zu haben. Nicht jeder will Millionen scheffeln als Selbstständiger. Allerdings würde ich davon Abstand nehmen, jmd dazuzu holen, wenn alles fertig ist. Der hat öfter gute, praxisnahe Lsg. für Probleme mit denen ich mich schwer getan habe bei der Installation sowie gute sicherheitstechnische Hinweise zu den gef. Standards.
Ganz einfach: -TREI-Lehrgang machen -Gewerbe anmelden -Werkstattausrüstung nach "Richtlinie_Werkstattausruestung_Elektrotechnikerhandwerk"besorgen und durch Elektroinnung bestätigen lassen -VDE abonnieren oder Nachweise über regelmäßig besuchte Fortbildungen sammeln Und mit dem ganzen Gelumpe zum Energieversorger. Der trägt dich ins Installateurverzeichnis ein.
er kann schrieb: > Alles nach der Hauptsicherung darf man als Elektrofachkraft (und auch > nur als diese) dann schon selbst machen. Ein einfaches: "Falsch" Als Elektrofachkraft darfst du nicht alles selbst machen. NAV 13 (2) Unzulässige Rückwirkungen der Anlage sind auszuschließen. Um dies zu gewährleisten, darf die Anlage nur nach den Vorschriften dieser Verordnung, nach anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften und behördlichen Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden. In Bezug auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik gilt § 49 Abs. 2 Nr. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechend. Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden; im Interesse des Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen. Mit Ausnahme des Abschnitts zwischen Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung einschließlich der Messeinrichtung gilt Satz 4 nicht für Instandhaltungsarbeiten. Somit darf die Elektrofachkraft "NUR" Instandhaltungsmaßnahmen durchführen. Eine Erweiterung und Änderung ist nur durch ein Installationsunternehmen zulässig, welches im jeweiligen Anschlußbereich auch in derren Verzeichnis eingetragen ist. Und eine Erweiterung ist auch schon aus einer 2 fach eine 3 fach Steckdose machen. Und das ganze ist keine AGB oder Norm, sondern ein gültiges Gesetz.
Sven L. schrieb: > Oder das eine NH-Sicherung kaputt war und man stolz erzählt hat, das man > die dann mangels Handschuh mit zwei Kombizangen gezogen hat. Eine NH-Sicherung habe ich auch schon mal gewechselt, allerdings mit dem dafür geeignetem Sicherungszieher. Die neue Sicherung konnte ich übrigens problemlos beim Elektriker um die Ecke kaufen. Auf Schutzkleidung habe ich allerdings verzichtet, da ich bei meiner eigenen Wohnung ja wusste, das zur Zeit des Sicherungswechsels kein Grossverbraucher angeschlossen war.
Beitrag #5923659 wurde von einem Moderator gelöscht.
Alexander schrieb: > Somit darf die Elektrofachkraft "NUR" Instandhaltungsmaßnahmen > durchführen. Alexander schrieb: > errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten Alexander schrieb: > nur durch ein in ein > Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes > Installationsunternehmen Nun, nicht mal Instandhaltung. Euer Wasserversorger schreibt euch auch vor, dass ihr Änderungen an der Trinkwasserinstallation nur durch einen von ihm genehmigten Installateur vornehmen dürft. Schon mal einen Duschschlauch selbst gewechselt?
Harald W. schrieb: > Nun, nicht mal Instandhaltung. Du musst einen Text schon fertig lesen. "Mit Ausnahme des Abschnitts zwischen Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung einschließlich der Messeinrichtung gilt Satz 4 nicht für Instandhaltungsarbeiten."
Ach stimmt, das ist aber auch ein verschwurbelter Text. Naja, ist ja auch aus einem Gesetz, da muss das so...
