Servus, ich als ex-Selbstäniger bin jahrelang ohne irgendwelche Versicherungen außer KV gut ausgekommen. Damals war ich bei mein AG versichert, was noch gut funktionierte. Mit Finanzamt habe ich alles selber klären können, EÜR usw, es gab nie Probleme, nebenbei bis 35k EUR Brutto/Jahr erwirtschaftet, und hat noch Spaß dabei. Auftragsaufteilung ca 40% Arbeitgeber, 60 % andere Firmen, also kein Scheingewerbe! Es gab dann irgendwann keine Projekte mehr, und war dann gezwungen Gewerbe abzumelden. Damals gabs weder Haftpflichtversicherung noch Betriebshaftpflichtvericherung, ich bin ohne ausgekommen, Haftung klar mit Privatvermögen, aber es gab zum Glück keine Probleme. Es sollten jetzt demnächst neue Projekte kommen, die sehr heikel für mich sind. Ich will natürlich wieder Gewerbe anmelden, aber ich will meine Haftung mit Privatvermögen ausschließen, ja ich weiß man kann UG oder GmbH anmelden, kommt aber erst nicht in Frage, es kann sein das da wieder in Paar Jahren nix mehr geht, keine Aufträge mehr gibt. Und ich hätte keina Ahnung von der Bilanzierung. Gibt es Möglichkeit Haftung mit Privatvermögen auszugrenzen, Zb durch Betriebshaftpflichtvericherung? Und zu den heiklen Projekten, ich betreibe Reengineering für Automatisierungstechnik, ich versuche die Angekündigte Baugruppen zu reanimieren und oder suche nach Lösungen für die Kunden, die Verzweifelt sind, und auf die ganz Großen fluchen, weil alles schon abgekündigt ist, und die einzelne Komponente nicht lieferbar sind, werden Retrofit (Drittfirmen) oder von Hersteller einfach neue Anlage angedreht. Ich hack verschiedene Steuerungsplatinen (Servo-Drives) bis zur Drehgebern, alles mögliche, ich kann aus einem Drehgeber (da sind die Motordaten hinterlegt), ganz anderen Drehgeber programmieren,das können nur die Hersteller! Ein Servomotor mit 1A 200V kostet neu oder im Ebay 200-300$ gebraucht, ein Motor mit 75A 200V kostet das 10fache, aber wenn Encoder nicht mehr gibt, da angekündigt, bleibt nur Verschrottung theoretisch, oder ich komm ins Spiel, machen aus 1A -> 75A ;-) Und hier brauche ich eine Absicherung, gegen Klagen, falls zu solche Klage überhaupt kommt, damit auch mein Privatvermögen heile bleibt.
Bimbo. schrieb: > Geh zur Unternehmensberatung. Eher zu einen Anwalt für Wirtschaftsrecht. Viele Risiken sind allerdings nicht versicherbar, vor allem nicht wenn die wohl möglich illegal sind. ex-Freelancer schrieb: > damit auch mein Privatvermögen heile bleibt. Keine heiklen Aufträge zu übernehmen, dürfte die beste Empfehlung sein. Man sollte sich Gedanken machen, welche Vermögensformen man schützen will. Darüber spricht man am besten mit seiner Hausbank. Solche Tricks sind aber nichts für ein Forum, wo jeder mit liest.
So einen wie dich gibt es einfach nicht. Entweder bist du ein Troll oder unfähig. Auf das erste deutet "... oder ich komm ins Spiel, machen aus 1A -> 75A ..." hin, auf das zweite "... man kann UG oder GmbH anmelden, kommt aber erst nicht in Frage ...".
Bernd schrieb: > So einen wie dich gibt es einfach nicht. Entweder bist du ein Troll oder > unfähig. Auf das erste deutet "... oder ich komm ins Spiel, machen aus > 1A -> 75A ..." hin, auf das zweite "... man kann UG oder GmbH anmelden, > kommt aber erst nicht in Frage ...". Halte die Füße Still, wenn du kein Plan von programmierten Drehgebern hast. Dr.Who schrieb: > Keine heiklen Aufträge zu übernehmen, dürfte die beste Empfehlung sein. Du glaubst nicht, aber ich kenne da viele Firmen die gleiche oder ähnliche Arbeit leisten, sind halt alle GmbH. Wenn bei Kunden die Anlage aussteigt, und es kein Erstteile gibt, dann sind die Kunden auf fast alles bereit, egal wie die Anlage muss laufen;_)
Dr.Who schrieb: > Keine heiklen Aufträge zu übernehmen, dürfte die beste Empfehlung sein. Hardware wird auf kein Fall geändert, auch die Primärfirmware nicht. Es werden nur die FRAMs und EEPROMS manipuliert, ähnlich wie bei VW mit mit ihren Manipulationen, und da gibts nur verärgerte Kunden, bei mir nur zufriedene Kunden. Merkst du den Unterschied ?
ex-Freelancer schrieb: > Gibt es Möglichkeit Haftung mit Privatvermögen auszugrenzen Nein, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, wobei grob fahrlässig schon ist die Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns zu vernachlässigen, haftest du immer. Bei Fahrlässigkeit kann dich eine Betriebshaftpflicht retten, aber man braucht dann auch eine Rechtschutzversicherung um Ansprüche gegen diese Haftoflicht durchsetzen zu können. Mach eine GmBH (i.G.).
