Hi, seit einiger Zeit müssen Onlineshops etc. im B2C-Handel ja eine WEEE-Registrierung vorweisen, um damit für Ihren Verpackungsmüll aufzukommen. Für "normale" Onlineshops ist das ziemlich klar, wer Produkte im Consumerbereich verkauft, braucht diese Nummer/Registrierung. Wie ist das jetzt aber, wenn ich Boards über Kickstarter finanziere? Faktisch ist das auch ein gewerblicher Handel und verkauft wird auch an private Endkunden. Ich kann mir jetzt aber nicht vorstellen, dass jeder kleine Maker, der seine Boards über Kickstarter rausbringt, so eine Registrierung hat? Weiß irgend jemand näheres? Danke!
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Verschoben durch Moderator
Auch "kleine Maker" müssen bei B2C WEEE haben. Is so, wo kämen wir sonst hin? Womöglich Innovationen oder so? Nicht bei/mit uns!
Ach, der Zoll findet tausende von Gründen, warum er das Päckchen abfängt. Deutsche Sicherheitshinweise fehlen, CE Konformitätserklärung fehlt, Herkunftsnachweis für Tropenhölzer fehlt.... Da kommt es darauf auch nicht mehr an. In diesem Forum wurde schon behauptet, diese Vorschriften haben nur einen Zweck: Den kleinen innovativen Makern solange Steine in den Weg legen, bis die Konzerne das Geschäft übernommen haben.
> seit einiger Zeit müssen Onlineshops etc. im B2C-Handel ja eine > WEEE-Registrierung vorweisen, um damit für Ihren Verpackungsmüll > aufzukommen. Verpackungsgesetz und WEEE sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
Jetzt nicht so zickig. Besorg dir so eine Registrierung. Abdruecken und gut ist.
Noch eine Meinung schrieb: > Ach, der Zoll findet tausende von Gründen, warum er das Päckchen > abfängt Was hat das bitte mit dem Zoll zu tun? Btw: gelten Boards nicht als Komponenten und nicht als fertige Endprodukte?
> Was hat das bitte mit dem Zoll zu tun? Maker und Unterstützer sitzen in unterschiedlichen Ländern. Du bekommst also dein Gerät aus dem Ausland zugeschickt. Zu diesem Zeitpunkt haben die kleinen Bastler die vorgeschriebenen Papiere noch nicht zusammengestellt. Erst mal die Technik zum laufen bringen. Um die Verordnungen kümmern sich später die Distributoren. > Besorg dir so eine Registrierung. Die Unterstützer sitzen in 50 verschiedenen Ländern. Der Maker müsste sich zunächst mal in die unterschiedlichen Vorschriften aller Länder einarbeiten.
ElRey schrieb: > seit einiger Zeit müssen Onlineshops etc. im B2C-Handel ja eine > WEEE-Registrierung vorweisen, um damit für Ihren Verpackungsmüll > aufzukommen. Für "normale" Onlineshops ist das ziemlich klar, wer > Produkte im Consumerbereich verkauft, braucht diese > Nummer/Registrierung. > > Wie ist das jetzt aber, wenn ich Boards über Kickstarter finanziere? Genau so. Jeder Händler muss seine Verpackungen bei LUCID System monatlich selber registrieren, immerhin ist das System kostenlos. Es gibt keine vorlizensierten 'Baehr' Verpackungen mehr. Nutzt du eine schon benutzte Verpackung, beispielsweise weil du darin Zuliefereraretikel bekommen hast, drohen dir 200000 EUR Strafe. Also immer schön dein Altpapier zum Container bringen und neue Verpackungen kaufen. Das ist die Welt der korrupten Politiker im Auftrag der Global Player Lobby. Mit Stiftung EAR Elektroaltgeräte hat das nichts zu tun, deine Paltinen sind keine Geräte und damit nicht bei Stiftung EAR einzutragen (Ausnahmen wie Computereinsteckplatinen bestätigen die Regel).
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Michael B. schrieb: > Nutzt du eine schon benutzte Verpackung, beispielsweise weil du darin > Zuliefereraretikel bekommen hast, drohen dir 200000 EUR Strafe. Das halte ich für eine Fehlinterpretation, ich kann mir nicht vorstellen daß selbst in der Bundesrepublik Schilda solcherlei bizarre Possen getrieben werden. Beim besten Willen nicht. Das ist über den Anschlag raus auf Stufe 11. Das geht nicht. Sag daß das nicht wahr ist!
Bernd K. schrieb: > ich kann mir nicht vorstellen > daß selbst in der Bundesrepublik Schilda solcherlei bizarre Possen > getrieben werden Ich schon...
Michael B. schrieb: > Nutzt du eine schon benutzte Verpackung, beispielsweise weil du darin > Zuliefereraretikel bekommen hast, drohen dir 200000 EUR Strafe. Gibt es dafür eine Quelle? Ich habe schon mehr als ein Gerät in einer recycelten Verpackung bekommen...
https://www.onlinehaendler-news.de/e-recht/rechtsfragen/16877-gebrauchten-verpackungen-verpackungslizenz Also das Gesetz sieht vor dass man Verpackungen ohne Neulizenzierung widerverwenden darf. Nur geht die Verantwortung dafür, dass die Lizenz überhaupt exisitiert, auf denjedigen über der die Verpackung wiederverwendet. D.h. der braucht Nachweise und das kann sich zumindest laut dem Artikel schwierig gestalten.
Da bleibt nur die Wiedereinführung der Postmietbehälter... Ach nein, geht nicht, das waren ja die Kommunisten.
Die "Fixkosten" tun halt recht weh, und nachdem was ich so gehört habe (und mal doof bei der EAR auch gefragt habe) ist es sehr schwer bei Verkauf an Endkunden daran vorbei zu kommen (gibt schon Arduino-Shields mit WEEE-Nummer). Dagegen ist die das Thema Verpackung geradezu angenehm und billig. So sinnvoll ich die Idee hinter WEEE finde, es fehlt eine taugliche Regelung für Klein(st)mengen.
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