Ich denke Ihr habt fast alle zusammen gehörig einen an der Waffel. Tokei
Rainer V. schrieb: > Und den Meister, der einem unbekannten Menschen eine Anlage abgenommen > hätte, die er nicht selbst verzapft hat, den möcht ich sehen!! > Gruß Rainer Soll ich ihn dir zeigen ? Neubau EFH, Plan E-Inst selbst machen und Anlage am Ende von Ortsansässiger Firma anmelden und anschließen lassen. Voegehensweise: Diverse Elektroinstallationsbetriebe offen angefragt. Ich will nicht lügen, aber von 10 Anfragen gab es 7 klare Absagen, 2 Zusagen wenn das Material dort gekauft wird und eine 'Wir können ja mal gucken' Zusage. Mit letzterem gab es dann einen Vor Ort Termin zu dem er alle Planunterlagen zur Einsicht bekommen hat. Letztlich hat er sich so davon überzeugen können das hier jemand mit Verstsnd arbeitet. Somit war Anmeldung und Anschluss der Anlage kein Problem mehr. Vorbereitung ist alles. Und ein wenig Glück. Wegen der Haftung sind die meisten zurückhaltend. Man muss ja auch an vieles denen heute in Form von Vorschriften. Alleine schon der mittlerweile vorgeschriebene überspannungsschutz ... naja.
Alopecosa schrieb: > Somit war Anmeldung und Anschluss der Anlage kein Problem mehr. Ungefährer Kostenrahmen? Bei mir wollte er 25 Eur plus MWSt für eine halbe Stunde, keine Anfahrt und wollte keine Pläne sehen. Hat nur über den Verteilerkasten geschaut und gemeint, sieht ja ordentlich aufgeräumt aus. Ich hab dem nicht widersprochen, aber ich nehme an, so billig kommt nicht jeder davon.
Harald W. schrieb: > Eine NH-Sicherung habe ich auch schon mal gewechselt, > allerdings mit dem dafür geeignetem Sicherungszieher. > Die neue Sicherung konnte ich übrigens problemlos beim > Elektriker um die Ecke kaufen. Auf Schutzkleidung habe > ich allerdings verzichtet, da ich bei meiner eigenen > Wohnung ja wusste, das zur Zeit des Sicherungswechsels > kein Grossverbraucher angeschlossen war. Man kann NH-Sicherungen auch im Bauhaus kaufen und das passende Werkzeug auch und auch im Internet ist es kein Problem. Trotzdem sind kaufen und anwenden zwei paar Stiefel. NH00 bzw. 000 gibt es bis 160 bzw. 100A das dann eingebaut wo 35 oder 50A hingehören. Dann sind nicht bei allen die Grifflaschen isoiert und über die Gefahr des Lichtbogens beim ziehen unter Last wird der Heimwerker auch nicht nachgedacht haben. Ich stand mal danaben, da wollte ein Laie Neozedsicherungen wechseln, blöd nur das die nicht in der Kappe blieben, dann wollte er die Sicherung mit de Fingern aus dem Sockel ziehen - sei ja eh kaputt. Ich bin dann eingeschritten, besagte Sicherung war nicht defekt. Dann hat mir mal einer erzählt das es bei der Feuerwehr einem nicht schnell genug ging bis der Netzbetreiber da war und da hat dieser fachfremde dann die NH1 mit 250A oder mehr einfach selbst gezogen. Der Mitarbeiter vom Netzbetreiber hat nur noch mit dem Kopf geschüttelt, Auf dem Kabel war zu diesem Zeitpunkt nicht viel Last, sonst wäre das eventuell auch anders ausgegangen.
Sven L. schrieb: > Man kann NH-Sicherungen auch im Bauhaus kaufen und das passende Werkzeug > auch und auch im Internet ist es kein Problem. Das größte Problem ist ja auch an den NH Sicherungen, das sich in der Regel in einem verplombten Hausanschlusskasten befinden. Wechselt der Laie einfach so die NH Sicherungen macht er sich strafbar.
Beitrag #5924334 wurde von einem Moderator gelöscht.
Alexander schrieb: > Das größte Problem ist ja auch an den NH Sicherungen, das sich in der > Regel in einem verplombten Hausanschlusskasten befinden. > Wechselt der Laie einfach so die NH Sicherungen macht er sich strafbar. Kein Straftatbestand.
hinz schrieb: > Kein Straftatbestand. Nicht? Sachbeschädigung, Siegelbruch und Urkundenvernichtung hört man in diesem Zusammenhang immer wieder.
Sven L. schrieb: > hinz schrieb: >> Kein Straftatbestand. > > Nicht? > > Sachbeschädigung, Siegelbruch und Urkundenvernichtung hört man in diesem > Zusammenhang immer wieder. Trifft aber so nicht zu.
