Forum: Offtopic WEEE-Nummer für Boards?


von ElRey (Gast)


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Hi,

seit einiger Zeit müssen Onlineshops etc. im B2C-Handel ja eine 
WEEE-Registrierung vorweisen, um damit für Ihren Verpackungsmüll 
aufzukommen. Für "normale"  Onlineshops ist das ziemlich klar, wer 
Produkte im Consumerbereich verkauft, braucht diese 
Nummer/Registrierung.

Wie ist das jetzt aber, wenn ich Boards über Kickstarter finanziere? 
Faktisch ist das auch ein gewerblicher Handel und verkauft wird auch an 
private Endkunden. Ich kann mir jetzt aber nicht vorstellen, dass jeder 
kleine Maker, der seine Boards über Kickstarter rausbringt, so eine 
Registrierung hat?

Weiß irgend jemand näheres?

Danke!

: Verschoben durch Moderator
von Heiner (Gast)


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Auch "kleine Maker" müssen bei B2C WEEE haben.

Is so, wo kämen wir sonst hin?

Womöglich Innovationen oder so?

Nicht bei/mit uns!

von Noch eine Meinung (Gast)


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Ach, der Zoll findet tausende von Gründen, warum er das Päckchen 
abfängt. Deutsche Sicherheitshinweise fehlen, CE Konformitätserklärung 
fehlt, Herkunftsnachweis für Tropenhölzer fehlt.... Da kommt es darauf 
auch nicht mehr an.

In diesem Forum wurde schon behauptet, diese Vorschriften haben nur 
einen Zweck: Den kleinen innovativen Makern solange Steine in den Weg 
legen, bis die Konzerne das Geschäft übernommen haben.

von Bürovorsteher (Gast)


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> seit einiger Zeit müssen Onlineshops etc. im B2C-Handel ja eine
> WEEE-Registrierung vorweisen, um damit für Ihren Verpackungsmüll
> aufzukommen.

Verpackungsgesetz und WEEE sind zwei verschiedene Paar Schuhe.

von тролхантэр (Gast)


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Jetzt nicht so zickig. Besorg dir so eine Registrierung.
Abdruecken und gut ist.

von Mehamn (Gast)


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Noch eine Meinung schrieb:
> Ach, der Zoll findet tausende von Gründen, warum er das Päckchen
> abfängt

Was hat das bitte mit dem Zoll zu tun?

Btw: gelten Boards nicht als Komponenten und nicht als fertige 
Endprodukte?

von Noch eine Meinung (Gast)


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> Was hat das bitte mit dem Zoll zu tun?

Maker und Unterstützer sitzen in unterschiedlichen Ländern. Du bekommst 
also dein Gerät aus dem Ausland zugeschickt.

Zu diesem Zeitpunkt haben die kleinen Bastler die vorgeschriebenen 
Papiere noch nicht zusammengestellt. Erst mal die Technik zum laufen 
bringen. Um die Verordnungen kümmern sich später die Distributoren.

> Besorg dir so eine Registrierung.

Die Unterstützer sitzen in 50 verschiedenen Ländern. Der Maker müsste 
sich zunächst mal in die unterschiedlichen Vorschriften aller Länder 
einarbeiten.

von Michael B. (laberkopp)


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ElRey schrieb:
> seit einiger Zeit müssen Onlineshops etc. im B2C-Handel ja eine
> WEEE-Registrierung vorweisen, um damit für Ihren Verpackungsmüll
> aufzukommen. Für "normale"  Onlineshops ist das ziemlich klar, wer
> Produkte im Consumerbereich verkauft, braucht diese
> Nummer/Registrierung.
>
> Wie ist das jetzt aber, wenn ich Boards über Kickstarter finanziere?

Genau so.

Jeder Händler muss seine Verpackungen bei LUCID System monatlich selber 
registrieren, immerhin ist das System kostenlos.

Es gibt keine vorlizensierten 'Baehr' Verpackungen mehr.

Nutzt du eine schon benutzte Verpackung, beispielsweise weil du darin 
Zuliefereraretikel bekommen hast, drohen dir 200000 EUR Strafe.

Also immer schön dein Altpapier zum Container bringen und neue 
Verpackungen kaufen.

Das ist die Welt der korrupten Politiker im Auftrag der Global Player 
Lobby.

Mit Stiftung EAR Elektroaltgeräte hat das nichts zu tun, deine Paltinen 
sind keine Geräte und damit nicht bei Stiftung EAR einzutragen 
(Ausnahmen wie Computereinsteckplatinen bestätigen die Regel).

: Bearbeitet durch User
von Bernd K. (prof7bit)


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Michael B. schrieb:
> Nutzt du eine schon benutzte Verpackung, beispielsweise weil du darin
> Zuliefereraretikel bekommen hast, drohen dir 200000 EUR Strafe.

Das halte ich für eine Fehlinterpretation, ich kann mir nicht vorstellen 
daß selbst in der Bundesrepublik Schilda solcherlei bizarre Possen 
getrieben werden. Beim besten Willen nicht. Das ist über den Anschlag 
raus auf Stufe 11. Das geht nicht. Sag daß das nicht wahr ist!

von Karl K. (karl2go)


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Bernd K. schrieb:
> ich kann mir nicht vorstellen
> daß selbst in der Bundesrepublik Schilda solcherlei bizarre Possen
> getrieben werden

Ich schon...

von Mike M. (mike_m383)


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Michael B. schrieb:
> Nutzt du eine schon benutzte Verpackung, beispielsweise weil du darin
> Zuliefereraretikel bekommen hast, drohen dir 200000 EUR Strafe.

Gibt es dafür eine Quelle? Ich habe schon mehr als ein Gerät in einer 
recycelten Verpackung bekommen...

von Alex G. (dragongamer)


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https://www.onlinehaendler-news.de/e-recht/rechtsfragen/16877-gebrauchten-verpackungen-verpackungslizenz
Also das Gesetz sieht vor dass man Verpackungen ohne Neulizenzierung 
widerverwenden darf. Nur geht die Verantwortung dafür, dass die Lizenz 
überhaupt exisitiert, auf denjedigen über der die Verpackung 
wiederverwendet.
D.h. der braucht Nachweise und das kann sich zumindest laut dem Artikel 
schwierig gestalten.

von Bernd G. (Gast)


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Da bleibt nur die Wiedereinführung der Postmietbehälter...
Ach nein, geht nicht, das waren ja die Kommunisten.

von Johannes F. (doppelgrau)


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Die "Fixkosten" tun halt recht weh, und nachdem was ich so gehört habe 
(und mal doof bei der EAR auch gefragt habe) ist es sehr schwer bei 
Verkauf an Endkunden daran vorbei zu kommen (gibt schon Arduino-Shields 
mit WEEE-Nummer).
Dagegen ist die das Thema Verpackung geradezu angenehm und billig.

So sinnvoll ich die Idee hinter WEEE finde, es fehlt eine taugliche 
Regelung für Klein(st)mengen.

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