Ganz gefährliche Sache, an die Hardware darf nur der Hersteller ran sonst erlischt die Betriebserlaubnis
Mut zur Wahrheit. schrieb: > Ganz gefährliche Sache, an die Hardware darf nur der Hersteller ran > sonst erlischt die Betriebserlaubnis Geschwätz! Dann fange schon mal an diesen Firmen hier dein Geschwätz zu erzählen: https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&ei=cmcvXeyaBcaZgQb0_rGIBg&q=umrichter+reparturen.&oq=umrichter+reparturen.&gs_l=psy-ab.3..0i13i30.25765.30645..31271...0.0..0.154.2560.0j21......0....1..gws-wiz.......0i131j0j0i10j0i22i30j0i22i10i30j33i160j0i13i5i30.AB2kNFVbp60&ved=0ahUKEwjsm9KhybzjAhXGTMAKHXR_DGEQ4dUDCAo&uact=5 Ich kenne 30-40 Firmen und nur wenige arbeiten mit Hersteller zusammen, das sind dann ausnahmen! Rest sind Entwicklungsbüros etc, die zum keinem Hersteller stehen, steht sogar bei denen auf der Seite und die reparieren trotzdem.
ex-Freelancer schrieb: > Mut zur Wahrheit. schrieb: >> Ganz gefährliche Sache, an die Hardware darf nur der Hersteller ran >> sonst erlischt die Betriebserlaubnis > > Geschwätz! > > Dann fange schon mal an diesen Firmen hier dein Geschwätz zu erzählen: > https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&ei=cmcvXeyaBcaZgQb0_rGIBg&q=umrichter+reparturen.&oq=umrichter+reparturen.&gs_l=psy-ab.3..0i13i30.25765.30645..31271...0.0..0.154.2560.0j21......0....1..gws-wiz.......0i131j0j0i10j0i22i30j0i22i10i30j33i160j0i13i5i30.AB2kNFVbp60&ved=0ahUKEwjsm9KhybzjAhXGTMAKHXR_DGEQ4dUDCAo&uact=5 > > Ich kenne 30-40 Firmen und nur wenige arbeiten mit Hersteller zusammen, > das sind dann ausnahmen! Rest sind Entwicklungsbüros etc, die zum keinem > Hersteller stehen, steht sogar bei denen auf der Seite und die > reparieren trotzdem. Das Haftungsrisiko ist gigantisch
Jedenfalls betrachte ich den TO für eine Gefahr. der sollte sich an öffentliche Stellen wenden mit seinen Ideenund Vorstellungen.
ex-Freelancer schrieb: > und da gibts nur verärgerte Kunden, ...und verärgerte Staatsanwälte, wie man gesehen hat. > bei mir > nur zufriedene Kunden. Merkst du den Unterschied ? Der Unterschied besteht wohl darin, dass die Firma nur solange zufrieden sind, bis es crasht. Dann finden die schon einen Schuldigen. Wenn alles so easy ist, warum dann die Bedenken?
Bimbo. schrieb: > Jedenfalls betrachte ich den TO für eine Gefahr. der sollte sich an > öffentliche Stellen wenden mit seinen Ideenund Vorstellungen. Ja das will ich eh machen, Existenzgründungsseminar bei der IHK wollte ich mal versuchen. Hat das einer schon mal gemacht? Wie läuft da dort ab? Dr.Who schrieb: > Der Unterschied besteht wohl darin, dass die Firma nur > solange zufrieden sind, bis es crasht. Dann finden die > schon einen Schuldigen. Wenn alles so easy ist, warum > dann die Bedenken? Hab ich mehrmals erlebt, nur nicht als selbständiger. Man kann vieles in AGBs ausgrenzen, halt nicht alles. Wenn du Audi fährst, heißt nicht dass du auch bei AUDI reparieren muss oder? Du kannst auch zu ATU fahren, keiner zwingt dich, du hasst die frei Wahl. Mit Automatisierungstechnik genau so, wenn die Qualifizierung stimmt, warum nicht?! Dr.Who schrieb: > Wenn alles so easy ist, warum > dann die Bedenken? Ich wollte auf maximale Sicherheit gehen, man weiß ja nie. Mut zur Wahrheit. schrieb: > Das Haftungsrisiko ist gigantisch Man kann das ausgrenzen, siehe weiter oben. Liest euch mal AGBs von Industrieelektronik-Reparturfirmen mal durch!
ex-Freelancer schrieb: > Gibt es Möglichkeit Haftung mit Privatvermögen auszugrenzen, Zb durch > Betriebshaftpflichtvericherung? Nicht wirklich. Die Betriebshaftpflicht schützt dich vor Ansprüchen Dritter wenn durch die Tätigkeit von dir oder deinen Angestellten ein Schaden entstanden ist. Typisches Beispiel: Baggerfahrer buddelt Graben für eine neue Stromtrasse und beschädigt die nebenan laufende Wasserleitung. Ob er letztlich was dafür kann weil er den Schachtschein nicht richtig gelesen hat oder die Leitung einfach zu nah am Graben war spielt erst mal keine Rolle. Solange kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit (baggern ohne Schachtschein) im Spiel ist, ist die Haftpflicht dran. Die Haftpflicht schützt dich aber nicht vor Forderungen Dritter, die dich verklagen, weil du deren geistiges Eigentum klaust oder die nicht wollen, dass du an deren Maschine rumfummelst. Dabei hilft dir aber auch eine UG / GmbH nur sehr eingeschränkt. In vielen Fällen haftet der GF mit seinem Privatvermögen. Bei illegalen Sachen sowieso. Also kannst du es nur auf den Mann / die Frau übertragen oder unter die Matratze legen.