Märten schrieb: > Ich möchte meine Haus Elektro-Installation abnehmen, bzw selbst machen > und rechtlich auf der sicheren Seite sein. > Nach deutschem Recht muss diese Arbeit von einer Elektrofachkraft > ausgeführt werden. > Ich bin Elektroingenieur mit Master Studium. Als Ingenieur bist du denkbar ungeeignet! Dir fehlen fundamentale handwerkliche Fähigkeiten und somit Erfahrung. Mach den Meisterbrief. Falls du dafür eine Elektrikerlehre nachholen musst, kannst du ja entscheiden ob du willst oder nicht.
Lona schrieb: > Als Ingenieur bist du denkbar ungeeignet! Gewagte These! >Dir fehlen fundamentale handwerkliche Fähigkeiten Kannst du niemals beurteilen! >und somit Erfahrung. Das ist mit Sicherheit so. Die fehlende Erfahrung kann man aber durch Lektüre entsprechender Fachliteratur mit zureichendem Wissen kompensieren. Lona schrieb: > Falls du dafür eine Elektrikerlehre nachholen musst, kannst du ja > entscheiden ob du willst oder nicht. Vollkommener Unsinn. Als Elektroing braust du nur den TREI Schein machen, eine voll ausgerüstete Werkstatt vorweisen sowie die VDE Dokumente vorhalten, die relevant sind und kannst dich als Elektroinstallateur Selbstständig machen. Das geht leichter, als wenn du einen Elektriker Gesellenbrief hast. Dann brauchst du nämlich Tatsächlich noch den Meister.
Das ist hier schlimmer als bei Lederstrumpfs Erzählungen.
Meine Fresse. Hängen hier zu 80% 5V-Theoretiker und Angsthasen rum? Einfach ordentlich machen und drauf scheißen ob es erlaubt ist, es selbst zu machen. Ich habe schon so viele ach so tolle Elektromeister gefährlichen Unfug machen sehen. Machs lieber richtig und lass die Lobby-Gesetz gefütterten Elektriker schön andere Häuser abfackeln... HG
Lona schrieb: > Als Ingenieur bist du denkbar ungeeignet! Dir fehlen fundamentale > handwerkliche Fähigkeiten und somit Erfahrung. Mach den Meisterbrief. > Falls du dafür eine Elektrikerlehre nachholen musst, kannst du ja > entscheiden ob du willst oder nicht. Dummlall. Als E-Technik-Master-Student also fertiger Bachelor ist er bereits Elektromeister, er darf sich in der HWK in die Meisterrolle eintragen lassen (nur noch keine Lehrlinge ausbilden, dazu noch ein extra Lehrgang). Damit er von EVU für Arbeiten an der Installation zugelassen wird, muss er aber noch den Fachkundenachweis per TREI absolvieren, so wie auch Elektriker aus dem EU Ausland auf diese Art nachweisen, da´sie trotz fehlender Lehre die notwendigen Kenntnisse haben. Stand übrigens alles schon in der http://www.dse-faq.elektronik-kompendium.de/dse-faq.htm#M aber du bist wohl zu faul zum Lesen und lieber FuD Verbeiter.
Alexander schrieb: >> Man kann NH-Sicherungen auch im Bauhaus kaufen und das passende Werkzeug >> auch und auch im Internet ist es kein Problem. > > Das größte Problem ist ja auch an den NH Sicherungen, das sich in der > Regel in einem verplombten Hausanschlusskasten befinden. > Wechselt der Laie einfach so die NH Sicherungen macht er sich strafbar. Bei mir war es die Wohnungssicherung mit 50A. Der Kasten im Keller war seltsamerweise nicht plombiert. Die Wohnung war da auch noch recht neu. Vielleicht hat das E-Werk das plombieren später nachgeholt.
Lona schrieb: > MaWin schrieb: > Dummlall > > Nein! Erwartest du jetzt ein "doch" mit Fussaufstampfen ? Ich kann für deine Dummheit nichts, die kannst du gerne selbst behalten, aber ich versuche andere davor zu schützen deine Dummheit zu übernehmen.
HansAusDerGrube schrieb: > Machs lieber richtig und lass die Lobby-Gesetz gefütterten Elektriker > schön andere Häuser abfackeln... Du kannst alles selbst machen, nur passieren darf nichts. Ich wage auch stark zu bezweifeln, dass jemand das nötige Wissen sich über Wiki und Google aneignen kann eine komplette Hausinstallation Normenkonform installieren kann. Eine Hausinstallation ist ist nicht nur Steckdosen und Schalter mit 3 Drähten verkabeln. Da gehts auch weiter mit Installationszonen und Erdung etc. Desweiteren, wer zB meint seine Hütte selbst zu verkabeln und macht etwas falsch, ist im Falle eines verkaufs, dem Käufer komplett schadenersatzpflichtig.
Alexander schrieb: > Ich wage auch stark zu bezweifeln, dass jemand das nötige Wissen sich > über Wiki und Google aneignen kann eine komplette Hausinstallation > Normenkonform installieren kann. Hat auch niemand behauptet. Ordentliche Literatur sollte es in jeder besseren Bibliothek geben, oder man kauft (oder leiht) sich das. Alexander schrieb: > Desweiteren, wer zB meint seine Hütte selbst zu verkabeln und macht > etwas falsch, ist im Falle eines verkaufs, dem Käufer komplett > schadenersatzpflichtig. Ganz sicher nicht.
S. R. schrieb: > Ganz sicher nicht. Doch, ganz sicher. zB gibt es Installationszonen, damit Kabel nicht unbeabsichtig angebohrt oder angenagelt werden. Solltest du mit einem Nagel eine Leitung erwischen, die dort nicht sein darf ist das lebensgefährlich. Ebenso, falls der Potentialausgleich irgendwo fehlt oder falsch ist. Ein Gewährleistungsausschluss ist bei Gefahr für Leib und Leben nicht möglich. BGB 309 Abs. 7a (Haftungsausschluss bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und bei grobem Verschulden) a) (Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit) ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; Somit kommen alle Möglichkeiten der Sachmangelhaftung auf den Käufer zu. Viel Spaß. "Macht der Elektromeister den Pfusch, ist natürlich der Elektromeister in der Pflicht."
Alexander schrieb: > zB gibt es Installationszonen, damit Kabel nicht unbeabsichtig angebohrt > oder angenagelt werden. > Solltest du mit einem Nagel eine Leitung erwischen, die dort nicht sein > darf ist das lebensgefährlich. Das ist doch auch an den Haaren hwerbeigezogen... Du unterstellst, daß S.R. die Installationszonen beim Selbst errichten der Anlage nicht kennt. Gleichzeitig unterstellst du aber, daß jeder Nachnutzer sehr wohl im Besitz dieses Wissens ist und in den Bereichen keine Löcher in die Wand bohren würde... du merkst selbst die Diskrepanz? Übrigens: Auch Installationszonen lassen sich via Google finden. Es gibt sogar Baumärkte die Broschüren herausgebracht haben wo die Wichtigsten Grundlagen für die elektroinstalation drin stehen. Allerdings fehlen dort natürlich Formeln oder auch Tabellen was den Zulässigen Leitungsquerschnitt und die zulässige Häufung bei entsprechender Absicherung ausrechnen lassen. Diese wiederum kann man ebenso aus dem Netz saugen und man stößt unweigerlich auf diese Hinweise, wenn man sich eingehend mit der Thematik auseinandersetzt.
Alexander schrieb: > zB gibt es Installationszonen, damit Kabel nicht unbeabsichtig angebohrt > oder angenagelt werden. > Solltest du mit einem Nagel eine Leitung erwischen, die dort nicht sein > darf Wieso darf es da nicht sein? In welcher Vorschrift steht, daß man die Installationszonen benutzen muß? Wenn ich einen Nagel in die Wand haue muß ich sicherstellen, daß da kein Kabel drunter ist. Egal ob sich der Elektriker an Richtlinien gehalten hat oder nicht. Inzwischen leben wir zwar in einer Vollkaskogesellschaft in der jeder jede Verantwortung abwälzen will, aber wenn ich Löcher in Wände mache bin ich für die Folgen verantwortlich.
Alexander schrieb: > "Macht der Elektromeister den Pfusch, ist natürlich der Elektromeister > in der Pflicht." Na klar, weil so ein Elektromeister ja auch ewig lebt und seine Firma ewig Bestand hat. Der gleiche Quatsch, als ich mein Dach gedeckt habe: Aber wenn es ein Dachdecker macht, hast Du 30 Jahre Gewährleistung. Klar, weil der auch noch 30 Jahre lebt und die Firma gibts in 30 Jahren auch noch.