Ich würde das mit den jeweilgen Kunden vertraglich ausschließen. Es gibt - solange nicht "sittenwidrig" - die sog. Vertragsfreiheit. Wenn die Kunden so dringend auf re-animierte Hardware angewiesen sind, würde ich einfach alle Ansprüche, die über die eigene Arbeitsleistung hinausgehen, ausschließen und fertig. Wer nicht will, der hat schon ...
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Jens schrieb: > oder die nicht > wollen, dass du an deren Maschine rumfummelst. Als Eigentümer einer Anlage, die nicht per Gesetz eine Betriebserlaubnis benötigt(z.B. KFZ im Straßenverkehr) kann NIEMAND verbieten, diese zu manipulieren. (Bei Software gelten evtl. besondere Bestimmungen). Wenn natürlich ein Personenchaden entsteht, der auf manipulierte Sicherheitsvorkehrungen zurückzuführen ist, sieht die Sache anders aus. Ansonsten bist du nur für die Folgen deines Tuns verantwortlich. Du darfst die Anlage sogar zerhacken oder verbrennen, wenn es dir passt. Der Hersteller hat daran keine Hoheitsrechte.
Troll bist du taub ? Es gibt rechtliche Firmenkonstukte die die Haftung limitieren. Die sind genau deswegen da...
Ein in der Vergangenheit oft gelebter Weg ist in Deutschland eine Niederlassung einer britischen Ltd mit 1 Pfund Kapital zu gründen - die britische Limited wird natürlich gleich mitgegründet. Oder die Limited ist alleiniger Komplementär einer deutschen KG. Beides in meinen Augen nicht sinnvoll, aber leider oft von Steuerberatern oder anderen Beratern ins Spiel gebracht. Wird manchmal deswegen in der Szene auch „Frisör-Limited“ genannt, weil Frisörbetriebe normalerweise Gewerbe sind. Was dann aber die meisten unterlassen: wenn Du der Veröffentlichungspflicht (die im übrigen im Gegensatz zu Deutschland vorbildlich ist) nicht nachkommst, dann bricht das Gebilde in sich zusammen. Viel sinnvoller ist: Gründe eine UG. Da reicht 1EUR als Kapital. Du musst allerdings einen Teil des Gewinns zur Aufstockung des Kapitals verwenden bis Du das Mindestkapital einer GmbH erreicht hast.
Bonzo N. schrieb: > Troll bist du taub ? > Es gibt rechtliche Firmenkonstukte die die Haftung limitieren. Die sind > genau deswegen da... Das kostet aber ordentlich Geld bei der Errichtung des Konstrukts, vielleicht noch mit Auslandsfirmen, was der TO sicherlich nicht investieren kann oder will. Im Zweifelsfall gibt es aber hier immer noch das Zauberwort der Durchgriffshaftung bzw. Existenzvernichtungshaftung, aber ich bin ja kein Jurist. Mir scheint, wie hier schon erwähnt wurde, Vermögensübertragung auf Ehepartner/in oder Vertrauensperson der einfachste und gangbarste Weg. Ist dann nichtmal eine Gütertrennung nötig. Im Schadensfall biste dann eben selber alles los und der Partner vllt. unterhaltspflichtig oder so. Schuldenschnitt (sofern es soweit kommen sollte) ist in einigen EU- Ländern bereits nach einem Jahr möglich. Danach steht der Zähler wieder auf Null.
Frank E. schrieb: > Ich würde das mit den jeweilgen Kunden vertraglich ausschließen. Es gibt > - solange nicht "sittenwidrig" - die sog. Vertragsfreiheit. Na, da wäre ich vorsichtig. Mir wurde mal zugetragen, dass solche Verträge nur bei Vollkaufleuten den Segen der Gerichte haben. Herrlicher Herforder schrieb: > die nicht per Gesetz eine Betriebserlaubnis > benötigt(z.B. KFZ im Straßenverkehr) Die Betriebserlaubnis erlischt bei KFZ nur, wenn man unzulässige Veränderungen oder Reparaturen vornimmt, z.B. einen getunten Auspuff verbaut. ex-Freelancer schrieb: > Hat das einer schon mal gemacht? Hatte ich mal vor Ewigkeiten gemacht. Steuerrecht, Gewerberecht, Vertragrecht, Meldepflicht und wer darüber informiert wird, Finanzierung, Förderprogramme, Kreditrecht, Insolvenzrecht, Gründungsvorrausetzung, Mindestbuchhaltung und noch einges mehr. Für unsere Branche dürfte noch die Verpackungs-und Altgeräte- verordnung dazu gekommen sein, außerdem Umweltrecht, Betriebsrecht, Haftung, Ausbildungsrecht, Arbeitsrecht, usw, usf. > Wie läuft da dort ab? Sicher kann man sich bei der lokalen IHK einen Fleyer zur Information geben lassen was das Seminar beinhaltet. Ob man die Themen allerdings in dem Zeitfenster so ausführlich abhandeln kann, war schon, als ich das mal gemacht habe, etwas enttäuschend. Zumindest hat man da mal ein paar Basics vermittelt bekommen. Ohne solche Basics sollen Gründungen meist zum Scheitern verurteilt sein.