Alexander schrieb: > S. R. schrieb: >> Ganz sicher nicht. > Doch, ganz sicher. Nein. Wenn die Oma ihr Haus verkauft, dann kann sie nicht dafür haftbar gemacht werden, dass der Opa bei der Elektrik vor 50 Jahren gepfuscht hat. Er kannte die Probleme, sie nicht. Wenn du ein Haus kaufst, bist du selbst dafür verantwortlich, den Zustand einzuschätzen und zu prüfen - und zwar vor dem Kauf.
S. R. schrieb: > Wenn die Oma ihr Haus verkauft, dann kann sie nicht dafür haftbar > gemacht werden, dass der Opa bei der Elektrik vor 50 Jahren gepfuscht > hat. Er kannte die Probleme, sie nicht. > > Wenn du ein Haus kaufst, bist du selbst dafür verantwortlich, den > Zustand einzuschätzen und zu prüfen - und zwar vor dem Kauf. Es gibt da ein interessantes Urteil vom BGH. Der Verkäufer haftet beim Autokauf immer für Unfallschäden. Auch, wenn er von dem Unfallschaden nichts wußte und der Unfall nicht in seinen Besitzzeitraum gefallen ist. Und man ist auch nicht verantwortlich den Zustand selbst einzuschätzen und zu prüfen, erzähl kein Unsinn. Deine Aussage gilt nur für offensichtliche Mängel. Es gibt einfach Mängel, die der Verkäufer nennen muss. Nennt er sie nicht, ist er haftbar. Unwissenheit schützt nicht immer. Christian B. schrieb: > Du unterstellst, daß S.R. die Installationszonen beim Selbst errichten > der Anlage nicht kennt. Gleichzeitig unterstellst du aber, daß jeder > Nachnutzer sehr wohl im Besitz dieses Wissens ist und in den Bereichen > keine Löcher in die Wand bohren würde... du merkst selbst die > Diskrepanz? Ich unterstelle S.R. gar nichts. Meine Aussage war einfach pauschal auf irgendwelche Beispiele. Das Ganze kann man beliebig ausdehnen, auf die Leitungslängen, Häufung, wie du es gemacht hast. Oder auf die Erdnung/Blitzschutz einer SAT Schüssel und und und. Christian B. schrieb: > Übrigens: Auch Installationszonen lassen sich via Google finden. Es gibt > sogar Baumärkte die Broschüren herausgebracht haben wo die Wichtigsten > Grundlagen für die elektroinstalation drin stehen. Allerdings fehlen > dort natürlich Formeln oder auch Tabellen was den Zulässigen > Leitungsquerschnitt und die zulässige Häufung bei entsprechender > Absicherung ausrechnen lassen. Diese wiederum kann man ebenso aus dem > Netz saugen und man stößt unweigerlich auf diese Hinweise, wenn man sich > eingehend mit der Thematik auseinandersetzt. Man kann vieles aus dem Netz saugen. Nur wage ich zu bezweifeln das, dass sich jemand die kompletten Installationsvorschriften aus dem Netz saugt und nachließt und desweiteren, das größte Problem überhaupt ist. Du weißt eigentlich gar nicht nach was du alles suchen bzw beachten musst. Mir persönlich ist es doch egal, was jeder macht. Fakt ist, wurde die Anlage nicht konform installiert, stellt das Ganze einen Sachmangel da, welcher beim Verkauf offenbarungspflichtig ist, ansonsten gibts im schlimmsten Fall Gewährleistungsansprüche des Käufers.
Alexander schrieb: > Nur wage ich zu bezweifeln das, dass sich jemand die kompletten > Installationsvorschriften aus dem Netz saugt und nachließt und > desweiteren, das größte Problem überhaupt ist. > Du weißt eigentlich gar nicht nach was du alles suchen bzw beachten > musst. hmmm, mit wirklich eingehener Recherche (und damit meine ich einen deutlich längeren Beschäftigungszeitraum als 5 Minuten google) ist man offensichtlich durchaus in der Lage, eine Normkonforme Installation hinzubekommen. Woher ich das weiß? Weil ich das schon 2 mal so gemacht habe und es 2 mal Anstandslos abgenommen wurde. Allerdings habe ich hauptsächlich in Fachforen recherchiert (Nicht hier, das Mikrocontrollerforum ist kein Fachforum für Hausinstallationen) und dort konkrete Fragen zu unklaren Sachen gestellt.
Alexander schrieb: > Der Verkäufer haftet beim Autokauf immer für Unfallschäden. Kein übertragbares Argument. Für Kfz gelten einige Sonderregelungen. Zum Beispiel ist Gebrauchsanmaßung bei Kfz extra ausgeschlossen (§ 248b StGB).
Alexander schrieb: > zB gibt es Installationszonen, damit Kabel nicht unbeabsichtig angebohrt > oder angenagelt werden. Leider richten sich auch gelernte Elektriker nicht immer danach. > Solltest du mit einem Nagel eine Leitung erwischen, die dort nicht sein > darf ist das lebensgefährlich. > > Ebenso, falls der Potentialausgleich irgendwo fehlt oder falsch ist. > > Ein Gewährleistungsausschluss ist bei Gefahr für Leib und Leben nicht > möglich. > BGB 309 Abs. 7a > (Haftungsausschluss bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und bei > grobem Verschulden) > > a) (Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit) > ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der > Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer > fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen > oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder > Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; > > Somit kommen alle Möglichkeiten der Sachmangelhaftung auf den Käufer zu. > > Viel Spaß. > > "Macht der Elektromeister den Pfusch, ist natürlich der Elektromeister > in der Pflicht."
Alexander schrieb: > zB gibt es Installationszonen, damit Kabel nicht unbeabsichtig angebohrt > oder angenagelt werden. Leider richten sich auch gelernte Elektriker nicht immer danach.
Karl K. schrieb: > Der gleiche Quatsch, als ich mein Dach gedeckt habe: Aber wenn es ein > Dachdecker macht, hast Du 30 Jahre Gewährleistung. Klar, weil der auch > noch 30 Jahre lebt und die Firma gibts in 30 Jahren auch noch. Solche Firmen haben meistens entsprechende Versicherungen. Möglicherweise müssen die selbst dann noch haften, wenn es die Firma garnicht mehr gibt.
Harald W. schrieb: > Alexander schrieb: > >> zB gibt es Installationszonen, damit Kabel nicht unbeabsichtig angebohrt >> oder angenagelt werden. > > Leider richten sich auch gelernte Elektriker nicht immer danach.# Leider richten sich vor Allem Arschitekten und Bauplaner nicht danach und der Elektriker muß deren Fehler so gut es geht ausbügeln.
Harald W. schrieb: > Solche Firmen haben meistens entsprechende Versicherungen. Na klar, wers glaubt. Beim Dachdecker war noch der Witz: Der Hersteller selbst gibt auf die verwendete Unterdeckbahn nur 5 Jahre Gewährleistung. Wie kann dann der Dachdecker 30 Jahre geben. Da will einer nen sprechenden Esel verkaufen...
Karl K. schrieb: > Na klar, wers glaubt. > > Beim Dachdecker war noch der Witz: Der Hersteller selbst gibt auf die > verwendete Unterdeckbahn nur 5 Jahre Gewährleistung. Wie kann dann der > Dachdecker 30 Jahre geben. > > Da will einer nen sprechenden Esel verkaufen... Das ist unternehmerisches Risiko. Oder glaubst du Daimler Benz gibt den Gebrauchtwagenhändler auf nen 30 Jahren Oldtimer noch Garantie? Die Gewährleistung zahlt der Händler aus eigener Tasche.
Karl K. schrieb: > Beim Dachdecker war noch der Witz: Der Hersteller selbst gibt auf die > verwendete Unterdeckbahn nur 5 Jahre Gewährleistung. Wie kann dann der > Dachdecker 30 Jahre geben. Alexander schrieb: > Die Gewährleistung zahlt der Händler aus eigener Tasche. Jetzt werft doch nicht immer "Garantie" und "Gewährleistung" munter durcheinander! Garantie ist eine freiwillige Leistung, da kann der Hersteller, Händler oder Handwerker versprechen, was er mag und als Nachweis für den Garantieanspruch auch ziemlich frei fordern, was er mag. Gewährleistung ist hingegen gestzlich geregelt und die Gewährleistungsfrist beträgt bei Bauleistungen nach VOB 5 Jahre, nicht 30. http://www.dach.de/services/dachlexikon/gewaehrleistungsfristen/ Natürlich kann ein Dachdecker auch schon nach 2 Jahren pleite sein, dann schaut man sowohl bei Gewährleistung als auch bei Garantie in die Röhre...