Dr.Who schrieb: > Solche Tricks sind aber nichts für ein Forum, wo jeder mit liest. Sollte auch legale "Tricks" geben Gründung einer GmbH zum Bleistift. Da der TO nicht alleine solche Probleme hat, gibt es sicher auch Unternehmer-Stammtische.
Beitrag #5911157 wurde von einem Moderator gelöscht.
Rick M. schrieb: > Sollte auch legale "Tricks" geben > > Gründung einer GmbH zum Bleistift. > > Da der TO nicht alleine solche Probleme hat, gibt es sicher auch > Unternehmer-Stammtische. Markus Z. schrieb im Beitrag #5911157: > Völlig ohne Haftung gibt es nicht. Auch mit GmbH. Wer mehr will muss > auch mehr Risiko vertragen. Selbstständigkeit ist nichts für weicheier. Dann ist die GmbH und UG für mich eh uninteressant, in solchen Fällen wie bei mir reicht auch freelancer/einzelunternhemer mit Betriebshaftpflichtversicherung + Rechtsschutz. Ich muss das mit Juristen klären. Bei mir ist rein juristisch aktuell nicht viel zu holen, weil ich damals vor der EHE, ganzes vermögen ausgelagert habe. Ich bin früh in die EHE und mit leeren Taschen gegangenen, meine Eltern und ich habe damals mit Anwalt alles geklärt, und Scheidungsfall bekommt meine Frau nur meine beide PKWs, die waren schon immer auf meine Frau gemeldet (seit 10 Jahren), obwohl die mir sind ;-). Deswegen bin ich damals ohne Sorgen und ohne irgendwelchen Versicherungen ausgekommen, einfach Gewerbe angemeldet. Wo nix gibt, kann man auch nix holen :-) Außer meinem Vermögen (Immobilien) haben wir noch gemeinsames Vermögen + 2 Kinder noch, und das will schützen, das hat sich nach 12 Jahren einiges angehäuft! Hat keiner solche Probleme? Wundert mich!
ex-Freelancer schrieb: > Betriebshaftpflichtversicherung + Rechtsschutz. Der Rechtsschutz ist um Längen sinnvoller als eine Betriebshaftpflicht. Was eine Betriebshaftpflicht abdeckt hat oben schon jemand geschrieben. Das ist für Handwerker o.ä. ein Muss. Das was du bräuchtest wäre eine Produkthaftpflicht. Aber da finde mal eine Versicherung, die deine Tätigkeit zu adäquaten Kosten abdeckt.
ex-Freelancer schrieb: > ... weil ich damals > vor der EHE, ganzes vermögen ausgelagert habe. Ich bin früh in die EHE > und mit leeren Taschen gegangenen, meine Eltern und ich habe damals mit > Anwalt alles geklärt, und Scheidungsfall bekommt meine Frau nur meine > beide PKWs Hmm, so in eine Ehe zu gehen, wo man schon mit dem Schlimmsten rechnet? > Deswegen bin ich damals ohne Sorgen und ohne irgendwelchen > Versicherungen ausgekommen, einfach Gewerbe angemeldet. Und das Vermögen als möglichen Erbvorgriff an die Kinder übertragen? Manche Firmeneigner mit dickem Vermögen machen das vor der Volljährigkeit unter externer Verwaltung. Aber da kommt man ohnehin fünf oder zehn Jahre hinterher, wenn jemand dir wirklich ans Leder will. Oder eine Auslandsgesellschaft, wo kein eu-Recht greift?
ex-Freelancer schrieb: > Wenn du Audi fährst, heißt nicht dass du auch bei AUDI reparieren muss > oder? > Du kannst auch zu ATU fahren, keiner zwingt dich, du hasst die frei > Wahl. Na ja, Bremsklötze wechseln. Aber alle ernsthaften Reparaturen kann heute nur noch die Vertragswerkstatt zu Wucherpreisen. Da alles verdongelt ist, braucht man online-Verbindung um Hersteller. Moderne Autos sind wie Tintendrucker, der Reibach wird mit verdongelten Teilen gemacht. Nicht ohne Grund werden viele moderne Fahrzeuge nach der Leasing-Zeit verschrottet, eine Erhaltung ist zu kostenintensiv. So wie Handys, die nur 2 Jahre halten müssen/sollen weil dann die Vertragsbindung endet. ex-Freelancer schrieb: > Hat keiner solche Probleme? Nein. Dein Verhalten sieht eher nach Krankheit als nach Vernunft aus. Herrlicher Herforder schrieb: > Der Hersteller hat daran keine Hoheitsrechte. Das sehen viele Hersteller übrigens anders, und bekommen von Gerichten recht, da reicht es schon wenn der Hersteller Künstler ist. https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/gesellschaft/zerstoertekunstwerke-100.html oder Software liefert.
Becher schrieb: > ex-Freelancer schrieb: >> ... weil ich damals >> vor der EHE, ganzes vermögen ausgelagert habe. Ich bin früh in die EHE >> und mit leeren Taschen gegangenen, meine Eltern und ich habe damals mit >> Anwalt alles geklärt, und Scheidungsfall bekommt meine Frau nur meine >> beide PKWs > Hmm, so in eine Ehe zu gehen, wo man schon mit dem Schlimmsten rechnet? Gütertrennung ist nicht die schlechteste aller Ideen. Der TO ist natürlich ein Troll, der nicht den blassesten Schimmer vom Geschäftsleben hat und Vermögen schon gar nicht. Sonst würde er nicht vage - Vermögen ausgelagert - schreiben.