:
Bearbeitet durch User
Matthias L. schrieb: > Jetzt werft doch nicht immer "Garantie" und "Gewährleistung" munter > durcheinander! Jetzt zeig mir doch mal bitte wo ich irgendwas durcheinander gebracht habe?
Hab' ich zitiert!? Die 5-jährige Gewährleistung muss der Dachdecker im Beispiel von Karl eben NICHT aus eigener Tasche bezahlen, weil er seinerseits auf die ebenfalls 5-jährige Gewährleistung (oder Garantie?) des Herstellers zurückgreifen kann und wird. Wenn er 30 Jahre Garantie verspricht, dann tut er DAS auf eigenes Risiko - das hat aber nix mit Gewährleistung zu tun.
Matthias L. schrieb: > Wenn er 30 Jahre Garantie verspricht, dann tut er DAS auf eigenes Risiko Nee, dann tut er das auf mein Risiko, denn - Entschuldigung, vor 30 Jahren hatten wir noch DDR...
Viele Halbwahrheiten auch in diesem Forum. Seht euch dieses Video an: https://www.youtube.com/watch?v=iQzJ61SUiZw
U. M. schrieb: > mal einen Meister aus > einem nahe liegenden Elektrofachbetrieb kommen zu lassen, der dir deine > Haus-Installationen abnimmt oder dich auf evtl. Mängel hinweist. Ja klar, ganz sicher. Die ziehen sich für 5 Euro in die Kaffeekasse den Haftungsstiefel an, wenn OP gepfuscht hat. Träum weiter.
Karl K. schrieb: > Nee, dann tut er das auf mein Risiko, denn - Entschuldigung, vor 30 > Jahren hatten wir noch DDR... Knapp, aber gerade mal so... ;-) Das Risiko, dass sich ein Unternehmen trotz vollmundiger Garantie-Versprechen in Dampf auflöst, gibt's immer. Bei erkennbar unrealistischen Versprechen weiß man's wenigstens gleich - die Baufirma, die unseren Anbau gebaut hat, war schon zwei Jahre später insolvent und verschwunden. Da konnte ich die Gewährleistung nach VOB auch in den Wind schreiben: Matthias L. schrieb: > Natürlich kann ein Dachdecker auch schon nach 2 Jahren pleite sein, dann > schaut man sowohl bei Gewährleistung als auch bei Garantie in die > Röhre...
Karl K. schrieb: > Alopecosa schrieb: >> Somit war Anmeldung und Anschluss der Anlage kein Problem mehr. > > Ungefährer Kostenrahmen? > > Bei mir wollte er 25 Eur plus MWSt für eine halbe Stunde, keine Anfahrt > und wollte keine Pläne sehen. Hat nur über den Verteilerkasten geschaut > und gemeint, sieht ja ordentlich aufgeräumt aus. > > Ich hab dem nicht widersprochen, aber ich nehme an, so billig kommt > nicht jeder davon. Naja wenn es ordentlich sein soll gehören da noch Messungen dazu etc. Daher dauerte die 'Abnahme' ca. 5 Stunden. Unser Verteiler ist bedingt durch KNX und co. Aber auch etwas größer ausgefallen (ABB 5/5A) Waren letztlich um die 500 €.
Karl K. schrieb: > Ja, ok, die Messungen hab ich selbst gemacht. Das dafür nötige Equipment werden wohl die wenigsten zu hause haben. Ein einfaches Multimeter reicht jedenfalls keinesfalls.
Kann man doch ausleihen... Man muss natürlich damit umgehen können, wie mit jedem Werkzeug.
Karl K. schrieb: > Ja, ok, die Messungen hab ich selbst gemacht. Was genau muss denn da gemessen werden? Da sagt nämlich auch jeder was anderes. Da muss es doch Literatur geben wo das beschrieben ist.
Dieses Thema wurde in den vergangenen 10 Jahren mehrfach ganz ähnlich diskutiert. Ich halte für mich fest, dass die Rechtslage (wer was darf und wofür wie weit haftet) längst nicht so eindeutig ist, wie man das gerne hätte. Klar ist sicher, dass man im Alleingang ohne die Lobby der Handwerkskammer und des VDE im Zweifelsfall sicher mehr Ärger am Hals hat, als Mitglieder. Denn unsere Rechtssprechung orientiert sich an deren Beratung und sie werden wohl kaum nicht-Mitglieder genau so wohlwollend behandeln, wie Mitglieder.
Stefanus F. schrieb: > Ich halte für mich fest, dass die Rechtslage (wer was darf und wofür wie > weit haftet) längst nicht so eindeutig ist, wie man das gerne hätte Sie ist eindeutig, nur viele Grossmäuler hier im Forum denken sie stehen drüber. http://www.dse-faq.elektronik-kompendium.de/dse-faq.htm#F.2 Werner schrieb: > Was genau muss denn da gemessen werden Im wesentlichen der Spannungsabfall unter Belastung, und die Isolation, mit einem (regelmässig neu) KALIBRIERTEN Messgerät. http://www.fluke.com/fluke/uken/installation-testers/fluke-1652c-multifunction-installation-tester.htm?PID=72320 https://www.gossenmetrawatt.com/deutsch/produkte/profitestmaster.htm
Das stimmt so nicht und ist nicht korrekt! Jeder ist für sein Tun und Handeln selber verantwortlich! Ist eine Installation dem Betreiber übergeben, dann ist er ab der Übergabestelle verantwortlich, auch für regelmäßige Überprüfungen.
Werner schrieb: > Was genau muss denn da gemessen werden? Da sagt nämlich auch jeder was > anderes. Na ganz klar: Einmal die Spannung mit Einstellung auf U und einmal der Innenwiderstand zum nächsten Ortstrafo mit Einstellung auf I. ;-) Kinder, nicht nachmachen! Wenn Du das fragen musst, lass es jemanden machen der sich damit auskennt.
Karl K. schrieb: > Na ganz klar: Einmal die Spannung mit Einstellung auf U und einmal der > Innenwiderstand zum nächsten Ortstrafo mit Einstellung auf I. ;-) > > Kinder, nicht nachmachen! > > Wenn Du das fragen musst, lass es jemanden machen der sich damit > auskennt. Ja das übliche dumme Geschwätz hier im Forum. Wo kämen wir hin, wenn es hierzu mal sachdienliche Hinweise gäbe? Wenn du schon damit überfordert bist eine Literaturempfehlung zu geben, dann halte einfach die Klappe. Wenn ich sehe, welche Flachpfeifen die Elektrikerprüfung schaffen und hier einen auf dicke Hose machen und sich für ihr auswendig gelerntes aber nicht verstandenes Halbwissen etwas einbilden, kann ich nur lachen. Im Gegensatz zu solchen Flachpfeifen, die für alles einen Lehrer brauchen, habe ich schon bewiesen, dass ich mir eigenständig Fachwissen und Fähigkeiten aneignen kann.
Dirk schrieb: > Wo kämen wir hin, wenn es > hierzu mal sachdienliche Hinweise gäbe? Internet. Da gibts genug "sachdienliche Hinweise". Wer nicht in der Lage ist, die zu finden, sollte die Finger davon lassen. > dass ich mir eigenständig Fachwissen > und Fähigkeiten aneignen kann. Was dir in einem Forum vorgekaut wurde? "Eigenständig" aneignen sieht anders aus.
:
Bearbeitet durch User
Karl K. schrieb: > Internet. Da gibts genug "sachdienliche Hinweise". Wer nicht in der Lage > ist, die zu finden, sollte die Finger davon lassen. Mich taet das auch interessieren. Nicht um selber Hand und Finger anzulegen, sondern einfach so. Wenn das jemand weiss, kann ers in ein paar knappen Saetzen darlegen. Muss ich selbst danach gurgeln... ja, dann brauch ich kein Forum.
Maxe schrieb: > Wenn das jemand weiss, kann ers in ein > paar knappen Saetzen darlegen. Muss ich selbst danach gurgeln... ja, > dann brauch ich kein Forum. Bei mir wurden im Wesentlichen 2 Dinge gemessen: Schleifenwiderstand, damit man sicher gehen kann, daß der verbaute Leitungsschutzschalter auch wirklich auslöst und die Auslösezeit sowie der Auslösestrom des RCD. Das ganze an jedem Stromkreis mit Steckdose oder Lampenanschluss. (Aber nicht an jeder Steckdose, bei Serienklemmung dann jeweils die Letzte in der Kette. Allerdings habe ich keinerlei Abzweigdosen in der Verkabelung, das macht es etwas einfacher. Dinge wie Häufung und Leitungslänge sowie verwendeter Querschnitt wurden nur grob auf Sicht geprüft.
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.