Also grundsätzlich gibt es natürlich Versicherungen für sowas. Eine Betriebshaftpflicht wurde hier schon erklärt. Was die Kosten betrifft, so kommt es natürlich auch auf die versicherte Tätigkeit an bzw. die Versicherungssumme. Man kann diese Versicherungen auch projektbezogen abschließen. So mache ich es zum Beispiel im Softwarebereich. Darüber hinaus gibt es auch noch sowas wie "Vermögensversicherungen", die man daran andocken kann. Was ich aber auf jeden Fall machen würde, ist ein Rahmenvertrag, in dem grundsätzliche Dinge geklärt werden. Zusätzlich dann für jeden Auftrag einen Projekteinzelvertrag, in dem Du dann projektspezifisch Risiken und Haftung bewertest und abgrenzt. Eine GmbH oder gar eine UG nützt Dir hier eher wenig. Bonzo N. schrieb: > Troll bist du taub ? > Es gibt rechtliche Firmenkonstukte die die Haftung limitieren. Die sind > genau deswegen da... Das stimmt so pauschal nicht - und in diesem Kontext überhaupt nicht.
MaWin schrieb: > Nicht ohne Grund werden viele moderne Fahrzeuge nach der > Leasing-Zeit verschrottet Hast du dazu Zahlen?
Le X. schrieb: > MaWin schrieb: >> Nicht ohne Grund werden viele moderne Fahrzeuge nach der >> Leasing-Zeit verschrottet > > Hast du dazu Zahlen? Glaube ich so auch nicht, weil der Gebrauchtwagenmarkt voll ist von Leasingrückläufern.
Weitergehende Haftung per Vertragswerk ausschliessen. Du haftest für das Produkt, aber nicht für Folgeschäden. Ausgenommen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ist eigentlich Standard in Verträgen. Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit führt ohnehin immer zur persönlichen Haftung, egal was Du da an Konstrukten wählst. Will der Kunde das nicht, lass es. So verzweifelt darf man nie sein solche Aufträge anzunehmen. Ich habe auf einen langjährigen Kunden verzichtet, der mit neuer Führung plötzlich meinte Ihre gesammte Verantwortung auf mich übertragen zu können aber alle Rosinen behalten zu können. Lieber keine Aufträge als solche Aufträge. Da kann ich mir ja gleich einen Strick nehmen.
Dr.Who schrieb: > Die Betriebserlaubnis erlischt bei KFZ nur, wenn man unzulässige > Veränderungen oder Reparaturen vornimmt, z.B. einen getunten Auspuff > verbaut. Deswegen muss die Kfz-Haftpflicht aber trotzdem zahlen, auf dich wird dann eine Anzeige wegen der erloschenen Betriebserlaubnis und die Regressforderung der Versicherung zukommen sind meist um die 5k€ steht in der Versicherungsbedingungen. Was für ne Anlage soll das den sein die eine Betriebserlaubnis haben soll? Das wäre ja dann auch durch regelmäßige TÜV Besuche zu prüfen. Mir würde da eine Druckluftanlage oder eine Hebebühne einfallen die eine Sicherheitseinrichtung brauchen.
Michael K. schrieb: > Du haftest für das Produkt, aber nicht für Folgeschäden. Produkthaftungsgesetz gelesen ? Offenbar nicht.
DieselYeah! schrieb: > Bonzo N. schrieb: >> Troll bist du taub ? >> Es gibt rechtliche Firmenkonstukte die die Haftung limitieren. Die sind >> genau deswegen da... > > Das stimmt so pauschal nicht - und in diesem Kontext überhaupt nicht. Natürlich stimmt das. Nimm eine sog. LTD. Wenn da etwas nicht stimmt, kriegst Du nicht einen roten Heller. So eine Trickserei ist in diesem, unserem Lande auch noch legal. :((
MaWin schrieb: > Produkthaftungsgesetz gelesen ? Offenbar nicht. Geschäfte unter Vollkaufleuten? Werkverträge? Das Vermeiden von Risiken kostet immer Geld, ob nun als Kosten für eine UG oder als Versicherungsprämie. MfG Klaus
Belasteter schrieb: >> Das stimmt so pauschal nicht - und in diesem Kontext überhaupt nicht. > > Natürlich stimmt das. Nimm eine sog. LTD. Wenn da etwas nicht stimmt, > kriegst Du nicht einen roten Heller. So eine Trickserei ist in diesem, > unserem Lande auch noch legal. > :(( > Wenn da etwas nicht stimmt Definiere "etwas". Außerdem: Es kann natürlich durchaus sein, dass Du (als Geschädigter) nichts bekommst. Da kommt es auf den jeweiligen Sachverhalt an. Das heisst aber noch lange nicht, dass das Privatvermögen der Gesellschafter geschützt ist. Ein Beispiel: Firma XYZ GmbH kauft sich ein Grundstück und baut sich eine Lagerhalle. Dann gerät der Laden in die Insolvenz, Sanierung klappt nicht, Laden dicht. In diesem Fall wären die Gläubiger die Gelackmeierten. Natürlich werden Grundstück, Halle, Inventar, etc. wieder zu Geld gemacht um damit die Gläubiger zu bezahlen - aber was dann am Ende über das Stammkapital hinaus offen bleibt, bleibt offen. Mal vorausgesetzt, dass kein Betrug oder sonstige Absicht vorliegt. Anderes Beispiel: Firma ABC UG führt Schweißarbeiten an einer Autobahnbrücke unfachmännisch aus und das Teil schmiert ab. Brücke weg, Autobahn für 2 Jahre gesperrt, 100 Leichtverletzte (weil glücklicherweise alle einen Fallschirm hatten, als sie 300m tief in's Tal gestürzt sind). Die Wahrscheinlichkeit, dass Der entstandene Schaden jemals bezahlt werden kann, dürfte bei 0 liegen. Aber ziemlich sicher ist, dass der oder die Gesellschafter nicht nur den 1 Euro Mindestkapitaleinlage abgeben müssen, sondern ihr Haus, ihr Boot, ihr Auto auch weg sind. Ins Gefängnis geht es dann wohl auch. Daher hat "DieselYeah" schon Recht. GmbH und gut is, is nich... Ich sehe allerdings auch Verträge und Versicherungen eher skeptisch. Klar, eine Versicherung ist grundsätzlich schon sinnvoll. Aber auch die winken im Schadensfall nicht mit dem Scheck. Ob die am Ende wirklich einspringt, steht auf einem anderen Blatt. Meiner Meinung nach ist der einzige Weg, aus der Haftung rauszukommen, eine Anstellung bei dem Unternehmen - z. B. für 3 Monate.... oder wie lange es halt dauert, 75A in 1A umzuwandlen. Oder noch besser, wenn es wirklich so riskant ist - bleiben lassen.
MaWin schrieb: > Produkthaftungsgesetz gelesen ? Offenbar nicht. Herzlich und gut gelaunt wie immer? Was Dir an meiner Aussage aufstößt brauchst du nicht zu sagen, wir spüren das auch so. Im zwischengewerblichen Handel kannst Du so ziemlich alles Vertraglich regeln. Die Beschränkungen die dem Schutz den Endkunden dienen ziehen da alle nicht. Aber sicher wusstest Du das alles schon, weil Du ja immer alles weißt.
Bernd schrieb: > Der TO ist natürlich ein Troll, der nicht den blassesten Schimmer vom > Geschäftsleben hat und Vermögen schon gar nicht. Sonst würde er nicht > vage - Vermögen ausgelagert - schreiben. Vom Geschäftsleben vielleicht nicht, aber von Vermögen schon. Mein Wortschatz ist leider begrenzt, daher diese Ausdrücke. Belasteter schrieb: > Natürlich stimmt das. Nimm eine sog. LTD. Wenn da etwas nicht stimmt, > kriegst Du nicht einen roten Heller. So eine Trickserei ist in diesem, > unserem Lande auch noch legal. LTD ist riskant, kein Plan was da noch in England abgeht, ich kenne da einige Firmen, die haben dii Rechtsform in GmbH geändert. Majo schrieb: > Die Wahrscheinlichkeit, dass Der entstandene Schaden jemals bezahlt > werden kann, dürfte bei 0 liegen. Aber ziemlich sicher ist, dass der > oder die Gesellschafter nicht nur den 1 Euro Mindestkapitaleinlage > abgeben müssen, sondern ihr Haus, ihr Boot, ihr Auto auch weg sind. > Ins Gefängnis geht es dann wohl auch. Und, wenn du Kein Boot, kein Haus und kein Auto hast? was dann Knast? Ich bin eigentlich in falschen Forum, somit bin ich hier raus. https://www.selbststaendig.de/wissen/privatvermoegen-schuetzen Rechtzeitiges Handeln schützt vor strafrechtlichen Folgen Mit der Vermögenssicherung sollten Sie möglichst schon bei der Gründung beginnen. Das heißt, Sie sollten Vermögenswerte von Anfang an auf Dritte – die möglichst zu Ihrer engsten Familie gehören – übertragen. Das liegt im gesetzlich erlaubten Rahmen. Beginnen Sie zu spät damit, wenn etwa bereits abzusehen ist, dass eine Zahlungsunfähigkeit droht oder durch eine Vertragsverletzung in naher Zukunft eine hohe Vertragsstrafe droht, kann das Folgen haben. Wenn Sie im letzten Moment versuchen, den Gläubigerzugriff auf Ihr Privatvermögen durch eine Vermögensübertragung zu verhindern, kann das straf- und zivilrechtlich verfolgt werden. Also lag ich vor Jahren doch richtig ;-)
ex-Freelancer schrieb: > Sie sollten Vermögenswerte von Anfang an auf Dritte Das wird Deine Ex Frau aber sehr freuen. Also wenn Du pleite bist und sie zu der Erkenntniss kommt das die ganze Kohle ja rechtlich ihre ist. Nix! Meine Kohle ist meine Kohle ist meine Kohle. Absicherung durch Vertragswerk, ggf, Betriebshaftpflicht und auch mal die Finger von den ganz heißen Kartoffeln lassen. Vertragsstrafen unterschreibe ich nicht. Haftung für Folgeschäden auch nicht. Die die sowas von Dir wollen, haben auch viel Erfahrung darin, die gierigen bis aufs Hemd auszuziehen.
Majo schrieb: > aber was dann am Ende über das Stammkapital > hinaus offen bleibt, bleibt offen. Nicht das Stammkapital, auch alles was die Firma seit ihrer Gründung angesammelt hat. Das kann auch bei einer GmbH sehr viel sein. Hier ist es z.B. das Grundstück und die Halle, die sicher das Stammkapital übersteigen. Majo schrieb: > Aber ziemlich sicher ist, dass der > oder die Gesellschafter nicht nur den 1 Euro Mindestkapitaleinlage > abgeben müssen, sondern ihr Haus, ihr Boot, ihr Auto auch weg sind. > Ins Gefängnis geht es dann wohl auch. Ganz sicher nicht. Es muß kein VW-Aktionär ins Gefängniss weil VW in Amerika Mist gemacht, genausowenig wie ein Gesellschafter für seine Gesellschatft haftet. Und deine ABC UG wird von der 1€ Einlage nie ein Schweißgerät angeschaft haben können und ohne eine anständige Beurteilung von Creditreform oder Sicherheitsleistung einen solchen Auftrag nie bekommen. Eine UG ist auch nur eine GmbH und sobald sie 25000€ angesammelt hat, wird das UG aus dem Namen gestrichen. UG ist eigentlich nur ein Hinweis an die, die den Zustand der Fa. nicht bei einer einschlägigen Auskunftei nachfragen können oder wollen. MfG Klaus
ex-Freelancer schrieb: > Mein Wortschatz ist leider begrenzt, daher diese Ausdrücke. Ach, wenn's denn nur der Wortschatz wäre ...
Michael K. schrieb: > Das wird Deine Ex Frau aber sehr freuen. > Also wenn Du pleite bist und sie zu der Erkenntniss kommt das die ganze > Kohle ja rechtlich ihre ist. Wer redet hier von einer (Ex) Frau? Ich hab mein Vermögen (außerhalb) der Ehe, und ich hab noch ein Vermögen innerhalb der EHE, an "meinem" Vermögen kommt nicht mal meine Frau ran, geschweige irgendwelche Zwangsvollstreckung. Ich will nur mein EHE Vermögen schützen, und hier siand beide Autos zB auf meine Frau registriert, obwohl die mir sind. Das ist aber nicht schlimm, ich hab damals ja Gewerbe angemeldet gehabt und kam ohne Vermögen in die Selbstständigkeit rein, das war ja damals so geplant gewesen. Aber hier ist viel Halbwissen, da wäre eine Beratung bei Anwalt angebracht!
> Aber hier ist viel Halbwissen, da wäre eine Beratung bei Anwalt > angebracht! Ganz genau.
Zur Haftpflicht: Es gibt die Betriebshaftpflicht /wurde hier schon besprochen) sowie die Produkthaftpflicht (wurde hier auch schon besprochen). Was noch nicht besprochen wurde: eine Rückrufkostenversicherung (versichert, wie der Name nahelegt, vor den Kosten eines Rückrufs). Hab' ich mir mal anbieten lassen kostet ca. 3k€ pro M€ Vers.Summe. Vielleicht hast Du aber auch dieses Risiko gar nicht, wenn die umgebauten Teile (es geht ja irgendwie um Servo-Antriebe, wenn ich mich nicht irre), noch an Ort und Stelle sind wenn was kaputt geht. Dann wäre es im Grunde ja nur ein Gewährleistungsfall. Was in Deinem Fall vlt. ganz sinnvoll sein könnte: es gibt sog. D&O-Versicherungen, die versichern die persönliche Haftung des GF, wenn er in seiner Tätigkeit eine Pflichtverletzung begeht, und infolge dieser in Regress genommen wird. (berühmter Fall: DT Bank Chef Breuer vs. Leo Kirch, die 14 teuersten Worte der Wirtschaftsgeschichte) Was das Haftungsrisiko insgesamt angeht: Ich gehe jetzt mal davon aus, dass Du eine GmbH gründen wirst (oder schon hast). Wenn der Kunde Dich (bzw Deine GmbH) beauftragt an einer Maschine oder Gerät zu mainipulieren, handelst Du zunächst mal in seinem Auftrag. Dein Sachverstand sollte natürlich erkennen, wenn die Veränderung zu einer Gefährdung führen kann. Diese müsstest Du dann ablehnen! (unter Hinweis auf die Maschinenrichtlinie) . Ggf. ist auch eine neue Gefährdungsanalyse oder CE-Prüfung erforderlich. Das alles sollte im Vertrag mit dem Kunden geregelt sein. Auch wer die Haftung für nicht absehbare Folgeschäden übernimmt (z.B. erhöhter Verschleiss, Expositionen gefährlicher Stoffe Ausfall von Sicherheitseinrichtungen, usw). Wenn das Risiko unkalkulierbar ist, lass die Finger davon. Aber grundsätzlich spricht nichts dagegen so etwas anzubieten. Wie gesagt, wenn man es richtig macht, sehe ich das eher entspannt. Wenn Du und Dein Kunde alles Zumutbare unternommen haben, Schäden zu verhindern, kann Dir persönlich nichts passieren. Zivilrechtlich haftet dann die GmbH. Persönliche Haftung wäre durch die D&O abgedeckt (ca 2-5k€ pro Million VS.
ex-Freelancer schrieb: > Aber hier ist viel Halbwissen, da wäre eine Beratung bei Anwalt > angebracht! Du bist in einem öffentlichen Forum ohne Anmeldezwang, hast schon einiges hier gelesen und erwartest eine kompetente und freundliche Antwort? Hier? Lass Dich mal vom Steuerberater über die UG informieren. Dauert ne Std und macht Dich schlauer. Bei der UG machst Du nur einen blöden Fehler und schon bist Du in der Durchgriffshaftung. Ich habe mich danach gegen die UG entschieden. Selbstständig bedeutet Risiken einzugehen. Willst Du das nicht, mache Dich nicht Selbstständig.
> Ich gehe jetzt mal davon aus, dass Du eine GmbH gründen wirst (oder > schon hast). Das will der Troll nicht, das hat der Troll nicht. Ist das so schwer zu verstehen?
Bernd schrieb: > Das will der Troll nicht Ich sehe keinen Troll Alle Eigenschaften eines Trolls fehlen. Seine Fragen sind doch nachvollziehbar, und sicher könnten einige hier Ihren Weg damit erzählen. Rumflamen und klugscheissen ist nur einfacher und so kann mal jeder was dazu sagen der eigentlich garnichts dazu sagen kann.
Bürovorsteher schrieb: >> Aber hier ist viel Halbwissen, da wäre eine Beratung bei Anwalt >> angebracht! > > Ganz genau. Besser bei mehreren, weil den meisten Juristen wegen materiellen Eigeninteressen nur begrenzt zu trauen ist. Wenn du glaubst Rechtsberatungen sind so umfassend und korrekt, glaubst du noch an den Osterhasen und den Weihnachtsmann. Geltendes Recht ist höchst komplex und da tun sich die Juristen das nicht an, umfassend zu beraten. Die bekommen nämich ihr Geld in jedem Fall, ob die für den Mandanten gewinnen oder verlieren. Ich habe auch schon Anwälte auf dem Zahn gefühlt, die vorsätzlich falsch beraten haben, nur damit man klagt. Klagen bringt nämlich mehr Kohle als nur Beratung. Ich habe mich mal in meinem sozialen Umfeld umgehört und da hat jeder schon Shit Happens mit Anwälten gehabt. Die Beratungen und Tätigkeiten hatten fast immer handwerkliche Mängel. Wenn man einen Anwalt braucht, sind viele auch nur Bauernfänger. Das System (Rechtschutz) unterstützt diese Bauernfängerei auch noch, weil man pro Fall nur einen Anwalt beauftragen darf. Manchmal benehmen die sich bei der Anbahnung so daneben, dass man den Braten meilenweit gegen den Wind riechen kann. Z.B. -Wenn die Anwälte einen Vorschuss haben wollen(Zulässig, aber eine Unsitte) -Wenn der Anwalt keine verbindliche zu erwartende detailerte Kostenrechnung erstellt, wo der Mandant die materiellen Risiken erkennen und abwägen kann. -Wenn der Anwalt nur verbal berät, anstatt ein schriftliches Gesprächsprotokoll zu führen. -Wenn Originalunterlagen nicht kopiert und an den Mandanten zurück gegeben werden. -Wenn der Anwalt nur sein Ding durch zieht und die Vorgehensweise dem Mandanten gegenüber nicht verständlich begründet. -Wenn der Anwalt offensichtlich dummes Zeug erzählt. BGH-Urteile können hier hilfreich sein. -Wenn der Anwalt viel erzählt, aber ansonsten untätig bleibt. -Wenn der Anwalt sich vor einer Antwort drückt, oder der Sachverhalt von ihm herunter gespielt wird. Man ist als Mandant also gehalten da Druck zu machen indem man seinem Anwalt vernünftige Fristen setzt, in Aktion zu treten, Leistungen zu verlangen und notfalls mit Schadenersatz zu drohen, was dem ohnehin zerbrechlichen Vertrauensverhältnis den Todesstoß verpassen wird, wenn der Jurist nicht das tut, wozu er nach Treu und Glauben beauftagt ist. Man kämpft da als Rechtssuchender meist an zwei Fronten. Wenn die mit ihrer Vollmacht kommen, sollte man das nicht einfach so unterschreiben, sondern sich inhaltlich erklären lassen, sowie Passagen, die nicht gelten, streichen lassen. Man riskiert sonst, mit heruntergelassenen Hosen da zu stehen. Wenn ein Fall nicht zu kompliziert ist, sollte man eine Beratung in Pro und Kontra in Auftrag geben und dann in der ersten Instanz es allein vor Gericht versuchen. In der ersten Instanz ist das nämlich zulässig. In der zweiten Instanz ist man leider auf einen Anwalt angewiesen. Ist der Streitwert zu hoch, gehts gleich zum Landgericht und da ist Anwaltszwang. Wenn in Eigenregie die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat, signalisieren die Gerichte das schon vorher und man kommmt mit einer kleinen Bearbeitungsgebühr davon.
Mut zur Wahrheit. schrieb: > Das Haftungsrisiko ist gigantisch Haftungsrisiken infolge von indirekten Fehlern kann man als technischer Berater ganz leicht ausschließen. Muss nur in den Vertrag! Ansonsten noch eine Betriebshaftpflicht zu 1150,- p.a, die alles abfängt, was man auf dem Betriebsgelände an direkten Schäden verursacht, weil man was kaputtfährt, den Strom anschaltet, oder NOTAUS drückt und was dahinsiecht. Dann eine Freiberufler-HP für 825,- p.a., für Beratungen, die in einen Fehler münden, weil man was falsch macht hat. Eigenbeteiligungen jeweils 300,- / 500,- pro Fall und Versicherungsjahr. Es kann dann aber sein, dass du gewisse Aufträge nicht bekommst.
Bremer schrieb: > Es kann dann aber sein, dass du gewisse Aufträge nicht bekommst. Ich kenne das eher umgekehrt: Du bekommst den Auftrag nur, wenn Du bestimmte Versicherungen nachweisen kannst.
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